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ALDERMAN LISRARY
UNIVERSITY OF VIRGINIA
CHAMLOTTESVILLE. VIRGINIA
WILH. RITTER
Amtsblatt
der
Koͤniglichen Regierung zu Caſſel.
1886.
Caſſel.
Gedruckt in der Hof» und Waifenhaus-Buhpruderei,
Amtsblatt
der Königlihen Negierung zu Gaifel.
M 1.
Ausgegeben Mittwoch den 6. Januar,
2
50 Pfennig zu beziehen ijt.
Beleuntmachungen Grund des Reichsgeſetzes
som 21. ber 1878,
1. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. Dftober 1878 bezw. 31. Mat 1880 wirb
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das
zwei boppelfpaltige Seiten umfaffende Flugblatt mit
der Ueberſchrift „Profit Neujahr!«, Drud und
Verlag der weizerifchen Genofjenfchaftsbuchbruderei
Hottingen- Zürich, nach 8. 11 des gebachten Geſetzes
von der unterzeichneten Yandes-Polizeibehörbe verboten
worden iſt.
München den 2. Januar 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes
Innern. Freiherr von Pfeufer.
Berordnungen und Belauntmachungen der
Königlichen Provinzial: Behörden.
%. Nachſtehende Verleihungs-Urkunde:
"Auf Grund der am 7. September 1885 präfen-
firten Muthung wird dem Kaufmann 9. Eduard
Goldſchmid zu Frankfurt a/Main unter dem Namen
ma
das Bergwerls⸗Eigenthum in tem Felde, deſſen
—— auf dem heute von ins beglaubigten
ituationsriſſe mit den Buchſtaben:
A, B, C, D
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt
von Zwei Millionen einhundertneunundachtzig Tau—
fend Duabratmetern umfaffend — in den Gemar-
kungen Densberg, Brünchenhain und Oberförftereis
bezirk Jesberg im Kreis Friglar, des Regierungs-
bezirls Caſſel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal
gelegen ift, zur Gewinnung ber in bem Felde vor:
ommenben Eifenerge bierdurch verliehen.“
urkundlich ausgefertigt am heutiger Tage, wird mit dem
Bemerken, daß der Situationsrig bei dem Stöniglichen
Revierbeamten, Bergrath Des Coudres zu Caſſel zur
Einfiht offen Liegt, unter Verweifung auf bie Para-
graphen 35 und 36 bes allgemeinen Derggefegee vom
4. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge
bracht. Clausthal ven 17. December 1885.
Königlihes Oberbergamt.
3. Nachftehende Verleihungs-Urkunde:
Auf Grund ver am 15. September 1885 präſen⸗
firten Muthung wird der Gewerffchaft „Gonfoli-
—
—
Den Abonnenten und ſonſtigen Empfängern des Amtsblatts FW Nachricht, daß das Sachregifter zu
demjelben für den Jahrgang 1885 erfhienen und bei ben
aiferlichen Poftanjtalten zum Preife von
birte Sollinger Braunkohlenwerle zu Uslar* unter
dem Namen
Heinrich 11
das Bergiwerks- Eigentum in bem Felde, deſſen
Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten
Situationsriffe mit den Buchftaben:
a,b, c,
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen - Inhalt
von Zwei Millionen einhunbertachtundachtzig Taufenv
achtyundert dreißig Quadratmetern umfaſſend — in
ben Gemarfungen Leuderode, Umtsgerichtsbezirts Hom-
berg, Kreifes Homberg, und Cenbericheib, Amtsgerichts-
bezirks und Sreifes Ziegenhain, des Regierungsbezirks
Caſſel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal gelegen
L zur Gewinnung ber in dem Felde vorkommenden
ifenerze hierdurch verliehen.“
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit
dem Bemerfen, daß der Situationsrig bei dem König—
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres zu Gafjel
zur Einficht offen liegt, unter Verweifung auf bie
Paragraphen 35 und bes allgemeinen Berggefeges
vom 24. Juni 1865 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Clausthal den 17. December 1885,
Königliches Oberbergamt.
Berordunngen und Belsuntmadiungen ber
Königlichen Regierung,
4. 68 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß zufolge Grinffes des Herren Minifters
ür Handel und Gewerbe vom Iten d. Mts. in bem
egierungsbezirfe Caſſel in Zukunft nur die Wichungs-
ämter in Caſſel und in Fulda zur Aichung von Waagen
jeder Größe befugt find. Dagegen ift die Befugnif
ber Hichungsämter zu Eſchwege, Hanau, Marburg und
Wigenhaufen auf die Ai und von Wangen mit einer
Tragfähigkeit bis zu 10000 kg und die Befugniß aller
übrigen zur Aichung von Waagen berechtigten Aichungs-
ämter auf bie —— von Waagen mit einer Trag-
fähigkeit bis zu 2000 kg befchränft worben.
Caffet ben 30. December 1885.
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern,
5. Nach Befchluß des Bundesraths findet, wie in
den letten Jahren, in ber 2ten Hälfte des Monats
Februar 1886 eine Ermittelung des Ernbteertrags für
1885 ftatt, welche ven Zweck verfolgt, durch direkte
Umfrage möglichft zuverläffige Angaben über bie 1885
wirflich geernbtete Menge an Bodenprobuften zu ges
winnen. Die bei ven gleichen Aufnahmen in ven jüngft
verflojjenen Jahren ausgefprochene Hoffnung, daß fach-
fundige Männer, namentlich Mitgliever ver landwirth—
ſchaftlichen Vereine fich bereit finden würben, burch
ihre Erfahrungen und Ortsfenntniffe bie angeoroneten
Grmittelungen nad Kräften zu fürbern und auf einen
möglichjt hohen Grad ber Zuverläffigfeit zu erheben,
iſt erfreulicherweife nicht getäufcht worben und berechtigt
und zu ber Erwartung, daß auch bei den Ermittelungen
ber diesjährigen Erndte-Ergebniffe fowchl Mitglieder
ber gebacdhten Vereine, als fonjtige fachkundige und
erfahrene Männer wie Landwirthe und anfäffige Orts-
einwohner ihre thatfräftige Mitwirkung in ben bezüg-
lichen Schägungs-fommiffionen nicht verfagen werben,
Caſſel ven 23. December 1885.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
6, Wir bringen zur öffentlichen Kenntnif, daß
fänmtlihe in dem Unfallverficherungsgefege vom 6ten
Juli 1884 vorgefchriebenen und auf vasfelbe bezüglichen
Formulare feitens der biefigen Waifenhausbuchbruderei
vorräthig gehalten werben.
Gafjel ven 23. December 1885.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
— — und Belannima anderer
Kaiſerlicher und —— Behäre.
7. Zur Vornahme der Frühjahrs-Prüfung der
Aſpiranten für den einjährig freiwilligen Militairdienſt
des Jahres 1886 iſt als Anfangstermin der 1. März
1886 feſtgeſetzt worden.
Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung
Theil nehmen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch
ſpäteftens bis zum 1. Februar 1886 bei der unter⸗
zeichneten Commiſſion einzureichen und in bemfelben
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ge—
prüft zu fein wünfchen. "
Dem Gefuche find beizufügen:
2 ein Geburtszeugnif ;
2) ein Eimwilligungs-Atteft bes Vaters oder Vor»
munbes mit ber Erklärung über die Bereitwil-
ligeit und Fähigleit, den Freiwilligen während
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befleiven,
auszuräften und zu verpflegen ;
ein Unbefcholtenheits- Zeugniß, welches für Zög-
linge von höheren Schulen (Gymnafien, Reals
gumnafien, Progpmnafien, Realfchulen und Höheren
Bürgerſchulen) durch den Divector ver Lehranitalt,
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgefegte
Dienjtbehörde auszuftellen ift, und
4) ein von dem Aſpiranten ſelbſt gefchriebener
Lebenslauf,
Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müffen im
Driginal eingereicht werben.
Caſſel ven 29. December 1885.
Königlihe Prüfungs-Commiffion
für Ginjährig- Freiwillige.
8, Vom 1, Januar 1886 ab gelangen auf der Station
3
—
Caſſel Rundreiſebillets nach Italien mit 60tägiger
Gültigkeitsdauer für die I. und II. Wagenclaſſe zur
Einführung. Das Nähere ift bei der Billet-Expebition
Gaffel zu erfahren.
Hannover den 19, December 1885.
Königliche Eifenbahn-Direction.
9. Um 10. Yanuar 1886 wird bie zwifchen ben
Stationen Bufe und Willebabeffen errichtete Halteftelfe
enenbeerie
eröffnet und halten daſelbſt demnächſt die Züge 154b
(Borm. 726), 157b (Borm. 848), 871 (Nachm. 1224),
158b (Nachm. 637) und 153b (Nachm. 748).
Eine directe Perfonenbeförberung wird eingerichtet
zwifchen Neuenheerje einerfeits und Warburg, Bonen-
burg, Willebavefjen, Bule, Altenbeken, Neuenbefen und
Paverborn anvererjeits. — Gepäd wird nur nach,
nicht au von Neuenheerfe erpebirt. —
Das Nähere ift auf ben betreffenden Expeditionen
zu erfahren.
Hannover den 31. December 1885,
Königliche Eifenbahn-Direction.
Belanutmahungen communalitänd, Behörden.
10. Emiſſions-Beſchluß über bie Ausgabe Seitens ber
Inhaber untünbbarer (verloosbarer) Aprocentiger Schulbver-
fhreibungen der Landeskreditlaſſe zu Caſſel — Serie XV. —.
Auf Grund ver $$. 9 und 11 des Gefekes vom
25. December 1869, vie Landeskreditkaſſe in Caſſel
betreffend, und des Gefeges vom 18. Mär; 1885
(6. S. 6.101) foll zufolge Beſchluſſes des kommunal—
ftändifchen Ausſchuſſes des Regierungsbezirks Caffel vom
7. December 1885 unter nachftehenden, von bem Herrn
Ober-Präfiventen am 15. December 1885 genehmigten
Bedingungen bie fünfzehnte Serie Seitens der Inhaber
unkündbarer Schulpverjchreibungen der Landeskreditkaſſe
ausgegeben werben. Diefelbe umfaßt diejenigen Schuld⸗
verjchreibungen, welche auf Grund biefes Emiſſions—
Beichluffes bis zum Ende des Jahres 1892 nad
Dedarf zur Ausgabe gelangen werben.
1) Die Schuloverfchreibungen werden ausgegeben
in Stüden:
von 3000 Mark Lit. A.
:» 1500 + » B.
3 600 = ® C,
” 300 Ei * D.
: 10 ⸗ : E.
Diefelben lauten auf den Inhaber, können aber
auf Verlangen auf ven Namen geftellt werben,
Diefelben erhalten im Anſchluſſe an die Schuldver—
fchreibungen ber dreizehnten Serie fortlaufende Nummern,
2) Die Direction der Lanbesfrebitfaffe kann auf
ern bes ſtändiſchen Berwaltungs-Nusfchuffes die
Serie XV, jederzeit für gefchloffen erklären.
3) Die Schulvverfchreibungen werben zu vier
Precent jährlich in halbjährlichen, je am 1. März und
1. September — Raten verzinſt.
Dieſelben können Seitens der Inhaber überhaupt
nicht, Seitens der Yandesfrevitfaffe aber jederzeit nad)
den folgenden Beitimmungen gekündigt werben.
A) Alljährlich kommt mindejtens derjenige Betrag
ber amögegebenen Schulpverfchreibungen zur baaren
a welcher in dem vorausgegangenen Kalender⸗
a auf die mitteljt derſelben gewährten Darlehen
kan ordentlichen oder außerorbentlichen Kapital-Wbtrag
baar eingegangen ift.
Der orbentlihe Kapital » Abtrag der gebachten
Darlehen ift mindeſtens auf ein halbes Procent zu
beſtimmen.
5) Die Einlöſung der Schuldverſchreibungen er—
felgt auf Grund vorhergehender Auslooſung mittelſt
Kündigung nach Ablauf einer dreimongtlichen
Kinbigungsfrift 8 16 unb 18 des Gefeges vom
5. December 1869).
Die Berloofung beginnt mit dem auf die Schließung
der Serie folgenden Kalenverjahre; bis dahin erfolgt
die jährliche Ginziehung ber nach vorftehenden Be-
fimmungen (Ziffer 4) einzulöfenden Schulpver-
ſchreibungen mittelft Auflaufs aus freier Han.
Der zur Verlooſung zu bringende Betrag ift,
unter Berüdjichtigung der als SKapitalabtrag zurück⸗
gelangten Stüde (fiehe Ziffer 8), unter die verſchiedenen
Litera's der ausgegebenen Schulpverjchreibungen mög-
lichft gleichmäßig nach Verhältniß deren Werthfummen
zu vertheilen.
Die Berloofung erfolgt durch die Direction nach
vorgängiger Belanntinachung.
Die Kündigung erfolgt durch Bekanntmachung in
dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gaffel,
ſewie im Deutfchen Reichs» Unzeiger und Königlich
Preußiſchen Staats» Anzeiger.
„N Die gefündigten Schuloverjchreibungen werben,
infoweit folche nicht chen vorher Seitens der Direction
eingelöft find, nach Wblauf der Künbigungsfrift zum
vollen Nennwerthe mit Zinfen bis zum Fälligkeits—
Inmine ausgezahlt,
SZedoch wird für biejenigen gekündigten Schulpver-
Ihreibungen, deren Ginlöfung erſt nach Ablauf eines
Vierteljahres, vom Fälligkeitstage an gerechnet, erfolgt,
eine von legterem an beginnende Zinsvergütung von
? Procent jährlich bis zum Tage der Einlöfung, falle
nicht inmittelft Verjährung eingetreten fein follte, ge—
währt (8. 18 des Geſetzes vom 18. März 1885).
8) Die Schuloverfchreibungen der fünfzehnten Serie
werden bei allen Rüdzahlungen auf bie mitteljt ders»
jelben gewährten Darlehen — und zwar fowohl bei
deren gänzlicher Abtragung, als auch bei abſchläg—
lichen Zahlungen, einfchlieglich der tilgungsplanmäßigen
Rapital-Abträge, — jederzeit zum Nennwerth von ber
Yandeöfrebitfajje in Zahlung angenommen, Eine Her-
auszahlung eines Ueberſchuſſes auf die an Zahlungsjtatt
gegebenen Schulpverfchreibungen findet nicht ftatt.
Die ſolchergeſtalt an die Landeskreditlaſſe zurück—
gelangten Schulbverfchreibungen werben, ebenjo wie bie
nah Ziffer 4 bis 8 zurüdgezahlten Schuloverfchrei«
bungen, vernichtet. Cafſel, am 21. December 1885.
Die Direction der Landeskreditkaſſe.
I. A: Lotz.
Borftehenden Emiffionsbefchluß veröffentlichen wir
mit dem Beifügen, daß bie anf Grund desfelben mittelft
4 procentiger Schulpverfchreibungen zu gewährenden Dar-
lehen ne Darlehnsregulativ vom 8. Juli 1874
(Amtsblatt von 1874 ©. 138 ff.) zu vier und einem
balben Procent jährlich zu verzinfen fein werben.
Daneben findet wie bisher die Bewilligung vierpro-
centiger Darlehen mittelft 3}procentiger Schulpver-
ſchreibungen der Serie 14 ftatt. Mit dem Antrag
auf Bewilligung eines Darlehns ift die Erklärung zu
verbinden, ob ſolches aus Serie 14 ober aus Serie 15
gewünſcht wird.
Gafjel, am 22. December 1885,
Die Direction der Landbeskreditfaffe.
I. U: Lotz.
11. Die durch die unterzeichnete Divection am 28ften
Juli 1841 auf den Namen des Komab Brand zu
Oberthalhaufen, Bormund über die Kinder des Heinrich
Schwalm vafelbft, geftellte und von Heinrich Schwalm
= Oberthalgaufen am 4. Zuli 1 bem vorbinnigen
Ürgermeifter Konrab Reyer zu Rotenburg abgetretene
Schulbverfchreibung ber Landesfrebitfaffe VIL Wb-
theilung Serie C. b, Nr. 2130 über 100 Thlr. ift
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit
bem Antrage auf Umjchreibung in ein tunsfäbiges
Papier vorgelegt worden.
Gemäß dem $. 16 ver Verorbnung vom 16, Auguft
1867, betreffend bie Außer- und Wiederinfursfegung ꝛc.,
wird Jeber, der ein Anrecht an biefem Papiere zu
haben vermeint, Hierdurch aufgefordert, basfelbe bei
der unterzeichneten Behörbe innerhalb ver nächften fechs
Monate, fpäteftens am 8, Juli 1886, fohriftlich
anzumelven, wibrigenfall® vie Kaffation des Papieres
erfolgen und ber Untragfteller ein neues Fursfühiges
erhalten wird.
Gaffel am 29. December 1885,
Die Direction der Landeskreditkaſſe.
I. U: Log,
12. Die von der unterzeichneten Direction am 20ften
Mai 1842 auf ten Namen des Abraham Straus
zu Amöneburg, Bormunds über Wolf Löwenftein
daſelbſt, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem
dem Adermann Adam Schid, a zu Mardorf
und von biefem dem Hanbelsmann Abraham Straus
zu Amöneburg, endlih am 7, December 1843 von
dem letzteren ber Friederile Müller bafelbft gerichtlich
abgetretenen Schulpverfchreibung der Landeskreditkaſſe
VIL Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler
ist von dem Floßholz- Makler Friebrich Ludwig Maus,
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Bleß,
zu Hanau mit bem Antrag auf Umfchreibung in ein
fursfähiges Papier vorgelegt worben.
Gemäß dem $. 16 ver Verordnung vom 16. Auguft
1867, betreffend die Außer- und Wieberinfursfegung zc.,
wirb Jeder, ber an biefem Papiere ein Anrecht zu
haben vermeint, hierdurch aufgeforvert, basfelbe bei
der unterzeichneten Behörbe innerhalb der nächſten ſechs
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich
anzuzeigen, widrigenfalls bie Kaſſation des Papieres
erfolgen und bie Antragftellerin ein neues Fursfähiges
erhalten wird. -
Eaffel am 29. December 1885.
Die Direetion der Landeskreditkaſſe.
J. U: %op.
13. 4°), Unleihe der Stadt Hanau von
1880. V, Ziehung am 30. September 1885. Aus-
zahlung am 30. März 1886,
Lit, A. Nr. 37 u. 50 & 1000 Mt,,
Lit, B. Wr. 60. 137. 243. 285 à 500 ME,
Lit, C. Nr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562.
599. 672 à 200 Mt.
—— C. Nr. 128 a 200 Mt., verlooſt per
30. Mär; 1885.
Hanau am 1. October 1885.
Der Oberbürgermeifter. 3. V.: Heräus.
Bacauzen.
14. Die Pfarrftelle zu Berneburg in ber Claſſe
Sontra % in Folge Ablebens ihres bisherigen In—
habers erledigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Meldungs⸗
gefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres Claffen-
vorftandes binnen 7 Wochen anher einzureichen.
Caſſel den 16. December 1886.
Königliches Conſiſtorium. Wehrauch.
15.
Inhabers erledigte Schulſtelle zu Haddamar, mit
welcher neben freier Wohnung mit 90 Mark für Feuerung
ein Einfommen von 840 Mark verbunden ift, wollen
ihre mit ben vorgefchriebenen Zeugniffen verfehenen
Geſuche binnen 3 Wochen bei dem Yolaljchulinjpector,
Heren Pfarrer Altmüller zu Geismar, ober bei dem
Unterzeichneten einreichen.
Friglar ven 21. December 1885.
Der Landrath v. Eſchwege.
16. Bewerber um bie vacant gewordene fatholifche
Schulftelle zu Roßbach, mit welcher ein jährliches
Einkommen von 780 Mark neben fyeier Wohnung und
0 Mark für Fenerung verbunden. ift, wollen ihre
Meldungsgefuche nebit Zeugniſſen innerhalb 3 Wochen
an den Königlichen Lokalfchulinfpector, Heren Pfarrer
Kaufholz zu Bieber, oder an den Unterzeichneten ein-
reichen,
Gelnhaufen am 22, December 1885.
Der Königliche Landrath.
3 B.: Menne, Kreisfecretair,
17. Bewerber um die durch das Ableben eines Yehrers
an ber hieſigen evangelifchen Elementarſchule erledigte
Schulſtelle werben hiermit aufgeforvert, ſich baldigit,
fpäteftens jeboch bi® zum 20. Januar 1886, unter
4
Bewerber um bie durch Ableben des feitherigen
Vorlage ihrer Zeugniſſe bei der unterzeichneten Behörbe
zu melven,
Der Gehalt beträgt jährlich für biejenigen Lehrer,
welche die zweite Prüfung beftanden haben, 1200 Mt.
und fteigt von fünf zu fünf Jahren bis zum Marimal-
Gehalt von 2000 DE, für diejenigen, welche fich noch
nicht diefer Prüfung unterworfen haben, 1 ME.
Fulda am 23. December 1885,
Der Königlide Stadtſchulvorſtand: Trott.
18. Die erledigte Stelle eines Bürgermeiſters
biefiger Stabt foll balvigjt wieder auf die Dauer von
8 Jahren beſetzt werben.
Das Einkommen beträgt jährlich 900 Marl Gehalt.
Dualificirte Bewerber wollen ſich unter Beifügung
ihrer Zeugniffe binnen 4 Wochen bei dem unterzeich-
neten Ausſchußvorſteher melden.
Reuftadbt (M. W. B.) ven 21. December 1885.
er Ausſchußvorſteher Reichenbach.
19. Bon der Steuerlaſſe Sontra wird zum Iſten
Februar ein gut bezeugter, brauchbarer Gehülfe gefucht.
Honorar je nach den Leijtungen bis 50 Mt. m.
Perfonal = Ehronit,
Der Büreauvorftieher für das Grpebitiond- und
Ranzleiwefen bei der Königlichen Provinzial» Steuer-
Direction in Caſſel Carl Gilles ift Allerhöchit zum
Kanzleirathe und ber Ober-SteuersInfpector Friebrich
Albert Meyer in Hanau zum Steuerrathe ermannt
worden,
Dem Conjiftorialsftanzliften Heftermanm iſt bei
feinem Webertritt in ven Ruheſtand ver Charakter als
Kanzlei-Secretair verliehen und
der Militair- Anwärter, Bezirksfelowebel Dieg el
zum Kanzliften bei vem Königlichen Gonfiftorium dahier
vom 1. Januar 1886 an ernannt worden,
Ernannt: die Rechtscandidaten Spohr, Bed:
mann und Madelven zu Meferenbarien.
Berfegt: der Amtsrichter Dr. Leppel in Neuhof
an das Amtsgericht in Witenhaufen,
der Gerichtsvollzieher Monzel in Steinau an das
Antsgericht in Schlüchtern.
Verlieben: dem Gerichtsichreiber bei dem Ober:
landesgericht, Secretair Gunkel in Caſſel ver Charakter
als Rechnungsrath.
Verſetzt: der Stationsvorfteher Zr Claſſe Born-
gießer von Hettſtedt nach Malsfeld.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 1 und bas Schulverorbnungsblatt Nr. 1.
(Imfertionsgebühren flir den Raum einer — —— 20 —— — Belagsblätter für } und 4 Boyen 5
en
10 Reichs
Nebigirt bei Königliger Regierung,
Eaffel. — Bebrudt in ber Hof> und Waiſenhaue-Buchdrucderei.
Schulverordnungsblatt.
Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel.
wi
1. Es ift wiederholt der Fall vorgekommen, daß provi⸗
forifch beftelite Lehrer des biesfeitigen Bezirks, in dem
Glauben, die regierungsfeitige Beftätigung des Zeugnifjes
über die beftanbene 2te (praftifche) Prüfung, (wodurch
die Betreffenden die Dualification zur befinitiven
Anftellung erlangen) fei ſchon als definitive Beftellungs-
e anzufehen, es verfäumt haben, ihre befinitive
Ernennung anzuregen, Wir machen beshalb ausprüdlich
baranf aufmerkfam, daß nach Maßgabe ber Begleit-
verfügung, mit welcher jevem Lehrer das betreffenve
Zeugniß zugeht, basfelbe unverzüglich von vem Inhaber
dem Königlichen Lokalſchulinſpector (bezw. Stadtſchul⸗
inſpicienten) vorzulegen iſt, welcher ſeinerſeits alsbald
in vorſchriftsmäßiger Weiſe die erforderlichen Schritte
Erwirfung der definitiven Anſtellung des reſp.
zu thun hat.
Caſſel ven 19. December 1885.
Königlide Regierung,
AbtHeilung für Kirchen» und Schulfachen.
An ſammtliche Konigliche Schulvorftände, fowie an bie Stadt
ſchuldeputationen bes Regierungsbezirls (B. 13908.)
d, Im Berfolg des legten Bifitationsberichtes über
die Halbtagsfchule in Walburg veranlaffen wir Ew.
Hochwürden, in ſolchen Bifitationsberichten, welche Halb»
tagsichulen betreffen, sub 10, mit Hinmweglaffung der
Unterabtheilungen, um ber Weberfichtlichkeit willen nur
bie Schülerzahl ber beiden getrennt unterrichteten Haupt-
abtheilungen anzugeben.
An ven Königlihen Oberfchulinfpector, Herrn Metropolitan
Shember, Hochwürden, zu Lichtenau.
In Abſchrift zur Kenntnißnahme und Nachachtung.
Caſſel den 1. October 1885.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen.
An fünmtliche * de Ober- bezw, Kreisſchulinſpectoren.
(3. B. xr. 11169.)
*
3. Der Verband der Thierſchutzvereine des deutſchen
Reichs Hat eine Drudjchrift „Leitfaden für die Er—
ziehung ber Kinder zur Beſchützung ber Thiere“ von
Rektor K. W. Peter dahier, herausgegeben, auf welche
der Herr Minifter ber geiftlichen, Unterrichts- und
Mevizinal» Ungelegenheiten durch Weberreichung von
Gremplaren bereit# die Aufmerkjamleit der Königlichen
Lehrerjeminarien und Königlichen Präparandenanftalten
bingelenft Hat: Im Intereſſe ver guten Sache machen
wir auch die uns unterftellten Lehrer und Lehrerinnen
auf dies nach Inhalt und Form empfehlenswerthe
Schriftchen aufmerkjam. Wir bemerfen dabei, daß ber
Preis bes Büchleins bei Eingelbezug 50 Pf., bei Dutzend⸗
Ausgegeben Mittwoch den 6. Januar
1886.
beftellung 40 Pf. bei portofreier Aufendung beträgt.
Bei Abnahme von 50 Stüd ermäßigt fich der Preis
auf 17,50 ME., von 100 Stüd auf 30 Mt. Zur
Vermittelung der Beftellung mag man fich portofrei
unter Einfenbdung bes Betrages an den Rektor Beter
dahier wenden, Caſſel ven 15. December 1885.
Königlide Regierunug,
(B. 14299) Wbtheilung für Kirchen» und Schulfachen.
4. Huf Ihre Eingabe vom 12. November c., be-
treffend Empfehlung der Peftalozziblätter, erwibern
wir Ihnen mit Rüdficht auf unfere, von Ihnen ange»
zogene Verfügung, worin wir zur Förderung des Unter—
nehmens und bereit erflärt haben, daß wir auf Grund
mehrjähriger genauer Beobachtung dieſe Bebingung als
im MWefentlichen erfüllt anfehen fönnen. Wie bie
Erziehung der Jugend auf religtös-fittlicher Grundlage
buch das Zufammenmwirfen von Schule und Haus“
neben Pflege einer ächt patriotifchen Gefinnung als
beherrſchender Gedanke der Peftalozziblätter ſtets feft-
gehalten ift, fo hat die Redaktion fich ernftlich und mit
Erfolg bejtrebt, ven Inhalt mehr und mehr in an«
ſchauliche, vollsthümliche Form einzukleiden. Wir tragen
demnach fein Bedenken, die Peſtalozziblätter, fo lange
fie, unter Fernhaltung aller Barteibeftrebungen, auf
biefem Wege fortjchreiten, als geeignete Lektüre für
den Lehrerſtand und bas Haus zu empfehlen.
Caſſel den 17. November 1885,
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kicchen- und Schulfachen,
An den Herausgeber der Beftaloygiblätter, Heren Lehrer I. W.
Lange bier. (B. 12804.)
5. Die aus Beranlaffung meiner Verfügung vom
12. April 1884 erftatteten Berichte haben ein interes-
fantes Bild von ver Entwidelung gegeben, welche vie
Sorge für die noch nicht fchulpflichtigen Kinder inner-
halb ver legten Jahrzehnte in ven verfchievenften Theilen
der Monarchie genommen hat. Bon ber Unterrichts»
verwaltung kann bies nur mit Freuben begrüßt werben;
denn wenn auch ber große Umfang und bie fich ftetig
fteigernde Bedeutung ihrer Aufgaben gegenüber ber
ſchulpflichtigen Jugend ihr nicht geftattet, die Anftalten
für Bewahrung, Unterweifung und Erziehung Eleinerer
Kinder in derſelben Weife wie der Volksjchule thätige
Förderung angedeihen zu laffen, bezw. ihnen aus Staats»
mitteln Zufchüffe zu gewähren und bie Ausbildung ber
Lehrerinnen und Erzieherinnen für fie in eigne Hand
zu nehmen, fo hat fie doch alle Veranlaffung, ihnen
ihre Fürforge zuzuwenden. Je größer der Segen ift,
welcher in erfter Reihe ver Ländlichen Bevölkerung und
ben arbeitenden Claſſen, dann aber weiten Kreifen ver
beffer fitutrten Stände durch eine Behütung und zweck⸗
mäßige Befchäftigung der Kinder in ben Zeiten, in
welchen die Eltern fie nicht um fich haben Fönnen, ges
währt wirb, deſto gewifjenhafter iſt dafür zu forgen,
daß er auch voll zur Geltung fomme und nicht burch
Fehlgriffe verfümmert werde, zu welchen fich oft gerabe
ein wohlgemeinter Eifer verleiten läßt. Es kömmt
einerfeit8 darauf an, baß bie Kinder im bem bezeich—
neten Unftalten — Warteſchulen, Sinder » Bewahran-
ftalten, Kleinlinderſchulen, Oberlinfchulen, Kindergärten
— gefund erhalten und Förperlich gefräftigt werben,
daß insbefonbere in ihren Spielen fich ihre Yeiber frei
bewegen, ihre Einne üben, ihr ganzes Wefen ſich uns
gezwungen entwidele, und fie an Orbnung und Rein»
lichkeit Freude gewinnen und Berträglichfeit lernen.
Nicht minder aber ift e8 anbrerfeits von Werth, daß
die fleinen Gebete, Verſe, Lieder, Erzählungen, durch
welche ihr Geift gewedt und genährt werben fol, mit
Umficht gewählt, vaß jebe 9 ra ihrer geiftigen
Kräfte, ganz befonders eine vorzeitige Unfpannung des
Gedächtniſſes, forgfältig verhütet, jedes Hinübergreifen
in die eigentlichen Aufgaben ber Vollsſchule vor dem
ſchulpflichtigen Alter vermieden werbe.
Die Erjahrung, welche die Vereine für Errichtung
und Unterhaltung der in Rebe ftehenden Anſtalten ges
macht haben, hat hier die Nothwendigkeit erkennen laſſen,
befondere Beranftaltungen zur Ausbildung von Kinver-
lehrerinnen, Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen in das
Leben zu rufen und aus ben beiheiligten Kreifen jelbjt
find Wünfche ausgefprochen worden, es möchten vieje
ebenfo wie die Volfsfchullehrerinnen einer ftaatlichen
Prüfung unterworfen werben. Diefelbe Erwägung,
welche im Hinblid auf vie Schwierigkeit und Bedeutung
ber von einer Sleinfinderlehrerin zu löfenden Aufgabe
zur Errichtung jener Anftalten geführt bat, legt auch,
wie zugegeben werben lann, ven Gedanken einer ftaat«
lichen Prüfung nahe.
Dennoch Habe ich mich nicht entfchließen können,
bemfelben Folge zu geben, Wbgefehen von den, ber
Königlichen Regierung ꝛc. wohl befannten praftifchen
Gründen gegen eine Vermehrung der Urbeit bei ben
Schulauffichtsbehörben und von der Schwierigkeit, fchon
jet eine jachgemäße Prüfungs-Orbnung mit Sicherheit
aufzuftellen, war für mich maßgebend, daß die Eigen-
fchaften, welche bei einer guten Erzieherin und Lehrerin
noch nicht fchulpflichtiger Kinder gefucht werben follen,
mehr in ihrem Gemüthe, ihrem Takte, in ihrer ganzen
Perfönlichkeit, als in ihrem Wiſſen und Können liegen,
daß fich alſo die eigentliche Befähigung einer gewöhn⸗
lihen Prüfung entzieht. Außerdem kömmt in Betracht,
daß es bebenflich fein würbe, bie Genehmigung zur
Grrihtung von Anftalten ver bezeichneten Art von Ab-
legung einer Prüfung vor einer ftaatlichen Prüfungs-
Kommiffion abhängig zu. machen.
Dadurch ift nicht ausgefchloffen, daß vie Königliche
Regierung ꝛc. den Anſtalten zur Ausbildung von Kinder⸗
gärtnerinnen, SMeinfinverlehrerinnen u. f. w. Ihre be—
jondere Aufmerkſamkeit zuzuwenden bat.
Daß biefelben ohne ftantliche Genehmigung nicht
errichtet werben bürfen und ftaatlicher Aufficht unter-
jtehen, iſt mit Rückſicht einerfeits auf ihre Yehraufgabe,
anbrerfeits auf die Vorfchriften ver Allerhöchſten Ordre
vom 10. Juni 1834, der Inftruction vom 31. December
1839 und des Schulauffichtsgefeges vom 11. März
1872 außer Zweifel. So weit bie bier gemachten Er-
fahrungen reichen, wird dieſe Aufficht, wie jede Be-
rathung aus zujtänbigen Streifen, von ber Leitung ber
betreffenden Anftalten auch ftets willfommen geheißen,
fofern nur aus ihrer Handhabung das Intereffe für bie
Sade und ver Wunſch ihrer Förderung erfennbar wird.
Nah den mir erjtatteten Berichten ertheilen bie
Anſtalten für die Ausbildung von Kleinfinderlehrerinnen
ihren Zöglingen beim Abgange Zeugniffe, die meijten
von ihnen nach einer vorgängigen Entlaffungsprüfung.
Dies hat fein Bedenken gegen ſich; es wird nur darauf
zu achten fein, daß fich dieſe Zeugniffe nach ihrer
Faſſung als Privatzeugniffe geben und nicht ven Schein
eines ftaatlichen Befähigungszeugniffes annehmen. Hier—
auf wird namentlich auch da zu achten fein, wo ver
Lofals oder der Kreis-Schulinfpector over ein anderer
Schulauffihtsbeanter das Zeugniß mit unterzeichnet.
Der Werth dieſer Zeugniffe beftimmt fich erfahrungs-
gemäß durch den Ruf, welchen fich vie Anftalt, von
ber es ausgeftellt iſt, durch ihre Arbeit erworben hat,
und es wäre unbillig und unzweckmäßig, wenn ein oft
nur buch BZufälligkeiten veranlafter Umftanb einer
einzelnen Anftalt einen Vorzug gäbe, und dadurch ber
allgemeine Wetteifer gelähmt würde,
Berlin den 13, November 18385.
Minifterium ver geiftlichen, Unterrichts: und Medizinals
Angelegenheiten. von Goßler.
An fämmtlihe Königlihe Regierungen und au tas Königliche
Provinzial⸗Schulkollegiun bier. (U. I1la Mr. 20257.)
6. Auf Beranlaffung des Herrn Minijters der geiſt—
lichen ꝛe. Angelegenheiten ift von dem Königlichen
Provinzial-Schul-Eollegium hierfelbft angeordnet worden,
daß bie bereits im Jahre 1870 in der Provinz Heffen-
Naſſau in's Leben gerufenen und ſeildem in mehreren
Seminarien von den Seminarbirectoren und Seminar:
lehrern mit ven VBolfsjchullehrern ihres Wohnorts und
ber nächften Schulauffichtsfreife periodiſch veranftalteten
Konferenzen fortan regelmäßig jährlich zweimal abge:
halten werben follen,
Indem wir Ew. Hochwürden ꝛc. auf dieſe nicht
nur für die Wechfelwirkung zwifchen ven Seminaren
und ber Bolfsfchule, ſondern auch für vie geiftige und
fachgemäße Fortbildung der Volksfchullehrer befonders
geeignete Beranftaltung aufmerffam machen, veranlaffen
wir Sie, den Lehrern Ihres Auffichtsfreifes ven Befuch
ver fraglichen Konferenzen, deren Termine jedesmal
von den Seminarbirectoren zu veröffentlichen find, ſo—
weit es bie Entfernung vom Seminarorte gejtattet,
nahe zu legen.
Da es felbitverftändlich im Intereſſe ver Schule
nur erwünfcht fein fann, wenn auch die Königlichen
Ober: ꝛc. und Xofalfchulinfpectoren, wie dies mehrfach
bereit8 gefchehen ift, am ven Wrbeiten ber in Nebe
ftehenden Konferenzen thätigen Antheil nehmen, fo wollen
Sie gegenwärtigen Erlaß zur Kenntniß ver Lolalſchul—
infpectoren Ihres Auffichtsfreifes bringen und benfelben
empfehlen, die fragliche Angelegenheit ſoweit thunlich
durh perfönliche Theilnahme zu fördern.
Gaffel den 15, November 1880,
Königlide Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen,
In die Königlichen Ober» (Kreis-, Diftricts-) Schulinfpectoren
und bie jtädtiihen Schulinfpicienten des Reyierungsbezirks,
(J. B. 130%.)
7, Erlaß bes Herrn Minifters der geiftlichen, Unter-
rihts- und Mebizinals Angelegenheiten vom 22, October
1885 (U. IIla. Nr. 17970), vie Prüfung der Hand-
arbeitslehrerinnen betreffend.
Während die Prüfungen für die Lehrer und Lehre
rinnen an höheren Mädchen- Mittel- und Bolfsfchulen
in allen übrigen Beziehungen einheitlich geordnet find,
it dies bei den Prüfungen der Handarbeits-
lefrerinnen noch nicht ver Fall. Es beftehen viel-
mehr für die einzelnen Provinzen, in welchen fie bis jetzt
eingeführt find, befonbere, zum Theil nicht unmefentlich
von einanber abweichende Prüfungs» Drbnungen,
Ih habe daher, anftatt ven Anträgen einiger Pro-
vinzial- Schulkollegien auf Genehmigung von entjprechen-
ven Reglements für ihre Auffichtsfreife Folge zu geben,
ven Erlaß einer gemeinfamen Vorſchrift für die gefammte
Monarchie beſchloſſen. Selbitverftändlich durften für
biefe die reichen Crfahrungen, welche auf dem Gebiete
des weiblichen Handarbeitsunterrichts im legten Jahr⸗
zehnt gemacht worben find, nicht unbenußt und bie
mancherlei Befchwerven, welche gegen benfelben erhoben
werben find, nicht unbeachtet bleiben. Letztere bezogen
fih namentlich parauf, daß ſowohl nach der materiellen,
als auch nach der formellen Seite besjelben die eigent-
liche Aufgabe des Handarbeitsunterrichts überfehen, daß
die Ziele vesfelben in ven einfachen, namentlich ven
laͤndlichen, Schulen in dem einfeitigen Intereſſe einer
oft mehr ven Wünfchen der Kinder als ben Bedürf—
niffen des Elternhaujes vienenden Ausbildung, in ven
xhobenen Schulen in Nachgiebigkeit gegen Fünftlerifche
Neigungen überjchritten und dadurch einerfeits vie Kräfte
der Finder überfpannt, andererſeits aber das Ver—
ſtandniß und bie Mitwirkung der Eltern, ohne welche
diefer Unterricht zu einem bauernden Erfolge nicht ge»
langen kann, abgefchwächt würben.
Fortſetzung folgt im nächſten Blatte.
PerionalzChronit,
Dem Lehrer Dörr zu Neuenbrunslar ift aus Ans
laß feiner Emeritirung und ven Lehrern Heimel zu
pinterfteinau und Rothſchild zu Treyſa aus Anlaß
ihres fünfzigjährigen Dienftjubiläums das Allgemeine
Ehrenzeichen und zwar ven beiden Letztgenannten mit
ter Zahl 50 Allergnäpigft verliehen worden.
Dem Metropolitanatsverwefer, Pfarrer Kimpel
su Ehringen ift an Stelle des nach Allendorf ad. Werra
verfeten Metropolitang Yautemann, feither in Wolf-
ingen, die Wahrnehmung ver Oberfchulinfpection über
die Schulen der Claſſe Wolfhagen, fowie über die im
reife Wolfhagen belegenen Schulen ver Claſſe Gudens—
verg und dem Pfarrer Schweinsberg zu Treyſa
an Stelle des auf fein Nachfuchen von dem Oberfchul«
%
infpectionsamte entbundenen Metropolitans v. Roques
daſelbſt die Oberfchulinfpection über die Schulen ber
Claſſe Treyſa bis auf Weiteres übertragen worden.
Den Pfarrern Scheuermann zu ag Kr.
Friglar, Schafft zu Dörnhagen, Münch zu Gronau,
Münch zu Böddiger, Lohr zu Schwebda, Gerlad
zu Pfieffe, Hamel zu Goffelven, Koch zu Geismar,
Kr. Frankenberg, Schilling auf dem Berge, Orth
zu Ramholz, Bradt zu Gathrinhagen, Hildebrandt
zu Sacfenhaufen, Hübner zu Wltenhafungen, Fon—
taine zu Oberfalbad, Martin zu Binsfärth, Ziegler
zu Rengshaufen, Rall zu Trufen ift die Rofalfchul«
infpection über die Schulen ihrer Stirchfpiele, fowie dem
Metropolitan Lautemann zu Allenborf ad. Werra
die Lokalſchulinſpection über die Schule des Vicariats
Glfersbaufen und dem Pfarrer Daube zu Franfen-
berg die Kofalfchulinfpection über die Schule der Filial-
gemeinde Friebrichshaufen übertragen worden.
Der 2te Pfarrer Henze zu Witenhaufen ift zum
Mitgliede des Stadtfchulvorftandes bafelbft und das
Stadtrathsmitglied, Kaufmann Böffer zu Ziegenhain
zum Mitgliere des Staptfchulvorftandes zu Ziegenhain
ernannt worden.
Die Wahl der Stabtrathsmitgliever Heraeus
und Hengsberger, der Ausſchußmitglieder Sanitäte-
ratb Dr. Noll und Kaufmann C. F. Weber, des
Realſchuldirectors Beder, des Pfarrerd Sopp, bes
Kaplans Gutberlet, des Afademiedirectors, Profeffors
Hausmann, ſämmtlich in Hanau, zu Mitgliebern
der nenerrichteten Stadtſchul-Deputation daſelbſt ift
bejtätigt worden.
Der Pectoratsverwefer past. extr. Schütt zu
Gudensberg ift zum Rector an der Stabtfchule daſ.,
der Lehrer Stöhr zu Ernfthaufen, Str. Kirchhain, zum
Yehrer an der Stabtfchule zu Melfungen, der Lehrer
Bölfer zu Haine, Kr. Frankenberg, zum Lehrer an
der ev. Schule zu Friglar, der frühere Seminar-Hülfs-
lehrer Rofen feet, aus Altenkirchen provif. zum
Lehrer an der Nectorfchule zu Homberg, ver Schul-
amtscandidat Berthold aus Hinterjteinau provif. zum
Yehrer an ven ftäbt. Glementarjchulen zu Hanau, fowie
die geprüfte Lehrerin Auth zu Gaffel proeif. zur
Vehrerin an der kath. Schule daf. und die geprüfte
Yehrerin Yiep zu Birlenbach provif. zur Lehrerin an
der Stadtſchule zu Wigenhaufen ernannt worben.
Berjegt wurben. die Lehrer Hollftein zu Ers—
rode, Sr. Rotenburg, als Lehrer an bie ev. Schule zu
Crumbach, Yandfr. Gaifel, Damm zu Ibra, Fr. Ziegen-
hain, als Lehrer an die ev. Schule zu Fechenheim, Sr.
Hanau, Yölfes zu Hachborn, Kir. Marburg, als Lehrer
an bie ev. Schule zu Kirchvers, des. Kr, Beder zu
Retterode, Kr. Witzenhauſen, als Yehrer an vie ev.
Schule zu Nenenbrunslar, Kr. Melfungen, Schüßler
zu Wangershaufen, Sr. Frankenberg, als Lehrer an
die ev. Schule zu Haine, bes. Kr, Weber zu Lettgen-
brunn, Amtsbezirls Orb, als Yehrer an bie fath. Schule
zu Aufenau, desſ. Amtsbez., ferner bie provif. ange-
jtellten Lehrer Brand zu Friedlos, Kr. Hersfeld, als
provif. Yehrer an die ev. Schule zu Oberzwehren, Yanbfr.
Eafiel, Hofmann zu Wolferborn, Kr. Gelnhaufen,
als provif. Lehrer an die ev. Schule zu Enfheim, Pr.
Hanau, Stihteneth zu Grebenhagen, Kr. Homberg,
als provif. Lehrer an die ev. Schule zu Retterode,
Kr. Witenhaufen, Damm zu Gethjemane, Kr. Hers-
feld, als proviſ. Lehrer an die ev. Schule zu Wangerds
haufen, Kr. Frankenberg.
Die definitive Anftellung der feither provif. be—
ftellten Lehrer Dr. van der Briele zu Caſſel als
ordentl. Lehrer am ber ſtädt. höheren Mäpchenfchule
daf. und Birkenhauer zu Caſſel ald Glementarlehrer
an ben jtäbt. Schulen daſ. ift beftätigt worben; ferner
wurben definitiv angeftellt bie feither provif. beftellten
Lehrer Geis zu Kerbersdorf, Kr. Schlüchtern, als
Lehrer an der Fath. Schule daſ. Hoos zu Allendorf,
Kr. Frankenberg, als Lehrer an der ev. Schule daſ.,
Grebe zu Rohden, Fr. Rinteln, als Lehrer an der
ev. Schule daſ. Schmidt zu Giefelwerber, Kr. Hof.
geismar, als Lehrer an ver ev. Schule daf., Werner
zu Rabmühl, Kr. Gelnhaufen, als Lehrer an ver ew.
Schule daf., Tertor zu Unterfogbadh, Sr. Gelnhaufen,
als Lehrer an der ev. Schule baf., Köhler zu Wich—
mannshaufen, Sr. Eſchwege, als Lehrer an ver evang.
Schule daf., Ickler zu Oberjoffa, Kr. Ziegenhain,
als Lehrer an ver ev. Schule daf., Tromm zu Wenigen-
bafungen, Kr. Wolfhagen, als Lehrer an der ev. Schule
daf., Riemann zu Vollmarshauſen, Landkr. Caſſel,
al® Lehrer an ber ev. Schule daſ., Gobrecht zu
Trubenhaufen, Kr. Wigenhaufen, als Lehrer an ver
ev. Schule daf., Schneider zu Simtshaufen, Fr.
Marburg, al® Lehrer an ber ev. Schule daſ., Hetzel
zu Unterweifenborn, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der
ev. Schule daſ. Hamel zu Hoof, Landkr. Gaffel, ale
Lehrer an ber ev. Schule daj, Trusheim zu Schön-
bad, Kr. Kirchhain, als Lehrer an ver ev. Schule daſ.,
Schneider zu Odershaufen, Kr. Marburg, als Lehrer
an der ev. Schule daſ., Steinhauer zu Wippers—
bain, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der ev. Schule daſ.,
Wittelindt zu Gewiſſenruh, Sr. Hofgeismar, als
Lehrer an der ev, Schule daſ., Bierwirth zu Holz-
haufen, Kr. Hofgeismar, als Yehrer an der ev. Schule
daf., Rupprecht zu Iba, Kr. Rotenburg, als Lehrer
an der ev. Schule daf., Rojt zu Markershaufen, Kr.
Eſchwege, als Lehrer an ver ev. Schule daſ., Oders-
haufen zu Schwarzenborn, Sr, Marburg, als Lehrer
an ber ev. Schule daſ., Freumd zu Bodenheim als
Lehrer an den ftäbt. Bolfsjchulen daſ., Yotheim zu
Baumbach, Kr. Rotenburg, als Lehrer an der israel.
Schule daſ., ver Schulverwefer Walther zu Zimmers-
robe, Kr. Frislar, ala Lehrer an der ev. Schule daſ.,
fowie bie feither sem. beftellte Lehrerin Heßberger
zu Großenlüder, Kr. Fulda, als Lehrerin an der lath.
Schule bafelbft.
Proviforifch bejtellt wurben die Lehrergehülfen
Pfeil zu Weimar zum Lehrer an der ev. Schule zu
Goldbeck, Kr. Rinteln, Riekert zu Wahnhaufen zum
Lehrer an der ev. Schule zu Epterode, Kr. Witen-
haufen, Morktel zu Helfersporf zum Lehrer an der
ev. Schule zu Yohrhaupten, Fr. Gelnhaufen, Mai-
farth zu Röhrenfurth zum Lehrer an ber ev. Schule
zu Srieblos, Kr. Hersfeld, Wege zu Gemünden zum
Lehrer an der ev. Schule zu Dainrode, Hr. Franken:
berg, Susmann zu Fambach zum Lehrer an der ew.
Schule zu Hachborn, Kr. Marburg, Riemenfchneider
zu Neuenbrunslar zum Lehrer an ber ev. Schule zu
Grebenhagen, Kr. Homberg, Wiederhold zu Mete-
bach, Kr. Melfungen, zum Lehrer an ver ev. Schule
daf., ferner die Schulamtscandivaten Göbel aus
Nieverrodenbah zum Lehrer an ver ev. Schule zu
Wolferode, Kr. Kirchhain, Schlott aus Weichersbach
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Wolferborn, Fr.
Gelnhauſen, Shwalm aus Scigertshaufen zum Lehrer
an der ev. Schule zu Obergrenzebach, Kr. Ziegenhain,
Töpfer aus Nieverhülfa . zum Lehrer am ver evang.
Schule zu Oberhülfa, Hr. Homberg, Heumann aus
Obernfirchen zum Lehrer an ver ev. Schule zu Piel:
wegen, Kr. Rinteln, Dieg aus Mengshaufen zum
Lehrer an der ev. Schule zu Allendorf id. Wüfte,
Kr. Hersfeld, Engelhardt aus Ziegenhain zum Lehrer
an der ev. Schule zu Rommershaufen, Sr Ziegenhain,
W. Buchenau aus Trebfa zum Lehrer an ver ev.
Schule zu Widenrove, Hr. Wigenhaufen, Funk aus
Frankenau zum Lehrer an ver ev. Schule zu Ernſt—
haufen, Kr. Kirchhain, Deiß aus Großenritte zum
Yehrer an der ev. Schule zu Galven, Kr. Hofgeismar,
Ritter aus Verna auf Präfentation zum Yehrer an
der ev. Schule zu Ersrode, Sir. Rotenburg, Schwarz
aus Niederjoffa auf Präfentation zum Lehrer an ber
ew. Schule zu Ira, Kr. Ziegenhain, Beternell aus
Eſchwege zum Lehrer an ber ev. Schule zu Nieder-
vellmar, Landkr. Caſſel.
Zu Lehrergehülfen wurden beſtellt die Schul—
amtscandidaten Ritter aus Hüttengeſäß für bie en.
Schule zu Unterreihenbab, Hr. Gelnhaufen, Meh—
fahrt aus Mühlhaufen für vie ev. Schule zu Cas—
borf, Kr. Homberg, ‚Gleim aus Nieverbüngebach für
die ev. Schule zu Belle, Pr. Friglar, Otto aus Wolfers:
dorf für die ev. Schule zu Kirchlotheim, Amts Vöhl,
Schreiber aus Marjoß für die ew. Schule zu Krus-
pis, Sr. Hersfeld, Stüd aus Eſchwege für die Stadt»
ſchule zu Rinteln, Woiteneck aus Steinau fir bie
ev, Schule zu Hohleborn, Kr. Schmalfalven.
In den Ruheſtand find verfegt die Lehrer Bätten—
haufen zu Obergrenzebah, Dörr zu Nenenbrunslar,
Rothſchild zu Treyſa.
Die nachgeſuchte Dienſtentlaſſung erhielten
die Lehrer Bollmar zu Fulda, Mandt zu Rommers—
haufen, Krid zu Aufenau, jowie die Lehrerin Neu—
mann zu Caſſel.
Im Disciplinarwege entlaffen wurde ver Lehrer
Dley zu Metzebach.
Seftorben find vie Lehrer Weishaar zu Widen-
rode, Eymer zu Wolferove, Siemon zu Nieberel:
fungen, Hildebrand zu Gasporf, Mainz zu Rons—
haufen, Bantor Hill zu Fulda,
Eaffel. — Gedrudt in der Hof- und Waifenhbaus-Bucdbruderei.
Amtsblatt
der Röniglihen Regierung zu Gaffel.
MM 2.
Ausgegeben Mittwoch den 13. Januar.
—— no
1886,
Den Abonnenten und fonftigen Empfängern des Amteblatt® zur Nachricht, daß das Sadhregifter zu
demfelben für ben Jahrgang 1885 erfchienen und bei den Kaiferlichen Poftanftalten zum Preife von
50 Pfennig zu beziehen iſt.
der ammlun di liche
— —
Die Nummer 40 der Geſetz ⸗Sammlung, welche
vom 31. December 1885 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9102 ven Allerhöchſten Erlaß vom 28ften
December 1885, betreffend bie Kündigung beziehungs-
weife Zinsherabfegung ber der Stargarb-Pofener und
Oberlauſitzer Eiſenbahngeſellſchaft privilegirten Anleihen.
Die Nummer 1 der Gefeg- Sammlung, welche
vom 6. Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9103 ven Alferhöchiten Erlaf vom 16. December
1885, betreffend vie Presbyterial und Synodalordnung
für die evangelifchen Kirchengemeinfchaften (die refor-
mirte, die Iutherifche und die unirte) im Bezirk des
Eonfiftoriums zu Gaffel.
Die Nummer 2 ver Gejek- Sammlung, welche
vom 6, Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9104 die Verorbnung wegen Ginberufung ber
beiden Häufer des Landtages. Vom 4. Januar 1886.
Landesherrlihe Berordnungen.
20. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc.
verorbnen in Gemäßheit des Artilels 51 ver Ber-
faſſungs · Urlunde vom 31. Januar 1850, auf den An-
trag des Staats-Minifteriums, was folgt:
Die beiven Häufer des Yanbtages ver Monardjie, *
das Herrenhaus und das Haus ber Abgeordneten,
werden auf ven 14. Januar db. 9. in Unfere Haupt-
und Refivenztabt Berlin zufammenberufen.
Das Staats-Minifterium wird mit der Ausführung
diefer Verorbnung beauftragt.
Urkundlich unter Unſerer enge ga Unter:
ſchrift und beigeprudtem Königlichen Iufiegel.
Gegeben Berlin ven 4. Januar 1886,
Wilhelm.
von Bismard, von Puttlamer Mapybad.
Lucius, Friepberg. von Boetticher. von Gofler.
von Scholz Bronfart von Scellenporff.
auf Grund des
som 21. 1878.
21. Auf Grund des $. 12 des Neichsgefeges gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen
Kenutniß gebracht, daß die Flugſchrift: „Wie's im
Reichsſstag zugeht! Eine Winterbetrachtung für das
Landvoll im Reichstagswahlkreis München Il» gemäß
$. 11 des gedachten Geſetzes Seitens ver unterzeich-
neten Yandes-Polizeibehörbe verboten worden iſt.
München den 2. Januar 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer des
Innern. Freiherr von Pfeufer, Präſident.
22. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 (R.G.Bl. S. 351) wird hier-
durch zur Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in
ber Druderei des „Przedſwit⸗/ zu Genf gebrudte Flug—
blatt mit der Leberfchrift: „Do Ludu Pracuja-
cego“ (An das arbeitende Boll) nad $. 11 des ge-
dachten Geſetzes durch Die unterzeichnete Yandes- Polizei»
behörbe verboten worden ift.
Poſen den 7. Januar 1586.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Gaebel.
Berordnungen und »
Bee — —
28. Mit Bezug auf die Allerhöchſie Verorbnung vom
Aten d. Mie., durch welche vie beiden Käufer bes
Yandtages der Monarchie, das Herrenhaus und
das Hans der Abgeorbneten, auf den 14ten d. Mie.
in die Haupt» und Refidenzftapt Berlin zufammenbe-
rufen worden find, made ich hierdurch befannt, daß
die beſondere Benachrichtigung über den Ort und bie
Zeit ver Eröffnungsfigung in dem Bureau des Herren-
baufes und in dem Bureau des Haufes ber Abge-
orbnneten am 13ten d. Mis. in den Stunden von 8 Uhr
früb bis 8 Uhr Abends, und am ldten dv. Dies, in
den Wergenftunden von 8 Uhr ab offen liegen wire.
Im dieſen Bureaur werden auch vie Yegitimations-
farten zu der Gröffuungsfigung ausgegeben und alle
fonft erforberlihen Mittheilungen in Bezug auf bie
felbe gemacht werben.
Berlin den 5. Januar 1886.
Der Minifter des Innern. von Puttlamer.
Berorduungen und Belauntmachungen ber
Königlichen Provinzial: Behörden.
24. Nachſiehende Berleihungs ⸗Urkunde:
„Auf Grund der am 16. September 1885 präjen-
tirten Muthung wird dem Oberfteiger Hollaudt
zu Zeche Friedrich Wilhelm I am Habichtswalde
unter dem Namen
Curt
das Bergwerks - Eigenthum in dem Felde, deſſen
Begrenzung auf bem heute von uns beglaubigten
Situationsriffe mit den Buchftaben:
a,b,e,d
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt
von 2186325 (Zwei Millionen einhunbertjechs-
undachtzig Tauſend vreihundert fünf unb zwanzig)
Quadratmetern umfaffend — in ver Gemarkung von
Nordehaufen im Oberförftereibezirt Kirchditmold,
Anıtsgerichtsbezirts Caſſel im Kreife Caſſel, des
Regierungsbezirk Gaffel und im Oberbergamtsbezirfe
Clausthal gelegen ift, zur Gewinnung der in dem
Felde vorkommenden Eifenerze hierdurch verliehen.“
urlundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit
dem Bemerfen, daß ber Situationsrißg bei dem König-
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres in Eaffel
zur Einficht offen liegt, unter Verweiſung auf die Para—
ge 35 und 36 des allgemeinen Derggeiegee vom
4. Juni 1865 Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ger
bradt. Glausthal den 16. December 1885.
Königliches Oberbergamt.
25. Die Löjhungs- Quittungen über bie bis zum
30. September er. eingezahlten Renten - Ablöfungs-
Rapitalien find von uns
a) wenn die abgelöjten Leiftungen ausweislich ver
Ablöfungs-Rezeffe in den General» Währfchafts-
und Hhpotbelenbüchern bezw. Grundbüchern ein»
getragen gewejen, an bie zuftänbigen Amtsgerichte
zur Yöfchung ver bei den liberirten Grunpftüden
in den genannten Büchern an Stelle der früheren
Leiftungen eingetragenen Rentenpflichtigfeits:Ber-
merfe, dagegen
b) foweit die abgelöften Leiftungen nach ven Abs
löſungs-Rezeſſen nicht eingetragen gewefen, an
die befreffenten Stenerfaffen zur Aushändigung
an bie Imterefjenten
abgeſandt worden, wovon bie Betheiligten hierburch in
Kenntniß gefett werben.
Münfter ven 30. December 1885,
Königliche Direction der Rentenbanf
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heffen-Naffaı.
und ber
den Regierung,
26. Die Kirchenbuchführung in den Pfarreien
Johannesberg, Petersberg, Dipperz und Flieden ift
den bafelbjt mit ver Hilfsfeelforge beauftragten Pfarrern
Georg Grebe, Dr. Kircher und Kaplänen Wilhelm
Ney und Willigis Kraiger vom 1. Januar 1886
an bis auf Weiteres übertragen worben.
Geſuche um Ertheilung von Kirchenbuchs- Auszügen
ung Atteften find daher ar bie genannten Geiftlichen
zu richten. Gaffel am 4. Januar 1886.
Königliches Regierungs-Präfipium.
27. Die Zinsjcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu
den Prioritäts s Obligationen der Münfter - Hammer-
Eiſenbahn über die Zinfen für bie Zeit vom Iſten
Sanuar 1886 bis 31. December 1839 nebit ven An—
weifungen zur Abhebung der Reihe VIII werben vom
4. Januar F. I. ab vom ber Kontrolle der Staats-
papiere bierfelbft, Dranienftraße 92 unten rechts, Vor⸗
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗
und Feſttage umb ber letzten brei Gefchäftstage jedes
Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsjcheine Fönnen bei ber Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen, ober burch die Regierungs-Haupt-
faffen, ſowie durch die ſtreiskaſſe in Frankfurt a/Main
bezogen werben,
Wer die Empfangnahme bei ver Kontrolle felbit
wünjcht, hat verfelben perſönlich oder durch einen Beauf-
tragten die zur Abhebung ver nenen Reihe berechtigenpen
Zinsfcheinanweifungen mit einem Verzeichniſſe zu über-
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg
bei dem SKaiferlichen Poſtamte Nr. 2 unentgeltlich zu
haben find. Genügt dem Einreicher ver Zinsjchein-
anweifungen eine nummerirte Marte als Empfangsbe»
jcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er
eine ausbrüdliche Befcheinigung, fo ift es doppelt vors
zulegen. Im legteren Falle erhalten bie Ginreicher
das eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung
verjehen, fofort zurüd. Die Marfe over Empfangsbe-
ſcheinigung ift bei ver Ausreichung der neuen Zinsfcheine
zurüdzugeben.
In Schriftwechſel fann die Kontrolle der
Staatspapiere fih mit den Inhabern der
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen.
Wer bie Zinsfcheine burch eine ber oben genannten
Provinzialsfaffen beziehen will, hat derfelben bie Zins—
jcheinanmweifungen mit einem boppelten Berzeichniffe einzu-
reichen. Das eine Berzeichniß wird mit einer Empfangs-
befcheinigung verfehen fogleich zurüdgegeben und ift bei
Aushändigung ver Zinsfcheine wieder abzuliefern. For⸗
mulare zu biefen Berzeichniffen find bei ven gebachten
Provinzial» Kaffen und ben von ven Söniglichen Re—
gierungen in ven Amtsblättern zu bezeichnenden ſonſtigen
Kaſſen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Priorttäts-Obligationen bebarf
es zur Erlangung ber nenen Zinsfchein-Reihe nur dann,
wenn die Zinsjcheinanweifungen abhanden gelommen
find; in dieſem Falle find die Prioritäts-Obligationen
an die Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ges
nannten ProvinzialsKaffen mittelft befonverer Eingabe
einzureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerffam, daß in
Zufunjt 20 Stüd Zinsfcheine * einen Zeitraum von
zehn Jahren und nicht mehr 8 Stück Zinsſcheine für
4 Jahre werben ausgereicht werben und daß bie ben
Zinsſcheinen Reihe vi jet beigegebene Anweifung zur
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine dement-
fprechende Faſſung erhalten hat.
Berlin ven 18. December 1885.
Haupt-Verwaltung der Staatsfhulden.
Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerlen ‚veröffentlicht, daß die Formulare
zu ben Berzeichniffen über bie zur f e
ber neuen —— — Zine ſchein ⸗Auweiſungen
—— Kae Anweiſungen in unſerem Bezirle bei ber
hiefigen Regierungs⸗ ae fowohl, als bei ben
ſaͤmmilichen Steuerlafjen —— zu haben find.
Gaffel den 30. — er
Königliche Regierung. Magdeburg.
28. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
daß auf Grund des $. 2 des Geſetzes vom 26. Februar
1870, betreffend die Schonzeiten des Wildes, der Schluß
ber Jagd auf Hafen auf ven 25. Januar db, 9.
Abends feſtgeſetzt worden ijt.
Caſſel ven 9, Januar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
29. Wir bringen hierdurch, beſonders den Herren
Apothelern, zur Kenntniß, daß die mit bem 1. Januar
1886 in Kraft tretende Königlich Preufifche Arznei-
tare für 1886 im Verlage von R. Gärtner (Herm.
Hehfelder) in Berlin erfchienen ift und vom Ver⸗
feger felbft, ſowie durch alle ron Buchhandlungen
zum Preife von 1 Mark 20 el: bezogen werben kann.
Gaffel ven 5. Januar 1886
Königliche Regierung, —2* des Innern.
30. Mit Bezugnahme auf die Amtsblattsbefannt-
mahung vom 30. December v. Is. (Nr. 1 Seite 1
des Amtsblatts pro 1886) bringen wir zur öffentlichen
—— daß dem Aichungsamte zu Gelnhauſen die
— miß zum Aichen von Waagen mit einer Trag—
fähigkeit von nicht mehr als 10000 kg beigelegt
werben ift.
Gafjel ven 12. Januar 1886,
Königlihe Regierung, Wbtheilung des Innern.
en des Landes= Directors.
31. Die Imtereffenten ver Heſſiſchen Branbverfiche-
rungs- Anftalt fege ich anburch in Kenntniß, daß bie
Brandftener pro 1886 durch Befchluß des Communal -
Landtags vom 10, December 1885 auf 1 Marf
40 Pfennige pro 1000 Mark des Umlagefapitals
feftgefegt worden ift.
Caſſel am 7. Januar 1886,
Der Landes-Director: von Hundelshauſen.
Belauntmachungen commmmualftänd, Behörden.
32%. Die fänmtlichen 40,,i gen, auf Mt, 50 laus
tenden Obligationen ver Hanauer Leibbanf, Lit. D.
von Nr. 1 bis 4914 aus den Jahren 1875 bis 1881
werben, fofern foldhe noch nicht zur Rückzahlung ge»
langt find, auf den 12, Februar 1886 mit dem
— hiermit gekündigt, daß die Verzinſung
von da ab gänzlich aufhört und daß es jedem
—E freiſteht, die Kapitalien zu 34 °/,
ee und — ſechsmonatliche Kündigungszeit ber
Yeihbank zu belafjen. Die Rüdzahlung ver gefünbigten
Obligationen, nebft fälligen Zinfen, erfolgt auf Ver⸗
langen auch fchon vor dem 12, Februar f. J.; dagegen
find, biejenigen, welche ftehen bleiben follen, zur Ab⸗
ftempelung bis dahin vorzulegen.
Zugleih wirb zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß bei ver Leihbank Kapitalien in beliebiger Höhe zu
gi °/, Zinfen und gegen ſechsmonatliche Kündigungs-
t zu jeber Zeit angenommen werben unb daß die
Dreichöftempelahgabe von ber Leihbank getragen wird.
Hanau den 4. November 1885. ’
Die Leihbanf-Direction. 2, von Deines.
Bacangen,
35. Die Pfarrftelle zu Kleinſchmalkalden, In—
fpectur Schmalkalden, ift in Folge Berfekung ihres
bisherigen Inhabers erlebigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel-
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeuguiſſes ihres
Glaffenvorftandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Gaffel ven 19. December 1885.
Königliches Conſiſtorium. Weyraud,
34, Die erfte Iutherifche Pfarrftelle dahier iſt
durch das Wbleben ihres jeitherigen Inhabers, des
Metropolitang Menke, vacant geworben.
Dei Wieberbefekung berfelben fteht ver hiefigen
Stabt das Präfentationsrecht zu und wollen jich ge—
eignete Bewerber um bie Stelle binnen vier Wochen
bei dem Stabtrathe dahier melben.
Frankenberg am 4. Januar 1886.
Der Stabtraty. Renner.
35. Bewerber um eine Lehrerſtelle an ven biefigen
Elementarfchulen werden aufgeforbert, bis fpätellens
30ſten d. Mis. unter Vorlage ihrer Zeugniffe umd
eines Gefundheitsatteftes fich bei unterzeichneter Behörve
zu melden,
Das — beträgt je nach dem Dienftalter 1200
bis 2250 M
Marburg . 7. Januar 1886.
Die Stadtſchuldeputation. Schüler.
36. An dem biefigen Schulorganismus wird am
Schluſſe des laufenden Schuljahres eine Lehrerſtelle
vacant. Das Anfangsgehalt beträgt 990 Mark jährlich
excl. 180 Mark Wohnungsentfchädigung und fteigt nach
ber bier beftehenben Gehaltsfcala von 5 zu 5 Jahren um
je 110 Mark bis zu dem Höchftbetrage von 1650 Marf.
— Dienſtjahre werden zur Hälfte ange—
rechnet.
Bewerber wollen ſich unter Beifügung ihrer Zeugniffe
bis zum 15, Februar d. I. bei dem Unterzeichneten
melden. Hofgeismar ben 6. Sanuar 1886.
Der Borfigende der Stabtfchulpeputation.
chirmer.
37. Die katholiſche Schulſtelle zu Abtsroda, deren
jährliches Einkommen neben freier Wohnung, jedoch
einſchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark für
Feuerung, 840 Mark beträgt, wird in Folge Verſetzung
des ſeitherigen Inhabers mit dem 1. Februar c. vacant.
Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen Ge—
ſuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß ver erforber-
lichen Zeugniffe an den Königlichen Lokalſchulinſpector,
Herrn Kaplan Orth zu Poppenhaufen, over an ben
Unterzeichneten einreichen.
Gersfelo ven 8. Januar 1886.
Der Königliche Landrath Krekeler.
38. Bon ber Unterzeichneten wird zum baldigen Ein-
tritt ein gut bezeugter, mit ver Buchführung vollſtändig
vertrauter Ifter Gehülfe gefucht.
Homberg ven 9. Januar 1886,
Königliche Steuerkaſſe.
Berjonal = Chronit.
Die durch die Penfionirung des Pfarrers Hampe
erledigte Pfarrjtelle zu Nieverwalgern, Claſſe Fron-
haufen, ift dem Pfarrverwefer Ludwig Dietrich Ferdi—
nand Dettmering bafelbjt verliehen worden.
Dem Pfarrer Naden zu Kleinfchmallalden, In—
ipectur Schmalfalven, ift die behufs Uebernahme ber
Pfarritelle zu Daedlik in ber Provinz Sachen nach—
gefuchte Entlaffung aus feinem bisherigen Pfarramte
ertheilt worden.
Des Kaiſers und Könige Majeftät haben ven König»
lichen Rentmeiftern Leif zu Bodenheim und Hirfch-
feld zu Friglar den Charakter als Rechnungsrath zu
verleihen geruht.
Der Regierungs⸗Aſſeſſor Etzd orf, bisher in Arns-
berg, ift ber Hiefigen Regierung überwiefen worben.
Beftellt: Freiherr von Lersner zum Amtganwalt
bei dem Amtsgericht in Bodenheim.
Ernannt: der Rechtscandidat Müller zum Re
ferenbar.
Verſetzt: vie etatsmäßigen Gerichtöfchreibergehülfen
Mertens I bei dem Amtsgericht in Gaffel an pas
Amtsgericht in Jesberg,
Halle in Naumburg an das Amtsgericht in
Schmallalven,
Ruppel in Jesberg an das Amtsgericht in Caſſel,
. Dombrowski in Bifchhaufen an das Amtsgericht
in Caffel mit ver Funktion als Kaffenaffiftent.
Der Rentmeifter Kohlhaus zu Frankenberg iſt
geftorben.
Der Poftmeifter Schwalm in Fritzlar ift mit
Penfion in den Ruheſtand getreten.
‚_ Dem Poftfecretair Klieſch aus Frankfurt (Main)
ift die Vorfteher-Stelfe des Poftamts in Wabern (B;.
Caſſel) übertragen und
der Poftaffiftent Dönges in Galzfchlirf zum Poft-
verwalter ernannt worden.
Bere find: ber Poftmeifter von Fifcher von
Wabern (Bz. Eafjel) nach Friglar, die Poftfecretaire
Lehde von Frankfurt (Main) nach Caffel und Wächter
von Gaffel nah Potsdam, fowie der Poftfecretair
Hoberg von Rinteln nach Letmathe.
Beſtellt: die Hülfsarbeiter Roß, Weber, Moreli
und Schulz zu Secretariats-Gehülfen bei der Landes—
frebitfaffe und von Loßberg zum Kanzliften bei ver
Heſſiſchen Brandverficherungs-Anftalt dahier.
Geſtorben: der Wegebau-Aufſeher Beyerle zu
Schrecksbach.
Apotheker Siegmund Siebert daſelbſt iſt als ſolcher
von uns beſtätigt worden.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 3.
(Imfertionsgebühren für ben Raum einer re —— — — Belagebluütter für 4 umb J Bogen 5
Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung.
Eaffel. — Gebrudt in ber Hof: unb Waiſenhaue⸗Buchdruckerei.
Amtsblatt
der Königlichen Negierung zu Gaffel.
M 3.
Ausgegeben Mittwoch den 20. Januar.
1886.
Den Abonnenten und ſonſtigen Empfängern bes Amtsblatts zur Nachricht, daß das Sachregiſter zu
____ 50 Pfennig zu begin if.
© Baiierl: unb Rönigl. Gentreibehirien.
Ratierl. und Rönigl.
89. Im Gemäfheit des 8.2 des Geſetzes vom 29ften
Februar 1868 (G. ©. ©. 169), des $. 20 des Aus-
führungsgefeges zur Givilprogekorpnung vom 24. März
1879 (6 ©. ©. 281) und bes $. 6 der Verorbnung
vom 16. Juni 1819 (G. S. ©. 157) wird befannt
gemacht, baf ber verwitweten Wagenmeifter Mulmus,
Amalie, geb. Berge, zu Eafjel, Grüner Weg Nr. 31,
die Schulpverfchreibungen ver vormals Kurfürftlich
zlfise Anleihe von 1863 lit. C. Nr. 1487 und
6 über je 200 Thlr., lit. D. Nr. 9721 und 12583
über je 100 Thlr. angeblich geftohlen worben find.
Es werben Diejenigen, welche fich im Befige dieſer
Urfunven befinden, aufgeforvert, dies der unterzeichneten
Kontrolle ver Staatspapiere oder der Witwe Mulmuns
anzuzeigen, wibrigenfalld das gerichtliche Aufgebotsver-
fahren behufs Kraftloserflärung ver Urkunden bean-
fragt werben wirb.
Berlin ven 12. Januar 1886.
Königlide Kontrolle der Staatspapiere,
40. Nach ven Straits-Settlements (Singapore, Pe-
nang, Malacca) können fortab Padete ohne Werth-
angabe auf bem Wege über Zrieft und Bombay be-
fördert werben. Das Porto, weldes vom Abſender
vorausbezahlt werden muß, beträgt 1 Mark für je
500 Gramm oder einen Theil von 500 Gramm. Ueber
die Berjenbungsbebingungen ertheilen. vie Poftanjtalten
auf Verlangen Auskunft.
Berlin W, ven 11. Januar 1886.
Der Staatsfecretair des Reichs -Poftamts.
von Stephan.
— 58 Belenutmachuugen ber
en Regierung,
41. Die Kirchenbuchführung in ver Filialgemeinde
Horas ift dem Stadtlaplan Endert von Fulda, jegt
zu Horas, bis auf Weiteres übertragen worden,
Gefuhe um Ertheilung von Kirchenbuche- Auszügen
und Wteften find daher an benfelben zu richten.
Gaffel am 14. Januar 1886,
Königliches Regierungs- Bräfibium.
42. Des Könige Majeftät haben mittelft Allerhöchſten
Erlaffes vom Tien v. Mis. auf Grund des $. 4 ber
Kurheſſiſchen Gemeinde» Orbnung vom 23. October
1834 zu genehmigen gerubt, daß bie von dem Forſt⸗
bemfelben für den Jahrgang 1885 erfcienen und bei ven Kaiferlichen Poftanftalten zum Preife von
fiolus aus dem Gemeindebezirk Haufen, Kreifes Wigen-
haufen, angelauften Grunpftüde: Karte 14. Nr. 87/7
u. 8 unb Karte 9, Nr. 23, 24 u, 25 mit 4,0204 ha
aus dem Gemeinbebezirfe von Haufen ausgefchieben
und dem forftfisfalifchen Gutsbezirte Oberförfterei
Meihner, Kreifes Wigenhaufen, einverleibt werben.
Gaffel wen 6. Januar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern,
43. Nachweiſung ver gemäß des 8. 9 Nr. 3
bes Geſetzes über die Natural»Veiftungen für die be»
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirts
Caſſel feitgeftellten Durchfchnittspreife, welche für bie
Vergütung ber verabreidhten Fourage pro Monat
December 1885 maßgebend find.
Durchſchnittspreis
tner
Bezeichnung
bes Lieferungs⸗
eeee——— us. a » wu 8 1 bb 8 —— —
175
Gemäß des passus 6 alin. 5 der Iuftruction zur
GE
Ausführung des obengedachten Geſetzes vom 2. Sep⸗
tember 1875 werben bie vorſtehenden Durchſchnitts⸗
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
—— — —
egierung, Abtheilung des Innern.
44. Im Abänderung ber unter dem 24. November
1869 ergangenen Anweifung zur Wusführung des
Titel III der Gewerbeorbnung wird hiermit keftimmt:
Auf Recurſe gegen Beſcheide ber Bezirfs » Regie-
rungen, durch welche bie Ertheilumg eines Wanberge-
werbefcheines verfagt worben ift (in denjenigen Yandes-
theilen, in denen das Gefeg über bie allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 noch nicht zur
Einführung gelangt ift), und auf Beſchwerden von
Ausländern über Verfügungen der Regierungs +» Präfi«
denten, durch welche ihre Anträge auf Gewährung eines
* en Per zurüdgemiefen find (im Geltungsbe-
e des genannten Geſetzes), entſcheldet ver Ober⸗
Seifert Berlin den 21. December 1885.
Der Minifter bes Innern. Für den Minifter für Handel
v. Buttlfamer. und Gewerbe.
v. Boetticer.
Der Finanz» Miniftr. Scholz.
Vorſtehenden Erlaß bringen wir hiermit zur öffent»
lichen Kenntniß.
Gaffel ven 6. Januar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
45. Durchfchnitts ⸗Berechnung über die Markt- und Yabenpreife an den Gamifonsorten im dem
Regierungs» Bezirke Eaffel für den Monat December 1885.
ru ET Ductdfhnitts-Breis
WBezʒeichnung a. für 100 Kilogramm, b, für 1 Kilogramm. *
* der g gr 7 wi «12 57 R 5 7 I 8 Ep F EP SE , ER
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A
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a AM aM ae a ELLI ZI ZIEZIE — — A
1] Gafel 1542 119] 1845| 1 150] 2134] 4/05
1 Kriglar 15/45 1109 1/70] { 3:83
> 15/91 1:04 1
A| Hanau 1681 104 2
Sersield . | 16.16 — 18
6 Hofgeismar 157 1% 116
75 Marburg . | 1625 110 I
BI Rotenburg I 16 — | 130 2
Durdfent . 112777 75 11a 11 102 941164 Pr 34 iu 2365 2378 a2 59410 42] 8.96 * 7 55 9 132 9011746 3225
urchſchn |
betrag 15,97 T J 26 23179 33125 3158 3.60 5324 11305 1112] 1 27) 1103 1/74 Au 4103
i . ———— LadenPreiſe F Bu
Bezeichnung pro 1 Kilogramm GT
Med. @erften- ‚Kaffee. & 5
* von * Ro DER er —— * Hirſt Reit, Java⸗ geider #3 —
elzen. Roggen — birſe. ie a
Markt⸗Orte. Ipz, 1.|9r. 1. Graupel Brüge, Java, zug — ge ſalz.
Ma Mi Er
11Caſſel ...... — *— 3 —1060
21 Fritzlar ...... — | 21— 3’ —11650
3 Fulda ...... —1351— | 3i—f| 1/80
41 Hanau ...... — 401 — 3/—] 140
54 Seriflb ..... — 32 — 3 —21150
6BSofgeismar —1321— | 2.801 1 —
71 Marburg x... — 51— 2,80] 1:60
8 | Rotenburg . — 331 — 3:40] 150
Summa .| 245 1/95 224] 3/16 am 3 24] a,26]18/60]24|— [11 90
Durchſchnittspreis — 131] — |] — | 531— 85] — |50|— a1] — 53] 2 33 3| 14012
Caſſel am 8. Januar 1886. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Verordunugen amd Velen anderer durch das Geſetz vom 18. Juni 1884 angeorbneten
Raijerlicder und Königlicher Be 2*
46. Am 24. März d. I. tritt hierorts unter Vorſitz
bes Unterzeichneten vie Kommiffion zur Abhaltung der
Prüfung über die Befähigung zum Betriebe des Huf-
beſchlaggewerbes zuſammen.
Dieſenigen, welche ſich dieſer Prüfung unterziehen
wollen, Haben ihre Meldungen fpäteftens bis zum 24ften
debruar d. I. unter Beifügung des Geburtsfcheines
ud etwaiger Zeugnifje über bie erlangte ——— Yus-
bildung, fowie unter Einfendung der 10 Mar
genden Prüfungsgebühren an den ———— zu
richten, worauf denſelben das Nähere von hier aus
zugehen wird.
Vorbereitung wird ven Prüflingen das Buch
„Anleitung zum Beftehen der Huffchmiebeprüfung“ von
Profeffor Dr. Möller — Berlin bei Paul Parey,
Preis 1 Mark — empfohlen.
Gafjel ven 17. Januar 1886.
Der Königliche Departementsthierarzt.
Holzenborff
47. Die Unter-Receptur der Köni gen Forſtkaſſe
Rodenberg für den Bezirk der früheren Revierabtheilung
Obernkirchen der Oberförſterei gleichen Namens iſt dem
Rentier Weidemann zu Obernkirchen vom 30ften
December v. I. ab auf Widerruf übertragen worben,
Die Dienftftunden für bie Unter-Receptur find auf
bie Bormittagsftunden von 8 bis 12 Uhr täglich, mit
Ausnahme der Sonn» und Feiertage jowie der Tage
der vom Unterreceptor wahrzunehmenden auswärtigen
Holzverfaufstermine, feftgejegt.
Minden ven 11. Januar 1886.
Bun e Regierung,
Abtheilung für birecte — Domainen und Forſten.
Belauntmachnugen des Landes⸗Directors.
48. Die Intereſſenten der Heſſiſchen Brandverſiche⸗
rungs-Anftalt ſetze ich andurch in Kenntniß, daß bie
Standſteuer pro 1886 durch Beſchluß des Communal ⸗
Landtags vom 10. December 1885 auf 1 Mark
40 Pfennige pro 1000 Mark des Umlagefapitals
feftgefegt worben ift.
Caſſel am 7. Sanuar 1886.
Der Landes-Director: von Hundelshauſen.
Bacanzem
49, Die erfte Iutherifche Pfarrftelle dahier ift
durch das MUbleben ihres jeitherigen Inhabers, des
Metropolitang Menche, vacant geworben,
Bei Wiederbefegung berfelben fteht der hieſigen
Stabt das Präfentationsreht zu und wollen fich ge-
nete Bewerber um bie Stelle binnen vier Boden
bei dem Stabtrathe dahier melben.
Frankenberg am 4. Januar 1886,
Der Stabtraty. Renner.
50. An den hiefigen ftäbtifchen Vollsſchulen find zu
Oſtern d. 38. zwei Lehrer evangelifcher Confeffion und
ein Lehrer katholifcher —— — anzuſtellen, und
werden dabei Bewerber, w 3 Dienftjahre noch
nicht überfchritten haben, — t.
Bewerbungs⸗Geſuche nebſt Zeugniſſen und Lebens⸗
lauf ſind binnen 14 Tagen hierher einzureichen.
Bockenheim den 15. Januar 1886.
Die Stadtſchuldeputation.
51. An dem hieſigen Schulorganismus wird am
Schluſſe des laufenden Schuljahres eine Lehrerſtelle
vacant. Das Anfangsgehalt beträgt 990 Mark jährlich
11
excl. 180 Mark Wohnungsentfchäpigung und fteigt nach
ber hier beftehenben Gehaltsfcala von 5 zu 5 Jahren um
je 110 Mar bis zu dem Höchftbetrage von 1650 Mark.
— Dienſtjahre werben zur Hälfte ange—
rechnet
Bewerber wollen ſich unter —— ihrer Zeugniffe
bis zum 15. Februar d. 3. em Unterzeichneten
melben. Hofgeismar den 6. — 1886.
Der Vorſitzende der Stadtſchuldeputation.
chirmer.
Die katholiſche Schulſtelle zu Lütter, deren
52.
jährli Einkommen neben freier Wohnung, jedoch
einſchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark für
freie Feuerung, 930 Mark beträgt, wird nach Abgang
des ſeitherigen Inhabers mit dem 1. Februar e. vacant.
Bewerber um dieſelbe wollen ihre besfallfigen Ge-
fuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß ber erforber-
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Ober- u. Lofal-
fchulinjpector, Herrn Pfarrer Endres zu Lütter, ober
bei dem Unterzeichneten einreichen.
Gersfeld den 13. Januar 1886,
Der Königliche Landrat. Krekeler.
58, Die evangl. Schulftelle zu Neuſchwambach,
deren jührliches Einkommen neben freier Wohnung,
jedoch einfchlieglich einer Entfchädigung von 90 Mart
für freie Feuerung, 900 Mark beträgt, wird in Folge
Ni bes feitherigen Inhabers mit bem 1. April e.
vacant.
Bewerber um biefelbe wollen ihre besfallfigen Ge-
fuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß der erforberlichen
Zeugniffe bei der Freiherrlih von der Tann'ſchen
es (Freiherrlih von der Tann'ſche
Summtrenterei in Tann) einreichen.
Gersfeld den 14. Januar 1886.
Der Konigliche Landrath. Kreleler.
Berjonal = Chronil,
Dem bei vem Königlichen Ober-Präfivium befchäf-
tigten Regierungs-Secretair Siebert bier ift ver Cha-
rakter als Kanzlei-Rath verliehen worden.
Der Kanzlei-Diätar Peterfen ift zum Kanzliften
bei der hiefigen Königlichen Regierung ernannt worben,
Beauftragt: der Pfarrer Soldan zu Kloſter
ze mit Verſehung des durch das Ableben bes Iſten
utherifchen Planes, Metropolitang Menche zu
Franfenberg erlebigten Detropolitanates ber lutheriſchen
Pfarreiclaffe Frankenberg.
Der frühere Gerichts-Afjefjor Friedrich ift unter
— zum Regierungs⸗Aſſeſſor in die landwirth⸗
Shaftlihe Verwaltung übernommen und als Spezial«
fommiffar in Homberg ftationirt. Der bisherige Special»
fommijfar, Regierungs » Afeffor Homann zu Caſſel
ift zum 1. Februar d. I. als anferetatsmäßiges Mit-
glied an die Königliche Generalkommiſſion in Merfe-
burg verfegt und tft an beffen Stelle vom gebachten
Zeilpunlte ab der Regierungs-Affeffor Buchholg als
Speziallommiffar in Caſſel (Speziallommiffton I) be-
ftellt. Der Generallommiffionsbote Winkelmann zu
Caſſel ift zum Botenmeifter der Königlichen Generalfom-
miffion hierfelbft ernannt, Die Landmeſſer Schröder III,
Baum und Frig find von ber Königlichen General»
fommiffion zu Caſſel zur Beihäftigung angenommen
und find der zc. Schröber II und Baum dem
geobätifch-technifchen Büreau in Caſſel, der ꝛc. Fritz
der Spezialkommiſſion in Schmallalden überwieſen.
Verſetzt ſind: ver Landmeſſer Mecke von ver Spezial⸗
fommifjion IV an vie Spezialkommiſſion VI in Caſſel,
12
der Landmeſſer Schmidt von ver Speziallommifjion V
in Gaffel in das — — Büren bafelbft
und ber Lanbmefler Ziege aus bem letztgedachten
Büreau an die Speiallommiffion in Schmalfalven.
Der Landmeſſer Werner II ift in Folge feines des—
—— Antrags aus der Beſchäftigung im Reſſort ver
niglicheh Generallommiffion zu el ausgejchieven.
Die Auseinanberfegungs-Landmeiler Heinrich Carl
Ferbinand Edarpt und Heinrich Weitemeher zu
Rinteln find zu Vermeſſungs⸗Reviſoren ernannt worben.
Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 5.
Juſerti Ahreu für ben R i nlihen Dru 2 at. — Dei mb 4 8 5
(Iufertiousgebühren aum — 9— * chei ich § ageblatter für } 4 Bogen
und 1 Bogen 10 R
B
Rebigirt bei Rönigliger Regierung.
Gafiel. — Gebrudt in ber Hof» und Waifeuhans:-Buhdruderei.
Amtsblatt
ber KRöniglihen Negierung zu Gaffel,
MR 4.
Ausgegeben Mittwoch den 27. Januar.
1886,
Den Ubonnenten und fonftigen Empfängern des Amtsblatts zur Nachricht, daß das Sachregiiter zu
bemfelben für ben Jahrgang 1885 erfchienen und bei ven SKaiferlichen
50 Pfennig zu beziehen ift.
Zuhalt der Geſetzſammlung für die Königlichen
Preußiiden Ernnten.
Die Nummer 3 ver Gefeg-Sammlung, welche vom
18, Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
enthält unter
Nr. 9105 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be»
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirke der Amtsgerichte Bergen, Dorum, Har-
burg und Moringen. Vom 31. December 1885,
Belanntmachungen auf Grund Des Reichsgeſetzes
bom 21. —5* 1878.
54. Auf Grund ber 88. 11 und 12 des Reichs⸗
geſetzes gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 wird hierdurch
die nicht periopifhe Druckſchrift, betitelt:
"Muder-, Pfaffen- und Königsſchwindel
(Zur -Naturgefchichte ver Volksausbeuter)“,
auf welcher weber ver Name des Verfaſſers, Verlegers
oder Herausgebers, noch der Drudort angegeben ift,
verboten, Arnsberg ven 15. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
von Rudploff.
55. Auf Grund ver $$. 11 und 12 des Neichöge-
jeged gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ber
Spzialdemokratie vom 21. Dftober 1878 iſt bie im
Selbitverlage des Verfaſſers erfchienene nichtperio-
diſche Drudfcrift:
"Was will die Arbeiterpartei? Ein offenes
Wort an die Arbeiter, Handwerker und Kleinbauern
in den fleinen Stäbten und auf dem Lande von
Wilhelm —— in Halle a. S.“ Druck
von Schönfeldt und Harniſch in Dresven,
unterm heutigen Tage von ver unterzeichneten Landes⸗
Polizeibehörbe verboten worben.
Schleswig den 14. Januar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern,
- von Frank,
Berorduungen und Belanuntmachungen der
Königlichen Provinzial- Behörden.
. Der Bunvesrath hat in der Sigung vom 17ten
v. Mts. befchloffen, daß
1) von der Zollbefreiung des 8. 4 lit. a. des Zoll-
tarifgejeges vom 15. Juli 1879 vie über vie
Grenzen gegen Defterreich-Ungarn uub die Zoll-
ausſchlüſſe, ſowie gegen die Schweiz, Frankreich,
oftanftalten zum Preife von
Belgien und die Niederlande mit der Poft ein-
gehenden Waarenſendungen, foweit biefelben
Taſchenuhren, Werte und Gehäufe zu ſolchen
enthalten, ausgejchlofjen werben ;
2) die zu 1 bezeichneten Sendungen ber Inhalts»
erflärung und ber zollamtlichen Behanblung nach
ben Beitimmungen bes Regulativs über die z0ll-
amtliche Behandlung ber mit ben Poſten ein-,
aus · oder durchgehenden Gegenftände unterliegen,
Im Auftrage des Herren Finanz - Minifters bringe
ih dieſe Anoronungen hiermit zur Öffentlichen Kenntniß.
Caſſel ven 23. Januar 1886,
Der Provinzial» Steuer» Divector Schule.
en und Belsun gen ber
8 ichen Regierung,
57. 1) Polizei: Berorduung, betreffend den Erlaß
eines neuen Bahnpolizgei- Reglements für bie Eifenbahnen
Deutſchlands. — Nachdem der Bundesrath in der Sigun
vom 26. November v. I. auf Grund der Artikel 4
und 43 ver Neichöverfaffung ven Erlaß eines neuen
Bahnpolizei-Reglements für bie Gifenbahnen Deutfch-
lands bejchloffen hat, bringen wir in Gemäßheit eines
Erlafjes des Herrn Minifters der öffentlichen Arbeiten
vom 31ſten v. Mts. das in der Anlage beigefügte
Bahnpolizei» Reglement zur Beröffentlihung und be-
ftimmen zugleich mit Bezug auf $. 11 der Verordnung
vom 20. September 1867 über bie Polizei-Bermaltung
in den neu erworbenen Yanbestheilen für den Umfang
unferes Regierungsbezirks, was folgt:
8. 1. Das anliegende BahnpolizeisReglement tritt
mit dem 1. April 1886 an Stelle ver Bahnpolizei-
Reglements vom 4. Ianuar 1875, vom 12. Januar
1878 und vom 17. Mat 1881 in dem im $. 74 ans
gegebenen Umfange in Kraft.
8. 2. Zuwiderhandlungen gegen vie Beftimmungen
ber 88. 53 bis 62 inel, des Bahnpoligei - Reglements
werben, fofern nicht mach den allgemeinen Strafbe-
ftimmungen eine härtere Strafe verwirft ift, mit ber
im $. 62 des Reglements aufgeführten Geloftrafe bis
zu einhundert Mark bejtraft.
Gafjel ven 11. Januar 1886.
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern.
58. Die in ver Anlage beigefügten Bekanntmachungen
des Herrn Reichsfanzlers vom 30. November v. J.,
betreffend die Signalorbnung für die Eifenbahnen
a
&,
S
9
Deutſchlands und die Normen für bie Conftruction
and Ausrüftung der Eifenbahnen Deutſchlands, werben
hiermit auf Anordnung des Herrn Minijters ber öffent-
(ihen Arbeiten mit dem Anfügen veröffentlicht, daß
mit dem 1. April 1886 bie — für bie
Eifenbahnen Deutfchlands vom 4. Januar 1875, vom
12. Yuni 1878 und vom 20. Juni 1880 unb bie
Normen für die Eonftruction und Ausräftung ber Eifen-
bahnen Deutſchlands vom 12. Juni 1878 außer Kraft
treten. Caſſel ven 11. Ianuar 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
> and Belauntma en sauberer
Raiierlicer und Königliher B
59. Zu vem vom 1. Mai 1884 ab gültigen Tarife
für ben birecten Güter⸗Verkehr zwifchen Stationen des
Gifenbahn » Directions »Bezirt® Hamover, zugleich für
bie Hohaer und Warftein-Tippftapter Eifenbahn, fowie
Stationen ber Großherzoglih Oldenburgiſchen Gifen-
bahn einerjeits und Stationen des Eifenbahn- Directions-
Bezirkls Erfurt und der Thüringiichen Privat » Eifen-
bahnen anvererfeits wird mit Gültigfeit vom 1. Februar
d. 36, ein neuer Nachtrag (6) herausgegeben.
Derfelbe enthält unter Anderem Ausnahmefäge für
Gaffia, Petroleum, Reis u. f. w. und für frifche und
gebörrte Pflaumen mit ven Elb» und Weferhäfen, ſowie
neben vielen Ermäßigungen auch einzelne, am löten
März d. 38, in Kraft tretende Erhöhungen, über welche
in den Güter-Erpebitionen — wofelbft auch der Nach—
trag zum Verkauf ausliegt — Näheres zu erfahren iſt.
Hannover den 16. Januar 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Bataunzen.
60. Die Kreiswundarztſtelle des Kreiſes Hom—
berg, mit einem Gehalte von 600 Mark, iſt zu be—
ſetzen. Aerzte, welche ſich um dieſelbe bewerben wollen,
veranlaſſen wir, ihre Befähigungs-Nachweiſungen und
einen kurz gefaften Lebenslauf binnen 6 Wochen uns
einzureichen.
Gajfel den 12. Januar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
61. Die Pfarrtelle zu Waßmuthshauſen, in ber
Claſſe Homberg, ift in Folge Verſetzung ihres bis—
berigen Inhabers erlevigt.
Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel—
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres
Giaffenvorftanbes binnen 4 Wochen anher einzureichen,
Gaffel ven 16. Januar 1886.
Königliches Eonfiftorium. Weyrauch.
62. Die Schulftelle zu Kruspis ift durch ben am
10ten d. Mts. erfolgten Tod ihres feitherigen Inhabers
vacant geworben,
Etwaige Bewerber um biefelbe wollen ihre Mel-
dungsgefuche nebſt den nöthigen Sitten- und Befähi-
14
ungeneugnifien innerhalb 14 Tagen bei dem Königlichen
ofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Heidelbach zu
Kruspis, oder dem Unterzeichneten einreichen.
Hersfeld am 22. Januar 1886,
Der Königliche Landrath v. Schleinig.
63. Die Stelle eined Badeverwalters, mit welcher
Dienftleiftungen bei dem Bürgermeifteramte verbunden
find, if für das Bad Sooven a. d. Werra vom Iſten
April 1886 an zu befegen.
Das jährliche Gehalt beträgt vorläufig 900 Mark
und bie zu leiftende Gantion 800 Marf.
Qualiſicirte Bewerber wollen fich unter Vorlage
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter-
amte melben.
Sooden a. d. Werra den 21. Januar 1886.
Der Bürgermeifter Lange.
64. Bei der biefigen Stadt foll ein Waldwärter
mit einem jährlichen Gehalte von 500 Mark beitellt
werben.
Techniſch qualificirte Bewerber werben aufgeforbert,
ihre Meldungen unter Vorlage ihrer Qualifications-,
Dienft- und Führungsattefte bis zum 15. Februar d. I.
dahier einzureichen.
Steinau, Kreis Schlüchtern, Regierungsbezirk Caffel,
am 18, Januar 1886,
Der Bürgermeifter Weigel.
Berfonal = Chronil.
Während ber Theilnahme des Landraths Freiheren
Riedeſel zu Eifenbad in Gelnhaufen an der gegen-
wärtigen Landtags-Seffion ift der Regierungs-Referendar
Georg von Schwergell mit der Vertretung des—
felben beauftragt worben.
Ernannt: der Rechtscandidat Gerhardt zum
Referendar.
Berfegt: der Gerichtsaffeffor Drießen zu Coes—
feld i/B. in ven Bezirk des Oberlandesgerichts Caſſel,
der etatsmäßige Gerichtsjchreibergehülfe, Affiftent
Iacob zu Rofenthal an das Amtsgericht in Bifchhanfen.
Der commiffarifche Kreiswundarzt Dr. 5. Sippell
zu Allendorf a W. ift zum Streiswunbarzt des Kreiſes
Wigenhaufen definitiv ernannt worben.
Der Förfter Sinning zu Melfungen in ver Ober:
förjterei Felsberg ift unter Bewilligung ber gefetlichen
Penfion vom 1. April d. 9. ab in ven Ruheſtand
verjegt worden.
Der SKreisbote Chriſtoph Wilhelm Heyde bei dem
Königlichen Lanbrathsamte in Gelnhaufen tritt auf
fein Nachſüchen zum 1. April d. 3. mit der gefeglichen
Penfion in den Ruheſtand.
Hierzu als Beilage ber Oeffentliche Anzeiger Nr. 7.
(Infertionsgebühren für ben Raum einer Au
Drudzeile 20 Reihspfennig. — Belageblätter für 4 und 4 Bogen 5
—X
und 1 Bogen 10 Reich
Rebigirt bei Königlicher Regierung.
Gaffel. — Gebrndt in der Hofs und Waiſenhang-Buchdruderei.
Amtsblatt
der Königlichen Negierung su Gaffel,
M 5.
Ausgegeben Mittwoch den 3. Februar.
1886,
— — — — — — — — — — —— — — —
zu De era Nummer des Amtsblattes ift die Anweiſung für bie Polizei- und Gemeindebehörben
E Ritwirkung
Belauntmadhungen auf Grund bed Reichsgeſetzes
vom 21. Detober 1878.
65. Auf Grund ver 88. 11 und 12 des Reichöge-
feged gegen die gemeingejährlihen Beftrebungen ber
Sozialvemotratie vom 21. Oftober 1878 ift vie nicht
periodiſche Drucſſchrift: „Wolf der Arbeit auf-
gewact! Bürger! Arbeiter! Hanbwerter! Kaum baß
der Sozialisumns in Düffelvorf an Bedeutung gewonnen
t x.
Verlag von Franz Horn, Kölnerftraße 74 in Düffel-
dorf, Drud von M. Ernft in München,“
unterm heutigen Tage von ber unterzeichneten Qanbes-
Polizeibehörde verboten worben.
flelvorf ven 26. Januar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
von Roon.
66, Die Königliche Kreishauptmannfhaft ald Yandes-
Tre bat die micht periobifhe Drud-
ſchrift:
„Sozialdemokratiſche Bibliothek III. Die Zulunft
der Sozialvemolratie. Bon I. Dieggen. Neuer
Abdruck mit einem Vorwort und Nachtrag. Hottingen-
ürih. Verlag der Vollsbuchhandlung, 1885«,
welche in ihrem Hauptwerfe bereits unter dem 80ſten
October 1878 von der Königlichen Regierung zu Köln
(„R.A.“ von 1878, Nr. 258) verboten worden ift,
auf Grund von 88. 11 und 12 des Reichögefeges
gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen der Soyial-
demofratie vom 21. October 1878 verboten.
Leipzig den 26. Januar 1886.
Königliche Kreishauptmannſchaft.
Graf zu Münſter.
Verordnungen und Belann
Raiierl. uud
67. Im der am 15., 16. und 18. d. Mis. in Gegen»
wart eines Notars öffentlich bewirkten 31. Verlooſung
ver Staats » Prämien » Anleipe vom Jahre 1855 find
auf viejenigen 4000 Schuloverjchreibungen, welche zu
ven am 15. September v. I. gezogenen 40 Serien
ehören, vie in ber beiliegenden Yifte aufgeführten
* Srämien gefallen,
Die Befiger diefer Schulbverfihreibungen werben
aufgefordert, den Betrag der Prämien vom 1. April
d. 3. ab bei der Staatsſchulden ⸗Tilgungslaſſe, Tauben-
ftraße Nr. 29 Hierfelbft, gegen Quittung und ag
ver Schuloverfchreibungen und der dazu gehörigen Zins-
ſcheine Reihe Nr. 7 und 8 über vie Zinfen vom
ung bei Ausübung ver militärifhen Kontrole beigefügt.
1. April 1885 ab nebjt Ummweifungen, welche nach dem
Inhalte der Schuloverfchreibungen unentgeltlich abzu⸗
liefern find, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags mit Ausichluß der Sonn- und Feit-
tage und ber legten drei Gefchäftstage jeven Monats.
Die Prämien können auch bei ven Regierungs-
Hauptlaffen und in Frankfurt a M. bei der Sreistafle
in Empfang genommen werben. Zu biefem Amede
find die Schuldverfchreibungen nebft Zinsfcheinen und
Anweifungen einer dieſer Kaffen fchon vom 1. März
d. 3. ab einzureichen, welche fie der Staatsfchulden-
Tilgungslaffe zur Prüfung vorzulegen bat und nach
erfolgter Feſtſtellung die Auszahlung vom 1. April
d. 3. ab bemwirft.
Der Gelpbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich
mit abzuliefernden Zinsfcheine wirb vom Prämienbe-
trage zurüdbehalten.
Formulare zu den Duittungen werben von ben ge
dachten Kaffen unentgeltlich verabfolzt.
Die Staatsfhulven-Tilgungslaffe kann fich in einen
Schriftwechjel mit den Inhabern der Schulpperfchrei-
bungen über die Prämien- Zahlungen nicht einlaffen,
Zugleih werben die Befiger noch rückſtändiger
Schuldverſchreibungen aus bereits früher verlooften
und gefünbigten, auf ber beiliegenben Yifte bezeichneten
Serien zur Bermeidung weiteren Zinsverluftes an bie
baldige Erhebung ihrer Kapitalien erinnert.
Berlin den 18. Januar 1886.
Hauptverwaltung ber Staatoſchulden.
—— und Belauntmacungen der
zn. hen Provinzial: Behörden.
68, Zur tung der Mectorats-Prüfung haben
wir Termin auf den 27. Mai d. 9. angejekt.
Diejenigen Geiftlichen, Lehrer und Ganbivaten ber
Theologie oder Philologie, welche fich dieſer Prüfung
u unterziehen beabfichtigen, haben ſich bis zum Iften
ril d. I. fchriftlich bei uns zu melden.
Der Meldung find beizufügen:
1) ein felbftgefertigter Yebenslauf, auf deſſen Titel-
blatt der vollftänbige Name, ver Geburtsort,
das Alter, die Confeſſion und das augenblidliche
Amtsverhältnif des Ganbivaten angegeben iſt;
2) bie 3 ffe über die bisher empfangene Schul»
oder U tätsbildung und über bie bisher ab»
Ir ten theologifchen, philologifchen oder Seminar-
gen;
am
oder der Philologie
16
3) ein Zeugniß bes zuftändigen Worgefegten über
bie bisherige Thätigfeit des Eraminanden im
Öffentlichen Schulvienft.
Diejenigen, welche fein öffentliches Umt bes
Heiden, haben außerdem einzureichen :
ein amiliches Führungsatteft und
ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels
rip Arzte ausgeftelltes Atteſt über nor-
malen Gefundheitszuftand.
Die Prüfung findet im Situngsfaal des unter-
zeichneten Golfegiums ftatt, und haben fich die Eramt-
nanden, fofern ihnen nicht anberweite Weifung zugeht,
26. Mai d. J., Mittags 12 Uhr, bei dem Vor—
figenven ver Prüfungs-Commiffion, Herm Provinzial-
Schulrath Kannegleßer (in deſſen Geſchäftszimmer
am Rondel Nr. 1) perſönlich zu melden.
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs-
Ordnung für Rectoren vom 15. October 1872 (fiehe
Gentralblatt für bie gefammte Unterrichts-VBerwaltung
in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 644 fl.).
Caſſel den 20. Yaunar 1886.
Königlihes Provinzial-Shul-Eollegium.
69. Zur Abhaltung der Prüfung der Lehrer
an Mittelfchulen haben wir Termin auf den
5
24. Maid. 38. anzeiegt.
Diejenigen Geifttihen, Candidaten ver Theologie
und Boltsichullehrer, welche
fih viefer Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben
ſich bis zum. I. ‚April d. Je. fohriftlih bei uns zu
melden, und zwar vie wiffenfchaftlich gebilveten, noch
nicht als Lehrer fungirenven Candidaten unmittelbar,
bie im Amt ftehenden Lehrer aber durch Vermittelung
ihrer Herren Ober» refp. Kreis-Schulinfpectoren.
Der, Melpung find beizufügen:
1) ein felbftgefertigter Yebenslauf, auf beffen Titel-
blatt der volljtändige Name, ber Geburtsort,
bas Alter, die Eonfeffion und das augenblidliche
Amtsverhältnig des Candidaten angegeben ift;
die Zeugniffe über die bisher empfangene Schul-
oder Univerfitäts - Bildung und über die bisher
abgelegten theologifchen, philologifchen oder Se»
minar- Prüfungen;
ein Zeugniß bes zujtändigen Vorgefegten über
bie biöherige Thätigfeit bes Examinanden im
öffentlichen © chuldienfte.
Diejenigen, welche noch fein öffentliches Amt
belleiden, haben außerbem einzureichen:
4) ein amtlihes Führungs » Atteft und
5) cin von einem. zur Führung eines Dienftfiegels
berechtigten Arzte ausgeſtelltes Atteft über nor«
malen Gefuntheitezuftund.
Die Prüfung findet im Sikungsfaal des unter»
zeichneten Collegiums ftatt, und haben Ai die Eramie
nanden, jofern ihnen nicht anderweite Welfung zugeht,
am-21. Mai d. Ye, Vormittags 8 Uhr, bei vem Bor»
figenden ber Prüfungs.Commiffion, Herrn Provinzial
Schulraty Kannegileßer (in beffen Geſchäftszimmer
am Ronbel Nr. 1) perfönlich zu melden.
2
—
3
—
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs-
Orbnung für Lehrer von Mittelfehulen vom 15. Oc-
tober 1872 (f. Gentralblatt für bie gefammte Unter»
richtd » Berwaltung im Preußen, Octoberheft 1872,
©. 640 fl.). Eafjel ven 20. Januar 1885,
Röniglihes Provinzial-Schul-Eollegium,
70. Am 8. Upril d. 38, foll in Eafjel die Prüfung
der Schulvorftieherinnen abgehalten werben.
Zu derſelben werden nah $. 23 des Prüfungs
Replements vom 24. April 1874 nur ſolche Lehrerinnen
—— welche ven Nachweis ihrer ſittlichen Unde⸗
Holtenheit und ihrer förperlichen Befählgung, fowie
einer mindeftens fünfjäyrigen Lehrtyätigkeit zu führen
vermögen und mindeſtens zwei Jahre in Schulen unter:
richtet haben.
Die Meldungsgeſuche find bis zum 20. Februar d. J.
an und einzureichen. In denſelben ift ausdrücklich an⸗
zugeben, ob die Prüfung für Volkeſchulen oder für
mittlere und höhere Mädchenſchulen gewünſcht wird.
Der Meldung find beizufügen:
1) ein jelbjtgefertigter Lebenslauf, auf deſſen Titel-
blatt der vollftändige Name, ber Geburtsort,
das Alter, die Gonfeffior und der Wohnort der
Bewerberin angegeben if;
2) ein Geburtäfchein ;
3) die Zeugniffe über die empfangene Schulbildung
und die beitandenen Prüfungen;
4) ein Zeugniß über vie bisherige Tehrthätigkeit;
6) ein amtliches Führungs» Vtteft und
6) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegele
berechtigten Arzte ausgeftelltes Atteſt über ven
Befundheitazuftand.
Die Prüfungsgebühren betragen 12 Mark und find
vor dem Eintritt in bie Prüfunz zu entrichten.
Im Uebrigen verweilen wir auf das oben allegirte
Bräfungs » Reglement (fiehe Gentralblatt für die ge-
ſammte Unterrichts - Verwaltung in Preußen. 1874,
S. 641fl.). Caſſel den 20. Januar 1386.
Königlihes Provinzial-Schul-Gollegium.
71. Zur Abhaltung der 2, (praltifhen) Xebrer:
Prüfung im Königliden Schullehrer- Seminar in
Fulda Haben wir Termin auf den 9, November d. J.
und bie folgenden Tage angejegt.
Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren
Ablegung frübeftens zwei, fpätejtens fünf Jahre nad
ber erften Prüfung zu erfolgen hat, zu unterziehen ge
benfen, haben fich bis zum 20. September d. 9, bei den
betreffenden Herren Ober ⸗Schul · Inſpectoren ſchriftlich
zu melden.
Der Meldung find beizufügen:
das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung;
2) ein Zeugniß des Lokal-Schul-Inſpectors;
3) eine von dem Eraminanden felbjtitändig gefertigte
Ausarbeitung über ein von ihm felbjt gewähltes
Thema mit der Berficherung, daß er feine an-
deren, als bie vom ihm amgegebenen Quellen
dazu benugt habe. Bei der Prüfung hat ber
Examinand
4) eine von ihm felbft gefertigte Zeichnung und
5) eine Probefchrift,
beide (Nr. 4 und 5) unter berfelben Verſicherung
vorzulegen.
Es fiegt dem Eraminanten. frei, bei feiner Mel
dung eine Prüfung in den fafultativen Lehrgegenftänden
des Seminar » Unterrichts ober im denjenigen Fächern
zu beantragen, im denen er eine Steigerung ber bei ber
eriten Prüfung erhaltenen Prädilate zu erlangen wünfcht.
‚ Eeitens ber Herren Ober» Schul» Inſpectoren find
bie eingegangenen Meldungen nebit Anlagen bis zum
20. Tctober d. 9. an uns einzureichen,
Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben ſich,
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am
9, Nodember d. J. Vormittags 8 Uhr, bei tem Herin
Seminar - Director Dr. Flügel in Julda perfönlich
u melten.
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs.
Ordnung für Vollsfchullehrer vom 15. October 1872
$.16 fl. (j. Eentral-Blatt für die gefammte Unterrichts»
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.).
Gaffel den 20. Januar 1886,
Röniglihes Brovinzial-Schul-@ollegium.
72. Um 6. April d. 36. und ben folgenden Taxen
ſoll die diesjährige Lehrerinnen: Prüfung in Eaffel
abgehalten werben, ;
Diejenigen Afpirantinnen, welche fih der Prüfung
zu unterziehen gebenfen, haben ihre Meldungsgeſuche
unter Beifügung der erforberlihen Zeupniffe bis zum
1, März d. 36. an und einzureichen. In dem Meldungs⸗
geſuche ift ausprüdlih anzugeben, ob die Prüfung
für Vollsſchulen oder für mittlere und höhere Mädchen-
ſchulen gewünſcht wird.
Der Meldung find beizufügen:
1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beffen Titel
blatt der vollftändige Name, ber Geburtsort,
das Alter, die Eonfeffion und ver Wohnort ber
Bewerberin angegeben ift;
2) ein Geburtsfchein;
3) die Zeugniffe über die bisher empfangene Schul⸗
bildung und die etwa fchon beftandenen Prüfungen ;
5 ein amtliche® Führungeatteft und
5) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels
berechtigten Arzte ausgejtelltes Zeugniß über den
Gefuntheitszuftand.
Die Prüfungsgebühren beträgen jür jede Exami—
nandin 12 Markt und 1 Mark 50 Pf. Stempel urd
find bei der fehriftlihen Prüfung zu zahlen.
Im Uebrigen verweifenwir auf die Prüfun,s-Orbnung
für Lehrerinnen vom 24. April 1874 (f. Centralblatt
für die gefammte Unterrichts-Berwaltung in Preußen.
1874 ©, 334). Caſſel den 20. Januar 1886.
Rönigl. BProvinzial-Schul-Eollegium.
73. Am 9. April er. und ben folgenden Tagen
ſoll die diesjährige Prüfung für Handarbeits—
Lehrerinnen in Caſſel abgehalten werben.
Diejenigen Afpirantinnen, welche fi der Prüfung
ju unterzie
unter Beifügung ber erforderlichen Zeugniffe bis zum
gedenken, haben ihre Dielvungsgefuche »
26. Februar er, und zwar bie im Lehramt ftehenben
Bewerberinnen durch bie vorgeſetzte Dienitbehörbe, bie
übrigen direct an uns einzureichen,
Der Meldung find beizufügen:
1) ein Geburtsfchein;
2) ein felbftgefertinter Lebenslauf, auf deſſen Titel-
blatt der vollftändize Name, ver Geburtsort,
das Alter, die Eonfeffion und der Wohnort ber
Bewerberin angegeben ift;
3) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels
berechtigten Arzte ausgeflelltes Zeugniß über ben
Gefunpheitszuitand; —
4) die Zeugniſſe über die empfangene Schul- bezw,
Lehrerinnenbildung;;
5) ein Zeugniß über die erlangte Ausbildung in ber
Anfertigung weiblicher Handarbeiten und bei Lehre⸗
rinnen aud über ihre bisherige Wirkfamteit und
6) ein amtliches Führungs. Atteft.
Die Prüfungs-Gebühren betragen für jede Erami-
n ndin 3 Maurt,
Im Uebrigen verweifen wir auf die Prüfungs-
Ordnung für die darbeits - Lehrerinnen vom dten
Februar 1876 (f. Gentralblatt für bie gefammte Unter-
rihte-Verwaltung in Preußen. 1875. ©. 182 fl.).
Caſſel den 20. Januar 1886.
Röniglihes Provinzial-Schul- Eollegium.
74. Die biesjährige Aufnabme- Vrüfung in
dem Ifraelitiſchen Schulfehrer» Seminar in Eaffel ift
auf den 3. März dv. 8. angefekt.
Diejenigen Afpiranten, gleichviel ob fie ihre Vor—
bildung in Vollsſchulen, Mittelfyulen, Realfchulen,
Gymnaften, Präparanden-Anjtalten oder privatim em-
pfangen haben, welche ſich diefer Prüfung unterziehen
wollen, haben fih bis zum 15. Februar d. %8. unter
Beifügung
a) des Geburtsfcheines,
b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsſcheines
und eines Geſundheits· Atteſtes, ausgeftellt von einem
ur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte,
e) fir biejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von
einer anderen Lebhranftalt fommen, eined Füh-
rungs-Atteftes von dem Vorſtand verfelben, für
die anderen eines amtlichen Wtteftes über ihre
Unbefcoltinpeit, -
d) der Erflärung des Vaters oder an deſſen Stelle
bes Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalt bes Afpiranten während ber Dauer
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber
Befcheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie
dazu nörhigen Mittel verfüge,
bei dem Seminar-Lehrer, Herrn Dr, Stein in Kaſſel
zu welden.
Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorfchriften
über die Yufnahme - Prüfung bei ven Königl. Schul«
lehrer» Seminarien vom 15. October 1872 (l Gen.
tralblatt für die gefammte Unterrichts - Verwaltung in
Preußen, Oectoberheft 1872 ©. 611 fl).
Caſſel den 20. Yanuar 1886.
Könige. Provinzial -Shul-Eollegium.
75. Die biesjährige Muftahmes Prüfung in dem
Königlihen Schullehrer - Seminar in Homberg ift auf
ben 16. April vd. 38. angefest.
. Diejenigen Afpiranten, gleichviel, ob fie ihre Bor-
bildung in Vollsſchulen, Mittelfulen, Realfchulen,
Gymnafien, Präparanden-Anftalten oder privatim em⸗
pfangen haben, welche fich diefer Prüfung unterziehen
wollen, haben fi bis zum 20. März d. 98. unter
Beifügung
3 des Geburtsſcheines,
b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsſcheines
und eines Gefunbheitsatteftes, ausgeftellt von
einem zur Führung eines Dienftfiegels berech-
tigten Arzte, \
ec) für diejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von
einer anberen Lebranftalt fommen, eines Führungs-
atteftes von dem Borftanb vderfelben, für bie
anderen eines amtlichen Atteſtes über ihre Uns»
befcholtenbeit,
d) der Erklärung des Vaters oder an deſſen Stelle
des Nächftverpflichteten, daß er bie Mittel zum
Unterhalt bes Afpiranten während ber Dauer
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber
Beicheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie
dazu nöthigen Mittel verfüge,
bei dem Könizlihen SeminarsDivector, Herrn Dr.
Dtto in Homberg zu melven.
Im Uebrigen verweifen wir auf vie Vorfchriften
über bie Aufnahme-Prüfung bei ven Königlichen Schul«
lehrer-Seminarien vom 15. October 1872 (f. Eentral»
blatt für bie —— gg in
Preußen. Octoberheft 1872 ©. 611 fl.).
Gaffel den 20. Januar 1886.
Königlihe® Provinzial-Schul-Eollegium.
76. Die biesjährige Aufnahmes Prüfung in bem
Königlichen Schullehrer- Seminar in Fulda ift auf
den 2, April d, 38, angejekt.
Diejenigen Afpiranten, — ob ſie ihre Vor⸗
bildung in Vollksſchulen, Mittelſchulen, Realſchulen,
Gymnaſien, Präparanden-Anftalten over privatim em-
pfangen Haben, welche fich diefer Prüfung unterziehen
wollen, haben fich bis zum 15. März d. 98. unter
Beifügung
a) des Geburtsfcheines,
b) eines Impfſcheines, eines NRevaccinationsfcheines
und eines Gefunbheitsatteftes, ausgeſtellt von einem
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Urzte,
ec) für Diejenigen Afpiranten, welche unmittelbar von
einer anderen Lehranftalt kommen, eines Führungs-
Uteftes von dem Borftand berfelben, für bie
anderen eines amtlichen Atteftes über ihre Unbe⸗
ſcholtenheit,
d) der Erklärung bes Vaters oder an deſſen Stelle
bes Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalt des Aſpiranten während der Dauer
feines Seminar-Eurfus gewähren werbe, mit ber
Bejcheinigung der Ortsbehörbe, daß er über bie
dazu möthigen Mittel werfüge,
bei dem Königlichen Seminar» Director, Herrn Dr.
Flügel in Fulda zu melven.
Im
Königliches Provinzial-Schul-Eollegium.
77. Die viesjährige Entlaffungs- Prüfung
In dem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Homberz
ift auf ben 13, April». 96, und bie folgenden Tage
ongelett.
Zu diefer Prüfung werben auch nicht im Seminar
ge Vehramts » Sandidaten zugelaffen, welche bas
. Lebensjahr zurückgelegt und burch Zeugniffe ihre
fittliche Unbefcholtenheit und ihre Lörperliche Befähigung
zur Verwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben.
Diefe Lehramts » Kandidaten haben ſich bis zum
20. März d. 36, unter Einreihung:
a) bes Geburtsfcheins,
b) des Zeugnifjes eines zur Führung eines Dienft-
fiegel8 berechtigten Arztes über normalen Ge-
funbpeitszuftand,
e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittliche Ver-
hilten tes Kandidaten und
d) eines felbftgefertigten Lebenslaufs,
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben dieſelben
feibftgefertigte Probezeihnungen und Probefchriften vor
zulegen.
Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs-
Ordnung für Volksſchullehrer vom 15. October 1872
(f. Gentralblatt für vie gefammte Unterrichts » Ber-
waltung in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 633 fl).
Gaffel den 20. Januar 1886.
Königlihes Provinzial-Schul:Eollegium.
78. Die diesjährige Entlafjungs- Prüfung
in dem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Fulda ift
auf den 30. März d. Je. und bie folgenden Tage
angeſetzt.
Zu dieſer Prüfung werden auch nicht im Seminar
gebildete Lehramts⸗Candidaten zugelaſſen, welche das
20fte Lebensjahr zurüdzelegt und durch Zeugniſſe ihre
fittlihe Unbejcholtenheit und ihre Lörperliche Befähigung
jur Verwaltung eines Lehramts nachgewieſen haben.
Diefe Lehramts- Eandidaten haben fi bis zum
1. März d. Je. unter Einreihung:
a) des Geburtsfcheine,
b) des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft-
fiegeld berechtigten Arztes über normalen Ge»
fundgritszuftund,
c) eines amtlichen Zeugnifjes über das fittlihe Ver⸗
halten des Candidaten und
d) eine® felbftgefertigten Lebenslaufs,
bei uns zu melden, Bei der Prüfung Haben diefelben
jereftgefertigte Probezeihnungen und Probefchriften vor-
zulegen.
Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfunge-
Ordnung für Bolkeichullehrer vom 15. October 1872
(f Emtralblatt für bie gefammte Unterrichts » Ver-
waltung in Preußen. Dctoberheft 1872 ©. 633 fl).
Caſſel ven 20. Yınıar 1886.
Röniglihes Brovinzial-Schul- Collegium.
79, Die biesjährige Entlaffungs-Prüfung in dem
Fraelitiſchen Schuliehrer- Seminar zu Caſſel ift auf
ben 2. März d. 3. unb bie folgenden Tage angefekt.
Zu diefer Prüfung werben auch nicht im Seminar
gebilbete Lehramts⸗ Candidaten zugelaffen, welche das
W. Lebensjahr —— und durch Zeugniffe ihre
fittliche Unbefcholtenheit und ihre körperliche Befähigung
jur Berwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben.
Diefe Lehramts-Candidaten haben fich bis zum
15. Februar d. I. unter Einreichung:
a) des Geburtsſcheins,
b) des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft-
egel® berechtigten Arztes über normalen Ge—
unbheitszuftand,
e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittliche Ber-
halten des Candidaten und
d) eines felbfigefertigten Lebenslaufs,
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben viefelben
felbftgefertigte Probezeichnungen und Probefchriften vor-
zul
= Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs-
Ordnung für Volksſchullehrer vom 15. October 1872
(f. Centralblait für die gefammte Unterrichts-Berwaltung
in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl.).
Gafjel ven 20. Januar 1886,
Königlihes Provinzial-Schul-Eollegium.
80. —— Berleihungs-Urkunbe:
oo Grund der am 26. October 1885 präfen»
tirten ung wird ber Gewerkſchaft „Eonfoli-
birte Sollinger Braunlohlenwerfe zu Uslar“ unter
bem Namen
Heinrich Il
das Dergwerfs- Eigentum in dem Felde, deſſen
Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten
Situationsriffe mit ven Buchftaben:
A,B,C, DE
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen » Inhalt
von Zwei Milfionen einhundertfünfundachtzig Taufend
neunhundert fünfzig Duabratmetern umfalfend — in
den Gemarkungen Leuberove, Kreis Homberg, und
Ropperhaufen, Kreis Ziegenhain, des Regierungs-
bezirks Gafjel und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal
gelegen tft, zur Gewinnung der in dem Felde vor-
ommenben Eifenerze hierdurch verliehen.”
urlundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit
dem Bemerfen, daß ver Situationsriß bei dem König»
lichen Revierbeamten, Bergratö Des Coudres in Caſſel
Einficht offen Tiegt, unter Verweifung auf bie
agraphen 35 und bes allgemeinen Berggejeges
“ vom 24. Juni 1865 hierburch zur Öffentlichen Kenntniß
gebracht. Glausthal den 4. Januar 1886,
Königliches Ober bergamt.
81. Aufbewahrung der Sprengöl enthaltenden Spreng-
19
foffe. — Nachdem durch bie Anweifung bes Oberberg-
amtes zu Bonn vom 1. Mär; 1884, betreffend bie
Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe und deren An-
wenbung, bejwedt worden ift, fowohl vie Arbeiter mit
ben gefährlichen Eigenſchaften dieſer Sprengmaterialien
und ben Vorfichtsmaßregeln beim Gebrauch verfelben
unter Berüdjichtigung der fortgefegt gemachten Er—
fahrungen befannt zu machen, als au bet bem Gruben»
beiriebe Anorbnungen einzuführen, durch welche ber
gefährlichen und ftrafbaren Berfchleppung ver Spreng-
ftoffe durch die Arbeiter noch wirkfamer, als feither,
begegnet wird, war es im Hinblid auf $. 31 Abſ. 3,
beztehungsweife $. 30 ver Beftimmungen des Bunbes-
rathes vom 13. Juli 1879 geboten, die in ver älteren
Anweifung über die Aufbewahrung und Anwendung
des Sprengöles unb ber Sprengöl enhaltenden Spreng-
materialien vom Jahre 1868 und in dem hierzu im
Jahre 1871 erlaffenen Nachtrage bekannt gemachten
Borfichtsmaßregeln bezüglich der Aufbewahrung ber
Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe auf ven Bergwerken
in gleicher Weife einer Revifion zu unterziehen.
Die nachftehende neue Anweifung vom 15. December
1885 ift zu biefem Zwecke von dem Oberbergamt zu
Bonn erlajfen und durch Aushang in ben Zechenhäufern
ebenfalls zur Kenntniß der Mrbeiter gebracht worven,
während zugleich ven Grubenbeamten die Verpflichtung
auferlegt worden ift, auf bie genaue Befolgung verjelben
zu halten, Anweifung
zur Aufbewahrung der Sprengöl enthaltenden Spreng-
ftoffe auf den Bergwerlen.
Aufbewahrungsräume für Sprengöl enthaltende
Sprengftoffe an der Verbrauchsftätte auf den Berg-
werfen fönnen über over unter Tage angelegt werben.
Die Aufbewahrungsräume über Tage finb ben
— —— der Landespolizeibehörden entſprechend an⸗
ulegen.
Die polizeiliche Aufſicht über dieſelben wird von
ber Ortspolizeibehörde und von dem Königlichen Berg⸗
revierbeamten wahrgenommen,
Die Aufbewahrungsräume unter Tage find aus»
fchließlih ver Auffiht der Bergbehörden unterftellt
und nach deren Vorſchriften einzurichten.
- Der Ort der Aufbewahrungsräume unter Tage
und bie in denſelben zuläffigen Sprengftoffmengen müſſen
bon dem Grubenbetriebsführer in das Zechenbud des
Bergwerfs eingetragen werben.
Den nach dem $. 3 der Bergpolizei- VBerorbnung
vom 20. Mai 1875, betreffend die Benutzung ber
Sprengöl-Präparate für Zwecke des Bergmwerföbetriebes,
verantwortliden Perfonen liegt die Wartung
ber Aufbewahrungsräume unter Tage, fowie bie Ber»
wahrung der Sprengftoffe in denfelben unter ficherem
Verſchluß nach Maßgabe folgender Anweifung ob:
1. Die Aufbewahrung ber Sprengftoffe darf nur
auf Grund einer von dem Königlichen Revierbeamten
vorher ertheilten fchriftlichen Genehmigung in ſolchen
Räumen ftattfinden, welche gegen ein Zubruchegehen
gefichert und fo gelegen find, daß durch eine etwaige
Erplofion der Sprengftoffe weder bie Tagesoberfläche,
noch das Leben und vie Gefunpheit von Menfchen ge-
führbet werben. Diefe Räume müffen troden und fo
geräumig fein, baß das Füllen und Entleeven verfelben
bequem und ohne Erfchütterung oder Verlegung der
Spreiigftoffoerpadung, auch eine Befichtigung der Vor⸗
räthe jeberzeit erfolgen lann.
2. Die Temperatur in den Aufbewahrungsräumen
barf nicht über 30 Grab Gelfius fteigen und nicht
unter + 8 Grad Gelfins finfen, es fei benn, daß
lofale VBerhältniffe und venfelben entfprechende Sicher»
heitövorfehrungen eine Abweichung zulaffen unb ber
Königliche Mevierbeamte demgemäß ausprüdlich bie
Genehmigung Hierzu ertheilt hat.
Müffen ſolche Räume erwärmt werben, jo barf
die nur durch eine Warmwafferleitung ober durch
Pferbebünger, niemals aber durch Dampfbeizung
gefchehen. Die Temperatur der Warmwaſſerleitungs⸗
röbhren muß beftänbig überwacht, Pferbebünger barf
nur in geringer Menge verivenbet werben. Dabei
find die Sprengftoffe fo zu lagern, daß Kijten, Pa—
teonen oder Sprengftofftheile niemals mit den Warın-
wafferleitungsrößren over mit bem Pferdebünger in
unmittelbare Berührung kommen.
Es empfiehlt fih, im Aufbewahrungsraume ein
nur nach Gelfius eingetheiltes Thermometer zu halten.
3. Die Aufbewahrungsräume bürfen nicht mit
offenem Licht oder brennendem Tabaf und überhaupt
nur von Denjenigen betreten werben, welche von bem
Grubenbetriebsführer oder von ben verantwortlichen
Perfonen hierzu befonders ermächtigt worden find.
4. Im den Aufbewahrungsräumen dürfen Pulver
und Zimbmaterialien überhaupt nicht, Sprengöl ent-
haltende Sprengftoffe aber nur bis zu derjenigen Menge
vorräthig fein, welche in der fchriftlichen Genehmigung
bes Königlichen Nevierbeamten für zuläffig erklärt
worben ift,
Die Anfammlung unnöthiger Vorräthe ift zu vers
meiden und auf ven Bezug friiher Waare zu halten,
Leere Kiften, Holz» oder Papierabfälle dürfen in
den Aufbewahrungsräumen nicht verbleiben.
5. Die Sprengftoffe bürfen bort nur in Patronen-
form und in ben von ber Fabrik gelieferten Kiften
aufbewahrt werben,
6. Patronen, welche ſich in Zerfegung befinven,
oder Ausſcheidungen feiter Stoffe over Abtropfungen
20
von Sprengöl zeigen, müffen aus bem Aufbewahrungss
raume fofort entfernt und über Tage nach ver Vor—
fchrift unter 2 der Anweifung vom 1. März 1834,
betreffend die Sprengöl enthaltenden Sprengftoffe und
deren Anwendung, Patrone für Patrone, nah Ent»
fernung ver Hülle, in Heinen Theilen offen abgebrannt
werben,
7. Jede Umarbeitung ber unter 6 bezeichneten
Patronen, fowie folder, deren Material fich bei ber
Umarbeitung in der Zufammenfegung verändert, ift wegen
ber bamit verbundenen Erplofionsgefahr verboten.
8. Patronen, welche ihre Weichheit verloren
haben, bürfen nur unter Aufſicht der verantwortlichen
Perfonen ermweicht werben.
Dies kann bei Heinen Mengen in mit lauwarmem
Waffer umgebenen Gefäßen vorgenommen werden, wo—
bei das Waffer niemals mit ven Patronen oder mit
Sprengftefftheilen in Berührung fommen darf; größere
Mengen find nur in folden Räumen zu erweichen,
welche mit einer ber vorftehend unter 2 angeführten
Vorrichtungen erwärmt werben,
9. Von den verantwortlichen Perfonen find aufer-
dem bie Vorfchriften der vorerwähnten Bergpolizeis
Verordnung vom 20. Mai 1875 und ber unter 6 an«
geführten Anweifung vom 1. März 1884 genau zu
befolgen, Bonn den 15. December 1885.
Königlihes Oberbergamt.
—— und Belenutmachnugen ber
glichen Regierung,
82, Die Kirchenbuchführung in ber neu errichteten
Pfarrei Steinhaus ift dem daſelbſt mit der Hülfsfeel»
forge beauftragten Gaplan Franz Hausmann vom
ljten d. Mts. an bis auf Weiteres übertragen worden.
Gefuhe um Ertheilung von Kirchenbuchs- Auszügen
und Uttejten find daher an venfelben zu richten.
Gaffel am 29. Januar 1886,
Königliches Regierungs- Präfibpium,
85, Des Könige Majeftät haben mittelft Allerhöchften
Grlafjes vom GHten I. Mis. auf Grund bes 8. 4 der
Kurheffifchen Gemeinde » Drbnung vom 23. October
1834 zu genehmigen geruht, daß das Bahnhofsterrain
Joſſa mit 15,1470 ha aus dem forftfisfalifchen Guts-
bezirfe Oberförfterei Altengronau, Kreifes Schlüchtern,
ausgefchieden und dem in bemfelben Kreife belegenen
Semeindebezirfe Joſſa einverleibt werde.
Caſſel am 23. Januar 1
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
84. Auf Grund des $. 5 des revidirten Baberifchen
Gemeinde » Eviftes vom 17. Mat 1818/1. Juli 1834
hat der Herr Minifter des Innern durch Verfügung
vom 14ten I. Mis. genehmigt, daß die Parzelle
Nr. 139/121. mit dem Flächengehalte von 0,2801 ha
aus dem forftfisfalifchen Gutsbezivfe Oberförfterei
Burgjoß, Kreifes Gelnhaufen, ausgefchieben und bem
Gemeindebezirk Yurgjoß einverleibt, die Parzelle Nr. 111
mit dem Flächengehalte von 0,2801 ha aus dem Ges
meinbebezirt Burgjoß ausgeſchieden und dem forftfis-
falifchen Gursbezirfe Oberförfterei Burgjoß einverleibt
werve. Caſſel am 23. Januar 1886.
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern.
85. Dur Erlaß des Herrn Minifters für Handel
und Gewerbe vom 16. October 1885 ift der Allge—
meinen Spiegelglas-Berjicherungs-Gefellfchaft zu Diauns
heim die Conceſſion zum Gefchäftsbetriebe in Preußen
ertheilt worden, was wir mit dem Bemerlen zur öffent-
lichen Kenntniß bringen, daß bie Gonceffion und bie
Statuten der Gefellfchaft in ver Anlage abgebrudt find.
Gaffel am 30. Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
ee en anderer
86. Die Inhaber der 44 9, igen Prioritäts -Obli-
an der Thüringifchen Eifenbahn, II, IV., V. und
I, un der Berlin» Anhaltifchen Eifenbahn, I.
and II. Emiffion und La. B. u. C., ver Halle-Sorau-
Gubener Eifenbahn, I. und Il. Emiffion und La. B.
u. C,, binfichtlich welcher das durch die Bekanntmachung
des Herren Finanzminifters vom 25. Mai d, 9. auf
Grund des Gefeges vom 8. Maid. J. (G. S. S. 117)
erfolgte Angebot der Herabfegung des Zinsfußes viefer
Obligationen auf 4 ®/, als angenommen zu gelten hat,
werben hierdurch aufgeforbert, ihre Obligationen und
zwar bie Thüringifchen, Berlin-Anhaltifchen und Halle
Sorau-Gubener, La. C. nebjt ven am 1. Januar 1886
noch nicht fälligen — und den Talons, ferner
die Halle-⸗Sorau-Gubener I. u. Il. Emiſſion, fowie
La B. nebft ven am 1. April 1886 noch nicht fälligen
Zinskupons und den Talons vom 1. December d. J.
ab behufs Abftempelung auf den ermäßigten Zinsfuß,
21
jowie Empfangnahme der neuen Weihe Kupons über,
die Zinfen vom 1. Januar bezw. 1. April 1886 ab
einzureichen:
in Erfurt bei unferer Haupttaffe, .
in Berlin bei der Königlichen vereinigten Gifenbahn-
Betriebstaffe, Astanifcher Pla Nr. 5,
in Halle bei ber Königlichen Eifenbahn-Be-
in Beißenfels triebsfafje daſelbſt,
in Caffel bei ver Königlichen Eifenbahn-Betriebstaffe
bed Directions Bezirfs Elberfeld bafelbft;
ferner in Altona, Braunfchweig, Breslau,
Bromberg, Elberfeld, Frankfurt aM., Han—
nover, Köln, Magdeburg bei ven Slöniglichen
Eiſenbahn ⸗ Hauptkaſſen; fowie in Hamburg, Danzig,
Königsberg Pr. bei den Königlichen Cifenbahn-
Betriebstafjen und in Stettin bei ber Königlichen
vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebskaſſe.
Die Obligationen find getrennt nach ven Bahnen
und fonftigen Unterfpeivungs - Bezeichnungen je für
ji mit einem Nummern-BVerzeichnig abzugeben bezw.
einzufenden. In dem Verzeichniß müſſen die Oblis
tionen nad ber Nummernfolge und ben Werthab-
nitten georbnet aufgeführt werden. Die Gefammt-
Stüdzahl und der Gejammtbetrag jeder Werthsgattung
jowie die Nummern und die Stüdzahl fehlender Kupons
nebft dem Werthe diefer im Einzelnen und im Ganzen
find anzugeben. Die Werthpapiere müffen gleichfalls
nah der Nummernfolge georbnet fein, auch find
die Obligationen und bie Kupons je für fi
getrennt nach ver Werthgattung mit einem Papier:
bande zu umjchließen, auf welchem die Stüczahl anzu=
geben if. -
Obligationen, welche außer Kurs geſetzt find, bes
bürfen behufs ber Abftempelung der Wieberinfurs-
fegung nicht. =
Formulare zu ven Nummern-Berzeichniffen
werden burdh die vorgenannten Annahme-
in Deffau
ftellen vom 25. November db. 9. ab unent-
geltlich verabfolgt und können VBerzeichniffe
in anderer Form nicht angenommen werben,
Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten bie
Einlieferer eine Empfangs-Befcheinigung, gegen beren
Ablieferung unter gleichzeitiger —— einer Quittung
über den Rückempfang die abgeftempelten Obligationen
mit ben neuen Ruponebogen ausgehändigt werben. So-
bald die Werthpapiere zur Ubhebung bereit liegen, werben
bie Einlieferer portopflichtig benachrichtigt.
Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfange-
bejcheinigung nur auf Verlangen überfandt; audern⸗
fall8 erhalten diefelben nach ftattgehabter Prüfung und
Abftenpelung der eingefandten Werthpapiere ein aus⸗
gefülltes Formular für bie über ben Rückempfang aus-
zuſtellende Quittung übermittelt, welches von benfelben
mit Unterfchrift zu verfehen und wieder zurückzuſenden
ift, wogegen ihnen alsdann die abgeftempelten IWVerth-
papiere mit ben neuen Kupons überfanbt werben. ‘Die
Ueberjendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn
nicht eine geringere Verwerthung ausdrücklich vorge⸗
ſchrieben worden ift.
Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinskupons,
fo muß der volle Werth derfelben vor Wieder-
aushändigung ber Obligationen baar einge
zahlt werben.
Eine Einbehaltung der entjprechenden Zinsfupons
der neuen Zinsjcheinreihe kann nicht erfolgen. ne
Erfurt den 7. November 1885.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
87. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Ge—
markung Vöhl nebſt ven dazu gehörigen Parzellen»
karten in dem Geſchäftszimmer des Ortsgerichtsvor⸗
ſtehers zu Vöhl offengelegt worden iſt.
Die Betheiligten ſind befugt, dasſelbe während der
Zeit der Offenlegung in dieſem Locale einzuſehen, auch
gegen die Gebühr von dem Bürgermeiſter der Gemeinde
Voͤhl Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werden
ſie durch Letzteren auf die von den Feldgeſchworenen
entdeckt werdenden, ſie betreffenden Fehler aufmerkſam
gemacht werben.
Allen denen, welche fich bei den Angaben des Grund-
buchs rückſichtlich des Befigftandes und ber Größen-
angaben für beſchwert erachten, fteht es frei, binnen
einer unerſtrecklichen Friſt von 6 Monaten ihre An—⸗
ftände entiweber auf gütlichem Wege bei dem Bürger-
meijter der Gemeinde, vor welchen fie ihren ealgen
Gegner vorladen laffen Können, zu befeitigen, ober
fofern diefes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche bei
dem für Befigftreitigfeiten zuftändigen Gerichte geltend
‚zu machen.
Sit diefes Gericht ein anderes als das unterzeichnete,
fo haben fie davon, daß letzteres gejchehen, binnen eben
diefer Frift Anzeige zu machen. Dieſelbe Anzeige liegt
ihnen binnen berfelben Frift alsdann ob, wenn hr vor
Offenlegung des Grundbuch gegen den daſelbſt ein-
getragenen Befiger eine Befigklage angeftellt hätten,
7 . — J
ann iz
Nah Ablauf viefer Frift wird der Beſitz, wie ihn das
Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ber
Befiger und die Größenangaben in allen ven Fällen
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protofoll gegeben,
noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und er-
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Anzeige gebracht worben iſt.
Die unerftredliche Frift von 6 Monaten geht mit
dem 31. März 1886 zu Ende,
Vöhl den 10. September 1885.
Königliches Amtsgericht. Theis.
88. Das Sommer-Semefter am Königlichen pomo—
logiſchen zn zu Prosfan in Schlefien beginnt
Anfang Upril ce
Der Unterricht umfaßt während des zweijährigen
—. aus dem theoretifchen und praftifchen Gebiete:
a. Hauptfächer: Bodenkunde, Allgemeiner Pflan-
are Obftkultur, insbefondere Obftbaumzucht, Obſt⸗
enntniß (Pomologie), Obſtbenutzung, Lehre vom
Baumſchnitt, Weinbau, Gemüſebau, Treiberei, Handels⸗
ewächsbau, Landſchaftsgärtnerei, Gehölzzucht und
Gehöhtunde, en Zeichnen und Malen von
Früchten und Blumen, Feldmeſſen und Nivelliren.
b. Begründende Fächer: Phyſil, Chemie,
— Botanik, Krankheiten ver Pflanzen, mikro—⸗
ftdpifche Uebungen. .
e. Nebenfäd er: Mathematit und Buchführung,
Zoologie.
Anmeldungen zur Aufnahme haben unter Beibrin-
gung der Zeugniffe fehriftlih over mündlich bei dem
unterzeichneten Director zu erfolgen. Derjelbe ift auch
bereit, auf portofreie Anfrage — Auslunft zu er⸗
theilen. Prosfau den 12, Januar 1886,
Stoll.
———— communalitänd. Behörden.
4,°/, Unleihe der Stadt Hanau von
1880. V. Ziehung am 30. September 1885. Wus-
sahlung am 30. März 1886,
Lit, A. Nr. 37 u. 50 & 1000 ME,
Lit. B. Wr. 60. 137. 243. 285 a 500 Mt.,
22
thefe zu Fels
Lit. C. Rr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562.
699. 672 à 200 Mt.
— > Nr. 128 à 200 ME,, verlooft per
30. März 188
"Hanau am 9. October 1885.
Der Oberbürgermeifter. 3. V.: Heräus.
Bacanzen.
90. Die Stelle eines Badeverwalters, mit welcher
Dienftleiftungen bei dem Bürgermeifteramte verbunden
find, it für das Bad Sooden a. d. Werra vom Iſten
April 1886 an zu befegen.
Dierzu ala Veilage ver Deffenttiche Angeiger Yr.9
Das jährliche Gehalt beträ
und bie zu leiftende Caution
Dualificirte Bewerber wollen fich unter Vorlage
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter-
amte melden.
Sooden a. d. Werra ben 21. Januar 1886.
Der Bürgermeifter Yange.
; Berlonal : Ehronil,
Der bisherige Forftaffeffor Zurhauſen zu Natte—
forth ift zum Oberförfter ernannt und ihm vem Iſten
April er. andie Oberförjterftelle zu Eiterhagen übertragen.
Beftellt: der past. extr. Wilhelm Sped aus
Wehlheiven zum Gehülfen des Pfarrers Schirmer
zu Kirchditmold, Claſſe —E
Dem Lehrer und Rirchendiener Arnold Heinichen
zu Bedevorf, Kreis Rinteln, ift der Cantortitel ver-
lieben worden.
Der Apo
— 900 Marl
pie Ernſt Auguſt Krone hat die Apo—
erg laͤuflich übernommen.
An Stelle des aus dem Gemeindeamt geſchiedenen
Bürgermeiſters Dietz zu Windecken hat der jetzige
Bürgermeiſter Reul daſelbſt die Geſchäfte des
Standesamtes übernommen.
Der Stadtkämmerer Adolf Hoffmann zu Obern-
firchen ift zum zweiten Stellveıtreter des daſigen Standes
beamten ernannt worden,
Dem Weinhändler Georg Anton Walk in Hanau
ift die Erlaubniß ertheilt worden, das ihm von Ihrer
Königlichen Hoheit der Landgräfin Marie von Helfen
ertheilte Präbifat ale Hofieferant führen zu bürfen.
Des Könige Majejtät haben mittelft Allerhöchfter
Ordre vom 27. December v. 3. gerubt, dem Hanblungs-
gehülfen Philipp Vollgraff zu Fulda für die Rettung
bes Küferlehrlings Adolf Fack und des Kammmacher-
lehrlings Peter Münfer daſelbſt vom Tode des Er-
trinkens das Berbienft» Ehrenzeichen für Rettung aus
Gefahr zu verleihen,
Dem Handlungsgehülfen Carl Dietrich zu Fulda
ift für feine Betheiligung an ber Rettung ver Genannten
vom Herrn Minifter des Innern die Erinnerungs-
Medaille für Nettung aus Gefahr verliehen worden.
Berfeßt: der Stationd» Auffeher Schimpf zu
ZTrendelburg zum 1. Februar d. 9. nah Mönchehof
und an deſſen Stelle der Stations » Affiftent Frefe
von Warburg als Stations-Aufjeher nach Trendelburg.
Geftorben: der Stations » Auffeher Kurgmann
zu Liebenau.
(Imfertiomsgebühren fir ben Raum einer A ae FF — Belageblätter für } nd J Bogen 5
Rebigirt bei Königlier Regierung,
Eafiel. — Gedbrudt in der Hofr und Waifenhbaus:-Buhdrudrrei
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. 2°; garggaaaagasaganız ——
Die umſtehenden y don beute vom 1. April b. I. ab täglich, mit Ausfchluß ber Sonn- unb
Feſttage und der Wormittags bis 1 Uhr Nachmittags bei ber Staatsfhulden- Tilgungstaffe
hierſelbſt, Taubenftetentgeftlic verabfolgt werben, unb gegen Rüdgabe ber Schuldverfpreibungen
nebft den dazu gehärittnb 8 über bie Zinfen vom 1. April 1885 ab nebſt Anmeifungen, ausgezahlt.
Der Geipgmie zurückbehalten.
Die Brämvtfalfen, und in franffurt a. M. bei ber Kreisfaffe in Empfang genommen
werden. Zu dieſemen und Anweiſungen vom 1. März d. J. ab einer diefer Kaſſen einjureichen,
welche fie der Staattrfolgter Feſtſtellung die Auszahlung vom 1. April d. J. ab gegen Quittungen,
welde den Empfanjforgen wird. | |
Die Befigerlooften und gefünbigten Serien, und zwar aus
Seri
Seri
Sri
Seri
Seri
Sri
Eeri
Ser
Seil. 743. 796. 899. 935. 1029. 1125. 1254. 1309. (25. Berloofung für
Ser 42. 388. 399. 425. 449. 465. 470. 481. 505. 509. 546. 645. 689. 738.
7. 1081. 1104. 1133. 1173. 1206. 1243. 1270. 1273. 1287. 1413. 1488,
Ser’2. 491. 510. 563. 579. 644. 674. 769. 897. 961. 962. 1199. 1206.
5. (27. Verloofung für 1882),
Sert. 487. 591. 654. 662. 681. 708. 716. 752, 762. 776. 876. 896. 937.
1150. 1203. 1248. 1256. 1269. 1277. 1281. 1288. 1300. 1341. 1355.
ofung für 1883),
Ser 629. 686. 736. 744. 822. 872. 944. 965. 1000. 1067. 1122. 1151.
‚5. 1467. (29, Verloofung für 1884),
Sei277. 288. 365. 389. 406. 421. 422, 439. 468. 493. 559. 594. 609.
864. 868. 885. 898. 942. 975. 981. 983. 1034. 1149. 1155. 1274,
18. 1499. (30. Berloofung für 1885),
„werben zur Bermei erinnert.
18. Januar 1886.
waltung der Staatsjchulden.
dom.
Berlin, gebrwt in ber Reihtdenderei.
—— ** 2044). Der Allgemeinen Epiegelglad-
fü Mannheim wird auf Grund
des vorgelegten re Sonceifi on zum rau
* von Beränberung 8c0 — iſt anzu
wei n und bei Berluft der ertheilten Eonceifion der
nebmigung des Minifterd für dandel und — zu
2. Die Sonceffion, das Statut und eiweige Aenberungen
en find in den Amtsblättern und jonftigen
— derjenigen Bezirke, in welchen d
ui 4 du enten Geichäfte beireiben will, he
Korn 5 „u — entliche
Vreu ide "Stantsangehörigen
find pi ce Fneh ae in Preußen beitellten Ugenten
abzuihließen-
e gegenwärtige Eonceifion fann ai jeder Zeit und
* daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglich nad
dem Ermeſſen bes Pinifters für Handel und Gewerbe
zurüdgenommen und für erloichen ärt werben
Uebrigens ift durch dieſe Gonceffion bie Befuanif zum
Erwerbe von SERIEN in Breußen nicht ertbeilt, viel-
mehr bedarf es dazu in jedem einzelmen Falle der bejonbers
na Opnluhenben minifteriellen Genchmigung.
erlin, den 16. ftober 1 1885.
S.)
Für den Miniiter fir Dandel und Gewerbe
(ge3.) vd. Böttier.
&tatuten der Nlgemeinen. Spiegelglan
zen. in Mannheim.
Auf Grund eines zu Mannheim unterm 5. Juni 1863
abgeihloffenen En ne wurde im Sinne der Artifel
207 bis 249a bes U. D. 9. ©. eine Altiengeſellſchaft unter
ber firma „Mllgemeine Spiegelglas-Berfiherungs«Weiellichaft”
ind Leben geruien, deren Statuten durch Erlaß des Srofhergog-
lien Hanbelöminifterinmd vom 24. Yuni 1863 No. 3119 die
rg erbielten.
Statuten wurden in der am 31. März 1881 abgehal-
tenen ordentlichen Generalverfammlung abgeändert und nunmehr
in ber ordentlichen Seneralverfammlung vom 29. Decbr.
1885 wit Bezug auf bad neue Altiengeich feitgeftellt wie folgt:
Firma, Sis, Zwei und Daucr der Geſellſchaft.
81. Die Geſellſchaft führt auch ferner die firma : Allgemeine
u ——— Matt und behält ihren Sig im
8 2. Der Zwed der Geſellſchaft ift bie Verſicherung gegen
Brudichädben von Schaufenftern, Glasſcheiben und Spiegeln.
4 3. Die Dauer der Beiellichaft ift auf dreißig Jahre vom
Tage der Eonceflion 24. Juni u an beginnend und am näm« |
lichen Tage * endigend, feſtg
Ueber ein — Ei ein Sie —— Ablauf ge⸗
ui —— die ———————— beſchliehen
Die Beſtimmung über eine frühere Aufloſung enthält 8 30.
Grundlapital und Aktien.
8 4. Das Brundlapital beträg: DM. 300,000,— fage Drei-
malhunderttaufend Marf, eingetheilt in 300 Aktien à M. 1000.—
auf den Ramen lautenb, weite jämmrlich begeben find.
85 Die baare Einzahlung ar in Zwanzig Prozent
alio Kg Moarf auf die Alt
ir bie
= Direction ber Michaft, ohne Ordre und 14 Tage nad
—* r, ausjuftellen.
n fan lehtere ohne ne des Auf-
2— weder vorzeigen, noch bas Ganze oder einen Theil
86. —— eine dom Auffihtsratbe beichloflene und ben
Mtionären aufgegebene Einzahlung an dem beftimmten Weriall:
—— nicht —— fo iſt der Saumige ſofort an bie Erfüllung
———— brieflih zu erinnern, bleibt diefe Mahnung
—5 deniſelben nach Ablauf von 8 Tagen eime lehte
——— auzu bei Bermei bes Zwange·
ridftändige Mate nebſt Berzugszi und einer
Adıtzig Present find Solawechſel an |
Konpentionalftrafe von Zwanzig Mark per Altie innerhalb 4
Boden einzuzahlen
Sollte auch Diefe dritte Aufforderung one Wirkung bleiben,
o ift der Auffihtsrath berechtigt, ben bisherigen Altieninhaber
ines Altienrechts für verluftig zu erflären und Ießtered ander-
- | weitig zu verwerthen
us dem — Hat ſich zunächſt die Geſellſchaft für ben
rüdftändigen auf den Solawechſel a Betrag bezahlt
zu machen, ber Reſt wird aladann, ebenfo wie der Solawechfel
_ —— alle Verbindlichkeiten gegen die Geſellſchaft erfüllt und
—— auch die Allienurlunden zurüdgegeben find — dem
biöherigen Wftionär beziehungsweile deſſen Erben zugeftellt.
Fr einen etwaigen Wenigererlos bleiben = feitherige
Ationär und beziehungsweile deſſen Erben haftbar.
87. Die onäre werben in das Altienbuch ber Geſell⸗
| ſchaft Aa
Lein Altionär darf mehr als fünfzig Altien befigen.
H 8. Der Uebergang einer Altie u ie & y
nannten Inhaber 4 eine andere Perfon, durch Raul, Erbſchaft
oder auf andere Weile, kann nur mit Genehmigung bes Auf-
fihtörathe grichehen.
Die Genehmigung des Uebergangs an einen Mltionär ber
Geiellichaft kann nur im falle des $ 8 veriveigert werden.
In dieſem Falle bat der neue Uebernehmer Sofort den
—— Solawechſel ($ 5) fur den noch nicht eingezahlten
Betrag der Aftie auszuſtellen.
' ie Austellung muß längjten® binnen 8 Tagen, vom Tage
der Genehmigung an gerechnet, geichehen, widrigenſalls letztere
ihre Wirfung verliert.
Erfolgt aber die Wechſelansſtellung im vorgedachter Friſt.
fo tritt der Uebernehmer im Befig der auf feinen Namen zu
ftellenden Altie und der Solawechſel des früheren Ausſtellers
wird lepterem zurüdgegeben, wenn nicht derielbe mit einer gr
zahlung im Rüdftande ift, in welchem falle der Wechſel erft
efolgt wird, nachdem die beiagte Einzahlung geleiftet
worden "
8 10. Die Atien find umtheilbar und die Geſellſchaft an-
erfennt für eine Aktie nur einen einzigen Eigenthümer.
Stirbt ein Aftionär, jo haben die Erben innerhalb Jahres-
frift denjenigen aus ihrer Mitte zu bezeichnen, auf welchen bie
Attie übergeben foll.
Sie haben ferner fofort einen Gemalthaber zum Empfang
der von bem Wuffichtärath zu erwartenden Mitteilungen zu
ernennen.
baum au
|
Geſchieht Beides ober eines von Beiden nicht, fo ift der
Auffichterath er das Altienrecht anderweitig zu verweriben
und ben Erlös nad Ray ber für die Verwerthung entflan«
denen Roften, fowie ber gegenüber ber Geſellſchaft beſtehenden
Berbindlichleiten auf dem Deren ber Geſellſchaft zur Verfügung
ber Kr ya rg zu Rellen.
Reicht der Erlös zur Dedung biejer Verbindlichteilen micht
aus, jo fann bie —— den hinterlegten Solawechſel gegen
die Erben geltenb machen.
aben aber die Erben demjenigen bezeichnet, anf melden
die übergeben ſoll. jo hat Iepterer den Solawedhſel für den
noch nicht eingezahlten Betrag auszuftellen.
Kommt ber neue liebernehmer der Attie binnen 8 Tagen,
von dem Tage an gerechnet, am welchem berielbe als folder
von den Erben bezeichnet wurde, feinen Berbinblichleiten mich
nad, jo ift der Nuffichtsrath beredhti
fo zu verfahren, als
wäre von den Erben überhaupt fein
worben.
ng A Mei bezeichnet
Erfolgt bie ne vorihriftägemäß, fo wirb
dem Erben, welcher im Beſig der Aftie tritt, ber Solamedhiel bes
‚ Erbiaflers zurüdgegeben, jofern Iepterer mit feiner eingeforberten
| in ru im Rudftand ift; im dieſem fralle muß die rüdftändige
| Einzahlung vor Austolgung des Solawechſels geleiftet werben.
Die obigen Beftimmungen finden auch auf die Erben ber
Erben Anwenbung.
BVerweigert der Auffichtsrath im einem Breerbungsfalle feine
—— zum Uebergang ber Allie auf ben Erben, wozu er
berechtigt if, mern bie Erben den obigen Boricriften
| stommen bereit find, ober wenn mur ein Erbe vorhanden
| Be = die Befugniß des Aufſichtsraths zur anberweirigen
a des Alticnrechtö im gleicher ife eim, wie oben
| 3 et Paragraphen beftimmt.
Draanifation und Verwaltung.
H 11. Die Organe der Gefellichaft find:
) Die Generalverfammlung,
2) der Auffichtörath,
3) der Borftand (Direktion).
8 12. Die Geſammtheit der Mftionäre wird durch bie
Generalverfammlung vertreten, zu welcher biejelben durch den
Auffichtsrath Thriitlich einzuladen find.
Das Stimmrecht in ber Generalverfammlung wird von
bem Altionär entweber:
a) perjönlich, beziehungsweiſe durch feinen gejeßlichen Ber»
treter, ober
b) durch fchriftliche Uebertragung an einen anderen Stimm⸗
berechtigten
ausgeübt.
Geſetzliche Vertreter im Sinne von litr. a find z. ®. die
Theiſhaber reip. VBorftände von Handelögefellichaften, die Pro»
furiften von Einzelfirmen und Hanbelsgejellichaften, die Ehe:
männer für ihre frauen, Vormũnder für ihre Bevormundeten zc.
Jede Aktie hat eine Stinmte, jedoch kann ein Attionär für fich
und für Andere (b) im Ganzen nicht mehr als 30 Stimmen abgeben,
Die Beſchlüffe der Generalverfammlung werden durch ein:
fahe Stimmenmehrheit gefaßt, ſoweit nicht in ben folgenden
Paragraphen Anderes beftimmt ift.
Bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme des Bor-
fipenden den Ausichlag und bei Wahlen bad Loos.
13. In den eriten 3 Monaten eines jeden Gejchäfts-
jahres findet die ordentliche Generalverfammlung ftatt.
In außerordentlicher Weile wird eine Generatverfammlung
berufen, wenn der Aufſichtsrath eine ſolche für nöthig erachtet,
oder wen deren Berujung von mindeſtens einem Zwanzigſtel
der Altien begehrt wird. .
$ 14. Den Vorſitz in ber Generalverfammlung führt der
vom Aufſichtsrathe gewählte Präfibent,
8 15. Zur Tagesordnung der orbentlichen Generalver:
ſammlung gehören:
a) Der Beriht des Wuffichtsrathd über die Geſchäſts—
ergebuiffe bes Iegten Jahres und der Bericht der Re:
vifons-Rommiifion, fowie die Genehinigung der Jahres+
rechnung und der vorgeschlagenen Zutheilungen;
b) die Vorſchläge bed Aufſichtsraths, ſowie Diejenigen,
welche vor den Mltionären vorgebradt werben nad
Mafigabe des Art. 238 des A. D. H. ©;
c) die Wahl der Mitglieder des Aufſichtsraths die durch die
—— oder ſonſtigen Austritt nöthig geworben ift;
d) die Wahl der Revijoren (8 26).
8 16. Wbänderungen der Statuten oder Zuſähe zu den—
felben tönnen nur in einer Generalverfammfung, in welcher
ohne Rüdiicht auf die Zahl der Aktienftimmen, wenigfteus Die |
Hälfte der Altien vertreten find und nur mit dreiviertel der
antvejenden Stimmen beichloffen werben.
Die gleiche Beichtußfähigfeit der Generalverſammlung und
die Stimmeneinhelligteit der auweſenden Altionäre ift erfordert,
wenn die Geſellſchaft durch Uebertragung ihres Vermögens und
ihrer Schulden an cine andere Altiengeſellſchaft gegen Ge:
währung von Aftien der Ießteren aufgelöst werden ſoll j
8 17. Der Auffichtärath beiteht and drei bis fünf Mit
gliedern, wovon mindeſtens drei aus der Zahl der in Maun—
heim wohnenden Mftionäre zu wählen find. u
818. In den erften zwei Jahren ſcheiden jährlich zwei
Mitglieder — im dritten Jahre das von der erften Wahl übrig
bleibende eine Mitglied — aus. Die Reibenfolge wird durcch’s
2908 beftimmt. Die Ausgeiretenen find wieder wählbar.
Die Wahlen werden in geheimer Forut vollzogen.
. 819 Die Beichtußfähigleit des Aufſichtsraths ift duch
die Anmeienheit von drei Mitgliedern bedingt. .
Die Beichlüſſe werden durch einfache Stimmenmehrheit
gefaßt. Bei Gleichheit der Stimmen gilt jener Beſchluß als
angenonmneit, für welchen der Borfigende geftimmt hat.
Ueber jede Eikung wird ein Brotofoll geführt.
* Der Äufſichtsrath beſtimmt jeweils die Anlegung
der Fonds der Geſeilſchaft; ſolche darf zu einem Theile in
pupiſſariſch ſichern Hypothelen, im Uebrigen aber nur in fejt-
verzinsfichen Anleihen des deutichen Reiches oder der einzelnen
deurichen Staaten und nur ausnahmsweiſe bei Kantionen auch
in den Anleihen des betreffenden auswärtigen Staates geichehen.
— — — — — — — — nn nn EEE — —
8 21. Der Aufſichtsrath ſetzt die Dibidende feſt und trift
nach erfolgter Genehmigung durch die Generalverſammlung An-
ordnung zu beren Muszcbiung.
‚8 22. Der Aufſichtäraih ſetzt durch Vertrag bie Ent
— für die Dire?lion feit und beſtimmt die Ploviſion für
die Senteralanenten.
Er bezieht für feine Mühewaltung aufer der Erftettung
elwaiger baarer Auslagen eine Tantieme von 10 0/0 des Rein
gewinns, welcher fi) ergibt nachdem bereits eine erfte Divi-
dende von 10 0/0 auf das eingezahlte Kapital an bie Aftionäre
vertheilt wurde.
Alle Ausfertigungen ber Beſchlüſſe des Nuflichtsraihes find
von bein Vorſitzenden und einem Mitgliebe zu unterzeichnen.
823, Die Pireftion (Borftand) befteht aus einem ober
mehreren vom Auffichtäraihe ernanmten Mitgliedern, weiche bie
Firma der Geſellſchaft nach Vorſchrift des Auffichtöraihe und
nemäh $ 229 des A. D. H. ©. zeichnen; fie leitet die Geſchafie
der Geſeliſchaft in Befolgung der Ctatuten, der beſonderen
Weifungen des Muffichtsratbes und ber von ber General»
verjammfung gefaften Beſchlüſſe
Sie iſt befugt ih in Streitjachen durch Bevollmächtigte
vertreten zu fallen, denen fie die ihr angemellen ericheinenden
Inſtrultionen ertheilt. Gleiche Befugniß ſieht ihr bei Verträgen
und Bergleichen zu, welche auswärts zu Ichließen find.
Diefelbe ftellt im Einverſtändniß mit dem Muffichterath bie
Folice- Bedingungen und die Prämicnjäße fe und trifft bie
ihr angemeſſen jcheinenden Mobifilationen
Ebenjo lann jie auswärtige Agenten anftelen und deren
Rrovifion mit denjelben vereinbaren.
Die Direftionsmitgfieder dürfen feine Nebengeichäfte betreiben.
8 24. Die Policen find buch dic Direktion auszuftellen,
angenommen, wenn in einem Qande durch die Behörde die Be—
Bee eines Generalbevoflmächtigten bedingt wurbe, in welchem
lle dieſem bie Ausfertigung der Bolicen übertragen werben lann
8 25. Die Solawechjel der Aftionäre und die Werthpapiere
der Geiellichaft werden nach Anordnung des Aufſichtsrathes in
geeignete fihere Berwahrung gebradht.
Geihäfts-Bilanz.
8 26. Die Bilanz ber Geſellſchaft wirb affjährlich auf dem
31. Dezember abgeichloffen und von zwei aus der Zahl ber
Aktionäre im Voraus durd die Generalverſammlung zu be
ſtimmende Reviſoren geprüft; die Reviſion Hat fich auch auf die
Werthpapiere und die Kaffe zu erftreden.
$ 27. Ergibt fib aus dem Rechnungsabſchluſſe bei noll-
Bass vorhandenem Attienfapital und nach an bar Koften,
owie ber Neferve für mod laufende Riſilo's und ſchwebende
Schäden, ein Gewinn, jo wird ein vom Aufſichtsrath zu beflim-
mender Theil davon dem —— zugetheilt, jo lange lepterer
nicht die dog des eingezahlten Kapitals erreicht hat.
828. Die Auszahlung der Dividende geichteht in Mann«
heim, wo zu diefem Zivede die auswärtigen Altionäre Domizil
zu haben,
$ 29. Alle für die Aftionäre betimmten Kundgebungen
des Wuffichtörathe, der Generalverſammlung und der Direktion
werden benjelben durch eingeichriedene Briefe mitgetheilt. Inſo—
weit Öffentliche —————— im Altieugeſetz vorgeſchrieben
iſt, geſchieht ſolche durch den ‚Reichsanzeiger.“
Aufloſung der Geſelſſchaft.
8 30. Die Auflöſung der Geſellſchaiſt vor der in $ 3 ſeſt-
gejeßten Dauer findet jtatt, wem ſowohl der Nejsivefond als auch
die Hälfte des durch bie Altien geichaffenen Grundkapitals der
Geſellſchaft verloren gegangen ift und die in dieſem (Falle einzu-
beruicnde Generalverjommlung die Wieberergänzung bejagten
Kapitals nicht beichließen ſollte.
Die Generalveriammlung iſt jedoch im dieſem falle nur
beihluhfähig, wenn in derjelben ohne Müdficht auf die Zahl ber
Aktienftimmen, dreiviertel aller Aktien vertreten find.
8 31. Die Gejellichaft in Liquidation haftet fir alle noch
laufenden Riſilos bis zu deren Ablauf und das Vermögen barf
nicht eher vertheilt werben, ald mad vorheriger Sicherjtellung _
laufenden Berpflichtungen.
2. Auf Anordnung der Liquidationstommiſſion find bie
Altionäre verpflichtet, zur Erfüllung der noch laufenden Berbinb:
lichteiten, der Sejellichaft uörhige Zuſchüſſe bis zum Betrage ber
Solawechſel zu machen,
der
Aunuwei
für bie Polizei und Gemeindebehoͤrden zur Mitw
Einleitung.
Bei Handhabung der militärifchen Kontrole ift da»
von auszugeben, daß regelmäßig jede männliche, im
Alter vom vollendeten 20ften bis zum vollendeten 42ften
Lebensjahre ftehende, dem Deutfchen Reiche angehörige
Perfon fich im Beſitze eines Militär-Papiers befinden muß.
Die ole bat fich vorzugsweife auf Perfonen
im Alter vom vollendeten 2Often bis zum vollendeten
Siften Lebensjahre zu erftreden.
Arten der Militär-Bapiere und Geſichts—
punkte, nach welchen bei Prüfung derfelben
zu verfahren ift.
(Die Militär» Papiere find nachftehenb in alpha-
betifcher Reihenfolge aufgeführt):
1) Annahmeſchein.
Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn aus
dem Schein erfichtlich ift, daß er ven ihm obliegenben
Melvepflichten beim Bezirksfeldwebel nachgelommen ift.
Andernfalls ift gegen benfelben nad ben Beftim-
mungen im Abfchnitt III A zu verfahren.
2) Ausmufterungsfcdein.
Inhaber unterliegt feiner Kontrole und ift daher
als legitimirt anzufehen.
2 Ausfhliefungsfchein. (Wie vorftehend zu 2.)
4) Berechtigungsſchein zum einjährig freis
willigen Militärdienſt.
Inhaber ift als legitimirt zu betrachten, wenn ber
auf dem Scheine eingetragene Zurüdftellungstermin
noch nicht abgelaufen ift.
Andernfalls ift mach Abfchnitt III B zu verfahren.
5) Erjag-Referve-Paß I (in Buchform).
Inhaber ift als legitimirt zu erachten:
a. wenn der im Paß angegebene Geftellungstermin
noch nicht verftrichen ift;
b. wenn verjelbe ven ihm auferlegten Melvepflichten
beim Bezirköfelowebel nachgelommen und wies auf dem
Baffe erfiotlich ift.
Andernfalls ijt in vem Falle
zu a. gegen ben Inhaber nach Wbjchnitt III B,
" b. ” ” ” "n " 111 A
zu verfahren,
6) Erfag-Rejerve-Scein 1.
Inhaber ift als legitimirt zu betrachten, wenn tie
in demfelben vorgefchriebenen An und Abmelbungen
beim Bezirksfeldwebel erfolgt und befcheinigt find, oder
wenn fich auf dem Scheine ver Vermerk befinbet, daß
Inhaber zur Erfag-Referne II übergeführt ift.
Andernfalls ift nach Abſchnitt III A au verfahren.
7 Erfag-Rejerve-Siein II.
Inhaber umterliegt teiner Kontrole und iſt daher
als legitimirt anzufehen,
8) Looſungsſchein.
Inhaber tft als Iegitimirt zu erachten, wenn er
a. zu ben Mufterungsterminen erfchienen,
b. den ibm in dem Scheine auferlegten Melde⸗
ten nachgelommen ift.
nternfalls ift in dem Falle
e| ung
irtung bei Ausübung der militärischen Kontrole.
zu a gegen ven Inhaber nach Abjchnitt III B,
"„ b "” “ “ II A
zu verfahren.
9) Meldeſchein zum freiwilligen Eintritt.
Inhaber ift bis zum Ablauf der auf dem Scheine
(am Schluffe) bezeichneten Bültigfeitspauer als legi-
timixt zu erachten.
Iſt die Friſt abgelaufen, und befindet fich Inhaber
bereit8 im militärpflichtigen Alter (vollenvetes 20ftes
Lebensjahr), jo ift mit ihm nach Abſchnitt III 3 zu ver-
ahren.
Hat Inhaber das militärpflichtige Alter noch nicht
erreicht, fo unterliegt derſelbe einſtweilen feiner wei-
teren Kontrole.
10) Militär-Paß (in Buchform).
Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn ſich
in dem Baffe einer ver nachftehenden Vermerke befinvet:
„dauernd ganzinvalider,
„zum Yanbfturm übergetreten«,
„and dem Seewehr-Berhältniffe entlafjen«,
„aus dem Heere oder der Marine ausgeftoßen”.
Andernfalls ift zu lontroliren, ob Inhaber feinen
Mielvepflichten beim Bezirfsfelowebel nah Maßgabe
der dem Paſſe vorgeprudten Beftimmungen genügt hat.
Hat Inhaber dieſe Melvepflichten verabjäumt, fo
ift gegen denſelben nach Abjchnitt IIT A zu verfahren,
11) Seewehr- Schein.
Inhaber ift als legitimirt zu erachten, wenn jich
in dent Scheine der Vermerk befinvet:
„aus dem Seewehr-VBerhältniß entlafjen«.
Andernfalls ift vie Kontrole und das Berfahren
wie vorftehenn zu 10.
12) Urlaubspaß (für Refruten).
a, Sit in bemjelben ein Geftellungstermin ange-
geben, jo ift Inhaber bis zum Ablaufe diefes Termine
als legitimirt zu erachten, wenn er die vorgejchriebenen
Meldungen beim Bezirksfelowebel bewirkt hat.
Wenn ber angegebene Gejtellungsterimin verftrichen,
fo ift mit dem Betreffenden nad Abſchnitt III B zu
verfahren. Sf nur bie Melvung beim Bezirksfeldwebel
it
verfäumt, jo ijt nach Ubfchnitt III A zu verfahren;
b. ift in dem Paſſe kein Geftellungstermin ange-
geben und hat Inhaber inzwifchen feine Geftellungs-
orbre zum Gintritt bei einem Truppentheil erhalten,
fo ift nur bie Erfüllung ber Melvepflicht beim Bezirks>
felowebel zu Fontroliren, event. nach Abjchnitt III zu
verfahren.
u. Abſchnitt.
Grundfäge, nad welchen mit denjenigen inner-
Halb der im Eingange bezeichneten Alter
grenze befindlichen Berfonen zu verfahren ift,
welche feine Militär-PBapiere haben.
1) Jeder Reichsangehörige, welcher ſich im Alter
som vollendeten 20Ojten bis zum vollenbeten 42jten
Lebensjahre befindet unb Feine Militär» Papiere hat
oder fich über feine Militärverhältniffe wicht anderweit
glaubhaft auszumelfen vermag, ift, wenn er am Orte
feinen Wohnfig bat, ber mit der Führung der Nefru-
a
tirungsftammrolle betrauten Behörde (Guts⸗, Gemeinde⸗
vorſteher ꝛc.) zur Anzeige zu bringen, andernfalls den⸗
ſelben zuzuführen.
2) Die zu 1 genannte Behörde hat alsbald eine
eingehende Prüfung der Militärverhältniffe des Be-
treffenden zu veranlaffen.
3) Grgiebt ſich, daß derfelbe noch militärpflichtig,
d. h. über feine Dienftpflict von ven Erfagbehörden
noch nicht endgültig entſchieden ift, fo find feine per-
fönlichen Berhältniffe unter Benugung eines Formulars
der Refrutirungsftamımnrolle feftzuftellen,
Stellt fi bei der Vernehmung heraus, daß
der Militärpflichtige feiner Melve- und . Geftellunge-
pflicht om Stammrolfenführer bezw. bei der Erfaß-
Gommiffion) nicht nachgelommen ift, und bat ver
Betreffende am Orte oder in dem betreffenden Aus-
hebungsbezirke feinen feiten Wohnfig, fo ift berjelbe
— unter gleichzeitiger Ueberfenbung des ausgefüllten
—— — dem Civil-Vorſitzenden der Erſatz⸗
ommiſſion zuzuführen,
Hat der Militärpflichtige am Aufgreifungsorte oder
in dem betreffenden Aushebungsbezirke ſeinen Wohnſitz,
fo genügt ſchriftliche Anzeige und Ueberſendung des fFor-
mulars an ben Civil⸗Vorſitzenden der Erſatz Commiſſion.
4) Ergiebt fih, daß der Betreffende als Rekrut
ausgehoben, aber noch nicht zur Einſtellung gebracht
worden, jo ijt in einer mit demfelben aufzunehmenben
Verhandlung feitzuitellen:
a. Bor» und Zuname,
b. Tag und Ort ver Gebint,
c. Wohnort over zeitiger Aufenthaltsort,
d, In welchem Aushebungsbezirfe und für welchen
Zruppentheil ausgehoben,
e. Wo bisher over zulegt in Kontrole.
Diefe Verhandlung ift jofort dem nächiten Bezirke-
felowebel oder Bezirls - Commando zur weiteren Ver—
anlaffung zuzuftellen.
Läßt fich dagegen bei ver Vernehmung nicht mit
Sicherheit feftjtellen, vaß der Betreffenbe feiner Melde⸗
und Geftellungspflicht nachgekommen ift, jo ift derſelbe
— bei gleichzeitiger Ueberſendung ver Verhandlung —
7 ——— bezw. Bezirks Commando zuzu⸗
ühren.
5) Ergiebt na) daß der Betreffende feiner activen
Dienftpflicht bei einem Xruppentheile ganz ober
theilweife genügt Hat, fo tjt in ver mit vemfelben auf-
zunehmenden Verhandlung feftzuftellen:
a. Vor⸗ und Zuname,
b. Tag und Ort ver Geburt,
c. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort,
d, Bei welchem Truppentheil gebient,
e. Datum des Dienfteintritt® und der Entlaffung,
f. Wo bisher over zulegt in Kontrole.
Wegen Einferbung ber Verhandlung over Zuführung
bed Betreffenden gilt das zu vorftehenb 4 Gefagte.
6) Ergiebt fih, daß ber Betreffende ver Erſatz⸗
Referve I over Seewehr angehört, fo ift in ber
aufzunehmenben Verhandlung feftzuftellen:
a. Bor- unb A
b. Tag und Ort ber Geburt,
c. Wohnort oder zeitiger Aufenthaltsort,
d. Warn unb in weldem —— die
Ueberführung zur Erſatz-Reſeroe I over See—
wehr ſtattgefunden hat,
e. Wo bisher over zuletzt in Kontrole.
Wegen Einſendung der Verhandlung oder Zuführung
bes Betreffenben Hn das zur 4 Gefagte.
U. Abſchnitt.
Grundſätze, nad welchen mit benjenigen inner-
halb der im Gingange bezeichneten Alters—
grenze befindlichen Berfonen zu verfahren tft,
welche zwar gültige Militär-PBapiere haben,
fih aber über Grfüllung ver Melve- oder
Geftellungspfliht nicht ausweifen können.
A. Nichterfüllung ver Meldepflicht.
Wer nach Maßgabe feines Dilitärpapiers zur Meldung
a, bei dem Stammrollenführer, oder
b. beim Bezirfsfelowebel
verpflichtet ift und dieſe Verpflichtung nicht erfüllt hat,
ift unter Abnahme und Einſendung der Militär-Papiere
bei gleichzeitiger Angabe feines Wohnfiges oder Aufent-
baltsortes in den Fällen
zu a. bei vem Civil» Borfigenven ver Grfag =» tom-
miffion, in den Fällen
zu b. ber vem nächiten Bezirksfeldwebel oder Land⸗
wehr⸗ Bezirks · Commando
zur Anzeige zu bringen.
B. Nichterfüllung der Geſtellungöpflicht.
Wer nach Maßgabe ſeiner Militär-Papiere zur
Geſtellung
a. vor den Erſatzbehörden, oder
b. vor den Militaͤrbehörden (Kandwehr⸗Bezirks⸗Com⸗
mando oder Truppentheil)
verpflichtet iſt und dieſe Verpflichtung nicht erfüllt hat, iſt
in den Fällen zu a.
unter Abnahme der Militär-Papiere dem Civil-Vor—
ſitzenden ver Erſatz⸗Kommiſſion,
in den Fällen zu b.
bem nächften Begirksfelbiebel oder Yanbiwehr-Bezirts-
Commando zuzuführen.
IV. Abſchnitt.
Sicherung der Strafvollftredung ver wegen
Berlegung der Wehrpflicht ergangenen Er-
tenntniffe. Kontrole über die Militär-Ber-
bältniffe ver Einwanderer.
1) Die en. en ui er
pflichtet, von allen zu ihrer iñß gelangenben Fällen,
in welchen den wegen Verletzung der Wehrpflicht bezw.
wegen unerlaubter Auswanderung verurtheilten Perſonen
Bermögen durch Erbſchaft oder Vermächtniß jufällt,
im erſteren Falle dem Landwehr-Bezirks-Commando
fofort Anzeige zu erftatten.
2) Wanbern Perſonen im Alter vom vollendeten
17ten bis zum vollendeten 42ften vevensjahre zum
de der Nieberlaffung vom Auslande ein, ober
in das Inlanb zurüd, fo find bie Betreffenden dem
Givil-Borfigenden der Erfag-Kommiffion bei’ gletchzei-
tiger Ueberſendung ihrer Legitimationspapiere (Paß
Dürgerbrief ꝛc.) nambaft zu machen.
— — — — — —ñ — — r rrr m — — — — — —
Saffel. — Gedruckt in ber Hof- und Wailenbans-Buhbruderei.
Amtsblatt
ber Rönigliden Wegierung zu Gaffel
M 6.
Berordnungen und Belauntmachnngen der
Königlichen Probinzial = Behörden.
91. Zur Abhaltung ver 2, (practijchen) Lehrers
rüfung im Koniglichen Schuliehrer - Seminar in
lüchtern haben wir Termin auf den 22. Juni
er. und die folgenden Tage angefept.
Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren
Ablegung frübeftens zwei, fpäteftens fünf Jahre nach
der erften Prüfung zu erfolgen hat, zu unterziehen ge
denfen, haben fich bis zum 20, Mai d. 9. bei ben
betreffenden Herren Ober-Schul-Infpecteren fchriftlich
zu melden.
Der Meldung ſind beizufügen:
1) das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung;
2) ein Zeugniß des Yolal-Schul-Iufpectors;
3) eine von dem Examinanden jelbitjtänbig gefertigte
Ausarbeitung über ein von ihm felbft gewähltes
Thema, mit der Verficherung, daß er feine an-
deren, als die won ihm angegebenen Duelfen
dazu benugt habe. Bei der Prüfung haben bie
5 ggg ſeibſ
eine von ihnen ſelbſt gefertigte Zeichnung und
5) eine Probeſchrift, — —
beide (Nr. 4 und 5) unter derſelben Verſicherung
vorzulegen.
Ee ſteht dem Examinauden frei, bei feiner Meldung
eine Prüfung in den facultativen Lehrgegenſtänden des
Seninar-Unterrichts oder in denjenigen Fächern zu be-
anfragen, in denen er eine Steigerung ber bei der erſten
Prüfung erhaltenen Präpicate zu erlangen wünfcht.
. Seitens ver —— Ober⸗Schul » Infpectoren find
bie eingegangenen Melvungen nebjt Anlagen bis zum Iften
Jumi d. I. am uns einzureichen, »
Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben fich,
fofern ihmen micht eine andere Weifung zugebt, am
22. Juni d. J., Vormittags 8 Uhr, bei dem Herm
Seminar-Director Wieader in Schlüchtern perſoͤnlich
ju melden.
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs-
Ordnung für Volfsjchullehrer vom 15. October 1872
$. 16 fl. (f. Gentralblatt für die gefammte Unterrichts.
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 5. 638 ft.).
Gaffel den 20. Januar 1886,
Königliches Provinzial-Schul-Gollegium.
92. Zur Abhaltung der 2, (practifchen) Lehrer⸗
räfung im —— Schullehrer ⸗Seminat in Hom⸗
haben wir Termin auf den 16. November
d. 3. und bie folgenden Tage angefegt.
Diejenigen Lehrer, welche fich diefer Prüfung, deren
Ausgegeben Sonnabend den 6. Februar.
— —— u —
1886.
Ablegung früheftens zwei, fpäteftens fünf Jahre nach
der erjten Prüfung zu erfolgen bat, zu unterziehen ger
denten, haben fich bis zum 1, October d. J. bei ven
betreffenden Herren Ober-Schul-Infpectoren jchriftlich
zu melven.
Der Meldung find beizufügen:
1) das Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung;
2) ein Zeuguiß des Yolal-Schul-Infpectors;
3) eine von dem Graminanden felbftitändig gefertigte
Ausarbeitung über ein von ihm felbft gemähltes
Thema, mit der Verficherung, daß er feine an-
deren, als vie von ihm angegebenen Quellen
dazu benugt habe. Bei der Prüfung bat ber
Graminand
4) eine von ihm felbit gefertigte Zeichnung und
5) eine Probefchrift,
beide (Nr. 4 und 5) unter verjelben Verſicherung
vorzulegen.
(68 fteht dem Examinanden frei, bei jeiner Meldung
eine Prüfung in den facultativen Yehrgegenitänden bes
Seminar» Unterrichts oder im denjenigen Fächern zu
beantragen, in venen er eine Eteigerang ber bei per
erften Brüfung erhaltenen Präpicate zu erlangen wünſcht.
Seitens der Herren Ober: Schul» Iufpectoren find
bie eingegangenen Meldungen nebit Anlagen bis zum
15. October d. 3. an ums einzureichen.
Die zur Prüfung angemeldeten Yehrer haben fich,
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am
16. November d. %., Vormittags 8 Uhr, bei dem
Herrn Seminar: Director Dr. Otto in Homberg per»
fönlih zu melden,
Im Uebrigen nehmen wir Bezuz auf die Prüfungs»
Ordnung für Boltsjchullebrer vom 15. October 1572
$. 16 fl. (j. Gentralblatt für die gefammte Unterrichts»
Berwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.).
Gaffel ven 20. Januar 1856,
Königlihes Provinzial-Schul-Gollegium.
93. Zur Abha tung ver 2, (praftiichen) Mebrer:
Prüfung im Airaeluifhen Schullebrer- Seminar n
Kajfel haben wir Termin auf ven 2, November d. J.
und tie folgenden Tage aungejept.
Diejenigen vebrer, welche fid tiefer Brüfung, veren
Ablegung frübeftene zwei, fpäteitens fünf Jahre nad
der erfien Prüfung zu erfolgen bat, zu untersuchen ger
denen, haben fich bie zum Ib “eptember d. J. bei ven
berteffenren „Herren Ober · Schul · Juſpecteren ſchrutlich
zu melden.
Der Meldung find beizufügen:
1) dae Zeugniß über die abgelegte erſte Prüfung;
2) ein Zeugnig des Lolal- Eul- —4.
3) eine von dem Examinanden fel
Ausarbeitung über ein von ihm ny ae
Thema mit der Berficherung, daß er feine an-
“> beren 7 als die von ihm angegebenen Quellen
Bei der Pıllfung Hat ver
bazu benugt babe.
Eraminand
4) eine von ihm ſelbſt gefertigte Zeichnung und
5) eine Probeſchrift,
beide (Nr. 4 und 6) unter derſelben Verſicherung
vorzulegen.
Es ſteht dem Examinanden frei, bei feiner Mel
dung eine Prüfung in den falultativen Lehrgegenſtänden
des Seminar» Unterrichts ober in denjenigen Fächern
zu beantragen, in denen er eine Steigerung ber bei der
erjten Prüfung erhaltenen Präpifate zu erlangen wünfcht,
Seitens der Herren Ober- Schul» Zufpectoren find
die eingegangenen Welvungen nebit Anlagen bis zum
1, October d. J. an uns einzureichen.
Die zur Prüfung angemeldeten Lehrer haben fich,
fofern ihnen nicht eine andere Weifung zugeht, am
2. November d. J., Vormittags 8 Uhr, bei tem Herin
Seminar-Vehrer Dr. Stein in Gaffel perföntich zu
melten.
Im Uebrigen nebmen wir Bezug auf die Prüfungs-
Ordnung für Bollsfchullehrer vom 15. October 1872
8.16 fl. (ſ. Gentral-Blatt für die gefammte Unterrichts»
Verwaltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 638 fl.).
Kaffel ven 20. Zunuar 1856.
Röniglihes Brovinzial-Schul- Collegium.
94. Die diesjährige Anfnahmes Prüfung in dem
Königlihen Schullehrer- Seminar in Schlüchtern ift
auf den 13. Auguſt d. 36. angejekt.
Diejenigen Afpivanten, gleichviel, ob fie ihre Vor—
bifvung in Bolfsfchulen, Mittelfchulen, Realichulen,
Gymnaſien, Präparanden-Anſtalten over privatim em—⸗
pfaugen haben, welche ſich dieſer Prüfung unterziehen
wollen, haben ſich bis zum 20. Juli d. Is. unter
Beifügung
a) des Geburtsſcheines,
b) eines Impfſcheines, eines Revaccinationsfcpeines
und eines Geſundheitsatteſtes, ausgeftellt von
einem zur Führung eines Dienftfiegels berech-
tigten Arzte,
für diejenigen Aſpirauten, welche unmittelbar von
einer anderen Lehranftalt kommen, eines Führungs-
attefte8 von dem Vorſtand verfelben, für bie
anberen eines amtlichen Attejtes über ihre Un—
bejcholtenheit,
der Erklärung des Vaters oder an beffen Stelle
des Nächftverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalt bes Aſpiranten während der Dauer
jeines Seminar-Curjus gewähren werbe, mit ber
Beicheinigung ver Ortsbehörbe, daß er über bie
dazu nöthigen Mittel verfüge,
bei dem Könizlicden Seminar» Director, Herrn Die
ader in Schlüchtern zu melden.
Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorſchriften
nr
€
d
—
J a bie enden Prüfung bei ven Königlichen Schul»
vom 15. Detober 1872 (j. Eentrals
si —— Unterrichts ⸗Verwaltung in
. Fe Octoberheft 1872 ©. 611 fl.).
Caſſel den 20. Januar 1886.
Konigliches Probinzial⸗ Schut⸗ Eollegfum.
9%. Die diesjährige Aufnahme: Prüfung in dem
Königlihen Schullehrer- Seminar in Dillenburg - ift
auf den 3. mas d. 38. angejegt.
Diejenigen Afpivanten, gleichviel ob fie ihre Vor—
bildung im Vollksſchulen, Mittelſchulen, Realfchulen,
Gymnaſien, Prüparanden: Anftalten oder privatim em-
pfangen haben, welche fich dieſer Prüfung unterziehen
wollen, Haben ſich bis zum 1. Auguft d. 98. unter
Beifügung
3 des Geburtsjcheines,
b) eines Impffcheines, eines Revaccinationsfcheines
und eines Geſundheitsatteſtes, ausgeftellt von einem
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte,
für diejenigen Aſpiranten, welche unmittelbar von
einer anderen Lehranſtalt kommen, eines Führungs:
Atteftes von dem Vorſtand verfelben, für bie
anderen eines amtlichen Atteftes über ihre Unbe—
ſcholtenheit,
der Erklärung des Vaters oder an deſſen Stelle
des Nüchjtverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalt des Ajpiranten während der Dauer
feines Seminar-Curfüus gewähren werbe, mit ber
Bejcheinigung der Ortsbehörde, daß er über bie
dazu nöthigen Mittel verfüge,
bei dem Königlichen Seminar» Director, Herrn Bau—
mann in Dillenburg zu melden,
Im Uebrigen verweifen wir auf die Vorſchriften
über bie YAufnahmes Prüfung bei ven Königlichen Schul»
lehrer-Seminarien vom 15. October 1872 (f. Gentral»
blatt für die gefammte Unterrichts » Verwaltung in
Preußen, Octoberheft 1872 ©. 611 fl.).
Gajjel ven 20. Januar 1886.
Königliges Provinzial-Schul-Eollegium.
36, Die viesjägrige Entluffungs- Prüfun
in vem Königlichen Schullehrer-Seminar zu Schlüd-
tern ift auf den 10, Auguſt d. Je. und bie folgenden
Tage ongelekt.
Zu biefer Prüfung werten auch nit im Seminar
gebildete Yehramts » Canvidaten zugelaffen, welche bas
20. Yebensjahr zurüdgelegt und burch Zeugniffe ihre
ſittliche Unbefcholtenheit und ihre körperliche Befähigung
zur Verwaltung eines Lehramts nachgewiefen haben.
Diefe Lehramts » Kandidaten haben fich bis zum
15. Yuli d. 38, unter Einreihung:
a) des Geburtäjcheine, h
N‘ des Zeugniffes eines zur Führung eines Dienft-
fiegel8 berechtigten Arztes über normalen Ge-
fundheitszuftand,
e) eines amtlichen Zeugniffes über das fittlihe Ber-
halten des Candidaten und
d) eines —— Lebenslaufs,
bei uns zu melden. Bei der Prüfung haben biefelben
c
—⸗
d
—
felbftgefertigte Probezeichnungen und Probefchriften vor-
en.
Im ng verweilen wir auf bie —*
Ordnung für Bolls ſchullehrer vom 15, October 1872
(f. Gentraiblatt für bie. gefammte Unterrichts = Ver-
waltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl).
Eafjel den 20. Yınuar 1886,
Königlihes PBrovinzial-Schul-Ecollegium.
97. Die diesjährige Entlaffungs- Prüfen
in bem Nebencurſus des Königlichen Schullehrer-Semi-
nars zu Homberg ift auf den 21. September d. 98.
und die folgenden Tage angejekt.
Zu diefer Prüfung werden au nidt im Seminar
gebildete Lehramts⸗ Candidaten zugelaffen, welde das
20fte Lebensjahr zurüdyelegt und durch Zeugniffe ihre
fitiliche Unbeſcholtenheit und ihre körperliche Befähigung
jur Berwaltung eines Vehramts nachgewiefen haben.
Dieje Lehramts-Candibaten haben fih bis zum
15. Auguft d. Is. unter Einreichung:
bed Geburteſcheins,
b) des Zeugnifjes eines zur Führung eines Dienft-
fiegel® berechtigten Arztes über normalen Ge—
ſundhe its zuſtand,
e) eines amtlichen Zeugniſſes über das ſittliche Ver⸗
halten des Candidaten und
d) eines felbftgefertigten Lebenslaufs,
bei uns zu melven. Bei der Prüfung haben biefelben
—— Probezeichnungen und Probeſchriften vor⸗
n
gen.
Im Uebrigen verweifen wir auf bie Prüfungs»
Ordnung für Vollefhullebrer vom 15. October 1872
(f. Centralblatt für vie gefammte Unterrichts» Ber-
waltung in Preußen. Octoberheft 1872 ©. 633 fl.).
Saffer den 20. Januar 1886.
Königlihes Provinzial-Schul- Collegium.
% Nachſtehende Deflarations-Urkunde:
"Das auf Grund ver am 22. Juni 1885 präfen«
tirten Muthung dem Ingenieur Jacob Wafem zu
Bindeden und dem Kaufmann Georg Kirfch zu
Frankfurt aM, unter dem Namen „Tsottes-
segen‘ auf Manganerze verliehene Berjwerfs-
eigenthum Tiegt nicht nur in der Gemarkung Wind-
eden, fonbern in den Gemarfungen Windeden und
Oſtheim im Kreife Hanau, des Regierungsbezirts
Gaffel und im Oberbergamtsbezirte Clausthal.“
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit
dem Bemerfen, vaß der Situationsriß bei dem Slönig-
lichen Revierbeamten, Bergrath Richter in Schmal-
falden zur Einficht offen liegt, unter Verweiſung auf
bie Paragraphen 35 und 36 des allgemeinen Bergge-
fees vom 24. Yuni 1865 hierdurch zur öffentlichen
Kenutniß gebracht.
Clausthal den 20. Januar 1886.
Königliches Oberbergamt.
und Belsuntmadungen ber
3 Regierung,
9. Mit Bezugnahme % unjere Belanntmachungen
som 28. December 1875 (Amtsblatt 1876 Seite 2)
. und vom 10. Januar 1879 (Amtsblatt 1879 Seite 27)
bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß
für die Apothefer-Sehülfen- Prüfungen im Jahre 1886
bie vorgefchriebenen Duartalstermine anf den
29. und 30. März, 29. und 30. Juni,
29. und 30. September, 29. und 30, ‘December
anberaumt worben ſind.
Die Gefuche um Zulaffung zu den Prüfungen find
unter Belfügung ber erforderlichen Nachweifungen an
das unterzeichnete Neglerungs-Präfivium zu richten,
Caſſel am 3. Februar 1886.
Königliches Regierungs-Präfipium,
100. Der Herr Ober-Präfivent hat zu der von bem
Comité für ven Pierdemarft in Fritzlar beabfichtigten
Verlooſung von Pferden, Wagen, Fahr» und Reit—
Nequifiten ꝛc., welche mit dem am 14. und 15. Juli
d. 38. ftattfindenden Pferdemarkte verbunden werben
foll, mit ver Maßgabe die Genehmigung ertheilt, daß
nicht ınehr als 7000 Looſe a 3 Mark ausgegeben
werben bürfen, und daß deren Vertrieb auf den Um—
fang der Provinz Heſſen-Naſſau bejchränft bleibt.
Gaffel ven 2. Februar 1386,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Berorinungen „nd Belsunimadunge: auberer
Katierliher uud Königlicher Behörden,
101. Am 1. März d. 3. fommen für ven directen
Güter-Berfehr zwijchen ven Stationen des Eiſenbahn—
Directions » Bezirls Hannover einfchlieflich ver Hoha—
Eyſtruper, der Unter-Elbefhen und der Warftein-tipp-
ftadter Eiſenbahn einerfeitd und den Stationen des
Eifenbahn » Directions » Bezirfs Breslau, fowie den
Stationen Kempen und Wilhelmsbrüd ver Breslau-
Warſchauer Eifenbahn andererjeits, ferner zwiſchen ven
Stationen ver Großherzoglich Oldenburgiſchen Staats-
eifenbahnen einerſeits und den Stationen des Eifen-
bahn » Divections= Bezirfd Breslau mit Einfchluß ver
Station Kempen der Breslau » Warjchauer Eifenbahn
andererſeits neue Tarife zur Ginführung, durch welche
gleichzeitig
1) die im Güter» Tarif für den Berfehr zwifchen
Stationen des Directions- Bezirks Hannover einer-
und Stationen der Oberſchleſiſchen Eiſenbahn
anbererjeit$ vom 1. Juni 1882;
2) die im Güter» Tarif für den Verkehr zwifchen
Stationen ter Großherzoglid Oldenburgiſchen
Eifenbahnen einer» und Stationen der Oberjchles
fifchen Eifenbahn andererjeit8 vom 1. Juni 1882;
3) die im Güter» Tarif für den Oft» Weftbeutfchen
Berband vom 1. Mai 1883;
4) die im Güter-Tarif für ven Hanfeatifchen Ver—
band vom 1. Yuli 1883 nebjt ſämmtlichen zu
diefen Tarifen erfchienenen Nachträgen enthaltenen
Frachtſätze, foweit dieſe Tarife und Nachträge
fih auf den Verkehr zwiſchen denjenigen Stationen
beziehen, für welche die neuen Tarife Anwendung
nben,
mit ber Maßgabe aufgehoben werben, daß, jofern durch
die neuen Tarife Erhöhungen bisheriger Frachtfäge
eintreten, vie legteren noch bis zum 15. März cr.
Gültigkeit behalten.
Ueber bie neuen Frachtfäge, welche theils Ermäßi-
gungen, theils Grhöhungen der bisherigen Tarifſätze
enthalten, wirb jchon jet von dem Tarif-Büreau ber
unterzeichneten Gifenbahn» Direction Auskunft ertheilt.
Bom 1. März d. J. ab find die neuen Tarife bei ben
betreffenden Berbandsftationen käuflich zu Haben,
Hannover den 27. Januar 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction Hannover,
Namens ver betheiligten Verwaltungen.
102. Nachdem der Schiffserpedient Eduard Ichon
zu Bremen die Zurlidigabe der von ihm für ben feit-
herigen Auswanderungs-Unteragenten Georg Friedgen
zu Bebra bei der Stöniglichen Regierung zu Caſſel
binterlegten Saution von 1000 Mark beantragt hat,
wird diefes in Gemäfheit des $. 14 ver Verorbnung
vom 22. Februar 1855 mit dem Bemerfen zur äffent-
lihen Kenntniß gebracht, daß Anfprüde, welche ber
Rückgabe ver Kaution entgegengefegt werben follen,
innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung
an gerechnet, mit einer Nachweifung barüber bahier
anzumelden find, daß wegen jolcher Anjprüche bei Ge:
richt Klage erhoben worden ilt.
Rotenburg den 22. Januar 1886,
Der Königliche Landrath. v. Altenbockum.
103. Die erjte Prüfung für Huffchmiede (f. Gefeg
vom 18. Juni 1884) foll am Dienstag den 30jten
März d. J., Vormittags 8 Uhr, in der Werkftätte
des Schmiebemeijters Wilhelm Schädla am Grün
hierfelbit abgehalten werben.
Die Meldungen zu dev Prüfung find mindeſtens
vier Wochen vorher unter Ginreihung eines Geburts:
fcheines und etwaiger Zeugniffe über vie erlangte
technifche Ausbilvung, ſowie unter Einſendung ber
Prüfungsgebühr mit zchn Mark, an ven unterzeichneten
Vorſitzenden zu richten,
Das erforderlihe Handwerkszeug hat der Prüfling
jelbft mitzubringen.
Zum Anfchaffen und fleigigen Studium wird Den-
jenigen, welche vie Prüfung ablegen wollen, die Bros
ſchüre: Anleitung zum Beftehen ver Huffchmiebeprüfung
von Profeflor Dr. Möller, Berlin bei Paul Baren,
Preis 1 Mark, hiermit ausprüdlich empfohlen.
Marburg ven 25. Januar 1886.
Der Vorfigende ber Prüfungs-Commiffion.
Kümmel, Königl, Kreisthierarzt.
104. Der von ver hiefigen Prüfungscommiffion ab-
zubaltende Termin zur Prüfung ver Hufſchmiede
ift auf ven 24. März d. J feitgefegt.
Melvungen hierzu find, unter Beifügung des Ge-
burtsſcheines, etwaiger Zeugniffe über die technifche
Ausbildung und 10 Mark Prüfungsgebühren an ben
Unterzeichneten, —— bis zum 24. Februar d. J.
abzugeben und dann ben Prüflingen, weichen vie
„Anleitung zum Beftehen ber Huffchmiebeprüfung von
Profeffor Dr. Möller“ zur Vorbereitung empfohlen
wird, das weiter Nöthige mitgetheilt werben.
Fulda den 29, Januar 1886.
Eberhardt, Kreisthierarzt.
Belauntmahungen communalftänd,
105. Nah Beſchluß des Stadtraths vom 22ften
Januar 1886 foll der Zinsfuß von ben bei Biefiger
Spar» und Leibelaffe bejtehenven Einlagen von 4 ®/],
auf 34 °/, berabgefegt werben.
Bezugnehmend auf $. 12 ver Statuten werben bie
Interefjenten von Einlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon
in Kenntniß gefegt, daß bie bis zum 1. Mai vd, 9.
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur
zu 34 %;, verzinft und Rückzahlungen ſchon vom 15ten
Februar d. J. an in Empfang genommen werben können.
Neuftabt den 28. Januar 1886.
Die Berwaltungs-Commiffion:
Braun. Reichenbach. C. Ode,
Bacaunuzen.
106. Die Pfarſtelle zu Asbach in der Claſſe Alfen-
dorf ift in Folge Berfegung ihres bisherigen Inhabers
erledigt. Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre
Meldungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniffes
ihres Glaffenvorftandes binnen 4 Wochen anher einzus
reichen. Gaffel ven 21. Januar 1886,
Königliches Conſiſtorium. Weyraud.
Berional = 6hronit.
Ernannt: der NReferendar Drofte zum Gerichts-
aſſeſſor,
die Rechtscandidaten vom Hof und Wachenfeld
zu Referendaren,
ber Stellenanwärter Feucht zum etatsmäßigen Ge—
richtöfchreibergehülfen bei dem Amtsgericht in Lichtenau,
ver Stellenanwärter Yippold zum Gefangenauf-
jeher bei dem Gerichtsgefänguiß in Gaffel,
Perfionirt: ver Nanzliit bei ver Staatsanwalt»
ichaft, Kanzlei-Inſpector Fiſcher in Caſſel.
Geſtorben: ver Secretair bei ver Staatsanwalt—
ichaft Römheld in Marburg, j
der Gerichtsvollzieher Berghöfer in Großenlüder.
Berliehen: dem Gerichtsfchreiber, Secretair Lim—
berger in Borken bei feinem Lebertritt in den Ruhe—
ftand der Rothe Adler-Orden dr Claſſe.
Entlaffen auf feinen Antrag: der Neferendar Wittich.
Der Stellenarwärter Ernſt Korreng ift zum
Königlichen Z,.eufenmeijter mit dem Wohnfig in Efch-
wege bejtelft worden.
Hierzu als Beilage ber Oeffentlihe Anzeiger Nr. 10.
(Anfertiousgebühren für den Naum einer —8 Drudzeile 20 Reis er — Belagsblätter für } und 4 Bogen 5
unb 1 Bogen 10 Neid
£+ -jig.
Rebigirt bei Königlicher Negiermm-,
Caffel. — Gebrudt in ber Hofr und Waiſenhaue-Buchdrucerei.
der Köni
X 7. ER
Anhalt des Reichs: Gefegblattes.
Die Nummer 1 des Reichs-Geſetzblattes, welche
tom 10. Januar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
, enthält unter
. 1629 vie Befanntmachung, betreffend die Be—
- Manmung ver Form des Stempelzeichens zur Angabe
eb Beingehalts auf golvenen und filbernen Geräthen.
Bem 7. Januar 1886.
Die Nummer 2 des Reichd-Gefegblattes, welche
dom 6. Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
- hangte, enthält unter
Nr. 1630 ven Handels⸗, Schiffahrts- und Konfular-
vertrag zwifchen vem Deutfchen Neich und der Domi-
nilaniſchen Republif. Bom 30. Januar 1885; und unter
Nr. 1631 vie Bekanntmachung, betreffend die Bes
ſchäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern
— mit Waſſerbetrieb. Vom 3. Februar
delanutmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21, October 1878.
107. Nachdem das auf Grund des Reichsgeſetzes
gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozials
bemolratie vom 21. October 1878 Seitens bes Groß
berzoglich Badischen Lanvestommifjars unter dem 19ten
Augujt 1885 erlafjene Verbot ver „Bereinigung ber
Metallarbeiter Deutfchland 6“, welche ſich auch auf
ie Mitglievfchaft Berlin I,
2) die Mitgliedſchaſft Berlin, im Dften,
3) die Mitgliedſchaft Berlin, im Süpven, und
die freie Vereinigung der Former Berlins und
Umgegenp
erftret, endgültig geworden ift, wird das Liquidations⸗
verfahren über die genannten Mitgliedſchaften und Vers
einigungen eröffnet, und in Gemäßheit des $. 7 ge—
nannten Reichsgefeges hierpurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, dag zum Xiquibator ber unter 1, 2, 3, 4
genannten Mitgliedſchaften und freien Vereinigung ver
Königliche Kriminallommijfar von Raumer,
Moltenmarkt 1, Zimmer 18 hierfelbjt bejtellt
worden ijt.
Hierauf Bezug nehmend, werben Diejenigen, welche
den verbotenen Mitgliedſchaften und Vereinigungen gegen⸗
über Verbinplichkeiten zu erfüllen oder ZiAämögensch-
jelte derſelben in Gewahrfam haben, oder Forderungen
an biefelben zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert,
ihre Verpflichtungen beziehungsweife Anfprüche binnen
14 Tagen bei vem Liquidator, Kriminalfommifjar von
Raumer, anzumelven, **
ul m
Amtsblatt
gliden Negierung zu Gaffel,
Ausgegeben Mittwoch den 10. Februar,
1886,
Die innerhalb obiger Frift fich nicht meldenden
Gläubiger werven aller etwaigen Vorrechte verluftig
erflärt, und mit ihren Forderungen nur an Dasjenige,
was nach Befriebigung ver fi melvenden Gläubiger
von ber Maſſe noch übrig bleiben follte, verwiejen
werten. Berlin den 27. Januar 1886.
Königliches Polizei « Präfidium,
Freiherr von Richthofen.
Allerhädite Berörduungen.
108. Auf Ihren Bericht vom 24. November d. 9.
will Ich, unter Außerfraftfegung des bisherigen Regu-
lativs ber Akademie der bilvenden Künfte in Caſſel
und ber Abänderungen defjelben, das anbei zurückfol⸗
gende Statut der Königlichen Kunſt-Akademie daſelbſt
mit der Maßgabe hierdurch genehmigen, daß baffelbe
mit dem 1. Januar k. 38. in Kraft zu treten bat,
Berlin den 4. Dezember 1885.
Wilhelm.
von Goßler.
An den Miniſter der geiſtlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Statut
der Königlichen Kunſt-Akademie zu Eaffel,
8. 1. Zwedk und Belimmung ber Afademie, Die
Kunst» Akademie zu Gaffel ift eine der Förderung ber
bildenden Künfte und dem Unterricht in benfelben ges
widmete Anftalt. Ste bezwedt in legterer Eigenfchaft
die allfeitige eng | ihrer Schüler in den Haupt»
zweigen der bildenden Künfte und ihrer Hülfswiffen-
fchaften, fowie der Vorbildung zur felbjtftänpigen Aus«
übung diefer Künſte.
8. 2, Nuffihe und Leitung. Die Akademie fteht
unmittelbar unter dem Miniſter der geijtlichen, Unter»
richts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Ober» Präfivent ber Provinz Heſſen-Naſſau
übt jedoch als Kurator berjelben diejenigen Aufſichts-
rechte und Befugniffe aus, welde ihm durch dieſes
Statut fowie durd die vom Minifter zu erlaffenbe
Injtrultion übertragen werven,
Die Leitung und Verwaltung der Unftalt liegt
einem Direftor ob,
8. 3. Der Kurator, Der Kurator ($. 2) ift ber
nächſte Vorgefegte des Afademie- Direftors und über
biefem der VBorgefegte ver fonjtigen Lehrer und Be—
amten ber Akademie.
In fehleunigen, feinen Auffchub leidenden Ungele-
genheiten der Akademie, welche der Genehmigung des
Miniſters bebürfen, darf ver Kurator vorläufige mtr
ſcheidung treffen,
Die von dem Director an den Minifter zu erftat⸗
tenben Berichte geben durch die Hand des Kurators.
Der Kurator hat die Befugniß, dem Direktor, den
Lehrern und den Beamten der Ulademie, und zwar
bem Direftor und den Lehrern ohne Einrechnung ver
Serien ($. 8) Urlaub bis zu ſechs Wochen zu ertheilen,
2‘ Der Direltor. Die gefammte Verwaltung
ber Ulademie wird nad Maßgabe dieſes Statuts von
dem Direktor ausgeübt, welcher auf Vorſchlag des
Minifters vom König ernannt wird,
Derjelbe leitet die Angelegenheiten ber Akademie
und vertritt die Anjtalt nah Außen, ſowie den vorge-
fegten Behörven gegenüber, Gr führt vie Aufficht über
ben gefammten Unterricht, über die Gebäude und bie
Sammlungen derfelden und überwacht bie Ausführung
der für die Anſtalt getroffenen Beſtimmungen.
Der Direktor iſt der nächſte Vorgejegte ver Lehrer
und Beamten ver Alademie, welche den bienftlichen
Weiſungen vefjelben Folge zu leiten haben.
Den Lehrern und Beamten der Alademie fann ber
Direktor bis zu einer Woche Urlaub ertheilen.
Der Direktor felbjt bedarf zu einer Abweſenheit
von Caſſel bis zur Dauer einer Woche feines Urlaubs;
berjelbe hat aber hiervon jedesmal dem Kurator Ans
zeige zu machen. In Berhinderungsfällen wirb ber
Direktor durch einen vom Kurator zu bezeichnenven
ordentlichen Lehrer der Anſtalt vertreten,
Der Direltor verfügt, foweit nicht dem Lehrer-
Kollegium eine Mitwirkung zufteht ($. 13), über vie
Mittel der Atademie nach Maßgabe der Bejtimmungen
bes Etats und der allgemeinen, die Geloverwendung
betreffenven Borjchrifien,
j Von den Lehrern. Die ordentlichen Lehrer
ber Anſtalt werven nach Anhörung des Direktors auf
Vorſchlag des Kurators durch den Diinijter angejtellt,
Die Hülfslehrer werden von dem Direktor unter
Zuftimmung des Kurators auf Kündigung angenommen.
Die Yehrer find neben ihren regelmäßigen Amts—
pflichten verbunden, nach Anoronung des Direktors vie
einjtweilige Vertretung zu übernehmen, wenn andere
Lehrer an der Ertheilung bes Unterrichts behindert
oder Xehrerjtellen zeitweilig unbejegt find.
8. 6. Das Ledrer-Kollegium. Die Geſammtheit der
an ber Unftalt thätigen Yehrer bildet pas Lehrer Stol-
legium. Daſſelbe hat dem Direltor feinen Beirath
zu gewähren und indbejontere in den in diefem Statut
bezeichneten Fällen ($$. 9, 10, 11, 13, 14, 15) Be
flug zu faflen,
Das Yehrer-Rollegium tritt, fo oft erforderlich, auf
Einladung des Direktors zufammen,
Der Direltor ijt zur Berufung des Lehrer » Rolle
— verpflichtet, wenn die Hälfte der ordentlichen
ehrer dieſes unter gehöriger Begründung und Mit—
theilung ber Berathungsgegenſtände beantragt.
Jedem orventlichen xehrer jteht das Recht zu, in
ben Verjammlungen des Lehrer⸗Kollegiums jelojtjtändige,
bie Aladenue betreffende Unträge zu ftellen,
Stimmbereptigt im Lehrer » Kollegium finb der
Direktor und bie orbentlichen Lehrer, bezw. bie ten
dem Minijter oder dem Kurator mit der Wahrnehmung
einer orventlichen Lehrerſtelle beauftragten Hülfslehrer.
Das Yehrersfollegium ift beſchlußfähig, wenn mehr
als die Hälfte der jtimmberechtigten Mitglieder ver-
treten ift.
Die Beichlüffe werden nah Stimmenmehrheit ges
faßt; bei Stimmengleichheit entſcheidet die Stimme
bes Direktors,
Die Ausführung folder Beſchlüſſe, welche bem
Direltor Bedenken erregen, kann er bis zum Eintreffen
der von ihm unter Beifügung des Protofolld einzu-
holenden Entjcheivung des Kurators bezw. des Minijters
ausſetzen.
Ueber die Sitzungen bes Lehrer-Kollegiums wird
ein, den Gang ver Verhandlungen enthaltındes Pro-
tofoll aufgenommen, welches von dem Direktor umb
dem Protofollführer zu unterzeichnen it.
ð. 7. Lebrer-Ateliers. Der Direktor, die orbent-
lichen Lehrer und, foweit ver Raum reicht, nach Be—
fiimmung des Direktors, die Hülfslehrer, follen ihre
Ateliers womöglich in dem Gebäude der Akademie haben.
8. 8. Dauer des Unterrichts, Das Schuljahr ber
Akademie beginnt am 1. Oftober und envigt 10 Wochen
vor dem 1, Dftober des folgenden Jahres.
Innerhalb des Schuljahres finden Ferien ftatt vom
24, Dezember bis zum 6. Januar, vom Palmfonntag bie
zum Sountay nad Oftern und während ver Pfingftwoche,
$. 9. Eintbeilung des Unterrichiss. Der Unterricht
in ber Alademie finvet theils in ver Form des Klaſſen—
Unterrichtes, theild in der Form des Atelier» Unter-
richtes ſtatt. :
Die näheren Feititellungen über die Gliederung in
Abtheilungen und Klaffen, über die Ertheilung des
Unterrichts in venfelben, fowie über Ertheilung des
Unterrichts in den Hüljswifjenfchaften und deren Ber-
theilung auf die einzelnen Abtheilungen und Slaffen
werben durch einen Yehrplan getroffen, welchen ber
Direktor gemeinfchaftlid mit dem Lehrer: Kollegium
aufzuftellen und vem Miniſter zur Genehmigung vorzu-
legen bat.
Abänderungen diefes Lehrplans bebürfen berfelben
Genehmigung.
Auf Grund des Lehrplans wird ‚in gleicher Weiſe
alljährlih ein Stundenplan aufgeftellt und 4 Wochen
vor dem Beginn des Schuljahres dem Kurator vorgelegt.
$. 10. Bon den Schülern. Ueber ven Eintritt im
die unterfte Abtheilung der Akademie befindet der
Direktor auf Grund des ihn zu führenden Nachweifes
ver Grfüllung ver gefeglihen Schulpflicht, fowie bei
Viinverjährigen des Nachweijes der Einwilligung ber
Eltern over des Vormundes.
Das Gleiche gilt in Betreff der Aufnahme vor
Ausländern, Damen und Hospitanten,
Ueber die Aufnahme folcher Schüler, welche in eine
ber höheren Abtheilungen neu aufgenommen zu werden
mwünjchen, befindet das Lehrer» Kollegium auf Grund
vorzulegender Zeugniffe oder nach Abnahme einer Prü-
: die dertigkeiten unb bie Begabung bed Be
Aufnahme lann auch probeweife auf längftens
Monate gewährt werben.
Jeder in die Akademie aufgenommene Schüler wirb
Grund des vom Direltor auszuftellenden Aufnahmes
ins durch den Sekretär in das Buch der Anjtalt
getragen und erhält ein Gremplar ver Hausorpnung
Beachtung ausgehändigt.
Bei ver erjten Aufnahme eines Schülers in eine
ber höheren Abtheilungen oder Klafjen der Alademie
ift eine Immatrilulationsgebühr zu entrichten.
. 11. Berfegung. Das Aufſteigen der Schüler
in eine höhere Klaſſe oder Abtheilung erfolgt auf Be—
ihluß des Lehrer⸗Kollegiums.
Beim Auffteigen in die Utelier-Abtheilung hat ber
Schüler befonders den Nachweis zu liefern, daß er
die erforberlihen Kenntniffe in den wiljenjchaftlichen
Hülfsfächern erworben hat.
8. 12, Honorar. Die Höhe der Immatrikulations-
gebühr, ſowie des in vierteljähriger Vorauszahlung zu
entrichtenden Unterrichts⸗Honorars wird vom Miniſter
feſtgeſetzt.
Die Söhne von Lehrern der Alademie ſind zu
unentgeltlicher Theilnahme an dem geſammten Unter»
richte berechtigt.
13. Unterftügungen. Die Unterftügungen, welche
die Ulademie ihren Schülern gewährt, Beftehen
a. in freiem Unterricht für ſolche Schüler, welche
vorzüglich begabt erfcheinen und auch fonft ver
Unterftügung würdig und bebürftig find;
b. in Gelpftipendien für ſolche Schüler, welche fich
durch Begabung und Fleiß beſonders hervorthun,
Bewilligungen erfterer Art erfolgen nach Maßuabe
bes Etats auf Beſchluß des Lehrer» Kollegiums, Ber
willigungen legterer Art find auf gleichen Beſchluß vom
Direktor bei dem Minifter zu beantragen.
Die bewilligten Unterftügungen werben zurückge—
zogen, wenn ver Unterftügte durch Mangel an Fleiß
unwürbig macht. Ueber bie Entziebung enticheivet Das
Lehrer» Kollegium, deſſen Befchlüffe in Anſehung ber
zu gewährenden Gelpftipendien der Genehmigung bes
Piniftere bedürfen.
&. 14, Entlaſſung. Der Beſuch des Atelier⸗Unter⸗
richts ift auf drei Jahre bemeffen. Wünfcht ein Schüler
an dem Atelier-Unterricht länger- Theil zu nehmen, fo
bedarf e8 eines befonderen Antrages, welchen ver Direktor
auf Grund eines Bejchluffes des Lehrer » Kollegiums
beim Minifter zu ftellen hat.
Schüler, welche nach preijährigem Beſuch einer ber
unteren Abtheilungen vie Reife für bie nächſt höhere
wicht erlangt haben, find vom weiteren Beſuche ver
Akademie auszuſchließen.
Außerdem können durch Beſchluß des Lehrer - Kol-
legiums folche Schüler aus der Anftalt entlafjen werven,
welche wegen ungenügender Begabung ober durch Un⸗
ober burch ſchlechtes Betragen der Vergünftigung fich -
fleiß keine 5* auf erfolgreiche Beuutzung bes
Unterrichtes gewähren.
Schüler, welche ſich unſittlich verhalten, den Unter⸗
richt unregelmäßig beſuchen oder ven Geſetzen ber Ant
ftalt, bezw. ven Weifungen ver Lehrer oder des Direltors
wiederholt entgegen hanveln, können durch Beſchluß
bes Lehrer» Kollegiums von der Anftalt ausgeſchloſſen
werben,
8. 15. Zeugniffe. Jever bie Unftalt verlaſſende
Schüler kann ein Abgangs- «Zeugniß über feine Befähi-
gung, feine Ausbilonng und fein Betragen verlangen,
welches durch Befchluß des Lehrer Kollegium feftge-
ftellt und vom Direftor ausgefertigt wird.
8. 16. Meifterfchüter, Schälern, welche vie oberfte
Abtheilung der Akademie mit Erfolg durchgemacht haben,
— Meifterfchülern — können Arbeitspläge in ven Ges
bäuden der Akademie, ſoweit der Raum dies geftattet, °
unter Vorbehalt jevergeitigen Widerrufes überlaffen
werren. Die Entfcheivung hierüber ift Sache des
Direktors,
Für das Ütelier ift ein befonbere® Honorar zu
entrichten. Ausnahmen unterliegen ver Genehmigung
des Minifters.
. 17. Beamte ber Afademie. 1. Der Sekretär
ber Alabemie wird vom Direktor mit Genehmigung
des Kurators auf Widerruf angenommen.
Demfelben Liegen unter Aufficht des Direftors bie
laufenden fchriftlihen Urbeiten und bie Inſpektions⸗
Gefchäfte ver Alavemie ob.
Des Nüheren wird ver Gefchäftsumfang des Se—
fretärs durch eine vom Direktor mit Genehmigung bes
Kurators zu erlaffende Inftruftion geregelt.
2. Die Gefchäite des Bibliothefars, deffen Aufficht
die Bibliorhef und die Sammlungen der Ufaremie unter-
ftellt find und welcher für bie Beobachtung ber für
bie Venugung biefer Sammlungen erlaffenen Regle-
ments Sorge zu tragen hat, werden, fo lange nicht
ein befonderer Beamter für viefelben angeftelft ift, einem
ber ordentlichen Lehrer vom Direktor mit Genehmigung
des Kurators widerruflich übertragen,
3. Die Gefchäfte des Rendanten werben von einem
vom Kurator widerruflih anzunehmenden Beamten
wahrgenommen.
Derfelve führt die gefammte Kaffenverwaltung ber
Anftalt und fungirt zugleih als Regiftrator,
Die Obliegenheiten des Rendanten werben im Ein-
zelnen durch eine vom Kurator zu erlaffende Inſtruktion
geregelt.
4. Der Akademiediener, welcher vom Direltor mit
Gehmigung des Kurators auf Kündigung angeftellt wird,
hat die Boten und Kaſtellans-Geſchäfte zu beforgen.
Die Obliegenheiten deſſelben werden durch eine
vom Direktor mit Genehmigung bes ſturators zu er⸗
laſſende Inſtruktion näher feſtgeſtellt.
$ Sammlungen der Atademie. Die Benugung
der Sammlungen fowie der Bibliothek der Akademie
ift den Schülern der Anftalt unter Aufſicht der Lehrer
geſtattet. Der Direktor kann auch anderen Perfonen
bie Beuntzung berfelben umter beſonderer Vorſchrift
gewähren.
8. 19. Hausordnung. Cine von dem Direktor mit
Genehmigung des Kurators zu erlaffende, an geeigneter
Stelle des Alavemie-Gebäudes durch Anfchlag bekannt
zu machende Hausorbnung regelt die Disziplin inner-
balb des Anftalts-Gebäudes,
$. 20. Aueſtellungen. Alljährlich findet eine öffent:
lihe Ausſtellung von Schüler » Arbeiten aus dem ab»
elaufenen Schuljahre ftatt, zu welcher jever Schüler
u Arbeiten einzuliefern verpflichtet ift.
Auch fol auf Veranftaltung folher Ausitellungen
Bedacht genommen werben, in welchen bie Werke ber
Lehrer der Alademie, fowie anderer Künftler öffentlich
vorgeführt werben.
109.
. 13, „Drudjahen" betreffend, tritt im
Abfag VII Hinter ven Worten „Es foll jedoch
men fein« am Schluß als neue Nummer 10
nzu:
10) bei Drudfachen, welche von Berufsgenofjen-
[haften oder beren Organen auf Grund des Unfall-
verficherungsgejeges® vom 6. Yuli 1884 und der dass
felbe ergänzenden Reichsgeſetze abgeſandt werden und
auf ber Außinfeite mit dem Namen ver Berufsge—
uoſſenſchaft bezeichnet find, Zahlen oder Namen hand»
fohriftlich oder auf mechanifhem Wege einzutragen oder
abzuändern, und ben Vordruck ganz oder theilweife zu
durchftreichen.
Berlin den 16. Januar 1886.
Der Reichskanzler. In Bertr.: von Stephan.
Berordnungen und Belanuntmachungen der
Köninlihen Provinzials Behörden.
110. Die Königliche Prüfungs-Commiffion zur Prü-
fung ber Lehrer an Mittelfchulen und ver Rectoren
ift für das Jahr 1886 aus folgenden Mitgliedern zus
fammengefegt: .
Provinzialfchulrath Be ad Vorſitzender, bier,
Regierungs= u. Schulrath Dr. Faldenheiner bier,
——— u. Schulrath Dr. von Fricken in Wies—
aden,
Seminar-Director Dr. Flügel in Fulda,
Erfter Seminarlehrer Log in Ufingen,
Director Dr. Krumm acher bier.
Die Prüfungs» Gommiffion tritt am hieſigen Orte
zuſammen. Die Prüfungs» Termine werden Seitens
bes Königlichen Provinzial-Schulcollegiums veröffentlicht.
Gaffel ven 5. Februar 1886,
Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg.
413 _ Zur Adhaltung der P üfung der Lehrer
an Zaubfiummen: Anſtalten haben wir Termin
auf den 17. Auguft db. Is. in Camberg, Regierunge-
Beztit Wiesbaden, angeſetzt.
Diejenigen Geiftlichen, Eanbinaten ver Theologie
over Philologie und Volksſchullehrer, welche ſich dieſer
Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben ſich bis
zum 20, Februar d. 38 fchriftlich bei uns zu melven.
Der Meldung find beizufünen:
1) ein felbitgefertiater Lebenslauf, auf deſſen Titel.
blatt ber vollftännige Name, ber. Geburtsort,
das Alter, die Confeſſion und das augenbiidliche
Amtsverhältniß des Bewerbers angegeben ift;
2) die Zeugniſſe über die bieher empfangene Schul»
oder Univerfitäts-Bildung fowie über die bisher
abgeleaten Brüfungen;
3) ein Zeugniß über die bisherige Thätigfeit bes
BDewerbers im Zaubftummen » Unterrichte;
4) ein amtlihes Führunaszeugniß;
5) ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels
berechtigten Arzte ausgeftellte® Zeugniß über nor«
malen &ejunbbeitezuitand,
Die Prüfung findet in der Taubftummen-Naftalt
zu Camberg ftatt und haben fich die Eraminanpen, fofern
ihnen nicht anverweite Weifung zugeht, am 16 Auauit
d. 9, Nachmittag 6 Uhr, bei dem BVorfigenten
ber Prüfungs. Commiifion, Herren Provinzial-Stulrath
Rannegiefer perfönlich zu melren,
Yun Uebrigen nehmen wir Bezug auf die Prüfungs-
Ordnung für Lehrer und Vorfteher an Zaubftummen-
Anftaiten vom 27. Juni 1878 (f. Gentralblatt für
bie gefammte Unterrichts» Berwaltung in Preußen. de
1878 &. 383 fl.) Gaffel ven 2). J nuar 1886.
Königlihes Provinzial: Shul-Kollegium,
Berorduungen nun Belsuntmehungen ber.
Königlichen Regierung.
112, Durch Grlaß des Herrn Minifters des Innern
vom 20. October 1885 iſt ver Commercial Union
Assurance Company Limited in London bie Gons
ceifion zum Gejchäftsbetriebe ber Feuerverſicherung in
Preußen ertheilt worden, was wir mit dem Bemerfen
zur öffentlichen Kenntniß bringen, daß vie Goncejfion
und bie Statuten der Gefellfchaft in ver Anlage abge-
brudt find. Gaffel am 2. Februar 1886.
Königlide Regierung, Abtheilung des Innern,
113. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß das gegenwärtige Curatorium der Samfon
Selig und Julie Goldſchmidt'ſchen Stipendien»
ftiftung aus
1) vem Rechtsanwalt Jacob Hirfch, als Vorfigenben,
2) dem Yanbrabbiner Dr. Ijaat Prager, als jtell-
vertretendem Vorſitzenden,
3) dem Großhändler Sigmund Afchrott,
N dem Kaufmann Felix Traube, als Rechnungs»
führer,
5) dem Gerichtsreferendar Ernft Arnthal, ale
Schriftführer (ſämmtlich zu Caſſel wohnhaft)
befteht. Caſſel am 2, Februar 1886.
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern,
114. Des Kaijers und Königs Majeſtät haben mit»
telft Allerhöchiter Orore von 9, December v. Is. dem
Münfterbau-Gomite in Ulın (Königreih Württemberg)
I
Grlaubniß zu ertheilen geruht, Looſe zu ben Be—
Hufe Gewinnung der Mittel für ven Ausbau des Ulm’er
geben werben bürfen, auch im biesfeitigen Staats»
btet au vertreiben.
+ Die Verwaltungs: und Polizeibehörden unferes
> Begixls werben hiervon mit ver Beranlafjung in Kenntniß
SW gefegt, dafür Sorge zu tragen, daß ber Vertrieb der
E qu. Looſe nicht beanftandet wird.
Caſſel ven 3. Februar 1886.
” -. Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern.
“ 115. BolizeisBerorduung, betreffend die unterirbifche
" Gewinnung ber nicht unter bad Berggeſetz fallenden Mine-
sralien. — Auf Grund des $. 11 ber Königlichen
Serordnung über die Polizei» Verwaltung vom 2Uften
September 1867, fowie der 88. 120 und 147 ber
Gewerbeordnung in ber durch Bekanntmachung bes
She Reichslanzlers vom 1. Juli 1883 fejtgejtellten
daſſung erlaffen wir, unter Aufhebung bes $. 7 ver
! ——— vom 27. Auguſt 1868 (Amtsblatt
5: 520) für den Umfang unferes Berwaltungsbezirts
+ folgende Polizei-Berorpnung:
— 8 1. Steinbrüde und Gruben, welche unterirdiſch
»Fbehufs der Gewinnung folcher Mineralien betrieben
„werben, welche dem Verfügungsrecht des Grundeigen-
I Abümers unterliegen, bürfen nur mit einem Wuffeher
“'gber Beiriebsführer in Betrieb gefegt werben, welcher
ſich durch ein von einem Königlichen Bergrevierbeamten
ausgeftelltes (jtempelpflichtiges) Zeugniß über feine
Befähigung zu ver betreffenden Stellung auszuweiſen
„ wermag. Es darf daher bei dem Abgange des legteren
‚ ber Betrieb bis zum Eintritt eines anderen als quali»
% N anerkannten Auffehers oder Betriebsführers nicht
= eſetzt werben.
FF,» Der Betrieb derartiger Anlagen ohne einen folchen
Auffeher oder Betriebsführer ift unzuläffig. — Sind
‚mehrere Gruben unter einem Oberauffeher vereinigt,
- fo ——— dieſer feine Befähigung in derſelben Art
: weifen.
—
J
—
AI
Ale
i -. . 2. Auf Antrag des betreffenden Revierbeamten
"Bann ein nach Wiaßgabe des $. 1 ertheiltes Zeugniß
- don der Königlichen Regierung für ungültig erklärt
werden, wenn fich beim Ketriebe herausftellt, daß bie
Befähigung des Aufjehers bezw. Betrtebsführers eine
eichende ijt.
“ Ein folder Auffeher bezw. Betriebsführer ift daher
von der Auffichtsführung zu entfernen.
. 3. Der Grubenbefiger oder Betriebsunternehmer
Bat der Ortspolizeibehörde und dem zuftindigen Berg-
2 revierbeamten von ber Betriebseröffnung einer jeden
>, berartigen Anlage unverzüglich Mittheilung zu machen
” amd den Namen des betreffenden Aufjehers bezw. Be—
=. triebsführer® anzuzeigen.
mr 8.4. Der Unternehmer hat alljährlich für jede
SGrube einen Betriebsplan über den Umfang ber in
der nächitjährigen Periode auszuführenden Arbeiten
31
aufzuftellen und in zwei Gremplaren bem Bergrevier⸗
beamten zuzuftelfen, welcher benfelben prüft und, wenn
Ausitellungen nicht zu machen find, genehmigt, das
eine Eremplar aber der Ortspolizeibehörbe zuftellt.
Grfolgt binnen 14 Tagen feine Grflärung des
Revierbeamten, fo gilt ver Betriebsplan dem Gruben-
befiger gegenüber als genehmigt. Der Betrieb barf
nur unter Beachtung biefes Betriebsplans geführt werben,
und bilvet biefer die Grundlage zur polizeilichen Ueber⸗
wachung bes Betriebes.
Falls der Unternehmer im Laufe des betreffenden
Jahres von dem genehmigten Betrieböplane abweichen
ober Arbeiten ausführen will, welche darin nicht aufe
genommen waren, jo hat berfelbe zuvor eimen blefe
Abänderungen enhaltenden Nachtrag zur Prüfung ein
zureichen, für welchen bie in ven erften beiden Abjägen
biefes 8. bezüglich des urfprünglichen Betriebsplans
gegebenen Beftimmungen ebenfall® maßgebend find.
8. 5. Der Unternehmer hat von jeber ——
Anlage nach Maßgabe der im Bezirke des Königlichen
Oberbergamts in Clausthal für Bergwerke geltenden
Borfchriften in zwei Exemplaren burch einen conceffio-
nirten Marffcheiver oder unter deſſen Verantwortlichfeit
von einem Gehülfen desfelben ein Grubenbild aufftellen
zu laffen und fortzuführen.
Wann die Nachtragung ftattfinden muß, beitimmt
bie Königliche Regierung. Das eine Exemplar ift bem
Unternehmer zur Aufbewahrung auf ver Grube, bezw.
dem Auffeher oder Betriebsführer der Grube zuzuftellen;
das andere bleibt in der Hand bes Bergrevierbeumten.
. 6. Der Unternehmer bezw. Auffeher over Be⸗
triebsführer hat jederzeit den Beamten der zuſtändigen
Polizeibehörden, ſowie dem Bergrevierbeamten die De
fichtigung bezw. Befahrung der Betriebsſtätten zu ge-
ftatten und die bazu erforderlichen Geräthfchaften und
Mannfchaften unentgeltlich zur Verfügung zu ftellen.
. 7. Der Unternehmer hat ferner die gemäß dem
8. 120 ber Gewerbeerpnung (Reichs⸗Geſetzbl. de 1883
Seite 224 und 225) zur thunlichften Sicherung ber
Arbeiter gegen die Gefahren für deren Leben und Ges
fundheit für nothwendig erachteten und angeorbneten
Einrichtungen auf feine Koften zu treffen. Dem Berg-
revierbeamten ftehen bei Ausübung biefer Aufficht
amtlichen Befugniffe der Polizeibehörde zu, und ift
deſſen Anordnungen vorbehaltlich etwaiger Befchwerbe-
führung unbebingte Folge zu —
Auf jever Grube ift ein Revifionsbuch zu halten,
welches lediglich für die Eintragungen der Anorbnungen
und Bemerfungen des Bergrevierbeamten beftimmt ift
und auf Verlangen auch der Drtspolizeibehörbe zur
Ginficht vorzulegen iſt.
8. 8. — ſich auf einer Grube unter ober
über Tage ein Unglüdsfall, welcher den Tod ober bie
fchwere Verlegung einer oder mehrerer Perfonen her⸗
beigeführt hat, fo ift der Auffeher ober fonftige Be—
triebsführer zur fofortigen Anzeige an den Revierbeamten
und die Ortspolizeibehörve verpflichtet. Dieſe Behörven
haben die zur Feitftellung des Thatbeſtandes und zur
Nelung Her verungiühten Verſonen, ober zur Abwend
—— Gefahr erforderlichen Maßregeln san
Die dazu nothwendigen Arbeiter und Hülfsmittel
dat ber Unternehmer, vorbehaltlich feines Anſpruches
an dritte Perſonen, auf feine Koften zur Verfügung
gu ftelfen
. 9. Zuwiderhandlungen gegen vorftehenbe Be—
ungen werben, föweit nicht in Gemäßheit ber
. 120 und 147 ver Gewerbeorbnung eine höhere
afe eintritt, mit einer Gelpftrafe bis 30 Mark und
im Falle der Linbeitreiblichkeit mit Haft beftraft.
8. 10. Vorftehende Verordnung tritt mit dem
Tage der Veröffentliihung in Kraft. !
Gaffel am 25. Januar 1886,
Röniglide Regierung, Abtheilung des Innern,
116. Mit Bezug auf vorftehende BolizeirBerorbuung
bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß die Anlagen
ber gebachten Art
in ven Freifen: Caſſel, Witenhaufen, Melfungen,
Hofgeismar, Friglar, Homberg, Wolfhagen, Mar»
burg, Branfenberg, Kirchhain und Ziegenhain ber
Auf t des Königlichen Revierbeamten, Bergrath
Des Coudres zu Kaffel und
bie in ven Kreifen: Schmalfalden, Ejchwege, Roten-
burg, Hersfeld, Hünfeld, Fulda, Gersfeld, Schlüch-
tern, Hanau und Gelnhaufen einfchließlich des Bezirkes
Orb der Aufficht des Königlichen Revierbeamten,
Bergrath Richter in Schmalfalven
unterftellt find.
Gaffel den 25. Januar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
117.” Der Herr Minifter des Innern bat durch Ver-
fügung vom 18ten I. Mts. auf Grund des 8. 5 des
revidirten Baherifchen Gemeinve-Evifts vom 17. Mai
1818/1. Zuli 1834 genehmigt, daß mehrere im Kreife
Geluhauſen gelegenen, bisher gemeinvefreien Grunpftüde-
Parzellen und zwar:
1) 18 Parzellen mit dem Flächengehalte von
2,8692 ha ber Gemeinde Bitten i
2) 271 Parzellen mit dem fFlächengehalte von
4177008 ha der Gemeinde Eaffel; en
2 eine Parzelle mit dem fFlächengehalte von
44,57 a ver Gemeinde Mernes;
4) 23 Parzellen mit dem Flächengehalte von
23,8611 ha ber Gemeinde —
5) eine Parzelle mit dem Flächengehalte von
62,25 a ber Gemeinde Oberndorf;
6) 7 Parzellen mit dem Flächengehalte von
5,8060 ha ver Gemeinde Burgjoß;
R, 11 Parzellen mit dem fFlächengehalte von
5,9513 ha dem ———— Gutsbezirke Ober⸗
förfterei Bieber, Kreiſes Gelnhauſen,
einverleibt werben.
Caſſel am 27. Januar 1886.
Königliche Reglerung, Abtheilung bes Nunern,
118. Die Zinsfcheine Neihe IX Nr. 1 bis 8 zu den
Prioritäts- Obligationen Serie I, Il und III ver Nieber-
ſchleſiſch-Märkiſchen Eifenbahn über die Zinfen für vie
Zeit vom 1. Januar 1886 bis 31. December 1889
nebft den Anmweifungen zur Abhebung ver Reihe X
werben vom 14, December d. 3. ab von ver Kontrolfe
der Staatspapiere hierſelbſt, Dranienftraße 92 unten
rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme
ber Sonn» und Feittage und der legten drei Gefcäfts-
tage jedes Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine Fönnen bei ver Kontrolle felbft im
Empfang genommen, over burch bie Regierungs-Haupt-
kaffen, fowie durch die Kreiskaſſe in Frankfurt (Main
bezogen werben.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolfe felbft
wünfcht, hat verfelben perfönlich ober durch einen Beauf-
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenben
Zinsfcheinanweifungen mit einem Verzeichniſſe zu über-
eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg
Bei dem SKaiferlichen Poftamte Nr. 2 unentgeltlich zu
haben find. Genügt dem inreicher der Zinsſchein⸗
anmweifungen eine numerirte Marke als Empfangsbe⸗
ſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er
eine ausprüdliche Befcheinigung, fo ift e8 doppelt vor-
zulegen. Im legteren Falle erhalten bie Einreicher
das eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung
verfehen, jofort zurüd, Die Marke over Empfangs-
beiheinigung ift bei der Wusreichung ber neuen Zind-
fcheine zurückzugeben. .
In Schriftwechſel fann die Kontrolle der
Staatspapiere fih mit ben Inhabern ber
Binsfcheinanweifungen nicht einlaffen.
Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten
Provinzialkaſſen beziehen will, hat derſelben die Zins—
jcheinanweifungen mit einem boppelten DBerzeichniffe
einzureihen. Das eine Verzeichniß wird mit einer
Empfangsbefheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben
und ift bei Aushändigung der Zinsſcheine wieder abzu«-
liefern. Formulare zu diefen Werzeichniffen find bei
den gedachten Provinzialfaffen und ven von den König«
lichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeich-
nenben fonftigen Kaffen unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung der Prioritäts-Obligationen bedarf
es zur Erlangung der neuen Zinsfcheinreihe nur dann,
wenn die Zinsfcheinanmweifungen abhanden gekommen
find; in dieſem Falle find die Prioritäts-Obligationen an
bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ber ge=
nannten Provinzialtaffen mittelft befonderer Eingabe
einzureichen.
Sclieflih machen wir darauf aufmerkjam, daß in
Zukunft 20 Stüd Zinsfcheine für einen Zeitraum von
10 Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsfcheine für
4 Jahre werben ausgereicht werben und daß bie bem
Zinsfcheinen Reihe IX jett —— Anweiſung zur
Abhebung der Zinsſcheine Reihe X eine dementſprechende
Faſſung erhalten hat.
Berlin ven 2. November 1885,
Hauptverwaltung ver Staatsfhulden.
sorfehenne Bekanntmachung wird
N a daß bie man u
u
ds mi über bi &
| ei — — ——
Konigliche Regierung. Magdeburg.
— —R;**8 anderer
x — Königliher Behörden.
—* Jeder ee tesa führt auf feinem Beftell-
‘ ein Annahmebuch mit fich, in welches er
von ihm angenommenen Sendungen mit Werthan⸗
Einjchreibjendungen, Pojtanweijungen, gewöhnliche
e und. Nachnahmefenvungen, fowie etwa von ihm
Zeitungs-Abonnementöbeträge einzutragen hat.
ber Abſender die Eintragung jelbjt bewirten, fo
Me: Landbriefträyer vemjelben das Buch vorzulegen.
ber Eintragung des Gegenjtandes durch ven Land⸗
" belefträger muß dem Ubjenver auf Verlangen durch
Soriegung des Buches die Ueberzeugung von ber jtatt-
g Eintragung gewährt werben,
Caſſel ven 5. Februar 1886.
Der Kaiferliche Ober⸗Poſtdirector zur Linde,
Berzeihniß der Borlefungen an ber König-
120.
Lındmi f l Berli alid
J—
L Zandwirthſchaft — ——— und
Gartenbau.
Regierungs-Rath Prof. Dr. Settegaſt:
ht. Wirthſchaftsorganiſation. — Prof. Dr.
eth: Specieller Ader- und Pflanzenbau. Allgemeine
Aderbauleyre, Theil: IL. Die chemijchen Grundlagen
Des Feldbaues. Bonitirung des Bodens. Ueber Bopen
mb Waſſer. Praftifche Uebungen im agronomifch-pebo-
chen Laboratorum. Leitung agronomijdher und
ulturschemifcher Unterſuchungen. Landwirthſchaft⸗
* Excurſionen. — Defonomieraty Dr. Freiherr von
anjtein: Ausgewählte Kapitel der landwirth—
tlihen Meliorationskunde. Fifchzucht und Teich»
haft. — Dr. Grahl: Allgemeiner Acker- und
+ Pflanzenbau. DWiefenbau. — Dr. Hartmann: Rind«
wiehzucht. — Forſtmeiſter Krieger: Spezielle Holz-
tenninig. Forfibenugung, und zwar Gewinnung und
Serwerihung der Hauptnugung. Forſtliche Creurſionen.
— Dr. Lehmann: Landwirthſchaftliche Futterungs⸗
„Theil IL (Die ſpezielle Ernäyrung der einzelnen
———2 Entwidelung und Anwendung der Fütte⸗
zungenormen, Futtermiſchungen, Haltung und Pflege
ber Thiere.) Ueber Zefigung, Fortpflanzung und Ber-
erbung. »Molfereiwejen, Theil 11. (Butiern, Käſefabri-
“Pation, Berwertyung ver Vlolfereipropucte,) Curſus im
Ynterjuggen von Dich, Moltereipropucten und einiger
m Weoitereibetriebe wichtiger Stoffe, (3. B. Lab, Farben
=.) — Garteninjpector Yindemuth: Gemüfebau. —
— Schotte: Landwirthſchaftliche Diafchinen-
Maſchinen und bauliche Anlagen landwirthſchaft ⸗
Ticker Nebengewerbe, (Zuderfabriten, Brennereien ıc,).
en· und RonftruftionLebungen, 3
velliven für Laudwirthe, (Vortrag und Uebuugen),
2. Naturwifjenfhaften.
a) Botanik und Bilenjenpantioingie Prof,
uh: Grundzüge der Morpholo
Beil ie ben Curſus für ebtere mit bee
ſonderer Küdficht auf Pflanzentrantheiten, Leitung wiffen»
Beer Unterfuchungen im botanifchen Inftitut. —
un Dr. Srant: Ggperimental » Phyflologie der
» Uebungen im pflanzenphpfiologife In
re für Fortgefchrittenere pajelojt. — Prof. Dr,
Wittmack: Land⸗ und forjtwirshichaftliche Botanik,
Ueber Früchte und Samen nebjt deren 511
Uebungen im Beſtimmen ver Pflanzen und im Bone
tiren des Bodens nach venfelben. Botanijche Excur⸗
fionen. — Privatvocent Dr. Tſchirch: Botaniſch⸗
milcoffopifche Uebungen mit befonderer Berüdfichtigung -
— — Tragen. Angewandie Feten mar
epetitorium der gefammten Botanik,
b) Chemie und Technologie. Geheimer Be-
gierungs-KRath Prof. Dr. Yandolt: Organifche
mentalchemie. Großes chemijches Praltikum. Kein
chemijches Praftitum. — Dr. Degner: Grunpzäge
der anorganijchen Chemie, Habritation des Rohrzuckers.
— Profefjor Dr. Delbrüd: Spiritusfabritation mit
Uebungen. — Privarbocent Dr. M. Hayduck: Gäh-
schemie.
c) Mineralogie, Geologie und Beoaurila
Profeffor Dr. Gruner: Mineralogie und Geſteinslehre.
Einleitung in die Bodentunde. Prattiſche Uebungen
& inineralogijchepevologifchen Inſtitut. Geognoſtiſche
curſionen.
d) Phyſik. Prof. Dr. Börnftein: Erperiman
talphyſit, Li. Theil. Phyſilaliſche Uebungen.
Zoologie und Thierphyſiologie. Prof,
Nehring: Zoologie und Geſchichte gr Haus
Kine Zoologiſches Kolloquium. — Dr. Karjd:
Ueber bie ver Yanpwirthichaft —— —— nüglicpen
Injecten. Ueber Bienenzucht und Seivenbau, — Prof,
Dr. Zung: Ueberblid ver gejammten ——
Thierphynologiſches Pralticum (in Gemeinſchaſt mi
Lehmann).
3. Rechts⸗- und Staatswiſſenſchaft.
Profeſſor Dr. Schmoller: Theoretifche oder all⸗
gemeine National»-Defonomie, Ausgewählte Fragen ber
Ugrarpolitit. — Kammergerichtsrath Keyßner: Weiche«
und preußijches Recht mıt bejonverer Ruckſicht auf. die
für ven Landwirth und Gulturtechniler wichtigen Rechter
verhältniffe.
4. Veterinairkunde.
Prof. Diederhoff: Die inneren Krankheiten der
Hausthiere. — Profeſſor Dr. Möller: Die äußeren
Krankheiten ver Hausthiere. — Prof. Müller: Ana⸗
tomie der Hausthiere, (Knochen, Muskeln, Nerven,
Sinnesorgane), verbunden mit Demonftrationen. —
la > Küttner: Hufbeſchlagslehre.
ulturtehnit und Baukunde.
Meliorations-Bauinjpector ns —
Entwerfen von Ent» ımb Anlagen. —
Schlichting: Bauconfſtruetionslehre. Erdbau.
Waſſerbau. Entwerfen von Bauwerken des Waſſer⸗,
Berge und Brückenbaues.
6. Geodäſie und Mathematif.,
Prof. Dr. Vogler: Traciren. Praktiſche Geometrie.
Zeichen · und Rechen» Uebungen. Meß⸗ Uebungen im
Frelen. — Prof. Dr. Börnftein: Analhtiſche Geo-
metrie und Analyſis. Mathematiſche Uebungen. —
Prof. Dr. Reichel: Algebra (Nachträge zur elemen-
taren Mlgebra, algebraifche Analyſia). Geometrie
(Rachträge zur Glementar- Geometrie, Sphärif, Tri-
gonometrie, Stereometrie, barjtellende Gecmitrie).
Mathematifhe Uebungen (zur Algebra, algebraifcyen
Analyfis und darſtellenden Geometrie).
Das Sommer-Semefter beginnt am 28. April 1386,
Programme find durch das Secretariat zu erhalten.
Berlin den 26. Sanuar 1886.
- Der Rector der Königl. Fe aan Hochſchule.
r *
Belauntmachungen communalitänd, Behörden.
121. Die durch die unterzeichnete Direction am 9. April
1838 auf ben Namen des Generalmajors Müldner
von Mülnheim zu Marburg gejtellte Schulpver-
ſchreibung ber Yanvesfrebitfajje VII. Abth. Serie B. a.
Nr. 3751 über 200 Thlr. ift von dem Juſtizrathe
Mülpner von Mülnheim bahier mit dem Antrage
auf Umfchreibung in ein Eursfähiges Papier vorgelegt
worden.
Gemäß dem 8. 16 der Verordnung vom 16. Auguſt
1867, betreffend die Außer» und Miederinfursfegung,
wird Jeder, ber an biefem Papier ein Anrecht zu haben
vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei der unter-
zeichneten Behörde innerhalb ver nächſten ſechs Monate,
fpäteftens am 15. Juni 1886, fchriftlich anzuzeigen,
wibrigenfall® die Kafjation des Papiers erfolgen und
der Antragfteller ein neues fursfähiges erhalten wird.
Gafjel am 2. December 1885. :
Die Direction der Lanbeskrevitlaffe 9. U: Log.
122. Nach Beſchluß des Stadtraths vom 22jten
Januar 1886 foll der Zinsfuß von den bei biefiger
Spar- und Leihelaffe beſtehenden Einlagen von 4 °],
auf 34 °/, herabgeſetzt werben.
Berugnehmend auf $. 12 der Statuten werben bie
Imterefjenten von Einlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon
in Kenntniß geſetzt, daß die bis zum 1. Maid. J.
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur
zu 35 °,, verzinft und Rüdzahlungen ſchon vom Löten
Februar d. I. an in Empfang genommen werden können,
Neuftant ven 28. Januar 1886.
Die Verwaltungs-Commiffton:
Braun. Reichenbach. C. Ode.
caunzem.
Ba
128. Die Stelle eines Badeverwalters, mit welcher
24
Dienftleiftungen bei dem Bürgermeiſteramte verbunden
fing, ift für das Bab Sooven a. d. Werra vom Iften
April 1886 an zu befegen.
Das jährliche Gehalt beträgt vorläufig 900 Mark
und bie zu leiftende Gaution 600 Mark.
Qualificirte "Bewerber wollen ſich unter Borlage
ihrer Zeugniffe bei dem unterzeichneten Bürgermeifter-
amte melven,
Soden a. d. Werra ven 21. Ianuar 1886.
Der Bürgermeijter Yange.
Berionni = Khronil.
Beftellt: ver past. extr. Wilhelm Muhl zum
Berwefer der Pfarrjtelle zu Harmuthſachſen, Claſſe
Waldfappel, und
ber bisherige Pfarrgehülfe zu Berneburg, past. extr.
Garl Heijen zum Verweſer ver zweiten Pfarrftelle
in Wolfhagen, zugleih mit dem Auftrage ber Ver—
jehung ver erlevigten Pfarrei Iſtha mit der Filiale
BWenigenhafungen,
Der Apothefer Luedorff hat bie Sternapothefe
dahier fäuflih übernommen,
Der practifche Arzt Dr. P. B. Schmitz hat fich
in Frankenau niedergelaffen.
An Stelle des verftorbenen Bürgermeiftere Coll-
mann zu Heinebach hat ber neu gewählte Bürger»
meifter Johannes Weber 2r daſelbſt die Gefchäfte
des Standesbeamten für ven bafigen Bezirk übernommen.
Ernannt: An Stelle des verjtorbenen Sparkaffen-
Eontroleurs Senft ver Sparkaflen » Rechnungsführer
Keißner in Hünfeld zum Stellvertreter des Amts—
anwalts bei dem Königlichen Amtsgericht daſelbſt.
Berfegt: der Stations » Afiitent Prinzel unter
Ernennung zum Stations-Einnehmer von Caſſel nach
Marburg,
die Stationd » Vorfteher Ifter Claſſe Müller von
Marburg nach Gießen und Wolff von Gießen nad
Marburg.
Der Königliche Rentmeifter Sommer zu Borfen
ift vom 1. April dv. 3. ab nach Frankenberg verfegt.
Das Aligemeine Ehrenzeichen ift verliehen worden:
dem SKreisboten Jäger zu Schmaltalven, dem Straf-
anftaltsauffeher Müller zu Ziegenhain, dem Bürger-
meijter Grede zu Bulhorn, vem Schumann Bes
in Gaffel und dem Bürgermeifter Auel zu Weißen-
born, im Kreife Ziegenhain,
Der zum Bürgermeijter ver Stabt Schwarzenborn
gewählte Stabtjchreiber George Liebermann bdafelbft
ift als folcher beftätigt und verpflichtet worben,
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 11.
ben Raum einer öhnlihen Drudzeile 20 Reiche
— — —
— — Belagsblatter für } unb 4 Bogen 5
mg.
Redigirt bei Abuiglicher Regierung.
Gaffel — Gehrndt in ber Hofr unb WaifenhanssBuhbruderei,
WERTET
Minifterium des Innern,
Da unter der firma
Commercial Union Affurance Company Limited
in Eondon domticilirten Uctien-Befellfchaft wird die Conceffion zum Gefchäftsbetriebe der Feuer:
verficherung in den Königlich Preußifchen Staaten auf Grund ber Statuten vom 28. Sep-
tember 1861 und der bisher dazu ergangenen Special-Befchlüffe,
vorbehaltlich der in einzelnen Provinzen noch gefeglich beftehenden Einſchraͤnkungen
des Gefchäftsverfehrs der Privat: feuer-Derficherungs-Befellfchaften,
hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt:
1) Jede Deränderung der bei der Zulaffung gültigen Statuten muß bei
Derluft der Conceffion angezeigt und, ehe nach denfelben verfahren werden
darf, von der Preußifchen Staatsregierung genehmigt werden.
Die Derfchmelzung mit einer anderen Derficherungs-Befellfchaft oder
der Derfauf eines Sweiges des Gefchäfts an eine andere Derficherungs-
Gefellichaft, die Erhöhung des gegenwärtig 2500 000 £ = 50000000 Mt.
betragenden Grundcapitals, fowie eine Ausdehnung oder Aenderung der
äwede der Gefellfchaft (To. 67 der Statuten) bedürfen ebenfalls der Ge
nehmigung der Preußifchen Staatsregierung.
2) Die Deröffentlihung der Conceffion, der Statuten und der etwaigen
Aenderungen berfelben erfolgt in den Amtsblättern refp. amtlichen
Publifationsorganen derjenigen Bezirke, in welchen die Geſellſchaft Ge
fchäfte zu betreiben beabfichtigt, auf Koften der Gefellfchaft.
8) Die Gefellihaft hat wenigfiens an einem beſtimmten Orte in
Preußen eine Haupt:Miederlaffung mit einem Gefchäftslocale und einem
dort domicilirten Generalbevollmäcdtigten zu begründen.
Derfelbe ift verpflichtet, derjenigen Königlichen Regierung, in deren
Bezirk fein Wohnſitz belegen, in den erften fechs Monaten eines jeden
Geichäftsjahres neben dem Derwaltungsberichte, Rechnungsabſchluſſe und
der Generalbilanz der Gefellihaft eine ausführliche Ueberficht der im ver
floffenen Jahre in Preußen betriebenen Gefchäfte einzureichen.
In diefer Ueberſicht — für deren Aufftellung von der betreffenden
Regierung nähere Beftimmungen getroffen werden können — iſt das in
Preußen befindliche Activum von dem übrigen Activum geſondert auf:
zuführen.
Die Bilanz, der Rechnungs-Abfhluß und die gedachte Heberficht find
alljährlih durch den deutſchen Reichs» und Preußifchen Staats-Unzeiger
auf Koften der Gefellfchaft befannt zu machen.
für die Richtigfeit der Bilanz und der Ueberficht, des Rechnungs
Abſchluſſes, (Gewinn: und Derluft-Conto) fowie der von ihm geführten
Bücher, einzuftchen, hat der Generalbevollmächtigte ſich perfönlich und
erforderlichen Falls unter Stellung zulänglicher Sicherheit zum Dortheile‘
ſämmilicher inländifcher Gläubiger zu verpflichten. Außerdem muß der
felbe auf amtliches Derlangen unweigerlich alle diejenigen Mittheilungen
machen, welche fich auf den Gefchäftsbetrieb der Gefellfhaft oder auf
den der Preußifchen Gefchäftsniederlaffung beziehen, auch die zu diefem
Behufe etwa nöthigen Schriftftüce, Bücher, Rechnungen pp. zur Einfiht
vorlegen.
4) Durdy den Generalbevollmächtigten und von dem inländifchen Wohnorte
deffelben aus find alle Derträge der Gefellfhaft mit den Preußifchen
Staatsangebörigen abzufchliegen.
Die Gefellihaft hat wegen aller aus ihren Geſchäften mit Jnländern
entftehenden Derbindlichkeiten, je nach Derlangen des inländifcdhen Der-
fiherten, entweder in dem Gerichtsftande des Generalbevollmächtigten
oder in demjenigen des Agenten, welcher die Derficherung vermittelt hat,
als Beflagte Recht zu nehmen und diefe Verpflichtung in jeder für einen
Inländer auszuftellenden Derficherungspolice ausdrüdlich auszufprecen.
Sollen die Streitigkeiten durch Schiedsrichter gefchlichtet werden, fo
müffen diefe letzteren, mit Einfhlug des Obmannes, Preußifche Staats-
angehörige fein.
5) Alle ftatutenmägigen Bekanntmachungen der Gefellfchaft find auch durch
den Deutfihen Reichs: und Preußifchen Staats-Anzeiger zu veröffentlichen.
Die vorliegende Conceffion — welche übrigens die Befuanig zum Ermwerbe von Grund:
eigenthum in den Preufifchen Staaten, wozu es der in jedem einzelnen Falle befonders nad):
zufuchenden landesherrlihen Erlaubnig bedarf, nicht in ſich fchliegt — kann zu jeder Zeit
und ohne daß es der Angabe von Gründen bedarf, lediglich nach dem Ermeffen der Preußifchen
Staatsregierung zurüdgenommen und für erlofchen erflärt werden.
Berlin, den 20. October 1885,
Conceſſion
(L. S.)
Der Minifter des Innern.
Im Yuftrage
(ge5.) non Zaſtrow.
zum Geſchäftsbetriebe der Feuerverſicheruns in
den Königlich Preußifchen Staaten
für
die Commercial Union Affurance
Company £imited zu London.
I. A. 8035,36
i
|
!
|
|
|
Sfafufen
Commercial Union Derficherungs-Gefelllchaft
Commercial Union Assurance Company Limited.
Die Vertragsurkunde wurde am achtundzwanzigſten Tage
3 Monats September Achtzehnhunderteinundſechszig abgeſchloſſen,
wiſchen den Perſonen, deren Namen und Siegel weiler unten,
we dritten Beilage, unterzeichnet und refpective beigefügt find
und die im Nachtolgenden die Subfceribenten genannt werden)
inerfeit3, und dem Herm Henry Thomfon, wohnhaft in Nr. 29
'mbard Street, Eity of London, andererfeitd: Da die Sub-
enbenten übereingefommen find, eine Nctien-Gefellichaft zu bilden
ur gewinnbezwedenden Brtreibung eines Verſicherungs-Geſchäftes
can Verluft oder Schaden durch Feuer, Gewitter und Sturm:
omd, mit Einfluß alles desjenigen, was in den Wirkungskreis
iner Fewerverfiherungs:Gejellichaft gehört; ferner zur Vornahme
der Operationen, welche die Gejellfchaft für zweckdienlich erachtet;
ad wenn es die Geſellſchaft für geeignet hält, zur Betreibun
ined Lebens⸗ und Ueberlebungs-Verfiherungs:Gejdäftes, nebjt
lien hierzu gehörigen Operationen; und ferner, wenn es die
heielichaft für geeignet hält, zur Betreibung eines Verficherungs:
kihäftes gegen Verluft oder Beſchädigung von Schiffen, Fracht⸗
itern und Maaren, nebft anderen in das Seeverfiherungs-Ge-
bäft einfchlagenden Gegenftänden; und für die Zwede der Ges
lihaft ein Capital von 2,500,000 Pfund Sterling in 50,000
ktien, zu je 50 Pfund Sterling, aufzunehmen. Und da jeder
iubferibent jo viele Actien genommen hat als feiner befiegelten
nterichrift gegenüber in der obbefagten dritten Beilage fchriftlich
gegeben ift, und für den Zweck der Gejellichaft die Summe
a zwei Pfund Sterling auf jede Nctie Hat; und da am
3. Auguft 1861 die Geſellſchaft proviforifih unter dem Namen der
Boeing erungs⸗Geſellſchaft“ regiftrirt wurde,
sr für melden Namen, der Name „Gommerrial Union Bers
Serungs-Gejellfchaft” fubftituirt wurde; und da die vollftändige
esiftration Fi erlangt werden foll; und da man ferner über:
naefommen ift, daß gegenwärtige Urkunde als Stiftungs-Urkunde
Gefellfchaft ug air werben foll, jo wird durch gegenwärtige
erttags⸗· Urkunde bezeugt, daß auf Grund des Dbenftehenden,
der Subferibent für fich felbft, feine Erben, Teftamentsvolljtreder,
iminiftratoren und Curatoren (jedoch nur mit Hinficht auf feine
ver deren eigene Handlungen und Fehler) mit genannten Henry
bomfon feinen Tejtamentövollftredern und Adminiftratoren (als
a Eurator der Gejellichaft) folgendes contrahirt, nämlich:
Daß die Subferibenten und diejenigen anderen Berjonen,
ehe künftighin nah den gegenwärtigen Statuten auf Actien
ı dem Gapitale der Gelee ft Anfprüche haben mögen (alle
nannten Perfonen ſowohl, die Subferibenten, werden nad):
hend umter dem Namen Actionäre zujammengefaßt) jo lange
| fie Actien
— — ⸗
des Capitals haben, eine Actien⸗Geſellſchaft unter dem
Namen: „Commercial Union Verſicherungs-Geſellſchaft“ zu dem
hier genannten Zwede, fein und verbleiben follen; ferner, daß jeder
Actionär alle in gegenwärtiger Urkunde feitend der Actionäre
übernommenen Berpflihtungen halten und beobachten, und in
allen anderen Punkten die jeweiligen, von der Geſellſchaft in
Kraft gejegten Statuten halten wird; und ferner, daß die in
den Gejellichafts- Artikeln der erften Beilage niedergelegten, und
von Zeit zu Zeit in Kraft gefegten Statuten, die Statuten der
Gefellihaft fein, und von den Subferibenten, ihren Erben, Teſta—
mentövollitredern, Adminiftratoren und Curatoren beobachtet und
befolgt werben follen. Werner foll die erfte Bien = hierzu als ein
Theil diefer Stiftungs-Urfunde angejehen, und als folder auöges
legt werden und demgemäß in Kraft treten. Und durch dieſe Urkunde
wird ferner bezeugt, daß jeder Subfcribent für fich felbft, feine
Erben, Teftamentävollitreder, Adminiftratoren und Guratoren durch
Gegenmwärtiged mit dem genannten Henry Thomjon, feinen Tefta-
mentsvollſtreckern, Adminiſtratoren und Guratoren contrahirt, daß
er, der Gontrahent, alle Einzahlungen auf die in feinem Befite
befindlihen Actien der Gejell —* pünktlich und gewiſſenhaft
leiſten wird, in der Art und Weiſe und zu ſolchen — *
als in den Vereinsartikeln der erſten Beilage hierzu angegeben
wird, ohne jederlei Abzug und nach der wahren Abſicht und
Meinung der gegenwärtigen Urkunde. Und man ift ferner über-
eingelommen, daß von diefer Urkunde drei gleichlautende Abjchriften
gemacht werden jollen, und daß entweder alle drei oder zwei zus
fammen, oder jede einzelne für ſich felbft ala die vollgültine
Stiftungsurkunde der Gejellihaft angefehen werden foll. Ferner
wird durch gegenwärtige Urkunde bezeugt, daf auf Grund des
Vorftehenden jeder Subjeribent für fich jelbft Kraft diefer Urkunde
die Herren Griffith Thomas und John Hollams zu Anwälten
rejpective zu unmiderruflichen Anwälten ernennt, und dieſelben
ermächtigt, in ihrem Namen, Unterfchrift und Siegel auszuftellen,
u der Zeit und in der Weile, wie die Directoren der Gefellfchaft
eftimmen werben; die zwei anderen Abjchriften, oder jede eins
zelne Abjchrift dieſes Inſtruments, follen demgemäß die Kraft
einer Vollmacht haben. Und es wird hier ausdrüdlich erklärt,
daß die Verbindlichkeit jedes Subferibenten, feiner Exben, Teftas
mentövollftreder, Adminiftratoren und Curatoren diefelbe fein I
ohne Unterjchied, ob alle drei Abjchriften diejes Inftruments oder
nur eine einzelne von ihm vollzogen worden, und ohne Unter:
ichieb, ob dies von ihm in Perjon oder gr feinen Anwalt ge:
ſchehen ift. Urkundlich deſſen haben die obgenannten Berfonen
ihre befiegelte Unterjchrift beigefügt.
Aociations-Artikel
Eommercial Union Verfiherungs-Gefellfhjaft,
J. Juterpretation.
. 81. Im ber nterpietation der gegenwärtigen Urkunde follen
ie folgenden Worte und Ausbrüde die ihnen hiermit beigelegte
deutung haben, es fei denn, daß in der Sache jelbft oder ım
Imtert etwas enthalten fei, mas einer folchen entgegen ift, nämlich:
„Die Gejellichaft” bedeutet die „Gommercial Union Vers
Geſellſchaft.“
Bad Geſeh“ bedeutet die Parlamentsacte, betreffend die
Regiftrirung, Incorporirung und Regulirung von Actien«
gejellichaften wie eine jede andere Acte, melde von Zeit
zu Zeit in Kraft ift und Netiengefellfchaften betrifft und
demzufolge nothwendiger ng auch die Gefellichaft.
„Direction” bedeutet eine Verſammlung der Directoren,
welde ſich vorſchriftsmäßig conftituirt hat und ebenfo zus
—————— worden iſt, oder wie es der Fall ſein kann,
ie zu einer Sitzung verſammelten Directoren.
De at bedeutet eine ſolche Verfiherung gegen
Verluft oder Be chãdigung durch Feuer, Gewitter oder
Sturmwind, welche mit der Geſellſchaft kraft der gegen»
wärtigen Urkunde abgeſchloſſen worden iſt.
V olice” bedeutet eine Verſicherung, die das
Leben zum Gegenftande hat und kraft der gegenwärtigen
Urkunde mit der Geſellſchaft abgeſchloſſen worden ift.
„Sees Police” bedeutet eine Verfiherung gegen Verluſt
oder Beichädigung von Schiffen oder Fahrzeugen, Gütern,
Waaren oder Kaufmannsgütern, Schiffsladungen oder Fracht,
welche kraft der gegenwärtigen Urkunde mit der Geſellſchaft
abgeichloffen worden ift.
Worte, die im Singularis gebraucht find, follen auch
auf den Pluralis Bezug haben.
Morte, die im Pluralis gebraucht find, follen auch auf
den Singularid Bezug haben.
Worte, melde fih auf männliche Perſonen —
ſollen auch auf weibliche Bezug haben. Das Wort „Monat“
bedeutet einen Kalender⸗Monat.
II. Statuten.
8 2. Das folgende follen die Statuten (Einrihtungsartikel)
der Geſellſchaft fein; diefelben unterliegen jedoch der Aufhebung
und Abänderung, wie folches durch die gegenwärtige Urkunde vor:
gejehen ift.
III. Wirkungskreis.
88. Der Wirkungskreis der Geſellſchaft ſoll alle in obiger
Urkunde (jedoh nur erklärungsweiſe aber nicht ausfchliegungs-
weije oder abfürzungsweije) erwähnten Gejchäfte begreifen.
1. Berfiherungen pe gewähren oder abzuſchließen auf Eigenthum
jeder Art, gleichviel ob in Großbritannien oder an andern Orten
— von Schiffen oder Fahrzeugen im Dod, Flüſſen oder
Hafen gegen Verluſt oder Beſchädigung durch Feuer, Blitz oder
Gewitter, desgleichen alle anderen Geſchäfte zu machen, welche von
Feuerverſicherungs⸗Geſellſchaften gewöhnlich abgeſchloſſen werben.
2. Verſicherungen zu gewähren oder abzuſchließen, die
dad Leben einer oder mehrerer Perfonen oder Ueberlebungen
zum Gegenftande haben und alle anderen Verfiherungen abs
zufchließen, die auf dad Leben Bezug haben und nad dem
Geſetz abgefchlofjen werden dürfen; Renten zu gewähren, zu vers
kaufen und zu faufen, entweber auf Lebenszeit oder auf —“
Jahre; auf Ueberlebungs-Anwartſchaften, entweder unmittelbare,
aufgeichobene oder von gewiſſen Zufällen abhängige, ferner Aus-
fteuern für Wittwen, Kinder oder andere Perfonen zu verkaufen
und Xeibrenten, gegenwärtige oder zulünftige zu kaufen und zu
verkaufen, fowie auch directe Ueberlebungs-Anwartihaften und
Ueberlebungs-Anmwartichaften des zweiten Grades, ——
und andere Intereſſen, die noch nicht im Befige find, ohne Unler⸗
ſchied ob fie unbeftritten, unbeftimmt, bedingt oder unbedingt find
und ohne Unterjchied, ob fie nad dem Ableben einer oder mehrerer
Perſonen, oder nad Ablauf eined Termins, oder einer Reihe von
Jahren, oder nach einem anderen Umftande in Kraft treten, und
ob ſolches anmwartichaftliche oder anderes Eigenthum, Erbzinsgüter
oder Beitpachtbefig oder in ganz freien oder gewohnheitsrechtlich
e- —— oder in perſönlichen Eigenthum irgend welcher
rt beſteht. Und ferner jede Art von Geſchäften zu unternehmen,
die fih aus den Wechjelfällen des menſchlichen Lebens ergeben,
und die gewöhnlich von Lebenäverficherungs-Anftalten und von
ſolchen Anjtalten unternommen werben, die für den Ankauf von
anwartſchaftlichen Intereſſen gegründet find. (Erweitert durch
Special-Beihluß vom 10. März 1880. Fol. 16.)
3. Berficherungen zu gewähren oder abzufchliegen auf Schiffe,
De Güter, Waaren, Kaufmannsgüter, Schiffäladungen und
racht gegen Beſchädigung durch irgend melde Urfachen, fomie
auch andere von — Befellfdaften gewöhnlich bes
triebene Gefchäfte zu machen.
84. Der Betrieb des Feuerverſicherungs⸗Geſchäftes kann ſobald
fangen werden, als die Direction es für geboten erachtet, felbit
ann, wenn ſämmtliche Actien noch nicht gezeichnet oder audge-
geben fein follten.
— 5. Meder dad Geſchäft einer Lebensverſicherungs-Geſell⸗
haft, noch einer Seeverſicherungs⸗Geſellſchaft ſoll von der Ge—
ellſchaſt begonnen werden, bis dieſelbe auf einer en
eg three erg Ber Geſellſchaft durch eine Majorität von
zwei Drittheilen des Nctienwerthes und der Actionäre, welche ent-
weder in Perfon oder durch Stellvertreter in diejer Verfammlung
gegenwärtig find ermächtigt iſt.
8 6. Die Geſchäfte follen entweder von den Directoren felbit,
oder unter deren Dberaufficht, jedoch unter der Gontrolle der
Generalverfammlungen, auf Grund des Gegenmwärtigen geführt
werben.
8 7. Niemand außer den Directoren hat die Befugniß, Schuld»
fcheine oder Wechſel im Namen der Gejellihaft audzuitellen, zu
acceptiren, oder 6 indoſſiren, oder in irgend einer Weiſe den
Credit der Geſeliſchaft einzujegen. (Modifizirt durch Special»
Beſchluß vom 30. Dezember 1862. No. IL. Fol. 15.)
8 8. Niemand außer den Directoren, oder den von lepteren
ausdrücklich befugten und in den Grenzen diefer Befugniß han—
delnden Perjonen, darf eine PVerfiherung der Geſellſchaft aus:
ftellen, noch fi zur Erlangung einer folchen Verfiherung an—
heifchig machen, oder iraend einen Contract machen, wodurd der
Sefellicaft eine Verbindlichkeit auferlegt würde.
9. Die Directoren dürfen nur auf dem gewöhnlichen Ge»
ſchäftswege der Geſellſchaft, Schuldicheine oder Wechſel im Namen
derfelben auöftellen, acceptiren oder indoffiren.
8 10. Alle Gelder, welche an die Geſellſchaft zu zahlen find,
werden von den Directoren oder von Perſonen, welche zu ihrer
Enpfangnahme fpeciell autorifirt find, vereinnahmt und werben
ohne Verzug bei den Banquierd der Geſellſchaft eingezahlt.
8 11. Die Quittung zweier Divectoren, der Banquierd, ober
anderer von den Directoren zur Empfangnahme von Geldern be-
fugten Berfonen, fol als eine beweisfräftige Beſcheinigung des
Empfanges der darin genannten Summen angejehen werben.
$ 12. Alle von der Gejellfchaft zu leiftenden Zahlungen
werben (auögenommen für kleines Gafja-Conto) mitteld Cheques
auf die Banquierd beglichen; diefelben müffen von drei Directoren
unterzeichnet und von dem Sekretär contrafignirt fein. (Ermeiter)
durch Special-Befchluß vom 30. Dezember 1862. No. V. Fol. 15t
IV. Policen.
8 18. Die Form der Verfiherungd-Policen der Geſellſchaft
wird von Zeit zu Zeit von der Direction beftimmt.
8 14. Eine jede Verfiherungspolice muß fi auf die gegen-
wärtigen Statuten ber Selelicatt beziehen, und die Bedingung
oder die befondere Stipulation enthalten, fraft welcher die Haft:
barkeit der Netionäre auf den auf ihre Actien von Zeit zu Zeit
noch nicht eingezahlten Betrag beſchränkt wird.
8 15. Die Bedingung oder befondere Stipulation, welde in
jeder Police enthalten fein muß, ſoll eine ſolche Form haben,
wie * den Directoren von den Rechtsgelehrten zwed3 Sicherung
der Beſchränkung der Haftbarkeit der Actionäre (mie oben) in
Vorſchlag gebraht wird.
16. So lange die Directoren nicht? anders befchliehen,
ol die u der Bedingung oder des SpecialsGontracted die
olgende fein:
Mit dem Vorbehalte jedoch, daß in Gemäßheit der Beftim-
mungen der Stiftungs-Urfunde der Gejellihaft diefe, ſowie jede
andere Police der Gejellihaft nur unter der Bedingung bemilligt
und ausgeftellt wird, und es wird hiermit noch bejonders und
ausdrüdlich erklärt und feitgefept, daß die Gefellihaft unter ihren
fänmtlihen Berfiherungs-Bolicen im —— nur bis zum Be-
laufe von fo viel von ihrem geſellſchaftlichen Activ-⸗Vermögen
verantwortlich gehalten werden foll, wie von Zeit zu Zeit, je in
nach gefchehener vollftändiger Regiftrirung der Geſellſchaft anges | dem befonderen Zweige ihres Gejchäftes, worauf dieſe Police in
g
Falle Bezug hat, nämlich der Feuer, Lebens⸗
Semberung und von den zur Dedung, der fih aus
olicen zeipectiv ergebenden — ——— beſonders aus⸗
und beftimmten Geldern zur Befriedigung ihrer geſell⸗
er 28 en ehöri, eg ae
fagte J ichen Activ-Bermögen ift der von Zei
Mrieichnete, aber noch nicht einbezahlte
del! haft mit einbegriffen und es werben bieje Activa ind»
it alı ae nen der gefammten geſellſchaftlichen Ver⸗
riben orbnungsmäßigen ermaltungögenge verwendbar
auch —* fein jetziger oder künftiger Actionär der Ges
haft, feine Exben, mentövollzieher oder Adminiſtratoren,
tab wie in Bezug auf alle oder irgend welche Verbindlich.
ber Gelelli gerichtlich belangt, ober auf irgend eine
A verbindlich ac werben bürfen, mit alleiniger
%
vg
bed gerichtlichen Verfahrens, weldes die Geſellſchaft
it der Beftimmungen der Statuten von Zeit zu Zeit
# betreffenden Actionäre, ihre Erben, Teftamentsvollzieher
Ahminifteatoren einzuleiten, gejehlich — iſt, um die⸗
ya nölhigen, die von der Geſellſchaft in Gemäßheit der
küngen der Statuten auögejchriebenen und von ihmen zu
enden Einzahlungen, auf die von ihnen gezeichneten Aktien,
e Sefelichaft einzuzahlen; ferner, daß kein jehiger ober
her Mchionär, feine Erben, Teftamentsvollzieher oder Ad»
losen, je irgend mie mitteljt hy euögehichene Eins
M ober auf irgend eine andere Weife verbindlid; gehalten
t werben jollen, für die ee oder an biefelbe
u Bezug auf irgend eine Werfiherungss Police oder irgend
Altige Berbinblichfeit der Geſellſchaft oder auf irgend welche
e Ar irgend eine Summe, über den von Zeit zu
wu feine Actie oder Actien des Geſellſchafts-Capitals nicht
ablten Betrag, hinaus au bezahlen, fondern, daß jeder jehige
hflige Actionär der efeliaft, feine Erben, Teſtaments⸗
er, oder Adminiftratoren in jeder Sr denſelben Schuß
Berbindlichkeiten der Gelellfche enießen follen, als
Belellichaft durch eine, die gemöhnliden, hier folgenden
a enthaltende Parlamentsacte incorporirt wäre, nämlid:
doh die einzige Verbindlichkeit eined Actionärs bderfelben,
iben, Teitamentsvollziceher oder Aominiftratoren fich ledig.
if feine oder deren Verpflichtung beſchränken foll, denjenigen
gen Theil des von Zeit zu J nicht eingezahlten Betrages
sus feinen Namen ſtehenden Actie oder Actien an die Ges
at zu entrichten, der von ber Gefellichaft in Gemäßheit der
mungen der Statuten während der Zeit feiner Inhaber—
foldher Actie oder Actien —— und zahlbar gemacht
a follte: und zweitens, daß die Verbindlichkeit eines Actio-
MB Actieninhaber, und feiner Erben, Tejtamentövollzieher,
miftratoren bei Geffion feiner Actie oder Nctien in Ge
je dee Beftimmungen der Statuten durhaus aufhört, mit
iger Ausnahme der is außgejchriebenen und zahlbar
zur Zeit der Gejfion aber noch rüdftändigen Gin»
auf.
17. Wenn aber die — auf Grund einer Parla⸗
e oder auf andere Weiſe eine derartige nn der
ber Actionäre erlangen follte, welche nad Anficht ber
ten ed nicht nöthig erfcheinen läßt, baß eine ſolche
ung ober Special» Stipulation, wie vorbefagt, einverleibt
b daß dann in einem foldhen alle die betreffende Bebin-
Fober Special-Stipulation fortbleiben Tann. (Siehe Special
ah Dom 28. October 1862. Fol. 15).
Eine jede Verfiherungspolice muß von zwei Directoren
und von dem Sekretär oder dem Dirigenten contras
unter Beidrüdung des Siegeld der Gefellichaft.
Fr Special» Bejchluß vom 80. Dezember 1862.
5).
L Sol.
F10,° Der Direction fteht es frei, Verſicherungen abzuſchl
geg Keine E en — ic
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Besen eine reducirte er:
* des Gapitals | bI
Nlich oder zu anderen größeren oder kleineren
—
Via fein Recht auf Theilnahme an dem Gewinne der Gejells
haft aufgiebt.
8 20. Die Summe, welche auf ein Leben entweber für bie
ganze Dauer oder für eine bejchränkte Zeit, oder gegen das Leben
eined anderen ober eine andere Eontualität verfichert wird,
In einzig und allein dem Ermefjen der Direction überlaffen
eiben.
8 21. Die Grenzen ber in irgend eincın gehe zu verficherten
— ſollen gänzlich dem Ermeſſen der Direction überlaflen
eiben.
8. 22. Es ſoll gänzlich dem Ermeſſen der Direction oder
desjenigen Comitees, oder derjenigen Perſonen, die zu dem Zwecke
beftellt wurden, überlafjen bleiben, Berfiherungd- Anträge anzu-
nehmen oder abzulehnen.
8 23. Ale Feuer⸗Policen, Lebens⸗Policen, See-Bolicen und
andere Berfiherungen und alle Leibrenten, Anleihen, Berlor-
ungen, welche von ber Gejellichaft auögeftellt, ferner alle An:
äufe von Lebens⸗Policen, Intereflen, Ueberlebungsanwarticdaften,
Ueberlebungsanmwartichaften des dem Grades, Erpectanyen und
andere Inlereſſen, welde die Geſellſchaft erwirbt, follen in bes
meldeter Art und Weife erworben und auögejtellt werden, jedoch
mit Beobachtung der Beftimmungen gegenmwärtiger Urkunde, und
unter ſolchen Bedingungen und Garantien, als die Direction für
ceignet hält, und bei Berfiherungen auf das Leben von Ber-
BE deren Gefundheitäzuftand nicht von gewöhnlicher Beſchaffen⸗
eit ift, gegen folche Bedingungen und le Prämien als die
trection bejtimmen wird.
8 24. Die Direction kann von Zeit zu Zeit die Grenzen
feftjegen oder abändern, innerhalb deren fie Berfiherungen auf
irgend ein Leben ober ein Gebäude, ober ein beftimmies Eigen-
thum, ſowie aud auf ein Schiff oder Fahrzeug annehmen will;
und ebenfo aud den Betrag oder die Natur eines Riſikos, gegen
welches fie Policen ausjtellen wird, rnit und abändern.
8 25. Die Prämien, bie Fr Verfiherungen ober für einge:
gangene Gontrafte an die Geſellſchaft zahlbar find, dürfen nad)
dem Dafürhalten der Direction, entweder jährlich oder halbjähr:
ninen, oder auch
in einer einzigen Zahlung, oder in gleichen zu Zahlungen
für eine beſtimmte Anzahl von Jahren, oder in verminderten oder
vergrößerten Zahlungen geleiftet werben; —— darf entweder die
ganze Prämie oder ein Theil derſelben ſo lange und gegen ſolche
edingungen unbezahlt bleiben, als die Direction für geeignet
hält, und mit der rüdftändigen Summe foll in ber Broifgengeit
die Polize belaftet bleiben.
26. Die Direction kann jederzeit nah Belieben auf An-
trag einer Perſon, die Anſpruch hat auf die Wohlthat einer mit
der Ge enfäeft abgefchloffenen Berficherung oder einer’ von ber
Gefelfhaft übernommenen Verpflichtung, die Zeit und die Art
ändern, zu oder binnen welcher die Prämie für ſolche Verſiche—
rungen oder Verpflichtungen zu zahlen ift; auch kann dad Direc-
torium folde Prämien r einer anderen Beit ober in anderer
Weiſe zahlbar machen, ala wie urfprünglic vereinbart worden;
oder es kann bie Bedingungen ändern, unter denen eine folde
Verfiherung abgefchloffen wurde, ftetö vorausgefept, se, eine jede
derartige Aenderung duch einen Vermerk auf der Police (wenn
nicht eine neue Police außgeftellt wird) dargethan werden und
von einem Director und einem dazu rechtmäßig autorifirten Be:
amten unterzeichnet fein *— (Abgeändert duch Special⸗Beſchluß
vom 80. December 1862, Nr. IIL, ol. 15.)
8 27. Die Direction kann nad Belieben irgend eine Police
erneuern, die aus irgend einer Urjache verfallen oder ungültig
geworben, gegen bie —— einer gewiſſen Geldſtrafe (oder
auch ohne dieſe) und gegen ſolche Bedingungen, und innerhalb
einer ſolchen Zeit als fie für nötbig erachtet.
8 28. Menn ber Inhaber irgend einer Lebens⸗Police wünfhen
—* die Zahlung der ganzen Prämie, oder eines Theiles der⸗
elben aufhören zu laſſen, jo darf die Direction nad Belieben
gegen Burüdftellung der früheren Police, eine neue, entweber
gänzlih ober zum Theil prämienfreie Police auöftellen, gegen
eine zu beftimmende Summe, die zu berjelben Zeit bezahlt
werden muß, als die, durch die frühere Prämie verficherte Summe
zahlbar geweſen wäre, oder geeigneten Falls, gegen die Zahlung
einer Leibrente ober einer Verſorgungsſumme von geringerem
Betrage, und diefe neue Police dar nad Belieben der Direction
fo angefehen werden, ala ob fie zur Zeit der früheren Police
auögejtellt worden wäre.
$ 29. Die Direction darf nach Belieben jedem Inhaber einer
Lebend- Police und auf Garantie derfelben, entweder ein Darlehen
überhaupt gewähren, oder ein Darlehen zu dem Zwecke der Be-
ahlung entweber einer ſchon fälligen oder einer noch nicht fälligen
Drämie, gegen ſolche Bedingungen, ald die Direction für nöthig
erachtet; jedoch darf eine folhe Summe im Ganzen nicht den
Werth einer foldhen Police (mit Einſchluß der Germwinnftantheile
oder anderer Zujchläge, die dazu gehören) überfteigen, und dieſer
Merth muß von der Direction oder unter deren Gutheißen feft-
geſetzt werden.
30. Sollte der Inhaber einer Lebens: Police diefelbe oder
irgend einen Gewinnftantheil, oder fonftige Zuſchläge fallen je
laſſen gejonnen fein, jo fteht der Directton das Necht zu, 2 e
u einem folcen Werthe zu Faufen, ala ihr recht und billia
ein; ferner darf der ganze Betrag diefer Gemwinnftantheile
oder Zufcläge, oder auch nur ein Theil derjelben zu einer per:
manenten oder zeitweiligen Herabjegung der auf diefe Police zu
zahlenden Prämien verwendet werden.
V. Büreau.
831. Das Hauptbureau der Geſellſchaft fol in Nr. 34
Gracechurch Street in der Stadt London eröffnet werden, oder
an einem folden Drt in London oder Middlejer, wie es die
Direction beftimmen wird.
VI. Haupt⸗Perſonal.
832. Die Herren Henry William Pech, Henry Trower,
Jeremiah Colman, Charles Curling, Edwin For, Henry Ghinn,
Nehemiah Griffith, Samuel Hanfon, George Harker, Frederid
William Harris, Smith Harriſon, David Hart, Francis Hide,
Kohn Hodgſon, Kohn Humphery jun, Moß Joſhua, William
Leask, Williom Lee M. P., Andrew Lust, Sheriff of London
and Middleſer, John Robert Thomfon jun., Joſeph Underwoor,
Sohn Kemp Welch follen die erften und die gegenwärtigen
irectoren fein,
$33. Die London and County Bank follen die erjten und
gegenwärtigen Banquiers fein.
834. Die Herren Martens Thomas und Hollams follen die
erften und gegenwärtigen Rechtsanwälte fein.
835, Die Herren William Barton Ford, Alex. Sim und
Joſeph Pasmore Tate follen die erften und gegenwärtigen
Rechnungs-Controleure fein.
vH. Capital.
886. Die Gefellfchaft kann von Zeit 1a
ftimmung einer auferordentlihen General »
Gapital der ang m durch die Ausgabe neuer Nctien von
urn Pfund Sterling auf 5,000,000 Pfund Sterling
erhöhen.
$ 37. Das durch Ausgabe neuer Actien aufgebrachte Capital
fol, wenn die Gefellichaft bei deren Ausgabe nicht anders be—
ſchließt, als ein Theil des urfprünglichen Capitals angeſehen,
und in jeder Beziehung, fei es in Betracht der —
oder ſonſtwie, denſelben Beſtimmungen unterworfen fein, ala ob
es ein Theil des urfprünglichen Capitals geweſen märe.
38. Der I Betrag ded neuen Gapital3 fol,
menn die Geſell mi bei der Aufnahme defjelben nicht anders
beſchließt, unter die derzeitigen Nctionäre vertheilt werden.
839. Die neuen Mctien — zunächſt, wenn die Geſell⸗
ſchaft bei der Ausgabe derſelben nicht anders beſchließt, von
den Directoren, den Actionären im Verhältniß zur Anzahl ihrer
Zeit mit der Zu—
Verfammlung das
4
— ——e — — — — — — — — — — — — — — — — — — m — — — —
=
refpectiven Actien angeboten werden; und diejenigen neu
Actien, die von den Netionären nicht genommen werd
dürfen an andere Perſonen zum Verkauf gelangen, melde 1
Directoren beftimmen, und nöthigen Falls können alle bi
Actien oder ein Theil derfelben zur Ermwerbung des Gejam
ejchäftes einer anderen Verſicherungs-Geſellſchaft, oder ein
heiles derjelben verwendet werden.
840. Wenn jedoch die Ge Een weitere neue N
ausgeben follte, nachdem fie ſchon früheren neuen Actien Priorl
oder Garantie oder andere Special: Privilegien gewährt hat,
Ken die a. derjenigen neuen Actien, bie folche Spec
rivilegien erlangt haben, kein Recht auf weitere, neue N
beanfpruchen dürfen, wenn die Gejellichaft nicht anders beſchli
841. Durd einen befonderen Befchluß und durch die }
ftimmung der Inhaber von drei Wiertheilen des Actienwerl
aller dadurch berührten Netien follen entweder alle Actien, o
nöthigen Falls, alle Nctien einer Glaffe in eine Heinere Ang
conjolidirt, oder in eime größere Anzahl getheilt und dadı
oder anderweitig dem Nominal- oder Gefammt-Nominalbetti
nad, vermehrt oder vermindert werben.
VIII. — des Capitals und Ei
thums der Geſellſchaft.
842. Die Direction kann von Zeit zu Zeit in ol
Weife und zu folder Zeit, als fie für nöthig erachtet, von
verſchiedenen an die Gefellichaft bezahlten Geldern, ohne Un
ſchied, ob diefe in den von den Nctionären gemachten Depoft
oder von Ginzahlungen, oder von Prämien auf ®olicen
Gefellfchaft bejtehen, oder ob fie von anderer Quelle herrüht
ſolche eigene und befondere Rechnungen führen, als fie, mit $
rüdfihtigung des Verſicherungszweckes und der Anfprühe an
Geſellſchaft in Folge derfelben, für das allgemeine Wohl |
Geſellſchaft, und für die Art des jedesmaligen Gejchäftes, |
nöthig erachtet; und kann von Zeit zu Zeit mit der Zuſtimm
einer außerordentlihen General-Verfammlung alle diefe Gel
oder einen Theil derfelben, ſowie aud) die angefammelten Sum
derfelben, zu einem gewiſſen und bejonderen Zwecke oder 3
Vortheile einer bejonderen Glafje oder befonderer Claffen 1
Berfonen verwenden. (Ermeitert durch Special-Beſchluß u
30. December 1862. No. VI. Fol. 15.)
843. Die Direction kann nach Belieben, und mit oder ol
Zuftimmung einer ——— General =» Berfammls
einen Refervefonds feftjeen, und denfelben von Zeit zu
vermehren, welcher Fonds zur Befriedigung von Anſprüchen
Verfiherungspolicen, und zu foldhen anderen Zwecken beftin
fein ſoll, als die Direction für zweckdienlich erachtet, um
Stabilität und Zahlungsfähigkeit der Gefellfchaft im Allgemei
zu vermehren.
844, Diejenigen Koften und Ausgaben, die von Zeit
Zeit bei der Verwaltung des Gefchäftes der Gefellfchaft entſtel
mit Binjhluß derjenigen Koften und Ausgaben, die bei
Etablirung oder bei dem Plan aut Etablirung der Gefellid
entitanden, und welche nach dem Ermeſſen der Direction billi—
weiſe einer beſonderen Einnahmsquelle zur Laſt fallen ſoll
müſſen von dieſer gr auch bezahlt werden, oder derſel
zur Laft fallen; und folche Koften und Ausgaben, alö nach !
Ermeſſen der Direction, von zweien oder mehreren Quellen
zahlt oder getragen werden follten, müffen in folhem Verhält:
und in der Meife von denjelben bezahlt und getragen wer‘
ald die Direction für geeignet erachten wird.
$45. Um die bei der Etablirung der Gefellihaft gehal
Auslagen gleihmäßiger auf mehrere Sabre zu vertheilen, f
der Direction, jedoch nur, wenn fie e3 für nöthig erachtet,
nicht anderen Falles, das Recht zu, dad Ganze oder einen T
diejer Auslagen, ſowie aud die Auslagen für die Abfafjung
Vollziehung der gegenwärtigen Urkunde, ferner das Ganze ı
einen Theil der often und Ausgaben, welche die Geſellſe
vor dem Schluß ihres Yinanzjahres 1861 — 1862 gehabt
ge
ur
——
in irgend eine beliebige Anzahl gleicher Theile, jedoch nicht über | entweder in Perſon oder durch Vertreter bei der Eröffnung des
achn, zu theilen, und einen joldhen Theil in die Gewinn: und | Gefchäftes gegenwärtig ift.
Verluft Rechnung für das Finanzjahr der Geſellſchaft von 1861 856. Shine eine Stunde nad der zur Abhaltung einer
bis 1862 in der Meife und in dem Verhältnif zu bringen, als | General-Verſammlung beftimmten Zeit, gleichviel ob diefe die an»
die Direction für billig hält; und in gleicher Weile einen anderen | fängliche oder vertagte fei, feine befchluffähige Anzahl (zehn)
dirfee Theile in die Gewinn: und Merluft-Rehnung jedes gegenwärlig fein, jo foll die VBerfammlung, wenn fie auf das
Ilgenden Finanzjahres zu bringen, bis alle dieſe aleichen Theile | Geſuch der Actionäre zufammenberufen war, aufgelöft werden;
in die Gewinns und Verluft-Rechnumgen gebracht find; und es anderenfalld foll diefelbe auf den nächſten Wochentag zu derjelben
il im diefem Falle der Direction das Recht zuftehen, für die | Zeit, und an demfelben Orte vertagt werden; und follte bei einer
ienigen Theile, die noch micht in die Gewinn⸗ und Werluft: ſolchen vertagten Nerfammlung innerhalb einer Stunde, nad der
Aechnung gebracht find, eine fchwebende Rechnung über eine | zur Abhaltung derielben anberaumten Zeit, die bejchlußfähige
Summe zu halten, die dem Betrage dieſer nicht verrechneten | Anzahl nicht gegenmärtig fein, fo foll fie nicht —— vertagt,
Theile gleihlommt. fondern aufgelöft werden, und außer der Erflärung einer Dividende,
foll dabei fein Geſchäft vorgenommen werden.
IX. Unlegung der Gelder, 857. Der Präſident kann nah Belieben jede General-Ber:
846. Die Direction Tann entweder temporär oder permanent |jammlung, nachdem diefelbe in_gehöriger Form ſich conftituirt
alle Gelder der Gejellichaft, oder einzelne Summen derfelben, ents | hat, auf einen belichigen, fieben Tage nicht überihreitenden Zeit:
der in Staatsfonds, oder in Grundeigenthum, oder perlönlichem | raum vertagen, und kann mit der ——— der Verſammlung
Eigenthum oder in anderem fiheren Befige anlegen, mit Einſchluß dieſelbe auf längere Zeit, oder von Zeit zu Beit oder von Drt
von Actien in irgend einer anderen Geſellſchaft, jedoch dürfen |zu Ort vertagen.
diefe Actien nicht einer Geſellſchaft angehören, in welcher die Ver— 858. Auf einer vertagten General-Berfammlung darf Fin
bindfichleit der Actionäre nicht auf den unbezahlten Actienbetrag | anderes Geſchäft vorgenommen werden, ald dasjenige, das auf
beſchränkt ift; auch darf fie im Namen der Geſellſchaft oder im der anfänglichen General-Verſammlung unerledigt gelaffen wurde,
Namen von Guratoren für dieſelbe ohne Zuftimmung einer außer und das auf derfelben hätte verhandelt werden können.
ordentlichen General-Verfammlung keine Anlage in ihren eigenen 859. Die eine General:Berjammlung ausihreibenden Direc»
Actien maden. toren, und die eine außerordentlihe General-Berfammlung aus»
847. Die Gelder der Geſellſchaft dürfen nit nur in ber |fchreibenden Actionäre, follen tejpective —— fieben Tage
oben erwähnten Weife angelegt werden, — auch zur Erwer⸗ und nicht mehr als einundzwanzig Tage die Berufung der Ver
bung des ganzen Geſchäfts einer anderen Verſicherungs-Geſellſchaft, fammlung vorher ankündigen.
oder eines Theils derfelben, verwendet werden. . * Mean eine ( ger auf Bus: als
eben Tage vertagt wird, fo jollen die Directoren die Vertagung
X. General:-Berfamminngen der Geſellſchaft. Verfammlung mwenigjtend vier Tage vorher ankündigen. .
848. Die jährliche General-Verfammlung foll an demjenigen 861. Die Ankündigung einer Seneral-Berfammlung fol mit
Drte in London oder Middlefer au derjenigen Stunde und an Ausichluf des Tages, an dem fie gegeben wurde, aber mit Ein»
demjenigen Tage jedes Jahres ftattfinden, den die Directoren von ſchluß des Tages der Verfammlung berechnet werben.
Zeit zu Zeit beftimmen werden, und fann eine ſolche Verſamm⸗— 862. Ankündigungen von r ausser sen follen
lung unter vorhergehender Anzeige jedes Geihäft vornehmen, mit Angabe der Zeit und des Drtes der Verfammlung den
das eime auferordentliche General-Berfammjung auf Grund diefer | Actionären, die als im vereinigten Königreich wohnhaft regiftcirt
Urlunde — berechtigt iſt. find, durch Circulare oder Zeitungsanzeigen befannt gemacht werden.
849. Menn die Directoren nicht anders beichliehen, fo foll 863. In jedem falle, wo auf Grund diefer Urkunde, von
die jährliche General» Berfammlung auf dem SHauptbureau der den auf einer General-Verfammlung vorzunehmenden Geſchäften
Gefeltfchaft am zweiten Donnerftag im Monate Mai jedes Jahr | Ankündigung erfolgt, ſoll das Circular oder refpective die Zeitungs»
en Die efle Hührlide @ 1+Berfammt kon "anzeige diefelben genau und deutlich angeben.
8 50. e erite jährlihe General: Perfammlung foll im
Monate December 1862 abachalten werden. XI. Befugniffe der General ⸗Verſammlungen.
851. Nah Gutbefinden dürfen die Directoren zu jeder ber 864. Jede jährlihe General: Verfammlung fann ohne vor
liebigen Zeit eine aufterordentlihe General-Berfammlung zus hergehende Anzeige Directoren und Rechnungs Controleute wählen,
a 3 diefelbe darf ferner die Rechnungen, Bilanzen und Berichte der
852. Auf ein fehriftliches Gefuch, das von wenigſtens zwanzig Direcloren und Rechnungs-Gontroleure empfangen, und entweder
Actionären unterzeichnet ift, die vereint, nicht meniger als ein JIwan⸗ | gänzlich oder zum Theil verwerfen, als gültig annchmen ober
vigitel der ganzen Actienzahl haben, foll durch die Directoren eine | bejtätigen; fie darf ferner auf Empfehlung der Tirectoren über
außerordentliche General: Berfammlung zufammenberufen werden, | eine Dividende oder das darauf Bezügliche, entiheiden, ferner ,
jedoch muß dies Geſuch den Zweck der Werfammlung genau ans | fann fie innerhalb der in Gegenwärtigem enthaltenen Beitimmungen
geben, und auf dem Hauptbureau abgeliefert oder zurüdgelafien | über die Remuneration der Directoren und Rechnungs Controlcure
werben, bejtimmen, und darf auf Grund der gegenwärtigen Urkunde alle
858. Wenn einundymanzig Tage nach der Ablieferung eines | Angelegenheiten der Geſellſchaft oder alles hierauf Bezügliche
ſolchen Geſuches, die Directoren es verjäumen follten, eine Vers | überhaupt der Discuffion unterwerfen.
lammlung in Erfüllung desfelben zu halten, fo dürfen die Bittjteller 865. Jede auferordentlihe General » Verfammlung oder
oder andere Actionäre, deren Anzahl nicht weniger als zwanzig | jährlidie General: Berfammlung darf (unter vorhergchender Ans
üt, und die vereint, nit weniger als ein Zmwanziaftel der Ger | zeige) jeden Director oder Rechnungs-Controleut, oder jeden An—
Janımtzahl gewöhnlicher Actien befigen, die Berfammlung zus | geitellten, oder Dfficianten ber Geſellſchaft wegen Mißderhaltens
lammenberufen. oder Nacläfftkeit, Unfähigkeit, oder wegen jeder anderen von der
854. Jede General-Berfammlung foll an demjenigen paflen: | Berfammlung für genügend erachteten Urfache entlafien, und fann
den Drte in London oder Middleſer ftatifinden, den die Directoren | jede etwaige Vacanz im Amt des Directoriums und der Rechnungs:
Der die zufammenberufenden Actionäre beftimmen werden. Gontrole befegen; fie fann ferner die Anzahl der Directoren ab»
855. Auf einer General» Neriammlung darf fein anderes | ändern; das Gapital der Geſellſchaft im Ganzen bis auf 5,00,000
Geſchaft vorgenommen werden, als die Erklärung einer Dividende, Pfund durch die Ausgabe von neuen Actien zu dem Nennwerthe von
wenn nicht die befchlußfähige Zahl (quorum) von zehn Netionären, | fünfzig Pfund Sterling oder zu größerem oder geringerem Werthe
- 6 —
u. und folde Actien können entweder gewöhnliche oder Priori—
täts-Nctien, oder garantirte Actien fein, oder fönnen andere bejondere
Vortheile oder Vorreehte geniehen; und kann ferner auf Grund
der gegenwärtigen Urkunde über alle Angelegenheiten der Gefell»
haft und alles darauf Bezügliche, entjcheiden.
866. Die Gefe (haft fann auf einer außerordentlichen
— ———— durch eine Majorität von zwei Drittheilen
an Zahl und Werth der, entweder perſönlich oder durch Vertreter
gegenmärtigen Actionäre befchliehen, daß dad Gefchäft der Lebens—
verfiherung von ber Gefellichaft begonnen und betrieben werben
jet. und daf das See⸗Ve ar von der Geſellſchaft
egonnen und betrieben werben fol.
8 67. Die Gefellichaft kann durch einen „Special-Beichluh”
verfügen, daf das Geſchäft überhaupt, oder ein Zweig des Ge:
ichäftes, an eine andere Compagnie ober Gefellfchaft verkauft
oder abgegeben werden foll; ſowie aud die Bedingungen feft-
feten, unter welchen ein ſolcher Verkauf abgeichlofien werden
foll; ferner, daf das Capital über die obenermwähnte Summe von
5,000,000 Pfund Sterling hinaus vermehrt werden foll; ferner
die Bedingungen feitfegen, unter denen diefes weitere Capital
aufgenommen werben foll und ob mit, oder ohne fpecielle Vor:
rechte oder Vortheile; auch kann fie als ie zu den geltenden
Statuten der Gejellichaft oder zum Behufe der Abänderung der:
felben, neue Statuten befchließen, außer wo foldes im Wider:
ipruche mit — er Urkunde ſtünde; auch kann ſie von
Zeit zu Zeit die Zwede, für welche die Geſellſchaft gegründet
worden, erweitern und ändern; und darf auch andere Zwecke an⸗
nehmen, gleichgültig ob diefe allen früheren Smeden der ..—
ihaft oder einzelnen berfelben ähnlich find, vorausgeſetzt, daß
eine ſolche Erweiterung, Aenderung oder Annahme eine folche fer,
wie fie gejeglih vorgenommen werden könnte, wenn die Bus
ftimmung jedes einzelnen Actionärd dazu erlangt würde.
8 68. Ein Beſchluß foll ala „Special-Beſchluß“ der Gejell-
chaft gelten, wenn derjelbe von drei Viertheilen an Zahl und
Berth der zur Zeit ftimmberechtigten, und entweder ın Perfon |
oder durch Vertreter in der General:Berfammlung gegenwärtigen
Actionär angenommen wurde; und wenn dieſe Berfammlung in
aehöriger Form angekündigt, und die Abfiht einer foldhen Bes
Ichlupfaffung deutlich ausgeſprochen wurde, und wenn ferner bei
der nächſten ——— ein ſolcher Beſchluß von einer Majorität
von den zur Zeit ſtimmberechtigten, und eutweder in Perſon oder
durch Vertreter gegenwärtigen Actionäre beſtätigt worden iſt,
welche Verſammlung nach einer Zwiſchenzeit von wenigſtens einem
Monate und höchſtens drei Monaten nad derjenigen Verſamm—
iung, auf welcher diefer befondere Beſchluß zuerſt gefaßt wurde,
ftattfinden muß; und die Erklärung des Präfidenten einer foldhen
Nerfammlung, daß ein folder Specialbefchluß angenommen jei,
joll ohne Nachweis der Zahl oder des Verhältniffes der für_oder
wider gegebenen Stimmen als ein endgültiger Beweis der Thats
fache gelten, außer wenn eine genaue Stimmenzählung ausdrüdlic
verlangt wird.
869. Wenn die Gefellichaft befchlofien haben wird, daß das
Lebend⸗Verſicherungs⸗Geſchäft oder das Seeverfiherungd-Ge uch
von der Geſellſchaft begonnen und betrieben werden p ſo
dürfen die Verſammlungen, auf denen ein ſolcher Beſchluß ges
fafjt wurde, oder eine andere außerordentliche General-Berfamm-
fung darf nad; vorausgegangener Ankündigung über alle Ange
legenheiten entjcheiden, melde nothwendig oder — ſein
können, um die Geſellſchaft in den Stand zu ſetzen, ein ſolches
Gejchäft zu betreiben.
870. Die Defugniß der General-Verfammlungen durch einen
Specialbefhluß neue Veſtimmungen anjtatt der früheren, oder
ald Zufäge zu den Statuten der Gefellſchaft vom Zeit zu Zeit we
u machen, fol fi) au auf jede Aenderung der gegenwärtigen
Urfunde erftreden, mit Ausnahme desjenigen Statuls der Ge:
fellfchaft, welches die Verbindlichkeit der Actionäre limitirt und
fo daß diefes ausgenommene Statut, ald bad einzige
und unabänderliche der —— bleiben ſoll; aber die Geſell⸗
ſchaft foll durch alle ihre Specialbefchlüffe, infolge deren Actien
mit befonderen Vorrechten ausgegeben worden, gebunden fein, und
alle neuen Statuten ber Gele ichaft follen demgemäß in Kraft
ögang bei Generals
treten.
x. af
erfammlungen.
8 71. Bei jeder General:Berfammlung fol der Präfident der
Directoren, oder während feiner Abweſenheit, oder wenn er ab⸗
lehnt, oder wenn er ſich entfernt, der Vicepräſident, (wenn es
einen giebt) und wenn dieſer abweſend iſt, oder ablehnt, oder ſich
entfernt, fo ſoll itgend ein Director, der von den gerade Gegen-
wärtigen gewählt, oder wenn Fein Director gegenwärtig, oder ge:
neigt ıft, zu präfibiren, oder fortzufahren zu präfidiren, dann foll
ein von den gegenwärtigen Actionären gewählter Actionär prä-
ren.
872. Das erſte Geſchäft bei jeder General » Berfammlung,
nachdem der Präfident feinen Sig eingenommen, foll in der Ber:
lefung des Protocolld der letzten General-Verfammlung beftehen,
und wenn die Verfammlung der Meinung ift, daß das Pro:
tocoll von dem Wräfidenten der vorhergehenden Berfammlung
nicht unterzeichnet fei, fo foll daffelbe, wenn es richtig befunden
wird, von dem Präfidenten der Verfammlung, vor der es ver-
lefen wird, unterzeichnet werden.
873. Ausgenommen die Fälle, in denen in gegenmwärtiger
Urkunde Anderes beftimmt ift, fo fol jede von einer General«
Berfammlung zu entſcheidende Frage, außer wenn diefelbe ein«
ange angenommen wird, durch eine einfahe Majorität der per:
Önlich anmejenden Netionäre entichieven werden, und zwar burch
Handaufheben, wenn nicht die Abftimmung durch Kugeln verlangt
wird.
874. Jede frage, die nach den Beitimmungen der gegen:
wärtigen Urkunde durch eine andere als der einfahen Majorität
der bei der General-:Berfammlung gegenwärtigen Nctionäre ent:
fchieden werden muß, joll, wenn ſie nicht einftimmig angenommen
wird, durch Abjtimmung mit Kugeln erledigt werben.
8 75. Menn nad der Erklärung des Präfidenten der General
Verjammlung in Rückſicht auf das Refultat der Abjtimmung durch
Handaufheben, nicht wenigjtens fünf Actionäre fofort die Ab»
ftimmung u Kugeln —— und ferner wenn vor der Auf-
löjung oder Vertagung der Verfammlung nicht ein ſchriftliches
Geſuch von den Eigenthümern von zufammen fünfhundert Actien
unterzeichnet, überreicht wird, und ferner in folden fällen, wo
die Abftimmung dur Kugeln nicht durch gegenwärtige Urkunde
feftgefept ift, iſt die Erflärung des Präfiventen, daß ein Beſchluß
durdigegangen fei, und eine gleichbedeutende Erklärung im Proto-
colle der Berfammlung ein hinlängliher Beweis diejer erflärten That:
ache, ohne daß ein weiterer Nachweis der Anzahl oder des Berhält
niffes der für oder wider den Beſchluß gegebenen Stimmen noth:
wendig ift. Hierbei ift jedoch vorbehalten, Sch alle fragen, die ſich auf
die Ernennung eines Präfidenten irgend einer General-Berfammlun
oder auf die Vertagung einer General-Verfammlung beziehen, durch
Handaufheben und nicht durch Kugelung entjchieden werden follen.
876. Wenn die Nbftimmung duch Kugeln verlangt wird,
und in ſolchen Fällen, wo eine derartige Abftimmung durch gegen:
wärtige Urkunde feitgefegt ift, joll Bbe in der Weife, an den
Drte, und entweder —— oder an ſolchen Tagen innerhalb eines
Zeitraums von vierzehn Tagen gehalten werden, als der Präſi—
dent der Verſammlung beſtimmen wird, und das Reſultat der
Kugelung ſoll als Beſchluß der General-Verſammlung gelten, bei
cher die Kugelung verlangt wurde.
XIII. Abſtimmung der General«
Verſammlungen.
8 77. Bei jeder Frage, die durch die einfache Majorität der
| k —
die verhältnigmäßige Gleichheit der Verbindlichkeit der Actionäre, in einer General-Verſammlung perſönlich gegenwärtigen Actionäre
ſowie der Intereffen an dem Gewinne der Geſellſchaft feſtſetzt, entſchieden wird, ift jeder perfönlid gegenwärtige und ſtimm—
> ad
*
auf
* Einem Votum berechtigt, ohne Rüdficht
er befigt.
jeder age, über die durch Kugeln abgeftimmt
B) oder durch Vertreter gegenwärtige oder
Ein Votum jede Actie, die er befigt.
Perfonen als eine, zufammen zu einer
I ‚ jo foll diejenige, beren Namen zuerft im Re-
2, ala eines des Inhabers einer folchen Actie
Mein zu Einem Botum in Bezug auf diefelbe berechtigt fein.
| "Denn ein Bater, ein Vormund, ein Bevollmächtigter,
ein Teftamentävollitreder oder Adminiftrator, refp.
eines Irrſinnigen, Blödfinnigen, einer Frau oder
verſt Actionärs in Bezug auf die Actie bes unbes
fen ober werftorbenen Actionärs mitzuftimmen gemillt fein
‚f Ian er in Bezug auf diefe Actie, auf Grund der gegen»
en Urkunde Actionär werden und fomit fein Votum ab»
1 Ein bei einer General » Verfammlung gegenmärtiger
wir kann bei einer daſelbſt verhandelten Frage ablehnen,
Hanmen; ſoll jedoc durch dieſes Ablehnen nicht ald abweſend
werben.
Die Stimmen dürfen entweder perfönlich oder durch
Her abgegeben werden und jeder Vertreter ſoll fchriftlich mit
Menbändigen Ramens-Unterjchrift des a ii ernannt
oder wenn ein folder Auftraggeber cine Corporation ift,
U dieß unter dem Corporations-Siegel gejchehen.
788, "Seine andere Perſon ald ein Actionär foll zum Stell
fr eenannt werden, und das ihn ernennende Inſtrument
wenigftens drei Tage vor Abhaltung der General-Verfamms
für welche dieje Ernennung gefchehen, auf dem Hauptburcau
Beellihaft niedergelegt werden, und fein Stellvertretungs»
Bel joll nach Ablauf eines Monats vom Datum der Aus—
Mt (andgenommen in dem alle einer vertagten Verſamm—
fig. jein.
Rein Chelinerizehungs- Wasbet, das bei einer erſten
Mmlung unzuläffig mar, kann bei einer vertagten Verſamm⸗
‚jugelof werben.
8, Stellvertretungs: Mandate follen ungefähr die folgende
A KAB) wohnhaft zu ..... ‚ Actionär der „Gommercial
sion Verſicherungs-⸗Geſellſchaft“ ernennt hiermit (CD)
wohnhaft zu ‚ und in dejlen Abweſenheit (EF) wohns
& If . — “ zu meinem Vertreter in meiner Abweſen⸗
heit, damit er über jede die befagte Gefellichaft angehende
undrzu verhandelnde Frage auf einer General-Berfamms
fing der bejagten Sefellfcaft die am
gehalten werden joll, ſowie auch auf Ä
jemmlung derfelben in der Weiſe mitjtimme, als der bes
te (CD) oder reipective (EF) für angemefien hält.
FR lich defien meine Unterſchrift gegeben.
Fu (Unterſchrift.)
Hein Einſpruch darf gegen die Gültigkeit eines Votums,
Moninen bei der Verſammlung, mo daſſelbe gegeben wurde,
Mi werben, und jedes Botum ohne Unterjchied, ob in Perſon
Bundy Vertreter gegeben, das bei einer ſolchen Verſammlung
angefochten wurde, ſoll für jeden Zweck als gültig betrachtet
197. Der Präfident einer General» Berfanmlung foll bei
Met der Stimmen, ob durch Kugelung oder anders, ein
td ober entjcheidendes Votum haben.
V. Protokoll der General: Berfammlungen.
588, Jede Bemerkung im BProtofollsBuche der Generals
imlungen, die ausdrüdlich befagt, daß fie in Gemäßheit
Ktmaligen Statuten der Gejellihaft gemacht und unter:
it, fol in Ermangelung ded —* vom Beate
Mm authentiiches Zeugniß, und als ein Driginalact der Ge-
Mil angefehen werden; und es fol in jedem Falle die Laft
’
zen
ri
er
.....
7
[00101000 ——— — — — — — — — — 171 —————
des Beweiſes des Irrthums gänzlich der Perſon zufallen, die
irgend einen Einſpruch gegen die Protokoll-⸗Bemerkung macht.
XV. Directoren.
8 89. Die Anzahl der Directoren fol nn meniger als
neun und nicht mehr als dreißig fein, und falls bie General:
Verfammlung nicht anders beihlieft, foll die Anzahl derfelben
———— welche die Direction innerhalb des Zeitraums von
einem Monat vor der eriten General-Berfammlung für die ge:
eignete Anzahl erklärt, und innerhalb der befagten Anzahl kann
die Zahl der Directoren einftweilen von Zeit zu Zeit durch die
Plenar:Berfammlung der Directoren abgeändert werden; und alle
von Zeit zu Zeit aus irgend einer Urfache vor dieſer Berfamm-
lung entjtandenen Vacanzen können von ihnen beſetzt werben.
5 9. Die Befähigung zum Directoren-Amt fol an den
eigenen Befit von wenigitens Einhundert Nctien gefnüpft fein.
8 91. Mit Ausnahme der erjten Actionäre und der von ber
Direction zur Wahl empfohlenen Actionäre muß jeder Director
wenigitens ſechs Monate der Inhaber der ihn befähigenden Nctien:
anzahl geweſen fein.
$ 92. Auf der jährlichen GeneralsVBerfammlung des Jahres
1863 und der jährlihen General:Berfammlung jedes folgenden
Jahres joll wenigſtens ein Drittel der Directoren ihr Amt nieder:
legen, jo daß nad) dem Jahre 1365 alle dieſe Directoren ——
ſein werden, die ohne Wiedererwählung am längſten im Amte
geweſen, und die Verſammlung ſoll zur Beſetzung ihrer Stellen
eine gleiche Anzahl bejähigter Netionäre wählen.
8 93. Die Reihenfolge der austreteuden erften und gegen:
wärtigen Directoren fol vor dem Ende des Monats December 1962
durch Uebereintommen unter ihnen feftgeftellt werben, oder wenn
fie fich nicht einigen fünnen, follen fie in alphabetifcher Ordnung
austreten, fo dab wenigftend ein Drittel der Directoren, oder
annähernd fo viel, jährlich austreten follen.
— 94. Wenn zu irgend einer Zeit eine Frage über die
Rei sr des Austretend eined Directord entſtehen jollte, fo
foll diejelbe von der Direction entſchieden werben.
95. Jeder audtretende Director, wenn er anderd dazu be»
fähigt ift, fol zur Wiederwahl zugelaffen werben.
96. Ein Netionär, der Fort 9 igt, aber kein austretender
Director iſt, ſoll zum Director nicht gewählt werden können,
wenn er nicht wenigſtens vierundzwanzig Tage, oder höchſtens
ſechs Monate vor dem Tage der Directorenwahl bei dem Secretär
oder auf dem Bureau der Geſellſchaft eine ſchriftliche, eigenhändig
unterzeichnete Anzeige von feiner Bereitwilligfeit zum Director
gewählt zu werben, abgegeben hat.
97. Bei jeder jährlihen Generals Berfammlung, mobei
irgend welche Directoren nad der Reihenfolge —
ſoll das Austreten dieſer Directoren als nach der Auflöſung
dieſer Verſammlung geſchehen, betrachtet werden.
8 98. Wenn eine jährliche General-Verſammlung keine
Directoren anſtatt der austretenden gewählt hat, ſo ſoll dieſe
Verſammlung auf den nächſten Wochentag um dieſelbe Stunde
und an ur An Drt vertagt fein, ala für die Abhaltung ber
eriten fo vertagten Verſammlung beftimmt war, und menn bei
biefer wieder aufgenonmenen Verſammlung die gehörige Anzahl
Direetoren nicht gewählt wird, fo follen die austretenden —
bis zur nächſten jährlichen General-Verſammlung im Amte bleiben,
und die dann gewählten Directoren ſollen für alle Zwecke der
Reihenfolge fo angeſehen werden, als ob fie auf der vorhergehen:
den Verfammlung, wo die Wahl hätte vorgenommen werben allen,
gewählt worden wären.
8 99. Ein Director ſoll die Befähigung zu feinem Amte
verlieren, wenn er nicht länger die befähigende Anzahl eigener
Actien befigt, oder fallirt, oder infolvent wird, oder feine Zahlungen
einftellt, oder fich mit feinen Greditoren audgleicht, oder irrfinnig
oder geiſteskrank wird, oder länger ala ſechs Monate nad) eins
ander sn Einwilligung der Direction von England abweſend ift;
oder wenn er irgend ein geminnbringendes Amt oder eine An-
ftellung bei der Geſellſchaft hat; jedoch darf er der Banquier fein
oder als Actionär einer incorporirten Geſellſchaft an dem
Gewinne eines für die Gefellichaft unternommenen Geſchäftes
betheiligt fein; auch darf jeder Director bei der Geſellſchaft verfichern.
8100. Ein Director darf zu jeder beliebigen Zeit von
feinem Wunfche fein Amt niederzulegen jchriftlihe Anzeige machen,
die er dem Präfidenten der Directoren oder dem Sekretär über-
geben oder auf dem Hauptbureau der Gejellichaft abgeben muß,
und fobald die Direction feine Abdanfung angenommen hat, iſt
fein Amt als erledigt zu betrachten, aber nicht vorher.
8 101. Jede zufällige Valanz in dem Directorenamte kann
von der Direction bis zur nächſten General:Berfammlung durch
die Ernennung eines befähigten Actionärs bejegt werden, der nach)
allen Richtungen bin, an die Stelle feines Vorgängers tritt.
XVI. Berfammlungen und Ausſchüſſe der
Direetoren.
8102. Die Directoren follen fo oft fie es für nöthig er-
ihre Verſammlungen entweder vertagen, oder in der Weiſe res
uliren, wie fie von Zeit zu Zeit für nöthig halten; aud dürfen
fe von Zeit zu Zeit die zur Gejchäftserledigung beichlußfähige
Anzahl (quorum) feftjegen, und darf die Anzahl nicht weniger
als vier fein.
8108. In der erften oder bei einer der nächſten Plenar-
Verſammlungen, nad der vollftändigen Reaiftration der Geſellſchaft
ſowie auch bei der erften oder einer der naͤchſten Plenar-Berfamm-
lungen nach jeder jährlihen General-Berfanmlung, fol von der
Direction ein Präjident und ein Bice-Präfident und darf von
derfelben ein zweiter Bice-Präfivent erwählt werden, die bis zur
nächſten jährlichen Generalverfammlung im Amte verbleiben.
8104. Wenn im Laufe eines Jahres in dem Amte bes
Präjidenten oder VicesPräfidenten eine Vacanz vortommt, fo
jollen die Divectoren bei der erften oder einer der folgenden
Plenar » Berfommlungen, nad dem Eintreten einer Tichen
Dafanz, für die übrige Beit des Jahres einen Präfidenten oder
refpective BicesBräfivdenten wählen, auch dürfen fie in aleicher
Weiſe en zweiten Bice-Bräfidenten wählen, wenn deſſen Amt er
ledigt ift.
8105. Falls bei der Plenar-Perfammlung der Präfident
abwejend ift, jo foll von derfelben ein temporärer Stellvertreter
ernannt werden; ift jedoch der Vice-Präfident, und in Abmwefenheit
deflen der zweite Vice» Bräfident (wenn es einen foldhen giebt)
gegenwärtig, fo ſollen diefe Stellvertreter fein.
8106. Jede in der Plenar»Berfammlung verhandelte Frage
fol dur eine Stimmen-Majorität der gegenwärtigen Directoren
entjchieden werden in ber Meile, daß jeder Director Ein Votum
habe, ausgenommen bei einer Gleichheit der Stimmen, wodann
der fungirende Präfident noch ein zweites oder enticheidendes
Votum Bin fol.
8. 107. Die Directoren dürfen ihre Befugnifle oder eine der
felben an Ausſchüſſe übertragen, welche Ausſchüſſe aus einem
ſolchen Mitgliede oder aus folden Mitgliedern beftehen follen,
als die Directoren für geeignet erachten, auch dürfen fie ihre
befchlußfähige Anzahl (quorum) ihre Pflichten und ihr Berfahren
beftimmen und reguliren, und jeder foll über feine Vers
handlungen ein Protokoll führen und von Zeit zu Zeit über die-
jelben den Plenar-Verfammlungen Bericht erftatten.
8109. Ein aus drei oder mehreren Directoren beftehender
Ausſchuß darf einen Präfidenten wählen, wird aber ein ſolcher
Präfivent nicht gewählt, oder ift derfelbe in einer Verfammlung
zu der für diefelbe beftimmten Zeit nicht gegenwärtig, jo dürfen
die gegenwärtigen Mitglieder einen aus ihrer Mitte zum Prä-
ſidenten einer Polen Verfammlung wählen.
8 109. Ein Ausihuß darf nad Gutbefinden zufammentreten
oder fich vertagen. Die bei einer KAusfhuß« Berlammlung ver:
handelten Fragen follen durd eine StimmensMehrheit der gegen-
värtigen Mitglieder entjchieden werden, und bei einer Gleichheit
8
achten zur Bejorgung der Geſchäfte ſich verfammeln, und dürfen
— — —— m —
der Stimmen ſoll der Präſident einer ſolchen Verſammlung ein
zweites oder entſcheidendes Votum haben.
8 110. Alle bei einer Plenar-Berfammlung vorgenommenen
Handlungen follen felbjt dann gültig fein, wenn bei der Berufung
der Plenar-Berfammlung irgend ein Formfehler — iſt.
g111. Alle Handlungen, die von einer als Director fun:
girenden Perfon, oder von einem Directoren-Ausihuß vorge»
nommen werden, follen felbft dann, wenn es ſich herausſtellt,
daß in der Ernennung eines folhen Directord oder eines ſolchen
Ausſchuſſes ein Formfehler vorgefommen, oder daß ein folder
Director nicht befähigt war, ebenſo gültig jein, ala ob dieſer
fehler oder dieſe Nihtbefähigung gar nicht exiftirt hätte. Jedoch
joll feine Handlung gültig fein, welche von einer folhen Perjon
oder einem jolhen Ausſchuß vorgenommen wurde, nachdem dieſer
gehe oder dieje Nichtbefähigung in dem Protocolle der Plenar-
erfammlung vermerkt worden war.
8 112. Die Verhandlungen jeder Plenar-Verſammlung und
das Erfcheinen der Directoren bei derſelben, follen jogleih oder
fobald wie möglidy nachher, von dem Secretär in ein eigens zu
diefem Zwecke bejtimmtes Buch eingetragen und von dem Prä—
fiventen der Berfammlung, bei welcher fie vorgelefen worden,
unterzeichnet werden, und über das Erjcheinen der Directoren joll
den Nctionären Bericht erftattet werden.
8 113. Jede fo eingetragene und unterzeichnete Verhandlung
fol in Ermangelung eined Beweifes von einem Fehler, als ein
Driginal»Act ongejehen werben.
XVII. Befugniffe und Pflichten der Direction.
8. 114. Die Direction fol mit den folgenden Befugniſſen
und Pflichten und deren Ausübung betraut werden, nämlich:
Mit der Dberleitung und Verwaltung der Geſchäfte der
Geſellſchaft.
Mit der Ernennung und Eutlaſſung und der Beſtimmung,
der Pflichten und Gehälter des leitenden Gejchäftsführers (wenn
ed einen giebt) Dirigenten. Secretäre, Arditecten, Inſpectoren,
Gehülfen, Agenten und der Diener der Gejellihaft und mit den
Gautionen, welche diefe zu leiften haben.
Mit den Brovifiong-Gebühren der Rechts-Gonfulenten, Agenten
und anderer Perſonen, ob Netionäre oder nicht, welche Provifions-
Sebühren für oder auf Grund einer oder mehrerer bei der Ge-
ſellſchaft abgejchloffenen Bolicen oder der Prämie, welche von
ihnen oder durch ihre Vermittelung bezahlt worden, gegeben
werden.
Mit der Ernennung und Entlafiung von Perfonen bei Filial-
Directionen, mit oder ohne Actienbefähigung in Städten und
Ortſchaften in Großbritannien und anderswo; und mit der Er—
theilung folcher Pflichten, Befuaniffe und Vorrechte und Ne-
munerationen an diejelben als die Direction von Zeit zu Zeit
für zwecdienlich erachten wird.
Mit der Zufammenberufung von General:Beerfammlungen.
Mit der Einleitung, Führung, Vertheidigung, Austragung
und der Aufgebung irgend eined gerichtlichen Merfahrens durch
oder gegen die Gefellichaft, oder gegen die Beamten oder in
anderen Angelegenheiten der —
Mit der Feſtſetzung des Verſicherungs-Tarifs der Geſellſchaft
und anderer einſchlägigen Angelegenheiten.
Mit der Feſtſeßung der Bedingungen der Verſicherungs—
Policen der Gefellichaft in Gemäßheit der Beitimmungen der
gegenwärtigen Urkunde,
Mit dem Abichliefen von PVerficherungs-Policen der Geiell:
ſchaft und dem Abſchließen von Anleihen auf Hupotheten, Schuld»
verfchreibungen oder auf andere Weiſe hinfichtlih jeder nad dem
Ermefien der Direction für das Geſchäft der Gejellichaft noth—
wendigen Geldjumme, dem Ankauf von Lebens-Intereſſen, Ueber
lebungs» Anmwartjchaften, Ueberlebungs-Intereſſen Des zweiten
Grades, Erpectanzen und anwartichaftlichen Anterefien in Erb—
insgütern oder Zeitpacht-Beſitz oder in ganz freiem oder gewohn—
eitsrechtlich freiem Grundbefig oder in perfönlidem Einenthum
ohne Unterfhied, ob es unbeftritten, unbe.
oder unbedingt fei; dem sagichen anderer
für die Gefellichaft, und dem Gontrahiren folder
und PVerbindlichkeiten im Namen der Geſellſchaft, als
ben Ermeſſen der Direction zur Gefhäftsführuug der Ges
notwendig erachtet wird.
H der entweder theilweifen oder gänzlichen Befeitigung
wi Mens, das die Gefellichaft auf Grund einer —* über:
vu, welche Befeitigung dadurch ermöglicht wird, daß die
Siellihaft bei einer anderen Gefellichaft eine ähnliche Police
ar Bolicen abſchließt. j
Nit dem Ausftellen und Geben von Quittungen, Empfang:
deinen und dergleichen, in Bezug auf Geldſummen, melde die
Örielichaft zu empfangen hat, und auf Anſprüche und order:
ungen der Gefellicaft
Mit dem Abſchließen von Vergleihen in Rüdfiht auf Aus:
kinde der GEndeE ober in Deyun auf Anfprühe und order:
sen der Gejellihaft; mit der Anheimftellung von Anfprüchen
und Forderungen der Geſellſchaft oder gegen diejelbe, an Schicds-
ur und der Ausführung und Lollziehung der Ausſprüche
delben.
Mit dem Handeln im Namen der Geſellſchaft in allen
Lırquerott» und Infolvenz-Angelegenheiten.
Nilt ver Placirung von Geldern der Geſellſchaft in ſolchen
ihren Werthen und Anlagen, alö die Directoren auf Grund
vr gegenwärtigen Urkunde von Zeit zu Zeit für gut erachten;
oh in Bezug auf Grund » Eigenthbum darf eine ſolche Geld:
Anlage nicht ohne eine folhe Erlaubniß des Board of Trade
Indelö-Minifteriums), wie fie nach dem Gefeh erforderlich it,
vıttnden.
Mit dem gehörigen Führen der Rechnungen in Bezug auf
% Einzahlungen, Grevitanweifungen, Auszahlungen, Schulden,
ie Eigenthum, Güter, Anfprüche und Forderungen
1 Sehe t.
Pit dem Abſchließen der —— jedes vorhergehenden
Ybres bis zum 25. December jedes Jahres, und der Ablieferung
5 Auszuges oder einer Bilanz derfelben an die Rechnungs:
Öntroleure, von drei Directoren unterzeichnet, wenigſtens zweis
@dsierzig Tage vor der nächſten jährlichen General-Berfammlung;
=» der 24. December jedes am foll als der Schluß des
ir — der Sefelfiaft etrachtet werden. (Abgeändert
uch Special-Beichluß vom 30. December 1862, Nr. VILL, Fol. 15.)
Mit der Dbliegenheit dafür zu forgen, daß die Rechnungen
re Jahr gehörig abgefchloffen und in Gemäßheit des Geſehes
2 der gegenwärtigen Urkunde controlirt werden.
Mit der Nbfaffung eines Berichtes über die Angelegenheiten
m) Ausfichten der Setellfchaft für jede jährliche General » Ber:
‚mlung, welcher Bericht folche Details enthalten foll, die zur
| Mlirung der Rechnungen nöthig fein mögen.
|, Pit den Aufforderungen an die Aktionäre wegen etwaiger
| "lungen auf ihre Aktıen.
„At der Annahme von Borausbezahlungen folder, etwaiger
"ablungen, und der Beftimmung der Bedingungen, unter denen
“be Borausbezahlungen angenommen werden jollen.
„Rt den für die General:Verfanmlungen zu machenden Vor:
Digen, hinfichtlic) der dabei zu beſchließenden Fragen, nämlich
A rfe durch einen Spezialbejhluß oder auf andere Weiſe ent:
den werben follen, und der Abfafjung von fupplementariihen
® anderen Urkunden, die auf Grund der gegenwärtigen Urkunde
“loan werden jollen.
* dem Halten des Regiſters der Actionäre und des Ceſſions—
ters,
Mit der Sorge für ein Gefchäftslofal für die Geſellſchaft,
dm Ankauf oder Pacht von Landbefig, Gebäuden oder Erbs
"sungen zu diefem Zwede.
4 Dt der Entfcheidung über die Wappenfigur des Siegels
& der Erlaubnif der Benupuna deffelben, jedoch in der Weife,
daf jedes mit dem Siegel zu verfehende Inftrument von wenigftens
zwei Directoren Ast und von dem Sekretär entweder
contrafignirt oder mit den Anfangsbuchftaben feines Namens vers
jehen fein fol. (Modificirt durch Spezial-Bejhluß vom 30. Des
cember 1862, Nr. I, Fol. 15.)
Mit der Sorge für die fichere Aufbewahrung des Siegel3.
Mit der Sorge, daß alled dasjenige vorgenommen werde,
was die Landesgeſetze vorschreiben. ,
Mit der Sorge dafür, daj; Alles dasjenige gejchehe, was die
Gefellfhaft in den Stand fept, eine Beſchränkung der Zahlungs»
verbindlichkeit der Actionäre zu erlangen, falls dies durch irgend
eine Parlaments:Acte rathfam werden follte.
Mit der Ermittelung und Bezahlung aller derjenigen Aus—
aben, die durch die Bildung, Gründung und Regiftration der
Sefellichaft entjtanden find.
Mit dem Ankauf oder der ——— des Geſchäftes, oder
eined Zweiges einer anderen Gefellichaft, fer dies Feuer⸗ Lebens:
oder Seeverfiherung; und der Beltimmung ber Bedingungen
eined foldhen Ankaufs oder einer ſolchen Berfchmelzung, fowie
auch der Entſcheidung, ob die Zahlung in Geld oder Actien
oder theils in Geld und theils in Actien geſchehen fol.
Mit der fonftigen Beuuffchtigung, Leitung und Regulirung
aller anderen Angelegenheiten der Gejellfhaft, ausgenommen in
folden Fällen, wo durch gegenwärtige Urkunde andere Be:
jtimmungen getroffen find. (Erweitert dur Special» Befdhluf
von 8. ML Fol. 16.)
8 115. Die Directton fol außer den oben erwähnten, Befug-
niffe und Pflichten ausüben, die durch die ——— und
— egenwärtige Urkunde den Directoren entweder direct ober
dur —— verliehen und auferlegt ſind.
$ 116. Es ſoll der Direction das Recht zuſtehen, mit ber
an einer auferordentlichen General » Berfammlung von
eit zu Seit zu entſcheiden, in welchem nn der Gewinn
der Gefellihaft (mern ein folder da ift) in Bezug auf jeden der
verſchiedenen Fonds, die etwa gejondert verwaltet werben, unter
den Inhabern der auf diefe Fonds refpective verficherten Policen
vertheilt werden fol, ſowie auch zu enticheiven, in welcher Weife
diefer Gewinn vertheilt werden fol, ob durd die Erhöhung der
dur die Policen verfiherten Summen, oder ob durch Herab—
ſetzung der fünftig darauf zu zahlenden Prämien, oder durch die
Auszahlung einer Baarjunme, und ob in einer oder im mehreren
der erwähnten Weifen, oder auch anders; ferner die Art und
Weiſe zu beftimmen, in welcher die Inhaber folder Policen dieje
Gemwinnantheile befommen follen, aud dürfen fie diefen Ins
habern die Wahl in diefer Beziehung geftatten oder verweigern.
$ 117. Jede Rechnung der Directoren foll, wenn fie von
einer General » Berfammlung durcgefehen und angenor.nen iſt,
für endgültig betrachtet werden, ausgenommen, wenn innerhalb
der zwei nächſtfolgenden Monate Irrthümer darin gefunden werden.
118. enn innerhalb des erwähnten Zeitraums irgend
ein Irtthum gefunden wird, fo ſoll die Rechnung fofort berichtigt
und nachher I endgültig betrachtet werben.
$ 119. Die geringfte Remuneration der ſämmtlichen Direc-
toren foll vom 30. Auguft 1861 an 2500 Pfund Sterling be»
tragen und fol diefe Summe unter die Directoren in der von
are felbft von Zeit zu Zeit zu beftimmenden Weife vertheilt
werden.
XVII. Controleure.
8 120. Drei Actionäre ſollen von jeder Ben Generals
Verſammlung zu Gontroleuren für das folgende Jahr ernanni
werden, und follen diefelben zufammen, oder zwei von ihnen, bie
Befugniß haben, auf Koſten der Geſellſchaft einen oder mehrere
Rechnungsführer von Fade zu Hülfe zu nehmen.
$ 121. Ihre Remuneration fol von den fie ernennenden
Verlammlungen feftgeient werden.
8 122. Sie follen vie Rechnungen der Gefellfhaft mit Zus
trundelegung bed Gefeges und der gegenwärtigen Urkunde con»
groliren.
123. Jede per Vacanz in dem Gontroleur:Amte, wo⸗
durch die Anzahl auf Einen reducirt wird, foll durch eine zu
diefem Zwecke zufammenberufene außerordentlihe General-Ber:
fammlung bejegt werben.
124. In der Abwefenheit eine Controleurs dürfen die
mei — die Pflichten und die Befugniſſe der Controleure
ausüben.
$ 125. Menigitend achtundzwanzig Tage vor jeder jährlichen
Seneral:Berfammlung follen die Directoren den Gontroleuren
die jährlihen Rechnungen und Bilanzen, die der Berfammlung
vorgelegt werden follen, übergeben, und die Eontroleure follen
diefelben empfangen und prüfen.
8 126. Innerhalb vierzehn Tage nad) dem Empfange ber
Rechnungen und Bilanzbogen follen die Gontroleure dieſelben
für richtig erflären, oder wenn fie das nicht vermögen, follen fie
einen bejonderen Bericht darüber erftatten, und den Directoren
Rehnungen und Bilanzen nebjt Bericht darüber (wenn ein
ſolcher nöthig ift) übergeben.
$ 127. Zehn Tage vor jeder jährlichen General:Berfamm-
lung follen die Directoren ein gedrudtes Exemplar der controlirten
— und Bilanzen nebſt dem Berichte der Controleure
darüber (mern dieſer nöthig ift) an jeden, als im Vereinigten
Mönigreiche eg regiftrirten Actionär und zwar an jeine
regiftrirte Adreſſe überfenden.
) 128. Ber jeder jährlihen General-Verſammlung foll der
Deriht der Sontroleure (wenn einer vorhanden) nebft dem Bericht
der Directoren, der Verſammlung vorgelejen werben.
8129. Das ganze Jahr hindurch, und zuallenthunlichen Stunden
des Tages Sollen die Gontroleure refpective Zutritt zu den
Rechnungsblichern und Regifterbüchern der Geſellſchaft, und Ein»
ficht in diefelben haben, mit Zuziehung der Gehülfen und Anderer,
und mit foldhen Erleichterungen, als die Eontroleure billigermeife
verlangen können.
, Baar Vor der erften jährlichen General-Berfammlung foll
die Direction die Controleure ernennen und deren Remuneration
nad Ermeſſen beftimmen.
XIX. Direetoren, Curatoren und Angeſtellte.
$ 131. Es follen folde und fo viele Guratoren zu irgend
einem Zwecke der Gefellichaft ernannt werden, als die Directoren
jeder Zeit für angemefjen halten, und fie follen ſolche Befugniſſe,
Tolche Garantien und folde Pflichten erfüllen, und ſolchen Regeln
unterworfen fein, als die Directoren zu befchließen für nöthig
erachten werben.
8 132. Den Directoren, Euratoren, Eontroleuren, Dirigenten
dem Sekretär und anderen Angeftellten follen alle in ihren Amts
verrichtungen, oder durch diefelben entjtandenen Verlufte und Aus:
gaben vergütet werben, außer wenn ſolche die unvermeidlichen
Folgen ihrer eigenen Fehler oder ihrer millfürlichen Handlungs»
weile waren.
$ 133. Sein Director, Curator, oder Angeftellter foll für
einen anderen Director, Curator oder Angeftellten verantwortlich,
fein, noch für feine Mitunterzeihnung einer Quittung oder für
jeine Mitwirkung mit feinen Amtscollegen, noch auch hr irgend
einen Verluft, oder eine Ausgabe der Gejelliaft, außer wenn
‚oje die Folge feiner eigenen Fehler oder feiner millfürlichen
Handlungsweife waren.
8 134. Die Rechnungen jedes Guratord oder Angeftellten
lönnen entweder ganz oder zum Theil von den Directoren gut⸗
geheisen und bezahlt, oder verworfen werben.
$ 135. Jeder Angeftellte der Gefellichaft, der —— hat,
oder inſolvent — oder ſich mit feinen Gläubigern vers
glihen hat, fol in Folge deſſen die Fähigkeit verlieren, als Ans
een der Geſellſchaft zu handeln und ein folder zu fein,
aufhören.
8 186. Jedoch follen feine Amtshandlungen jo lange rechts⸗
10 —
kräftig und verbindlih für die —— ſein, als ob er die
Sahı feit nicht verloren hätte, bis feine Nihtbefähigung im Prı
tofolle der Directoren vermerkt worden ift.
137. Der Sekretär fol die Verhandlungen, Bücher um
Papiere der Gefellfhaft aufbewahren und fol zmifchen gehn un
zwölf Uhr Vormittags oder zu ſolchen anderen tWunlichen tunder
als die Directoren von Zeit zu Zeit deftimmen werden, diejenig
Einficht des Negifterd der Nctionäre erlauben, die von dem Ge
fege vorgefchrieben ift, mit der Bedingung, daß jeder Nctionä
oder jede andere Perfon vor dem Einfeben in ein eigens zi
diefem Zwecke beftimmted Buch feinen Namen einſchreibe; unl
der Sekretär foll vor jeder jährlihen General-VBerfammlung jedi
Einficht irgend eines Buches oder einer Rechnung der Geſellſchaf
erlauben, welche die Direction geftatten mag, er darf jevod
em Einfiht der Verhandlungen, Bücher oder Papier
erlauben.
8 138. Der Sekretär fol allen Documenten, Die befiegell
werden müflen, mit der Ermächtigung einer Plenar:Berfammlung
zu folden Zeitpunkten und in der von letzterer beftimmten Weiſe
dad Siegel beifügen, und foll alle folhe Documente contrafigniren.
et durch Special:Beichluß vom 30. December 1862, Nr. ],
Fol. 15.)
8 139. Die Direction darf einen temporären Stellvertreter
des Sefretärs ernennen, welcher zu den Zweden der gegenmärtigen
Urkunde, als der eigentliche Sekretär angefehen fein —*
XX. Metien.
$ 140. Die Actien ſollen mit fortlaufenden Nummern ver
jehen werden und mit Nummer Eins anfangen.
$ 141. Jede Aectie foll als perjönlihes Eigenthum gelten,
und als ſolches übertragen, jedoch nicht getheilt werden Fönnen.
8 142. Die Vertheilung derjenigen Xctien, die am Tage der
vollftändigen Regiftration der Gefelichaft etwa nicht vertheilt fein
follten, oder deren Vertheilung nicht gutgeheifen wurde, ſowie
die Vertheilung nachträglicher Actien, falls ſolche nachträglide
Actien auf Grundlage der in gegenmärtiger Urkunde, zu dieſem
Zwecke feftgefegten Regeln ausgegeben werben, ſoll von ben jedes»
maligen Directoren allein vorgenommen werden, jedoch follen die
Directoren bei der Bertheilung der nachträglichen Actien die Wünſche
ver General:Verfanmlung, durch welche die Ausgabe derjelben
bejchloffen werben, berüdfchtigen, ,
g 143. Die Gefellihaft anerkennt Fein aus Billigkeit herzu-
leitendes zufälliges, fünftiges oder theilmeijes Sntereffe in einer
Actie, auch hält fie fih nur bezüglich derfelben — Abſolutrecht
einer ſolchen Perſon gebunden, die von Zeit zu Zeit als Inhaber
derjelben regiſtrirt iſt, ſowie durch das Recht eines Vaters, Vor:
mundes, eines Guratord, eined Ehemannes, Teftamentvollitreders
oder eined Curators der Maffe eines Falliten oder Zahlungsun:
fähigen, welche Perſonen auf Grund der gegenwärtigen Urkunde
Nctionäre einer ſolchen Nctie werden, und diefelbe übertragen
dürfen.
XXL Uebertragung der Uctien.
8 144. Die —— von Äctien ſoll nur in der durch
das Geſetz vorgefchriebenen Weife gejchehen.
8 145. Dad Negifter der UÜebertragungen fol unter der
Controle der Direction von dem Selretär geführt werben.
8 146. Die Uebertragungsbücher follen für einen Zeitraum
von nicht mehr als — Tage unmittelbar vor der jahrlichen
General:Berfammlung jedes Fahre, ſowie auch zu jeder anderen
eit gejchlofien werden, welche die Directoren für zwedmäßig
— jedoch ſo, daß dieſelben im Ganzen nicht für einen
rößeren Zeitraum als einundzwanzig Tage in jedem Jahre ge—
—32* werden.
147. Der Vater, Vormund, Ausſchuß, Ehemann, Teſtamenls⸗
volljtreder oder Adminiſtrator reſpective eines Kindes, eines
Irrfinnigen, Blödſinnigen, einer Frau oder eines verſtorbenen
Actionärs, ſoll als ſolcher fein Actionär fein dürfen.
8 148. Jeder Vater, Vormund, Ausſchuß, Ehemann,
oder Aominiftrator darf jede Actie des
Mer Actionär werden, nachdem er den Directoren
i8 feines Rechts gegeben, als fie für gegründet
halten; und eine Eintra ung des Bexweiſes foll in
Directoren zu diefem Zwede beftimmtes Buch gemacht
Der Geifionär der Mafle eined banquerotten oder
nfähigen Actionärs foll als folcher Fein Actionär
Die Geffionäre der Maſſe eines banquerotten oder
dürfen Az Aetie des Falliten
in ein von den Directoren zu diefem Zwecke
eſt emacht werben.
Die Uebertragung einer Actie ſoll von keiner Perſon
cher gemacht werden, als bis dieſelbe dem Sekretär oder dem
— wenigſtens ſieben Tage vorher ihren Wunſch, die
agung zu machen, notificirt hat, nebſt Angabe der Nummer
der zu übertragenden Actie, fomwie des Namens, des Wohnortes
und — des gg Ceſſionärs.
S 152. Die Uebertrag einer Aetie ſoll nicht ohne Zu—
fimmung der Directoren we Po und eine Eintragung dieſer
Juftimmung foll in das ghrototoll ihrer Verhandlungen oder in
ein zu dieſem Zwecke von ihnen beftimmtes Buch gemacht werden.
XXII. Hetionäre.
8 153. Es foll Niemand als der Geffionär einer Xetie
tegiftrirt werben, bis er daB nach der geſetzlichen Worfchrift voll:
jogene Document der Webertragung dem Haupibureau der Gefell:
haft übergeben hat.
154. Das Regifter der Actionäre joll unter der Gontrolle
der Di
8 155. Jeder Actionär foll von Zeit zu Zeit dem Sekretär
keine Wohnungsadrefie im Vereinigten Königreihe angeben, und
diefer von Zeit zu Zeit fo regijtrirte Wohnort fol zu dem Zwecke
des —— und des Gegenwärtigen als ſein Wohnort betrachtet
wer
XXIII. Vetienſcheine. (Certificate).
156. Jeder Actionär ſoll nach dem Ermeſſen der Dierctoren
zu Einem Aclienſchein unter dem Siegel der Geſellſchaft in Be:
ug auf alle feine Actien oder zu mehreren Nctienfcheinen bes
techtigt fein, in der Weife, daß jeder Actienſchein auf einen Theil
ſeiner Actien Tautet und die Nummer der Nctien [pecificirt.
8 157. Wenn ein Nctienfhein abgenugt oder verloren ift,
fo darf er gegen Bezahlung von nicht * als zwei Schilling
und ſechs Pence, falls nicht unentgeltlich, als die Directoren vor—⸗
ihreiben, erneuert werden, und follte der erjte Nctienfchein zum
Behufe der Ungültigkeits-Erklärung oder Vernichtung nicht beis
gebracht werben können, fo fol gegen Beibringung eines foldhen
Beweifes Binfichtlich des Verlufes oder der Vernichtung des
eriten Scheines, und gegen die Beftellung folder Sicherheit, oder
unter folden anderen Bedingungen, als die Directoren in jedem
einzelnen Falle billigerweife verlangen können, ein neuer Actien⸗
ihein auögeftellt werben.
XxXIV, Dividenden,
8 158. Alle Dividenden auf die Actien follen durch eine
General-Berfammlung erklärt werden, und follen nur aus dem
Reingewinn der Gejellfchaft und nad denjenigen Beftimmungen
acwährt werben, die in — Urkunde zu dieſem Zwecke
niedergelegt find; und feine Dividende ſoll (unbeſchadet einer
etwaigen Prioritätds oder garantirten Dividende) die von den
Direetoren der General:Berjammlung empfohlene Summe über:
Ihreiten. (Abgeändert durch den Special: Bejhlufß vom 8. März 1870
und durch Special-Befchluß vom 14. Mär) 1877 ol. 16.)
11
ection von dem Sekretär gejührt werben. | einzeln als
16
8 159. Denn ein Actionär der Geſellſchaft etwas fchuldet,
oder verftorbenen Nctionärs übertragen, |fo follen entweder alle an ihn zu zahlenden Dividenden oder
ein hinlänglicher Theil derfelben von der Gefellfchaft zur Abs
tragung einer folhen Schuld verwendet werben.
8 160. Die Gejellfchaft hat ein erftes und privilegirtes
Retentiond» und Klagerecht gegen jeden Actionär, der zu irgend
einer Zeit, entweder allein oder in Verbindung mit einer anderen
Berfon bei der Gefellichaft in Schuld fteht; ohne Unterſchied, ob
diefe Perfon Actionär ift oder nicht, und ob die betreffenden
Actien auf diefen Nctionär allein oder auf ihn in Verbindung
mit einer anderen Perfon regiftrirt find. (Ergänzt durch Special:
Beihluß vom 30. December 1862, No. XI Fol. 16.)
8 161. Dividenden auf Actien, die keinen rehtsmäßigen und
regiftrirten, und zur Empfangnahme der Zahlung berechtigten
Inhaber haben, ken o lange ſchwebend bleiben, bis irgend
eine Perſon als der Inhaber folder Actien regiftrirt ift.
$ 162. Unbezahlte Dividenden werden von ber Geſellſchaft
nicht verzinit.
8 163. Dividenden, welche innerhalb fünf Jahren nad) der
Erklärung derjelben nicht von einer Perſon reflamirt werdeu, die
Anfprüce darauf hat, und die zum —— derſelben und zur
Ausſtellung einer gültigen Quittung darüber berechtigt iſt, ſollen
nad) Verlauf dieſer * zu Gunſien der —— verfallen;
aber die Direction darf nach Ermeſſen dieſes Verfallrecht aufheben.
XXV. Einzahlungen.
8 164. Alle Einzahlungen auf Actien follen nah dem Er-
meſſen der Gefellfchaft geichehen, jedoch fo, daf die Aufforderung
dazu wenigftend einen Monat vor jeder Ginzahlung erfolgt.
$ 165. Die Aufforderung zur Zahlung joll dann ald ges
ichehen betrachtet werden, wenn der dazu ermächtigende Beſchluß
von der Direction gefaßt worden ift.
$ 166. Seine Einzahlung foll innerhalb dreier Monate nad
einer früheren gemacht werben.
167. Die vereinten Inhaber einer Actie follen fomohl
verbunden zu allen Einzahlungen verpflichtet fein.
5 Wenn ein Actionär einer Aufforderung zur Ein:
zahlung an dem dazu beftimmten Tage nicht entfpricht, ſo foll er
auf den rüdftändigen Betrag ſolche Binfen bezahlen, als die
Directoren zur Zeit der Aufforderung feftgeiegt haben mögen,
und zwar von dem zur Zahlung beftimmten Tage bis zu dem
Beitpuntte, wo die Einzahlung wirklich gefchieht.
$ 169. Ein Actionär fol fo lange nicht ftimmberechtigt fein
oder dad Privilegium eines Actionärs genichen, alö eine von ihm
zu leiftende Zahlung nicht erfolgt iſt.
xXVI Das Verfallen der Aetien.
8 170. Wenn ein Nctionär eine Einzahlung an dem dazu
bejtimmten Tage unterläht, jo dürfen die Directoren zu jeder
Zeit nachher, fo lange die Einzahlung nicht geihehen, ihm eine
Mahnung, die ihn zur . der ſchuldigen Summe nebjt den
daraus erwachſenen Zinjen ———— — laſſen.
8 171. Die Aufforderung ſoll einen weiteren Tag und einen
Drt beftimmen, an dem eine jolhe Einzahlung geleitet werden
fol. Auch fol fie erklären, da im Falle der Nichtbezahlung zu
der beftimmten Zeit und an dem beitimmten Drt, die Aetien,
hinfichtlich deren die Aufforderung geſchehen, als verfallen erklärt
werben Fönnen.
8 172. Wenn der oben erwähnten Mahnung nicht Folge
geleiftet wird, fo können alle diejenigen Actien, hinſichtlich deren
die Mahnun gelgehen, durch einen Beſchluß der Directoren als
verfallen erklärt werden.
$ 173. Jede fo verfallene Actie foll ald das Eigenthum der
Geſellſchaft erklärt werden, und darf zu jeder Zeit, nachdem biefer
Verfall von einer GeneralBerfammlung beftätigt worden, vers
kauft und in folher Weife übertragen werden, ald die Directoren
für geeignet erachten; oder diejelben dürfen annullirt werben.
174. Seder Actionär, deſſen Actien für verfallen erflärt
werden, fol nichtöbeftomweniger gehalten fein, der Geſellſchaft alle
auf diefe Actien zur Zeit des Verfalls noch gebührenden Ein:
zahlungen zu leiften.
8 175. Wenn Jemand auf eine Nctie einen Anſpruch hat,
ohne feinen Anfpruc durch die Regiftration feines Namens als
Inhaber derjelben nah den Beftimmungen der negenmwärtigen
Urkunde legalifirt zu haben, es troß der Aufforderung der Direc-
tion ſechs Monate lang unterläßt, fi zu legalifiren, jo dürfen
die Directoren gleich nach dem Ablauf dieſes Zeitraums eine jede
ſolche Actie ald zu Gunften der Gefellfchaft verfallen erklären.
8 176. Wenn ein Nctionär, ausgenommen auf Grund einer
mit der Geſellſchaft abgeſchloſſenen Berficherungs-Bolice, gegen
die Geſellſchaft, oder gegen die Directoren, oder gegen einen der
felben ın ihrer Eigenfhaft als ſolche, bei irgend einem Gerichte,
mit einem Proceß droht, einen folchen beginnt oder führt, fo
follen die Nctien eines ſolchen Actionärs auf Empfehlung der
Direction und mit der ——e einer General-Verſammlung,
ſelbſt wenn ein ſolcher Proceß noch im Gange iſt, und mag die
angebliche Veranlaſſung zu demſelben geweſen ſein, welche ſie
wolle, zu Gunſten der Geſellſchaft als gänzlich verfallen erklärt
werden, aber in jedem derartigen Falle ſoll die Geſellſchaft inner—
halb vierzehn Tagen nach dem Verfalle, ihm den vollen Werth
der Actien nach dem Coursſtande zur Zeit des Verfalls zurück—
zahlen, welcher Werth in ſtreitigen Fällen durch Scieds-
richter beftimmt werden fol.
$ 177. Der Berfall einer Nctie fol die Erlöfchung aller
Intereffen, Anſprüche und Forderungen an und gegen die Ges
jellichaft hinfichtlich der Actie und aller anderen Rechte auf die-
felbe nach fich ziehen, mit Ausſchluß folder Rechte, die durch
gegenwärtige Urkunde ausdrüdlich ausgenommen worden find.
8 178. Jedoch darf die Strafe des Verfalld einer Actie
innerhalb zwölf Monaten, nachdem diejer Verfall erklärt worden,
von den Directoren nah Ermeſſen erlaflen werden, wenn der
Schuldner alle der Gejellichaft gebührenden Summen, und die
durch Nichtzahlung veranlaften Ausgaben wieder erftattet, und
eine folche Geldbuße erlegt, ald die Directoren für billig halten
werden; jedoch foll die Straferlaffung nit ald von Rechtöwegen
gefordert werden können.
8 179. Der Berfall einer Actie fol den Anſpruch auf Divis
denden oder auf eine Dividende, die darauf ſchon erklärt ift,
nicht beeinträchtigen.
$ 180. Der Verkauf und andere Verwendung der vers
fallenen Actien dürfen von den Directoren zu der ihnen belie:
bigen Zeit und zu den ihnen beliebigen Bedingungen gefchehen.
8 181. Eine mit dem Siegel und mit der Unterjchrift zweier
Directoren verfehene, und von dem Sekretär contrafignirte Er:
Härung, daß eine Actie auf Grund der gegenwärtigen Urkunde
von Rechtswegen verfallen ijt, mit der gleichzeitigen Angabe des
Datums eines folhen Verfalls, foll zu Gunften jeder Perion,
die darauf Anfpruch macht, Inhaber einer ſolchen Actie zu fein,
alö ein gültiger Beweis der erflärten Thatjachen angejchen jein;
und eine Eintragung von der —— einer ſolchen Erklärung
ſoll entweder in das Protokoll der Verhandlungen der Directoren,
oder in ein dazu bejtimmtes Bud) gemacht werden.
XXVIH. VBerfallene und angefanfte Uetien.
8 182. PWerfallene oder zum Mortheil der Geſellſchaft an»
gekaufte Actien dürfen nach dem Ermefjen der Direction verkauft
oder abgegeben, oder wenn dies der Vortheil der Geſellſchaft er-
heiſcht, gänzlich annullirt werden.
XXVIMI. Anzeigen.
8 183. Anzeigen, die nach den Vorjchriften der Geſellſchaft
oder aus anderen Gründen den Actionären gemacht werden
müfjen, können, wenn fie in der Form von Gircularen geſchehen,
entweder perjönlich oder durch Boten, oder durch an die regiftrire
ten Mohnorte der Netionäre mit der Poſt gejandte Briefe ges
macht werden; und jede ſolche entweder übergebene oder durch die
Poſt Überfandte Anzeige foll in der Weife betiachtet werden, als
ob fie an dem Tage der Ueberreihung oder einen Tag nad der
12 —
EPTTER@URE
J *
Aufgabe auf die — gemacht worden wäre, ſelbſt wenn bie
Perſon, an die fie adreſſirt war, geftorben fein, oder dieſelbe
nie empfangen haben jollte.
184. Jede Anzeige von einer General:Berfammlung, Die
wenigſtens zmeimal an zwei Tagen nacheinander in wenigſtens
drei Londoner Tageblättern gemacht morben, foll in Fällen, vos
die Zeit und ber Et für die Abhaltung einer ſolchen Verſamm⸗
lung und der Zweck derjelben angezeigt werden müflen, jofern
derfelbe in der Anzeige angegeben wird, als eine hinlängliche
Anzeige für jeden —2** und jeden Policen-Inhaber gelten
und ebenſo entſcheidend ſein, als ob ein Anzeige-Eircular an ihn
perjönlich abgeneben morden wäre.
185. Alle Anzeigen, die den
müſſen, follen in Bezug auf eine
zweier oder mehrerer Perfonen ift,
werden, deren Namen zuerft im Negifter der Actionäre fteht, und
die fo gemachte Anzeige fol für alle Inhaber diefer Nctie ges
nügend fein.
8 186. Jede Anzeige, die ein Actionär der Geſellſchaft zu
machen hat, darf entweder in dem Hauptbureau der Geſellſchaft
abgegeben, oder derfelben durch die Poſt zugelandt, oder einem
Director, oder dem Sekretär der Gefellfcaft behänbdigt werden.
XXIX. Juſatz⸗Urkunden. |
8 187. Jede Zuſatz-Urkunde, die dur einen „Special-Be—
ſchluß“ gemacht wird, ſoll mit dem Siegel der — und mit
der Unterſchrift, und mit dem Siegel jedes anderen Mitcontra—
henten (wenn ein folder vorhanden) verfehen fein, und es ſoll
nicht geboten fein, Die Nctionäre oder einen u als Nctionär
zu Gontrahenten zu machen, fondern die Vollziehung derfelben
auf Grund des Gejetes, durch oder im Namen der Gejellichaft,
joll für alle Actionäre, deren Teftamentsvollitreder, Adminiſtra—
toren und Geifionäre rejpective bindend jein.
$ 188. Jede Zuſatz- Urkunde, die nach dem Gefehe in ge-
höriger Form regiftrirt fein muß, ſoll auch demgemäß regiftrirt
werden.
XXX. Beſchränkung der Verbindlichkeit
der Aetionäre.
8 189. Wenn zu irgend einer Zeit eine Parlamentö-Acte
durchgeht, vermöge deren duch die Regiltration der Gejellfchaft
oder auch anders die —— der Verbindlichkeit der Actio—
näre erlangt werden kann, jo foll die Direction die un-
bedingte Vollmacht befigen, nad ihrem Ermeſſen alle die-
jenigen Schritte zu thun, und zu allen denjenigen Hand:
Iungen ihre Zuftimmung zu geben, welche die Direction für
dienlich erachtet, um die Beſchränkung der Verbindlichkeit und
andere Vortheile der Acte zu erlangen, und fie dürfen zu diefem
Zwecke jede Nenderung, oder jede Aufhebung, oder Ermeiterung
der Statuten der Gejellfchaft, mit Ausſchluß der Orundgefetse
derjelben, vornehmen.
8 190. Wenn jedoch die Direction es nicht für zweckdienlich
hält, irgend welche Schritte zu thun, wodurd die Sekifchaft der
Acte unterftellt wird, jo foll fie innerhalb ſechs Monaten nach
dem Geſetzwerden derjelben eine aufßerordentlihe General:Rer-
jammlung zufammen berufen, und derjelben die Angelegenheit
ur Berathung vorlegen und der hierüber gefafte Beichluß der
Verſammlung foll für die Direction, für die Gejellfchaft und für
alle Actionäre bindend fein.
191. Wenn jedoch der Beihluß der Verfammlung gegen
die Unterſtellung der Gejellichaft unter die neue Acte lautet, fo
darf auf Empfehlung der Direction die Angelegenheit einer noch—
maligen auferordentlichen Generals-Berfammlung vorgelegt werden,
und der hierüber gefaßte Beihluß der Verſammlung Toll in gleider
Weife bindend fein.
XXXI. Auflöſung der Gejellichaft.
8 192. Wenn zu irgend einer Zeit die Hälfte des fubjcris
birten Gapitals, fei dies * eingezahlt oder nicht, verloren ſein
Aetionären gemacht werden
—* Actie, die im Beſitze
erjenigen Petſon zugeſtellt
per DBerkuft eingetreten fei, fol als ein entjcheidender
Thatſache diefed Verluſtes gelten.
Beun e3 zu irgend einer Zeit oder aus —— einem
—5* erachtet wird, daß die Geſellſchaft auf⸗
aaa werden ſolle, fo ſoll einer außerordentlichen General⸗Ver⸗
Ang von Actionären und Lebenspoliceinhabern, die eigens
Bib- rufen wurde, fei es zu dem Zwecke der Auflöhung
er Beielicaft, oder der Ummandlung oder Mobification der
Kelihaft, oder der Berfchmelzun ae mit einer anderen
Selkhajt, oder jei dieſer Zweck ein anderer, das Recht zu:
Xen, durch einen Befchluß einer Majorität von drei Biertheilen
an und Werth der in Perfon ober durch Vertreter bei
diefer Derfammlung mitftimmenden Actionäre, und dur eine
Kajoritãt von drei Viertheilen an Zahl und Werth derjenigen
fimmberechtigten Inhaber von Lebens-Polieen, die wirklich gegen»
wärig find, zu erklären, daß die Geſellſchaft aufgelöft werden
file, und den Zeitpunkt dieſer erg zu beitimmen, und
menn diefer Beſchluß durch den Beichluß einer gleichen Majorität
ki einer machherigen, zu diefem Zweck zufammenberufenen außer»
odentlichen General:Berfammlung, welche früheitens einen Monat,
und fpäteftens drei Wonate nach der früheren Berfammlung
uiommenberufen wurde, beftätigt wird, fo folk diefe Auflöfung
w dem in dieſem Beſchluſſe feitgefegten Zeitpunfte ftattfinden,
und zwar im der Weile, daß wenn die Hälfte des fubferibirten
Gapitald verloren ift, die durch Specialbeihluf zu entſcheidende
age nicht die fein fol, ob die Gejelljhaft überhaupt aufgelöft
werden folk oder nicht, ſondern fih nur auf den Zeitpunkt der
Auflöfung beziehen ſoll, welcher Zeitpunkt fpäteftens ſechs Monate
nach der Abhaltung der erjten zwei zu dieſem Zwede zufammen-
kerufenen auferordentlihen General-Berfammlungen allen ſoll,
und auf die Art und Weiſe wie dieſer Beſchluß nebſt allen
dahin gehörigen Angelegenheiten auögeführt werden foll.
$ 194. Jedoch foll ungeachtet des Werluftes der Hälfte des
hubfenibirten Sapitals feine gänzliche Auflöſung ftattfinden, aufer
einer ſolchen Abwickelung der Gefchäfte im Namen des Gerichts
alö die Geſetze vorjchreiben, wenn in der vor der General:Ber-
Jummlung, im welcher der Specialbeſchluß wegen Auflöfung der
Sejellichaft zur Betätigung vorgelegt oder wirklich beftätigt wir,
iiner der Actionäre einen bindenden und vechtäfräftigen Vertrag
unter folchen Garantien, als zu deſſen — und wirkſamer
kẽrfullung —— befunden werden, eingeht, die Aetien aller
Actionäre, die aus der Geſellſchaft auszuireten wünſchen, ent-
weder al pari oder zu —— Bedingungen zu kaufen,
und gleichzeitig genügende Sicherheit zu beſtellen, daß fie für die
Gefellfehaft nicht haftbar fein jollen.
195. Wenn eine auferordentlihe General: Berfammlun
jur Berathung darüber zufammenberufen wird, ob e3 zweckdienli
', die Gefellicaft aufzulöjen, oder einen früheren Beſchluß in
Bug auf die Auflöfung derfelben zu beftätigen, fo ſoll vie
Vireetion nicht nur den Netionären, ſondern auch jeder Berfon
dıvon Anzeige maden, die der Gefellfhajt ala Inhaber einer
Xıbenöpolice oder mehrerer Lebens-Rolicen, fi es auf fein eigenes
Leben, oder auf dad einer anderen Perfon, und entweder auf
ıın einzelnes Leben, oder auf ein verbundened Leben, oder fei e8
ine a le auf irgend eim eben, ober
mehrere im Betrage von 500 Pfund Sterling oder mehr, befannt
ft und zwar dur ein Gireular, da den Zweck diefer Verfamms
lung, Dxt, und Stunde angiebt; und zu diefem Zwede foll
"e Angabe eines folden Girculard auf der Poſt in London,
weldes mit der in den Büchern der Gejeticaft erwähnten
Hreſſe des Inhabers verjehen ift, als gehörige Weberlieferung
ner erg Anzeige betrachtet werben; vor joll die Direction
!me ſolche Berfammlung und deren Zwe
Zachlättern während zwei aufeinander folgenden Wochen ums
mittelbar vor ſolchen Verfammlungen anzuzei
eigen.
$ 196. In jeder auferordentlichen General: Berjammlung,
in drei Londoner | fie
Pa
Meellichaft, außer im dem unten erwähnten |melche zur Beraifung der Zweckmäßigkeit der Auflöfung ber
elöft werben, und ein Beſchluß der Direction, | Gejellichaft — Baar gar a ede —*—** der
Geſellſchaft als Inhaber einer Lebens-Police oder mehrerer
Lebens: Bolicen, fei es auf ein einzelnes Leben oder auf ein ver
bundene# Leben, oder fei ed auf eine Ueberlebungs-Anwartſchaft
auf irgend ein Zeben, oder mehrere im Betrage von 500 Pfund
Sterling oder mehr, befannt ift, daB Recht gegenwärtig zu jein,
und foll in derfelben Weile Anzeige davon erhalten, ald ob er
ein Aftionär märe, und Jeder Falcher aber ſoll für jede ans
fänglihe verfiherte Summe von 500 Pfund Sterlin p es
durch eine oder mehrere Policen, zu Einem Votum beredfig fein,
und wenn ein folder Inhaber zugleich ein Aetionär ift, fo ſoll
er dieſes Botum oder dieſe Boten unabhängig und abgefondert von
— er als Aetionär außerdem berechtigt iſt.
otum in Benug auf eine Lebens-Police, jei
der Inhaber derfelben Actionär oder nicht, ſoll durch Stellvertreter
abgegeben werben.
$ 198. Wenn zwei folche außerordentliche General-Berfamm:
kungen den Beſchluß gefaßt haben, die Geſellſchaft aufzulöien,
oder einen Beitpu: F die Auflöfung derſelben zu beftimmen,
o joll die Direction feine weiteren Policen ‘oder Leibrenten ab:
ließen oder in irgend einer Weiſe die Verbindlichkeit der Ge—
ellichaft vermehren, fondern fie ſoll > fchreiten, die beftehenden
rpflichtungen der Geſellſchaft nach Recht und Billigkeit zu er⸗
füllen, und To diejenigen Fonds und dasjenige Eigenthum der
Geſellſchaft, das nicht in Geld befteht, in Pr Weife und zu
folhen Bedingungen, ala die Direction am beften hält, fofort
verkaufen oder auf andere Weife zu Gelb machen laffen, und fich
mit Perfonen, die an die Gejellichaft Anſprüche haben, fei es auf
Grund von Policen oder in fonftiger Weiſe zu den rationelliten
Bedingungen abfinden und von Zeit zu Zeit die überfchüffigen
Activa der Gejellichaft unter die Actionäre im gehörigen Verhält-
niſſe vertheilen.
$ 199. Wenn ein Actionär während ſechs Jahren nach der
Zeit, wo die Auszahlung von Geldern an ihn hätte geſchehen
jollen, (welche Auszahlung dreimal in zwei Londoner Tageblättern
angezeigt worden) diefelbe zu verlangen unterläßt oder vernach—
läſſigt, fo vo angenommen: werben, daß er fein Necht auf die
Emp ic me oder die Erhaltung derfelben aufgegeben habe,
denjenigen haben,
197. Sein
und dieſes Geld foll unter die Aelionäre vertheilt werden, und
wenn alle Fonda der Geſellſchaft in dieſer Weiſe vertheilt find,
fo ift diefe Stiftungsurfunde ala erloſchen und gänzlich anullirt
zu betrachten.
XXX. Urbitration.
8 200. Sollte zwiſchen der Gefellihaft einerfeit3 und irgend
einem der Actionäre, ihren Erben, Teltamentävollitredern, Ad:
miniftratoren oder Guratoren andererfeitd, wegen ber mahren
Meinung oder Erklärung, oder der Möglichkeiten oder Folgen der
gegenwärtigen Urkunde ober des Geſetzes, oder wegen irgend
etwas, dad dann oder nachher auf Grund der gegenwärtigen Ur—
funde oder des Geſetzes vollzogen, unterlaffen oder geduldet
werben fol, oder wegen einer ge oder angeblichen Ders
letzung der gegenwärtigen Urkunde, oder wegen eined Anſpruchs
der aus dieler Verlegung oder angeblichen Verlegung entfteht,
oder wegen anderer Punkte der gegenwärtigen Urkunde oder des
Geſetzes, oder wegen anderer An degenbiten der Geſellſchaft
eine Streitigkeit ai, fa foll jede Kolbe treitigkeit dem Schieds⸗
fpruche zweier Perſonen anheingeftellt werden.
8 Einer von den Schiedsrichtern ſoll von jeder ſtreiten⸗
den Partei ernannt werden, beſtehe dieſe
mehreren —
g 202. Die Direction ſoll im Namen der Geſellſchaft einen
der Schiedsrichter ernennen.
203. enn eine Partei innerhalb fieben Tagen, nachdem
hriftlich oder von dem Agenten der anderen Kartei aufge⸗
fordert worden, keinen Schiedsrichter ernennt, ſo ſollen beide
Schiedsrichter von derjenigen Partei ernannt werden, durch die
oder durch deren Agenten die Auffordernng gemacht wurde.
artei aud einer oder
— 14 —
5 204. Die Schiedsrichter follen vor dem Beginne ihres
jchiedBrichterlihen eicäft fehriftli mit ihrer Unterfcri
eine unparteiiſche und geeignete Perfon zu ihrem Obmanne er
nennen.
8 205. Menn die Schiebörichter innerhalb vierzehn Tage
nad ihrer Ernennung keinen Obmann ernennen, fo darf auf Ber-
langen der ftheitenden Parteien, oder einer derjelben, von dem
Gouverneur der engliihen Bank oder von einem Richter unter
der Common Law Procedure Acte v. 1854 ein Obmann emannt
werben.
8 206. Wenn die Schiebörichter dreißig Tage, nachdem ihnen
die Sache zur Entſcheidung vorgelegt mworben, ſich über den
Schiedsſpruch nicht einigen können, jo fol der Obmann darüber
enticheiden.
207. Der Sprud; der Schiebörichter oder des Obmanns, wenn
er [hriftlich und mit den Unterjchriften verfehen und zur Uebergabe
an die ftreitenden Parteien oder an diejenige von ihnen, übren
Erben, Teftamentsvollitredern, Adminiftratoren oder Curatoren, die
es wünſchen jollten, innerhalb dreißig Tagen nad der Anheim-
Htellung der ftreitigen Sade an die Schiedsrichter ober den
Obmann, bereit jein follte, fol für alle Betheiligten, deren
Erben, Tejtamentävolljtreder, Aominiftratoren und Guratoren
bindend und enticheidend fein; und nachher muß Alles unter
lafjen und geduldet werden, ſowie es der Schiedsſpruch gebietet.
8 208. Die Schiedörihter und refp. der Obmann dürfen nad
Ermeſſen ftatt eines Ausſpruchs —*— fällen, und jeder einzelne
Ausſpruch ſoll bezüglich aller Angelegenheiten, die er in ſich be—
greift, ebenſo bindend und entſcheidend ſein, als ob —* Ange⸗
er den ganzen Gegenftand des Schiedsſpruchs abgegeben
ätten.
8 209. Die Schiedsrichter und refp. der Obmann follen er-
forderlihen Falls das unbedingte Recht haben, die auf die ftreitige
Sache bezüglihen Bücher, Rechnungen und Papiere der Gejells
ſchaft zu unterfuchen, und die ftreitenben Parteien, und deren
reſpective Agenten und deugen, eiblih oder auf Ja und Nein
oder auf einer durch das Geſetz beitimmten Erklärungsform an
Eidesftatt zu vernehmen.
8 210. Die Schiedsrichter und reipectwwe der Obmann follen
das unbedingte Recht haben, in der Abmwefenheit einer oder beider
Parteien zu ihrem Gejchäfte gu ſchreiten, jedoch muß diefen Par:
teien eine vorherige Anzeige davon gemacht werben.
8 211. Die Schiebärichter und refpective der Obmann dürfen
in ber zu entjheidenden Trage in derjenigen Weife zu Werke
gehen, die fie für die dienlichſte halten.
8 212. Der Obmann fol die unbedingte Macht haben, fchrift-
ih und mit feiner Unterfcrift von Zeit zu Zeit den Termin zu
verlängern, Fr... deſſen der Ausfprud rs werden foll, |
und im obiger Weife zur Uebergabe — des verlängerten
Termin bereit liegt, fo De er ebenfo gültig und rechtskräftig
fein, als ob er innnerhalb dreißig Tagen geihan worden märe.
8 218. Die Roften des Schiedögerichtes und ihre Vertheilung
follen nah dem Ermeflen der Schiebörichter und refpective des
Obmanns reftgeiept werben.
$ 214. Walls der Ausſpruch nicht anders beſtimmt, fo follen
die aus dem Sciebögerihte und dem Ausſpruche erwachſenden
Koften von beiden ftreitenden Parteien zu gleichen Theilen ges
tragen werden, und in fonftiger Beziehung ſoll jede von ihnen
ihre refpectiven Koften tragen.
215. Die Unterwerfung unter einen ſolchen Schiedsſpruch
kann auf dad Gefuch einer der Parteien von den Gerichten als
Beihluß erklärt werden, und das Gericht kann die — Free
heit mit folden Weifungen, als es für nöthig erachtet, den Schieds⸗
richtern oder dem Dbmanne überweijen.
42 In wer: alle, wo fi eine Rechtöfrage erhebt,
dürfen die Sciedörichter oder der Obmann rejpective dad Guts
adıten eined ſolchen Anmwaltes erbitten, als fie für nöthig erachten,
und dürfen dieſes Gutachten zur Richtſchnur annehmen.
8 217. Die Beftimmungen der gegenwärtigen Urkunde in
Bezug auf 443 ſollen unter der Commen Law Proce-
dure, Acte 1854 und unter jeber von
und darauf bezüglichen Acte in volle Ara
Sperial-Beichlüffe der Commercial Union Ver⸗
ſicherungs Geſellſchaft. Nr. J.
Erlaffen am 20. Januar 1862.
Nicht betätigt, aber Protokoll verlefen am 80. December 1862.
Beſchloſſen:
1. Daß die Direction der Geſellſchaft hiermit ermächtigt wird,
den Betrieb des Geſchäfts einer Lebens- und Seeverſicherungs⸗
— * Tx8 dem 24. Deeember 1866 als angänglich
em eember 1 i
und alle fünf Jahre nad dieſem Tage von dem Ne mu
des Teuerverfiherungdgefchäftes diefer Gefellichaft eine Rüdver-
gütung von 10 Procent des nn. feitgefegt werde; für
die erjte Rüdvergütung bis zum Zage ber Sei ung defiel
und für die folgenden d der näditen fünf Jahre vor ber
Feſtſetzung und daß den fangöberechtigten die Rüdvergütung
in dem Verhältnig gezahlt werde, in me der Prämienbetrag
oder die Prämienbeträge für eine Peuerverfiherungspolice de.
Gefellihaft während der vorbenannten Zeit zu den von ber Ge—
ſellſchaft während diefer Zeit vereinnahmten Gefammtprämien
ftehen; daf aber Fein Bonus auf fFewerverfiherungspolicen ge:
zahlt werden foll, auf melde ein Schadend-An wur ——
worden ift, der gleich oder größer, als der für ſolche % icen ver⸗
einnahmte Prämienbetrag oder Prämienbeträge ift und daß, wenn
ein folcher Anſpruch geringer ift al der eingegangene Prämien»
betrag, dann der Betrag eines ſolchen Schadens-Anipruchs von
dem für eine folde Prämie vereinnahmten Prämienbetrag in Ab-
rechnung gebracht werden foll; und daß Feine Rüdvernütung ge:
ahlt werden foll für eine Feuerverſicherungs⸗Police, die an dem
Fine in Kraft war, an welchem die Rüdvergütung feftgefett
wurde, bis dad dann beftehende Riſiko einer ſolchen Police abge
laufen ik; und baf —— Perſonen, welche zum Empfange
einer ſolchen Rüdvergütung berechtigt find, diejenigen fein ſollen,
welche mit Bezug auf Policen, die am Tage der Feſtſegung
der Rüdvergütung abgelaufen find, folde Policen zur Zeit ihres
Ablaufs bejafen, und dak mit Be u auf diejenigen Policen,
welche amı Tage der Feſtſe hung der vergütung in Kraft waren,
die Empfangäberechtigten diejenigen fein follen, die zur Zeit bes
Ablaufs des auf Grund folder Volicen beftehenden Rifikos im
Befig folder Policen waren.
8. Dat nachdem eine folde Rüdvergütung erklärt (feftgejegt)
worden, Anzeige davon in den in London täglich erſcheinenden
Hauptzeitungen gemadt werden fol einen Kalendermonat nach
eſchehener Erflärung Feſtſetzung) deſſelben; und daß ein folder
eil, der innerhalb von zwölf Kalendermonaten nicht irt
worden, der Geſellſchaft verfallen und demnächſt dem Refervefonds
äufliehen joll, wozu auch ein folder Theil der Rüdvergütung zu
nehmen ift ber von rag berftammt, für —*
eine ſolche Rüdvergütung oder ein Theil derſelben deshalb nicht
reclamirt werden kann, weil ſolchen Policen Schadens⸗Anſ
zugeftanden worden find. Sa a durh Special-Beihluß
vom ge we No. . oa Gefelfäeft «ig
4. Daß Lebenöverfiche policen diefer Geſe e⸗
ſchloſſen in können mit oder ohne Theilnahme am Gewinne,
und daß gleich nad dem 24. Dezember 1866 und alle fünf Jahre
nad jenem Tage ein Bonus Br werben foll zu einem Be
trage der gleihwerthig ift mit 80 Procent deö Nettogewinnes ber
rail nee ranche diefer Geſellſchaft auf Policen, die
mit Theilnahme am Gewinn abgeichloflen worden, doc der
Bonus bis zum Tage der Erklärung Geſtſetzung) deſſelben,
und jeder folgende während der Zeit der nächſten fünf Jahre
nach —3*— Seftiegn ; und daß ein folder Bonus an die⸗
en erjonen zur Vertheilung gelangen fol, welche am Tege
er Feſtſetzung defielben Xebenöverfiherungspolicen der Gefe
i du Zeit geltenden
treten.
ts
an Specin! gli
ober in mehreren der in London a.
= nad dem Ermeſſen des Directoriums eine Zeit feitgefeht
den. inn efannt
en ift, und daß, falld die Boliceninhaber innerhalb der fo
Mm Zeit fih nicht erklären follten, der auf die Police
ben Inhabers entfallene Bonus der Verfiherungsfunme
Mhreiben ijt; nichtdeftoweniger foll e8 dem Directorium ger
Mh zuftehen, nach feinem Senden auch nach Ablauf der be
de itperiode ben Inhabern von Lebendverficherungds
een die Anerkennung ihrer Entſcheidung zu geitatten.
26, unter Nettogewinn des Feuer⸗ und Lebensverſiche⸗
mmsgeichäftes dieſer GSelellfchaft der Gewinn zu verftehen ift,
relche ahlung von 5 Procent an das Capital-Conto und
= zum - Gejchäftäbetrieb erforderlichen Ausgaben, ſowie aller
Iere it zufammenhängenven Koften, Fa der Stellung
1 nötige: Deere für die fchmebenden Rififen und BVerbind-
Reiten übrig bleibt. Dem Directorium diefer Geſellſchaft fteht
4. die Haupt-Yusgaben und Koften einer jeden Branche des
fled der Gefellf aft in folder Weiſe zu vertheilen, wie
es für — en erachtet. Ferner ſteht es im Ermeſſen
Direetoriums, den
erih der beſtehenden Lebensverſicherungs⸗
ber Geſellſchaft, die mit Antheil am Gewinn abgeichloften
ben find, zu valuiren.
7. Dah nichts, was in diefen Beihlüffen enthalten ift, dem
einer Feuer⸗ ober Lebend:Verfiherun —— das Recht
ſoll, die Rechnungs-Abſchlüſſe der ſchaft zu unter⸗
uer⸗ oder Lebens⸗Verſicherungspolice
Kr Bonus in Zweifel zu ziehen, fondern daß die infolge
lüſſe erfolgende Declaration eines Bonusbetrages, wie
“ Police berechnet worden ift, für jeden ſolchen Inhaber
inblich und endgültig fein fol.
Special: Beihlun Nr. TI.
am 28. October 1862. Richt beftätigt, aber Protofoll
verlefen am 80. December 1862.
Beſchloſſen.
Pi diefe Verſammlung den Beſchluß der Directoren beftätigt,
Daß die Direction nad) der ihr von den königlichen Anwälten
“theilten Auskunft, daf die in den Geſellſchaſts⸗Policen enthaltene
SpreialsGlaufel die Hajtbarkeit der Actieninhaber den Policen-
gegenüber wirkjamft —— es nicht für angemeſſen
“achtet, die Geſellſchaft ald eine Limited Liability Company zu
kpeeial · Beſchlüſſe der Commercial Union Ver-
fiherungd Geielljchaft. Nr. DIE.
Ürleffen am 80, December 1862 und beftätigt am 31. Januar 1868.
63 ift beſchloſſen:
Erftend: Daß zur *** der Geſchäfte der Geſell—⸗
Saft, und insbefondere * ründung von auswärtigen und
Glonial-Agenturen der 18. Artikel der Societäts-Artitel diefer
raid bierdurch widerrufen fei, und daß derjenige Theil des
4, Ürtitels der Societätd- Artikel diefer Greligef, welcher be»
mi, daß jedes Inftrument, dem dad Siegel beigefügt wird,
k
den auf eine
ni
iſt, einzuſetzen.
Drittens: Daß die —* Clauſel des 26. Artikels der So-
eietãts⸗Artikel der Geſellſchaf ur widerrufen fei, und daß
jede derartige Aenderung, wie fie im befagten 26. Artikel erwähnt
it, auf der Ruckſeite der Police vermerkt werden und biefe Ver:
mertung von derjenigen Perfon oder von denjenigen Perfonen,
welche von der Direction dazu ermächtigt find, unterzeichnet
werden kann.
Viertens: Daß jeder auswärtige Golonials oder andere
Agent der Geſellſchaft joige Pflihten, Befugniffe, Privilegien
fol, ald die Direction von Zeit zu
und Remunerationen ha
Zeit feftiegen wird.
Funftens: Daß der 12. Artikel der Societätd-Artikel der
—— durch folgenden Du abgeändert werde: „oder ein
anderer Angeftellter oder Gehülfe der Sejellfcaft, der von Zeit
zu Beit durd die Direction dazu ermä Kot iſt.
echſtens: Daß laut des 42. Artikels der Societäts-Artikel
—* Geſellſchaft die Directoren von Zeit zu Zeit von denjenigen
Geldſummen, die nach dem Dafürhalten der Directoren ſich durch
das Lebend-Berficherungs-Gefhäft angeſammelt haben, einen ne
deren Fonds, unter demNamen „Lebensfonds,” errichten follen;
und daß biefer Fonds und defien Zuwachs zu einem Hauptfonds
ur Siderftellung der Inhaber von Lebend-Policen der Geſell⸗
* Ai er fein fol.
Sie eit aus
entend: Daß dad Verhältnif der von Zeit zu
der Geichäfts- Verwaltung der Gejellichaft erwachſenen Koſten und
Ausgaben, die dem Lebensverſicherungs-Geſchäfte der Geſellſchaft
verrechnet werden follen (mit —— der Provifiond-Gebühren)
nicht zehn ing de des jährlichen Einkommens der Geſellſchaft aus
den $ränıten Lebens⸗Policen überfteigen fol.
Achtens: Daß derjenige Theil des 114. Artikels der Sos
cietãts⸗Artikel diefer Gefellfchaft, welcher vorfchreibt, daß die Dis
rection die Rechnungen jedes Jahres bis zum 25. December ab»
Ihließe, und daf der 24. December jedes Jahres der Schluß des
Finanzjahres der Geſellſchaft fein folle, Hiermit aufgehoben wird;
und daß die Rechnungen der Gefelihaft von der Direction bis
um 81. Dezember jedes Jahres inclufive abgefchlofien werben
Follen, und daß ber befagte 81. December Tees ahres den
Schluß des Finan —9 der Geſellſchaft bilden ſoll.
Neuntens: Daß der zweite und dritte der bei einer in
der London Tavern Bishopgate Street City of London am
20. Januar 1862 gehaltenen außerorbentlichen Decker yverriha
lung gefaßten —28* hierdurch widerrufen find.
Behntens: Daß der vierte bei ber vorermähnten _
orbentlihen General-Berfammlung diefer Geſellſchafi gefaßte Bes
ſchluß in er folgendermaßen lauten joll, nämlich:
aß Lebens-Policen bei diefer Gefellfchaft mit oder ohne
Betheiligung am Gewinn abgefhloffen werden können, und
daß fobald als thunlich nad dem 31. December 1867 und
alle I Jahre nachher, eine Bonification zum Betrage von
achtzih zocent des ım Lebens⸗Verſicherungs⸗Geſchäfte der
Geſellſchaft gemadten Geminnes erklärt werden foll; und
war bei ber erſten Bonification aus dem Reingewinne
bis zum 81. December 1867 und bei jeder folgenden Bos
nifcation aus dem Gewinne der am 31. December vor
der Erflärung zum Ende gehenden fünf Jahre; und daß
diefe Bonification unter die Perfonen, welche am Tage der
Erklärung Yebens:Policen diefer Gejellichaft mit Vethei—
ligung am Gewinne befigen, in dem Verhältniffe vertheilt
werben ſoll, als jede Police zu dem Gewinne beigetragen
haben wird; und daß den Boliceninhabern die Mahl freis
geftellt bleibt, ob diefe Bonification zu einer äquivalenten
Vermehrung der verficherten Summe verwendet, oder
baar ausbezahlt, ober zur Verminderung der Prämien für die
anze Pertode einer Police, oder der Prämien der nächſten
Ki Jahre verwendet werden foll; jedoch foll feiner Lebens—
olice eine Bonification zuerfannt werden, die am Tage
der Erflärung nicht in Kraft ift.
Elftend: Daß der 160, Artikel der Societäts-Artikel diefer
Geſellſchaft durch die Subftitwirung der Worte: „gegen jede Actie
eines jeden Actionärs“ für die in dem befagten Artikel enthaltenen
Worte „gegen jeden Actionär” abgeändert werde,
SpeciakBeichlug der Commercial Union Ber:
fihernnga Geſellſchaft. Nr. IV.
Erlaflen am 8. März 1870 und beftätigt am 29. Mär; 1870.
Es ift beichlofien:
Daß die Nfjociations-Beftimmungen und beftehenden Statuten
der Gefellfhaft wie Be abgeändert werden jollen (und zwar):
Erftens, dur die Hinzufügung der folgenden Worte am Fuße
des 114, Artikels der Aſſoeiations-Beſtimmungen diefer Gefell-
ſchaft: „Die Erflärung und Bezahlung von Interimsdividenden,
in derim Nachftehenden angegebenen Weiſe“ und zweitens, durch
die Weglaſſung des 158. Arlitels der Ajjociations-Beftimmungen,
für welchen die nachfolgende Beſtimmung fubitituirt werden fol
„Die Directoren fönnen (wenn und fo oft fie ed für gut
befinden) bei ober nach Ablauf irgend eincd Semefters, reſpec⸗
tive am 30. Juni oder am 31. December, an die Actionäre
der Geſellſchaft, als Antieipation auf die nächftfolgende Jahres:
dividende, eine Interims-Dividende auf das eingezahlte Capital
der Gefellfchaft für einen ſolchen Semefter bezahlen, welche jedoch)
den Sat von £ 2.10. — (2!) Percent nicht überfteigen darf;
aber (mie im Borftehenden gefagt) alle Dividenden auf Actien
follen in einer —— ung erklärt werben, und follen
nur aus dem Reingewinne der Gejellihajt und nad denjenigen
Beftimmungen gewährt werden, die in Gegenmwärtigem zu dieſem
Zwecke ur ch find, und Feine Dividende fol (unbejchadet
der Prioritäts- oder garantirten Dividenden) die von den
Directoren der General» Berfamnlung empfohlene Summe über
ſchreiten.“
Speeinl:Befchinh Nr. V.
Erlaffen am 14. März 1877 und beftätigt am 10, April 1877.
Es iſt befchlofien:
„Daß der Special-Beſchluß erlaſſen auf der außerordentlichen
General⸗Verſammlung der Commercial Union Berfiherungs-Gejell-
ſchaft am 8. März 1870 und beftätigt auf der auferordentlichen
können am 29. März 1870 in Betreff einer Er-
gänzung des 158. Artifels ver Gejellfchaftsitatuten durch Aus:
lafjung der Worte „den Sat von £ 2.10. — Percent” und
durch Subftituirung der „den Satz von £ 5 Percent” an ihrer
Stelle abgeändert werde.
Special-Bejchlüffe Nr. VE. und VII.
Erlaffen am 12. März 1870 und beftätigt am 8. April 1879.
VL
Es f beſchloſſen:
„Daß der Special-Bericht der Directoren in Betreff des aus—⸗
ländifchen Gefchäftes der Gejellihaft und der Depofiten, melde
al Förderung diefes Gefchäftes gemacht worden find, ſowie bie
mennung von Euratoren in den Vereinigten Staaten von Nord»
America entgegen» und angenommen wir
16
bezüglihen Mafnahmen der Direction hierdurch beftätigt werden
und die Direction wird ermächtigt dad ausländische Geſchäft fort»
zuſetzen und auszubreiten und alle ferner nothwendigen Depofiten
zu machen“.
VIL
Es ift beichloffen:
„Daß die Direction hiermit —— wird im Namen der
Geſellſchaft mit irgend einer anderen Geſellſchaft, Corporation,
Aſſociation, Perſon (oder Perſonen) gleichviel ob dieſelben in
Großbrittannien oder anderswo anſäſſig oder wohnhaft find, Ab
kommen zu treffen, Contracte, Vertrüge oder Arrangements ab;ı.
fchließen, die fie für gut und —8* erachtet, gleichviel ob fir;
diefelben auf das gejammte Feuers, Lebens» oder See⸗Verſiche
rungs⸗Geſchäſt oder eines Theile derfelben beziehen oder mut
einer diefer Branche in Zufammenhang ftehen, wie alle oder ein.
derjelben, zeitweilig von irgend einer folden anderen kr
Corporation, Afjociation, Perſon (oder Perſonen) betrieben wird
oder bezüglich des Antheild derfelben an dem aus folchen Ge—
ſchäften ————— Brutto⸗ oder Netto-Gewinn. Die Direction
diefer Geſellſchaft fol ferner behufs Erreihung dieſes Zwedes
Vollmacht haben von Zeit zu Zeit bezüglich aller oder einer *
Abkommen, Contracte, Verträge oder — *ã*r*— u verhande
diefelben auszuführen over fie Namens diefer Sefellfchaft abzu
ändern, wie es die Direction von Zeit zu Zeit für Ser 3
erachten mag. Jedoch follen, ſoweit als thunlich, die ——
des in Artikel 16 der Statuten niedergelegten Vorbehaltes in
jedem ſolchen Abkommen, Contract, Vertrag oder Arrangement,
zur Anwendung kommen und auf diefelben ausgedehnt werden,
und die Directton fol ferner Vollmaht haben zu folden Be:
41
: [dingungen und Gonditionen, wie die Direction fie von Zeit zu
Zeit für angemeffen erachten mag, mit irgend einer Gefellfchaft,
Corporation, Ajjociation, Perfon (oder Berfonen) wie fie zeit
weilig in Großbritannien oder anderswo anſäſſig oder wohnhajt
fein mögen bezüglich der Theilhaberfhaft irgend einer ſolchen
Geſellſchaft, Corporation, Affociation, Berfon (oder Perfonen) an
dem gefamm+en Gefchäfte oder eines Theiles derjelben wie daflelbe
von diefer Geſellſchaft von Zeit zu Zeit betrieben werden mag,
oder an den Vruttos oder Netto-Proviten defielben zu contrahiven
und abzuſchließen. Die Gejelli afts-Statuten follen, ſoweit als
nothwendig um diefem Bejchluffe volle Geltung zu verſchaffen,
als abgeändert gelten.”
Special-Beichluf Nr. VIII.
Erlaffen am 10. Mär) 1880 und beftätigt am 183, April 1880,
Es wird bejchlofien:
Daß der dritte Artikel der Gefelljhafts-Statuten durch den
* er —— Worte am Ende des zweiten Paragraphen
derſelben abgeändert ſein ſoll wie folgt:
Auch Verſicherungen zu gewähren und abzuſchließen (ent—
weder mit oder ohne Bezug auf die Dauer eines Lebens oder
mehrerer Leben), durch welche die Geſellſchaft auf Grund perio—
diſcher oder anderer Zahlungen und zu ſolchen Bedingungen
und Conditionen, wie in dem Verſicherungsvertrag —— wird,
die Auszahlung eines Capitals oder einer Jahresrente auf
Grund einer in Araft befindlichen Zeitpachtung oder eines an-
deren dem Ablauf unterworfenen Intereſſes an a einem
liegenden oder perfönlihen Gigenthum oder nad) Ablauf irgend
einer gegebenen Zeitperiode, übernimmt und eingeht.“
Auszug aus den Statuten.
Ich, Charles Berkley Harris, wohnhaft in der Stadt
London, öffentlicher Notar, unter Königlicher Freiheit gefeplich
beftallt und vereidet, befcheinige hiermit Allen, welche es
angeht, daß der dem Gegenwärtigen beigeheftete Bogen einen
wahren und getreuen Auszug enthält, aus den Verhandlung»
und daf die hierauf | Prototollen einer in biefiger Stadt am vierundgwanzigften Tage
a
— , Be
und funfundachtzig abgehaltenen Außerordentlichen Auszug aus den Protokollen
ng der Actionäre der Commercial Union Ders | ziner am 24. Juli 1800 und fünfundachtzig in Cannon Street
; daß der in Rede ftehende ng, Face Hötel, Cannon Street, London, abgehaltenen Auferorventlichen
orgfältig kollationirt und damit in eine | Generals Berfammlung der Actionäre der Commercial-UnionBers
en morden; und ferner, daß die am Fuße
tö (des Auszugs) zur Beglaubigung befielben ver: — —
terſchrift G. L. Bennet Esq:, die eigenhändige Unter: Beſchloſſen:
Heren George Lyon Bennet Esq. tft, des Sekretairs Daß die Commercial Union Aſſekuranz-Company nach Mafje
er Gefelfhatt, melde am heutigen Tage in meiner en des ———— von 1862—1883 als eine durch
Amart darunter verzeichnet wurde. etien limitirte Geſellſchaft regiftrirt werde und daß zu dieſem
Da eine Beicheinigung hierüber erfordert wird, fo habe ih | med das Wort „Limited“ dem Geſellſchaftsnamen zugefeßt
mdes außgeftellt unter meiner Notariatöfirma und Siegel, | werde, und daß die Direction hierdurch autorifirt werde, Dies
dienen zu Nu und Frommen, wo die Gelegenheit es ep —— — welche ſie behufs beſagter Regiſtration
mag. r nöthig erachte .
, am 12. Tage des Auguft im Jahre unferd Herrn Das Borftehende ift ein getreuer Auszug aus dem Protofoll«
fünfundadtzig. buch der Geſellſchaft.
Chas. Berkley Harris, London, den 12. Auguſt 1885.
Notarius publicus, G. L. Bennet, Sekretair,
Te — —
Zum General⸗Bevollmächtigten für das Königreich Preußen hat die Geſellſchaft
| Herren Conrad Rierfen in Berlin
EUEEEEID mn
Geſchäftslocal: Berlin SW., Bimmerfiraße Ar. 100 (Ede Wilhelmftrafe).
Grbr. Yidert, Rönigl. Hofougtruderel, Derlin SW., Lindenfiräfe 10
3
+8
‚0 —— M
8 Ir . N 3 ‘
fr 1. s
der Asniglich en Negierung zu Gafſel.
MS.
Ausgegeben Mittwoch den 17, Bebruar.
1886,
Berorduungen er
und gl. eu.
124. Die Zinsſcheine Reihe III Nr. 1 bis 8 zu ven
dverſ ungen der Deutſchen Reichsanleihe von
1878 über bie Zinſen für vie vier Jahre vom 1. April
1886: bis 31.) März 18390 nebft den Anweifungen zur
Abhebung der folgenden Reihe werden von ver Königlich
Preußifchen Kontrolle der Staatspapiere N,
DOranienftraße 92 unten rechts, vom 1. März d. J.
ab, Vormittags von 9 bie 1 ühr, mit Ausnahme der
Sonn- und Feſttage und der legten drei Gefchäftstage
jenes Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle jelbit in
nipfang genommen ober durch bie Reichsbaulhaupt⸗
—* und Reichsbankſtellen, ſowie durch diejeni *
Kaiſerlichen Dber-Poftlaffen, an deren Sig ſich
jolde Banlanftalt nicht befinbet, bezogen werben.
Wer bie angnahme bei der Kontrolle felbft
wünſcht, hat un * perſönlich oder durch einen —
auftragten die Abhebung der neuen Reihe ber
tigenden mn —— mit einem Verzeich
zu überg em Formulare ebenda unent-
eitich u zu ge — Gen bem Einreicher ver Zins-
— eine numerirte Marle als ——
beſcheinigung, ſo iſt das — einfach, wünſcht er
eine ausbrüdliche Beſcheinigung, jo iſt es doppelt vor⸗
zulegen. In letzterem Falle erhält der Einreicher das
eine Exemplar, mit einer Empfangsbeſcheinigung ver-
—— ſofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe⸗
einigung iſt bei der Ausreichung ber neuen Zins⸗
[deine zurüdzugeben.
In Schriftwedfel ann hie @ontrolle ver
Staatspapiere fih mil o... des abern ber
Zinsfgeinanweifungen nigt einiuffen.
Ber die Zinsfcheine durch eine der oben genannten
Bankanftalten over Ober» Poftlaffen beziehen will, hat
elben bie — en mit einem boppelten Ver⸗
ein y Inn beſcheini er ogl Ans Ense
er ange verfehen, foglei
geben und it bei * eig a Bea ae *
abzuliefern. ulare dieſen en find
bei — geda —— — gi tlich zu
„de Einrei d uldverſchreibungen
er be na —— * —
dein en “ en mmen
‚ Aub; in dieſem Falle war Shulbderfireibungen
an die Kontrolle der S — oder an eine ber
genannten Banlanftalten unb Ober -Poftlaffen mittelft
befonberer Eingabe einzureichen.
Berlin ven 3. Februar 1886,
Reihsfhulvden- Verwaltung.
Berordnungen und Belauntmachungen der
Königl chen Brobinzialz Behörden.
125. Am 3. Mai er. begimt in der Königlichen
Be — zu Herborn, Regierumgsbezirt
diesbaben, ein neuer Curſus und ift vie Aufnahme
Prüfung auf den 15. April er. angefegt, Anmel-
dungen Bi find bie zum 1. April er, unter Beifügung
a) des Geburtsjcheins,
b) eines Impffcheins, eines Revaccinationjcheines
und eines Gef unbpeitsatteftes, ausgeftellt von einem
zur Führung eines Dienftjiegels berechtigten Arzte,
e) der Schulzeugniffe,
eines Gittenzeugnifjes,
e) der Grflärung bes Vaters ober bes Nächſtver⸗
pflichteten, Da er die Mittel zum Unterhalt des
Apiranten während der Dauer des Unterrichts:
Eurjus gewähren werbe, rejp. eines Vermögens⸗
nachweiſes
an ven Vorſte ae der Anfialt, Herm Hopf in
Herborn, einzu
Der Aufz ee muß bas 14. Lebensjahr vol-
lendet Are Schüler, welche fofort in die erfte Elaffe
eintreten wollen, haben dies in ihrem Meldungsfchreiben
zu bemerken.
Das Schulgelv beträgt monatlid 3 Marl. Für
Koft und Logis Haben die Schüler felbft zu forgen.
Bebürftigen und fleifigen Präparanden können Unter-
ftügungen aus Staatsmitteln —* werden.
Wegen des Unterfommens ver Zöoglinge bei geeig-
neten Famifien der Stabt wirb ber Anftalts-Vorfteher
auf Verlangen Rath und Weifung ertheilen.
Gaffel ven 10, Februar 1886,
Königliches Provinzial-Schul-Eollegium.
und Belcuntuiadgungen ber
114. Des Raifers und ee Majeftät haben mit-
telft Allerhöchfter Orbre vom 9. December v. Is. dem
Mönfterbau-Eomite in Ulm (Königreich emberg)
die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Loofe zu ben Be-
hufs Gewinnung ver Mittel für den Ausbau des Ulm’er
Münftere von ihm: geplanten, —— der Königlich
— — — en zwei wei⸗
teren Lotterien, zu 000 Loofe a * Mt.
ausgegeben weh — auch im diesſeitigen Staats⸗
gebiete zu vertreiben.
Die Verwaltungs⸗ und Polizeibehörden unſeres
IT —
—
ge 25,
— G ——— — — — =
Bezirks werben hiervon mit ber Beranlaffung in Kenntniß
gefegt, dafür Sorge zu tragen, daß ber Bertrieb der
qu, Loofe nicht beanftanbet wird.
Gaffel den 3. Februar 1886.
Königliche Negierung, Abtheilung des Innern.
127. Des Könige Majeſtät Haben mittelft Allerhöchſter
Ordre vom 27ſten v. Mts, dem Comite für den Zucht-
markt für eblere Pferve zu Neubranbenburg (Medien:
burg-Strelig) die Erlaubniß zu ertheilen geruht, Looſe
zu der mit Genehmigung ber Großberzoglichen Yanbes-
regierung bei Gelegenheit des diesjährigen Zuchtmarktes
e veranjtaltenden Ausfpielung von Pferden, Equipagen,
eit-, Fahr⸗ und Stall-Utenfilien auch im biesfeitigen
Staatsgebiete zu vertreiben.
Indem wir bie Berwaltungs- und Polizeibehörben
unferes Bezirks hiervon in Kenntniß jegen, veranlaffen
wir biefelben zugleich, dafür zu forgen, daß ber Ber-
trieb ver b enden Roofe innerhalb ihres Berwaltungs-
bezirts ni ftanbet wird.
Gaffel den 13. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
128. Der Herr Ober-Präfident hal genehmigt, daß
zu der von bem Herrn Ober- Präfibenten ber Rpein-
rovinz gejtatteten Ausfpielung von Gold- und⸗Silber⸗
ne Schmudgegenftänden zc, für dem Fonbs zum
Umbau des Ehors der St. Peterskirche zu Cöln Loofe
im Preife von 1 Mark pro Stüd auch im Bereiche
ber Provinz Heffen-Naffau vertrieben werben bürfen.
Die Verwaltungs» und Polizeibehörben unjeres Be-
zirks werben hiervon mit der VBeranlaffung in Keuntniß
gejegt, Anorbnung dahin zu treffen, daß dem Vertrieb
der qu. Looſe ein Hinderniß nicht entgegengefegt wird.
Gaffel ven 12, Februar 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Sanern.
199, Durchichnitts » Berehuung über bie Marl: unb Sabenpreife an den Garnijonsorten in dem
Regierungs - Bes e Eaffel für ven Monat Januar 1886,
7 ie BEER Duchfhnitts-PB reis
WBezeichnung a. für 100 Kilogramm. 4... für
e|s|:
— ber Eelsl&als 57 123182c
2 7113121 —— &]2|&]j&8
€ Martiore IS | 2 | 2 | * —V 13
EFILZIEE EEE BIERIEFIERIETIE
al Safer. . | öl 1428| 1432 36 26 | 5,36] 140] 1 15 |
A Friklar 15:42] 1375| 14 — 50] 26.50 51125 0
A Fulda . 1597| 1396| 13,59 25 50 546] 12
Sanau .| 1671 1474| 15157 — 7313
J Serefetd . 116161 1450] 14 - 22,—] 300 — 6—1 13
64 Hofgeismar f 1550) 14 —| 14i— 15— W— 476) 1 %
Marburg . | 1625| 1450| 14135 1550| 26 — — 5'—] 1:30] 1 10
3 Rotenburg. 16. — 14 —| 14 —| 31 — 05] 1,3
Senn, tar'salı1ales]t13/73]108'52 166 041226 25]262 90/28 57]23 5 358 10.44 aobſio is 7.601 664 13.90)15 7 33lı0
Durchſchnints |
—* 1593| 14.21] 1422| 12394 au ı 28 32,86 357 as7| 5 545] tiaı] 113] 1 erl—i95] 1,11] 1,74] 1larfoaiıa
u Zu SEENEn HIN BEE
Bezeichnung 5 ea pro la Te 3 Ei
Mebl. riten- $ Kaffee, 22
Mr. ber . RE IE... ur * Sirf Reis, Java⸗ Tr . tg Speife
e * MWetzen,|Roga ü wetzen e. —* Ma j
Markt-Orte, gr 1.9. 1. Braupe] Srüße. Java, win * ge fatj.
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—:: = 28 3848
8 at...... _ — — — — ‚5
al Aue ..:...1-| = -|ul-| 3116| 18%
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5 Dersfelb „een. — Zu: — [=>
6 | HSofgelömar . ...1— _ — — 26011 —
7 che Dr rer — — * — 2:80 1 60
8 } Rotenburg . — — — — 3,40] 1 50
Summa „| 2 44] 1,91] 4; 18 3 ‚15]18|70|24 | 19|11 90
Durdfänittspreis - 31 241 521— | —\#]- 52] 2:30] 3/02] 1/40] - |19
Gaffel am 8. Februar 1886. Rönigliche Regierung, Abtheilung des Innern,
bi —— — ge ie
en
je im Beinen vom 18. Bebruar —*
Lee »Berbänbe bes en, eg ng
ten Durhfchnittepreife, welche
gi ung ber veraßreichten Fourage pro *
kuar 1886 — find,
Durchſ ——
Haupt⸗ pro
marftort. | Hafer. | Heu. [Strop.
Ma I
646 1162
bgl. 646 1162
Ejhwege. . 6.10 2 —
= dgl. ... :]; 2 1 50
. .Fritzlar ..
= mis OH 1150
6 dgl. ... .| 619 1/50
. ersfelb. .| 6163 1/70
. otenburg .| 675 1180
-» Melfungen | dgl. 675 180
5 Tea ae —32 647 1/45
5 olfhagen | dgl. 6147 1/45
» Fula.. .[Fulda 6126 2117
- Hünfeld. .| ng. 6/26 2117
» Gersfelv dal. 626 2117
« Schlüchtern] vgl. 6.26 2117
-» Hanau . .[Hamaur.. .| 676 2125
5 Inhaufen]| dal... .] 676 2125
« Marburg „| Marburg .| 6/25 1/80
. Kirchhain dgl. .1 6/25 1180
» Frankenberg] dgl. .| 625 1/80
» Winteln . .[Rinteln . .| 688 125
» Schmallalde Sämaltaiden 6,80 165
Gemäß des passus 6 alin. 5 der Inſtruction zur
Ausführung des obengedachten Geſetzes vom 2. Sep»
tember 1875 werben bie vorſtehenden Durcfinitte-
preife hiermit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht,
Gaffel ven 12. Februar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
131. Das Batronat des Callmann’schen Familien-
Beneficiums ift durch den Tod des Metropolitan
Shminde zu Sontra erledigt. Wir fordern deshalb
alfe Diejenigen, welche auf das Patronat glauben An-
ſpruch machen zu können, auf, ihre desfallfige Bewerbung
unter Einlieferung der nöthigen Nachweifungen binnen
vier Wochen bei uns einzureichen.
Gaffel ven 12. Februar 1886.
Königlide Regierung,
—— —— —— und ulſachen.
e nalitänd, Behörden.
132. sr — bie Kuͤndigung beiber-
felts fünbbarer Schulbverfhreibungen der Landeskreditkaſſe
Abteilung VIE A. a. — Diejenigen in den Jahren
1873 und 1874 ausgegebenen vierprocentigen Schuld»
37
ſchreibungen die Zahlung durch unfere
verfchreibungen ver Lanbeskrebitfaffe, deren Zinsab-
fhnitte am 1. März 1887 ablaufen, nämlid:
Abtheilung VIII. A. a
Lit, A. zu 3000 Marl: Nr. 1 sis einſchl. "256,
: B. » 150 ⸗ ·1 430,
.. Mk MO: ⸗ 13. 5° °°706,
» D. =: 30 -» =» 1. =» 1348,
: E» 10 - 1 = 1148,
werben foweit ſolche nicht bereils getilgt find,
für ven 1. März 1887 ER kündigt, fo daß gegen bie
jpäteftens F März 1887 in coursfähigem Zuſtande
zu bewirfende Rüdgabe ver gefünbigten Schulover-
auptkaſſe da⸗
bier erfolgt und mit dem 1. März 1887 vie Ver—⸗
zinfung aufhört.
Die Landeskreditlaſſe ift Bis auf Weiteres ermächtigt,
ſchon von jest an bie Rückzahlung ver gefünbigten
Schuldver —— mit Zinſen bis zum Zahlungs»
tage, zu
Gaffel, gi 18. Februar 1886,
Die Direction a
of
1335. Die Einlöfung ber am 1. März d. I. fällig
werbenden Zins» WÜbjchnitte der Sanbestrebitfaffe wird
bei berjelben vom 23. Februar d. I. an, fowie aufer-
dem in bisheriger Weiſe bei allen Köni gen Steuer:
fafjen des Regierungsbezirks Caffel pers
Jedoch ** die Zins⸗Abſchnitte noch rückſtändiger,
Dort des Inhabers unfünbbarer . elber«)
Ya „iger —— 7 (Serie J. II. V. und
J.), welche letztere ſämmklich zum 1. November
1881, * kraft Verlooſung ſchon früher gekündigt
find, nicht Seitens der Königlihen Stenuerfaffen,
fondern - ausfchließlich bei unſerer Hauptkaſſe
eingelöft werben. Gaffel am 11. Februar 1886,
Die Direction 2 ri
134. Im der Anlage veröffentlichen wir unfere Be-
gar vom heutigen Tage, betreffend die Ver—
loofung und Sünbigung Seitens des Inhabers un-
fünbbarer Schulbverfchreibungen der Landeskreditkaſſe
Abtheilung VIII. C.
Gaffel am 10, Februar 1886,
Die Direction FH —
135. Nach Beſchluß des Stadtraths vom 22jten
Januar 1886 foll der Zinsfuß von den bei hieſiger
Spar: und Yeihelaffe bejtehenven Einlagen von 4 ®],
auf 34 °/, berabgefegt werben.
Bezugnehmenb auf $. 12 ver Statuten werben bie
Interejjenten von Cinlage-Buh Nr. 1 bis 650 davon
in Senntniß geſetzt, * die bis zum 1. Mai d. J.
nicht zur Erhebung gelangten Einlagen von da an nur
zu be °/, verzinft und Rüdzahlungen ſchon vom 1dten
Februar d. I. an in Empfang genommen werben können,
en ben 28, Januar 1886.
Die VBerwaltungs-Commiffion:
Braun. Reichenbach. O
N
z
ee ach
arrftelle zu Sontra, in der Claſſe
u ift in Folge Ablebens thres bisherigen
—— — um dieſelbe haben ihre Mel⸗
dungsgeſuche unter —* ung eines Zeugniſſes ihres
Claſſenworſtandes —— Wochen anher einzureichen.
affel ven 6. Februar 1886.
—— Confiſtorium. Weyrauch.
137. An der latholiſchen Vollsſchule zu Neuftapt
iſt eine neue Die Schulſtelle errichtet worden, welche
von Oſtern 1886 ab mit einer geprüften Lehrerin
beſetzt werden ſoll.
Das Einkommen ber Stelle iſt auf jährlich 700 DE,
Gehalt nebft freier Feuerung und einer Miethsent-
ſchädigung von 75 Mark feftgefegt worden.
Bewerberinnen wollen ihre Gefuche innerhalb drei
Wochen bei dem Königlichen Lofal-Schulinfpeftor, Herrn
Pfarrer Hoffmann in Neuftabt einreichen.
Kirchhain am 8. Februar 1886,
Der Landrath Rabe,
138. Bewerber um die vacante katholifche Schuiftelle
zu Roßbach, mit welcher ein jährliches Einfommen
von 780 Mark neben freier Wohnung und 90 Marf
— — verbunden ift, wollen ihre Meldungsge—⸗
che nebft Zeugniffen innerhalb 3 Wochen an ben
—ã N Seele infpecter Herrn Pfarrer Kaufe
hol ya Bieber, oder an ben —— einreichen.
lnhauſen am 8. Februar 1886.
Der Königliche Landrath.
3. B.: dv. Schwergell, Regierungs-Referendar.
139. Für das Büreau ver Königlichen Spezial-
Kommiffion zu Homberg, Regierungebegirt Gafjel, wird
ein britter Kroiofoftführer ge —
Antritt event. zum 1. März er. Meldungen per-
jönli oder ſchriftlich unter en ber Zeugniffe.
Homberg ben 10. Februar
Königliche Speziallommiffion.
Berfonal = Chronil.
Der Privatvocent Lie, theol, Dr. phil, Eornilt
zu Marburg ift zum aufßerorbentlichen Profeffor in ver
theologifchen Facultät ver dortigen Univerfität ernannt
morben.
Berliehen: Dem Kreisphyfitus Dr. med. Georg
Sunkel zu Hanau ber ‚ber Eharatter als Sanitätsrath.
PDer Regierungs »Referenbar Bindewald iſt zum
Regierungs⸗Aſſeſſor ernannt worden.
Ernannt: der Rechtsanwalt echtsamwalt Plotke zu Bodenheim
zum Notar für ven Bezirk bes Oberlandesg chts
186.
—— Samen,
Hierzu 616 Beilage der Deffentliche Pnzeiger Nr. 13.
: — 6
(Imiertionsgebübren für ben Raum ee een Belagebiätter für $ umb 4 Bogen
Kebigirt bei Rönigficher Regierung.
Tafſel. — Behrndt in ber Hofs aud Waifenhant-Bnäbrnderel
Nieberaula a ve ai des ste
Branffurt a, mit ur der Hohengotierk’fcheı
ah 5
dem —— Amtsgericht daſelbft.
Ernannt: der Gericht teafjefier Keller zum Amts.
richter bei dem Amisg
der Rechtskandidat Fr von Bylandt- ‚Rheydi
zum Referendar.
Berfegt: der Gerichtsviener Boerfchle in Bieden—
fopf an das Landgericht in Marburg.
BEE: ig sa der Gerichtsfchreiber bei dem Land⸗
anzleirath Fifcher in Marburg.
Entlaffen auf feinen Antrag: der Referendar Dr.
jur. von Savignh.
Dem Thierarzt Romann ft die fommiffarifche
Verwaltung der Kreisthierarztſtelle des Kreifes Hünfeld
übertragen worben.
Der prachifche Arzt Dr. Hermann Altenburg
bat fih in Melfungen nievergelaffen.
Der Apotheker Otto BPrämer bat die Nau-
mann’sche Apotheke zu Wetter käuflich übernommen.
Der Boftpraftilant Pedmann in Eaffel ift zum
Poftfecretair ernannt.
Der bisher auf Widerruf beftellte Katafter- Kon-
troleur Gigen zu Friglar iſt nunmehr vefinitio zum
Katafter » Kontroleur ernannt: worben,
Der Königliche Rentweifter, x, Recdhnungsrath Reid
mann zu —— iſt auf ſein Nachſuchen vom
1. April d. J. ab penfionirt.
Der Königliche Rentmeifter, Rechnungsrath Menfin
zu Rinteln ift auf fein. Nachfuchen vom 1. April d.
ab penfionirt.
Der Königliche Rentmeifter Soff zu Dieſelwer
iſt vom 1. April d. 3. ab nach Hofgeismar verſetz
Der — Dentmeie Schade zu Reichen
fachfen ift vom 1. April d. I. ab nach Rinteln verfegt;
Dem Hülfsvollziehungsbeamten Liefenfeld zu
Gieſelwerder ift die erledigte Hülfsvollziehungsbeamt
ftelle der Königlichen Steuer- und Forftlaffe zu Neuho
vom 1. Mär, d. I. ab übertragen worben,
* Bekanntmachung,
betreffend die Kuͤndigung Seitens des Inhabers unkuͤndbarer Schuldverſchreibungen der
Landeskreditkaſſe Abtheilung VIII. C. Serien III. IV. VII. bis einſchl. XIII.
er ee
Durch die am 8. und 9. d. M. vorgenommene
Berloofung find folgende Seitens des Inhabers
‚ unfündbare Aprocentige Schuldverichreibungen der
Sandesfreditfaffe Abtheilung VIH. C. zur Rüd«
zahlung beſtimmt:
Serie
III.
Lit. A. zu 3000 Mark: Nr. 199. 202. 203,
M. 209.
Lit, B. zu 1500 Marf
199. 200. 371. 372, 373,
475. 476.
Lit. €. zu 600 Mark:
275. 276. 277. 278. 279.
490. 491. 492. 493. 496.
648. 649. 650. 652. 654.
660. 741. 746. 748. 750,
1242, 1243. 1323. 1324,
1332. 1334. 1339. 1340,
Lit. D, 3u 300 Mail:
227. 229. 232. 233. 234.
765. 766. 767. 768. 769.
881. 883. 884. 889. 890.
1521. 1622. 1523. 1524.
1529. 1530. 1531. 1533,
1538. 1540. 1661. 1663.
1669. 1671. 1672. 1673.
Lit. E. zu 150 Marl:
217. 218. 341. 342. 346,
401, 402. 405. 409. 410.
418, 419. 420, 601. 602.
614,
ı Nr. 11.
191. 192. 196.
375. 379. 471. 472, 473.
Nr. 270. 271. 273. 274.
280. 485. 486. 487. 488,
496, 497. 498. 646. 647.
655. 656. 657. 658. 659.
754. 755. 756. 758. 760.
1327. 1328. 1330. 1331,
Nr. 221. 222. 224. 226,
235. 236. 238. 240, 762,
770. 771. 774. 776. 778.
895. 896. 898. 899. 900,
1525. 1526. 1527. 1528,
1534. 1535. 1536. 1537.
1664. 1665. 1667. 1668.
1674, 1676,
Nr. 207. 209. 214. 215.
351. 354. 355, 357. 358,
411.414. 415. 416, 417,
603, 604. 607, 608, 610,
Serie IV.
Lit. A. 3u 3000 Mark: Nr. 86. 87. 88. 89,
116, 117. 187. 188, 189. 190. 191. 192. 193, 194,
195. 196. 197. 199. 200. 201. 202. 203. 204. 205.
208. 209. 211. 212.
Lit. B. zu 1500 Darf: Nr. 21. 26. 27. 30.
41. 42. 43. 44. 45, 46, 48. 49, 60..73. 75. 76.
78. 79. 80. 122, 124. 125. 126. 127. 130. 132.
136. 138. 221, 222. 224, 225. 226. 228. 229, 230.
331. 332. 333. 335. 330. 338. 339. 340. 352. 355.
358, 360. 401, 404. 406. 408, 409. 410, 412, 414,
416, 421, 423, 426, 427. 428. 429, 431. 433. 484.
437. 438, 439, 440. 441, 442, 443, 543, 544. 545,
550. 563. 554. 665. 566. 657. 568, 602, 606. 607,
608. 609, 613. 615. 618. 621. 623, 625. 626. 627.
628. 629. 671. 672, 673. 675, 676. 703.
Lit. €. zu 600 Mark: Nr. 184. 185. 189. 190,
195. 196. 198. 199. 201. 202. 203. 205. 206. 211.
212, 213. 217. 221. 222. 223. 224. 225, 226. 227.
229. 230. 231. 232. 233, 234. 236. 239. 240, 261.
262, 263. 264. 265. 266. 267. 270. 271. 272. 273.
e . 276. 277. 279. 280. 282. 285. 286. 288,
289, 290. 292. 294. 296. 299. 300. 321. 324. 327.
328. 330. 331. 332. 333. 334. 337. 338. 339, 340,
501. 502, 503. 504. 505. 506. 515. 516. 517. 519,
544. 545. 546. 547, 548, 549, 550. 551. 552. 553.
554. bb5. 556, 557. 568. 559. 560. 602, 604, 607.
608. 611. 612. 613. 615. 616. 617. 618. 619, 620,
901. 902. 903. 904. 905. 910, 911. 912, 913, 919,
920, 923. 924. 925. 927. 929. 930. 935. 937. 938,
939. 961. 962, 964. 965. 966. 968. 969, 970, 973.
974. 975. 976. 977. 979. 983. 984, 985. 987. 989.
. 998. 1001. 1002. 1003. 1006,
Lit. D. zu 300 Marl: Nr. 5. 6. 7. 8. 10.
11. 12, 13. 14. 15. 16. 18. 19. 20. 63. 65. 66.
67. 68. 69. 72. 74. 76. 77, 78. 79. 102. 104. 105.
109. 110. 112, 113. 114. 141. 143, 144. 143. 149,
150. 151. 152. 153. 154. 156. 157. 158. 159, 160.
223. 224. 225. 228. 229. 232. 233. 236. 237, 238.
239. 281. 283. 286. 289. 290. 292. 294. 297. 299.
300. 331. 332, 333. 336. 337. 342. 345. 346. 347,
348. 352. 357. 360. 401. 403. 404. 405. 408, 410.
411, 412, 413, 418. 419. 420. 421. 422. 424. 425,
426. 427. 428. 429. 433. 434. 435. 436, 437. 438,
439, 461. 463. 465. 466. 467. 468. 469. 470. 471.
473. 474. 476. 478. 479. 543. 546. 547. 549. 550.
böl, 552. 553. 554. 557. 558. 559. 560. 581. 582.
584. 585. 586. 587. 588. 589, 590. 591. 592. 593.
694, 597. 598. 600. 662. 665. 666. 667. 668. 669.
671. 674, 676. 677. 678. 680. 701. 703, 704. 705,
708, 709. 711. 712, 713. 714. 718. 719, 720. 721.
722. 724. 726. 727. 728. 730. 731. 732. 734. 736.
737. 738. 739. «740.
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 1.2.3.5. 89
10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21.
22. 23. 24. 25. 27. 31. 32. 34, 37. 39. 40. 101,
102. 105. 106. 107. 108. 111. 112 113. 116. 117.
119. 120. 126. 128, 132, 133. 134, 135. 138. 139.
140. 242. 244. 245. 246. 248. 249. 250. 251, 252,
253. 254. 207. 258. 259. 260. 261. 262. 263. 264.
265. 266. 268. 271. 272. 273. 275. 276. 277, 279,
321. 324. 326. 328. 331, 332. 334. 336. 337. 338,
340, 426, 433. 435, 436, 438, 440. 461. 462. 468,
470. 472, 473. 475. 476. 477. 478, 479, 482. 483.
484, 485, 488. 489, 490. 491. 493. 495. 497, 500.
803. 806. 809, 810. 813. 814. 815. 816. 817.
een
Serie VII
Lit, A. zu 3000 Marl: Nr. 46. 49. 50. 51. 58.
54. 56. 57. 59, 60. 68. 69. 72. 73, 74. 75. 76,
77. 78. 79. 80. 82. 83. 84. 85, 116. 117. 119,
120, 122. 135,
Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 31. 32. 33. 35. 36.
40. 211. 212, 214, 215. 216. 321. 322, 324. 325.
328, 329, 386. 388. 389. 390. 421. 422, 424, 428,
430, 442, 443. 444. 446. 447. 450. 501. 502. 503.
504. 505. 506. 507. 608. 521. 622. 524, 526. 527.
528, 529. 541, 542, 543, 546. 550. 561. 564, 566,
567. 568. 569. 601. 604. 605. 606. 608, 664. 666.
666. 667. 668. 669. 670. 742. 748. 751. 752. 758.
754, 765. 756. 757. 758. 759, 760.
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 281. 282. 283, 284,
288. 294. 297. 298, 402. 405. 407. 409, 410. 411.
412. 413, 415, 416, 418. 419, 420. 722. 723. 724.
725. 726. 727. 731. 732, 734. 738. 739. 740. 821.
822. 824. 825. 826. 827. 828. 332, 833. 834. 841.
842. 845. 846. 847. 349. 850. 853. 854. 856. 858,
859. 921. 922. 923. 924. 925. 926. 929. 932. 933.
934. 935. 936. 937. 938. 940. 942, 943. 944. 947,
949. 950. 962. 964. 956 957. 959. 960. 981. 982,
. 984. 995. 998. 999. 1000. 1001. 1002. 1004. 1005,
1006. 1007. 1009, 1011. 1012, 1013. 1015. 1016,
1017. 1018. 1019. 1020. 1121. 1122. 1123. 1124,
1125. 1126. 1127. 1128. 1129, 1130. 1131. 1132,
1134. 1135. 1136. 1137. 1138. 1139. 1140.
Lit. D. zu 300 Marl: Nr. 41. 42, 43. 46. 50.
62. 54. 56. 57. 59. 60. 81. 82. 83. 86. 88. 89.
92. 93. 94. 96. 98, 99. 101. 103. 104. 107. 108.
109. 111. 112. 113. 117. 118. 125. 161. 162, 163,
164. 166. 168. 169. 171. 172. 173. 174. 178. 179.
363. 364. 365. 367. 368. 369. 371. 372, 373. 374,
375. 376. 378. 379. 380. 583. 584. 585. 586. 537.
588. 590, 591. 592. 593, 595. 597, 598. 599, 600.
624. 625. 627. 628. 631. 634. 636. 637. 638, 639,
640. 702, 703, 705. 709, 711. 712, 714. 716. 717.
718. 719. 762. 763, 764. 765. 767. 768, 770. 771,
772. 773. 776. 778. 780. 841. 842. 843. 845. 846.
849. 850, 851. 854. 855. 856. 857. 858, 859. 860.
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 61. 62. 63. 64. 67.
68. 69. 70. 72, 73. 74. 75, 79, 81. 82, 84. 88,
91. 94. 97. 98. 99. 100. 221. 223, 224. 225. 226.
230. 231. 232. 233, 234. 236. 237. 238. 240. 241.
242. 243. 245. 246. 249. 250. 251. 254. 255. 256.
258. 262, 264. 265. 266. 267. 268, 522, 523. 526,
527. 528, 530, 531. 532. 533. 535. 536. 537. 540,
Serie VID.
Lit. A. zu 3000 Mart: Nr. 47. 48. 49, 50.
51. 106. 107. 108, 109. 110. 118, 119. 120.
Lit. B. zu 1500 Marf: Nr. 171. 265. 266,
267. 268. 269. 270, 291. 292. 297. 298. 300. 401.
402. 403. 404. 691, 692. 693. 694. 695. 696. 697.
698. 700,
‘1061. 1068, 1069. 1070.
158, 159. 160,
Serie IX,
Lit. A, zu 3000 Mark: Nr. 92. 96. 102. 103.
104 105. 106. 107. 108. 109. 129. 130,
Lit. B. zu 1500 Marl: Nr. 31. 33, 34. 36,
37. 38. 39. 40. 55. 56. 57. 58. 262. 263. 264.
265. 266. 267. 269. 270. 331. 332, 333. 431. 432,
433. 434. 435. 436. 437 438, 439. 565, 566. 567.
568. 569. 570. 613. 614. 615 616. 617. 618. 619,
620. 631. 637. 638. 639. 640. 651. 652. 653. 654.
655. 656. 657. 658. 660. 670. 672. 673. 674. 675.
676. 693. 694. 696. 697. 698. 699. 740. 845. 846.
847. 848. 885. 886. 887. 888. 985. 986. 987. 988.
1082, 1083. 1084. 1086. 1088. 1089, 1090. 1311.
1312. 1313. 1316.
Lit. €. zu 600 Mark: Nr. 121. 123. 124. 127,
129. 130. 132. 133. 134. 135. 137. 281. 282. 283.
284. 285. 286. 287. 289. 290. 291. 292. 293. 294,
295. 296. 297. 298. 299. 300. 301. 302. 303. 304.
305. 306. 307. 308. 309. 310, 551. 552. 553. 554,
555. 556. 560. 561. 562. 563. 564. 565. 566. 567,
568. 569. 570. 571. 572, 573, 574, 675. 576. 577,
578. 579. 580. 791. 792, 793. 794. 795. 796. 797.
798. 800, 821. 822. 823. 824. 825. 826. 827. 828,
829. 830. 831. 901. 902. 903. 904. 905. 906. 907.
908. 909. 910, 1061. 1062. 1065. 1066. 1067.
— — —
= zu 600 BWart: Nr. 21. 22. 23. 24. 25.
B. 29. 30. 121. 122. 123, 124. 125. 126.
28. 129. 130. 131. 132. 133. 134. 135. 136,
139. 140. 361. 362. 363. 364. 365. 366. 367.
880. 861. 862. 863. 864. 865. 867. 868. 869.
Lit. D. zn 300 Marl: Nr. 21. 22. 23. 24. 26.
B. 39. 40. 41. 42. 43, 44, 45. 46. 47. 48, 49,
. 51, 52. 53. 54. 55. 56. 67. 58. 59. 60. 151,
152. 153. 154. 156. 158. 159. 160. 161. 162. 163,
32164. 165. 166. 167. 168. 169. 170. 451. 452. 453,
Lit. E. zn 150 Marl: Ne. 11. 12. 13, 14, 16,
16. 17, 18. 19. 20. 141. 143. 144. 145, 146. 147,
148, 149. 150. 151. 152. 153, 154, 155. 156. 157,
1068. 1070. 1071, 1072. 1073. 1074. 1075. 1076.
1077. 1078. 1079. 1080. 1201. 1202. 1203. 1204.
1205. 1206. 1207. 1208. 1210. 1211. 1212. 1213.
1214. 1216. 1217. 1218. 1219. 1220. 1271. 1272.
1273. 1274. 1275. 1276. 1277. 1278. 1279. 1280.
1371. 1372. 1373. 1374. 1375. 1377. 1378. 1641,
1642. 1643. 1644. 1645. 1646. 1647. 1648. 1649.
1650. 1651. 1652. 1653 1654. 1655. 1657. 1658.
1660. 1721. 1722. 1723. 1724. 1725. 1726. 1727.
1728. 1729. 1730. 1731. 1732. 1733. 1734. 1735.
1736. 1737. 1738. 1739. 1740. 1741. 1742, 1743,
1744. 1745. 1746. 1747. 1748. 1749.
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 61 62. 63. 64. 65.
66.- 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 76. 77,
78. 79. 80. 211. 212. 213. 214. 215. 216. 217.
218. 219. 220. 511. 512. 513, 515. 518. 519. 520.
631. 532. 533. 534. 635. 536. 538. 539, 540. 601.
602. 603. 604. 605. 606. 607. 608. 609. 610, 611.
612, 613. 614. 615. 616. 617. 618. 619, 620. 641.
642. 643. 644. 645. 646. 647, 648. 649. 650. 651.
652. 653. 654. 655. 656. 657. 658. 659. 660. 711.
712. 713. 714. 715. 716, 717, 718. 719. 720. 821.
822, 823. 824. 825. 826. 827. 828. 829. 830. 831.
832. 834. 835. 838. 839. 840, 941. 942. 943. 944.
945. 946. 947. 948. 949. 950. 951. 952, 953. 954.
955. 956. 957. 958. 959, 960. 1031. 1032. 1033.
1034, 1035. 1036. 1037. 1039. 1040. 1671. 1673.
1674. 1675. 1676. 1677. 1678. 1679. 1680. 1841.
1843. 1844. 1845. 1846. 1847. 1848. 1849. 1850.
1851. 1852. 1853. 1854. 1855. 1856. 1857. 1858,
1859. 1860. 1931. 1932. 1933. 1934. 1935. 1936.
1937. 1938. 1939. 1940. 2041. 2042. 2043. 2044,
2045. 2046. 2047. 2048. 2049. 2050. 2051. 2052.
2053. 2054. 2055. 2056. 2057. 2058, 2059. 2060.
2181. 2182. 2183. 2184. 2185. 2186. 2187. 2188.
2189. 2190. 2191. 2192. 2193. 2194. 2195. 2196.
2197. 2198. 2199. 2200. 2281. 2282. 2283. 2234.
2286. 2287. 2288. 2289. 2290. 2291. 2292. 2293.
2205. 2296. 2297. 2298. 2299. 2300. 2311. 2312.
2313. 2314. 2315. 2316. 2317, 2318. 2319. 2320.
Lit. E. zu 150 Mart: Nr. 53. 54. 55. 56. 57.
58, 69, 60. 61. 62. 63. 64. 65, 66. 67. 68. 69,
70. 71. 72. 73. 74. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82.
83. 84. 85. 86, 87. 88. 89, 90. 91. 92. 93. 9.
95. 96. 97. 98. 99. 100. 121. 122. 123 124, 125.
126. 127. 128. 130. 133. 134. 135. 136. 137.
139. 140. 171. 172, 173. 174. 175, 176, 177, 178.
. 180. 301. 302.
. 310. 311. 312,
. 723. 724. 725.
. 821. 822. 823. 824. 825.
, 861. 862. 863. 864. 865,
. 891. 892. 894. 895. 896.
. 943. 945. 946. 947. 948.
303. 304.
314. 315.
726. 728,
. 1003.
. 1021.
. 1029.
. 1037,
. 1215.
2. 1284.
1004. 1005,
1022, 1023.
1030. 1031.
1038. 1039.
1216. 1217.
1285. 1286.
. 1007.
. 1025,
. 1033.
. 1211.
. 1219,
. 1288.
1008,
1026,
1034.
1212.
1220,
1289.
Serie X,
Lit. A. zu 3000 Matt:
136, 137. 229. 230.
Lit. B. zu 1500 Mart: Nr. 31. 32. 33. 34.
35. 37. 38. 61. 66. 67. 68. 69. 70. 72. 74. 78.
79. 80. 131. 132, 133. 134. 136. 137. 138. 139,
140, 183. 184. 185. 189. 190. 232. 233. 235. 371.
373. 374, 375. 376. 377. 379. 621. 622. 623. 624,
625. 628. 629. 672. 673. 674. 675. 676. 677, 680,
751. 752. 703. 754, 756. 782, 783. 784. 785. 786.
1151. 1152. 1153. 1241, 1242. 1243. 1244. 1245
1255.
1256. 1260. 1272. 1273. 1274, 1278. 1353. 1355.
1246. 1247, 1250. 1251. 1252. 1253. 1254.
1358. 1359, 1360.
Lit. C. zu 600 Marl: Nr. 71. 72. 73. 74. 75,
78. 79. 152. 153. 156. 157. 158. 159. 160. 282,
23%. 291. 292. 293.
300. 402. 405. 406.
413. 414. 415, 416.
. 564. 565. 566. 567.
. 575. 576, 577. 578,
. 646. 647. 648. 649.
. 658. 659. 781, 782,
. 792. 793. 794. 79.
. 903. 904. 917. 918.
1135. 1136. 1138.
283. . 285.
. 296.
. 409.
. 419.
. 570,
. 642.
. 654,
. 786. .
. 797. 798. 799. 800,
919. 920. 1132. 1133. 1134.
1139. 1161. 1162. 1163. 1164. 1165. 1166. 1167.
. 289,
. 299.
. 412.
1168. 1169. 1170. 1171. 1172. 1173. 1174. 1175,
1176. 1177. 1178. 1179. 1180, 1282. 1283. 1284.
305. 306. 307. 308.
316. 318. 320, 721.
729. 730. 731. 732.
826. 827. 828. 829.
866. 867. 868. 869.
897. 898. 900. 941,
949. 950. 951. 952.
. 954. 955. 956. 957. 958. 959. 960. 1001,
Nr. 130. 131. 134.
. 1289.
. 1381,
. 1389,
. 1398,
. 1630.
. 1664.
. 1674.
. 1783,
. 1793.
. 2041,
. 2130.
. 2139,
. 2169.
. 2177,
. 2471.
. 2480.
. 2668.
. 2731,
. 2739.
1292,
1382,
1390.
1399.
1631.
1665.
1675.
1785.
1794.
2043.
2131.
2140,
2170.
2178.
2472.
2661.
2670,
2732.
2740,
. 3170. 3174,
. 3218. 3219.
188.
. 197. 198.
. 253. 254.
2. 283. 234. 2
. 294. 29.
. 345. 346.
. 358. 359,
7. 648.
. 659. 681.
. 690, 691,
. 743. 744,
. 754. 755.
. 764, 765.
. 775. 776.
. 785. 786,
5. 796.
5. 808. 809.
. 818, 819.
‚1188,
. 1197,
. 1287,
. 1297.
. 1316,
. 1784.
797.
. 1793.
649.
Lit. D. zu 300 Mark:
. 187. 190
189. 1
199.
255.
788,
798.
810,
820.
1189,
1198.
1288.
1298.
1317,
1785.
1794.
.191.
200.
266.
286.
297.
.349.
. 641,
. 652,
. 683.
. 695.
5 746.
. 108,
. 769,
. 779.
. 70.
. 800. 802. 803.
. 812. 813. 814.
. 1288.
. 1386,
. 1395.
. 1627,
. 1636.
. 1671.
. 1679.
. 1789,
. 1798.
. 2125.
. 2135.
. 2166,
. 2174,
. 2469.
. 2477.
. 2669.
. 2678.
. 2736.
. 3166.
. 3180.
Nr. 182. 185. 184,
192, 193. 194.
242. 246. 249,
258. 259. 260.
241.
257.
287.
298.
351.
642,
653.
684.
697.
747.
288, 289.290,
654. 655,
685. 686,
698. 699,
748, 7%,
759, 760,
770. 771.
780 781.
791. 792.
1181. 1183. 1184. 1185.
11%,
1199.
1289,
1299.
1318.
1786.
17%.
1191. 1192.
. 1282.
. 129.
. 1312,
. 1320.
1787. 1789,
1796. 1797.
1194.
1283.
1294,
1313.
1781,
1790.
1798,
299, 300. 341.
352. 359. 304.
643. 644. 645.
656.
687.
700,
751.
761.
772.
782,
793.
804. 805.
815.
185,
195.
251.
281.
291.
343.
355.
646,
657,
688.
741.
752.
762.
773
783.
794.
316.
1186.
1195.
1254,
1235.
1314,
1782,
1791.
1799,
. 2004.
. 2014.
. 2024.
. 2034,
. 2924.
. 2985.
2005.
2016.
2025.
2035.
2925.
2936,
Nr. 181,
2. 193.
. 344.
. 355,
. 466.
. zu 150 Matt:
. 189, 190. 191,
. 200.
. 351.
. 463.
. 473.
. 543.
195.
. 881. 882,
Serie XL
Lit. A. 3u 3000 Marl:
42, 43. 44. 45.
Lit. B. zu
135. 136. 251.
260. 301.
422. 423.
48, 449.
542, 543.
604. 605.
647. 648.
748. 749, e
768, 769. 770. 824.
983. 984. 985. 986.
1022, 1023. 1024.
1041. 1042. 1043,
1049, 1050. 1061.
1069, 1070. 1081.
1088. 1133. 1134,
1182, 1183. 1184.
1213, 1214, 1215.
1314, 1315, 1316.
252. 253. 254. 255. 256.
. 307,
. 445.
. 488,
. 550.
. 648.
. 744,
. i . 765.
825. 826. 827. 828.
987. 988, 989. I.
1025. 1026. . 1029.
. 1045. . 1047,
. 1063. . 1067,
2. 1084. 1085. 1086.
. 1138. . 1140,
. 1186. . 11%.
. 1219. . 1311.
. 1318, . 1352,
Nr. 20. 21. 22. 24.
2. 26. 27. 28. 29. 30. 32. 33. 34. 38. 40, 41.
1500 Marl: Nr. 132, 133. 134.
258, 259,
310. 421.
446, 447,
490. 541.
601. 602.
644. 646,
745. 746.
766. 767,
981. 982.
1021.
1030.
1048,
1068,
1087.
1181,
1211.
1312.
1353.
1354. 1355. 1356, 1357,
1362. 1863. 1364. 1365.
1376.
Lit, €. zu 600 Marf:
. 108.
. 110,
. 986. 987.
1368. 1359.
1371. 1372,
1360, 1361.
1374, 1375.
Nr. 101. 103. 104. 108.
111. 112,
113,
. 143.
. 915.
988. 989. 990.
. 997. 1161. 1162,
. 1168.
. 1176.
. 1345,
. 1354.
. 1362.
. 1370.
. 1378,
. 1427.
. 2729.
. 2739,
114. 115.
144. 145.
..157. 158.
. 207. 208.
. 217. 218.
. 307. 308.
. 317. 318.
. 348. 349.
. 381. 392,
. 564, 565.
. 575. 576.
. 905. 906.
917. 920,
1169. 1170.
1177. 1178,
. 1348.
. 1356.
. 1364.
. 1372.
. 1380,
. 1429,
. 1439,
. 1510.
. 1670.
. 1679,
. 1727.
. 1738.
. 1966.
. 1974.
. 2002.
. 2011.
. 2161.
. 2169.
. 2177.
. 2206.
. 2214.
. 2444.
. 2452.
2722.
. 2732.
2782. 2784,
2786, 2780.
3795. 2796.
2803. 2304,
2811. 2812.
2820. 2845.
2803. 2854,
2961. 2962.
2969. 2970.
2977. 2978.
2985. 2986.
2093. 2994,
3321. 3222,
Lit. D. zu 300 Marl:
69. 70. 74.
. 138. 139,
66. 67. 68,
134. 135.
239. 240,
269. 270.
280. 361.
371. 372.
466. 467,
476. 477,
526. 527,
. 572,
. 682.
. 69,
. 702,
. 712,
. 723.
732. 733.
873, 874. 875.
903. 904. 908.
914. 915. 916.
. 1025.
. 1033.
. 1062.
. 1071.
. 1121.
. 1129,
. 1138,
. 1586.
. 1504,
. 1623.
, 1981,
. 561, 562,
2787.
2797.
2805,
2813.
2846.
2855.
2963.
2971.
2979.
2987.
299.
3223. 3224.
. 210. 211.
1026.
1034.
1064.
1072.
1122.
1130,
1159.
1587.
1595.
1624,
163%,
. 2789. 270.
. 27.
. 2807.
. 2816.
. 2849,
. 2857,
. 2965.
. 2973.
. 2981.
. 2989.
. 2997.
3225.
Nr. 61. 62. 63. 64. 65,
. 79. 131. 132. 133,
. 204.
. 217.
. 227.
. 237,
. 268,
3. 214.
. 224.
23.
. 201.
. 265,
. 276.
. 367.
. 462,
12.
. 522,
. 533.1
. 567.
. 577,
. 687.
. 697.
. 707.
Pte
. 728.
. 739.
. 879.
910,
1021,
. 1029.
. 1038.
. 1067.
. 1077,
. 1125.
. 1133.
. 1582,
. 15%.
. 1598.
. 1627,
. 1638,
202,
215.
225.
235.
266.
277.
368.
1022,
1030,
1039,
1068,
. 901.
911. 912,
1902,
1910,
1920,
1949.
2056.
2125.
2133.
2142.
2151,
2159,
2267,
2277.
2326
2330.
2443,
2451.
1903.
1911.
1942.
1950.
2057.
2126,
2134.
2143,
2152,
2160.
2268.
2278.
2327.
2336.
244.
2452,
1904.
1912.
1943.
1960.
2058.
2127.
2135.
2144.
2153.
2261.
2269.
2279.
2328,
2337,
2445.
2453,
1908.
1813.
1944.
2081.
2059.
2128.
2136.
2145. 2146, 2148. 2149.
2154.
2262,
2271.
2280.
2330.
2338.
2446.
2454.
Lit, E. au 150 Marl: Nr.
66. 67. 68. 69. 70. 71. 72.
78. 79. 80. 81. 82, 83, 84.
92. 93. 94. 95. 96. 97. 98.
523. 524. . 526. 527. 528,
533. 534. . 637. 538.
583. 585. . 589, 590,
596. 597. . 621. 622,
627. 628. 629. . 631. 632.
637. 638. . 641, 642,
647. 648. . 652. 659.
658. 659. . 682. 683.
688, 689. 690. 691. 693. 694.
699. 700, . 745. 746.
751. 752, . 754. 755. 756,
831. 882, . 884. 885, 886,
891. 892. 893. 894. 805. 896,
87. 88. 89. 90. 91.
99. 100. 521.
529.
539.
691.
623.
633.
643.
654. 655. 606.
684.
695. 696.
747.
757. 758,
887,
897, 808,
Serie XII
Lit. A. zu 3000 Marl: Nr. 67. 68. 70. 71.
. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82, 190.
191. 192, 193, 194. 269, 270. 271. 272. 273. 390.
12
391. 392. 393. 394. 499. 500. 501. 502,
Lit, B.
zu 1500 Mark: Nr. 41. 42, 48, 44,
45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. HH. 66. 57.
58. 59. 60. 121. 122, 123. 124. 125. 126. 127.
128. 129. 130. 141. 142, 143, 144, 145, 146, 147,
. 924. 925. 926.
. 934. 985. 936.
. 964. 965. 966.
. 1083. 1084.
. 1091. 1092,
. 1099. 1100,
‚ 1287. 1288.
. 1295. 1296,
. 1343, 1344,
. 1361. 1352,
. 1359. 1360.
. 173.
. 253.
. 393.
2. 403.
. 433.
. 633,
2. 703.
‚713.
. 873.
. 993.
. 1133,
. 1181.
. 1189,
;. 1817.
. 1416,
. 1544.
. 1602.
. 1610.
. 1668,
. 1956.
3. 2004,
. 2123.
404. 400,
174. 175.
254. 255.
394. 395.
434. 435.
634. 635,
704. 705.
714, 715.
874. 875.
. 1028. 1029,
. 1047,
. 1135.
. 1183.
. 1311.
. 1319.
. 1418,
. 1546,
. 1604,
. 1662.
. 1670,
. 1958.
. 2008.
176.
266.
396.
406,
436.
636,
706.
716,
876.
994, 995, 996.
Nr. 87, 88. 89. W.
1345.
1353.
1641,
. 318.
. 348,
. 368,
. 378,
. 648,
. 310.
.6182, 6183.
6190. 6191.
6198. 6199.
6286. 6287,
. 4770.
. 4779.
. 4867.
. 4875.
. 5084.
. 5092.
. 5100,
. 5188.
. 5196.
. 5244.
5251. 5252,
. 5250. 5260.
5267. 5268,
. 5275. 5277,
. 5284. 5285,
. 5292. 5293,
8.9. 10. 11. 12, 13. 14, 15,
321. 322, 323. 324. 325. 326. 327,
331. 332, 333. 334, 335. 336, 337.
361. 362. 363. 364. 365. 366. 367.
371. 372, 373. 374. 375. 376. 377.
401. 402. 403. 404. 405. 406. 407.
411, 412, 413, 414, 415. 416, 417,
661. 662. 663. 664. 665. 666. 667.
672. 673. 674. 675. 676. 677. 678,
742. 743. 744. 745, 746. 747. 748,
753. 754. 755. 756. 758. 759,
1023. 1024. 1025.
1026.
1027. 1028. 1029.
. 1035. 1036. 1037.
. 1106.
. 1114.
. 1502.
—
Lit. V. zu 300 Dart: Ar. J. 2. 3. 4. 8. 6. 7.
16. 17. 18, 19. 20.
328. 329.
. 751.
760. 1021. 1023,
1030,
1038,
1510,
. 1518,
530.
650,
660.
670.
890.
900.
940.
. 5063. 5064. 5065. 5066.
. 5072. 5073. 5074.
. 5079. 5080. 5461. 5462.
. 5467. 5468. 5469, 5470,
. 5475, 5476, 5477. 5478,
. 5663. 5564. 5565, 5566,
. 5671. 5572. 5573. 5574,
. 5579. 5580, 5761. 5762,
767. 5768. 5769. 5770.
. 5775. 5776. 5777. 5778,
. 5843. 5844, 5845. 5846,
. 5851. 5852. 5853. 5854.
. 5809, 5860. 5881. 5882.
. 5887. 5888. 5889. 5890,
5891.
DUO. 600.
5067. 5068.
5075. 5076.
5463. 5464.
5471. 5472,
5479. 5480,
5567, 5568,
5575. 5576.
5763. 5764,
5771. 5772.
5779. 5780.
5847. 5848.
5865. 5856.
5883. 5884.
zu 150 Mark: Kr. 201. 202. 203. 204.
. 207, 208. 209. 210.
. 217. 218. 219. 220.
. 407. 408. 409, 410,
. 417. 418. 419. 420,
Serie XIT.
Lit. A. 3u 3000 Marf: Nr.
. 642. 643. 644. 645.
. 652. 653. 654. 655.
. 662. 663. 664. 665.
. 882. 883. 884, 885.
. 892. 893. 894. 895.
. 902, 903. 904. 905.
. 942, 943. 944. 945.
526. 527,
646. 647.
656. 657.
666. 667.
886. 887.
896. 897,
936. 937.
946. 947,
2, 953. 964. 955. 966. 967.
! 2084::3085. 3086. 3087.
318%-3183.
31904:3261. 3262. 3263.
. 3270. 3281.
. 3289.
‚184, 7185.
02. 7303.
Lie. zu 1500 Mark: Wr.
3184. 3185.
3088.
. 6588.
. 6616.
. 6654.
. 7182, 7183.
. 7190. 7301.
. 7308. 7309.
W8. 959.
2. 998. 994. 995. 1421, 1422, 1423,
. 3082. 3083.
. 3090. 3181.
. 3188. 3189.
. 3266, 3267.
. 3284. 3285.
. 3392, 3393.
. 3400. 3491.
. 3606. 8657.
. 3904, 3995.
. 4022. 4023.
. 4080. 4081.
. 4088. 4089.
. 4186. 4187.
. 4194. 419.
. 4392. 439.
. 4400. 4481.
.„ 4488, 4489.
. 4496. 4497,
. 4654. 4655,
. 4872. 4873,
. 4880. 4941.
. 4948, 4949,
. 4096.
. D184,
. 5192, 5
. 5200.
. 5398.
95. 5496,
d. 5584,
. 5612,
. 5620.
5658,
. 5946.
. 6184.
. 60602,
4997.
510.
6655,
7310.
1478,
3788,
7471.
7479.
. 7558;
. 7866,
. 8094,
. 8182,
. 81%.
. 8278;
5. 8476; 8477.
. 8782.
. 87%.
7473.
7551.
7659.
7867,
8095.
8183,
8271.
8279.
7472.
7480,
8783.
1474. 1475, 7476, 7477.
7552. 7569. 7554. 7555.
7560. 7861. 7862, 7868,
7868: 7869. 7870. 8091.
8096.
8184.
8272.
8280,
8478.
-B656.
—*
Lit. C. zu 600 Mart: Nr.
7024.
7032.
7108.
7116.
7584.
7592,
7025.
7033.
. 7101.
7109,
7117.
7585.
7593.
7941.
. 749.
3. 7957,
8025.
. 8101.
8109.
. 8117.
. 8593.
. 8861.
. 8869.
. 8877.
7026.
7034.
7108.
7110,
7118.
7586.
7594,
7942.
7950.
7968,
8026.
8034.
8102.
8110,
8118.
86586.
8594.
8862.
8870.
8878.
. 9714. 9715,
. 9861.
. 9869.
9862. 9863.
9870. 9871.
. 7028,
. 7036.
. 7104;
TI
8097.
8185,
8188, "8187.
8273. 8274. 8275.
8471.
8472.'8473.
8479.‘ 8480. 8551.
8657.
8785,
‘8558. 8660.
8786. 8787.
. } ur
7021. 7022.’ 7023.
7029,
7037.
7105,
7118,
. 7681:
. 7689
. 7597.
. 7945,
2. 7953.
. 8021.
. 80239
. 8037.
. 8105,
. 8118.
. 8581.
. 8589.
„8597.
. 8865,
. 8873.
. 8881.
.' 8889,
. 8897.
8945.
. 8958.
9021.
. 8029. 9030. 9031.
9037.
. 9105. 9106. 9107:
. 9113
. 9701.
. 9709.
0717.
. 9865.
2, 9873,
7030. 7031.
7033. 7039.
‚7106. 7107.
‘7114. 7115.
7582. 7583.
. 7590. 7591.
7598. 759.
7946. 7947.
7954. 7955.
8022. 803,
8038. 8089.
8106. 8107.
8114. 8116.
8582. 8588,
.8590. 8591.
8598. 8699,
8866. 8867.
8874. 8875,
8882, #883.
8890. 8891.
8898, 8899,
8946. 8947.
8954. 8950.
9022. 9038.
9038, 9039.
. 9114. 9115,
9702. 9703.
9710, 9TH.
9718. 9719,
9866. 9867.
9874, 9875,
876. 9877. 9878. 9879. 9880, 9881. 9882, 9885,
9884. 9886; 9836. 9887. 0888. 9889. 9890. 9891.
9892, 9893,..9894; 9896, 9896. 9897. 9898: 9899.
9900,..10104,. 10102. 10108.
10107, 10108.-10109, 10110,
10114, 10115, 10116, 10117.
10701. 10702. 10703, 10704.
10708. 10799. 19710. 10711.
10715, 10746,.10717, 10718.
10868, 10863. 1064. 10866.
10869, 10870. 10871. 10872.
10876.. 10877. 10878. 10879,
11103. 11104. 11106. 11106.
11110, 11111. 11112. 11118.
11117. 11118,-11119. 11120.
11204, ,11205,-11206, 11207.
11211,,11212,-11213, 11214.
11218,,11919.-11220, 11341.
11346., 11346. 11347, 11348.
11352, 11353. :11854, 11356.
11359, 11360; -11661. 11662.
11666, -11667. -1605; 11669.
11673. 11674. -11675, 11676.
11680. 11861. 11862, 11863.
11867. ‚11868. 11869. 11870. .
11874. 876. 11876. 11877,
12201., 12202, 12203. 12204. 12205.
12208, ‚12209, 12210, 12211. 12212.
12216, ‚12216, .12217, 12218. 12219.
12342, 12343, 12344. 12345. 12346.
12349, 12350, 12351..12352, 12353,
12356. 12357, 12358. 12359, 12360.
12623. 12624. 12625. 12626, 12627.
12630; 12631. 12632. 12633. 12634.
12637. 12638, 12639..12640, 12641.
12644 12645. 12646..12647, 12648.
12651. 12652. 12653. 12654. 12655.
12658, 12669. 12660. 13081. 13082,
13086. 13086. 13087. 13088, 18089.
13092. 13093. 1309. 13095, 13096.
13099. 13100. 13161. 13162 13163.
18166, 18167,.13168. 13169, 13170.
18173, 13174. 13175. 13176. 13177.
13180, 13641. 13642. 13643. 18644.
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Lit. D. zu 300 Mark:
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. 6313. 314. 6315.
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Lit. E. zu 150 Marf; Nr. 1921. 1922. 1923. 4176. 4177. 4178, 4179. 4180. 4661. 4662. 4663.
. 1924. 1925. 1926, 1927.:1928, 1929, 1930. 1931. 4664. 4665. 4666, 4667. 4668. 4669. 4670, 4671.
1932, 1933. 1934. 1985. 1936. 1937. 1938. 1989. 4672. 4673. 4674. 4675. 4676. 4677. 4678. 4679
1940. 2064. 2062. 2063. 2064. 2065. 2066. 2067. 4680, 4961. 4962. 4963. 4964. 4965. 4966. 4967.
2068. 2069. 2070: 2071: 2072..2073, 2074. 075. 4968, 4969. 4970. 4971. 4972. 4973, 4974. 4975.
. 2076. 2077. 078. 2079. 2080, 2661. 2662. 2663. 4976. 4977. 4978. 4979. 4980. 5001. 5002. 5003.
2664. 2666. 2666.. 2667. 2668. 2669. 2670. 2671. 5004. 5005. 5006.-5007. 5008 5009. 5010. 5011.
2672. 2673. 2674 - 2675. 2676, 2677. 2678. 2679. 5012 5013,. 5014. 5015. 5016. 5017. 5018. 5019.
2880. 2921, 2922.:2923, 2924. 2925. 2926. 2927. 5020. 5661. 5662. 5663. 5664 5665. 5666, 5667.
‚2928. 2929. 2930. 2931. 2932, 2933. 2934. 2935. 5668. 5669. 6670. 5671. 5672. 5673. 5674. 5675
2936. 2937. 2938 :2939. 2940. 3161. 3162 3163. 5676 5677. 5678. 5679, 5680. 5861. 5862. 5863.
3164. 3165. 3166. 3167. 3168. 3169. 3170. 3171. 6864. 5865. 5866. 5867. 5868. 5869. 5870, 5871.
3172. 3173, 3174.-3175 3176. 3177. 3178. 3179. 5872. 5873. 5874. 5875. 5876. 5877. 5878, 5879.
8180. 3661, 3662. 3663 3664. 3665. 3666. 3667. 5880. 6061. 6062. 6063. 6064. 6005. 6066. 6067.
3668. 3669. 3670. 3671. 3672. 3673. 3674. 3675. 6068. 6069. 6070. 6071. 6072. 6073, 6074. 6075.
3676. 3677, 3678. 3679. 3680. 4001. 4002, 4003. 6076. 6077. 6078. 6079. 6030, 6161. 6162. 6163.
4004 4006, 4006. 4007. 4008. 4009, 4010, 4011. 6164. 6165. 6166. 6167. 6168, 6170.
Die "orbejeichneten Scpufoverfopreibungen werden hiermit zur Rüczahlung auf den 1, September
1886 unter folgenden Beltimmungen gekündigt:
1. Die Landeskteditkaſſe wird bis auf Weiteres ſchon vor dem I. September d. J. die gefündigten
Schuldverſchreibungen zum Nennwerthe mit Zinſen bis zum Zahlungstage auszahlen.
Die Cinlöſung der gekündigten Schuldverſchreibungen der Serie XIII. zum Nenmwerthe
kann nur bis zum 1. September d. J. — mit Zinſen bie zum Zahlungstage — und ſodann
noch während des Monats September d. I. — mit Zinſen bis zum 1. September d. I. —
gefordert werben. Mit Ablauf des Monats September d. 3. tritt für die
bis dahin zur Rüdzahlung nicht eingereichten Schuldverſchreibungen
der Serie XIIL die Kündigung außer Kraft, fo daß diefelben alsdann ohne
Unterbrechung weiter verzinſt werden und an den ferneren Berloofungen theilnehmen.
Für die gekündigten Schuldverfhreitungen der übrigen Serien wird, wenn deren Ginlöfung
erſt nah Ablauf eines Vierteljahres vom Bälligkeitstermine an erfolgt, eine von lepterem an
beginnende Zinfenpergütung von 2 Procent jährlih bis zum Tage der Einlöſung gewährt.
—* Aus 1881:
|
ER 1112. °
N Serie IV,
Be B. Aus 1883: Nr. 531
Nr. 606.
Serie VII.
» Lit. D. Aus 1884: Nr. 710.
Lit, E, Aus 1884: Nr. 80,
Serie VIIL
Lit. B. Aus 1881: Ne.107. — 1882: Nr. 406.
1883: Nr. 540.
Lit. €. Aus 1881: Nr. 562. 889, — 1882:
. Nr. 557. 558. 590. — 1883:
Nr. 204. — 1885: Nr. 782,
Lit. D. Aus 1876: Nr. 903, — 1879: Nr. 183,
1881: Nr. 1072. — 1882: Nr. 709. — 1883:
Nr. 146. 374. 380. — 1884: Nr. 99. 100, 464.
467. — 1885: Nr. 784. 789.
Lit. E. Aus 1878: Nr. 1.2. — 1883: Nr. 485,
: Nr. 591. 592. — 1885:
534. 605. 606. — 1884
Nr. 572. 574.
Serie IX.
Lit. B, Aus 1881: Nr. 812, — 1882: Wr, 218.
244. 298. 598. 677. 919, — 1884: Nr. 484. 1284.
ix. Aus 1876: Nr, 1387. — 1885: Nr. 358,
Nr. 673. — 1889: Nr, 118.
Lit C. Aus 1884: Nr. 810. — 1885: Nr. 204.
Lit, D. Aus 1884:
Nr. 825. — 1884:
Lit. €, Aus 1877: Nr. 1867. — 18718: Nr. 846.
848. — 1879: Nr, 1760. — 1880: Nr. 2026.
2062. 2064. 2065. 2066. 2067. — 1881: Nr. 1056.
1342, 1345. 1388. 1842. 1922, 1923. — 1882:
Nr. 543. 1511. 1974. 2083. 2087. 2202. — 1883:
Nr. 20. 1685. 1688. 1690. — 1884: Nr. 742.
747. 783. 785. 1142, 1146. 1140. 1161. :1162.
1561. 1564. 1566. 1664. 1761. 1762. 1768. 1764.
1767. 1770. — 1885: Nr. 961. 962. 966. 970.
Lit. D. Aus 1876: Nr. 2008, — 1877: Nr. 1789.
1878: Nr. 1161. — 1879: Mr. 9. 2305. —
1881: Nr. 762. 757. 2511. — 1882: Nr. 445.
1904. 1908. 1909. — 1883: Nr. 1021. 1043.
1049. 1943. 1948. — 1884: Rr. 164, 170. 405.
1324. 1327, 1481. 1620. 1685. 1921. 1928. 2089.
2250. 2524. 35%. — 1885: Nr. 763. 767. 770.
781. 790.
Lit, E. Aus 1876: Nr. 1019. — 1881: Nr. 542.
547. 560. — 1882: Nr. 238. 1034. — 1883:
Nr. 466. 766. — 1884: Nr. 186. 483, 485, 788.
1885: Nr. 582, 1931. 1232. 1298,
Serie X,
Lit. B. Aus 1885: Nr. '82. 84. 482, 685. 758.
Lit. C. Aus 1885: Rr. 56. 59. 61. 68. 69. 351.
1125. 1126. 1129. 1130. 1271. 1275. 1277. 1421.
1424. 1836, 2423. 2552, 2751. 2897, 2001. 3055.
3058. 3201. 3204. 3207. 3360. 3431.
Lit, D. Aus 1885: Nr. 101. 105. 108. 110.
279, 401. 725. 727. 1030. 1303. 1609. 1901. 1905.
2208. 2502. 2516, 2954. 2958. 3130. 3202. .
Lit, &, Aus 1885: Nr. 284. 286, 288. 289,
582, 586, 588. 689, 593, 598. 1005, 1010. 1030,
1178.
Serie XL
Lit B. Aus 1885: Nr. 137. 7892.
Lit, CI Aus 1885: Nr. 474. 475. 751, 74,
789, 1231. 1236. 1324. 1513, 1605. 1607, 1802.
1897. 1898. 2307. 2693. 3943.
Lit.D. Aus 1885: Nr. 935, 2351. 2354. 2305.
2360, 2691, 2904. 2910, 2956. 2957.
"Lit Ei Ans: 1885: Nr. 21. 26. 27. 132,
Serie XL.
Lit. A Aus 1885: Nr. 159.
Lit. B. Aus 1885: Nr. 1306;* 1307. 1308.
14
= %
130%, 1434. 1618, 1619. 1819, 1883. 1884. 2117,
2525, 2711. 2762.
Lit. €. Aus I88A: Nr. 84. 1398, 1500. 1591.
1599, 1600, 1672. 1673, 1773. 1778. 1779, 1780.
1799. 2175. 2271. 2278. 2280. 2379, 2577. 2578,
‚2751. 2756. ‚2757. 2774, 2864, R875, 2878, 2880,
2951. 2953. 2955. 2957. 2977. 3063. 3076, 8077.
3078. 3163. 3166. 3167. 3391.
Lit. D. Aus 1885: Nr. 963. 967. 1121. 1122.
1132. 1133. 1138. 1223, 1225. 1232, 1296. 1395.
1425. 1458. 1460. 1492. 1592. 1593. 1599. 1618.
1697. 1715. 1716. 1999. 3097. 3100.
. . 1
Lit. E. Aus 1885: Nr. 252. 255. 257. 357,
456. 457. 553, 656. 657. 759. 760. 1648.
8
Sämtliche Obligationen der Serien 1., IL, V. und VI. find, foweit ſolche nicht ſchon
in Folge Berloofimg gekündigt waren, für den 1. November 1881 gekündigt,
—
vr.
14 9
er
* Folgende Schuldberſchreibuugen ber Landeskreditkaſſe ſind als abhanden gelommen
Abtheilung VII.
Serie B.b. Nr, 4,
Abtheilung. VERL 6.
I. Lit. C, Nr. 783,
EL D. 138,
Serie
ir " "
zur Amortiſation angemeldet:
Bereits mortificirt find:
Abtheilung VII.
Serie A. a. Nr. 1215. 1487. 2359, 5284. 6118,
6117. 6118, 6119,
e „ 286. 1062, 1162. 3108,
" A. & " 5. 57.
"„ B.& 1340. 2688, 4016. 349. 10804,
13784.
Serie III. Lit. B. „» 391.
„ IV. » B. u: 346.
„ X, D. » 9%. 1687.
„ Xl u €. » 1066. 219%.
"'XU » C „ 9%. 1421.
„ XIM. » B. » 4197. map Lit. D. Nr. 14150.
Serie B. I. Nr. 029, 2058. 5417. 4106. 5434. 5970,
6418. 9316. 9488.
768. B29. 1785. 1824. 2241. 3060,
3079. 3848. 3982, 4013. 5508.
6186. 6621, 7009, 78%. 12067.
12134. 12310. 13518. 18078,
b. fe.
239, 1156. 2566. 3122, 3155.
7017. 7704. 10222, 10514, 11287.
11775. 11953.
1009. 1123.
8. 178. 227. 564. 1440. 2231.
2482. 4831. 4939. 5381. 5506.
9705. 10572. 14117.
229. 1246. 2862, 4226, 4857.
5182. 6276,
1666,
109.
Caſſel, am 10. Februar 1886,
Abtheiflung VIII. A, a.
Lit. E. Nr. 24, 672.
Abtheilung VIIL ©,
Serie I. Lit. D, Nr. 429. 1994. uns Lit, E, Nr. 757.
« I» A » 198,
»„ I. » D u 1388.
„ I. » CO. „ 18.
„IX. » D. „ 1570.’ımb Lit. E, Ne. 1117,
Die Direction der Landeskreditkaſſe.
IJ. A.
20%.
‘
-
nn — — — — —
Hof» und Baifenpang-Buhhrnderei zu Gaffer.
—— Amts btatt se:
keföniglihen Negierung zu Gaffel.
Be
Ausgegeben Mittwoch den 24. Februar.
1886.
belanutmachungen u ie des Reichsgeſetzes
dom: 21. Oetober 1878.
14 Auf Grund des $. 12 nes Reichsgeſetzes gegen
vie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. Oktober: 1878 wird bierburch zum öffentlichen
emntniß gebwacht, daß vie nichtperiodiſche Drud-
Hefe nSozialdemokratiihe Bibliotbet. IV.
Gnthüllumgen' über: den Kommuniften » Prozeh zu Köln
sr Karl Marr. Neuer Aborud, mit Einleitung von
Friebrich Engels, und Dokumenten, Hottingen: Zürich.
Lerlag der Bollsbuchhandlung, 18854, nach '$. 11 des
wärhten Geſetzes durch den Lnterzeichneten von Yanves-
rlheitwegen verboten worden iſt.
Berlin den 19. Februar 1886.
Der Königliche Polizei » Präfibent.
Freiherr von Richthofen.
Berorduungen und Belanntmacungen der
Königlichen Provinzial= Behörden.
I. Um. 3. Mai cr, beyinnt in der —**
lichen Wrãparanden⸗ Anſtalt zu Fritzlar, Regie ·
rt Eaſſel, ein nemer Curfus, und ift bie,
Aufnaͤhme⸗ Prüfung auf den 4. Maier an-
zeſeht. Anmeldungen bieru find. bie zum. 1, April: cr.
inter Beifügung
a) des Gehurtsfcheind,
b) eines Impfſcheins/ eines Revaceinationbſcheine s
und eines Gefundheitsatteftes, ausgeftellt von einem
zur Führung eines Dienftfiegels berechtigten Arzte,
e) der Schulgeugniffe, *
d) eines. Sittenzeugniſſes,
€) der, Erklärung des Baters oder des Nächftver⸗
pflichteten, daß er die Mittel zum Unterhalt des
“lpiranten während ‚ber Dauer des Unterrichts
Eurfus gewähren werbe, resp, eines Vernidzend-
nachweifes
am ben Borfteher der Anftalt, Herrn Pyroth in
drißlar, einzureichen,
Der Aufzunehmende muß das 14. Lebensjahr vol⸗
Imbet haben Schüler, welche ſofort in tie 'erfte Claffe
iintreten wollen, haben dies im ihrem Mieidumgefchreiben
su bemerken. LE
Das Schulgeld beträgt monatlih 3 Marl, Für
Rft und Logis haben die Sqhuller ſelbft zu ſorgen
dedürftigen md fleißigen Praͤparanden können Umer⸗
ütangen aus Staatsmitteln bewilligt werden.
Wegen des Unterfommens «der Zöozlinge bei geeig+
geten Familien ber Stadt :wirb der Anftalts-Borkeker
uf Verlangen Rath und Weifung vertheilen.
Caſſel ven’ 10. Februar 18861...
Königliches Provinzial-Schul-Tollegium.
142, Im Anftrage des Herrn Finanz⸗Miniſters Bringe
ich hierdurch zur öffentlichen Keuntniß, daß nach einem
Beichluffe, des, Bundesrathes in feiner Sigung vom
28, Januar d. 38, (8. 49 der Protokolle) die Num—
mer, 19a der Ausführungs-Vorfchriften zu dem Geſetz,
betreffend, die Erhebung von Neichsjtempelabgaben,
folgenden Zufat erhält:
„Bei ſolchen Yotterien oder Ausſpielungen, bei welchen
nach der obrigfeitlichen Exlaubniß nicht von vorn—
berein eine beſtimmte planmäßige Anzahl won Yoofen
feitgefegt, dem Unternehmer vielmehr nur' geftattet
iſt, Yoofe bis zu einet gewiffen Marimalgahl aus—
zugeben, darf die Verjteuerung der Looſe nah Maf-
gabe des Bedarfs bewirkt werben. Für vie An—
meldung des erſten Theils der auszugebenden Yoofe
gelten die Beitimmungen im erften und zweiten Ab»
faß diefer Nummer. Die Borlegung einer weiteren
Anzahl von Vooſen zur Abſtempelung ift mitteljt be»
jonderer ‚Anmeldung. zu bewirfen, im welcher unter
‘Angabe ver Zahl und der Nummern ver zu ver
fteuernben :2oofe auf die erfte Anmeldung Bezug zu
nehmen ift. Caſſel dem 19, Februar 1886.
Der Provinziabr Steuer» Director Schulge.
Bere en uud Belsuntmadungen der
eu N j *
143; Die Zinsſcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu dem
Schuldverſchreihungen/ ver Preußiſchen Stantsanleihe
vom: Jahre .1862 über, die Zinſen für die Zeit nom
1. April 1886 bis. 31. März 1890 nebjt den. An-
weifungen zur Abpebung der Relhe VILI werben vom
1, Mäxy .d, J. ab, von der Kontrolle der Staatspapiere
hierſelbft, Dranienftraße 92 unten rechts, Borwittags
von ’9 bis 1- Uhr, mit Ausnahme ver Sonn- und Feſt⸗
tage: und der leiten drei Gefchäftstage jeden Monats,
ausgereicht werden. —
Die Zinsſcheine können bei der. Koutrolle ſelbſt im
en, oder durch die Regierungs-Haupt-
laſſen, fowie buxch die Kreisfafje in Frankfurt a Main
be
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle ſelbſt
wünſcht, hat derſelben perfönlich oder durch einen Beauf-
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Zingfcpeinamveifungen mit einem Verzeichniſſe zu über-
eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg
beide Kaiſerlichen Poſtamte Nr, 2 umentgeltlich zu
haben : ſind. Genügt bem Cinseicher eine mumerirte
Marte als Empfangsbefcheinigung, ſo ift das Ver-
zeichniß einfach, wünſcht er eine ausorädliche Bejchei-
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen, Im lepteren
Falle erbalten vie Einreicher bas eine Eremplar, mit
einer Empfangsbejcheinigung verjehen, jöjork zu
Die Marie over Empfangsbefcheinigung -ift" Bei d
Ausreihung der neuen Zinsfcheine zurüdzugeben.
iſt ſel faun bie Kontrolle der
PR NR. ea mit den Inhabern der
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen.
E fe Zinsfcheine durch eine der ohen genannten
Provinzialfaffen beziehen will, Hat derſelben bie An-
weijungen mit einem boppelten Berzeichniffe eitizureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe⸗
fcheinigung verfehen ſogleich zurückgegeben und iſt bei
Aushänbigung ber Zinsjcheine wieber abzuliefern. For⸗
mulare zu dieſen Verzeichniſſen ſind bei den gedachten
Provinzialkaſſen und den von den Königlichen Regie—
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenden fonftigen
Kaſſen unentgeltlich zu haben.
Der Ginreihung der Schulbverjchreibungen bebarf
es zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann,
wenn bie. Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen
find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an
vie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ver ge=
nannten Provinzialfaffen. mittelft befonberer Eingabe
einzureichen.
Berlin den 5. Februar 1886.
Hauptverwaltung der Staatsjhulden.
Die vorftehende Belanntmahung wirb bierburdh
mit den Bemerken veröffentlicht, vaß die Formulare
zu den Verzeichniffen über bie zur Empfangnahme ver
neuen Zinsſcheine mebft Zinsfchein-Anmweifungen einzu
reichenben Anweiſungen bei der hiefigen Regierungs-
Hauptlaffe nd ven fjämmtlichen Steuerlafjen unſeres
Bezirls unentgeltlich zu haben find.
Caſſel den 13. Februar 1886.
Königliche Regierung. Magpeburg.
144. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu
ven Prioritätss Obligationen der Münfter- Hammer-
Gifenbahn über die Zinfen für die Zeit vom Iften
Januar 1886 bis 31. December 1889 nebft ven An-
weifungen zur Abhebung ver Reihe VIII werben vom
4. Januar k. I. ab von der Sontrolle der Staats»
papiere hierfelbft, DOranienftraße 92 unten rechts, Vor⸗
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn»
und Feſttage und ber legten drei Gejchäftstage jedes
Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsjcheine können bei der Kontrolle felbft in
Empfang genommen, ober durch bie Regierungs-Haupt-
kaſſen, jowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt a/Main
bezogen werben.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle felbft
wünfcht, hat verfelben perfönlich oder durch einen Beauf⸗
tragten bie zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Zinsfcheinamweifungen mit einem Berzeichniffe zu über»
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg
bei dem Kaiſerlichen Poſtamte Nr. 2 unentgeltlich zu
haben find. Genügt dem Einveicher der Zinsſchein⸗
anmeifungen eine nummerirte Marfe ald Empfangsbe»
ſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er
40
eine ausdrũckliche Bejcheinigung, fo ift ed boppelt vor⸗
zulegen. Im en ae chin bie Einreicher
das eine Gremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung
, jofort zurüd.. Die Marle over Empfangsbe-
g iſt Bei der Ausreichung vet neuen Binafcheine
geben.
In Schriftwechſel fann die Kontrolle der
Staatspapiere fih mit den Inhabern ber
Binsfheinanweifungen nicht einlajjen.
- Wer: die Zinsſcheine durch eine der oben genannten
ProvinzialsFafjen beziehen will, hat derjelben vie Zins-
cheinanweiſungen mit einem boppelten Berzeichniffe einzu⸗
reichen. Das eine Berzeichniß wird mit einer Einpfangs-
beſcheinigung verjehen fogleih zurüdgegeben und ift bei
Aushändigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. For:
mufare zu biefen Verzeichnifjen find bei ben gedachten
Provinzial- Kaffen ımb den von den Königlichen Re⸗
gierungen in ben Umtsblätteen zu bezeichnenden jonftigen
Kaſſen unentgeltlich zu haben.
Der Einveihung der Prioritäts-Obligationen bedarf
es zur —— ber neuen Zinsſchein ⸗ Reihe nur dann,
wenn bie Zinsſcheinanweiſungen abhanden gekommen
find; in diefem Falle. find die Prioritäts-Obligationen
an bie Kontrolle ver Staatspapiere over an eine der ge:
nannten Provinzial-Kaffen mittelft beſonderer Eingabe
zureichen.
Schließlich machen wir darauf aufmerkfam, daß in
Zukunft 20 Stüd Zinsjcheine für einen Zeitraum von
zehn Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsjcheine für
4 Yahre werben ereicht werben und baß bie ben
Zinsfcheinen Reihe VII jest beigegebene Anweifung zur
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine bement-
ſprechende Seffung erhalten bat.
erlin ven 18. December 1885,
Haupt-Berwaltung der Staatsjchulden.
Die vorjtehende Bekanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß bie Formulare
zu den Berzeichniffen über die zur Empfangnahme
ber neuen Zinsfcheine nebſt Zinsfchein » Anweifungen
einzureichenden Anweifungen in unferem Bezirle bei der
biefigen en al ſowohl, als bei ben
fämmtlichen Steuerfaffen unentgeltlich zu haben find.
Gafjel ven 30. December 1885.
Königliche Regierung. Magdeburg.
145. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchften
Erlaſſes vom 27ften v. Mts. auf Grund des $. 4 ber
Kurheffiichen Gemeinde - Orbnung nom 23. October
1834 zu genehmigen gerubt, daß die bis dahin einen
ſelbſtſtändigen Gutsbezirt bildende feitherige Halbege-
brauchswaldung von Beſſe mit dem Flächengehalte von
380,0423 ha dem Gemeinbebezirt von Beſſe einverleibt
wird. Gaffel am 16. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
146. Durch Erlaf des Herrn Minifters der öffent-
lichen Arbeiten vom 10ten dv. Mis. iſt die Königliche
Eifenbahn » Direction A Erfurt mit der Anfertigung
ber generellen Vorarbeiten für eine Eiſenbahn unter:
al
— ſowohl von Schmalkalden über
y nach Zella-Mehlis, als auch von
tt em Rleinfchmalfalden, einftweilen, fo-
hie Ehren im biesfeltigen Staatsgebiete ge-
J vd
Mu —— Sincun auf bie —
4 x ————— vom 11. JSuni 1
"rt
befanmt gemacht, daß bie Sn
er bezw. Pächter verpflichtet find, den mit ber
ung se —— Arbeiten beauftragten Be-
etreten ihrer Grundſtücke zu geſtatten.
Caſſe * 20. Februar 1886.
mliche Regierung, Abtheilung bes Innern.
"Bi er hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß,
or Deuter dahier und
und Schulinſpector Spangenberg dahier
m Müplievern des Ausſchuſſes für das Fehge'ſche
panlien» Beneficium durch erg nn gewählt
verde Caſſel ven 16. Februar 1886.
Königlihe Regierung,
Det © ©; lung für Kirchen- und Schuljachen.
L * der —— — — zu Weilburg ſoll
u in Jahre 1886 ein Fortbildungsfnfus für Gle-
Meainrleh ehalten werben und ift hierzu Termin
am ge —E— Auguſt bie Ende Sep⸗
genomm
IeD
nie U. Theil (Chlor, Schwefel, Phosphor,
— Natrium, Calcium, Alumi⸗
9
Botanik * und Phyſiologie ver Pflanzen);
az nölehre;
4) Untereihtemefen.
Den theilnehmenven Lehrern aus dem Regierungs⸗
—* Taffel wird ein Zufehuß von BO Mark in Ausficht
— ſobald die betreffende Gemeinde oder der Lehrer
mindeſtens 35 Mark zuzuſchießen bereit iſt.
Den Gemeinden wird auheimgeſtellt, en einen
ton bem Lehrer —— Revers dahin zu jichern,
Mb der von ber Gemeinde jubventionirte Lehrer ben
* — ahlen Hat, wenn er innerhalb Jahres-
us die betreffende Gemeinde verläßt.
ae Lehrer, welche an dem in Rebe ftehenben
Kurjas Theil nehmen wollen, werben aufgeforbert, ihre
* zum 20. Mai I. 38. durch Vermittelung
ker enben Königlichen Schulvorftände bezw. Stabt-
hul-Deputationen hierher einpeeehden.
Caſſel ven 13. Februar 1
Königliche Regierung,
Abtheilung F Kirchen⸗ und Schulſachen.
anderer
ya ———
w. Zum bentfe n Gifenbahn » Gütertarif Theil I
km 1. Februar wird am 1. April d. I. unter
deichzeitiger — ber Nachträge I bis VIII ein
Nachtr = u * geſetzt, welcher die in den Nach—
U enthaltenen Abänderungen und Er:
— —J Beier Reglemenis und ver Zuſatz⸗
ef zu bemfelben, ferner bie Anlage D zum
Betriebs⸗Reglement in ihrer jest gültigen Faſſung und
bie mit Nücficht auf bie Befhlüfte ber General · Con⸗
ferenz ber deutſchen Eiſenbahn⸗Verwaltungen vom 11ten
December v. J. neu redigirten allgemeinen Tarifvor-
fchriften nebit Güter» Klaffification enthält.
Gleichzeitig ift zu dem vom 1. März 1884 an
gültigen Localtarife für die Beförderung von Leichen,
Fahrzeugen und lebenden Thieren der vom 1. April
d. 3. an in Anwendung kommende Nachtrag 3 heraus-
ya, durch welchen vie Zufagbeftimmungen und
arifoorfchriften in Bezug auf einzelne lebende Thiere
theilweife geänvert werben.
Die bezeichneten Nachträge, welche außer verein
zelten Frachterhöhungen auch verſchiedene Frachter-
mäßigungen in fi ſchließen, find von den Güter» Gr=
pebitionen zu beziehen.
Hannover * 15. Februar 1886.
Königliche Eiſenbahn-Direction.
150. Vorleſungen an ter Königlichen Thierarzneiſchule in
Hannover. — Sommerſemeſter 1886. Beginn: 1. April.
Director, Medicinalrath Dr. Dammann: Allge—
meine Chirurgie, Seuchenlehre und Beterinair-Bofigei,
Diätetil. — Profeffor Dr. Luſtig: Arzneimittellehre
und Torifologie, Allgemeine eier Spitalflinif für
große Sauetki iere. — Profejfor Dr. Rabe: Hiftologie
und Embryologie, Allgemeine Pathologie und allgemeine
pathologifche Anatomie, Hiftologifche —— Spital⸗
init für kleine ere, Obductionen und patho-
logiſch⸗ anatomiſche Demonftrationen, Thierifche und
pflanzliche Parafiten. — Prof. Dr. Kaifer: Operations-
lehre, Geburtshülfe mit Uebungen am Phantom, Ge-
ſchichte der Thierheilfunde, Ambulatorifche Klinik. —
Lehrer Tereg: Allgemeine Anatomie, Dfteologie und
Syndesmologie, Phyſiologie J. — Lehrer Dr. Arnolp:
Organiſche Chemie, Receptirkunde, Pharmaceutiſche
Uebungen, Uebungen im chemiſchen Laboratorium. —
Profeſſor Dr. Heß: Botanik. — Lehrer Geiß:
Uebungen am Huf.
Zum Eintritt in das Studium der Thierheillunde
iſt der Nachweis ber Reife für die Prima eines Gym-
naſiums oder eines Realgymnafiums, bei welchen das
— obligatoriſcher Unterrichts- Gegenjtand iſt, ober
einer burch die zuſtändige Centralbehörde als gleich
ftehend anerkannten höheren Lehranftalt erforderlich.
Der Nachweis ift durch Schulzeugniffe oder durch das
Prüfungsatteft einer der bezeichneten Schulen zu führen.
länder lönnen mit geringeren Kenntniffen auf
genommen werben, wenn fie vie Zulaffung zu ven thier-
— * Prüfungen re er, —— nicht beanſpruchen.
die ——— der —* Thierarzneiſchule.
Dr. Dammann.
151. Nachdem die Rückgabe der ſ. Zt. von dem
Landrathsamis⸗Expedienten Louis Leimbach dahier
für die — der Ludolph'ſchen Stiftungen
männlicher und weiblicher Linie geſtellten Caution von
600 Mark von veffen Witwe beantragt worben. ift,
werben alie Diejenigen, welche Anſprüche an viefelbe
geltenb zu machen haben, aufgeforbert, ſolche inner-
balb ſechs Monaten dahier anzumelven.
Rotenburg ven 8. Februar 1886.
Der Königliche Landrath. v. Altenbodum.
152. Die bierfelbft verftorbene Witwe des Schreiner:
meifters Georg Friedrich Scharffheer, Katharine,
geb. Schwab, hat dem reformirten Waijenhaufe hier
ein’ Legat von 200 Mark vermacht, welche wohlthätige
Handlung wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.
Gafjel ven 12. Februar 1886.
Königliche Direction des reformirten Waiſenhauſes.
153. Die Aufnahme-Prüfung für die biefige Präpa-
ranben-Anftalt findet am 5. und 6. Mpril d. J.
jtatt. Die Afpivanten haben ihre Meldung bei dem
unterzeichneten Vorfteher der Anſtalt fpäteftens bis
zum 20. März d. 3. einzureichen und fi am Bten
April, 6 Uhr Nachmittags, demſelben perjünlich vor-
zuftellen. Der Meldung find folgende Atteſte beizufügen:
1) das Taufzeugniß, \
2) ein Impfſchein, ein Revaccinationsſchein und
ein Gefunpheis » Atteft,
3) ein Schulgeugniß, bezw. ein Führungs-Atteſt,
4) vie Erflärung des Vaters oder Vormundes, daß
er die Mittel zum Unterhalte des Aſpiranten
während ber Dauer ber Präparandenzeit gewähren
fünne, mit der Befcheinigung ver Ortsbehörbe,
daß er über die dazu nöthigen Mittel verfüge,
Homberg ven 18. Februar 1886.
Der königliche Seminar» Director Dr. Otte.
scanzen.
42
® j
154. Die 2te Schulitelfe zu Hoof, mit welcher ein
jährfiches Einfommen von 750 Mark neben freier
Wohnung und 90 Mark für Teuerung verbunden ift,
wird mit dem 1. April er. zur Grlevigung kommen.
Bewerber um biejelbe werben hiermit aufgeforbert,
ihre Gefuche binnen 14 Tagen entweber anher, ober
dem Königlichen Lokaljchulinfpector, Herrn Pfarrer
Siebert zu Hoof einzufenden.
Caſſel am 11. Februar 1886,
Der Landrath Dörnberg.
155. Goncnrrenzfähige Bewerber um die vacante
Lehrerſtelle zu Schmittlotheim, mit welcher neben
freier Wohnung und einer Privatfenerungs-Entfhäbigung
von 90 Mark ein Einfommen von 780 Mark verbunden
ift, wollen ihre mit ben erforberlichen Zeugniffen be»
legten Gefuche binnen 3 Wochen bei ung einreichen.
Böhl den 15. Februar 1886.
Königliche Kreis-Schul-Gommiffion. Engelhard.
156: Die 2te Schulftelle an der Fatholifchen Schule
in Mardorf. ift,erlenigt; Bewerber um biefe Stelle.
werben aufgeforbert,, ihre Meldungsgefuche bei. dem
Königlichen Lokalfchulinfpector, Herrn ‚Pfarrer Baul
in: Marborf binnen 14 Tagen einzuweichen,
Kirchhain ven 15. Februar 1886,
Der Landrat. Rabe.
157. Bewerber um die am 1. April-v. 96. zur Grs
ledigung kommende fünfte evangelifhe Schulftelle ‚zu
Steinau (Reg By. Caſſel) wollen ihre desfallfigen
Gefuhe unter Anſchluß ver erforderlichen Zeugnifie
binnen 14 Tagen bei dem Königlichen Lokaljchulin-
fpector, Herrn Pfarrer Haifer zu Steinau, ober bei
dem Unterzeichneten einreichen,
Schlüchtern ven 12, Februar 1886,
Der Königliche Landrath. Roth.
158. Bewerber um die mit dem 1. März er. vacant
werbende evangeliiche Schulftelle zu Wettges, mit
welcher ein jührliches Einfommen von 780 Mark nebit.
freier Wohnung und von 90 Mark für Feuerung ver-
bumben ift, wollen ihre Melvungsgefuche nebſt Zeug-
niffen zc. innerhalb 4 Wochen an ven Königlichen Yolal-
ſchulinſpector, Herr Pfarrer Waas zu Kirchbracht,
oder an den Unterzeichneten einreichen.
Gelnhaufen am 16, Februar 1886,
Der Königliche Landrath.
3. V.: v. Schwergell, Regiernngs-Referendar.
159. Für das Buüreau der Königlichen Spezial»
Kommiſſion zu Homberg, Regierungsbezirk Caſſel, wird
ein britter Brototolffährer gefucht.
Antritt event. zum 1. März er, Meldungen per:
ſönlich oder fohriftlih unter Beifügung der Zeugniffe.
. Homberg ven 10, Februar 1886,
Königlihe Speziallommiffion,
BPerſoual⸗ Ehronil,
Der Regierung = Aifejfor Bindewald ijt der
Königlichen Regierung in Wiesbaden zur bienitlichen
Verwendung übermwiefen.
Ernannt: der Staatsanwalt Dr. Magnus in
Kiel zum Yanbrichter bei dem Landgericht in Caſſel,
der Gerichtsaſſeſſor Fürſtenau zum Amtsrichter
bei dem Amtsgericht in Winſen an der Luhe,
ber Referendar Holzapfel zum Gerichtsaſſeſſor.
Berliehen; dem Gerichtskaſſenrendanten Titſchack
in Caſſel an Stelle feines bisherigen Charakters als
Kanzleirath derjenige als Rechnungsrath.
Ernannt: an Stelle des verjtorbenen Büreauge-
bülfen Schneider der Vürgermeifter Lotz in Mel-
jungen zum Amtsanmwalt bei dem Söniglichen Amts—
gericht daſelbſt.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr, 15,
(Infertiousgebühren für den Raum einer gewöhnliden Drucheile 20. Reichspfennig. — Belagsblätter für 4 umb 4 Bozen 5
ur fir 3 uud 1 Bogen 10 Seihepfrunigs $
Rebigirt bei Röniglicher Regierung,
Cafſel. — Gedruckt in ber Hof> und Baifenbaus-Buhdruderei
erl. und
Die diesjährige Aufnabme von Zöglingen
ande Bosseilgen Lehrerinnen » Bilpdungsanftalten zu
ei Zeig wird im der erften Hälfte bes
⸗ hen jtattfinpen.
> <> Die Melpungen für das Gouvernanten-Inftitut
Fe um 1. Juni d. 9. unmittelbar bei mir, bie
für das Lehrerinnen-Seminar bis zum
Dai d. J. bei ver betreffenden Königlichen Regierung,
Berlin bei dem Königlihen Provinzial-Schul-
gelifche Mäpchen (Penfionat) def eföft foll in ber Regel; au
DOftern over zu Anfang Auguſt erfolgen. Die Meldungen
find an ven Seminar-Director, Schulratg Kriginger
zu Droyffig zu richten,
Die Aufnahme - Bedingungen erzeben ſich aus ben
im Centralblatte für die Unterrichts - Verwaltung pro
1885 Seite 723 veröffentlichten Machrichten über die
Anftalten zu Dropffig, von welchen befondere Abprüde
feitens der SeminarDirection auf portofreie Anfrazen
mitgetheilt werben.
Berlin den A, Februar 1886,
R anzubringen,
{ Der Minifter der geiftt., Unterrichts. und Mebicinal-
Eintritt in bie Erziehungs. Anſtalt für evan⸗
Angelegenheiten. — Auftr.: de la Croix.
Berordnungen und Yelanntmachungen der Königlichen Probinzial= Behörden,
e Nachweiſung ver gemäß $. 19 Abſatz 2 des Gefeges vom 13. Juni 1873 über vie Kriegsleiftungen
Br Lieferungsverbände des Regierungs- an Gaffel feftgeftellten Durchſchnittsmarktpreiſe, welche für Ver-
gütung von Landlieferungen vom — 1886 bis ultimo März 1887 maßgebend find,
Durchſchnittopreis pro 50 Kilogramm.
77 - T
| Bezeihnung |
\ Hauptmarft- .
R. bes | Wahhen. | nigen- goggen. | Roggen. afer. | Heu. | Stro
Lieferungsverbandes. | Ort. E mehl. > meht, | Pal v '
MA Ma MA Ah 4 A4
1Stadtkreis Caffel . Caſſel 10 |44| 12 36) 8 |52]| 10 941 7 |25] 3 121 2 33
2Landkreis Gaffel . . | dgl. 10 ı2 36] 8 |52| 10 194] 7 251 3 12] 2 133
3 | reis Ejchwege . Eſchwege 10 /40| ı2 49)1 8 58 11 0211 7 171 3 3601 2 53
4 Wigtenhauſen |. - 10 40 12 49| 8 58] 11 02| 7 171 3 36| 2 |53
5) „ Friglar . . | Friglar . ' 10 561 ı2 39| 8 |56| 10 |87| 7 iool 2 790| 2 28
6! "m Homberg. .| del. 10 '56| 12 39| 8 [56] 10 |87| 7 joo| 2 79| 2 28
7) m Biegenhain „| dal. . . ., 10 156| 12 |39| 8 |56| 10 |87| 7 j09| 2 79| 2 28
8 m Hersfeld. . | — 190 11 12 0o51 8 75 11 281 7 |20| 2 741 2 209
I; m Rotenburg otenburg „ . 10 175] 13 23] 8 |76| 11 411 7 341 2 ,85| 233
10 | » Melfungen .! be. . .:10 175] 18 23] 8 |76| 11 41] 7 341 2 85| 2 33
1! „ —— . | Hofgeismar ., 10 |65| 12 781 8 |70| 11 16) 7 31] 2 82] 2 24
2| n Wolfpagen ., de. . .110165| 12 78| 8 |70| 11 16) 7 131] 2 82| 2 24
3) » Sulba. . . Buba . 10 127] 12 31] 8169| 11 |13| 7/19] 3 04| 2 91
Mi m Hünfeld...) de... .,10 127) 12 31) 8169| 11 113) 719] 3 04| 2 191
5) „ Gersfelb.. „| be. . . „110 127] 12 311 8 69| 11 1138| 719] 3 ,04| 2 191
16 | „ Schlüchtern . | ball 10 Ier| ı2 |3ı] 8 69] 11 J13l 7 l19| 3 l0al 2 191
7) „ Hanau . .) Hanau ‚10 |94| 13 37| 8 76] 11 71] 7168| 3 |33| 2 148
81 „ Gelnhaufen | dgl. . ‚10 194| 13 |37| 8 76] 11 j71| 7 68] 333] 2 148
191 „ Marbıng . Marburg ‚11 /08| 13 16] 9 07] 11 68) 7144| 3 |13] 2 176
MD „ Kirchhain. F— 11 108] 138 1618 07) 11 |68| 7144| 3 13] 2 176
21| „ —— .. 19813 |16| 9 687 44| 3113| 2 |76
2| „ Rinteln . Ä Kinn. „10 |39| 12 |59| 8 56] 10 |93| 7168| 2 |6ı]l 214
3) „ Schmalfalden | Scpmaltalven ., 10 [35] 12 | 9 ‚3 119) 7 60) 3110| 2 43
Caſſel ven 18, — 1886. Der Ober: Präfivent, Graf zu Eulenburg.
162. Nach dem Bejchluffe des Bunbesraths vom
2öften v. Mis. kann als Ausnahme von dem im 8. 27
bes Geſetzes über vie Befteuerung bed Tabads vom
16. Yuli 1879 (R. Geſ.⸗Bl. S. 245) enthaltenen Ver:
Bote der Verwendung von Tabadjurrogaten bie Ver—
mwenbung von Beildenwurzelpulver bei der Her:
ftellung von Tabadfabrifaten von ven Zolldirectivbehörden
wiberruflich geftattet werden. Die dabei zu beobach⸗
tenden Kontrolvorfchriften werben ven Fabrifanten auf
Erfuchen von der Steuerbehörde mitgetheilt werben.
Die für das genannte Tabadjurrogat zu entrich-
tenbe Abgabe ijt von dem Bundesrath auf 65 Mark
für 100 Kg nad) Mafgabe feines Gewichts in fabri-
fationsreifem Zuftande fejtgefegt worden. Die jährlich
zu verwenbende Minimalmenge des Surrogats beträgt
10 Kg. Berlin den 16. Februar 1886,
Der Finanz-Minifter. Im Auftr.: Haßelbad.
Wird veröffentlicht.
Gaffel ven 23. Februar 1886.
Der Provinzial-Steuerdirector Schulge.
163. Nachitehende Verleihungs-Urkunde:
„Auf Grund ver am 25. September 1885 präfen-
tirten Muthung wird ber Gewerkfchaft „Conſoli—
dirte Sollinger Braunkohlenwerke zu Uslar* unter
dem Namen
Lenderscheid 1
das Bergwerks- Eigenthum in bem Felde, deſſen
Begrenzung auf dem heute von uns beglaubigten
Situationsriffe mit den Buchjtaben:
A,B,C,Dım E
bezeichnet ift, und welches — einen Flächen» Inhalt
von Zwei Millionen einhunbertachtunbachtzig Taufend
dreihundert neun und achtzig Quadratmetern um—
faffend — in den Gemarfungen Lenderſcheid, Lanerts⸗
haufen und Spiestappel, Kreis Ziegenhain, des Re—
gierungsbezirfs Gaffel und im Oberbergamtäbezirfe
Clausthal gelegen ift, zur Gewinnung der in bem
Felde vorfommenven Eifenerze hierdurch verliehen,“
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird - mit
dem Bemerfen, daß der Situationsriß bei dem König—
lichen Revierbeamten, Bergrath Des Coudres in Caſſel
zur Einſicht offen liegt, unter Verweiſung auf bie
Paragraphen 35 und 36 bes allgemeinen Berggefeges
vom 24, Yuni 1865 Hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebradt. Clausthal den 11. Februar 1886.
Königliches Oberbergamt,
—— und Betcuutmachnugen ber
ichen Negierung.
König!
164. Die beigefügten revibirten (neuen) Statuten der
Allgemeinen Renten» Kapital» und Lebensverſicherungs⸗
Bank Teutonia zu Leipzig, fowie die von dem Herrn
Minifter des Innern ertheilte Genehmigung zu bens
felben werden hiermit veröffentlicht.
Gaffel ven 24. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern,
. Der Herr Ober» Präfident hat genehmigt, daß
zum Beſten des Fonds für die Wiederherſtellung ber
Stabtkirche zu Biedenkopf eine einmalige Sammlung
jreiwilliger Beiträge bei den evangelifchen Einwohnern
44
ber Provinz Heſſen-Naſſau im Laufe biefes Jahres
durch polizeilich Tegitimirte Gollectanten abgehalten
werben barf.
Gafjel den 20. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
. Dem am 3. Mai 1845 zu Arnsberg in ber
Provinz Weftphalen geborenen Königlichen Regierungs-
Rathe Ludwig Muell dahier ift auf Anfuchen gejtattet
worden, anjtatt feines jegigen Namens ben urjprüng-
lihen Namen feiner Familie „Moelle« für fich und
feine Nachlommen wieder annehmen und fortan führen
zu dürfen. Caſſel ven 22. Februar 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
167. Durd ven Tod des Familienälteften, Metros
politand Schminde zu Sontra, ift das Patronat des
Schmincke'ſchen Beneficiums erledigt worden.
Es werden daher alle Diejenigen, welche auf biefes
Patronat einen begründeten Anfpruch zu haben ver»
meinen, hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen bei
ber unterzeichneten Behörde, unter Nachweifung ihres
Alters und ihrer Verwandtſchaft mit dem Stifter, ſich
zu melven. Gaffel ven 20. Februar 1886,
Königlide Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen.
—— nud Betauntmachungen anderer
ſtaiſerlicher und Könfkliher Behörden,
168. Königliche Landwirthſchaftliche Akademie Poppels-
borf in Verbindung mit ber Rheinifhen Friedrich-Wilhelms-
Univerfität Bonn. — Das Snmmer- Semeiter 1886
beginnt am 28. April d. J. mit ven Vorlefungen an
der Univerfität Bonn. Der fpecielle Lehrplan umfaßt
folgende mit Demonjtrationen verbundene wijjenjchaft«
lie Vorträge:
Einleitung in bie lanbwirtbichaftlihen Studien:
Geheimer Regierungs- Rath, Director Profeffor Dr.
Düntelberg. Allgemeine Biebzuht: Derfelbe.
Culturtechni᷑t: Derfelbe. Eulturtechnifches Converſa⸗
torium und Seminar: Derjelbe,. Landwirthſchaftliches
Seminar: Derjelbe und Profefior Dr. Werner,
Spezieller Pflanzenbau: Prof, Dr. Werner. Schweines
zuht: Derfelbe Allgemeiner Pflanzenbau: Dr,
Dreiſch. Zarationslehre: Derfelbe. Forftihug:
Borftmeiiter Sprengel. Waldbau: Derjelbe. Wein-
bau: Öarten-Injpector Herrmann. Gemüfebau: Der-
felbe. Landesverfhönerung: Derſelbe. Organifche
Grperimental-Chemie: Profeffor Dr. Freytag. Chemi⸗
ſches Practitum: Derfelbe. Agricutturdemie: Prof.
Dr. Kreusler. Landwirthſchaftliche Botanit und
PFflanzenfrankyeiten: Profefjor Dr. Körnicke. Phyfio-
logiſche umd milroflopifhe Uebungen: Derjelbe.
Naturgefhichte der Wirbeltbiere: Prof. Dr. Bertfau.
Erperimentelle Zhierpbhfiologie: Prof. Dr. Finkler.
Thierpbhfiologifhes Bracticum: Derjelbe, Geognofie.
Mineralogifte Uebungen. Erperimentat-Bopfit: Prof.
Dr. Gieſeter. Phnfitalifches Practitum: Derfelbe.
Landwirthſchaftliche Maſchinenkunde: Der ſelbe. Erd»
bau: Derſelbe. Brücken-, Wehr-und Schleuſenbau:
Regierungs-Baumeifter Huppertz. Uebungen im Ent«
werfen von culturtechniſchen Bauwerlen: Derfelbe.
I Geometrie und Uebungen im Feldmeſſen und
ı Derfelbe. Praltiſche Geometrie: Docent
Traçiren: Derfelbe. Geopätiiches Zeichnen
wen: Derfelbe. Mefübungen: Derjelbe.
e Geometrie und Analyfis: Dr. Veltmann.
natiſches Zeichnen und Wechnen: Derjelbe.
t:&eometrie: Derfelbe. Algebra: Derfelbe,
fchaftslehre: Beheimer Regierungs » Kath,
x Dr. Naife. Verwaltungs- u. Gewerderecht:
r Bergrath, Profeffor Dr. Sloftermann.
Beulturgefeggebung: Derfelbe. Fſſchzucht: Prof.
hr. v. la Balette St. George. cute und
en = Krankheiten der Hausthiere: Departements»
t Schell. Wejunbveitepflege der Hausfäuge-
: Derfelbe. Theoretiſch-⸗praktiſcher Curſus für
zucht: Dr. Bollmann.
Außer den der Alademie eigenen wiffenjchaftlichen
mb practifchen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für
emiihe, phyſilaliſche, pflanzen» und thierphyſiologiſche
Fractila eingerichteten Inſtitute, neben der lanpwirth-
* Ihaftlihen Verſuchsſtation und dem thierphyſiologiſchen
Wboratorium eine wejentlihe Vervollſtändigung in der
" Reneit erfahren haben, jteht derſelben durch ihre Ver-
bindung mit der Univerfität Bonn die Penugung ber
Summlungen und Apparate der legteren zu Gebote,
De Aademifer find bei der Univerfität immatritulirt
m haben deshall das Recht, noch alle unberen für ihre
ülgemeine wiflenfchaftlihe Ausbildung wichtigen Bor-
kjungen zu hören, üter welche ver Univerfitätd-Katalog
das Nähere mitteilt.
Der feit 1376 verfuchsweife eingerichtete cultur«
techniſche und ber jeit 1880 beftehende geopätifche
Curſus find nunmehr vefinitiv an ver Alademie einges
rihtet und deren Beſuch für die zukünftigen preußifchen
Sandmeffer obligatorifch geworden. Ebenſo Haben
Ne bier ftubirenden Landmeſſer und die Eulturtechniter
re Diplomeramen mit amilicher Geltung an ber bie-
figen Alademie abzulegen.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Alademie ift
der Unterzeichnete gern bereit, jedwede gewünfchte nä-
here Auskunft zu ertbeilen.
Poppelsvorf bei Bonn im Februar 1886.
Der Director der landwirthſchaftlichen Akademie:
Geh. Reg.-Rath, Prof. Dr. Düntelberg.
169. Cs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
bracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Ge-
martung Höringhaufen mebft den dazu gehörigen
Parzellenfarten in dem Gefchäftszimmer des Ortöge-
richtsvorſtehers zu Höringhaujen offengelegt worben ift.
Die Betheiligten find befugt, dasſelbe während ber
Zeit der Offenlegung in biefem Locale einzufehen, auch
gegen bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde
Pöringhaufen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch
berven fie durch Letzteren auf bie von ben fFeldge-
ſchworenen entbedt werdenden fie betreffenden (Fehler
tufmerffam gemacht werben.
Allen Denen, welche fich bei ben Angaben bes
Erundbuchs des Beſitzſtandes und der
Örößenangaben für beſchwert erachten, ſteht es frei,
binnen einer umerftredlichen Frift von 6 Monaten
ihre Anſtände entweder auf gütlichen Wege bei dem
Dürgermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren
etwaigen Gegner vorladen laffen können, zu befeitigem,
ober infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre AUnfprüche
bei dem für Befigftreitigleiten zuftändigen Gerichte
geltend zu machen,
Iſt diefes Gericht ein anderes als das unterzeich-
nete, fo haben fie davon, daß legteres gefchehen, binnen
eben viefer Frift Anzeige zu machen. Diefelbe Anzeige
liegt ihnen binnen berfelben Friſt alsdann ob, wenn
fie vor Offenlegung des Grunbbuch® gegen ven daſelbſt
eingetragenen Befiger eine Bejigflage angeftellt hätten.
Nah Ablauf diefer Frift wird der Beſitz, wie ihn
das Gruntbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver
Befiger und die Größenangaben in allen, ven Fällen
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protokoll gegeben,
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er-
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Unzeige gebracht worden ift.
Die unerjtredlihe Frift von 6 Monaten gebt mit
dem 31. Auguſt 1886 zu Ende.
Vöhl ven 18. Februar 1886,
Königliches Amtsgericht. Theis.
Belauntmahungen communalitänd. Behörden.
170. Die von der unterzeichneten Direction am 20ften
Mai 1842 auf den Namen des Abraham Straus
zu Umöneburg, VBormunds über Wolf Löwenftein
bafelbft, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem
dem Adermann Adam Schid, Luzius, zu Marborf
und von biefem bem Handelsmann Abraham Straus
zu Amöneburg, endlich am 7. December 1843 von
dem legteren der Frieberife Müller daſelbſt gerichtlich
abgetretenen Schulpverfchreibung der Landeskrediikaſſe
VII. Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler
ift von dem Floßholz-Mafler Friedrich Ludwig Maus,
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Blef,
u" Hanau mit dem Antrag auf Umfchreibung in ein
urefähiges Papier vorgelegt worden.
Gemäß dem $. 16 ver Verordnung vom 16. Auguft
1867, betreffend bie Außer- und Wieverinkursfegung ꝛc.,
wird Jeder, ver an biefem Papiere ein Anrecht zu
haben vermeint, hierdurch anfgeforvert, basjelbe bei
ber unterzeichneten Behörde innerhalb der nächiten ſechs
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich
anzuzeigen, wibrigenfalld die Kaſſation des Papieres
erfolgen und die Antragftellerin ein neues Fursfähiges
erhalten wirb.
Caſſel am 29. December 1885.
Die Direction der Landeskreditlaſſe.
I. U: Lotz.
171, Die durch die unterzeichnete Direction am 2Bften
Juli 1841 auf den Namen des Konrad Brand zu
Oberthalgaufen, Bormund über die Kinder des Heinrich
Schwalm vafelbjt, geftellte und von Heinrid Schwalm
u Oberthalhaufen am 4. Juli 1 dem borbinnigen
ürgermeifter Konrad Reher zu Rotenburg abgetretene
Schuldverfchreibung der Landesfrebitfaffe VII. Ab-
teilung Serie .C. b. Nr. 2130 über 100 Thlr. ift
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit
dem Antrage auf Umfchreibung in eim furefähiges
Papier vorgelegt worben.
Gemäf dem $. 16 der Verorbnung vom 16. Auguft
1867, betreffend die Außer- und Wieberinfursfegung ıc.,
wird Jeder, der ein Anrecht an biefem Papiere zu
haben vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei
der unterzeichneten Behörde innerhalb der nächten ſechs
Monate, ſpäteſtens am 8. Juli 1886, ſchriftlich
anzumelden, twibrigenfall® bie Kafjation des Papieres
erfolgen und der Untragfteller ein neues fursfähiges
erhalten wird.
Gaffel am 29. December 1885.
Die Direction ver Landeskreditlaſſe.
J. A.: Lotz.
172. 4%, Anleihe ver Stadt Hanau von
1880. V. Ziehung am 30. September 1885. Aus—
zahlung am 30. März 1886.
Lit. A. Nr. 37 u. 50 à 1000 Mt.,
Lit. B. Nr. 60. 137. 243. 285 a 500 ME,
Lit. C. Nr. 57. 127. 199. 217. 263. 469. 562.
599. 672 à 200 ME.
Rückſtändig: C. Nr. 128 à 200 Mf., verlooft per
30. März 1885.
Hanau am 1. October 1885.
Der Oberbürgermeifter.
Bacanzen.
173. Die katholiſche Schulſtelle zu Nubolphshan,
mit welcher ein Ginfommen von 840 Mark neben freier
Wohnung verbunden ift, wirb mit bem 1. März er.
vacant. Bewerber um bie Stelle wollen ihre Mel-
bungsgefuche mit den nöthigen Zeugnifjen binnen brei
Wochen an den Königlichen Lolalſchulinſpector, Herrn
Raplar Schmelz zu Burghaun, over an mich ein⸗
reichen. Hünfelo ven 22. Februar 1886.
Der Königliche Landrat von Wegnern.
174. Die Schulftelle zu Biedebach wird mit dem
1. März d. Is. vacant,
Etwaige Bewerber um viefelbe wollen ihre Mel⸗
dungsgeſuche nebſt den nöthigen Sitten- und Befähi:
gungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei dem Könialichen
Lofalfchulinfpector, Herrn Pfarrer Gamb zu Obergeis,
ober dem Unterzeichneten einreichen,
Hersfeld den 22. Februar 1886.
Der Königliche Landrath v. Schleinig.
175. Die Stelle eines Directors der durch Geſetz
vom 25. December 1869 in communalftändifche Ver—
waltung übergegangenen Landeskreditkaſſe bahier
ift vacant und wirb deren Wieberbefegung durch ben
nächften Kommunal-Fandtag erfolgen.
Bewerber haben ihre bezüglichen Geſuche, unter
J. V.: Heräuß,
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Beifügung entſprechender Nachweiſe, bis zum 31. März
d. 3. an ben Unterzeichneten, welcher zur Ertheilung
näherer Auskunft bereit ift, einzureichen.
Gaffel ven 20. Februar 1886.
Der Landes» Director in Heffen:
von Hundelshauſen.
Berional = Chronil,
Ernannt: der Rechtskandidat Dr. jur. Zeddies
zum Referendar.
Beitorben: ver etatsmäßige Gerichtsfchreiberge-
hülfe, Affiftent Schindler in Meerholz.
Der practifche Arzt Dr. Auguft Walther bat fich
in Windeden nievergelafjen.
Der Apotheker Georg Brand hat vie Frank'ſche
Apotheke zu Witenhaufen pachtweife übernommen,
Verlieben: dem bisherigen Pastor diaconus zu
Burgdorf, Provinz Hannover, Hermann Friedrih Wil-
heim Norpmann die zweite Pfarrftelle an der luthe—
rifchen Gemeinbe in Gajjel,
dem feitherigen Pfarrer zu Waßmuthshauſen Johann
Ludwig Wagner die Pfarrftelle zu Verna, Claſſe
omberg, und
dem bisherigen Pfarrer zu Asbach Wilhelm Ruppel
die erſte Pfarritelle zu Wolfhagen.
Der Gifenbahn-Betriebsfecretair Triebenftein zu
Frankfurt aM. ift widerruflich zum Königlichen Rent»
meifter zu Borken ernannt.
Der Königliche Rentmeifter Wiedemann zu Gers-
feld ift nach Reichenſachſen verjegt.
Nah dem Ableben des Stanbesbeamten - Stellvers
treters, Stadtſchreibers Senft zu Hünfeld iſt der
jetzige commiſſariſche Stadtſchreiber Böhning daſelbſt
zum erſten und das Stadtrathémitglied, Poſtmeiſter
Faubel daſelbſt zum zweiten Stellvertreter des daſigen
Standesbeamten ernannt worden.
An Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgeſchie—
denen Bürgermeiſters Rauſcheuberg zu Une (Kreis
Eſchwege) ift der jetzige commiffarifche Bürgermeifter
Reinhard Stüd pafelbit zum Stellvertreter des daſigen
Standesbeamten ernannt worden.
Zum Stellvertreter des Stanbesbeamten in Hom—
brefjen ift nach dem Nüdtritt des Lehrers Burhenne
von biefem Amte ber Bürgermeifter Fiegehenn ba-
felbjt ernannt worben.
Der Regierungs-Secretair z. D. Carl von Witz—
leben tritt auf fein Nachfuchen am Iften f, Mts. mit
ber gefeglichen Penfion in ven Ruheſtand.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 17.
(Imfertiousgebühren fiir bem Raum einer et Er ek — Belageblätter für $ umb 4 Bogen 5
Rebigirt bei Kouiglicher Regierung,
GaffeL — Gedrndt in ber Hofs und WeaifenfausBnudrnderei.
ä BE Dem, bem angehefteten notariellen Protocolle beigefügten, in ber Generalverfammlung vom 18. September cr. angenommenın
%. irten (neuen) Statute der Allgemeinen Renten: Capitals und Lebensverficherungsbanf Teutonia in Leipzig
FR bie in ber Gonceffion zum Geſch
ee
"u
Berlin, ben 4.
9% Urkunde,
9724,
ezember
6 migun er
(Eingetragen in das Hanbeläregifter des Königl.
I. Allgemeine Beſtimmungen.
8 1. Die unter ber Firma: „Allgemeine Hentens Gapital und
Sebeneverfiherungebant Teutonia” begründete Actiengeſellſchaft
hat ihren Sitz in Leipzig. $ 2. Gegenftand bes Befellihaftsunters
nehmens ift: Berficherungen auf Renten und Eapitale für Borfälle
des menjchlichen Lebens, welche ber Wahrfcheinlichteitörechnung unter:
worfen werben können, zu übernehmen. $ 3. Das Grundcapital
beträgt 600000 Thaler aleih 1800000 Mark in Actien zu je
1000 Thaler gleich 3000 Marl, Auf Verlangen kann jebe Aetie in
zwei Aectienantheile zu 500 Thaler gleich 1500 Mark getheilt werden.
Die Actien find in fortlaufender Nummer ausgefertigt, je zwei Uctien:
antheile unter berjelben Nummer mit der Bezeichnung a und b,
Durh Beſchluß der Generalverfammlung fann das Grunbcapital
vergrößert werben. Die Actien lauten auf den Namen und
fönnen nur mit Beivilligung des Vorftandes im Einvernehmen mit
dem Auffichtörathe auf Andere übertragen werben. Sie werden in
Raten, in Gemäßheit der beöhalb zu exrlaffenden öffentlichen Belannt:
machungen, eingezahlt. Zu Zahlung des auf die Actie noch nicht
eingezablien Betrages hat ſich der Uctionär burch Vollziehung eines
= vom Vorftande vorzulegenden Schuldiheines zu verpflichten.
eine Einzahlung zur Dedung ber von ber Bank übernommenen,
aus Berfiherungsverträgen hervorgegangenen Berbinblichkeiten er:
forderlich iſt, hat der Vorſtand im Einvernehmen mit dem Auffichts-
rathe diejelbe bis zur erforberlichen Den auszujchreiben, Außerbem
fönnen Einzahlungen nur durch Beichluß der Generalverfanmlung
angeorbnet werben. $ 5. Die Einzahlungen find bis zum Ablaufe
der in ber Belanntmachung gehe ten Friſt, bei Vermeidung bes
Berluftes aller Rechte aus der Actie, einfchlichlich der Anſprüche auf
die bereitö geleifteten Zahlungen, baar und foftenfrei, gegen Quittung
an bie Gejellichaft zu bewirken. Wenn ein Xctionär feinen
Wohnort verändert, jo hat er folched dem Vorſtande ber Geſellſchaft
mit beftiimmter Angabe feiner neuen Adreſſe anzuzeigen, Unteriäßt
er dies, jo tft die an ihm nach feinem biöherigen Wobnorte abreifirte
und auf die Boft gegebene Zufertigung der Gejellihaft als infinuirt
anzujehen. $ 7. a) Unter Lebenden mwird das Eigentum einer
Actie durch jchriftliche, auf der Rückſeite derfelben abgegebene Er:
Härung bes zeitigen Eigenthümers auf ben neuen Erwerber über:
tragen. b) Rad dem Tode eines Nctionärs ift von deſſen Erben
binnen ſechs Monaten von Zeit bes Ableben ab, bei Bermeibung bed
Berluſtes aller Nechte aus Actie, einjchließlich des Anſpruches auf
die bereitö geleifteten Einzahlungen, jchriftlich diejenige Perſon, auf
welche die Rechte eines Actionärs ber Teutonia übergehen jollen,
dem Borftande zu benennen. c) Im Falle des gerichtlichen Gon:
curjes zu dem Vermögen oder zu bem Nachlaſſe eines Actionärd hat
der Eoncuräövertreter binnen 6 Monaten von dem Tage der Eröffnung des
Goncurje® ab bei Bermeibung des oben ad b) angebrohten Rechtänach-
theiles die Perjon zu bezeichnen, welche fortan als Uctionär ber
Teutonia gelten fol. Alle Uebertragungen von Actien find jeboch
nicht eher galiltig, als bis die Genehmigung bes Vorftandes zur Ueber:
tragung auf der Actie vermerkt und bom neuen Erwerber ber ibm
wegen des noch rüdjtändigen Betrages vorgelegte Schulbfchein voll«
zogen worden ift. In ben Fällen sub b). und c) ift ber Vorſtand
berechtigt, den Nichteintritt des angebrohten Rechtsverluſtes und
ebenjo eine Verlängerung ber geordneten Friften auszuſprechen. 8 8.
Der Borftand But die Actien, bezüglich welcher der Rechtsverluſt
{$ 5 und $ 7, b, c,) eingetreten ift, beziehentlich die an deren Stelle
neu auögefertigten Actien für Rechnung ber Gejellihaft verlaufen
laffen. Zur Abwenbung bes $ 5 und 8 7 b. co. angebrohten Rechts:
verluftes fteht dem Betroffenen frei, Berufung an bie Generalver:
fammlung angumelden. Dieje Berufung muß aber binnen brei
Donaten nah Ablauf der Prächufipfrift oder nach Yufertigung des
Beſcheides des Borftandes bei diefem angezeigt werden. 8 9. Caſſen⸗
vorräthe find baldinöglichſt werbend anzulegen, im Allgemeinen fo,
daß minbeftend die Hälfte des Zeitwertheapitals innerhalb eines
äftäberriebe in Preußen vom 24. Juni 1861 vorbehaltene, Genehmigung hierdurch ertheilt.
1835.
8.) Der Minifter bed Innern,
Im Auftrage: gez.: v. Zaſtrow.
Bevidirtes Statut der Allgemeinen Renten- Gapital- und Sehensverfißerungsbank TEUTONIA in Seipzig.
Amtögerichted zu -Leipgig am 17. Ditober 1885.)
Halbjahres flüffig gemacht, werben kann, und in folcher Weife, wie
nad) ben Landesgeſehen delgelder angelegt werben müflen. Einer
berartigen Gapitalaniage ift es er zu achten, wenn Berfiherungsd:
ſcheine der Gejellihaft bis zur Höhe bes ZJeitwerths, Staatöpapiere
und andere ihmen gleich zu achtenbe Grebitpapiere beliehen ober ans
gekauft, ſowie wenn, jeboch höchſtens bis zum. zehnten Theile bes
Beftandes des Beitwerth-Gapitals, Wechiel diöcontirt werben, welche
nicht länger ald 90 Tage zu laufen haben. und welche mit einem
Giro auf die Bank verjehen minbeftens brei folide wechſelmäßig Ber:
pflichtete ald Garanten ‚haben. Eine unter te Kategorien
nicht fallende Anlegung von Geldern der Geſellſchaft fol nur dann
ftattfinden, wenn ber rg dieſelbe einftimmig genehmigt
bat. 8 10. Nah Ublauf jedes Gefchäftsjahres, welches mit. dem
1. Januar — und mit dem 31. Dezember endet, iſt die Bilanz
gemäß der geſetzlichen Beſtimmungen (Art. 239b u. Art, 1804 d.
H. G. B.) aufzunehmen. Zu biefem Zwecke wirb durch einen ver
pflichteten Hechnungsverftändigen nad) der Wabrfcheinlichkeitsrechnung
die Summe der Zeitiverthe fämmtlicher. beftehenben Berficherungen,
fowie die Prämienreferve berechnet. Der fich hierbei ergebende Be:
trag wird unter bie Paſſiva geftelt. Die calculatorische Prüfung
der Bücher der Geſellſchaft nebit den Rechnungsbelegen tft von einem
vom Auffichtörathe beftellten Revijor vorzunehinen. Der in ber
Bilanz fich ergebende Ueberſchuß der Mctiben über bie Paſſiven bil:
det den Jahresgewinn der Bant. 8 11. Bon dem Jahresgewinne
werben zunächſt 15 Prozent, mwenigitens aber ‚6000 Mark, in ben
Rejervefonds für außerordentliche Fülle, bis diefer die $ 12 gebachte
Höhe erreicht hat, zurücgelegt. dem hiernach verbleibenden
Reingewinn erhalten nad Abzug ber Tantiömen ($ 32 und 35) und
foweit die Generalverſammlung wegen befien Verwendung im Sn:
tereffe der Geſellſchaft nicht anderweite Beichlüffe faßt, zunächſt bie
Actionäre bis fünf vom Hundert des auf bie Actien eingezahlten
Capitaleö, ber Mehrbetrag aber wirb mit brei Zehntheilen an bie
Hctionäre und mit fieben Zehntheilen an bie durch Vorftand und
Aufſichtsrath bezeichneten Lebenäverficherungen unter ben von biefen
Drganen feitgeftellten Bedingungen ald Dividende vertheilt. Divis
benden, welche innerhalb dreier Jahre von dem Tage ber Fälligleit
ab nicht erhoben find, verfallen in das Eigenthbum der Geſellſchaft.
& 12. Der bis zur Höhe von 100000 Thaler gleich 300 000 Mart
anzufammelnde Rejervefonds für außerorbentliche Fälle, über welchen
8 Rechnung zu führen iſt, deſſen Zinſen aber der Geſellſchaft
zu Gute gehen, ift dazu beftimmt, außerorbentliche Berlufte, welche
ie Jahresrechnung ergiebt, zu beiden. Die Gener ammlung
ift berechtigt eine Vermehrung des Nejervefonds bis zu ber ihr er:
forberlich jcheingnden Höhe zu beſchließen. $ 13, Die von ber Ge:
ſellſchaft eg wer Belanntmachungen follen burch ben Deutichen
Reichsanzeiger ſowie durch bad Leipziger Tageblatt, durch bie Berliner
Börfenzeitung und burch ben Berliner Börjen-Gourier veröffentlicht
werben. Wenn ein oder mehrere Gefellihaftäblätter eingeben, un-
ugänglich werben, ober bie Aufnahme verweigern, jo. genügt die
efanntmahung im Deutjchen ern Die Belanntmachungen
erfolgen durch die hierzu zuftändigen Organe in berjenigen Form,
welche für Urkunden und Erklärungen der Letzteren vorgeſchrieben ift.
II. Organiſation.
8 14. Die Drgane ber Sefellfchaft find: A. die Generalverfaminlung,
B. der Aufſichtsrath, C. ber Vorſtand. A. Gene ralverjammlung.
8 15. Generalverlammlungen werben in Leipzig abgehalten: die
ordentlihem alljährlich einmal innerhalb der erften ſechs Monate
nad Ablauf eines Rechnungsjahres; bie außerorbentlichen, jo:
bald der Nuffichtsrath oder der Borftand fie beichloffen, oder eine
Anzahl von Uctionären, deren Antheile Esser, ben zwanzigſten
Theil des Grundcapitals darftellen, eine foldhe bei dem Vorſtande
beantragt hat. & 16. Die Einladung zur Generalverfammlung durch
Öffentliche Belanntmachung hat vom Borftande in ber vorgeſchriebenen
Form d. 5. in folgender Faſſung: „Allgemeine Renten: Capital: und
xebeneverfiherungäbant Teutonia. Der Vorſtand.“ auszugehen
und muß in ben $ 18 genannten Blättern jo abgebrudt werden, dafı
zwiſchen ihr und dem Tage ber Berfammlung minbeitend 14 Tage
inneliegen. Der Zweck der Generalverfammlung (Tagesordnung)
ift jederzeit bei der Berufung befannt zu machen, $ 17. Un ber
deneralverfammlung ift Jeder —* unehmen berechtigt, welcher mit
einer Aetie oder einen Metienantbeile in das Actienbuch der Gefells
ſchaft — iſt und ſich vor dem mit Prufung ber Yegitimation
beauftragten Rotar über jeine Perfon ausgewieſen bat. Bevoll-
mädhtigte werben, wenn fie ohnehin für ihre on zur Theilnahme
an der Grneralverfammlung berechtigt find, für ihre Mandanten
zugelafien; doch darf kein Bevollmächtigter mehr ala Eineh Actionär
vertreten. Ehemänner haben für ihre (Frauen, legitimirte Guratoren,
Bormünder und Borftände von juriftif Perſonen für Diejenigen,
deren Interefſe fie gu vertreten berufen find, Zutritt zur eral:
verfammlung. & 18. Jede ganze Actie gewährt Eine Stimme;
ebenjo gewähren je zwei einer Perſon gen Actienantheile Eine
Stimme $ 19. Der Borfig und bie Leitung der Verhandlungen
der Generalverfammlung fteht dem Borfigenden oder einem anbern
Mitgliede des Auffichtsrathes zu. 8 20. Es wurd, wenn nicht bie
Generalvecfammlung eine andere Mobalität beichließt, durch Stimm-
farten abgeftimmt, welche den zur Generalverfammlung ſich einfin«
denden Uctionären von dem Notar E verabfolgen find unb auf
welchen die Zahl ber repräfentirten Stimmen vermerkt if. 8 21.
Jede ftatutenoemäß einberufene Generalverfammlung ift beichluß-
Tähig, ohne Rückſicht auf die Zahl der in ihr vertretenen Actien.
Zu giftigen Beichlüfien ift —— nach der durch die Stimm⸗
tarten ber Anweſenden feftgejegten Stimmenzahl erforderlich. Bei
Stimmengleihheit enticheidet bie Etimme des Vorſitzenden. Ergiebt
fi bei Wahlen im erften Wahlgange keine abfolute Stimmenmebr:
heit, ſo zu einem zweiten Wahlgange zu verſchreiten, bei melden
zelative Stimmenmehrheit enticheidet. Im Falle der Stimmengleich:
ie enticheidet dad Loos, & 22. Beichlüffe wegen Aenderung der
tatuten, fowie wegen Mehrung des Grundcapitald erfordern zur
Gültigkeit eine Mehrheit von ®/, des in der Generalverfammlung vers
tretenen Örunbcapitals (vergl. & 18). Der Beſchluß der Auflöjung
der Geſellſchaft hat nur dann Gültigkeit, wenn er in zwei auf ein:
ander folgenden Generalverfammlungen mit Majorität von %, be#
vertretenen Grunbcapitaf® (vergl, $ 18) gefaht if. 8 28. Ueber
die Betheiligung an der Generalverjammiung, deren Berhandlungen
und Beichlüfie, ift notarielle® Prototoll aufzunehmen und nad Ber:
lefung und Genehmigung von dem VBorfigenden und mindeſtens brei
Actionären zu vollziehen. 8 24. Zur Gompetenz ber Generalver:
jammlung gehören: a) Aenderung ber Statuten (vergl. $ 22); b) Wahl
der Mitglieder des Auffichtörathes (vergl. $ 26) und —— des
legteren; c) Beſchlußfafſung in Folge bed Berichtes bes ufflcht8:
rathes über bie eörechnung, bie Bilanz und die Borfchläge zur
Getwinnvertheilung (vergl. $ 33, e); d) Er le des Grundeapitals
engl. ‚8 und 22); e) Auflöfung der Gelellichaft (vergl. $ 22);
f) Wahl einer Revifionscommiffion (vergl. $ 39). Die Über vor
ehende Gegenftände sub a—e gefahten Beſchlüſſe find öffentlich
annt zu maden. B. Auffihtsratb, 825. Der Auffichtsrath
beiteht aus neun ober wenigſtens fünf Mitgliedern dergeftalt,
daß ım Falle außerorbentlihen Ausſcheidens einzelner Mitglieder
die übrigen jo lange, als deren noch fünf vorhanden find, den
Auffichtörath bilden, . Bon ben Mitgliebern bed Auffichts:
rathes jcheiden in fi fortfegendem Turnus im jeder orbents
lihen Generalverfammlung drei aus. Ueber die Reihenfolge des
Nusiheidens enticheidet die Amtsdauer, bis dahin, dab dieſe feſt⸗
fteht, dad Loos. Die Audfcheidenden find fofort wieder wählbar.
Der Austritt fteht jedem Mitgliebe jederzeit frei, und erfolgt durch
Schriftliche Anzeige an den Vorfigenden. 8 27. Jeder Wctionär,
welcher im Befite ber bürgerlichen Ehrenrechte und jelbitftänbig ift,
namentlich nicht in einem Dienftverhältnifie zur Geſellſchaft ſteht,
auch nicht an der Verwaltung, der Beauffichtigung oder dem Ge:
ichäftäbetriebe einer Eoncurrenzgejellichaft Theil nimmt, ift wählbar.
528. Ein Mitglied, welches die a a verliert, ift vom Auf:
fichtörathe fofort zu entlaffen. Ebenjo kann der Auffichtarath ein
Mitglied feiner Funktion entbeben, welches fich einer mit den Inter:
effen und ber Ehre der Bank nicht zu vereinigenden Handlungsweiſe
ſchuldig gemacht bat. Zu einem 85 Beſchluſſe iſt erforderlich,
daß in einer Sihung, zu welcher ſämmtliche Mitglieder, mit Aus—
nahme des zuvor zu hörenden Betroffenen, unter Angabe beö Vers
———— einzuladen ſind, die Anweſenden einſtimmig
ür bie Entlaſſung ſich entſcheiden. In beiden vorgedachten Fällen
iſt freiwillige Reſignation geſtattet. F 29. et nad erfo gter
rgänzungswahl wählt der Aufſichtsrath aus ſeiner Mitte einen
Vorſihenden und einen Stellvertreier deſſelben. Erledigt ſich im
Laufe des Jahres eine dieſer beiben Stellen, ſo iſt dieſelbe für die
noch übrige Dauer des Jahres durch Wahl zu beſetzen. $ 30. Die
Namen der gewählten Mitglieder des Auffichtsraibes, wie des Vor
figenden und des Stellvertreters, find öffentlich befannt zu machen.
Durch die Befanntinachung geſchieht bie Legitimation. 831. Bekannt
machungen und Killenserllärungen des Aufſichtsrathes werden fir
legteren von dem Vorfigenden oder deſſen Stellvertreter, jowie vor
einem zweiten Mitgliede des Wuifichtöratbes abgegeben beziebentlid
unter Beifligung der Worte: „Allgemeine Renten: Capitals und Xebens:
verfierungöbant Teutonia. Der Auffichtörath,” unterzeichnet,
8 32. Die Mitglieder des Auffichtärathes erhalten für ihre Mühe:
mwaltungen, außer dem Erjage ber baaren Auslagen, ein von ber
Generalverfammlung im Voraus zu bejtimmenbes und bi® zu einem
anbermeiten Bejchlufle ber — —— unverändert bleibendeẽ
Honorar und eine gleichſalls von ber Generalverſammlung feſtzu⸗
ſtellende Tantioͤme vom Neingetvinne. Ueber die Vertheilung bes
Honorars undder Tantiöme unter die Mitglieder entſcheidet der Auflichts:
rath jelbft. $33. Der Auffichtörath hat die Rechte der Gefellichaft dem
Borftande gegenüber zu vertreten; bemgemäß jteben ihm namentlich zu
a) bie Wabl, die Suäpenfion und die Entlafjung bed Vorſtandes
b) die Beihlußfaffung in allen den Fällen, in welchen ber Vorftant
an die Genehmigung des Auffichtörathes gebunden ift (f. 8 57)
c) die Aufficht Über die Gejhäftsführung des Vorftandes; d) du
Beitellung eines Hevifors (ſ. $ 10); e) bie Prüfung der vom Bor:
ftande abgelegten Jahresrechnung und Bilanz, jowie der Vorjchläge
zur Gewinnvertbeilung und bie Berichterftattung hierüber an die Gene:
ralverfammlung. Die Jahresrechnung und Bilanz find minbejtend
2 Wochen vor = Gencralverfammfung in dem Wejchäftslocale der
Geſellſchaft zur Einficht der Actionäre aufzulegen. U. Borftand,
504 Der von dem Auffichtäratbe erwählte Borftand bat bie
eſellſchaft gerichtlih und aufergerichtlich zu vertreten und bie Ge
Ichäfte elben zu Nu u Er beitehbt aus einer oder mehreren
Perſonen; bie Badı elben beftimmt der — 835. Dear
Auffichtäratb bat bei der ihm obliegenden Wahl der Vorſtandsmit⸗
glieder (ſ. $ 33, a.) deren Gehalte, Antheile am Geichäftägerwinn«
und fonjtige Anftellungäbedingungen feftzuftellen, auch Namens der
Geſellſchaft die Anftellungsverträge zu unterzeichnen. Ein derartiger
Vertrag erlangt für die Gejellichaft verbindliche Kraft durch die
Unterichrift des Vorfigenden und eines zweiten Mitgliebet bes Auf:
fichtöratbed. Die Mahl eined BVorftandömitgliebes ift nur gültig,
wenn minbeftend zwei Drittbeile des Nuffichtärathes ihre Zuftim:
mung ertbeilt haben. Die Namen ber Borjtandämitglieber find vom
Aufſichtsrathe öffentlich befannt zu machen. Durch die öffentlich:
Bekanntmachung wird bie Legitimation bewirtt. 8 36. Die Unter:
eihnung der der Gefellichaft Verbindlichkeiten auferlegenden Schrift
di e geſchieht ftetö durch zwei dazu berechtigte Perſonen unter Bei
fügung ber firma, Berechtigt zur Unterzeihnung find die Mitgliede
bes Borftandes und die vom Vorftanbe im Einverftändniffe mit ben
Auffichtärathe zu ernennenden Procuriften. 8 37. Der Vorftan!
ift für folgende Geichäfte an die Zuftimmung des Auffidtäratbe
gebunden: 1) bei Ausichreibung von Einzahlungen auf dad Grund
capital (f. $ 4); 2) bei Uebertragung von Actien d $ 4); 8) be
ben Gapitalanlagen, welche wu den $ 9 am Schluſſe aufgeführten
gehören; 4) bei yeitftellung ber Principien, nad denen bie zur Ver
öffentlihung beftimmten Tarife zu berechnen find, ſowie des Bine
fußes, der den Zeitwerthberechnungen zu Grunde zu legen ift; 5) bi
Aufftelung der Verſicherungsbedingungen; 6) bei Nufftellung de
Geihäftsorbnung und des Geichäftäplanes; 7) bei ber Beitellun
ber Procuriften (f. 8 36); 8) bei Feftitellung der dem Mathematike
und ben Bankärzten zu gewährenden Befoldungen; 9) bei Feitftellun
ber ben Dramten ber Bank vn gewährenden Gehalte, wenn biej
über 400 Thaler gleih 1200 Mark jährlich oder 30 Thaler glei«
90 Mark monatli betragen follen; 10) bei geitftellung der vo
gewiſſen Beamten zu verlangenben Gautionen; 11) bei Feſtſtellun
der den Agenten im Marimum zu gemährenden PBrovifionen; 12) bı
Gemwäbrung von Gratificationen, B 38. Die Entlaftung des Bon
ftandes nach Legung der Rechnung hat auf Grund der Beſchlüf'
der Generalverfammluna der Aufſichtsrath durch jeinen Borfigende
und ein zweites feiner Mitglieder zu bewirken.
III. Revijionscommiljion.
39. Die Generalverfammlung wählt eine aus höchftens dr,
Mitgliedern beftehende Revifionscommiffion, welcher innerhalb be
legten vier Wochen vor ber nächſten Generalverjammmlung zuſteh
fiber bie gefammte Geſchäftslage der Bank fih zu orientiren, be
Rechnungsabſchluß, die Bilanz und deren Unterlagen zu prüfe
die Bücher und Schriften einzufehen und ber Generalveriammtlun
darüber zu berichten. Wählbar find nur diejenigen, welche de
$ 27 gedachten Erforderniffen entſprechen.
IV. Auflöſung.
alle ber Auflöfung ber Geſellſchaft greifen ledigli
40. Sm
eftimmungen Platz.
bie aan
Drud von €, Thlele im Reipiig.
2.
[25 *
Amtsͤblatt
der Königlichen Negierung zu Cafſel.
RM 11.
Inhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Die Nummer 3 des Weich8-Gefegblattes, welche
vom 17, Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 1632 das Gefeg, betreffend die Kontrole des
Reihshaushalts und des Lanveshaushalts von Elſaß—
Lothringen für das Etatsjahr 1885/86. Vom Bten
Februar 1886; und unter
Nr. 1633 die Bekanntmachung, betreffend eine Ab-
änderung bes Verzeichniſſes ver gewerblichen Anlagen,
welche einer befonderen Genehmigung bebürfen. Vom
15. Februar 1886.
alt der Gefeyfammlun bie König!
— — —
Die Nummer 4 der Geſetz-Sammlung, welche
bom 19. Februar 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9106 die Verfügung des Yuftiz-Miniftere, bes
treffend die Anlegung bes Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirfe der Amtsgerichte Heide und Meldorf. Vom
6. Februar 1886.
Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
— 21. Der 1878. s
176. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann-
haft als Landes: Polizeibehörbe hat die Nummern 111
und 112 der in czechifcher Sprache erfcheinenven perio-
bifhen Druckſchrift: „Volny Sokol Cäsopis
Katolicky“, Chicago, dne 4 ünora und dne 11
tinora 1886, auf Grund von $. 11 des Reichsgeſetzes
gegen bie —— Beſtrebungen ber Sozial⸗
bemofratie vom 21. October 1878 verboten.
Bauten am 4. Mär; 1886,
Königlihe Kreishauptmannfchaft.
von Salza und Lichtenau.
177. Das von ber —— preußiſchen Regierung
zu Düſſeldorf unter dem 16. December 1885 erlaſſene
Berbot bes ferneren Erfcheinens ver periodiſchen
Drudirift:
„Freie Brefje für Berg und Marklu. Organ
für das werfthätige Volt,
ift durch Entſcheidung der Reihs-Kommiffion vom heu-
tigen Tage, jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots
ber Nummer 1 vom 1. December 1885 dieſer Drud-
fohrift, aufgehoben worben.
Berlin ven 4. März 1886.
Die Reichs⸗Kommiſſion.
Herrfurth.
Ausgegeben Mittwoch den 10. März.
1886.
en und Belcuntmadhungen ber
m N
178. Die nach unferer Belanntmachung vom 14ten
Januar d. I. (Amtsblatt Seite 9) dem Stadtkaplan
Envert zu Horas übertragene Kicchenbuchführung ums
faßt auch die Gemeinde Niefig und ben zur Stabt-
pfarrei Fulda gehörigen Theil der Gemeinde Lehnerz.
Caſſel am 6. März 1886,
Königliches Regierungs- Präfipium.
179. Der Herr Ober: Bräfibent bat unterm 18ten
d. Mis. genehmigt, daß die durch Erlaß vom 3. Juni
v. 38. zugelaffene einmalige Sammlung freiwilliger
Beiträge bei den Einwohnern fatholiichen Belenntnifjes
in den Kreifen Schlüchtern, Gelnhaufen, Fulda und
Hünfeld zum Bejten der Sleinfinderbewahranftalt zu
Edarbrotd, da die Erhebung im verflofjenen Jahre
nicht —— hat, nunmehr im laufenden Jahre
durch polizeilich zu legitimirende Collectanten veran—
ſtaltet werden darf.
Caſſel den 24. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
180. Des Königs Majeftät haben mittelft Aller:
höchſten Erlaffes vom 15ten dv. Mts. auf Grund des
8. 4 ber — Gemeinde⸗Ordnung vom 23ſten
October 1834 zu genehmigen geruht, daß die im Kreiſe
Fulda gelegenen ſelbſtſtäändigen Gutsbezirke „Ober-
förfterei Sandberg« und „Oberförfterei Thiergarten«
zu einem Gutöbezirfe unter vem Namen „Oberförjterei
Thiergarten“ vereinigt werben.
Gaffel am 27. Februar 1886.
Königlide Regierung, Abtheilung bes Innern.
181. Des Könige Majeftät haben mitteljt Aller—
höchſten Grlaffes vom Sten dv. Mis. auf Grund bes
$. 4 ber Gemeinbe- Drbnung vom 23, October 1834
zu genehmigen gerubt,
1) daß die dem feitherigen Gutsbezirt „Gemenge-
waldung bes Staates mit der Familie von Dörn-
berg zu Herzberg und Haufen“ angehörenden, dem
Forjtfisfus in dem Theilungsverfahren zugefallenen
Parzellen mit 249,1842 ha dem forftfistalifchen Guts-
bezirle „Oberförfterei Oberaulas, ſtreiſes Ziegenhain,
einverleibt werben;
2) daß bie ver Freiberrlih von Dörnberg’fchen
Familie gehörigen, in ven Gutsbezirken Haufen, Huhn⸗
ftabt und Ottersbach, Kreifes Ziegenhain, gelegenen
Waldparzellen und zwar: a. aus bem Gutsbezirke
aufen mit 1333,4116 ha, b. aus bem Gutsbezirfe
ubnftabt mit 2805,4488 ha, c. aus dem Gutsbezirfe
eröbach mit 25,8114 ha ausgefchieben;
—
— — — ——
3) daß die dem jeitherigen Gutäbezirfe „Semenge-
walbung des Staates mit der Familie von Dörn—
berg zu Herzberg und Haufen“ angehörenden, in dem
Theilungsverfahren ber Familie von Dörnberg zu-
efallenen Parzellen mit 272,4321 ha mit ven sub a,
b, © bezeichneten Parzellen vereinigt werben und aus
denfelben unter gleichzeitiger Auflöfung des Gutsbezirls
„Gemengewaldung bes Staates mit der Familie von
Dörnberg zu Herzberg und Haufen“ in ber Gefammt-
größe von 4437,1039 ha ein Gutsbezirf unter dem
Namen „von Dörnberg’fche Oberförftereiv gebildet
werbe. Gaffel am 26. Februar 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
. Dur den Tod des Familienälteften, Metro-
politans Schminde zu Sontra, ift das Patronat bes
Schmincke'ſchen Beneficiums erledigt worben.
Es werben daher alle Diejenigen, welche auf diefes
Batronat einen begründeten Anfpruch zu haben ver-
meinen, hiermit aufgeforbert, binnen 4 Wochen bei
ber unterzeichneten Behörbe, unter Nachweifung ihres
Alters und ihrer Verwanbtfchaft mit dem Stifter, fich
zu melden, Buy den 20, Februar 1886,
öniglide Regierung,
Abteilung für Kirchen und Schulfachen.
en nnd Belauntwachungen anderer
Kaiferlicder und Küniglicher Behörden.
183. Vorlefungen und Uebungen für das landwirthſchaft⸗
lie Stubium an der Königlichen Univerfität zu Breslau
im Sommerfemefter 1886. — Das Semefter beginnt
am 28. April 1886,
Entjprechender Auszug aus dem neuen Vorleſungs⸗
Berzeichniß der Univerfität:
A. Landwirthſchaftslehre und auf die Land—
wirtbfchaft angewandte Wiffenfhaften.
Profeffor Dr. W. v. Funke: Entwidelungsgefchichte
der Landwirthchaftslehre ſeit Albrecht Thaer; iand⸗
wirtbfchaftliche Zarationelehre, nebjt Uebungen im Ent»
werfen von Gutswirtbfchaftsplänen; Rinderzucht; land»
wirtbichaftliche Erkurfionen und praftifche Demonftra-
tionen. — Prof. Dr. Holwefleiß: fpecielle Pflanzen»
baulehre; über Grasanbau und Wiefenpflege; Schafzucht.
— Profefjor Dr. Weiste: über Ernährung der laub-
wirthfchaftlihen Hansthiere; agrikulturchemifche Analyfe
it Demonftrationen; praftijche Uebungen im agriful-
turchemifchen Laboratorium. — Prof. Dr. Megporf:
Gefunpheitspflege der landwirthfchaftlichen Hausthiere;
Pferbefenntniß; veterinärwiſſenſchaftliche Demonftras
tionen; Urbeiten im Laboratorium bes Veterinär» In-
ftituts. — Prof. Dr. Friedländer: Zufammenfegung
und Analyfe der Milh; Molkereiwefen mit Demon-
ftrationen; praftifche Uebungen im technologifchen Labo-
ratorium, — K. Forftmeifter Kayfer: Forftbenugung;
Forſtſchutz. — K. Regierungs- und Baurath Beyer:
Wafferbaufunft in Anwendung auf die Lanbwirthfchaft,
insbeſondere Drainage, Kunſtwieſenbau und Deichweſen;
in Verbindung damit Feldmeſſen und Nivelliren mit
praftifchen Uebungen. — Garteninſpector Stein:
lanbwirthfchaftlicher Gartenbau.
48
B. Grundwijjenjchaften.
Prof. Dr. 2. Weber: vie Lehre vom Magnetismus
und ver Elektricität. — Prof. Dr. Löwig: organifce
Erperimentalchemie; analytifche Chemie; Uebungen im
chemifchen Laboratorium, — Prof. Dr. Boled: Maf-
Analyje. — Prof. Dr. Römer: Minefalogie; Uebungen
im Bejtimmen ver Mineralien und Berjteinerungen;
Anleitung bei dein Studium ber Lehrfammlungen des
mineralogifchen Mufeums. — Prof. Dr. Lehmann:
geognoftiihe Erkurfionen. — Prof. Dr. Ferd. Cohn:
rundzüge ber gejammten Botanik; über bie Pilze;
Arbeiten im pflanzenphyfiologifchen Inftitut. — Prof.
Dr. Engler: fpecielle Botanif mit befonverer Berüd-
fichtigung der Nußpflangen; botanifche Exrfurfionen. —
Profeffor Dr. Schneider: allgemeine Zoologie; über
Inſekten. — Dr. Rohde: Anatomie und Spftematif
ber Säugethiere. — Profeffor Dr. Leris: allgemeine
Bolkswirthfchaftslehre; über Geld- und Münzweſen;
ſtaatswiſſenſchaftliche Uebungen. — Profeſſor Dr, v.
Miaskowski: Gefcichte der nationaldtonomifchen
Theorien; ber deutſche Socialismus und vie ſocialpo—
litiſche Gefeggebung im deutſchen Reiche; ftantswifjen«
ſchaftliche Uebungen. —
Bezüglich allgemein bildender Vorleſungen aus den
Gebieten ver Mathematik, Philoſophie, Geſchichte, Lite⸗
raturgeſchichte ꝛc,, ſowie bezüglich der für Studirende
aller Fakultäten beſtimmten Vorträge aus der Thier⸗
hyſiologie und der Lehre von der öffentlichen Geſund⸗
eitöpflege, ſowie envlich bezüglich des Unterrichts in
ber franzöfiichen, englifchen und polniſchen Sprade
und in fchönen Künften, wird auf das eben veröffent«
lihte Geſammtvorleſungs-Verzeichniß der Univerfität
verwieſen.
Weitere Auskunft über die Verhältniſſe des land—
wirthichaftlihen Stubiums an der K. Univerfität er-
theilt gern der Unterzeichnete, insbefondere durch unent-
geltliche Ueberjenbung einer Heinen, dieſe VBerhältniffe
darlegenden Drudjchrift.
Breslau im Februar 1886.
Dr. Walter v. Funke,
ord. Profeffor, Direktor des landwirthſchaftlichen
Inftituts an der Univerfität,
1854. Dorlefungen für das Stublum ber Landwirthſchaft
an ber Univerfität Halle, — Das Sommerfemefter be»
ginnt am 27. April. — Von ven für das Sommer-
femefter 1886 angezeigten Borlefungen ber hiefigen
Univerfität find für die Studirenden der Landwirthſchaft
folgenbe hervorzuheben:
a. In Rüdfiht auf fachwiſſenſchaftliche
Bildung.
8
Specielle Pflanzenbaulehre: Geh. Reg.-Rath Prof.
Dr. Kühn. Yanpwirthfchaftliche Betriebslehre: Der-
jelbe. — Ausgewählte Abfchnitte ver fpeciellen Thier-
PR Prof. Dr. Freytag. Praltiſche Uebungen
ber Abſchätzung landwirthfchaftlicher Objekte: Der-
felbe. — Landwirthſchaftliche Bodenkunde, verbunden
mit Ereurfionen und Uebungen im Bonitiren: Prof.
Dr Kirchner. — Forſtwiſſenſchaft Ifter Theil: Prof.
‚Ewald.
Beer, Sonpiwirthfchaftliches Repetitorium: Derfelbe,
-Anpere Sranfheiten ver Hausthiere in Verbindung
fen Demonftrationen und mit Rückſicht auf das
et bes Pferdes: Prof. Dr. Pütz. Ueber bie
lanzung unjerer Hausthiere mit Rüdficht auf die
Bnllichen Hülfeleiftungen vor, bei und nach ber
fi, jowie auf die Krankheiten der neugeborenen
re: Derjelbe. — Ausgewählte Stapitel ber
Boretbichaftlichen Maſchinen- und Geräthefunbe:
fer Dr. Wüſt. Wegebau: Derfelbe. Praftifche
etrie und Uebungen im Feldmeſſen, Nivelliven und
men: Derfelbe. — Experimentalphyſik, 2. Theil,
fe nom Licht und von ber Wärme: Geh. Reg.Rath
fer Dr. Knoblauch. — Organifche Chemie, ver
Prerimentalchemie zweiter Theil: Prof. Dr. Bolhard.
Einleitung in das Stubium der Chemie: Dr. Bau-
tt, Repetitorium ber unorganiſchen und organifchen
bmie: Derfelbe. — Ausgewählte Kapitel der or-
geihen Chemie: Prof. Dr. Döbner. — Agrikultur-
Mir, 2. Theil (die Grundzüge ver thierifchen Er—
Bun): Prof. Dr. Maerder. Ausgewählte Kapitel
Me Yrikulturchemie: Derjelbe. — Geologie: Prof.
Io. Fritfch. — Bodenkunde: Prof. Dr. Brauns.
User petrographifche Unterfuchungsmethoden: Prof.
D. tüdede. — Die haupiſächlichſten Mineralien:
ride. — Geoguofie Mittelveutfchlands: Prof.
Ds ßritſch. — Grundzüge der Botanik: Profeffor
Dr Lraus. — Naturgefchichte der Zellkryptogamen
= mittoflopifchen Demonftrationen: Dr. Zopf. —
Manzenpathologie: Geh. Reg.⸗Rath Prof. Dr. Kühn.
— Vorphologifch-fpftematijche Meberficht ver Wirbel-
Gere: profeſſor Dr. Grenacher. Ausgewählte Kapitel
2 der Entwiclelungsgefchichte ver Thiere: Derfelbe.
- Imbwirthfchaftliche Infektenkunde: Profeffor Dr.
deſchenber g. — Ueber Parafiten, befonbers denjenigen,
ze im Menſchen und in ven Hausthieren eben:
dh. Tafhenberg. Geographifce Verbreitung ber
diere: Derjelbe. — Geſchichte ver Nationalökonomie:
Kofefior Dr. Eifenhart. — Volkswirthſchaftspolitit
% praftifcher Theil der politifchen Oekonomie): Prof.
« Conrad. — Finanzwiſſenſchaft: Profefjor Dr.
Hfenhart und Prof. Dr. Friepberg. — Bevölke—
wzepolitil und fpeciell über ee Prof. Dr.
* — Handels⸗ und Wechſelrecht: Prof. Dr.
deretius.
dun Rückſicht auf ſtaatswiſſenſchaftliche und
gemeine Bildung, insbeſondere für Studi—
rende höherer Semefter.
. derlefungen aus dem Gebiete ver Philofophie,
*ihichte, Fiteratur und ethifchen Wiffenfchaften halten
* Prof. Brof. Dr. Dr. Erpmann, Haym, Stumpf,
hifinger, Dümmler, Droyfen, Ewald, Gofche
“Hlottmann, Uphues,
6 Theoretifche und praftifche Uebungen.
Staalswiſſenſchaftliches Seminar: Profeffor Dr.
‘arab, Statiftifche Uebungen: Derſelbe. — Er-
"mentelle Uebungen im phyſikaliſchen Laboratorium:
49
— Feldgärtnerei und Samenbau: Dr. Profeſſor Dr. Dorn. — Uebungen im chemifchen La—
boratorium: Prof. Dr. Bolyard. — Mineralogifche,
geologifche und paläontologifche Uebungen: Prof. Dr.
v. Fritſch und Prof. Dr. Lüdecke. — Uebungen im
Beitimimen der Pflanzen: Dr. Zopf. — Mifroftopifches
Praktikum: Profeffor Dr. Kraus. — Zootomifche
Uebungen: Dr. Taſchenberg. — Uebungen im Be-
ftimmen der Infekten: Profeflor Dr. Tajchenberg.
— Uebungen im lanbwirthichaftlich-phyfiologifchen La—
boratorium: Geh. Reg.-Rath Profeffor Dr. Kühn, —
Uebungen im mathematifchen und naturwiffenfchaftlichen
Seminar: Profeſſor Dr. Rofenberger, Gantor,
Knoblaud, v. Fritſch, Kraus, Grenader,
Kühn — Praltiſche Uebungen im Molkereiweſen:
Profefjor Dr. Kirchner. — Yanbwirthfchaftliche Ex—
eurfionen und Demonftrationen: Prof. Dr. Freitag.
— Demonjtrationen auf dem Verfuchsfelde des land
wirthſchaftlichen Imftituts: Prof, Dr. Kirchner. —
Lanbwirthfchaftliche und gärtnerifche Demonftrationen:
Dr. Hehyer. — Demonftrationen in der Thierklinik:
Prof. Dr. Pütz. — — ———— Excurſionen: Prof.
Dr. v. Fritſch. — Botaniſche Excurſionen: Profeſſor
Dr. Kraus. — Techniſche Excurſionen und Demon—
ſtrationen: Prof. Dr. Wüſt. — Unterricht im Zeichnen
und Malen: Zeichenlehrer Schenk.
Nähere Auskunft über das Studium der Landwirth—
ſchaft an hiefiger Univerfität ertheilt vie Schrift: „Nach-
richten über pas Stupium der Landwirthſchaft
an der Univerfität Halle Berlin, Wiegandt,
Hempel & Parey.» Brieflihe Anfragen wolle man
an den Unterzeichneten richten.
Halle a/S., im Februar 1886.
Dr. Julius Kühn,
Geheimer Regierungs-Rath,
orbentl, öffentl. Profeffor und Director
bes lanbwirthfchaftlichen Inftituts an der Univerfität.
185. Für vie Vorprüfung der Afpirantinnen, welche
Aufnahme in das Königliche Lehrerinnen » Seminar zu
Droyſſig begehren, habe id Termin auf ven 8. Mai
d. 3. anberaumt und erwarte bie perjönliche Vorftellung
der Graminanden am 7. Mai.
Homberg ven 7. Wär; 1836.
Der Königliche Seminar» Director. Dr. Otto.
Buacanzenm.
186. Die durch den Tod ihres feitherigen Inhabers
vacant geworbene Erjte Schuljtelle zu Konshaufen
fol mit vem 1. Mai er. wieber bejegt werben.
Bewerber um biefelbe wollen ihre Meldungsgefuche
nebft ben en Zeugniffen binnen 14 Tagen
bei dem Königlichen Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer
Niemeyer zu Ronshaufen, over bei dem Unterzeich-
neten einreichen.
Rotenburg den 2. März 1886.
Der Königliche Landrath. v. Altenbodum.
187. Die IL Schulſtelle in Rüders, mit welcher
ein jährliches Einfommen von 750 Mark neben freier
Wohnung und einer Feuerungsvergütung ven jährlich
90 Mark verbunden, ift vacant geworben,
Bewerber um biefelbe werben aufgefordert, ihre
bezüglichen Melvungsgefuche nebſt ven erforberlichen
Prüfungs» und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei
dem Lokalfchulinfpector, Pfarrer Gnau zu Rückers,
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen.
Fulda ven 27. Februar 1886,
Der Königlihe Landrath Trott.
188. Die neu gegründete Gte Schulftelle zu Treyſa,
mit welcher ein Täßrliches Einfommen von 800 Wark
neben 90 Mark Miethentfchäpigung und 90 Mark für
Feuerung verbunden ift, fol mit vem 1. Mai cr. bes
fegt werben. Bewerber um biefelbe wollen ihre Ge-
juche binnen 4 Wochen bei dem Lofalfchulinfpector,
Herrn Rector Roefe zu Trebfa, ober bei dem Unter—
zeichneten einreichen.
Ziegenhain den 27. Februar 1886.
Der commiſſ. Landrath von Schwergell.
189. Die erfte Schufftelle zu Weißenborn wird
mit dem 1. Mai d. 3. vacant. Bewerber um biefelbe
haben jich binnen 3 Wochen unter Vorlage ihrer Zeug»
niffe, entweber bei dem Herrn Pfarrer Voigt zu Ram
Ku oder dem Unterzeichneten fchriftlich zu melven,
Außer bereits activen Lehrern mögen fich jedoch nur
ſolche Schulamtscandivaten melven, welche in ver Lage
find, durch Mitziehen der Mutter oder einer älteren
Familienangehörigen einen eigenen Haushalt führen zu
fönnen, Eſchwege ven 4, März 1886.
Der commiff. Landrat Grimm.
Berjonal = Chronil.
Geftorben: ver Erſte Staatsanwalt Wild elmi
in Gaffel.
Ernannt: ver Neferendar Diehls zum Gerichts-
aſſeſſor.
Penſionirt: der Gerichtsdiener Seebach in Netra.
Verſetzt: der Gerichtsſchreiber, Secretair Klingel—
höffer in Schmallalden an das Landgericht in Marburg,
der Gerichtsfchreiber, Secretair Wiltberger in
Biedenkopf als Secretair an die Staatsamwalifchaft
in Marburg.
Der dem Pfarrer Kimpel zu Ehringen eriheilte
Auftrag zur Berfehung der Amtsgefchäfte des Metro—
politans der Clafje Wolfhagen ijt zurüdgezogen und
der erfte Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen mit viefen
Gefchäften beauftragt worben.
Der Kanzleis Diätar Reunert ift zum Kanzliften
bei ber hieſigen Königlichen Regierung ernannt werben,
Der Förfter Kranz zu Breunings in der Ober—
förjterei Sterbfrig ift vom 1. April 1886 ab auf vie
Förfterftelle Vilbach, Oberförfterei Kaffel, verfett worden.
50
Der Förfter Andreas zu Nieverhof in ber Ober-
förfterei Kaffel ift unter Bewilligung ber gefeglichen
Penfion vom 1. April d. I. ab in ven Ruheſiand ge-
fest worden, |
Der Förfter Bellmann zu Forſthaus Beiljtein
in ber Oberförfterei Kaffel ift vom 1. April 1886 ab
auf bie Förfterftelle zu Bieber (Schutzbezirk Röhrig ),
Oberförfterei Bieber, verfegt worden.
Der Förfter Scharf zu Bieber in der Oberförfterei
Dieber ift vom 1. April d. 3. ab auf bie burch Die
Penfionirung des Förfterd Andreas zu Nieverhof er-
ledigte Förfterftelle zu Nieverhof in der Oberförfterei |
Kafjel verfegt worden. |
Der Forftauffeher Hoff zu Michelsrombach in ver
Oberförfterei Kämmerzell ift zum Förfter auf Probe |
ernannt und ihm vom 1. April 1886 ab die Förfter-
ftelle zu Breunings in ber Oberförfterei Sterbfrit
übertragen worden.
, Dem Forfthülfsauffeher Jericho zu Heringen iſt |
bie Hülfsvollziehungsbeamtenftelle bei ber Königlichen
Steuer- und Forftkaffe zu Giefelwerber übertragen.
Ernannt: der Poftpraktifant Wiefe in Rinteln
zum Poftfecretair und
der Poftaffiftent Schade in Eiterfelo zum Poft-
verwalter,
Zum Stellvertreter des Standesbeamten in Schröd
ift das Gemeinderathsmitglied Peter Nau daſelbſt und
an Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgefchiedenen
Heinrich Semmelrod zu Oberfaufungen ver Beige-
ordnete, Kaufmann Carl Opper daſeloͤſt zum Stell-
vertreter des daſigen Standesbeamten ernannt worben.
Für den Standesamtsbezirt Orb hat der Bürger-
meifter, Apothefer Siebert daſelbſt die Gejchäfte des
Standesbeamten und an befien Stelle ver Vicebürger-
meifter, Fabrifant Beder die Gefchäfte des Standes-
beamten » Stellvertreters übernommen,
Der Strafanftalts- Auffeger Müller in Ziegen:
hain ift auf fein Nachfuchen vom 1. April d. 9. ab
in ben Ruheſtand verfegt worden.
Beftellt find die Wegebau » Auffeher - Aspiranten:
Theodor Jobſt zu Caſſel zum MWegebau- Auffeher in
Röllshauſen, Heinrich Beder zu Gaffel zum Wegebau-
Aufjeher bei dem ftändifchen Bauamte bafelbft, Richard
Möbes zum Wegebau- Auffeher in Melfungen und
Earl Wilhelm Schäfer in ZTrenbelburg zum Wegebau⸗
Auffeher daſelbſt.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 19.
(Iufertio ben Raum einer nli eile 20 R ig. —
usgebühren fiir A yet vn wu iR Belageblätter für } umb 4 Bogen 5
2 Rebigirt bei Abniglicher Regierung,
Gafjel — Gebrudt in ber Sof⸗ und Waifenhbans-Buhbruderei
Amtsblatt
ter Königlichen Negierung zu Gaffel.
Ausgegeben Riineh den 17. . Min,
1886.
Inhalt des des Reit: @ lattes.
Die Nummer 4 des Rei Nantes, welche
vum 13. Mär; 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
a
des aushalto·Etats das Etatsjahr
Bm 8. März 1886; und unt
Nr. 1635 das Sefek, betreffend bie Aufnahme einer
Anleihe für Zwede ver Verwaltungen des Reichöheeres,
ber Marine und ber a Bom Bten
Mär, 1886.
— — Grund des Reichsgeſetzes
Bl betober 1878.
2, a * des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen
lichen Beſtrebungen ver Sozialdemokratie
5* — be 18 1878 wird hlierdurch zur öffentlichen
Kamtni gebracht, daß die nichtperiodiſche Drud-
igrift: Sozialpemotratifge Bibliothel. V.
Unfere ‚Ziele. le u — Eine et
gegen die... Demokratifche Correfponvenz«. Hottingen⸗
Zaͤrich Verlag ver Volkobuchhandlung, 1886«, nad)
$. 11 des gedachten Geſetzes durch den Unterzeichneten
don ger verboten worben ift.
fin den 11. Mär; 1886,
Der Königliche Polizei» Präfipent.
Freiherr von Richthofen,
Berorbuungen und
Kaiſerl. und
191. Die am 1. April d. Is. fälligen Zinsſcheine
ber Breufif en Staatsfcpulbverfcpreibungen werben bei
ber Staatsfchulden-Tilgungstafie — Taubenſtraße 29
hierſelbſt —, bei ver Reichebank - Hauptlaffe, bei ven
Ion früher zur Zimszahlung benußten Kaffen und bei
den in unferer Belanntmachung vom 16. Mai 1883
bezeichneten Reichsbank⸗ Anſtalten vom 24ften d. Mte.
ab im den gewöhnlichen Gefchäftsftunden eingelöft. Die
Staatoſchulden⸗ ey ift für die Zinszah-
lungen werktäglich von 9 bis 1 Uhr, Ausſchluß
des vorletzten in jedem Monat, am lebien Monats⸗
—— Te, nd Ya er if
8 f en u
en. und MWerthabfchmitten georpnet,. ven Gin-
ae mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
die Stückzahl und ben Betrag für jeven Werth
—— angiebt, aufgerechnet iſt und des Einliefernden
Namen uud Wohnung erfichtlich macht.
Wegen Zahlung ver — für die in das Staats
ſchulobuch ————— Forderungen nehmen wir
anf den Artikel 8 der Ausführungsbeſtimmungen des
Finanznänifters vom 22. Si 1884 — Nr. 154
Herrn
bes D Reichs · und Köni reufifchen Staats-
anzeig [7 rt d Se onen ah — daß
bie ———— ri u foweit fie am Iſten
April fällig, mittelft ver Poſt, fowie ihre Gutjchrift
auf ven Reichsbanl⸗Girokonten der Empfangaberechtigten
zwifchen dem 18. März und 8. Mpril erfolgt; ne
Baarzahlung aber bei der Staatsfchulnen-T jun
faffe am 18. März, bei ven Regierungs - Hauptfa en
am 24. März; und bei den mit ber Annahme birefter
en außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am
1. dl beginnt,
e Inhaber. vierprogentiger Preußifcher Konfols,
BA Bo ber Einrichtung des Staatsſchuldbuchs Ge-
brauch machen wollen, erfuchen wir, von ben durch
uns. veröffentlichten „ Amtlichen Nachrichten über das
Preußifhe Staatsfhuldbug« vr; u nehmen,
welche durch jeve Buchhanblu 25 Yen ober
von dem Berleger 9. Gutten g li) in
Berlin per Poſt in 30 P —3 o —5 werden
koͤnnen. Berlin
— — 9 Staatsfhulden.
192. Für die Turnlehrerinmen- Prüfung, welche im
Frühjahre 1886 zu Berlin —— in * ich
Termin auf Montag den 31 aid. fol«
gende Tage anberaumt. »
Meldungen ver in einem Lehramte jtehenden Be—
werberinnen find bei ber. vorgefegten Dienftbehörbe
fpäteftens 6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen
unmittelbar bei mir fpätejtens 4 Wochen vor bem
Prüfungstermine unter Einveihung ver in $. 4 des
Prüfungs» Reglemente vom 21. Auguft 1875 bezeich-
neten Schriftftüde ——
Berlin den 26. Februar 1886.
Der —— der geiftlichen, er und Mebizinal-
—* en Im Yuftr.: de la Croix.
ugen und Belanntmachungen der
Föniniihen robinzials Behörden, ’
193. Der Herr er bed Innern hat durch Erlaß
vom 12. Januar'd, 9. dem Comité für ven Caſſel'er
Pferdemarkt die Grlaubniß ertheilt, bei Gelegenheit bes
am 31. Mai, 1. und 2. Juni d. 9. Hierjelbft abzu-
hang or —— => rg ——
von Pferden en,
landwirthſchaftlichen Maſchinen und Geräthen, fowie
von und Gebrauch8-Gegenftänben zu |.
unb die betreffenden Roofe, deren Zahl 50000 & 3 Mart
beträgt, in bem ganzen Bereiche ber Monarchie abzu-
fegen. Gaffel ven 19. Ianuar 1886,
Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg.
2er. pen Regierung.
je an den Garntfonsorten in bem
16/50] 28/50} 22| -
2506| 381] ail 466
—28 ruar 1886.
Ducaidhnittd-P reis ü
*
15 -
2 s5
sie
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F a ni
1'45| 1051 alas) 1/50] alas] Sisz
115|— 01 2—1.3/70
1.30) 75] 1,04] 1,80] 1184] 3:79
1.40] un -1 214] 419
1 8t sol 180] 3 —
1% 601 180] 3/30
120 50 1:0] 3130
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Bezeichuu gggggʒg;;;; pro I Kilogramm
er. Der Mel. Berſten - * si. | Be — rw Es
Wetzen Roggen Sri weizen- t. 7 zer =
Martt-Orte, Rr. 1.|Rr. 1. Graupel Brüge. grüße. Java. — ts - sE
Pu aM MS P\
Hanau „2...
Sersfd . 2.2...
Hofgeismar.» » »
Marburg » 2...»
Rotenburg . .
HENEEENI
BHARERZE
HENEUENE
ItIIıı8ı8
DAnU air
Summa . ‚Pe 1l-—
Durchſchnittspreis | — | 30|— | 24
Caſſel am 6. Mär; 1886,
195. Der Herr Minifter des Innern hat dem Comité
für den Pferdemarkt in Stettin die Erlaubnif ertheilt,
in Verbindung mit vem für ven 4. bis 7, Juni d. $.
in Ausjicht genommenen qu. Pferbemarkte eine öffent:
liche Berloofung von Wagen, Pferden, Fahr⸗ un» Reit-
gegenftänden, zu welcher 66000 Looſe A 3 Mark aus:
egeben werben dürfen, zu veranftalten und vie betrefs
—— Looſe in dem ganzen Bereiche der Monarchie
abzuſetzen.
Caſſel den 8. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Berordunugen nud Belaunimahungen anderer
Kaiſerlicher und Höniglicher Behörden.
196. Die Reichs » Telegraphenlinien find häufig vor-
jäglichen oder jahrläffigen Beſchädigungen, namentlich
dur Zertrümmerung der Iſolatoren mittelſt Stein-
würfen ꝛc. ausgefegt. Da durch diefen Unfug die Be-
16
HER -/s|-|ss| 23] 3
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SE| SELEE
415 lı8!70l24
3 42
02] 1'!49] —!19
Königliche Regierung, Abtheilung des Sunerk.
nutzung der Telegraphenanjtalten verhindert oder gejtört
wird, jo wird hierdurch auf die durch das Strafgeſetz-
buch für das Deutfche Reich fejtgefegten Strafen wegen
vergleichen Bejchädigungen aufmerkjam gemacht.
Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher
die Thäter vorfütlicher oder fahrläffiger Beſchädigungen
ber Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Uns
zeige bringt, daß viefelben zum Grjage und zur Strafe
gezogen werben fönnen, Belohnungen bis zur Höhe
von fünfzehn Mark in jedem einzelnen Falle aus ven
Fonds der Reichs-Poſt- und Telegraphen- Verwaltung
werben gezahlt werden. Diefe Belohnungen werben
auch dann bewilligt werden, wenn bie Schulpigen wegen
jugenplichen Alters oder wegen fonftiger perjönlicher
Gründe gejeglich nicht haben bejtraft oder zum Erjage
herangezogen werben können; bveögleichen wenn bie Be-
ſchaädigung noch nicht wirffich ausgeführt, fonbern durch
sberi worben ift, ver gegen bie Telegraphenanlage
fe Unfug aber foweit jeititeht, daß Ye Beitrafung
Schuldigen erfolgen kann.
"Die Beftimmungen in dem Strafgejegbuch für das
de Reich lauten:
8. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken
fenende ai ng Tome vorſätzlich Handlungen be⸗
Pi, melde die Benutzung dieſer Anftalt verhindern
Ber jtören, wird mit Gefängniß von Cinem Monat
u Drei Jahren beftrait.
g 318. Wer gegen eine zu mes Zwecken
eiſe Hand⸗
hmgen begeht, welche vie Benutzung dieſer Anſtalf ver—
iindern ‚ober ſtören, wird mit Gefängniß bis zu Einem
date oder mit Gelpftrafe bis zu Neunhundert Mark
beſtraft ꝛc. Gaffel ven 3. März 1886.
ı Kaiferlige Ober-⸗Poſtdirection.
19%. Zu den vom 1. October 1885 ab gültigen
Ne ri den birecten Güterverkehr zwijchen Stationen
26 (5
mende ZTelegraphenanftalt fahrläffiger
enbahn-Divectionsbezirts Hannover einfchlieglich
der Hohner, der Unter» Elbefchen und ver Warjtein-
“ppftabter Gifenbahn einerjeit® und ven Stationen
des Eifenbahn » Directionsbezirtd Berlin andererfeits,
fm, zwifchen Stationen der Großherzoglih Oiden⸗
tayiichen Staatseifenbahnen einerfeits und ven Stationen
des Eifenbahn -» Directionsbezirtd Berlin andererſeits
werden mit Gültigkeit vom 1. Mai db. 3. neue Nach-
fräge (I) Herausgegeben.
Diejelben enthalten Ergänzungen unb Berichtigungen
der bezüglichen Haupttarife und meben vielfachen &
mößigungen auch einzelne Erhöhungen, über welche
von dem Zarif-Büreau ber unterzeichneten Eifenbahn-
Direction ſchon jegt Auskunft ertheilt wir.
Dom 1. Mai d. I. ab find die Nachträge bei ben
betreffenden Verbandsſtationen käuflich zm haben,
ver den 9. März 1886.
Königliche Eifenbahn-Direction Hannover,
Namens ver betheiligten Verwaltungen.
198, Mit vem 1. Mai d. 38. werben bie Rund:
teifebilfets von Frankfurt a M., Gießen, Marburg, Caſſel
und Göttingen nad dem Harze und nad Thüringen
über reienjen— Borſſum — Bienenburg— Halberftant—
Sandersleben — Cönnern — Eifenach — Gerftungen—
Bebra, bezw. Guntershaufen, Dangeld gemügenber
Nachfrage, aufgehoben.
Hannover den 18. März 1886,
Königliche Eifenbahn-Direction.
199, Mit vem 1. Mai d. 38. werben bie bei ver
Vilfet-Erpebition in Caffel aufliegenden Runbreifebilfets
Nach dem Berner Oberlande bezw. nach ver Weſtſchweiz
wegen ungenügenber Nachfrage eingezogen.
Hannover ven 18. ing 1886.
Königliche Eifenbahn-Direction,
commmnalitänd, Behörden.
200, Durch Beſchluß des Stabtraths vom. 2djten
Februar 1886 ift bei der hieſigen Spar- und Leihfaffe
der Zinsfuß von den auf Hhpothefen und Hanbjcheine .
Meitiges Ginfchreiten der zu: Belohuenden Perfon
ausgeliehenen Kapitalien um je 4 Prozent, und von
ben bei verfelben beſtehenden und noch gemacht werbenben
Einlagen vom 1. Juli d. 3. ab auf 34 Prozent herab-
gefegt worben.
Wetter am 2. März 1886.
Die Verwaltungs» Kommifftion der Sparfaffe:
Stuhlmann. Naumann. Hausmann.
201. Die ftäbtifche Sparkaffe hat den Zinsfuß für
die von jett ab zur Ausleihung kommenden Bürgjchafts-
und Fauftpfand- Darlehen von 5 auf 44 ®/, ermäßigt.
Borfen ven 12. März 1886.
Der Bürgermeifter Eichler.
Bacanzen.
202. Die Pfarrſtelle zu Germerode, Claſſe Wald⸗
kappel, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen In—
ers erledigt.
Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel—
dungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres
Glaffennorftandeg binnen 4 Wochen anher einzureichen,
Gaffel den 4. März 1886,
Königliches Conſiſtorium. Weyraud.
203. Die 2te Schulftelle an ver katholifchen Schule
in Mardorf ift erledigt. Bewerber um dieſe Stelle
werben aufgeforbert, ihre Melpungsgefuche bei dem
Lofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Paul in Marborf
binnen 3 Wochen einzureichen.
Kirchhain den 10. März 1886.
Der Königliche Schulvorftand. Rabe.
204. An der biefigen evangelifchen Schule ift zu
Oftern d. I. eine Lehrerin neu anzuftellen, welche
demnächſt auch ben Hanbarbeits - Unterricht zu über-
nehmen hat.
Der Anfangsgehalt beträgt 1000 Mark und fteigt -
von fünf zu fünf Jahren um 150 Mark bis zum
Marimal-Gehalt von 1750 Marl.
Bewerberinnen wollen fich unter Beifügung ihrer
Zeugniffe bis zum 1. April d. 9. dahier melden.
Fulda am 5. Mär; 1886.
Der Königlihe Stadtſchulvorſtand: Trott.
205. Bewerber um bie erledigte, mit einem compe-
tenzmäßigen Eintommen von 810 Mark nebit freier
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene
Schuljtelle zu Zwergen wollen ihre mit ben vorge—
fchriebenen Zeugniffen verjehenen Meldungsgefuche binnen
4 Wochen an ven Schulvorjtand von Zwergen zu Hänben
bes Königlichen Landraths zu Hofgeismar einreichen.
Hofgeismar am 12. März 1886.
Der Königlihde Schulvorjtand ven Zwergen.
Dr. ®engel,
Berjonal = Chrouil.
Dem Königlichen Forftmeifter von der Deden
bierfelbft ift die zum 1. April d. 9. nachgefuchte Ent-
loffung aus dem Staatsvienfte mit ber gefeglichen
Penfion Allerhöchſten Orts ertheilt worben.
Dem Königlichen Lanbrathe Rabe in Kirchhain ift
bie Verwaltung bes Landrathsamtes in dem neu ge-
bifveten Kreife Limburg, Regierungsbezirk Wiesbaben,
vom 1. April d. 9. ab übertragen worben,
Der Rentmeifter Reccius zu Homberg ijt vom
1, Juni d. 3. ab penfionirt.
Ernannt: der Gerichtsfchreiber, Secretair Florian
in Schenllengsfeld, der Vicebürgermeifter Happel in
Rofenthal und ver Stabtfchreiber Beder in Mel-
fungen zu Stellverfretern der Amtsanmwälte bei ben
Amtögerichten ihres Wohnortes.
Ernannt: die Referendare von Mühlenfels,
Ziemann und Ritter zu Gerichtsaffefforen,
der Rechtscandidat von Nie zum Referendar,
der Hülfsgerichtsbiener Wünfcher in Franlenberg
zum Gerichtöbiener bei dem Amtsgericht in Biebenfopf.
Berfegt: der Kanzliſt Gail vom Landgericht in
Gaffel an vie Staatsanwaltſchaft vafelbft.
Penfionirt: ver Gefangenauffeher bei dem Gerichts»
gefängnig Kircher in Hanau.
54
—
Keßler und Yuftus Bohne hierſelbſt
Der Teitherige Vüreau-Affiftent Zint
| N i⸗Verwaltung im ne Besen
i der gebachten Polizei » Verwaltung
ernannt worben.
Den Eiffigfabrifant iebrich 2
ffigfabrifanten Hermann Free
t
— * — das Eye? von t. Hoheit
dem Yanbgrajen Ernit von en ertbeilt äs
dilat als Hoflieferant ven zu | bärfen. *
Zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk
Wenders iſt der Vorſteher Corfin Füller. dafelbft,
zu deſſen Stellvertreter das Gemeindenerwaltungemit-
glied, Schmied Valentin Alsheimer bafelbft ernannt
ige Stanvesbeamte, Borfteher
vertreter, Lehrer Werner zu
worben, Der bis
Groß und deſſen St
Weyhers find geftorben,
Der Berwalter Chriſtian Recknagel zu Schmal-
kalden ift von dem Amte als Stellvertreter des bafigen
Standesbeamten auf fein Nachjuchen entbunden und
dem Kaufmann Heinrich Merkel vafelbft diefe Stelle
übertragen worden.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 21.
(Iufertiousgebühren für ben Raum einer
Drudzeile 2%
file 2 umb 1 Bogen 10.8
— — Belageblatter für } umb 4 Bogen 5
Nedigiet bei Rönigliher Regierung.
Caſſel. — Gebrudt in ber Hofr und Waiſenhaus⸗Buchdrucerei
13.
Juhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Nummer 5 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 20. Mär) 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte enthält unter
Me 1636 das Geſetz, betreffend die Fürſorge für
I Beamte und Perfonen des Solvatenftandes in Folge
bon Vetriebsunfällen. Vom 15. März 1886; unter
Ar. 1637 das Gefeg, betreffend vie Herftellung
des Rord-Dftfee- Kanals. Vom 16. März 1886; unter
Nr. 1638 den Allerhöchften Erlaß, betreffend bie
Führung der Striegsflagge auf den Privatfahrzengen ber
-beitfchen Fürſten Vom 2. März 1886; und unter
Nr. 1639 vie Bekanntmachung, betreffend vie
Stempelmarten zur Entrichtung der Wechjelftempel-
Bom 15. März; 1886.
ber — für die Königlichen
Preußiſchen Staaten.
Die Nummer 5 ver Geſetz-Sammlung, welche
sm 10. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9107 vie Verfügung des Juſtiz-Miniſters, be-
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirke der Amtsgerichte Lüchow, Münden unb
Dften. Bom 13. Februar 1886.
Die Nummer 6 ver Gefek- Sammlung, welde
vom 18. Mär; 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9108 das Gefeg, die Aufhebung des Amts—
gm zu Neuftabt-Magbeburg betreffend. Bom 10ten
ärz 1886; und unter
Nr. 9109 den Allerhöchiten Erlaf vom 8. Mär;
1886, betreffend Auflöfung ver Königlichen Direktion ver
Braunfchweigifchen Eijenbahn zu Braunfchweig, ander
weite Abgrenzung einzelner Eifenbahn-Direktionsbezirfe
und Errichtung eined Betriebsamts in Braunfchweig.
Kg
Raiferl. und Künigl.
206. Bei der heute in Gegenwart eines Notare
Öffentlich bewirkten Verlooſung von Schulpverfchreir
bimgen der Aprocentigen Staatsanleihen von 1850,
1852 und 1853 find die in ber Anlage verzeichneten
Nummern gezogen worben,
Diefelben werben den Befigern mit ber Auffor-
derung gekündigt, vie in ben ausgelooften Nummern
derfchelebenen Kapitalbeträge vom 1. Ollober 1886 ab,
gegen Quittung und Rüdgabe ver Schulpverfchreibungen
und der nach bem 1. Dftober 1886 fällig werbenben
Zinsſcheine nebft Zinsfcheinanweifungen bei der Staats⸗
Amtsblatt
ber Königlichen Wegierung ıu Gaffel,
Ausgegeben Mittwoch den 24. März.
1886,
fhulden-Zilgungslaffe, Taubenftraße Nr. 29 Hierfelbft,
zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn- und
Feſttage und der legten drei Gefchäftstage jeven Monats.
Die Einlöfung gefchieht auch bei ven Regierungs-
Hauptlaffen und in Frankfurt aM. bei ver Kreiskaſſe.
Zu biefem Zwede können die Schulbverfchreibungen
nebft Zinsjcheinen und Zinsfcheinanmweifungen einer biefer
Kaſſen [don vom 1. September d. 3. ab eingereicht
werben, welche fie ver Staatsfchulden - Tilgungstaffe
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feſi—
ftellung bie Auszahlung vom 1, Oftober 1886 ab bewirkt.
Mit den verlooften Schuloverfchreibungen find un«
entgeltfich abauliefern und zwar: von ven Anleihen von
1850 und 1852 die Anweiſungen zur Wbhebung ber
Binsfcheinreihe X und von ver Anleihe von 1853 bie
Zinsjcheine Reihe IX Nr. 4 bis 8 und Anmweifungen
zur Abhebung der Reihe X.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wird
von dem Sapitale zurüdbehalten
Mit dem 1. Dftober 1886 Hört die Verzin-
fung der verlooften Schuldverſchreibungen auf.
Zugleich werben vie bereits früher ausgelooften,
auf ver Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld⸗
verfchreibungen wiederholt und mit dem Bemerfen auf-
erufen, daß bie Verzinfung verfelben mit ven einzelnen
ünbigungsterminen aufgehört hat.
Die Staatsfhulden-Zilgungskaffe kann fich in einen
Scriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfjchrei-
bungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen.
Formulare zu ben Quittungen werben von ben
fänmtlihen obengebachten Kaffen unentgeltlich verab-
folgt. Berlin ven 3. Mär; 1886.
Hauptverwaltung der Staatsfhulpen.
207. Nachdem das in Portugal erlaffene Berbot ver
Einfuhr von Poftpadeten fowohl für ven Seeweg über
Hamburg, als auch für denjenigen durch Fraufreich,
über Borbeaur, aufgehoben worven ijt, nehmen vie
Poftanftalten Boftpadete nach Portugal zur Beförderung
auf den vorbezeichneten Wegen wiever an,
Berlin W. den 13. Mär; 1886.
Der Staatsfecretair des Reichs - Poftamts.
von Stephan.
208. Zum 1. April d. 9. tritt Bolivien dem
Weltpoftverein bei. Bon dieſem Zeitpunfte ab be-
trägt das Porto für Brieffenbungen nach Bolivien;
franfirte Briefe 20 Pfennig für je 15 Gramm,
* Poftlarten 10 Pfennig,
%
D
für Drudfachen, Waarenproben und Gefchäftspapiere
5 Pfennig für je 50 Gramm, minveftens jedoch
20 Pfennig für Gefchäftspapiere und 10 Pfennig
für Waarenproben.
Für unfranfirte Briefe aus Bolivien werden 40
Pfennig für je 15 Gramm erhoben,
Berlin W. ven 12, März; 1886,
Der Staatsfecretair des Reichs -Poftamts,
von Stephan.
209. Bom 1. April ab können nah Iapan, und
zwar mach ven Orten Hiogo cver Kobe, Hokodate,
Kioto, Nagafafi, Dfafa, Tokio und Yokohama, durch
die Deutjchen Poftanftalten Zahlungen bis zum Betrage
von 500 Franfen im Wege ter Poftanweifung
vermittelt werden. Der einzuzahlende Betrag ift auf
dem Poftanweifungsformular in ver Franfenwährung
anzugeben; die Umwandlung in die Markrechnung wird
durch die Einlieferungs-Poftanftalt bewirtt. Die Ges
bühr beträgt 20 Pf. für je 20 Mark over einen Theil
ron 20 Darf, mindeſtens jedoch 40 Pf. Der Ab:
ſchnitt kann zu fchriftlihen Mittheilungen jeder Art
benugt werben. Nach Tokio und Yokohama können bie
Poftanweifungszahlungen auch telegraphifch, gegen
Entrichtung der Telegrammgebühren überwiefen werben.
Berlin W. ven 14. März 1886,
Der Staatsfecretaiv des Reichs» Pojtamts,
von Stephan,
Berordunngen und Belsuntmadhungen ber
glichen Regierung, |
210. Vorſchriften der Ober- Rechnungsfammer, betreffend
die Beſcheinigung der Quittungen über die aus preußifchen
Staatsfonds zu beziehenden Penfionen, Wartegelber, Witwen-
und Waifengelder, ſowie Unterflügungen und Erziehungs-
beihülfen. — Unter Aufhebung der diesfeitigen Beſtim—
mungen vom 13. November 1883 — Nr, 15961 —
über bie Beibringung der fogenannten Lebens - Attefte
zu den Penfions- ıc. Quittungen werben bie im 8. 15
der Anweiſung zur Legung ber Eivil-Penfions- Rechnungen
vom 31. Januar 1873 fowie die unter 16b, e und g
und in ben Anlagen B und O unferer Vorſchriften vom
7. Juli 1882 (Minift.-Bl. d. i. V. S. 171 und Bei-
lage zum 19, Stüde des Gentr.» Bl. der Abgabenge-
feßgebung) erlaffenen Unorbnungen, betreffend bie Be—
ſcheinigung der Quittungen über bie aus preufifchen
Staatsfonds zu beziehenden Penfionen, Wartegelver,
Unterftügungen und Erziehungsbeihülfen, fowie Witwen-
und Waifengelver, im Einvernehmen mit ven Herren
Departements-Chefs durch nachſtehende Beftimmungen
abgeändert:
1. Bon venjenigen Bezugäberedhtigten, welche bie
ihnen zuftehenben — ——— artegelder oder Unter⸗
ftügungen an der Zahlungsſtelle perſönlich erheben, iſt
u ihren Special- (Interims-) Quittungen über bie
einzelnen (monatlichen) Hebungen die Beibringung von
Beſcheinigungen darüber, daß fie
die Quittungen eigenhändig unterfchrieben haben
und nod am Leben find,
nicht zu erforbern,
56
2. Wenn Penfionen, Wartegelver, Unterftügungen
oder Grziehungsbeihülfen nit vom den Bezugsbercd-
—** ſondern von anderen, hiervon verſchiedenen
Fmpfaugsberechtigten bezw. von Vormündern oder
Pflegern der Vezugsberechtigten an der Zahlungsftelfe
perfönlidh gegen eigene Quittung erhoben werben, fo
ift auch zu den Special» (Interims-) Duittungen biejer
Empfangsberechtigten bezw. ber Bormünber oder Pfleger
die Beidheinigung der eigenhändigen Unterſchrift
nicht erforberlich.
Dagegen ift in Fällen viefer Art glaubhaft nach—
zuweiſen,
daß der Bezugsberechtigte am Tage ver Fälligleit
bes in Frage kommenden Bezugs noch gelebt hat,
wenn dies dem zahlenden Beamten nicht belkannt iſt.
3. Die vorſtehenden Vorſchriften zu 1 und 2 finden
entjprechende Anwendung auch auf die durch unfere
Beitimmungen vom 7 Juli 1882 (Mlinift.- Bl. d. i.
V. ©. 171) angeordneten Befcheinigungen zu ben Quit—
tungen über die nach dem Geſetze vom 20. Mai 1882,
betreffend die Fürſorge für die Witwen und Waijen
ber unmittelbaren preußifchen Staatsbeamten (Gef. S.
©. 298), zu zahlenden Witwen- und Waifengelver.
Bei Erhebung biefer Witwen» und Watjengelver
ift in ven zu 1 und 2 bezeichneten Fällen ferner von
Beibringung der Beicheinigungen darüber,
daß die bezugsberechtigte Witwe nach dem Tode des
Ehemannes, von welchen fie ihr Recht auf Witwen»
geld herleitet, nicht wieder ven bat,
und daß die mehr als 16 Jahre alten Töchter
unverheirathet find,
abzufehen, fofern dem zahlenden Beamten bie in Be—
tracht kommenden Berhältniffe hinlänglich befannt find,
fo vaß Erhebungen zur Ungebühr nicht vorfommen können.
4, Unter ver legteren Vorausſetzung ift in ven
Fällen zu 1 und 2 auch ven Empfängerinnen von Unter-
ftägungen die Beibringung des
Atteftes über ihren Witwen: refp. ledigen Stand
zu den Specials (Interims-) Quittungen zu erlaffen.
Die Beibrigung
der Lebens: Attefte,
fowie der Beicheinigungen über die nicht erfolgte
Wiederverheirathung der Witwengeldberechtigten
und über den Witwen- reip. ledigen Stand der
Empfängerinnen von Unterſtützungen, |
wirb für bie Special» (Interims-) Quittungen über bie
einzelnen (monatlichen) Hebungen ferner denjenigen Per-
fonen erlaffen, welche die ihnen zulommendven Penfionen,
Wartegelver, Witwengelver und Unterftügungen durch
Andere auf Grund ſolcher unbevenklichen und vorfchrifts-
mäßigen Bollmadıten erheben laffen, aus welchen fich
zweifellos ergiebt, daß zur Zeit ver Fälligkeit ver ein-
zelnen Bezüge bie dazu Berechtigten ſich noch am Leben
bezw. im Witwen- over lebigen Stande befunden haben.
6. Dagegen ift die Beſchaffung ver Befcheinigungen
die Eigenhändigleit der Unterſchrift,
bad Leben,
in erforverlich zu den Special» (Interims-) wie
Sach zu ven Jahres-Duittungen in allen vorſtehend nicht
loffenen Fällen, insbefonvere bei Zahlungen,
k an dritte Perfonen ohne Beibringung fchrift-
Über Vollmachten auf Grund der benfelben von ben
Berechtigten anvertrauten Ouittungen geleijtet werben.
7. Befcheinigungen
über den Befig des deutihen Indigenats
fd nur von denjenigen Bezugsberechtigten, welde
anserbalb des deutſchen Meihs wohnen, von ſolchen
aber fowohl zu den Special» (Interims-) wie auch zu
den Yahres-Quittungen beizubringen,
8. Bormünder und Pileger der Bezugsberechtigten
haben bei ihren einzelnen (monatlichen) Hebungen für
die Letzteren dem zahlenden Beamten
ihre Beitallungen vorzuzeigen,
ju den Jabres-Quittungen dagegen eine Bejcheinigung
derüber beizubringen,
daß fie zur Zeit Vormünder oder Pfleger der Be:
zagsberechtigten find.
9. Befcheinigungen über
Bedürftigkeit und Würdigfeit
ver Empfänger von Unterftügungen find fortan zu ben
Special» (Interims-) Quittungen nicht mehr, fonbern
— — zu ben General ⸗(Jahres⸗) Quittungen zu er⸗
mern.
10. Die nach den vorſtehenden Beftimmungen an-
seronete bezw. zugelaffene Vereinfachung der Quit⸗
tungd-Bejcheinigungen erftredt fich überhaupt nicht auf
Ne Beicheinigungen ber den SJahresrechnungen beizus
General-Quittungen.
. Auch verbleibt e8 bezüglich des Quittungsweſens
m Uebrigen bei allen vorſtehend nicht abgeänderten
Veftimmungen; unberührt bleibt namentlich die Vor—
ſchrift, daß Die Ipentität bes dem zahlenden Beamten un-
belannten Empfängers mit den Beyugs- refp. Empfangs-
berechtigten gehörig feitzuftellen ift, da ber zahlende
Beamte dafür, daß bie Zahlung an ben Berechtigten
erfolgt, verantwortlich ift.
Potsdam ven 29. October 1885.
Dber-Rehnungslammer.
Vorſtehendes wirb in Gemäßheit eines Erlaſſes ver
Herren Minifter des Innern und ber Finanzen vom
%. Februar d. I. hierdurch veröffentlicht.
Caſſel ven 17. März 1886,
Königlide Regierung.
211, Die Kirchenbuchführung in der verwaiften Pfarrei
Anzefahr ift dem mit ver Hülfsfeelforge bafelbit be»
auftragten Kapları Ambrofius Kling bis auf Weiteres
Übertragen worben. Gefuche um Ertheilung von Kirchen⸗
buche- Auszügen und Atteften find daher an denſeiben
wu richten. Gaffel am 17. März 1886.
Königliches Regierungs- Präfipium,
212, Der Herr Ober-Präfident hat zu ber von bem
Ausfpielungs-Comitd zu Wolfhagen bei Gelegenheit des
Vesjärigen dortigen Viehmarktes am 29, Yuli d. 9.
beabfichtigten Verlooſung von Vieh, landwirthfchaftlichen
eo ben Witwen⸗ oder ledigen Staud
J
Maſchinen und Geräthſchaften ꝛc. mit der Maßgabe
die Genehmigung ertheilt, daß nicht mehr als 5000 Looſe
a 1 Mark ausgegeben werben, und daß beren Vertrieb
auf den Umfang des Kreifes Wolfhagen befchränft' bleibt.
Gafjel den 20. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
213. Der Herr Ober-Präftvent hat genehmigt, daß
zum Beften ver Arbeiterfolonie Wilhelmsporf, mit
Rückſicht auf die Aufnahme von Arbeitslofen aus bem
Regierungsbezirk Caffel, im Laufe dieſes Jahres wiederum
eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge bei den
Einwohnern des bdiesfeitigen Negierungsbezirts durch
polizeilich zu legitimirende Collectanten veranftaltet
werben barf.
Gaffel ven 19. März 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
214. Nachweiſung der gemäß des 8. 9 Nr. 3
bed Geſetzes über die Natural»Leiftungen für bie bes
waffnete Macht im Frieden vom 13, Februar 1875
für die Lieferungs= Verbände des Regierungsbezirks
Gaffel feftgeftellten Durchſchnittspreiſe, welche ir bie
Vergütung der verabreichten Fourage pro onat
Februar 1886 maßgebend find.
3| Bezeichnung
bes Lieferungs⸗ *
verbandes. Streß
Witzenhauſe
Fritzlar ..
omberg .
iegenhain 7
eröfelb .
9 otenburg. | Rotenburg .| 6125
10 Melfungen | dal... .| 6125
11 —— Hofgeismar] 644
7 De oo.
1
— ...
[Rinteln . .| 680
Schmaltatten | 658
Gemäß bes passus 6 alin. 4 der er
des obengedachten etzes vom 2, ”
tember 1875 werben bie vorftehenden Durchſchnitts⸗
öffentli enntni t.
—— ——
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
215. Zufammenftelung ver ven Gemeindekaſſen
im Regierungsbezirk Caſſel durch den Verlauf des im
Jahre 1885 geerndteten Obſtes zugefloffenen Einnahmen.
Ertrag
der Obſterute
im Jahre 1855.
M
Kreis.
1.1 Caſſel..... 16059 :
2.| Eſchwege ..... 9659 76
3. | Franlenberg 1412, 55
4,1 friklar . 2.2... 5155. 40
5.1 Fulda...... 1606 40
6. | Gelnhaufen . 3239, 42
7.1 Gersfeld ..... 694 50
8.1 Hanau ...... 2190) 16
9.1 Hersfeld ..... 2673| 53
10. | Hofgeismar 22432| 62
11.] Homberg ..... 6569 | 02
12. —— er 671| 66
13. | Kirchhain ... . » 2862 | 90
14. | Marburg ..... 3788| 50
15. 1 Melfungen ....] 5493| 20
16. | Orb (Amtsbezirt) 99] 85
17. | Rinteln... ..» 4451| 04
18, | Rotenburg 3160 | 78
19. |] Schlüdtern . . 1239| 45
20.1 Schmalfalven . . . 1635 | 13
21.1] Vöhl (Amtsbezirk) 542 | 30
22. | Wigenhaufen ... | 8860) 57
23.1 Wolfhagen .... | 8474| 26
24. | Ziegenhain ....| 3784| 5
Summa „ [116806, 65
Gaffel ven 4. März 1856,
Königliche Regierung, Wbtheilung des Innern,
Belanntmachungen commmmalitänd, Behörden.
216. Dur Beſchluß des Stabtraths vom 2öften
Februar 1886 ift bei der hiefigen Spar- und Leihfaffe
ber Zinsfuß von den auf Hypotheken und Hanpfcheine
ausgeliehenen SKapitalien um je 4 Prozent, und von
pen bei derſelben beftebenven und noch un werbenben
Einlagen vom 1. Juli d. 3. ab auf 34 Prozent herab-
gejegt worden.
Wetter am 2. März 1886.
Die Verwaltungs» Kommiffion der Sparlaffe:
Stuhlmann. Naumann. Hausmann.
Bacauzen.
217. Die Pfarrſtelle zu Remsfeld, Claſſe Hom-
berg, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen Inhabers
erlebigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel—
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres
58
Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
affel ven 13. März 1886.
Königliches Eonfiftorium. Wehrauch.
218. Durch Verjegung des feitherigen Inhabers wirb
die Schuljtelle in Ebsdorf mit dem 1. April v. 9.
vacant. Bewerber um viefelbe wollen ihre Gefuche
fpäteftens bis zum 10. Upril d. 3. bei dem Herrn Lokal⸗
ſchulinſpector, Pfarrer Chelius in Ebsdorf einreichen
Mit ver Stelle ift neben Wohnung und 90 Marl
TFeuerungs » Entfhäbigung ein Jahres- Einfommen vor
840 Marf verbunden.
Marburg den 11. März 1886.
Der Königlihe Schulvorftand. I. VB: Voß.
19. Die Tatholifhe Schulftele zu Ried, deren
jährlihes Einkommen neben freier Wohnung, jedoch
einfchließlih einer Entſchädigung von 90 Mark für
freie Fenerung, 900 Mark beträgt, wird in Folge Ver—
jegung des feitherigen Inhabers vom 1. April c. ab vacant.
Bewerber um diefelbe wollen ihre desfallfigen Ge«
fuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß der erforder-
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Ober- u. Lofal-
fchulinjpector, Herrn Pfarrer Endres zu Lütter, oder‘
bei dem Lnterzeichneten anbringen.
Gersfeld ven 13. März 1886,
Der Königlihe Schulvorftand.
Krekeler, Königlicher Landrath.
Perſonal⸗ Chronil.
Dem Forſtmeiſter Graßhoff iſt vom 1. April
d. J. ab die Forſtmeiſterſtelle Caſſel-Reinhardswald
übertragen worden.
Der Forſtmeiſter Sachſenröder zu Marienwerder
iſt vom 1. April d. J. ab zur hieſigen Königlichen
Regierung verſetzt und demſelben von dieſem Zeitpunkte
ab die Forſtmeiſterſtelle Caſſel-Fulda übertragen worden.
Der bisherige Gerichts-Referendar Paul Eugen
Mar Duderftapt aus Wiesbaden ift zum Regierungs-
Neferendar ernannt worden,
Der Königlihe Rentmeijter Scheffer zu Zieren-
berg ift vom 1. Juni d. I. ab nach Homberg verfegt.
Des Kaifers und Könige Majeftät haben dem Rent-
meifter, Rechnungsratb Reihmann zu Hofgeismar
bei feinem Ausjcheiden aus dem Staatsbienjte ben
Rothen Adler⸗Orden Ar Claffe zu verleihen geruht.
Der Amtsdiener Wirth in Vöhl ift vom 1. April
d. 93. ab zum Sreisboten bei dem Königlichen Land⸗
rathsamte in Fulda ernannt worden,
Der Amtsdiener Schreiber in Orb ift vom Iſten
April d. I. ab zum Sreisboten bei dem Königlichen
Landrathsamte in Gelnhaufen ernannt worben.
Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 23, ä
(Iufertionsgebügren file bem Ram ET Te De RE TER TIER
Rebigirt bei Koniglicher Regierung,
Caffel. — Gehrudt in der Hof und Waiſenhane⸗Buchdraderei
DU u ln u nn U
22. Verloofung; gefündigt zum 1. Oftob
Lit. A. zu 1000 Rihlt. 9 2934.
» B. » 500 » .A2 3814. 32. 80. 81.83. 439. &°
59. 69.70.79. 12005. 119. 20
» C. » 200 » .A3 1638. 9. 39. 52. 60 bis 63. 69.
77. 91. 92. 96 bis 301. 6. 7. 754
77. 95. 800. 10556. 61. 65. 8<
77.39, 40. 48.102. &
» D » 100 » .A8 1823. 31. 37. 40. 50. 53. 57. 62.
77.37. 39. 41. 42. 898. 913. 18.
—
—
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——
2
>}
gan
285
un. €
14. Verlooſung; gekündigt zum 1. Ap
| Lit. D. zu 100 Rhtlr. M 2226.
| 16. Berlovfung; gekündigt zum 1. Apri
Lit. B, zu 500 Rthlt. M 1919. 24. 6339. 40.42.43. 8
» C. 200 +» .A2 3210. 7446. 48.521. 16546.
» D. » 100 » 18 5643. 15817.
17. Berloofung; getündigt zum 1. Oftob
It, A, zu 1000 IAinke. „12 3212. 21.
B. » 500 A⸗ 923.35. 2399. 3056. 57. 6
» &. =» 200 » 2883. 90. 9092.94. 3035. 37.
15163. 200. 42. 45. 49. 17069
40. 48. 51. 55.
'» D. » 100 » 3% 10778. 80. 91. 815. 20. 23. 46. {
33. 49. 54. 58. 83. 95. 403.4. 15
| 18. Verlooſung; gekündigt zum 1. Apri
Lir.B. zu 500 Rtbr. „2 430. 31. 47. 50. 62. 73. 502. 5:
-» C » 200 » 44 770.79. 842. 1201. 9.12. 13.
94. 701. 23. 34. 35. 51. 60. 14
=D.» 100 > 76.11.22. 24.58.59. 78. 147.
19, Berloofung; gekündigt zum 1. Oftob
Lit. A. zu 1009 Rihle. „IF 2418.
» B. +» 500 > M⸗ 740. 69. 65. 1353. 26936.
8615. 9502, 92.94. 10938.
r C&. » 200 » .A2452.70.521. 5509 6677.t
43. 12022. 30. 955. 92. 96.
958.93. 17001. 7. 54. 64 bis
» D. » 100 » 12 741. 60. 64. 78. 88. 90. 805. 16.
13. 14786. 95. 828. 33. 02. 7:
20. Verlooſung; gelündigt zum 1. Apr
+ Lit. A, zu 1000 Rthlr. Ir 130. 2642.
B. +» 500 » A 795. 867. 68. 86. 94. 2357.
C. 200 » 2 249. 9.852. 01. 94. 303. 12%
a6 0 MO RIO
EEE TEE TE si 0 A078 SUE 9. 12 1
er D0. Di. bb. 67. 70. 74. 82. 85. 87. 94. 906. 17. 17573. 79. 86. 603. 9. 30. 31.
taatdanleibe vom Jahre 1852,
ril 1882. Mbzuliefern mit Dinsſchein Reihe VIII Re, 8 und Anweifung zur Reihe IX,
l 1883. Wbyulieferm mit Bintfgeinen Reihe IX Nr. 2/8 und Anmeifungen zur Meibe X,
8
3804 1147
er 1883, abulieſern mit Sinsfheinen Reihe IX Mr, 3/8 und Anmweifungen zur Meihe X.
1.686. 4781. 802. 6669, 781. 957.59. 8356 10712
63. 4649. 50.53. 701. M. 5609. 913. 62. 68. 7929, 8021. 14246, 54. 68. 809.
bis 83. 88. 91. 95. 99, 169, 77. 266. 67. 71. 73 bis 76. 79, 91. 92. 18000. 11.23 3. 36. 38 bis
* 56. 66. 76. 939. 11495. 524, 30. 660. 70. 71. 30. 705. 18. 50. 14266. 72. 98. 312 17. 26.
1 1884. abulieſern mit Binsfheinen Reihe IX Rr.4/8 mb Anmeifungen zur Rıibe X,
il. 5050. 377. 7178.79. 82 bis BA 464 RR Ad Oo Mama am at
4 ana am.
ran
HE Tas Grandlapıy J
Gi 1250 Kine a m IN
bakerigene auf I Inn
53. Bere Gmiifionen
aacuele tönen u auf
Lunaden bei jeder Men f
ber Allen erden br
yız peticertx
|
ug zer
= Ertra-Beilage
zum
Nevidirte Statuten
ber
„Bammonia'‘
Glas- Verſicherungs· Geſellſchaft
ee
Berbandes von Glaſer Innungen Deutſchlands.
Firma, Zwed und Sig der Geſellſchaft.
Hl. Die Hammonia. Glas-Berfiherungs-Gejelicaft des Ber-
baudes von Glajer-Innungen Deutjdhlande, ijt eine in Hamburg
domizilirte Altien-Gefellihaft, deren Zwed es iſt, die Berficherung
von Bruchſchäden aller Art an Glas gegen Prämienzahlung zu
übernehmen.
Grundkapital und Aktien.
52. Das Grundlapital der Geſellſchaft beirägt A 375 000 und
ift in 1250 Altien & M 300 eingetheilt. Den Altien find Divi-
dendenfcheine auf 10 Jahre beizulegen.
53. Weitere Emtifionen vor der vollen Einzahlung des Grund»
Kopitals können nur auf Beihluß der General-Berjammlung
fattfinden; bei jeder neuen Emijjion haben die derzeitigen Inhaber
der Altien erſter Emijfion das Net, die auszugebenden Aktien
zum Paricourje nach Berhältwiß ihres Altien-Beſitzes zu ber
uchnen. Lieber viejenigen Alten, welche von den derzeitigen In—⸗
babern der Aktien erſer Emiſſion kraft des ihuen zuſtehenden,
durch eine öffentliche Anzeige des Aufſichtsraths zu normirenden
Bezugsrechtes nicht in Anſpruch genommen werden, verfügt der
Aufſichtoxath bejimöglidg im Intereſſe der Geſellſchaft, darf die—
feiben jedody wicht unter dem Paricourfe ausgeben.
54. Die Attionaire bleiben bis zur Bezahlung des vollen No—
miual · Betrages ihrer Attien⸗ Zeichnungen für den Betrag derſelben
vexrautwortlich, niemals aber Über dieſen Betrag hinaus.
85. Die Altien lanten auf Ramen und werven. nad) Diaafigabe
der geſetzuchen Beſammung amt der Bezeichnung dis Inhabers
In dag Altienbud ver Geſellſchaft eiugetragen.
Die Uebertragung der Altien tann nur durch Indoſſament
nnd mit Geuehmigung ves Aufſichtsraths, der, falls er die Ge—
aehmigung verweigern, tee @rinde anzugeben braucht, geichehen.
Der Aufſichtsrath iſt jedoch verpfliggter, die Geuchmigung jowohi
dann zu verweigern, wenn diejenige perſon, welche vie Umſchreibung
auf ihren Namen verlangt, weder ein ſelbſtiiändiger Glaſer od)
eine Glaͤſer⸗ Inuung if, als auch dauıı, wenn die betreffende Perſon
fig bereits im Beftge von ſechs Aktien befindet, Die legtere Bes
ſnuimmung findet jedoch auf Glaſer-JInuungen keine Anwendungen.
Berloren gegangene Altien können zu Guuſten des durch
Eintragung ın das Altienbuch legimitirten Eigenthümers nad)
erbrachtem Beweiſe des Berluſtes durch den Auſſichtsrath auf
Koften des Eigenthümers durch neue Ausfertigung eriegt werden.
Dividendenſcheine lönnen micht amortfirt werden. Sie
verjähren innerhalb 4 Jahren nad) Berfal. Wird aber von bem
jur Zeit der Fälligkeit im Aktienbuche angegebenen Eigenthümer
ber Beriufi vor Ablauf ber Berjährungsfrift angezeigt, fo wird
Ihm mad dem Ablauf der Betrag der bie dahin mit vorgezeigten
Dividendenjceine ausbezahlt.
56. Auf die Aktien jind zur Seit eingezahit:
1. emiffion, 250 Altien, 50%,
1000
⸗ ” ”
Die feruerem Einzahlungen auf die zuerit auegegebenen Attieu
ſewohl, als auf die pparer zu emittireuden Aktien werben »on der
Generale Berjammiung beſtimmt. Die Aufforderung iſt dreimaı
wem Geſellſchaftsbiutt zu publiciven, das erjie Dial ſpäteſtens
2 Monate, das legte Wlaı früheſtens B Lage vor dem Einzahlungs-
termın. Die Emzahluugen dürfen nicht in höheren Haten als
0%, des Womumalbetrages ausgeſchrieben merden, and muß
puren einer Einzahlung umd be amderen ein Zeitraum von
mindeftens 3 Monaten liegen.
Wer die von der General-Berſammlung feſtgeſetzten Gin,
Hhlungstermine um ınehr als 14 Zage verjänmmt, verfällt, ohne
on hei toren Auiarderung bedarf. für jede ausgeſchriebene
Anisblatt der Königl. Regierung zu Gaflel.
| Rate im eine Konventionalftr.te von iv, per Auno zu Wunpen
| des Reſervefonde. Erfolgt die Zahlung des fälligen Betrages
‚mebfi der Strafe auch uach abermaliger dreimahger Aufforderung
nicht innerhalb 4 Wohn nad der dritten Aufferderung, fo if
der Aufſichtsreth berechtigt, die bis dahin gemachten Einzahlungen,
als dent Nejervefoud verfauten, einzubch.iten, das durch bie Zeichnung
der Aktie erworbene Aurecht am gemeinjchajtlidh:un Eigenthum
aufzuheben nud die verfullenen Altien anderweit zu begeben. Dod,
jtcht igm auch das Recht zu, die vejtirende Kate nebſt Conventional-
rafe jofort nah dem Fälligkeitsſtermin oder jpäter durch bie
Direction einflagen zu lafjen.
Organijation der Geſellſchaft.
87. Die Organe der Geſellſchaft find:
I. Die Generalverfammlung,
1. Der Auffihterath,
III. Die Directton.
88. Die ordentliche General-Berfammlung wird alljährlih im
Januar, Februar oder März berufen. Im berjelben hat die
Direction den Bericht Über ben Vermögensjtand und die Verhältniffe
der Gejellichaft, eine Bilanz und eine Gewinn» und Berluft-Rchnung
über das verfloffene Geihäftsjahr mit den Bemerkungen des Auf
fihtsrathes vorzulegen.
Diefe Vorlagen find mindeftens 2 Wochen vor der Generals
Berfammlung in dem Geſchäftslocal ber Geſellſchaft zur Einſicht
ber Actionaire auszulegen.
In der General-Verſammlung haben die im vorhergehenden
Jahre ernannten Keviforen die Reſultate ıhrer Prüfung der Bilanz
mitzuthetien und die General⸗BVerſammlung daraufpin über bie
Dedarge abzuſtimmen. Ueber etwaige Monituren der Reviforen
entjcheidet die Seneral-Berjammlung. In ber ordentlichen General>
Berſammlung werden ferner die erforderlichen Wahlen in den
Auffichterath, forwie die Wahlen der Revijoren für die nächſt
Jahresrechzung vorgenommen; zu Ihrer Kompetenz gehören im
Uebrigen alte wicht den andern Orgauen zugemiejenen Beſchluß ⸗
fafjungen über Angelegenheiten der wejelljchaft, namentlich fiber
Anträge wegen Erhöhung des Alten wapitale, Abänderung ber
Statuten und Liquidation dee Geſellſchaft.
Außerordentliche General⸗Berſammlungen köunen jeberzeit
berufen werben; der Aufſichtsrath iſt verpflichtet, eine ſolche zu
berufen, wenn einer oder mehrere Alttouaıre, welche fid) dadurch
legitimiren, daß fie für die Zeit bis nad) dev General-Berjumminug
Alten zum NominalsBetrage von 50,0, — bei der Geſell⸗
ſchaft deponiren, es unter jhriftlicher Einreichung eines zur Kompetenz
der General⸗Verſammlung jehenden Antrages, verlaugen.
Die außerordentliche Geueral-Berjammiung ift innerhalb
4 Wochen uach Sıellung des Antrages, und Beſchaffung der De
pofition in fatutenmäßiger Werſe ($ 9) zu berufen.
94. Die Berufung der Geueral-Berfammlung erfolgt durch ein:
malige Aufforderung mit Tages Ordnung im dem Deutichen
Reichsanzeiger, weidye mindeitens 4 Wochen vor dem angefeßten
Termin zu erfolgen hat, ferner durch befondere Einladungsfchreiben
inindejiens 2 Wocen vor der General-Berfammlung an bie im
Attieubuch verzeichneten Aktionaire, es genügt die Aufgabe zur Pohl
unter der im Altienbuch verzeichneten Adreſſe.
810. Zur Theunahme au der General-Berfammiung ift jeder
Altiouair berechtigt und geben 1 bis 3 Aitien eine, 4 und mehr
Altien 2 Stimmen, Ken Altionair hat das Recht mehr als zwei
Stimmen zu führen. Die Aktionaire find befugt fih durch Be-
vollmädjtigte, welche jedoch Altionair der Geſellſchaft fein müfjen
vertreten zu laſſen. Niemand int berechtigt für ſich jelbit und im
Bertretung anderer Altionaire mehr als 2) Stimmen zu führen.
As legitimirt gelten die im Altienbuch verzeichneten Altionaste,
weile die ihmen vor der General-Berjaumiung behändigten
Legitimationglarten abgeben.
Hil. Den Vorſitz in der General-Berfamminng führt der Bor-
figende, bei Berhinderung deſſelben der ftelvertretende Borfigeube
des Auffichtsrathe.
$12. Das Protokoll in den General-Berfammiungen wird von
einem Notar geführt.
918. Bei Abftimmungen in der General-Berfammiung ent-
ſcheidet im der Regel einfache Stimmeu-Mehrheit, und bei Stimmen
Wrichheit das Votum des Vorſthenden.
refarive Mehrheit bei Stimmen-&leichheit das Loos.
Beichlüffe über Auflöſung der Gejellihaft, über die Wer
einiguug der Griellichaft wit einer anderen, über die Berärderung
der Statuten — ſoweit nicht der legte Abſatz dieied Paragraphen ı
Bei Wahlen emticheidet | alljährlich der Generat-Bıriammlung Bericht zu erſtatten
820. Die Mitglieder des Aufſichtsraths genießen kein Houore
erhalten jedoh ın Gemäßheit des $ 25 eine ZTantidme von
Reingewinn der Geſellſchaft.
Ueber die dom eriten Aufſichtärathe zu gewährende Tantidır
Ausnahme ſiatuirt — können mer daunn getroffen werden, wenn beſchließt die erite ordentiche Beneral-Berfammiung.
zwei Drittel des emittirten Aftien-Sapitala im der General -Ber—
fammfung vertreten find und drei Viertel des in der Seneral-
Berfammlung vertretenen Grundeavditals fid für den Antrag
erflären. Sind in der betreffenden Verſammlung keine zwei
Drittel des Aftien-Kapitals vertreten, fo iſt, falle der betreffende
Antrag von dom Antragiteller aufrecht erhalten wird, innerhalb
3 Moden eine zweite General-®erfamminng am halten, in der ee
anf die Zahl vertretenen Aftien nicht amtommt, doch bedarf es zur
Annahme des Autrages auch in diefer General«Berfarmmniung einer
Mojorität von drei Biertel des it der General-Berfammiung ver
treteuen Grundcapitale.
Beichlüffe über Erhöhung des Grund⸗Capitals find —
ſoweit die Beihlußfaffung in frage steht — nicht als Veränderung
der Statuten zu betradhten und daher mit einfacher Stimmen-
Mehrheit zu faſſen Beichlüffe über Aenderung der Firma und
des Sites der Geſellſchaft ($ 1) ſowie über Nenderung der im
8 14 in Bezug auf die Zahl der Aufſichtsraths-Mitglieder und
deren Domizil enthaltenen Borfchriften könuen ichen in der eriten
Grneral-Berfammlung, in welcher der betreffende Antrag vorliegt,
ohne Rüdficht auf die Höhe deg vertretenen Altien- Kapitals, Erfteres
durch drei Viertel DMajorität die letzteren beiden Angelegenheiten
jedoch nur mit Einftimmigfeit gefaßt werdei.
$14. Der Anffichtsrarh beſteht ans 11 Perfonen, melde von
der General⸗Verſainmtung auf drei Jahre gewählt werden, und
von denen mindeftens jechs ihren Wohnfts in Hamburg over Altona
haben milffen, Jedes Jahr icheiden mindeitens drei Mitglieder
aus, und ſind dieſe für das erfte Jahr nach ihrem Ausſcheiden
wicht wieder wählbar. Kür die zum Auffihtevath gewählten Ber
jonen iſi die gleiche Jah! als Stellvertreter in der Generaleder
ſammlung zu wählen; tritt eine Bacanz ein, fo iſt ein Stellver-
treter als Erſatz einzuberufen. Die Einberufung gefchieht in der
Reihenfolge wie diejeiben in dem notariellen Protocol verzeichnet itchen
$ 15. Jedes Mitglied des Auffichteraths muß für die Dauer
feines Amtes 3 Alten der Gefellichaft bei derjeiben deponiren
8 16. Der Auffichtsrach wählt aus feiner Mitte einen Borfisenden
und einen Stellvertreter deſſelben, beide müſſen ihren Wobnfiyg in
Hamburg haben.
817. Der Borfigende des Auffichteratbs beruft die Berfanm:
tungen defjelben fo oft er es für nothwendig erachter, jebod)
mindeſteus jeden Monat einmal, und fters wenn zwei Mitglieder
des Aufſichtsrathe es verlangen; die Berfammiungen finden im
Hamburg ftatt.
Die Verſammlungen des Anffichtsraths find bei Auweſen—
heit von fechs Mitgliedern beichlußfägig, er faht ſeine Beſchluſſe
mit einfacher Majorität.
$ 18. Ueber die Verhandlungen und Vefchtüffe dos Aufſichtsrathe
wird ein fortlaufendes Protocol geführt. Das Protocol ift mad)
jeder Situng behufs der Genehmigung zu verleien und falls feine
Monituren gegen daffelbe erhoben werden, vom Borfitienden zum
Zeichen ber erfo.gten Genehmigung zu unterfchreiben, Die erfolgte
Genehmigung reip. die etwaige Erhebung von Monituren iſt im
Protocol zu bemerken.
819. Der Aufſichtsrath beſimmt über die Anftellung der
Directoren und der Beamten, fontrabirt mit denfelben, und ertheilt
ihnen die erforderlichen Inſtruetionen, namentlich auch betreffs der
Art der Regulirung der Schäden, und der den Agenten zu ge
währenden Provifionen, Er überwacht die Gefchäftsführmg der
Gejellihaft in allen Zweigen der Verwaltung, und bat dafür
Sorge zu tragen, daß die vorhindenen, nicht zum Betriebe des
Geſchäfts erforderlihen Gelder vorläufig bei der Bolfsbant,
Bereinsbanf oder in pupillartihen Hauspöjten diefer Stadt, oder
ihres Gebites belegt werden. Gr kann fich von dem Gange der
Angelegenheiten jederzeit unterrichten, die Bücher und Schriften
derjelben jederzeit einichen, und den Beftand der Geiellichafts-Kafie
uuterſuchen. Er hat ferner die Jahresrechnuugen, die Bilanzen
und die Borfchläge jur Gewinnvertheiluug zu prüfen und darüber
$21. Die Direcnnon beftcht aus 2 Berionen, fi dem.
Daudelsgerichte gegemiber duch das über ihre Wahl aufgenommen:
notariclte Brotocoll legitimiren. Der Auffichterath ift berechtigt,
eines feiner Mitglieder als Stellvertreter für ein behinderter
Direetions- Mitglied auf die Daner von längſtens 2 Monaten zn
bejtellen, doc ruht während der Zeit, während beren es in bie
Direction delegiert ıft, ſeine Thätigleit ala Auffichteraths- Mitglied
Der Direktion iſt die Yeitung des Geſchäfts, ſoweit biefelbe nicht
ausdrüdlich dem Aufichtsvarhe vorbehalten ift, übertragen; fie hat
alle Hechte und Pflichten, welche dein Borjtande einer Altien-Be-
ſellſchaft nach Maßgabe des Handels⸗Geſetzbüches zuftehen.
Die Direction bezieht eine jährliche feſte Beſoldung, deren
Höhe der Aufſichtsrath kontractlich mit ihr zm vereinbaren har,
und ift anferdem am Reingewinne des Geſchäfte (vergl. $ 25) zu
betheiligen; die näheren Anftellungs-Bedingungen bfeiben einer mit
dein Aufſichtsrathe zu treffenden Vereinbarung vorbeha'ten. |
$ 22. Die Firma der Geſellſchaft wird gemeinjchaftfih von deu
beiven Directoren gezeichnet. Der Auffichterath darf jedoch auch
fonftigen Beamten der Geſellſchaft, melde fi dem Handelsgerichte
gegenüber durch das über ihre Ernennung aufgenommene notarielle
Prototoll zu legitimiren haben, das Hecht ertheilen, die Firma der
Geſellichaft — jedod nur in Verbindung mit einem Mitgliede der
Divection, per procura ober einem fonftigen ihre Vertretung au-
deutenden Zufage — zu zeichuen.
Revifions-Commiffion.
823. Die Revifione-Commiffton beftcht aus 4 Mitgliedern,
welche für das erfte Jahr von der conflitiirenden General-Ber-
jammlung, und in der Folge von ber ordentlichen General-Ber-
ſammlung auf die Dauer eines Jahres ans der Zahl der Attiongirt
gewahlt werden, und melde die Pflicht haben, die Rechnungen
um» die Bilanzen, die der General -Verſammlung des nächſien
Jahres vorzulegen find, zu prüfen; fle find verpflichtet, dem Anf-
ſichtsrathe und der Direction fpäteftens 8 Tage vor der General-
Verſammlung ſchriftlichen Bericht Über das Refultat ihrer Prüfung
zu erjtatten. Die Mitglieder der Revifions«G it erhalten
feine Remuncration, haben jedoch den Erſaß der im Intereffe der
Sejellichaft gemadjten Auslagen zu beanſpruchen.
Bilanz. Gewinnvertheiluug. Rejervefonds.
$24. Das Geihäftsjahr läuft vom 1. Jauuar bis zum &4
December; das erite Jahr vom Tage der Geidhäfts-Eröffnung bie
zum 31. December des nächſtfotgenden Jahres. Die Bilanz wird
von der Dirertion in Gemäßhet der geſeblichen Beftimmungen
und nach den Regeln der faufmännifchen Buchführung aufgemacht
und der Revifions-Gommiffton zur Prüfung unterbreitet,
$ 25. Bon den ſich aus der Bilanz ergebenden Ueberſchüſſen ver
Activa iiber die Paſſiva werden verwandt:
1. 5%, zur Bildung eines Nefervefonds bis derfeibe die Höhe
von 5U%/, des eingezahlten Aktien-Gapitals erreicht hat.
2. 5%/, fir die Aftionaire auf das eingezahlte Aftien-Kapitat.
3. Bon dem Keftgewinne werden vertheilt;
a) 10%, unter die Mitglieder des Auffichtsraths.
b) 5%, unter die Mitglieder der Direction umd die
jonftigen Beamten der Gejellichaft nach Ermeſſen dee
Aufſichtsrathes.
c) 60 an den Berband von Glaſer · Innungen Deutſchlaudo.
d) Die verbleibenden 80%, des Reſtgewinnes mit dem unter
2 aufgeführten 5%, ımter die Altionaire als Dividende,
$ 26. Dem Refervefonds fallen aud die Erträgniffe jeiner eigenen
Fonds zu. Falls cin Jahresabiguß einen Verluſt an Grundcapital
der Geſellſchaft ergiebt, wird derjelbe aus dem Reſervefonds, ſoweit
diefer reicht, ergänzt.
$ 27. Alle öffentlichen Aufforderungen, Einladungen und Bekannt.
madhungen der Gejellihaft müffen von dem Auffichtsrathe oder
der Directiom unterzeichnet und im dem Dentfchen Reichsanzeiger
veröffentlicht werben.
—— ⸗
& F
Amtsblatt
chen Negierung zu Gaffel,
Ausgegeben Sonnabend den 27. März. 1886.
— —— — — —
ber aonigli
X 14.
Verorduungen uud Belanutmachungen der Königlichen Regiernun
20. Au Stelle ver bishen geltend geweſenen —e vom g Auguft Bere —
I. zur Bezahlung ver aus den Grundſteuer-Karten zu ertheilenden Auszüge oder Kopien;
I. zur Bezahlung der behufs Fortfchreibung der Grundfteuer - Bücher und » Karten aufzujührenden Ver:
1 - mejjungs » Wrbeiten
teten vom 1. April d. 3. ab die nachfolgenden Gebühren» Tarife I und II in Kraft.
Gafjel am 25. März 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung für divecie Steuern, Domainen und Forſten.
Gebührentarif I vom 10, März 1886
zur Bezahlung der aus den Grumbftenerkatafterkarten (ausjchließlich derjenigen der Hohenzellern’fchen Lande
und ber Rheinprovinz) zu ertbeilenven Auszüge oder Kopien,
Wegen Bezahlung der aus den Grumbjteuerfatafterfarten (ausjchlieflih verjenigen der Hohenzollern’jchen
Yanbe umd der Nheinprovinz) zu eriheilenden Auszüge oder Kopien, welche auf Verlangen der beteiligten Grund-
üigentgümer oder im In ereſſe derfelben auf Verlangen einer öffentlichen Behörde in dem Kataſterbüreau ber
Regierung (in Berlin durch den Katafterfontroleun) angefertigt werben, wird Folgendes beftimmt.
Gebühren für die Anfertigung von Kartenauszügen.
Artikel 1. '
1.| Für jedes Befigftüd, von welchem der Auszug verlangt wird, beträgt die Gebühr. -. . .| 0,50
2.] Erreichen die nach dem Satze unter (fo. Nr. I berechneten Gebühren nicht den Betrag:
3.| a, von 1 M. für einen Kartenauszug von + Meter Yänge und 4 Meter Breite,
4.| b; von 3 M. fir einen Kartenanszuz von Z Meter Länge und 4 Meter Breite,
d.| e. von 5 M. für einen Kartenauszug von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite,
fo können diefelben auf die genannten Beträge von 1 M., 5 M. bezw, 5 M. erhöht werben,
6.5 Wenn bie nad den vorjtchenden Sägen zu berechnenden Gebühren zu einer der Arbeitsleiftung
nicht eutſprechenden Bezahlung führen, fo it die zu gewährende Entſchädigung in einem ans
gemefjenen Verhäktniß zu ven Gebühren im Artifel 2 anderweit feſtzuſetzen.
Gebühren für die Anfertigung der Kopien ganzer Nartenblätter oder der Narten ganzer
Gemarfungen oder größerer Theile von Kartenblättern bezw. Gemarkungen.
Artifel 2,
7.| Für die Anfertigung der Kopien nach Art der in den 88. 160 und 161 ber Satafieran-
weifung VIII. vom 25. Oktober 1881 bezeichneten Reinkarten und für alle fonftigen hiermit
in Verbindung ſtehenden Arbeiten können liquivirt werben:
81a — jedes nothwendige halbe Kartenblatt (Anweiſ. VIII. $. 160 Nr. 1) eine allgemeine
RB er er Er er ee OR ER SR SEE GE ee
9.) b. für jedes nothwendige ganze Sartenblatt von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite eine
allgemeine Gebühr von . . . . —— — 7,00
außerdem:
Bezeidnung der Urbeiten xre.
für je Hundert Parzellen oder Gebänbeflächen
10. | a. bei Gemarfungen, in welchen die Grunbjtüde im Allgemeinen ſich in —— Lage
befinden, und die Parzellen eine überwiegend gerablinige Begrenzung haben, . . 1,00
11.} b. bei Gemarfungen, in welcden bie Grunbftüde unregelmäßiger liegen, die Grenzen "mäßig
gefrünmt find, und die Arbeit mittleren Schwierigkeiten begegnet, . 2,00
12. | e. bei Gemarfungen, in welchen tie Grenzen überwiegend frummlinig fin, namentlich wenn
bie Grundftüde fih in unregelmäßiger Yage befinden, . . 3,00
13. Pr Er Hundert Bonitätsabfchnitte ge Parzellen, in welche nach Anleitung der Sorfcriten
m $. 111 Nr. 1 bis 4 a. a. D. die Einfchägung eingetragen worden ift, . : 0,70
14. für je Hundert Befigftüde, deren Grenzen folorirt worben find ($. 160 Nr. 7 a. a. 0), 1,00
Urtifel 3,
15, | Die Gebühren ver Art. 1 und 2 gelten für Kartenauszüge und Kopien in einfacher Linear-
zeicpmung unter Kolorirung der Weze, Eifenbahnen, Flüſſe, Bäche, der Gemeindegrenzen
. |. w., ferner der Eigenthumsgrenzen, wo ſolches nothwendig oder zwedmäßig ift.
16, Bird verlangt oder für nöthig erachtet, vaf die Auszüge (Art. 1) over Kopien (Art. 2) noch
weiter folorixt, oder jonft mit befonberen Gintragungen verfehen oder durch Kartirung
aus ben Meffungszahlen in einen anderen Maßſtab übertragen werben, fo kann bie
hierdurch entjtchende Mehrarbeit entweder nach dem Sage von 5 Mark für achtftünbige
Arbeit, oder nach den von der Kegierung unter Zugrunbelegung dieſes Diätenfates beſonders
aufzuftelfenden Gebührenfägen vergütet werden.
17.| Ift mit der Unfertigung der Kopie (Art. 2) die mittels des Pantographen zu bewirfenbe
Uebertragung in einen anderen Maßſtab verbunden, fo fann hierfür eine befondere Ent—
jchädigung gewährt werben, welche bis zu 50 vom Hundert ber nach Art. 2 für bie über-
tragene Fläche berechneten Gebühren beträgt.
18, | Bei Anfertigung ber Kopien (Art. 2) fann ferner für die Eintragung ber aus ben Ergänzungs-
farten zu entnehmenden, im Wege ber Fortchreibung aufgenommenen Beränberungen eine
befondere Entſchädigung feiigefebt werben, welche je nach dem Umfange und ber Art biefer
Beränderungen 10 bis 201 vom Hundert ber Gebühren im Urt 2 für das betreffende
Kartenblatt beträgt. Bei fehr erheblichen Umfange dieſer Arbeit kann viefe Entſchädigung
bis auf 40 vom Hımbert erhöht werben.
19. | Bei Anfertigung der Auszüge (Art. 1) finden befonbere —— der vorſtehend unter
fd. Nr. 17 und 18 gedachten Art neben ven Gebühren des Art. 1 nicht ſtatt.
Artifel 4,
20.| In den Gebühren des Art. 1 ift die Vergütung für das erforderliche Zeichenpapier, ſowie für
fonftige Zeichenmaterialien mit enthalten.
21.| Neben den Gebühren des Art. 2 kann für das erforberlihe Zeichenpapier eine Entſchädigung
von 0,25 M. für je 0,1 Duabratmeter in Anfat gebracht werben,
22.| Wird gewünfcht, daß zu dent Kartenauszügen (Art, 1) oder Kopien (Art. 2) anf Kattun oder
Leinwand gezogenes Zeichenpapier verwendet werbe, fo kann hierfür der Betrag von 0,50 M.
für je 0,1 Quadratmeter befonders liquibirt werben.
23.| Für bie eva verlangte Beſchaffung von SKartenbehältern werben die durch Quittung zu
belegenden Auslagen ebenfalls bejonders vergütet.
Artikel 5.
24,| Für Kartenkopien auf Kopirleimvand oder transparentem Papier ift nur ein ber Art ber
Kopirung entfprechenber Theil der Gebühren nad Art. 1 bis 3 zu gewähren.
25. | Für die verwendete Kopirleinwand kann eine Vergütung von 0,50 M. für je 0,1 Quabrat»
meter befonbers berechnet werben.
26, | Für transparentes Papier Fönnen die Auslagen liquidirt werben, wenn der Betrag berfelben
mehr als 5 vom Hundert der eigentlichen Zeichengebühren beträgt.
zur Bezahlung ver Behufs Fortfchreibung der Grundfteuerbücher und Karten auszuführenden Bermefjungsarbeiten
10.
Gegenwäarti
Berlin den 10. März 1886.
Artikel 6.
ger Gebührentarif tritt mit dem 1. Upril 1886 in Straft, von demſelben Tage ab
werben bie bisherigen Gebührenbejtimmungen außer Wirkfamteit gefegt.
Gebührentarif II vom 10, März 1886,
(ausfchlieglich derjenigen in ben Hohenzollern'ſchen Landen und in ber Rheinprovinz).
Zur Bezahlung der Vermeffungsarbeiten, welche behufs Fortfchreibung der Grunpftenerbücher und Starten
a. = = Provinz Weftfalen gemäß $$. 32 und 33 des Grumbftenergefeges vom 21. Januar 1839
30
Gebühren für die Anfertigung der Auszüge aus den Gemarfungsurfarten.
Urtilel 1.
Für jedes Beſitzſtück wird gezahttt.
Erreichen die nach dem Satze unter. lfd. Nr. 1 berechneten Gebühren für bie zu gleicher Zeit
gezeichneten Befigftüde einer und derſelben Gemarkung nicht den Betrag:
a.von 1 M. für einen Kartenauszug von 4 Meter Länge und 4 Meter Breite ($. 8 Nr. la
ber Ratafteranweifung II vom 31. März 1877),
b. von 3 M. für einen Kartenauszug von 3 Meter Länge und 5 Meter Breite ($.8 Nr. Ib
a. a. O.),
e. von 5 M. für einen Kartenauszug von 1 Meter Länge und 3 Meter Breite (8.8 Rr.1«
a. a. O
a. O.
fo lönnen dieſelben auf die genannten Beträge von 1 M., 3 M. bezw. 5 M. im Ganzen
erhöht werben.
Wenn die nach den vorſtehenden Sägen zu berechnenven Gebühren zu einer ber Arbeitsleiftung
nicht entfprechenvden Bezahlung führen, fo ift die zu gewährende Entſchädigung in einem
angemefjenen Berhältnig zu ben Gebühren im Artikel 2 des befonderen Gebührentarifs vom
heutigen Tage zur Bezahlung der aus den Grundſteuerlataſterkarten zu ertheilenden Auszüge
und Kopien, anverweit feitzufegen.
Artikel 2.
Die Gebühr des Art. 1 wirb nur für das unmittelbar ber Fortfchreibungsvermeffung unter-
liegende Beſitzſtück berechnet.
Dagegen wird für die nach der Beftimmung unter Nr. 5 im $. 8 der Katafteramveifung II
mitzuzeichnenden benachbarten Parzellen eine beſondere Entſchaͤdigung nicht gewährt.
Andererfeits findet aber auch, wenn nach ber letztgedachten Beftimmung nur ein Theil des
ber Vermeſſung unterliegenden Beſitzſtücks Pe wirb, eine Ermäßigung ber Gebühr
—— inſofern ftatt, als die Vorſchrift zu fo. Nr. 6 im Artikel 1 des Tarifs in Anwendung
ommt.
In der Gebühr des Art. 1 ift die Entſchädigung für das Kartenpapier, für das Einfaſſen
deſſelben mit Band, (foweit folches worgefchrieben ift) imgleichen für das etwa grforberliche
Uebertragen der Zeichnung in einen größeren Maßſtab (Katafteramweifung II, $. 8 Nr. 8)
und für alfe mit ver Anfertigung des Kartenauszuges verbundenen fonftigen Arbeiten mitenthalten.
Der Finanz-Minifter, Im Auftrage: Burghart.
— —
Bezeichnung Der Urbeiten
Nur wenn das Uebertragen der Zeichnung in einen größeren Maßſtab mittelft Kartirung
aus den Vermefjungszahlen, over das Beijchreiben bezw. vie etwaige Umrechnung
der Bermefjungszahlen in Metermaß aus den Bermeffungsrifien ober aus den Ergänzungs—
karten ꝛc. früherer Jahre verlangt oder für nothwendig erachtet wird, kann bie hierdurch
entftehende Mebrarbeit entwerer nah dem Sake von 5 M. für achtjtündige Arbeit, ober
nach ten von ber Regierung unter Zugrundbelegung dieſes Satzes aufjuftellemeen Gebühren:
fügen vergütet werben.
Ergänzungsgebügren bei Feſtſtellung der Veränderungen durch Vermeſſung
an Ort und © telle.
Artitel :
Bei ver Aufmeffung von Veränderungen, welche einen Eigenthumbwechſel (Dismenbratien,
Abzweigung u. f. tw.) zum Gegenftande haben:
1) für jeve Vermeſſungsſache eine allgemeine Gebühr ven 5 M,
außerbem
2) für jeves nen entſtandene over veränderte Beſitzſtück zum Flächeninhalt von
Gebühr,
14.| a, unter und bis 10 Are > 2 00er Veran ee f
15.1 b. über 10 und bis 20 Yre 2» 2: 2: 2 Er 2 er 2 en
16. e. über 20 und bis 50 Are Fr er NEE
17.1:.d. über 50 un bie 100 Ye . - » 2 2 2 0 0%
18.| e. über 1 und bis 2 Heftare . ..
19. | für jedes weitere Heltar mehr .
Ueber 25 Hektare hinaus findet eine Steigerung i in der Regel nicht — jtatt, jedoch bleibt
dem Ermeſſen der Regierung überlafjen, eine ſolche mit Berückſichtigung dev Umftände bes
einzelnen Falles ausnahmsweife eintreten zu laffen.
Die gleichzeitige Vermeffung mehrerer getrennt liegender Befigftüde deſſelben Grund:
eigenthümerg gilt nur für eine Vermeſſungsſache. Ein Nachtrag zu einem Bermefjungs-
antrage ift nur dann als eine befondere Mefjungsfache zu betrachten, wenn die Ausführung
befjelben eine wiederholte Vermeſſung an Ort und Stelle nothwendig gemacht hat.
Als Befigftücd gilt der von Eigenthums-, Gemarkungs- over Feldmarksgrenzen umfchloffene
Grundſtückskomplex. Gifenbahnen, ſchiffbare Kanäle, Chauſſeen und Straßen in Ortslagen
ſchließen ein Befigftüc ab, dagegen begründen andere öffentliche Wege, Bäche, Gräben u. ſ. w.
für die Gebührenberechnung feine Unterbrechung eines Beſitzſtückes.
Hat tie Ausführung der Bermeffung an Ort und Stelle nicht innerhalb längſtens ſechs Wochen
nach Anbringung des Antrages ftattgefunben, jo darf nur pie Hälfte ver allgemeinen
Gebühr unter Ziff. 1 (fo. Nr. 13) zum Anfag gebracht werben.
Hat eine Bermeffung wegen befonderer Schwierigleiten der örtlichen Arbeiten einen berartig
außergemöhnlichen Zeitaufwand bedingt, daß die angemefjene Entſchädigung durch die be—
treffenden Gebührenfäge nicht erreicht wird, fo fünnen an Stelle ver legteren bie für die
nächſt höhere Beſitzſtücksſtufe unter lfd. Nr. 14 bis 20 jeftgefetten Gebühren angewendet werben.
Daffelbe kann gejchehen, wenn die Entfernung des Ortes, in deſſen Bezivk die zu vermeſſeuden
Grundftüde liegen, vom ‚Stationsorte des Katafterfontroleurs ( Kreislanpmeflers) mehr
als 15 Kilometer beträgt.
Für ſolche Befigftüde, auf welche beide Borausjegungen unter Io. Nr. 24 und 25 zutreffen,
lönnen bie Süße der zweitnächſt höheren Beſitzſtücksſtufe nuter Ifd. Nr. 14 bie 20 erforber-
lichenfalls ver Gebührenberechnung zu Grunde gelegt werben.
2 }
J — — LU 22 RZ:
Bezeihnung Der Arbeiten: ıc »
. — bie Naturaltheilung eines Grundſtücks umter bie Erben des au Befigers ftatt,
jo And, wenn bie Anzahl ber nen emiftanpenen ober veränberten Beſitzſfücke
a. 11 bis 20 beträgt, nur zZ
b. 21 bi® 30 beträgt, nur 15,
c. 31.bis 40 beträgt, nur ve,
d. 41 bis 50 beträgt, nur 7, „
e, 51 und mehr beträgt, nur „’;
ber Gebühren umter If, Nr. 14 bis 20 zu gewähren.
Eine Gebühren - Ermäßigung Bis zu den Süßen unter fo. Nr. 27 lann auch bei auberen
Grundftückstheilungen, durch welche mehr als 10 Beſitzſtücke neu gebilvet ober verändert
werben find, jtattfinven.
In denjenigen otoftramtsbesirten, in welchen bie ortfchreibungsvermefjungen im bein ger
wöhnlichen Turnus ausgeführt werben, lann fir biefe Vermeſſungen die allgemeine Gebühr
unter (fo. Nr. 13 bis auf den Betrag von 1 M. für jebe Vermeſſungsſache und Mi
befondere Gebühr unter Ifo. Nr. 14 bis 20 für die innerhalb deſſelben Turnus zur Ver—
meſſung gelangten Befisftüde bis auf die Säge unter Ifp. Nr, 27 dieſes Artikels ermäßigt worben.
Artilel 4.
I. Bei der Aufmeffung von ‚Hoflagen (Gebäubefläichen, Hofriumen und Hausgärten):
.| für jede Hoflage innerhalb eines und deſſelben Befigftüdes im Ganzen
‚| Erfolgt die Aufmeffung ver Hoflage mit der Vermeffung anderer Veränderungen,
welche daſſelbe Beſitzſtück betreffen, jo wird eine befonvere Entſchädigung nicht gewährt.
‚IL Bei der Yufmefjung neu angelegter Eifenbahnen:
l)für je 100 Meter Länge ber ——
ir jedes durch die Anlage ber Sifenbahn berüßrte ober veränderte Befigftüc
3) für jede berechnete Parzelle — bei Parzellen, welche in ſcharf begrenzte Banitätsabfenite
zerfallen (Katajteranweifung IL, $. 36 Nr. 1) für jeden berechneten Wbfchnitt —
| IL Bei ver Aufmeffuug neu angelegter Chauffeen, Wege, Kanäle oder Deiche:
für jedes durch die Unlage der Ehaufjee u, f. w. berührte ober veränderte Berifd
a je 100 Meter Länge ber Chauflee, des Weges, des Kanals oder Deiches
3) für jede berechnete Parzelle, bezw. jeden berechneten Abjchnitt. . » » . »
«| IV, Bei ver Aufmeffung anderer, als der unter J., II. und IIT. bezeichneten Beftanbsveränberungen:
I) für je 100 Meter Länge der durch die Veränderungen entftanvenen neuen Grenzlinien . .
2) für jedes durch die Veränderung berührte Befigftüd . ar a en
+] 3) für jede berechnete Parzelle, bezw. jeven berechneten Flächenabfchnitt .
Ergänzungsaebühren bei m. der Veränderungen aus UBER
Vermeſfun en
Artife
[I Wenn nach den von ven Grundeigenthämern ꝛc. beigebrachten Bermeffun oſchriften ſowohl
die Ergänzungefarte angefertigt, als auch die Flächeninhaltsberechnung eg ührt werben muß:
a) ein Viertel ver Gebühr A. unter Ziff. 2 (Id. Nr. 14 bis 20) im Artikel 3 dieſes Tarife,
«| b) zwei Fünftel ver Gebühren unter IL, III. und IV, im Art. / biejes Tarife,
. II. Wenn es nur der Ausführung der Flache inhaleberechnung bedarf:
ein Fünftel der vorbezeichneten Gebühren.
«| Erreichen die Ergänzungsgebühren unter I. und II. für eine Vermeſſungsſache nicht ven
Betrag von 1,50 DM. und bezw. 1 M., jo können viefelben auf biefen Betrag erhöht werben.
JIII. Bedarf es Behufs Benugung der beigebrachten Vermeſſungsſchriften noch der Ausführung
örtlicher Ergänzungen, jo kann außer ben nad den worftehennen Beſtimmungen unter 1.
und II. ſich ergebenden Beträgen noch eine entſprechende befonbere Entſchädigung bewilligt werben.
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53.
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Bezeichnung der Arbeiten
Die: hiernady zu gewährende Gefammtentjchädigumg darf venjenigen Gebührenbetrag nad)
Artifel 3 und 4 nicht überfteigen, welcher fich ergeben würde, wenn die Aufmeffung
ber betreffenden Veränderungen ftattgefunven hätte.
IV. Die Sataftrirung von Hoflagen (Gebändeflähen, Hofräumen und Hausgärten) auf
Grund beigebrachter brauchbarer VBermeffungsfchriften erfolgt koſtenfrei.
Artikel 6.
Die Gebühren ver Art. 3 und 4 kommen zur Anwendung, wenn die Veränderungen burch
vorſchriftsmäßig ausgeführte Vermefjungen an Ort und Stelle aufgenommen worben find;
die Gebühren des Art. 5 dagegen, wenn die veränderten oder neu entjtandenen Grenzlinien
aus beigebrachten brauchbaren Bermefjungsfchriften entnommen werden konnten. (Satafter-
anmweifung Il, 8. 43.)
Die Gebühr A in Urt 3, Ziff. 2 ift zu gewähren:
a. wenn bie aufgemeffenen Grenzen im Felde bereits vorhanden waren, ober
b. wenn vie Theilung eines Grundftüds nach gegebenem Breitenverhältniß ohne Rüdficht
auf das Flächenverhältnig auszuführen war,
und wenn bie Meffung vergeftalt ausgeführt worden ift, daß bie Flächeninhaltsberechnung
ausfchließlich oder doch in ven hauptſächlich beſtimmenden Elementen nad den Meffungs-
zahlen oder nad) den aus ven Mefjungszahlen durch Berechnung bes Linienmetes zc, her-
geleiteten Maßen bewirkt werben konnte.
Bei minder vollftändiger Aufmeffung können bie Gebühren entfprechend ermäßigt werben.
Die Gebühr B. im Art, 3, Ziff. 2 wird gewährt, wenn bie Theilung eines Grundſtücks nad)
gegebenem Fläcenverhältniß zu bewirken war, jeboch vergeftalt ausgeführt werben Fonnte,
daß biefelbe auf der Karte feftgeftellt und danach in das Feld übertragen wurbe,
Die Gebühr C. im Art. 3, Ziff. 2 kommt zur Anwendung, wenn Behufs Erlangung des
erforberlichen Genauigfeitsgrabes vorab eine neue Aufnahme des zu theilenden Stammſtücks
ausgeführt werden mußte, hiernach die Theilungslinien bejtimmt und in das Feld über-
tragen wurben.
Die Gebühren A., B. bezw. C. im Art. 3, Ziff. 2 werben fowohl für die abgetrennten Befig-
ftüde, als auch für das dem bisherigen Eigenthümer etwa verbleibende Reſtgrundſtück gewährt.
Wenn aber von einem Befigftüde ein ober mehrere Befigftüde abgetvennt werben, beren
Inhalt zufammengenommen den zehnten Theil des Stammftüds nicht überfteigt, fo darf
das Meftbefigitüd nur mit der Hälfte ber Gebühr A. im Art. 3, Ziff. 2 zum Anfag
gebracht werben,
Die Gebühren im Urt 3 gelten auch für Parzellirungsvermeffungen, welche lebiglih zu bem
Zwede beantragt werben, bie entworfenen neuen Befigftüde zu veräußern, falls und foweit
fi Erwerber dafür finden, gleichviel, ob für die entworfenen Befigftüde jchon vor ber
Veräußerung befondere Blätter oder Artikel im Grundbuche angelegt werben oder nicht.
Das Gleiche gilt bei Erbtheilungen, auch wenn die entworfenen Beſitzſtücke ſämmtlich oder
theilweife erjt fpäter ven Grben zum Eigenthum übergeben werben follen.
Dei Grengveränberungen durch Begrabigung, ——— u. ſ. w. kommen nach Maßgabe
der vorſtehenden Beſtimmungen unter fo. Nr. 55 bis 56 die Gebühren A., B. bezw. O.
im Art. 3, Ziff. 2 in der Weife zur Anwendung, daß jebes von der Grenjveränderung ꝛc.
berührte Befigftüd mit dem Flächeninhalte eines Rechtecks angefegt wird, deſſen Yänge gleich
der veränderten Grenzfirede und deſſen Breite gleich zehn Metern ift.
Artikel 7.
Beträgt bie Länge der men angelegten Eijenbahn, Chauffee, des Weges, Kanals oder Deiches
innerhalb eines Katajteramtsbezirts weniger als zehn Kilometer fo Fan neben ven Gebühren
nach Urt, 4 umter II. und II. noch die einmalige allgemeine Gebühr nach Urt. 3 unter
Ziff. 1 gewährt werben.
faß.
Marl.
ebühren-
7,
*
.
|
Bezeidnung ber Arbeiten «.
| Bei Anwendung der auf Hunderte von Metern lautenden Gebühren des Art. 4 unter IL,
Ziff. 1, UL Ziff. 1 und IV. Ziffer 1 wird jedes angefangene Hundert für ein volles
Hunbert gerechnet.
.| Die Gebühren im’ Urt. 4 unter II. Ziff. 3, IIL Ziff. 5 und IV. Ziff. 3 dürfen nur für
diejenigen Parzellen bezw. Wbjchnitte gewährt werben, von welchen eine frlächeninhaltss
berechnung nothwendig gewefen und wirklich ausgeführt ift.
.| Die Abfpliffe, aus denen eine Eifenbahn, Chauſſee u. f. w. zufammengefegt ift, bilden nur
Rechnungsfiguren, nicht aber Parzellen bezw. Abfchnitte im Sinne ver vorgebachten Beftimmungen.
Urtitel 8.
Die Gebührenjäge der Art 3 bis 5 bilden die Vergütung:
a. für die Vorbereitung und Ausführung der Vermeſſungen an Ort und Stelle, mit Einſchluß
der Ausjteinung oder fonftigen bauerhaften Grenzvermarkung, für die Vervolfftändigung
bezw. Fertigftellung der Ergänzungsfarte, für die erforverlichen Berechnungs- und Regifter-
arbeiien, foweit die Grunbeigenthümer nach ben beftehenvden Borfchriften zur Lieferung
biefer Materialien verpflichtet find;
-| b. für bie bei ver Vermefjung erforderlichen Ermittelungen Behufs Feftitellung einer genügenden
Uebereinftimmung zwijchen der Darftellung des zu vermeſſenden Grundſtücks in der Karte
und dem wirklichen Bejtande im Felde u. f. w
.[ ee. für alle mit der Ausführung der bezüglichen Arbeiten verbundenen Muslagen, wie für
Schriftwechjel, Reifeloften, Arbeits: und Botenlöhne, für Inftrumente, Zeichenmaterialien u ſ. w.
Iſt die Verfteinung oder fonftige dauerhafte Grengvermarkung fofort bei Ausführung der
Vermeſſung unterblieben oder unvolljtändig ausgeführt, fo Fünnen vie Gebühren im Art. 3,
Ziff. 2 bis um 20 vom Hundert ermäßigt werben.
Artifel 9.
Ueber die Ausführung der Vermeffungen zur Aufnahme neu angelegter Eijenbahnen, Chauſſeen,
Wege, Kanäle, Deiche, oder über die Ergänzung der bereits vorhandenen biesfälligen Ver—
meſſungen kann unter Genehmigung ber Reglerung von dem Katafterfontroleur (Kreisland-
mejjer) mit den zur Beibringung der Fortfhreibungsmaterialien verpflichteten Eigenthümern
folcher Anlagen ein befonderes Ablommen getroffen, und hierbei eine von den Beſtimmungen
in den Art. 3 bis 5 abweichende Bezahlung vereinbart werben.
Artifel 10,
.| Für bie mit den Vermeſſungen etwa verbundenen, auf bie fFortfchreibung nicht bezüglichen
bejonderen Leiftungen, für die Anfertigung befonderer Karten nach den bei ven Vermeſſungen
ermittelten Originalmeffungszahlen, für welche in ven Gebührenfägen eine Entſchädigung
nicht vorgefehen ift, Tann eine mäßige beſondere Entſchädigung gewährt werben, deren
Bemeffung ein Sag von
3,9 M. für achtftündige auswärtige Arbeit,
b. 7,50 M. für achtftündige Büreamarbeit zum Grunde gelegt werben kann.
Hierbei kommt es nicht lediglich darauf an, welche Zeit thatfächlih auf die beſonderen
Leitungen von dem SKatafterfontroleur oder von feinem Gehülfen verwendet worden iſt,
vielmehr darauf, in wieviel Zeit bei terjenigen Sachkenntniß und Umficht, welche bei einem
Katafterfontrolenr in der perfönlichen Ausführung berartiger Arbeiten vorausgefegt werben
muß, jene Leiftungen hätten bewirkt werben können,
Die Gebühren für die in Folge der Vermeſſungen auszufertigenden Hanbzeichnungen und
Katafterauszüge werben nach den hierfür beſtehenden befonderen Vorſchriften berechnet,
Artikel 11.
Muß wegen eingetretener Hinderniſſe oder auf den Antrag der Betheiligten eine dem Katafter-
tontroleur (Kreislandmeſſer) übertragene und von ihm begonnene Bermefjungsarbeit unter:
Dart.
Bezeihnung der AUrbeiten
bleiben oder abgebrochen werben, jo kann dem Kataſterkontroleur (Kreislandmeſſer) neben
ber allgemeinen Gebühr im Urt. 3, Ziff. 1 und ven Gebühren für die mirklich geleiftete
Arbeit aud eine mäßige Entſchädigung für ven entjtandenen Zeitverluft zugebilligt werben.
Die hiernach zu gewährende Vergütung barf denjenigen Gebührenbetrag nicht überfteigen,
welcher fich ergeben wirde, wenn bie Vermeſſung dem geftellten Antrage gemäß zur Aus—
führung gebracht werten wäre,
x
Artikel 12.
Die Vermefjungsarbeiten Behufs Fortfchreibung derjenigen Veränderungen, welche baburch
entjtehen, daß
a. bie Grenzen ver Gemeinden, ſelbſtſtändigen Guts- ꝛc. Bezirfe, der Kreiſe und Provinzen
oder der Landesgrenzen berichtigt bezw. verlegt,
b. materielle Irrthümer von den Behörben entvedt oder von ven Beiheiligten nachgewiefen
werben, bat ver Statafterlontroleur von amtswegen ohne beſondere Entſchädigung auszuführen.
Inwieweit ausnahmsweife eine Entſchädigung gewährt werden fann, wird durch bejondere
Gebühren-
ſatz.
Vorſchriften geregelt.
31.
Berlin den 10. März 1886.
Bacanzenm.
221. Die fatholifche Schufftelle zu Kerbersporf,
mit welcher ein Dienjteinfommen von 750 Mark nebjt
freier Wohnung und Fenerung verbunden iſt, wird
durch die Entlaffung des feitherigen Stellen-Inhabers
mit dem 1. Mai er. vacant.
Bewerber wollen ihre Melpungsgefuche nebjt Zeugs
niffen binwen 3 Wochen an den Lokalſchulinſpector,
Kreisfchulinfpector Dr. lei zu Fulda, oder an ben
Unterzeichneten einreichen.
Schlüchtern den 19. März 1886,
Der Königlihe Schulvorſtand.
Roth, Landrath.
222, Die Schulftelle in Nordeck, mit welcher neben
freier Wohnung und ver üblichen Feuerungs-Entſchä—
digung ein Sahres-Einfommen von 840 Mark verbunden
ift, fol mach Verfegung ihres feitherigen Inhabers mit
dem 1. Mai auderweit bejegt werben,
Bewerbungsgefuche find bei dem Herrn Lolalfchuls
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger N
Artikel 13.
Die Arbeiten Behufs Anfertigung neuer Grundſteuerbücher ꝛc. aus Aula umfaſſender Ver—
änderungen des Befigitandes innerhalb eines Gemeindebezirks werben nach ven hierfür,
beftehenden beſouderen Beitimmungen bezahlt,
Artifel 14.
Gegenwärtiger Tarif tritt mit dem 1. April 1886 in Kraft. Bon demfelben Tage ab werben
die bisherigen Gebührenbejtimmungen außer Wirkfamfeit geſetzt.
Der Finanz-Minifter. Im Auftrage: Burghart.
injpector, Pfarrer Berdux in Winnen fpäteftiens bis
zum 10, April d, 9. einzureichen.
Marburg den 12, März 1886,
Der Königliche Schulvorſtand. J. V.: Voß.
223. Bei dem unterzeichneten Gericht ſoll ein weiterer
tüchtiger Kanzlei-Gehülſe angenonimen werben. Es
wird dieſes, namentlich für Militäranwärter, mit dem
Anfügen veröffentlicht, daß ver zu bewilligende Schreib—
lohu nach der Brauchbarkeit bemeſſen wird,
Eſchwege au 20. März 1886.
Königliches Amtsgericht, Abth. 1. Heydenreich.
PBerjonel > öhronit,
Der Stations-Vorſteher Zimmermann zu Hol:
geldinar tritt vom 1. April d. 3. ab in den Ruheſtand.
Der Stations-Aifiitent Knierim zu Warburg iſt
vom genannten Tage ab als Stationd » Auffeher nad)
Hofgeismar und der Stations-Aififtent Kunze za Ars
berg als Stations-Auffeher nach Liebenau verjegt.
(Infertiousgebühren file bem Raum einer re Drudzeile 20 re — Belagablätter für } aub $ Bone ©
und 1 Bogen 10 Reichäpfenig.
» Rebigirt bei Königliher Regierung,
— — — — ee
Cafſen — Gedrudt in ber "Hof uub BWaifenhans-Buhdruderei
ei,
M 15.
Allerhüchſter Erlaß.
2. Auf Ihren Bericht vom 3. März d. I. be—
fimme Ih: A. Zur Ausführung des Gefeges
vom 23. Februar 1885, betreffend den weiteren
Erwerb von Privateifenbahnen für den Staat
(Gefegfammlung, Seite 11 ff.), daß vom 1, April d. 3.
‚ab: I. die vurch Meinen Erlaf vom 9. Mär; 1885
(Gefegfammtung, Seite 62) für die Verwaltung bes
Brannjchweigifchen Eifenbahnunternegmens unter ver
Birma; „Königliche Direction der Braunfchweigifchen
Gifenbahn“ in Braunſchweig eingefegte Behörde wieder
aufgelöft wird, II. die zu dem Braunfchweigifchen Eifen-
dehnunternehmen gehörenden Streden: 1) Braun»
ſchweig · Jerxheim · Dfchersleben, Braunfchweig - Helm-
fedt, Berbindungsbahn bei Braunfchweig, Wolfenbüttel-
um - Harzburg, Helmfteot - Jerxheim - Börffum-
— gg Büppenjtebt-Trenvel»
, Neuefrug- Goslar, Goslar- Grauhof und Seefen-
elde- Landesgrenze, fowie die von ber Braunfchwei-
giſchen Eifenbahngejellfchaft betriebene Strede Goslar-
Vienenburg des Eifenbahn-Directionsbezirts Hannover,
Braunfchweig · Landesgrenze bei Vechelde, Salzder⸗
helden· Einbeck und Einbet-Daffel, zu 1 mit ven zum
Belek der Gifenbahn-Direction zu Magveburg, zu 2
mit den zum Bezirk der Eifenbahn-Direction zu Dan»
Ser, gehörenden Linien zu einer gemeinfamen Ber-
daltung vereinigt werden, III. im Bezirk ver Gifen-
bahn · Direction zu Magdeburg und von derſelben reſſor⸗
titend ein Königliches Eifenbahn-Betriebsamt mit dem
Sitze in Braunfchweig errichtet wird, welches in Unge-
legenheiten der ihm übertragenen Gejchäfte alle Bes
fugniffe und Pflichten einer Affentlichen Behörde haben
ſoll; B, In Abänverung Meines Erlaſſes vom
23. Februar 1881 (Gefegfammlung, Seite 34), dag
vom 1, April d. J ab die zum Bezirk der Eifenbahn-
Direction zu Hannover gehörenden, zur Zeit für Rechnung
diefer Behörde von der Eifenbahn-Direction zu Altona
betriebenen Bahnhofsanlagen in Hamburg nebft ver
Strecke Hamburg-Harburg (Süperelbbrüde) von dieſem
Bezirk abgetrennt und dem Bezirk ver Gifenbahn-
Direction zu Altona zugetheilt werden; C, In Ab—
änderung Meines Erlajjes vom 1. Juni 1883
— Seite 100) ——— ldten
ärz 1880 (Gefegfammlung, Seite 224), daß 1. die
I noch im Bau befinvliche Theilftrede Münfter-
a ber dem Bezirk ver Gijenbahn» Direction zu
Hannover einwerleibten Linie Münſter Rheda- Lippftadt
nach ihrer Betriebseröffnung ans dem Bezirk dieſer
Behörde ausgefchieven und mit dem Bezirk der Eifen-
bahn» Directiom (rechtsrheinifchen) zu Göln vereinigt,
—
B Amtsblatt
er KRönigliden Negierung zu Gaffel
Ausgegeben Donnerstag den 1. April.
1886.
II. vie Verwaltung und Betriebsleitung der gleichfalls
noch im Bau befindlichen Theiljtrede Feubingen-Laasphe
der dem Cijenbahn» Directionsbezirt Elberfeld zuge-
teilten Linie Hilchenbah-Erndtebrüd-Raasphe von ihrer
Betriebseröffnung ab bis zum Beginn vesjenigen Rech»
nungsjahres, im welchem ver Betrieb auf ver ganzen
Strede bis Hilchenbach eröffnet werden wird, der Eiſen—
bahn-Direction zu Hannover übertragen, und zu biejem
Zeitpunfte, in welchem die Strede Feupingen- Laasphe
in den Bezirk der Gijenbahn- Direction zu Elberfeld
zurüdtritt, I. auch die der Gijenbahn- Direction zu
Dannover unterjtellte Linie Gölbe- Laısphe aus dem
Bezirk diefer Behörde ausgefchieven und mit dem Be—
zirk der Eifenbahn- Divection zu Elberfelo vereinigt wird.
Diejer Erlaß ijt durch die Gefegjammlung zu veröf-
jentlichen.
Berlin den 8. Mär; 1886.
Wilhelm.
Maybach.
An den Miniſter der öffentlichen Arbeiten.
prönungen und a
Keiierl. und Sünigl. Geutraibeh e
225. (Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ges
bracht, daß
I. dem durch den Allerhöchſten Erlaß vom 8. März
d. J., betreffend Auflöfung der Königlichen Direction
der Braunjchweigifchen Eifenbahn zu Braunjchweig,
anpderweite Abgrenzung einzelner Gifenbahn- Direc-
tionsbezirfe und Errichtung eines Betriebsamtes in
Braunjchweig,
vom 1. April d. 3. ab errichteten Königlichen Eiſen—
bahn» Betriebsamte zu Braunfchweig vie Berwaltung
und Betriebsleitung der zu dem Braunjchweigifchen
Eifenbahnunternehmen gehörenden Linien:
Braunfchweig- Jerxheim, Braunfchweig- Helmfteot,
BVerbindungsbahn bei Braunfchweig, Wolfenbüttel-
Börfjum- Harzburg, Helmftet- Jerxheim- Börffum-
Seefen - Holzminden - Kandeögrenze, Bübpenjtebt-
Trendelbujh und Seefen-Gittelde- Landesgrenze
innerhalb ver ven Königlichen Eifenbahn-Betriebsämtern
durch die Allerhöchit unter dem 24. November 1879
genehmigte Organijation der Staatseifenbahn - Ber-
waltung zugewiejenen Reſſoribefugniſſe übertragen,
U. vie Gefchäftsbezirfe ver in der nachfolgenden Radı-
weifung Spalte 2 aufgeführten Königlichen Eifen-
bahn » Betriebsämter in ver in Spalte 3 und 4
angegebenen Weife und zu bem in Spalte 5 be
zeichneten Zeitpunkte anderweit abgegrenzt worden
find. Berlin ven 11 Mär; 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad.
68
Anlage A.
Bromberg. 1) Simonsporf- Tiegenhof,
= Danzig. I Dem: ——
Jablonowo - Stras⸗
Thorn. burg Wßr.-Soldau.
Hannover. Braunfchmweig - Landes-
grenze (Vechelde).
Hannover
(Hannover-
Rheine).
Dsnabrüd- Brackwede.
Paderborn. Lippſtadt - Rheba.
Harburg. Hamburg
(Benloer
Badndof)- |
Harburg
(Süperelb-
brüde). |)
Saljverhelven - Einbed,
Gaffel ſowie
(Hannover - Einbed-Dafel (für Rech⸗ }
Caſſel). nung der Ilmebahn⸗ Ge⸗
riſdeſh.
Caſſel (Main- |} Feubingen-Laasphe,
" Wefer-Bahn).
Magdeburg. Magdeburg Jerxheim · Oſchersleben.
(Magdeburg⸗
Halberſtadt).
Neuefrug- Goslar - :
Halberftabt. BVienenburg,
Goelar- Graubof.
Göln Goblenz. Ahrweiler- Adenau,
(linferheinifche Aachen. GEupen- Raeren.
Cöln Münſter (Wanne- | Münfter - Rheva.
(rechts⸗ Bremen).
rheiniſche).
Elberfeld. Eſſen. —— gr x
olingen - Gräfrath -
Düfjelorf. Vohwinkel.
Altona. Hamburg. Hamburg (Venloer Bahn⸗
Harburg (Süber-
elbbrüde).
TEE"
EEE STREET
3 Ta
ber eintretenden Beränberung.
} Nach Betriebseröffnung.
Am 1. April’ 1886 aus dem Bezirk
der mit biefem Zeitpunkt zur Aufe
löſung gelangenven Söniglichen
Direction der Braunfchweigifchen
Eifenbahnen zu Braunfchweig.
| Nach Betriebseröffnung.
Am 1. April 1886 in den Bezirk
des Betriebsamtes zu Hamburg
(Gifenbahn » Directionsbezirt Al⸗
tona), welches Verwaltung umd
Betrieb bereits feit dem 1. Yuli
1885 für Nechnung bes Betriebs-
amtes zu Harburg führt.
Am 1. April 1886 aus dem Bezirk
ber mit diefem Zeitpunkt zur Auf»
löfung gelangenden Königlichen
Direction der Braunfchweigifchen
Eifenbahnen zu Braunfchweig.
Nah Betriebseröffnung.
An 1. April 1886 aus dem Bezirf
ber mit dieſem Zeitpunkt zur Auf⸗
löfung gelangenden Königlichen
Direction der Braunfchweigifchen
Eifenbahnen zu Braunfchweig.
| Nah Betriebseröffnung.
> Nah Betriebseröffnung.
Am 1. April 1886 aus dem Bezirf
des Betriebsamtes zu Harburg
(Eifenbahn-Directionsbezirt Han»
nover), nachdem Verwaltung und
Betrieb bereits feit vem 1. Juli
1885 dem Betriebsamte zu Ham-
burg für Rechnung des Betriebe-
amtes zu Harburg übertragen
worben ift.
226. Am 1. April kommen die auf dem Liffaboner
Poftlongreß unterzeichneten Zufagbeftimmungen zum
BWeltpojtvertrage, zum Werthbrief- und zum Poftan-
weiſungs⸗ chcreinlommen dom Jahre 1878, und zur
Poſtpacket » Uebereinlunft vom Jahre 1880, ſowie das
neu abgeſchloſſene Pojtauftrags - » Uebereinfommen vom
21. März 1885 zur Ausführung. Im Folge deſſen
treten im internationalen Boftverlehr verfchiedene Aende⸗
rungen ein in Bezug auf:
bie Zuläffigfeit der Poftfarten mit Antwort und
ber durch die Privatinbuftrie Hergeftellten Formulare
Poftlarten; die Erleichterung der Bebingungen
Drudfachen- und Waarenprobenfendungen; die
Zulaffung ver Eilbeftellung; die Zurädforberung ab⸗
egangener Sendungen und bie Abänderung ber
Kbreffen folder Sendungen durch die Abfender auf
fchrifilichem oder telegraphiſchem en die Erhöhung
des Meiftbetrages der Wertbangabe bei Werthbriefen;
die Benukung des Ubfchnitts ver Boftanweifungen
zu ſchrifttichen Mittheilungen, die Einführung von
Auszahlungsfcheinen, die telegraphifche Lebermittelung
von BPoftanweifungen;
die Zuläffigteit von Rückſcheinen bei Poftpadeten,
Die Erweiterung der Gewichtögrenze für Poftpadete,
Die önläifigteit fperriger Boftpadete, fowie von Poſt⸗
padeten mit Werthangabe und mit Nachnahme;
die Erhöhung des Meiftbetrages für fonftige Nach-
nahmefendungen; bie Einführung befonderer Padet-
abrefien für alle Padetjenbungen nach dem Auslande;
und die Erweiterung des Boftauftragspienftes mit
dem Auslande unter Einführung eines befonberen
Poftauftragsformulare für alle Poftaufträge bes
internationalen Berfehre.
Ueber die Einzelheiten der eintretenden Uenberungen
geben die Poitanjtalten auf Befragen Auskunft.
Berlin W. ven 26. März 1886.
Der Reichskanzler. In Bertr.: von Stephan.
Berordunngen und Belauntmachungen der
Königlichen Propinzial= Behörden.
227. Gemäß ven 83.7 und folgenden der Provinzial
Ordnung für die Provinz Heffen-Naffau vom 8. Juni
1885 (9. ©. ©. 247) werben die Kommunallanbtage
der Regierungsbezirte Eaffel und Wiesbaden aus Ab-
neten der zugehörigen Land» und Stabifreife der⸗
geftalt gebilvet, daß für jeden Kreis mit 20000 bis
40000 Einwohnern zwei Abgeorpnete, für jeden Kreis
mit 40000 bis 60000 Einwohnern drei Abgeorpnete
— werden und für jede weitere Zahlenreihe von
bis 20000 Einwohnern ein Abgeordneter hinzutritt,
der Stapifreis Frankfurt a / M. aber diejenige Zahl
von Abgeorbneten erhält, welche fih nach dem Ber-
bältniß feiner Bevölterungsziffer zu der Gefammtziffer
der Bevölkerung ber. übrigen Kreiſe des Regierungs-
bezirts Wiesbaden ergiebt.
Die Feititellung der Zahl der von ben einzelnen
Kreiſen zu wählenden Abgeorbneten ſoll unter Zugrunde-
nm der durch vie jeweilige legte Bollszählung er»
mittelten Einwohnerzahl der Kreife, mit Ausſchluß der
aktiven Militairperfonen, vor jeder neuen Wahl dur
den Landesausſchuß, vor der erften Wahl aber na
$. 100 ver Provinzial-Drbnung durch den Ober-Präfi«
denten erfolgen und durch das Amtsblatt des Regierungs-
bezirks zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Demgemäß veröffentliche ich nachſtehend vie nach
den vorläufigen Ergebniffen ver Volkszählung vom 1ften
December v. 3. ermittelte Zahl ver Givilbenölterung
der durch bie Sreisorbnung für bie Provinz Heffen-
Naffau vom 7. Juni 1885 (G. S. S. 193) gebildeten
Kreife des Regierungsbezirts Caſſel, fowie bie Zahl
ber für jeben dieſer Kreije zu wählenden Kommunal»
lanbtags-Abgeorbneten mit dem Bemerfen, daß Anträge
auf Berichtigung diefer Feftftellung innerhalb vier
Wochen nach Ausgabe des Amtsblatts, durch welches
bie Feitjtellung veröffentlicht worden ift, bei mir anzu»
bringen find. Gaffel ven 1. April 1886,
Der Ober» Präfivent. Graf zu Eulenburg.
VBerzeichniß
der Einwohnerzahl in den einzelnen Kreifen bes zur
rungsbezirts Gafjel und ver Zahl der von den en
zu wäbhlenden Abgeorpneten zu dem Kommunallandtage.
Bezeihnung
bes
Kreifet.
Gelnhaufen
Gersfeld . .
Stabikreis Hanau ..
Hersfeld . .
Hofgeismar
Homberg . .
Hünfeld ..
Kirchhain .
Marburg
Melfungen .
Rinteln
Rotenburg .
Schlüchtern
Schmallalden
Witzenhauſen
Wolfhauen .
Ziegenhain .
Regierungsbezirk Caffel| 793 622
228. Zu Mitglievern der Prüfungsfommiffion für
Lehrerinnen ber weiblichen Hanvarbeiten am biefigen
Orte find von uns für bas Schuljahr 1886/87 er-
nannt worben:
1) ver Direktor ver höheren Mäbchenfchule und des
Lehrerinnen «- Seminars hiefelbft Dr. Krum—
macer, Vorfigender;
2) Fräulein Julie Legorju, Lehrerin und Infpis
cientin des weiblichen Handarbeitsunterrichts an
den ftäbtifchen Schulen bierfelbit;
8) Fräulein Köfter, Lehrerin an ver höheren
Mädchenſchule Hierfelbft;
do bo do do todo to to bo bo do bo bo bo do DE DD DIN WW
4) Frau Mentier Stroh bierfelbft;
5) Frau Kaufmann Jul. Zwenger bierfelbft.
Caſſel ven 27. Mär; 1886,
Königliches Provinzial-Schulkollegium.
uns Belcuuimadnngen ber
a Negterung,
229. Des Königs Majeftät * mitteljt Allerhöchſten
Erlaſſes vom 24jten v. M. auf Grund des $ 4 der
Gemeinde-Orbnung vom 23. October 1834 zu geneh-
migen gerubt, daß die machbezeichneten, im Lanbfreife
Caſſel belegenen Grunpftüds-PBarzellen, und zwar:
a) die Parzellen Karte 2. Nr. 37 und 221/38.
mit 1,2521 ha aus dem Gemeinbeverbande von Nieber-
zwehren ausgefchieven und dem forjtfisfalifchen Guts-
bezirfe Oberförfterei Kirchditmold einverleibt und
b) die Parzellen Karte 2, Nr. 100/64 und 93/64.
mit 0,6286 ha aus dem forjtfisfalifchen Gutsbezirke
Oberförjterei Kirchditmold ausgefchienen und dem Ge—
meindeverbanve von Wahlershaufen einverleibt werden.
Gafjel am 18. März 1886.
Königlihe Regierung, Wbtheilung des Innern,
230. Des Königs Majejtät haben mitteljt Aller-
höchſten Erlaffes vom 22jten v. M. auf Grund bes
8. 4 der Hurbeffiichen Gemeinbe-Orbnung vom 23jten
October 1834 bezw. des $ 5 des renipirten Bayerifchen
Gemeinde» Evictd vom 17, Mai 1318/1, Yuli 1834
zu genehmigen geruht, daß die im Kreiſe Gelnhaufen
belegenen Grunpftüdsparzellen und zwar:
a. die Parzellen Karte G Nr. 193, Karte H Nr. 20
und 219 mit 0,3286 ha aus dem Gemeinde-
verbande von Ultenhaflau ausgefchieden und dem
Gemeindeverbanbe ven Höchſt einverleibt und
b. vie Parzellen Plan-Nr. 2959, 2962 bis 2979,
3897 und 3898 mit 0,5342 ha aus dem Gemeinde-
verbande von Höchſt ausgefchieven und dem Gemeinde—
verbande von Altenhaßlau einverleibt werben.
Gafjel am 18. März; 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
231. Der Herr Minifter des Innern hat dem Senat
der Königlichen Afabemie ber Künſte in Berlin bie
Grlaubniß ertheilt, mit der im Laufe dieſes Jahres
daſelbſt jtattfindenden Jubiliums-Kunftausftellung eine
Ausfpielung von Kunftwerten, bejtehend in Delgemälven,
Skulpturen, Werfen ver Plaftif aus edlem Metalle,
Aquarellen, Supferftichen zc., zu welcher 500000 Looſe
a 1 Mark, unter Ausfegung von 28662 Gewinnen
zum Totalwerthe von 300 000 Mark, ausgegeben werben
dürfen, zu verbinden und bie betreffenden Loofe im
ganzen Staatsgebiete zu vertreiben.
Gaffel ven 25. Mär; 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern,
232. Des Kaifers und Königs Majeftät haben mit-
telſt Allerhöchſter Ordre vom 8. März d. I. der Stabt-
0
gemeinbe Baben-Baben die Erlaubniß zu ertheilen ge⸗
ruht, Looſe zu der von ihr mit Genehmigung bes
Großherzoglih Badiſchen Minijteriums des Innern
zum Beften ber diesjährigen Baden-Iffezbeimer Rennen
zu veranftaltenven Ausfpielung von Gegenftänden ber
Kumft, der Induftrie und des Gewerbes auch im died«
feitigen Staatögebiete, und zwar im ganzen Bereiche
desfelben, zu vertreiben.
Die Verwaltungs: und Polizeibehörven unferes Be-
zirls werben hiervon mit der Beranlafjung in Kenntniß
gefegt, dafür zu forgen, daß dem Bertriebe ver betref-
fenden Yoofe innerhalb ihres Verwaltungsbezirts fein
Hinderniß entgegen geſetzt wird.
Gaffel ven 27. März 1886,
Königlibe Regierung, Abtheilung des Innern,
233. Nach einem GErlaffe des Herrn Miniftere ber
auswärtigen Angelegenheiten ift der bisherige Viceconful
Bernhard Golpbed in Frankfurt a / Main zum Conſul
bafelbft ernannt worden. Wir bringen dies hiermit
zur öffentlichen Kenntniß, damit der ıc. Goldbed in
feiner neuen Amtseigenfchaft Anerkennung und Zulaffung
finde. Gaffel ven 25. März 1886.
Königlide Regierung, Abtheilung des Innern.
In der Anlage werben die von dem Herrn
Minifter für Handel und Gewerbe genehmigten revis
birten Statuten ver Glasverficherungsgefellfchaft „Ham-
monia“*, welcher am 6. Juni 1880 die Conzeffion zum
Gefchäftsbetriebe in Preußen ertheilt worden ift, zur
öffentlichen Kenntniß nebracht.
Gaffel den 27. März 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
— ja nnd Belauntmadungen umderer
Kailerlier und ſtöniglicher Behörden,
235. Zı Wilhelmshöge (By. Caſſel) wird am 1ften
April ein Poſtamt mit Telegraphenbetrieb einzerichtet
werden, welches demnächſt dauernd in Wirkjamteit bleiben
wird. Gaffel ven 20. März 1386.
Der RKaiferlihe Ober-Poſtdirector. zur Linde,
Berional = Chronit.
Ernannt: der Rechtsamvalt Vollert in Gelu-
haufen zum Notar für dem Bezirk des Oberlandesge-
richts zu Gaffel, mit Anweifung‘ feines Wohnfiges in
Gelnhaufen,
der Gerichtsvollzieheramtsanwärter Schneider zum
Gerichtövollzieher bei dem Amtsgericht in Steinau,
Entlaffen:: ver etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe,
Affiitent Himpler in Felsberg in Folge feiner Ueber:
nahme in ven Bezirk des Oberlanvesgerichts zu Cöln.
Ausgeichieden: ver Oberlandesgerichtsfecretair mit
ber Funktion als Kaſſirer bei ver Juſtiz-Hauptlaſſe
Eger in Caſſel in Folge feiner Ernennung zum Ober:
fecretair bei dem Reichsgericht in Leipzig.
x
Hierzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 25.
(Iufertionsgebüßren fir ben Raum einer genihuliden Deuchie 20 Meidtyemig. — Belgedfäter für } und j Bogen d
2. Rebigiet bei Königliher Regierung,
Gaffel. — Gebrudt in der Hof» uub Waiſenhane⸗Buchdrucerei
Amtsblatt .
2 /
*
“
Ber Königlihen Negierung su Caffel.
— — — —
RE 16.
Juhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Die Nummer 6 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom. 25. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr 1640 das Geſetz, betreffend Abänderung bes
8. 137 des Gerichtsverfaffungsgefeges. Vom 17ten
März 1886.
Inhalt der â— für die Königlichen
den Staaten.
Die Nummer 7 ver Gefeg- Sammlung, welche
vom 26, März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9110 die Verorbnung, betreffend. die Regelung
der Berhältniffe in Folge der Einverleibung des bis⸗
herigen Stadikreiſes Frankfurt a. M. in den Koms
mmalverband des Regierungsbezirtd Wiesbaden und
der Bereinigung dieſer beiven Verbände zu einem Land⸗
armenverbande. Vom 10. März. 1886; und unter
Nr. 9111 die Verorpnung, betreffend bie Yusein-
anberfeg zwifchen dem kommunalftänbifchen Ver—
bande im Regierungsbezirk Eaffel und dem kfommunal«
jtändifchen Verbande im Regierungsbezirt Wiesbaden
wegen der bem Landkreiſe Frankfurt a, M. ———
Gemeinden des bisherigen Kreiſes Hanau. Vom IHten
März 1886.
Belauntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
' vom 21. October 1878.
236. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. ber 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das anfcheinend in London auf
acht Oftapfeiten mit Heinen lateinifchen Lettern gebrudte
Flugblatt mit ver Ueberfohrift: „An die Hungrigen
und Nadten“, nah 8. 11 des gedachten Geſetzes
durch den Unterzeichneten von Landespolizeimegen. ver-
boten worben ijt.
Berlin ven 18. Mär; 1886.
Der Königliche Polizei - Präfivent,
Freiherr von Richthofen.
237. Nachdem durch die — der —
ſächſiſchen Kreishauptmannſchaſt zu Bautzen vom Aten
d. M. (Reichs » Anzeiger Nr. 56) die Nummern 111
und 112 des dritten Jahrgangs ber zu Chicago in
czechifcher ae — period ig en Druck⸗
ſchrifi: „Volny Sokol Casopis Katolicky“
verboten worben find, wirb auf Grund ber 88. 11 und
12 des Geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beitre-
bungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878
Ausgegeben Sonnabend den 3. April.
1886,
(Reichs » Gefegblatt Seite 357) auch bie: fernere Ver⸗
breitung des Blattes „Volny Sokol. Uasopis. Kato-
licky* im Reichsgebiet hierdurch verboten.
Berlin ven 28.. Mär; 1886,
Der Reihslanzler. In Vertr.: von Boetticher.
Berordnungen uud Belauntmachungen der
Königlichen ProbinzialsBchörben,
238, Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung
vom 22. October v. 9. bringe ich hiermit zur äffent-
lichen Kenntniß, daß der Herr ifter bes Innern
durch "Erlaß vom 1dten d. M. dem Vorſtande bes
Wiesbabener Vereins vom rothen Kreuz die Geftattung
ertheilt Hat, Looſe zu der nach ber —2 Bekannt⸗
machung zum Beſten des Vereins zu veranſtaltenden
Ausfpielung von Sifberfachen außer in ben bort be-
zeichneten Provinzen auch in ven fämmtlichen übrigen
Landestheilen des Preufifchen Staatsgebietes zu ver-
treiben. Gafjel den 24. ——
Der Ober ⸗Praͤſident. af zu Eulenburg.
Berorduuugen und Belanutmachn ber
beigiiden er
239.. Seine Majeftät ver Kaifer und König haben
mittelft Allerhöchſter Ordre vom Idten d. Mie. dem
Pferdemarkt⸗ Verein zu Darmſtadt die Erlaubniß zu
ertheilen geruht, zu den mit Genehmigung ber Groß⸗
herzoglichen Landesregierung im Fruhjahre und Herbſte
dieſes Jahres daſelbſt ſtattfindenden Pferdemarkt⸗ Lot⸗
terieen auch im diesſeitigen Staatsgebiete, und zwar
in den Kreiſen Frankfurt aM. (Stadt ⸗ und Land⸗) und
Hanau (Stadt ⸗ und Land⸗) Looſe zu vertreiben.
Caſſel den 31. März 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
240, Auf Grund des Erlaffes des Herm Minifters
ber öÖffentfichen Arbeiten, betreffend das Verdingungs⸗
wefen vom 17, Juli 1885 II.a(b) 12262III. 121 %/
I. 3763, bezw. ber durch ven Herrn Mintfter anderweit
feftgeftellten „Allgemeinen Beftimmungen, betreffend bie
Vergebung von Leiſtungen unb Lieferungen,“ werben
folgende zugehörige Anlagen, nämlich:
Bedingungen
ür bie
Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen.
8. 1. Perſonliche Tücptigkeit und Leikumgsfäpigfeit dem
Bewerber. Bei der Vergebung von Arbeiten oder Liefe⸗
rungen hat Niemand Ausficht als Unternehmer anger;
nommen zu werben, ber nicht für wie tüchtige, ——
und vollſtaͤndige Ausführung derſelben — auch in irch⸗
niſcher Hinſicht — die erforderliche Sicherheit dbictet.
8. 2. Einfiht und Bezug ber ‚Betiggengsonfgsiee #,
Berbingungsanfchläge, Zeichnungen, Bedingungen :c.
find an ben in der Ausjchreibung bezeichneten Stellen
i € Erſtatt
a ga Sr
8. 3. Form und Indalt ber Angebete. Die Ange:
bote find vunter Benugung der etwa ‚norgefchriebenen
Formulare, von ven Bewerbern unterfchrieben, mit ber
in der Ausſchreibung geforderten Ueberfchriftderfehen,
verfiegelt und frohfirt bis zu dem angegebenen Termine
einzuteichen
ährung, und z
für. die Einheiten als auch der Gefammtforverung;
ftimmt bie Gefammtforderung mit den Einheits-
preiſen nicht überein, fo follen die letzteren maß
Zn ee ET RE
Die genaue nung und Adreſſe bes ers;
d) Seitens ‚gemeinschaftlich bietender Perfonen bie
Erklärung, daß fie fich für Das Angebot jolivarifch
verbindlich machen, und Die Bezeichnung eines
zur Gefchäfteführung und zur Empfangnahme ber
Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß
gilt, auch für. pie Gebote von Gefellichaften;
e) nähere Angaben über pie Bezeichnung der etwa
mit eingereichten Proben, Die Proben felbjt
Ä pl ebenfalls vor dem Bietungstermine ein
e andf und. derartig bezeichnet fein, daß fich
a. Weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot
ſie gehören; —
f) die etwa vorgeſchriebenen Angaben. über bie Be—
zugsquellen von Fabrilaten.
‚. Angebote, welche dieſen Vorſchriften nicht entfprechen,
insbefonbere folche, welche bis zu der feftgefegten Zer-
minsftunde bei ber. Behörbe nicht eingegangen find,
welche bezüglich des Gegenjtandes von der Ausſ chreibung
ſelbſt abweichen, oder das Gebot an Sonderbedingungen
fnüpfen,, ag feine Ausſicht auf Berüdfichtigung.
8 jollen indeſſen —2* Angebote nicht ausgeſchloſſen
fein, in welchen ver Bewerber erllärt, ſich nur während
einer kürzeren als der in der Ausſchreibung angegebenen
Zuſchlagsfriſt an fein Ungebot gebunden halten zu wollen.
2 Wirkung des Angebots. Die Bewerber bleiben
von dem Cintreffen des Angebotes bei der ausſchrei—
benden Behörbe bis zum Ablauf der feftgefegten Zu-
Tchlagsfrift bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren
Friſt ($. 3. letter Abfag) am ihre Angebote gebunden,
Die Bewerber unterwerfen fich mit Abgabe des
Angebots in Bezug auf alle für fie daraus entjtehenben
Berbinplichkeiten der Gerichtöbarfeit des Ortes, an
welchem bie ausjchreibenve Behörde ihren Sit hat und
wofelbft auch fie auf Erforbern Domizil nehmen müffen.
Zulaffung zum ' Eröffnungstermin. Den Bes
w und deren Bevollmächtigten fteht ber Zutritt
zu ben Gröffnunigstermine frei. Eine Veröffentlichung
der abgegebenen Gebote ift nicht geftattet.
8. 6. Ertheilung des Zuſchlags. Der Zufchlag wird
von dem ausjchreibenven Beamten oder von ber aus-
fchreibendeh: Behörde ober von einer biefer übergeorv-
neten Behörde entweder im Eröffnungstermin zu bem
von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden
a oder durch befonvere fehriftliche Mittheilung
ertheilt.
Letzterenfalls ift derfelbe mit bindender Kraft er-
folgt, went: die Benachrichtigung hiervon innerhalb der
Zufchlagsfrift ald Depefche oder Brief dem Zelegraphen-
oder Poft-Amt zur Beförderung an vie in dem Angebot
bezeichnete Adreſſe übergeben worben ift.
Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Ab⸗
ſendung erjt nach bemjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger
ein, für welchen dieſer bei oronungsmäßiger Beförberung
den Gingang eines rechtzeitig abgefenveten Briefes er-
warten barf, fo ift ver Empfänger an fein YUngebot
nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem
verfpäteten Eintreffen ver Zufchlagserflärung von feinem
Rüdtritt Nachricht gegeben hat.
Nachricht an diejenigen Bewerber, welche. den Zu-
ſchlag nicht erhalten, wird nur dann ertheilt, wenn
biefelben. bei Einreichung des Angebots unter Beifügung
des erforberlichen Franfaturbetrages einen vesfallfigen
Wunſch zu erkennen gegeben haben. Proben werben
nur dann zurüdgegeben, wenn dies in bem Angebots—
jchreiben ausprüdlich verlangt wirb, und erfolgt alsdaun
die Rückſendung auf Koften des betreffenden Bewerbers,
Eine Rüdgabe findet im Falle ver Annahıne des Un»
gebots nicht ſtatt; ebenfo fann im Falle ver Ablehnung
deffelben vie Rückgabe infoweit nicht verlangt werden,
als die Proben bei ven Prüfungen verbraucht find,
N a a re Berlangen zurüd-
en. '
Den Empfang des AZufchlagsichreibens Hat der
Unternehmer umgehend fchriftlich zu beftätigen.
# Vertragsabſchluß. Der Bewerber, welcher
ben Zufchlag erhält, ift verpflichtet, auf Erfordern über
ben durch vie Ertheilung des Zufchlages zu Stande ge-
fommenen Bertrag eine jchriftliche Urkunde zu vollziehen.
Sofern bie Unterfchrift des Bewerbers der Behörbe
nicht befannt ift, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung
berjelben zu verlangen.
Die der Ausfchreibung zu Grunde liegenden Ber-
bingungsanfchläge, Zeichnungen zc., welche bereits durch
das Ungebot anerfannt find, Hat der Bewerber bei
Abſchluß des Bertrages mit zu mterzeichnen.
$. 8. Kautionsftellung. Innerhalb 14 Tagen nad
ber GErtheilung des Aufchlages Hat der Unternehmer
die vorgefchriebene Kaution zu beftellen, wibrigenfalls
bie Behörde befugt ift, von dem Vertrage zurüdzutreten
und Scabenerjag zu beanfpruchen.
8. 9. Koſten der Ausfchreibung. Zu ben durch bie
Ausſchreibung felbft entjtehenden Koften hat ber Unter-
nehmer nicht beizutragen.
u
73
i 1, Allgemeine Bertragdbebiugungen
für die Ausführung von Besen
$. 1. Gegenſtand des Berttages. Den Gegenftanb
bes Unternehmens bildet die Herftellung ver im Ver⸗
trage bezeichneten Bauwerke. Im Einzelnen beftimmt
fi Art und Umfang ber dem Unternehmer obliegenben
Leiftungen nach ven Verbingungsanfchlägen, ven zuge»
börigen Zeichnungen und fonftigen als zum BVertrage
gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in ben Berbingungs-
anfchlägen angenommenen Vorderſätze unterliegen jedoch
denjenigen näheren Feſtſtellungen, welche — ohne weſent⸗
liche Aenderung der bem PVertrage zu Grumbe gelegten
BausEntwürfe — bei der Ansführung ber. betreffenden
Bauwerke fich ergeben.
Abänderungen ver Ban-Entwürfe anzuoronen, bleibt
ber bauleitenden Behörde vorbehalten, Leiftungen, welche
in ben Ban» Entwürfen nicht vorgefehen find, können
dem Unternehmer nım mit feiner Suftimmung über:
tragen werben.
8. 2. Berechnung der Vergütung. Die dem Unter
nehmer zulommende Vergütung wird nad} ven wirklichen
Leiftungen bezw. Lieferungen unter Zugrumdelegung ber
vertragsmäßigen Einheitspreife berechnet. —
Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach
ben nertragsmäßig vereinbarten Lohnſätzen.
Ausfchluß einer befonderen Vergütung für Nebenleiftungen,
Borhalten von Werkjeug und Geräten, Rüftungen :c,
Infoweit in den Berbingungs-Anfchlägen für Neben-
leiftungen, fowie für das Borbaften von Werkzeug und
Geräthen, NRüftungen sc. nicht beſondere Preisanfäge
vorgeſehen find, er die vereinbarten Preife und
Tagelohnsſaͤtze zugleich die Vergütung für die zur
plaumäßigen Serftelkung bes Baumerfs gehörenden
Nebenleiftungen alfer Art, insbefondere auch für bie
Heranihaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen
Materialien aus ben auf ber Banftelle befindlichen
Lagerplägen nach der VBerwendungsftelle am Bau, fowie
die Entihärigung für Borhaltung von Werkzeug, Ge-
- räthen ꝛc.
Auch die Gejtelfung ver zu ven Abſteckungen, Höhen»
mejjungen und Abnahmevermeffungen erforberlichen
Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob,
ohne daß vemfelben eine befonbere Entſchädigung hierfür
gewährt wirb.
8. 3. Mehrfeiftungen gegen den Vertrag. Ohne atis—
drückliche fchriftliche Anoronung oder Genehmigung bes
baufeitenden Beamten darf der Unternehmer feinerlei
vom Bertrage abweichende oder im Berbingungsanfchlage
nicht vorgefehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.
Diefem Verbot zuwider einfeitig von dem linter-
nehmer bewirfte Leiftungen iſt ver baufeitende Beamte
ebenjp wie wie bauleitende ein befugt, auf deſſen
Gefahr und Koften wieder befeitigen zu laffen; auch
hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für
derartige Wrbeiten und Pieferungen zu beanfpruchen,
fondern muß auch für allen Schaden auffommen, welcher
etwa Durch dieſe Abweichungen vom Vertrage für bie
Staatslaſſe entſtanden ift,
8. 4. Rinderleiſtung gegen ben Vertrag. Bleiben
bie ansgeführten Arbeiten oder Lieferungeh zufolge ber
von ber bauleitenden Behörde over dem baufeitenven
Beamten’ getroffenen Anorbnungen unter ber im Ber-
trage feftverbungenen Menge zurüd, fo hat der Unter-
nehmer Anfpruch auf ven Crfah des ihm nachweislich
hieraus entjtandenen wirklichen Schavens,
un entfcheivet hierüber das Schiebsgericht
Tg 5. Beginn, Fortführung und Vollendung ber Arbeiten
sc., Konventionafftrafe. Der Beginn, vie Fo
und Vollendung ber Arbeiten und Lie
ben’ in ben beſonderen Bedingungen
rtfährung
gen hat nad
gelegten Friſten
zu eg Se |
Hft Über den Beginm ber Arbeiten ꝛc. im bem be»
onberen Bebingimgen eine Bereimbarumg nicht enthalten,
o bat der Unternehmer fpäteftens 14 Tage nach ſchrift⸗
licher Aufforderung Seitens des bauleitenden Beamten
mit den Wrbeiten oder Lieferungen zu en
Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu
ben bebungenen Bolfenbungsfriften fortgefegt angemeffen
geförbert werben. Bas:
Die Zahl der zu verwenbenben Arbeitskräfte und
Geräthe, fowie die Vorräthe an Materialien müfſen
alfezeit den übernommenen Leiftungen entfprechen.
Eine im Bertrage bebungene Konventionalftrafe
gilt nicht für erlaffen, wenn bie —— Vertragber⸗
or
füllung ganz ober theilweife ohne B
worden ift.
Eine tageweiſe zu berechnenbe Kornventionafftrafe
für verfpätete Yusfübrung von Bauarbeiten bleibt für
bie in bie Zeit einer Verzögerumg fallenden Sonittäge
und allgemeinen Feiertage außer Anfat.
8. 6. Hinderungen ber Bauausführung. Glaubt der
Unternehmer fich im ber orbnungsmäßigen Fortführung
ber. übernommenen "Arbeiten durch Anordnungen ber
bautleitenven Behörbe over des bauleitenden Beamten
ober burch bas nicht gehörige Fortſchreiten ver "Arbeiten
anderer Unternehmer Behindert, fo hat er’bei dem bau-
leitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hier-
von Anzeige zu erftatten. 73
Andernfalls werden ſchon wegen der unterlafſenen
Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hin⸗
dernden Umſtaͤnde begründete Anſprüche oder Einwen⸗
dungen augeloffen. > ———
Nach Befeitigung derartiger Hinderungen ſind bie
Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungefaͤumt wieder
aufzunehmen, UN
Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls
bie bezüglichen Beſchwerden bes Unternehmers für be-
gründet zu erachten find, eine angemejjene Verlängerung
der im VBertruge feftgefegten pe Soni —
(ängftens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshin⸗
derung — zu bewilligen.
Fuͤr die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bau⸗
ausführung bereits ausgeführten Leiſtungen erhält ber
Unternehmer die den vertragsmäßig bedungenen Preiſen
entſprechende Vergütung. Iſt für verſchiedenwerthige
ehalt angenommen
heitöpreis vereinbart, fo H unter Berüdfichtigung. bes
—— oder geringeren Werthes der ausgeführten
eiſtungen gegenüber ben noch rüdjtänbigen ein von
bem verabrebeien Durchfchnittöpreife entjprechend ab»
weichenber neuer Ginheitspreis für das Geleiftete be-
—— zu ermitteln und darnach die zu gewährende
gütung zu berechnen.
Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer
Unterbrechung oder gänzlichen Abſtandnahme von der
—— den Erſatz des ihm nachweislich ent⸗
ftandenen wirklichen Schadens beanipruchen, wenn bie
die Fortfegung des Baues hindernden Umſtände ent-
weder von der bauleitenden Behörde und deren Organen
verſchuldet ſind, oder — inſoweit zufällige, von dem
Willen ver Behörde unabhängige, Umftände in Frage
fiehen, — fih auf Seiten ver bauleitenden Behörve
zugetragen haben.
Eine Entſchädigung für entgangenen Gewinn kann
in feinem alle beanfprucht werben,
In gleicher Weife ift ver Unternehmer zum Schabens-
—— wenn die betreffenden, die Fortführung
des Baues hindernden, Umftänbe von ihm verſchuldet
ſind, oder auf ſeiner Seite ſich zugetragen haben.
Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden
Schadenser ſatzforderungen kommen bie etwa eingezogenen
oder verwirkten Konvenlionalſtrafen in Anrechnung. Iſt
die Schadenserſatzforderung niedriger als die Kon—
ventionalſtrafe, ſo kommt nur die letztere zur Einziehung.
In Ermanzelung gütlicher Einigung entſcheidet über
bie. bezüglichen Anforäche das Schiedsgericht ($. 19).
Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger
ale 6 Monate, eht jeder der beiden Bertrags-
parteien der Rüdtritt vom Vertrage frei. Die Rüd-
tritte muß fchriftlich und fpäteftens 14 Tage
nah Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theile zu-
eftellt werven; andernfalls bleibt — unbefchadet der
wifchen etwa erwachjenen Anſprüche auf Schabens-
erfa ober Komventionaljtrafe — ber Vertrag mit der
Maßgabe in Kraft, daß die in demſelben ausbebungene
Bollendungsfrift um die Dauer ber Bau-Unterbrechung
verlängert wird.
$. 7. Güte ber Arbeitöleiftungen und ber Materialien.
Die Urbeitsleiftungen müffen ven beiten Regeln ver
Technik und den befonveren Beftimmungen bes Ver—
— — und des Vertrages entſprechen.
Dei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte
Arbeiter befchäftigt werben. .,
Arbeitsleiftungen, welche der bauleitende Beamte
ben gedachten — nicht eutſprechend findet,
find * und unter Ausſchluß der Anrufung eines
Schiedsgerichts, zu beſeitigen und durch untadelhafte
zu erſetzen. Für hierbei entſtehende Verlufte an Ma—
or * hat der Unternehmer die Staatskaſſe ſchadlos
zu halten,
Ürbeiter, welche nach dem Urtheile des bauleitenden
Beamten untüchtig find, müffen auf Verlangen ent—
laffen und durch tüchtige erfegt werben.
74
Leiftungen ein nach bem Durchfchnitt bemeffener Ein-
Materialien, welche dem Anfchlage, bezw. ven be-
fonderen Vebingungen ober ben dem Bertrage zu Grunde
gelegten Proben nicht entfprechen, find auf Anorbnung
des bauleitenben Beamten innerhalb einer von ihm zu
beftimmenben Frift von der Bauftelle zu entfernen.
Behufs Ueberwachung der Ausführung ber Arbeiten
fteht dem bauleitenden Beamten ober den von bei
felben zu beauftragenven Perfonen jeberzeit während
der Ürbeitsftunden ber Zutritt zu ben Arbeitsplägen
und Werfftätten frei, in welchen zu dem Unternehmen
Br Arbeiten angefertigt werben.
Erfüllung ber dem Unternehmer, Handwerlern
und Arbeitern gegenüber obliegenden Berbinblickeiten. Der
Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und bem
bauleitenden Beamten über die mit Hanpwerfern und
Arbeitern in Betreff ver Ausführung ber Arbeit ge-
fchloffenen Verträge jederzeit auf Erfordern Auskunft
zu ertheilen.
Sollte das angemefjene Fortfchreiten ver Arbeiten
baburch in Frage geftellt werben, daß ber Unternehmer
—— oder Arbeitern gegenũber die Verpflich⸗
ungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich
erfüllt, fo bleibt ver bauleitenden Behörde das Recht
vorbehalten, bie von dem Unternehmer gefchulveten
Beträge für deſſen Rechnung unmittelbar an bie Be-
vechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu
erforderlichen Unterlagen, Lohnliſten zc. der bauleitenven
Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver—
fügung zu ftellen.
8. 9. Entziehung der Arbeit ꝛt. Die bauleitenve
Behörve ift befugt, dem Unternehmer bie Urbeiten und
Lieferungen ganz oder theilweife zu entziehen und ben
noch nicht vollendeten Theil auf feine Koften ausführen
zu laſſen ober ſelbſt für feine Rechnung auszuführen, wenn
a) feine Leiltungen untüchtig find, ober
b) bie Arbeiten nach Maßgabe ver verlanfenen Zeit
nicht genügend geförbert find, ober
ec) der Unternehmer ven von ber bauleitenben Be—
hörde gemäß $. 3 getroffenen Anorbnungen nicht
nachlommt.
Bor der Entjiehung der Arbeiten ꝛc. ift ber Unter-
nehmer zur Befeitigung ber vorliegenden Mängel bezw.
zur Befolgung der getroffenen Anorbnungen unter Bes
wilfigung einer angemefjenen Frift —
Bon der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unter-
nehmer durch eingefchriebenen Brief Eröffnung gemacht.
“ Auf die Berechnung der für die ausgeführten Yeiftungen
dem Unternehmer pr Vergütung und ben Um:
fang ber Verpflichtung deſſelben zum Schadenserſatz
finden die Beftimmungen im $. 6 gleihmäßige Anwenbung.
Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wirb bem
Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn fich er-
gebende Forderung und Schuld mitgetheilt,
Abjchlagszahlungen können im Falle ver Arbeite-
entziehung dem Unternehmer nur innerhalb besjenigen
Vetrages gewährt werben, welcher als fichere® Gut:
haben veffelben unter Berüdfichtigung der enftanbenen
Gegenanfprüche ermittelt ift.
Ueber bie in Folge der Arbeitsentziehung etwa a"
erhebenden gr range Unfprüche entfcheidet in
ET) gätlicher Ginigung das Schiensgericht
8. 10. Drbnungsvorferiften. Der Unternehmer over
deſſen Bertreter muß fich zufolge Aufforderung bes
bauleitenden Beamten anf ver Bauſtelle einfinden, fo
oft nach dem Ermeſſen des Legteren bie zutreffenden
baulichen Anorbnungen ein münbliches Benehmen auf
ver uftelle erforberlich machen. Die fünmtlichen
auf bem Bau beichäftigten Bevollmächtigten, Gehülfen
und rbeiter des Unternehmers find bezüglich ver Bau⸗
ansführung und ber Aufrechterhaltung der Ordnung
auf bem Bauplake ven Anorbnungen bes bauleitenden
Beamten bezw. deſſen Stelfvertretets unterworfen, Im
Falle des —— lann ihre ſofortige Entfernung
von der Bauſtelle verlangt werden.
Der Unternehmer hat, wenn nicht ein Anderes aus⸗
drücklich vereinbart worden iſt, für das Unterfommen
feiner Arbeiter, infoweit dies von dem bauleitenven
Beamten für erforderlich erachtet wirb, felbft zu forgen.
Er muß für feine Arbeiter auf eigene Koften an den
ihm angewiefenen Drten bie nöthigen Abtritte Heritellen,
75
fowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion .
und demnächfte Beſeitigung Sorge tragen.
Für die Bewachung feiner Gerüfte, Werkzeuge, Ge-
rãthe 2c., ſowie feiner‘ auf der’ Bauftelle lagernden
Materialien Sorge zu tragen, ift lediglich Sache des
Unternehmers,
Mitbenugung von Räftungen,
Die von dem Unternehmer hergeſtellten Rüftungen
find während ihres Beſtehens auch anderen Bauhand⸗
werfern umentgeltlih zur Benutzung zu überlaffen.
Aenderungen an den Rüftungen im Intereſſe ver be»
quemeren Benutzung Seitend der übrigen Bauhand—
werfer vorzimehmen, ift ver Unternehmer nicht verpflichtet.
8. 11. Beobachtung polizeiticher Borfchriften. Haftung
des Unternehmers für feine Angeftellten ıc, Für bie Be—
felgung der fir Bauausführungen beftehenven polizei
rer Vorſchriften und ber etwa befonbers ergebenden
polizeilichen Anorbnungen ift der Unternehmer für ven
ganzen Umfang feiner vertragsmäßigen Berpflichtungen
verantwortlich. Koften, * ihm dadurch —
Können der Staatskaſſe gegenüber nicht in Rechnung
geftelft werben.
Der Unternehmer trägt insbefonbere bie Verant-
wortung für die gehörige Stärke und fonftige Tüchtig-
keit ver Rüftungen. Diefer Verantwortung unbefchabet
ift er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenven
Beamten angeorbnete Ergänzung und Verſtärkung ber
Rüftungen unverzüglih und anf eigene Koften zu ber
wirfen.
Für alle Anfprücde, bie wegen einer ibm felbjt
oder feinen Bevollmächtigten, Gehülfen oder Arbeitern
zur Laft fallenden Vernachläßigung polizeilicher Vor—
Ihriften an die Verwaltung erhoben werben, hat ber
Unternehmer in jeder Hinficht aufzulommen.
Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages
’
für alle lungen feiner Bevollmächtigten, Gehülfen
und Arbeiter perjänlih. Gr hat imsbefondere jeben
Schaden an Perfon over Eigenthum zu vertreten, welcher
durch ihm ober feine Organe Dritten oder der Staats-
laſſe zugefügt wird. ve
8. ». Aufmeffungen während bes Baues und Ab⸗
nahme. Der bauleitende Beamte ift berechtigt, zu ver⸗
langen, daß über alle fpäter nicht mehr nad enven
Arbeiten von’ ven beiderjeit zu bezeichnenden Beauf-
tragten während ber Ausführung gegenfeitig auzuer⸗
fennende Notizen geführt werben, weiche bemmädhft ver
Berechnung zu Grunde zu legen- find, ,
Bon der Vollendung ber Arbeiten ober Pieferungen
hat der Unternehmer dem batıleitenden Beamten durch
eingefchriebenen Brief Anzeige zu machen, worauf: ber
Termin für bie Abnahme mit thunlichſter Befchleunigung
anberaumt und bem Unternehmer ſchriftlich gegen Bes
hänbigungsfchein oder mittelft eingefchriebemen Briefes
befannt gegeben wird.
Ueber die Abnahme wird im der Regel eine Ver⸗
handlung aufgenommen; auf Berlängen bes "Unter-
nehmer muß dies gejchehen. Die Berhanblung ift
von dem Unternehmer bezw. bem für venfelden etwa
erfchienenen Stellvertreter. mit zu vollziehen.
Bon der über die Abnahme aufgenommenen Ver⸗
Handlung wirb dem Unternehmer auf Verlangen be-
glaubigte Abfchrift mitgetheilt.
Erſcheint in dem zur Abnahme anberaumten Ter-
mine gehöriger Benachrichtigumg umgeachtet weber ber
Unternehmer felbft noch ein Benollmächtigter deffelben,
fo gelten die durch die Organe der banleitenven Bes
börbe bewirkten Aufnahmen, Notirungen zc. als anerkannt.
Auf die Feftftellung des von dem Unternehmer Ge»
leifteten im Falle ber Arbeitsentziehung (8. 9) finden
diefe Beftimmungen gleichmäßige Anwendung.
Müffen Theillieferungen fofort nach ihrer An—
lteferung abgenommen werben, ſo bedarf es einer be⸗
fonderen Benachrichtigimg des Unternehmers hierdon
nicht, vielmehr_ift es Sache beffelben, für feine Un-
wejenheit oder Wertretumg bei ver Abnahme Sorge zu
tragen.
h: 13. Rechnungsaufſtellung. Bezüglich ver formellen
Aufitellung ver Rechnung, welche in der Form, Auss
drudsweife, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge
ber Bofitionsnummern genan nach dem Berdingungs-
Anfchlage einzurichten ift, hat der Unternehmer ben
von der bauleitenden Behörde, bezw. dem baufeitenden
Beamten geftellten Anforderungen zu entfprechen.
Etwaige Mehrarbeiten find im befonderer Rechnung
nachzumeifen, unter beutlichem Hinweis auf die ſchrift⸗
lichen Bereinbarungen, welche bezüglich berfelben getroffen
worben find.
J Tagelohnrechnungen.
Werben im Auffrage des bauleitenden Beamten
Seitens bed Unternehmers Arbeiten im Tagelohn aus⸗
geführt, fo ift die Lifte der hierbei befchäftigten Arbeiter
dem bauleitenden Beamten oder vefjen Vertreter behufs
Prüfumg ihrer Nichtigkeit täglich vorzulegen. Etwaige
\
Ausftellun 5 bagegen find dem Unternehmer binnen
längftens 8 Tagen mitzuiheilen.
Die. Tagelohnrechnungen find längjtens von 2 zu
2 Wochen dem bauleitenven- Beamten einzureichen.
8. 14. Zabtungn, Die Schlußzahlung erfolgt
auf bie won Unternehmer einzureichenbe Koſtenrechnung
—— nach vollendeter Prüfung und Feitftellung
Abjchlagszahlungen werben. dem Unternehmer
in angemeljenen Frijten auf Antrag, nad Maßgabe des
i ‚jemeilig Geleifteten, bis zu ber von. dem bauleitenven
Beamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.
Bleiben. bei der Schluß-AUbrechnung Meinungsver-
ſchiedenheiten zwiſchen dem ‚bauleitenden Beamten oder
der bauleitenden Behörde, und bem Unternehmer bes
fiehen, fo ſoll das dem: Letzteren unbeftritten zuſtehende
Guthaben demſelben gleihwohl nicht vorenthalten werben.
Berzicht: auf ſpätere Geltendmachung aller nicht ausdrüclich
vorbehaltenen Anfprüde,
Bor Empfangnahme des von dem bauleitenben
Bermten; oder der bauleitenben Behörde als Refigut-
. zur: Auszahlung angebotenen Betrages muß ber
Unternehmer alle Anſprüche, welche ev aus dem Der-
!
>
76
tragsverhältniß über bie behörblicherfeits anerkannten ,
‚hinaus etwa noch zu haben vermeint, bejtimmt bezeichnen
und fich ‚vorbehalten, wiprigenfalls vie Geltendmachung
us Anfprüche fpäter ausgeſchloſſen iſt.
Zahlende Kaffe,
‚Ale lungen erfolgen, fofern nicht in, den be«
ſonderen Bebingungen etwas anderes feitgefegt ijt, auf
‚ber Kaſſe ber bauleitenden Behörde.
15; Bewährleifiung. Die in den beſonderen
B ngnugen bes Bertrages vorgejehene, in Ermangelung
folder nah den allgemeinen gejeglichen. Vorſchriften
ſich beftimmenve, Friſt für bie dem Unternehmer ob»
liegende Gewährleiſtung für die Güte ver Arbeit oder
der Materialien beginnt mit dem Zeitpunfte der Ab-
nahme ber Arbeit oder Lieferung.
* Einwand; ‚nicht rechtzeitiger Anzeige von Män-
ge gelieferten Waaren (Urt, 347 des Handelsgeſetz⸗
ud) nl nicht ftatthaft.
8. 16. Sicerheitstellung. Bürgen. Bürgen haben
ale ——* in den Vertrag mit einzutreten.
Kautionen.
ſtautionen können in baarem Gelde oder guten
Werthpapieren oder ſicheren — gezogenen — Wechſeln
oder Sparkaſſenbüchern beſtellt werden.
Die Schuldverſchreibungen, welche von dem Deutſchen
Reiche, oder von einem Deutſchen Bundesſtaate aus:
geftellt oder. garantirt ſind, fowie die Stamm= und
Stamm⸗ Prioritäte.« Aktien und bie Prioritätt- Obli-
— derjenigen Eiſenbahnen, deren Erwerb durch
den Preußiſchen Staat geſetzlich genehmigt ift, werben
zum wollen-Kurswerthe als Kaution angenommen. Die
übrigen beir der Deutfchen Reichsbauk beleihbaren Ef—
fetten werden zu dem daſelbſt beleihbaren Bruchtheil
des Kurswerthes als Kaution angenommen.
Die Ergänzung einer in Werthpapieren beſtellten
Kaution. kaun gefordert werden, falls im Folge eines
Kursrückganges der Kurswerth bezw. der zuläffige Bruch-
theil defjelben für den Betrag der Kaution nicht mehr
Dedung bietet.
Baar hinterlegte Kautionen werben nicht verzinit.
Zinstragenden Werthpapieren jind bie Talons und
Zinsjcheine, infoweit bezüglich der legteren in den be—
jonderen Bedingungen nicht etwas Anderes bejtimmt
wird, beizufügen. Die Zinsfcheine werden. jo lange,
als nicht eine Veräußerung ber Werthpapiere zur Dedung
entjtandener Berbinplichfeiten in Ausficht genpmmen
werden muß, am ven Fälligkeitsterminen bem Unter:
nehmer ausgehändigt, Für den Umtaufch der Talons,
die Einlöfung und den Erſatz ausgeloojter Werthpapiere
jowie den Erſatz abgelaufener Wechfel hat der Unter—
nehmer zu jorgen,
Falls der Unternehmer in irgend einer Begiefung
feinen Berbinplichkeiten nicht nachlommt, fanıı die Be-
hörde zu ‚ihrer Schadloshaltung auf dem einfachſten
geſetzlich zuläffigen Wege die hinterlegten Wertbpapiere
und Wechſel veräußern bezw, einkaſſiren.
Die Rüdgabe ver Kaution, ſoweit biefelbe für Ver⸗
binvlichkeiten des Unternehmers nicht in Anſpruch zu
nehmen iſt, erfolgt, nachdem der Unternehmer die ihm
obliegenden Verpflichtungen vollſtändig erfüllt hat, und
inſoweit die Kaution zur Sicherung der Garantiever⸗
pflichtung dient, nachdem die Garantiezeit abgelaufen
iſt. Im Ermangelung anderweiter Verabyedung gilt
er bebungen, daß die Kaution im ganzer Höhe zur
Dedung ver. Gavantieverbinvlichkeit einzubehalten it.
s. im. Uebertragbarfeit ‚des Vertrages. Ohne Ge=
| EB A ver bauleitenden Behörde. darf ver Unter-
nehmer feine vertragsmäßigen Verpflichtungen, nicht auf
Andere übertragen.
Verfällt der Unternehmer vor Erfüllung bes Ber:
trages in Sonfurs, jo ift die bauleitende Behörde be—
rechtigt, den Vertrag mit dem Tage ber Konkfurser-
Öffnung aufzuheben.
Bezüglich der in dieſem Falle zu gewährenden Ver—
gütung jowie der Gewährung von Abjhlagszahlungen
finden die Beftimmungen des $. 9 ſinngemäße Anwendung.
Für ven Fall, daß ver Unternehmer mit Tode ab-
gehen jollte, bevor. der Vertrag vollſtändig erfüllt ift,
bat die bauleitende Behörde die Wahl, ob jie Das Ber-
tragsverhältnig mit den Erben deſſelben fortfegen. over
daſſelbe als aufgelöſt betrachten will.
$. 18. Gerichtsſtand. Für bie aus dieſem Vertrage
entſpringenden Rechtsſtreitigleiten hat der Unternehmer
— unbeſchadet ver im $. 19 vorgeſehenen Zuſtändigkeit
eines Schiedsgerichts — bei dem für den Ort der
Bauausführung zuſtändigen Gerichte Recht zu nehmen.
— Streitigkeiten über die durch
ben Bertra ründeten Nechte und Pflichten, ſowie
über bie führung des Vertrages find, wenn bie
Beilegung im Wege der Verhanblung zwiſchen dem
bauleitenden Beamten und dem Unternehmer nicht ge—
Lingen follte, zunächjt ver. bauleitenben Behörde zur
Entſcheidung vorzulegen.
|—
Gegen die Entfcheivung diefer Behörde wird bie
Anrufung eines Schiedsgerichtes zugelaffen. Die Fort-
führung der Bauarbeiten nah Maßgabe ver von ber
‚banfeitenven Behörde getroffenen Anordnungen darf
hierdurch wicht aufgehalten werden.
Für die Bildung des Schiedsgerichts und das Ver⸗
fahren vor demſelben kommen die Vorſchriften der
en Zisil-Progeß-Oronung vom 80. Januar 1877
$$. 851 — 872 in Anwendung. Bezüglich ber Er
zennung ber Schtevsrichter find —— in ben
befonderen —— getroffene, Beſtim⸗
mungen in erſter Reihe maßgebend.
Falls die Schiedsrichter den Parteien anzeigen, daß
fi. uuter ihnen Stimmengleichheit ergeben Habe, wird
das Schiebsgericht durch einen Obmann ergänzt; Die
‚ Emeunung deſſelben erfolgt — mangels anverweiter
\
Feftfegung in den beſonderen Bedingungen — durch
) den Präfidenten oder Vorſitzenden einer benachbarten
Prozinzialbehörve besjenigen Berwaltumgszweiges, wel⸗
dem bie vertragsfchliehende Behörde angehört.
Ueber bie Tragung der Koften des fchiensrichterlichen
‘ Verfahrens entſcheidei das Schiedsgericht nach billigem
Ermeſſen.
8. 20. Koſten und Stempel. Briefe und Depefchen,
welche den Abjchluß und die Ausführung des Vertrages
en, werben beiderſeits frankirt.
ie Portokoſten für ſolche Geld⸗ und ſonſtige
Sendungen, welche im ausſchließlichen Intereſſe des
erd erfolgen, trägt der Letztere.
Die Koſten des BVertragsftempels trägt der Unter-
nehmer nad — der geſetzlichen Beſtimmungen.
Die übrigen Koſten des Vertragsabſchluſſes fallen
jedem Theile zur Hälfte zur Lait.
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß bie in Rebe ſtehenden Bedingungen allgemein bei
ver Vergebung von Arbeiten und Lieferungen im Be⸗
reiche . der Allgemeinen Bauverwaltung, ber Stants-
Eifenbahn- und — in Anwendung kommen.
Caſſel den 31. März
Konigliche ee AbtHeilung des Innern.
341. Da in legterer Zeit Zweifel darüber entſtanden
find, ob die Polizei-Verorpnung vom 17. März 1884
B. 2378, betreffend die Beftrafung der Schulverfäum-
5 und die zu derſelben erlaſſene Inſtruction von
demſelben Tage (Amtsblatt Nr, 12 vom 19. März
1884) auch auf die Dorf ſchulen Anwendung zu finden
Habe, jo weiſen wir vie betreffenden Königlichen S
vorftände darauf Hin, daß die in ver erwähnten Polizei⸗
Berorbnumg und Inſtruction enthaltenen Borfchriften
allerdings auch auf die Dorffchulen in entjprechende
Anwendung zu 36. Sie ——
Caſſel den 26
Köni in ——
gene fr * und Rhulfachen.
hier —* Ränigliger Br deit,
242, Für den Localverfehr ver diesſeitigen Bahn
ftreden einfchließlich des Verkehrs mit Stationen ber
—
ul⸗
77
Hoyha · Eyſtruper und Warſtein⸗ Lip ern:
mit dem 1. April d. J. ein neuer Gütertarifin Kraft)
in welchen auch bie Stationen der mit —— Beit-
punkte in die diesfeitige —— ehe bis;
berigen Braunſchweigiſchen Buhnftrede Vechelde Grenze
Braunfchweig (mit Ausfchluß der Station Braunfchweig),
fowie die Stationen der bisherigen‘ Braumfehtweigifchen
Strede Salgverhelven- Einbef und ver bisher von ber
Königlichen Direction ber Braunſchweigiſchen Bahn
verwalteten, nunmehr in die diesſeitige Berwaltuug
mitũbergehenden· Brivatbahn von Ciabeck bio Daſſel
Imebahn) mitauſgenommen find. iM
Außerdem tft ein vom 1: April‘ 6.9, am gültiger
Nachtrag 4 zum Local⸗Vieh⸗ ꝛc. Tarif herau em,
welcher die fr. dem. Verkehr ver Slmebahır in. An⸗
wenbung kommenden bezüglichen Fraditfäge enthält.
Dur ben neuen Gütertarif werben ehoben:
1) ver bisherige. diesfeitige Local» Gütertarif dom
1. Mai 1881 nebſt Nachträgen;
2) der Gütertarif für den anmever-Braumfchtoeigt-
fchen Verkehr vom 1. Äpril 1883 webit' —*
trägen, jedoch nur bezüglich des Verngroder
aaa ae und Einbed; .
) ber ®ncal-Gätertart der Braunfchweigifchen! fen-
bahn vom. 1. October 1877 nebſt Nachträgen,
bezüglich des Verkehrs der Ihmebahn-Stationen.
Der neue Tarif. entgält in Folge anderweiter Feſt⸗
jtellung der Tarif» Kilometer neben verſchiedenen Er-
mäßigungen in einzelnen Relationen aud geringfügige
Erhöhungen. Für diefe Iegteren Relationen Fommmen
die bisherigen etwas niebrigeren Säge noch Bis in
15. Mat d. I. in Anwendung. Bis zu dieſem
punkte. bleiben auch die bisherigen Nebengebühren por
den Amebahm⸗Stationen, ſoweit folche im einzelnen
Füllen niedriger find als die neuen Säge, iw:@eltung.
Eremplare des neuen Gütertarifs nebft dem a
—** Anhange find in ven Guter ⸗Expeditionen PR
zu haben
Hatınoyer den 25. "März 1886.
Königliche Elfensaht: Wetten, |
243. Un 1, April d. 9. gelangt ein Nachtrag gem
biesfeitigen Local-Perfonen- und Gepädtarif zu
führung, durch —— mehrfache d directe 8 vie
sichungen neu eingerichtet. werden.
Nähere iſt bei Den betreffenden Grpeitionen
zu 5 — Hamnover den 28. März 1886
Königliche Eifendbapn-Direction,
Belanutmahnngen des Landes: Directors.
244. Nachdem u Dekan bes ftändifchen Ver⸗
waltungs-Ausfhuffes vom 7. December pr. bie Ver⸗
waltung ber Kaſſe ver Heſſiſchen Brandverfiherungs-
Anſtalt mit dem 16. Januar er. ver ftänbifchen Schautz⸗
tafje bahier übertragen worden ift, bringe ich ſolches
mit dem Hinzufügen zur Senntniß ber ——
Behörden und Privatperfonen, daß vas Kaffen- Lolal
ſich im Stänbehaus —— 8) befindet.
Gaffel am 26.
Der Sanbes-Director. von Hundelshaufen.
U i —
78
commumalitänd. Behörden.
245... Bei.der. hiefigen Sparkaffe wird vom 1. Juli
v.% ab. der Zinsfuß für Einlagen von 4 auf 3} Prozent
berabgefegt, was unter Hinwelfung auf den $. 16 der _
Statuten vom 28, October 1882 hiermn zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht wird.
Gudensberg den 24. März 188 8
Der — Becker.
Bacaunuze
246. Die 2te Schulftelle zu — wird mit dem
F Mai er. vacant. Bewerber. um viefelbe wollen
ihre Meldungsgefuche mebft den rar Sitten- und
Defähigungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei bem
Königlichen Lolalſchulinſpeetor, Heren Pfarrer Hoßbach
babier, ober dem —— einreichen.
Herofeld am 16, März 1886.
Der Königlihe Schulvorftand.
v. Schleinitz, Yanprath.
247. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe⸗
tenzmäßigen Eintommen von 1050 Mark nebft freier
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene
Lehrer» di year zu ——— orf —— — en
ben nö —* eugniſſen ve n dungsgeſu
binnen 14 Tagen an Herrn Pfarrer — zu Becke⸗
dorf einſenden. Rinteln den 30. März 1
Der Königlihe Schulverftaud. —
pperſonal⸗Chronil.
Ernannt: der bisherige Reglerungs-Aſſeſſor Gillet
Mitglied des Kollegiums der Königlichen Generalkom⸗
mifften zu Gaffel, zum Regierungsrath.
Dem: Regierungs-Aſſeſſer Bake ift vom Iſten
de M. ab bie commiffarifche Verwaltung des Landraths⸗
amtes im dem meu gebildeten Kreiſe &t. Goarshaufen
im Regierungsbezirt Wiesbaden übertragen worden.
Der Regierung » Referendar v. Schwergell II
ift mit der commiſſariſchen Verwaltung des erledigten
Landrathsamtes im Kreiſe Kirchhain beauftragt und
dem Kreisfecretair Menne in Gelnhaufen die Ver-
tretung des Landraths Freiherrn Riedeſel zu Eifen-
bad vom 1. April c. ab auf die Dauer der Ginbe-
rufung bes Legteren zum Landtage übertragen worben,
Der bisherige Kaffirer - Affiftent Georg - Friebrich
Delgmann ift zum ——— bei der Königlichen
Regierungs-Hauptlaffe zu Caſſel zu Caſſel ernannt worden.
‚Der biöherige Re Regierungs « « Secretariats - Afiftent
einzich Wilhelm Neith ift zum Kaffirer » Aiftftenten
ei der Königlichen Regierungs- Hauptlaffe zu Caſſel
ernannt worden,
—— der Rechtsanwalt und Notar, Yuftiz-
rath Spohr in Caſſel,
der Redhtsamvalt und Notar, Juſtizrath VBietor
in Fulda,
Ausgeichieden: der Gerichtöfchreiber, Secretair
Döpnert in Eiterfeld in Folge feiner Ueberuahme in
den Bezirk des Kammergerichts in Berlin.
Berfegt: der Gerichtsaffeffor Dr. Remy zu Neu-
wieb in den Bezirk des Dberlandesgerichts zu Caſſel,
der etatsmäßige Gerichtsſchreibergehülfe, Aſſiſtent
Bächſtädit in Steinbach-Hallenberg an das Amtsge⸗
richt zu Meerholz.
Eruannt: der Kanzlddiatar Rothe in Marburg
zum Kanzliſten bei dem Landgericht in Caſſel.
Der Metropolitanats⸗-Verweſer und erfte Pfarrer
Ruppel zu Wolfhagen ift mit Berfehung ver Bilariat-
pfarrei Bründerfen bis auf Weiteres beauftragt worden.
Der Borfteher der Königlichen Strafanftalt zu
Ziegenhain, Ober-Infpector von Glisczinski ift vom
1. Mai d. I. ab zum Director der Königlichen Straf-
anftalt in Yichtenburg ernannt und
der Ober» Jufpector Forde, feither in Gollnow,
zu dem gleichen Zeitpunfte zum Vorjteher der König-
lihen Strafanftalt in Ziegenhain bejtellt worben.
Der Katafter-Rontroleur, Steuerinfpector Göhring
zu Kirchhain wird auf feinen Antrag zum 1. Maid I
in den Rubeftand verfegt.
An feiner Stelle ift ver Katafter-Kontroleur Dedert
in Wolfhagen von vemfelben Zeitpunkte ab mit ber
Führung des Katafteramtes Kirchhain betraut.
Der Katafter-Affiitent Gleiniger zu Arnsberg ift
unter Beförderung zum Katafter - Kontroleur mit ber
Berwaltung des Katafteramtes Wolfhagen beauftragt.
Der practifche Arzt Adolph Ullmann bat fich in
Bergen niebergelaffen.
Zum Standesbeamten für ten Standesamtsbezirk
—— iſt der daſige Buͤrgermeiſter Krieg,
tellpvertreter des Standesbeamten in Hohenzell
ber daſige Lehrergehülfe Vockeroth ernannt worden.
Dem Schutzmann Patzſchke hier iſt die nachge—
ſuchte Entlaſſung aus feinem bisherigen Dienſtverhält⸗
niſſe zum 1. April d. J. ertheilt worden.
Ernannt: der Bürgermeifter Becker in Gudens⸗
um Stellvertreter des Amtsanwalts bei dem
Königlichen Antögericht di daſelbſt.
Der ſeitherige Hülfsauffeher, frühere Unteroffizier
Johaun Guſtav Auguft Kirchner vom lIſten Rheiniſchen
Feld⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 8 iſt zum Aufſeher bei der
Königlichen Straſanſtalt in Ziegenhain ernaunt worden.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 26.
Suindntgeäiren I; be Mom — ab 1 Meder 10 Side Zr Belageblatier für $ und 4 Bogen 5
Nebigirt bei Rönigfier Negierung,
Gaffel. — Gehrudt in ber Hofs und Wailenhbans-Bnäbrnderei,
f
Amtsblatt
der Königlichen Negierung zu Gafiel.
se 17.
Ausgegeben Mittwoch den 7. April.
1886.
SE Der heutigen Nummer des Amtöblattes ift die Nr. 2 des Schulverordnungsblatted pro 188
| beigefügt.
und Belsuntmachnngen ber
Regierung.
248. Reglemend uͤber die Anſchaffung und Prüfung neuer
Feuerfprigen. — Nachdem das Reglement über die Ans
Idaffung und Prüfung neuer Feuerfprigen vom 20jten
Vai 1879 einer wiederholten Prüfung unterzogen worden
it, Haben wir uns veranlaßt gejehen, daſſelbe in ein-
zelnen Punkten abzuändern Wir beftimmen hiernach,
was folgt:
$. 1. Die Beſchaffung neuer Feuerjprigen Seitens
der Landſtädte und Landgemeinden hat nur nach Be—
rathung mit dem Oberbranbmeifter des Bezirkes mit
Bm bes Kreislandraths von einem bewährten
Sprigenfabrifanten zu erfolgen. Der legtere hat fich
in bem Lieferungsvertrage zu verpflichten, die beftelite
und gelieferte Sprige alsbald ohne Eutſchädigung zurüd-
pnehmen, wenn fie bei der mit ihr vorzunehmenden
Prüfung den geftellten Anforderungen nicht entjpricht
ud deshalb zur Abnahme nicht geeignet erjcheint.
$. 2. Zur Prüfung neu ei 2 a Gemeinbe-
denerfprigen ift von dem Kreislandrath, bezw. in deſſen
Auftrag von dem beir. Ortövorftand eine Prüfungs-
Cemmijjion, beftehend aus dem Oberbrandmeiſter bes
Bezirles und zwei bis vier weiteren jachfundigen Feuers,
behnsännern ober anderen ſachkundigen Perfonen zu
en.
„ Die gedachte Commiſſion hat nicht nur die Maſchine,
Iondern auch das Wagen-Gejtell einer genauen Unter:
ſuchung zu unterziehen, über biefelbe ein Protocolf auf:
zunehmnen und Befcheinigiyig über ten Ausfall der
üfung bezw. über die Abnahme der Sprige zu er-
heilen, Nur auf Grund tiefes Atteftes kann die ge-
lieferte Sprige abgenommen werben.
. 3, Für die Prüfung find die nachfolgenden
Vorjpriften maßgebend:
1) Die Sprige muß in allen Theilen gut und dauer:
haft gebaut fein, durchlaufende Vorderräder befigen
und leicht beweglich fein. Wbprogfprigen müſſen auf
Ätbern gebaut fein.
2) Die Drucdhebel müfjen aus Schmiebeeifen ge
fertigt fein, . Ein feitliches Wbbiegen verfelben muf
durch Führungen oder geeignete Abfteifungen unmöglich
Pemacht fein. Der Wafferkaften muß aus Metall her
geſtelli fein.
3) Sprigen von 100—115 mm Gylinderweite, oder
ven 1—2 4 Eplinderfüllung müffen an ven Ausmün-
dungen des Pumpwerkes für die Druchſchläuche und
bei der Verbindung ber lesteren mit dem Mep’schen
Normal» Gewinde verfehen jein.
4) Sprigen von 115 mm und mehr Chlinverweite,
oder von 22 und mehr Eylinderfüllung müſſen 2 Aus»
münbungen mit je einer Ahftellvorrichtung haben, vie
außerhalb des Wafjerkaftens bewegt werben kann. Die
Abftellvorrichtung muß in ihrer Stellung begrenzt fein.
Außerdem muß eine Vorrichtung vorhanden fein, durch
welche die Drudjchläuche einzeln während des Pumpens
entleert werben Fönnen,
5) Die Kolben müffen von Rothguß (Bronce) ohne
jeve Nachdichtung gefertigt und in die Eylinder fauber
eingejchliffen fein. Schmugmanchetten find zwar zuläffig,
* müſſen dieſelben ſo eingerichtet ſein, daß ſie bei
der Prüfung der Spritze jederzeit entfernt werben Fönnen,
6) Sprigen mit Saugvorrichtung müſſen mit einem
Windfejjel für das Drudwerf und einen zweiten für
das Saugwerk verjehen fein.
7) Die Saugſchläuche müſſen koniſchen Verſchluß
haben, die Seiher abſchraubbar und die Löcher derſelben
gegen einſtrömenden Schmutz und gegen Verſtopfung
genügend geſchützt ſein.
8) Die Ventile müſſen aufgeſchliffen und fo ange—
bracht ſein, daß ſie ohne Zerlegung der Spritze, insbe—
ſondere ohne Entfernung der Kolben leicht zugänglich ſind.
9) Außer an den Windkeſſeln darf am Pumpwerk
nichts gelöthet fein.
10) Jede Sprige muß mit der ben örtlichen Ver—
hältniſſen entfprechenben —— Druckſchläuchen bezw.
Saugſchläuchen, den erforderlichen Mundſtücken, mit
einer Laterne, einer Bremfe und dem Requiſitenkaſten
mit dem nöthigen Werkzeug verſehen fein.
E Der höchſte Angriffspunft ver Drudjtangen darf
nicht höher als 1,7 m und nicht tiefer als 0,5 m zu
liegen fommen und bie Differenz zwijchen höchfter und
niebrigfter Stellung darf nicht mehr als 1,1 ım betragen.
12) Die Ueberfegung ber Drudhebel foll nicht
weniger als 1:4 und nicht mehr als 1:6 betragen und
müffen bie Druchebel auf elaftifche Puffer aufjchlagen.
8.4. Hat die äußere Unterfuchung ergeben, daß
bie Sprige den vorftehend gegebenen Vorſchriften ent-
iprechend gebaut und nach Deffnung fämmtlicher Waffer-
ablaßhãhnchen (Schrauben) unter Einwirkung des Drud-
hebels alles Waffer aus ven inneren Theilen ver Sprite
verſchwunden ift, jo wird, nachdem die Wafferhähne
wieder gefchloffen find, zur eigentlichen Sprigenprobe
(Sauge, Lufte und Wafferprobe) gefchritten.
A. Die Saugprobe wird angejtelit:
a. mittelft des Vacuummeters.
Man bringt das Vacuummeter an den Eingang
des Saugcanal® an und pumpt jo lange, bis bie Ben-
tile zu fchlagen aufhören. Der Zeiger des Bacuums
meterd muß alddann wenigjtens 40 cm zeigen und
darf innerhalb 2 Minuten nicht unter 20 cm zurüdgehen.
Hierdurch ift die Saugfähigfeit der Sprige bis zu
einer Höhe von 5,43 m ermiejen.
b. ohne Vacuummeter.
Diefe Probe ift nur bei günftigem Terrain, d. h.
nur an ſolchen Stellen ausführbar, wo das Niveau des
Waffers mindeftens 5 m unter dem Sprigenftand ſich
porfindet. Nachdem ſämmtliche Saugfchläuche ange»
ſchraubt find, werben fie fenkrecht in das Waffer herab»
elaffen und wirb durch Pumpen bie Saugfähigfeit der
Spribe conftatirt.
Bei diefer Probe muß' die Sprige noch einen gut
geſchloſſenen Strahl abgeben.
werben fofort erfennbar fein,
B. Die Luftprobe wirb ausgeführt:
a. mittelft des Manometers,
Dean bringt das Manometer mittelft einer f. g. Ver⸗
foppelungsjchraube an dem Ausgang ber Sprite an,
pumpt darauf bei geöffnetem Saugſchlauche jo lange, bis
ſich die Ventile in Folge des inneren Druckes nicht mehr
öffnen. Bei dieſem Stand muß das Manometer 2 kg
pro I gcın zeigen und Dr innerhalb eines Zeitraums
von 2 Minnten höchftens 1 kg zurüdgehen.
b. ohne Manometer.
Man fchließt den Ausgang ber Sprige und pumpt
fo lange, bis die Ventile nicht mehr fchlagen. Bleiben
die Drudhebel alsdann horizontal ftehen und läßt fich
keinerlei Zijchen im Innern der Sprige vernehmen, jo
it die Sprige in allen Theilen dicht. Wird nach zwei
Minuten der Ausgang wieder geöffnet, fo muß bie
Luft mit Inallendem Geräufch entweichen.
. Die Wafferprobe wirb ausgeführt:
a, mitteljt des Manometer,
Dan jhraubt das Manometer an den Ausgang
ber Sprige und zieht durch ben Saugſchlauch fo Lange
Waſſer ein, bis das Manometer einen Drud von 10 kg
pro I gem zeigt. Innerhalb zwei Minuten barf ber
Zeiger nicht unter 8 kg zurückgehen.
b. ohne Manometer.
Man jchließt die Ausgänge und läßt von dem Aten
Theil der Zahl der von dem Fabrifanten angegebenen
Bedienungs-Mannſchaft fo lange Waffer einpumpen,
bis die Spritze feſtſteht, wobei undichte Stellen durch
Vorbringen bon Wafferperlen fofort bemerkbar werden.
Die Leiftungsfähigkeit der Sprige, ins—
bejonbere ob diefelbe in bejtimmter Zeit eine genügende
Wafjermenge fördert, ob ver Strahl ununterbrochen gleich-
fürmig und dicht ift und anf genügende Entfernung fich
noch wirkjam zeigt, muß befonvers fejtgeftellt werben.
Als Anhalt für die Beurtheilung dient folgende Norm:
Beträgt der Cylinder-Durchmeſſer 10 cın und hat
die Sprige 24 cm Hubhöhe, fo ift ver Cubifinhalt des
Fehler in ben Schläucen
80
Cylinders = r? MH over 5.5.3,14.24 = 1884
cbem, Diefer mit ver Anzahl ver Gylinber (2) und ber
in jeder Minute zu machenden Zahl ver Doppelhube (55)
multiplicirt, ergiebt als Wajferlieferung pro Minute
1884 .2.55 = 207,240 eem = 207,24 ! in ver Minute.
Um vie Waffermenge genau controliren zu Können,
darf nur aus einer geaichten Bütte gejaugt oder in
biefelbe gepumpt werben.
Die Wafferlieferung foll
a. bei einem Cylinder⸗Durchmeſſer von 100 mm = 160 I
auf 26 m Wurfweite,
b. beieinem Gyfinder-Durchmeffer von 115 mn = 220 !
auf 28 m Wurfiweite,
c. beieinem Eylinder-Durchmefjer von 130 mm = 280 I
auf 30 m Wurfweite,
d. beieinem Eylinder-Durchmeffer von 145ñ mm = 350 I
auf 33 m Wurfmweite
betragen. Hierbei find jtets 55 Doppelhube in_ber
Minute, fowie die Verwendung eines nicht über 2 m
langen Sclauchftüds angenommen, Die Wurfmeite ift
vom Mundftüd bie zum Ende des Strahles zu meſſen.
Bei anderen Chlinder-Durchmeſſern müſſen bie
Leiſtungen den vorſtehenden proportional fein und darf
bie wirkliche ig ige nicht weniger. ale 95 °/
ber berechneten betra Im Allgemeinen muß die
Wafferlieferung pro —— und Minute mindeſtens 15 /
bei einer —— von mindeſtens 25 m betragen.
Caſſel am 30. März 1836.
Königliche Regierung, Adtheilung des Innern.
49. Der Herr Ober » Präfident hat unterm 19ten
d. Mis. zu der von dem Vorſtande bes Heſſiſchen
Diakoniſſenhauſes bei Caſſel beabſicht —* Verlooſung
ber zu dieſem Zwecke geſchenkten Handarbeiten, Gebrauchs⸗
und ZToilette-Gegenftänben ꝛc. im Geſammtwerthe von
1600 bis 800 Mark die Genehmigung unter ber Be-
bingung ertheilt, daß nicht mehr als 4000 Looſe a 50 Pig.
ausgegeben werben und baß deren Vertrieb auf den
Umfang des u ap gl sn beſchränkt bleibt.
Gaffel ben 29. März 1886
Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern.
250. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu
ben Prioritäts » Obligationen der Münfter- Hammer-
Gifenbahn über die Zinfen für die Zeit vom Iften
Januar 1886 bis 31. December 1889 nebſt den An—
weifungen zur Wbhebung ver Reihe VIII werden vom
4. Januar f, 3. ab von der Kontrolle ver Staate-
papiere —— Oranienſtraße 92 umten rechts, Vor⸗
mittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn—
und Feſttage und der letzten brei Gefchäftstage jedes
Monats, ausgereicht werben.
Die "Binsfcheine fünnen bei ber Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen, ober durch die Regierungs-Haupt-
faffen, fowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt a/Main
bezogen werben.
Wer vie Empfangnahme bei der Kontrolle felbit
wünſcht, hat derſelben perjönlich oder durch einen Beauf-
tragten bie zur Abhebung ber nenen Reihe berechtigenden
Zinsfcheinanweißingen mit einem Verzeichniſſe zu über:
Sculverordnungsblatt.
Beilage zum Amtöblatt der Kö
niglichen Regierung zu Caſſel.
—
nr m m. mn
Bortfegung des Erlaffes des Herm Minifters
ter geiftfichen,, errichts- und — —
heiſen vom 22. October 1885 (U. Ula. Nr. 17970),
vie Prüfung der Hanbarbeitslehrerinnen betreffend.
Der Unterricht in ven weiblichen Hanbarbeiten hat
unterſchiedslos in allen Mäpchenfchulen, feien es eins
faffige Vollsſchulen, ober voll außgeftaltete höhere
Säulen, die Beitimmung, das Auge urb die Hand
ver Kinder "zu üben, ihren Orbnungsfinn zu ſtärken
und fie zur be an einer fauber, genau und forg-
fältig ausgeführten Arbeit zu führen, und es ift daran
ktinhalten, daß gerade durch einen zwedmäßig einge-
rügtelen Hanvarbeitsunterricht ein wefentlicher Theil
ver erziehlichen Aufgabe ver Schule gelöft werben kann,
Lugerdem aber foll er die Mädchen befähigen, erft im
tterlichen , — im eigenen Haushalte die ihnen zu⸗
hilenden Aufgaben zu erfüllen. Darnach beftimmt
id der Umfang des Unterrichtes. Wenn die Forderung
78 Allgemeinen Landrechtes der Schule vorfchreibt,
kn Kinder die einem vernünftigen Menfchen ihres
Standes mötbige a. zu geben, fo finbet viefe
beſtiummung hier ihre bejondere Anwendung. Das
Verirfuiß der Familie, in welcher das Kind fteht, ent«
Ihelbet über ven Gebrauch ver Nabel, u welchem es
ktüchligt werben foll. Ye höher die Bebeutung ift,
welche der Fertigkeit der Mädchen und Frauen in ben-
Iuigen weiblichen Handarbeiten, welche das Bedürfniß
des Haufes täglich fordert, für das Gedeihen, felbft
für den fittlichen Beſtand der Familie, der arbeitenden
Hafen, befonders auf dem Lande beizumeſſen ift, defto
größeren Werth; gewinnt die Befchränfung auf das
Rothwendige, unter Umſtänden auf das Unentbehrliche.
Nicht minder hat die Schule, foweit fie es vermag,
die heranwach ſende weibliche Jugend der höheren Stände
daran zu gewöhnen, fich unmittelbar im Haufe nüglich
iu machen,
Alles, was über dieſes Maaß hinausgeht, ift von
den Schulen, welche zur allgemeinen Ausbildung ber
Mädchen dienen, fern zu halten und den für bie För⸗
derung ber Erwerbsfähigteit des weiblichen Gefchlechtes
beſtimmten gewerblichen Forlbildungs ⸗ und Fachfchulen
inüberlaffen. Namentlich ift in den Woltsfchulen Alles
WU vermeiden, was bon ven Kinbern als ein Anreiz,
außerhalb des Standes der Eltern ein Fortlominen
ad Näherin, Schneiverin ꝛc. zu fuchen, empfunden
werben lönnte.
Um in diefer Richtung ficher zu geben und für
Ausgegeben Mittwoch den 7. April
1886.
einen Lehrgegenftand, welcher ber häuslichen Pflege
ebenfo bebarf, wie er ſeinerſeits dem Haufe durch feine
Erfolge dienen foll, die Beziehung zwiſchen Schule und
iſch zu erhalten, habe ich Damen, welche, ohne
elbſt Lehrerinnen zu jein, dem Unterrichtswefen be-
fonderes Intereffe wibmen, erfucht, von bem Hanb-
arbeitsunterrichte in verfchtevenen Lehranftalten Kenntniß
zu nehmen und mir wegen Aenderungen ber beftehenben
Prüfungs» Ordnung für Hanbarbeitslehrerinnen Vor⸗
jchläge zu machen. Unter Berüdfichtigung ber hierauf
—— Berichte iſt die neue Prufungs⸗Ordnung
feftgeftellt worden.
NRüdfichtlich verfelben bevarf es wohl kaum einer
Erwähnung, daß fie nicht in dem Sinne obligatorifch ift,
wie die Prüfungs-Orbnung für Bolksfchullehrerinnen,
Es behält fein Bewenven dabei, daß bie Anftellung
von Handarbeitslehrerinmen an den Landſchulen, wie
an den gewöhnlichen Vollsſchulen von Ablegung einer
nicht abhängig zu machen ift, ſondern daß
ihre Befähigung in der bisherigen Weiſe fejtgeftellt
werbe. Die Ablegung einer Prüfung für Handarbeit:
in den Vollsſchulen ift naher nach wie vor
eine fatultative und nur für Hanbarbeitslehrerinnen in
ben —— und höheren Mäpchenfchulen eine obli⸗
at N
e —— vorliegenden Prũfungs ⸗Ordnung find mehr⸗
fache Erleichterungen eingetreten. Es iſt dabei von
den Gefichtöpunfte ausgegangen worden, daß künſt⸗
leriſche Arbeiten nicht in das Gebiet der Schule ge-
hören, fowie daß es nicht angemeffen fei, von Lehre⸗
rinnen und erinnen n rbeiten zu forbern,
welche nur ganz ausnahmsweiſe im Haufe gefertigt,
gewöhnlich Ra mit der Mafchine Hergeftellt und von
zuftellen find und zum ficheren Prüfftein dienen. Envlich
ift die Einrichtung 5 enannter freiwilliger Arbeiten
ausdrücklich ausgefchlofien worden, weil erfahrungs-
mäßig der Wetteifer ver jungen Mädchen die iFreiwil«
ligleit —— aufhebt und eine zweckloſe Ueber⸗
buͤrd N
er tritt nunmehr die obenerwähnte Prü e
Ordnung vom heutigen Tage am 1. April E. Is.
(8. 12) in Kraft. Bon vemfelben Tage an finb die von
den Königlichen Provinzial» Schullollegien erlaffenen
Prüfungs Ordnungen als aufgehoben anzufehen.
ET TA TR ZT an.
Die Bildung einer a re liegt bem
Königlichen Provinzial⸗Schullollegium ob; , 1
ſich von ſelbſt, daß Lehrerinnen, vdelche at.
Vorbildung von Prüflingen betheiligt ſind, in Diefe
Kommiffien eh fd je werben — —
Ag A 2 et Sehne —E IE Br
miffion auch -werben- —
ohne ſelbſt ausübende Lehrerinnen zu fein, ver. Sache
ein beſonderes Intereſſe zuwenden und Verſtandniß für
biefelbe betätigt Haben. *
Wenn in einer Provinz. eine Prüſungs⸗Kommiſſiou
für Abhaltung der Prüfung nicht: ausreicht, oder. ein
anberer Ort al® ber Sig des. Proeinzial- ge
giums für diefelbe geeignet erſcheint, ($. 1 Abſatz 1
und 2 ber Prüfungs ⸗Ordnung) erivarte ich. por: dem
1. Dezember d. 36. Vorſchläge des. —— Pro⸗
vinzial⸗ Schullollegiums ⸗ erweiterter bezw. ander⸗
weiter Einrichtung.
Alljährlich vor Ablauf des Donate October ' fin
bie Prüfungstermine für das folgende Jahr. anzuzeigen,
bamit, die entfprechenve Ueberſicht ($. :1 Abfag 3) in
das erjte Heft des Gentralblattes für. die Unterrichts⸗
— altung des folgenden Jahres aufgenommen werden
ann
Für das Jahr 1886- (don Oſtern bie Ende Dejember)
wünſche ich ein namentliches Verzeichniß der Mitglieder
ver Prufungs⸗Kommiſſionen zu erhalten und ſehe der
Einreichung eines ſolchen vor Ablauf dieſes Jahres
entgegen. Die Entſchließung darüber, ob ein derar⸗
* Verzeichniß alljährlich einzureichen ſei, bleibt vor⸗
behalten.
Die Prüfungs⸗Gebühren (6. 10 ber Prüfungs:
Ordnung) find. zur Remunerirung der Mitglieder und
ber: Beamten ver Prüfungs-Kommiffion, ſowie zu Den
burch die Prüfung entſtehenden fäglichen Ausgaben zu
——
Ich ermãchtige hiermit Das Königliche Provinzial:
Schulfollegium, in biefem Sinne ‚über die Gebühren
zu bisponiven. Die pre berfelben hat fortan
in den Rechnungen für die geiftliche und Unterrichts⸗
Berwaltung zu: gefrhehen, und behalte: ich mir dieſer⸗
halb weitere. Beſtimmung vor, bis die Prüfungs-Ter-
mine und Prüfungs» Orte feftjtehen.
non Goßler.
8. 68 ift amtlich zu umferer Kenniniß gelangt, daß
bie in $. 2 Abſatz 2 der (im Amtsblatt Nr. 20. de
1877 veröffentlichten) Dienftamveifung für-bie König-
lihen Oberfchulinfpectoren ꝛc. vom 17, März 1877
enthaltenen Beftimmung, wonach mur bie von ung zu⸗
gelaffenen bezw. eingeführten Schulblicher in ven Schulen
gebraucht. werben, bürfen, mehrfach außer - gelaffen
wird. Wir findem und deshalb veranlaft, bie König⸗
lichen Oberſchulinſpectoren ꝛc. darauf aufmerkſam zu
machen, daß ihuen in dem angezogenen Paragraphen
bie Ueberwachung dieſer Vorſchrift ausdrüdlich zur Pflicht
gemacht iſt. Andy haben dieſelben die ihnen unterſtellten
Lehrer für die pünktliche Einhaltung dieſer Beftimmung
verantwortlich zu machen und ihnen bie eigenmächtige
—— neuer
9. Im
chulbũcher, bei Meidung empfind⸗
ung Namen zu unterſagen.
Caſſel den MS
ſtönigliche Regierung,
— * für Kirchen» _ Schulſachen.
—* ſi und
9 on ae Pi RR en.
Intereffe-iner —— Schulbefuchs⸗
Controle finden wir uns veranlaßt, hiermit anzuordnen,
daß von jegt ab bie Ortsvorftänbe beim Anzug freitber
. Familien "gehalten find, den Königlichen Lokalſchulin⸗
fpectoren, bezw. Stabtfehulinfpicienten ‚Kenumiß: davon
zu geben, ob, refp. welche fchulpflichtigen. Kiuder von
Biefen Famtilien mitgebracht find. Hiernach wollen Ew.
Hochwohlgeboren zc. bie Ortsvorftänbe, mit ber lg
berlihen Weiſung verfehen,
Gaffel den 21. Januar 1886,
Königlihe Regierung,
Astheilung für Kirchen- und Schulfachen.
Au fömmtlihe Königliche Laubräthe 8 ⸗
des Regierungsbezir A (J. B. Nr. 588.)
10, Unter Bezu —3 auf uinferen Circularerlaß von
19. Juni 1878 B. 6088, betreffend den Schulwechſel
yon Kindern, finden wir uns veranlaft, zur Berein-
fachüng bes Gefchäftsganges und im Iutereffe ber Schul:
befuchscontrole hiermit anzuordnen, daß bie nach Maß⸗
gabe ber angezogenen Verfügung. auszuftellenden Ent⸗
aſſungszeugniſſe fortam direlt dem Schulvorftande des
neuen Schulortes (gleicpeifig mit der Anzeige von dem
betreffenden Schulmwechfel) zu überfenben find (efr.
Verfügung vom 22. Yuli 1875 B. 6560),
Gaffel den 31. December 1885.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen und Schuiſachen.
An füunmtliche Röniofige * und fünmtlige Siabtſchüul⸗
depntafionen. (J. B 54.)
11. Nachftehenven * bringen wir hierdurch in
Folge deshalbiger Aufrage in Erinnerung.
Nachdem ich aus Anlaß der Berichte der Königlichen
Regierung vom 8, Juli und 13. Auguſt d. J. (B. 4357
und 8401) mit dem Herrn Yuftiz-Mmifter in Scprift-
wechjel getreten bin, Hat derſelbe mittelft Zirkular-
Verfügung vom 17ten v. Dits. die mit ver Strafvoll-
ser betrauten Behörden und Beamten Seines
orts angewiefen, ſich in benjenigen Fällen, in welchen
* —— gegen ſchulpflichtige Kinder zu vollſtrecken
find, mit bei Setreffenben chulvorſtänden (Schuldepu⸗
tationen ꝛc.) über bie zur Vollſtreckung ver Strafe ge—
eignetite Zeit vorher zu verftänbigen und den hierauf
beyüglichen Wünfchen dieſer Behörden thunlichſt Rechnung
zu tragen.
Den Uebelftänden, welche vie Strafvollftredungen
"während nicht’ ſchulfreier Zeiten und. ohne worgängige
Benachrichtigung der Schulverftände zur Folge haben,
wird ſonach fortan vorgebeugt werben können.
Berlin den 7; November 1881.
erium ber geiftlichen, Unterrichts und Mebizinal-
Angelegenheiten. Im Yuftr.: de la Croix.
An die Königliche Regierumg zu Eaflel, (9.-Rr. U. Ula 17486.)
nei vorjtehenber Verfügung erhalten die
2, zur Mitteilung. an-die Schulvorjtänbe
beß behreffenben Kreifes (Bezirks) und vie Stadiſchul⸗
dvepisiationen zur. Nachricht,
.&affel den 21. Rovember 1881. ;
—2 — Regierung,
’ r Kirchen⸗ und n.
An bie a ng fr "lanrälhe —
ſowie * Stadiſchuldepu ·
* * rb und ER ' —
2 “Ba Anl Galle an an unfere Verfügungen vom 10ten
Suli 1883 B gt (Shulveroronungsbiatt 1883, ifde.
— 20) und vom 30. November 1883 B. 13578
(eBempaf. Iahrg. 1884, Moe; Nr. 6) machen wir dar⸗
auf’ aufmerffam, daß von ver Sammlung der: dafelbit
enpfohlenen patrio tiſch en Erzählungen von Ferd.
—— nunmehr 6 weitere Baͤndchen erfchienem find,
ebenfo wie bie früher erfchienenen zur Anfchaffung
für Jugendbibliotheken Hiermit empfohlen werben.
Es find dies folgende:
3) Bilder aus den Breibeitätriegen von 1813 bie 1815,
2) Künftler und Handwerker, eine Erzählung aus ber
Zeit von 1815 bis 1830
3) — vom Dänenjsche! Grzäßfung aus den Jahren
4) Drei — Männer: König Wilhelm, Bis—
"mard und Moltke,
Loniggratz,
An's Valerland, an's theure, ſchlleß' dich an.
"Eine Erzaͤhlung aus er — 1866 bis 1871.
Gaffel ven 6. März 188
Königli nice ;
(B. 19521) Abtheilung für en- unb Schulfachen.
18. Auf Ihre Eingabe vom 14. Dezember pr., betref»
fend die von Ihnen — ———— — von
Taſſel und Untgegend", erwidern wir Ihnen, nach An-
we der hiefigen Startihufinfpetion, daß wir zwar
it der Lage find, ‘die obligatorifche Einführung
vieſes Baches in ven — Schafen anzuordnen, je»
vdoch in, der nächften Nummer des Schulverordnungs⸗
Bra die Lehrer auf diefes, die Methodik des-Unter-
richtes in ver Heimatkunde an einem praftifchen Bei-
—* veranſchaulichende und zur Fortbildung auf dieſem
ebiete anregende Hülfsmittel aufmerkſam machen
werden. Caffel am 23. Januar 1
Kobnigliche Regierung,
bag va. für Kirchen» und Schulſachen.
"An den Lehrer, Seren #. Gib, Wohlgeboren, hier. (B. 640.)
14. Bei ver ren des Gegenftandes. wird das
"vom 1; April d. 9. ab in Kraft tretende Gefeg vom
'6. Bull, J., die Benfioniriing der Lehrer und Lehre:
ririten an ben öffentlichen Vollsſchulen betreffend, an
biefer Stelle zur Kenntniß ver beteiligten reife gebracht.
'Wir Bil helm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ic. verorbnen, unter Zuftimmmug beiver Hänfer
des Landtages ber — für den ganzen Umfang
derſelben, was folgt:
Artikel L
Bis zum Erlaſſe eines Geſe
haltung der öffentlichen Vollsſ
über bie Unter⸗
ulen gelten für bie
‚Ehren;
nagel in Ravolzhauſen aus gleichem
‚zollern mit- ver Zahl. DU
Penfioniruug der Lehrer und Lehrerinnen an benfelben
—* >. mmungen:
1. Jeder an einer zur Erfüllung der alfge-
— Schu Hi ht dienenben Sfenttichen Säule (öffent-
lichen Vollsſchule) definitiv angeftellte Lehrer erhält
eine lebenslängliche Penſion, wenn er nach einer Diertft»
* von wenigſtens zehn Jahren in Folge Lörperlichen
ebrechens ober wegen Schwäche feiner "förperlichen
ober geiftigeu Kräfte zur Erf dung feiner une
in ben ſtand
dauernd unfähig, ift „und —*
verſetzt wird.
It die Dienſtunfähigkeit die Folge einer Krankheit,
Berwunbung ober ſonſtigen Beſchädigung, welche ber
Lehrer bei Ausübung bes Dienfted oder aus Beran-
laſſung deſſelben ohne eigene Verſchuldung fich ige:
zogen bat, jo tritt. die Penfionsberehtigung au
Türlerer als zehnjähriger Dienftzeit ein,
Bei Lehrern, welche das fünfundfechszigfte Lebens»
jahr vollendet haben, ift eingetretene Dienftunfähigkeit
nicht Vorberingung des Auſpruchs auf Penſion.
Lehrern, welche, abgeſehen von bem Falle des Ab⸗
ſatzes 2, vor Bollendung bed zehnten Dienftjahres dienft-
unfähig und deshalb in Ruheſtand verfeßt werben,
kann bei vorhandener Bebürftigkeit von dem terrichtg+
minifter eine Benfion entweder auf beftimmte Zeit oder
—— bewilligt werden.
8. 2. Die Penfion beträgt, wenn die Verſetzuüg
in den Ruheſtand nach vollendetem zehnten, jedoch vor
vollendetem elften Dienftjahre erfolgt, !*],., und fteigt
von. ba ab mit jebem weiter zurüdgelegten Dienftjahre
um 1/;, des im $. 4 beſtimmten Dienſteinkemmens.
Ueber den Betrag bon *5/,, dieſes Einkommens Hin-
aus findet eine Steigung nicht ftatt,
In dem im $.1 Abfag' 2 — Belt: gi
bie Penſion 1’,,,, in bem Falle bes 1 Abſatz
höchftens '5),, des — ** lernte,
Fortjebung folgt im nächſten Blatte.
BerionalsChronif.
Dem Lehrer, Cantor Heinichen in Beckedorf iſt
zu feinem fünfzigjäßrigen Dienftjubilium das Allgemeine
eichen mit. ber Zahl 50 und dem Lehrer, Huf-
Unlafje der, Adler
der Inhaber des Königlichen Hausordens von ‚Hohen:
llergnädigſt verliehen worden.
Die von dem Pfarrer Kimpel zu Ehringen einft-
weilen verwaltete Ober-Schulinfpection über bie Schwulen
der Claſſe Wolfhagen, fowie.-über die im Kreiſe Wolf-
hagen befegenen Schulen : der Claſſe Gudensberg iſt
vem Metropolitanatsverwefer,: Pfarrer. Ruppel zu
Wolfhagen und bie. von dem Letzteren in ‚feinem. bis-
‚berigen Amte als Pfarrer. in Asbach, Kreifes Wigen-
banjen, verwaltete Ober-Schulinjpection über die Schulen
ber Claſſe Allenporf dem Metropolitan Yautemann
zu Allendorf ap. Werra übertragen worben; ‚ferner
wurde ber Meteopolitnnats = Berwefer, ‚Pfarrer von
Lorentz zu Nentershaufen ‚mit ber: infolge des Ab»
lebens des Metropolitans Schminde zu Sontra .er-
levigten Ober- Schulinfpection über die Schulen ber
Glaffe Sontra beaufträgt.
Den Pfarrern Dettmering zu Nieverwalgern und
Da aus zu Berna ift wie Lolal-Schulinfpection über
bie Schulen ihrer Kirchfpiele und dem 2ten Pfarrer
Henze zu Witenhaufen die Lolal-Schulinfpection über
bie ule der Filialgemeinde Unterrieven übertragen
worben,
Die Wahl des Bürgerausfhußmitglieds, Kaufmanns
Michel zu Schmallalvden zum Mitglieve der Stabt-
fhul-Deputation dafelbft ift beftätigt worben,
Berfegt wurben bie Lehrer Schmidt zu Hell-
ftein, Sr. Gelnhaufen, als Lehrer an vie ev. Schule
zu Neuenfchmidten, desf. Kr, Kaufmann zu Wettges,
Sr. Gelnhaufen, als Lehrer an die ev. Schule zu Hell-
ftein, besf. Kr, Huhn zu Rudolphshan, Kr. Hünfeln,
als Lehrer an bie ev. Schule zu Lettgengbrunn, Amtsbez.
Orb, Schomberg zu Neuſchwambach, Str. Gersfelb,
auf Präfentation als Lehrer an die ev. Schule zu
Wenbershaufen, desf. Kr, Weidemann zu Malsjelp,
Kr. Melfungen, als Lehrer an die ev. Schule zu Großen»
ritte, Landir. Caſſel, Stämmler zu Großenritte,
Lanpfr. Caffel, als Lehrer an bie ev. Schule zu Mals-
feld, Kr. Melfungen, Gramm zu Rich, Fr. Gersfelb,
als Lehrer an die Fath. Schule zu Lütter, desſ. Kr.,
Volkmar zu Weißenborn, Kr. Eſchwege, als Lehrer
an die ev. Schule zu Barchfeld, Sr. Schmallalven,
Möller zu Oöringhaufen, mtsbez. Vöhl, als Lehrer
an bie ev. Schule zu Vlarienhagen, desſ. Amisbez.
Die definitive Anftellung des Lehrers Bier—
wirth zu Holzhaufen, Sr. Hofgeismar, als Lehrer an
ten Stabtfchulen zu Eſchwege und des Lehrers Steig
zu Ebsdorf als Lehrer an den ſtädt. Volksſchulen in
Marburg ift beftätigt worden.
Ferner wurden definitiv angeftellt die feither pros
viforifch beftellten Lehrer Gebhardt zu Obernfirchen,
str. Rinteln, als Lehrer an der Stabtfchule dafelbit,
Stüd zu Nieverasphe, Kr. Marburg, als Lehrer an
der ev. Schule daf., Bolze zu Schaden, Kr. Gers—
feld, als Lehrer an der ev. Schule daſ., Pairan zu
Ba Kr. Hofgeismar, ald Lehrer an ver en.
ule daf., Löthel zu Medbach, Kr. Hersfelo, als
Lehrer an der ev. Schule daf., Riehl zu Beberbed,
Kr. Hofgeismar, als Lehrer an ber ev. Schule baf.,
Hammerfchlag zu Flieven, Ar. Fulda, als Lehrer
an der kath. Schule daf., Mans zu Bösgeſäß, Hr.
Gelnhaufen, als Lehrer an ver ev. Schule daf., Bed
zu Wollmar, Kr. Marburg, ale Lehrer an der evang.
Schule daſ, Hartmann zu Goßmannsrode, Kr. Hers⸗
feld, als Lehrer an der ev. Schule baf., Ripps zu
Beifeförth, Kr. Melfungen, als Lehrer an ber evang.
Schule daſ., Klaffert zu Höchſt, Amtsbez. Orb, als
Xehrer an der fath. Schule daſ., Bilz zu Alsberg,
Amtsbez. Orb, als Lehrer an ver fath. Schule baj.,
Degenharpt zu Altmorſchen, Kr. Melfungen, als
Lehrer an der ev. Schule daf., Hoos zu Lohra, Kr.
Marburg, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Meper
zu Eſcher, Kr. Rinteln, als Lehrer an der ev. Schule
baj., Fickert zu Rasborf, Fr. —— als Lehrer
an der Fath. Schule daſ, Yömw zu Buchenau, Fr. Hün⸗
feld, als Lehrer an der fath. Schule daf., Hoffmann
zu Mittelkalbach, Kr. Fulda, als Lehrer an ver fath.
Schule bel Gutmann zu Erdmannrode, Kr. Hün⸗
feld, als Lehrer an der israel, Schule daf., Zöwen-
jtein zu Sachfenhagen, Kr. Rinteln, als Lehrer an ber
israel, Schule daſ, Andorn zu Fronhaufen, Ar. Mar-
burg, als Lehrer an ber israel. Schule daf., der Lehrer⸗
gehülfe Bonderan zu Fulda als Lehrer an ven kath.
Schulen daſ.
Die proviforifche Anftellung ver Lehrer Wörner
zu Steinau, Lepper zu Hofgeismar, Kreig zu Duber-
Habt, Kurzrod zu Marburg, Walther zu Ufingen,
Hamel zu Hoof, Jobſt zu Caſſel und Fleifhmann
zu Hettenhaufen als Clementarlehrer an ven ftäbt.
Schulen in Gafjel, ſowie des Lehrers Schmidt zu
Barchfeld als Lehrer an den Stabtjchulen zu Efchivege
iſt beftätigt worben.
Ferner wurden proviforifch augeftellt vie Lehrer
Ickes zu Nordeck, Hr. Marburg, als Lehrer an ver
Stadifhule zu Gelnhaufen, Bial zu Sorga, Kr. Mar-
burg, ale Lehrer an ven jtäpt. Vollsſchulen zu Boden-
beim, Weißbrod zu Elgershaufen, Landkr. Caſſel,
als Hülfslehrer am reform. Waifenhaufe zu Caſſel,
bie Tehrergehülfen Rojenftod zu Fulda als Lehrer
an ber ev. Schule daſ, Karg zu Bodenheim als Lehrer
an ber kath. Schule daſ, Gleim zu Beſſe als Lehrer
an der ev. Schule zu Glgershaufen, Landkr. Caſſel,
Mangold zu Hertingshaufen als Lehrer an ver ev.
Schule zu Hettenhaufen, Kr. Gersfeld, Gerlach zu
Lorsbach, Regierungsbez. Wiesbaden, als Lehrer an ven
ftäbt. VBolksfchulen zu Bodenheim, die Schrilamtscan-
didaten Trupp zu Gelnhaufen als Lehrer an ber
Stadtſchule dal., Schröder zu Wüftenfachfen als
Lehrer an ber fath. Schule zu Abtsroda, Kr. Gersfeld,
die geprüfte Lehrerin Hildebrandt zu Caſſel als
Lehrerin an der Stabtjchule zu Homberg, fowie bie
jeither beauftragte Handarbeitslehrerin Rlo h s zu Hana
als ee an ben ſtädt. Voltsfchulen baf.
u Lehrergebülfen wurben bejtellt der Lehrer
Wiederholp = Abteroda für die kath. Schulen in
Fulda, die Schulamtscandivaten Bölfer aus Walters-
brüd für die ev, Schule in Goßfelden, Kr. Marburg,
Hainmöller aus Ejchwege für bie ev. Schule in
Wolfsanger, Lanbfr. Caffel, Bodenbender aus Holz-
haufen, Kr. Kirchhain, für vie ev. Schule in Moifcht,
Kr. Marburg, Aſchenbrenner aus Retterove für die
ev. Schule zu VBollmarfen, Kr. Wolfhagen, Bernhardt
aus Nieverhülfa für die ev. Schule zu Frieprichsfeld,
Fr. Hofgeismar.
Die nachgeſuchte —— erhielten
die Lehrer Fromandi zu Roßbach, Hartmann zu
Lütter, Trieſchmann zu Biedebach, Barchfeld zu
Marienhagen, Geis zu Kerbersdorf.
Ferner wurden aus dem Schuldienſte entlafjen
bie proviſoriſchen Lehrer Dickhaut zu Mardorf, Sr
Kirchhain, und Göhner zu Rückers, Kr. Fulda.
Geſtorben find die Lehrer Peter zu Haddamar,
— zu Kruspis, Pfeffer zu Moiſcht, Löchel zu
Schmittlotheim, Werner zu Weyhers, Berge zu
Zwergen, Sprenger zu Nieberflein,
Taſſel. — Gebrudt in der Hof- und Waifenhbang-Buhbruderei,
"ja welcher Formulare ebenda und in Hamburg
dem Kaiferlichen Poſtamte Nr. 2 umentgeltlich zu
Naben’ find. Genügt dem Ginreicher ver Zinsfchein-
ansefungen eine nummerirte Marfe als Empfangsbe
Meinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er
eine ausbrüdliche Befcheinigung, fo ift es doppelt vor⸗
ı zulegen. - Im Tegteren Falle erhalten die Einreicher
tad eine Eremplar, mit einer Empfangsbefcheinigung
verjehen, fofort zurüd. Die Marke ober Empfangsbe:
ſheinigung ift bei ver Ausreichung der neuen Zinsjcheine
urückzugeben.
In Schriftwechſel kann die Kontrolle der
Staatspapiere ſich mit den Inhabern ber
zinsſcheinanweiſungen nicht einlaſſen.
Wer die Zinsſcheine durch eine ber oben genannten
Provinzial-Raffen beziehen will, hat derfelben die Zing-
\deinamweifungen mit einem boppelten Verzeichniſſe einzu-
reihen, Das eine Berzeichniß wird mit einer Empfangs-
kideinigung verſehen fogleich zurückgegeben un ift bei
Aushändigung der Zinsfcheine wieder abzuliefern. Fors
mulare zu diefen Verzeichniffen find bei ven zes
al» Kaffen und den von ben Königlichen Re—
gerungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven jonftigen
Rafien unentgeltlich zu haben. ?
Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf
& zur —— ber neuen Zinsſchein⸗Reihe nur dann,
ven die sicheinanweifungen abhanden gelommen
ind; in diefem Falle find die Prioritäts-Obligationen
adie Kontrolle der Stuatspapiere oder am eine ber ge
aumten Provinzial-Raffen mittelft beſonderer Eingabe
cinzure
Schließlich machen wir darauf aufmerkſam, daß in
Zulunſt 20 Stück Zinsſcheine für einen Zeitraum von
ihn Jahren und nicht mehr 8 Stüd Zinsfcheine für
4 Jahre werben andgereicht werden und baß bie ben
Zintſcheinen Reihe VII jeht beigegebene Amweifung zur
Abhebung der Zinsfcheine Reihe VIII eine dement-
Imehende Faffung erhalten hat.
- Berlin ven 18. December 1885.
Haupt-Berwaltung der Staatsſchulden.
„Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare
u den Verzeichniffen über bie zur ne hen oma
der neuen Zinsſcheine nmebft Zinsfchein - Unweifungen
einzureichenden Anweiſungen in unferem Bezirke bei ber
biefigen Negierungs » Hauptfaffe fowohl, als bei ven’
Ammtlichen Steuerlaſſen unentgeltlich zu haben find.
Caſſel den 30. December 1885.
Königliche Regierung. Magdeburg.
51. Die Zinsfcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu ben
Shufoverfchreibungen der Preußiſchen Staatsanleihe
vom Jahre 1862 über vie Zinfen für die Zeit vom
l. April 1886 bis 31. März 1890 mebft den An-
meifungen zur Abhebung der Reihe VIII werden vom
1. März d. 9. ab von ber Kontrolle ver Staatspapiere
hierſelbſi, Oranienftraße 92 unten rechts, Vormittags
den 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Feſt⸗
}
tage und ber legien drei Gefchäftstage jeden Monats,
ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine Lönnen bei ver Kontrolle felbft in
Empfang genommen, over burch bie Regierungs-Haupt-
kaffen, fowie durch die Kreisfaffe in Frankfurt Main
bezogen werben.
Wer die Empfangnabme bei der Kontrolle ſelb
wünfcht, hat verfelben perfönlich oder durch einen Beauf-
tragten bie zur Abhebung ver neuen Reihe berechtigenpen
BZinsfcheinanweifungen mit, einem Verzeichniffe zu über-
geben, zu weldem Formulare ebenda und in Hamburg
ei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich zu
haben find, Genügt dem Ginreicher eine mumerirte
Marke als Empfangsbefcheinigung, jo it das Ber-
zeihnig einfach, wünfcht er eine ausdrückliche Beſchei⸗
nigung, fo iſt es boppelt vorzulegen. Im lepteren
Balle erhalten die Einreicher das eine Eremplar, mit
einer Empfangsbeſcheinigung verfehen, fofort zurüd.
Die Marlke over Empfangsbejceinig iſt bei ber
Ausreihung der neuen Zinsfcheine an Be
In nina fann die Kontrolle der
Staatspapiere fih mit den Inhabern der
Zinsfheinanweifungen nit einlajfen.
Wer die Zinsfcheitie durch eine der oben genannten
Provinziallaffen beziehen will, hat verjelben bie An-
weifungen mit einem boppelten Verzeichniffe einzureichen.
Das eine Berzeihnig wirb mit einer Empfangsbe-
fcheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei
Aushändigung der Zinsſcheine wieder abzuliefern. For⸗
mulare zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gebachten
Provinzialfaffen und den von ven Königlichen Regie⸗
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenben fonftigen
Kafjen unentgeltlich zu haben.
Der Einreihung der Schuloverfchreibungen bevarf
e8 zur Erlangung der neuen Zinsfcheine nur dann,
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen
find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an
bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine ber ge-
nannten Provinzialfaffen mittelft befonverer Eingabe
einzureichen, .
Berlin den 5. Februar 1886.
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden.
Die vorftehende Bekanntmachung wirb bierburch
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß vie Formulare
zu den Verzeichniffen über bie zur Empfangnahme ver
neuen Zinsjcheine nebſt Zinsfchein-Anmweifungen einzu⸗
reichenden Anweifungen bei ber biefigen Regierungs-
Hauptfaffe und den fünmtlichen Steuerfaffen unferes
Bezirks unentgeltlich zu haben Er
Gafjel ven 13, Februar 1886,
Königliche Regierung. Magdeburg.
252. Ju der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt
zu Berlin wird zu Anfang October I. 3. wieberum
ein jechsmonatlicher Kurjus zur Ausbildung von Turn:
lehrern eröffnet werben,
Bedingung für den Eintritt ift, daß der Aufzu—
nehmende bereits Lehrer einer öffentlichen Unterrichts:
anftalt oder daß er Candidat des höheren Schulamts
iſt.
auf gelegt, daß ſie die zweite Lehrerprüfung bereits
beſtanden haben und daß fie nach ihrer Stellung ge—
eignet erfcheinen, neben Erlangung einer größeren Be—
fähigung zur Ertheilung des — * an ihrer
Schule zugleich für die Ausbreitung dieſes Unterrichtes
in weiteren reifen des Schulwefens thätig zu fein.
' Anmeldungen, welchen ein Lebenslauf, das Prüfungs-
zeugniß, fowie eim ärztliches Zeugniß darüber beizu-
fügen ift, baß der Körperzuftand und bie Gefunpheit
des Beiverbers die mit großer Anftrengung verbundene
Ausbildung zum Turnleirer gejtatten, find bis zum
1. Juni l. I. ummittelbar bei uns einzureichen,
Gaffel den 5. April 1886.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen und Schulfachen.
Belamntmahungen communalftänd. Behörden.
253. Die burd) bie unterzeichnete Divection am 9. April
1838 auf ven Namen des Generalmajord Müldner
von Müluheim zu — Pu Schuldver⸗
ſchreibung der Landeskreditkaſſe VII. Abth. Serie B. a.
Nr. 3751 über 200 Thlr. iſt von dem Juſtizrathe
Müldner von Mülnheim vahier mit dem Antrage
auf Umfchreibung in ein fursfähiges Papier vorgelegt
worben.
Gemäß dem $. 16 ver Berorbuung vom 16. Augujt
1867, betreffend die Außer» und Wiederinkursſetzung,
wirb Jeder, der au dieſem Papier ein Unrecht zu haben
vermeint, hierdurch aufgeforvert, dasſelbe bei ver unter-
zeichneten Behörbe innerhalb der nächſten ſechs Monate,
ſpäteſters am 15 Juni 1886, fehriftlich anzuzeigen,
widrigenfalls die Kafjation des Papiers erfolgen und
der Antragfteller ein neues kursfähiges erhalten wird.
Caffel am 2. December 1885.
Die Direction der Landeskreditkaſſe. I. U: Lotz.
Bacanygen.
254. Zu Waldkappel foll vom 1. Juni d. 9. ab
eine Ate Lehrerftelle gegründet werten, mit welcher
neben freier Wohnung und 90 Mark Fenerungs - Ent«
ſchädigung ein jährliches Gehalt von 750 Mark ver:
bunden iſt. Geeignete Bewerber haben ihre Meldungs-
gejuche mit ven — Befähigungs- und Sitten⸗
zeugniffen binnen 3 Wochen entweder an ben Königlichen
Yofalfchulinfpecter, Pfarrer Wepler zu Walbfappel,
oder an ben unterzeichneten Landrath einzufenden.
Eſchwege den 26. März 1886.
Der Königliche Sculvorftand von Walpfappel.
Grimm, commiff. Landrath.
255. Bewerber um die am 1. Mai d. I. zur Er:
ledigung kommende, mit einem competenzmäßigen Ein—
fommen ven 1050 Mark nebft freier Wohnung und
(Anfertionsgebübren fir ben Raum einer rar
und für }
Hinfichtlic der Volfefchullehrer wird Werth bar-
82
— Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 27.
eile 20 Rei ig. — Belagablätter fü b 4 Bogen 5
Te a en nr u a
90 Mark für freie Feuerung verbundene Iſte Schuljtelle
zu Helmarshanfen wollen ihre mit den vorgefchrie-
benen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche binnen
4 Wochen an den Schulvorftand von Helmarshaufen
zu Händen des Königlichen Landraths zu Hofgeismar
einreichen. Hofgeismar am 29. März 1886.
Der Slönigliche —— von Helmarshauſen.
r. Wentzel.
256. Die katholiſche Schulſtelle zu Kerbersdorf,
mit welcher ein Dienſteinkommen von 750 Mark nebſt
freier Wohnung und Feuerung verbunden. ift, wird
durch die Entlaffung des feitherigen Stelleninhabers
mit dem 1. Mai cr, vacant.
Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche nebſt Zeug-
niffen binnen 3 Wochen an den Yokalfchulinfpector,
Herrn Kaplan Kirchner zu Salınünjter, oder an ben,
Unterzeichneten einreichen.
Schlüchtern ven 30. März 1886.
Der Königliche Schulvorſtand.
Roth, Yanprath.
257. Die Schulftelle zu Nieverbeisheim, mit
welcher Kirchenbienft verbunden ift, wird in Folge Ent»
lafjung des feitherigen Inhabers vom l6ten d. Mis.
ab zur Erledigung kommen.
Bewerber um diefe Stelle werben aufgefordert, ihre
Gefuche mit ven nöthigen Zeugnilfen binnen 14 Tagen
unter der Adreſſe des mitunterzeichneten Landraths ein-
jureichen. Homberg u, Nieberbeisheim ven 1. April 1886.
Der Königlihe Schulvorjtand von Nieverbeisheim:
Der Yandrath. Der Localfchulinfpector.
I. V.: Hartdegen. Jacobi, Pfarrer.
258. Bewerber um die zum 1. Mai er. —
mit einem competenzmäßigen Eiukommen von 955 ME.
nebft freier Wohnung und 90 Mk. für freie Feuerung
verbundene Schul- und Küfterftelle zu Exten wollen
ihre mit ven nöthigen Zeugniffen verfehenen Melvungs-
gefuche binnen 14 Tagen an den Rocaljchulinfpector,
Herrn Pfarrer Niemeyer zu Erten einreichen.
Rinteln den 1. April 1836.
Der Königliche Schulvorjtand.
Perſonal⸗Chronil.
Der Regierungs-Supernumerar Röhre iſt vom
1, April er. ab unter dem Vorbehalte des Widerrufs
zum entmeifter zu Gersfelo beftellt.
Der Regierungs-Supernumerar Jung ift vom Iften
April er. ab unter dem Vorbehalte des Widerrufs zum
Rentmeifter zu Giefelwerber bejtellt.
"Der feitherige Auffeher Frievrih Wilhelm Hafer-
malz ift zum Werkmeifter bei der Stöniglichen Straf>
anftalt in Ziegenhain ernannt worben,
Kröger.
Redigirt bei Königlicher Regierung.
Gaffel. — Gedrudt im der Dofs und WailendanssBnhbruderei
; = i =
— Amtsblatt
er Rönigliden Negierung su Gaffel
18. 2
Ausgegeben Sonnabend den 10. April. 1886.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
’ Kupielgen bringen wir bie vorläufigen Ergebniffe ver Volkszählung vom 1. Dezember 1885 nach den Feſt—
dungen des Königlichen Statiftiichen Büreaus Hinfichtlich des Negierungsbezirls Caſſel nach der vom 1. April de 9.
geltenden Landeseintheilung zur öffentlichen Kenutniß.
aſſel ben 29. März 1856. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
— Kommunale Porn Hause Ortsamvejende © —
Vobnſtä P Ortsane] ;
u Kreife. verbände. Wehnftätten, haltungen, Bevölkerung. weſende Zunahme (4)
> mg — — — — * ——1Abnahme (—)
8bte. = Wohnhbäuf I» 8- 5 |st3lonı Li. 13 ve⸗ ber Bevöll
„I% Wohnh uſer Ess z 582] Männ| Weib⸗Zu⸗ ſpoltlerungſoer Bevöllerung
nbgemeinden van 2 5 | ug) 33 752] lie | liche ſammen] 1880 von
> 2000 imo mehr 9.» ES |nDEßel 323 38° i — über: | 1980 bis 1885
Einwohnern | £ 3 = S|523 55 = g - haupt.
3 e ẽ 5 |” SWwE2l = EI BPerjonen |’ —— —
„|. = — J 3" 5 * —— Perſonen überbanpt | Prozent
2178| 5 I 6 71% —0o 163 4“) 1
1 | | |
is Caffet | 1 | 2504| 59 56] 13270) 23] 31171, 32917| 64088 sau] — 9,95
is Caſſel | | |
eiben . . — | 1 200 7 A 1116 3 2799, 2559 5358 4015 1343 3345
Feitmold . * — 41 — a 5521-—| 1376 1374 2750| 2128|+ 622-429,
Zeableröhaufen . — 1! — 1661 1 — 5291 — 982 1194 21761 189294 234 41501
kungen. „I — 1 — 265 1 — 453 1) 1003) 1107 21101 2123— 13— Osı
re . — 52 5482 68% 14 9705 6 22925] 24217 47142] 4393743205 + 7,29
1)— 1857 10 11 2054| 4] 4458| 5035 9493] S001+ 492!+ 547
} I 19 — — 277 2 6478 12] 1067) 1101 2168] 203854 13014 6,38
u 1li—|— 149) 1 — 255 — 527) 576! 1103| 1190)— 871 7,31
ee 3769 24 66466 833 151 91051 19] 20071] 22369! 42440] 43107)— 667|-— 1,55
Ste... 3 — — J 1511 15 7 2787) 16] 6052 6712| 12764] 12220) + 53511 437
E- dänblihe Orte. ! — | 69, 24 5135. 70 sl 6318l 31 14019! 15657: 29676] 3087812021 3,59
: art berg. |
ranfenberg . . 1!i— | — Mi 2 — 5837| 314 1271| 1339| 2660] 2694— 341 1,26
Gemünden. .| 1 | 222 23—| 2731 —| 64 684 ısısl 13661-- 48 351
Rojentbal . 1ji—|— 71) 8 — 222) 1 524 574 1098| 1108I-—- 51-0,
wiantenaun. .„ . „| 1| — 1751| — | - 236) — 475) 520) 995] 10671 72— 6,74
— Kreis .| 4, 61 3561| 36 4 4633 6 11465) 12277 23742] 2a121 379)— 1,57
Bon Stäbe . . . 4 — 1041| 12 1318| 4 2904] 3167) 6071] 6230 159 — 2,55
> Tänvlice Orte . =] 61 2320| 24 4 3215| 2) 8561| 9110| 17671] 17891) 220|— 1,23
‘ Fritzlar. Il
zlar . 1I11 —— 410 2 63 54 17109 1519 32381 3021]-- 2174 7,18
ven 1 | — 0 3 1 A 4 sa 982 18551 ar 23— 18
11 — | 94 6 15 3 24 297 5411 608 67)— 11,02
Kreis 3 | 47 1140| 30) 2] 5382) 12 12661) 13641) 26302] 26284) 184 0,07
!,..131—- za 10 1 1162 10) 2836 2798 5634] 5507-4 1274 231
[5 Iimdliche Orte. — | 47 37 2—4 4220 21 9825| 10843) 20668] 20777I— 109 0,52
6. Fulda.
uida —— 11 — | 1080| 16 1 2502 14 5685) 6541 122261 115004 7194 635
Kreis . 1 114) 6687; 2707 Aal 9780) 20] 22934) 25268! 48202] 47901] 301 + 0,3
a ländliche Orte . | — | 114 A607] 2>54| 38] 7188) 6] 17249] 18727, 35976] 36394) — 418!— 115
Kommunal
verbänte.
Bohnftätten.
Stäbte | H = | Wohnhänfer aEy
* Yandgemteinben von Ei ETE ur
2000 und mehr 2/21 = |.E28;
Einwohnern. eisl 8 [328355
16 6 | 37
l bb 1617
‘. Gelnhauien, | | |
Gelnhauſen . . 1 —!-— 498 3 1
Orb . ; — — Bm
Nichterabadh . I. 161! 1 1
reis 3 72 7 664 100 14
davon Stäbe . . .| 33 —I—| 1270 15 5
» ländliche Orte .|— | 72 7 5373
8. Geröfeld. |
Gersfeld ur 1. —. = 216 3 1
Taun a,Röhn 11 .— |, — 171 y —
Kreis 2 52 U 3647 1371 12
davon Städte — —— 387 12 1
ländliche Orte. I — 52 11 3260| 1250 1]
9. Stadtkreis Hanau] 11 — | — | 1707 28 23
10. Landkreis Hana, |
Windeden. .. . | SPEER DR 20 AM —
* Bergen 424 4 i
*Langenſelbold 439 13 —
*Fechenheim. 221 6 —
*Großauheim. dl U—
Kreis 5383 77 15
davon ländliche Orte . 5134 73] 15
11. Hersfeld. J
Hersfeld ’ 6356| 231 10
Kreis 5096| 1051 27
baren länblide Orte . 4460| 82
12. Hofgeismar, |
Hofgeismar 45 6 4
Örebenitein . 324 8 —
Carlshafen mM 9 3
Immenhauſen 21816
Helmarshauſen U —
Trenbelburg . 1161| 3 —
Yiebenau . . . 89 3 1
Kreis 5472) 124 15
davon Stäbte . . 1507| 36) 8
« länpliche Orte . 3965) 88 7]
13. Hontberg. | |
Homberg . 410 li —
Borken % I 3 —
Kreis . 3534 54 4
davon Stätte . . . 6084|
„» länbliche Orte . 2928 50 4
14. Hünfeld. | |
Hünfeld a 271) 2
Kreis 3989. 1011 28
davon Ländliche Orte . 3rı8l so 28l
eg &.
E 1-82
a®P #537
ER Ia8 8
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Dänn-' Weib⸗ |
10
J Srtsanwe ende
—
liche | liche N
ET
11
1760) 14935
1551| 1821)
3781 563
20302 20744;
3889| 4319
16413} 16425
655 746,
488 602
10253] 11038
1143] 1348
9110] 9690
12205] 12174
Ortsan- Zunahme H
us — Abnahme (—)
Be⸗
Zur bollerungſder Bevollerung
ſammen 180 von
über 1880 bis 1885
en [Hr :
Berionen Jüberboupt | Brogent
12 13 14 | 15-
360Al 37 49— 181
3372] 3678— 306)— 8,832
1141] 122 88 — 716
41046) 42354— 1308| — 3,08
8204 865— 443 — 5,12
328381 3570 865 2,57
1401 4 D3l-- 36
10901 117 82|— 7,00
21291] 22 1112 4,8%
2401] 2626 1351— 5,14
188300 y7T7I— 4%
24370 23086] 4 1293 4 5,60
7391 741! 1480] 1522 42 — 2,76
1646| 1721) 3367] 311394 2544 8,16
1566| 1585) 3151] 31% 44— 1,58
1309] 13145 2623] 2456 16714 6,80
1369} 1403| 27721 26 854 3,16
18300] 18339 36729] 35 740)+ 2,05
17651} 17598, 35249] ; 782]-+ 2897
35001 471 727 7065]+ 2060| 2,92
15588] 1686% 324501 33469. —1019|— 3,08
11758) 13391) 25179 26404—1225 — 4,64
2392] 1951! 4343] 4244+ 994 233
10561 1194) 2250] 2357— 1071 4,54
731 8371 160 1755— 1551 888
609 72 13311 130014 234 176
644 657 1301 1361 — 60 44
366: 409 7 7831—- 6 07
3431 316 650 62c+ 33lı 57
18142 18574) 36716] 372301— 514— 1,88
6173) 60866 12259] 12432 173 — 1,89 |
11969 12488: 24457-247938] — 341 1,53
1715 1754 3469 3551 82 —- 231
592) 681 1273] 1248|+ 25/4 2,00
10383; 11516! 21899] 226101— 711l— 3.14
2307| 2435| 4742| 4799 — 57— 1,19
8076) 9081! 17157] 17811 — 654-—— 3,67
8633 964 1827 78114 46+ 2,55
11415 12710, 24125] 24646|-- 521— 2,11
10552! 11746. 222081 22865L-- 567— 248
- *
*
85
Kommunal» Haus Ortdanwejenbe
Kreiſe. verbande. Wehnnauen haltungen. Bevöllerung. —— — (+)
FI —— — — * a — erre Abnahme (-)
St Fb e. J = Wohrhauſer Fre ae ER Mann- Weib- | Zu |pötterung|Pet Berölkerung
emeinden von F * —— =, 23 — liche liche ſammen 18%0 bon
und mehr 5 "38: e InB 86; =3 jäg” — — übers | 1880 bis 1885
Einwohnern. Eı8| 82 Ess & FE Perfonen a RR
7 * | | 5° 3 137 Perionen J aberhaupt Prozent
si3 1141 8161971 8 19 15-72 ı2 I 2 14 | 15°
in. BF al: A |
FB 1 — | — 373 462 1054| 1074 2128| 2168— 40— 185
— 1 —|— 295 — 405 837 959 1796| 1877I— 81— 4,38
ee j I — | — 216 312 554 596) 1150| 1201— 51 425
neburg - . - 1i—|— 177| 220, —| 484 490 974] 988l— 14— 142
Shweinsberg . 1 — — 182% 210 —| 402 4371 8390| 866l- 27 3,12
Kreis 5) 33) 3] 3925 4624 10349 11450) 21799] 22485|— 686. 3,05
Stäbe . . -| 5 —|—| 1213 1609 3331), 3556|) 6887] 7100|— 213 — 3,00
fäneliche Orte. |— | 33 3 27ı2 3015| — | 7018| 7894| 14912] 15385) — 473|— 3,07
urg. |
* Fe 1 — | — | 1003 2320| 14] 6420| 6194| 12614] 11225|4 1389| + 12,37
— ll — | — 201 251| 54 617) 1161] 1180— 19— Lei
Kreis .| 2 88 6284 8295| 19 21390) 22723! 44113] 42853|+1260+ 2,94
os 2 — — | 1204 2571) 16] 6964 6811) 13775] 12405413701 +11,04
länpliche Orte. | — | 881 7] 5080 5724| 3| 14426, 15912) 30338] 30448[— 110,— 0,36
en, ! |
er i —-|— 392) 820 1708) 1928 3636 7— 0,19
ngeuberg . - U— — J 238 385 798 878 1676 128 — 7,10
: 1 — — 140 221 433 509 942 64 — 6,36
3 611 64167 5609; 11] 13068] 14684 — 28804 -1052,— 3,65
j 3 | — 770 1426: 9] 2939| 3315) 6254 - 199° — 3,08
ländliche Orte. | — | 61) 6] 3397 4273) 10129! 11369) 21498 22 853.— 3,82
— el 937 2008| 2145| 4153 1811— 418
Dibernfirchen . . 1 —-|ı — 360 652 1450| 1443) 2893 1074 3,84
— i—|—| 3% 435 7651 912] 1677 43— 2,50
t T 1 —|— 228! 5361| — 795 8351 1630 3914 en
Sachjenhagen.. . iı — | — 138) 163 — 4101| 4301 840 19+ 2
Mreis .| 5 86 12] 6210 8746| 6] 19499! 20447| 39946 39214 0m
m Städte . . -| 5 — | — J 1459 2548| 5] 5428| 5765) 11193 59|— 0,52
„ländliche Orte. | — | 86 12] 4701 6198 1] 14071) 14682) 28753] 2 451 + 159
Notenbur rg e | . j
Rotenburg 3. . 1-1 48 729 51 1403| 1624| 3027 159 — 4,99
> 1 —-|— 266 401) — 946 1002 1948 394 2,04
Behr RE 1 — 254 450; 1143| 1153) 2296 259 412.71
Kreis . 2) 63) 16] 4769 6107 14462) 15850| 30312] : - 536)— 1,74
ı Stäre . . .I 3 — | —| 70 1130 2349| 2626| 4975 120/— 2,36
ländliche Orte . | — | 63, 16] 4067 4977: 12118 13224 25337 416.— 1462
een i 1 — — 324 509, 1374 1260) 2634 454 174
: 1—!- 297 499) 1089) 1099| 2188 911— 3,99
? 1 —|i— 206 280) 572] 641) 1213 42— 3,35
; 1 — 148 178 451) 432 BRB 65 6,86
is 4 42 7 4880 5789 14238 14752) 28990 a9 Bl 2,95
Nor ee 4 — — 975 1466 3486; 3432) 6918| 707 15 — 2,16
= Haneliche Orte. | — | 42) 7] 3405) 4323 10752) 11320) 22072 228001 728 — 319
; | ! I 1"
1541 9 32471 3481, 6728| 645%%+ 276+ 4,98
21. Schmallalden.
Shmallevn . .| 1 —|I—I 79
Kreiſe.
Städte
+ anbgemeinben von
2000 und mebr
Einwohnern.
1
Steinbach⸗Hallenberg
*Brotierode
Kreis
davon ländliche Orte.
22. Witenhauien.
Witzenhaufen.
Allenborf .
Großalmerode
Lichtenau
Kreis
davon Städte
23. Wolfhagen.
Wolfhagen
Bollmarſen
Zierenberg
Naumburg
Kreis
davon Städte
laändliche Orte .
24. Ziegenhain.
Treyſa.
Ziegenhain
Neulirchen b, Ziegenh
Schwarzenborn
Kreis
davon Städte
ländliche Orte .
Se. Reg.Bez Caſſel.
davon Städte
länbliche Orte .
„ländliche Orte .
Berionat - Shronit.
Dem Wepierungsraibe Bechtold von
Kommunal:
verbänbe,
| Pr“
2 | .E
@|8 |
5
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64 132
4
Guts bezirle
86
* 5 Hand Orisamveienve
Wohnftätten, —— Bevölkerung.
Wopnhäufer E33] 35 FE3]Männ-) Weib | Zu-
— s1 —üuche liche Ijammen
— 53 ee
=} eo u zE 5 255
5 8333327 Berſonen
* — & CHE
6 I6| 7 S 9 11 12
4is| 51 306 21 1570 1b47ı 3117
395! D 1 660 5 1286 1452 2738
4712] 62 211 6879 181 152331 15875) 31108
39201 52: 211 5338 WM 11986] 12394 24380
360 9 2 7125 81 1487| 1649 3136
498 8 685 —1 1238| 1509 2797
20 7 545 —1 11951 1247 2442
172 l 312 3 641 Tor 1341
22} 4645) 113 9] 6496) 17] 13989] 15346. 20335
— 1326| 25 2268 131 4611| 5105 9716
22 3319] 88 7] 4228 4 9378| 10241; 19619
|. | |
aa 7 621 31 1833 1484! 2717
— 420 15) - I A 1069 1178: 2247
| 232 3 3311 — | 681) 807 1488
2356| 3 326 — 625 704 1330
12] 39101 108 4 001 111 11153) 12815, 23969
1300) 28 1791 5 3609| 4173 7782
12] 26101 80 4 3210 5 7TD4E 8643 16187
303 3 — 533: 2] 1048 13651 2413
1301 2 35 3 95 97T 102
- 253 422 1 125 s15, 1540
167 2 — 187 42] 481 902
13] 5543| 174 St 7477 SI 15399! 17702: 33101
018 I 1507| od 3159 35881 6777
13) 4625| 167 “I 5970 2] 12210 14114 265324
2151134262312! 4031166445
24291| 415, 153] 52609
Ehren:
ſchwert bier ift vie nachgefuchte Eutlaſſung aus dem
Staatövienjte mit Penfion zum 1.
Juli dv. J. unter
Beilegung des Charakters als Geheimer Negierungs-
ratb ertheilt worden.
Dem Regierungs-Secretair z. D. von Witzleben
iſt bei jenem am Iſten d. M. erfolgten Lebertritt in
den Ruheſtand ver Character als Kanzlei» Rath ver:
lieben worden,
(Injertiousgehügren fir ben Raum einer
13271 2151 8913511897) 250]113836
mn |
276
386685414201 8009761799641
198/118920,125525 244445236217
751257765 238766 5565311563424L-
Dem Holzbänbler und Holzſchneidemüller Carl
Orten | Zunahme (+)
weſende
24 | Abnahme (—)
pöfferunafper Bevöllerung
1B80 ten
übers | 1880 bis 1885
baupt.
Beriomen Jüberbaupt Brogent®
133116
3100 120
291 173 — 5,4
3108414 26+ 008
24630— 250 — 102
3171U— 35 1,10
2835l— 33 184
2474- 35 14
14431 102'— 7,07
308831—1548'— 5.01
99261 210 — 2,172
2095711338 — 3,38
2309. 92!— 3.28
2358-—- 111— 41
1554— 66— 424
1309 4 21!+ 1,60
2411— 443 — 181
30301— 248 — 3,99
155821- 195 — 1,19
2350+ 53 4 3,85
1745|+ 177 41014
1674-—- 135 — 8,06
al 26 2,30
33422)— 3211— 0,98
670814 694 108
26714]— 390 LA6
13354 0,17
82284 3,48
630 1,8
Anjelm jun. zu Fabrik Stolgenberg bei Salmünfter
iſt die Erlaubniß ertheilt worden, das von Sr. König—
lichen Hoheit dem Großherzege von Heſſen und bei
Rhein ihm verlichene Hofpräpifat führen zu Dürfen.
„Der Auffeher Ullrich bei der Königlichen Straf»
anftalt zu Ziegenhain tritt auf fein Nachfnchen vom
1, April er. ab mit ver gejeslichen Penſion in ven
Ruheſtand.
F Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 28,
un
ewðhulichen Druckzeile 20 Rei
für J und 1 Bogen 10 Neidspfenmig.)
Rebigirt bei Koniglicher Regiernug.
Caſſel. — Gebrudt in ber Hof» und Waifenbans-Bußdruderei
Göpfennig. — Belagsblätter für } und 4 Bogen 5
|
|
|
Amtsblatt
der Röniglihen Negierung zu Gaffel.
X 19.
auf Grund des Reichsgeſetzes
som 21. Detober 1878,
%60. Auf Grund des $. 11 des Reichögefeges gegen
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemofratie
vom 21. Dectober 1878 werben die ohne Angabe des
Drudortes, des Druders, Berlegers over Herausgebers
im Penzig, Kreis Görlig, von einem Unbelannten ver:
breiteten, die Haupt · Ueberſchrift:
„Zum 31. Augnft«
führenden gebrudten Liederterte:
Rorfeillaifew, „Die Arbeitsmänner“, „Den Dunmen»,
«den Zufrievenen«, „Aufmunterung“, „Kanon“, „Die
Belt, ein Orchefter«, „Den Jungfrauen« und „Den
bernittlern⸗, hierdurch verboten.
den 27. März 1886.
Der Königliche Regierungs - Präfivent.
rin Hanpjerp.
au
der
Al, Benachrichtigung über die Aufnapmebebingungen ber
Wummenfehranftalt zu Marburg. — In der Marburger
| Pebammenlekranftalt finden jährlich 2 Lehrcurfe Statt,
ren jever 6 Monate bauer. Der erfte Eurfus be»
Fant Anfang Januar, der zweite Anfang Juli.
| Ueber die Aufnahme in den Curſus entſcheidet vie
Königliche Regierung zu Caſſel, oder, falls die Lehr-
Achter dem — — — angehört, die
Vrigliche Regierung zu Wiesbaden. Um die Erlaubniß
en Aufnahme haben die Schülerinnen bei der König«
Ähen Regierung zu Gaffel, bezw. Wiesbaben unter
‚ njenbung eines Geburtsjcheins (das Alter ver Schülerin
% bis 30 Jahre betragen), Sittenzengniffes und
zeugniſſes, fowie einer Befcheinigung über bie
Wiederimpfung möglichft früh vor Beginn des
Gain machzufugen. ft die Schülerin von einer
| Ömeinde gewählt, fo werben bie zur Erreichung ber
eerlaubnig nöthigen Verhandlungen von ber
ı Öemeindebehörbe gehörigen Ortes eingeleitet.
‚ Bon der Ertheilung der Aufnahmeerlaubniß ift bie
drection der Entbinbungs- und Hebammen-Lehranftalt
a Marburg alsbald fehriftlich zu benachrichtigen, woranf
| ber * ere Mittheilung über bie Einbe⸗
“ung der Schülerin erfolgen wird. Beim Eintritt
* —* haben die re ben Geburts-
i i5 und Phpfifatsatteft mitzubringen.
——
"krrichtet werden.
Zumn Unterrichte auf Staatokoſten (ſogenaunter Frei-
Ausgegeben Mittwoch den 14. April.
"Die Arbeiter⸗
gefielit werben. Xeltere in ben
Die
* auf Gemeindekoſten und auf eigene Koſten
1886.
ſtelle) werden nur Schülerinnen zugelaſſen, welche von
Gemeinden gewählt ſind und zwar entſcheidet über die
Verleihung der Freiſtellen an naſſauiſche Schülerinnen
die Königliche Regierung zu Wiesbaden, an heſſiſche
die Königliche Regierung zu Caſſel. Wird * einer
Gemeinde eine Freiſtelle für ihre Schülerin gewünſcht,
fo Hat fie biefer bei ihrem Gintritt in ven Curſus
einen Berpflegungszufhuß von 108 Mark mitzugeben.
Nur nad —— dieſes Betrages wird der Genuß
einer Freiſtelle möglich.
Die auf Gemeindeloften Lernenden Schülerinnen
erhalten, glei wie auch die auf Staatsloften Ler—
nenden, freie Wohnung im Anftaltsgebäude, haben
aber das volle Berpflegungsgelo, ſowie ein Unterrichts-
bonorar von 30 Mark zu entrichten. Das 216 Mark
betragenbe Berpflegungsgelv wird quartaliter prae-
numerando mit je 108 Mark an „die Königliche Unis
verfitätsfaffe zu Marburg ober an bie Direction ber
Hebammenlehranftalt« von der Gemeinde eingefanbt
ober von ber Schülerin perjönlich abgeliefert. Das
Unterrihtshonorar wird am Schluffe des Curſus auf
von ber Direction erfolgende Rechnung eingezahlt.
Die auf eigene Koften lernenden Schülerinnen er-
halten ebenfalls Wohnung im Unftaltsgebäude, wofür
20 Mark zu entrichten find. Sie erhalten biefelbe
Beköftigung wie die übrigen Schülerinnen gegen Ent»
richtung eines Verpflegungsgelves von 108 Marf pro
Quartal. Für den Unterricht find 30 Marf preenume-
rando zu zahlen.
Sämmtlihe Schülerinnen werben beim Beginne
bed Lehrcurfus einer Aufnahmepräfung unterworfen,
Werden bei dieſer vie Regitimationspapiere der Schülerin
oder die Dualification derſelben nicht für genügend
ae jo wird bie Schülerin nicht zum Curſus
en
Eine jeve Schülerin, welde ſich beim Eintritt in
den Lehrcurfus nicht im Befige Lehrbuches be⸗
findet, erhält dasſelbe auf eigene, refp. Gemeindeloften
eliefert. Ebenfo belommen alle Schülerinnen bei ber
Entfaffung ein Tagebuch und ein Inftrumentarium zus
eftellt, wofür die Beträge den Schülerinnen, refp.
Gemeiten, gegen Enbe des L us in Rechnung
tfäafte werden be bem nen seleferin
engerä en en bei bem neu
— nur dann in — —
————
us zur Reviſion und o
andt werden. Caſſel den 7. Pen 1886.
Regierung, Abtheilung des Innern,
83
262. _Zujemmenitellung ber im Jahre 1885 im Rep begixk Gaffel trichinds oder fnnig befunbenen Schweine,
*
a — db BE Se |
| 3 Fre Behl Tzapı
trigindfen defundenen | dt | per
*— ee Tamnigen Bemerkungen,
= u. Ohmeine|,npenen] Sitlſch⸗
EEE
in denen
Amerifaniihe Flei *
Sterlelshauſen ..
20) Schlüdten.....| 656 8 — ER
Mottgers .. . . j
Schwarzenfeld . .
Steinu .....
i — aren wurden im
1} Gaffel (Stabtkreis) | 13301] 14 | Caſſel ...... 14 16 — nicht eingefüßrt
2] Gaffel (Landkreis) | 13624] 15 | Waldau ..... 1 — 20
Bettenhaufen ... 5 — —
Niederzwehren . . 3 — — Desgleichen.
Obervellmar ... 2 — —
Nievervellmar .. 4 — —
3] Eſchwege ..... 13421) 5 | Eſchwege ..... 2 — 6
— 1 — —
Lautenbach .. 1 — —
Wannfried .... 1 — —
4 —— 48771 — — — — —
5| Sriglar . .....» 9086 — — — — —
6 rg Stadt) . 4062] 4 um ER 4 — 8
Fulda (Landge⸗ 10317 21Elters ...... 1 — 2
meinven — nn 1 — —
T| Gelnhaufen.... | 7741] 19Hättersroth. 1 — 9
8) Gersfeld ..... 5118 — — Fleiſchbeſchauer
9] Hanau ......] 19255 — — — 69 Trichinenbe⸗
10| Herefeld ..... 1 Hersfeld ..... — —
11} Hofgeismar 11218] 2 —— — |
genthal R —
12] Homberg ..... 753500 1 Hemberg ..... —
13] Hünfeld ... 7160| — =
14| Kirchhain... . . 6123| — —
15| Marburg..... | 12301) 1 edlem .. eo... —
16| Melfungen ....| 9182| 8 enfungen .... —
Melfungen .... —
Spangenberg ... —
17| Orb ol 9739 — — —
18] Rinteln ..... 1334 2 | Kleinwieven —
Rodenberg .... —
19] Rotenburg.... 8741 5 | Sontra...... —
Mündershaufen —
2*
Bus | | na bu Ib Dub ui. 690 80 Int U Iua e | www | |wuum |
Yuelliallwlı II2li-l»l 1 laufen 8 - [|
21| Schmalfalven... | 8979| 2 | Schmalfalven.. . ) 46| *)In 2 Servelats-
Barchfeld — würften.
22| Vöhl (AUmtsbezirt) | 169 — — 18
23| Witz in... 95011 6Witzenhauſen ... 70
Lichtenau..... —
Biſchhauſen .... —
24| Wolfpagen ....| 790 — — 48
25| Ziegenhain ....| 9429| 2 | Neulirchen .... g
Viengsberg . =
Summa . |2306*0| 79 | 145 | 1734
Caſſel ven 8. April 1886. Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern,
3. Durchfehnitts : Berehnun
Regierungs -
der
Warktorte.
AR.
a, für 100 Kilogramm.
.+ 13/38
;
ieh 14,59] 1441| 13/47 aulor 2003 34/56
6911152411077 Eh 976 44135
BERN NE. ZIEUF TIERE
über die Markt» unb Labenpreife an den Garntfonsorten in bem
irte Gaffel für den Monat März 1886.
‚Brei
7
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Il 288 * —*
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6159 tam 102 25'22
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1/10] 1174| 2102| alts
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5 .. .+ — 30 — — 48 — 36
6 ciemar.... ——* 32 sn — 50 —— 40
7 U » » + — 35 — — 50 — for
Rotenbdurg.... — 28 — = 40 u 50
Summa . 2. 1|91f 4108| 3 16 1) —
51-1857 —150
Duräfepnittspreis | - 130] — 221 —
Gaffel am 9. April 1R86.
264. Der Herr Ober-Präfivent hat zu der von dem
Vorſtande des Vereins für Geflügelzucht zu Marburg
gelegentlich feiner diesjährigen —————
während der Zeit vom 28. bis 30 Mai d. J. beab
en Berloofung von muftergültigen und eblen
erftämmen, Tauben ꝛc. vie Genehmigung ertheilt.
Der Vertrieb der Loofe, deren micht mehr als
3000 Stück & 50 Pfg. ansgegeben werden dürfen,
bleibt auf ten Umfang der Kreife Marburg, Kirchhain,
Homberg, Frankenberg und Bievenfopf bes
Ihräntt. Caſſel den 8. April 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
265. Der Herr Minifter des Innern hat dem land⸗
fhaftlichen Bezirksvereine zu Mannheim und bem
Badifchen Rennverein daſelbſt bie Erlaubniß ertheitt,
der Ausfpielung von Pferden, Rindvieh und gewerb-
Üihen Gegenftänven, welche die genannten Vereine in
bindung mit dem am 2., 3. und 4, Mai d. 98,
pro 1 filogramm
Rafer
Reis, J
apa, | gelber
Wr Java. mittie- gebrann
rer, ter).
MA DA.)
23535552 |»
0
40
30
40
40
823311518
ala] 4 15 ab alıslıı
— 41- |52| 2/34] 3]o2]| 1\a0] - |19
Möniglihe Regierung, Wblbeilung des Innern.
in Mannheim abzubaltenden Haupt-Pferde- und Rind»
viehmarfte zu veranftalten beabfichtigen, auch in dem
füplichen Theile ver Provinz Heffen-Naffau, und zwar
in den Kreifen Hanau, Gelnhaujen, Schlüchtern, Ziegen-
bain, Kirchhain und Marburg des bdiesfeitigen Negie-
rungsbezirks, ſowie im Regierungsbezirt Wiesbaden,
Looſe zu vertreiben.
Die betreffenden VBerwaltungs- und Polizeibehörden
unſeres Bezirks werben hiervon mit der Veranlaffung
in Kenntniß geſetzt, dafür Sorge zu tragen, daß dem
Bertriebe der qu Loofe ein Hinberniß nicht entgegen»
gefegt wird. Gaffel ven 8, April 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
266. Bolizeis Berardnung. — Auf Grund bes
8. 11 der Berorbnung vom 20. September 1867 über
die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landes⸗
teilen wird hierdurch für den Umfang unferes Regies
rungsbezirkes Folgenves angeorbnet:
"7 -
Ginziger Paragraph.
Die Begleit-Fommandos militairifcher Pulvertrans-
porte haben behufs Verhütung der Gefährbung ber
Transporte die ihnen begegnenden Wagenführer, Schiffs»
führer, Reiter und fonjtigen Perfonen zu ben je nad
Umftinden erforberlichen Handlungen oder Unterlaffungen
— in®befondere zu langjamem Borbeipaffiren oder Aus»
weichen, zum Unterlaffen von ZTabadrauden, zum Aus-
Löfchen von Feuer — aufzuforbern,
Wer folcher Aufforderung nicht ungefäumt Folge
feiftet, wird — unbefchabet des nöthigenfalls zur Ans
wendung zu bringenvden unmittelbaren Zwanges — nach
8. 367 Nr. 5 des Strafgefegbuches beftraft.
Caſſel ven 8. April 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
Bacauzen.
267. Die Pfarrſtelle zu Netra in der Claſſe Eſch—
wege iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen Inhabers
erledigt. Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre
Meldungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes
ihres Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzu⸗
reichen. Caſſel ven 2. Upril 1886. _
Königliches Conſiſtorium. Weyraud,
268. Die zweite Pfarrftelle zu Gelnhauſen ift in
Folge Ablebens ihres bisherigen Inhabers erlebigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mel-
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres
Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen ander einzureichen.
Caſſel ven 5. April 1886,
Königliches Eonfiftorium. Weyraud.
269. Die katholifhe Schulftelle zu Großentaft,
mit welcher neben freier Wohnung und Feuerung ein
Einfommen von 840 ME. verbunden ift, wird in Folge
Benfionirung des jegigen Stelleninhabers am 1. Mai
d. 3. vacant. Bewerber um bie Stelle wollen ihre
mit ben erforberlihen Zeugniffen verfehenen Meldungs⸗
gef innerhalb 14 Tagen an ven Königlichen
Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Bilgrim zu Großen-
taft, oder an den Unterzeichneten einreichen.
Hünfelo den 2. April 1886,
Der Königliche Schulvorftand von Großentaft.
von Wegnern, Landrath.
270. Die katholifhe Schulftelle zu Weyhers, beren
jährliches Einfommen neben freier Wohnung, jeboch
einfchließlich einer Entihäpigung von 90 Mark für
freie Fenerung, 990 Mark beträgt, ift im Folge Tod
des feitherigen Inhabers vom 25. Februar d. I. ab
vacant. Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen
Gefuche binnen 14 Tagen unter Anfchluß ver erforber-
lichen Zeugniffe bei vem Königlichen eg hang ara
ern Pfarrer Werner zu Seen, ober bei bem
— anbringen. Gersfeld ben 7. April 1886.
Der Königliche Schulvorftand. Kreleler,
Berfonal = Chronit.
Berftorben: ver Salinen » Director, Bergrath
Schaeffer zu Sooben.
Verſetzt: ver Schichtmeifter und Secretair Müller
zu rg als Kaffenrendant an das Salzamt
zu Sooden umd
der Werts - Aififtent Gerke zu St. Andreasberg
unter Uebertragung ver Kaffen- Rendanten » Gefchäfte
an bie Berginjpection zu Habichtswald.
Dem Kreis» Phhjifus Dr. Schneider in Fulda
ift die nachgefuchte Entlaffung aus dem Staatspienfte
erteilt und vorläufig die commiffartfche Fortführung
ber Bonfikats + Gefchähte bes Kreiſes Fulda übertragen
worben.
Ernannt: der an die Königliche Generallommiffion
zu Gajjel als Mitglied des Kollegiums verfegte bis⸗
berige Regierungs » Affefjor Walpheder, früher zu
Göttingen, Allerhöchſten Orts zum Regierungsrath.
Des Kaifers und Könige Majeftät haben dem Nent-
meifter, Rechnungsrath Menfing zu Rinteln bei feinem
Ausfcheiden aus dem Staatsvienfte den Rothen Abler-
Orden Ar Claſſe zu verleihen geruht.
In den Rubeftand verjegt: der Dirigent und Ifte
Arzt Dr. Kind bei dem Yanpfranfenhaufe zu Fulda;
ber Injpector Scheffer und ver Gegenfchreiber
Fingerling bei dem Landeshospitale zu Merrhaufen;
ber Rentmeifter Röth bei dem Landeshospitale zu
Haina und
ver WegebausAuffeher Flügel zu Hünfeld.
Ernaunt: der Kreisphyſikus Dr. 3. Schneider
u Fulda zum Dirigenten und Iften Arzt des Land⸗
anfenbaufes bafelbit;
ber practifhe Arzt Dr. Kortum zum Dirigenten
und Arzt, ver Secretar ꝛc. Rohde zum Infpector und
der Bürenubeamie Mette zum Secretar und Gon-
troleur des Landeshospitals Merrhaufen;
ber Secretariatsgehülfe Schild zum Rentmeifter
bes Landeshospitald zu Haina und
der Secretariatsgehülfe Roß zum Secretar und
Controleur bei der nheil» Anftalt zu Marburg.
Berfegt: die Wegeban-Auffeher Henfell von
Iſtha nah Volkmarſen und Kuhnert von Hersfelo
nad Hünfeld.
An Stelle des verftorbenen Bürgermeifters Heufer
zu Robenberg ift der jegige Bürgermeifter Brandt
bafelbft zum Stanpesbeamten für ven vafigen Stanbes-
amtöbezirf ernannt worben.
Der Regierungs » Secretair Gottlob Hei
Marnig tritt 1. Yuli d. 9, unter
der gefeglichen in ben Rubeftaub,
Earl
Hierzu als Beilage der Deffeniliche Anzeiger Rr. 29,
Raum einer —
(Iufertionsgeblühren file ben ae 2 Denen 10 mega Delagsblätten für 4 uub 4 Bogen 5
Rebigirt bei Rünigfidher
Regierung,
Caſſel. — Gehrndt im der Sof⸗ und WailenfaussBudpruderei
tät
der Königlihen Regierung zu Enffel.
N 20.
Inhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Die Nummer 7 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 31. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1641 das Geſetz, betreffend die Feftftellung
eined Nachtrags zum Reichshaushalts - Etat für das
Etatsjahr 1886/87. Vom 26. März 1886; und unter
Nr. 1642 das Geſetz, betreffend die Heranziehung
von Militairperfonen zu den Gemeindeabgaben. Bom
28. März 1886.
Die Nummer 8 des Reichd-Gefekblattes, welche
vom 10. April 1886 ab in Berlin zur Wusgabe ges
fangte, enthält unter
Nr. 1643 das Gefeg, beireffend die Ausprägung
einer Nidelmünze zu zwanzig Pfennig. Vom 1, April
1886; unter
Nr. 1644 das Gefek, betreffend die Erhebung einer
Schifffahrtsabgabe auf ber Unterweſer. Vom 5ten
April 1886; und unter
Nr. 1645 die Bekanntmachung, beireffend eine Ab-
änderung des BVerzeichnifjes der gewerblichen Anlagen,
welche einer befonderen Genehmigung bedürfen. Vom
1, April 1886.
Fuhalt der Gefekfammiung für die Königlichen
Preußiſchen Staaten.
Die Nummer 8 ber Gefeg- Sammlung, welche
vom 30. März 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
fangte, enthält unter
Nr. 9112 das Geſetz, betreffend die anderweite
Feſtſtellung des Gejchäftsbereiches mehrerer fommunals
ftänbifcher Anftalten in der Provinz Heſſen-Naſſau.
Bom 26. März 1886,
‘ Die Nummer 9 der Gefeg-Sammlung, welche vom
1. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
enthält unter
Nr. 9113 das Gefek, betreffend die Feftftellung
des Staatshaushalts- Etats für das Jahr vom Iſten
April 1886/87. Vom 31. März 1886; und unter
Nr. 9114 das Gefeg, betreffend Die Ergänzung ber
Einnahmen in dem Staatshaushalts-Etat für das Jahr
vom 1. April 1886/87. Vom 31, März 1886.
Die Nummer 10 ber Gefeg- Sammlung, welche
vom 7. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9115 das Gefeg, betreffend bie SKirchenver-
falfung ver evangelifchen Kirche im Bezirk des Kon⸗
ſiſtoriums zu Gaffel Vom 19. März 1886; unter
Nr. 9116 die Verfügung des Juftiz-Minifters, bes
Ausgegeben Mittwoch den 21. April,
1886.
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
bes Bezirks des Amtsgerichts Flensburg. Vom 24ften
März 1886; und unter
Nr. 9117 die Verfügung. des Yuftiz-Minifters, be—
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
der Bezirke der Amtsgerichte Hildesheim und Lüchow.
Vom 29. März; 1886.
—— — —
Kaiſerl. und Königl. Centralb
271. Lifte der im Laufe des Etatéjahres 1885/86
der Gontrofle ber Staatöpapiere als aufgerufen unb ge-
richtlich für Araftlos erklärt nachgewiefenen Staats- und
Reichsſchuldurkunden.
J. Staatsſchuldſcheine.
Lit. F. Nr. 148264 über 100 Thlr.
» F. = 18265 -» 10 ⸗
U. Staats-Prümienanleihe von 1855.
Ser. 307 Nr. 30674 über 100 Thlr.
II. Conſolidirte 44procentige Staatsanleihe.
Lit. E. Nr. 93987 über 100 Thlr. -
» F. » 105897 =» 50 ⸗
IV. Gonfolidirte Aprocentige Staatsanleihe.
Lit. F. Wr. 5896 über 200 Mark
. . » 5897 - 200 =
5 5898 = 2W =
5 258358 - 200 =
s 313l4 - 200 =
» F. » 31315 - 200 =
V. Stammaftie der Niederfchlefijc-
Märkiſchen Eifenbahn.
Nr. 76542 über 100 Thlr.
VL Prioritätsobligationen der Nieder»
ſchleſiſch-Märkiſchen Eiſenbahn.
Ser, III. Nr. 18370 über 100 Thlr.
» III. » 21669 - 100 =
VO. Bormals Kurheſſiſche Prämienanleihe
von 1845.
Ser. 1887 Nr. 47166 über 40 Thlr.
VIII. Bormals Nafjauifhe Prämienanleihe
von 1837.
Nr. 41811 über 25 Gld.
IX. Reihsanleihe von 1877.
Lit. B. Nr. 3677 über 2000 Mark
» C. » 11618 » 1000 »
X. Reihsanleihe von 1878,
Lit. A. Nr. 946 über 5000 Marf
» D. » 1998 » 500 »
“u %
ee
XI. Reichsanleihe von 1879.
Lit. R. Nr. 3845 über 2000 Mart
» E. » 8665 »- 200 =
s E. » 8666 -» 200 »
E. ⸗ 8 667 * 200 =
Berlin ben 3. April 1886,
Königlihe Kontrolle ver Staatspapiere.
272. Der zeitweilig eingeftellt gewefene Poftans
weifungsverfehr mit Bulgarien wird vom 15.
April ab wieder eröffnet. Poftanweifungen nach
Bulgarien werben daher von den Poftantalten von
dem genannten Tage ab —— —
Berlin W. ven 13. April 1
Der Staatsfecretair des eich6»Boftastt,
In Bertr.: Sachſe.
a en und Belauntmahungen der
273.
en Provinzial⸗ Behörden,
Wir man hierdurch zur öffentlichen Kenntniß,
daß die Steuer-Receptur zu Vöhl im Bezirke des
Haupt-Steuer-Amtes zu Marburg vom Iſten d. Mis.
ab in ein Steuer-Amt II, * umgewandelt worden
iſt. Caſſel den 16. April 1886.
Königliche Provinzial-Steuer-Direction.
Beroronuugen und en ber
en
* en
274. Des Königs ne haben mittelft Allerhöchſter
Orbre vom 30ſten v. Mis, dem Comité für vie auf
dem Viehmarkte zu Arolfen ſtattfindende Verlooſung
und Prämirung von Vieh die Erlaubniß zu ertheilen
geruht, zu der DVerloofung von Vieh, Wirthichafts-
und Haushaltungsgeräthen, welche basjelbe bei Gelegen-
heit des diesjährigen, am 4. und 5, Auguſt dafelbft
abzubhaltenden Viehmarttes mit Genehmigung des Fürft-
lihen Lanbesbirectors zu veranftalten beabjichtigt, bie
Looſe auch in bem biesfeitigen Staatögebiete, und zwar
in den reifen Warburg und Büren (Regierungsbezirk
Minden), Caſſel (Stadt- und Land-), Hofgeismar,
Wolfhagen, Friglar und Frankenberg, fowie Brilon
(Regierungsbezirk Arnsberg) zu vertreiben.
Die Verwaltungs» und Polizei» Behörden unferes
Bezirks haben dafür Sorge zu fragen, daß ber Ber-
trieb der Loofe in den oben näher bezeichneten Streifen
bes diesſeitigen Regierungsbezirls nicht beanftandet
werbe. Gajjel ven 15. April 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
275. Der Herr Minifter des Innern hat unterm
4. Upril er. der Direction der Diakoniffen-Anftalt zu
Kaiſerswerth gejtattet, zum Bejten der gedachten Anftalt
im Laufe dieſes Jahres eine Ausfpielung beweglicher
Gegenſtände zu veranftalten und bie zu derſelben aus-
zugebenden 13000 Looſe & 50 Pf. im ganzen Bereiche
der Monarchie zu vertreiben,
Gaffel ven 14. April 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
276, Der Herr Minifter des Innern hat dem BVer-
eine für Hindernißrennen zu Berlin unterm 2ten d. Mts.
die Erlaubniß ertheilt, zu ber in diefem Jahre von
ihm zu veranftaltenben öffentlichen Verlooſung von
Pferden, Equipagen :c. an Stelle ver vom genännten
ven Minifter genehmigten 150 000 Looſe A 3 Mark
eine dem Gefammtbetrage von 450000 Mark ent»
fprechende Anzahl Loofe à 2 Dart (225000 Stüd)
auszugeben und bie Verlooſung ftatt in einer Serie
im April in zwei Serien im Juni und October vor«
zunehmen, was im ae an unfere Belanutmachuug
vom 15. December v. — veröffentlicht wird.
Gaffel ven 14. Cr
Königlihe Regierung, Akteitung bed Innern,
277. Nachweiſnuung ber gemäß des 8. 9 Nr. 3
bes Geſetzes über die Natural» Leiftungen für bie be
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für die Lieferungd-DVerbände des NRegierungsbezirfs
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche fir bie
Vergütung der verabreichten Fourage pro Monat
März 1886 maßgebend find.
. ; ittspreis
Bezeichnung Durchſcynittop
des Lieferungs⸗ Pro Gentwer
verbanbes,
HHUODUNDNDNDODHHNDWDNMHMID
ISSSEREIIIISTTEEFER| |
Gemäß des passus 6 alin. 5 ber Inftruction zur
Ausführung des obengebachten Gefeges vom 2. Sep⸗
tember 1875 werben die vorſtehenden Durchſchnitts⸗
preife hiermit zur y — Kenntniß gebracht.
Gafjel ven 19. April 1886,
Königlide Regierung, Abtheilung bes Innern.
278. Nach einer Mittgeilung des Herrn Minifters
der — Angelegenheiten iſt der Kaufmann
Joſeph Kopp u Frankfurt a/M. zum Konſul für den
Freiftaat Eofta-Rica in Frankfurt a/M. ernannt worben.
Wir bringen dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
damit verfelbe in feiner gedachten Amtseigenjchaft an-
efannt: und zugelaffen wird,
Eafjel ven 15. April 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern.
279. Die Seigeft ten revidirten Statuten ber Schwei-
/ yerifchen Rentenanftalt zu Zürih, das Dekret des
Schweizerifchen Bunvesrathes vom 15. December v. 9.
und bie Genehmigungs Urkunde des Herrn Minifters
des Innern vom 6. Januar d. 9. werben hierdurch
veröffentlicht.
affel den 14. April 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
und
icher und Röniglicher Be
2830. Die nächte Prüfung für Hufſchmiede (ſ. Gefeg
vom 18. Suni 1884) fol am Mittwoch den 2Bften
Yuni d. J., Vormittags 8 Uhr, in der Werfftätte
des Schmiebemeifters Wilhelm Schädla am Grün
bierfelbft abgehalten werven.
Die Meldungen zu der Prüfung find minbeftens
vier Wochen vorher unter Einreihung eines Geburts-
{deines und etwaiger Zeugniffe über bie erlangte
technische Ausbildung, jowie unter Einfenbung ber
Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an ven unterzeichneten
Vorfigenben zu richten.
Das erforverliche Handwerkszeug hat der Prüfling
jelbſt mitzubringen,
Zum Anfchaffen und fleifigen Stubium wird Den-
jenigen, welche die Prüfung ablegen wollen: Anleitung
3 Beſtehen der Hufſchmiedeprüfung von Profeſſor
r. Möller, Berlin bei Paul Parey, Preis 1 Mark,
hiermit ganz befonbers empfohlen.
Marburg ven 16, Upril 1886.
Der Borfigende der Prüfungs⸗Commiſſion.
Kümmell, König. Kreisihierarzt.
en des Landes= Directors.
BL Im der Anlage bringe ich die Verwaltungs»
/ Exrgebniffe der Heffiihen Branbverficherungs - Anftalt
vom Jahre 1883 nach erfclgter Prüfung der Jahres»
Rehnung zur öffentlichen Kenntniß.
Eafjel am 9. April 1886.
Der Lanbes:-Director. J. V.: Dr. Knorz.
Bacanzen.
282. Geeignete Bewerber um bie in Folge Ablebens
ihres feitherigen Inhabers vacant geworbene Pfarrtelle
zu Kilianftäpten in ber Claſſe Winbeden werben
veranlaft, ihre Meldungsgefuche unter Beifügung eines
Zeugnifes ihres Clafjenvorftandes binnen 4 Wochen
anber einzureichen.
Gaffel ven 8. April 1886,
Königliches Eonfiftorium. Weyhrauch.
288. Die Yehrerftelle zu Wellerode, mit welcher
ein Einkommen von jährlich 810 Mark nebft freier
Vohnung und 90 Mark für Fenerung verbunden ift,
ill mit dem 1. Mai er. anbertveit befegt werben.
Bewerber um biefelbe wollen ihre mit ben nöthigen
Zeugniſſen verfehenen Meldungsgefuche an den Lotal-
ſchulinſpector, Herrn Pfarrer Schumann zu Crum⸗
bad, ber auch über die bier vorliegenven befonberen
Berhältniffe Aufſchluß geben wird, binnen 14 Tagen
einreichen. Gafjel am 6. April 1886.
Der Landrath Dörnberg.
254. Bewerber um bie mit dem 1. Mai er. vacant
werdende Schulftelle Ledringhaufen, mit welcher
ein jährliches Ginfommen von 780 Mark neben freier
Wohnung und Feuerung verbunden ift, wollen ihre
Meldungsgefuhe an ben Lofaljchulinfpector, Herrn
Pfarrer Röttcher zu Ledringhaufen, over an ben
Unterzeichneten einreichen.
Wolfhagen am 16. April 1886.
Der Königlide Schulvorftand.
v. Buttlar, Landrath.
285. Die Unterzeichnete ſucht auf Mitte Mai oder
längftens zum 1. Juni er. einen tüchtigen, gut
empfohlenen Gehülfen.
Fulda den 14, April 1886,
Königliche Steuer- und Forjtlafje II.
286. Die Stelle eines ftäbtifchen Forftanfiehers,
mit welcher neben freier Wohnung ein Gehalt von
288 Mark jährlich verbunden ift, ift vacant und foll
wieder bejegt werben.
Givilverforgungsberechtigte Militair⸗ Anwärter werden
aufgeforbert, jich innerhalb dreimonatlicher Frift unter
Vorlage ihres Eivilverforgungsfcheins und Nachweifes
über Befähigung und moralijche Führung um die ge—
nannte Stelle dahier zu bewerben.
Ziegenhain am 16. April 1886.
Der Bürgermeifter Dreydorff.
Berjonal = Chronit,
Der frühere Speiallommifjarius zu Norbhaufen,
Defonomielommiffions - Rath Martineit ift in das
Collegium der Königlichen Generallommiffion zu Caſſel
als auferetatsmäßiges Mitglied verfegt. Zu ber am
1. April d. 3. ins Leben getretenen Königlichen General»
fommiffion zu Düffelvorf find verfegt: das feitherige
Mitglied des Gollegiums der Königlichen Generalkom—
mifjion zu Gafjel, Regierungs- und Landesökonomie⸗
rath von Baumbach-Amönau, ber bei vorgenannten
GEollegium behufs Ausbildung zum Speziallommifjar
bejchäftigte Regierungs » Affeffor Pfeffer von Salo-
mon J., der Bermejjungs-Revifor Rudvefchel unter
Ernennung zum Bermeffungs-Infpector und ver General»
fommiffions » Büreau » Affiftent Maciejewsli. Die
Beamten ber feither zum Reſſort ber Königlichen General:
fommiffion zu Caſſel gehörigen Speziallommiffion Weglar,
nämlich ver Regierungs-Aſſeſſor Boedefer und bie
Landmeſſer Sames, Andre und Friedel find vom
1, April d. 3. ab unter Beibehaltung ihres bisherigen
Wohnfiges in Wetzlar ber Königlichen Generalfont-
miffion zu Düffelporf überwiefen. Ferner ift das bie-
berige Mitglied des Collegiums ber Königlichen General»
fommiffion zu Caſſel, Regierungs-Rath Sad 8 in gleicher
Eigenihaft an die Königlihe Generallommifftion zu
Münfter i/W., der Landmeſſer Woermann von Caſſel
an die Königliche Speziallommiffion zu Bückeburg, der
Landmeſſer Meder von Eaffel an die Königliche Spezial«
fommiffion zu Wolfhagen, der Landmeſſer Pfeiffer
von Gaffel an die Königlihe Speziallommiffion in
Büdeburg, der Landmeffer Yanger von ber Königlichen
Speziallommiffion zu Efchwege und ber Lanbmefjer
Wittner von der Königlihen Speziallommiffion zu
Marburg in das geodätifch-technifche Büreau der König«
lihen Generaltommiffion zu Gafjel und enplich bie
Lanrmeffer Ullrich I: und Deubel von Gaffel an
die Königliche Speziallommiffion I. zu Hersfeld ver-
ſetzt. Der Bermejjungs-Revifor Weitemeyer zu
Rinteln ift unter Beibehaltung feines vermaligen Wohn-
figes der Königlichen Speziallommiffion in Rodenberg
überwiefen., Der frühere Feldwebel im 3. Heffifchen
Infanterie-Regiment Nr. 83 Brender ift als Büreau-
Diätar und der frühere Protofollführer Walther als
Givil-Supernumerar von der Königlichen Generallom-
miffion zu Caſſel angenommen worden,
Der Landmeſſer Bernhard Hubert Wittfchier zu
Caſſel ift zum Vermeſſungs-Reviſor ernannt worben,
Berfegt: ver Gerichtsjchreiber, Secretair Knorz
in Lichtenau an das Amtsgericht in Schmalfalven,
ber Gerichtspiener Moege in Homberg an das
Amtsgericht in Netra.
Ernannt: die Referendare Dr. Bartels II und
Köhler zu Gerichtsaſſeſſoren,
ber Gerichtsfchreiber, Secretaiv Weigel in Bergen
zum Gerichtsfchreiber bei dem Dberlandesgericht in
Caſſel mit der Funktion ald Buchhalter bei der Juſtiz—
hauptkaſſe daſelbſt,
der etatsmäßige Gerichtsſchreibergehülfe, Aſſiſtent
Röſſing in Fulda zum Gerichtsſchreiber in Biedenkopf.
Berliehen: dem Gefangenaufſeher Kircher bei dem
Gerichtsgefängniß in Hanau bei ſeinem Uebertritt in
den Ruheſtand das Allgemeine Ehrenzeichen.
Geſtorben: der Notar, Juſtizrath Julius Gott—
fried Theodor Dunker in Rinteln.
94
Beſtellt: der past. extr. Guſtav Falke aus Rehren
zum Verweſer ber Pfarrei Spedswinfel, Clafje Kirch-
bain, und
ber past, extr. Anton Maus zum Berwefer ver
Pfarrei Bottenborf, Iutherifche Claſſe Frankenberg.
Der bisherige Civil-Supernumerar Chriftoph Koch
ift zum Secretariats- Affiftenten bei der Königlichen
Regierung zu Caffel ernannt worben,
Der hieſige Regierungs - Hauptlafjen - Aififtent
Salomon ijt umter Beförberung zum WRegierungs-
Hauptlaffen-Buchhalter an die Regierungs - Hauptkaffe
zu Danzig verfegt worben.
Der bisherige Büreau-Hülfsarbeiter Caspar Bloe-
macher ift zum Kaffen-Wififtenten bei ver Königlichen
Regierungs-Hauptkaffe zu Caſſel ernannt worden.
Der Katafter - Secretair Lammert ift zum 1ften
Mai d. 3. von Caſſel nah Münfter und der Satajter-
Kontroleur Trappmann unter Ernennung zum Katajter-
Secretair von Yüdinghaufen nach Caffel verfegt.
Der practifche Arzt Otto Schloth aus Norbheim
hat fih in Wabern niebvergelaffen.
Der practifche Arzt Dr. Bode hat ſich in Spangen-
berg niebergelafjen.
Der Apotheler Brand bat vie Franffche Apo—
thefe in Wigenhaufen übernommen.
Der Apotheker Dr, Burdharbt zu Rinteln hat
die Verwaltung feiner Apothefe daſelbſt wieder über-
nommen,
Se. Majeftät der Kaiſer und König haben dem
Schäfer Peter Hilarius Schmitt zu Domaine Neuen-
berg, Kreiſes Fulda, das Allgemeine Ghrenzeichen zu
verleihen geruht.
Hterzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 31.
(Iufertiousgebügren fir ben Raum einer et 883 — — Belagablutter für $ mb $ Bogen 5
Rebigirt bei Königliher Regierung,
Gaffel. — Gedrudt in ber Sof⸗ und Waiſeunhaue⸗Buqchdruderei.
Beilage
zum Amtsblatt
Der Schweizerifche Bundesrath
— als geſetzliche Auffichtsbehörde —
erflärt,
baß bie am 20. Mai 1885 revibirten Statuten ber Echweigerifchen Rentenanftalt nad) ſchweizeriſchem Obligationen:
recht in Kraft beftehen.
Bern, den 15. Dezember 1885.
Im Namen des Schweiz. Bundesrathes:
Der Bundespräfident
sig, Schenk.
Der Kanzler der Eidgenoflenihaft:
{L. 8. sig. Ringier
Ministerium des Innern.
Da angeheftelen, unter dem 15. Dezember 1885 von dem Schweizeriſchen Bunbesrathe
zu Bern als zu Hecht beſtehend anerkannten revidirten Statuten der
Shhweizerifchen Kentenankalt zu Süric,
welde an bie Stelle ber revibirten Statuten vom Jahre 1879 treten, wirb bie in ber Ronzeffion
zum Gefcäftsbetriebe in Preußen vom a en vorbehaliene Genehmigung bier:
durch ertheilt.
Berlin, 6. Januar 1886,
Der Minifter des Innern:
Im Auftrage:
Genehmigungsnrfunde, (8) gr. vom Zastrow.,
I. A. 10562.
Statuten der Schweizerifcen Rentenanftalt zu Zürich.
A. Organifation.
$ 1. Die Schweizerifche Rentenanftalt, gegründet 1857 und auf Gegenfeitigfeit beruhend, hat ben
Zwei, Verfiherungen auf menſchliches Leben abzuſchließen.
82. Die Schweizerifhe Rentenanftalt hat ihren Sig und Gerichtsftand in Zürid.
Sie wird nad außen durch ihren Direktor vertreten.
83. Die Verfiherten werden je alle drei Jahre im Mai zu einer Generalverfammlung ein:
berufen; außerordentlich, wenn ber Auffichtsrath es bejchließt oder mindeftens ein Zehntel der Verficherten es verlangt.
Der Präfident des Auffichtsrathes leitet die Generalverfammlung und beftellt das Bureau für
Protofollführung und Stimmenzählung.
5. Jeder anmwefende Berficherte hat 1 Stimme; Niemand darf für fih und Andere mehr als
10 Stimmen geltend machen.
Die Verfammlung ift beſchlußfähig, wenn mindeftens 200 Stimmen vertreten find.
Die Beihlüffe und Wahlen ($ 6, a—c) erfolgen mit Stimmenmehrheit; bei gleichen Stimmen ent:
fcheibet ber Präfident.
6. Bei Eröffnung einer ordentlihen Generalverfammlung ift vom Auffichtsrathe zunächſt Bericht
zu erftatten über ben Stand und Gang der Rentenanftalt.
Sodann fommen der Generalverfammlung zu:
a) die Wahl der Mitglieder in den Auffichtsrath, aus ber Zahl der BVerficherten, fowie die Be:
ftätigung ber Erjagmwahlen ($ 11, g);
b) die Entſcheidung über Vorlagen und Anträge des Auffichtsrathes;
ce) die Genehmigung der vom Auffihtsrathe vorgelegten Abänderungen ber Statuten.
8 7. In der Generalverfammlung fönnen feine anderen als die vom Auffichtsrath auf die Tages:
ordnung gefegten und in der öffentlihen Einladung bezeichneten Traktanden behandelt werben.
Anregungen von Berficherten müflen, um in der Generalverfammlung behandelt werben zu können,
fpäteftens bis Ende März fchriftlih dem Auffichtsrath eingereicht werben, ber biefelben zu prüfen und mit
feinen Anträgen der Generalverfammlung vorzulegen hat.
8 8. Der Auffichtsrath befteht aus 25 Mitgliedern ($ 6, a). Alle drei Jahre treten je 5 biefer
Mitglieder, wieder wählbar, aus.
Der Auffichtsrath wählt feinen Präfidenten und Vicepräſidenten aus feiner Mitte.
Er entiheidet mit Mehrheit der Stimmen, in Anweſenheit von mindeftens 15 Mitgliedern.
Die Vollziehung feiner Schlußnahmen gefchieht durch den Direktor, welcher den Sigungen des Auffichts:
raihes mit berathender Stimme beimohnt.
$ 9. Der Auffichtsrath jegt feine regelmäßigen Sigungen feit, und verfammelt fi außerordentlich,
wenn ber Präfident oder mindeftens fünf Mitglieder oder der Direftor es verlangen.
$ 10. Der Auflichtsrath Hat im Allgemeinen die gefammte Gefhäftsführung zu überwachen und
bezeichnet aus feiner Mitte, je auf drei Jahre:
a) zwei Mitglieder (nebſt Stellvertretern), die als Rehnungsreviforen die Buchhaltung und
Kaſſe zu fontroliren und die nähere Prüfung der Jahresrechnung vorzunehmen haben;
b) zwei andere Mitglieder (nebft Stellvertretern), die ben Archivbeſtand der MWerthichriften zu
fontroliren haben und als Beiliger mit dem Direktor die Anleihelommiffion bilden, welde
die Kapitalanlagen nur mit Einftimmigfeit bewilligen fann.
Die vier vorbezeichneten Mitglieder zufammen bilden unter dem Vorſitze des Präfibenten bes
Auffihtsrathes den Ausſchuß, der in Verbindung mit dem Direktor alle Traktanden für den Auffichtsrath
vorzuberathen und fie ihm mit beftimmten Anträgen vorzulegen hat.
8 11. Dem Auffichtsrathe fommen im Weiteren zu:
a) die Ernennung bes Direftionsbureau ($ 12), fowie der Stellvertreter, und bie Feftfegung ihrer
Bedingungen durch Vertrag;
b) ber Erlaß eines Neglements für das Direftionsbureau ($ 12);
ce) bie allgemeinen Beftimmungen über Kapitalanlagen, wobei die Anlagen auf inländiihe Sicher—
heiten die Regel bilden follen; die Vorjchriften über Aufbewahrung ber Werthichriften und
Unterzeihnung ber Kafjaverfügungen;
d) die Genehmigung der Anträge bes Direktors über territoriale Ausdehnung bes Gefchäftsbetriebes,
über Feltfegung der eigenen Marima ber Berfiherungen, über Abänderung von Tarifen und über
etwaige Einführung weiterer Modalitäten für die Austheilung ber Ueberſchüſſe (85 15, 25 und 35);
e) bie Genehmigung bes von ber Direftion gefertigten und vom Ausſchuſſe geprüften Jahres»
berichtes fammt Rechnung; s
f) die näheren Vorfchriften für Einberufung, Ort und Leitung der Generalverfammlung, fowie für
bie ihr zuftehenden Wahlen;
g) bie Erſatzwahl von Mitgliedern des Auffichtsrathes, bie während eines Trienniums ausſcheiden,
welche Wahlen der Beftätigung der nächitfolgenden Generalverfammlung bedürfen ($ 6, a);
h) bie Vorlagen betreffend Abänderung ber Statuten ($ 6, ec);
i) bie Beftimmung der Remuneration für die Mitglieder des Auffichtsrathes.
12. Das Direftionsbureau befteht aus:
a) dem Direktor; er leitet die Verwaltung ber Nentenanftalt, ordnet die Funktionen der Beamten
und ernennt die Bureaugehilfen und Agenten.
Der Direktor führt, abgefehen von ben Fällen in $ 11, ce und 19, bie alleinige Unterfchrift
für die Rentenanftalt ($ 2).
In Verhinderung bes Direktors amtet fein Stellvertreter;
b) dem Verwalter; er beforgt bie bemilligten Kapitalanlagen ($ 10, b), die Zinsbezüge und
die Regiftratur ber Werthſchriften;
ec) ben Beamten für Kaffe und Buchhaltung.
Der Auffihtsrath befchließt über Die Kautionsleiftung der einzelnen Beamten des Direktionsbureau.
8 13. Die Rentenanſtalt haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem ganzen Vermögen und nur mit dieſem.
8 14. Die Geſammtrechnung der Rentenanſtalt ift nach ſolideſten Grundſätzen zu erſtellen; fie wird
jedes Jahr auf den 31. Dezember abgeichlofien und nad) ihrer Genehmigung ($ 11, e) veröffentlicht.
8 15. Ergiebt die Jahresrechnung einen Ueberſchuß, fo fällt derfelbe in ben Gewinnsfonds, welder die
Beftimmung hat, an die Verficherten ausgetheilt zu werben nad) Maßgabe ber Borfchriften in 88 25, 35 und 11, d.
$ 16. Erzeigt bie Jahresrechnung Berluft, fo ift derfelbe aus bem Gemwinnsfonds zu decken.
mn
B. Beltimmungen fir die Verfiherungen.
a) Allgemeine Vorſchriften.
i 17, Der Berficherte verpflichtet fi) gegenüber der Nentenanftalt durch die Antragspapiere, bie
Rentenanjtalt fi) gegenüber dem Berficherten “A die Police; beide Theile auf Grundlage der Berficherungs:
beftimmungen, welde auf ber Police abzubruden find.
8 18. Die Rentenanftalt kann jeden Verfiherungsantrag ohne Angabe der Gründe ablehnen.
$ 19. Die Policen und Prämienquittungen müſſen mit der Unterfchrift bes Direktors und Bud):
balters und dem Stempel ber Rentenanftalt. verfehen fein,
Für die Police kann eine Taxe feftgefegt werben.
$ 20. Die Rentenanftalt wird für die Verficherung haftbar, fobald der Berficherte die Eintritts-
prämie bezahlt und die Police empfangen hat.
$ 21. Für die Folgezeit fodann beginnt das Verfiherungsjahr je mit bem 1. Januar und endigt
mit bem 31. Dezember.
a) Die ganzjährige Prämie wird mit dem 1. Januar fällig und kann im Januar einbezahlt werben,
oder aud noch im Februar mit 1 °/, ober im März mit 2%, Säumnißbuße.
Säumt ber PVerfiherte länger, fo erlöfchen mit dem 1. April alle feine Rechte.
b) Bei Bolicen mit Semefter: oder Quartalprämien wird ber Verficherte mit dem 1. Januar alle
Raten für das Jahr fhuldig und hat erftere am 1. Januar und 1. Juli, leßtere am 1. Januar,
1. April, 1. Juli und 1. Oftober jedesmal innert Monatsfrift einzuzahlen, anfonft mit Ablauf
bes Verfallmonats alle Verſicherungsrechte erlöfchen.
$ 22. In Verarmungsfällen, fofern die Anzeige hierfür im Laufe des bezahlten Berfiherungsjahres,
alfo je vor dem nächſten 1. Januar, an bie Rentenanftalt erfolgt, wirb bie Prämienzahlung eingeftellt und bie
Verfiherung nah Maßgabe der Referve (Dedungsfapital) rebuzirt.
$ 23. Die Rentenanftalt ift berechtigt, den Inhaber der Police als rechtmäßigen Befiger zu be:
traten und an ihn zu zahlen.
b) Verfiderungen aufs Ableben.
$ 24. Mit ber Berfiherung aufs Ableben wird die Rentenanftalt zur Bezahlung ber in der Police
beftimmten Kapitalfumme verpflichtet, unter der Bedingung, daß das Ableben bes Verſicherten erfolgt:
a) in Europa, mit Einfluß bes mittelländifchen und ſchwarzen Meeres;
b) auf natürlichem Wege, d. 5. durch Krankheit, Alter, Unfall oder durch dritte Hand.
8 25. Die Verfiherung aufs Ableben giebt im Weiteren ein Anrecht auf eine Gemwinn-Altersrente
($ 15), deren Bezug für ben einzelnen Berfiherten mit bem Jahre beginnt, in welchem feine Einlagen ſammt
4 9/, Binfeszins die Höhe feiner Berfiherungsfumme erreicht haben.
Ueber die Einführung etwaiger weiterer Mobalitäten für Austheilung ber Ueberſchüſſe entfcheibet ber
Aufſichtsrath ($ 11, d).
26. Der Berfiherte darf zur Zeit des Eintritts nicht weniger als 15 und nicht mehr als
60 Jahre alt fein.
$ 27. Der Verficherte ift gegenüber der Nentenanfialt und bem unterfuchenden Arzte verpflichtet,
die in ben Bertragspapieren bezeichneten Daten und Fragen gemwiflenhaft zu beantworten. Hat er biesfalls
durch unmwahre Angaben oder Verfchweigen wiſſentlich getäufcht, fo vermirft er damit alle Verficherungsrechte
fowie bie bereits gemachten Einlagen.
$ 28. Stirbt der Verfiherte im Eintrittsjahre, fo ift die etwaige Stüdprämie bis auf eine volle
Jahresprämie zu ergänzen.
Stirbt in einem folgenden Jahre der auf Jahresprämie Verfiherte im Januar oder Februar ober
März, ohne daß die fällige Prämie entrichtet ift, fo wird bie Verfiherungsfumme gleihmwohl ausbezahlt, unter
Abzug von Prämie und Buße.
Stirbt der auf Semefter: oder Quartalprämie Verficherte im Verfallsmonat, ohne daß die Prämie
geleiftet ift, fo wird die Verficherungsfumme gleihmwohl ausgerichtet, unter Abzug diefer Prämie. — Und
ebenfo werden beim Ableben die etwa noch übrigen Raten jenes Jahres mit der Auszahlung ber Berfiherungs:
fumme verrechnet.
29. Beim Ableben des Verficherten hat der Policeninhaber mit möglichfter Beförderung hievon
an die Rentenanftalt refp. Agentur fchriftlihe Anzeige zu machen und mittelft Einfendung der Police, bes
amtlichen Todtenfcheines, fowie eines ärztlichen oder amtlichen Zeugniffes über die Todesurjadhe den Nachweis
zu leijten, daß die in $ 24 für die Zahlungspflicht ber Nentenanftalt bezeichneten Bedingungen eingetreten find.
Kann bie Rentenanftalt ihre Schuldpflicht anerkennen, fo wirb die Berfiherungsfumme fofort ausbezahlt.
$ 30. Nicht inbegriffen im Verfiherungsvertrage ift das Ableben:
a) außerhalb Europa ($ 24, a). Die Nentenanftalt giebt die Referve (Dedungskapital) zurüd;
b) im aftiven Kriegsdienit, in melden Sterbefällen die Rentenanftalt die eingezahlten Prämien
zurüdgiebt;
e) im Duell oder an deſſen Folgen. Die Nentenanftalt zahlt die Neferve zurüd;
d) durch abfichtlihe Selbittöbtung oder an ben Folgen des Verſuches. Die Rentenanftalt zahlt
in allen diefen Fällen, ohne Unterfchied des Geifteszuftandes, Die eingezahlten Prämien zurüd
(bis auf die Höhe der Verfiherungsfumme).
Durch befonderen Zufagvertrag fann die Rentenanftalt auch bie vorftehenden Sterberififos in bie
Verfiherung aufnehmen.
ec) Reibrenten.
$ 31. Die Leibrentenpolice fihert dem Verficherten (fofort ober aufgefhoben auf ein beftimmtes
Altersjahr) eine lebenslängliche, gleichbleibende Rente zu.
8 32. Die Rente kann jeweilen mit dem Verfalltag bezogen werben, ben ber Verficherte erlebt haben
muß. Lebt er vorher ab, fo hat die Anftalt nichts zu leiften.
Die erjte Rente wird berechnet nad) der Zeit vom Eintrittstage an.
Die Rentenanftalt kann beim Bezug der Rente die Vorlage der Police und bes Lebensfcheines verlangen.
$ 33. Die Rentenverfiherten haben an den Rechnungsüberſchüſſen ber Rentenanftalt ($ 15) feinen Antheil.
d) Ausfteuern.
$ 34. Die Ausfteuerpolicen fichern dem Berfiherten eine beftimmte Kapitalfumme zu auf einen
beftimmten Verfalltag, fofern er benfelben erlebt.
$ 35. Die Ausfteuerverficherten erhalten im Weiteren einen Antheil am Rechnungsgewinn ($ 15),
gleichzeitig mit ber Verfiherungsfumme.
$ 36. Die Verfiherungsfumme nebft Gewinnantheil fann vom Verfalltag an bezogen werben gegen
Einſendung der Police, fowie eines amtlichen Zeugnifies über das Geburtsdatum und das Leben am Verfalltag.
ö— en —ñ— —
a Fe en‘
Rordde utſche Budbruderei unb Berlagtauftalt, Berlin, Bilbelmftr, 38.
Iwein
geil mm Amtsblatt ber Röniglihen Regierung zu Eaffel.
Bekanntmachung.
— —— — — —
Nachſiehend bringe ich die Verwaltungs-Ergebniſſe der Heſſiſchen Brandverſicherungs-Anſtalt vom
Jahre 1883 nach erfolgter Prüfung der Jahres-Rechnung zur öffentlichen Kenntniß:
I. Das Berfiherungstapital der Unftalt, welches am Schluffe des Jahres 1882 = 738 332010 Mark
betragen hat, ift Ende 1883 auf 746604630 Mark feftgeftellt worben, vaher bafjelbe im Ser 1833 um
8272620 Mark gejtiegen ift.
I. Die Zahl der Brandfälle bezifferte fich im Jahre 1883 auf 361 und die dafür zur Verwilligung
gelfommenen Brandentjchäbigungen berechnen ſich insgefanmt auf: 1617026 Markt 79 Pf.
In der vorhergehenden fiebenjährigen Periode, im welcher
in 1876. 212 Brandfälle mit .» » » + 803310 Mar 74 m
" 1877 = = 173 1 2 Pe er 499 321 " 61 n
„ 1878 = 290 " " . 0. 0. 1015156 » 74 »
„ 1879 = 292 n ” —4 401 453 u 30 *
u 1880 = 398 " " » 0. . 1033389 ne 07 u
" 1881 = 373 " " ee ee 1 145 710 n 40 n
" 1882 = 292 " " 2) u Wera 027 952 26 "
= 6 926 294 Dan 12 Pf.
verzeichnet worben find, — ſich der Durchſchnitt pro Jahr auf 989470 Mark 59 Pf., gegen welchen
die pro 1883 verwilligte Brandentſchädigung um 627556 Mart 20 Pf. größer iſt.
Ein Verzeichniß der fänmtlihen Brandſchadens-Verwilligungen vom Jahre 1883, nach Streifen abge-
theilt, ift in der Anlage beigefügt.
Bon den 361 Bränden find ausgebrochen:
A. in den Städten: B. in ben Landgemeinden:
74 in Wohnhäufern, 121 in Wohnhäufern,
12 „ Sceunen :c., 80 „» Scheunen ꝛc.,
3 * Ställen, 16 Ställen,
5 „ anderen Nebengebäuben, 15 „ anberen Nebengebäuben,
14 „ gewerblichen Gebäuden, 4 n Kicchen,
1 „ einem unverficherten Gebäude, 9 „ gewerblichen Anlagen,
1 „ einem außerhalb ver Gebäude befind- 4 „ unverficherten Gebäuden,
lichen Gegenftand. 2 „ außerhalb ver Gebäube befindlichen Gegen»
ftänben.
Nach der Zeit ihrer Entjtehung fommen auf das erfte Quartal 1883 — 86 Branbfälle,
" " zweite " „ = 10 n
n „ britte n " = 9 "
" „ bierte nr nr = 60 "
Die Urfachen des Feuers waren:
in 20 Fällen Talter Blitzſchlag,
„ 10°» Bligfchlag, welcher gezündet,
"„» 5 vocrſätzliche Branpftiftung aus Gewinnfucht, erwieſen,
„27 " " " " mutbmaßlich,
" 6 " " " " anderen Motiven ‚ erwieſen
„18 " " " " ” nv muthmaßlich
„. 4 Fahrläſſigleit incl, Rauchen, erwieſen,
„ 17 " " " muthmaßlich,
„20 » Spielen ver Kinder mit Streichhölzchen, erwieſen,
J 6 " " " " n ir muthmaßlich —
2 " " " n " jonftigen Zünpftoffen, erwiejen,
" 1 Falle r " ” “ ” n muthmaßlich f
„ 18 Fäãllen a a ober ſchadhafte Eſſen, erwieſen,
„23 " " " ” mutbmaßlich f
n„n 3 fenftige Sr oder —— Bauart, erwieſen,
„8: " mutbmaßlich,
"» 1 Falle unmittelbar durch den Gewerbebetrieb, erwieſen,
" 2 Faͤllen u ” " ” muthmaßlich,
„1Falle Exploſion,
"„ 1, Selbſtentzündung, erwieſen,
„2 Fällen ſonſtige näher auzugebende Urſachen (Gardinenbrand), erwieſen,
„171 u unermittelte Urſachen.
UI. An Brandſteuern wurden im Jahre 1883 ausgeſchrieben 5 Simpeln, d. h. 5 Pfennige von je
30 Mark Verſicherungslapital mit überhaupt 1230553 Mark 35 Pf., wonach ſich die Steuer auf 5 Mark
pro 3000 Mark Verſicherungslapital (1?/, pro mille) berechnet.
IV. Das Berwaltungsjahr 1883 fchließt nach ver anliegenden Bilanz ab auf:
Activa: = 992185 Marf 73 Pf.,
Passiva: = W554 03 u ä
Die Berwaltungstoften der Anftalt haben jich berechnet:
a) für die laufende Verwaltung auf = 93 167 Mart 74 Pf.,
b) für bie Ueberführung ver Anftalt in das Klaſſifilationsſyſtem = 108 206 Marf.
_ Gaffel, am 23. März 1886.
Der Landes-Director.
von Hundelshauſen.
Bilanz der Heffiihen Brand» Berfiherungs = Anitalt vom Jahre 1883.
ifel. Betrug.
u] eis. | 5°,
I. Beſtaud Ende 1882:
a, in bar . —F
b. in’ Werlhpapieren
724 934 Marl 83 Pf.
U. | Einnahme » Rüdftände aus ben
Sahren 1882 und rüdwärts . 9 740
II.) Brandfteuern und ati vom)
Jahr 1883 . .11 244 628
Zinfen yom Refervefonds”. 37 008
Y Mietbzinfen . » +.»
VI. Insgemein .
VII. Einnahme aus bem Kupitaftod
bes Refernefonne . . P
Summa ber —
Die Summa der Ausgabe beträgt
Mithin Ueberzahlung Ende 1883
Zugang durch Ankauf von Obli
Summa .
Bi =), bur Den von Obligationen
I. 300 Mark Darlehn . .
Baardeftand Ende 1883
da Beftand an Werth Mark.
m betrug Ende
4 934
m danfe bes Jahres 1883
find neu angelegt . . 559 238
Summa .„ 1284173
Hiervon fin in 1883 wieder
eingezogen '. . 480 937
Der Beſtand — nn —
dahres 1883 . ..
— 4 59
7301 514/20
1511 24245
209 728 |25
559 238 | 70
768 966 | 95
780 93711
11 970|16
815 206 | 58
803 236 |42]
Zite. =.
Ausgabe J
— —
L.| Ueberzahlung . —
II. | a ton ven verwilligten Brand⸗
entfchäbigungen find gezahıt | 1 252 425 |95
\ b. Prämien für — der
geſahr
Feuers 2750 —
III. | Befoldungen und Benfionen 25 739|25
IV.| | Erhebegebühren . 43 65748
V.| Dienftkoften : i 9 467136
VI. Biblicihel . . . . J 11145
VII. | Utenfilien J 80 |75
VII. Borto °. . 917152
= Baukoften . . Se 103964
Prozeßloſten 1454 35
Steuern und Abgaben . .| . 1529186
XD. | Insgemein . . | 7287184
XIIL) Verlag ju den Koften der uUeber
leitung der Anftalt in’ das].
Alaffeitatione- Shftem . .1 1082061 —
XIV.) Einnahme» Rüdftände 998215
Stumma ber Ausgabe . 1511242 45
Gejammtes Bermögen am Schluffe des Jahres 1883,
Activa, ee
deſtand Enbe 1883: | Pat Pr
a. baaxr ; .. u 1 11970 16
b. in Werthpapieren ... .3833 236 42
Cinnahme » Rüdkftände 2 9982| 15
Verth der Grundftüce und des Inventars 167 000 —
Summa ber Activa
Passiva. ——
Rüdftändige Brandſchadensver⸗ N
gütungen . .! 663.795 103
Darlehen. - » 2» 2 2 2.5 3000001 —
1750| —
Sonftige rüdftänbige Ausgaben .'
. 965 545 [03
Summa ber Passiva
Der Ueberfchuß der Activa beträgt mithin: 26 643 Mark 70 Bf.
Neberficht der im Jahre 1883 bewilligten Brand: Entfhädigungen,
Regierungsbezirk Caffel.
1) Stadtlreis Caſſel.
Namen der Stadt |__ ‚ , j E ã—
mit Angabe Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. Summe.
der Straße. . M 3
1) ——— ‚Mars
tinspla . | 14. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 10. Morig Feldftein u. Frau
2) Gajjel (obere
Sophienftraße) | 16. Dec, 1882 | Villa Nr. 8 . ae von Alten-
er
3) Gafjel a
helmsſtraße) . | 29. April 1883 | Wohnhaus Nr. 3 Auguft Zahn .
4) ——
fe) - 15. Mai 1883 | Wohnhaus Nr, 47,. . .} Ifaac Goldberg .
5) Gef et
22. März 1883 | Wohnhaus Nr, 10 . Gebrüder Gotthelft .
6) Cafe ie
vellm. 11, Mai 1883 | Gebäude Friebrih Düßler
7) Caſſel tler
Strafe) . . | 233. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 25 . Witwe Eliſe Softmann
8) Caſſel (am j
—3 5. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 24 . Wilhelm Lanbfiebel .
9) er (Enten-
18. Zuli 1883 | Wohnhaus Nr, 10 . Heinrich Fröhlich
10) Eh (vor dem
Königsthor) 29, Zuni 1883 | Zwifchenbau Nr. 41 B* . | Lonis Deichmann
erfjtattgebäube C .
Hinterhaus Nr. 41. —
Wohnhaus Nr. 43 . Dtto Koch
11) ———
traße) 22. Sept. 1883 | Hinterhaus Nr. 30 A. Conrad Bechtel u. Frau
12) Cafe (Bhilip-
pinenhoſerCeh) 28. Mai 18831Wohnhaus Nr. 2 Friedrich Schade
Scheuer A R
Scheuer E —
13) Caſſel (Orleans⸗
—* .. .l 4 Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 12 . Hubert Werr
14) Caſſel (Garten-
firaße) . . . 1 19. Nov. 1883 | Badhaus Nr. 22, D. Guſtav Ernede u. Frau
15) Caſſel (Spohr⸗
ftraße) . . .120. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 4 Louis Hallo und Frau
Anmerkung: Da mo mehrere Gebäude zu gleicher Zeit befchäbigt find,
Brand ausgebrochen ift.
Summe.
ift mit einem * dasjenige bezeichnet, in weldem der
— — —
Kur |
Namen der Stabt-
ober Dorfgemeinde.
1 Wehlheiden 4*
Zeit des Brandes.
Nov. 1882
2 Eſchenſtruth 11. Yan, 1883
3) Wehlheiven . | 18. ehr. 1883
4) Wehlheiden .| 28. Febr. 1883
— Bettenhaufen
Eandkraulenhaus) 30. Juli 1882
5) Eiterhagen . .| 4. Mär; 1883
‚Sala . | 27. Ian, 1883
—— . | 12. April 1883
8), Großenhof . . | 17. April. 1883
M Nordshauſen . | 10. März 1883
— Ochshauſen .[ 11. Oct. 1882
10) Wilhelmshauſen 28. Febr. 1883
1) Kirhbauna .1 5. Mai 1883
u
12) Kixchbitmotd .| 8.
13) Eſchenſtruth . | 26,
14) Breitenbah .| 24.
15) Oberfaufungen
16) Harleshauſen . | 6.
17) Dafelbit
29. Mai
Juni 1883
Mai 1883
Mai 1083
27 30. April 1883
Juli 1883
1883
2) Landkreis Caſſel.
Gebäude mit Nr. und Litr,
Wohnhaus Nr. 160
Halbes Wohnhaus Nr. 42
Wohnhaus Nr. 5 .
Wohnhaus Nr. 67 .
Landkrankenhaus . .
Wohnhaus Nr, 57. .
Gebäude Nr. 1590 .
Bohnhaus ıc, Nr, *
tatel ic. . .
Wohnhaus Nr, 92.
Wohnhaus Nr. 56}
Stafetenwand. .
Kegelbahn . ——
Gartenbefhäpigung . .
Deo x. Nr. 21*
Sheur A...
Kirche Nr. 14 ...
Wohnhaus ꝛc. Nr. 33 .
Scheuer A*
Stallgebäude B .
Wohnhaus ꝛc. Nr.
—
ge
Wohnhaus sc. Nr. 50}
Kr. 51 .
Nr. 65
Wohnhaus
Wohnhaus
Wohnhaus
Scheuer A
Raan,B. 2 0
Scheuer ꝛc. Nr. 9 D*.
Scheuer x. Nr. 171 A
Holzremife B.
Wohnhaus Nr. 171°
Spalier
Stall ꝛc.
Spalier
Ginfriedigung .
Einfriedigung .
Einfriedigung .
Einfriedigung . ;
Wohnhaus Nr. 46 —
Wohnhaus ꝛc. Nr. 30*
Schuppen A . ss
Scheuer Wr. 34 A.
sc. Nr. 111*
Nr. 172 Ar.
EigentHüner.
Johs. Kerfting u. Frau
Philipp a
und Frau. . .
H. Schultheis .
ean Knauf und Frau.
Communalſtãndiſche
Verwaltung
Andr. Küllmer u. Frau
Andreas’ Kramer
Johs. Peter und Frau.
Friedrich! Subengein und
Kinder . . .»
Conrad Bonn Witwe - ;
Bernhard Thomas . „
Burghard Roth .
Die Gemeinde
Pilipp Siebert
Joh. Friedr. Gippert’s
und Joh. Georg Latte⸗
mann’s Ehefrauen
Chriſtian Schwarz's u
fü. ,
Johannes Beilhard . f
Ich. Joſt Wenzel Witwe
und Kinder .
Tagelöhner Heinr. Stein
häufer . .
; Ludw. Fifcher und ren
Gonrab Dietrich .
Ludwig Walter .
Conrad Dieterich
Georg Nolte. .
Reinhard Weber Witwe
Elias Schönewolf
Conrad Homburg
Andreas Möller.
Conrad Schuhmann zu
Wehlheiden
Zu übertragen.
39
15
10
3
>
149
5 700
25
409 597
— — — — — — — — — — —
58
89
Namen ber Stabt-
oder Dorfgemeinde.
Ferner:
e Oberlaufungen
19) Efcenftruth
20) Oberlaufungen
21) Wattenbacdh
22) Glgershaujen .
— Sandershauſen
— Bettenhaufen .
1) Wichmanns-
haufen . . -»
2) Altenburfchla .
3) Waldloppel
Zeit des Brandes,
27. Juni 1883
15/16. Juli 1883
\
9. Ang. 1883
30, Juni 1883
16, Dec. 1882
1. Juni 1882
18/19. April 1883
23. Sept, 1882
2. Dec, 1882
28. Nov. 1882
4) Niederdünzebach] 28. Dec. 1882
Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer.
Wohnhaus Nr. 21
Wohnhaus Nr. 35
Stafetenwand . ;
Wohnhaus Nr. 36 .
Stallgebäude B .
Stafetenwand . .
Wohnhaus Nr. 37 ,
Schweineftälle A. .
Wohnhaus Nr. 38 .
Wohnhaus Nr. 39 .
Wohnhaus Nr. 40 .
Stafetenwand .
Stafetenwand . .
Pfarrhaus Nr. 45
Wohnhaus ꝛc. Nr. ser
Scheuer A
Wohnhaus Nr. 57.
Spalier ——
Wohnhaus Nr, 55 .
Spalir . .
Wohnhaus Nr. 54 i
Wohnhaus ꝛc. Nr, 1227
Scheuer x. A
Scheuer ꝛc. Nr, 61, » j
34
Fabrikgebaude Nr.
3) Kreis Eſchwege.
N
Stall Nr. 30 B, .
Scheuer Nr. 30 C*. .
Schuppen Wr. 0 D.
Stallgebäubde Nr. 31 A
Stollgebäude..
Wohnhaus 9...
Wohnhaus Nr. 1”. i
Wohnhaus Nr. 71 .
Wohnhaus Nr. 72 .
Schweineftall B.. .
Wohnhaus Nr. 73. ...
—— Nr. 20 ..
Scheuer ꝛc. AF . ..
EIERN ..
Gras .. ®
Uebertrag .
Garl Caspar Schmidt
Die Kinder des Johs.
PBreithauer .
Eonrad Breithauer. 2r.
Conrad Simon u. Frau
Peter Yandgrebe u. Frau
Andreas Müller.
Jacob Bretthauer . .
Nicol. Wilhelm Müller
Johann Yoft Müller Zr
Die Gemeinde
Juſtus Wolfram u. Grau
Adam Lopaefe el.
Adam Yange und Frau
Ludwig Heinemann .
Sohannes Göbel.
L. 3. Rofenberg. . .»
Ferd. Breitbarth u. Frau
Summe.
| |
Wolf Weinftein . |
U
11 | ..
: Ger o7g Hederoth'e Rin ber
Nicolaus Diegel '
— Dietz Eh au.
ndr. Reinhard's Witwe
Ehrijt. Julius Steinmeg
und Frau. .„
uns Steinmek md
ee ee
Courad — und
Frau
Nicolaus Diehel
Wilhelm Herzog ..
Zu übertragen .
Berwilligte
Summe.
A e)
49597 | 89
64 | 75
1790| —
1436 | —
2374| —
12 | 30
10 | 20
9190
ı 107 —
4 —
29 | 05
7132| —
242 | 40
321 —
7
2165| —
535 | 9%
1500 | —
66 952 | 45
517%
1604 | 20
712 | 43
24 | 15
2653 | 76
1913 | —
208 | —
2191| —
Namen ver Stabt-
er als ba
deruer:
5) Wichmanns⸗
.. 5
— Dafelbft Be .
6) Efhwege .
) er :
3) Abterode
&
0 N ee
II) Lautenbach.
_ R) Nefjelröben
13) Vockerode pe
Zeit des. Brandes. | Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer,
13. Sept. 1882
23. Sept. 1882
18. März 1883
23. —9— 1883
30. Upril 1883
12. April 1883
7/8. April 1883
2. Yuli 1883
8. Sept. 1883
4. Juli 1883
*
Wohnhaus Nr. 27...
Wohnhaus Nr. 8 .
Wohnhaus Nr. 29 .
Wohnhaus ıc. Nr. 56 .
Wohnhaus Nr. 32... .
Scheuer Nr. 72 A* ,
Schweineftall ꝛc. C .
Schuppen E . .
Wohnhaus Ne, 427*
Wohnhaus Nr. 426
Anbau A .
Hintergebäude B. a
Schulhaus Nr. 24 .
Schweineftall Nr. 200 B*.
Holzſtall Nr. 220 E
Wohnhaus Nr. 9004
Einfriedigung .
Gartengewächfe
Stafetenwand .
—— Nr. 1043*
Keffelhaus B. . vu;
Brunnenhäuschen C ,
Stafetenwand . .
—— Nr. 109*
Sdur EC ....
Stallgebivde D.. .
me: F
Baddaus G . . .
Wohnhaus Nr. 25 .
Scheuer A* ste
Stalmg B...
Stafetenwand . .
Schlachthaus Nr, 24 A
Stafetenzaumn . —
Wohnhaus Nr. 67. .
Stall B Pe
Schweineftall C . „is
Bretterzaun . “in
Wohnhaus Nr, 68. .
Anbau A. . ..
Scheuer B, . .
Schweineftall C . ..
Vadofen D . ..
Wohnhaus Nr, 69 —TF
Stall A
Stall B
Scheuer C. . F
Schweineſtall 1 a
Schmiede E . ia
Wohnhaus Nr. 70 XT
»
Uebertrag .
Jacob Hohmann |.
—— Teöll . |.
obann Martin Weiter
—— a
ge er —34 8
Meltr . . |. .
Bol lei. 20
in u. Meier Girhen
..+*
Die Gemeinde . .
Claus Schröber u. Frau
Die Gemeinde n
Garl Frant . ...
Reinhard Holzapfel .
Georg Niemann. .
Juda Kagenftein .
Der Fiss . . |. -
75 Rimbadhı und
« ben Erben feiner Frau
Harz Het
Chriftoph Junghaus und
N
[2 *
PEre
Sohannes Brill „
Sohannes Hofe . . »
— ——
Martin Bedr . . »
Zü übertragen .
Benvilligte
a
15 = | r
14 | 10
69 | 10
53 | 50
67 | 0
35 —
575 | 26
437 | 94
37 70
1592| —
28 | 50
29 | 14
154 | 58
174 | 50
Te
1348 | —
13150 | 33
2.007 | 8
| —
5079 | ı2
6896 | 3
3777 | 06
or |
Berner:
[13) Su |
'
J
1)
)
1) Frantenberg
2) Franfenau'.
3) Birkenbring-
baufen . '.
4) Rofenthal .
5) Halgehaufen
6) Rofenthal .
— Franlenberg
— Frankenberg
7) Rojenthal '.
8) Frantenberg
9) Haina
10) Ernſthauſen
11) Gemünden |,
Namen der Stabt-
ober Dorfgem nbe.
4. Juli 1883)
14. März 1882
6/7. Juli 1882
18.19. Dec. 1882
26.
4,
17,
27,
14,
15.
Jan.
Juni
Sept.
Dec.
März
. Nov.
. Dec.
2, Juli
. März
. März
Febr.
1881
1882
1881
1878
1882
1883
— — — — —— —— — — U — — —
Stallung A
Scheuer B. .
Echweinejtälle C. %
Wohnhaus Nr. 71 .
Scheuer A.
Scheuer Nr. 72 B*.
dohnhaus Nr. 73 .
tallanbau A
Scheuer C. .
Schweineftälle D.
Ragenremife E
— — —
4) Kreis Frankenberg.
Scheuer Nr. 18 A*
Wohnhaus Nr. 15 .
Wohnhaus Nr. 37*.
Wohnhous ꝛe. Nr. 38.
Wohnhaus Nr. 34
Stangeyam . . .
Wohnhaus Nr. 40.
Bartengewächfe
Wohnhaus Nr. 29.
Wohnhaus ꝛc. Nr. 29
Wohnhaus Nr. 12 .
Gartengewächſe
Armenhaus Nr. 208
Wohnhaus Nr. 16*.
Wohnhaus Nr, 17.
Wohnhaus Nr. 470
Wohnhaus ıc. Nr. 105
Lohmühle Nr. 531 .
Mühlengerätte . .
Mühle ꝛc. Nr. 24* .
Gehende Werte
Schweinejtal A. .
Wohnhaus Nr. 91*.
Shur A ...
Schweineftall B_.
Stangenzaun . -
Wohnhaus Nr. 124
Stallanbau Nr. 120 A
Wohnhaus Nr.. 122
Anbau A. .
Scheuer B
Anbau C*.
; Thielemann Imhof hof und
*
— — —— — ne
| Soma ır. Ichs. Möbus
Uebertuag .
Martin Beder
68876
.ZJoh. Nic. Eichenberg .
— — 1 2860
Johannes Wieditz 450
Friedrich oicheue und
Frau .
|
Summe .
Daniel Troegel u. Fran
Ghriftian Bod :
Johann Peter Selerg
Witwe . . 1974
Johs. Biſchoff u. Frau 250
Heinrich Spohr ..
—— — 20
Tobias Koch .. 10
Heinrich Brüd . 18
—— Elſebach .. 45
Frau
Johannes Möbus .
Zn übertragen HH
40 476
eorg Up. Yerch u. Frau 52
Johann Heinrich Löwer 120
Oberförſter Stahl 25
Die Stadtgemeinde . 46 |
Sarl Udermann zu Dar:
burg. . 1 400
H. Giesler u. D. Trögel,
: Frankenberg 100
Jean Schmidt ; 400
Konrad Mengel u. Fran 41
Lohgerber- Gefellfeheft .
— — — 146
Comunalſtändiſche Ver-
waltung Fr
] by (5008 e
2
FJ rl Zeit des Brandes.
\
“
ib Berner:
[t1) Gemünden] | [15. Sehr. 1883]
12) Rofentgal .
16. Ian. 1882
13) Ellers haufen 16. Mai 1883
4) Battenhaufen . | 23/24. Mai 1883
5) Geismar 16. Yuli 1883
I) Gemünben . 4. April 1883
IT) Haine . 10. Sept. 1883
18) Haubern '. „| 6. Yuni 1883
\ Zennern 4. Yug. 1882
2) Belle 30. Mai 1883
3) AR ern . +1] 23. Juni 1883
RN oßenenglis . = Mai 1883
. Juli 1883
Rotheimehauf en
9
Berwilligte
Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer. Summe.
A S
Uebertrag „ | 54899 | 62
Wohnhaus ꝛc. Nr. 123 Heinrih Brüd . . 1492 | 50
Wohnhaus ꝛc. Nr. 142 Heinrich Sad und grau 2322| —
Stangenzaun . * hriſt. Wilh. Junghenn 81—
Scheuer Nr. 137 A . Tobias Sprenger Bitte R
Etangenzaun . ——— 401 —
Wohnhaus Nr. 140° Johannes Houy . 6
Wohnhaus ꝛc. Nr, 125° Conrad Bornmanır .
Stangenzaun . . —— — 112 | 65
Scheuer Bb Wr. 64 . | Lubwig Rlingeigöfer um und
Frau ; 1440 | —
Wohnhaus ꝛc. Nr. 8* . Wilhelm Vaupel
Anbau A
Anbau B. . li. 3600 | —
Wohnhaus Nr. 5 r Sonn „glnsehäfere s
70 90
Gebäude Nr. 10 . . Per Rüctel u. Frau 52 | 30
Wohnhaus ꝛc. Nr. 20 . Johann Peter Vaupel's
Witwe 3144
Einfriedigung.... .» | Johannes Müller Ar 10| —
Einfrievigung . » » . . | Ludwig Knieling. 8 —
Wohnhaus Nr. . Daniel Soefepäufer
Stallandu A . . . HL 2580| —
Wohnhaus Ar. 57... Ih. PB Peter Krafl Kraft u, Frau 42 | —
Wohnhaus Nr. 203* - I Hartmann Lauer ; 500 | —
Wohnhaus Nr. 202 Yohannes Bornfcheuer . 60 —
Wohnhaus Nr. 204 . — Borumann . 20 —
Wohnhaus Nr. ——— onrab Bofifla . . aD | —
Wohnhaus Nr. 8 . Conrad Truß und Frau
Scheuer A . " „1 2010 | —
Scheuer Nr. 6 * Hohe. Heder unb Frau
Wohnhaus Nr. 6
Stall .. si 4780 | —
Scheuer Nr. 7 B . | Adam Seibel und Frau
Wohnhaus Nr. 7 — 7737| —
Summe. [8494 IF
5) reis Fritzlar.
Wohnhaus Nr. 75 .
Scheuer Nr. 9 A* .
Wagenremife B .
Stallgebäude C .
Schweineftall D_.
Wohnhaus Nr. 9
Gartenumfriebigung .
Wohnhaus Ar. 26 .
Wohnhaus Nr. 60 .
Wohnhaus Nr. 22, .
Wohnhaus Nr. 23*. .
Sarteneinfriedigung .
Georg U. Stell u. Frau
Carl Reinhard Hellmuth
* — —
Ha Lampe . Pr
Johannes Lohr 2r .
Bruno Schaberid !. .
Conrad Klitfh u. Frau
— — — —
Zu übertragen.
Namen der Stabt-
Ferner:
[5) Rotgelmshaufen] | [3.
26.
15.
6) Friglar .
7) Niebenftein .
8) Gudensberg
1) Rommer;
2) Fulda
3) Rommerz .
4) Fulda . .
5) Großenlüber
6) Müs
7) Neujtabt
8) Dipperz .
9) Kahlberg
10) Kiliansberg
11) Mittelfalbah .
12) Nieverfalbah .
oder Dorfgemeinbe.
ap
19.
25.
120.
9.
12,
18.
Jufi 1883]
Sept.
Mai
Juli
Nov.
Dec.
Nov.
Yan,
Febr.
. Yan.
. Nov,
März
Febr.
Jan.
März
März
Wohnhaus Nr. 16 .
Wohnhaus Nr. 24 .
1882 | Wohnhaus Nr. 1024
Anbau A. .
Garteneinfriebigun 9°
Wohnhaus Nr. 194
Stallgebäute A .
Gartenzaun .
Wohnhaus Nr. 10
Gartenzaun :
1883 | Wohnhaus Nr..82 .
6) Kreis Fulda.
1882 | Wohnhaus Nr. 47 .
1882 | Wohnhaus Nr. 813*
Schweineftall A . .
Wohnhaus Nr. 814
1882 | Wohnhaus Nr. 35 .
Scheuer ꝛc. A* .
1883 | Wohnhaus Nr. sl
1883 | Wohnhaus Nr. 131
Stall ꝛc. A* ur
Schweineftall B:;,
Stafetn . » . 5,
Stafeten
1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. a
1883 I Wohnhaus 1c. Nr. Bit
Gartenftafet .
Wohnhaus Nr, 84 .
1882 | Wohnhaus Nr. 5* .
Shur A ...
Gartenftalt . . «
Gartenfrüchte .
Einfrievigungen . .
Gartenfrüchte . . .
Stat . .. »
Gartenfrühte . .
1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr, 4
1883 —— Nr. 83.
Scheuer Aß.
Knüppeljaun .
1883 | Wohnhaus :c. ® 4...
1883 | Wohnhaus Nr. 47*
Scheuer A...
Gartenftalt . » »
Gartenjaun : . .»
1883 | Scheuer Nr. 58 CC,
Gartenſtaket
Uebertrag . | 19 882
Werner Bachmann's Frau 32
Joſeph Wieſenfeld . . 6
Die Erben des Joſeph
Schreiber . 650
Chriſtian — 8 pe
fu...
_—_ 110724
Auguſt Strutwolf .
— 110372
—— — * und
Daniel Kolbe und *
Summe.
Athanaſius Autd .
Joſeph Schwarz .
Garl Bedr . .. .
Ferdinand Emmert .
Franz Emil Berda., .
Leonhard Reuß .
Sebajtian Becker . .
Ferdinand Kreis . .
Ambroſius Keller . .
Levi Katzenſtein's Ehefrau
Theodor Schultgeis. .
Gejchwifter Hed. ,. -
Sohann Joſeph Emmert
Magnus Bernhard . .
Ferdinand Hohmann
Schannes Bappert . .
Wendelin Sorg . »
Kilion WU...
— Peter Weber
Zu übertragen.
Namen ver Stadt:
ober ——
13) F Bi i 4
14) Großenlüber
15) Fulda
16) Wiffele .
17) Beitfteinbaih
18)
uswurz..
19)
ora8 .
M Tannenhof bei
Rückers .
U) Horas .
2%) Steinhaus .
3) Kammerzell
%4) Fulda . ..
5) Sulda . .
%) Uffhauſen .
— Kohlbergb. Ellers
1) Somborn ..
2) Nonhein
Ri Gondoroth.
Heilelborf .
—E
27. Febr.
10. Juni
27. April
19. März
18. Juli
19.
22. Fu
22. Sept.
10. Sept.
25. Febr.
28. Nov.
3. Nov,
5/6. Nov,
27. Mai
Gebäude mit Nr, und Litr,
1883 | Wohnhaus Nr. 1514
1883 | Wohnhaus zc. Nr. 166
Scheuer x. B* . .
Widerleger. . »
Wohnhaus Nr. 168°
Gartenhede . . .
1883 | Landfranfenhaus .
1883 | Wohnhaus Nr. 1
Nebenhaus A*
Ehee B. . . .
1883 | Wohnhaus Nr, 46*.
Scheuer A . }
1883 | Wohnhaus Nr. 48 :
1833 | Nebenbau Nr. 27 A .
Gemeindehaus Nr.
Staleten x. . »
Stafeten .
1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 704
Wiejenfläche
i 1883 | Nebenhaus Nr. 31 A .
Knüppeljaun .
Beſchãdigungen bes Gartens
Wohnhaus Nr. 32. .
Anbau Nr. 32 A. .
Schmeineftall Nr. 32 B
ee
ecke >
il 1883 | Wohnhaus Nr. 53*,
Scheuer A...
Stafetenzaun . .
i 1883 | Schulhaus Nr. 35 . .
. 1883 | Nebenhaus Nr. 936 A.
1883 | Wohnhaus Nr. 492
1883 | Wohnhaus Nr. 22*
Nebenwohnhaus A .
Scweineftälle B.
Stafeten . .
1883 | Felpfrüdte. .
7) Kreis Gelnhaufen.
1882 | Scheuer A Nr. 232*
Wohnhaus Nr, 232
1882 | Wohnhaus Nr, 18*,
heuer A. A
1882 | Scheuer Nr. 1A. .
1882 | Halbes Wohnhaus Nr. 6.
dur AM; oo.
Caspar Hoffmann Witwe
Georg Chrift. Beder .
T Bermwilligte
Michael Larbig . . » 10
Sohannes Blum . j
ck 28
Auguft Koh . . ..
— 4169
Felix Niedling
— I—— — 20
. | Andreas Latih . . »
ae 1214
Leo Bg . x... 5
Die — 28
Johann Joſeph Gifler . 51
Wilhelmine Staab . . 59
Joſeph Schmidt .
a re
Paulinus Arab . . -» 20
Summe .]4039
Leander Gutmann .
— Gabel .
Zu —
2*
Eigenthümer. Summe.
4 2*
Uebertrag . [18 140 04
J. Sacolfon . - . .» 101 | —
Joſeph Bidert .
—— 14660
Eberhard Krämer . .
_ ea 5| 80
Eomunalftänbifche Ber:
waltung . 60 | 65
Clemens Sqeſer x
—— —234015 76
.Michael Scheih . . .
4 bee
Bernhard Koch . ‘ 3695 | 40
Joh. Dietrich u. Melchior 22 —
Dietrich’ Witwe. .
— — 71819
Johannes Dangel . 3 —
Amand Betz..12167 | 07
21118
Namen ber Stabt-
oder Dorfgemeinbe,
ferner:
4 Heffelborf]
5) Gelnhauſen
6) Kirchbradt .
8 Niedergründau.
8) Gelnhauſen
9) Unterſotzbach .
10) Roßbach
11) Gelnhaufen
1) Widers .
Zeit des Brandes.
(27. Mai 1882]
9, Dec. 1882
10. San. 1883
13. Dec, 1882
26. Nov. 1882
1/2. April 1883
13. Febr. 1883
16, Sept. 1883
8, Dec, 1882
2) Findlos(Gemaw |
fung Butten) .
3) Widers .
4) Neuswaris .
5) Gichenbadh .
6) Grabenhof .
7) Sieblos.
69. Febr 1883
25, Febr. 1883
5. Febr. 1883
16. April 1883
23. Yan. 1883
”
8. Jan. 1883
12
Gebäude mit Nr. und Litr, Eigenthümer.
Wohnhaus Nr. J
albe Scheuer A
heuer Nr. 7A ..
ig a N Nr. 419
Wohnhans Nr. 21
Scheuergebäude Nr. 82 A.
Stallgebäude Nr. gl A*
Wohnhaus Nr. 1734
Scheuer Nr, 24 A*
Gebäude Nr. 23. . .
Scheuer Nr. 7 A*,.
Wohnhaus Nr. 7
Wohnhaus Nr, 361.
8) Kreis Gersfeld.
Wohnhaus Nr. 26*, .
Shwr A . 2...
Scheer B. . .
Schweineftall C .
Gartenſtalet . .
Wohnhaus Nr. 27
Scheuer Nr. 47 A
Wohnhaus Nr. 14 .
. ” * * »
.
Scheuer A. - >35
Wohnhaus zc. Nr. ri ..
Scheuer AH , .
zen x. Nr. 53, .
Scheuer Nr. 21B .
Pferbeftall Nr. 22 DB:
Scheuer Wr. 383B.. .
Wohnhaus ıc, Nr. 17. .
Stallgebiude A . . .
Abjhägungsgebühr .
—— ꝛc. Nr. 9
euer ..
— Er
Wohnhaus Nr. 10. .
Scheuer A, . di
Wagenhalle . . ..
Wohnhaus Nr. 7 ...»
Stallgebiude A... .
Shuwr C. ....
Bolgpelle F iz
ohnhaus Nr.8 .
Scheuer A... .
Holzhalle B
Berwilligte
Summe.
— *
Uebertrag . | 4434 | 06
Heimih Rob . . .
— — 601 76
Georg Horftmann .. . 41 48
Gebrüder Boggeru, > 300 | —
Peter Thomas 68 —
Peter Imhof . 1072 | 10
Sacob Pfeil und Frau .
Be — 223 | 75
. | Eheleute Weber und Ehe⸗
frau Schäfer . . .I 196 | —
Schannes Kauck f 10| —
Guſtav — Ge
ran. . » 1026 | 21
Witwe 2 " öfge und
Sohn 20 | —
Summe . [9085
Kilin Henkel. . . »
hl. _____._.156185| —
1 Dulin® Spiegel u. Frau
KR — 82 | 50
M. C. Rommel u. Frau 5|I —
Auguft Mehler . . .
EEE 1266 IE
Conrad Gröſch , .
2635 | 38
Sirtus Dh . . .. 4 | 80
Michael Kirchner . . 73 | —
Joh. Ud, Kirchner (Pflock) b3 | 73
Nicolaus Maul. . . 195. | 13
Balentin Flügel. .
8773| —
— Hoffmann m
Fulda —
Johann Georg Böhm .
87
Ambroſius Hornfed
a Ep a en vr 52
Peter Schmitt . : .
a hass ieh ee 38
Burkhard Böhm .
— — 50
Zu übertragen. 31
| der Stabt-
BE
* Esch
*
8) Ziegelhofb, Ed
| weisbah |. .| 23.
' 9) Gersfelo |.
10) Brand .
1) Schmalnau .
12) Neuswartd .
N Ginnheim‘. . | 27. Der.
Bodenheim
(Schönhofitrahe) | 20. Dec.
A
3) Praunheim.. . | 30. Yan.
4) Vruchtöbel . „| 1. Ian.
|8: Yan, 1883]
Wat 1883
8. Sept. 1883
15/16. Juli 1883
T.. Od.
2, Juli 1883
1883
1882
1882
1883
1883
Zeit des Brandes.| Gebände mit Nr. und Lätr, Gigentfämen "
Wohnhaus Nr, 11 .
Scheuer Nr. 11B.
Gartenitatet 1007
Nebenhaus Nr, 5A.
Biihener B*. ls a
Wagenhalle c. C 0%
Badhaud D. . 2...
Wohnhaus Nr. 8 ;
Scheuer Nr. 10 A . .
Wohnhaus Nr. 6143. . .
Wohnhaus Nr. 34, . :
Scheuer Ak. 0
Nebengebäude B. . .
Wohnhaus Nr. BB.
Schwer A. . . Be
BimeB.- .', = 4%
Anbau C . . .
Wohnhaus ıc. N. 36...
Scheuer A'. 4:7, U
Sheur ꝛc. . 2...
Schafſtall . .» 2.
Backhaus D
Scheneranbau E .
Wohnhaus Nr. 37
Kuhſtall A...
Backhaus B. .
Shwur C. ,.
Stallgebäudte D ., „ .»
And E . . . ».
9 Kreis Hanan.
Etall Wr. 33 A
Maſchinenhaus Nr. 22. .
Maſchinen- und Keſſelhaus A
Dreier 3%: %
Sartenmaer
Hofeinfriebigung .
(infriedigung .
Scheuer Wr. 5 A
Yattenzaun . N
Sarteneinfriebigung .
S
Wohnhaus Nr. 592. . -
Sheet CA 5: 0a,
Viehſtal . . 2.
Schweineſtall . .».
Holzſtall E
Waffertrog ic.
Bertwilligte
Di u me. e.
Uebertrag . [26746 3
Johan Georg Bey
2473 | 15
Balentin Koch u. Frau
|
i ; 5204 | —
Ludwig Barthelmes 84 | 71
Johann Mebler , . 1775| —
Franz Niedling « |. 23 | 80
Michael Marth .
2087| —
Michael Kirchner |
| un, II 086900 —
Gatharine Reich . |
)
En 5078 | —
Georg Kirchner . . .
J ln: 4225 —
Summe. 97
Heinrihb Hof . |-
I. Hofmann und D.
Benber . a
U. 2. Bernus zu Franf-
furt aM. 5
D. Benber |
Johannes Hofmann
J. Bender u. Ch. Beuth
Daniel Müller .|. »
Georg Haßfurter |.
Andreas Kloos 20 ..
Konrad Fliedner's Witwe
und Kinder
Zu übertragen .
Nainen der Stabt-
ober Dorfgemeinde.
Ferner:
[4) Bruchfößel]
5) en
Neugafie).
afelbft(Arant.
228
7) Daſelbſt (Rödel⸗
heimer Landſtr. )
8)! u
9) —
10) Killanſtädten
11) Hanau (Marlt⸗
pl) . »
12) Bodenheim .
13) Hanau (Gloden-
ſtraße) ...
— Kilianſtädten
14) Niederdorfelden
15) Rübigheim .
,
[1. Jan. 1883]
19. Ian. 1883 | Seitenbau Nr, 35 B
Waſchküche Nr. 35 C .
Memije Nr. 35 D*. .
14
Bei huppen C .
heuer ıc. Nr. 54 Ar
Seitenbauu B .
Schweineftall C —
Sauchepumpe . » + +
Wohnhaus Nr. 82...
1. Febr. 1883 | Wohnhaus Nr. 22
Zeit des Brandes. | Gebäude mit Nr. und Lätr.
Scheuer x. Ar. A,
Stallgebäude . . »
Berrilligte
Summe,
Eigenthümer.
2
Uebertrag . | 11798 | 74
Johannes Bodh . |.
—J — 211 —
. I Bohann Walter u, Frau
10570 | —
24. Jau. 1883 | Wohnhaus Nr. 10...»
23, Ian, 1883 | Mafchinenhaus Nr. 53 E*
Kteſſelhaus Nr. 55H . .
Bartenzaun > ;
10/11. uni 1882] Wohnhaus Nr. 84*, .
Gebäude B u. D bei Ar, 33
Stafetennaun . - »
Staletenzaunu.. .»
Brunnen .
9. Dec. 1882 | Scheuer :c. Nr. 37, J
Kuhſtall ꝛc. Nr. 4T A,
Wohnhaus ꝛc. Nr. 49.
Scheuer A. ;
Schweineftall 5;
Hofthor
Wohnhaus ꝛc. Nr. 50 .
Scheuer ꝛc. A .
Schweineftall B .
Schweineſtall C . .
Scheuer Nr. 5A .
Biebftall B . .
Schweineftall C_.
Scheuer Nr. DA.
Scheuer Nr. 564 A
6. März 1883
12. Mär; 1883
Wohnhaus Nr. 10 ,
Wohnhaus Nr, 42 .
2. Mai 1883
9. Dec. 1882
Wohnhaus Nr. 16 .
Scheuer Nr. 55 A*
Stallung Nr. 55 B
Schweinejtall Nr. 55 C
5. Yan. 1883 I Wohnhaus Nr. 76 .
Scheuer ꝛc. AH . .
8. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 102,
*
Joh. Wehrheim u. Frau 22 | 22
Philippi Freres ..
317 90
Philipp Gutberlet . ol—
Simon Sterzinger . - 50 —
Carl Peter Zus . . 25
Johann Philipp Schmidt
— 6306 | 60
gulius Müller .
eu | —
Georg Nicolaus Metzger
55 | 50
GBonrad Robn . i 1671 —
Conrad Shenf „ . » 14 | 40
Peter Fir. A
— — ARE.
Michael Zeh...
a ns 386 | 55
Friedrich Wild. Kropp.
Be ER
Friedrich Ich .» . - 3l —
Wilhelm Keilin . - 10
Georg Philipp Nicolai 140 | —
Sohann Jacob Wolpers
Diwe » . - . . 4719
Anton Breh und Jean
Mile. -» -!. » 5 | —
Adermann Wilhelm
Wader Ir. 5*
3027| —
Philipp Reuter u, Frau
1 — 718 18
1 Philipp Lenz's Ehefrau 515 | —
Zu übertragen . [42 112 | 27
aaa vor € Stabt-
oder er Dorjgemeinbe,
Berner: |
16) Fechenhein. 34. Mai 1883
|
m) Marköbet '. .| 30. Mai 1883
18) Bruchköbel . 28. Sept. 1882
1) Grenan . 16. Sept. 1883
N) Nievervorfelven | 5.
A) Edenheim . .
April 1883
29, Auli 1883
2) Oftheim . 27/28. März 1883
3) Kilianſtädten . | 27. Dec. 1882
Scheuer Ab Nr. 152*,
Stall B Nr. 12 .
Wohnhaus Nr. 153
Stall Nr. 153 A .
Stall Ar. 153B .
Kirche Nr. 140, . .
Thurn Nr. 140)* .
2 Sloden . . SE
1 Uhr LE ;
Rirchhofseinfrievigung ;
Gebäude Nr. 89 A und
Gebäude Nr. W. . .
Stallung Nr. 120 A*.
Holjremife B. . .
Abtritt C . .
Wohnhaus Nr. 121°
Wohnhaus Nr. 3 1
Scheuer AH...
Stallbau . . ..
Schweinejtall C .
Wohnhaus ꝛc. Nr. 4 .
SchweineftllB . .» »
Wohnhaus Nr. 5
Stafetenzaun . - » .»
Wohnhaus Wr. 49. »
Backhaus A*
Schulſcheuer Nr. 38 Ar
Stall Nr. 38 B...
Stafetenzam . » »
Wohnhaus Nr. 41 .
Stafetenygaun . .
Scheuer Wr. 44 F
Stafetenzam . ;
Pflaumendaum . ..
Gartengewähle . - .
Gartengewächle .
B
Scheuer ꝛc. Nr. 123 A* .
Stallgebäube Ar. 123B .
Schuppen Ar. 130.
GSartenzaum .
Wohnhaus Nr. 102 .
Scheuer ꝛc. Wr. 102 A
Viehſtall B r
Schweineftall C . .
Scheuer Nr. 124 A
Scheuer Nr. 67 A*
Kubftall Nr. 67 B .
Stallung Ar. 670,
Stallung Nr. 67 D
Scheuer Nr. 102 A
Holz zſchuppen Mr
Zeit des Branbes.| Gebäude mit Ar. und Litr, Gigenthümer,
Uebertrag .
Tobias Beder . . .»
Gonrad Klee Ir. . A
— — — —
Die ——
Die politiſche Gemeinde
dohaun Georg Schnieider
Georg Horft. 2»
Johs. Kohler u. Conrad
Spiel
Silk, oh. Fauerhach o
Ehefran
Phil. u. Caſimir danpus
dehs Cafimr Warzel,
Peler Gruner and Kran
Gemeinde Eckenheim 7
Carl Boß „ie.
Heinrich Wilh. Römer
Lehrer Wiega | .r
Bohannes Feittmarh .
Georg Philipp Müller.
Peter Brov’s Witwe
"Iohannes Rof 1, 5
Ehefrau des Andreas
ah u. . sei
Wilhelm Köppel a.
. 102 BE; |
Zu übertragen .
Berm
Summe.
AM
42 112
1
8
1490
1130
740
4324
2014
27
213
8
542
Namen ber Stabt-
ober Dorfgembinde,
Beer: | |
|23) Kiliauſtadten)
|
1
i
‘ a
’
24) Dafelbit
— — —— — —
*
25) Hanatı (Me-
eimer Weg).
26) zen Leip⸗
gerfiraße) . »
27) Keen er
pitalsftraße)
28) Hanau (och ber
Rinzigbrüde) .
29) Langenſelbold
430) Windeden —
— Kilianſtädten
31) Großauheim
33) Wachenbucen .
33) Bodenheim
(Franffurterjtr.)
34) Hanau (Hafer:
gaffe) la...
— Yangenbiebach .
Gebaude mit Nr. und Lite, | Gigenthümer,
16
[87, Der. 1882] Elailung Nr. 102 0.
31. Jan.
18. Juli
6. Aug.
23. Juni
13. Sept.
21. Sept.
11: Sept.
12. Sept.
13. Ian,
10. Juli
22, Nov.
14. Juli
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
1883
Kellerhaus N. 102 D ,
Schweineftall Nr. 102 E
Schweineftall Nr. 102 F
oftbor. il. ao
heuer ıc. . R
Pose Nr. 101 Re
5 Fenfterjcheiben .
Schuppen zu. .
ebene F
heuergebäube Nr. 18 *
Wohnhaus Nr. 19...
Scheuer Nr. IA. .
Stallgebände Nr. 19 B
Waſchküchengebäude Nr. 19 C
Stegelhalle Nr..19 D .
Scheuer Nr. 20 A. «
Holzſchuppen Nr. 20 B
Holzſchuppen Nr. 18
Holzjhuppen Ar. 9 D.
Wohnhaus Ar, 15°. .
Gebäude Mr. 13...
Er RAT .
Stall . ER
Bierhalle Nr. 10H .
Schulhaus Nr, 1924* ,
Scheuer Nr. 2084 .
erg Nr. 74 At,
uhſtall Nr. 75A.. .
Wohnhaus Nr, 76. .
Viebftal A 2 u.
Yattezaun : . .
Viehſtall Nr. 77 A.
Garteneinfrievigung .
Gartenbeſchädigung . .
Objtbäume, . . f
Schulhaus Nr, 312,
Wohnhaus Nr. 61
Keſſelhaus Nr. 53...
Wohnhaus N. 6 .
Wohnhaus Nr, 117
*
*
Theodor Stettner .
Uebertrag N
Wilpelm Köppel Dr.
Andreas Sauer. . »
Johannes Gärtner, .
Philipp Eſch Witwe
Die Gemeinde Kilian-
ftädten . r
Seorg Weifenftein . —F
onrad Schneider ..
Wilhelm Schneiver .
REN Kreſſel u. Frau
Auguſt Marel
Bonrad Auguft Trearel.
Witwe Suſanne u
und Kinder
Georg Jahn. . ..
Johann Ludwig Gonrab
Schlingloff
Die Gemeinde . ..
Heinrich Hercher
Heinrich Dad .
Johannes Joſt 2r Witwe
Heinrich Vollbrecht.
Heinrich Rödviger .
Dieifraelitifche Gemeinde
Sohannes Weftphal Hr
Gaspar Fir 2r .
Die Gemeinde
Gruft Friedrich Sthäfer
Firma Philippi Freres.
Samuel Are .'. »
Konrad Burkhardt .
Summe,
Benvilligte
Summe.
4 a
83542 | 22
:
BEZ
HI Sal
sılılı!
108 571
17
— 10) Kreis Hersfeld. ' i
Berwilligte
- [3eit des Brandes; Gebäude mit Nr. und-Litr, Gigenthümer, Summe.
M 2
| — 24 26. Oet. 1882 | Wohnhaus Nr. 12 . . . | Georg Möller's Witwe
EScheuerr Knie und Sohn. . . » 1346 90
nt Mr. 11. .» . | Peter Kagınann .
1 a er or
Sehläupe B.
chweineftälle C .
Viehſtall D
Badhaus E . MET m 4.1: 3381 1:8
Wohnhaus Nr. 10*. . + | Buftus Ernſt Ries’s Ehe⸗
mt Ehur A . 2. ce 2 Ma: an
' Schweineftall B .
SchafftlC . . . s
Holzſtall D . . : suche ER FTT
Halbes Wohnhaus Nr. 8. Yacob Hahn 230 90
Halbes Wohnhaus Nr. 9 . | Georg Peter Schmidt .
Scheuer ıc. A ; — 1002 | 76
Wohnhaus Nr. 9, . . 0.5 Georg Jacob. . R 20 I —
| Wohnhaus Nr. 84 . . „| Georg Heinrich Teit j 5 | —
2) Schenitiengefelo | 3. Dec. 1882 | Wohnhaus Nr. 120%. ; Hirſch Weinberg j
& Anbau B . Res HUREN ur: ©...
Scheuer Nr. 118 A . .| Marlin Heufner . 14 | 50
| Wohnhaus Nr. 122 . .f che. Rüger und Bram 18 | 25
m feld . .| 12. März 1883 | Wohnhaus Nr. 359 . . | Peter Wolf . . 53|13
4) Gittersdorf. . | 19. Febr. 1883 erg Nr. 33*, . . | Iohannes Ickler.
Anbau
5) Leimbah |. .| 10. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 10, s Conrad Oeſte und frau
ce |. 17. April 1883 | Anbau Nr. 152 A. . . | Wild. Nigel und Frau
dershaufen 21. Mai 1882 | Wohnhaus Wr. 85 - + Heimih Storch . .
Kerspenhanfen. | 12. April 1883 | Backhaus Nr. 48 - ZJohs. Fleſch und Frau
9) Eitra 1 5. Iumi 1883 | Wohnhaus Nr.-21 . . . | Heinr. Schneider u. Frau
10) Rip ershain . | 2. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 47 . . . | Ich. Gop’s Ghefrau .
11) Philippsthal . | 6. Aug. 1883 | Ziegelei Nr. 115 . . . | Hein. Bernd. Schloghauer
12) Hebbersporf _. | 25. Yuli 1883 | Wohnhaus Nr. 14 . . . | YohE. Nuhn's Ehefrau
Stafetenwand . . » + „| Iohannes Wagner .
13) Reilos . . . | 20. Aug. 1883 | Wohnhaus Nr. 6*. . .„ | Elias Heh und Frau .
—* Scheuer A
| Scheuer Nr. 25 A. . „| Marin Su...
14) Oberhaun |... | 10. Aug. 1883 | Scheuer :c. Nr. 35 A* „| Georg Kauffunger .
or | Stall Nr. 35 B. ‘
15) Hersfeld . . | 1. Juli 1883 | Scheuer ıc. Nr. 208 E* . | Martin Heinrich BREI
J Holzremiſe Nr. 208 F. . und Frau. .
Schweinejtall Nr. 208G.
| — Hofthor .. .ZJeremias Sauer
16) Stärllos . . | 16. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr, 94. . | Bohannes Beder
Kr Summe.
11) Kreis Hofgeismar,
1) Bernawahle- —
haufen...
16. Oct. 1882 | Scheuer sc. Nr. 63. . . | Wilpelm Henne. . .
Wagenihuppen CE...
Stalun D . . .».. |
er Stallung E J1 — 3770 —
Zu abertragen . 3776| —
ii
Namen ber Stadt⸗
oder Dorfgemeinde.
Ferner:
[1) Bernawahls⸗
hauſen
2) Baake
3) Ehrſten.
4) Deifel .
5) Galven .
6) Hombrefien
7) Sielen .
8) Obermeifer.
9) Dfthelm .
10) Vaake
11) Bederbagen
12) Ojtheim .
18 |
116. Det. 1882] | Hintergebäune Kr. 59.B..
6. Sept.
10,
21.
29.
21.
12,
Oct.
Juni
Jan.
. Nov.
Sept.
Febr.
1882
. 1882
. 1882
. 1883
. 1882
1882
1882
1883
1882
1882
1383
heuer D bei Nr. 62* ,
Badhaus ———
Stafetenzaun .. diie
Wohnhaus Nr, 38. tð
Wohnhaus Nr. 39*. .
Stallung .
Dalbes Wehnhaus Nr. 30;
tallgebäude A . .
Stafetenzaun . . X
Wohnhaus Nr. *
Stallanbau A.
Wobhnhaus Nr, —
Unban A . 1*
Wohnhaus N. 201* .
Stallgebäude A . vis
Wohnhaus Nr. 140* .
Wohnhaus Nr. 140
Wohnhaus Nr, 15|
Stafeten . »
Stallgebäude Nr. 189 B.
Stafeteyaun . . bis
Wohnhaus Nr. 81%, R
Anbau A s
Anux.B. . ..
Holsfhuppen C ., . .
Hintergebäube Nr. 82 B .
——
Stafeten . . ur
Kirche Nr. 754...
oegel oa
Uhr
Wohnhaus Nr. 52* ,
Anbau A . .
Holzſchuppen B .
er ...
"Wohnhaus ꝛc. Nr, e R
Wohnhaus Nr. 53 ur
Wohnhaus Nr. 2...
Wohnhaus Nr. 24. . .
Stallun A . 2
Halbes Rdnhens Nr. 35*
Stallun
Halbes —X Nr. "35
Anbau A. .
— —— —
zus Wohnhaus Nr. 23*
tallgebäude A .
Stallanbau B. .
Halbes Wohnhaus Nr. 23
Stallgebäude A . ;
Carl Minge . .
{ Garl Gräbe . .
Chriſtian Annentoht
——
Uebertrag .
eg Adolph Henne
eorg Friebr. u. Friedr.
Ferdinand Frid'. .
Friedrich Sonne
Andreas Bohle .
Andreas Flörle. . .
Johannes Müller
— | —
Johann Daniel Henke.
Deinr. Mente's Ehefrau
Witwe Georg Hampe .
Heinrich Tölle . |. .
Wilhelm Henze u. Frau
Fein Win. Hofenig
Geſchwiſter Halfaß . .
Glife Sabine dofebis .
Die Gemeinde
Johann Heinrich Fülling
Peter Bonnel und Frau
Johann Conrad Thomas
Heinrich Söder 2r .
Andreas Dlürmann .
Die Erben des Jacob,
Prode . ;
Ichannes Dettmar , .
Joh. Chriſt. Höfter
Georg Fri Friedrich Böfter
Zu übertragen.
‘
4
|
i
f
1
19
* Im⸗
Zeit des Brandes] Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer. Summe.
M 2*
2 der Slabt-
= Dorfgemeinde.
—— ce.
arteneinfriebigung . a
Wohnhaus Nr. 30°, „ „| Heimih Meibert
Stallgebäude A . . u.
Wohnhaus sc. Nr, 31. ‚| Yuftus Friedrich Tolle
Angebäude A. . —
Anbau B. . ——
Wohnhaus Nr. Bi). „1908. Ch. ©. Tolle und
Nebengebäude A . ri 5 5 ie >
Pr Stafete . ’ | A J
Wohnhaus ꝛc. Nr. 32. : Johannes Klein .
Wohnhaus Nr. 33 . „ „| Anguft Leck's Frau .
Wohnhaus Nr. 344. , „| Heinrich G. C. Bod und
&; Heer: Uebertrag . | 49539 | 55
[12) Oſtheim [12. Febr, 1883)1 Gebäude Nr. 22. . + . | Sriebrih Günther . .
0 RORERT NIE 1. 1u PASSEN LEN BEE 2355| —
Kaya Nr. 24. .„ „| Die Erben des Johann
| tafetenaun . » » ... Georg Günther . . 25 —
J Wohnhaus Nr. 2 Anna Chriſtine Armbrecht 3 —
13) Hombreffen .26. Det. 1882 | Halbes Wohnhaus x. 103* Heimih Glänzer . . |
tallanbau , 2798 —
& albes Wohnhaus Nr, 103 Jacob Hampe |
talfgebäude A . . 3192 | —
| Wohnhaus Nr. 104. „ Johann Conrad Siebert 1656| —
14) Fürſtenwald . | 25. Ian. 1883 | Wohnhaus Nr. 245. , .„f Asmuth G. DEREN und |
Cheer Ar: -:% unknie Fu ... |
Staletenjam . 2» 2.» 4805 | —
Wohnhaus Nr. 27 ; „ „| Dietrih Homburg . |
Scheuer A. — —
Wohnhaus Nr. 27} 0. | Auguft Lecke und Frau
Anbau A. . F nt nn RD |
Wohnhaus ıc. Nr. 273 . | Wilh. Heinrich Lecke und
Garteneinfriebigung . . . Frau... 469 | —
Wohnhaus Nr. 29 . , „| Georg Wide .
Anbau A. . ⸗
Stall B
Stallgebiudte A . . . . Frau
Garteneinfriebigung . — — —
Scheuer Nr. 35... . . | Iuftus Regenbogend
Ehefrau . . ;
Stafetenzaun . . | Bürgermeifter Mogge s
Staletenzaun . . os. — Engelhardt
Staletenzau arl Rudolph
Stafetenzaun . | Die Schulgemeinve .
15) Ehrften. . „| 30. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 525. . . | Georg Büttner u. Frau
16) Lamerden . „| 8. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 35 >. | Epuarb Kechel ;
Stallanbau A ——
Lattenzaun . . 4 Ritwe Kublebrt - .
17) Hofgeismar . | 15. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 276* . . | dohann Philipp —
Anbau Nr. OA... Bellen . .
Stallung Nr. 540 B
Stallung Nr. 540 C
1111114
u
Zu übertragen .
— — *
1, ’ | ' 3
— — —
Namen ber Stabt-
oder Dorfgemeinde.
Ferner:
[17) Hofgeismar
Daſelbſt
18 —
8 Hohenlichen .
20) Gottsbüren
21) Oedelsheim
22) Hofgeismar
23) Garlevorf .
24) Hofgeismar
25 rebenftein
26) Trendelburg
— Hauch.
27) Deifel .
23) Udenhaufen
Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer.
131444
(15. mai
11. März
11. Juni
7. Juli
15. März
. Quni
Juli
Juli
6. uni
5. Juni
. Juni
9. Juli
16. Juli
20
1883] | Wohnhaus Nr. 276. .
Stallgebäube . ge
Gemüfe. » 2...
Stafetengaun , .» . .»
Stügmauen . ».
Wohnhaus ., . ..
1 Fuder Dünger .
1883 | Wohnhaus Nr. 287.
1883 | Wohnhaus Nr. mn
Stallung A ;
Anbau
Wohnhaus Nr. m.
Stafetenzaun .
1883 | Wohnhaus Nr. 54 .
.n. en en...
1883 | Wohnhaus Nr. 46 .
tl .
1883 | Wohnhaus Nr. 64*.
ärbereigebäube :
1883 ohnhaus Nr. 33*.
Anbau A . .
1883 | Gebäude Nr. a.
1883 | Wohnhaus Nr, 253*
Wohnhaus Nr, 254
Wohnhaus Nr. 252
Stalfgebäude B . .
1883 Bohnhaus Nr. Der
Wohnhaus Nr. 67 .
Wohnhaus Nr. D4 .
Stallgebäude A .
Anbau B .
Deconomiegebäude c
Wohnhaus ꝛc. Nr. 108*
Anbau Nr. 108 A. ı
Anbau Nr. 108B . .
Scheuergebäude Nr. 7*
Wohnhaus Nr. 8 .
Stallgebäude A : .
Wohnhaus Nr. 31 .
Hintergebäude A .
Sceunengebäude B .
Wohnhaus Nr. 2
Wohnhaus Nr. 3
Angebaͤude A...»
Wohnhaus Nr. 4 . .
Stallgebäude A. . .»
Angebäute B. . .
Werkftätte CE...
1883
1883
1883
*
Uebertrag .
Ehrift. Ludw. Schöping
und Frau . .
Carl Arnold.
Carl Halbfaß 2%
Stabtgemde. Hofgeismar
Heinrih Neimte . j
Carl Winnefed . . .
Geſchwiſter Fallenſiein
Carl Baumbach.
Johannes Lapp.
Jacob Burghardt . .
Die Ehefrau des Heinrich
Schäfer, Ferd. Rölte
‚ und Georg Gopede .
Joh. Yuftus Dreyer um
Frau
Friepr. With. Scieiee
Johann Peter Berndt.
Dr. Schech —
Heinrich Kerſting
Heinrich Eichel's Frau
eter Burhenne's Witwe
Heinrich Bremer . .
Johannes Großbernb .
Ludwig Niemeier . .
oft Heinrich Großbernd
Witwe Wild. Uffelmann
Friedrich Wilhelm ,
— — —
Conrad Kliewes.
Hans Jacob Stüteberg
Gonrad Sommer u, Frau
Joh. Conr. Pape u. Frau
Wilhelm Heinrich Krone
Zu übertragen.
Verwilligte m
Summe. .
MM —*
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—A
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LEE.
2
III Tal
|
15 780
350
1300
4600 | —
83774 | 38
[28) Ubenfan em];
29) Gottebüren! I 9. Sept.
Fir )
30) ae | 21. Sort.
it 1) |
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2) Sertetafen). 28, Aug.
— 22. Mai
— Bürfienwal 25. Jan.
| |
N) Rabolöshanfen 9. Nov,
2
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2) he . +4 1. Sept.
R Trodenerfurth 10. Juni
4) Oberbeisheim . | 15. Mai
1
5) Saljberg \. „| 9. Juli
Eee]
At. Juli 1883] — Nr 30.
1883
1883
1883
1883
1883
1882
1881
1883
1883
1853
Seht Ars wirt
| Gigenthämer, Er
Ueberträg .
Iuftus Drengenberg
Stafetenzamıı . = an an
Gemüfegarten . . Kuna
Staleienzaun
* Wohnhaus Re: af
—
Friedrich Wiederho
rnſt Dettmar's Ch au
— Dettmar .
en , Heinrich —7 8
47 Erger \
Julius Bietor . |.
albes Wohnhaus Nr, *
ohuhaus Nr. 104 5
Vohnhaus Ne 10
Wohnhaus Nr. 373%
ohnhaus Nr. 344
tallgebaudeJohaun Georg Ieppe . 50
Wohnhaus Nr. 369% Johann Georg Rupprecht —
Wohnhaus Nr, 370 Wilhelm Kreis und _
Wohnhaus Nr. 120 Joh. Dietr. Bürgener’s
me. ; ; % —
Wohnhaus Nr. 33 Geinrich Uffelmann . —
Heli Ne. 23}:.: N zilhelm Perfch ng
allanbau Ar. wenns L— — N —
indag |: Sunme 199260 | "85
12) Kreis Homberg. |
Wohnhaus Nr. 66*. i on bes *—
Scheuer A. m j Heußner u. r
2 Ir Ehe. 2068 | 50
Wohnhaus Nr. 65 ; ; Peter — u. Fran
Anbau A. ag: ;
Gartertzamt R F 48 1245 | 25
Wohnhaus Nr. 4... Bernhard Eifgui 821 —
Scheuer, ꝛc. Nr. 38 A? Jacob Dilcher ;
Stallgebäiube B ee —— 4925 | 12
Pierveitalf Nr. 39 B 2; Heinrich ; Oftheim 1.
Schweineſtall . . . . 74 | 60
Wohnhaus Nr, 31. Jufi. Heine. De ak 714| —
Wohnhaus Nr. 56*. Hermann Baupel |. .
Scheuer ꝛc. ..:
Scheuer. B .% 11002 | —
Wohnhaus Nr. 11. Heinrich Pfalzgraf . .
Gartenbeichädigung . J RE | 36 | —
Wohnhaus sc. Nr. 1 Die Kinder des Heinrich
Laubſtall A . . Raljhmit . . „| 1945 | 50
Wohnhaus Nr. 2 . Adam Hellwig u. Frau
Nebengebäute A...» 50
Wohnhaus Nr. 3 «| Zuft. Urftabt 2r u, Frau
Stallgebiude A. . » «1 ne | 4189 | 50
Wohnhaus ꝛc. Nr. 4 . .; Yuft. Urſtadt Ir u. Frau
Anbau A. . er 4189 | —
Wohnhaus ıc. m. Heinv, Vollmar's Ehefrau
Anbau A. » Tr 2992 | 50
Zu übertragen . [38502 | 47°
— ber Shobt-
eber Desgemäine
» Kermers ||
15) Satgberg] [19 Suti 1883}
’
|
65 Homberg .. 13. Sept 1883
|
7) Wernswig. 2. Yuli 1883
. i
|
1) Rermes . |. 6, Oct. 1882
12/13. Nov, 1882]
2) Madenpeil . ..
3) Kirchhaſel i
4) Grofentaft ,
8. Yan. 1883
6. Nov. 1882
Geste mit A. im
Litr,
— it, Nr. 6%
ohnhaus ꝛc. Nr, 7
ohnhaus ꝛc. Nr. 17,
* ꝛc. Nr. 1.
Ren At, nit %
Aweineftäle Bi. %
— Mr. 10 ra
Mebenbau A . .
hweineftäle B. «
ohnhaus Nr. 20% ;
— Nr.210.
cheuer . A-. .:
ebengebäudte B.
ohnhaus ec. Nr. 22
chulgebaͤude Nr. 25
adltau B ...%
nbauten . - ur
ohnhaus ꝛc. Nr. 52 1%
Wohnhaus ac. Nr. 35. :
Schweineftall A - wills
Wohnhaus Nr. 370* . .
a —
B.
ae jan. 2... .
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Wohnhaus Nr. 37h. u.
Sattenzaun . - er
Gartenbefchädigung —
Gartenbeſchädigung - , «
Stallgebäude Wr. DB...
- Dr cc HH € &-e
“
* * *
13) Kreis Hüufeld.
ohnhaus ꝛc. Nr. 3*
dur A :..
Schweineftall B.. »
Wohnhaus Nr. 2 .
Wohnhaus Nr. 11.
Wohnhaus ıc. Nr. 6*
Mebenbaus A... «
nbau B . 1a :76 le
euer C. Fu
Schneidvemühle D . .
Wohnhaus ꝛc. Nr. 35 .
Scheuer A* ;
em 1. Nr. 51.
Scheuer A ;
Stallun BF...»
Schweineftall C - .
Scheuer Nr. WA.
Stall Wr. 50 B. .
Schweineftall Nr. 50 c
* ” “ ” - * ” “ * * “
De Ve ee ee SZ
Gonftantin Hahn j
%
4 Ferpinand Kling.
"Ferbinand Mihm Witwe
ranz Joſ. Henkel.
udwig Buße
Nicolaus Wald .
Anton Heller ., -
Zu übertragen .
Benviligte -
Gigenthümer.' Summe
7 vw
Uebertrag - 138502 | 47
Heinr. Deubner Iwu. rauf 2095 | 50
onrab Ried's Ara . | 1197 | 50
Heinrih Hofmann \.
12.2.0200] 506 | —
Heinrich Pfaff Ir .
186608—
Heinrich Hofmaim 2r . | 2100 | —
einrich Pfaff Zr u. Frau
22] 5991 | 50
.# Conrad Hewig . 1199 | 50
Die Gemeinde
| 1) 1
Eoitrad Mentel u. Frau F.2398:| 50
Gonrad Berg und Frau F 1774 —
Juſtus Kimpel Bl —
Conrad Jãckel und Frau
Er ..h 1.699 |.68
Johs. Fiſcher und Frau
67 —
gie Koch's Sitme 6| —
eorg Siemon ck 17 | 78
Summe .[67038 | 15
—
—
Ben oil nic,
son
Fi Art Uebertrag .
4) Gro t 6. Nov. 1882] | Wohnhaus x. Nr. 48... Grin Sauerbi sch
[4) Brian | | Bahn &
Stall ꝛc. Nr..48.B. 140. |
Fi | Schwer N. 3830... | 704 | —
| Br Nr. 88>. 0 | Muguft Mint . |. 895
| Wohnhaus Nr. 464. — —* Hohmann
Stall A ä wit 149
| Wohnhaus Ar. 464. ’ Auguſtin 59 | —
Wohnhaus Nr. 46 . . Martin Po Gänzler
Scheuer A. „1. ru ls |
Schweineftall B . . sei ee ER —
Wohnhaus Ar. 45. 4 . | Marie Sauerbier |. .
N Scheuer x, Wr 4A. . 1488 | —
| Wohnhaus ac. Nr. 44. . Adam doſeph Saukebier 2792| —
N Fohnhaus Nr. 5lk. . ..f Anton Kommer .. |
| tallung A. » ——— — 1661 —
Wohnhaus Nr. 49 . .VJoſeph Kehl We . |
Scheuer ꝛc. Nr. 9 A; . |
| Stall NR. 49 B. . . | |
* | Stallbau. N 4 Baum — —— — | 5% | —
A Wohnhaus zc. Mr. 53 .. „| Branz Muntet .|. |
Scheuer ꝛc. Rr. 535 A. .] °
* Holzremiſe Nr. 53 B ' 5 | —
5) Rhina 22. Aug. 1882 | Wohnhaus Nr. 10*. Baruch Nußbaum ıc. . |
Scheuer x. A |
StllB . . ä — 2074 —
— Kermes 6. Oct. 1882 | Wohnhaus Nr. 3* . Ferdinand Klin . .
Scheier A. ä
Schweineſtälle B. r r zur 2250 —
6) Großentaft . 24, Nov. 1882 | Wohnhaus sc. Nr. 58 , . | Sohanmes Heller
Scheuer AH . . f
Anbau B k
Remifengebäube 1. C
Badhaus D .
Anbau E . . — — — 110790
Wohnhaus Nr. 59. ; Eugen Heim. . . . 29 | —
| Schweinejtall Nr. 59 C Adam Joſ. Krieg . » 27 —
7) Manusbad 26. Juli 1883 | Wohnhaus Nr, 60, 61* Heinrich Bert 2 . .
* | Anbau Nr. 60 A
Stallung Nr. 60 Bet —
Synagoge Nr. 59, 595 . | Die israelit. Gemeinde 33 | 0
Wohnhaus Nr. 62 - Abraham Bacharach 10 | 60
8) Erdmannreve . | 16. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 10 A*. Peter Bube . . 1345 | —
Wohnhaus Nr. 11 Heinr. Schott's Ir Witwe
..: -%
Mebenbu B, ... E; — 5 >; DE
9) 10) Kanon ; 10. Det. 1883 | Wohnhaus sc. . Innocentius Gutberlet . 95 —
.22. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 146* Heinrich Joſeph Fifcher
Scheuer ©, A .. 1495 | 50.
| Wohnhaus Nr. 71 . Franz Kehl . . .
Steuer A... .
* Schweineſtall B — J 2944 | 40
Wohnhaus Nr. 35. Dominicus Arnold . . 10 | —
Zu übertragen . [73 055 15
ur = — — —
Nanıen ber E> |
oder Dorfgemeinde Zen des Brandes. Gebaude mit. Nr. und Litr,
Werner: y
11) Langenf 3 - 129. Aug. 1883 Wohnhais N...
ebenbau AN air)
euer Nr. io.
| Stall c. A „1.10%
) nn N Wohnhaus Nr. 44
| BEN Wohnhaus Nr. Ab. ı.
£
0-0 ne
Wohnhaus Nr. 52.1.2.
Scheuer Al „1.00%
m Schweineftall B . 0,
Wohnhaus Nr. 53.
Scheer A .
Scheueranbau Nr, 54 €
Mebenhaus Nr. 54. D
Wohnhaus Mr. 55 .
| | Schweineitall A...
Wohnhaus Nr. 56 .
Scheuer A.
12) Großentaft . . | 18. Oct. 1683 | Scheuer Nr. 25 Ar d
Holzremife Nr. 25 B .
Schweineftall Nr. 25 C
) I Wohnhaus Nr. 254.
13) Leibog . |. .1 30. Juli 1883| Wohnhaus ıc. Ar. *
Scheuer ꝛc. A
14) Kreis Kirchhain.
1) Schwabenborf , | 16. Nov, 1882 | Wohnhaus Nr. 1
Wohnhaus Nr, u
— Molferode . 11/12. Aug. 1881.] Gemüfe . i
2) Hartmühle bei
tomberg . . | 10. März 1883 | Scheuer Nr. 129 A* .
Stall B une
Ä Holzfhuppen C .
26. Ian. 1883 | Scheuer Nr, 36.A* .
Stallgebände Ar. 56 B
Holzfchuppen Nr. 38 .D
Wohnhaus Nr. 38 ;
' Scheuer Nr. 38 B
Gartenzaun ; » «
4) Großfelhein . | 30. April 1883 | Wohnhaus Nr. 45, ,
! Mohnhaus Nr. 44
5) Raufchenberg . | 22. April 1883 | Wohnhaus Nr. 233*
Schlagmühle A
Zäune . . .
2 Burgholz .129. Oct. 1883 | Wohnhaus Nr. 48 .
Fangendorf . 1 26. April 1883 | Scheuer Nr. 1% A*
3) Yangenftein .
Wohnhaus Nr, 17.
+4 Börfter Schmidt
Uebertrag .
Gart Heinrich Kranz »
|
deint. Wilh. Winterling
Mofes Roihſchild
Wilh. Heinrich Kirchner
Valentin Heyp . |
Bohannes Krug . |
Valentin Seh
SEigenthumer co
*
Sofenh Loft .
. EChriſtoph Soft
Levi Nupbaum
Dean D Dörrbeder
Ruppert Weber
Johann Joſt Dönges
| Ehefrau
Hellwig Joſeph Franz.
Heinrich Auhanz .
Heinrich Röder . .
Buftus Sauer . |
Konrad Deufer .
Johannes Schröder .
Konrad — u.
Frau
Beinr. Martin u. Frau
Wiegand Albrecht und
stinder .
Hein, Möbus u. Frau
Summe.
Summe.
73668 |
3121
21
10
2676
16
24 311
25
15) Kreis Marburg.
- Meifdt. — Andreas Block
. Dec. 1882 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 45. .
eier, 3 ze. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 942 a — Vͤaithai
Nordeck. .. 28. April 1883 | Stallgebäude Nr, 79 . . Kriep .
: Wetter . . 23. April 1883 | Feldſcheuer Nr. 142 E —— Wilgeim Göbel
5) Nieberasphe 1. Juni 1883 | Scheuer Nr. 102 A* . Johs. Engelb x
Wohnhaus Nr, 100
6) Oberwalgern . . Yuni 1883 | Stallgebäude Nr. 8 C u. D
Dafelifl. .. 8* Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 41*. ;
Anbau A ’
—38* 4. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 61 . Adam Brand . -
Oberroäphe. 28, Juni 1883 | Scheuer Nr. 31 C* Johs. Schmidt Au. Frau
Zune, Nr. 38 . —— Müler . .
10) Bellnhanfen 10. Sept. 1883 | Scheuer A* . . udwig Rein
Stall B
16) Kreis Melfungen.
RN Nievervorfhüg | 14. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. - + [Lubwig Weib . . . 32| —
re 5. Ian, 1883 | Wohnhaus Nr. . . f Lorenz Anauft . . .1 240 | —
—— guni 1882 | Wohnhaus Nr. 20 . . . | Witwe Riemenſchneider 50 | —
* Dct.1882 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 31 Matthäus Mai . 119 | —
4 ef — .1 9 Febr. 1888 —— Nr. 177 u, 178 Georg Klipp und Frau
au Ar er
Anbau B . un 215
—— Nr. 180° . . Lone. Simon u, Erben
Scheuer A . befjen verftorb. Ehefrau] 1207 | 60
Halbe Bopnfufer J 181
— 814 . Jacob Kehl's Ehefrau . 129 | 30
Wohnhaus Nr. 188, . +. [Georg Eafjelmafi u. Fran 19 | 35
5) —— .110. April 1883 | Schneidemühle = 4A „| Gebrüber Godel . . 205 | 50
— Def. . „5 10. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 66 . . . | Lorenz Iacob und Frau 105 | —
Melfungen . . | 17. Mai 1883 | Logmühle Nr. 34* . . „| Georg Reinemund 2r_
und Gonforten . „| 1980
Mühlengebäubde Nr. 3 C . | Wilgelm Müller’ s Witwe | 2319 | 89
8) Melfungen. „| 10. Yan. 1883 u Nr. 341 . „| Georg Bauer u. Erben Eur
Wohngebäude Nr. 342 . Friedr. Fiſcher's Witwe | 3594 |
Wohnhaus Nr. 347* 3290
Scheuer Nr. 306 C
Wohnhaus Nr. 349 . 184
Stallgebäude Nr. er id
Auguft Wollenhaupt
Wohnhaus Nr. 3 « + | Epriftian Noll
Wohnhaus Nr. 81 - „| Georg Deufcher .
Wohnhaus Nr. 352 . . | Nicolaus Gi . . .
Wohnhaus Nr. 343 . . | Georg Hoffmann . .
Wohnhaus Nr. 344 . .| EHriftoph Winter’s Ww.
Wohnhaus Nr. 346 . . | Iohannes Weltner Ww.
Wohnhaus Nr. 345 . . | Valentin Lohr's Ehefrau
Wohnhaus Nr. 3077 . . einrih Sänger
Scheuer Nr. 308 C . .| Theodor Hüter .
4ss111118111 I
Zu PEUERI
EEE u ne on > mem. x
Namen der Stabts
oder, Dorfgemeinde.
Ferner:
9) Heinebadh .
10) Günſterode,
11) Schwarzenberg.
— Dieljungen .
12) Weivelbad .
13) Beifeförth .
1) Orb. |.
2) Orb .
Ob...
1) Kleinwieden
2) Lieckwegen .
3) Grofenwieben .
4) Sadfenhagen
2, ——
——
7) Hattenborf ,
)
9
Oldendorf ,
Zerſen . .
10,
12,
14,
a)
2*
23.
5.
5. Viärz 1883
Zeit des Brandes
Juli
Juli
Aug.
7. Mai
. Ian.
. Juli
Febr,
Mai
Juli
. Sept.
Jan.
. Sept.
. Ban,
. Dec,
. Jan,
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. au,
April
26
‚| Gebäude mit Nr, und Litr. Eigenthümer.
1
Georg Deſch
. Wiarie Anna Rieger 7
‚| Ludwig
.Adolph Zeppenfeld Wiw.
‘
*
.
1883 | Wohnhaus Nr. 35*
I Wohnhaus Nr. 34 .
Wohnhaus Nr. 39 .
1883 | Wohnhaus Nr. 48*
Wohnhaus Nr. 9}
Wohnhaus Nr. 10 .
Wohnhaus sc, Nr. 48 .
Stallung Nr. 48 A
Schweinejtälle B.
1853 | Wohnhaus Nr. 29 . .
Scheuer A* en
1883 | Wohnhaus Nr. 3 . .
1883 | Pfarrhaus Wr. 20
1883 | Wohnhaus Nr. 27 .
17) Bezirk Orb.
1883 I Haus Nr, 445 u. 446
Wohnhaus Nr. 447 .
rer Nr. 448 ,
a Nr. 449 f
Wohnhaus Nr. 40.
Wohnhaus Nr, öl. .
Wohnhaus Nr. 454
Wohnhaus Nr, 465 ,
Wohnhaus Nr. 467 .
1833 | Wohnhaus Nr. 206 .
Wohnhaus Nr. 265* „_.
‘| Wohnhaus Nr, 267 ,
1883| Scheuer Nr. 372...
j 18) Kreis Rinteln.
1882 | Wohnhaus Nr. 10. .
Bump ..» - - . »
1883, j Anbau Nr. 62B . .
1882: | Wohnhaus Nr. 3. 0
1883. | Wohnhaus Nr. 70 . .
1882 | Wohnhaus Nr. 54 . ,
1883 | Mühle Nr. 23, B. .
1882 | Wohnhaus Nr. 33 }
1883.| Wohnhaus Nr. 60*.
Wagenremife A . .
Wohnhaus Nr. 61 .
1883 | Wohnhaus Nr. 26 .
Wohnhaus Nr, 23*
Badhaus B —J
Yattenzaun . .
Oftbiume . . .
. tee
De ee ee ee Tee Te ee ee
. | 30h. Mühl und Frau .
af — — ae
Friedrich Warnede . .
Berwilligte
Summe
MM I
Uebertrag-. 1 23449 | 34
— Wolf u. Frau f 1508 | 43
lic, Mauſehund u. Frau 89 | 25
Joh. Heinrich ———
und Frau . 181 | 75
Martin Steffen. . -] 3890| —
Johs. Horn und Frau | 170 | —
Schannes Möller 539 | —
Conrad Raufchenberg 2r
9290| —
Heinrih Hofmann 2r .
Wilpelm Muller u Fran
Gemeinde Weivelbadh .
George Ickler und Frau
Summe.
Philipp Reinhard —F
he Döppenfchmibt
atharine Weißbeder .
Hm . .
ne ra vo
Summe.
Friedrich Requmd .
Carl Söfter .
Er ofın .
9. 6 & —
Seinei Möller. . .
G. L. Border . . .
Wilhelm!Imboff .
dr. Aug. Mohrmann .
Garl U, Sundermeyer.
Wild. Georg Böttcher .
Carl Auguft Beifner .
Zu übertragen =
— Ferner:
10 | Rinteln.
i
12) re. 15
is) Seacket .
elhſt (uakh>
räglih).. .| .
1)‘ Antendorf . .
1) Bernfen.
Rolfehagen.) .
Dldendarf .
19) Fuhlen . .
m
ttendorf .
orfien .
22) Rinteln. .
.! ».122)23. 3ebr. 1883
11) Grofßhegesporf,,| 20. Nov. 1882
Scheuer Wr, 3 A*
Still Nr. 3 B
Laftenzaun
3. April 1883 | Wohnhaus Nr. 51*
Gartenbeſchadigung
Wohnhaus Nr. 50. .
Wohnhaus Nr. 533 . .
f. Dec, 1882 | Wohnhaus Nr. 41*
Schmiede A - »
Stallgebäiude B .
Wohnhaus Nr. 33 .
4 Obftbäume .
8, April 1883
4, Zuli 1883 | Wohnhaus Nr. 10*
keller C . . E
30. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 51
Stafeten ;
11. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 32 :
1883 | Wohnhaus ıc. Nr. 50*
Hinterhaus A
Stallung B
Pumpe . -
Wohnhaus Nr. 48
Wohnhaus Nr. 60 .
Hinterhaus A. !
Sarteneinfriebigung i
Gartengewächſe
20. Mai
Wohnhaus Nr. 58 .
Stafet i
Gartengewächſe *
Kornſpeicher Nr. 58 A
Stafeten
21. Juni 1885
Zwifchenbau Ir. 20 B
14/15. Aug. 1885 | Wohnhaus Nr. 64
10. Aug. 1883 | Wohnhaus Nr. 6*
Stil D.
Scheuer A
Stall =. 0 104
Graswuchs
Gartenzaun
Stalet
Sartenfrüchte . .
Wohnhaus Nr. 27 .
13:14. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 107*
Stallung A
Maſchinenhaus Nr. 456 C
Windmühle Nr. 29 A.
Heinrich Brinkmann
vevoy Blumenthal
Nebenhaus Nr. 20 A
lt Ä eit bed Brandes.] Gebaͤude mit Nr, und Litr. Eigeuthümer.
Mebertraf .
Gebrüder Stovefand .
Jehann Heinrich Frilpr
Schwule
[sims Öltrogge | »
uguft Haupt
anrich Welſch
Wilhelm Söffter .
Georg Heinrich Wilhelm
Dröge's Frau
Carl Friedrich Bit
Buchmeier .
Georg Heinrich Wilhelm
Dröge's Frau
Die Ehefrau des Herm.
Meyer . . ar
Chriſtian Söfter. |»
Helnr. Wild. Nacke's Wiw.
Gerry Wilhelm Meyer
Ang. Heiur. Wild. Krebs
Witwe Jud
Herm. Abrah. Spanier
August Deidert .
Friedr. Ortmann’s Wiw.
Auguſt Amelung u, Fran
Gemeinde Hattenverf .
Heinr. C. G. Pfingften
Hans ©. ( . Behrens .
Hans H. 65. Dltrogge
Joh. Konrad Steving .
Casepar Stolz’8 Ehefrau
Zu übertragen ’
4*
Bermilligte
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14 506.1 69
»541 | 50
3312 | 02
10 | -
4464 | 94
19 | 90
3 | 30
2629 | 50
0 | —
10 | 50
S836 | 31
1774 | 40
2008 | 40
3525 | 20
8801 | —
15 —
230 10
1473 | 81
510 | 22
593 | 88
22 | 8
2972| —
167 | 40
|
|
13503 ! 50
13| —
31 —
106 | 75
2006 | 90
2 |
28
— — — — — — — — — —
Verwilligte
EINEN DEF wer Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr, Eigenthümer. Summe.
oder Dorfgemeinbe. AM 3
Ferner: Uebertrag . 175152 | 12
122) Riuteln) PI3 14. Juni 1883]] Nebengebäude Nr. 35 A . | Kaufmann Lohmeier 66 | 18
Nebenhaus Nr, 365 A . Friedrich Wild. Dohme 189 | —
Wohnhaus Nr. 108 Abraham Brill's Witwe 255 | 93
Wohnhaus Nr, 104 Earl Heinrich Kubfuß . I —
Wohnhaus Nr, 106 Logenz Heinrich Küſter. 8| 80
Wohnhaus Nr. 99 . Carl ud, Netzer's Kinder a
Wohnhaus Nr. 105 Wilhelm Ferdinand Lam⸗
brecht's Witwe 7120
Wohnhaus Nr, 112 . Witwe Yutbe . R 11 50
23) Höfingen 5/6. Juni 1883 | Leibzuchthaus Wr. 9 A Heinr. Wilh. Hermann
Stall (nicht verfichert) . Bußmeier . . » -1 2431 | 50
24) Oldendorf . 7/8. Aug. 1883 | Scheuer Nr. 200 B* , Henriette v. Mengerfen
Schuppen Nr. 200C. und Kinder . . .» |
Kuhftall Nr. 20 D .. |
Schweineftall Nr. 00 E.|._ — 115734 | 39
Sartenfrüchte . . | Shriftoph Flörle . .
Stafeten HN 2 67 | 25
Sartenfrüchte a . | Gendarm Happel
ER re 18 | —
artenfrüchte . . . „ | frierih Helms |
25) Weibel . +4 5. Sept. 1883 | Stallgebäube Nr. 1 C.. Wilh. A. F. Noltemeier 995 | 76
26) Oldendorf . .] 25. Mai 1833 | Scheuer Nr. 199 A* . 1 Glamor von dem Bnfche
Stallanhang B . .
Wohnhans Nr. 199 —— — 4976 | 75
Stallung Nr. 200 . life Henriette von
Ginfriebigung . Mengerjen = 391 | 50
Wohnhaus Nr. 180 Stadt Oldendorf
Gartengewächfe = 97
27) Obernfirchen 2. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 238 Garl Friedr. Strudmeier
Gartenfrähte . . . — 82
28) Waltringhaufen | 16. Juli 1883 1Scheuer Nr. 9 A*. Cord Heinrich Schirmer
Staft . . . ; —
Wohnhaus Nr. 3 Hans Heinr, Wild. Bod 20
Summe. 37
19) Kreis Rotenburg. i
1) Weißenhafel . | 3. Yımi 1882 u. Nr, nn . . | Heinrich Schneider Ir . |
u “ “ * *
Scheuer ..... 2676 | 68
2) Sontra. . „| 15. Oct. 1882 | Scheuer Nr. 69* . .
Stallun A . x 2... 8319| —
Schloß Nr. 26 —
Pachterwohnung A. ...
—— BB...“
. er C — 16 536 | 60
Wohnhaus N. ... Chriſtian Wigel u. Frau
Stallgebäude A. . . .
SchweineftallB . . <L_ 210 | 20
Stallgebäude Nr, 86} A . J Wilh, Römer und Frau | -
Shuwr CE ... f 1564 | 80
Zu übertragen.
_ Namen ber Stabt-
ober Dorfgemeinde.
gerner:
3) Sch. . . . | 29. Nov. 1882
4) Ronehaufen 9. Mai 1883
5) Dafelbft. 20/21. Mai 1883
6) Oberellenbach . | 17. Mai 1883
Braach . . 7. Juli 1883
8) Rihelsverf .. . | 25. April 1883
NS... .| 2. Anti 1888
10) Asmushaufen . | 7. Juli 1883
11) Obergüde . „| 4. April 1883
2) Rotenburg . . 1. Juli 1883
12 Rotenburg . . | 12. Sept. 1883
14) Boferode . . | 26. Juni 1883
— Nenterode .
2) Soven . . . | 21.
3) Steinau.
1) Schlüchtern
Oct. 1882
Zeit des Brandes,
Gebälde mit Nr, unb Litr,
Wohnhaus Nr. 26 .
Scheuer ꝛc. Nr. 12 A*
Schweineftall Nr. 12 B
Wohnhaus ꝛc. Nr. 106*
— Ar 4%
dweineftälleB
rn Me 37. a,
Kirchthurm .
Schweinejtall Nr. 1 B*
Badhaus Nr. 10. . „
Wohnhaus Nr, 197. Pauly
Stall Nr. 197 A ..
Scweinejtall BHO.
Stallgebäude Nr. 26 B
Scheuer Nr. 6 0. .
Scheuer ıc. Nr. 26 D*
Schweineftall Nr. 26 E
Wohnhaus Nr. 24. .
Schwer Nr. 4A.
Wohngebände ꝛc. Nr. 7
Anbau A . .
Wohnhaus Nr, 104*
Wohnhaus Nr. 103
Scweineftall A . .
Wohnhaus Nr. 101
Wohnhaus Nr. 251
Wohnhaus Nr. 60 . ;
Nebenhaus A
Scheuer B*
Schmiede C ds
Wohnhaus Nr. 59 .
Schweineftall A .
Pferveitall B.
Scheuer C
Viehſtall D
Holzremiſe P.
Wohnhaus Nr, 94. R
a ir
Anbau B
Holzremife C .
12/13. April 1879| Wohnhaus Nr. v
Anbau A .
20) Kreis Schlüchtern.
10. Yan. 1883 | Wohnhaus Nr. 246
Wohnhaus Nr. 124
1. Nov. 1882 | Wohnhaus Nr. 164*
Scheuer A
Schuppen B
Eigenthümer.- |
Uebertra 4.
Witwe Heinr. doicheger
und Kinder
Heinrich Becker Ir .
Witwe Heinr. Becker 2r
und
inder . .
Tohis Friſchmann u. San
Die Gemeinde . .:
Otto von Gornberg |
Die Kinder des "Ge
Knies
Georg Apel Ar ..
Gottfried Stolzer u. Frau
dacob Bauer und Frau
Friedrich Morg . .
Georg Werner
Carl Friedr. Hartung .
Emil Hartbegen .
Andreas Brill
. | Heinrich Schade .
Iohannes Wagner . .
Friedr. Krüger u. Fran
Summe.
Hermann Yung .
Victor Wolf. .
Nicolaus Hildebrand
Zu übertragen .
Ferwilligte
Summe
Me —
29307 | 28
12| —
10720 | —
4584 | 40
105 | —
64 | 30
3306 | 50
2861 —
7537 | 34
83 | 52
1033 | —
2060 | —
1516 | 67
126 | 06
73| —
470 | —
7686 | 50
1965 | 32
2999 | 26
S1o81 | I5
Nanien der Stabt-
oder Dorfgemeinde.
Ferner: | i
[3) Steinau] *
‚HBinterfteinau .
5) Wallretb . «
6) Oberzell .
1) Schmalfalven .
2) Hohleborn .
3) Hefles .
4) Herges-Hallen
big...»
5) Schmalkalden .
26. Aprif
6. März
21. Juli
4,
9.
x
12.
Nov,
Oct,
Nov.
Yan,
Dec,
De Nr, 160 «
Scheuer ıc. Wr. 167 A u.
168 B;... i.
———— Nr163 nr
Viehftall © 3 .
Wohnhaus Ar. 168 .
—** 168.
Nebengebäude Nr. 169 D
und E x
Wohnhaus Ar. 127° f
1883 | Scheuer A. 8 B . .
1883 | Wohnhaus ıc. Nr. 61.
Nebengebäude A. x +
Steuer B* . ur
Wohnhaus Nr. 62 _
21) Kreis Schmaltalden.
1882 | Wohnhaus Nr. 422 u. 423
Gantorwohnung Nr:-933 .
Wohnhaus Nr, 421 ;
Wohnhaus Nr, 419
Wohnhaus Nr. 420 .
Wohnhaus Nr. 915
Wohnhaus Nr. 428
Anbau A .
Dienitwohnung Nr. 934 u.
937
Remiſe Nr, 40 D* . .
Nemife Nr. 0G .
Sthweineftallung H .
Stafeten . . i
en Nr. 52 .
1882
1882 | Wohnhaus Nr. 15 .
1883 | Wohnhaus Nr. 16 .
Scheuer B* —
Schweineſtall . . -
Stalt . ... F
Wohnhaus Nr. 17
Scheuur A ..
Schweineftall B .
Staft . . .
Scheuer C
Stafet .
Staft . . ..
1882 | Wohnhaus Nr, 748* ii.
Sartenftalet os
Anbau A
‚I Gärt Weispeit u. Frau
Uebertrag . 2 362
Jacob Friedr. Buß 145 | 83
Dirjelbe und G aspdr
Blum . . - 2085 | 40
Johannes Müller
161 | —
Caspar Bed . 28 —
Carl Doll ——
Konigl. Regierung dahier 166 | 84.
Andreas Koh u. rauf 3042 | —
Katharina, Adam und
Chriſtian Kref . 2989 |_
David Goldſchmidt
| BEER 7 7311| —
Hein. Ochs und rau 3551| —
Summe. h 85
Wilh. Däche und Frau ı
Stadt Schmalfalden
Georg Gerber's Witwe
Die Kinder der Andreas
Habicht's Witwe .| .
Adam Balth. Bach's Frau
Heine. W. U. Rau *
Kinder . ;
— Schmallalden
Joh. Schumann u. Frau
Johannes Storch
Chefrau Gottfried buy a
hart . »
Ehefrau Chriftian König
‚Ehefrau Georg König .
"Die Gemeinde .
Herm, Meurer u. Frau
Bu übertragen ö
ı 24
Namen ver Stadt-
cher Dorfgemeine.
Ferner:
15) -Schmaltafven] [112. Dee. 1882]
6) Seligentbal
7) Schmalfalven . | 6.
8) Unterfdönau . | 26.
4. März 1883
Juli 1883
Dat 1885
27. Juli 1883
49} Herrendreitungen
29, Juni 1883
10) Oberfhönau .
1) Eimelrob 8. Juni 1833
1) Wigenbaufen 20, Sept. 1882
Zeit des Brandes.| Gebäude mit Nr. und Litr. Gigenthümer.
Wohnhaus Nr. 749. .
Gartenftalt . . u.
Hintergebände .
Wohnhaus Nr. 750
Sartenftalet » . + u.
Wohnhaus Nr. ;
Stafeten . x 2 +.
21 ı
931/932
ni
Wohnhaus Nr.
Wohnhaus Ar.
Wohnhaus Nr.
Stafetenzaun .
Wohnhaus Nr.
Stafetenzgam .
Wohnhans Nr. 2
Scheuer A ee nn
Holzſchuppen J——
Streuſchuppen C a
Badofenberahung D .
Sarteneinfriebigung ,
Sarteneinfriebigung .
Wohnhaus Nr. 12
Wohnhaus zc. Nr. 23”
Werkſtätte A
Schweineftall B_.
Schweineftal C ...
Wohnhaus Nr. 24 .
Schmievewerfitätte Nr. 38H A
Wohnhaus Ar. 91 . »
gar
oO
Ay
Stalet . . eg
Wohnhaus Nr. 22, .
Staften . ı 0 v .
22) Bezirk Vöhl.
Wohnhaus Nr. . »
Scheuer A . .
Wohnhaus Wr, en
Scheuer AT. 0
23) Kreis Witzenhanien.
Staligebäude Nr, 124 B.
Scheuer C . 2...
Holzſchuppen D ..
Schweineftäle E .
SchweineftäleF . .
Statetemwäinte . + »
Sartengewächle . «+
"od. hrift. Weidemann
Summe .]3043:
Heinrih Bodicker
Summe.
Soitlieb Ninversatter .
Zu übertragen .
Verwllligte
Summe.
A ah
Uebertrag . 120.736 | 01
Ad. Chriſtian Schmidt |
und ran. ; -
} 341 | 50
Joh. Bamberger u. Frau
E 20 70
Caspar Friedrich Einert
und Frau . ‚ 26 | 50
Witwe Bamberger und
Töchter 14 | 38
David Ullrich nuud Frau 73%
Auguſt Michel u. Frau 38 I:
Balthafar Fuchs Win,
DEINEN 9831 : 50
Balentin Füger |. |
EIN EEE 70 | —
Thielemann König . - |
|
|
EEREREN 4258 | 25
Wilhelm Yäger ). 11 | 25
Ferdinand NRednagel . 8, —
Die Erben des Nic. Arnold HI —
Karl Auguſt Gebauer . |
|
TEE 1 2830 | 30
Ernſi Garl Marru. Frau 11 ©
Johannes Weisheit. . 291 | 60
Anguft Nenes >. N
et DE ER 32 | 38
Ant. Scheerſchmidtu. Fran 11; 50
Ichannes Weisheit . 8 40
|
|
Namen der Stabt-
ober Dorfgemeinbe.
Zeit des Brandes.
[20. Sept. 1882]
Ferner:
[1) Witzenhauſen
3. Dec, 1882
2) Wickersrode.
3) Rommerobe „| Nov. 1882
4) Hennigerobe . 1882
5) Widenrede . | 21. Yan. 1883
6) Wickersrode 26. Sept. 1882
7) Gichenberg . 23. Febr. 1833
8) Rleinalmerode . | 14. Nov. 1882
9) Yichtenau
10) Witzenhauſen
10, April 1883
1. März 1883
Gebäude mit Ar. und Lätr,
Schweineftall C bei Nr. 125
Ginfrievigung . ..
Wohnhaus Nr. 49
Garteneinfriebigung .
Stafeten u. Gartengeiüche
Wohnhaus Nr, 9
Garteneinfriebigung .
Garteneinfriebigung .
Wohnhaus ꝛc. Nr. =
Stafetenmwändbe
——— ꝛc. Ar. 35. i
Scheue A: >».
Schweineftalt B er
Wohnhaus Ar 34.»
Staletenzaun . » + «
Wohnhaus Ar, 3. .
Anbau A .
Scheuer B
Staleteyauın : » -
Scheuer Nr, 4 A*
ShupaB. . ‘
Anbau Nr. 128/129 —
Hintergebänbe C* — —
Staletenwand..
Wohnhaus Nr. 127
Lattenzaun.
Scheuer Nr. 14 Ar
Scheuer x. Wr. 14 B,
Backhaus ıc. Nr. 14 C
Schafſtall Nr. 14 D
Wogenremije Nr. 14 E
Schuppen Nr, 14 F
Pferdejtall Nr, 14 G
Wohnhaus Nr. 14
. 2
Stangenzaun . 2 2.“
Gartengewädhfe .
Wohnhaus Nr. 24*
Stallung A . ..
Wohnhaus Nr, 36*
Scheuer A
Anbau B
Wohnhaus Nr. ——
Staketeuwand
Zwetſchenbãume
Stafetenwand . . . ..
Grasgarten
Grasgarten
Wohnhaus Nr. 11
Scheuer :c. Nr. 248 F*
Scheuer Nr. 248 G
Staletenwand .
Berwilligte
Gigenthümer. Summe,
oM *
Uebertrag . | 3234 | 45
Wilhelm Hufchebeth
Ba ar 40 | 98
Georg Henze's Fran .
i 19 | 26
Ricolaus Rambaus. . 12: 80
Eliſe Sophie Friederike,
Carl Friedrich Wilh.
und Catharine Hahn 881 —
Wilh. Arendt um Frau 17140
Genrad Küllmer.. 22 |
Magnus Ludwig u. Frau
ren = 1220 | 82
Elias Baupel
. _ 1001.88 | —
Heinrich Geberecht und
Kinder . . 1579 | 86
Ich. Georg She *
ua 1379 | 51
Franz Pfuſch.
nn 594 |
Anguft Pink
— 160 , 36
Elias Barchfeld u. Fran
Ä ER 30 | 40
Gonrad Hollitein und
Frau
—— 7430 50
Conr. Dildert n. Frau
—— — 32—
Conrad Arend u. Frau
17291 08
Johannes Julius Funke
| 1038 | 50
Ailhelm —
Kinder.
—————— — 30 | 45
Andreas Henning
. a 6|-
Wilhelm Schaar . . 3, —
Jacob Kiel und Frau . 163 | -
Albert Eberhard. )
En RR 114930 | —-
3u übertragen. 35 975 | 82
Namen der Stabt-
„ oder Dorgemeinbe,
Ferner:
[10) ®igenhaufen] | [1. März 1883]
11) Haufen .
13 Lichtenau
13) Hubenrode
’
14) Wigenhaufen .
15) Unterrieben .
16) Ellingerode .
— Ermſchwerd
16) Belmeben .
’
Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer.
5. Febr. 1883
30.
3.
31.
Juni 1883
3.
Mai 1883
Yan. 1883
Mai 1883
. Mai 1883
Yuli 1883
10. Aug. 1883
Wohnhaus Nr. 268
Scheuer A .. .
SchweineftlB : .
Wohnhaus Nr. 267
Waſchlocal . .
Wohnhaus Nr. —
Werkſtätte A .
Stallung B R
Stangenwand . .
Wohnhaus Nr. 272.
Scheuer A .
Wohnhaus Nr. 271 i
Scheuer A . ..
Wohnhaus Nr, 269
Wohnhaus Nr. 270
Wohnhaus Nr. 265
Stafetenwand .
Yattenwand
Brücdenmauer
ze c, Nr, 33*
—— Nr. 82 und 85
Wohnhaus Nr.8 . .
Scheuer ıc. A* . ..
Wagenfchuppen B
Wohnhaus Nr. 9
Wohnhaus Nr. 317
Wohnhaus Nr. 354* .
Schweineftälle A 2
gattenzam . . »
Gemüfe .
Wohnhaus Nr. 3
Stangenjam . - .
Wohnhaus Nr. 30. .
—— Rs 8%
cheuer B8
Stangenwände
Wohnhaus Nr. 29..
Garteneinfriebigung . —TF
Gemüfe - b
Wohnhaus Nr. 314 .
Wohnhaus Nr. 314 .
Uebertrag .
Melchior Rig und Frau
R Wilhelm Giesler und
. Tau . .
Auguſt Hartung u. Frau
Iohannes Breibing .
Carl Emmerling
Heinrih Bornemann
Wilhelm Kerftenberg
— Ebrecht
ie Stadt..
Jacob Range und Frau
Garl Wagner 7
Wilhelm Deüptgaufen i
. | Frievrih Drühlhaufen .
+ | Simon Bieprest und
Frau
Eduard Franke's "Witwe
—— —
.Peter Hupfeld . .
Jacob Yubolph .
j Eſaias Werner u. Frau
. — Abel und * 62
ohannes Werner
Johannes Becker
.Carl Bertling .
« | Förfter Eentner .
+ | Iohs. Nidel und Frau
Zu AUSSEERUEN
Namen der Stabt-
ober Dorfgemeinde.
Ferner:
[16) Velmeven] |[10. Aug. 1883]
17) Roßbach 20. Ang. 1883
— Duentel. 29. Yuli 1880
19 ebenshaufen . 113/14. Aug. 1883
19) Ermſchwerd .I 3. Juli 1883
1) Ultenhafungen.. | 18. Oct. 1882
2) Wettefingen 19. Sept. 1882
— Ippinghauſen . | 6. Dec. 1881
3) — —
10. Mär; 1883
4) Dee Bier-
14. Nov. 1882
3
ru Nr. 28 .
Stall £
—— — B.
Stafetenzaun . .
Wohnhaus Nr. 56*
Schuppen A .
Schweineftälle B
Anbau C .
Wohnhäuschen D
Garteneinfriebigung -
Gebäude Nr. 47° .
Gebäude A: . .
Wohnhaus Nr. 12 . .
Stallgebäude Nr. 4 B*
Stafetenwänbe —F
24) Kreis Wolfhagen.
Wohnhaus ıc. Nr. 68*
Anbau A . .
Anbau B .
Scheuer ꝛc NRr.64B.
Staletenzaun . . ö
Wohnhaus Nr. 01 .
Stafetenzaun .
che .
rtenbede. ꝛc.
Gemüfe ꝛc.
Wohnhaus ꝛc. Nr. 118
Ziegeleiwerfftatt A .
Wohnhaus Nr. 364
Wohnhaus Nr.
Wohnhaus Nr.
Wohnhaus Nr.
Wohnhaus Nr.
Beupilligte
Gebäude mit Nr. und Litr. Eigenthümer. Summe.
Uebertrag . | 62348 | 13
Chriſtian Landau und
Frau. —— le
—————1108 | 75
Georg Gebharbt's Ehe⸗
>
RER 3720 | 93
Ruben Spangenthal
1836 | 89
Friedr. Dietrich u. — 811 7
Die Gemeinde
2 1 2017 | 29
Summe. 1 | 74
Johannes Wagner 2r . |
— 5078| —
Jacob Friedrich Gerhold
— 134 | —
Wilhelm — Schade
und 3097 | —
Gira, Bill :
> —
Pen —— 41 —
Carlmann Rofe. . 7 —
1 Iob. Chriſt. Hildebrand 10 —
. | Sriebrih Bötiger
3788 | 40
Adam Wieverhold . ı 07
Daniel Wieberhold . .
Anton un 8 Ehefr.
Heinrih Wern
Crescenʒ. —* Witwe
Geſchwiſter Rer .
Bhilipp Faubel . .
oh. Joſt Helger witne
Namen ver Stabt-
ober Dorfgemeinbe.
Femer:
[4) Naumburg]
5) Martinhagen .
& Bolknarfen
7) Frievrigstein .
8) Bolkmarjen.
9) Dajelbit
10) Ippinghaufen .
13 ——
12) Iſtha
[14. Rev. 1882]
8. März 1888
20. Febr. 1883
9. Febr.
7! Ian,
23. Mai
7. Juni
7. Juli
2. Yuni
1883
1883
Wohnhaus Nr. 544
Wohnhaus Nr. 38 .
Wohnhaus Nr, 61 .
Wohnhaus Nr. 68 .
Wohnhaus ıc. Nr. 227* J
Anbau A
Wohnhaus Nr. 226} .
Garteneinfriedigung . .
Wohnhaus ꝛc. Nr. 3. |
Anbau c. A . . ;
Wohnhaus Nr. 1
Wohnhaus Nr. 296*
Anbau . A. . .
Anbau ꝛc. B.
Wohnhaus Nr. 295°
Garteneinfriedigung . »
Wohnhaus Nr. 297 , j
Stafetenzaun .
Stafetenzaun .
Stafetenzaun . .
Wohnhaus Nr,
Anbau A 2
Gartengewächje
Stafetenzaun . .
1 Dadrinne . . -
Wohnhaus Nr. 92 .
Wohnhaus Nr. 1 .
Wohnhaus Nr. 181
Wohnhaus Nr. 42*
Garteneinfrievigung .
—— = 0%
Anbau A . nr
Scheuer B . N
AubuC . . 2...
Anbau D. . —V
Ginfriebigung . i
Wohnhaus Nr. 54 .
Baddau A . . .
Stafete c. . 5
Wohnhaus Nr, 64 .
Stalete c. . . .
Wohnhaus Nr. 55 .
Stafete. . . —F
Wohnhaus ıc. . . »
Stalete. . .
——. Nr. J—
Sui n
Scheuer Nr. 86 0
lzſchuppen Nr. 96 D
—A 89% — *
[3
Uebertrag .
Wilhelm Schreiber .
Lohgerber Lostant .
ft Franz Blankemeier
Georg D. Reitze u. Frau
in Liborius ——
a Teonbarb Reit.
dJohann Hebverih .
dacob Jäger. .
Ignaz Leo Schöler .
Ichann Theodor Dide
Bernhard Adolph Funke
G Theodor Thelt .
Friedrich Mathias . .
Zul. Alb. Tegethof’s Frau
Clemens Diefte Witwe
— Jof. Nagel’ Wtw.
onrab Ring unb Frau
einrih Georg Kramer
enricus Degenharbt
und Frau .
Johann Hein Tach”
. 1 Sacob Paar . 3
. vacob Henfel 3 7
+
dohann Heinrih Schaub
Wilhelm Jacob Gerhold
Die Sem ind
Zu übertragen .
. 1 Socob Migeio und Yrau
35
Gebäube mit Nr. und Litr, Eigenthümer. Summe.
AM 2*
70
8
TE
tadt» I... _ : . F i Verwilligte
— ech Zeit des Brandes. | Gebäude mit Nr, und Litr. &igenthbümer. Summe,
oder Dorig : 2 = |
Ferner: Uebertrag . [105948 | 72 |
112) Iſtha 2, Juni 1883] | Wohnhaus Mr. 655 . . | Yohanmes Gerhold Ar. |
Anbau A Ar Salat Se Re — 5 5088 | 50 |
Wohnhaus Nr. 65 . . . | Zchamn Conrad Gerhold |
Anbau A. . 2... und Frau . . |
Stafete RE rer , 58711: 65
Wohnhaus Nr. 41 . . . | Iacob Dingler
Anbau A... 2 2 ra
Scheuer ... 0.0.
Schweineftal Ü |
Stafete . —— — — 111000 60 |
Wohnhaus Nr. 58 . . Barthold Schmidt und |
AUnu A.» 2 2 20. Fran ii |
Anbau B
Scheuer wc. Ü
Ginfriedigung . . » » . . S580 ı 20
Wohnhaus Ar. 63 . . . | Heinrich Ludwig Klapp )
Anbau % |
Ginfriebigung , —F 349 20) f
Sheur A . . . 0.4 Reinb, Schulz’ Chefrau | !
Staletenzaun Eee N ee 1222 ! 20 |
4 Wohnhaus Mr. 57 . „| Reinhard Schulz's Ehe»
4 Wohnhaus Wr. 974. . frau und Baribelv
Schmidt und Frau 2480 ı
Wohnhaus Nr. 66 . . . | Yupw. Reise und Wilh. |
Anbau A. . ar Heinr. u. MartinRchrel 2355 | 4
Stallgebäude Ar. 72 B . | Ghefrau des Adam Bett |
Einfrienigung . —— 55 90
Wohnhaus ic. Nr. 50 . . Zacob Bott's Witwe |
Anbau ꝛc. Nr, 50 A
Boljremife B.
Stafetenzaun — A 10 414 | 30
Wohnhaus Nr. 52 . . . | Iohannes Gerhold Dr. |
Anbau A — |
Sarteneinfriepigung . .» » |. —
Wohnhaus Nr. 26 . . ZJohann Heimich Alheid
Stalete sc. — 1 —
Stakete ꝛc. ZJacob Henſel Ar
Stakete ꝛc 202020234 Dobannes Wide .
Stafete ꝛc. ZJohann Heinrich Henfel
Stafete &. 2... J Bohannes Appel.
Stafete ꝛc. 2000. | Rilbelm Gerhold
Stafete & + 2 20. 0.4 Martin BViered
Stafete ꝛc. - 0. 0. | Rörfter GHebeler .
Stafete xc. +. |} Bonrab Jacob I
13) Altenhafungen . | 25. Juli 1883 | Wohnhaus Nr. 44* , . | Lubmig Reit.
Auıbux. A: 2.2.2.
Hintergebäude B. .
Bachaus C
Wohnhaus Nr. 5 . . . | Hieronimus Bierwind .
Staleten . Ede see _ — F
14) Naumburg. . | 37. Oci. 1883 | Gebäube Nr, 37 und APHeinut. Grasmeder u. Frau
Wohnhaus ꝛc. Nr. 38 . . | Bofeph Koslant Ir.
Summe
37
25) Kreis Ziegenhain.
Namen der Stabt- , , Bermilligte
ober Dorfgemeinde. Gebäude mit Nr. und Litr. Eigentgümer. Bine.
1) Aicherote . . | 8. Nov. '882 er Nr. 1A* . „I Iohann Heinrich Kehl.
Remife i er
Holfhuppen . . .» . 6287,| —
2) Treyfa . . . | 24. April 1883 | Wohnhaus Nr. 58 . . . la
3) Neulirhen . . | 9. Mär; 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 45 .
Scheuer Nr. 45 A* . . 2000 | 35
Wohnhaus Nr. 4 . . . IF fFriebr. Beder und Frau 46 | 60
4) Dlberode . „| 19. Juni 1883 | Wohnhaus Nr. 39 . ; Sau Dippel . 50 —
5) Frielendorf. .129. Juli 188831Fabrilgebäude Nr. 103* . | Gewerkfchaft der Braun
Förderhaus A . ; foblenzeche . a
Fördermaſchinenhaus B
Durchfahrt ... 31420 | 35
6) Breitenbach a/H.| 9. April 1883 | Wohnhäus ꝛc. Nr. 4* . . | Salomon Abt und Frau
Scheuer A . Eon 3270| —
7) Lingelbah . . | 4. Yuli 1883 —— Nr. 10, « + | Sohann Joſt Deibel und
Ge Kinder . . » 1463 | —
ns Nr. 10 - . 4} Balentin Gieß und Stan 3515 | 50
Wohnhaus ꝛc. Nr. 59. . | Coma Lippert . . .
Wohnbau A... . .
Stallung . : .» . »L_ .00.00...416272 | —
Wohnhaus Nr. 60 . . .f Heinrich Heerdt .
Scheuer A . RR
Remifengebäube B . Pe ER 24 366 | 50
J Wohnhaus ꝛc. Nr. 61 . . | Heinrich Kipper. . . |
olz⸗ und Streuremife A.
chweineſtallung B.. . 2979| —
Wohnhaus ıc. Nr. 62 . .I Cat Matthäus u. Frau | 2392 | 50
Wohnhaus ꝛc. Nr. 63 . . | Ich. Adam Appelu.ffrau | 2684 | 50
Wohnhaus Nr. 64 . „ „| Hans Heinrich ——
en und frau . . 5380 | —
Wohnhaus Nr. 644 . | Epriftoph Hein. S fe 3940 | 50
Wohnhaus ꝛc. Nr. 65 . . | Conrad Reis und
Anbau A . . a
Wohnhaus Nr. 66 .. | Anpreas George.
AMNebenbu -. -»- » -» —— ee
Wohnhaus ꝛc. Nr. 73 . . | Iohannes Schäfer Ir .
Wohnhaus Ar. 76 .„ . . | Heine. Ad. Matthai und
Stallung A — Frau
Wohnhaus ıc. Nr. 81. . Job. Wolters € Ehefrau
Wohnhaus Nr. 83 . . „| I. Heinrich Eur und
Anbau A... FE Frau . 50
8) win, .]12. Oct 1883 | Stallbau Nr. 179 Ä . . | Stabt Blegenbain — 124 | 09
Summe. 176 | 65
.
Zuſanmenftellung
1) Staditreis Caſſel.
2) Landkreis Gaffel .
3) Kreis Eſchwege
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
Frankenberg
Friglar .
Fulda
Gelnhaufen
Gersfelb ,
Hanau .
Hersfeld
Hofgeismar
Homberg
Hünfelb
3ufam
A
12790
. . 66952
72 788
84 944
41 795
40 391
9643
50 366
108 571
28 018
199 260
67 638
97 019
38
menftellung.
14) Kreis Kirchhain... .
15) - Marburg
16) - Melfungen .
17) Bezirk Orb
18) Kreis Rinteln .
19) +» Rotenburg .
20) +» Schlüchtern
21) » Schmallalben .
22) Bezirk Böhl
23) Kreis Wigenhaufen .
Wolfhagen .
Ziegenhain .
2) -»
2) -
a
24 311
19 896
43 851
4468
115 586
81581
23 030
30 439
17 963
71091
177 145
127 476
Summte der in 1883 verwilligten Brand » Entjhäpigungen: 1617026 Mark 79 Big.
Hof- und Waifenhaus-Budhbruderei im Eajfel.
Ertra Beilage sum Amtsblatt.
—
AHbäanderungen
ber
Poftordnung vom 8 März 1879.
Auf Grund der Vorſchrift im $. 50 des Geſetzes über das Poſtweſen bes Deutſchen Reichs vom 28. Oltober
1871 wird die Poftorbnung vom 8. März 1879 in folgenden Punkten abgeändert:
1. as 2, „Außenſeite“ betreffend, erhält der Abfag I folgende andermeite
affung:
—1 * Abſender darf auf der Außenſeite einer Poſtſendung außer den auf die Beförderung be
üglihen Angaben noch feinen Namen und Stand, bz. feine firma, fowie feine Wohnung vermerken.
Bei Briefen können weitere Angaben und Abbildungen, welde fih auf ben Stand, die Firma ober das
Beihäft des Abfenders beziehen, unter der Bedingung hinzugefügt werben, daß die jämmtlihen, nicht bie
WMörberung betreffenden Vermerfe ac. in ibrer Ausdehnung etwa den jechsten Theil des Briefumfchlags nicht
übejchreiten und am oberen Rande bes Briefumfchlags auf der Vorberjeite oder Rüdfeite fich befinden. Auf
der Rückſeite der Briefumichläge, und zwar auf ber Verichlußklappe, können außerdem ſolche Zeihen und
Abbildungen angebradt werden, welche im Allgemeinen als Erjag für einen Siegel: oder Stempelabbrud an-
iwjehen find. Wegen der befonderen Beſtimmungen für Poit-Padetabreffen, Poſtkarten, Drudjadhen, Waaren:
proben und Poitanweifungen fiehe 36. 3, 12, 13, 14 und 16.
2. Der $. 11, „Zur Voltbeförberung bebingt zugelaflene Begenftände” betreffend, wird, wie
Folgt, abgeändert:
1. Der Abſatz I erhält nahftehenden Zufag:
Bei Sendungen mit lebenden Thieren, melde unter Nachnahme ($. 18) verfandt werben,
ft vom Abſender durch einen ſowohl auf die Begleitabrefje, als auf die Sendung felbit zu ſetzenden Vermerk
darüber Beſtimmung zu treffen, was mit der Sendung gefchehen fol, wenn bie Annahme berfelben durch
den Empfänger nicht binnen 24 Stunden nad gefchehener poftamtliher Benachrichtigung erfolgt. Dieſer
Bermert muß, je nach der Mahl des Abfenders, der nachitehenden -Faffung entipredhen:
1. Wenn nit fofort abgenommen, zurüd!
2. Wenn nicht jofort abgenommen, verkaufen!
3. Wenn nit ſofort abgenommen, telegraphiihe Nachricht auf meine Koften!
Für die Behandlung der Sendungen mit lebenden Tbieren am Beftimmungsorte it bie foldhermeife
getroffene Verfügung des Abienders maßgebend, mit der Ausnahme, daß, im Falle der Inhalt der Sendung
vor Ausführung der etwa andermweiten Verfügung des Abjenders erfihtlih dem Verderben ausgefegt ift, bie
Beitimmungen des $. 39 Abjag IH in Anwendung zu fommen haben.
2. Der Abfag II erhält folgende veränderte Faffung:
I Zur Verwendung für Hand-Schußwaffen beftimmte Zündbhütchen, Zündfpiegel und Metall:
yatronen (Metalltugelpatronen, Metallihrotpatronen, Metalplappatronen) müſſen in Kiften oder Fäſſer feft
von außen und innen verpadt und als folde, ſowohl auf der Begleitabreije, ala auch auf der Sendung
ielbit, bezeichnet fein. Die Metallpatronen müſſen außerdem derart befchaffen fein, daß meber ein Ablöfen
der Kugel, bz. ein Herausfallen ber Schrote, noch ein Ausſtreuen des Pulvers ftattfinden kann. Der Ab-
ſender ift, wenn er bieje Bedingungen nicht eingehalten hat, für den aus etwaiger Entzündung entftanbenen
Schaden haftbar.
3. Im $. 11a, „dringende Padetfendungen“ betreffend, treten folgende Aende—
rungen ein:
1. Am Schluß des Abſatzes I ift nachzutragen:
Das Verlangen ber Einſchreibung oder eine Wertbangabe ift bei bringenden Padetfendungen
nicht zuläffig.
2. Im Abſat II iſt fhatt der Worte: „außer dem Porto nad der Taxe für [perriges
But“ zu fegen:
außer dem tarifmäßigen Porto.
8. Der Abfag IV ift zu freien.
4. Der 3. 12, „Poltlarten® betreffend, wird wie folgt abgeändert:
1. Im Abjag II tritt hinter dem Worte „Photographien” der Zufag hinzu:
und Poſtkarten mit angefünten Waarenproben.
2. Der bisherige Abfag IH if zu Rreigen; bie J—— Abſätze erhalten
dementſprechend bie Nummern Ill, IV, V, VI, VII und VIII.
3. Im Abfag V (bisher VI) fommt der E. Sat „Bei ber Verwendung von
Poſtlarten als Formulare zu Drudjaden beträgt bas Worte” 3 Pf.” in Fortfall.
6. Im $. 13, „Druchſachen“ betreffend, treten folgende Aenderungen ein:
1. Im Abjag IV if der Sag „Drudjaden find aud in Form von Poſtkarten zuläffig
($. 12 Abſ. III)" abzuändern in:
Drudiaden find aud in Form offener Karten zuläffig, jedoch bürfen folhe Karten die Bezeihnung
„Poſtkarte“ nicht tragen.
2. Im Abjag VII erhält Hinter den Worten „Es joll jeboch geftattet fein” die
Stelle unter 1. folgende Faffung:
1. auf der Außenfeite, bie nad $. 2 Abfat I bei Briefen zuläffigen Bermerfe u. ſ. w. unter
ben vorgefchriebenen Bedingungen anzubringen;
3. Der Abſatz X erhält folgende veränderte Faffung:
X ls außergewöhnliche Beitungsbeilagen find folde dem Abjag I entfprechende Drudjachen an-
aufehen:
1. melde nah Form, Papier, Drud oder fonftiger Beihaffenheit nicht ala Beftandtheile der:
jenigen Zeitung ober Zeitfehrift erachtet werden können, mit der die Verjendung erfolgen fol;
2. ni zwar als regelmäßige Nebenblätter zu Zeitungen erjcheinen, aber auch unabhängig
ber Sauptzeitung für ſich allein bezogen werben können.
6. in R 15, „Einfchreibfenbungen” betreffend, ift im erſten Sape bes Abjag I hinter
ben Worten: „Pacdete ohne Werthangabe* hinzuzufügen:
— ausſchließlich jedoch der dringenden Padete ($. IIa) —
1. Im 8. 17, „Telegraphiſche Poſtanweiſungen“ betreffend, treten folgende Aende—
rungen ein:
1. Im Abſat III if ſtatt der Worte: „eichs-Telegraphenanſtalt“ zu ſetzen:
‚ dem allgemeinen Verkehr dienenden Telegraphenanſtalt.
2. Im Abſatz V find die Angaben unter a zu fireihen und die folgenden
Sätze b, e, d mit by. a, b, e zu bezgeihnen; bementiprehend find im
legten Sage bie Worte: „unter a unb b* bez. „unter c und d* abzuänbern in:
unter a bj. unter b unb c,
8. Im . 18, — rg betreffend, treten folgende Nenderungen ein:
1. Im Abfag I find die Worte: „Poftnahnahmen find im Betrage bis zu einhundert
und fünfzig Marf —— —5 abzuändern in:
Poſtnachnahmen find im Betrage bis zu vierhundert Mark einſchließlich zuläſſig.
2. Der Abſatz I if zu ſtreichen; a ee Abjäge erhalten bement:
ſprechend die Nummern II bis VIII.
2. 0
u
9. Im $. 19, „Poftaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen“ betreffend, erhält ber
Abiat IX folgenden veränderten Eingang:
IX Die Poitverwaltung haftet für eine Poftauftragsfendung wie für einen eingefchriebenen Brief.
10. Im $. 20, „Boftaufträge zur Einholung von Wechſelaccepten“ betreffend, erhält der
Abjfag XI folgenden veränderten Eingang:
XII Die Poftverwaltung haftet für eine Poftauftragsfendung wie -für einen eingefchriebenen Brief.
11. Im $. 25, „Zeit der Einlieferung“ betreffend, erhalten bie Abſätze II und IV
folgende veränderte Faſſung:
Il An Sonntagen und an allgemeinen (geieglihen) Feiertagen fallen die Dienftftunden von
9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags aus. Nachmittags von 5 Uhr ab findet mindeftens während einer
Stunde und längftens während zwei Stunden der Dienftverfehr mit dem Publitum ununterbroden ftatt.
Auf welden Zeitraum innerhalb vorfiehender Grenzen der Schalterbienit ſich zu erftreden hat, wirb für jede
Poftanftalt durch die vorgefegte Ober: Boftdireltion nad dem örtlichen Bebürfniffe beftimmt. Die Ober-Poft:
Direktionen können in befonderen Fällen die Beihräntung der Dienjtftunden an Sonntagen und allgemeinen
Feiertagen zeitweile ganz oder zum Theil aufheben.
IV Inſofern bei einer Poftanjtalt eine Einrichtung beiteht, welche von ben in Bezug auf bie
Dienftftunden an den Wocentagen geltenden Beftimmungen abweicht, kann es dabei bis auf Weiteres fein
Bewenden behalten.
Ferner tritt als AI Abjag neu hinzu:
AU Unter den nämlihen Borausjegungen und bis zu bemjelben Schlußzeiten (Abſ. XI) dürfen
bei denjenigen Pojtanftalten, welche von der Poſtbehörde hierzu befonders ermächtigt find, gewöhnlide
Badetjendungen auf Verlangen ebenfalld außerhalb der Schalterdienftitunden angenommen werben. Die
Badete müfjen als „dringende“ bezeichnet fein. Für jedes Padet ifl, neben den im $. 11a für dringende
—— feſtgeſetzten Gebühren, eine beſondere Einlieferungsgebühr von 20 Pf. im voraus zu
entrichten.
12. Im $. 29 erhalten die Abſätze I bis V folgende veränderte Faffung:
Zurüdziehung von Poftjendungen und Abänderung von Aufſchriften durch den Abjender.
1 Der Abjender einer Poſtſendung fann biejelbe zurüdnehmen ober ihre Aufſchrift abändern
laffen, jo lange die Sendung dem Empfänger noch nicht ausgehändigt if. Bei Sendungen mit Werthangabe
und Pojtanweilungen ift das Verlangen einer Abänderung der Auffchrift nicht zuläffig.
I Die Zurüdnahme kann erfolgen am Drte der Aufgabe oder am Beltimmungsorte, ausnahmss
meile auch an einem Unterwegsorte, infofern dadurch feine Störung bes Dienftes herbeigeführt wird.
Die Zurüdgabe gejhieht an denjenigen, welcher ein von derjelben Hand, von welcher die Auf:
frift der Sendung geichrieben ift, ausgefertigtes Doppel des Briefumjchlages bz. der Begleitadreffe 2. und
ben Einlieferungsichein, fofern ein folder über die Sendung ertheilt it, abgiebt.
IV Sit die Sendung bereits abgegangen, fo hat derjenige, welcher diefelbe zurüdiordert oder die
Abänderung ihrer Aufſchrift wünſcht, fich als Abjender auszuweiſen (Abſ. III) und den Gegenftand bei ber
—— * Abgangsortes ſchriftlich ſo genau zu bezeichnen, daß derſelbe unzweifelhaft als der verlangte
zu erkennen iſt.
V Die hierauf bezüglichen Verlangen werden entweder brieflich oder telegraphiſch von der Poſt—⸗
anftalt auf Koften des Abjenders ausgejertigt und abgejandt. Letzterer hat dafür zu entrichten:
1. wenn die Uebermittelung briefli erfolgt, die Tare für einen einfachen Einjchreibbrief;
2. wenn die Hebermittelung auf telegraphiſchem Wege geſchieht, die Tare des Telegramms nad
bem gewöhlichen Tarif.
13. Im $. 32, „Beitellung“ betreffend, treten folgende Aenberungen ein:
1. Zwiſchen Abjag VII und VII ift nadftehender neue Abfag einzuschalten:
Vlla Die Beftellgebühren können vom Abjender im voraus entrichtet werden. In ſolchem Falle
5 2 a Aufihrift der Sendung von dem Abfender ber Vermerk „einjchließlih Beftellgeld frei“ nieder:
zu en.
2. Im Abjag XI find die Angaben unter d, wie folgt, abzuändern:
d) bei Zeitungen, welche täglih mehrmals ericheinen, für jede tägliche Beftellung . .. 1 Mark,
—
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Eatfel
SE 21.
Ausgegeben Mittwoch den 28. April.
1886,
—
Inhalt des Reichs-Geſetzblattes
Die Nummer 9 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 20. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
a enthält unter
1646 bie Belanntmachung, betreffend bie Ein-
RR a und ben Betrieb der Bleifarben» und DBlei-
zuderfabrifen, Vom 12. April 1886,
Die Nummer 10 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 20. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
fangte, enthält unter
Pr. 1647 das Geſetz, betreffend vie Rechtsver⸗
hältniffe ver veutfchen Schußgebiete. Bom 17. Upril 1886,
für die 8
nsuerrung Fk
Die Nummer 11 der Gefep- — welche
vom 16. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge—
fangte, enthält unter
Nr. 9118 das Gefeg, betreffend bie Abänderung
bon rg nung ge Dom 7. Upril 1886.
Die Nummer 12 ver Gefeg- Sammlung, welche
vom 21. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
fangte, enthält unter
Nr. 9119 die Lanbgüter-Orbnung für bie Provinz
Schleswig. Holftein, mit Ausnahme des Kreifes Herzog-
thum Lauenburg. Vom 2. April 1886; und unter
Nr. 9120 das Gefeh, betreffend eine Erweiterung
des Staatsſchulbbuchs. Vom 12. April 1886.
Die Nummer 13 ver Gefek - Sammlung, welche
vom 24. April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 9121 das Gefeg, betreffend die Erweiterung
und Vervollſtändigung des Staatseifenbahnneges und
bie Betheiligung des Staats bei mehreren Privateifen-
babnunternehmungen. Bom 19. April 1886.
Berorunngen und der
Neaiſerl. und Königl. Gentraib
287. Die fämmtlichen bisher noch nicht gu Berloofung
gelommenen Prioritäts-Obligationen der Nünfter-Ham-
mer-Gifenbahn und zwar 1267 Stüd über je 100 Thaler
werben den DBefigern mit der Aufforderung gefünbigt,
ben Kapitalbetrag vom 2. Januar 1887 ab bei ber
Staatsfhulven-Zilgungslaffe hierſelbſt — W. Tauben⸗
ſtraße 29 — gegen —— — Rückgabe der Obli⸗
ationen und ber * ypec ‚ alsdann noch nicht
—* Zinsſcheine Reihe VII. Nr. 3 bis 8 nebſt ben
Anmweifungen zur Abhebung der Kae VIII. zu erheben.
e Zahlung erfolgt von 9 Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausflug der Sonn» unb
Clare — in
— und der letzten drei —— jeden Monats.
Die Einlöfung geſchieht auch bei den Königlichen
Regierungs-Hauptfaffen und der Königlichen reise
in Sranffurt a/M. Zu dieſem Zwede können bie Obl
— nebſt Zinsſcheinen und Zinsſcheinanweiſungen
einer dieſer Kaſſen ſchon vom 1. December d. J. ab
eingereicht werben, welche fie der Staatsſchulden⸗Til⸗
—— zur Prüfung vorzulegen hat und nach ee
—— bie Auszahlung vom 2. Januar k. I. ab
ewirkt
Vom 1. Januar 1887 ab hört die Verzin—
fung dieſer Prioritäts-Obligationen auf.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsſcheine wird
von dem Kapital zurückbehalten.
Zugleich wird bie in ber 32. Verlooſung am 2ten
Januar 1835 gezogene, zur baaren Rüdzahlung zum
1. Juli deffetben Jahres gefündigte, noch nicht zur
Einlöfung —— Prioritäts⸗Obligation Nr.
hierdurch wiederholt und mit dem Bemerlen aufgerufen,
2 ihre Verzinfung mit vem 1. Yuli 1885 aufgehört
— Staatsſchulden⸗Tilgungslaſſe kann fi Pin in einen
Schriftwechfel mit den Iubabern der Obligationen
über die Zahlungsleiftung nicht einlafjen.
Formulare zu den Qutttungen werben von ben ſaͤmmt⸗
lichen oben gedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin den 20. April 1886.
Hauptverwaltung der rk hg bi
gr
288, Die „Biene "Reihe IV *. 1 bis 8 zu
ben Schulpverjchreibungen des vormals kurheſſiſchen
Staatsanlehns vom 1. Juni 1863 für die Zeit vom
1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebft Anweiſungen
(KZalons) zur mn ber Zinsfcheine Reihe V werben
vom 5 = fi 3 = - * bang Regie⸗
rungs⸗Hauptkaſſe 38 * m gen Regierungs⸗
Gebäube, hohes Erb — er Nr. 18, Vormit⸗
tags von 9 bis 41 38 t Ausnafıne
und Feſttage, —
oſcheine und Anweiſungen können
der Sonn⸗
von
zogen werden.
—ñ—
290. Im ber Verlagsbuchhanblung von R. Gaertner
zu Berlin, Schönebergerftraße 26, ift erfchienen und
Preife von 50 Pf. aus jeder Buchhandlung zu
iehen: die von ber Armen-Direltion zu Berlin heraus⸗
gegebene und das Yahr 1886 meu bearbeitete Aus-
gabe ver „Formulae Magistrales Beroli-
nenses.* Mit einem Auhange, enthaltend vie Hand»
verfaufs-Preife der Arzneimittel und eine
Anleitung zur Koftenerfparniß beim Ber-
orbnen von Arzneien.
Die Schrift enthält —— Vorſchriften und
Mufterformulare für einfache und billige Recepie, deren
Einführung ven Armenverwaltungen, fowie den Vor—
ftänden von Krankenfaffen — zu empfehlen iſt.
Caſſel ven 22. April 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
291. Mit Bezug auf unjere Polizei-Verordnung vom
25. Januar dieſes Jahres, betreffend die unterirdiſche
Gewinnung der micht unter das Berggeſetz fallenden
Mineralien, bringen wir bierburch * öffentlichen
Kenntnif, daß die Anlagen gebachter Art in dem früheren
Amtsbezirt Böhl mit ven Gnflaven Gimmelrode und
—— der Aufſicht des ſtellvertretenden Revier⸗
amten des Bergreviers Brilon, Königlichen Berg-
meiſter Pöppinghaus zu Arnsberg, unterſtellt find,
Caſſel ven 19, April 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern,
292. Im der Anlage wird die Verorbnung bes Herrn
Reichslanzlers vom 21. März d. J., betreffend Ab-
änderungen ber Poftorbnung vom 8. März 1879, zur
offentlichen Kenntniß gebracht.
Caſſel den 13. April 1886.
Koönigliche Regierung, Abtheilung des Innern.
293. Des Königs Wajeftät haben mittelft Aller-
höchſten Erlaſſes vom 30ften v. Mts. auf Grund des
8. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde ⸗Ordnung vom 23jten
October 1834 zu genehmigen gerubt, daß die von dem
Forftfisfus aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirfe Ober-
förfterei Feldberg, Kreiſes Melfungen, abverlauften
Grundftüds- Parzellen mit überhaupt 25,3125 ha aus
dem forſtfislaliſchen Gutsbezirfe Oberförfterei Feloberg
ausgefchienen und dem Gemeindeverbande von Ellen⸗
berg, Kreifes Meljungen, einverleibt werben.
Gaffel am 14. April 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung bes Innern.
29. Wir bringen mit Bezugnahme auf $. 5 des
Geſetzes vom 11. Juni 1874 über bie Enteignung von
Grundeigenthum hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß
die Königliche Eifenbahn- Direction zu Ciberfeld in
nächiter Zeit mit der Ausführung ver fpeciellen Vor⸗
arbeiten für ben Bau ber Nebenbahn von Warburg
über Vollmarfen nad Arolfen beginnen wird.
Die betreffenden Grunpbefiger unſeres Bezirke
werben barauf aufmerffam gemacht, daß fie verpflichtet
find, den mit Vornahme der betreffenven Vorarbeiten
beauftragten Beamten zum Zwecke ver örtlichen Unter⸗
fuhung das Betreten ihrer Yänbereien, fowie ihrer
Gebäude, Hof- und Gartenräume, der letzteren even⸗
tuell nad) Einholung der Erlaubniß ber Ortspolizei»
behörbe zu geftatten. Der hierdurch etwa erwachfenbe,
nöthigen Falls im Rechtewege feftzuftellende Schaven
ift zu vergüten,
Zugleich weifen wir darauf hin, daß bie Zerſtörung
und Bejeitigung der bei Ausführung ber Vermeſſungen
zur Abftekung ver Bahnanlagen auf ven Grunpftüden
angebrachten Pfähle, Signale ꝛc. nach $. 30 des Feld⸗
und FForftpoligeigefeges vom 1. April 1880 beftraft
werben wird.
Gaffel am 21. April 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
295. Wir bringen unter Bezugnahme auf die Vor—
fchriften im $. 5 des Enteignungsgefeges vom Ulen
Juni 1874 biermit zur öffentlichen Kenntniß, daß bie
Königliche Cifenbahn» Direction zu Hannover den Ab-
theilungs » Baumeifter Aßmann mit Ausführung ber
fpeziellen Vorarbeiten für die Gifenbahn untergeorpneter
Bereutung von Sarnau nach Franfenberg beauftragt bat.
Die betheiligten Grundbefiger werben barauf auf-
merlfam gemacht, daß fie verpflichtet find, den mit
Vornahme der betreffenden Vorarbeiten beauftragten
Technilern und deren Gehülfen zu Zwecken der ört—
lichen Unterfuchung das Betreten ihrer Yändereien fowie
ihrer Gebäupe, Hof» und Gartenräume, der legteren
eventuell nach Einholung der Grlaubniß ver Ortspoligei-
behörbe, zu geftatten. Der hierdurch etwa erwachſende,
nöthigen Falls im Rechtewege feftzuftellende Schaden
ift zu vergüten,
Gaffel am 27, April 1886,
KRöniglihe Regierung, Abtheilung des Innern,
— * und Belauntma anderer
Ratierlicher und Königlicher Be
296. Zu den Gütertarifen für die Fifenbahn- Directions-
Bezirke Elberfeld, Köln (rechts- und linlorheiniſch) einer-
feits und Hannover andererfeits treten am 1. Mai er.
„bezügliche Nachträge in Kraft, welche neue bezw. anber-
weite Frachtjäge, jowie Ergänzungen enthalten.
Die Nachträge liegen bei den betheiligten Güter-
erpebitionen zur Ginficht und zum Kauf aus,
Hannover den 19. April 1856,
Königlide Eifenbabn- Direction,
Namens ber betheiligten Verwaltungen.
297. Die Vorprüfung zur Aufnahme in das Yehre-
rinnen-Seminar zu Droyßig findet am biefigen Seminar
Freitag den 14, Mai, Vormittags 10 Uhr, ftatt.
Schlüchtern ven 22. April 1886.
Der Königliche Seminarbireltor Wieader,
298, Am 28. Juni d. J. tritt bierorts die Kom—
miſſion zur Abhaltung der durch das Geſetz vom INten
Zuni 1884 angeorbnneten Prüfung über vie Befähigung
zum Betriebe des Hufbeichlagsgewerbes zuſammen.
Diejenigen, welche fich diefer Prüfung unterziehen
wollen, baben ihre Melvungen bis zum 26. Mai
d. 3. umter Beifügung des Gieburtsfcheines und
etwaiger Zeugniſſe über die erlangte techniiche Aus-
bildung, fowie unter Ginfenbung der 10 Warf betra-
genden Prüfungsgebühren an ven Unterzeichneten (Spobr-
weg Nr. 111.r.) zu richten, worauf benfelben bas
Nähere von bier aus zugehen wird.
Zur Vorbereitung wird ben Prüflingen das Buch
herren Laer Beftehen der Huffchmieveprüfung“ von
Brofeffor Dr. Möller — Berlin bei Paul Pareh,
Preis 1 Mark — empfohlen.
Caſſel den 24. April 1886.
Der Königliche Departementsthierarzt.
Holzendorff.
Hungen communalitänd,. VBehärden,
299. Nachdem feitens des hiefigen Stadtraths bie
erabfegung des Zinsfußes ſämmtlicher bei hiefiger
par⸗ und Leihekaſſe beftehenven Einlagen von 4 °],
auf 34 °/, befchloffen ift, werben nunmehr auch bie
Intereffenten von Einlagebuh Nr. 650 bis zum Schluffe
davon in Kenntniß gefegt, daß bie bis zum 1, Auguft
d. 9. nicht zur Erhebung gelangten Ginlagen von ba
an nur zu 34 9, verzinft und Rüdzahlungen fchon
vom 1, Mai d, 3. an in Empfang genommen werben
lönnen.
Neuſtadt den 22. April 1886.
Die Verwaltungs⸗Commiſſion:
Reichenbach. Braun. O
Bacranzen.
300. Die Rectorſtelle an der hieſigen dreiclaſſigen
Stadtſchule wirb in Folge Penfionirung des feitherigen
Stelleninhabers mit dem 1. Mai d. 9. vacant,
Qualificirte Bewerber werben veranlaßt, ihre Ges
fuche nebft Zeugnifjen binnen 14 Tagen bei dem unters
zeichneten Stabtjchulvorftande unter der Adreſſe des
mitunterzeichneten Landraths einzureichen,
Homberg und Borken den 13, April 1886.
Der Königliche Staptfhulvorftand von Borken:
Der Landrath. Der Lofalfchulinfpector,
J. B.: Wetropolitan
Hartdegen, Kreisfecret. Endemann.
Der Bürgermeifter Eichler.
301. Die 2, katholiſche Schulftelle zu Niederklein
mit welcher ein ‘Dienfteinfommen von 780 Mark nebft
freier Wohnung und Feuerung verbunden ift, foll wegen
Erledigung durch den Tod des bisherigen Stellen»
inhabers alsbald wieder beſetzt werben.
Bewerber wollen ihre Melbungsgefuche nebft Zeug-
niffen binnen brei Wochen an den Lofalfchulinfpector,
Hülfspfarrer Seipel zu Nieberllein einreichen.
Kirchhain den 20. April 1886,
Der Königlihe Schulvorftand von Nieverflein,
von Schwergell, commiſſ. Landrath.
Berionai = Chronii.
Der Telegraphen- Director Zappe in Eaffel i
mit Penfion in ven Ruheſtand getreten.
Ernannt find: der Poſtpraltilant Theiß in-Mar-
burg (Bz. Eaffel) zum Poftfecretair, bie Telegraphen⸗
Affiftenten Haenkte und Sander in Eaffel, Heu-
mann in Fulda. zu Ober-Zelegraphen» Aſſiftenten, bie
Boftaffiftenten Flach in Gelnhaufen, Fuchs in el
zu Ober» Poftaffiftenten, ver Boftaffiftent Epel in
Flieden zum Poftverwalter, ver Poftanwärter Schmidt
in Caſſel zum Boftaffiftenten,
Die Poftaffiftenten Schilbe im Eſchwege, Leib—
rod in Wannfrieb und Ries in Wabern (Bz. Cafſſel)
find etatsmäßig angeftellt worben.
Berſetzt find: ver Telegraphen-Director Schwade
von Düffeldorf nach Caffel, ver Boftinfpector Schwill
und ber commiff. Boftinfpector Kohlmann von Eaffel
nach Berlin, die Poftinfpectoren Jockers von Münfter
Weſtf.) und Karthaus von Frankfurt (Ober) nach
affel, ver Ober» Poftvirections » Secretair Schwabe
von Gafjel nah Hann. Münden, vie Poftfecretaire
Dönning von Caſſel nach Frankfurt (Main), Brüd
von Bebra nach Caſſel, Lorentz von Caſſel nach Rem-
fheib, die Poftverwalter Benfert von Guntershauſen
nah Borken (Bz. Caſſel), Blum von Borken (Bz.
Caſſel) nad Langenfelbold, Schalles von Schlierbady
bei Wächtersbach nah Guntershaufen,
Der Oberförfter Gies zu Hersfeld in ber Ober-
förfterei Hersfeld - Medba tft unter Bewilligung ber
gefeglichen Penſion vom 1. Auguft 1886 ab in ben
Ruheſtand verjegt worben.
Dem Lehrer und Kirchendiener Schönemwolf zu
Gleichen, Pfarrei Lohne, Claſſe Gubensberg, ift ver
Gantortitel verliehen worben,
Dem Kurhaus» Reftaurateur Heinrich Fiedler zu
Sooden ift die Erlaubniß ertheilt worben, das von
©r. ar bem Landgrafen Ernft von Heffen ihm
verliehene Prädikat eines Hoflieferanten zu führen.
Ernammt: der Stellenampärtr Sommerfeld
zum —— Gerichtsfchreibergehülfen bei dem
Amtsgericht in Roſenthal.
Berfeßt: der etatsmäßige Gerichtsfchreibergehül
Affiftent Köhler in Nieveraula * das nt
in Fulda,
Entlaffen auf ihren Antrag: der Gerichtsaſſeſſor
Bedmann,
ber Referendar von Baumbach behufs Ueberkri
zur allgemeinen — — ve *
Ausgeſchieden: der Referendar Dr. Fauſt.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 33.
(Inrfertiousgesühren file den Raum ———
Rebigirt bei
In Pe Digg = mean ne und a
Rönigliger
Regierung.
nn nn
Caſſel. — Gebrudt in der Hafr und Waiſenhane⸗Buchdrucereil
Amtsblatt
der Königlihen Negierung zu Gaffel.
Ausgegeben Ritnoh den 5. Mai,
1886.
302. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Beitrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Nr. 7 vom 18, April 1886
der periodiſchen Drudigrift: „Mündener
Abend- Zeitung mit Lotal— Anzeiger“, verlegt
und rebigirt von L. Viered in Münden, fowie das
fernere Erfcheinen biefer Drudfchrift gemäß $. 11
des gebachten Geſetzes Seitens der unterzeichneten
Yanbespolizeibehörde verboten worben ift.
Münden ven 22, April 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern, „Nammer des
Innern. eiherr von Pjeuffer.
Raiierl. uud Rüönigl.
303. Die höheren Benfionsbeträge, welche nach Maf-
gabe der zum Militairpenfionsgefeg gegebenen Novelle
vom 21. April 1886 bereits penfionirten Offizieren
vom Iften d. Mts. ab zuftändig find, werben benjelben
von ber Abiheilung A. bes Departements für das
Imvalidenwefen angewiefen werben, ohne daß es bes»
bald eines befonderen Antrags der Vetheiligten bedarf.
Dei der großen Anzahl dieſer Penfionaire ijt es
jedoch nicht möglich, fie jämmtlich mit ihren Anfprüchen
vor Mitte Juli d. Is. zu befriedigen,
Diejenigen penfionirten Offiziere, denen über bie
Anmeifung der ihmen zuftänbigen höheren Penſion bis
Mitte Juli d. 38. noch Feine Mitiheilung zugegangen
fein follte, wollen fi fovann in dieſer Angelegenheit
an bie vorgemannte Abtheilung wenben.
Borftehendes gilt auch für die feit dem 1. April
1882 in Ruheſtand getretenen Beamten, welche auf
Grund des Gejeges vom 21. April 1886, betreffend
die Abänderung des Reichebeumtengefetes und bes
Geſetzes, betreffend die Fürſorge für die Witwen und
Waiſen der Reihsbeamten, Anſpruch auf eine — vom
Iften vd. Its. ab zahlbare — höhere Penfion haben,
Berlin ven 28. April 1886,
Kriegsminifterium. Bronfart v. Schellendorf.
Berordunngen uud Belcunimedungen ber
ichen Regierung.
504. Der nachftehende Allerhöchfte Crlaß vom 26jften
März d. 3. wegen Herabſetzung bes Zinsfußes ber-
jenigen Anleihe im Betrage von 100000 Mark, zu
deren Aufnahine bie Stapt Gelnhaufen durch das Pri-
Eur vom 29. eig 1877 ermächtigt werben
N, wird hlerdurch in Gemaßheit des Grfehes vom
10, April 1872, befveffend » die ren Tanbes-
herrlicher Grlaffe durch die Amtsblätter, bekannt gemacht.
Gafjel am 27. April 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung bed Innern.
Auf den Bericht vom 17. 7. März d. J. will Ich
hierdurch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Au⸗
leihe im Betrage von 100000 Mark, zu deren Auf-
nahme die Stadt Belnhaufen, Regierungsbeziris Gajlel,
durch das Privilegium vom 29. October 1877 ermäch⸗
tigt worben ift, von vier und ein halb Progent auf
vier Prozent herabgejegt werde, vorbehaltlich aller jon-
ftigen Beftimmungen des gedachten Privilegiums und
mit der Wafhabe, daß die noch nicht getilgten Anleihe
fcheine ven Inhabern verjelben vom 2. Januar 1887
ab mit jechsmonatlicher Frift für ven Fall zu kündigen
find, daß die Anleihefcheine dem Staptrathe von Geln-
haufen nicht bis zu einem von demfelben feitzufegenden
Termine zur Abftempelung auf * en eingereicht
werben. Berlin ven 26. März 1
Wilhelm.
von Puttlamer. von Scolj;.
An bie Minifier des Innern und der Finanzen.
305. Unter Bezugnahme auf unfere Belanntmachungen
vom 18. November 1867 und 5. Juli 1871 (Amtes
blatt da 1867 Seite 959 und de 1871 Seite 186)
bringen wir in ber Anlage ven unter'm 26. März d. 3.
genehmigten Nachtrag zu dem Statute der Liverponl \
& London & Globe Berficherungs » Gefellihaft zur
Öffentlichen Kenntniß.
Gafjel am %. April 1886,
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
806. Des Königs Majeftät haben auf Grund des
$. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde Orbnung vom 2öften
October 1834 zu genehmigen gerubt, daß die im Kreiſe
Rotenburg belegenen Grunpftüdsparzellen Karte 9.
Nr. 337 und 338 und Karte 1. Nr. 341, 342, 343
344 im Umfange von 0,3676 ba aus dem Gemeinbe-
verbande von @erterode ausgefchieven und bem fisfa-
liſchen Gutsbezirle Oberförfterei Rotenburg · Lüderedorf
einverlelbt werden.
Caſſel am 28, April 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
307. Des Königs WMofeftät haben mittelft Aller⸗
hochften Erlaffes vom 12ten I. Mis. anf Graub des
8. 4 der Kurheſſtſchen Bemeinne-Orbnung vom 23ften
Detober 1834 zu genehmigen geruht, vaß die im reife
Rotenburg belegenen Grumpfthdefläcen und jwar:
1) die Flachen Karte 18; Nr. 36, 39, 40 in Größe
TE Kr —— —— ——— —
von 90,554 ba aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirke
Oberförfterei Ren — ausgeſchieden und dem forſt⸗
fistalif n u ezirle Oberförfterei Rotenburg » Weit
einverl
2) er lächen Karte 4. Nr. 1 bis 9 in Größe
von 296,708 ha aus dem forftfisfalifchen Gutsbezirke
Oberförfterei Rotenburg » Weit ausgefchieven und dem
forftfistalifchen Gutsbezirte Oberförjterei Rotenburg-
Lũdersdorf einverleibt werben.
Caſſel am 28, April 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
308. Nach einem dem Herrn Minifter ver auswär-
tigen Angelegenheiten erftatteten Berichte des Kaijer-
lichen General = Konfulats zu Sofia ift es zur Ver—
meidung von Schwierigkeiten bei der Beglaubigung von
Schriftftüden, welche vor Bulgarifchen Behörben ge-
braucht werben, wünjchenswerth, daß die Unterjchriften
an letter Stelle ven Beglaubigungsvermerf des Aus-
wärtigen Amts tragen. Das Bulgariſche Minifterium
hat fich bereit erflärt, Schriftftüde, welche ihm mit
dieſem Beglaubigungsvermerk verfehen burch das Kaifer-
liche Generallonfulat in Sofia zugehen, als ordnungs⸗
mäßig beglaubigt ven zuftänbigen Behörben zu über-
mitteln,
Es empfiehlt fich vaher, wenn Fünftighin ausnahınet
08 die zum Gebrauh vor Bulgarifchen Behörven
beftimmten Schriftftüde vem Auswärtigen Amt zur
Beglaubigung vorgelegt und von den Betheiligten als:
dann dem Kaiferlichern Generaltenfulat in Sofia über-
fanbt werben. Gleichzeitig macht das SKaiferliche
Generaltonfulat darauf aufmerlfam, daß die Deutfchen
Interefjenten im Intereffe ver Befchleunigung gut thun
würben, fich von ihren Gefchäftsfreunnen in Bulgarien,
denen die beglaubigten Schriftitüde ausgehändigt werden
folfen, fofort einen Bulgarifhen Tert zu verichaffen,
fo vaß gleich unter diefen die erforderlichen Beglaubi-
gungsvermerfe gefetst werben können.
Berlin den 7. April 1886.
Der Minifter des Innern,
Im Auftrage: von Zaftrow,
Vorſtehender Erlaß wird hiermit zur Kenntniß bes
Publifums gebracht.
Gafjel ven 28. April 1886.
un as Abtheilung des Innern.
nd Belsuntmahungen anderer
—— nud Königlicher Behörden.
309. Unſere Bekanntmachung vom 9. März d. J.
wird dahin ergänzt, daß durch den am 1. Mai d, J.
ur Einführung kommenden Nachtrag I zum Gütertarif
für den Berlehr zwifchen Stationen des Eifenbahn-
Directionsbezirls Hannover ꝛc. einerſeits unb ben
Stationen des Eifenbahn-Directionsbezirks Berlin an«
dererfeits in vielen Fällen ermäßigte Frachtſätze zwifchen
den in den Gifenbahn-Directionsbezirt Hannover über:
egangenen Stationen Einbef und Vechelde der früheren
raunfchweizifhen Bahn und ven Stationen des Eiſen⸗
— Berlin in Kraft treten, durch
welche gleichzeitig bie für bie beiden genannten Stationen
in den Gütertarifen mebft Rachträgen für .
a) den Berlehr zwiſchen Stationen ber Braunfchwei-
giſchen Eifenbahn eimerfeitd und ven Stationen
der Eifenbahn-Directionsbezirte Berlin und Brom-
berg, fowie ver Oberfchlefifchen Eifenbahn anderer»
feits vom 1. Auguft 1882,
b. ven Oft-Weftveutjchen Berbanb vom 1. Mai 1883
enthaltenen Frachtſätze bezüglich des Berlehrs mit ven
im Nachtrage I aufgeführten Stationen des Directions-
bezirls Berlin zur Wufhebung kommen.
Hannover den 24. April 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction
Namens der betheiligten Verwaltungen.
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Bon oben nah unten zu leſen.
3ll. Es wird hierdurch zur —— Keuntniß
gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch ver Ge-
marfung dar gap *— den dazu gehörigen
Parzellenfarten in ftögimmer des —*
richtsvorſtehers zu —* en offengelegt worden iſt.
en find befugt, basfelbe währen ber
Pe ber —— im biefem Locale einzuſehen, auch
en bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde
Dita Grunpbuchsauszäge zu verlangen. Auch
werben fie durch Letzteren auf bie von ben Age
chworenen entdeckt werbenven fie betreffenden Feh
werben.
Allen Denen, welche fich bei ven Angaben bes
Grundbuchs rüdfichtli des Beſitzſtaudes und ber
Größenangaben für befchwert erachten, flieht es frei,
binnen einer umerjtredli Frift von 6 Monaten
Anftände entweder auf gütlichem Wege bei bem
ermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren
eiwaigen Gegner vorladen laffen können, zu befeitigen,
ober infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche
bei dem für Wefigftreitigfeiten zuftänbigen Gerichte
geltend zu machen,
Iſt dieſes Gericht ein anderes als das unterzeich-
nete, fo haben fie davon, daß legteres gejchehen, binnen
eben dieſer Friſt Anzeige zu machen. Diefelbe Anzeige
biegt ihnen binnen Berlbe Friſt alsdaun ob, wenn
fie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen ven dafelbft
eingetragenen Befiger eine Beſitzllage angeftellt Hätten.
Nah Ablauf diefer Friſt wird ber Befig, wie ihn
das Gruntbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver
Befiger und vie Größenangaben in allen ven Fällen
für richtig angenommen, in welchen weber eine gütliche
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protofoll gegeben,
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er-
forderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Anzeige gebracht werden ift.
Die unerſtreckliche Frift von 6 Monaten geht mit
dem 31. Auguft 1886 zu Ende.
Böhl ven 18. Februar 1886.
Königliches Amtsgericht.
price ie
Hungen
312. Nachdem feitens des biefigen Stabtraths die
fegung des Zinsfußes faämmtlicher bei biefiger
par · und Leihelaſſe beftehenven Ginlagen von 4 ©],
auf 34 °/, befchlofien ift, werben nunmehr auch die
Intereffenten von Einlagebuch Nr. 650 bis zum Schluffe
davon in Kenntniß geſetzt, daß die bis zum 1. Auguft
d. 9. nicht zur Erhebung gelangten Ginlagen von da
an nur zu 3) °,, verzinft und Rüdzahlungen ſchon
vom 1. Mai v. I. an in Empfang genommen werben
fönnen.
Neuſtadt ven 22. April 1386.
Die Berwaltungs-Gommiffion:
Reichenbach. Braun G. Ode.
313. Die durch die unterzeichnete Direction am 2Aften
Juli 1841 auf den Namen des Konrad Brand zu
Oberthalhaufen, Bormund über die Kinder bes Heimrich
ey dafelbft, geftellte und von Schwalm
Oberthalhaufen am 4. Juli 1 dem vorbinnigen
Bürgermeifter Konrad Reper zu Rotenburg abgetreiene
Schuipverfchreibung ver Landeskredittaſſe VIL Ab⸗
teilung Serie C. b. Nr. 2130 über 100 Thlr. iſt
von dem Kaufmann Adolf Wiegand zu Leipzig mit
Theie.
dem Antrage auf Umſchreibung in ein Fursfähiges
Papier vorgelegt worden.
Gemäß dem $. 16 der Berorbnung vom 16. Huguft
1867, betreffend die Außer und Wieverinkurefegung ıc.,
wird "Jeder, der ein Anrecht an dieſem Papiere zu
haben vermeint, hierdurch aufgeforbert, basfelbe Bei
der unterzeichneten Behörde innerhalb der mächften ſecht
Monate, fpäteftens am 8, Juli 1886, fchriftlich
anzumelden, wibrigenfall® die Kaffation des Papieres
erfolgen — ber Autragſteller ein neues lurofaͤhiges
en wird.
Gaffel am 29. December 1885.
Die Direetion der Lanbesfrebitlaffe.
3. U: Log.
814. Die von ver unterzeichneten Direction am 20ften
Mai 1842 auf den Namen des Abraham Straus
zu Amödneburg, Bormunde über Wolf Löwenftein
bafelbft, geftellte, am 30. November 1843 von Erfterem
dem Adermann Adam Schid, Luziue, zu Marborf
unb ven biefem dem Handeldmann Abraham Straus
zu Amöneburg, enblihd am 7. December 1843 von
dem legteren der Friederile Müller bafelbft gerichtlich
en Schuldverſchreibung der Landeskredittaſſe
Abtheilung Serie B. b. Nr. 2654 über 200 Thaler
ift von dem Floßholz- Makler Friedrich Yupwig Maus,
als Erben feiner Ehefrau, Anna Barbara, geb. Bleh,
> anau mit dem Antrag auf Umjchreibung in ein
fähige® Papier vorgelegt worben.
Gemäß dem $. 16 der Verorbnung vom 16. Auguft
1867, betreffend die Außer» und Wieberinfursfegung ıc,,
wird Jeder, der am biefem Papiere ein Anrecht zu
haben vermeint, hierdurch aufgefordert, dasſelbe bei
ber unterzeichneten Behörde innerhalb ber nächiten ſechs
Monate, fpäteftens am 8. Juli 1886, ſchriftlich
anzuzeigen, wiprigenfalls die Kaſſation des Papieres
erfolgen und vie Antragſtellerin ein neues fursfähiges
erhalten wird.
Gaffel am 29. December 1885.
Die Direction der Yandestrebitlafle.
⸗ J. A.: Lotz.
Bacanıem
315. Die Lehrerſtelle an der biefigen katholiſchen
Schule, mit welcher ein Ginlommen von MO Wart
und freie Wohnung verbunven ift, ift in folge Ber-
fegung ihres bisherigen Inhabers erlevigt.
Bewerber um biefelbe wollen ihre Geſuche unter
Beifügung der erforderlichen Zeugniſſe binnen 14 Tagen
an bie umterzeichnete Behörde einreichen.
Eſchwege am 27, April 1886,
Die Stadtſchul » Deputation.
Berienal s Chronit.
Der bisherige commifjarifche Gewerberath,
Mebizinal-Affeflor Dr. Kind zu Wiesbaden ift Se.
bödft zum Gewerberath ermannt und demſelben bie
bisher von ihm —32 verwaltete Stelle über:
tragen worben.
Gebhard.
— — — —— —— —
102
e egt: ver Secretair Hartmann bei ver Staats⸗
äntsaltfehaft in Hanau als Gerichtöfggreiber um bat
Amtsgericht in Bergen,
der GWerichtsfehteiber, Secretair Lindemann in
Rotenburg als Secretair an bie Staatsanwaltfchäft
im an.
—— dem Kanzliften, Kanzleiinſpector Fiſch er
Bei der Staatsanwaltſchaft in Caſſel aus Anlaß feines
Vebertritts in ben Ruheſtand ver Titel als Sanjlei-
Sectetait.
Der bisherige Gerichts -Referendar Philipp von
Baumbach zu Marburg ift zum Regierungs - Refe⸗
renbar ernannt worden.
Der Regierungs-Secretariats-Affijtent Loeßer iſt
son Gumbinnen nach Caſſel verſetzt.
Bon ber Königlichen Geuerallommiſſion zu Caſſel
ift vom 15. Mai 1886 ab in Franlenberg eine Spezial
fommiffion neu errichtet und beren Verwaltung dem
bisher beim Kollegium ver Königlichen Generalfom-
miffion beſchäftigten Gerichts - Affeffor Pagenkopf
übertragen. —
Der bisher auf Widerruf beſtellte Katafter - Kon-
teofeur Bolkening zu Homberg ift nunmehr befimitiv
zim Katafter-Rontrolent ernannt worden.
An Stelle des auf jein Nachſuchen aus jeinem
Hirte entlaffenen Bantier® Baruch Strauf in Marburg
ift der Netter Jatob Kaufmann vafelbft zum Redy-
nihaefiührer der israelitifchen Provinzial nd Schultäffe
für den Borfteheramtsbezitt Marburg ernannt worden.
Der Pfarrer extr. Georg Hoffmann aus Hatten-
bach ift mit Verſehung der zweiten Pfarrſtelle zu Lich-
tenau beauftragt worden, :
Dem feitherigen Fußgendarmen Feger in Fulda
f die erfebigte Büreau-Affiftentenftelle bei ver bortigen
örigfichen Polizei-Bermaltung vom 1. Mai d. 3. ab
übertragen worden.
Der nen gewählte Bürgermeiſſer Klemann zu
Bergen hat die Gejchäfte des daſigen Stanbesamtes
übernommen.
Zum Stellvertreter des Stanbesbeamten zu Seligen-
tal iſt der Vicebürgermeifter Schneider daſelbſt er»
nannt worben,
Zu Standesbeamten-Steltvertretern find ferner er⸗
nanıtt: der Kaufmann Rudolph Aha, Stabtrathemit-
e u Hünfeld (2r Stellvertreter) und Poftagent
ft Köhler zu Haina für vie gleichnamigen Stanbes-
atutobezirke.
x den 30, April 1886;
- NE
*
l
Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel.
Rachtras
zu dem Slatute der Liverpool & London & Globe Verſicherungs-Geſellſchaft vom
21. Mai 1836, fowie den Grgänzungsakten vom 28. Februar 1851 und 7. Januar 1863,
Fräherer Jetziger
— — — — — — — —— —
Wortlaut.
. 38
des Gefeifcafte- Etaiaie vom 21. Mat 1836,
Keine Perfon ijt als Direltor wählbar, wenn fie !
wicht wenigſtens 50 Aktien ver Gefellfchaft Hält ꝛc.
3. Zufag der Grgänzungs-Alte vom 7. Januar 1863,
Eine Generalverfammlung ver Gigenthümer ver
Geſellſchaſt ſoll an einem ſolchen Drte in Liverpool
jufammenberufen werden, wie es die zeitigen Diteltoren
beftimmen werben und zwifchen 11 Uhr Bormittags
und 3 Uhr Nachmittags des 26. Februar 1863,
mp am 16. Februar eines jeden folgenden Jahres
ober innerhalb der nächften 10 Tage und zu folcher
Zeit, wie biejelbe gefegmäßig berufen wird auf Grund
der in der Original · Urkunde enthaltenen Beftimmiungen,
und foll eine jeve im Monat Februar eines jeden
Jahres derartig abgehalterre Berfammlung „Jährliche
General»Berfammlung* genannt werben und eine
jebe andere berartig berufene Berfammlung „Spezielle
Generalverfammlung“ heißen. -
$. 60
— Na5eifellfchafts » Statuts vom 21. Mai 1836.
Drreftoren werben hierdurch ermächtigt, alle
bſed BVermögensobjecte, welche fich gegenwärtig
par Sünden ihrer Bankiers befinden, (ansgenonmen
auf 8 mmern, welche fie für laufende Zahlungen
Intere) aben in deren Händen zu belafjen zwedmäßig
davon auf den Namen der Guratoren ber Gefell-
d. 3. Tr eines von brei berfelben, in Werthpapieren
an Mur ments, oder Fonds von Großbritannien, ober
Pen weifungen der Banf von England, oder in Wechfeln
ver Marine oder des Schagfanzleramts, oder invijchen
Papieren, over in Realficherheiten, oder in Pachtgrund⸗
jtüden in Großbritannien oder Irland, oder in dem
Ankauf von Renten auf ein oder mehrere Leben, ober,
und zwar falls fich eine Majorität von wenigſtens ver
ievesmaligen 11 Direktoren dafür ausfpricht, in Schuld»
verfchreibungen ber Gemeinde von Liverpool, ober ber
Berwalter der Dods von Liverpool, oder in Actien
von Bantgejellfchaften, oder in Hypothelen oder Sicher.
beiten der Liverpool und Mancheiter Eifenbahn oder
der Grand - Junction» Eifenbaht = Gefellfchaft ober der
London und Birmingham Gifenbahn oder irgend einer
anderen Eiſeubahn⸗Geſellſchaft, die bereits gebildet und
2.
Der Befig von Aktien ober Prioritäten ber
Geſellſchaft foll fernerhin keine nothwendige Be
dingung für bie Qualififation als Mitgliev ver Lolal-
Verwaltung in ven Eolonien und Befigungen des Ber
einigten Königreich® oder in einem fremben Lane fein.
Es foll ald Regel, VBorfrift und Beftimmung ber
Gefeltfchaft gelten, daß die „Jährliche General-
Berfammlumg« zu folder Zeit und an folchem
Ort in Liverpool, wie bie jevesmaligen Direktoren 6
für gut befinden, zu irgenb einer Zeit vor dem 30ften
Juni 1880 und in jevem ferneren Jahre vor bem
‚ 30. Juni jeden Jahres, die außerordentlichen
Generalverfammlungen aber zu jolchen Zeitpunkten be-
ı rufen werben follen, wie dies in dem Grünbungsftatut
vereinbart und ausgefprocen ift,
Die Direktoren werben hierdurch ermächtigt, alle
Bonds und Bermögensobjecte, welche fich gegenwärtig
in den Händen ihrer Bantiers befinden, (ausgenommen
folde Summen, welche fie für laufende Zahlungen und
Ausgaben in deren Händen zu belafien zwedmäßig er-
achten) auf den Namen ver Guratoren der Geſellſchaft
ober eines von drei berfelben in Werthpapieren bes
Parlaments, oder Fonds von Großbritannien, ober im
Anweiſungen der Bank von England, oder in Wechfeln
der Marine oder des Schaglanzleramts, ober indiſchen
Papieren, oder in Realjicherheiten, oder in Bachtgrunb-
ſtücken in Großbritannien oder Irland, oder in dem An-
fauf von Renten auf ein over mehrere Geben, oder, umb
zwar falls fich eine Majorität von wenigftens der jeves-
maligen 11 Direktoren dafür ausſpricht, in Schulbyer⸗
ſchreibungen der Gemeinde von Liverpool, oder der Ver⸗
walter ver Docks von Liverpool, ober in Aktien von
Bantgefellfchaften, oder in Hypothelen oder Sicherheiten
der Kiverpool und Manchefter Eifenbahn oder ver Graud⸗
—— de le ober ber Lonbon umb
Birmingham Eifenbahn over irgend einer anderen Eifen-
bahn⸗ Gefellſchaft, vie bereits gebildet und durch Parla-
— —
Amtsblatt
UM
ber er Königliden Negierung zu Gaffel,
Audgegeben Nitnod den 12. Mai,
1886
Inhali | ber @eenlemmtung für N für De Königlichen
Die Nummer 14 ver Be Sonim, welche
vom 5 Mai 1886 ab im Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 9122 das Geſetz, betreffend bie Beförderung
deutfcher Anfiebelum, GE in * —— Weſtpreußen
und Poſen. Vom 886; und unter
Nr. 9123 ven —2* Erlaß vom 21. April
1886, betreffend ben Bau und demnächſtigen Betrieb
der durch das Geieg vom 19. April 1886 zur Aus—
führung genehmigten Eiſenbahnen.
Belanntmahungen anf Grund bes Reichageſetzes
som 21. —* 1878.
316. Auf Grund des 8. 12 des ‚Neiipegeiches ges gegen
bie gem: äbrlichen Beitre ——— tie
vom 21. Oltober 1878 wird hierdurch zur öffen .-
Kenntnig gebracht, daß vie Drudfarift: „Sozial«
vemofratifche Bibliothel. VI. Die ſchleſiſche Wil.
liarde, Bon Wilhelm Wolff. Aborud aus ber
„Neuen Rheinifhen Zeitung» März — April 1849.
Mit Einleitung von Friedrich Engels. Hottingen- Zürich.
Verlag der Bollsbuchhandlung. 1886, nach $. 11 des
gedachten Gefeges durch den Unterzeichrieten von Landes ·
polizeiwegen verboten worden iſt.
Berlin den 1. Mai 1886.
Der nn —J——
von Richthejen.
317. Auf Grund des $. 12 de6 Re ede® genen
die gemeingefährlichen Beftrebimgen ver Sozialdemofrati
vom 21. October 1878 wirb bierburd zur öffentlichen
Kenntuiß gebracht, daß die nicht periodiſche Drud-
fhrift: „Es werde Licht. Poeſien von Leopold
Jacoby”. Dritte Auflage. 1886. Ohr Angabe bes
Berlegers und Druders, nach $. 11 des gebadhten Ge⸗
feges durch den Unterzeichneten von Lanbespolizeiwegen
verboten worben ift.
Berlin ven 7. Mat 1886,
Der Königliche Polizei» Präfivent.
eiherr von Richthofen.
**8 uns Be —
318. Vom 5. + ab wird bie Wortgebüßt für
Telegramme ans Deutfhland nad allen beveu-
tenberen Verlehrsorten in ven Vereinigten Staaten
von Amerika und Canada bei der Beförberung
über das Deutfche Kabel Emden — Balencia von 1 Marl -
65 Pf. bis Weiteres auf 65 Pfennig ermäßigt.
Gleichzeitig tritt für Telegramme nad Merico, ſowie
nach Mittel- und —— ꝛc. eine pre
Ermäßigung der bisherigen Wortgebühr ein. Nähere
Aushunft ertheilen bie un Telegraphenanſtalten.
Berlin W. ven 3. Mai 1886.
Der Staatsfecretair des Reichs» Poftamts.
vo i
n Stephan
Kerord en und Belsuntmadungen ber
319. BolizeisVerordunng, betreffend den Betrich
der Gaffeler Strafenbabn von Tafel nad Wilbelmshöbe.
Auf Grund des $. 11 der Allerhöchſten Verordnung
vom 20, September 1867, betreffend die Poligei-Ber-
waltung in den neu erworbenen Landestheilen, verorpnen
wir, unter Aufhebung der beiden erften Abfäge bes
8. 5 ber Polizei» Berorbnung vom 23, Februar 1885
(Amtsblatt Seite 32), wie Folgt:
Die Locomotive muß fich et8 vor bem Zuge be»
finden. Die zu bildenden Züge bürfen, foweit nicht
für einzelne Streden bie — von 3 Wagen
von ber unterzeichneten Regierung ausdrücklich genehmigt
ift, nur aus ber Yocomotive und 2 Wagen beftehen.
ne gegen dieſe Berorbnung werden
mit Geldbuße bis arl und im Falle des Un—
vermögens mit en hate ft beftraft.
Gaffel den 29.
Königliche —— —— bes Innern.
820. Der Herr erung, A bat durch Erlaß vom
24jten v. Mte. dem lanbwirtbfchaftlichen Kreisvereine
zu Schmalfalden zu ber von bemfelben bei Gelegenheit
ber im Monat Yuli d. 3. abzubaltenden Thierſchau
und Ausftellung lanpwirthfchaftlicher Mafchinen und Ge-
rathſchaften beabſichtigten Verlooſung von Ausftellungs-
Gegenſtaͤnden die Genehmigung unter der Bediugung
erh, daß micht mehr als 1200 Yoofe à 1 Mart
egeben werben, und baß deren Vertrieb auf ben
Ui aug des Kreifes Schmalkalden beſchräult bleibt.
Gajjel ven 8. Mai 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
321, Der Herr Ober Präfivent hat durch Erlaß
vom 24iten d. Wis. dem lanbwirtbfchaftlichen Verein
Böhl zu der anläßlich einer am 25. Juli d. 9.
— J Ausſtellung von Vieh und laudwirth⸗
chaftlichen Geräthſchaften von demſelben beabjichtigten
erloofung von Rindern und Acergeräthſchaften xc.
die Genehmigung unter der Bedingung ertheilt, daß
nicht mehr ale 2500 Yoofe à 50 Pig. ausgegeben
—* und daß deren Vertrieb auf den Umfang des
eiſes — ud — bleibt.
aſſel den 8
Konigliche Regierung, Abtheilung des Innern,
161
332. Nachdem die von der Königlichen Regierungs-Hauptkaſſe dahier aufgeftellte Rechnung ber Elementar-
lehrer-Witwen- und Waifenkaffe für den Regierungsbezirt Caſſel vom Rechnungsjahr 1. April 1884/85 revibirt,
den Kaſſen-Curatoren nebft ven Belägen vorgelegt, von benfelben als richtig anerfannt und daraufhin abge
ſchloſſen, ſowie die Decharge von ums ertheilt worben ift, theilen wir deren Haupt= Ergebniffe nach $. 48
der Statuten den Mitgliedern diefer Witwen» und Waifenkaffe in Nachftehendem mit:
DA A ERZN.
der Einnahme und Uusgabe bei der Glementarlehrer - Witwen» und Waijenfaffe des Regierungsbezirts Caſſel
für das Rechnungsjahr 1. April 1884/85.
ET — — —
Soll. Dagegen iſt Mithin
Nah der Na Ueber: wirkliches Titel Ge 3 it. Reit.
. genjtand,
un dem Etat. | Haupt. Zugang. Abgang Soll,
MR MA M a u 4— — —
| Ginnahme,
11123/06| — 11123 06 11123 06 Beſtand aus der vorigen
Rechuung. 2.2...
409162] 2603 —| 310262] 3352 645462] I. | Antrittse- und Gehalts-
verbefferungsgelver.. .
—1 20163 28] Ila. | Kapitalzinfen ..... .
J9 — — Ib, [ Abgelegte Kapitalien . .
—| 2768372] III. Jabrehbeiträgeberslaffen,
Mütgliever ......
2235516] IV. | Beiträge der Gemeinden
315864 V. | Sonftige Einnahmen . .
— — VI. 1 Zufhuß aus der Staats-
0 Be
88045 70 Sa. der Ginnahme .
| Yusgabe.
116058] I. | Berwaltungsfoften .
15510—] II. | Zur Anlegung als Kapital
|
— |—[16829/42] 1682942] 3333
— (1 335714 235714 — |
6125/26222 ,27| 2622852] 1455
131621600] 21613116] 742
— | 30686] 30686| 9
— | —
11552)09]70008|69] 815660 781 8892|
0034|
— 68286 682186 477
—[18175.05] 1817505) —
41.67150750—| 5079167 8021) 5881340] III. | Benfionen .......
- _ 40078) 40078 —_ 10588] IV. | Sonftige Ausgaben
2167]70008,69| 70050 30| 8499 75589 86 Sa, der Ausgabe .
| | 155 1 | Mithin Beftand .
Caſſel den 27. April 1886, Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulſachen.
323. Nach 8. 7 der Kurbeifiichen Verordnung vom Nah Mittheilung der betheiligten Behörde haben
27. September 1828 foll ver Abbruch eines durch die die Ortspolizeibehörven es neuerdings in vielen Fällen
General- Branblaffe verficherten Gebäudes nicht ohne unterlaffen, der Brandverficherungs + Anftalt die nad
Borwiffen der Polizeibehörde und nicht ohne Zuſtim- Obigem vorgefchriebene Anzeige von dem vollenbeten
mung ber gerichtlich eingetragenen Pfandgläubiger ger Abbruch der bei ver Anftalt verficherten Gebäude zu
fchehen. Zu dem Zweck foll die Bolizeibehörve, und erjtatten. Um den hieraus entjtehenden vielfachen Nach»
zwar nach biesfeitiger Verfügung vom 23. Juni 1868 theilen und Unzuträglichkeiten zu begegnen, bringen wir
bermalen bie betreffenbe Drtspolizeibehörde, von unſere oben erwähnte, zunächit ven Königlichen Land—
dem Gerichte die Angabe der Pfandgläubiger einziehen räthen und burch biefe ven Ortsvorftänden zugegangene
und in ber Regel nur nach Vernehmung verfelben und Gircularverfügung vom 23. Juni 1868 mit dem Bes
ver etwa betheiligten Nachbarn den Abbruch geftatten, merken hierdurch in Erinnerung, daß die Landeskredit⸗
auch ven erfolgten Abbruch der Brandverſicherungs- Fafje-Direction bie Einholung ihrer Zuftimmung zum
Anftalt fowie dem betreffenden Amtsgericht zur Kenntnig Abbruch eines der Landeskreditlaſſe gerichtlich verpfän-
an zo Mit diefer Anzeige ift im allen Fällen zugleich veten Gebäudes auch in dem Falle, wenn dieſer Ab-
der Original⸗Brandkaſſenſchein ver Brandverficherunggee bruch zum Zwed ber alsbaldigen Aufführung eines
Anftalt vorzulegen oder, fall® berfelbe nicht mehr Neubaues auf derfelben Bauftelle ftattfinbet, für noth-
in dem Befige des Verficherten befindet, viefes der ge- wendig erflärt bat. Gaffel am 5. Mai 1886.
dachten Behörve einzuberichten. Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
324.
a. für 100 Kilogramm. b. für 1 Kilogramm. *
VJVDCDCVCTTIAIII&SSSSIAMXẽS
1333637 ‚8[28
o Bo a = > — a
8 »eafl & & w 8 F
FRNEHN
5
105
Durchfchnitts : Berechnung über die Markt» und Labenpreife am den Garnifonsorten in dem
Regierungs · Bezirfe Cajfel für den Monat April 1886.
DB urdfhnittd-Preis
|
=] 35| 12] 29 |
Sunma 133)55[115185Jt141s1]109 7lıaa 561232 /75|230 „ups 0s]33 0 Im 779 an 1/30
) 3 | I | |
el 16leo] 1ulıl 1alanl 15er] 2ulıo] 2oloo| 35106] alssl alla oil al 1/73] oial 2166
BE. —.AM 0 Baden -Preifte ———
Bezeichnung __pro 1 Kilogramm — 2
Kaffee. 22
an der vu⸗ — 4
weten Sit | a. [rer ace] BE |
* ud ns e
Martt-Orte, grüge. er | m. 108
u MS
far ...... = 3/03] 160
al @ristar .. .... - 3 —| 1150
3l ua ...... _ 3 16] 180] -
d _' SPEER — 3 —1141-
5 | Sersfem ..... — 3/—| 1/50|—
6 I Hofgeismar. . . . — 26011 101-ÿ
71 Marburg . . = 2.80] 1 601 —
8 Rotenburg ... . — 3/40] 1501 —
Summa . a] 191] a/08| 3 16 1|- 3.42] a 1sjıs 7oſza ioſie — 154 |
Durchſchnutopreis 30 241 511-451 50] a3] - 52] 230] 3l02| 1 sol 19
j Caſſel am 7. Mai 1886.
325. Nachſtehend bringen wir den gemeinſchaftlichen
Erlaß der Herrn Minifter des Innern und ber geijt-
lichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten vom
6ten v. Mts., betreffend den Bolljug ver von dem
Bundesrathe getroffenen Vorſchriften zur Sicherung der
Ausführung des Impfgeſchäfts zur öffentlichen Kenntniß
und — bie pünltliche Befolgung dieſer Vorſchriften
allen bei Ausführung der Schutzblatternimpfung be—
theiligten Behörden, Aerzten und Angehörigen der
Impflinge, um die mit der Impfung unter Umſtänden
verbundenen Gefahren zu vermeiden, nachdrücklichſt zur
Pflicht. Caſſel den 1. Mai 1886.
Köonigliche Regierung, Abtheilung bes Innern.
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 18. Juni
v. Is. (8..372 der Protololle) die von ber Kommiſſion
— zur Sicherung ver gehörigen Mndführung be
zur 8 gehörig u
Impfgefhäfts genehmigt. In Ausführung dieſes Be—
Königliche Regierung, Abtheilung bes \ Innern.
ſchluſſes, welcher auf der Erwägung beruht, daß die
Gefahren, mit denen die Impfung unter Umſtänden
für den Impfling verbunden fein kann, durch ſorg—
fälfige Ausführung der Impfung auf einen fo geringen
Umfang befchränft werden fünnen, daß ver Nuten ber
Impfung ben eventuellen Schaden derſelben umenplich
überwiegt, überſenden wir der Königlichen Regierung
bie in den Anlagen beigefchloffenen
I. Vorſchriften, welche von ben Aerzten bei ber
Ausführung des Impfgefhäfts zu befolgen find,
II. Berhaltungsvorfchriften für die Angehörigen ber
Impflinge,
III. Vorſchriften, welche von den Ortspolizeibehörven
bei der Ausführung des Impfgefchäftes zu be—
[ı d,
und ⸗— F um bie gleichmäßige Ausführung dieſer
Borfchriften zu fihern, fowie zur Erläuterung verfelben,
die nachjtehenden Beftimmungen:
A. Im Allgemeinen:
1. Jeder Arzt ift anzumeifen, bei Vornahme ber
Impfung nah Mafgabe der die Anlage I. bildenden
— und der nachſtehenden Beſtimmungen zu
verfahren.
2. Es iſt Fürſorge zu treffen, daß die die Anlage II.
bildenden Verhaltungsvorſchriften gebrudt fowohl ven
Angehörigen (Eitern, Bormund, deren Vertreter) jever
impfpflichtigen Perfon bei der Belanntmadhung des
öffentlichen Impfungs» Termins durch bie Ortspoligeis
behörbe, als auch jever anderen zur öffentlichen Impfung
gelangenden Perfon oder, falls dieſelbe unmündig ift,
den Angehörigen berjelben vor der Impfung durch den
Impfarzt zur Kenntnißnahme und Nacdachtung behän-
bigt werben. — Auch den übrigen Uerzten ift bie Ber-
abfolgung ber gleichen Vorfchriften bei den Privat-
Impfungen zu empfehlen und ber Bezug ber erforberlichen
Druderemplare derjelben won der Ortspolizeibehörde
zu ermöglichen.
3. Es ift darauf hinzuwirklen, daß jede Perſon,
welche zur Impfung beſtellt iſt oder ſonſt gelangt, bezw.
jeve Perfon, welcher bie Fürforge für eine ſolche ob»
liegt, fi) vor und bei ber Impfung, ſowie nach der
felben bis zur beendeten Vernarbung ver Impfftellen,
nach den bie Anlage II. bildenden Vorſchriften verhält,
bezw, für ein ven letzteren entjprechendes Verhalten ver
ihrer Fürforge unterliegenden Perſon forgt.
B. Im Befondern:
Zu $. 1 der Anlagen I, II. III.:
4. Die Impfung unterbleibt am jedem Ort und
bei den Bewohnern eines jeben Ortes, an welchem
eine ber im $. 1 Abfag 1 ver Anlagen I. und II.
aufgeführten anftedenvden Srankheiten bejteht, jo Lange
biefelbe eine größere Verbreitung hat, oder an welchem
ſich auch nur einzelne Fälle von Impfrothlauf zeigen,
bis zum völligen Verſchwinden des letzteren.
5. Darüber, ob einer ber zu 4 gedachten Fälle
vorliegt, ferner, ob die natürlichen Poden in irgend
einer Form (fchwer oder leicht, als ächte — Variolen —
ober mobificirte — Varioloiden —) aufgetreten find,
hat fich die Ortspolizeibehörde während der Impfzeit
fortdauernd mit befonverer Aufmerffamfeit in jedem
Ort ihres Bezirkes Kenntniß zu verfchaffen, ebenjo jeder
Arzt im Betreff jeves Ortes, an ober aus welchem
berfelbe eine Perfon zu impfen vornimmt,
6. Falls die Ortspoligeibehörde oder ber Impfr
arzt in Erfahrung gebracht hat, daß einer der zu 4
gebachten Fälle vorliegt, fo find biefelben verpflichtet,
ſchleunig fich gegenfeitig davon zu benachrichtigen und
für die Aufhebung der etwa anberaumten Impfgefchäfts-
Termine Sorge zu tragen.
7. Falls ein Zweifel darüber obwaltet, ob eine
ber im $. 1 Abfag 1 der Anlagen I. und III. auf»
geführten Krankheiten in größerer Verbreitung befteht,
fo ift die Entjcheivung der Kreis- (Oberamts-) Polis
zeibehörbe, welche nah Anhörung des Kreis- (Ober-
amts-) Phyſikus zu erfolgen hat, einzuholen.
8, Aus einem Hausftand, im welchem eine ver
zu 4 —— ſowie ver im $. 1 der Anlage II. auf-
geführten Kranfgeiten befteht, fowie aus einem Haufe,
in welchem Fälle einer der zu 4 gebachten Krankheiten
oder die natürlichen Poden auch nur in einem Falle
zur Impfzeit vorgelommen find, darf Niemand zu einem
öffentlichen Impfgefchäfts-Termin gelangen. Die Orts:
polizeibehörde Hat mach Kräften barüber zu wachen,
daß dieſem Verbot entjprochen wirb, und jeder Zuwider⸗
handlung vorzubeugen. Tritt eine jolche erweislich ein,
fo ift die verbotswidrig zum Termin gelangte Perfon
unverzüglich von vemfelben zu entfernen und hat ber
Impfarzt darüber zu befinden, ob der Termin aufge-
m. er
. Die öffentliche Impfung oder Nachſchau darf
nicht in einem Haufe vorgenommen werben, I welchem
ein Fall einer ber zu 4 gebachten Krankheiten ober
von natürlichen Poden bejteht.
Die Anlage I. ferner betreffend:
Zu 88. 2 und 3:
10. Der Impfarzt hat fich im Impfungs-Termin
Kenntniß davon zu verfchaffen, daß die Behänbigung
ber Berhaltungsvorſchriften (Anlage II.) nah Maß—
gabe der gegenwärtigen Beftimmung zu 2 ftattgefunben
bat, und im Falle des Gegentheild bie nachträgliche
Behändigung im Impfungs- Termin zu beforgen.
11, Der Impfarzt ift verpflichtet, in dem Impfungs«
Zermin den Nachjchau- Termin bekannt zu machen und
in dem letteren für die befichtigten geimpften ober
wiebergeimpften Perſonen die Impffcheine auszufertigen.
12, In den Impfgefchäfts-Terminen hat ver Impfr
arzt erforberlichenfalls für die angemefjene Erwärmung
der Gefchäftsräume durch DVermittelung bes Vertreters
ber Ortöpolizeibehörde des Impfftationsortes Sorge
zu tragen,
Zu $. 4:
13. Falls etwa dem Impfarzt die Entnahme von
Lymphe von geeigneten Impflingen zum Fortführen ber
Impfung unmöglih gemacht wird, ſo wirb zwar bie
Verwendung von aus zuverläffiger Duelle bezogenem
Impfftoff unvermeidlich fein; ber legtere ift aber vor
der Berimpfung möglichft forgfältig zu prüfen unb darf
nur verivenbet werden, wenn über feine Reinheit und
Unfchäplichkeit fein Bedenken befteht; auch find in folchem
Falle die Hinderniffe, welche ſich dem Impfarzt bei
ben Berfuchen der eigenen Entnahme von Lymphe ent»
gegengeftellt Haben, in bem Impfbericht unter eingehender
Darlegung der Umftände anzuführen.
5:
u 8. 5:
14. Darüber, daß die Abimpflinzge und deren
Eltern vie vorgefchriebenen Eigenſchaften befigen, ift
jever Arzt, welcher Lymphe entnimmt, verpflichtet, forg«
fältig fich Uebergeugung zu verfchaffen,
u 8. 7:
15. Im Betreff jeder einzelnen aufbewahrten Lymphe⸗
menge muß vom Ympfarzt der Name bes einzelnen
Abimpflings, von welchem diefelbe entnommen ift, berart
aufgezeichnet werben, daß der Abimpfling ſtets ohne
Weiteres feftgeftellt werben fanı. Die VBermifchung
+
= Lymphe von zivei ober mehreren Abimpflingen ift
N)
en.
Die Anlage III. ferner betreffend:
3:
Zu 8. 3:
16. Im jevem Impfgefchäfts-Termin foll ein Ver⸗
treter ber Ortspolizeibehörde des Impfitationsortes,
jowie jeder betheiligten Gemeinde, — or
* ben Impfarzt in feinen Obliegenheiten nach Kräften
u en.
17. Die Ortspolizeibehörbe hat dafür Sorge zu
tragen, daß in jebem Termin, in welchem Wieberimpf-
(inge zur Impfung ober zur Nachfchau gelangen, ein
v ammefend iſt. Derſelbe ſorgt in dem Termin
im Eimernehmen mit dem Impfarzt und dem Ber-
freier der Ortspolizeibehörde für Aufrechthaltung der
Onmmmng unter ven Wieverimpflingen.
Pr; ift zu erwägen, ob bie Umftänbe es erforbern,
daf die Schulkinder auf ihrem Wege von und zu dem
Termin durch einen Begleiter —— werden, und
zutreffendenfalls dafür zu ſorgen, daß eine zuverläſſige
Perfon dazu beſtellt wird.
u 8. 4:
18. Die zuläſſige höchſte Anzahl der zu einem
Termin vorzuladenden Impflinge wird im zweifelhaften
oder ſtrittigen Fall durch die Kreis- (Oberamts-) Polizei⸗
* — Anhörung des Kreis- (Oberamts-) Phyſilus
etz
Zu $. 6:
19. Impfpflichtige ober andere zur Impfung ges
langende Perfonen mit unreinen Armen, Händen ober
Aermeln find von der Impfung zurückzuweiſen.
Berlin den 6. April 1886,
Der Der Minifter ver geiftlichen, Unter-
Minifter des Innern. richts⸗ und Mebizinal-Ange-
v. Puttkamer. legenheiten. v. Goßler.
Anlage I.
Borſchriften
welche von den Aerzten bei der Ausführung bes
Impfgefchäftes zu befolgen find.
A. Allgemeine Beftimmungen.
$. 1, An Orten, an welchen anjtedende Kranf-
en; wie Scharlah, Mafern, Diphtheritis, Group,
euchhuften, Flecktyphus, vofenartige Entzündungen,
in größerer Verbreitung auftreten, ift bie Impfung
während ber Dauer ‚ver Epibemie nicht vorzunehmen,
Erhält der Impfarzt erſt nach Beginn des Impf-
geichäftes davon Keuntniß, daß derartige Krankheiten
in bem betreffenden Orte berrfchen, ober zeigen fich
dort auch nur einzelne Fälle von Impfrothlauf, fo hat
er die Impfung an biefem Orte fofort zu unterbrechen
und ber zuftänbigen Behörbe davon Anzeige zu machen.
Hat der Impfarzt einzelne Fälle anftedender Kranl⸗
heiten in Behandlung, fo hat er in zwedentfprechenber
Weife deren Verbreitung bei dem Impfgefchäfte durch
feine Berfon zu verhüten.
8. 2. Bereits bei der Bekanntmachung des Impf-
termins ift dafür Sorge zu tragen, daß die Angehörigen
07
ber Impflinge gebrudte Berhaltungsvorfchriften für
bie öffentlichen Impfungen und über bie Behandlung
ber Impflinge während ber Entwidelung ber Impf⸗
blattern erhalten.
8. 3. Im Impftermine hat der Impfarzt im Ein-.
vernehmen mit der Ortspolizei-Behörve für die nöthige
Ordnung zu forgen, Ueberfüllung der für die Impfung
beitimmten Räume zu verhüten und ausreichende Lüftung
berfelben zu veranlaffen.
Die gleichzeitige Anweſenheit der Erftimpflinge und
ber Wieberimpflinge ift thumlicht zu vermeiben.
B. Gewinnung der Lymphe.
I. Bei Verwendung von Menſchen-Lymphe.
8. 4. So lange die Impfung mit Thier-Lymphe
für die äffentlihen Impfungen nicht zur Ausführung
elangt, beziehen bie Impfärzte die zum Einleiten der
pfung erjorberliche Lymphe aus ben Lanbes- Impf-
inftituten. Für ein ausreichendes Material zum Fort-
führen der Impfung, bezw. zur Wbgabe von Lymphe
an andere Aerzte haben bie Impfärzte durch Entnahme
von Lymphe von geeigneten Impflingen ſelbſt zu forgen.
$. 5. Die Impflinge, von welchen Lymphe zum
BWeiterimpfen entnommen werben joll, (Ab-, Stamm-
Mutterimpflinge) müffen zuvor am ganzen Körper unter-
fuht und als volllommen geſund und gut genährt
befunden werben. Sie müflen von Eltern ftammen,
welche an vererbbaren Krankheiten nicht leiven, ins»
bejondere dürfen Kinder, beren Mütter mehrmals
abortirt ober Frübgeburten überftanden Haben, ale
Abimpflinge nicht benutzt werben.
Der Abimpfling foll wenigftens 6 Monate alt,
ehelich geboren und nicht das erfte Kind feiner Eltern
fein. Von diefen Anforderungen darf nur ausnahms-
weife abgewichen werben, wenn über bie Gefunbheit
ber Eltern micht der geringfte Zweifel obwaltet.
Der Abimpfling ſoll frei fein von Gefchiwüren,
Schrunden und Ausjchlägen jeder Art, von Koudylomen
an ben Gefäßtheilen, an den Lippen, unter den Armen
und am Nabel, von Drüfenanfchwellungen, chronifchen
AUffektionen der Mafe, der Augen und Ohren, wie von
Anfhwellungen und Verbiegungen ver Knochen; er darf
bemnach fein Zeichen von Syphilis, Strophulofis,
Rhachitis oder irgend einer anderen lonſtitutionellen
Krankheit au ſich Baben,
8. 6. Lymphe von Wiebergeimpften barf nur im
Notbfalle und nie zum Impfen von Erftimpflingen zur
Amvendung kommen. Die Prüfung des Gefunbheits-
zuftanbes eines wiebergeimpften Abimpflings muß nrit
befonberer Sorgfalt nah Mafgabe ver im 8. 5 an⸗
gegebenen Gefichtspunfte gefchehen.
8. 7. Jeder Impfarzt Hat aufzuzeichnen, von wo
und wann er feine Lymphe erhalten hat. Insbefonder:
bat er, wenn er Lymphe zur fpäteren eigenen Ber-
wenbung ober zur Abgabe an andere Aerzte aufbewahren
will, ven Namen der Impflinge, von denen bie Lymphe
abgenommen worben ift, und ven Tag ber erfolgten
Abnahme aufzuzeichnen, Die Lymphe jelbft ift derart
zu bezeichnen, daß fpäter über bie Abftammung berjelben
ein Zweifel nicht entjtehen kann.
ie, Aufzeichnungen. find bis zum Schluffe bes
nachfolgenden Kalenderjahres aufzubewahren.
—* Die Abnahme der Lymphe darf nicht fpäter
als u. gleichnamigen Tage der auf tie Impfung
folgenden Woche ſtattfinden.
Die Blattern, welche zur Entnahme ber Lymphe
dienen ſollen, müſſen veif und umverlegt fein und auf
einem nur mäßig entzündeten Boben ſtehen.
Blattern, welche den Ausgangspunkt für Rothlauf
gebilvet haben, bürfen in feinem Falle zum Abimpfen
ar © werben.
inbeftens zwei Blattern müffen am Impfling
uneröffnet bleiben,
8. 9. Die Eröffnung ver Blattern geſchieht durch
Stiche oder Schnittchen.
Quetfchen ver Blattern oder das Drüden
ihrer —— zur Vermehrung der Lymphmenge iſt
zu vermeiden.
& 10. Nur folche Lymphe darf benutzt werben,
welche freiwillig austritt und, => bloßem Auge betrachtet,
weber Blut noch Giter enth
Uebelriechenbe oder 7* —ES Lymphe iſt
zu verwerfen.
8, 11. Nur reinſtes Glyzerin darf mit ber Lymphe
vermifcht werden. Die Miſchung joll mittels eines
reinen. Glasjtabes gefchehen.
U. Bei Berwcnbung von Thier⸗Lymphe.
8, 12. Sobald die Impfung mit Thier -Lynphe
—— iſt, erhalten vie Impfärzte ihren Geſammt⸗
be an Lymphe aus ben Landes-Impfinſtituten.
8, 13. Die Borfchriften im $. 7, 8. 10 Abf. 2
und $. 11 finden auch für Thier «Lyınphe finngemäße
Anwenbung.
Imvieweit andere Borfchriften des Abfchnittes I
bei ber Gewinnung ber ⸗Lymphe Auwendung zu
finden Pe bleibt beſonderer —— vorbehalten.
C. Aufbewahrung der Lymp
$. 14. Die Aufbewahrung ver me in fläffigem
Zuftande bat in reinen, gut verfchloffenen Kapillar-
röhren oder Glasgefäßen von 1 bis 2 com Inhalt
zu —
Aufbewahrung in trockenem Zuſtande ſind
platen ober Gefäße aus Glas, oder Stäbchen aus
Elfenbein, Fiſchbein oder Horn zu benugen.
Alle zur Aufbewahrung dienenden Gegenftände bürfen
erſt nach gründlicher Reinigung und Desinfektion (am
beiten burch Auslochen mit Waffer) zum zweiten Male
benugt werben.
$. 15. Die Lymphe ift vor einer Abkühlung bis
auf ben Gefrierpunft und vor einer Erwärmung auf
mehr als 50° C. zu fchügen.
D. Ausführung der Impfung und Wiederimpfung.
8. 16. Es empfiehlt fich, die Kinder nicht früher
zu impfen, als bis fie das Alter von 3 Monaten
berfchritten haben,
Kinder, welche an ſchweren akuten ober chronifchen,
LEE EEE namen —
— * u
1083
bie Ernährung ſtark beeinträchtigenben ober bie Säfte
verändernden Krankheiten leiden, follen im der Regel
nicht geimpft und nicht wiebergeimpft werben.
Ausnahmen find (mamentlih beim Auftreten ber
natürlichen Boden) geftattet und werben dem Ermefjen
bes Impfarztes anheimgegeben.
8. 17. Die zur Impfung beftimmten Inftrumente
möüffen rein fein und vor jeber Impfung eines neuen
Impflings mittel® Waffers und Abtrocknung gereinigt
werben.
Zur Abtrodnung dürfen jedoch nicht Handtücher
und vergleichen, fonbern nur Karbol» oder Salichl-
watte verwendet werben. Imftrumente, welche eine
gründliche Reinigung nicht geftatten, dürfen nicht gebraucht
werben.
Die Inftrumente zu anderen Operationen als zum
Impfen zu verwenden, ift verboten.
8. 18. Zum Unfeuchten ver trodenen Lymphe ift
reines Waffer oder Glycerin oder eine Mifhung von
beiden zu verwenden.
8. 19. Die Impfung wird der Regel * an
ben Oberarmen vorgenommen. Bei flingen
genfigen 3 bis 5 feichte Schnitte von höchſtens 1 cm
änge ober ebenfo viele oberflächliche Stiche an jebem
Urme; bei Wieberimpflingen 5 bis 8 feichte Schnitte
oder Stiche an einem Arme,
Stärtere Blutungen find beim Impfen zu vermeiben,
Das Auftragen der Lymphe mit dem Pinfel iſt
verboten.
$. 20. Die Erft-Impfung hat als erfolgrei
gelten wenn minbeftens zwei Blattern zur regelmäßi A
ntwidelung gelommen find.
In Fällen, in welchen nur eine Blatter zur re *
mäßigen Entwidelung gefommen iſt, hat fofort
torevaccination oder nochmalige Impfung Raftzufinben.
Jedoch ift gleichzeitig der Impffchein (Formular T)
auszuftellen.
Bei der Wiederimpfung genügt für den Erfolg
fon vie Bildung von Knötchen bezw, Bläschen an
den Impfſtellen.
E. Privat » Impfungen.
8. 21. Alle Borfchriften dieſer Inſtruktion mit
Ausnahme ver nur auf öffentliche Impfungen fich be=
ziehenden $$. 1, 2, 3 und 4 gelten auch für bie
Ausführung von Privat- Impfungen.
Anlage II.
Berhaltungs= Vorſchriften
für die Angehörigen ber Impflinge,
8. 1, Aus einem Haufe, in welchem anſteckende
Krankheiten wie Scharlach, Mafern, Diphteritis, Eroup,
Keuchhuſten, Flecttyphus, rofenartige Cntzünbungen
oder bie natürlichen Poden herrfchen, dürfen bie Impflinge
zum a Termine nicht gebracht werben.
Die Kinder müffen zum Impfternine mit
rein gewafchenem Körper und mit reinen Sleibern
gebracht werben.
. 3. Auch nach dem Impfen ift möglichit große
Steinhaltung des Impflinges die wichtigfte Pflicht.
8.4. Wenn das täzliche Baden des Impflings
nicht ansführbar ift, fo verfäume mar menigftens die
tägliche forgfältige — nicht.
%.5.. Nahrung des 28 Kindes | bleibe unverändert.
8. 6. Bei günftigem Wetter d
Freie gebracht werben. Man vermeide ochfonmer
mar die heißen Tagesſtunden und bie Direkte onnenhitze.
8.7. Die Impfſtellen find mit ver größten Gorg-
falt vor dem ER Zerfragen und vor Befhmugung
zu bewahren. ie Hembärmel müſſen hinreichend
weit fein, damit a nicht durch Scheuern die Impf⸗
ftellen reizen.
$. 8. Nach der erfolgreichen Impfung zeigen fich
vom vierten Tage ab Heine Bläschen, welche fich in
der Megel bis zum neunten Tage unter mäßigem
Fieber vergrößern unb zu erhabenen, von einem rothen
Entzündungshofe a Schuepoden entwideln.
Diefelben enthalten eine Klare Flüffigfeit, welche fich
am achten Tage zu trüben beginnt, Vom zehnten bis
zwöljten Tage beginnen bie Boden FE einem Schorfe
er ber nah 3 bis 4 Wochen von jelbjt
Die Entnahme der Lymphe zum Zwecke weiterer
—2 iſt ſchmerzlos und bringt dem Kinde feinen
Wird fie unterlaſſen, fo pflegen ſich die Poden von
ſelbſt zu öffnen.
* 9. Bei en — der Impfpocken
iſt ein Verband überflüſſig, falls aber in der nächften
Umgebung berfelben eine jtarfe, breite Röthe entftehen
follte, oder wenn vie Poden fi öffnen, fo umwidelt
man den Dberarm mit einem in Baumöl getauchten
ober noch befjer mit Bafeline beftrichenen Heinen Lein⸗
gr
Bei jeder erheblichen, nach der Impfung entſtehenden
Erfrantung ” ein Arzt zuzuziehen.
$. 10. Un einem im Impftermine befannt zu
gebenven Tage erfcheinen die Impflinge zur Nachfchau.
Diejelben erhalten, wenn die Impfung Erfolg hatte,
an diefem Tage den Impffchein. Der lektere ift forg-
fältig zu verwahren.
‚11. Kann ein Kind am Tage der Nachſchau
wegen erheblicher Erkrankung, ober weil in dem Haufe
eine anſteckende Krankheit berrfcht ($. 1) nicht in das
Impflocal g t werben, fo haben vie Eltern ober
deren —— dieſes ſpaleſtens am Terminstage dem
Impfarzte anzuzeigen.
Anlage ] Im.
Borihriften,
welche von ben Ortspolizeibehörven bei ber Ausführung
bes Impfgefchäftes zu befolgen find.
$. 1. Treten an einem Orte anſteckende Sant:
beiten, wie Scharlah, Mafern, Diphtheritis, Croup,
Keuchhuſten, Flecktyphus, rofenartige Entzündungen in
un in’s
größerer Berbreitung auf, fo wirb bie Impfung ausgeſetzt.
Aus einem Hanfe, in welchem Fälle der genannten
Krankheiten zur Impfzeit vorgefommen find, dürfen
Kinder zum öffentlichen Termin nicht gebracht werben;
auch haben fich —— aus ſolchen Häuſern vom
Impftermin fern zu halt
Impfung und —E— an Kindern aus ſolchen
Häufern mäffen getremt von den übrigen Impflingen
vorgenommen werben.
Ebenfo ift zu verfahren, wenn in einem Haufe bie
natürlichen Poden aufgetreten find.
$. 2. Für die öffentliche Impfung find belle,
beizbare, genügend große, gehörig gereinigte und gelüftete
Räume bereit zu ftellen, welche womöglich auch eine
—— des Warteraumes dom Operationszimmer
eftatten
Bei * Witterung find die Räume zu heizen.
8.3. Ein —— der Ortöpolizeibehörbe
fei im Impftermine zur Stelle, um im Einvernehmen
* dem Impfarzt fir Aufrehthaltung der Drbnung
zu forgen.
Entſprechende Schreibhülfe ift bereit zu ftellen.
Bei der Wieberimpfung und der darauf folgenden
Nachſchau fei ein Lehrer anweſend.
8. 4. Cine Ueberfüllung der Impfräume, namentlich
des Operationszimmers, werbe vermieden.
Die Zahl der vorzuladenden Impflinge richte fich
nach der Größe der Impfräume.
8.5. Man verhüte thunlichit, daß die Impfung
mit der Nachſchau bereits früher Beimpfter zufammenfällt,
Jedenfalls find Erftimpflinge und Wiederimpflinge
(Revaccinanden, Schulkinder) möglichft von einander
zu trennen.
8.6. Es .e barauf Hinzuwirfen, daß die Impflinge
mit ——— enem Körper und reinen Kleldern zum
fommen,
inder mit unveinem Körper und ſchmutzigen Kleidern
fönnen vom Termin zurüdgewiefen werben.
326. Nachdem, in Gofge Einführung der neuen
Kreis-Ordnnung, mit dem 1. Mai d. 3. die Gemeinden
Bertersheim, Bodenheim, Gdenpeim, Eichersheim, Ginm-
heim, Praunheim, Preungesheim und Sedbad von bem
Katafteramte Hana II abgetrennt umb dem neu
bilveten Katafteramte Frankfurt a / M. IT zugeführt find,
bat höherer —— zufolge eine anderweite Ab⸗
grenzung zwiſchen ven beiden ſtataſterämtern bes ſtreiſes
Hanau ſtattgefunden.
Darnach wird in Zukunft das Katafteramt Hanau I
unter der Verwaltung des Steuerinfpectors Döhr-
mann bie Amtegerichtöbezirfe Bergen und Hanau, das
Ratafteramt Hanau II unter der Verwaltung des Steuer-
infpectors Plitt die Amtsgerichtöbezirte Langenſelbold
und Winbeden umfaſſen, was hiermit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Gaffel am 16. April 1886.
Königlihe Regierung,
Wbtheilung für birecte Steuern, Domänen u. Forften.
Berorbunngen uud Belaunimadungen anderer
ſKaiſerlicher und Königlicher
327. Für die Zeit vom 15. Mai bis Ende Sep-
tember wird in Bad Wildungen wieder eine Boftanftalt
mit Telegraphenbeirieb als Zweigftelle des Kaiferlichen
Poftamts in Wildungen ra unterhalten werben.
Gaffel ven 4. Mai 1886,
Der Kaiferliche Ober-Poftbirector. zur Linde.
328. Die zum Zwecke der Abnahme ver Hanauer
— Pfarr-Witwen- und Waiſenkaſſe-Rechnung pro
1885 nah $. 23 ver Statuten einzuberufende Dele-
girten-Verfammlung findet am 18. Mai 1886 in ver
Wohnung des Kaffen-Rechnungsführers, Schloßſtraße 14
zu Hanau, ftatt,
Hanau den 6. Mai 1886.
Die Direction der Hanauer evang. Pfarr-Witwen-
und Waifenkaffe.
329. Die durch das Gefeg vom 18. Juni 1884 an«
geordnete Prüfung über die Befähigung zum Betriebe
des Hufbefchlaggewerbes wird in dieſem Uuartale am
28. Juni c., Bormittaps 8 Uhr, in der Werfftätte
des Schmiedemeifters Wilſcheck dahier abgehalten.
Diejenigen Huffchmieve, welche fich diefer Prüfung
unterziehen wollen, haben ihre Melvungen bis zum
1. uni d. 3. unter Beifügung des Geburtsfceines
und etwaiger Zeugniffe über die erlangte technische Aus-
bildung, fowie unter Einfendung ver 10 Mark betragens
den Prüfungsgebühren, an ven Unterzeichneten zu richten,
worauf dann die Prüflinge, die auch ihr Handwerfs-
zeug felbft zu geftellen haben, von hier aus zur Prüfung
einberufen werben.
Sur Vorbereitung wirb ven Prüflingen das Bud:
„An vg Augen Beftehen ver Huffchmieveprüfung“ von
Profeffor Dr. Möller — Berlin, bei Paul Barey —
Preis 1 Marl, — empfohlen.
Hanan am 29, April 1886.
Der Borfigende der Prüfungs» Commiffion,
Collmann, Königl. ——
gen commmmalftänd. Behörden.
350. Nachdem feitens des hiefigen Stadtraths d
Deren des Zinsfußes ſämmtlicher bei hiefiger
par- und Xeihelafje bejtehenden Einlagen von 4 °|,
auf 34 °/, befchloijen ift, werben nunmehr auch bie
Intereſſenten von Einlagebuh Nr. 650 bis zum Schluffe
davon in Kenntmiß gefett, daß die bis zum 1. Auguſt
d. 3. micht zur Erhebung gelangten Einlagen von ba
an nur zu 3} °/, verzinft und Rückzahlungen ſchon
vom 1. Mai vd. I. an in Empfang genommen werben
fünnen.
Neuftabt ven 22, April 1686.
Die Berwaltungs-Gommiffion :
Reihendbad. Braun. C. Ochs.
Bacauzen.
331. Die Lehrerſtelle an der hieſigen katholiſchen
Schule, mit welcher ein Einkommen von 900 Mark
und freie Wohnung verbunden ift, iſt in Folge Ver—
fegung ihres bisherigen Inhabers erlevigt.
Bewerber um biefelbe wollen ihre Gefuche unter
Beifügung ver erforderlichen Zeugniffe binnen 14 Tagen
an bie unterzeichnete Behörde einreichen.
Eſchwege am 27. Upril 1886,
Die Stabtfchul- Deputation. Gebhard.
332. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe-
tenzmäßigen Einlommen ron 780 Mark nebjt freier
Wohnung und 90 Mark für freie Teuerung verbundene
Lehrerftelle zu Wennenkamp wollen ihre mit den
nöthigen Zeugnifjen verfehenen Melvungsgefuche binnen
14 Tagen an Herrn Pfarrer Werner in Hohenrode
einfenden, Ninteln ven 4, Mai 1886.
Der Königliche Landrath Kröger,
als BVorfigender des Schulvorjtandes,
333. Bewerber um bie durch Verſetzung ihres feit-
berigen Inhabers vacant gemworbene zweite Schulitelle
zu Höringhaufen, mit welcher neben freier Wohnung
und 90 ME, für Feuerung ein Einfommen von 780 ME.
verbunden ift, wollen ihre mit ven vorgejchriebenen
Zeugniffen verfehenen Gefuche binnen 3 Wochen bei
dem unterzeichneten Landrath einreichen,
Sranfenberg am 7. Mai 1886.
Königliche Kreis-Schul-Commiffion für ven vormaligen
Amtsbezirt Vöhl. Rieſch, Landrath.
Berional = Chronit.
Dem Provinzial-Schulratt Kannegießer hierſelbſt
ift der Rothe Adler-Orden dr Claſſe verliehen worden.
Dem bisherigen Pfarrer in Schemmern Konrad
Riebeling ift die Pfarrftelle zu Nordshauſen, Claſſe
Wilhelmshöhe, verliehen worben.
Eingetragen: der Gerichtsaſſeſſor Sachs in bie
Lifte der bei dem Lanbgerichte in Frankfurt aM. zu-
gelaffenen Rechtsanwälte.
Verlieben: dem Kanzliften Gail bei der Staats—
anmwaltichaft in Gafjel der Titel als Kanzlei-Infpector.
Geitorben: der Gerichtspiener Kefthans in Nieber-
wilbungen.
Der Büreau-Aſſiſtent Heße bei der Königlichen
Polizei» Direction hierſelbſt ift zum Polizei « Secretair
ernannt worben.
Beftellt: ver Hülfsarbeiter Paulus zum Saffirer
und Secretar bei der Corrections- und Lanbarmen«
Anftalt zu Breitenau.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 37.
ertio Hr den Kamm einer gemöhufihen Drudheile 20 Reideyf
| ed ze 1 Beben 10 Reigpfenuig)
. — Belagsblätter für } und 4 Bonen &
Redigirt bei Königlicher Regierung.
Eıffel. — Sebrudt in der Hof» uud Wailenbaue-Budtrnderei
aß
m
ri
— — — — —— 2
24.
111
Amtsblatt
Ber Königlichen Negierung su Gaffel,
1886.
Belauntmachungen u eig des Reichögeieiges
vom 21. October 1878.
334. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen die ge-
meingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Setober 1878 (R.G.⸗Bl. ©. 351 ff.) wir mit
Genehmigung des Bunbesraths angeorpnet, was folgt:
u We de der Stadt Berlin, ven Stabttreifen
Potsvam und Gharlottenburg, ſowie den reifen Teltow,
Niederbarnim und Oſthavelland bebürfen Berfamm-
lungen, in welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert
ober berathen werben joMen, ver vorgängigen fohriftlichen
Genehmigung der Orts-Polizeibehörbe. Die Genehmi-
gung ift von bem Unternehmer minbeftens achtund-
viersig Stunden vor dem Beginn der Verfammlung
nachzufuchen.
Auf Verfammlungen zum Zwecke einer ausgeichrie-
beuen Wahl zum Reichstage oder zur Yanbesvertretung
erjtredt fich dieſe Befchräufung nicht.
&, 2. Die Anorbnung tritt am britten Tage nach
ihrer Berfündigung in Kraft und gilt bis zum 3Ujten
September d. I.
Berlin den 11. Mai 1886,
Königlihes Staats- Miniſterium.
von Bismard. von Putlamer. Mapbach.
Yucius, Friedberg. von Boetticher. von Gofler.
von Scholz. Bronjart von Schellenporff.
Allerhödfte Verordnung. "
335. Auf Ihren Bericht vom 19. April d. 38. be-
ftimme Ich, daß bei demnächſtiger Ausführung ver in
dem Gefeg vom 19. April d. Jo., betreffend die Er»
weiterung und Bervollftändigung des Staatseifenbahn-
neges und bie Betheiligung des Staates bei mehreren
Privateifenbahnunternefmungen, vorgefehenen Fifenbahn-
linien die Yeitung des Baues und bemmächft auch bes
Betriebes verjelben, ımb zwar: 1) ver Bahn: von
Wriſt nach Itzehoe, der Königlichen Eifenbahn-Direltion
u Altona, 2) der Bahnen: a, von Garnfee nach Leſſen,
. von Wrefchen nach Strzallowo, der Königlichen Eifen-
babnı-Direltion zu Bromberg, 3) der Bahnen: a. von
Mei nad Rofietnica, b. von Altvamm beziehungs-
weije Incew nah Gammin mit Abzweigung nach
Wollin, c. von Wriezen nad Säpidenvert, 4. von
Striegan nah Boltenhain, e. von Grunow nad) Bers-
fow, der Königlichen Eiſenbahn » Direktion zu Berkin,
4) der Bahnen: a. von Ratibor bis zur vo...
in der Richtung auf Troppau, b. von Deutſch⸗
Teutjchentgal nah Salzmünde, b. ven Fulda nad
Tann, c. von Wiesbaden nah Yangenfhwalbadh, der
Königlichen Kifenbahn » Direktion zu Frankfurt a / M.,
6) der Bahnen: a. von Schönebed nah Blumenberg,
b. von Debisfelve nach Salzwedel, c. von Braunichweig
nach Gifhorn, einfchließlich ver vom Bahnhof Gifhorn
über Stadt Gifhorn nach dem großen Torfmoor berzu-
ftellenvden Anſchlußbahn, ver Königlichen Eifenbahn-
Direktion zu Magdeburg, 7) ver Bahnen: a. von Wulften
nach Duderſtadt und von Duderſtadt nach Yeinefelve,
b. von Sarnau nach Franlenberg, der Königlichen Eiſen⸗
bahn-Direltion zu Hannover, 5) ver Bahnen: a. von
Schmallenberg nach Fredeburg, b. von Krebsöge nach
Radevormwald, ce. von Elberfeld nad Gronenberg,
d. von Wülfrath mach Velbert, ver Königlichen Gifen-
bahn » Direftion zu Elberfeld, Y) der Bahnwerbindung
zwifchen Stolberg und Münfterbufh, der Königlichen
(Fijenbahn » Direltion (linfsrheiniichen) zu Cöln, über-
tragen wird. Zugleich bejtimme Ich, daß für fämmtliche
vorbezeichnete Eiſenbahnen — bezüglid der unter Nr. 6
litt. ec, aufgeführten Yinie Braunfchweig- Gifhorn mit
der Anjchlußbahn mach dem großen Torfmoor für ben
im viesjeitigen Staatsgebiet belegenen Theil verjelben —
das Recht zur Enteignung unb dauernden Beichränfung
derjenigen Grundſtücke, welche zur Bauausführung nach
ben von Ihnen feftzuftellenden Plänen nothwendig find,
nad den gefeglichen Beftimmungen Anwendung finden
foll. Dieſe Verordnung ift in der Gefegiammlung zu
veröffentlihen. Berlin ven 21. April 1886.
®ilbelm.
Für den Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Yuzius,
An den Miniſter ber öffentlichen Arbeiten,
Berordunngen uud Belanntma ber
Katierl. und Rönigl.
336. Es wirb zur öffentlichen Kenntni gebracht, daß
bei demmächftiger Ausführung ver in dem Gefeg vom
19. April d. 386. (G. S. ©. 125) vorgejehenen Gifen-
bahnlinien die Leitung des Baues und demnächſt auch
des Betriebes verjelben, und zwar:
1) der Bahnen:
a. von Mejerig nach Rolietnica,
b. von Striegau nah Bollenhain,
112
e. von Grunow nach Beeskow,
den von ber Königlichen Eifenbahn - Direktion
zu Berlin refjortirenden Königlichen Gifenbahn-
Betriebsimtern:
zu a zu Guben,
zu b zu Breslau (Breslau-Halbſtadt),
ju ec zu Berlin (Berlin- Sommerfelv),
2) ver Bahnen:
a. von Ratibor bis zur Yanbesgrenze in der Richtung
auf Troppan,
b. von Deutjch-Werte nah Groß⸗Kunzendorf,
e, von Ottmachau bis zur Yanbesgrenze in ber
Richtung auf Yindewiefe,
den von der Königlichen Gijenbahn - Direktion
zu Breslau reſſortirenden Königlichen Gifen-
bahn⸗ Betriebsãmtern:
zu a zu Ratibor,
zu b umd © zu Neiße,
3) der Bahnen:
a. von Teutjchenthal nah Salzmünde,
b. von Wiesbaden nach Langenſchwalbach,
ben von der Königlichen Eifenbahn » Direktion
zu Frankfurt Dt, rejjortivenden Königlichen
Eiſenbahn⸗Betriebsämtern:
zu a zu Nordhauſfen,
zu b zu Wiesbaben,
4) der Bahnen:
a. von Schönebel nah Blumenberg,
b. von Debisfelde nach Salzwerel,
€, von Braunſchweig nah Gifhorn,
den von ber Königlichen Eifenbahn » Direktion
‚zu Magbeburg rejfortirenven Königlichen Eifen-
bahı-Betriebsämtern:
zu a zu Magbeburg (Magbeburg-Halberftabt),
zu b zu Berlin (Berlin-Vebrte),
zu ec zu Braunſchweig,
5) ber Bahnverbindung zwifchen Stolberg und Müniter:
buſch
dem von der Königlichen Eiſenbahn-Direktion (linfs-
rheinischen) zu Göln reffortirenden Königlichen Eiſen-
bahnı-Betriebsamte zu Aachen, .
innerhalb ver ven Königlichen Fifenbahn- Betriebsämtern
durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchſt
genehmigte Organifation ver Staatseifenbahnverwaltung
zugewieſenen Reflortbefugniffe übertragen worden iſt.
Zugleih wird in Abänberung des Grlajjes vom
13. Mai 1885 — Il. a (b) 8102 — (Amtsbl. S. 103.)
das von der Königlichen Eijenbahn- Direktion zu Frank—
furt a / M. reſſortirende Königliche Eifenbahn-Betriebs-
amt zu Frankfurt aM. von ber Leitung des Baues
der Eifenbahn von Fulda nach Gersfeld entbunven unb
die Bauleitung ver gedachten Königlichen Gifenbabn-
Direktion unmittelbar übertragen.
Berlin ven 24. April 1886.
Der Mintfter der öffentlichen Arbeiten.
Im Auftrage: Schneider.
337. Im Berfolg unferer Belanntmachung vom Öten
October 1885 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß
an der Börfe zu Berlin für nafje Kartoffelitärte,
an der Börje zu Pojen für Roggen,
‚ an der Börfe zu Frankfurt a / M. für Weizen, Roggen,
Hafer und Rüböl und
an ber Börſe zu Göln für Hafer
ZTerminpreije nicht mehr notirt werben.
Berlin ven 29. April 1886,
Der Vlinifter für Handel und Der Finanz- Miniſter.
Gewerbe. Im Auftrage:
Im Auftrage: Wendt. Haßelbach.
Berordnungen und Belanntmachungen der Königlichen Provinzial= Behörden.
338. Gemäß 8. 18 der Provinzialordnung für die Provinz Heffen-Nafjau vom 3. Juni 1885 (Gef. S. S. 247)
mache ich Hierburch bekannt, daß zum Kommunallandtage bes Regierungsbegirts Gaffel die nachſtehend genannten
Abgeordneten gewählt werben find.
Gaffel den 10. Mai 1886,
Der Ober-Präfivent. Graf zu Eulenburg.
Kreis,
Bei, Dr.
Weiſe
Renner, Dr, .
Beinhauer .
1
3
4
>
6
7
5
- | Gutsbefiger
Stan. Wohnort
Geheimer Kommerzienvatb . Gaffel
Suftizrat . » .» » "
Oberbürgermeilter . . .» » ’
Ssuftigrath . a *
Bollmarshaufen
" Sinning . u Dörnhagen
Eihwege ..... von Shunier gent. Milhling, Obervorfteher . Hohenhaus
" 9 IT Berihenf . . . .» Defonom Vihmannshaufen
n 10 | Sebtard . ... Bürgermeifter 2 - Eſchwege
Frankenberg 1 I Rech . .». . Landrat - » » 2RFrankenberg
" 12 | Schwieder . Bürgermeifter . Ernfthaufen
Friglar ...... 3 IM ... Gutsbefiger und Fofialter Gudensberg
14 | von Eſchwege Lanbratb . . Fritzlar
Zulta ......
" 16 | Herrlein
r " 17 Herr
Gelnhaufen .. .z 18 | Widel
m 19 | Scöffer
" 20 | Engel . ..
Gersieb ..... 21 | Freiherr von der Tann
ö 22 | Krefeler
Stadt Hanau ..| 3 | Ruh . .
r 24 Weishaupt
Yand Hanau ...]I 25 | Kopp
" 26 | Strob .
Hersfeld ..... 27 | Reinharv
" 28 | Müller, Dr.
Hofgeismar ...| 8 | von Bappenheim
30 | Solo
Homberg... . - 31 | Scheffer
rm 32 Winter .
Hünfeld ..... 33 1 Diek
" 34 | von Wegnern
Kirchhain ....| 35 | Sllingelhöfer
" 36 ; Xeonbäufer
Marburg ....] 37 | Emneccerus, Dr. .
" 38 | Hermann .
" 39 | Ruth
Meljungen ....] 40 | Yos
" 41 | Fenge
Rinteln ..... 42 | Rehermann
e 43 | Dobme . .
Rotenburg ... . . | 44 | von Altenbodu
" 45 Hüter .
Schlüdten ...f 46 | Roth
47 | Berta
Schmaltalven ..] 48 | Pfannftiel, Siegmund
49 I Brad . . 2...
Graf von Berlepfch
" 51 | von Schend . . .
Wolfhagen... . | 52 | von ver Malsburg .
" 53 | Knobel . a
Biegenhain „.. . . | 54 | Freiherr von Dörnberg .
" 55 I Corel, Magus . ..
Wigenhauf Bi:
arduuugen uud Melcuntmachungen Der
ichen Regierung.
339. Die Zinsſcheine Reihe VII Nr. 1 bis 8 zu den
Schuldverſchreibungen der Preufifhen Staatsanleihe
vom Jahre 1862 über bie Zinſen für die Zeit vom
1. April 1886 bis 31. März 1890 nebft den An—
weifungen zur Abhebung ver Reihe VIII werben vom
1. März d. I. ab von der Kontrolfe ver Stantspapiere
bierfelbit, Oranienftraße 92 unten rechts, Vormittags
von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme ber Sonn- und Feſt⸗
tage und ber legten brei Geſchäftstage jeven Monats,
ausgereicht werben.
Wohnort.
Oberbürgermeifter . Fulda
Gutsbeſitzer Margretenhaun
Bürgermeifter Petersberg
Oberföriter Flörsbach
Bürgermeiſter Gelnhaufen
" i Hailer
Gutsbefiger, Oberftlieutenant | Tarın
a la suite
Landrat . . . Gersjelo
Oberbürgermeifter Hanau
Bijouteriefabrifant "
Bürgermeifter “0.0. | Großfrogenburg
" Marköbel
Pürgermeijter =... | Ranvershaufen
Apotheler . . WR Hersfeld
Rittergutöbefiger . . . Yiebenau
Pürgermeijter R Obermeijer
Bürgermeifter Mardorf
" Homberg
Gutsbeſitzer Mahlerts
Landrath Hünfelv
Vice-Bürgermeifter . Großjeelheim
Lanbwirth . A Halsdorf
Profeſſor Marburg
Bürgermeiſter Hermershauſen
Bellnhauſen
Bürgermeiſter Melſungen
Felsberg
Bürgermeiſter Rintelu
Kleinenwieden
Landrath en Rotenburg
Gutsbefiter . . . - Iba
Landrath Schlüchtern
Bürgermeiſter Soden
Butsbefiger -. - Weidebruun
DBürgermeijter, Major a. D. | Schmalfalven
Rittergutsbefiger . Scioh Berlepſch
Landrath ... Bitzenhauſen
Kammerherr und Bicemarfchall | Ejcheberg
.. | Bürgermeijter F Ehlen
.Kammerherr . | Gajfel
. I Yanbwirth . I Ransbad
Die Zinsfcheine fönnen bei der Kontrolle felbit im
Empfang genommen, ober durch die Regierungs-Haupt-
faflen, ſowie durch bie Kreislaſſe in Frankfurt Main
bezogen werben.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle jelbit
wünfcht, hat derſelben perfünlich oder durch einen Beauf:
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenven
Zinsfheinanweifungen mit einem Verzeichniffe zu über-
geben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg
ei dem SKaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich zu
haben find. Genügt dem eine numerirte
Marke als Empfangsbefcheinigung, jo iſt das Ver—
114
zeichniß einfach, wünjcht er eine ausprüdliche Befchei-
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen. Im legteren
Falle erhalten vie Ginreicher das eine Exemplar, wit
einer Gmpfangsbefcheinigung verjehen, jofert zurüd,
Die Marle over Empfangsbefcheinigung ift bei ber
Ausreichung ber neuen Zinsjcheine zurüdzugeben.
In Schriftwechſel fann die Kontrolle ver
Staatspapiere fih mit den Inhabern der
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen. |
Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten
Provinziallaſſen beziehen will, hat derſelben die An-
weifungen mit einem doppelten Verzeichniſſe einzureichen.
Das eine Verzeichniß wirb mit einer Gmpfangsbe-
jcheinigung verjehen fogleih zurüdgegeben und ift bei
Aushändigung der Zinsſcheine wieber abzuliefern. For⸗
mulare zu biefen VBerzeichniffen find bei ven gevachten
Provinzialfaffen und den von den Königlichen Regie:
rungen in ben Amtsblättern zu bezeichnenven ſonſtigen
Kaſſen unentgeltlich zu haben.
Der Ginreihung der Schulbverfchreibungen bevarf
es zur Erlangung der neuen Zinsſcheine nur dann,
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen
find; in diefem Falle find die Schulpverfchreibungen an
die Kontrolle der Staatspapiere ober an eine ber ge-
nannten Provinziallaffen mittelit befonderer Gingabe
einzureichen.
Berlin den 5. Februar 1886,
Hauptverwaltung der Staatsjhulden.
Die vorftehende Bekanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare
zu den Verzeichniſſen über die zur Empfangnahme ver
neuen Zinsſcheine nebſt Zinsfchein-Amweifungen einzu⸗
reichenden Anweiſungen bei ver hieſigen Regierungs—
Hauptkaſſe und den ſämmtlichen Steuerlkaſſen unſeres
Bezirks unentgeltlich zu haben ſind.
Caſſel ven 13. Februar 1886.
Königliche Regierung. Magdeburg.
340. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchiten
Grlaffes vom’ 14. Aprif (. J. auf Grund ves $. 4
ber Kurheſſiſchen Gemeinde-Orpnung vom 23. October
1834 zu genehmigen gerubt, daß
1) aus dem Gutsbezirfe Oberförjterei Oberzell Par—
zellen im Umfange von ..... 407,0246 ha
2) aus dem Gemeindeverbande von
Oberkalbad Parzellen im Umfange
voon.... 00. 3,8909 "
3) aus dem Gemeinbeverbanbe von
Heubach Parzellen im Umfange von 1,4649 „
4) aus dem Gemeindeverbande von
Uttrihshaufen Parzellen im” ms
fange OR „uns unenn° 14,0147 „
ausgefchieven werben und daß
5) aus dieſen Parzellen in ver Ge-
fammtgröße von ... 22220. 426,3951 ha
ein Gutsbezirk unter der Bezeichnung „Gutshezirt Ober-
förfterei Niederfalbach“, Kreifes Schlüchtern, gebilvet
werbe. Caſſel ven 11. Mai 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
341. Des Kaifers und Könige Majeftät haben mittelft
Allerhöchſter Ordre vom 19ten v. WMis. dem Pormonter
Rennvereine zu geftatten geruht, zu derjenigen Aus-
jpielung von filbernen Säulen und Medaillen, welche
derjelbe mit Genehmigung des Landes-Direktors der
FürftenthHümer Waldeck und Pyrmont bei Gelegenheit
der in dieſem Jahre zu Pyrmont ftattfindenden Rennen
zu veranftalten beabfichtigt, auch im diesſeitigen Staats-
pebieke, und zwar bezüglich der Provinz Heffen-Rafjau
n den SKreifen Rinteln, Biedenkopf und Dill, Looſe
zu vertreiben.
Die Verwaltungs» und Polizeibehörven unſeres
Bezirks Haben dafür Sorge zu tragen, daß dem Ber-
trieb der qu. Yooje im Kreife Rinteln ein Hinvernig
nicht enigegengejegt werde.
Gafjel ven 10. Mai 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
342. Auf Grund des $. 100e Ziffer 3 ver Reiche:
Gewerbecrbnung beftimmen wir hierdurch für ven Bezirk
ber Schmiebeinnung zu Caſſel, daß
diejenigen Arbeitgeber, welche ein in dieſer Junung
vertretened Gewerbe betreiben und jelbjt zur Auf—
nahme in die Innung fühig fein würden, vom liten
Januar 1887 an Yehrlinge nicht mehr annehmen vürfen.
Caſſel ven 12, Mai 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
343. Wir bringen hiermit zur öffentlihen Kenntniß,
daß in der Zeit vom 20, October bis 30. November
d. 3. in Foggia (Süp : Italien) eine internationale
Preisbewerbung für Sie-Mafchinen ftattfinden wird,
» deren Bebingungen von uns auf Anfrage unentgeltlich
werden mitgetheilt werven.
Caſſel ven 11. Mai 1386.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
e——— und anderer
Katierliher und Küniglicher Behörden.
344. Durch $. 5 Ubfag 2 und 3 des Gefeges vom
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), $. 5 Abfag 2 des
Gefeges vom 23. Februar 1885 (G. ©. ©. 11) und
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Gejeges vom 23. Februar
1885 (Ge. S. S. 43) ift ver Finanz» Minifter er-
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verjtaat-
lichten Eiſenbahnen, foweit dieſelben nicht inzwifchen
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch
ven Inhabern der Schulpverfchreibungen diefer Anleihen
die Rüdzahlung der Schulpbeträge oder den Umtaufch
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und vie
Bedingungen des Angebots fejtzufegen.
Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff
der nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ver
Thüringifchen Gifenbahn, nämlich:
der vierprozentigen unterm 1. November 1351 aus⸗
—— Prioritäts-Obligationen II. Emiſſion (Privi⸗
egien vom 1. März; 1852 und 26. Juni 1861)
bahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtauſch
ihrer Schulpverjchreibungen gegen Schuldverſchreibungen
ber 3hprogentigen tonfolivirten Staatsanleihe jest
unter folgenden Bebingungen anbiete:
a) Für bie umzutaufchenden Schuloverjchreibungen
wird berjelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen
der N fonfolivirten Staatsanleihe
ä
b) Den Inhabern werben die umzutaufchenden Schuld⸗
perfchreibungen mit ben bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zjweitnächften Zinfenfälligfeitstermine
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887.
& Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haben ihre biesbezügliche Grklärung bis ein—
ſchließlich den 31. Mai d. J ſchriftlich oder mündlich
bei ver Königlichen Eifenbahn» Hauptlaffe, zu Grfurt
oder einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a) der’ Königlichen vereinigten Gifenbahn- Betriebs:
faffe zu Berlin — Askaniſcher Platz 5 — ober
dei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu
Deffau, Halle, Weißenfeld und Gaffel B. M.,
b) ver Königlichen General-Staatsfafje (hinter dem
Gießhauſe Nr. 2) zu. Berlin,
e. der Königlichen Gifenbahn - Hauptkaffe in Frank—
furt a/M. (Sachſenhauſen)
unter vorläufiger Ginreihung ver Obligationen abzus
geben. Berlin ven, 1. Mai 1886.
Der Finanz- Miniftr., von Schol;.
Boritebende Bekanntmachung des Herrn Winanz-
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffentlicht,
daß den Erklärungen über die Annahme des Angebots
außer ven Schulpverjchreibungen (Obligationen ) jelbit
ein Berzeichniß, welches Nummer und Nennwerth ver
letzteren emtbält, für jeve Gattung von Obligationen
befonvers, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine (Sremplar wird, mit einer Gmpfangsbefchei-
nigung verjehen, dem Ginfender fofort wieder ausge:
händigt und ift von vemjelben bei einftweiliger Wieder-
ausantwertung der von ber Annahmejtelle mit einem
Bermerf zu verfehenven Obligationen zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch
gegen 34 prozentige Staatsfchuldverfchreibungen wirb
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben.
Grfurt den 3. Mat 1836. -
Königlihe Eijenbahn-Direction.
345. Dur $. 5 Abſatz 2 und 3 des Geſetzes vom
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), $. 5 Abſatz 2 des
Gefeges vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und
$. 5. Abjag 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar
1885 (G. S. S. 43) iſt ver Finanz- Minifter ermächtigt
worden, bie Prioritäts-Anleihen ver veritaatlichten Eifen-
bahnen, foweit viejelßen nicht inzwifchen getilgt find,
zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch ven Inhabern
der Schulpverjchreibungen dieſer Anleihen die Rüd-
zablung der Schulobeträge oder den Umtaufch gegen
Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und die Be—
dingungen des Angebots feftzufegen.
Bon diefen Grmächtigungen mache ich in Betreff
ver nachfolgend bezeichneten Schulbverfchreibungen der
Berlin » Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich:
1) ver vierprozentigen Priorität - Obligationen I.
Emiffion (PBrivilegium vom 4, Februar 1856) und
115
2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit, B.
(Privilegium vom 1. Yuli 1865),
babin Gebrauch, daß ich ven Inhabern den Umtauſch
ihrer Schulbverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ver Z4prozentigen tonjolibirten Staatsanleipe jet
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauſchenden Schufpverjchreibungen
wird derjelbe Nennbetrag in Schuloverfchreibungen
ver 3}prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
gewährt.
b. Den Inhabern werben vie umzutauſchenden Schuld⸗
verjchreibungen mit ven bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligkeitsterm
belaſſen, alſo bis zum 2. Januar 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haben ihre diesbezügliche Grflärung bis ein—
ſchließlich den 31. Mai v. 3. fchriftlich oder mündlich
bei der Königlichen Eiſenbahn-Hauptkaſſe zu Erfurt
oder einer ver machbezeichneten Kafjen, nämlich:
a. der vereinigten Königlichen Eifenbahn » Betriebs-
kafje zu Berlin — Aslanifcher Plag 5 — over
bei den Königlichen Eifenbahn -Betriebskafjen zu
Deſſau, Halle, Weißenfeld und Cafjel B. M.,
b. der Söniglichen General-Stantskafje (hinter dem
Gießhauſe Nr. 2) zu Berlin,
c. der Königlichen Eijenbahn » Hauptlaffe zu Franfs
furt a/M. (Sachfenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu-
geben. Berlin ven 1. Mai 1886.
Der Finanz-Miniſter. von Scholz.
Borjtehende Belanntinahung des Herrn Finanz⸗
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht,
baf den Erklärungen über die Annahme des Angebots
außer den Schulpverfchreibungen (Obligationen ) felbft
ein Verzeichniß, welches Nummer und Neunwerth ver
legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
befonders, im boppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Eremplar wird, mit einer Gmpfangsbejcei-
nigung verjehen, dem Ginfender ſofort wieder audges
hänbigt und ift von bemfelben bei einjtweiliger Wieber-
ausanhvortung ber von der Annahmeftelle mit einem
Bermerk zu verjehenden Obligationen zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch
gegen 34prozentige Staatsfchulpverjchreibungen wird
jpäter das Grforberliche veranlaßt werben.
Erfurt ven 3. Mai 1886.
Königliche Eiſenbahn⸗Direction.
346. Nachdem die Hamburg⸗Amerikaniſche Padetjahrt-
Actiengefellfchaft die Rüdgabe ver für ihren feitherigen
AuswanderungssUnteragenten 5. Evers zu Rotenburg
bei der Königlichen Regierung zu Caſſel Hinterlegten
Gaution von 900 Mark beantragt Hat, wird dies in
Gemäßheit des 8. 14 der Verorbnung vom 22. Februar
1853 mit dem Bemerken zur öffentlihen Kenntuiß ge
bracht, daß Unfprüche, welche ver Rüdgabe der Caution
entgegengefett werben follen, innerhalb 6 Monaten,
vom Tage der Bekanntmachung am gerechnet, mit einer
Rachweitung darüber dahier anzumelben find, daß wegen
folder Anſprüche bei Gericht Sage erhoben worben ift.
Rotenburg den 7. Mai 1886,
Der Königliche Landrath. v. Altenbodum.
347. Der Auswanderungs-Unteragent Joſ. Heß jr.
in Birftein hat jeine Agentur niedergelegt und foll bie
von bemfelben gejtellte Gaution zurüdgegeben werben.
Es wird dies mit dem Bemerlen öffentlich befannt
gemacht, daß Anſprüche, welche der Caution entgegen-
ejegt werben follen, innerhalb 6 Monaten, vom
Fon der Bekanntmachung an gerechnet, mit einer Nach⸗
weiſung darüber, daß wegen folcher Anſprüche bei Gericht
Klage erhoben ift, bei dem Unterzeichneten anzumelden
find. Gelnhaufen am 7. Mai 1886.
Der Königliche Yanbrath.
3.8: Menne, Kreisfecretair,
348. Cine Prüfung der Hufſchmiede nach dem Gefege
vom 18, Juni 1884 ſoll am hiefigen Orte ven 26ften
Juni d. J. jtattfinden.
Meldungen hierzu find, unter Beilegung des Ge-
burtsfcheines, Mwaiger Zeugniffe über die Erlernung
des Hufbejchlages und 10 Mark Prüfungsgebühren,
fpäteftens bis zum 29ſten d. Mts. an ven Unterzeich⸗
neten abzugeben und wird dann ben Prüjlingen das
weiter Nöthige mitgetheilt werben.
Fulda ven 9, Mai 1886,
Eberhardt, Kreisthieranzt.
Baetanzen.
349. Die Kreiswundarztitelle des Kreifes Hün—
feld ift erledigt und foll wieder befegt werden. Quali
fizirte Mebizinal-Perfonen, welche ſich um dieſelbe be»
werben wollen, haben ihre Geſuche mit Yebenslauf und
Zeugnifjen binnen 8 Moden bei uns einzureichen,
aſſel den 13. Mai 1356.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
350. Die jeit längerer Zeit vacante Pfarrftelle zu
Elm, Glaffe Schlüchtern, ſoll wieder bejegt werben.
Geeignete Bewerber wollen ihre Geſuche unter An—
ſchluß eines Zeugniffes ihres Claſſenvorſtandes binnen
4 Wochen anber einreichen.
Gafjel den 5. Mai 1886,
Königliches Eonfiftorium. Weyrauch.
351. Die erfte Pfarrftelle zu Shlühtern, Claſſe
gleichen Namens, ift in Folge Ublebens ihres feitherigen
Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerbet wollen ihre Geſuche unter An—
ſchluß eine® Zeugniffes ihres Claſſenvorſtandes binnen
4 Wochen anher einreichen.
Pemerft wird noch, daß der zu beſtellende Pfarrer
reſcriptmäßig wirb verpflichtet werben, eventuell eine
ber Gemeinden des Kirchſpiels Hohenzell mitzuverjehen.
Gafiel ven 6. Mai 1886.
Königliches Confiftorium. Weyraud,
116
352. Die mit Kirchenpienft verbundene Schulitelle
zu Spedswinlel, mit welcher ein Dienfteinlommen
von 340 Mark neben freier Feuerung und Dienftwohnung
verbunden tft, joll wegen Verfetzung des bisherigen Stellen»
inhabers alsbald wieder befegt werben.
Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche mebit Zeug-
nifjen binnen 3 Wochen an den Pfarrverweier, Herrn
Falke in Speckswinlel einreichen.
Kirchhain ven 10. Mai 1886,
Der Königlihe Schulvorftand von Spedswintel.
von Schwergell,
355. Die Schultelle zu Welferode wird infolge
Berjegung des feitherigen Inhabers vom 16ten d. Mis.
ab zur Erlebigung fommen. Bewerber um bieje Stelle
werden aufgeforvert, ihre Gefuche mit ben nöthigen
Zeugniffen binnen 14 Zagen unter der Adreſſe des
unterzeichneten Landraths einzureichen.
Homberg ven 11. Mai 1886,
Der Königlihe Schulvorſtand von Welferode.
Der Panbrath. Der Lokalſchul—
I B.: Hartdegen, Kr.Secret. injpecter.
354. Die 2te Yehrerjtelle an ver Fatholifchen Schule
zu Giterfeld, mit welcher neben freier Wohnung und
Feuerung ein jährliches Einkommen von 840 Mi, ver-
bunden ift, wirb mit dem 1. Juni er, vacant.
Bewerber um tiefe Stelle wollen ihre mit ben
erforberlihen Zeugnifjen verjehenen Melbungsgeiuche
binnen 14 Zagen an ven Linterzeichneten einreichen,
Hünfeld ven 13. Mai 1886, -
Der Vorſitzende des Königlichen Schulvorjtandes von
Eiterfeld. v. Wegnern, Yanbrath.
355. Die Schufftelle zu Landefeld ift vom UGten
db. Wits. an erlebigt. x
Bewerber wollen ihre mit ven erforderlichen Zeugniſſen
verjehenen Melvungsgefuche binnen 3 Wochen an den
Königlichen Lolalſchuliuſpector, Herrn Pfarrer Kuhn
zu Obergude einſenden.
Melſungen ven 10. Mai 1886.
Der Königliche c. Laudrath.
von Negelein, Regierungs-Aſſeſſor.
356. Von der Unterzeichneten wird ein gut bezeugter
eriter Kaſſeugehülfe zum Gintritt am 1jten, jpäteitens
15. Juni d. 3. gefucht.
Rovenberg den 10. Mai 1886. ;
Königlihe Steuer» und Forſtkafſe.
Perional= Chronit.
Dem Oberſtabsarzt a. D. und practifchen Arzt
Dr. Platner zu Witenhaufen ift ver rothe Adler—
Orden Ar Glaffe Allergnäpigft verliehen worden.
Der Apotheler Louis Koppe hat die Mpotbete zu
Steinau käuflich übernommen.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 39.
(Iniertiousgebübren fur ben Raum einer
i eile 20 Rei — Velageblätter für } mb } Boy i
1 nn 3 Denen 10 Mehrhamigs * ——
Rebigirt bei Abniglicher Regierung,
Gaffer. — Bedrudt in der Sof⸗ uud Baifenbans- Budpruderei
113
Amtsblatt
ber Königliden Regierung zu Gaffel,
M 25.
Reicht: Gel
Inhalt des etzblattes
Die Nummer 11 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 28, April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 1648 das Gefeg, betreffend vie Verlängerung
der Gültigkeitsrauer des Geſetzes gegen die gemeinge-
fährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom 21ften
October 1878. Bom 20, April 1886; unter
Nr. 1649 das Geſetz, betreffend vie Abänderung
des Militärpenfionsgefeges vom 27, Juni 1871. Vom
21. April 1886; unter
Nr. 1650 das Geſetz, betreffend die Abänderung
des ggg und bes Geſetzes, betreffend
die Fürforge für die Witwen umd Waifen ver Reichs«
beamten der Givilverwaltung vom 20. April 1881.
Bom 21, April 1886; unter
Nr. 1651 das vLiſſabonner Zufagablommen zum
Bertrage vom 1. Juni 1878, abgeſchloſſen zwiſchen
Deutichland, den Bereinigten Staaten von Amerila,
der Argentinifchen Republil, Defterreih- Ungarn, Belgien,
Bolivien, Brafilien, Bulgarien, Chile, ven Vereinigten
Staaten von Golumbien, ver Republif Gofta-Rica, Däne-
marf und den bänifchen Kolonien, der Republil San
Domingo, Egupten, Ecuador, Spanien und den jpanifchen
Kolonien, Frankreich und ven franzöfifchen Kolonien,
Großbritannien und den verſchiedenen engliichen Kolonien,
Ganada, Britifh- Inpien, Griechenland, Guatemala, ber
Republit Haiti, vem Königreih Hawaii, ver Republik
Honpuras, Malien, Japan, der Republif Yiberia, Yurem-
burg, Merilo, Montenegro, Nicaragua, Paraguay,
Niederland und ven nieberländifchen Kolonien, Bern,
Perſien, Portugal und den portugiefiichen Kolonien,
Rumänien, Rußland, Salvador, Serbien, dem König.
reih Siam, Schweden und Norwegen, der Schweiz,
der Türkei, Uruguay und ven Vereinigten Staaten von
Bom 21. Wär; 1885; unter
Nr. 1652 das Liſſabonuer Zufagabfommen yım
Uebereinlommen, betreffend den Austauſch von Briefen
mit Wertbangave, abgeſchloſſen zwifchen Deutſchland,
—— — „Belgien, Bulgarien, Dänemark,
oleni
en, Luremburg, Nieverland, Portugal, den
Mr. 1653 das Liffabonner ihn ige zum
en, ber Republit San Domingo,
—* panien, Frankreich, ven franzöfifhen Relo-
fen Kolonien, en, Rußland, Schweren
— der Schweiz und Venezuela. Vom
21, Mär; 1885; unter
Uebereinlommen, end den Austaufh von *
anmeifungen, abgej zwiſchen Deutfhland, ber
Ausgegeben Mittwoch den 26. Mai
—*— — — Ungarn
* Bulgarien, Chile, Danemarl, ven ————
Antillen, der Republil San Domingo, — Dh
rei, den franzdfifchen Kolonien, alien,
Republit Liberia, Yurembur — —— der
tugal, ven portugiefifchen Kolonien, Rumänien, Schweben
und u der Schweiz, Uruguay und Venezuela,
Vom 21. März; 1885; unter
Nr. 1664 vas &iffabonner ae: IE zur
Uebereinfunft * 8, — 1
Austauſch von Poftpadeten ohne —— Ars
ſchloſſen zwiſchen Deutfchland, der Argentinifchen Repu-
blif, Oeſterreich ⸗· Ungarn, Belgien, Brafilien, Bulgarien,
Ghile, Dänemarf, den dänischen Antillen, der Republif
San Domingo, Eghpten, Spanien, Frankreich, ben
franzöiifhen Kolonien, Griechenland, Italien .
burg, Montenegro, Paraguay, Nieberland, Perfien, Por-
tugal, den portugiefifhen Kolonien, Rumänien, Serbien,
Schweden und Norwegen, der Schweiz, der Türfel,
— und Benezuela. Bom21. Mär, 1885; und unter
Nr. 1655 das Uebereinlommen, betreffend den Poft-
auftragsvienft, geichleffen zwifchen Deutfhland, Defter-
reich: Ungarn, Belgien, Eghpten, Frankreich, Italten,
der Republif Liberia, Yuremburg, Portugal, ben por-
tugiefiihen Kolonien, Rumänien und der Schweiz.
Vom 21. Mär; 1885,
Die Nummer 12 des Neichs-Ghefepblattes, welche
vom 29, April 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 1656 das Geſetz, betreffend einen Zufag zum
$. 5 des Zolltarifgefeges vom 15. Juli 1879/22, An
1885. Bom 18. April 1886; unter
Nr. 1657 vas Geſetz, betreffend die Abänderung
der Gewerbeorduung. Dom 23. April 1886; und unter
Nr, 165% die Verorbnung, betreffend die Che
i und bie Beurkund bes enftandes
——— vn Ann Au Bom
Die Nummer 13 des Reiche- blattes, welche
vom 6. Dai 1836 ab in ggg
Nr. 1609 das Geſetz, betreffend ven An des
Statthalters in Elſaß⸗ ee au ——
— — Vom 28. April 1886; und unter
1660 das Geſetz, betreffend vie Er; des
8. 809 ver —— —— Bom Pr 1886,
Die Nummer 14 des Reiche» Bejegblattes, welche
zur Ausgabe ger
laugte, enthält .
vom 12. Mai 1886 ab in Berlin
langte, enthält unter
118
Nr. 1661 das Geſetz, betreffend vie Unzuläſſigleit
ber Pfänbung von Eifenbahn-Fahrbetriebsmitteln. Bom
3. Mai 1886; und unter
Nr. 1662 das Geſetz, betreffend die Unfall» und
Krankenverficherung ber in land» und forjtwirthf eurer
Betrieben befchäftigten Perfonen, Vom 5. Mai 1886.
alt der Geſetzſammlung für die Königlichen
* Vreußiſchen — u
Die Nummer 15 ver Gefeg-Sammlung, welche vom
15. Mai 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
enthält unter
Nr. 9124 das Gefeg zur Auspehnung des eig re
vom 3. März 1850, betreffend ben erleichterten Ab-
verfauf Meiner Grunpftüde (Gefeg-Sammt. S. 145),
und ber 8$. 2 bis 6 des Geſetzes vom 27. Juni 1860,
betreffend die Abänderung des Geſetzes vom 13. April
1841 über ven erleichterten Austauſch einzelner Par⸗
ellen von Grundftüden (Gefeg-Samml, S. 384), auf bie
Drooinz Schleswig: Holjtein Vom 22, April 1886; unter
Nr. 9125 die Verfügung des Juſtiz⸗Miniſters, be-
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
des Bezirls des Amtsgerichts Sögel. Vom 6. Mai
1886; unb unter
Nr. 9126 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be
treffend die Unlegung des Grundbuchs für einen er bes
Bezirts des Amtsgerichts Flensburg. Vom 7. Mai 1880.
Die Nummer 16 ver Gefeg- Sammlung, welche
vom 20. Mai 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
(angte, enthält unter
Nr. 9127 das Gefeg, betreffend die Errichtung und
Unterhaltung von Fortbildungsfchulen in den Provinzen
Weltpreußen und Poſen. Vom 4. Mai 1886; unter
Ne. 9128 das Gefek, betreffend die Beftrafung
der Schulverjäumniffe im Gebiete ver Schulorbnung
für die Glementarfhulen der Provinz Preußen vom
11. December 1845 und des Schulreglements vom
18. Mai 1801 für die nieveren katholiſchen Schulen
in ben Städten und auf dem platten Lande von Schlefien
und der Grafihaft Glatz. Vom 6. Mai 1886; und unter
Nr. 9129 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes
treffend vie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
der Bezirke ber Amtegerichte Dannenberg und Dualen-
brüd. Vom 11. Mai 1886,
Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
bom 1. Detuber 1878.
357. Auf Grund des 8. 28 des Geſetzes gegen bie ge-
meingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom
21. October 1878 (R.-G.-Bl. S. 351 ff.) wird mit
Zuftimmung des Bundesraths für die Dauer Eines
Jahres angeorbnet, was folgt:
$. 1. Im der Stadt Spremberg, dem Gemeinde
bezirk Slamen und dem Gutsbezirt Colonie Heinrich»
feld bevürfen Verfammlungen, in welchen öffentliche
Ungelegenheiten erörtert ober berathen werden jollen,
der vorgängigen fchriftlichen Genehmigung der Orts⸗
polizeibehörbe. Die Genehmigung ift von dem Unter-
nehmer mindeftens achtunbvierzig Stunden vor bem
Beginne der Berfammlung nachzuſuchen.
Auf Verfammlungen zum Zwede einer ausgefchrie-
benen Wahl zum Neichötage oder zur Landesvertretung
erftredt fich dieſe Beſchränkung nicht.
.2. Perſonen, von benen eine Gefährbung ber
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen ift,
fann der Aufenthalt in ver Stabt Spremberg, dem
Gemeindebezirt Slamen und dem Gutsbezirt Colonie
Heinrichafeld von der fanbespolizeibehörbe verfagt werden.
8. 3. Diefe Anordnung tritt am britten Tage nad)
ihrer Verkündigung in Kraft.
Berlin ven 20. Mai 1886.
Königliches Staats - Minifterium,
von Bismard. von Putlamer. Maybad.
Lucius. Friedberg. von Boettider. von Goßler.
von Scholz. Bronfart von Schellenporff.
358. Es wird Hiermit zur öffentlichen Kenntniß
ebradht, daß ber „Verein zur Wahrung der
nterefien ver Berliner Maurer* und bie mit
Herausgabe des Fachblattes „Der Bauhandwerler“
befaßte „Breßlommiffion* nah $. 8 des Bereins-
gefeges vom 11. März 1850 vorläufig gefchloffen find.
Jede fernere Betheiligung an diefen Vereinen ober
etwaigen Neubilpungen, welche fich fachlich ale Fort-
fegung jener darftellen, wird nah $. 16 a. a. D. mit
Gelpftrafe von 15 bis 150 Mark oder Gefängniß von
8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt.
Berlin ven 21. Mai 1886.
Königliches Polizei » Präfivium,
Freiherr von Richthofen.
359. Auf Grund bes 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialvemofratie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodiſche Drud-
fchrift: „Janek Bruzda napisal Adam z pod
Krakowa*. Cena: 75 ets. Genewa w drukarni
Przedswitu. — Imprimerie de L’Aurore 1884, nad
8. 11 des gebachten Gefeges durch ben Unterzeichneten
von Landespolizeiwegen verboten worben ift.
Berlin ven 18. Mai 1886.
Der Königliche Polizei = Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
360. Auf Grund ver 88. 11 und 12 des Reichsge⸗
fege® vom 21 October 1878 gegen bie gemeingefähr-
lichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie find die Num⸗
mern 1, 2, 3, 4 der periopifhen Drudfdrift:
„Neue Deutſche Gerber- Zeitung“, vom 1, und
15. April, 1. und 15. Mai batirt, im Kommiffions«
verlage von Dirgel und Schwent („Mainzer Nachrichten)
zu Mainz erfchienen und von Nicolaus Stilgenbauer
bafelbjt rebigirt, verboten, und ift ba® fernere Er-
feinen des Blattes durch Die unterzeichnete Landes⸗
polizeibehörvde unter dem Heutigen unterfagt mworben.
Mainz am 17. Mai 1886.
Großherzoglich heffifches Kreisamt Mainz.
I. V.: von Zangen, NRegierungs - Rath.
361. Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmann-
ſchaft als Lanbespolizeibehörve hat, wie hiermit zur
Öffentlichen Keuutniß gebracht wirb, ven Fachverein
der Tifchler und verwandten Berufsgenoffen
BP Leipzig umb Umgegend auf Grund von $. 1
indung mit 8. 6 bes Reichegeſetzes gegen bie
gemeingefährl Beftrebungen der Sozialdemokratie
vom —— October 1878 verboten.
Leipzig am 11, Mai 1886.
Königliche Kreishauptmannfcaft.
zu Münfter.
362. Auf Grund des 8. 12 des Reichögefeges gegen
bie gemeingefährlichen Be en der Sozialdemokratie
vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Nr. 33 vom 9. Mai 1886
ber periobifchen Drudfarift „Bapyerifche Bolts-
ftimme*, Organ des arbeitenben Volles, herausgegeben
von ©. von Bollmar und verlegt und irt von
Friebr. Roebenberg in Münden, fowie das fernere
Erſcheinen * Druckſchrift gemäß 8. 11 des ge⸗
dachten Geſetzes Seitens der unterzeichneten Landes»
Bolizeibebörbe verboten worben fit,
München ven 14. Mai 1886,
Königliche Regierung von Oberbabern, Sammer bes
Innern, Freiherr von Pfeufer, Präfivdent.
Berorbunngen und ber
Kaiſerl. und Gentraibeb
363. Zur Ausführung des Gefeges, betreffend eine
Grweiterum bes Staatsfhulpbuche, vom 12. April 1886
(Bef. S — 124) wird Nachfolgendes beſtimmt:
Artikel l,
— ne Gefege vom 12. April 1886 zu be
tragungen erfolgen in ein befonveres, über
—* dreieinhalbprozentige Buchſchuld des Staats zu
führendes Buch, deſſen Konten mit der Bezeichnung
„34 progentige uhfhulo« zu ven verfehen find.
el 2%
Dei Theilübertragungen und Theillöfchungen von drei»
einhalbprozentigen Staatsfchulpbuchforverungen müffen
owohl bie Beträge, berem Uebertragung oder Löſchung
agt wirb, als auch die Reftbeträge, über welche
eine Berfügung nicht ftattfinden foll, in Schuldver⸗
f der breieinhalbprogentigen fonfolivirten An-
bar fein,
Artilel 3.
In dem dem Antrage auf Eintragung einer brei-
ren —— zn Verʒeichniß
uldverſchreibungen breieinhalbprogentigen
— Anleihe ſind viele nach den Littern, Mr
jebe fittera aber -_ n —— zu ordnen.
rtite
Im Uebrigen finden die unter dem 22. Juni 1884
zu bem ek (Ge —* das Staatsſchuldbuch, vom
20. Suli 1 . ©. 120) erlaffenen Aus.
rag io Fond (Deuter Reiche» und Preufi-
her Staatsanzeiger von 1884 Nr. 154) Wr. 1 des
erſten Nachtrages zu venfelben vom 6. Mär, 1885
und ber zweite Nachtrag vom 2. December 1885
119
ae Reiche und Preußiſcher Staatsanzeiger don
885 Nr. 65 umd 289) entſprechende Anwendung.
Berlin den 29. April 1886.
Der Finanz» Minifter. von Scholz.
Vorſtehende Ausführungsbeftimmungen bes Herrn
Finanz Minifterd bringen wir bierburd mit dem Be-
merken zur öffentlichen Kenntnig, daß wir in Folge ber
Erweiterung des Staatsfhulpbuchs durch das Geſetz
vom 12ten v. Mts. und zur Erleichterung ber. Ueber-
fiht über ſämmtliche für die Berheiligten bei Benutzung
des Staatsfchulobuchs beachtenswerthen Beftimmungen
eine zweite Audgabe der „Amtlihden Nahrichten
über das Preußiſche Staatsfhulpbucd“ veran-
ftaltet haben, welche im Berlage von 9. Guttentag
(D. Gollin) — Berlin und Leipzig — erſcheinen und
Ende dieſes Monats dur jede Buchhandlung für
40 Pig. zu beziehen fein wird,
Berlin ven 13. Mai 1886,
Haupt-Berwaltung ber Staatsfhulben
364. In Gemäßheit der Vorſchrift im $. 6 bes
Geſetzes vom 27, Juli 1885, betreffenn die Ergänzung
und Abänderung einiger Beitimmungen über Erhebung
der auf das Einkommen gelegter direlten Kommumal«
abgaben (Geſetz ⸗Samml. S. 327) made ich hierdurch
öffentlih befannt, daß ber bei der Veranlagung der
Semeinbeabgaben von fislalifhen Domänen und Forft-
grunpftäden für das Jahr 1886 zum Grunde zu legenbe,
aus biefen Grundſtücken erzielte etatsmäßige Ueberſchuß
ber Einnahmen über die Ausgaben unter Berüdfichtignng
ber auf denſelben ruhenden Berbinplichleiten und BVer-
waltungsfoften nah dem Gtat pro 1, April 1886/87
1) in der Provinz Dftpreußen 133,6 Proz.
2 m " BWeitpreußen 1245
3)" m Stadt Berlin . . .. O0 mn
4) » » Provinz Brandenburg . 114,4
Dr 5 „ Pommern 989
6) JPoſen109083,3
un Schlefien . . . 1369
wer m Sadien F 117,6 .
9) " " " Schleswig: » Holftein 132,8
0)» ” Hammoper 104,7 .
1 nom " Weſtfalen 54,3
12) " Heflen-Naffau . . 72
13) . „ " WRbeinprovinz 73,1
des Grundſteuer Reinertrages beträgt
Berlin den 18, Mai 1886,
Der Minifter für Yandwirthfchaft, Domänen und Forften.
Yucine,
Berorbuungen und Bekanntmachungen ber
Königlichen Provinzial: Behörden.
365. Des Könige Majeftät haben die Ei
bes Kommunallandtages des Regierungsbezirts Caſſel
auf Montag ben 31. Mai d. 3. anzuerbnen gerubt.
Die Eröffnung wird an dem bezeichneten Tage Nach.
mittags 3 Ubr im en bierfelbft ftattfinden.
Gaffel ven 20, Mai 1886,
Der Ober» Präfivdent. Graf zu Eulenburg.
866. Des Könige Majeftät haben vie Einberufung
bes Provimziallarbtags —* —8 nach
in auf Dienstag ben 8, Juni d. 9. anzuorbnen
* Eröffnung wird an dem bezeichneten Tage Nach⸗
3 Uhr im ——— —
—— den * Mai
Der Ober» — — zu Eulenburg.
867. Im Auftrage des —— bringen
wir —— zur öffentlichen Kenntniß, daß nach einem
* uſſe des Bundesraths in feiner Sitzung vom
1. April d. J., 8. 258 der Protokolle, nachftehenve
Sibrame al dritter *2 in die Ziffer 16 der
Ten zum Reichöftentpelgefeg aufzu⸗
„Bei Befchäften über Werthpapiere, welche zum
Liquidationsturfe abgefchloffen find, beträgt bie Seift
* Ausſtellung der Schlußnote, auch abgeſehen von
en Fällen bes erſten Abſatzes, für den zur Ent⸗
35 der Abgabe zumächft Verpflichteten br Tage
Abgabe in zweit
Hei: Bapfhen ar ed, Die Frift beginnt nt
mit dem Tage n
—E
* Nebe
Konigliche Provinzial⸗ Steuer⸗Direction.
achſtehende Verhandlung:
Münfter ven 18. Mai 1886.
Im dem heutigen Termine wurden in Gemäßheit
an Rh 46 bis pr des Mentenbank » Gefekes vom
ärz 1850 diejenigen ausgelooften Mentenbriefe
— Heffen-Naffau, welche nach dem von
niglichen Direction ver Rentenbanf aufge
—* Verzeichniſſe vom 13. d. Mts. gegen Baar⸗
zahlung zurückgegeben worden ſind, und zwar:
1) 1 Stüd Litt. B. a 1500 Mk.... 1500 Mt.
2) 2 Lit, D. 75 „ ... 180 “
Sa. 3 Stüd über zufammen ...... 1650 Mt:
buchftäbli: „Drei Stüd Rentenbriefe über Eintaufend
Schahundert” Fünfzig Marks nebft ven dazu gehö-
rigen Dreißig Stüd Zinscoupons und Drei Stüd
Talons, sachen —— Ange ——
und für richtig befunden w
der Unterzeichneten durch — vernichtet,
Borgelejen, genehmigt und umterfchrieben,
Scellenberg Meyerhoff. Dransfeld.
iffe, Notar.
wirb nad DB des 8. 48 des Rentenbanl · Geſetzes
vom 2. März 1 biermit zur öffentlichen Kenntniß
Münfter ven 18. Mai 1886.
Mr a rein di ber zus“ —
Provin alen, die Rheinprovinz u e
en *—* eſſen ⸗Naſſau.
869. Bei ber am — e —
von Rentenbriefen der Prov effen-
Raffau das Halbjahr vom 1. April 9— doſten
September 1886 find folgende Apoints gezogen worden:
1) Litt. A. & 3000 Mt,: Nr. 66. 545. 676. 714,
2) Litt. B.a 1500 Mt.: Nr. 18. 115. 262.
3) Litt. C. à 300 Mi.: Nr. 108. 285. 462. 674.
752. 771. 781. 1082, ae 1181. 1929.
1954. 2104. 2306. 2827
4) Litt. D. ER Nr. 78. 208. 322. 494.
580. 625. 1069. 1385. 2085. 2177,
— Rentenbriefe, deren Berzinfung vom
1. October 1886 ab aufhört, werben den Inhabern der⸗
felben mit ver Aufforderung gekündigt, ven Sapital-
betrag gegen Duittung umb Rüdgabe ber Rentenbriefe
im coursfähigen Zuſtaude mit den dazu gehörkoen nicht
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II 4 bis 16
nebft Talons vom 1. October 1886 ab bei ver Renten»
banktafie hierſelbſt in den Bormittageftunben von 9 bis
12 Ude in Empfang zu nehmen
Auswärts — Inhabern ber gelünbigten
Rentenbriefe ift es geftattet, biefelben mit ver Poſt,
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenvem
Formulare:
Baluta für d.
—
ausgeftellten — den —— ver Baluta,
ber ten Kafje einzufenven und bie Ueberſendung
bes ages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
und. Xoften de® Empfängers gers, ——
Schließlich machen wir darauf aufmertſam, daß bie
Nummern aller gelündigten reſp. noch rüdtänbigen
Deuifchen Seite b die Seitens ber ion bes
Deutſchen Reiche» und Königlich den Staats
u. herausgegebene Allgemeine Verlooſungs · Ta⸗
ſowohl im Monat Mai, als auch im Monat
November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gedachten
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben
ann. mer ben 18. Mai 1886.
Direction der Rentenbant
für bie —* Weſtfalen, die Rheinprovinz und bie
Previnz Heſſen · Naſſau.
und ber
alichen Regierumg,
370. Der Herr OberPräfivent Hat auf ein Geſuch
bes Vorſtandes des Comites zum Ausbau der Thürme
der St. Martinslirche dahier genehmigt, daß die Ziehung
ber Looſe ber vierten Elaffe des zum Beften des Thurm⸗
baufonds zugelaffenen Lotterieunternehmens vergeftalt
verjchoben werben darf, daß biefelbe am 14. September
d. 386, zu beginnen hat und am 17ten desfelben Monats
beenbigt fein muß.
Gaffel ven 22. Mai 1886.
Königliche —— Abtheilung des Innern.
371. Des Kaiſers und Königs Majeität Haben mittelft
Allerhöchfter Orpre nom 14fen d. Mits. dem Bereine
für die MWieberherftellung ver Katharinen » Kirche zu
Oppenheim a Rh. die Erlaubniß zu ertheilen gerubt,
121
zu der Behufs Beichaffung von Mitteln für e⸗
dachten Zweck mit Genehmigung ber Broßhergnfi
Landesregierung im Laufe dieſes Jahres vom ihm zu
veranftaltenden en bon goldenen und filbernen
Gegenftänden und mit dem Bilde ver Kirche geſchmückten
Mevaillen auch im viesfeitigen Staategebiele Yoofe zu
Die Verwaltungs. und Polizeibehörven haben bafür
Sorge zu tragen, daß dem Vertrieb der qu. Yoofe in
ihrem reſp. Bezirke fein Hinderniß entgegengeſetzt werbe.
Gaffel ven 19, Mai 1886.
Königliche Regierung, Wbtheilung des Ianern.
372. Rachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr.
bes Geſetzes über die Natural »Leiftungen für vie *
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für bie Pieferungs- Berbänve des Regierungsbezirts
Caſſel feftgeftellten Durchichnittspreife, welche für bie
Vergütung der verabreichten Fourage pro Wonat
April 1986 maßgebend find.
: — Durchſchnittopreie
. 2— Haupt. pro —
des Vieferunge- —
verbandes. : Stroh
1] Stabtfreis Caffel | Ktaffel . . . 1175
2] Landkreis Gaffel | dgl... . 175
3] Kreis Eichwege . Eſchwege. 2|ı—
4 + Wipenhauf bel... . 2 —
5 Friglar . „| Friglar . 2104
65] - Homberg .| dal. . 204
7 J Biegenhatn dal. . . 204
8 » eröfeld „I Hersfeld. 1/95
9] » Wotenburg. | Rotenburg . 2125
10| +» Meljungen | pgl. .. .| 671 2125
11 — ———— 670 1162
12] » olfhagen | dal. . . „| 670 1/62
13] +» Aula... 195 .. «4 6558 2142
14] +» Bünfeld. dgl... .1 6558 242
15] » sield .| dal... .| 658 2142
16] + Schlüdtern| dpal. .. .| 658 242
17 | Stabtfreis Hanau | Hanau . 710 2122
18 | Yandfreis Hanau dgl... .| 7110 2122
19 | Kreis Gelnhauſen) vgl. ... .| 7110 2122
2 - Marburg „Warburg .| 760 230
21 . Kirchhain „| dal... .| 750 2130
22) +» Prantenberai val. .. .| 750] 350] 230
23] » Mintelm. „Rinteln . .| 771 1 50
24] + Schmallaldenf S4maltaden | 706 1.87
Gemäß des passus 6 alin. 5 ver Imftrnetion zur
er ie obengebachten Bejeges vom 2. Sep:
tember 1 werben die vorftehennen Durchfchnitte-
preife hiermit zur ee ſtenntniß gebracht.
Gafjel ven MM. Mai 1886
Königliche —— Abtheilung bes Innern.
da Die nachftehende gemeinfchaftli
er Herren Minifter des ern * Feng
Ausführung des $. 153 Abſatz 2 bes beutfchen Gerichts.
verfaffungsgefeges vom 27. Januar 1877 bringen wir
hiermit zur öffentlichen Keuntniß.
Gaffel am 25. Mai 1886.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
Im Anfchluffe an vie ‚ Sittniar Derfägung vom
15. September 1879 (Na rigg ), betreffend
bie Ausführung des $. 153 Abſatz 2 des beutfchen
Gerichtsverfaffunge » Gefeges vom 27. Januar 1877,
wollen wir diejenigen Königlichen Fifchereibeamten, weiche
1) die Stellen ala Fiſchmeiſter, Fiſcherei « Auffeher,
Schonrevier » Auffeber, Filchpaß » Auffeher gegen
Gehalt oder firirte Nemunrration ale Hauptamt
verwalten oder
2) die Fiſcherei - Aufficht zwar nur im Nebenamte
führen, aber in ihrer Hauptſtellung ein etate-
mäßiges Gehalt beziehen,
binfichtlich ver in igren Revieren vorlommenden Fifcherei-
Vergehen oder Fiſcherei » ebertretungen hierdurch zu
Hülfsbeamten ver Staatsanwaltichaft ermennen.
Berlin den 27. 1886.
Der Minifter des Innern. Der Yuftiz- Minifter,
v. Buttlamer. Friedberg.
374. Nach einem Erlaſſe des Herrn Miniftere der
auswärtigen Angelegenheiten iſt * Morig Adler
in Frankfurt a / M. zum Bicelonſul der Republil Rica»
ragua in Frankfurt a / M. ernannt worden.
Wir bringen dies biermit zur Öffentlichen Kenntuiß,
damit der Genannte in feiner neuen Amtseigenfchaft
Anerlennung und Zulaffun A
Gaflel am 22, Mai 1
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern,
375. Um ben Nachibeilen und Gefahren bes immer
mehr um fich greifenden Geheimmittel ⸗· Unweſens entgegen
zu treten, bringen wir bie nachfolgenden Warnungen
des Königlichen PolizeisPräfiviums zu Berlin höherem
Auftrage gemäß hiermit zur Öffentlichen Kenntniß.
Gaffel ven 18. Mai 1886,
Königliche Regierung, Abtbeilung bes Immern.
Ausfchnitt aus Nr. 22 (Haupt-Blatt) der &
Boft*. Berlin den 23. Januar
Verantwortlich als Revafteur: Dr. * Dietze.
+ + Geheimmittel-Schwinpel.
Unter dem Namen „Smwagatin Zahnfchmerz- Pafte-
wirb burch eime im fieben verfchievenen Sprachen ge-
drudte Gebrauchsammeifung ein Mittel angepriefen,
welches, bei boblen Zähnen angewandt, jeden Schmerz
fofort und für immer befeitigen fol. Gin von einem
Holybüchschen umfleivetes Gläschen mit dieſem Prä-
parat, welches aum Yabenpreife von 60 Pig. auf poli-
zeilihe Beranlaffung in tem Droquen +» Befchäft von
Schwarzlofe Söhne, Marlgrafenſtraße 29, bier ange-
kauft werben ift, enthielt, wie die chemifche Unterfuchung
ergeben bat, „entwäflerten Boray* in einer Quantität,
deren Werth noch nicht einen halben Piennig beträgt.
itung „Die
1885.
Im Imtereffe und zur Warnung bes Publikums find wir
in ben Stand gefegt, diefe Thatfache zu veröffentlichen.
Ausfchnitt aus dem Intelligenz - Blatt vom 7. Mai
1885. Nr. 106.
BDBelanntmadung.
Die amtlich veranlafte fachverftändige Unterfuchung
ber beiden Geheimmittel, welche ver Kellner Mar
Falkenberg hierfelbft, Roſenthalerſtraße Nr. 62 wohn-
haft, gegen Trunlſucht in ber Tagespreffe empfiehlt
und in zwei ungleich großen Blehbüchfen zum Preife
von zufammen 10 Mark verkauft, hat ergeben, daß
die größere Büchfe 313 Gramm Emzianwurzelpulver,
die Heinere Büchſe 68 Gramm Galmuswurzelpulver
enthält, und daß ber Werth der Mittel nicht 10 Mark,
fondern nur 61 Pfennige (52 Pfennige Enzianwurzel-
pulver und 9 Pfennige Calmuswurzelpulver) beträgt.
Da bie beiden obenbezeichneten Mittel feinerlei Heil
fraft gegen en befigen, fo wird Solches zur
Barnung bes Publifums hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Berlin ven 1. Mai 1885.
Königliches Polizei-Präfivium. von Madai.
Ausfhnitt aus dem Imtelligenzblatt vom 27. Mai
1885. Nr. 120.
Belanntmadung.
Im ber Tagesprefle wird gegenwärtig unter bem
Namen »Homeriana-Thee* ein angeblich gegen Lungen⸗,
Halsleiven und Aſthma wirkſames Geheimmittel ange
priefen, welches von vem Agenten U. Wolffokh, Alte
Sacobftraße Nr. 93 Hierfelbft wohnhaft, in Päckchen
mit 65 Gramm Inhalt bei einem Werthe von 5— 6
Bfennigen für den Preis von 1,20 Mark verkauft
wird und mach dem Grgebniß ber amtlich veran-
laßten fachverftänbigen Unterſuchung lediglich aus Bogel-
Imdterich befteht, wie er auf allen Wegen und namentlich
auch oft im wenig verfehrsreichen ftäptifchen Straßen
zwifchen ven Pflafterfteinen wächſt.
Eine fpezififche Heilwirkung hat das obengenannte
aut nicht.
Soldes wird Hierdurch zur Warnung für das
Publitum zur öffentlihen Kenntniß gebracht.
Berlin den 22. Mai 1885.
Königliches Polizei-Präfidium. In Vertr.: Friebheim.
Ausfchnitt aus Nr. 205 des Berliner Intelligenzblatte
vom 3. September 1885.
Belanntmadung.
Eine amtlih angeordnete fachverftänvige Prüfung
des von Richard Mohrmann, Hausvoigteiplag Nr. Ba,
unter der Bezeichnung Zahnrenovator“ vertriebenen
Mittels hat ergeben, daß vasjelbe als pfeffermünzöl-
baltige, mäßig arte Salzfäure zu erachten iſt. Diefes
Mittel ift micht geeignet, die Zähne zu erhalten, fon-
bern zerftört viefelben.
Belanutmachungen des Landes= Directors.
8. 15 des Reglemente vom 14. Januar 1882, —*
64 des Reichsgeſetzes vom 23. Juni 1880, zur Abwehr
878. Auf Grund
bes
fohriften in den 88. 57
b
Zur Warnung für das Publikum wird Vorſtehendes
biermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin den 31. Auguſt 1885,
Königliches Bolizei-Präfidium. In Vertr.: Friedheim.
Berarbuun m - anderer
er Königlicder
376. Um 1. Juni wirb in dem zum Landbeſtellbezirle
der Poftagentur Bodenfelde (Provinz Hannover ) je
bhörigen Orte Lippoldsberg, Kreis Hofgeismar,
Poſthülfſtelle eingerichtet werden.
Braunfchweig ven 18. Mai 1886.
Der Kaiferlihe Ober⸗Poſtdirector. 3. B.: Bennezet.
Der Rechnungs» Abjchluß der Hanauer evan⸗
gelifchen Pfarr-Witwen- und Waifenkaffe vom Jahr 1885
veröffentlicht.
a
wirb gemäß $. 23 ver Statuten hiermit
Titel, Pr |
4
Einnahme.
Kaſſebeſtand der vorjäh⸗
rigen Rechnung ...
Ausſtãnde der vorjährigen
echnum
-| Einlaufsgelver ... . .
Gehaltöverbefferungs
gelber
Beiträge der Mitgliever
Heimfall aus Pfarrei⸗
Bacanzen ......
Zinfen von Stapitalien
Zinſen von rüdjtänbigen
Einkaufsgelvern ... .
-| Ubgetragene Sapitalien
«| Indgemein
ee Be Zr
. 4
Ausgabe.
-| Penfionen an Witwen
und Waifen
Ausgeliehene Kapitalien
Verwaltungstoften . . .
| Rüdftände
..e..
.. ne...“
2192196
Bleibt Baarbeitand . 1676/96
Bermögens-Bilange.
Das Bermögen betrug
nach vorj. Rechnung .
Dasfelbe beträgt nad
vorftehender Rechnung
Mithin Hat ſich dasſelbe |
vermehrt um ....| 381319
wodurch bie Witwen-Penfion von 292 Mi. pro 1885
auf DIE. 298 für 1886 erhöht werben konnte,
Hanau den 18. Mai 1886,
Die Direction
der Hanauer evang. Pfarr- Witwen» und Waifenkaffe.
120257 5
124070 72
nb bie ba ei | ber Bor»
und Unt dung von
123
Biehſeuchen bezw. $. 12 seq. des Preußiſchen Ausführungsgefeges vom 12, März 1881, werben nachftehend
bie Ergebniffe der Einnahmen und Ausgaben der Fonds für Pferde :c. und Rindvieh im Bezirke des Heififchen
Gommunal» Berbandes vom Rechnungsjahr 1885 veröffentlicht,
Caſſel ven 15. Mai 1886. Der Yandes » Director in Helfen. v. unbelehaufen.
Wirklihe Einnahme bezw. Ausgabe. Rüdftände: a
für für
ferbe ꝛc Rinboieh
Stüd. 4 a | Stid. A aa ala a
A. Einnahme. |
J. Beftand ausdervorigen Redhnung | — 7752) 3ll — — — RE
II. Ausgefchriebene Abgaben . . | 46413 9282 50 284034 14201701 — — — I-
III. Einnahmen aus dem Kapitalver⸗ | |
mögen bes Refervefonns . . — 1- j-1- 1- >I>Ph- Pr
IV. Zinfen-Auflommen des Referve- | | |
für Pferde ꝛc. für Rindvieh.
ſonde EN 145 —| — | 11821901 — | —
V. Sonftige Einnahmen +. = be Joel 1, ll
Summa ber Ginnahmen . - 118479 91] - | 15384 601 — — —
B. Ausgabe.
I. Ueberzahlung aus ber vorigen
Redbnun . . —F —4 - I — J 1wset — 4 —
IL Gezahlte, Entſchadigungen A 11) 4018 75 14 1443167] — — —
III, Grbebegebühren . . 185 16) — 283 75] — — — —
IV. Angelegte — bes Reſer
vefonds . . 2 Bar — 7707101 — I — _ —
V. Berwaltungstoften ... 1—-31008 51 2017 03 — —
VI. Sonſtige Ausgabe. = | = — —_— — — —
Summa ber Ausgaben . — 11291951] — 4845 271 — — —
Die Einnahmen betragen . - 118479 91 15384 601 — —
Bleibt Beitand . — 5560 40 — 10539 33] — - I
Baecanzen. 750 Mt. neben freier Wohnung und 90 MI. Feuterunge-
379. Bewerber um die am 1. Juli d. I. zur Er- Entſchädigung verbunden. Bewerber um biefelbe haben
levigung lommende, mit einem competenzmäßigen Gin» erg ren Mumbai erh *
lommen von 780 Mark nebſt freier Wohnung und und Sittematteften binnen 3 Wochen an ven
90 Mark für freie Feuerung verbundene Scuiftelle zeichneten over an ben wi ichen Botalfchulinfpecter,
zu Schachten wollen ihre mit den vorgejchriebenen Seren Pfarrer sul m a einzufenden.
Zeugniſſen verfehenen Meldungsgeſuche binnen 4 —* Eſchwege am 15.
an den Schulvorftand von Schachten zu Händen des Der Königliche Fund ung zu Reichenfachfen.
Yanbraths zu Hofgeismar einreichen. Der rn ech commiff. Landrath: Grimm.
Hofgeismar am 13. Mai 1886. 382. Dur die Verjegung des Lehrers Krönung
Der Königlihe Schulvorftand von Schachten. von fFlorenberg, Gemeinde Engelhelme, Kreifes —
Dr. Wentzel. in den Ruheſtaud wird die dortige Schulſtelle, mit
380. Bewerber um bie mit dem 1. Juni d. 9. zur welcher ein Cinlommen von 840 art mebft 90 Dart
lemmende 3te Lehrerſtelle der bi für Feuerungszulage und freie Wohnung verbunden ift,
Stab e, mit welcher ein Gehalt von jährlich 900 mit dem 1. Juni cr. vacant.
nebft Wohnung und einer Geldentſchaͤdigung * Bewerber um dieſelbe werden aufgefordert, ihre
90 Mt. für Feuerung verbunden iſt, werben aufge - bezüglichen Meldungégeſuche nebſt ven erf
fordert, ihre mit den nothigen Zeugniſſen verſehenen Prüfungs» und Giitempeugn iffen binnen 3 Wochen bei
Meldungsgefuche binnen 14 Tagen bei dem Oberfhul- dem Lolaljchulinfpector, Herrn Hülfsgeiftlihen Malt»
— Herrn Pfarrer ee En hierjelbft einzureichen. mus zu Florenberg, ober bem unterzeichneten Land ⸗
— den 12. Mai 1 rathe einzureichen.
Der Königliche * chulvorſtand. Fulda den 15. Mai 1886.
381. Zu Reichenſachſen iſt eine Ate ———— Der Königliche Schulvorſtand. v. Trott, Landrath.
eg worben, welche mit dem 1. Yuli d. 9. befest 8383. Bewerber um vie burch Berf ihres feit-
werben foll. Diefelbe ift mit eimem Gehalte von herigen Inhaber vacant geworbene ftelle zu
Somplar, mit welcher neben freier Wohnung und
90 Mark für Feuerung ein Einfommen von 780 Mart
verbunden ift, wollen ihre mit ben vorgefchriebenen
Zeuguiffen verjehenen Gefuche binnen 3 Wochen bei
dem umterzeichneten Landrath einreichen.
Frankenberg im Mai 1886,
Der Königl. Landrath. 3. B.: Goerz, Kreisfecret,
384. Bon ber Unterzeichneten wird ein gut bezeugter
eine Kaflengehülfe zum Eintritt am Iften, fpäteftens
15. Juni d. 3. gefucht.
— den 10. Mai 1886.
dnigliche Steuer- unb Forftlaffe.
Berional = CEhronit.
Der auferorbentliche Profefjor Dr. Birt zu Mar:
burg ift zum orbentlichen Profeffor in ver philofophifchen
Bacultät der dafigen Univerfität ernammt werben,
Dem Königlichen Kreisphyſiklus, Sanitätsrath Dr.
Eiſenach zu Rotenburg al. ift der Rothe Moler-
Orden dritter Glaffe mit der Schleife Allergnäpigit
verliehen worden.
Urbertragen: dem practiichen Arzt Dr. F. Keßler
zu Homberg die commifjarifche Verwaltung ver Kreis:
mwunbarztitelle des Kreiſes Homberg.
Beftelt: der Thierarzt Schligberger zu Greben-
jtein zum Kreisthierarzt des Streijes Hofgeismar.
Der Oberförfter Diels zu Gaffel bei Gelnhaufen
ift vom 1. Auguft 1886 ab auf die Oberförfterftelle
Hersfeld-Medbach verjegt worden.
Ernannt zu Forftamtsanwälten: ver Königliche
Oberförfter Pauli in Vederhagen bei vem Amtsgericht
in Bederhagen, und
für pie Oberförfterei Flörsbach der Königliche Ober»
förfter Wickel vafelbft bei dem Amtsgericht in Bieber.
Geftorben: ver Amtsgerichtsrath Wei in Meerholz.
— der Referendar Caeſar zum Gerichté⸗
aſſeſſor.
Ernannt: die Rechtscandidaten Eberhard und
Günther zu Referendaren.
Berfegt: der Gerichtsaffefjor von Mühlenfels
in den Bezirk des Oberlanvesgerichts zu Stettin,
ber Referendar Michel in den Bezirk des Ober-
landesgerichts zu Frankfurt Mt.
Penftonirt: der Gerichtsjchreiber, Secretair Bode
in Langenſelbold.
Dem Notar Shmidmann in Frankenberg ift bie
nachgefuchte Dienftentlaffung als Notar ertheilt.
Beftellt: der past. extr. Arnold Krapf zum Ber-
wefer ver Pfarrftelle zu Renda, Claſſe Eſchwege, und
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. di.
i ei
(Sufertionsgebühren file ben Raum A en DE 10 Bee
ber past. extr, Louis Davin aus Gaffel zum-
Gehülfen des Pfarrers Schenk in Merzhaufen, Claſſe
Ziegenhain,
Beauftragt:- der Hülfspfarrer, past, extr. Arm«-
bröfter zu Kirchditmoid mit Verſehung ber pfarramt-
lihen Gejchäfte in den Gemeinden Wehlheiven und
Rothenditmold, mit Anweiſung feines Wohnfiges in
Wehlheiden.
Berliehen: dem bisherigen Pfarrverweſer zu Renda,
ast. extr. Johann Wilhelm Heinrich Heimerich die
—e zu Waßmuthshauſen, Claſſe Homberg, und
dem Lehrer Jacob Lieſe an der Mäpchenfchule zu
Eſchwege ver Gantortitel.
Dem Lehrer und Kirchenbiener Hartung zu Abte-
robe iſt der Cantortitel verliehen worben.
Ernaunt: ver Poſtpraltilant Hederoth in Fulda
zum Boftfecretair.
Beriegt: der Ober Poftfecretair Schmidtborn
von Mülhaufen (Elſaß) nach Hanau, der Boftfecretair
Rig von Frankfurt (Main) nah Caſſel und ver Poft-
verwalter Ritter von Hoheneiche nach Wilhelmshöhe.
Der Kaufmann Elias Bachrach zu Neuftabt ift aus
dem Amte eines Mitglieds des Israelitifhen Borfteher-
amts zu Marburg ai fein Nachſuchen entlaffen worben.
An Stelle des aus dem Gemeindeamte ausgefchie
denen Gutsvorſtehers, Hospitals-Infpectors Scheffer
zu Merrhaufen ift ver jegige Stellvertreter des Guts-
vorſtehers, Hospitals» Injpector Rohde dafelbft zum
Stanbesbeamten für ven bafigen Standesamtsbezirt
ernannt worden.
Zu Standesbeamten find ernannt worben: ber
Bürgermeifter Brübah zu Sleinalmerove für den
daſigen Standesamtsbezirf, ver Bürgermeifter Johannes
Pfeiffer 2r zu Galvern für den Standesamtsbezirt
Sterzhaufen (Galvern), der Bürgermeifter Jonas
Weißenborn zu Oberkaufungen für ven bafigen
Standesamtsbezirt. An Stelle des feitherigen: com⸗
miffarifhen Bürgermeifters Weil zu Fechenheim hat
ber jegige commijjarifche Bürgermeijter, Premierlientes .
nant a. D. Brandt daſelbſt die Gefchäfte des daſigen
Standesbeamten übernommen; ꝛc. Weil verfieht bie
Geſchäfte des Stanvesbeamten » Stellvertreters.
Außerdem find zu Stanvesbeamten » Stellvertretern
ernannt worden: Vicebürgermeijter Johannes Moog
zu Galvern für den Stanvesamtsbezirt Sterzhaufen
(Galvern), Bürgermeifter Müller zu Elnhauſen, Vice⸗
bürgermeifter Heinrih Schweiger zu Reichenbach und
DOrtsverwalter, Gutspachter Blume zu Wehrda (Kreifes
Hünfeld) für die gleichnamigen Standesamtsbezirke.
Wh a a
Rebigirt bei Abniglicher Regierung,
GaffelL — Sedrudt im der Hofs und WaifenhanssBudpruderei.
Amtsblatt “
der Königlihen Regierung zu Gaffel.
NM 26.
Berorbuungen und der
ſtaiſerl. und Rünigl.
355. Die B im Artifel III unter Nr. 2
und 3 des Gebührentarifs vom 31. Mär; 1877, zur
Bezahlung der nah den Vorſchriften in den 88. 35
bis 42 der Geſchaͤftsanweiſung u für die Katafter-
tontroleure auszufertigenden Katajterauszüge, Abfchriften
und Handzeichnungen, wird dahin abgeändert, bafı für
die Anfertigung von Hanbzeichnumgen ganzer Gemar⸗
fungen und Kartenblätter over größerer Theile derſelben
— neben den nad den Sägen unter Ar. 1 zu c, zu
berechnenden Koften der Kopirleimwand — ftatt der
Gebühren unter Nr. 1 zu a und b böchftens ein Dritt-
theil der Gebühren im Artikel 2 des Gebührentarifs I
vom 10. März d. I. in Anſatz zu bringen ift,
Berlin den 3. Mai 1886.
Der Finanz» Minifter. Im Auftr.: Burgbart.
Berordunngen und Belanutmachungen der
Rönigiihen Provinzials Behörden,
386. Unter Bezugnahme auf meine Belanntmachung
vom 10. Mai d. 36. (Amtsblatt S. 112) bringe ich
biermit zur Öffentlichen Kenntniß, daß ber unter Ifbe.
Nr. 18 dafelbit aufgeführte Oberförfter Widel zu
Flörsbah fein Mandat als Kommunallandtagsabge-
orbneter miebergelegt bat und daß an deſſen Stelle
Seine Durchlaucht der Erbpring Friedrih Wilhelm
u Yſenburg-Wächtersbach in Wächterebah als
bgeordneter zum Kommunallandtage des Regierungs-
bezirts Caſſel gewählt werben ift.
Gaffel den 27. Mai 1886,
Der Ober-Präfident. Graf zu Eulenburg.
387. Mit Bezug auf $. 2 der Verordnung vom
30. Juni 1834 — Gefeß-Sammlung Seite 96 — wird
bierburch befannt gemacht, daß in der Kreistagsfigung
dom Iften d. Mis. an Stelle des aus dem Sreife
Witzenhauſen verzogenen Gutsbefigers Georg Mühl«
baufe zu Teichbof bei Yichtenau, der Gutspächter Mil:
Helm Drube dafelbft zum Mitglied ver reisvermit-
telungebehörde des Kreiſes Wigenhaufen gewählt worden
ift, und daß wir diefe Wahl beftätigt haben.
Gaffel den 24. Mai 1886.
Königlihe Seneral-Gommiffion.
388. Der Pa Ober-Präfident hat dem Voritande
bes lanbwirtbichaftlichen Kreisvereins in Kirchhain die
Genehmigung ertbeilt, bei Gelegenbeit ver im Monat
Juli d. Je. dafelbft ftattfindenven Wanderverfammlung
Ausgegeben Mittwoch den 2. Juni.
1886.
des landwirthſchaftlichen Gentralvereins eine Verloofung
bon muftermäßigem Vieh und Lanbwirtbfchaftlichen
Mafhinen und Geräthfchaften abzuhalten.
Die Zulaffung viefer Verloofung ift unter ber
Bebingung erfolgt, daß nicht mehr als 15000 Loofe
& 1 Marl ausgegeben werben und daß deren Vertrieb
auf ben Umfang des Negierungsbezirts Gaffel befchränft
bleibt. Gaifel den 25, Mai 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
389, Der Herr Obere Präfibent hat zu ber von dem
Berftande des Vereins für Vogellunde und »Zucht zu
Wigenhaufen bei der Geflügel- Ausftellung am 10tem,
11. und 12. Juli d. I. beabfichtigten Berloofung von
Nup- und Zier-Geflügel ıc., welches den Ausftellungs-
Objecten entuonmmen twirb, im Geſammtwerthe von
400 Mark, die Genehmigung ertheilt.
Der Vertrieb ver Looſe, deren nicht mehr als
1200 Stüd a 50 Pf. ausgegeben werden, bleibt auf
ben Umfang der Kreiſe Wipenbaufen und Eſchwege
ſowie des Stadtkreiſes Caſſel beſchränkt.
Caſſel den 19. Mai 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
390. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß,
daß ber Königliche Regierungsrath Kochendörffer
dahier zum Patron des Gallmanm’fchen Familien—
Beneficiums beſtellt worden iſt.
Gaffel ven 21. Mai 1886,
Königlibe Regierung,
Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulfachen.
Fern und Belauntmadun anderer
Raiierliher und Königlicher
391. Vom 1. Juni ab werben die nachbezeichnetem
Poften, wie folgt, abgefertigt werben:
1) die Perfonenpoft zwiſchen Schmallalden und
Friedrichroda:
aus Schmalkalden 6.10 Borm.,
aus Friedrichroda 8.10 Nachm.;
2) die Perfonenpoft zwiſchen Brotterode und Schmal«
falden:
aus Brotterede 6. VBorm.,
aus Schmalfalven 3.15 Nachm.
Grfurt den 25. Mai 1886,
Der Kaiferlihe Ober-Poftpirector.
392. Bei der Poftagentur in Nieberbeisheim wirb
am 26ften eine Telegraphenanitalt mit Fernſprech-
betrieb eröffnet.
Caſſel den 25. Mai 1386,
Der Saiferlide Ober » Poſtdirector.
In Bertt: d. Rumohr.
208. Unfer bereits veräffentlichter pre vom (Abtheilung €.)
—— — rn a Zu | 282 | Bus| 575
ung A. ilung D. ®. |
2m) aus —A 1.14 8
1-4 =5 123105 Bilesheim . an, 1 | 87
Sapnor: . . anı 2.00| 11.4 Se | 7, ab Emmerle ..... ab 1.28 ẽ
«i. a SE | 1.08arg ab® L1s+
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Banteln ... ab1242 | Kefum-G \337\ POUR Me Er
Brüggen .. ab 12.358 — —— ch 3m 8 ss «| — 858 #8,
Alfeld... ab12242 | RBeba alas FI 32233333
Greven... ab1212 ” |Güterstoh . ..ab2E5 BER IT SS ı ı ı I Je
Kreienfen — Brackwede .. . ab 277 ng 8 sie En ı<
Be Bielefeld... . ab 277 za + —— er 2
Satzperhetnen db 11 = Dꝛaie Schildeſch. ab — Er SH ERERELEEE
11418 Herford .... ab 151} SS ESS 8A
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Nörten 2. .ablion ı (Abtheilung FF.) aa Iris so!
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Bovenden . . ab 11.00 Zug!2b 2 el | s 1393288 %
z ab 10.50 IK " 2 =; — — - SL,
Göttingen. any 14 = = |- F3 | 2 $ 3 oe
Dransfeld ... ab 1020 | —3 15 =; a 5 a °
Oberſcheden ab 10.02 Ki — ans 5 IS & 7 s 22x
ab! 9.44 |Hörftel..... ab 78 m % 3 = = 53375
Münden . {@ 541 Fbenbüren ..ab 7# = = El » 5 355&
Speele ... ab 98 —— ab I: * Sl 8 518883535
Kragenhof . „ab; 921, —5 u... HE = zZ « ‚@ 'alstzl2l$ |
Shringshaufen abl gs! |E0NE .» 0 >. ab) — | 2 3 2 selsee25$57%
Gailel . * ab 9.00 | Osnabrüd u... ab! 7 8 a = ge | =| — — —
—— ——
V—
(Abtheilung IK.) En = + = RAISSESR SI:
Zug | 2522 | Zug |313a en ———
252 | sel -|2 2 | | e
- 1-4 | | 1-4 Ss En au * a * ' | | =
I — — u — ——
11.27 jab Hannover . . an 3,43. Ös '8 ur | We e
SS TRoB lab — ——— m IS |
o,, 1215 jab Sehnde . ....... ab] 3,01 ERS 8SH
eE\E 1207 a6 Mgermiffen .. .. ab 250 | ® ERIIEKREFE
3: ® 12.35 ab Harfum ......0 2215
FAN 12.44 = it ab 2.32 5 2 Bon oben nah unten ju leſen.
= 1% 12,54 lab Hilbesheim. ... . = Is] es NB. Bei Zug 1, Strede Hamım » Binden (Abih. D) heißt
5 z — ab Gmmerfe BIETE ab 1.235 8 Abfahrt von Bielefeld 3.59 (mit 4 00).
kon
— 1.08 an Norbftemmen ab 1.13 Hannover den 24. Mai 1886.
2.00 an Hannover „.... . ab12.15 Königliche Ciſenbahn⸗Direction.
394 abſ
Zwede demn er
fußes * der alien an —
Schuldverſchreibuugen gewährten 4'/, progentigen
leben wirb hiermit 58* Beſchlufſſes des — 2*
Verwaltungs ⸗· Ausſchuſſes vom 17. d. M., welchem ber
Königliche Herr Oberpräfivent am 24, d. M. die Zu.
ftimmung, foweit ſolche gefeglich erforderlich, ertheilt
bat, den Inhabern ber —— Seitens der
Inhaber unlündbaren (gelben
Bandesfreditkailen : Obligationen der Serien
II. IV, : und
der Umtauſch diefer Obligationen, ſoweit folche nicht
bereits gekündigt find, gegen Drei und einhalbprozentige
Seitens der Inhaber unfünpbare Schulpverfchreibungen
der Serie XIV. angeboten.
Der Umtauſch ber über je 150 Mark lautenben
Obligationen (Lit. E.) fann, va Schuldverſchreibungen
ber Serie XIV. unter 300 Mart nicht ausgegeben
werben, nur für mehrere gleichzeitig im gerader Zahl
eingelieferte Stüde ftattfinden.
Die Erklärung über die Annahme des vorfiehenden
Anerbietens ift in der Zeit vom 1. bis zum 22, Juni
d. 9. in formularımäßiger Doppelter Anslertigung fammt
ben darin verzeichneten umzutaufchenden 4prozentigen
Obligationen und ben zugehörigen Zinsabfchnitten bei
der Yanbesfrepitfaffe und zwar in dem dazu beftimmten
Büreau im Yanbeskrebitlaffen» Gebäude gleicher Erbe
Zimmer Wr. 5 Vormittags zwifchen 9 und 12 Uhr ein»
zureichen. Dajelbit find auch t bie dagegen einzutaufchenben
Schuldverſchreibungen der Serie XIV. in Empfang zu
nehmen. Diefe find mit Coupons über die vom
1. September 1886 ab laufenden Zinſen verfeben.
Die am 1. September 1886 fälligen Coupons ber
umzutauſchenden Obligationen werben fofort bei Aus»
reihung der neuen Schulbverfchreibungen ausbezahlt.
Formulare zu der Annahme» Grllärung werben
bei der Landeskreditlaſſe, ſowie bei ven Königlichen
Steuerlaſſen des Regierungsbezirts Caſſel unentgeltlich
verabfolgt.
Den Ueberbringern der Annahme» GErflärung ꝛc.
wird, infoweit das Umtaufchgefehäft etwa nicht alsbalb
völlig —x7 ſteht, das eine rg ber Er⸗
ie Dean en verjeben, ſ —— are: te Die —
mn einzutaufchenben Schulpverfchreibungen mebft
und Talon und bie Auszahlung der Zinfen-
eſchieht —— —— —* er die
un
— vo ve * ——
nee
ſchriftlichen — in diefer Angelegenheit
4 die Landeskreditkaſſe nicht einlaſſen. ang
wird en freigeftellt, rg 6
bei Ginreihung und Rüdemp
Werthpapiere und Gelber bie Ber g ber
lichen Steuerlaffen des Regierungabezirts: Caſſel in
in. nehmen,
Auch wirb für bie Provinz nober und das
Herzogthum Braunſchweig das Bankhaus Ephraim
eher und zu Haunober, daſelbſt den Um-
tauſch koſtenfrei beſorgen.
Diejenigen Inhaber von Schuldverſchreibungen der
vorbezeichneten Serien III. IV. VII. VOL IX,
welche die Annahme» Frflärung mit ben betreffenden
Sculdverfchreibungen nicht bis zum 22, Juni d. 9.
abgeben, haben alsbaldige Kündigung der Schuld»
eu.
verichreibungen zu
Caſſel, am 27. Mai 1886,
Die Direction der Yandesfrebitlaffe,
3. U: Lotz.
395. Auf Antrag der Berwaltimgsfommilfion ver
ftäptifchen Sparfaffe ift am 22, Mat d. 9. befchloffen
worben:
1) ver Zinsfuß für Darlehen auf Wechfel gegen
si gaft en von 54 auf 5 °/, vom 1. Juli
d.
2) der Er für mt Einlagen auf 34 °/,
vom 1. t d. 3. an berabgejegt.
Diefer he Stabtratt mit Zufimmung bes Bürger»
uffes gefaßte Beſchluß wird mit dem Hinzufügen
entliht, daß auf Verlangen Rüdzahlungen von
Einlagen von jegt an bis zu dem gelegten Tage unbes
anftanbet jofort erfolgen.
enburg am 27. Mai 1886,
Der Bürgermeifter Wegell.
396. Durch Beſchluß des Stadtraths und Bürger
ausjchuffes vom 29. März c. ift ber Zinsfuß für *
lagen in bie ſtädtiſche Sparkaffe we vom 1. Juli c.
ab von 4 auf 34 er berabgejegt worben.
Indem dies hiermit zur öffentlichen Keuntniß ge
bracht wird, werben unter Bezugnahme auf $. 21 ver
Statuten alle Einlagen, für welche der bisherige Zins-
—35 ferner beanſprucht wird, auf den 1. Juli c. zur
lung ge nn efünbigt.
oßalmerode 48 Mai 1886,
Die Verwaltu &:Gommiffion ber ftäbtifchen Spartaffe:
Rüppel. Hedemann. Gundlach.
Bacauzen.
897. Die Schulſtelle zu Elnrode, mit welcher ein
Einkommen von 780 Mark neben freier Woh— und
Mark für Feuerung verbunden ift, wirb mit bem
1. Juni er. vacant,
Bewerber um bie Stelle wollen ihre Melpum
gefuche mit den nöthigen iffen binnen 3 W
an ben Königlichen Lolalſchulinſpector, Herrn Pfarrer
Quel zu Jeoberg einreichen.
Friglar den 28. Mai 1886,
Der Königlihde Schulvorftand.
von ar Yandrath.
Ueb * A N
Bonn 355 en ang Affe —
128
Ernamnt: ver Rechtölanbivat Yuth zum ——
der Gerichtönollzieheramtsanwärter,
wärter nu zum Gerichtsvollzieher bei = ie,
sn in Großenlüber.
Geftorben: ver —— Gerichtefchreibergehätfe,
Affiftent Luther in Borken
Berfebt: die Stations-Auffeher Otto von Lang⸗
ſchebe nach Liebenau und
Kunze von Liebenau nach Wickede.
Ernaunt: der Bürgermeifter F. W. Kramer zu
u zum Staubesbeamten für ben bafigen
Bezirk
Berliehen: vem bisherigen Pfarrer zu Germerobe
Kudotph Wiegand bie Parrfcle zu Ricbereffungen,
113
— ——— farrer in Demefeld Samuel Friebrich
auf Conrad die Pfarrftelle zu Berneburg, Claſſe
— ber past, extr. Heinrich Schulz aus
Caſſel zum Verweſer der Pfarrftelle zu Schernmern,
Claſſe Walbkappel, und
ber bisherige Pfarrgehülfe in Hoof, past. extr,
Garl Siebert zum Verweſer der Pfarrftelle zu Germe-
rode mit dem Bicariat Wipperobe,
7 ——— * —— Berth . {d und
ilber 8
haͤltniß auf — * Gais —
Nach Schluß des Blattes eingegangen.
308. Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar
und Zeugen ftattgefundenen 82ften eng bes
vormals SKurheffiichen, bei dem Banfhaufe
y. Rothfhild & Söhne zu Frankfurt a. M. J
genommenen Staats⸗Votterie ⸗ Anlehns vom Jahre 1845
find folgende 120 Serien-Nummern gezogen worden:
125. 186. 276. 322. 392. 407. 425. 488. 490.
495. 523. 592. 601. 933. 1078, 1106, 1114. 1145,
1232. 1276. 1396. 1403. 1462, 1477, 1490. 1514.
1552. 1595. 1662. 1704. 1725. 1771. 1799. 1812,
1892. 1916. 1918. 1930. 2002. 2086. 2096. 2101.
2175. 2209, 2230. 2316. 2477. 2491. 2598. 2677,
2693. 2754. . 2889. 2902.
. 4275. 4394.
;, . 4616. 4638, 4755.
. 4924. 4927. 5263, 5360.
. 5588. 5608. 5743,
* . 6225. 6267.
n gr . 6684. 6725.
ir bringen ſolches hierdurch zur öffentlichen
ſenntniß. Caſſel den 1. Juni 1886. : a.
Königlihes Regierungs-Präfipium.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 43,
(Iufertionsgebüheen für ben Raum Bee ae
Rebigirt bei Röniglider Regierung,
GaflelL — Sebrudt in ber Hof> und Waifenbauss Buhdhranderei
nn 2 8
Amtsblatt
der Königlidhen Hegierung zu Gaffel
—
Audgegeben Rümon den 9. Sn
Grund des Neihägeieges
om 21. beisser 1878.
399. - Die Königliche Kreishauptmanfchuit hat anf
Grund von-$. 11 und 8. 12 des NReihsgefege® vom
21. October 1878 das mit den Worten:
„Rürnberg, im März 1886.
Die vereinigten Schuhmacher Deutſch—
lands entbieten allen Eollegen, die dieſes
Dlatt empfangen, den beften Gruß!“
beginnende, im Berlag von W. Bod in Gotha und
Drud von W. Vockroth vafelbft erfchienene Flug—
blatt verboten.
Zwidan am 29. Mai 1886.
Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft.
Leonhardi.
400. Die hierſelbſt im Selbſtverlage des Verſaſſers
erfchienene und bei Martin Luther geprudte Schrift:
„Das fterbende Handwert oder das Yieb vom
armen Mann. Parodie zu Schiller'8 Glocke. Senfations-
er von Friedrich Friedel», wirb hierdurch auf
nd der 88. 11 und 12 des Geſetzes gegen bie
gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 verboten,
Erfurt ven 1. Imn 1886.
Der Regierung&-Präfident: von Brauchitſch.
Berorduungen und der
ſteiſerl. und KRönigl. Gentralbebörben.
401. Kür die Prüfung als Vorfteher an Taubitummen-
Anftalten ift Termin auf Donnerstag ben 19ten
Auguft d. 3. und folgenve Tage anberaumt werden.
Die rafung findet zu Berlin ftatt.
Die Melpungen zu verfelben find bis zum ljten
Juli d. 36. bei demjenigen Königlichen Previnzial-
Schultollegium, in deſſen Aufſichtelreiſe der Bewerber
angeftellt oder beichäftigt iſt, bei Einreihung ver in
8.5 ber Prüfungsordnung vem 11. Juni 1881 be
zeichneten Schriftftüde anzubringen; Bewerber, welche
nicht an einer Taubftummenanjtalt in Preußen thätig
find, lönnen ihre Meldung unter Führung des Nach—
weifes, daß folche mit Zuftimmung ihrer Vorgejegten
erfolge, bis zu dem angegebenen Termine unmittelbar
an mich richten. Berlin den 1. Juni 1886.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebizinal-
Angelegenheiten. Im Auftr.: de la Croix.
Berordunngen und Belauntmadhungen der
Königlichen Provinzials Behörden.
402. Dit Bezug auf 8. 2 ber Verordnung vom
30. Juni 1834 (Geſetz⸗ Sammlung Seite 96) wird
hierdurch befannt gemacht, daß in der Kreistagsfigung
genen
iſes Rinteln:
am 3. Mai d. 3. zu Mitgliedern be
der Kreisvermittelungsbehörbe des
I. Mitglieder:
1) Gutspäcter Jacobi zu Stau,
- Bürgermeifter Dobme zu Kleinenwieden,
3) Delonom Grupe zu Wierfen,
4) Oelonem Reinede sen. zu Kranfenhagen,
5) Oberamtmann Brandt zu Robenberg,
6) Delonom Heufer zu Bernfen;
I. Stellvertreter:
1) Delonom Oltrogge in Bedeporf,
2) Delenom Reimerbes in Fiſchbech,
ewählt worben find und daß wir diefe Wahl beftätigt
ao Gaffel den 29. Mai 1886.
Königlihe General-Gommiffion.
403. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Heſſen—
Naffau für pas Halbjahr vom 1. April bie 3Oſten
September 1886 find folgende Apoints gezogen werben:
1) Litt. A. a 3000 Mt.: Nr. 66. 545. 676. 714.
2) Litt. B. a 1500 Mt.: Nr. 18. 115. 262.
3) Litt. €. & 300 ME.: Nr. 108. 285. 462. 674.
752. 771. 781. 1032. 1100. 1131. 1929.
1954. 2104. 2306. 2827.
4) Litt. D. a 75 Ml.: Nr. 78. 208. 322. 484.
580. 625. 1069, 1385, 2085. 2177,
Die ausgelooſten Rentenbriefe, deren Berzinfung vom
1. October 1886 ab aufhört, werben den Inhabern ber»
jelben mit ver Aufforverımg gekündigt, den Kapital»
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe
um coursfähigen Zuftandbe mit ben dazu gehörigen nicht
mebr zahlbaren SZinscoupons Serie II Nr. 4 bie 16
nebit Talons vom 1. Tctober 1856 ab bei der Renten-
banffaffe bierfelbft in ven Bormittagsftumden von 9 bis
12 Uhr in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten
Rentenbriefe ift es geftattet, diefelben mit ver Poſt,
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenvem
—
ae Marlk, buchftäblib ....... Mark
Baluta Mb... zum 1....... 18.
digten Heſſen⸗ ‚Naffanifchen Rentenbrief .
ME Dies habe ich aus der Königlichen Rentenbant-
Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung.
(Ort, Datum und lnterfchrift.)-
—— Quittung über den Empfang ver Valuta,
—— ſtaſſe einzuſenden und die Ueberſendung
(obetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
art Koften des Empfängers, zu beantragen.
130
Schließlih machen wir darauf aufmerkjam, daß bie
Nummern aller gefünbigten rejp. noch rückſtändigen
Rentenbriefe durch die Seitens ber Redaction des
Deutfchen Reichs» und Königlich Preußifchen Staats-
ei ausg
br a A Monat Mit, als auch im Monat
November jeven Yahres veröffentlicht werden und daß
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gebachten
ene Allgemeine Berioojumger Ta,
Revaction zum Preife.von 25 Pfennigen bezogen werben.
kann. Münfter ven 18, Mai 1886.
Königlihe Direction der Rentenbanf
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heſſen⸗ Naſſau.
und 5 erster RR ber
en
404. Unter Bezugnahme auf unſere in Ausführung
der Hinterleguugs⸗ Ordnung vom 14. März 1879 er-
Laffene, in Nr. 72 Seite 448 fig. unjeres Amtsblattes
veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. Auguft 1879
wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß zufolge Verfügung des Herrn Finanzminifters vom
13. Mai d. 38. die Königlichen Regierungs⸗Hauptlaſſen
ji fortan auf Antrag ver Vornahme der unter 3b
unjerer obengebachten Belanntmachung bezeichneten Ge—
ſchäfte (Einziehung der Valuta für ausgeloofte oder
gekündigte Wertpapiere, Umtauſch von ſolchen Werth»
papieren, fowie Beihaffung neuer und Einlöfung fülliger
Zins» oder Dividendenſcheine) in Anſehung aller der-
jenigen Werthpapiere bezw. Zind« und Divivendenfcheine
zu unterziehen haben, über welche Beröffentlichungen
in den „Allgemeinen Berloofungstabellen» des Reichs-
und Staatsanzeigerd erfolgen. .
Den gedachten Kaffen it zugleich nachgelaſſen, fo-
weit die bezeichneten Gefchäfte nicht am Orte bewirft
werben können, fich der Vermittelung der Königlichen
Seehandlungs⸗Societät umb bei geringfügigen Beträgen
eined Bankhauſes zu bebienen, und jollen vie ent⸗
ſtehenden Koſten an Proviſion und Porto, ſofern die
Kaſſe nicht die Einforderung eines Vorſchuſſes für an⸗
gezeigt hält, von ven Betheiligten eingezogen bezw. aus
den eingelöjten Baarbeträgen entnommen werben.
Nah Beitimmung des Herrn Finanz - Miniſters
follen die vorftehenden Anordnungen bis auf Weiteres
auch auf die in Lehnss, Fideilommig- und Stiftungs-
fachen hinterlegten Maſſen, jedoch nur infoweit Uns
wendung finden, als es fich um bie Einziehung ber
Balıta für ausgeloofte und gefündigte Werthpapiere,
den Umtaufch folcher Werthpapiere und um bie De»
ihaffung neuer Zins» und Dividendenſcheine hanvelt
und als ferner Guratoren, welche mit biefen Geſchäften
betraut werben könnten, nicht vorhanden find,
Caſſel am 24. Mai 1886.
Königliche Regierung. Magdeburg.
%
ingen bierburch zur öffentlichen Keuntuiß,
alt Julius Shminde zu Hersfelb
zu 8.Schminde’fchen Familienftipenbiums
beitellt worven ift, und daß mit Ausübung der Batro-
matsrechte bis zu ſeiner im nächften Jahrte zu .
tenden Grofjährigfeit die verwitwete Frau Kaufmann
Schminde, Johanna Glife Franzisfa, geb. Kothe,
zu Sontra und der Pfarrer Schaub zu Herdfelo be⸗
traut ſind. Gaffel am 27. Mai 1886,
Königlide Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen.
und
icher und Rönigliher Be en
406. An Stelle des in Folge ver Kreisordnung vom
7. Yuni 1885 ausgefchievenen Lehrers Förter zu
Ginnheim tjt der Lehrer Stoppel zu Gichen zum
Vertreter der SKafjenmitgliever der Glementarlehrer-
Witwen- und Waifenfafje gewählt worben, ſodaß nun
mehr die Lehrer
Friedrich Wilhelm Heckmann in Fechenheim,
Andreas Heing in Rüdingen und
Balentin Stoppel in Eichen
zu bem zeitigen Kreisvorſtand der genannten Kaſſe ge-
hören. Gemäß $. 40 ver Statuten ber genannten
Kaſſe wird dies hiermit befannt gemacht.
Hanau am 4, Juni 1886.
Der Königlihe Landrat von Bismard.
Bacan 3 em.
407. Die katholifhe Schulitelle zu Nüders, mit
welcher neben freier Wohnung und Feuerung ein jähr-
liches Ginfommen von 780 Mark verbunden it, ift
durch Ableben des jeitherigen Stelleninhabers erlevigt
und foll bis zum 1. September db. 38. anderweit bes
fegt werden, Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre
mit den erforberlichen Zeugniffen verjehenen Meldungs⸗
geſuche Binnen 4 Wochen an ben Königlichen Yokalfchul-
infpector, Herrn Hülfspfarrer Weber zu Marbach,
oder an das Königliche Yanbrathsamt zu Hünfelo ein-
reichen. Hünfeld ven 28. Mai 1886,
Der BVorfigende
bes Königlichen Schulvorjtandes von Rückers.
Der Yandrath. 9. B.: Heydenreich, Kreisfecretair.
408. Die Lehrerjtelle zu Bründerjen, mit welcher
ein Dienfteinlommen von jährlid 810 Mark nebft
freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung verbunden
ift, joll wegen Erledigung durch den Tod des bisherigen
Stelleninhabers alsbald wieder beſetzt werben.
Dewerber wollen ihre Meldungsgeſuche au den Lokal⸗
ſchulinſpector, Herrn Metropolitanatsverwefer Ruppel
dahier, oder an den Unterzeichneten einreichen,
Wolfhagen am 2. Juni 1886,
Der Königlihe Schulvorſtand.
v. Buttlar, Landrath.
Hierzu als Bellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 45,
(Iufertiousgebügren fir ben Raum einer en:
Reidepfennig. — Belagehütten für } unb } Bogen 5
Dru 20
er 1 a 10 Reihe
Rebigirt bei Rönigliher Regierung,
GaffeL. — Gedrudt in ber Hofs und Waifenhgauss Buhhrnderei
Amtsblatt
der Königlichen Hegierung zu Gaffel,
M 28.
Ausgegeben Mittwoch den 16. Juni.
1886,
Inhalt des Reichs: Gejeyblattes.
Die Nummer 15 des Reichs-Gefekblattes, welche
vom 5, Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 1663 die Verorbnung, betreffend vie Berech⸗
tigung ber nieberlänbifchen Flagge zur Ausübung ber
beutjchen Küftenfrachtfahrt. Vom 1, Juni 1886; unter
Nr. 1664 die Belanntmachung, betreffend bie Ein«
fuhr von Pflanzen und bay Segenftänden bes
Gartenbaues. Bom 30. Mai 1886; und unter
Nr. 1665 die Bekanntmachung, betreffend die Zu—
laffungsfriften für ältere Waagen. Bom 29, April 1886,
Die Nummer 16 des Keichd-Ghefegblattes, welche
vom 8. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1666 das Geſetz, die Befteuerung des Zuders
betveffend. Vom 1. Juni 1886,
Inhalt der Gefeglammlung für die Königlichen
Preusiihen Staaten.
Die Nummer 17 der Gefeg- Sammlung, welde
vom 25. Mai 1886 ab im Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9130 das Geſetz, betreffend Abänberungen ber
firchenpolitifchen Geſetze. Vom 21. Mat 1886.
Belanutmahnngen auf Grund des Reichsgeſetzes
bom 21. October 1878.
409. Auf Grund der 88. 1 und 6 bes Geſetzes vom
21. October 1878 gegen die gemeingeführlichen Be-
ftrebungen der Soc
Namen „Arbeiterwahlverein® dahier gegründete
unb unter dem Borfig des Schreinergejellen Beter
Steinmet I. aus Trier beftehenpe Verein burch bie
unterzeichnete Landes » Polizeibehörde heute verboten
worben.
Gleichzeitig wirb auf die nachfiehenden SS. 17 und
18 des erwähnten Gefeges verwieſen.
Mainz den 10. Jun 1886.
Großherzoglich et Kreisamt Mainz.
üchler.
(Folgen die 88. 17 und 18 des Geſetzes vom 2iften
October 1878.)
ber
Bersrdunngen und
ſtaiſerl. und Rönigl. Ceutralbehorden.
410. Die am 1, Juli 1886 fälligen Zinsfcheine
ber Preußifhen Staatsfhulden werben bei ber
Staatsfchulden »- Tilgungstaffe — W. Taubenftrafe 29
bierfelbft —, bei der Keihsbank-Hauptlafie, fowie bei
aldemofratie ift ber unter bem
ben früher zur Einlöfung benugten Königlichen Kaſſen
un ReicheBanfanftalten Ati re Sn ab in
den gewöhnlichen Gefchäftsitunden eingelöft.
ie Zinsjcheine find, nach den einzelnen Schuld»
—* und Werthabſchnitten geordnet, den Gin
le Her mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
bie Stüdzahl und den Betrag für jeden Werth»
abſchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Einliefernden
Namen und Wohnung erjichtlich macht.
Wegen Zahlung ver am 1. Juli fälligen Zinfen für
die in das Staatsfhulpbucd eingetragenen Forde—
rungen bemerten wir, daß bie Zuſendung dieſer
Zinſen mittelſt der Poſt, ſowie ihre Guiſchrift auf
den Reichsbanf-Girofonten der Empfangsberechtigten
zwifhen dem 17, Juni und 8, Juli erfolgt; vie
Baarzahlung aber bei ver Staatsfhulden-Til«-
gungslaffe am 17. Juni, bei ven Regierung
Dauptlaffen am 24. Juni umd bei bem mit ber
Annahme direlter Staatefteuern außerhalb Berlins be-
trauten Kaſſen am 1. Juli beginnt,
Die Staatsfhulden-Tilgungsfafle ift für Die Zin®-
ahlungen werktäglih von 9 bis 1 Uhr, mit Aus»
* des vorletzten Tages in jedem Monat, am letzten
Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preufifcher Konſols erfuchen wir,
von den durch uns veröffentlichten „Amtlichen Nad-
richten über pas Preußifhe Staatsſchuldbbuch“ Kenntuiß
zu nehmen, von welchen die vernollftändigte zweite Aus»
gabe foeben erfchienen und durch jede Buchhandlung
für 40 Pfennig ober von dem Verleger 3. Guttentag
(D. Collin) in Berlin durch die Poft für 45 Pfennig
franlo zu beziehen ift.
Das Staatéſchuldbuch kann vom 1. Juli
1886 ab ſowohl von den Befigern 3hprojen
tiger, wie von benen 4prozentiger Nonjols
benugt werben.
Berlin ben 4. Juni 1886,
Hauptverwaltung der Staatsfchulvden,
411. Bei der heute In Gegenwart eines Notare
Öffentlich bewirkten 11. Verleofung von Schuldverſchrei⸗
bungen der vierprogentigen Staatsanleihe von 1365 A
find bie in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen
worden.
Diefelben werben den Beſitzern mit ber Auffor—
derung gelünbigt, die in dem ausgelooften Nummern
verjchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1887 ab
gegen Ouittung und Rüdgabe ver Schulpverfchreibungen
und der nach dem 1. Januar k. 3. fällig werdenden
Zinsfcheine Reihe V Nr. 7 und 8 nebſt Amweifungen
x
132
zur Reihe VI bei ber Staatsjchulden » Tilgungstaffe
bierfelbft, Taubenfiraße Nr. 29, zu erheben. =
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Bormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonit- und
Feſttage und ber letzten brei Geſchaͤftstage jeben Monats.
Die — geſchieht auch bei den Regierungs⸗
Hauptlaffen und in Fr a /M. bei ber Sreisfaffe.
Zu dieſem Zwede können die Schulbverfchreibungen
nebjt Zinsfcheinen und Zinsfcheinanmweifungen einer biefer
Kaffen ſchon vom 1. December db. I. ab eingereicht
werben, welche fie ber Staatsfchulven - Tilgungskaffe
zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feitftellung
die Auszahlung vom 1. Januar 1887 ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wirb
vom Kapitale zurücdbehalten,
Mit dem 1. Januar 1887 Hört pie VBerzinfung
der verlooften Schulbverfchreibungen auf.
Zugleich werben bie bereit früher ausgelooften,
auf der Anlage verzeichneten, noch rüldjtändigen Schuld⸗
2 verfchreibungen wieberholt und mit dem Bemerken aufs
erufen, daß bie Verzinſung berfelben mit dem Tage
{hrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsfchulden-Tilgungslaffe kann fich in einen
Schriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfchreis
bungen über vie Zahlungsteiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werben von ben
obengebachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin den 1. Yuni 1886.
Hauptverwaltung ver Staatsfhulben.
412. Aus ver unter dem Namen „Iacob Sal ing'ſche
Stiftung» für Stubirende der Königlichen Gewerbes
Akademie, jegt Fach-Abtheilung III und IV der König.
lichen technifchen Hochſchule in Berlin, begründeten
Stipendien» Stiftung iſt vom 1. October d. 38. ab
ein Stipendium in Höhe von 600 DIE. zu vergeben.
Nah dem durch das Amtsblatt der Königlichen
Regierung zu Potsdam vom 9, December 1864 ver-
öffentlichten Statute find die Stipendien dieſer Stiftung
von dem früheren Vtinifterium für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten und nachdem das technische Unterrichts⸗
wefen vom 1. April 1879 ab auf das Reſſort des
Minifteriums der geiftlichen ꝛc. Angelegenheiten “über:
gegangen tft, von bem Minifter der geiftlichen, Unter-
richts- und Mebizinal- Angelegenheiten an bedürftige,
fähige und fleifige, dem Preufifchen Staatsverbande
angehörige Stubirenbe der genannten Anftalt auf vie
Dauer von brei Jahren unter denfelben Bebingungen
zu verleihen, unter welchen die Staats-Stipendien an
Stupirende biefer Anjtalt bewilligt werben.
Es fünnen daher nur folche Bewerber zugelaffen
werben, welchen, wenn fie die Abgangsprüfung auf
einer Gewerbefchule abgelegt haben, das Präpifat
„mit Auszeichnung beftanden“ zu Theil geworben ift,
oder, wenn fie von einer Realjchule oder einem Gym—
nafium mit dem Zeugniß der Reife verfehen find,
zugleich nachzumeifen vermögen, daß fie fich durch
vorzügliche Leiftungen und hervorragende Fähigkeiten
ausgezeichnet haben,
Dewerber um das vom 1. Dftober d. 9. ab zu
vergebende Stipenbium werben aufgeforvert, ihre des⸗
fallſigen Ge an biejenige Königliche Regierung
refp. Lanboroftei zu richten, deren Verwaltungsbezirte
fie . Gluck Feen var
- Dem Gefu ufügen:
3) ber Geburtsfchein, *
2) ein Gefunbheitsatteft, in welchem ausgedrückt fein
muß, baf der Bewerber die körperliche Tüchtigleit
für die praktiſche Ausübung bes von ihm er»
wählten Gewerbes und für bie Anftrengungen
bes Unterrichts in ber Anftalt befike,
3) ein Zeugniß ber Reife von einer zu Entlaffungs-
Prüfungen berechtigten Gewerbe» oder Realſchule
ober von einem Gymnaſium,
4) bie über die etwaige praftifche Ausbildung des
Bewerbers fprechenden Zeugniffe,
5) ein Führungs-Atteft,
6) ein Zeugniß ver Ortsbehörde refp. des Vormund⸗
fchaftsgerichts über die Bepürftigleit mit fpecieller
Angabe ver Bermögensverhältniffe des Betverbers,
7) die über bie militairifchen Berbältniffe des Bes
werbers fprechenden Papiere, aus welchen hervor»
gehen muß, daß die Ableiftung feiner Militair-
pflicht feine Unterbrechung des Unterrichts her⸗
beiführen werde,
8) falls der Bewerber bereit Stubirenber ver Ge-
werbe» Afademie bezw. ber III. und IV, Fach—
Abtheilung der hieſigen Königlichen technijchen
Hochſchule ift, ein von dem Rector der Anftalt
auszuftellendes Atteſt über Fleiß, Fortfchritte
und Fähigkeiten des Bewerbers.
Berlin ven 24. Mai 1886.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mebicinal-
Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.
Verordnungen und Belauntmachungen der
Königlichen Provinzial= Behörden,
413. Seine Majeftät der Kaiſer und König haben
mittelft Allerhöchſter Ordre vom 17. März I. 38. dem
neuerrichteten ftaatlihen Gymnaſium hierfelbjt ven Namen
„WilhelmsGymnaſium“
und dem bisherigen „Lyceum Fridericianum“ Bier-
felbft ven, Namen
„Friedrichs -Gymnaſium“
beizulegen geruht.
Es wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Caſſel den 8. Juni 1886.
Königlihes Provinzial-Schullollegium.
en und Welsuntmadhungen ber
ichen Regierung,
414. Des Könige Majeftät haben mittelft Aller
höchſten vom 17ten v. Mis. auf Grund des
8. 4 der Kurheſſiſchen Gemeinde-Orbnung vom 23ſten
October 1834 Ar genehmigen gerubt, daß bie Parzelle
Karte 8, Nr. 45/1. mit 7,0352 ha aus bem Gemeinde»
bezirk Flörshain, Kreifes 343 ausgeſchieden und
dem forſtfiskaliſchen Gutsbezirle Oberförſterei Mengs⸗
berg, Kreiſes Ziegenhain, einverleibt werde.
Gaffel am 7. Zuni 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Inner.
Bezeichnung
bes Lieferungs⸗
1
2
8
4
5
6
7
8
9 175
10 175
11 1165
12 165
13 235
14 2135
15 2135
16 2135
17 2121
18 2121
19 2121
N 2130
21 230
230
1175
1187
passus 6 alin. 5 der Inſtru
—* ——— Geſetzes vom 2. Sep
werben bie — Durchſchnitts·
en x
ctiom zur
ji
Königliche Regierung, Abtheilung bes —
und Belauutmach ——
Au und Königliher Behörden,
416. Die Gerichtsferien beginnen am 15. Yuli und
enbigen am 15. September d. 3. Während ver Ferien
werben nur in Ferienfachen Termine abgehalten und
Entfcheivungen erlaffen.
erienfaden find:
5 Stroffachen:
Arreſtſachen und bie eine einftweilige Berfügumg
betreffenden Saden;
N Mep- und Marktfachen;
4) Streitigfeiten zwifchen Vermiethern und Miethern
von Wohnungs und anderen Räumen wegen
Meberlaffung, Benugung und Räumung berjelben,
138
des 5. 9 Nr. 3
die ber
fowie wegen Zurüdhaltung der vom Miether in
bie Tiethorkume eingebt — Sachen;
8 Wechſelſachen;
Bauſachen, wenn über Fortſetzung eines ange⸗
fangenen Baues geſtritten wird.
Auf das Mahnverfahren, das Zwangsvoll-
ftredungsverfahren und das Concursverfahren
find die Ferien ohne Einfluß.
Auch auf die a Ten ber nicht freitigen
Gerichtsbarteit, Grundbuchſachen find bie
Ferien ohne Einfluß. Die Bearbeitung ver Bormunb-
ſchafts⸗ und Nachlaß ſachen fann während ber Ferien
unterbleiben, ſoweit das Bebürfniß einer Befchleunigung
nicht vorhanden ift.
Gaffel ven 8. Juni 1886,
Der Oberlandesgerichts- Präfivdent Consbruch.
417. Wir haben auch in dieſem Jahre wieder eine
Nahmweifung über diejenigen feſten Rundreiſebillets
herausgegeben, welche auf Stationen unjeres Bezirks
aufliegen, ober welche durch Retourbillets mit verlän«
gerter Gültigleitsdauer von den Hannoverfchen Stationen
aus nugbar gemacht werben Können. In biefer Nach»
weifung, welche bei jeder Billet- Exrpebition unferes
Bezirks zu dem mäßigen Preife von 20 Pfennig bes
zogen werben kann, find auch bie Beftimmungen über
bie combinirbaren nen mitenthalten.
Hannover den 7. Juni 188
Königliche — Dliseliin.
418. Mit dem 15. Juni d. 938. beginnt bie birecte
Perfonen- und Gepädabfertigung zwifchen Braunfchweig,
Gaflel, Hildesheim, Hameln, Hannover, Paderborn,
Lippftabt, Bücebung, inden, Osnabrüd, Celle, Har-
burg und Verben eimerfeits und Norderney über Norben
bezw. Borkum über Emden amvererfeitt. Diefelbe
fließt mit dem 30. September d. 8.
Das Nähere ift bei F Billet⸗Expeditionen ber
vorgenannten Stationen zu —
Hannover den 9. Juni 1886.
Königliche —
419. gu: Grleichterung des Beſuchs ber Jubiläums»
Kunst» Ausftellung in Berlin werben auf ben bies-
feitigen wichtigeren Stationen und Anotenpunften am
l4ten und 28ften jeven Monats befondere Retourbillets
II. und III. Claffe zu ermäßigten Preifen und mit
Stägiger Gültigleitsdauer zu allen —— — Zügen,
welche die betreffende Wagenclaffe führen, ausgegeben.
Um auch den Heineren Stationen bie obige Fahr»
he umenden, ift bie Einrichtung getroffen,
daß die Gültigkeit der auf benfelben nach einer ber
vorliegenden — ber Berliner Retour-
bilfet8 an ben genannten ep gelöften gewöhnlichen
Retourbilfets ebenfalls auf 8 Tage verlängert wirb,
wenn bie Inhaber derfelben auf der Tegteren Station
fih ein Ausftellungs-Retourbillet nach Berlin löſen.
Das Nähere ift bei ven Billet-Erpebitionen zu er-
fahren. Hannover ven 10. Yuni 1886.
Königliche Eifenbahn-Direction,
A
420. Die Pfarrftelle zu Kirchlotheim in bem
Delanate Vöhl ift in Folge Berjegung ihres bisherigen
Inhabers erledigt.
Geeiguete Bewerber um biejelbe haben ihre Mel»
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres
Glaffenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Gaffel ven 25. Mai 1886,
Königliches Conſiſtorium. Weyrauch.
421. Bewerber um die erledigte, mit einem compe⸗
tenzmäßigen Einkommen von Mark nebſt freier
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene
Zte Schulſtelle zu Helmarshauſen wollen ihre mit
den vorgeſchriebenen Zeugniſſen verſehenen Meldungs—
geſuche binnen 4 Wochen an den Schulvorſtand von
Helmarshaufen zu Händen des Landraths zu Hof—
geismar einreichen,
u ee am 5, Juni 1886.
Der Königliche Schulvoritand von Helmarsbaufen,
J. 8: Wider, Kreisſecret.
422, Bewerber um die erfebigte erfte Lehrerſtelle in
Marköbel, mit welcher ein ——— von 840 Mart
nebſt freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung ver-
bunden iſt, werden aufgefordert, ihre deshalbigen mit
den nöthigen Seminar- und ſonſtigen Zeugniſſen ver-
ſehenen Meldungsgeſuche binnen drei Wochen bei dem
Schulvorſtand einzureichen.
Namens des Schulvorſtandes in Marköbel:
Der Königlihe Lanpratb Graf Bismard,
Berional = Ehronit.
Ernannt: ver Telegraphenjecretair Niemann in
Gafjel zum Ober-Telegraphenfecretair,
der Landmeſſer Auguſt Spangenberg zu Gaffel
zum Vermeſſungs-Reviſor,
ber frühere Oberfeuerwerfer Louis Fengefiſch
unter dem Vorbehalte des Widerrufs zum Rentmeifter
zu Zierenberg,
ber frühere Sergeant Friedbrih Wilhelm Werner
von der 11. Compagnie — — Nr. 97
zum Schugmann bei der Königlichen Polizei-Berwaltung
in der Stadt Hanan,
der Rechtscandidat Schulin — Referendar,
der a rege: werd Zufall zum Gefangen-
aufjeher bei dem Gerichtsgefängniß in Hanau.
Verſetzt: der Regierungsratb von Lavergne—
Peguilhen von Arnsberg,
der Regierungsrat) von Kiging von Cöslin,
der Regierungsaffellor von Somnig von Schleswig,
ber Regierungsafjeilor Dr. von Bonin von Stettin
an die Regierung zu Caſſel,
ber Referendar Berninger im ben Oberlandes—
gerichtsbezirt Kiel,
134
ber Referendar Dr. jur. Eramer in ben Ober-
(anbesgerichtsbezirt Gelle,
ber Gerichtöfchreiber, Secretair Glagel in Neu-
fir an das Amt: t in Burghaun.
ge Boftfecretaie Klief & von Wabern (83. Caſſel)
nad Oſterode for)
der Poftfecretair Brauner von Frankfurt (Main)
nah Wabern,
ber Wegebauauffeher Berner zu Homberg nad
Gemünden,
Angenommen: ver Feldmeſſer und SKatafterfuper-
numerariatdanwärter Alerander Maske als SKatafter-
fupernumterar.
Aus dem Juftigdienfte ausgefchieden: der Ge-
richtsaſſeſſor Dr, jur. — —— in Folge der
Allerhöchſten Beſtätigung feiner Wahl als Stadtſyndilus
in Hameln.
Entlafjen: der Gerichtsjchreiber, Secretair Goregfi
in Burghaun in Folge feiner Uebernahme in den Bezirk
bes Oberlanbesgerichts zu Breslau,
ber Wegebauauffeher Kuh! zu Gemünden auf feinen
Antrag aus ftändifchen Dienſten.
In den Ruheſtand verjegt: die Förfter Horm zu
Atenbrunslar in der Oberförfterei Feldberg,
Meifter zu Thalhof in der DOberförfterei Marjoß,
Hofmann zu Thiergarten in der Oberförjterei
Thiergarten,
Gngelbab zu Widenrove im ber Oberförjterei
Rottebreite,
die Wegewärter Dehmer zu Orb und Schneider
zu Langendiebach
mit Penfion vom 1. Yuli d. 9. ab,
Berliehen: dem Gerichtsjchreiber bei dem Yanb-
gericht in Marburg, SKanzleirath Fischer bei feinem
Uebertritt in ven Ruheſtand der Rothe Adler-Orden
4r Claſſe,
dem jeitherigen Pfarrwerwejer zu Löhlbach, Luthe-
rijche Claſſe Frankenberg, past. extr. Mar Yift bie
bafige Pfarrjtelle definitiv.
Geftorben: ver Gerichtsviener Yeiß bei dem Ober-
lanvesgericht in Caſſel.
Zum Stanbesbamten ijt ernammt worden: der Lehrer
Engelbrecht zu Giefelwerver; zu Standesbeamtenitell»
vertretern: ber Sciffsbauer Friedrich Tute daſelbſt
und der Secretär und Eontroleur Wilhelm Mette je
Merrxhauſen für die gleichnamigen Stanbesamtsbezirke,
An Stelle des aus dem Gemeinbenmte geſchiedenen
Jacob Rüger dr zu Langendiebach hat das Gemeinbe-
rathsmitglied Philipp Jacob Wörner daſ., Stellver-
treter des Ortsvorftandes, die Gejchäfte des Stellver-
treterd des dafigen Standesbeamten übernommen,
Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 47,
ertion ben R einer ni —
One fi Na He da Sr — — ů
Rebigirt bei Rönigliher Regierung,
Safjel. — Gedruct in ber Hofs und Waiſenhaus⸗Buchdrucerei
Derzeichniß
der in der LIten Verlonfung gezogenen, duch die Bekanntmachung der unterzeichneten Haupt-
verwaltung der Staatsjhulden vom 1. Juni 1886 zur baaren Einlöfung am 1. Januar 1887
gekündigten Schuldverfchreibungen der
Stantsanleihe vom Jahre 1868 A.
! Abzuliefern mit Zinsfcheinen Reihe V Rr. 7 und 5 und Unmweifungen zur Abhebung ber Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rthlr.
19 517 bi8 520. 522, 523. 1981 bis 1986. 2235 bis 2240. 2407 bis 2412. 2507 bis 2512, 3487 bis
3490. 3653. 3654. 5122 5i85127. 6606 bis 6611. 6660 bis 6665. 6762 bis 6767. 6858 bis 6863.
7140 bis 7145. 7278 bis 7283. 7320 bie 7325. 7410 bis 7421. 7806 bis 7811. 7992 bis 7997.
8562 bis 8567. 8652 bis 8657. 8838 bis 8843. 9115 bis 9120, 10006 bis 10011. 10050 bis 10055.
10083 bis 10088. 10196 bis 10201. 10513 bis 10518. 10561 bis 10566. 12034 bis 12039. 12514 bis 12519.
12717 bie 12722, 12926 bis 12931. 13343 bis 13348. 13475 bis 13480. 13839 bis 13844,
Summa 210 Stüd über 210 000 Rthlr. = 630 000 Marl.
Lit. B. zu 500 Rtöle.
7 61 bis 72. 384 bis 395. 434 biß 442, 444. 446. 447. 871 bis 878. 880 bi8 883, 1347. 1354 biß 1358. 1361
bis 1363, 1366 6i8 1368. 1496. 1497. 1545 bis 1551. 1557 biß 1559. 2204 bis 2215. 2390 bis 2401. 2450
bis 2461. 2548 bis 2559. 2715 bis 2726. 2739 bis 2750, 4231 bis 4242, 4735 bis 4746, 4807 bis 4818,
5143 bis 5154. 5239 bis 5250. 5287 bis 5298. 5407 bis 5418. 5539 bis 5550. 6200 bis 6211. 6224 bis
6235. 6488 bis 6499, 7191 bis 7202. 7289 bis 7293. 7316 bis 7322. 8155 bis 8157. 8159 bis 8167.
8193 bis 8196. 8198 bis 8205. 8437 bis 8441. 8443 bis 8449. 8679 bis 8687. 8689 bis 8691. 10140 bis
10151. 10200 bis 10223. 10308 bis 10319. 10488 bis 10499, 10680 bis 10691. 10836 bis 10847. 10980 bis
10991. 11040 bis 11063, 11400 bis 11411, Summa 480 Stüd über 240 000 Rthlr. — 720 000 Marl. |
| | Lit. ©. zu 300 Rtöle. |
7 818 bis 837. 2205 bis 2224. Summa 40 Stüd über 12 000 Rthlr. = 36 000 Marl. |
Lit. D. zu 100 Rthlr.
9 540 bis 599. Summa 60 Stüd über 6 000 Rthlr. = 18.000 Marl.
Lit. E. zu 50 Rthlr.
9 154 bis 168. 160 bis 165. 167 bis 170, Summa 15 Stüd über 750 Rthlr. = 2250 Mart.
Zufammen 805 Stüd über 468 750 Rthlr. = 1406 250 Mark.
Berzeichuik
hr
Verzeihniß
der aus früheren Verloofungen noch rüdjtändigen Schuldverfchreibungen ber en vom Sabre 18684.
2. Berloofung. !
Gelũndigt zum 1 Juli 1882, Abzuliefern mit Sinsfheinen Reibe v Nr. 8/ 8 uub Unmeifungen zur Reihe V
Lit. E. zu 50 Rthlr. 9 285. 86.
5. Berloofung.
Gekünbigt zum 1. Januar 1884. Wbzuliefern nur mit Finsfcheinanmweifung zur — V.
Lit. C. zu 300 Rthle. M 14693. —
6. Verlooſung.
Gekundigt zum 1. Juli 1884. Abzuliefern mit Ziusſcheinen Reihe V Nr. 2/8 und Auweiſung zur Reihe v1.
| Lit E. zu 50 Rihlr. M 535.
7. Verlooſung.
Gekünbigt zum 1. Januar 1885. Mbzuliefern mit Zinsſcheinen Neihe V Nr. 3/8 und Unweiſungen zur Reihe VI.:
1000 Rthle. „19 16 bis 18. 135. 237. 76. 9. 1494. 96. 4966. 12735. 36.
5 » +38 416. 18. 782. 86. 2203. 7044. 4
17 661. 1837 bis 39. 49 bis 52.
.Mẽ 758. 60. 61. 77. 79.
M 324. 31. 35. 39. 40,
=
*
*
*
*
.»
>
>»
8. Verlöofung.
Gefünbigt zum 1. Juli 1885. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 4/8 unb — gur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rihle. „AP 19. 49.50. 1020. 601.2.725. 3368. 5982 : 10507.12 12690. 92. 94.
»B. » 500 » .A%7 240. 302. 13, 7106. 10. 13. 8559. 64. " 121
» D. » 100 » .A2 419. 31. 48. 49. 53. 54. 66. 59. 59. 69 bis 73.
BE E.» 50 » .A7 7.11.17. 18. 20bis 22. 24. 29. 30. 40. 43 bis 45. 47. 48. 54. 58. 59. 66. 72.
®. Verloofung.
Betänbigt zum 1. Januar 1886. Wbzuliefern mit Yinsfcheinen Reihe V Nr. 5/8 und Unmelfingen zur Meihe VL
Lit. A. zu 1000 Rtölr. F 1660 bis 62 2258 3202.3. 10795. 12117. 290 bis 93. 328 bis 33. 544. 684. 853. 54. 60.
- B. » 500 » .A# 170.201.936.42.43. 3777.967. 4023. 7024 6i827.29.32. 641. 9166i819.21 bie25. 8252
-U» 300 » 7 1526 bis 34. 36. 37. 41.
| *D. » 100 » .A8 477.78. 82. 84. 91. 94. 99. 501 bis 3. 8.12 14 15. 18. 19. 25. 27. 29. 32.
i-»E >» 50 » AB 138. 4.48.51.
; Wegen ber in ber 10tm Verloofung gezogenen Schuldverfchreibungen fiehe das Verzeihniß vom 2. Degember :1885.
|
| Berlin, den 1. Juni 1886.
Königliche Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
| Sydow.
J
—— — —
Berlin, gebrult in ber Meigäbruderri
23
135
Zu Amtsblatt
; der Rönislihen Negierung an Gaffel
1886.
Ausgegeben Mittwoch den 23. Juni.
taaten.
Die Nummer 18 ber Gefek- Sammlung, welche vom
10. Zuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
enthält unter
Nr. 9131 das Geſetz zur Abänderung des Geſetzes,
betreffend die Landeskreditlaſſe in Gaffel, vom 2öften
Deceniber 1869 (Geſetz Samml. S. 1279). Bom
10, Mat 1886; unter
Nr. 9132 ven Allerhöchſten Erlaß vom 5. Mai
1886, betreffend die Llebermeifung des Weteorologifchen
Inftitufs zu Berlin aus dem Reffort des Miniftertums
des Innern in dasjenige des Winifteriums ber geift-
lichen ꝛc. Ungelegenheiten; und unter
Nr. 9133 vie Verfügung bes Juſtiz-Miniſters, be-
treffend die — des Grundbuchs? für einen Theil
des vn bes Amtsgerichts Pinneberg. Vom 2Bjten
Mai 1886,
Die Nummer 19 der Gejeg- Sammlung, welche
dom 12. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ger
langte, enthält unter
Nr. 9134 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, ber
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirke der Amtsgerichte Bremervörde und Oſten.
Bom 4. Yuni 1886,
Die Nummer 20 der Befet -« Sammlung, welche
vom 16 Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
fangte, enthält unter
Mr. 9135 den Allerhöcften Grlaß vom 19, Mai
1886, betreffend die Errichtung eines befonveren Ston-
ſiſ toriums für die Provinz Weſtpreußen.
Belanutmahnngen Pe des NReichsgeſetzes
vom 21. Detober 1878.
4233. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge
bracht, daß der „Berein zur Wahrung der Im
tereffen ver Tapezierer Berlins“ einſchließlich
der mit der Herausgabe des Fachblattes „Tapezierer-
Zeitung“ befaßten —— eh nah 8. 8.
des Bereinegeſetzes vom 11. März 1850 vorläufig ge
ſchloſſen iſt.
Jede fernere Betheiligung an dieſem Vereine ober
etwaige Neubildungen, weiche ſich ſachlich als Fortſetzung
deſſelben darſtellen, wird nah 8. 16 a. a. O. mit
zn... von 15 bis 150 Mark oder Gefängnifitrafe
von 8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt.
Berlin, den 17. Juni 1886,
Königliches — ————
von Richthofen.
424. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber Soylaldemoktatie
vom 21. Oftober 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen
ſtenntniß gebracht, daß pie Druckſchrift:
Sozialdemokratiſche Bibliothel VI So—
zialpolitiſche Borträge von Joſef Dietzgen.
1) Rational ⸗Oeldnomiſches. 2) Die bürgerliche
Geſellſchaft. Hottingen- Züri. Verlag der Bolls—
buchhandlung. 1886,
nach $. 11 des gebachten Geſetzes durch den Unler⸗
zeichneten von Yanbespolizeimegen verboten worben iſt.
Berlin, ven 17. Juni 1886,
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
425. Auf Grund des $. 11 bes Meichögefehes vom
21. October 1878 gegen die gemeingefährlichen Bes
ftrebungen ver Soztalvemofratie hat das unterzeichnete
Großherzogliche Kreisamt die Nr. 24 der „Staats.
bürgerin“, Organ für vie Intereffen der Arbeiterinnen
und der Gentral » Sranlen » und Begräbnißlaffe für
Frauen und Mäbchen in Deutjchland, verboten und
das fernere Erjcheinen bes gebachten Blattes, welches
feitger von C. Ulrich er gebrudt und verlegt
wurbe, imterfagt.
Offenbach. ven 15. Juni 1886,
kei > Kreisamt. Hallwachs.
4 Ordre
426. Anf den Bericht vom 5. d. Mis. will Ich
bem .. wen: oe Kommunalland-
tage des Regierungsber el Au
der 88. 35, 38. 44, 45, 64 mb 66" der Freie
erbnung für die Provinz Heſſen -Nafſau vom 8, i
1885 beſchloſſenen Bezirksſtatute vom 2, d. Mio. Meine
Genehmigung hierdurch ertheilen.
Neues Palais ven 6. Juni 1886,
Wilhelm.
Kür den Minifter des Innern. von Goßler.
An den Minifter des Innern,
Statut
für den Bezirleverband des Regierungsbezirks Gaffel
zur Ansführung ver 88. 35, 38, 44, 46, 64 mb 66
ber Provinzialorbmmg ber Provim Heffen- Raffaı,
8.1. Der Lanbesausfhuß befteht außer bem Vor-
figenden und dem Pandes-Director aus neun (9) Mit-
gliedern.
8. 2. Wer jedes der 9 gewählten Mitglieber ift
ein beftimniter Stellvertreter zu wählen, welcher, falle
die Behinderung bes betreffenden Mitgliedes vor Be»
ginn der Sitzung eintritt, für bie ganze Dauer ber
er
136
betreffenden Sitzungsperiode einberufen. wird. Tritt
eine Behinderung erft während einer Gigungeperiobe
ein, fo Hat nur auf befonveren Beſchluß des Landes⸗
aineſchuffes bie Einberufung des Stellvertreters zu
.3. Virqh ben Kommunallandtag werben, außer
dem er Beh unb ben es he nad) 8. 66
— inzial ⸗/Ordnung zugeordneten oberen Beamten
jiebe_$..4 — noch die Mitglieder der, nad $. 1
des durch Allerhöchften Erlaf vom 28. Januar 1869
ehehmigten Reglements zur Verwaltung des jtänbifchen
Schapes 6 beftimmten Kommifjion und der Director ber
Landeskrebitlaffe gewählt, während ber Landes Aus-
ſchuß alle übrigen Beamten des Bezirls-Verbandes zu
ernennen bat,
En Dem Landes» Director werben zur Mit:
irn
bei Erledigung der Gejchäfte ber —
kung bes Bezirks» Verbandes, infoweit es bas
Banefuig erforbert, bis zu vier obere Beamte, darunter
zur ‚Bearbeitung der Wege- und fonftigen Baufachen
. oberer — Beamter mit berathender Stimme
* ie oberen Beamten führen mit Aus—
me * techniſchen Beamten, welcher den Titel
— Baurath“ erhält, ven Titel „Xanbesrath“
.5. Der Lanbes andes-Ausihuß ift befugt, Grund che,
im Eigenthum des Bezirks ⸗Verbandes oder von
Anftntten befjelben ftehen, zu veräußern, falls dieſelben
nicht über einen Hectar groß find und feinen höheren
Werth Sechs lauſend IM haben.
u . Urkunden und Vollmachten, mitteljt deren
ber Bezirls· Verband Berpflichtungen übernimmt, werben,
wenn fie bie Bezirks > Anftalten, ‚bie Landftraßen» und
Landwegebau - Verwaltung, das Yanbarmenwejen, bie
Fürforge für verwahrlofte Kinder, die Unterftügung
von milden Stiftungen und Wopfifätigleits - Anftaiten,
fowie kunſtgewerblichen und landwirthſchaftlichen Lehr⸗
Anſtalten bezw. ven Unterhalt von Pfleglingen in ſolchen,
die Förderung von Kunft und Wiſſeuſchaft und bie
Verwaltung der befonderen Nebenfouds, als: Vieh—
feuchen«, Meliorations- und Referve» Fonds betreffen,
rechtsgültig für den Bezirke-Verband von dem Yandes-
Director unter Beivrüdung feines Amtsſiegels voll-
* en. Ausgenommen hiervon bleiben Urkunden, welche
auf bie Veräußerung over ben Erwerb von ſolchen
—26 und Immobiliarrechten beziehen, vie einen
größeren Werth als Schstaufend Mark haben,
Ueberfteigt im einzelnen Falle ver Werth einer für
ven Bezirls⸗Verband zu übernehmenden Verbindlichleit
ben Betrag von 6000 Mark — Sehstaufend Markt —
fo ift die Urkunde vom Landes » Director und einem
ber ihm nach $. 4 dieſes Statuts- zugeordneten oberen
Deamten zu ——
unngen uud
ſtaiſerl. und niet. ee
4272. Auf Grund des im Reichd- und Staats-
Anzeiger vom. 10. April d. 3. (Nr. 87) veröffentlichten
Allerhögften Erlaſſes vom 30. März d. 3. will ich
die mir nach der Allerhöchſten Orbre vom 21. Februar
1845 (Yuftig- Minifterial» Blatt S. 70) gegenwärtig
zufteheube Befugniß zum Erwerbe unbewegliher Sachen
für den Staat im Bereiche der allgemeinen Bauver⸗
—— auf die —— —— Praſidenten
zw
Kön
—E a 1 Mar und ung”
Königlichen Ober » Präfiventen der Provinzen Weit
preußen, Schlefien, Sachſen und ver Rheifptebi *
Chefs ber bezw. Weichjel-, Over-, Elbe⸗ und
ftrom · Bauverwaltung, innerhalb ihrer bisherigen. Zur
ftändigfeit mit der Wirkung übertragen, daß biefe
Behörden fortan Dritten gegenüber zum felbftftändigen
Abſchluß der begüglichen Verträge und zur —*
nahme der Auflaſſungs-Erllärung allgemein gt t
find, ohne daß es dazu meiner befonberen Öenehmigun
_— Berlin ven 11. Mai 1886.
Der Minifter ver öffentlichen Arbeiten. Mahbach.
Verordnungen und Belauntmachungen der
Königlichen —
Auslooſung von Renten —— der a Fri,
—— Ms Do ei 2 April bis
eptember inb folgende Apoiuts en des
1) Litt. A. & 3000 Wi: 9 66. So" 676. 714,
2) Litt. B. a 1500 Mf.: Sa. 18: 115. 262.
3) Litt. C.& 300 ME: Nr. 108. 285. 462. 674.
752. 771. 781. 1032. 1100. 1131. 1929.
1954. 2104. 2306. 2827.
4) Litt. D. a 75 Ml.: Nr. 78. 208. 322, 484,
580. 625. 1069. 1385. 2085. 2177.
Die elooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom
1. October 1836 ab aufhört, werben ven Inhabern ber-
felben mit der Aufforberung gekündigt, ven Kapital
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe
im coursfähigen Zuftande mit ven dazu rg nicht
mehr & ahlbaren Zinscoupons Serie II 4 bis 16
nebit Talons vom 1. October 1886 ab bei ber Renten-
banftafje hierſelbſt in ven Bormittagstunden von 9 bie
12 Uhr in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden Inhabern ber gelünbigten
Rentenbriefe ift ed gejtattet, dieſelben mit ber
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenbem
Ben
KERN Marl, a Ten
Baluta fürd.. zum 1
Be Heffen-Raffanifchen Rentenbrief .
IE babe ich aus ver Königlichen Rentenbant-
Reife in Münfter erhalten, worüber dieſe Duittung.
(Ort, Datum und Unterfchrift.)«
—— Quittung über den Empfang der Valuta,
— dachten Kaſſe einzuſenden und die Ueberſendung
eldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
* Koſten des Empfäng ers, zu beantrage
Schließlich machen —* — aufmer — daß die
Nummern a gefünigten reſp. ug rüdjtänpigen
Rentenbriefe durch vie Seitens der Nebaction des
Deutſchen Reichs- und Königlich Preußiſchen Staats-
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs-Ta-
—5* —
187
Bene ohl im Monat Mai, ale auch im Monat
gib Bahres veröffentlicht werben und baß
Stüd. viefer Tabelle bei der gebachten
—* zum Preiſe von 25 — bezogen werden
fann, „„Münfter ben 18, Mai 1886.
Enigliche Direction * Rentenbant
für die. Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz unb bie
Previnz Heſſen⸗ Naſſau.
up: —— —— des Bundesraths vom
13. Mai b. 8. 285 ver Protofolfe), betreffenb bie
Abänderung * — — — und die Ein-
führ einheitlicher Formulare zu Begleitſcheinen,
en wir im Auftrage bes Herrn Finanz» Minifters
mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Keuntniß,
daß die Mufterformulare für die neuen Begleiticheine
bei den Amtsjtellen eingeleden werden fünnen,
Gafjel, den. 15. Juni 1886,
Königlide Provinzial-Stener-Direction,
IL Die PBeitimmungen des Begleiticheinregulativs
ariatnE bes Bundesraths des Zollvereing vom 20, De⸗
cember 1869, $. 158 der Protofolle), werben, wie
folgt, obgeänbert,, beziehungsweife ergänzt:
» "Der Tegte Abſatz des 8. 1 erhält folgende Faffung:
„Die Einrichtung dieſer Begleitjcheine tft aus ven
anfiegenven Muftern A. B. und ©. zu entnehmen.”
- 2) Der 4. Abſatz des 8. 6 erhält folgende Faſſung:
„Außerdem ift in dem Meviiionsbefimbe die
Tarifnummer, welcher die Waaren angehören, jo»
wie die Nummer bes ftatftischen Waarenverzeich-
niſſes anzumerten.“
3) Der 8. 7 erhält —— Faſſung:
„Die Ausfertigung ——— I erfolgt
nach dem Mlufter E und
a, durch Ausfülmg ber ni Die 1 bie u und
I53 nach Anleitung ber. Brobeeintragung 1 für
zu. ‚der betreffenden . Seubung ge»
’ börige Waaren, ober
b. in der Urt, daß auf bie dem Begleitſchein
anzuftempelnde Anmelvung (8. 4) ——
bei — aa Don Be A ale Anmeld
c 8 u als Anmeldung
tung.ber Probeeintragungen 2 und 3*.
4) ‚An * Felle des an 4 des $. 8 treten
die Fehr — Di auch ‚bezüglich
des Formats (38 cm Höhe und 48 om Pr e),
der Farbe und fonftigen Beichaffeuheit des zu
verwendenden Papiers, nach — der Mufter
(Anlagen zu $. 1) herzuſtellen.
Zu er ‚ven Begleitfcheinen anzuftempelnben
Anmeldungen ($$. 11 und 21) ift Papier. von
chaffeuheit (Format, Farbe ꝛc.) zu
verwenden, Diefelben pürfen jedoch auch in halber
‚Höhe. des Begleitfcheinforumlars Hergeftellt werben.
Auch kann den Eiſenbahnverwaitungen, Dampf-
—— S aanhgten, Spebiteureu, Großhaͤndlern
xc. von Seiten ber Ausfertigungsäuter geftattel
erben, die Begleitſchein und Anmeldungsformulare
13
Ehe
ber
— Air
5 eb
2 he Fofgenbe en
im g es v·
BR. —— a. vn arg
*
bie Spalten 5 bis 7 d —— inſowerit
25 als die G und Menge der
in ben Spalte 8 bis 10 auf, Grund
‚amtlicher Grmittelung vellftänbig angegeben werben
’ 5*
6) Im bisherigen Abfap 5 des $. 10 ift ftatt:
mit 2 1 nad. Muſter A* zu ſetzen
—— 8. a Benteitfgein]. f
ler bes 8. 11 üft ftatt: „der erften
Side zu fegen: „ber zweiten Geite,*
8) Der $. 16 erhält Tolgende Faſſung:
„9. Angabe ver Eingangsgrenzſtrecke, ft
und Beftimmung der Waaren.” Im ben Bepleit-
feinen ift die Grenzſtrecke, über welche der Eins
N der Waaren erfolgte, beziehungsmeife das
‚Raab, aus beffen 9 andel die Waaren her⸗
ftammen (die Provenienz) und, tm alle der Aus-
ober Durchfuhr ‚der Waaren, das Yanb der Be,
ftimmung (das Land, im deſſen Cigenhandel bie
Waaren übergehen) anzugeben.
9) Der 2. Abfag im 8. 17 iſt zu ftrelchen.
10) In dem Mufter Ea ($. 18 Ysfah 2) tft anftatt
der Worte: „nicht bis zum" bis „erbracht fein
wird” zu ſetzen: „nicht "hie zum Ablauf der
bie Meserf endung bes —— cheins feſtgeſet
Friſt erbracht ſein wir
11) Im g. 21 ift ftatt: „Dufiers D* bezw. „Mufter D*
zu fegen: „Muſters B" bezw. „Mufter B* Im
An Abſatz deſſelben aragraphen find vor
dem Worte, „angewenbei* vie Worte, 2
Mufter C* einzufchalten. Der legte Afag
ie und an bie Stelle defjelben Folgenbes
u ſetzen:
kr Begleitfchein-Ausfertigungsamt ift befugt,
von dem Extrahenten des DBegleitfcheins vor her
Aushändigung des Tegteren die Vorlegun
Frachtbriefs über ‚bie Berfendung ber —
ar den im Begleitſchein genannten ‚Empfänger zu
verlangen,“
An Stelle des im $. 33 allegirten Mufters H
zu N ai tritt das anliegende
Mufter H
Im 2, Abfa bes 8. 35 iſt ‚fait . „Spalten 14
bis 19° zu el „Spalten 14 bis 18 und 25*,
ferner ſtatt „Halte 23 und’ 24*
„Spalte 22 und 23.*
Im. legten Abſatz des 8. 36 find die Worte „20
bis 22 (Muſter H)“ zu ftreichen.
15) I re des 8.39 find vie Worte: „(Mufter B)*
zu
12
— —
zu ſetzen:
14
—
138
16) Als 1. Say des Abfahes 2 des 8, 48 ift folgende
‚Beftimmung zu fegen: 2
„Der Waarenempfänger ift verpflichtet, den:
Begleitfchein-Erlepigungsamte auf deſſen Verlangen
den über bie Verfendung der Waaren lautenden
Frachtbrief vorzulegen,“ i
I. Die vorhandenen Beftände von ben bis jekt
eltenden Formularen bürfen noch bis Eude dieſes
Sabres benußt werben. _
450, Rodpehene Berleihungs-Urkunde:
Auf Grund ber am 26, October 1885 präfen-
" firten Muthung wird der Altiengefellfhaft „Har-
kort'ſche Bergwerfe und. chemiſche Fabriken zu
Schwelm Harkorten« in Schwelm unter dem Namen
Burghasungen 1
das Bergwerks » Eigentum in dem Felde, deſſen
Begrenzung auf dem heute von uns beglanbigten
Situationsrijje mit den Buchftaben:
n,b,c,d,e f,a
‚ bezeichnet ift, und welches — einen Flächen» Inhalt
von 2187605 (Zwei Millionen einhunbertfieben-
undachtzig Taufend fehshnndert und fünf) Quadrat⸗
metern umfaffend — in dem Gutsbezirk Oberförfterei
Ehlen, Kreis Wolfhagen, des Regierungsbezirts Caſſel
und im Oberbergamtsbezirfe Clausthal gelegen ift,
ur Geminnung ber in dem Felde vorlommenben
Braunfoblen bierburch verliehen.“
urkundlich ausgefertigt am heutigen Tage, wird mit
bem Bemerfen, vaß der Situationsrif bei dem König-
lichen Revierbeamten, Bergratd Des Coudres in Eaffel
zur. Einficht offen Liegt, unter Verweifung auf vie Para-
758 35 unb 36 des allgemeinen Berggeſetzes vom
Juni 1865 Hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß ge-
bracht. Clausthal den 29. Mat 1886.
Königliches Oberbergamt.
—— — uub Belcuntmachnuugen ber
ichen Negierung,
431. Unter Bezugnahme auf unfere in Ausführung
ber ag ey vom 14, Mär; 1879 er-
laffene, in Nr. 72 Seite fig. unferes Amtsblattes
veröffentlichte Belanntmahung vom 27. Auguſt 1879
wirb hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß zufolge Verfügung des Herrn Finanzminifters vom
13. Mai d. 38. bie Königlichen Regterungs-Hauptfaffen
fih fortan auf Antrag der Vornahme der unter 3b
unferer obengebachten Bekanntmachung bezeichneten Ge-
ſchäfte (Einziehung der Valuta für ausgeloofte ober
gefündigte Werthpapiere, Umtaufch von folchen Werth»
papieren, ſowie Beſchaffung neuer und Ginlöfung fälliger
Zind- oder Dividendenfcheine) in Anfehung aller ver-
jenigen Werthpapiere bezw. Zins» und Divivenvenfcheine _
pi unterziehen haben, über welche Veröffentlichungen
n ben „Allgemeinen Berloofungstabellen» des Reiche:
und Staatsanzeigers erfolgen.
Den —* Kaſſen iſt zugleich nachgelaſſen, for
weit bie bezeichneten Geſchäfte nicht am Orte bewirkt
werben Fönnen, fi der Vermittelung ver Königlichen
Seehandlungs-Societät und bei geringfügigen Beträgen
eines Bankhaufes zu bedienen, und follen bie ent-
ftehenben Koften an PBrovifion und Porto, fofern bie
Raffe nicht die Einforberung eines Vorſchuſſes für an-
zezeigt hält, von den Betheiligten eingezogen bezw. aus
den eingelöften Baarbeträgen entnommen werben.
Rad eftimmung des Herrn Finanz » Minifters
follen die vorftehenden Anorbnungen bis auf? Weiteres
auch auf die im Lehns-, Fideilommiß- ımb Stiftungs-
fachen Hinterlegten Maffen, jedoch nur infoweit An-
wenbung finden, als es fih um bie Einziehung ber
Baluta für ausgeloofte und gefünbigte gg ung Se
den Umtaufch folder Werthpapiere und um bie Be-
ſchaffung neuer Zins und Dividendenfcheine handelt
und als ferner Guratoren, welche mit diefen Gefchäften
betraut werben fännten, —* vorhanden find.
Caſſel am 24. Mai 1886.
Königliche Regierung. Magdeburg.
432. Den Röniglihen Wafferbauinfpectoren Schat-
tauer zu Gaffel und Bauratd Kullmann zu Rinteln
ift die Verwaltung der Strom⸗, Scifffahrts- und Hafen-
Pollzei innerhalb ihrer in ven Regierungsbezirten Caſſel
und refp. Hilvesheim belegenen Dienftbezirke von uns
übertragen worben.
Gafjel den 22. Mai 1886. Hildesheim ven 6. Juni
Königliche Regierung, 1886,
Abth, des Innern, Der Regierungs-Präfident.
Kühne Dr. Schul tz.
433. In der Anlage werben |
1) die Belanntmahung des Herrn Minifters des
Innern vom 9. Juni d. W.,
betreffend bie Regulative zur Orbnung bes Ge-
fchäftsganges und bes Verfahrens. bei den Sreis-
ansichüffen und ven an Stelle bes, Kreisaus-
ſchufſes tretenden Behörben, fowie bei ven Bezirks-
ausfhüffen und bei dem Provinzialrathe in ber
Provinz Helfen-Raffau,
nebjt den 3 Negulativen, und
2) die Bekanntmachung ver Herren Minifter des Iunern
unb ber Finanzen vom 9. Juni d. Is.,
betreffend ven Tarif für die Berechnung des Koften-
pauſchquantums im Berwaltungsftreitverfahren
vom 27. Februar 1884,
nebft dieſem zn und den in legterem erwähnten
Tabellen A. B. C, er
biermit veröffentlicht.
Eafjel am 22. Yuni 1886.
Königliches Regierungs-Präfidium.
434. Auf Antrag des VBürgermeifters zu Steinau
im Kreiſe Schlüchtern fprechen wir auf Grund des
$. 3 des Enteignungsgefeges vom 11. Juni 1874 bie
Zuläffigfeit der Enteignung bed zur Gorreltion bes
ſ. g. — * im Ziegelsgraben innerhalb
der Gemarkung Steinau erforderlichen —— 2
ſoweit dasſelbe nicht im Wege freier Vereinbarung er⸗
worden werben kann, hiermit aus,
Caſſel ven 19. Yunt 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung bes Innern.
\
D nitts Berechnung über die Mirtt+ und Ladenpreiſe am ben —— in dem
us. ae a2 Sat Garfe für be ben Monat Mai 1886.
Pe
ſudfleiſch.
kaufende Rummer.
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1] Saflel . » 1
Rs. 65 1
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Summa . 133% 116,77]111 35 103,33 183501233 25 250 solar ia 2 49 17]10'% i 898 wol1o] 7 ya 16 4020.68
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betrragn . | 16.63] 14.60] 1392] 1350] 2294| 216 35.06] 3601 #03] Kr5h ala] la) 1 AT ur 2/59
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Medi. * Kaffee. ⸗
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Markt⸗Orte. Ir 4. Sam. tn 108 halı.
Pi Fir
| Safe .. - 2% -u 3/03] 160
Al Arislar .... — 2 — 3 — 50
31 Wuba .....- — 2 — 56 3'16 80
4 danau .. — 40 — — 3 — 40
54 Bersfed ..... - 3% — — 3 — 20
6 | Hofgeismar... . I — |? — — 2 —
71 Marburg ....-1—!38 — — 20 60
5 Rotenburg . . +. | — I — — 3 40 50
Summa .| 2 5 | 3/42] a 13 Jı0 10]24 19] 1,60
Durdichnitispreis | - 31) — $ — 50 43] — 52] 2 30] 3:02] 14
Gaflel am 8. Juni 1886. — Regierung, Abtbeilung bes Innern,
456. Im Verlage von A. Freyſchmidt zu Caſſel jonen- und Gepächeförberung mittelft Relour· (Saiſon·
iſt eine Textausgabe ber neuen PBreikiichen Verwaltungs» - Billets mit 45tägiger Gültigleitsvauer von einigen
gejege für vie Provinz Heſſen ⸗ Naſſau nebſt alphabe größeren Stationen der Eiſenbahn-Directiondbezirke
. tifhem Sächregifter erſchienen. Der Preis für dieſelbe Altena, Hannover, Magdeburg, Erfurt, Dresden und
beträgt 2 Mart. Mainz nah Nordernebn ber Geeſtemünde zur
Wir maden die Ortsvorftände hierauf auſmerlſam. Einführung. Das Nähere ift bei unferer Berlehre-
Gaffel ven 22. Juni 1886. GControle I zu erfahren.
Königlide Regierung, Abtheilung des Innern, Hannever den 19. Juni 1886,
437. Dem Königlichen commiffarifchen Rentmeifter Königlide Bifenbabn- Direction,
Triebenftein zu Borfen find vie Unterrezepturge- zugleich Namens der übrigen betbeiligten Verwaltungen.
fchäite für die Oberiörjterei Tovenhaufen vom 1. April Velanntmahungen communalitänd. Behörden.
d. 9. ab wiberruflich übertragen worden. 439. Im Aunſchluß an unfere Belauntmachung vom
Gafjel ven 5. Juni 1886, 27. Mai d. 3., betr. den Umtauſch der vierprocentigen
Königliche Regierung, Seitens der Juhaber unfünpbaren (gelben)
Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forften, Yandestreditlaflen - Obligationen der Serien
Gers ad
— DIL. IV. VII VII. IX.
438. Mit — 1. Juli gelangt eine‘ directe Per- gegen dreinndeinhalbprocentige ver Serie XIV. werben
hiermit bie —— a ber ges
dachten Serien III. & Ai IL * — ſolche
nicht bereits früher gekündigt find, zur Rückzahlung auf
den 31. December 1386
gekündigt.
gleich wirb in Folge wielfacher Gefuche um Zu:
*—* des Umtauſches noch nach dem in der Bekannt⸗
machung vom 27. Mai d. J. auf den 22, Juni b. 9.
feftgefegten Enbtermin beftimmt, daß der Umtaufch noch
Gaffel. ven 22. Juni 1
Die Direction eo ——
Lotz.
Ba
440. Die tatholifce —E 7 zu Kleinfaffen,
deren.. Einkommen neben freier Wohnung,
ſtattfindet.
für freie Feueru ad, 900 Mark beträgt, wird in Folge
BVerfegung des feitherigen Yuhabers vom 1. Suli d. J.
ab vacant.
Bewerber um dieſelbe wollen ihre desfaliſigen Ge⸗
ſuche binnen 14 Tagen unter Anſchluß ber erforberlichen
| e bei ver jFreigerrlih von a. zu Gutten-
gſchen ————— Scharkau anbringen.
—* ven 4.
Der Köonigliche Schulvorſtand.
3. B.: Kempf, Kreisſecret.
441. Bewerber um vie erledigte, mit einem compe—
tenzmäßigen Einfommen von 1050 Marf nebft freier
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene
u. und- Küfterftelle zu Bedeborf wollen ihre mit
den nöthigen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche
binnen 8 us an Herrn Pfarrer — zu Beckedorf
einſenden. Rinteln ven 18. Juni1
Der Königliche Schulvorſtand. nz Landrath.
442. Vom 1. October d. I. ab wird in der Gemeinde
Hillartshaufen eine eigene Schulftelle gegründet.
Etwaige Bewerber um viejelbe, mit welcher ein
jährliches Einkommen von 750 ‘DIE. nebjt freier Wohnung
und 90 ME. für Feuerung verbunden ift, wollen ihre
Melvungsgefuche nebſt ben nöthigen Sitten» und Be-
fähigungszeugniffen bis zum 15. Juli bei dem unter-
zeichneten Schulvorftande einreichen.
Hersfeld ben 11. Juni 1886,
Der Königlide Schulvorftanb von Hilfartshaufen.
von Schleinig, Yanbrath.
bis * 15. Juli d. J. in der ſen ee⸗ Weiſe
jedoch ee F Entſchädigung von 90 Mark”
—J———
140
Verſoual⸗ Chronil.
Ernaunnt: die Referendare Müller und Prausnitz
zu Gerichts-Aſſeſſoren,
die Rechtslandidaten Bock, van Hahn
zu Referenvaren,
ber Boltzei-Kommifjarius Wohlrab & bei ber König.
lihen Bolizeiverwaltung in der Stabt Gafjel ro
Polizei-Infpector,
— frühere Füfilier Hermann Arndt zum Boten
ba
ber Hülfsgerichtediener Trautwein in Eaffel zum
Gerichtsdiener bei dem Amtsgerichte in Schenklengsfelo,
ber feitherige Sergeant im Zten Heffiichen Infan-
terie» Regiment, Nr. 83 Anton Julius Wagner zum
Auffeher bei der Königlichen Strafanftalt in Wehlheiden.
Verlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Netra Johann
Ferdinand Eckhard die Pfarrftelfe zu Neukirchen, Ins
ſpeltur Fulda.
Beftellt: der erſte Pfarrer Wilhelm Schotte zu
Homberg zum Metropolitan det Claſſe Homberg.
Berfegt: der Erſte Staatsanwalt a er
in Graudenz an das Landgericht zu Cafjel,
ber Oberförfter Linnenbrink in Raumbun nad
Münſter im Regierungebezirt Münfter
ver Neferenbar Koch in Höchſt aM. in ben Bezirf
bes Oberlanvesgerichts zu Gaffel,
ber Neferendar Goeßmann im ben zu Frant⸗
furt a/M. und
der Gerichteviener Steinfeld zu Schentiengsjeld
an das Amtsgericht zu Homberg.
Uebertragen: dem zum Oberförfter beförberten
bisherigen Forftafieffor Schuppius die Oberförfter-
jtelle zu Naumburg.
Penfionirt: ber Polizei» Infpector Boediker bei
ber Königlichen Polizeiverwaltung in der Stadt Caſſel,
der Förſter Döring zu — in der Ober-
förfterei Steinan und
ber Gerichtsjchreiber, Sekretär Wolfram in Felsberg.
Entlafien: der ordentliche Profeffor Dr. Brieger
an der Univerfität Marburg auf fein Nachfuchen aus.
dem zen Staatedienfte bezw. aus feinem Lehr.
amte in E ber theologiſchen Facultät vom 1, October
d. J.
Hierzu als Beilage ver Deffentliche uw Nr, 49,
(Imfertiowsgebügren für ben Raum — 6 Drudzeile 20 Rei
— Belagsbfätter für } und } Bogen 5
und 1 Bogen 10 Reid
Rubieic; Dei Alnfider Regler,
Gaffel. — Bedrudt in der Hof umb BeaifenganssBnäsdruderei
Ertra⸗Beilage zum Amtsblatt,
Nr. 29 pro 1886 der Königlichen Regierung zu Caſſel.
Bekanntmachung
des Minifters des Innern, betreffend die Regulative zur Ordnung des Geſchäftsganges
und des Verfahrens bei ven Kreisausſchüſſen und ben an Stelle des Kreisausſchuſſes
tretenden Behörben, fowie bei den Bezirlsausſchüſſen und bei dem Provinzialrathe in der
Provinz Heflen-Naflau.
Auf Grund des $ 99 ver Kreisorbnung für bie
.. Heffen-Naffau vom 7. Iumi 1885 (G. *
S. 195 ff.), ſowie des $. 56 des Geſetzes über die
(gemeine Sanbeöverwal
©. ©. 1% ff.) werden
* — db —— Verwaltung vom
re en Kegulative vom
28, Februar 1884 und zwar: -
1) das Regulativ zur Orbnung bes häfts-
ganges und bes Verfahrens bei den Sreisausfchüfien
und ben an Stelle des SKreisausfchuffes tretenben
Behörden (Staptausfhuß, MWagiftrat) im Gelt
bereihe der Kreisorbuung vom 13. December 18
2) das Regulativ zur Orbnung bes a:
anges und bed Verfahrens bei den Bezirlsaus-
chuſſen und
3) das Regulativ zur Ordnung des Geicäfts-
ganges und bes Verfahrens bei den Provinziafräthen
auch in ber rg Heffen-Naffau mit der Maßgabe
in Kraft gefegt, daß am die Stelle derjenigen Para-
graphen der vom 13. December 1872
in der Faſſung des Gefeges vom 19 — 1881,
auf welche im dem unter 1 erwähnten Regulative für
die Kreisausfchüffe u. f. w. Bezug genommen worden
ift, die entiprechenden Paragraphen der Kreisorduung
für die Provinz Heffen-Nafjau treten
Berlin den 9 Juni 1886,
Der Minifter des Innen, 3. B.: v. Zaſtrow.
ulativ ⁊ Orkan bes Geihäftsganges und bes
Bun ben Kreitausihälien und den au Etelle
*4 tretenden Behörden er
ent. Magiſtrat) im Geltungsbere
ordnung vom 13. December
An Stelle des Regulativs jur — des Ge⸗
ſchaͤſtsganges bei den —* (Stabt.) au vom
2. April 1878 treten vom 1, April 1884 ab gemäß
8. 166 ber Kreisorbnung vom 13. December 1872
und 8. 56 des Gefeges über bie allgemeine Yandes-
verwaltung vom 30. Juli 1883 vie nachftehenden Be-
ftimmungen:
Gehhäftstreis.
8. 1. Der Kreisausihuß hat
a. in der Streisfommunalverwa
die ihm burch
die Kreisorbnung übertragenen Geſchäfte zu ver-
b. in ber allgemeinen Yanbesverwaltung nach a
Vorſchrift ver Geſetze mitzuwirken ($. 4 Abf. 1
bes Landesverwaltungsgeſetzes) und bie Ver—
waltung erihtebarfeit (Entfcheivung im Ber-
waltun abren) ausjuäben ($. 7 Ab. 1
und 2 a. a. 0.)
Der Stadtausſchuß in Staditreiſen und ber Magiſtrat
in den einem Panbfreife ange * Städten mit mehr
als 10000 Einwohnern tritt bezüglich der unter litt. b
eichneten Geſchaͤfte in den — die Geſetze beſonders
timmten Fällen an Stelle des Kreisausjchufies
($. 4 Wf. 2a. a. O.).
Die im den nachfolgenden Parapraphen für ben
Rreisausfchuß gegebenen Vorfchriften gelten auch für
den Gtadtansfhuß und ven Magiſtrat, foweit feine
beſondere Beitimmung getroffen ift.
Berfahren.
.2. Das Verfahren des Kreisausichuffes binfichtfich
der in $. 1 litt. b erwähnten Geſchaͤfte ift im ven gefeglich
beſonders bezeichneten Fällen das Bermwaltungsftreit-
verfahren, im Uebrigen das Befchlufverfahren mach
näherer Vorſchrift des Yanbesverwaltungsgefekes und
ber für gewiſſe ae = egenbeiten, insbeſondere auch zur
—252 der Reichegewerbe ⸗ Ordnung, erlaſſenen
Beſtimmungen.
Sitzungen.
8. 3. Der ſtreisausſchuß verſammelt ſich auf Be-
ruſung ſeines Vorſitzenden. Dem Vorſitzenden bleibt
es überlaſſen, im Voraus regelmäßige Sitzungstage zu
beſtimmen.
Behinderung ber Ritglieder.
8. 4. Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder
durch ſonſtige nicht zu beſeitigende Umſtände verhindert
ift, einer Sitzung beizuwohnen oder ſich ber Wahr-
nehmung ber ihm font obliegenven Gefchäfte zu unter⸗
ziehen, hat dies dem Vorſitzenden -fofort anzuzeigen.
Mitglieder, welche eine längere Entfernung von
ihrem Wohnorte beabfichtigen, haben vied dem Vor—⸗
figenden zeitig anzuzeigen.
Ferien.
8. 5. Der Kreisausſchuß hält Ferien während ver
Zeit vom 21. Zuli bis zum 1. September. Diefelben
ſind zwei Wochen vor ihrem Beginn durch das Kreisblatt
beziehungsweife das zur Aufnahme fFreispolizeilicher
Belanntmachungen bejtimmte Blatt zur öffentlichen
ſtenntniß zu bringen.
Während der Ferien bürfen Termine zur ——
Verhandlung der Regel nach nur in ſchleunigen Sachen
abgehalten werden.
Auf den Lauf der geſetzlichen Friſten bleiben die
Ferien ohne Einfluß.
Beſugniſſe des Vorſitzeuden.
F. 6. Der Vorſitzende ($. 136 ber Kreisordnung;
88. 36, 37 des Lanbesverwaltungsgefeges) leitet und
beauffichtigt den gefammten Gefchäftsgang und forgt
für die prompte Erledigung ver Gefchäfte.
Er eröffnet die eingehenden Schriftftüde und ver⸗
merkt auf venfelben ven ‘Tag des Eingangs. Für ben Fall
ber Behinderung des Vorfigenden beziehungsweife deſſen
Stellvertreters im Vorfige fann ein vereibigter Büreau-
Beamter des Kreisausfchuffes mit der Eröffnung und
Präfentation der eingehenden Schriftftüde beauftragt
werben,
Iſt von einer Bartei im Verwaltungsjtreitverfahren,
ber Borfchrift des $. 66 bes Landesverwaltungsgeſetzes
zuwiber, bie Einreichung von Duplifaten verabjäumt,
fo kann die Anfertigung verfelben auf Koften ver Partei
von dem Borfigenden angeorbnet werden.
Si 7. Der Borfigende vertheilt die Gefchäfte unter
bie Mitglieber des Kollegiums. Im ven zur kollegialifchen
Beſchlußfaſſung oder Entſcheidung gelangenden Sachen
beftellt der Vorſitzende aus ber Zahl der Mitglieder
einen Referenten und nach Befinden einen Storreferenten;
auch Tann er fich felbit unb da, wo ein Syndilus
angeftellt ift, auch biefen zum Referenten ober zum
Korreferenten ernennen.
Er zeichnet die Konzepte aller Verfügungen,
$. 8. Abgeſehen von den Fällen, im welchen das
Gefetz — 88. 60, 64, 86, 111, 117, 122 a. a. 0. —
ben Borfigenden des Kreisausfchuffes ermächtigt bezw.
anweift, Namens ber Behörbe Verfügungen oder Befcheive
u erlaffen, werben Verfügungen, welche, ohne ver
fachlichen Beſchlußfaſſung oder Entfcheivung vorzugreifen,
zur Vorbereitung derfelßen dienen ober bie Zeitung bes
Berfahrens bezweden und für welche die Zuftimmung
bes Kollegium nicht befonber® vorgefchrieben ift (8. 118
a. a, D.), der Regel nach ohne Vortrag im Kollegium
entweber von dem Norfigenden felbft oder unter feiner
Mitzeichnung von bemjenigen Mitglieve erlaffen, welchem
der Vorfigende die Bearbeitung der Sache überträgt.
Ergiebt fich zwifchen viefem Mitglieve und dem Bor-
figenden eine Meinungsverfchiedenheit oder wirb gegen
das Verfügte Einfpruch erhoben, fo ift die Beſchluß—
faffung des Kollegiums hierüber herbeizuführen.
Dem Ermeffen des Vorfigenden bleibt es in allen
Fällen überlaffen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium
anzuordnen,
8. 9. Der Borfigende Teitet vie Verhandlungen
und Berathungen in ven Sigungen; bei ver Abjtimmung
ftellt er die Fragen und fammelt bie Stimmen —
vorbehaltlih der Entfcheibung des Kollegiums, falle
über die Frageftellung ober über das Ergebniß ber
Abftiimmung eine Meinungsverjchievenheit entjteht. Bei
der Abjtimmung giebt der Neferent, joweit er Stimm
recht hat ($. 132 ver Kreisorbnung), feine Stimme
zuerſt ab.
Beweisanfnahme,
$. 10. Im venjenigen Angelegenheiten, welche zu
dem im $. 1 litt. b. bezeichneten Gefchäftsfreife gehören,
ift der SKreisausfhuß fowohl im Berwaltungstreit»
verfahren als im Befchlußverfahren ($. 2) zur Aufnahme
bes Beweiſes nach näherer Vorſchrift ver 88. 76 bis
79 und 120 a. a. O. befugt.
Mundliche Berhandlung.
$. 11. Die im Berwaltungsftreitverfahren oder
Beihlußverfahren ($. 2) zur mündlichen Verhandlung
gelangenden Sachen werben ber Regel nach in ber
durch den Vorſitzenden bejtimmten, durch Aushang vor
dem Sikungszimmer befannt zu machenden Reihenfolge
erledigt.
In der VBorlabung ift die zur mündlichen Verhandlung
beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Ber-
handlung ift durch einen Vortrag des Neferenten über
das Sachverhältniß einzuleiten; bei dem (rfcheinen
fämmtlicher Betheiligten kann ver Vorſitzende biefen
ben Vortrag des Sachverhalts überlaffen. Der Bor-
figenbe Hat dahin zu wirken, daß das Sachverhältniß
vollſtändig aufgeflärt und die fachbienlichen Anträge
von den Betheiligten geftellt werben.
8. 12. Durch Aufnahme in das Protofoll über
die mündliche Verhandlung find insbeſondere feftzuftellen:
. neue thatfächliche Erklärungen und neue Anträge
ber Betheiligten ober bie Koatfache, daß ſolche
aus den Vorträgen ber Betheiligten nicht zu ent»
nehmen waren;
. Anerfenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleiche,
buch welche ber 3 tend gemachte Anfpruch ganz
ober theilweife erledigt old ;
» bie Ausfagen der Zeugen und Sachverftänbigen,
welche im Termine zur münplichen Berhandlung
bernommen werben;
. bie zum Zwede der Aufllärung des Sachverhalts
oder ber jörmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vor⸗
legung von Alten und Berlefung von Schriftftücen;
das Ergebniß eines im Termin eingenommenen
Augenfcheins,
Das Protokoll ift infoweit, als es vie sub a bie e
bezeichneten Gegenftände betrifft, ven Betheiligten vor»
5* oder zur Durchſicht vorzulegen. In dem
rototoll iſt zu bemerken, daß dies geſchehen und die
Genehmigung erfolgt ſei, oder welche Einwendungen
erhoben ſind.
Den Betheiligten iſt anf Antrag Abſchrift des über
bie mündliche Berhanblung aufgenommenen Prototolls
zu ertheilen.
$. 13. Der Vorſitzende handhabt gemäß 88. 72,
119 a. a. D. bie Ordnung in ber mündlichen Ber-
—— und führt erforderlichen Falles einen Beſchluß
—* ig egiums über den Ausfchluß ber Deffentlichkeit
. 14. Der Borfigende verfünbet die ergangene
Entfcheivung ober ben ergangenen Beſchluß. Wirb bie
Berlündigung ber Gründe der Entfcheibung ober bes
Beichluffes für angemeffen erachtet, fo eo fie durch
Borlefung berfelben, oder durch mündliche Mittheilung
ihres wejentlichen Inhaltes.
t die Verfünbigung ber Entfcheivung ober des
Beſchluſſes nicht fofort erfolgen können, fo bebarf es
zu diefem Behufe micht ber Anberaumung einer bes
fonderen Sigung; vielmehr genügt die Zuftellung ber
mit Gründen verjehenen Entſcheidung oder des Befchluffes
an bie Betheiligten.
Nur in denjenigen Angelegenheiten, auf welche ber
8. 21 der Reichägewerbe-Orbnung vom 21. Juni 1869
Anwendung findet, muß bie Verkündigung ber Gnt-
ſcheidung oder des Beſchluſſes ſtets in öffentlicher
Sitzung erfolgen. Erſcheint in derartigen en die
Ausſetzung der Entſcheidung oder des Beſchluſſes noth⸗
wenbig, jo erfolgt bie Verlündigung in einer weiteren
Sigung, welche fofort anzuberaumen und den Parteien
befannt zu machen ift.
Urfäriften und Ausfertigungen.
8. 15. Alle Entfcheivungen, Befcheive, Befchlüffe
und Verfügungen, welche von der Behörde als Kol-
legium erlaffen werben, find in ver Ausfertigung mit
der die Behörde bezeichnenden Unterfchrift (Der Kreis:
e.
ausſchuß des Kreifes N, N., Der Stadtausſchuß bes
Stabifreifes N. N., Der Magiftrat) zu verfehen und
von dem Vorſitzenden zu volljiehen. Bei Befcheiven
und Berfügungen, welche von dem Borfigenben erlaffen
werben und gegen welche das Geſetz ausprüdlich ben
Antrag auf mündliche Berhandlung oder auf Kollegials
beſchluß zuläßt (88. 60, 64 Abf. 3, 111 Abſ. 3, 117
fa bes Landesverwaltungsgefeges), lautet die Unter⸗
Namens des Kreisausfchuffes.
Der Borfigenbe.
Die Urfchriften der von dem Kollegium erlaffenen
Entſcheidungen, Beſcheide und Befchlüffe find von dem
Borfigenden und wenigftens zwei Mitglievern zu voll»
Die Ausfertigungen ber im Berwaltungsftreitverfahren
ergangenen GEntjcheidumgen find mit der Ueberſchrift:
„Im Namen des Könige“
und mit bem Siegel ber Behörde — für vie Streis-
und Stabtausfchäffe Preußifcher Adler mit einer bie
Behörde bezeichnenden Umfchrift, für den Magiftrat
das Magiftratsfiegel — zu verſehen. Diefelben müffen
im Eingange den GSigungstag, an wel bie Ent-
fcheivung getroffen worben ift, und bie Mitglieder ber
Behörde, welche an der Abftimmung Theil genonmen
haben, erſehen laſſen.
Bezüglich der Urkunden über Rechtsgefchäfte und ver
Bollmachten eines Kreisverbandes bewendet es bei ber
Vorſchrift des $. 137 Abſ. 3 der Kreisorbnung.
8. 16. Die gemäß 88.64 Abſ. 4, 67, 86 Abſ. 4,
111 Ubf. 2, 117 Abſ. 3, 122 Abſ. 2 des Landes»
verwaltungsgefeges zu ertheilende Belehrung über bie
Rechtsmittel iſt ſteis am Schluffe der betreffenden
Befcheive und Verfügungen und zwar, falls in venjelben
der dispofitive Inhalt von ber Begrändung gefchieben
ift, am Schluffe ver Gründe in einer thunlichſt in bie
Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen,
Zußellungen.
$. 17. Alle Namens des Kreisausfchuffes zu
bewirfenden Zuftellungen erfolgen durch die eigenen
Beamten vesfelben oder durch die bemfelben nachge⸗
ordneten Behörven (ftäptifche Poligeiverwaltungen, Amts-
vorfteher, Gemeindevorfteher, Gutsnoriteher) oder durch
bie Poft. Im rg finden auf diefe Zuftellungen
bie Vorſchriften des Nachtrags zu dem Regulative für
den Gejchäftsgang bei dem Oberverwaltungsgerichte,
vom 22. September 1881 (Min. BL f. d. inn. Verw.
1882 ©. 42), mit ver Maßgabe, daß die Zuftellungs-
urkunde durch eine beglaubigte Empfangsbefcheinigung
ber zur Annahme legitimirten Perſon erfegt werben
kann, finngemäße Anwendung.
Einreihung ber Alten an bie höhere Inſtanz.
$. 18. Bei der Einreichung ber Alten an bie
höhere Juſtanz ift auf Vollſtändigleit des einzufenbenden
Materiald an Voraften und vergl. Debacht zu nehmen
und außerbem Folgendes zu beachten:
1) Die Alten find zu foliiren, mit einem vorzubeftenden
volfftändigen Inhaltöverzeichniffe zu verfehen und mit«
telft befonderen Begleitberichte® einzureichen, in welchen
auf die Altenfolien der angefochtenen Entfcheibung ober
bes angefochtenen Beſchluſſes, der in ver höheren In⸗
ftanz gewechfelten Ärungen unb ber von ben Bes
theiligten ausgefteliten VBollmachten zu verweifen ift.
2) In viefem Berichte find Kurz erfichtlich zu machen:
a. bie Art des Verfahrens und die Bezeichnung bes
Rechtsmittels (Beichwerbe, Berufung, Revifion);
b. Name, Stand und Wohnort ver Betheiligten und
bie Bezeichnung Desjenigen, der das Rechtsmittel
eingelegt hat;
. der Gegenftand des Berfahrens;
. im Berwaltungsftreitverfahren ber Werth bes
Streitgegenitandes.
8. 19. Wenn gemäß 8. 82 des Lanbesverwaltungs-
gejehen aus Gründen bes öffentlichen Imtereffes gegen
die Entſcheidung des Kreisausfchuffes von dem Vor⸗
Segen Berufung eingelegt tft, fo hat berfelbe hiervon
ofort dem Regierungspräfiventen, zum Zwede ber Bes
ftellung eines Kommiſſars für bie ri bor
bem Bezirksausſchuſſe gemäß $. 84 a. a. O., Anzeige
zu machen.
Wenn gemäß $. 92 (8. 74 Abf. 2) a. a. O. ein
beſonderer Kommiffar des NRegierungspräfidenten zur
Wahrnehmung bes öffentlichen tereifee an ber münd⸗
lichen Berhandlung in zweiter Inftanz vor dem Des
zirlsausſchuſſe Theil genommen hat und demnächſt gegen
bie ergangene Entfcheivung Seitens einer Partei das
Rechtsmittel der Revifion eingelegt wird, fo hat ver
Kreisausfhuß Hiervon dem Regierungspräfidenten An⸗
eige zu machen unb zwar gleichzeitig. mit der Ein-
orberung ber Gegenerklärung auf die Anmelbdungs · und
Rechtfertigungsfchrift. Wbfchrift diefer Schriftjäge ift
dem Regierungspräfidenten auf Verlangen mitzutheilen.
Koften.
8. 20. Die Eimgiehung der Koften und baaren
Auslagen des Verfahrens, gemäß $$. 108, 124, 167
Nr. 2 a. a. D,, $. 22 der Reihögewerbeorbitung, er⸗
folgt nah Maßgabe der hierüber befonders ergehenden
Beilimmungen.
Die Feſtſetzung ber einer Partei im Berwaltungs-
ftreitverfahren zu erftattenden baaren Auslagen gemäß
8. 108 des Landesverwaltungsgefetses erfolgt eh. An⸗
trag ber Partei, erforderlichen Falles nach Anhörung
bes Gegners.
no
Geicäftetontrofblider.
$. 21. Die Einrichtung der erforderlichen Gefchäfts-
fontrolbücher bleibt bis auf Weiteres der Beftimmung
bes Regierungspräfiventen, für den Stabtausfchuß zu
Berlin der des Oberpräfiventen, überlaffen.
Geſchaftejahr, Jahrebbericht.
$. 22. Das Geſchäftsjahr der Kreisausſchüſſe iſt
das Kalenderjahr.
Am Jahreeſchluſſe hat der B be dem Regie⸗
rungspräſidenten (für ven Stadtkreis Berlin dem Ober⸗
präfibenten) eine Ueberficht der vorgelommenen Gefchäfte
berichtlich einzureichen. Im der Ueberficht ift die Zahl
ber im Laufe des Jahres abgehaltenen Sitzungen, bie
Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerlebigt
ebliebenen im Verwaltungsftreitverfahren und im Be-
(hlufperfahren verbanbelten Sachen ($. 1b, $. 2 bes
Regulativs), beide Sachen getrenmt und nach Materien
georbnet, ferner die Zahl ber im biefen Sachen zu⸗
fammen abgehaltenen Termine überhaupt, fowie bie
jenigen Termine, in denen mündliche Verhandlung ftalt-
efunden Hat, anzugeben. Die Beftimmung eines
ormulars für dieſe Ueberſicht bleibt vorbehalten. Im
den Bericht find die gutachtlichen Bemerkungen wu ni
nehmen, zu benen bie bei Handhabung ver en
unb formellen Bejtimmungen ber einfchlagenden Geſetz⸗
ebung und bes gegenwärtigen Megulativs gemachten
abrungen Anlak bieten,
Berlin den 28. Februar 1884.
‘Der Minifter des Innern. von Puttlamer.
—
Regulativ zur Orbuung bes Geſchäft es uud des
Berfahrens bei Bezirlsausſchuſſen.
Auf Grund des 8. 56 des Geſetzes über die allge-
meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ergeht zur
Ordnung bes Gefchäftganges und bes Verfahrens bei
den Bezirksausfchäffen nachitehenbes Regulativ, wel
gleichzeitig mit dem genannten Gefege in Kraft tritt.
Geihäftstreis; Art bes Verfahrens,
$, 1. Der Bezirksausſchuß hat in der allgemeinen
Landesverwaltung nach näherer Vorfchrift der Gefeke
mitzuwirlen und bie Verwaltungsgerichtsbarfeit (Emt-
—5** im Verwaltungsſtreitverfahren) auszuüben
($. 4 äbſ. 1, 8. 7 des Yandesverwaltungsgefege®).
Das Verfahren des Bezirksansfchuffes iſt im ben
ejeglich beſonders bezeichneten Fällen bas. Berwaltung®-
fireiiverfahren, im Uebrigen das Befchlußverfahren, nad)
näherer Vorſchrift des Laudesverwaltungsgefeges und
ber für gewiffe Angelegenheiten, insbefondere zur Aut-
führung der Reichegewerbeorbnumg, erlaffenen Beftim-
mungen,
Situngen, Einberufung der Stellvertreter, Beurlanbung, ferien.
* 2. Der Bezirksausſchuß verſammelt ſich au
regelmäßigen im Voraus beſtimmten en
Dem Borfigenden liegt es ob, im Bebürfniffalle außer:
ordentlihe Sigungen anzuberaumen.
. 3. Gin Mitglied, welches durch Kranlheit ober
— ſonſtige nicht zu befeitigende Umftände verhindert
ift, eimer Sigung beizumohnen oder ſich der Wahr:
nehmung ber ihm fonft obliegenden Gefchäfte zu unter-
ziehen, hat dies fofort dem Vorfigenden anzuzeigen.
Die Einberufung der Stellvertreter der gewählten
Mitglieder durch den Vorſitzenden erfolgt, wenn ver
Provinzialausfhuß bei der Wahl eine Reihenfolge bes
ftimmt hat, nach diefer Neihenfolge, anderenfall® nach
ber durch Beſchluß des Bezirksausfchuffes unter Zu>
ftimmung ver Stellvertreter oder —9— das Loos zu
beſtimmenden Reihenfolge.
$. 4. Für die Beurlaubung ber ernannten Mit-
lieder und ftellvertretenbden Mitglieder fommen, wenn
ie Mitgliever ver Bezirksregierung find, die für bie
letzteren gegebenen Borkehriften zur Anwenbung, während
im Uebrigen die Ertheilung des Urlaubes bis zur Dauer
von ſechs Wochen dem Oberpräfiventen, bei Längerer
Dauer dem Minifter des Innern zufteht.
Die gewählten Mitglieder und ftellvertretenden Mtit-
> aben bei beabfichtigter Tängerer Entfernung von
hrem Wohnorte dem BVorfigenden fofort Anzeige zu
machen, welcher die erforderliche Stellvertretung unter
Beachtung ver im $. 3 gegebenen Vorfchriften orbnet.
8.5. Der Bezirfsausfhuß Hält Ferien während
ber Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Die:
felben find zwei Wochen vor ihrem Beginne durch das
Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Während
ber Ferien bürfen Termine zur mündlichen Verhandlung
ber Regel mach nur im fehleunigen Sachen abgehalten
werben. Auf ben Lauf der gejeglichen Friſten bleiben
bie Ferien ohne Einfluß.
Befugniffe bes Borfigenben.
8. 6. Der Vorfigenbe (8. 28 Abf. 1 und 2, 8. 30
bed Lanbesverwaltungsgefeges) leitet und beauffichtigt
ben gefammten Gefchäftsgang und forgt für die prompte
Erledigung der Gefchäfte.
Er eröffuet die eingehenden Schriftftüde und ver-
merft auf denfelben den Tag des Eingangs. Für ven
Ball der Behinderung des Vorfigenben beziehungsweife
beffen Stellvertreters im Vorfige kann ein vereibigter
Düreanbeamter der Regierung mit der Eröffnung und
Präfentation ber —— Schriftſtücke beauftragt
werben.
Iſt von einer Partei im VBerwaltungsftreitverfahren,
der Borfchrift im $. 66 a. a. O. zuwiber, bie Ein—
reichung von Duplikaten verabſäumt, fo kann vie An-
fertigung berfelben auf Koften der Partei von dem
Borfigenden angeorbnet werben,
5 1. Der Borfigende vertheilt die Gefchäfte unter
die Mitglieder des Kollegiums. Im ven zur kollegia-
liſchen Entſcheidung oder Beichlußfaffung gelangenden
Sachen beftellt ber —— aus der Zahl der er⸗
nannten oder der gewählten Mitglieder einen Refe—
renten und nach Befinden einen Korreferenten; auch
kann er ſich ſelbſt zum Referenten oder zum Korrefe⸗
renten beſtellen.
Gr zeichnet die Konzepte aller Verfügungen.
5
8. 8. Abgeſehen von ven Fällen, in welchen das
Geſetz — 88. 60, 64, 86, 95, 111, 117, 122 a. a.
O. — den Borfigenben, — im Einver⸗
nehmen mit den ernannten Mitgliedern des Bezirks⸗
ausfchuffes, ermächtigt oder anweift, Namens ber Be-
hörde Verfügungen oder Beſcheide zu erlaffen, werben
Verfügungen, welche, ohne der fachlihen Entſcheidung
vorzugreifen, zur Vorbereitung berjelben bienen ober
bie Leitung des Verfahrens bezweden und für welche
bie Zuftimmung bes Kollegiums nicht beſonders vor-
geſchrieben ift ($. 118 a. a. O.), ber Regel nad) ohne
Vortrag im Kollegium entweder von dem Vorſitzenden
felbft oder, unter feiner Mitzeichnung, von demjenigen
Mitglieve erlaffen, welchem ber Borfigenbe bie Bear-
beitung der Sache überträgt. Ergiebt fich zwifchen
biefem Mitglieve und dem Vorfigenden eine Meinungs-
verfchievenheit, oder wird gegen das Verfügte Einfpruch
erhoben, fo ift der Beichluß des Kollegiums hierüber
herbeizuführen.
Dem Ermeſſen des Borfigenden bleibt es in allen
Fälfen überlaffen, ven vorgängigen Vortrag im Kolles
gium anzuordnen.
$. 9. Der Borfigende leitet die Verhandlungen
und Berathungen in den Sigungen; bei der Abftint-
mung ftellt er die Fragen und fammelt die Stimmen,
— vorbehaltlich ver Entſcheidung des Kollegiums, falls
über bie Frageſlellung oder über das Ergebniß der Ab-
ftimmung eine Meinungsverfchieenheit entftcht. Bei
ber Abftimmung giebt der Referent, foweit er Stimm-
recht hat, feine Stimme zuerit ab.
Beweisanfnahme.
F. 10. Zur Aufnahme des Beweiſes iſt ber Be—
zirlsausſchuß mach näherer Vorfchrift der $$. 76 bie
79 und 120 a. a. O. fowohl im Berwaltungsftreit-
verfahren als im Bejchlußverfahren befugt.
Mündliche Verhandlung.
8. 11. Die im Berwaltungsftreitverfahren ober
Beichlnfverfahren zur mündlichen Verhandlung gelans
genden Sachen werben ber Regel nad in ber durch
ben Vorſitzenden beftimmten, durch Aushang wor dem
Situngszimmer befannt zu machenben Reihenfolge ers
ledigt. Im der Borladung ift die zur mündlichen Ber-
handlung beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche
Verhandlung ift durch einen Vortrag des Referenten
über das Sachverhältnig einzuleiten; bei dem Erſcheinen
fänmtlicher Betheiligten kann der BVorfigende biefen
den Vortrag des Sachverhalts überlaffen. Iſt in Ge⸗
mäßbeit des Abfak 2 des 8. 74 a, a. O. zur Wahr-
nehmung des öffentlichen Jutereſſes für die münbliche
Verhandlung von dem Regierungspräfiventen ein be—
fonderer Kommiffar beftellt, fo wird diefer mit feinen
Ausführungen und Anträgen nah ben Parteien gehört.
Der Borfigende hat dahin zu wirken, daß das Sach⸗
verhältnig vollftänbig aufgeflärt wird und bie fachge-
mäßen Anträge von ven Betheiligten geftellt werben.
8. 12. Dur Aufnahme in das Protokoll über
bie münbliche Verhandlung find insbefondere feftzuftellen:
a. neue ihatfächliche Erflärungen und neue Anträge
ber Betheiligten oder die Thatfache, daß folche
aus ben Vorträgen ver Betheiligten nicht zu ent-
nehmen waren;
. Anerfenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleiche,
durch welche ver geltend gemachte Anfpruch ganz
ober theilweiſe erlevigt web;
ec. bie Husfagen ber Zeugen und Sachverftändigen,
welche im Termin zur mündlichen Verhandlung
bernommen werben;
d. bie zum Zwede ber Aufflärung des Sachverhalts
ober der förmlichen Beweisaufnahme erfolgte Vor⸗
legung von Alten und Berlefung von Schriffftüden;
e. das Ergebniß eines im Termin eingenommenen
Augenfcheins.
Das Protokoll ift infoweit, ala es Die sub a bis e
bezeichneten Gegenftände betrifft, ven Betheiligten vor-
zulefen oder zur Durchſicht vorzulegen. In dem Pros
tofolf ift zu bemerken, daß dies gefchehen und bie
Genehmigung erfolgt fei, oder welche Einwenbungen
erhoben find.
Den Betheiligten ift auf Erfordern Abfchrift des
über die mündliche Verhandlung aufgenommenen Pro-
tofoll® zu ertheilen.
8. 13. Der Vorſitzende hanbhabt gemäß 88. 72,
119 a. a. D. bie Ordnung in ber minblichen Ber-
handlung und führt erforberlichenfall® einen Befchluß
De = egiums über den Ausfchluß der Deffentlichkeit
erbei.
8: 14. Der Vorfigende verfünbigt bie ergangene
Entſcheldung oder den ergangenen Beſchluß. Wirb bie
Verkündigung der Grünbe für angemefjen erachtet, fo
erfolgt fie durch Vorlefung berfelben oder durch münds
lihe Mitteilung des wejentlichen Inhalts,
t die Verlünbigung ber Entfcheivung ober bes
Beſchluſſes nicht fofort erfolgen fünnen, fo bebarf es
zu biefem Behufe nicht der Anberaumung einer befon-
beren Situng, vielmehr gemügt die Zuftellung der mit
Gründen verjehenen Entfcheivung oder des Beſchluſſes
an bie Betheiligien.
Nur in demjenigen Angelegenheiten, auf welche ver
8. 21 der Reichögewwerbeorbnung vom 21. Juni 1869
Amvendung findet, muß bie Verkündigung ber Ent»
fcheivung oder des Beſchluſſes ftets im öffentlicher
Sitzung erfolgen. Grfcheint in derartigen Sachen bie
Ausfegung der Entfcheidung oder des Beſchluſſes noth-
wenbig, fo erfolgt bie Verfünbigung derſelben in einer
weiteren Sigung, welche fofort anzuberaumen und ben
Parteien belannt zu machen ift.
Urſchriften unb Musfertigimgen.
. 15. Alle Entſcheidungen, Befcheive, Beſchlüſſe
und Verfügungen, welche von der Behörde als Kollegium
erlaffen werben, find in ver Ausfertigung mit ber
Unterſchrift:
„Der Bezirlsausſchuß zu N. N.“
zu verfehen und von dem Vorſitzenden zu vollziehen.
Bei Befcheiden und Verfügungen, welche von dem Bor-
figenden im Einvernehmen mit den ernannten Mitgliedern
oder von dem Vorſitzenden allein erlaffen werben und
gegen welche das Geſetz ausdrücklich den Antrag auf
münbliche Verhandlung oder auf Rollegial-Befchluß zu-
läßt (88. 60, 64 Abf. 3, 111 Abf. 3, 117 Abf. 3
bes Landesverwaltungẽgeſetzes), lautet die Unterfchrift:
Namens des Bezirksausſchuſſes.
Der Borfigenbe,
Die Urfchriften der Befcheive, welche von dem Bor-
figenden im Ginvernehmen mit ven ernannten Mits
glievern erlaffen werben, find von dieſen mitzuvollziehen.
Die Urfchriften der Entfcheivungen, Befcheide und De:
fchlüffe, welche von dem Kollegium erlafjen werben,
find von dem Vorfigenden und wenigftens einem er-
nannten unb einem gewählten Deitglieve, welche Theil
genommen haben, zu vollziehen.
Die Ausfertigungen der im Berwaltungsftreitver-
fahren ergangenen Endurtheile find mit ber Ueberſchrift:
„Im Namen des Könige“
und dem Siegel bes Bezirksausſchuſſes — eutſprechend
dem Siegel ver Regierungen mit ber Umfchrift:
„Der Bezirksausſchuß zu N. N.“
zu verfehen. Diefelben müffen im Eingange en Sigung®
tag, an welchem vie Entſcheidung getroffen ift, und bie
Mitglieder des Bezirksausſchuſſes, welche an der Ab
ftimmung Theil genommen haben, exfehen laſſen.
8. 16. Die gemäß $$. 64 Abſ. 4, 67, 86 Abſ. 4,
89, 95, 111 Abf. 2 und 3, 117 Wbf. 3, 122 Abf. 2
a. a. D. zu ertheilende Belehrung über vie Rechts—
mittel ift flets am Schluffe ver betreffenden Beſcheide
und Verfügungen und zwar, falls im benfelben ber
dispofitive Inhalt von ber Begründung geſchieden iſt,
am Schluffe der Gründe, in einer Hunfichft in bie
Augen fallenden äußeren Form zu ertheilen.
Zuſtellungen.
g. 17. Alle Namens des Bezirksausſchuſſes zu
bewirlenden Zuſtellungen erfolgen durch Beamte der
Regierung oder durch die dem Bezivksausfchuffe nach-
georbneten Behörden (ftäptifche Polizeiverwaltungen,
Amtsvorfteher, Gemeinbevorfteher, Gutsvorfteher) oder
durch die Poft. Im Uebrigen finden auf biefe Zu
ftellungen bie Vorfchriften des Nachtrages zu bei
Regulative für ven Gefcäftsgang bei dem Ober-Der-
waltungsgerichte, vom 22. September 1881 (Minifter
rialblatt für die innere Verwaltung 1882 Seite 42)
mit der Maßgabe, da die Zuftellungsurkunde durch
eine beglaubigte Gmpfangsbejceinigung der zur An
nahme legitimirten Perfon erfegt werben kann, ſinnge⸗
mäße Anwendung.
Die Zufertigung der in der Berufungsinflanz er-
gangenen Entfcheidungen erfolgt gemäß $. 92 Abf. 2
pe — — durch Vermittelung der
ſtanz. Auch in der Beſchwerdeinſtanz kann
es hiernach verfahren werben.
— ber Alten in bie erſte Inſtanz.
Das bei dem Bezirksausſchuß in zweiter
See Altenmaterial kb zu den Alten ver
ftanz zu nehmen und mit biefen zurüdzufenden,
J —— ber Urſchriften der in zweiter Inftanz
ergangenen Gntfcheivungen und Beſcheide, von benen
eine beglaubigte Abfchrift zu dem Alten ber erften In-
ftanz zu ertheilen if. Hat der Bezirlsausſchuß in
zweiter Inftanz einen Beſcheid gemäß 88. 89, 111,
117 a. a. O. erlaffen, fo tft bie Räctfenbung der Akten
anszufegen und zupörberft abzuwarten, ob gegen ben
Beſcheid ver se münbliche Verhandlung bezw.
auf Beſchluß des Kollegiums gejtellt wird.
Einreihung ter Alten an die höhere Inftanz.
4 19. Bei ver Einreichung der vom Bezirtdaus-
ſchuß in erfter Inftanz verhandelten Alten an die höhere
Inſtanz ift auf Vollſtändigleit des einzufendenben Ma-
terials an Vorakten und bergl. Bebacht zu nehmen
und außerbem Folgenves zu beobachten:
1) Die Alten find zu foliiren, mit einem vorzu-
heftenden vollftändigen Inhaltöverzeichniffe zu verſehen
und mitteljt befonderen Begleitberichtd einzureichen, im
welchem auf vie Altenfolien der Entfcheibung oder des
Beichlufjes erfter Inſtanz, ber im zweiter Inſtanz ge-
wechjelten Erklärungen unb ber von ben Betheiligten
ausgeftellten Bollmachten zu verweifen ift.
2) In diefem Berichte find Fury erfichtlich zu machen;
a. die Art des Verfahrens umd bie Bezeichnung bes
Rechtsmitteld (Beſchwerde, Berufung, Revifion),
b. Namen, Stand, Wohnort ver Betbeiligten und
bie gr Desjenigen, ver bas Rechtömittel
eingelegt bat,
e. ber Gegenftand des Verfahrens,
d. im Berwaltungsftreitverfahren ber Werth bes
Streitgegenftanbes,
Koften.
8. 20. Die Einziehung der Koften und baaren
Auslagen des Verfahrens gemäß 88. 108, 124, 157
Nr. 2 a. a. O., 8. 22 der Reichsgewerbeordnung, er-
folgt nach Maßgabe der hierüber befonvers ergehenven
en.
Die Seitfegung ber einer Partei im Verwaltungs-
wrr zu erftattenden baaren Auslagen gemäß
. 108 eit. erfolgt auf Antrag der Partei, erforber-
—* Falls nach Anhörung des Gegners.
Gefhäftstontrofbliher zc.
$. 21. Die Einrichtung der erforderlichen Gefchäfts-
fontrofbücher bleibt bi® auf Weiteres dem Borfigenden
des Bezirksausfchuffes überlaffen.
Die erforderlichen Geſchäſtslokale, das erforderliche
Subalternperfonal und den Büreauchef hat der Regie
rungspräfident dem Bezirtsausfhuß zur Verfügung zu
en.
* Geſchaftejahr. Yahresberict.
8. 22. Das Geſchäftsjahr der Bezirksausfchüfje
ift das Kalenderjahr. Am Jahresſchluſſe Hat ver Re
gierungspräfident in Gemeinfhaft mit ben beiben er-
nannten Mitglievern dem Minifter des Innern eine
Ueberficht der vorgelommenen Gefchäfte berichtlich ein.
zureichen. In der Ueberficht ift bie Zahl der im Laufe
des Jahres abgehaltenen Sigungen, die Zahl der an-
Kängig gen erden erledigten und umerlebigt gebliebenen
tungsftreitverfahren beziehungsweije im Be»
—— verhandelten Sachen, beide Sachen ge-
trennt und nach Materien geordnet, ferner die Zahl
ber abgehaltenen Termine überhaupt, ſowie derjenigen
Termine, in denen mündliche Verhandlung ſtattgefunden
bat, und derjenigen Termine, in denen ber Regierungs—
präfident ben Borfig geführt bat, anzugeben. Die Be-
ftimmung eines Formulars für dieſe Leberjicht bleibt
vorbehalten. Im den Bericht find vie gutachtlichen
Bemerkungen aufzunehmen, zu denen bie bei Hand—
habung der materiellen und formellen Beftimmungen
der einfchlagenben Gefeßgebung und bes gegenwärtigen
Regulativs gemachten Erfahrungen Anlaß geben.
Abſchrift des Yahresberichts nebſt Anlagen ift dem
Oberverwaltungsgericht einzureichen.
Berlin den 28. Februar 1884,
Der Minifter des Innern. von Buttlamer,
Negulativ für den Geihäftsgang und das Berfahren
i " bei ben Krovimia räthen. a
Auf Grund des $. 56 des Geſetzes über bie all-
gemeine Yanbesverwaltung vom 30. Yuli 1883 wirb
u r Orbnung des Gejchäftsganges und bes Verfahrens
ei ven Provinzialräthen an Stelle des Regulativs vom
23. September 1876 für die Zeit vom Inkrafttreten
des genannten Geſetzes ab Folgendes beftimmt:
Geihäftslreis, Verfahren.
8. 1. Der Provinzialrath Hat in ber allgemeinen
Landesverwaltung nad näherer Vorſchrift ver Gef
mitzuwirlen ($. 4 Abf. 1 des Lanbesverwaltungsgefeges).
ihn Sr ftets im Befchlußverfahren ($. 54
Sitzungen, Cinberufung ber Gtellvertreter, Beurlaubung ber
Mitglieber.
8. 2. Der Provinzialrath verfanmelt fih auf
Berufung feines Vorfigenden. Dem Borfigenden bleibt
es überlafjen, im Borans regelmäßige Sigungstage zu
beftimmen. Während der Zeit vom 21. Juli bis *
1. September bürfen Termine zur mündlichen
banblung ber Regel nach nur in fchleunigen Sachen
abgehalten werben,
8. 3. Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder
durch fonjtige nicht zu befeitigende Umftände verhindert
ift, einer Sitzung beizmvohnen oder fich der Wahr-
nehmung ber ihm fonjt obliegenven Gefchäfte zu unter-
ziehen, hat dies dem Vorfigenden fofort anzuzeigen.
Die Einberufung der Stellvertreter der gewählten
Diitglieder durch ben Vorfigenden erfolgt, wenn ber
Provinzialausfhuß bei der Wahl eine Reihenfolge be-
ftimmt bat, nach diefer Reihenfolge, anderenfall® nach
der durch Beſchluß des Provinzialraths unter Zuftim-
mung ber Stellvertreter oder durch das Loos zu be»
ſtimmenden Reihenfolge.
8. 4. Für bie Beurlaubung der ernannten Mit:
lieder und ftellvertretenden Mitglieder kommen bie
fir die Beurlaubung der Staatsbeamten beſtehenden
Beitimmungen zur Anwendung.
Die gewählten Mitglieder und ftellvertretenden Mit⸗
glieder haben bei beabfichtigter längerer Entfernung von
ihrem Wohnorte dem Vorſitzenden fofort Anzeige zu
machen, welcher vie erforberliche Stellvertretung unter
Beachtung der im $. 3 gegebenen Vorfchriften ordnet.
Befugniffe bes Borfigenbei.
8. 5. Der Vorfigende ($$. 9, 10 a, a. DO.) leitet
und beauffichtigt den gefammten Gefchäftsgang und forgt
für die prompte Erledigung der Gejchäfte. Er eröffnet
die eingehenden Schriftjtüde und vermerkt auf denfelben
den Tag des Einganges. Für ben Fall ber Behin-
derung bed DVorfigenden beziehungsweife deſſen Stell-
vertreters lann ein vereidigter Büreaubeamter des Ober-
präfidenten mit ber Gröffnung und Präfentation ber
eingehenden Schriftftüde beauftragt werben.
8. 6. Der Vorſitzende vertheilt die Gefchäfte an
bie Mitglieder des Provinzialraths. Im den zur fol-
legialifhen Beichlußfaffung des letzteren gelangenven
Sachen beftellt er aus der Zahl der Mitglieder einen
Referenten und nach Befinden einen Korreferenten, auch
kann er dazu fich felbft ernennen,
Er zeichnet die Konzepte aller Verfügungen.
$. 7. Abgeſehen von den Fällen, in welchen bas
Geſetz — 88. 60, 117, 122 a. a. DO. — den Bor-
figenden bes Provinzialraths ermächtigt bezw. anweift,
Namens der Behörde Verfügungen oder Beſcheide zu
erlaffen, werben Verfügungen, welche, ohne ver fach-
lichen Bejchlußfaffung vorzugreifen, Lediglich zur Vor—
bereitung berfelben dienen ober die Leitung bes BVer-
fahrens bezweden und für welche die Zuftimmung bes
Kollegiums nicht befonders vorgefchrieben ift (118 a.
a. D.), der Regel nah ohne Vortrag im Kollegium
entweber von bem Vorfigenden felbft oder, unter feiner
Mitzeihnung, von demjenigen Mitgliede erlafjen, welchem
der Vorſitzende die Bearbeitung der Sache überträgt.
Ergiebt ſich zwifchen diefem Mitgliede und dem Bor-
figenden eine Meinungsverfchienenheit oder wirb gegen
das Verfügte von ven Betheiligten Ginfpruch erhoben,
fo ift der Beſchluß des Kollegiums darüber herbeizu-
führen. Dem Ermeſſen des Vorſitzenden bleibt es in
allen Fällen überlaffen, ven vorgängigen Bortrag im
Kollegium anguorbnen.
‚Se Der Borfigende leitet die Verhandlungen
und Berathungen in den Sigungen; bei ver Abftimmung
ftellt er die Fragen unb ſammelt bie Stimmen, — vor-
behaltlich der Entfcheivung des Kollegiums, falle über
bie Frageftellung oder über das Ergebniß ver Abftimmung
eine Meinungsverjchiedenheit entfteht. Bei ver Ab:
ftimmung giebt der Referent feine Stimme zuerft ab.
Bew:isaufnahme,
8.9. Zur Aufnahme des Beweifes ijt der Provinzial
rath mach näherer Vorfchrift ver SS. 76 bis 79 und
120 a. a. O. befugt.
Miünblihe Verhandlung.
$. 10. Zur Erlebigung der dem Provinzialrathe
obliegenden Gefchäfte ijt eine mündliche Verhandlung
mit den —— nicht erforderlich. Der Provinzial⸗
rath iſt jedoch befugt, in allen ſeiner Beſchlußfaſſung
unterliegenden Angelegenheiten die Betheiligten oder
ihre mit Vollmacht verſehenen Vertreter zur mündlichen
Verhandlung vorzuladen ($. 119 a. a. O.). Für bie
mündliche Verhandlung finden die Vorfchriften ber
$8. 68, 71, 72, 73 und 75 a. a. O. finngemäße An
wenbung.
8. 11. Die zur mündlichen Verhandlung gelan-
genden Sachen werben ber Regel nach in ver durch
den Vorfigenden beftimmten, durch Aushang vor dem
—— befannt zu machenden Reihenfolge
erledigt.
In der Vorladung ift die zur mündlichen Verhandlung
beftimmte Stunde anzugeben. Die mündliche Ber-
handlung ift durch einen Vortrag des Referenten über
das Sachverhältniß einzuleiten; bei dem Erſcheinen
fänmtlicher Betheiligten kann der Vorfigende biefen
ben Vortrag bes Sachverhalts überlafjen.
Der Borfigende Hat dahin zu wirken, daß der Sach⸗
verhalt volfftändig aufgelärt und vie fachbienlichen
Anträge von ben Betheiligten geftellt werben.
8. 12. Dur Aufnahme in das Protofoll über
die mündliche Verhandlung find insbefondere feftzuftellen:
a. neue thatfächliche Erklärungen und neue Anträge
der Betheiligten oder die Thatſache, daß folde
aus den Vorträgen ber Beteiligten nicht zu ent
nehmen waren;
b. Anerkenntniffe, Verzichtleiftungen und Vergleicht,
durch welche der geltend gemachte Anſpru ganz
oder theilweiſe erlebigt wird;
e. bie Ansfagen der Zeugen und Sachverſtändigen,
welche im Zermin zur münblichen Verhandlung
vernommen werben;
d. die zum Zwecke der Aufklärung des Sachve Zalts
oder der jörmlichen Beweisaufnahme erfolgte Bor-
fegung von Alten und Borlefung von Schriftftüden;
e. das Ergebniß eines im Termin eingenommenen
Augenjcheins,
Das Protokoll ift infoweit, ald es die sub a bis e
bezeichneten Gegenftänbe betrifft, ven Betheiligten vor-
zulefen oder zur Durchficht vorzulegen. dem
Brotofoll ift zu bemerken, daß dies gefchehen und bie
Genehmigung erfolgt fei, ober welche Einwendungen
erhoben find,
Den Betheiligten iſt auf Erforbern Abfchrift des
über bie mündliche Verhandlung aufgenommenen Pro-
tokolls zu ertheilen.
$. 13. Der Borfigende handhabt gemäß 88. 72,
119 a. a. D. die Ordnung in der mündlichen Vers
handlung und führt erforberlichenfalls einen Beſchluß
des Kollegiums über den Ausfchluß der Deffentlichkeit
berbei.
8. 14. Der Borfigende verfündigt den ergangenen
Beſchluß. Wird die Verkündigung ver Gründe für
—— erachtet, fo erfolgt fie durch Vorleſung der-
felben oder durch mündliche Mitiheilung des wejent-
lichen Inhalte.
Hat die Verkündigung des Beſchluſſes nicht fofort
erfolgen können, fo genügt die Zuftellung ves mit Gründen
verjehenen Befchluffes an vie Betheiligten.
Urſchriften und Ausfertigungen.
$. 15. Alle Bejchlüffe und Verfügungen, die von
der Behörde als Kollegium erlafjen werden, find in
der Ausfertigung mit der Unterfchrift:
„Der Provinzialrath der Provinz N. N.“
zu verfehen und von dem Vorfigenden zu vollziehen,
Bei Befcheiden und Verfügungen, welche von dem Bor»
figenben erlaffen werben und gegen welche das Geſetz
ausdrücklich den Antrag auf Kollegialbefchluß zuläßt
(88. 60, 111 Abf. 3, 117 Abſ. 3), lautet die Umterfchrift:
Namens des Provinzialvaths.
Der Vorſitzende.
Die Urſchriften der vom Kollegium gefaßten Be—
ichlüffe find von dem Vorfigenden, dem ernannten und
minbeftens einem gewählten Mitglieve zu vollziehen.
$. 16. Die gemäß $$. 117 Abj. 3, 122 Abf. 2
a. a. O. zu ertheilende Belehrung über das Rechts-
mittel ift ſtets am Schluffe ver betreffenden Verfügungen
und Beſcheide in einer thunlichft in die Augen fallenden
Form zu ertheilen.
Zuftellungen.
8. 17. Alle Namens des Provinzialraths zu be—
wirkenden Zuftellungen erfolgen durch Beamte des
Oberpräfidenten oder burch die dem Provinzialrath
nachgeorbneten Behörben (ſtädtiſche Poligeiverwaltungen,
Arrsvorfteher, Gemeinde» und Gutsvorfteher) ober
— a ln — nl
burch bie Poft. Im Uebrigen finden auf dieſe au
ftellungen die Vorfchriften des Nachtrages zu bem Re—
gulative für ven Gefchäftsgang bei dem Oberverwaltungss
gerichte vom 22. September 1881 (Minift. Bl. für
bie in. Berw, 1882 ©. 42) mit der Maßgabe, daß
die Zuftellungsurfunde durch eine beglaubigte Empfangs-
befheinigung der zur Annahme beftimmten Perfon er-
fegt werben kann, finngemäße Anwendung.
Einreihung der Alten an die Beihwerbe - Inflam.
8. 18. Dei Einreichung der Alten Seitens bes
Provinzialraths an bie Bejchwerbe- Inftanz ($. 121
Abf. 2 des Landbesverwaltungsgefeges) ift auf Voll»
ftändigfeit des Altenmateriald Bedacht zu nehmen; vie
Alten find zu foliiren und mit einem Zuhaltsverzeichniffe
zu verjehen, in dem Begleitbericht ift der Gegenitand
ber Bejchwerbe zu Pay und auf die Aftenfolien
Bezug zu nehmen.
Koften.
8.19. Die Berechnung der Gebühren für Zeugen
und Sacverftändige erfolgt nach den in Givilprozgeffen
zur Anwendung kommenden VBorfchriften, die Einziehun
berjelben von den Betheiligten nach Maßgabe des 8.12
Abſ. 2 a. a. O.
Geſchaftslontrolbilcher zc.
$.20. Die Einrichtung ber erforderlichen Geſchäfts—
fontrolbücher bleibt bis auf Weiteres dem Vorfigenden
bes Provinzialrathes überlaffen.
Die erforberlichen Gefchäftslofale, das erforderliche
Subalternperfonal und den Büreaubedarf hat der Ober-
präjident dem Provinzialrath zur Berfügung zu ftellen.
Geſchüfte jahr, Jahresbericht.
$. 21. Das Geſchäftsjahr des Provinzialraths
iſt das Ktalenderjahr.
Am Jahresſchluſſe hat der Vorſitzende des Provinzial⸗
rathes in Gemeinſchaft mit dem ernannten Mitgliede
dem Miniſter des Innern eine Ueberſicht der vorge—
lommenen Geſchäfte berichtlich einzureichen. In der
Ueberſicht iſt die Zahl der im Laufe des Jahres abge—
haltenen Sitzungen, die Zahl der anhängig gemachten,
erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen, nach
Materien geordnet, ferner die Zahl der abgehaltenen
Termine, ſowie derjenigen Termine, in denen mündliche
Verhandlung ſtattgefunden hat, anzugeben, Die Be—
ſtimmung eines Formulars für dieſe Ueberſicht bleibt
vorbehalten. In den Bericht find die gutachtlichen
Bemerkungen aufzunehmen, zu benen bie bei Hand»
babung der materiellen und formellen Beftimmungen
ber einfchlagenden Gefetgebung und des gegenwärtigen
Regulatives gemachten Erfahrungen Anlaß bieten,
Berlin den 28. Februar 1884.
Der Minifter des Innern. von Buttlamer.
— u
Bekanntmachung
betreffend die Ausdehnung des Tarifs für die Berechnung des Koſtenpauſchquantums im
Verwaltungsſtreitverfahren vom 27. Februar 1884 auf die Provinz Heſſen-Naſſau.
Auf Grund des $. 106 des Geſetzes über die
allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883
(Gejeg- Sammlung Seite 195) wird bhierburd ver
nachſtehende, im Minifterialblatte für bie innere Ber-
waltung vom Jahre 1884 Seite 30 abgedrudte Tarif
für die Berechnung des Koftenpaufchquantums im
Berwaltungsitreitverfahren vom 27 Februar 1884
auch in der Provinz Heffen-Nafjan in Kraft gefegt.
Berlin ven 9. Juni 1886,
Der Minifter des Innern. Der Finanz - Minifter.
J. V.: v. Zajtrow. Meinecke.
Tarif
für die Berechnung des Koſtenpauſchquantums
im Verwaltungsſtreitverfahren.
Auf Grund des 8. 106 des Geſetzes über bie all—
gemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Geſetz⸗
Sammlung Seite 195) wird Folgendes bejtimmt:
I
Das nach 88. 106, 107 a. a. DO. zur Hebung
fommenbe Pauſchquantum wirb nach dem MWerthe des
Streitobjeftes berechnet und beträgt — der
Beſtimmungen unter II., III. und IV.) für je
20 Mark des Werthes bis 100 Mark,
40 * " Mehrwerthes bis 300 Marl,
60 " " " "» 600 u
80 " " "” " 1000 "
1 00 1— " " 1 500
200 " „ 2500
400 " 1) „ » 4500
700 7 2 " über 4500 u
a. bei dem Oberverwaltungsgerichte zwei Mark,
b. bei den Bezirksausfchüffen, Kreisausſchüſſen und
den an Stelle des Kreisausfchufjes tretenden
Behörven eine Marf,
mit der Befchränfung des Höchitbetrages im Falle a.
auf 100 Mark, im Falle b, auf 40 Dart.
Die nur angefangenen Mehrwertäbeträge von 20,
40, 60, 80, 100, 200, 400, 700 Mark werben für
voll gerechnet.
I.
Die Säge zu I. werben auf die Hälfte ermäßigt,
wenn bie Entſcheidung auf Anerfenntniß erfolgt ober
die Sache durch Vergleich oder durch Zurücknahme ver
Klage, des Antrages auf mündliche Verhandlung over
des Rechtsmittels ihre (Frledigung findet.
Ill.
Sind die Vorausfegungen der Nr. II. nur bei
einem Theile des Streitobjeftes vorhanden, jo werben
für diefen und für den übrigen Theil des Gegenitandes
die Säge geſondert berechnet, jedoch zuſammen micht
mehr, als ver für das ganze Streitobjelt zu berechnende
Sag zu 1.
IV,
Senn eine Beweisaufnahme angeorbnet ift und
ftattgefunden bat, jo wirb nach dem Werthe des Gegen:
ftandes berfelben vie Hälfte des nach I, bis III. zu
liquidirenden Satzes zufäglich erhoben,
V.
Die Höhe der Pauſchſätze in Gemäßheit der Bor-
fohriften unter J. bis IV. ergiebt ſich aus ben nad»
folgenden Tabellen A, B. C.
v1.
Der Werth des Streitobjeltes wird in dem End—
urtheile (8.103 Abſ. 2 a.a. O.) — wenn ein folcdes
nicht ergeht, im dem Feftfegungsbeichluffe ($. 108 a.
a. D.) oder erforberlichenfalls durch befonderen Be
ſchluß — von dem Gerichte, welches im ber Sache
jelbft zu entfcheiven hat, nach Maßgabe ver Vorfchriften
unter VII. und VIII. feitgefegt. Im zweifelhaften
Fällen und bei Gegenftänden, welche feiner Schätzung
nach Gelve fähig find, kann zum Zweck ber Feſtſetzung
die Erklärung der Parteien erforvert, nöthigenfalls
auch eine Beweisaufnahme herbeigeführt werben.
vo.
Der Werth des Streitobjeftes bejtimmt fich durch ven
Kapitalswerth dejjelben und die rüdjtändigen Nugungen,
foweit der urjprüngliche oder veränberte Antrag darauf
gerichtet iſt oder die Nutzungen von Amtswegen Zu
erkannt werden.
Der Zeitpunft, bis zu welchem bie rüdftändigen
Nugungen zu berechnen nb, wirb durch den Tag ber
Einreichung ver Klage, wenn aber eine Vervollſtänd
derſelben verfügt worden, durch den Tag der
reihung der vervollſtändigten Klage beſtimmt. *
Stelle ver Klage ift im Falle des F. 69 a. a. O. ber
Antrag auf münbliche Verhandlung im Berwaltungs-
ftreitverfahren maßgebenv.
Dagegen bleiben von ver Berechnung ausgefchloffen:
a. die Nukungen, welche erft währenb des Streit-
verfahrens entitanden find,
b. die währen des Streitverfahrens entjtandenen
Schäden und Koften und im Werthe bes ftreitigen
Gegenstandes eingetretenen Veränberungen.
Bei Einlegung eines Nechtsmittel® bleibt von ber
Berechnung ausgefchloffen, was in biefem Zeitpunkt
unter ben Parteien nicht mehr ftreitig ift.
Der Werth des Rechts auf wiederkehrende Nugungen
ober Yeiftungen, wird nach dem Werthe des einjährigen
Bezugs berechnet, und zwar auf den 124fachen Betra
wenn ber Ffünftige Wegfall des Demi ok
die Zeit des MWegfalld aber ungewiß ift, auf ben
2dfahhen Betrag bei unbejchränkter oder länger ale
Zdjähriger Dauer.
VIII.
It das Streitobjelt keiner Schätzung nach Geld
fähig, fo wird der Werth deſſelben zur Berechnung bes
Baufhguantums, je nach der größeren ober geringeren
— der Sache für die ſtreitenden Parteien auf
50 bis 5000 Mark angenommen.
Sit mit einem unfhägbaren — ein daraus
bergeleiteter, einer Schätzung nach Gelde fähiger An-
ſpruch verbunden, fo ift nur ein Anſpruch, und zwar
ber höhere maßgebend.
IX.
In Enburtheilen, auf Grund welcher eine er
malige Entſcheidung in einer Vorinſtanz zu En
bat, kann die Feitjegung des Werths bes Streitobjefts
mit der Entſcheidung über ven Koftenpumft der weiteren
Entfcheivung vorbehalten werben. Die Koften einer
Vorentſcheidung find, wenn in berfelben Inftanz, im
Folge der Zurüdweifung ber Sade in eine DBor-
inftanz, eine nochmalige Verhandlung ftattfinbet, auf
ben Koftenbetrag ber anderweitigen Mrs epaic und
Entſcheidung anzurechnen. Na biefer Bereit ift
auch im Falle des $. 100 a. a. DO. zu verfahren.
Berlin den 27. Februar 1884.
Der Minifter des Innern. Der Finanz» Minifter.
von Puttlamer. Scholz.
Tabelle A.
EStreitobjetts.
Tabelle A. für bie often bei dem Oberverwaltungsgerichte.
a3 Baufchaueantim 18. 3 177 ge
Landesverwaltung vom 31. Juli 1888), Falls ein foldies Überhaupt
zur Hebung tonrmi ($. 107 a, a. D.,, beträgt:
Werth n bie Entſcheldung auf Anertenntuiß er«
des
von mehr
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2 3—
⸗ 4—
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140 = ⸗ 6 —
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20» ; 3—
260 = 5 9 —
300 a # 10 I —
360 = 5 11 4—
420 = ⸗ 12 —
480 = 5 13 —
540 = 5 14 —
600 = # 15 J —
680 = a 16 —
760» j 17 ı —
S40 —⸗ s 18 —
920 = > 19 —
1000 = * 20 —
1100 = 21 —
1200 = 2 —
1300 = ⸗ 23 —
1400 = s 24 —
1500 ⸗ 25 —
1700 — 26 —
1900 = ⸗ 27 —
2100 = . 28 —
2300 = . u —
2500 s ⸗* 30 —
2900 » / 3 | —
3300 = ” 32 —
3700 = ‚ 3 —
40 >» ; 3 | _
4500 # ” 35
5200 a ⸗ 36 —
5900 = . 37 | —
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7 > = 39 —
8000 = . 1
3700 = ® 41 —
9400 = x 42 =
10100 = a 45 —
10800 ⸗ = 44 —
11500 = . |
1220 = . 6 —
12900 » i 47 | —
13600 » ‚ | —
14300 >» " 49 —
50 —
12
beweluaunahme
2.
Mart,
106
echte mittels ihre Etledigung findet, und zwa
nach erfolgter
_Beweisaumabıne.
18181818
Bi.
ISISISIZIZI 8151218181 SI 2/81 8181212181813]
# über bie
ohne Beweis
aufnahme,
4.
Marl. BE.
80
—
—
ber
er}
tv
——
—A
—
—
la
SEELE THI TE 4
2
2
ne
wenn die Entſcheidung
nicht anf Anerlenntriß
erfolgt, und zwar
nad erfelater
Beweisanfn.
Bei
— — —
ot
5.
Mart, BI,
BERSIEREBER
— F *
13
Tabelle B. für die Koften des Verwaltungsftreitverfahrens bei ben Bezirlsausſchüfſen.
(&. 106 ne
vom 31. Juli 1883), Falls eim ſolches Uberhaupt
sur Hebung fommt (5. 107 a. a. D.), betellat:
Bert bie Entiheibung auf Anerfenntmik
des ober bie went bie ——
sch Zutücknahme ber Klage ober des An⸗] micht auf Anerkenntni
j rages auf minbfiche Berbandlumng ober des erfolgt, unb zwar
Streitobjetts. R Sisanitte(sifteGetedigungfinbel umbamar “
ohne na erfolgter le erfolgter
zes Beweisaufnabme, Beweisaufnahme. | aufnahme. Deroeidanft,
3 4. 6,
Mart, Pr, | Mart, Bi. 1 Mari, Wi.
wi.
bis zu 20 Mark einſchließlih h — 1590| — 1751| 1|—| 1/50
von mehr ale 20 Mark bis zu AO Mark einfchließlich 1 — 1 56012 —3—
40 = .. 60 — P 1/50 2135] 3|—I 4158
2 ⸗ = 60 = = —⸗ 30 ® 3 2 3 -—— 4 — 6 —
⸗ —— 80 = . =: 10 = . 2 50 317 5Ii—I 7150
a: 2 MW — SE. ’ Bin 4 501 6|I—I 9|—
s : : 140 » ss 10 = s 3 50 5 25 7I—1 10 150
5 =» ss 10 = „2 MM = 5 4 | — 6 — 8sI—I 12 —
5 220 . =»: 20 ⸗ 4 50 6 75 9—1 13 50
s . ⸗ 260 = # 300 Pr Pr 5 — 7 50 10 — 15 —
⸗ 300 » = 360 = B 5 | 50 8 25| 11 — 16 50
5 » 2:2 360 = „" .: 40 = ⸗ 6— 9 — I 12 |—I 18 |—
5 = =: 40 = „» » 480 = x 6 50 9 75113 —1 19 150
= „» =: 480 = „ss MU ⸗ ⸗ 7 — 10 50 14 —4 21 —
» = MO = :» ss: 60 » s 7 | 50 11 251 15 |—| 22 50
⸗ ⸗ ⸗ 600 * & ⸗ 680 ⸗ 8 | — 12 — 16 — 24 —
s = u. 680 + » = 760 = s 3 50 12 75117 —26 50
⸗760 » „= 840 ⸗ B 9 — 13 50 | 18 —4127 =
⸗ »s =: 840 = . 5 mM + » 9 50 14 2351| 19 — 28 50
Fe 82019000 — 0 Ii—-| —
5 = s 1000 +» = =: 110 ⸗ = 10 ; 50 15 ; 751 21 1—| 31 50
⸗ = s 110 = =» = 1200 =» s 11 — 16 501 22 |--| 33 —
s : : 1220 - » = 130 =» s 11 50 17 251 23 —| 34 |50
s :» =: 130 =» =» « 1400. = s 12 | — 18 — 24 — 36 —
1400 = » = 150 ⸗ s 12 50 18 1751 25 — 37 |50
050510 = 5 1 re 13 |—| 19 j50| 261] 39 |—
⸗ 1700⸗ 021900 =» ⸗ 13 50 20 2127 — 40 50
⸗1900 = 02100 = 14 | — 21 —1 28 |-—I 42 |—
s - =: 210 » „» = 23500 = s 14 50 21 751 29 — J 43 50
⸗ 2300 = » = 2500 = s 5 — 22 50 | 30 i—| 45 —
5 :» » 3500 »- = =: 2 WW » s 15 | 50 23 125] 31 !—| 46 150
” :» »: 200 = :» =» 300 =» . 16 | — a4 | —13|1—I 8 |—
5 «=»: 300 = =» =» 3700 = a 16 I! 50 4 751 33 —I 49 |50
⸗ = =» 3700 = :» =» 410 = = 17 ı— 25 !501| 34 I!—I 51 —
5 = =: 410 = »s = 4500 = ⸗ 17 150 26 25135 I1—I 52150
4500 = 05200 = 18 — 27 — 136 —J b4—
05200 = = = 5900 » 5 18 50 27 751] 37 |—I 55 !50
, . : 56900 ⸗ .-» «. 6600 =» 5 »|ı— 28 |50| 38 1— 57 I—
s «= =: 6600 = :» = 700 = ⸗ 19 50 29 25139 —6585
7300 20 — 30 —140 !—-I 0 I—
—
141
Amtsblatt
ber KRönigliden Kegierung zu Caffei.
% 30. Ausgegeben Mittwoch den 30. Juni. 1886,
Juhalt des Reichs: Gefesblattes. — 5 dient sis zum (ingang ber
Die Nummer 17 des Reichs-Gefegblattes, welche Duittung als rg u
vom 9. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge- Berlin den 30. Mai 1
langte, enthält unter Der Finanz » Miniſt » Minifter. von Scholz.
Nr. 1667 die Verorbnung, betreffend bie Rechts—
verhältmiffe in dem Schupgebiete der Neu-Guinea⸗
Compagnie. Bom 5. Yuni 1886; und unter
Nr. 1668 die Belanntmahung, betreffend die Un—
fallverficherungspflit von Arbeitern und Betrieböbe-
amten in Betrieben, welche ſich auf bie ET
von Bauarbeiten erftreden. Bom 27, Mai
Die Nummer 18 des Reichs - —— wis:
vom 21. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 1669 die Verordnung, betreffend bie Einfuhr
und die Ausfuhr von Gewächſen, fowie von fonftigen
Gegenftinden des Wein- und Gartenbaues, Dom
16. Juni 1886; unb unter
Nr. 1670 den Vertrag zwiſchen Deutfchland, den
Niederlanden und der Sch betreffend die Regelung
Bom
ber eng um —— * des Rheins.
30. Juni 1
Die — 19 des Reich8-Gefegblattes, welche
vom 25. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1671. vie Verorbnung wegen Ergänzung ber
Berorbnung vom 23. December 1875, betreffend vie
Benfionen und Kautionen ver Reichsbanfbeamten, und
ber Berorbnung, betreffend die Fürferge für die Witwen
und Waiſen ver Reihsbanfbeamten, vom 8. Juni 1881,
Bom 20. Yuni 1886; und unter
Nr. 1672 vie Belanntmadımg, betreffend eine Ab»
änderung bed Berzeichniffes der gewerblichen Anlagen,
welche einer befonvderen Genehmigung bebürfen. Vom
16. Yuni 1886,
Berorbunngen und en ber
Raiferl. und Ränigl. en.
443. —* Nachtrag zu den unterm 22. Juni 1884
erlaffenen Ausführungsbeftimmungen zu dem Geſetz, betreffend
bas Staateſchuldbuch, vom 20. Juli 1883 (Bef. S. &, 120),
An die Stelle des zweiten Abfages der Nr. 2 bes
rtifels 6 tritt nachfolgende Bejtimmung:
„Dat der Berechtigte vie —— —* die Poſt
a... des Deutf eichs in ber Form bes
210 Abſatz 2 des * beantragt, ſo iſt die
toerwaltung der Staatsſchulden ermächtigt, dieſem
—— zu entſprechen. Sendung geſchicht als⸗
dann auf Gefahr und Koften des tigten. Der
Borftehenden Nachtrag zu ben zu ben unter dem 22. Juni
1884 von dem Herrn Finanz-Minifter erlaffenen Aus-
führungsbeftimmungen zu dem Gef u WR betreffend das
Staatsſchuldbuch, vom 20. Yuli 1 —* S. S. 120)
bringen wir hierdurch zur Öffentlichen Kenntniß.
erlin den 16, Juni 1886,
Haupt» ori der Staatsſchulden.
Belauntmachungen ber
Köni ——— en — * Behörden.
444. — auf 8. 2 * Berordnung vom
30. Juni 1834 — ei. ©, ©. 96 — wire Himurd
— — daß in ber Kreistagsfigung vom Iſten
7 — Gutsbefiger von Deines zu Hanau,
2) der Oberförfter Menger zu Neuhof,
3) der Bürgermeifter Zeh zu Kilianftäpten und
—5* Bürgermeiſter Schröder zu Bruchköbel
zu Mitgliedern der reisvermittelungsbehörbe des neuen
Landkreiſes Hanau gewählt worden finb und daß wir
biefe Wahl beftätigt haben.
Gaffel ven 18. Yuni 1886.
Königlihe General-Eommiffion.
ber
ichen
445. Der Herr Ober-Präfident hat dem Vorſtande
des Mitteldeutfchen nenne zu Franl-
furt aM. die Genehmigung ertheilt, zum Beften des
Fonds für bie Vermehrung der Vorbilderſammlung
bes —— eine Verlooſung von kunſtgewerblichen
Erzeugniſſen der Neuzeit abzuhalten, welche mit wenig⸗
ftens 60 °/, des Ertrags aus bem Loosverfaufe, jedoch
abzüglih der Steimpelfoften, als Gewinngegenftänbe
zu beichaffen find.
Der Bertrieb der Looſe, deren Zahl auf 30000
a 1 Mark feſtgeſetzt ift, bleibt * den Umfang der
ar? ze — Pe
Königliche Regierung, Abtheil bes Innern.
446. Der Gejammtarmenverband im Kreife
Gersfeld, welcher auf Grund der 88. 11 und 12 des
—— eſetz über den Unterſtützungswohnſitz er-
Ausführungsgefeges vom 8. Wär 1871 ge
Frl und beffen erfol in @emäßheit *
8. 151. ce. unterm 11. Ar 873 im Nr. 44 des
um
142
Amteblattes vom Jahre 1873 zur öffentlichen Keuntniß
gebracht worben ift, wirb auf Antrag ver Gemeinbes
Bertretungen ber diefen Gefammtarmenverband bildenden
Gemeinben unter Zuſtimmung bes Kreistages mit unferer
Genehmigung für aufgeläft erklärt.
Gaffel ven 26. Juni 1886.
Königliche Regierung, Abtheilumg bes Innern,
447. Aıf Grund des $. 100e Ziffer 3 der Reiche-
gewerbeordnung beftimmen wir hierdurch für ven Bezirk
der Bäderinnung zu Gaffel, daß
diejenigen Arbeitgeber, welche ein in dieſer Innung
vertretenes Gewerbe betreiben und ſelbſt zur Auf»
nahme in die Innung fähig fein würden, vom liten
Sanuar 1887 an Yehrlinge gr er annehmen
dürfen. Caſſel ven 26. Juni
Königlihe Regierung, ——— bes Innern.
448. Dem commiſſariſchen Reutmeiſter Röhre zu
Gersfeld ift die Verwaltung der Forftlaffe für vie
Oberförfterei Gersfeld vom 1. April d. 3. ab wiber-
ruflih übertragen worben.
Gafjel ven 16. Juni 1886,
Königliche Regierung,
Abtheilung für sich Steuern, Domainen und Forſten.
449. Dem Königlichen Rentmeifter Sommer zu
Franfenberg ijt die Verwaltung der Forftlaffen für die
Oberförftereien Franfenberg, Wolfersporf und Roſen—
thal vom 1. April dv. I. ab wiberruflih übertragen
worden. Gaffel ven 18. Juni 1886.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forſten.
and
Belanntmad anderer
ſtaiſerlicher und Königlicher Behörden,
450. Zur Bornahme der Herbit-Prüfung der Aſpi-—
ranten für ben einjährig freiwilligen Militairdienſt des
* 1886 iſt als Unfangstermin ver 23. Auguft
3. fejtgefegt worden.
Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung
Theil nehmen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch
fpätejtens bis zum 1. Auguſt d. 3. bei ber unter
zeichneten Commiſſion einzureichen und in bemfelben
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ge-
prüft zu fein wünſchen.
Dem Gefuche find beizufügen:
3) ein Geburtszeugniß,
2) ein Ginwilligungs»Atteft des Vaters ober Vor-
munbes mit der Erklärung über vie Bereitwil-
ligteit und Fahigleit, den Freiwilligen während
einer einjährigen activen — zu befleiven,
auszurüften und zu verpflegen
3) ein Unbeſ —ãâ— — weiches für 33 glinge
von höheren Schulen (Gymmafien, Real-Gym-
nafien, Progymmafien, Realſchulen und höheren
Bürgerfchulen) durch ben Director ver Tehranftalt,
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-
Obrigkeit des Wohnortes, ober = vorgejeßte
Dienjtbehörne auszuftellen ift um
4) ein von bem Aſpiranten fer gefchriebener
Lebenslauf.
Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müſſen im
Driginal eingereicht werben.
Gaffel ven 21. Yuni 1886.
a Prüfungs» ae (Tier
Ginjährig- freiwillig
451. Bei der am Aten d. Mts. in — von
Notar und Zeugen ſtattgehabten Auslooſung der vor»
mals Hannoverſchen Staatsfchulpverfchreibungen Litera
8. zur Tilgung für das Jahr vom 1. April 1886/87 find
die nachfolgend verzeichneten Nummern gezogen worben:
Nr. 171 353, 533, 627, 637, 847, 865, 887,
898, 955, 997, 1147, 1159, 1208, 1253, 1327,
1402, 1422, 1435, 1636, 1648, 1843, 1922,
Diefelden werden ven Befisern hierdurch auf den
2. Januar 1887 zur baaren Rüdzahlung gekündigt.
Die ausgelooften Schuldverſchreibungen lauten auf
Gold, und wird deren Rüchzahlung in Neihswährung
nach ben Beitimmungen ber Belanntmadung des Herm
Reichslanzlerd vom 6. Dezember 1873, betreffend bie
Außerkursfegung der Landes ⸗ Goldmünzen ꝛc. (Reiche:
ne Nr. 292), ſowie nach den Ausführungsbeitim-
— bes Herrn Finanz-Miniſters vom 17. März
187 (Reichsanzeiger Nr. 68, Pofition 3) erfolgen.
Die Kapitalbeträge werben fhon vom 15. Dezember
d. J. ab gegen Quittung und Einlieferung der Schulb-
verfchreibungen nebſt ben zugehörigen Zinsſchein « An-
weifungen und ben nach dem 2, Januar 1887 fälligen
Zinsfheinen Nr. 3—10 an ben Gefchäftstagen bei ber
Regierungshauptfaffe bierfelbft, von 9 bis 12 Uhr
Vormittags, ausgezahlt.
Die Einlöfung der Schuldverſchreibungen kann aud
bei fämmtlichen übrigen Regierungshauptlaffen, bei ber
Staatsfchuldentilgungstaffe in Berlin, fowie bei ber
Kreiskaffe zu Frankfurt a. M. bewirkt werben.
Zu diefem Zwede find die Schulvverfchreibungen
nebft den zugehörigen Zinsjchein- Anweifungen und Zins
ſcheinen ſchon vom 1. Dezember d. 3. ab bei einer
ber letztgedachten Kaſſen einzureichen, welche viejelben
ber biefigen Regierungshauptlafje überjenden und, nad
erfolgter Seiftellung, die Auszahlung bejorgen wird.
Bemerkt wird
1) Die Ginfendung der Schuldverihreibungen nebſt
ngehörigen Zinsihein- Anweilungen und
Sinslhenen mit oder ohne Werthangabe muß
portofrei gefchehen.
2) Sollte die Abforderung des gefündigten Kapitals
bis zum Fälligkeitstermine nicht erfolgen, fo tritt
dasfelbe von dem gedachten Zeitpunkte ab zum
Nachiheile der Gläubiger außer Verzinfung.
Sclieflih wird darauf aufmerffam gemacht, daß
alfe übrigen 34- und 4prozenfigen vormals Hannover⸗
[hen Landes» und Eifenbahn » Schulpverfchreibimgen
bereits früher gefündigt find, und werben deshalb bie
Inhaber der unten —— noch nicht eingelieferten,
mit dem Kündigungstermine außer Verzinſung
tretenen, Hannoverſchen Staatsſchuldverſchteibungen an
un —— —
die Erhebung der Rapitalien betfelben: bei der hiefigen
Regierungshauptlaffe hierdurch nochmals erinnert.
Hannover den 3. Juni 1886.
Der Regierungs» Präfident. von Cranad.
Berzeidniß
der bereits früher gelündigten und bis jet micht ein»
gelieferten, wicht mehr verzinslichen vormals Hanno»
verfchen Landes» und Eiſenbahn ⸗Schuldverſchreibungen.
Lit. a auf 2. Januar 1874 gelünbigt:
Nr. über 100 Thlr. Kurant.
Lit. N. 34°), auf 1. Dezember 1866 gefünbigt:
Nr. 7128 über 200 Thlr. Rurant, auf 2, Januar
1873 gelünpigt: Nr. 4163 über 100 Thlr. Bol,
auf 1. Dezember 1874 gefünbigt: Nr. 4162
über 100 Thlr. Gold.
Lit. EI. 4°, auf 1. Dezember 1874 gekündigt:
Nr. 2880 über 100 Thir. Kuraft.
Lit. FI. 4°/, auf 1. Dexember 1874 gekünbigt:
Nr. 14110 über 500 Thlr. Gold, Nr. 13934
über 100 Thlr. Kurant,
Lit. &I. 4°/, auf 1. Dezember 1874 gefünbigt:
Nr. 1464, 1465, 5421 über je 100 Thlr. Kurant.
Lit. MI. 4°), auf 1. Dezember 1874 gekündigt:
Nr. 3644, 4580 über je 200 Thlr. Kurant,
Nr. 1320 über 100 Thlr. Kurant.,
Lit. 8, 4°, auf 2. Januar 1886 gekünbigt:
Nr. 1815 über 500 Thlr. Go.
452. Auf Grund der Ermächtigung im britten Ab⸗
fage des 8: 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (G.
©. S. 129) und der Beftimmimgen ver betreffenpen
Privilegien fünvige ih biermit
die Aprozentigen Prioritäts-Obligationen II. Emiffion
ver Thüringifchen Eiſenbahn (Privilegien vom Ijten
Mär; 1852 und 26. Juni 1861),
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Ber
tanntmachung vom 1. Mai d. 36. angebotenen Umtauſch
gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen einge-
ngen find, ober in ver weiter unten bewilligten Nach»
ft noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung
am 2. Januar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages ver gekün-
bigten Obligationen erfolgt vom 2. Jauuar 1887 ab
bei der Kömiglichen Gifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt
gegen Ausantwortung der Obligationen jelbft und ber
dazu gehörigen noch micht fälligen Ziusloupons und
der Talons,
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wirb
von bem Betrage der zu leiftenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Berzinfung ver Obligationen
erfifcht mit dem 31. Dezember 1886,
Uebrigens will ih, da mach zahlreichen mir zuge»
gangenen Geſuchen viele Bejiger vom Prioritäts-Obli-
gationen thatfächlich verhindert geweien find, biefelben
zum Bwede des Umtaufches gegen 3} pro-
Schuldverſchreibungen ver confolisirten Anleihe
Ib der von. mir bewill ‚ mit dem 31. Mai
b, 36. abgelaufenen Friſt zur Abſtempelung zu bringen,
bierbucch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts-
Obligationen zu dem mämlichen Zwecke eine weitere
legte Frift bis zum 31, Juli d. 38. einſchließlich unter
den in meiner Belanntma: vom 1, Mai d. 38,
angegebenen Bedingungen bewilligen.
Der Finanz» Minifter, Scholz.
Indem wir vorftehende Bekanntmachung bes Herrn
Finanz · Miniſters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig
die in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung
bes genannten Herrn Minifters vom 1. Mai d. 38,,
fowie unfere zujäglihe Belanntmahung vom 3, Mai
d. 98. nochmals zur Kenntnif.
Erfurt ven 24. Juni 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Dur $. 5 Abfak 2 und 3 des Gefeges vom 17ten
Mat 1884 (ef. S. S. 129), 8. 5 Abjak 2 des Ge-
feges vom 23, Februar 1885 (Gef. S. S. 11) un
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23, Februar
1885 (Gef. S. S. 43) iſt der Finanz» Minifter er-
mächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen ber veritaat-
lichten Gifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwifchen
getilgt find, zur Rüdzahlung zu fünbigen, ſowie auch
den Inhabern der Schulpverfchreibungen viefer Anleihen
bie Rüdzahlung ver Schulpbeträge oder ven Umtauſch
gegen Staatsjhulbverjchreibungen anzubieten, und die
Bebingungen des Angebots feftzufegen.
Bon viefen Grmächtigungen mache ich in Betreff
der nachfolgend bezeichneten Schuldverſchreibungen ver
Thüringiſchen Eifenbahn, nämlich:
ber vierprozentigen, unterm 1, November 1851 aus:
geftellten Prioritäts-Obligationen II. Emiffion (Pri-
vilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ven Umtauſch
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ber 31 prozentigen fonjolivirten Staatsanleide jept
unter folgenpden Bedingungen anbiete:
a, Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen
wird berfelbe Nennbeirag in Schulpverfchreibungen
ber Fe fonjelivirten Staatsanleibe
tt.
b. Den Inhabern werden bie umzutaufchenden Schuld⸗
verfchreibungen mit ven bieherigen Zinsanfprüchen
uoch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligleitstermine
belaffen, alfo bis zum 2, Januar 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haben ihre diesbezügliche Erklaͤrung bie ein-
ſchließlich den 31. Mat d. 36. jchriftlih oder münblich
bei der Königlichen Gifenbahn-Hauptkaffe zu Erfurt oder
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. der Söniglichen vereinigten Eijenbahnı» Betriebs.
kaffe zu Berlin — Ascanifcher Plag 5 — oder
bei den Königlichen Gifenbahn » Betriebslaffen zu
Deifau, Halle, Weißenfels unb Gaffel B, M.,
b. bei ver iglichen General» Staatölaffe (hinter
dem Gießhauſe Nr. 2) zu Berlin,
2% —0 —
144
ec. ber ee (@ Eifenbahn » Hauptlaffe in Frank⸗
furt a/M. (Sachſenhauſen)
unter vorläufiger ee der Obligationen abzu⸗
geben. — den 1. Mai 1886.
Der Finanz⸗Miniſter. von Scholz.
Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗
Miniſters wird hierdurch mit dem Bemerlen veröffent-
ficht, daß ven Erklärungen über die Annahme bes An-
gebots außer ben — ——— (Obligationen
felbft ein Berzeichniß, welches Nummer und Nenn
der en enthält, für jede Gattung von Obligationen
beſonders, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Cremplar wird, mit einer Empfangsbefchei-
nigung verjehen, bem Einfender fofort wieder ausge⸗
händigt und ift von bemjelben bei einftweiliger Wieder»
ausantwortung ber von der Annahmeftelle mit einem
— zu verſehenden Obligationen zurüdzugeben.
en Einreihung der Obligationen zum Umtaufch
gegen ug een Stantefchulbverfchreißungen wird
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben.
Erfurt ven 3. Mai 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction.
453. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab»
jene des 8. 5 des Gefeges vom 17. Mai 1884 (G.
©. ©. 129) und der Beftimmungen ber betreffenden
Privilegien fünbige ich hiermit
1) bie bierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn-
Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Privilegium
vom 4. Februar 1856) und
2) bie vierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn-
Prioritäts » Obligationen Lit. B. (Privilegium
vom 1. Juli 1865),
foweit nicht deren Inhaber auf den Durch meine Belannt-
machung vom 1. Mai d. I. angebotenen Umtauſch gegen
34progentige Staatsfhulpverfchreibungen eingegangen
find, ober im der weiter unten bewilligten Nachſchrift
no darauf eingehen werben, zur baaren Rückzahlung
am 2. Januar 1887,
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün-
digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab
bei der Königlichen Eifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt
gegen YAusantwortung der Obligationen ſelbſt und ber
dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und
ver Talone.
Der Gelvbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird
von dem Betrage ber zu leiftenven Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur rn der Spligationen
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ih, da nach zahlreichen, mir zuges
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prieritits-Obli-
gationen thatſächlich verhindert gewejen find, dieſelben
— Zwede des demnächſtigen Umtauſches gegen 34 pro⸗
gen entige Schulpverfchreibungen der konſolidirten Anleihe
erhalb der von mir bewilligten, mit vem 31. Mai
d. 3. abgelaufenen Frift zur Abſtempelung zu bringen,
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts-
Obligationen zu dem nämlichen Zwede eine weitere
legte Friſt bie zum 31. Juli d. 9. eimfchließlich umter
den in meiner Belanntma vom 1. Mai v. I.
angegebenen — — bewilligen.
er Finanz ⸗Miniſter. Re
Indem wir vorftehende Bean Belanntmacdun
Finanz: Minifters veröffentlichen, bringen gu Ir —2
die in derſelben in Bezug genommene Bekanntmachung
des genannten Herrn Miniſters vom 1. Mai dv. 9,
fowie unfere ' zufägliche Belanntmachung vom 3. Rai
d. 3. nochmals zur Kenntniß.
Erfurt ven 24. Juni 1886.
Königliche Eifenbahn-Direction.
Durch $. 5 m 2 Az s bes Geſetzes vom ker
Mai 1884 (Gef. S ‚8 5 Abjag
Geſetzes vom 23. Fe er 85 (Gef. S. sı
und $. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefege® vom ——
Februar 1885 (Gef. S. S. 483) iſt der Finanz⸗ Minifter
ermächtigt worden, bie Prioritäts-Anleihen der verſtaat⸗
fichten Gifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwiſchen
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, ſowie aud
den Inhabern ver Schulpverfchreibungen diefer Anleihen
die Rüdzahlung der Schulobeträge oder ven Umtauſch
egen Staatefdulbverfehreibunger anzubieten und bie
Beinen bes Angebots feſtzuſetzen.
Bon diefen Ermächtigungen made ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber
Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich:
1) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen 1.
Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und
2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B.
(Privilegium vom 1. Juli 1865)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ben Umtauſch
igrer Schuldverſchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ber 3hprogentigen fonfolivirten Staatsanleihe jegt
unter folgenden Bedingungen anbiete;
a. Für bie umzutaufchenben Schulpverfchreibungen
wird derjelbe Nennbetrag in Schulbverfchreibungen
ber Fi tonfolinirien Staatsanleihe
gew
b. = —— werben bie umzutauſchenden Schuld⸗
verſchreibungen mit den bisherigen Zinsanſprüchen
noch bis zum zweitnächften Zinjenfälligleitstermine
belafjen, aljo bis zum 2. Januar 1887.
Diejenigen, Inhaber, welche diefe® Angebot annehmen
wollen, haben ihre biesbezügliche Erflärung bis ein»
ſchließlich den 31. Mai d. J. fchriftlih oder mündlich
bei ver Königlichen De u Erfurt oder
einer der nachbezeichneten Kaffen, nämli
a, ber vereinigten Königlichen Gifenbahn »Betriebö-
fafje zu Berlin — Aslanifher Plag 5 — ober
bei Tai Königlichen ——— zu
Deſſau, e, Weißenfels und Ca
b. = König —* General ·Staatskaſſe —* dent
2
e. ber ve nen Geh But in Franl ·
furt a/ M. —
Mrs
ww J
Berlin den 1. Mai 1886.
Der Finanz Minifter. von Scholz.
‚Borftehende Belanntmahung bes Herrn Finanz
Miniſters wird hierdurch mit dem Bemerlken veräffent-
we daß ben Grflärungen über die Annahıne des An-
gebots außer ‚ven Schulpnerfchreibungen (Obligationen
jelbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn
ber legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
befonbers, im doppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Eremplar wirb, mit einer Empfangsbeſchei⸗
nigung verfehen, bem Einſender ſofort wieder ausge:
bändigt und ift von vemfelben bei einftweiliger Wieber-
ausantwortung der von ber Annahineftelle mit einem
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüdzugeben,
BB Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtaufch
egen 34prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird
päter das Grforberliche veranlaßt werben.
Erfurt ven 3. Mai 1886.
Königlide Eifenbahn-Direction.
454. Bom 1. Juli d. 9. ab verkehren, im Anfchluf
an die Züge 204 und 205 von und nach Hannover,
zwiſchen Beegen und Barfinghaufen folgende neue
Züge an allen Wochentagen:
‚234 233
1-4 1-4
*
2
2
—
11.440 ab Weetzen ...
Fa
m
2
—* vorläufiger Einreichung * Obligationen abzu⸗
geben.
an 715
1.54 ab KL. Wennigſen ab 7 F
2.06 ab Egestorf ... ab 6
= 2.17 an Barfinghaufen ab 6 D
Ferner werden die Züge 221 und 230 zwiſchen
Haſte und Weetzen, wie folgt, geändert:
el. 4.58 ab Weetzen ... an. 842
Bon unten noch obeu
zu leſen
32*55
3 '9 5.06 ab Kl. Wennigſen ab⸗ꝰ 8318
265.190 ab Egestorf ... abJ 8F 7
“2” 5.30 an ab 8 85
3 — Barſinghauſen — | 8
BE . 5.34 lab an , BWIE
= & 5.46Jab Bantorf .. . aba 775
= 1. 5.57 ab Nenndorf (Bad) ab], 7 38| &
6 an Hafte .... ab 7MR
Hannover den 22. Juni 1886,
Königliche Eifenbahn-Direction.
455. Mit dem 1. Juli d. 9. gelangt eine virecte
Perjonen- und Gepädabfertigung von Bad Nauheim
nach Karlsruhe, Pforzheim und Stuttgart, ſowie Schnell»
zugbilfets von Gießen nach Afchaffenburg über Fried⸗
berg, zur Einführung.
Das Nähere ift bei den Billet- Erpebitionen auf
ven genannten Stationen zu erfahren.
Hannover ben 24. Juni 1886,
Königlihe Eifenbaßn-Direction.
456. Am 18. Juni d. I. wirb bei ver Poftagentur
in Wpelern eine Telegraphenanftalt mit Fern
"Forftauffeher Rimy
ſprechbetrieb mit befchränftem Tagespienfte in Wirk⸗
famfeit treten,
Minden (Weftfalen) ven 17. Juni 1886.
Der Kaiferlide Ober-Poftpirector. Thbuſch.
Becanzem
457. Bewerber um vie erfebigte, mit einem compe⸗
tenzmäßigen Ginfommen von 780 Mark
Mark für freie Feuerung verbundene
gen
ungsgefuche binnen 14 Tagen
an Herrn Pfarrer Meine zu ‚pohahorft einfenben.
inteln ven 19. Juni 1886,
Der Königlihe Schulverftand. Kröger, Landrath.
458. Bewerber um bie ng) mit einem _contpe=
tenzmäßigen Einkommen von 1 Mark nebft freier
Wohnung und 90 Mark für freie Feuerung verbundene
Rektorftelle zu Heff. Oldendorf wollen ihre mit ben
nöthigen Zeugniljen verfehenen Meldungsgeſuche binnen
4 Wochen an Herrn Pfarrer Meier zu Heſſ. Olden⸗
borf einjenben.
Rinteln ven 22. Juni 1886,
Der Königlihe Schulvorftand. Kröger, Lanbrath.
— —r ——— — — — — — — —
Allerböchſt verliehen: ven Oberregierungsräthen
bei der Königlichen Regierung hier Franz Ludwig
Mittler und Carl Philipp Kühne ver Königliche
Krouen⸗ Orden 2ter Glaffe.
Ernannt: ver bisherige Landrath, Freiherr von
Neiswig-Haderzin zum Regierungsrathe und ber
Regierung in Caſſel überwiefen,
die Rechtscandidaten Köhler und Rohde zu
Referenbaren,
ber bisherige Büreau-Hülfsarbeiter Ernft Wilhelm
Franz Reihardt zum Polizei» Commiffarius bei der
Königlichen Polizeiverwaltung in Gaffel,
ver bisherige Civil-Supernumerar Georg Heinrich
Kühlborn zum Regierungs - Secretariats » Aififtenten
in Caſſel,
der Stationd » Borfteher Dippel und
der Stations » Affiftent Wilken in Caffel, fowie
ber — — Mayberg in Butzbach
zu Güter⸗Expedienten,
der Güter-Expedient Landau in Butzbach unter
Verſetzung nach Gießen zum Stations-Einnehmer daſelbft,
der Stellenanwärter Plugge zum etatsmäßigen Ges
richtsfchreiber-Gehülfen bei dem — in Felsberg,
an Stelle des Lehrers Rabe der Poſtagent und
Krämer Fern in Niederbeisheim zum Stellvertreter
des daſigen Standesbeamten,
der bisherige Gerichts⸗Referendar, Freiherr Rein⸗
hard von Elmendorf in Naumburg a/S. zum Re—
ferenvar bei der Regierung in Caſſel.
Uebertragen: dem m Förfter auf Probe ernannten
e Förfterftelle zu Schwarzbach
in ber Oberförfterei Tiergarten,
Berſetzt: ber Ober-Degierungeratt Opig in Stettin
an die Königliche Regierung in Caſſel,
146°
die Eifenbahn-Bau» und Betriebs-Infpectoren Seid
dahier unb Kiene in Konig als ftänbige Hülfsarbeiter
und zwar Erfterer bei dem Sönigli Gifenbahn-
Betriebsamt (Magbeburg- Halberftabt) in Magbeburg
und Letzterer bei dem Eif
bezirk Elberfeld) vahier,
die Affiftenzärzte Iſter Claſſe, der vermalige Stabs-
arzt Dr. med. Schneider von Friglar nach Pofen
und H. Scriba von Bromberg nach Friglar,
ber Förfter Knake zu Bracht nah St. Ottilien,
Oberförfterei Wellerode,
der Förfter Hillner zu Schwarzbach nach Thier-
garten, Oberförfterei gleichen Namens,
ogen: ber praftifche Arzt Fr. Kellerer von
fen
Nenters nah Holzlirchen in Bahern.
n-Betriebsamt (Directiond-,
Riedergelaflen: ver praktifche Arzt Dr. Nienaber
in Nent ufen,
Entbunden: der Geheime Regierungsratg' Reiche |
von dem Nebenamte eines Direktors bei ver Königlichen
Rentenbanf für bie ee Weſtfalen, die Rheinprovinz
und bie Provinz Hefjen-Naffan und widerruffich
Uebertragen: das vorerwähnte Nebenamt vem
en Regierungsrathe u f bei ver König-
lihen General-Bommiffion zu Münfter und
bie von bem Lekteren bisher befleivete Nebenftelle
eines zweiten Mitgliedes ver — Reutenbank dem
Regierungsrath Aſcher gleichfalls bei der General⸗
Commiſſion in Muͤnſter.
Penfionirt: der Stationslaſſen⸗Rendant Schwarz
in Gießen und
ber Gerichtsdiener Knierim in Langenſelbold.
Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Ar. 51, A
_ und
(Oufationtgiilieen für den Sm euer qenitafide, Dentiche 20 Radeniense Belagehfätten für } und } Bogen
Rebigirt bei Rönigfider Regiernug.
GaffelL — Gehrudt in ber Hofe und Walfenbans- Bugiaudenri,
Amtsblatt
| M
der Königlichen Negierung zu Gafſel.
Ausgegeben Mittwoch den 7. Juli.
1886,
nn — *
KM 31.
— — rund des —
—— 1878.
459. Auf Gmb = 8. 28 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Bejtrebungen ber Sozialdemo
vem 21. October 1878 wird mit Genehmigung bes
Bundesraths für bie Dauer Eines Jahres Folgendes
angeorbuet:
$. 1. Berfonen, von benen eine Gefährbung ber
öffentlicher Eicherheit und Ordnung zu beſorgen ift,
kann der Aufenthalt in der Stabt und im dem Bezirk
ber Amtshauptmannichaft Leipzig von der Lanbes-
Poltgeibehörbe verfagt werben.
$. 2. Vorſtehende Anordnung tritt mit dem 29jten
dieſes Monats in Kraft.
Dresden am 25. Juni 1886.
Königliches fächfifches Gefammt- Minifterium.
von Fabrice. von Noftig-Wallwig. von Gerber,
von Abelen, von ——
Berorduungen uud Belauntmachungen der
ſchen Probinz ——
460, Zu Mitgliedern bes am 1. Juli d. I. in Wirkſamkeit
tretenben Provinzialraths der Provinz Heffen-Naffau hat
der Herr Miniſter bed Innern ernannt:
ben Ober =» Präfipialratd Poten zum Mitglieve und
ben Regierungsrath von Stard zum ftellvertretenden
Mitglieve auf die Dauer ihres Hauptamtes am Sike
des Dber-Präfiventen,
ber Provinzial-Candtag gewählt:
zu Mitgliedern:
ben Oberoorfteher von Schugbar, gen. Milchling,
zu Hohenhaus, Kreis Eſchwege,
ben Ober-Bürgermeifter Miquel zu Frankfurt a M.,
den Geheimen Kommerzienratbp Henfchel zu Gaffel,
ben Yuftizratd Hilf zu Limburg und
den Profeffor Dr. Enneccerus zu Marbıng;
zu Stellvertretern:
den Yuflizratb Dr. Weigel zu Caſſel,
ben Rechtsanwalt Dr. Humfer zu Frankfurt a/M.,
ben Rittergutsbefiger von Bappenheim zu Liebenau,
ben Lanbesbirector a. D. Wirth zu Wiesbaden und
ben Gutsbefiger von Deines zu Hanau,
Gaffel ven 29. Juni 1886,
Der Ober - —* Graf zu Eulenburg.
Bers und Belsuntmadungen ber
— Regierung,
461. Bei der, dem Plane —* am heutigen Tage
vor Notar und Zeugen ftattgefundenen 51. Prämien-
des vormals Kurheffifchen, bei dem Bankhaufe
von Rothſchild K Söhne in Frankfurt a, M.
aufgenommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845
find auf die 6000 Nummern ber am 1. December v. 9.
und am 1. Juni d. 3. gezogenen 240 Serien bie im bei-
gefügten Berzeichniffe I. aufgeführten Prämien gefallen.
ie Auszahlung diefer Prämien finvet, gegen Rück—
gabe der Prämienjcheine, vom 15. December d. I. ab
täglih, mit Ausnahme ver Sonn» und Feſttage, bei
dem obengenannten Bankhaufe ober bei ber Königlichen
Regierungs-Hauptlafje dahier Statt.
Die Erhebung ver Prämien kann jedoch auch bei
allen übrigen Königlichen Dr LONSREN, fowie
bei der Kreisfaffe in Frankfurt aM. und ber Köuig⸗
lihen Staatsſchulden⸗Tilgungskaſſe in Berlin gefchehen,
in welchen Falle vie Prämienfcheine bereits vom Ijten
December d. 3. ab bei ber betreffenden Kaffe einge-
reicht werben koönnen, ba biejelben zunächſt an bie
Regierungs » Haupttaffe in Gaffel zur Feſtſetzung über-
fanbt werden müfjen.
Zugleich werben F Inhaber ſolcher Prämienſcheine
obigen Anlehns, welche zu einer ber im weiter beige—
fügten Berzeichniffe Il. nn em Serien gehören,
ee biermit aufgefordert.
Endlich wirb auf das unter III. beigefügte Ver—
xichniß amortifirter Prämienfcheine, fowie auf bas
Verzeichniß IV. berjenigen Prämienfcheine, deren Ver-
zur baldigen nacpträglichen rhebung ber darauf gefal=
lenen Brämien-Beträge, gegen Ablieferung der Prämien» % a
e
%
44
ar eingetreten Br ET aufmerffam gemacht. 8
Caſſe %
el am 1.
Der —— —— Magdeburg.
462. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenmniß
gebracht, daß ber Bezirksausſchuß dahier am heutigen
Tage in Wirkſamleit getreten ift.
Gafjel am 1. Juli 1886.
Der Regierungs-Präſident. Magdeburg.
463. Dem Koniglichen Rentmeiſter Soff zu Sof
geismar ift bie Verwaltung ber Forſtkaſſen für bie
Oberförftereien ofgeismar und Hombrefjen, und dem
fommiffarifchen Ütentmeifter Yung zu Giefelwerber bie
Verwaltung ber Forſtlaſſen für die Oberförftereien
Sottsbüren, Bederhagen, Carlshafen und Debelsheim
vom 1. April d. 38. ab twiberruflich übertragen worden.
Gafjel am 26. Mai 1886,
u. Regierung,
Abtheilung für directe Steuern, —— und Forſten.
ie oh and er anderer
und Königlich
464. Die * des —— hierſelbſt be»
ginnen am 21jten dieſes und endigen am I1ften k. M.
Während der Ferien dürfen Termine zur mündlichen
Verhandlung der Regel nach nur in fchleunigen Sachen
x
148
abgehalten werben. Auf ven Lauf der gefeglichen Friften
bleiben die Ferien ohne Einfluß,
Gafjel ven 5. Yuli 1886,
Der BVorfigende des Bezirksausfchuffes.
Magpeburg.
465. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab-
faße des $. 5 des Gefekes vom 17. Mai 1884 (G.
S. S. 129) und ber Beftimmungen ber betreffenden
Privilegien fündige ich hiermit
die Aprozentigen Prioritäts- Obligationen Il. Emiffion
der Thüringifchen Eifenbahn (Privilegien vom Iſten
März 1852 und 26. Juni 1861),
foweit nicht deren Inhaber auf den burch meine Be—
fanntmachung vom 1. Mai d. 36. angebotenen Umtauſch
gegen —— Staatsſchuldverſchreibungen einge⸗
gangen find, ober in der weiter unten bewilligten Nach»
frift noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung
am 2. Yanuar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages ber gefün-
bigten Obligationen erfolgt vom 2, Januar 1887 ab
bei ber Königlichen Eifenbahn » Hauptfaffe zu Erfurt
gegen Ausantwortung ber Obligationen felbjt und ber
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsloupons und
ber Talons.
Der Gelobetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird
von dem Betrage ber zu leiftenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur —— der Obligationen
erliſcht mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ih, da nach zahlreichen mir zuge»
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli-
gationen thatfächlich verhindert gewefen find, biefelben
zum Zwecke bes bemnächjtigen Umtaufches gegen 34 pro=
zentige Schuldverfchreibungen der confolivirten Unleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 31. Mai
d. 38, abgelaufenen Frift zur Abſtempelung zu bringen,
hierdurch für bie Eingangs bezeichneten Prioritäts-
Obligationen zu dem nämlichen Zwede eine weitere
legte Frift bis zum 31. Juli d. 98, einfchließlich unter
ben in meiner Belanntmachung vom 1. Mai d. 38,
angegebenen Bedingungen bewilligen,
Der Finanz» Minifter. Scholz.
Indem wir vorftehende Belanntmachung bes Herrn
Finanz Miniſters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig
bie in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung
bes genannten Herrn Minifterd vom 1. Mai d. 38,,
fowie unfere zufätliche Bekanntmachung vom 3. Mai
d. 38, nochmals zur Kenntniß.
Erfurt den 24. Juni 1886,
Königliche Eifenbahn-Direction,
Durch $. 5 Abfak 2 und 3 des Geſetzes vom 17ten
Mai 1884 (Gef. S. 5.129), $. 5 Abſatz 2 des Ge-
feßes vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und
$. 5 Ubja 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar
1885 (Gef. ©. ©. 43) ift ber Finanz» Minifter ers
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verjtaat-
lichten Eiſenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch
ben Inhabern der Schulpverfchreibungen diefer Anleihen
bie Rüdzahlung ver Schulobeträge oder ven Umtaufch
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und bie
Bebingungen bes Angebots feitzufegen.
Bon biefen Ermächtigungen mache ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ver
Thüringifhen Eifenbahn, nämlich:
ber vierprozentigen, unterm 1. November 1851 aus⸗
— Prioritäts-Obligationen IL Emiffton (Pri⸗
vilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern ven Umtauſch
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ber 34 progentigen Fonjolivirten Staatsanleihe jetzt
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauſchenden Schuldverfchreibungen
wird derſelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen
ber 34prozentigen Fonfolivirten Staatsanleihe
gewährt.
b. Den Inhabern werben bie umzutaufchenden Schuld»
verfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächiten ee
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887.
Diejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haben ihre biesbezügliche Erklärung bis ein-
qua ben 31. Mai d. 36. fchriftlich oder mündlich
bei ver Königlichen Eifenbahn-Hauptlaffe zu Erfurt over
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nänılich:
a. der Königlichen vereinigten Eifenbahn- Betriebs-
faffe zu Berlin — Ascaniſcher Plag 5 — ober
bei den Königlichen Eifenbahn» Betriebstaffen zu
Deilau, Halle, Weißenfels und Gaffel B. M.,
b. bei ver Königlichen General» Staatskaffe (hinter
dem Giefhaufe Nr. 2) zu Berlin,
ce. der Königlichen Eifenbahn- Hauptlaffe in Frant-
furt a / M. (Sacfenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu-
geben. Berlin ven 1. Mai 1886,
Der Finanz Minifter. von Scholz.
Borftehende Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent-
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An—⸗
gebots außer ven Schulpverfchreibungen ——
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert
der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
befonders, in boppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Gremplar wird, mit einer GEmpfangsbefchei-
nigung verfehen, dem Einſender fofort wieder ausge»
händigt und ift von vemfelben bei einftweiliger Wieder⸗
ausantwortung ver von der Annahmeftelle mit einem
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüczugeben.
Wegen Einreichung ver Obligationen — Umtaufch
gegen 34prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird
jpäter das Grforberliche veranlaßt werben,
Erfurt den 3. Mai 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction.
466. Auf Grund der Ermächtigung im britten Ab—
fage bes 8. 5 des Gefeges vom 17. Mai 1884 (©.
149
©. ©. 129) und der Beftimmungen ber betreffenden
Privilegien künbige ich hiermit
1) die vierprogentigen Berlin-Anhaltifchen Eiſenbahn⸗
Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Privilegium
vom 4. Februar 1856) und
2) bie vierprogentigen Berlin-Anbaltifchen Eifenbahn-
a aa Lit, B. (Privilegium
vom 1. Yuli 1865),
foweit nicht deren Iuhaber auf den durch meine Bekannt»
machung vom 1. Mai d. 3. angebotenen Umtaufch gegen
Shprogentige Staatsſchuldverſchreibungen eingegangen
find, oder in ber weiter unten bemwilligten Nachfchrift
noch darauf eingehen werben, zur banren Rückzahlung
am 2. Yanuar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages ver gelün-
digten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab
bei der Königlichen Eifenbahn » Hauptlaffe zu Erfurt
gegen Ausantwortung der Obligationen felbft und ber
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und
ber Talons.
Der Gelvbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wirb
bon bem Betrage ber zu leiftenben Zahlung gekürzt.
‚Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ih, da nach zahlreichen, mir zuge-
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli-
gationen thatſächlich verhindert gewefen fin, biefelben
zum Zwecke bes demnächſtigen Umtaufches gegen 34 pro»
jentige Schulbverfchreibungen ber fonfolidirten Anleihe
Innerhalb ber von mir bewilligten, mit vem 31. Mai
d. 3. abgelaufenen Frift zur Äbſtempelung zu bringen,
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts-
Obligationen zu dem mämlichen Zwede eine weitere
legte Friſt bis zum 31. Juli d. 9. einfchlieflich unter
ben in meiner Belanntmachung vom 1. Mai vd. 9.
angegebenen Bebingungen bewilligen.
Der Finanz Miniftr. Scholz.
Indem wir vorftehenve ug men bes Herrn
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig
bie in derfelben in Bezug genommene Belanntmachung
des genannten Herrn Miniſters vom 1. Mai d. 9.,
ſowie unſere zufägliche Bekanntmachung vom 3, Mai
d. I. nochmals zur Kenntniß.
Erfurt ven 24. Juni 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction,
Durch $. 5 Abſatz 2 und 3 des Gefeges vom 17ten
Mai 1884 (Gef. ©. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 bes
Gefeges vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11)
und 8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23jten
Februar 1885 (Gef. S. S. 45) ift der Finanz Minifter
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen der verftaat-
lichten Gifenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen
getilgt find, zur Rüczahlung zu kündigen, fowie auch
den Inhabern der Schulpverfchreibungen biefer Anleihen
die Rüdzahlung der Schulobeträge ober ben Umtaufch
Ben Staatsfchulbverfchreibungen anzubieten und bie
ingungen bes Angebots feftzufegen.
Bon dieſen Ermächtigungen mache ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten Schuloverfchreibungen ber
Berlin-Anhaltifchen Eifenbahn, nämlich:
1) ver vierprozentigen Prioritäts » Obligationen I.
Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und
2) ber vierprozentigen Prioritäts-Obligationen Lit, B.
(Privilegium vom 1, Yuli 1865)
dahin Gebrauh, daß ich den Inhabern ven Umtaufch
ihrer Schuloverfchreibungen gegen Schuldverſchreibungen
ber 34prozentigen tonfolib ten Staatsanleihe jegt
unter folgenden Bedingungen anbiete;
a. Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen
wird derfelbe Nennbetrag in Schulbverf — —
ver 34prozentigen konſolidirlſen Staatsanleihe
t.
gewährt.
b. Den Inhabern werben bie umzutauſchenden Schuld»
verfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächften Zinfenfälligleitstermine
belafjen, alfo bis zum 2. Januar 1887.
Diejenigen, Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haben ihre tiesbezügliche Erllärung bis ein-
fchließlich den 31. Mai d. 3. fehriftlih oder mündlich
bei der Königlichen neun zu Erfurt over
einer der machbezeichneten Kafjen, nämlich:
a. ber vereinigten Königlichen Gifenbahn »Betriebs-
kaffe zu Berlin — Aslanifcher Pla 5 — ober
bei den Königlichen De ran Y
Deffau, Halle, Weißenfeld und Gaffel B. M.,
b. der Königlichen General-Staatsfafje (hinter dem
ei Tu Nr. 2) zu Berlin,
c. der Königlichen Eifenbahn» Hauptlaffe in Frant«
furt AM. — Sadfenhanfen —
unter vorläufiger Einreichung ber Obligationen abzu-
geben. Berlin ven 1. Mai 1886,
Der Finanz: Minijter. von Schol;.
Borftehende Belanntmahung des Herrn Finanz-
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent-
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An—
ebot8 außer ven Schuldverfchreibungen (Obligationen)
6 ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwerth
ber letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
beſonders, im boppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Eremplar wird, mit einer Empfangebefchei-
nigung verfehen, dem Einfender fofort wieber ausge⸗
hänbigt und ift von demſelben bei einftweiliger Wieber-
ausantwortung der von ber Annahmeftelle mit einem
Bermerk zu verfehenden Obligationen zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der —— Umtauſch
gegen ————— Staatsfchulpverfeh bungen wirb
jpäter das Erforderliche veranlaft werben.
Erfurt ven 3. Mai 1886.
Königlihe Eifenbagn-Direction.
467. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß das meu errichtete Grundbuch ver Ge-
marfung Höriughaufen mebft den bazu gehörigen
Parzellenfarten in dem Gefchäftszimmer bes Ortége⸗
richtövorftehers zu Höringhaufen offengelegt worden ift.
Die Betheiligten find befugt, dasſelbe währen ber
Zeit der Offenlegung in dieſem Rocale einzufehen, auch
gegen bie Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde
Höringhaufen Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch
werben fie burch Letzteren auf bie von den Feldge—
ſchworenen entvedt werbenben fie betreffenden Fehler
aufmerkfan gemacht werben.
Ullen Denen, welche fich bei den Angaben bes
Grundbuchs rüdfichtlih des Beſitzſtandes und ber
Größenangaben für beſchwert erachten, fteht es frei,
binnen einer unerſtrecklichen Friſt von 6 Monaten
ihre AUnftände entweder auf gütlichem Wege bei dem
DBürgermeifter der Gemeinde, vor welchen fie ihren
etwaigen Gegner vorladen laffen Können, zu befeitigen,
ober ——— dieſes nicht von Erfolg iſt, ihre Anfprüche
bei dem für Befisftreitigkeiten zuftindigen Gerichte
geltend zu machen.
Iſt diefes Gericht ein anderes als das unterzeich-
nete, fo haben fie vavon, daß letzteres gefchehen, binnen
eben diefer Frift Anzeige zu machen, Diefelbe Unzeige
liegt ihnen binnen berfelben Frift alsddann ob, wenn
fie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen ben bafelbft
eingetragenen Befiger eine Beſitzklage angeftellt Hätten.
Rad Ablauf diefer Frift wird der Beſitz, wie ihn
das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen ver
Befiger und die Größenangaben in allen ben Fällen
* richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche
eſeitigung bei dem Bürgermeiſter zu Protokoll gegeben,
noch eine gerichtliche Klage deßhalb erhoben und er—
forverlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Unzeige gebracht worden ift.
Die unerſtreckliche Frift von 6 Monaten geht mit
dem 31. Auguft 1886 zu Ende,
Vöhl den 18. Februar 1886,
Königkiches Amtsgeriht. Theis,
Bacanzen.
468. Die Pfarrſtelle zu Arnsbach, Claſſe Borken,
iſt in Folge Ablebens ihres bisherigen Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel-
bungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes ihres
Elajjenvorftandes binnen 4 Boden anher einzureichen,
Gaffel den 28. Juni 1886.
Königliches Conſiſtorium. Weyraud.
469. Die israelitifche Lehrer- und Gantorftelle in
Nideraula, Kreis Hersfeld, ift durch Verſetzung des
feitherigen Inhabers erlebigt und alsbald wieder zu
befegen. Das mit diefer Stelle verbundene Dienjt-
einfommen befteht
1) in 570 Mark Gehalt,
Mietgentfchäbigung und
3) z 90 ; Feuerungsentſchädigung aus ber
Gemeindelaſſe, ſowie
4) „ 210 „ Zuſchuß aus der Staatskaſſe.
150
Das Nebeneinktommen beträgt über 250 Mark jährlich.
Bewerber haben ihre Melvungen nebſt Zeuguiſſen
über ihre feminariftiihe Ausbildung als Glementar:
und Religionslehrer nur in beglanbigten Abfchriften
—— Rüdjendung nicht erfolgt) an bie unterzeichnete
telle zu richten. Fulda am 28. Yuni 1886.
Vorfteher-Amt der Yeraeliten.
470, An der Hiefigen Stadtſchule ift die 7te Lehrer:
ftelfe, mit welcher neben einer Miethsentſchädigung von
150 Mark und 90 Mark für Feuerung ein jährliches
Einfommen von 900 Mark verbunden I, baldigſt zu
beſetzen. Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit
Zeugniffen belegten Gefuche innerhalb 14 Tagen an
den Kocalfchulinfpector, Herem Rector Braum bierfelbit,
oder an ben Unterzeichneten einfenben,
Witenhaufen den 2. Juli 1886.
Der Königliche Stadtſchulvorſtand.
v. Schend, Laudrath.
471. Durch die Verfegung des Lehrers Krönung
von Florenberg, Gemeinde Enzelhelms, Kreifes Fulda,
in den Ruheſtand ijt die dortige Schulftelle, mit welcher
ein Einkommen von 840 Mark nebft 90 Mark für
Feuerungszulage und freie Wohnung verbunden it,
vacant geworden.
Bewerber um biefelbe werben aufgefordert, ihre
bezüglihen Meldungsgefuche nebft den erforberlicen
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei
bem Localfchulinfpector, Herrn Hiülfsgeiftlichen Mall-
mus zu Florenberg, ober dem unterzeichneten Landrathe
einzureichen. Fulda ven 1. Juli 1886,
Der Königliche Schulvorftand. Trott, Landrath.
Berlonal » Khronil,
Ernannt: ber Regierungs-Vice-Präfident Mage
burg zum Präfiventen ver Königl, Regierung in Caſſel,
ber Regierungsratd Schwarzenberg zum Ober:
Regierungsrathe bafelbft,
der Kegierungsratd Biehmann zum Verwaltungs
gerichts-Direftor,
bie Rechts» Ganbivaten von Bardeleben und
Roholl zu Referenvaren,
der Militär - Invalive Carl Vogler aus Sontm
zum Schlofviener im Königl. Nefivenz- Palais in Caſſel.
— den bisherigen Forſtaufſehern
Schanzeil die Förſterſtelle Bracht-Nord in der
Oberförſterei Bracht,
Roth die Förſterſtelle Wickenrode in der Ober—
förfterei Rottebreite,
Schmidt die Förfterftelle Bottenborf in der Ober:
förfterei Wolfersporf
auf Probe.
Berfegt: der Amtsrichter Berner von Steinbach:
Hallenberg an das Amtsgericht in Köpenil.
Hierzu als Beilage der Deffentlihe Anzeiger Nr. 53 und bas "Schulverorbnumgsblatt Nr. 3.
für den Raum einer gewöhnlichen Drudzeite 20 Meichepfermig. — Belagapfätter für } un | Bar ®
u für } umb 1 Bogen 10 —— * —
Redigirt bei Königliher Regierung,
Caſſel. — Gebrudt in der Hof> und Waifenhans:Buhpruderei.
7
9
Schulverordnungsblatt.
Beilage zum Amtöblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel.
M 3.
Ausgegeben Mittwoch den 7. Juli
1886,
15. Die Königliche Regierung in Aurich, Provinz
annover, hat uns mitgetheilt, daß im bortigen Bes
zirfe mehrere reformirte Schulftellen erledigt find,
welche wegen Mangeld an Bewerbern nicht befegt werben
innen. Da im bviesfeitigen Bezirle eine Anzahl von
ewangelifhen Schulamtslandidaten vorhanden ift, welche
in nächſter Zeit no nicht auf Verwendung rechnen
können, fo machen wir anf jene VBacanzen mit bem
Bemerken aufmerkfam, daß Kandidaten reformirten
Bekenntniſſes fich direct bei ber Stöniglichen Re—
gierung in Aurich unter Einfendung ihres Abgangs-
— bewerben und, im Falle dortiger Verwendung,
um Entbindung von ihrer reverſaliſchen Verpflichtung
bei uns nachſuchen mögen.
Caſſel den 17. Juni 1886.
Königliche Regierung,
(B, 753611.) Abtheilung für Kirchen- und Schulſachen.
16. Es ift von unferen Departementsfchulräthen bei
ihren Schulrevifionen in der neueften Zeit mehrfach
wahrgenommen worben, baß bie Korrektur der beutjchen
Auffäge in mangelhafter bezw. fehlerhafter Weife, ja
fogar in einzelnen Fällen gar nicht vorgenommen war.
Wir weifen deshalb vie Königlichen Oberfchulinfpectoren
und Stabtfehulinfpicienten hiermit an, nicht nur bei
ihren Schulvifitationen den Aufjagheften befonvere Auf-
merffamfeit zuzumwenben, fondern auch ben ihnen unter-
ftellten Königlichen Lolalfchulinfpectoren zur Pflicht zu
machen, baß viefelben bei ihren Semejtralprüfungen
bie Auffaghefte zu Haufe einer genauen Durchſicht
unterwerfen und insbefondere auch barüber wachen, daß
bie von den Schulfindern am Rande oder unter bem
Aufſatz vorzunehmende Verbefferung ver vom Lehrer
angeftrichenen Fehler in richtiger Weiſe erfolge,
Gafjel ven 10. Upril 1886,
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen und Schulfachen.
Ku fümmtliche Königliche Oberfäulinfpecteren und Stadtſchul⸗
—— des 364 F B. ie 4556 1.) u
17. Es ift in ver legten Zeit in mehreren Fällen
zur Feftftellung gelangt, daß Lehrer, deren erjte Ans
ftellung ſchon mehrere Jahre zuvor erfolgt war, ben
borfchriftsmäßigen Dienfteid noch nicht abgeleiftet ——
Wir finden uns deshalb veranlaft, in dieſer Beziehung
auf unferen an fämmtliche Königliche Stadtſchulvor—
ftände und Staptfhulveputationen und Landräthe „zur
Nachachtung und Benachrichligung der Herren Ober-
und Lolalfchulinfpectoren ergangenen Gircularerlaß
dom 15, October 1873 zu B. 9887 hinzuweiſen, wobei
wir bemerken, baß bie Beeibigung in Gemäßheit dieſes
Grlaffes in der Regel (fofern nicht ausprüdlich der
Kreisfchulinfpector damit beauftragt ift) burch ben
Königlichen Lokalſchulinſpector bezw, ven Stabt-
fhulinfpicienten zu erfolgen hat,
Die Königlichen Oberfchulinfpectoren bezw. Stabt-
fchulinfpicienten haben fi nunmehr durch befonbere
Umfrage zu vergewiffern, ob ſämmlliche durch eine be—
fondere Bejtallungsurfunde (fei es definitiv, proviforifch
ober interimiftifch ) angeftellte Lehrer der ihnen unter»
ftellten Auffichtsbezirfe beeibigt find.
In jedem Einzelfalle, wo bie Beeidigung feither
verfäumt war, ift die Vereidigung unverzüglich nachzu-
holen und daß dies gefchehen, an uns zu berichten.
Für jeden Unterlaffungsfall machen wir die Königlichen
Lokalſchulinſpectoren, bezw. Stabtfchulinfpicienten ver—
antwortlich, was Ew. —— ꝛc. in unſerem Namen
denſelben eröffnen wollen,
An ſmmilicht Königlihe Oberfchulinfpectoren und Siabtſchul⸗
infpicienten des Bezirks,
In Abſchrift zur Nachricht und Nachachtung unter
Bezugnahme auf unferen Gircularerlaß vom 10ten
November 1882. B. 11641,
Gaffel den 10. April 1886,
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen» und Schulfachen.
An ſämmtliche Königlihe Lanbräthe des Regierungsbezirls.
(3. B. Wr. 4556 II,
18. Da in legterer Zeit Zweifel darüber entftanden
find, ob die Polizei-Verorbnung vom 17. März 1884
B. 2378, betreffend die Beftrafung ber Schulverfäumniffe,
und bie zu verfelben erlaffene Inftruktion von demſelben
Tage (Amtsblatt Nr. 12 vom 19. März 1884) auch
auf die Dorffchulen Anwendung zu finden habe, fo
weifen wir die betreffenden Küniglichen Schulvorſtände
barauf bin, daß bie in ber erwähnten Polizei» VBer-
orbnung und Inftruftion enthaltenen Vorſchriften aller-
dings auch auf die Dorffchulen in entfprechende Ans
wenbung zu — find,
Caſſel ven 26. März 1886,
* a — ———
eilung für Kirchen-⸗ und ulſachen.
(J. B. Wr, 0 u s 9 4
19. Es iſt im neuerer Zeit mehrfach vorgelommen,
daß im Widerſpruche mit Abfat 2 des Erlaffes des Herrn
Minifters der geiftlichen, Unterrichts- und Medizinals
Ungelegenheiten vom 14, Juli 1884 (abgebrudt im
Amtsblatte vom 27, Auguſt 1884 ©. 163, vergl. auch
—— —— vom 1. October 1884 S. 16),
wonach über die Schliefung einer Schule wegen ans
ftedender Krankheiten auf dem Lande unb in Stäbten,
welche unter dem Landrathe ftehen, ver Landrath (in
ben anderen Stäbten der DrtspolizeisVerwalter) unter
Auziehung des Kreisphyſikus zu entjcheiden hat, ber
Königliche Lolaljchulinfpector bezw. der Lehrer eigen»
mächtig die Schliefung bezw. die Dauer derfelben durch
Wiedereröffnung ver Schule beftimmt hat. Euer Hod-
ehrwürben wollen hiernach ven Ihnen unterftellten
Lolalſchulinſpectoren und Lehrern bie ftrengfte Beachtung
ber beftehenven fanitätspolizeilichen Vorſchrift zur Pflicht
machen und, mit Nüdficht auf die durch diefe Unzu—
träglichkeit in Folge von Meifen des Krreisphyſikus er-
wachfenden Koften, biefelben zugleich darauf hinweifen,
daß biefelben fortan in jedem Einzelfalle ven Zuwider⸗
handelnden felbft zur Laſt fallen.
Gafjel ven 27. April 1886.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen» und Schulfachen.
An fümmtlihe Königlihe Ober- (Kreis) Schulinfpectoren und
Stabtfäulinfpicienten des Bezirke. (J. B. Wr. 4878.)
20, Auf den Bericht vom 2Often v. Mis. eröffnen
wir Ew. Hochehrwürben, daß bie Wahl und Anftellung
der Lehrerinnen für den Unterricht in den weiblichen
Handarbeiten durch die betreffenden Schulvorftände zu
‚erfolgen hat. Die Wünfche und Anträge ber Orts—
behörven find dabei zu Hören und ſoweit thunlich
zu berüdjichtigen, doch können diefelben nicht als maß—
gebenb erachtet werben. Der von dem Schulvorftande
gewählten Lehrerin bat vie Ortsbehörde die feftgefehte
Remumeration unweigerlich auszahlen zu laffen. Selbſt—
verſtändlich kann die von dem Sculvorftande ange—
nommene Zehrerin auch nur von biefem wieder ent-
laffen werben.
Wir machen bei dieſer Gelegenheit wiederholt bar-
auf aufmerkſam, daß, wo bie Ehefrau des Lehrers zur
Erteilung dieſes Unterrichts qualificirt und geneigt
ift, die Wahl vorzugeweife auf fie zu lenken, im andern
Falle aber darauf zu fehen fein wird, daß nur eine
fittlich durchaus unbefcholtene, in Handarbeiten wohl
erfahrene, nicht allzujunge Perfon gewählt werde, welche
die Gabe befigt, mit Kindern umzugehen, fie angemeffen
zu unterweifen und babei in Zucht und Orbnung zu halten,
Gaffel ven 15. December 1871.
An ben Herrn Oberiäulinfpector ꝛec. (J. B, Wr. 9119.)
BVorftehende Verfügung finden wir uns veranlaßt,
in Anbetracht mehrfacher Zuwiderhandlungen hierdurch
in Erinnerung zu bringen mit dem Bemerken, daß wir
uns zu den Königlichen Oberſchulinſpectoren und Schul⸗
vorftänden verfehen, biefelben werden in Anbetracht
ber hohen Bedeutung des betreffenden Lehrfachs nicht
blos für die Schule, fonvern auch für unfer Vollks—
und Familienleben nach feiner fittlichen und wirthſchaft⸗
lihen Seite, dem Unterrichte ver weiblichen Jugend in
Handarbeiten ihre befondere Aufmerkfamteit zuwenden.
Auch empfiehlt es fi, daß bie Königlichen Schulvor-
finde ba, wo es ſich um Feſtſtellung der Qualification
10
für eine Handarbeitslehrerin ſowie um ben Lehrgang bes
Unterrichts handelt, fich weiblichen Beirathes bedienen.
Caſſel ven 10. Juni 1886.
Königlihe Regierung,
(B. 7437.) Abtheilung für Kirchen» und Schuljachen,
Un Stelle des mit dem 1. Yuli c. in Folge ber
Berwaltungs»Reorganifation zur Dispofition gejtellten
langjährigen Dirigenten ver Abtheilung für Sirchen-
und Schulfahen, Geheimen und Sberregierunge-
raths Mittler ift mit dem gleichen Zeitpunfte ver
durch feine frühere hiefige Amtsthätigfeit als Obercon:
fifterialrath in biesfeitigen Kirchen- und Schulfreifen
bereit8 wohlbelannte Oberregierungsratd Opith (zulegt
in Stettin) eingetreten.
Beurlaubt von Beginn der erjten vollen Woche
bes Yuli bis Ende Juli: Regierungs- und Schulrath
Dr. Faldenheiner (Vertreter: Regierungs- u. Schul:
rath Haffe); von da ab auf 4 Wochen je Auguft:
Regierungs» und Schulratb Haffe (Vertreter: Dr.
Valdenheiner).
Perſonal-Chronil.
Den Lehrern Schönewolf zu Gleichen und Schlik-
berger zu Obervellmar ift zu ihrem fünfzigjährigen
Dienftjubiläum das Allgemeine Ehrenzeichen mit ber
Zahl 50, fowie ven Lehrern, Cantor Liefe zu Eſch—
wege und Hartung zu Abterode aus gleichem Anlaſſe
ber Adler ver Inhaber des Königlichen Hausorbens
von Hohenzollern mit der Zahl 50 Allergnädigſt ver-
liehen worben.
Der Superintenbent Heußner zu Ziegenhain it
auf feinen Antrag von dem Oberfchulinfpectionsamte
entbunden und ber Pfarrer Schenf vafelbft mit ber
Oberfhulinfpection über die Schulen der Claſſe Ziegen:
bain beauftragt worben.
Dem Metropolitan Hed zu Schlüchtern ift vie
feither von dem Seminarlehrer Spengler bafelbit
verwaltete Oberfchulinfpection über die Schulen der
Claſſe Schlüchtern mit Ausfchluß der Schulen in der
Stabt Schlüchtern und in Nieverzell und dem Pfarrer
Orth zu Ramholz die feither von dem Seminarlehrer
Leimbach zu Schlüchtern verwaltete Oberfchulinfpection
über die Schulen der Claſſe Schwarzenfels übertragen
worben,
Der Metropolitan Lautemann zu Allendorf a. d.
Werra ift zum Mitglieve des Stadtſchulvorſtandes dar
felbft und ver Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen zum
Mitgliede des Stadtſchulvorſtandes in Wolfhagen er
nannt worben.
Die Wahl des Bürgerausſchußmitglieds, Metzger—
meifter8 Hilgenberg in Melfungen zum Mitgliede
ber Stabtjhul-Deputation dafelbft, des Kaufmanns
Dreyer in Obernfirchen zum Mitglieve des Stabt-
ſchulvorſtandes in Obernfirchen, fowie ber Stadtraths⸗
mitglieder, Schloffer Stein und Maurer Lißmann
in Wächtersbach zu Mitgliedern des Stabtfchulvorftandes
daſelbſt ift beftätigt worben.
Dem ev. Pfarrer Ruppel zu Wolfhagen wurbe
die Lofalfehulinfpection in der Stadt Wolfhagen und
in ber Vifariatsgemeinde Brünberfen, fowie dem ev.
Pfarrer Rommel zu Helfa die Lokalfchulinfpection
in der bisher zum Pfarrverbante Großalmerode gehö-
rigen Filialgemeinde Wickenrode, welche vemfelben an
Stelle ver aus bem Pfarrverbande Helfa ausgefchievenen,
nunmehr mit ber 2ten Pfarrei Lichtenau verbundenen
Gemeinden Efchenftrutd und St. Ditilien zur Pafto-
rirang zugewiefen ift, übertragen.
Ferner find die ev. Pfarrer Riebeling zu Nords—
haufen, Conrad zu Berneburg, Wiegand zu Nieder⸗
elfungen, Heimerih zu Waßmuthshauſen, Lift zu
Löhlbach und vie Fath. Pfarrer Gigrich zu Somborn,
Grebe zu Iohannesberg, Schneider zu Haimbach,
Blume zu Steinbach zu Lokalſchulinſpectoren für bie
Schulen ihres Kirchfpield ernannt worden.
Der Lehrer Schrödter zu Eaffel ift zum Lehrer
an der Stabtjchule zu Wannfrieb, Sr. Eſchwege, ver
Lehrer Stüd zu Nieverasphe, Kr. Marburg, zum Lehrer
an der Stabtjchule zu Steinau, der Lehrer Hetzler
zu Somborn, Kr. Gelnhaufen, zum Lehrer an der fath.
Schule zu Efchwege, fowie der provif. Lehrer Ziegler
zu Somplar, Sr. Frankenberg, provif. zum Lehrer an
der Stadtfchule zu Treyſa beftellt worben.
ferner wurden verfegt die Lehrer Efcher zu
Ledringhaufen, Sr. Wolfhagen, als Lehrer an bie ev,
Schule zu Nieverelfungen, desſ. Kr., Hofmann zu
Eiterfeld, Kr. Hünfeld, als Lehrer an vie fath. Schule
zu Grofßentaft, des. Kr, Vögler zu Haarhaufen, Kr.
Homberg, als Lehrer an bie ev. Schule zu Cabdorf,
des. Kr., Schaub zu Altenftäpt, Kr. Wolfhagen, als
Lehrer an die ev. Schule zu Haddamar, Fr, Friglar,
Heimbächer zu Schlierbad, Kr. Friglar, als Lehrer
an die ev. Schule zu Thurnhosbach, Kr. Eſchwege,
Kupfrian zu Landefeld, Sr. Melfungen, als Lehrer
an bie ev. Schule zu Norbed, Kr. Marburg, Mei»
Linger zu Mahlerts, Kr. Hünfeld, als Lehrer an vie
kath. Schule zu Ried, Sr. Gersfeld, Trusheim zu
Wennenkamp, Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev. Schule
zu Erten, vesf. Kr., Eckhardt zu Welferobe, Fr. Hom⸗
berg, als Lehrer an bie ev. Schule zu Nieberbeisheim,
dent Kr., Heinmöller zu Spedewinfel, Kr. Kirch»
hain, als Lehrer an die ev. Schule zu Ebsdorf, Kr.
Marburg, Seipel zu Uttrihshaufen, Kr. Schlüchtern,
als Lehrer an die ev. Schule zu Ronshauſen, Fr.
Rotenburg, Riemann zu Vollmarshaufen, Lanbfr.
Gafiel, als Lehrer an die ev. Schule zu Wellerove,
desſ. Ar., Lotter zu Kleinſaſſen, Kr. Gersfeld, als
Lehrer am die kath. Schule zu Weyhers, desſ. Kr.,
Gieſe zu Kirchditmold, Landkr. Gaffel, als Lehrer an
die ev. Schule zu Wehlheiden, desſ. Kr, Oppenheim
zu Nieberaula, Kr. Hersfeld, als Lehrer an bie isr.
Schule zu Treyfa, Hr. Siegenbein, bie proviforifchen
Lehrer Leif zu Mosborn, Kr. Gelnhaufen, als provi«
forifcher Lehrer an die ev. Schule zu Gittersporf, Fr.
Hersfeld, Münch zu Thurnhosbach, Kr. Ejchwege, als
provij. Lehrer an die ev. Schule zu Schlierbach, Sr.
Friglar, Grede zu Schadten, Kr. Hofgeismar, als
provif. Lehrer an die ev. Schule zu Zwergen, desſ.
ſer, Jahn zu Marbach, Kr. Fulda, als provif. Lehrer
11
an die kath. Schule zu Rudolphshan, Kr. Hünfeld,
Münd zu Einrove, Kr, Friklar, als provif. Lehrer
an die ev. Schule zu Jesberg, desf. Kr., Pfeil zu
Goldbeck, Kr. Rinteln, al® provif. Lehrer an bie ev.
Schule zu Landefelo, Kr. Melfungen, Bornmann zu
Boderode, Kr. Melfungen, als provif. Lehrer an bie
ev. Schule zu Reichenfachfen, Kr. Eſchwege.
Die definitive Anftellung ber feither proviſ. bes
ftellten Lehrer Niehoff, Johannes Schröder, Keller,
Kimpel, Rofenftod, Wörner und Traisbach zu
Caſſel als Lehrer, ſowie der feither beauftragten Lehrerin
Tode zu Caſſel als Lehrerin an den ftäbt. Schulen
daſelbſt ift bejtätigt worben.
Ferner wurben definitiv angeftellt die feither pro-
viforifch amgeftellten Lehrer Möller zu Carlshafen
al® Lehrer an der Stabtfchule zu Walofappel, Kr.
Eichwege, Ed zu Rodenberg, Sir. Rinteln, ale Lehrer
an der Stadtſchule daſelbſt, Luther zu Schmalkalden
als Lehrer an den ſtädt. Schulen daſ., — ch zu
Ebersberg, Kr. Gersfeld, als Lehrer an der kath. Schule
daf., Noll zu Finkenhain, Kr. Fulda, al® Lehrer an
ber fath. Schule daf., Kepler zu Gurbagen, Fr. Mels
fungen, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Gefiner
zu Herrenbreitungen, Kr. Schmalkalden, als Lehrer an
ber ev. Schule daſ., Freudenftein zu Bortshaufen,
Kr. Marburg, als Lehrer an ver ev. Schule baf.,
Toppel zu Kleinfchmalfalden als Lehrer an ber ev.
Schule zu Nieverasphe, Kr. Marburg, Schulz zu
Philippinenburg, Kr. Wolfhagen, als Lehrer an ber
ev. Schule daſ., fowie ber feither beauftragte Lehrer
Klauer zu Sterfelshaufen, Kr. Rotenburg, als Lehrer
an ber ev. Schule da.
Der Pastor extr. Bauer aus Erfurt ift probi«
forifsh zum Rector der Staptfchule zu Borken, Kr.
—— der proviſ. Lehrer Winter zu Gittersdorf,
. Heröfeld, proviſ. zum Lehrer an der Stadtſchule
zu Hofgeismar, der provif. Lehrer Göbel zu Wolfe»
rode, Kr. Kirchhain, provif. zum Lehrer an ben ftäbt,
Glementarfchulen zu Hanau, der probif. Lehrer Mühl—
haufen zu Bovenden provif. zum Lehrer an ber ev,
Schule zu Weißenborn, Sr. Ejchwege, die geprüfte Lehre-
rin Rollmann zu Fulda provif, zur Lehrerin an ber
ev. Schule daſ., die geprüfte Lehrerin Balkenhol aus
Wiemeringhaufen provif. zur Lehrerin an ver kath.
Schule zu Neuftabt, Kr. Kirchhain, ernannt werben.
Die proviforifche Anftellung des Lehrers Knauf
zu Wannfrieb, Kr. Eſchwege, als Lehrer an ben ftäbt.
Schulen zu Caffel, fowie ver geprüften Lehrerin Buchenau
zu Marburg als Lehrerin an der ftäbt. höheren Töchter⸗
ſchule daſelbſt ift beftätigt worden.
Ferner wırden propiforifch angeftellt Die Lehrer⸗
gehülfen Braun zu Rotenburg zum Lehrer an ber
Stadtſchule daf., Ebel zu Hünfeld zum Lehrer an ber
kath. Schule zu Caſſel, Schreiber p Kruspis, ſer.
Hersfeld, zum Lehrer an ber ev. Schule baf., Boden⸗
bender zu Moifcht, Kr. Marburg, zum Lehrer an ver
ev. Schule daſ., Bahmann zu Spangenberg zum
Lehrer an der ev. Schule zu Ledringhaufen, Fr. Wolf⸗
hagen, Gerhold zu Ronshaufen zum Lehrer an ber
ev. Schule zu Uttrichshaufen, Kr. Schlüchtern, Mey:
fartH zu Gasborf zum Lehrer an der ev. Schule zu
Haarhaufen, Kr. Homberg, Strube zu MWellerobe
zum Lehrer an ber ev. Schule zu Bollmarshaufen,
Landkr. Caſſel, Brodmann zu Soisdorf zum Lehrer
an der lath. Schule zu Eiterfeld, Kr. Hünfeld, Otto
zu Kirchlotheim zum Lehrer an der evang. Schule zu
Schmittlotheim, Sr. Franlenberg, Ritter zu Unters
reichenbach zum Lehrer an ver ev. Schule zu Wettges,
Kr. Geluhaufen, Völker zu Goßfelden zum Lehrer
an der ev. Schule zu Höringhaufen, Kr. Frankenberg,
Aſcheubrenner zu Vollmarjen zum Lehrer an ver
ev. Schule zu Goldbeck, Kr. Rinteln, die ev. Schul»
amlscandibaten Kreis aus Geluhaufen zum Lehrer an
ber ev. Schule zu Kleinfchmalfalden, Kr. Schmalfalben,
Leuttner aus Hanau zum Lehrer an ber ev. Schule
zu Wolferode, Kr. Kirchhain, Bettenhaufen aus
Röhrenfurth zum Lehrer an ver ev. Schule zu Mos-
born, Sr. Gelnhaufen, Falk aus Röllshanfen zum
Lehrer an der ev. Schule zu Holzhaufen, Kr. Hof-
geismar, Leichte aus Gfchenftruth zum Lehrer an ber
ev. Schule zu Rothenlirchen, Kr. Hünfeld, Fahren-
bad aus Unterrieven zum Lehrer an ver ev. Schule
. zu Laudenbach, Sr. Witenhaufen, Heinzemann aus
Holzhaufen, Kr. Homberg, zum Lehrer an ber evang.
Schule zu Hoof, Lanpfr. Gaffel, Peter aus Lohne
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Ultenftärt, Kr. Wolf:
bagen, Hofmann aus Wendershaufen auf Präfentation
zum Lehrer an ver ev. Schule zu Neufhwanbach, Kr.
Sersfeld, Walther aus Renda zum Lehrer an ber
ev. Schule zu Weißenborn, Kr. Eſchwege, Waßmuth
aus Rofenthal zum Lehrer an ver ev. Schule zu Biede—
bad, Kr. Hersfeld, Sänger aus Weißenborn zum
Lehrer an der ev. Schule zu Sorga, Kr. Hersfel,
Sooft aus Burghafungen zum Lehrer an ber evang.
Schule zu Knidhagen, Landkr. Caſſel, Carl Buchenau
aus Trebfa zum Gehter an der Stabtfchule zu Carls⸗
bafen, Kr. Hofgeisinar, Henne aus VBernawahlshaufen
zum Lehrer an ber ev. Schule zu Boderove, Fr. Mel-
jungen, Kraft zu Weftuffeln, Kr. Hofgeismar, zum
Lehrer an ber ev. Schule daſ., Dilcher aus Wald-
fappel zum Lehrer an ber ev. Schule zu Wennentamp,
Kr. Rinteln, die kath, Schulamtscandivaten Dietrich
aus Friglar zum Lehrer an ver kath. Schule zu Rüders,
Kr, Fulda, Fledenftein aus Gaffen zum Lehrer an
der lath. Schule zu Rofbach, Kr. Gelnhaufen, Jehn
aus Yitergiefel zum Lehrer an ver kath. Schule zu
Steiubach, Kr. Hünfeld, Iffland aus Neufes zum
Lehrer an ber kath. Schule zu Kerbersporf, Kr. Schlüch—
tern, Reinhard aus Elters zum Lehrer an ber kath.
Schule zu Marbah, Kr. Fulda, Reith aus Stlein-
faffen zum Lehrer an ver kath. Schule zu Mahlerts,
Kr. Hünfeld, Streb zu Somborn, Kr. Gelnhaufen,
zum Lehrer an ver lath. Schule daf., Walter aus
Fritzlar zum Lehrer an der kath. Schule zu Niever-
Hein, Kr. Kirchhain.
Zu Lehrergehülfen wurben beftellt pie ev. Schul-
amtscanbivaten Dietrich aus Hebenshaufen für die
aus Spielberg für die ev. Schule zu Unterreichenbadh,
Kr. Gelnhaufen, Hübenthal aus Homberg für bie
ev. Schule zu Wahlershaufen, Landkr. Eaffel, Huth
aus Yanzingen für die ev. Schule in Flörsbach, Str.
Gelnhaufen, Hedmann aus Wolfhagen für bie ev.
Schule zu Wittelöberg, Kr. Marburg, Kliem aus
Eſſen für die ev, Schule zu Zwergen, Fr. Hofgeismar,
Rompf aus Sonbheim für die ev. Schule zu Vieſe—
bed, Kr. Wolfhagen, Holl aus Schwarzenhafel für
bie ev. Schule zu Waldan, Landkr. Gaffel, Lemmer
aus Hafjenhaufen für bie ev. Schule zu Kirchlotheim,
Kr. Frankenberg, bie kath. Schulamtscandidaten Raud
aus Fulda für die kath. Schule zu Rüders, Kr. Hün-
feld, Höne aus Witterda für bie kath. Schule zu
Soisdorf, Fr. m eld.
In den Ruheſtand ſind verſetzt die Lehrer Her—
wig zu Rotenburg, Cantor Möller zu Helmarshauſen,
Heinihen zu Beckedorf, Kapmeier zu Rinteln,
Meyerholz zu Exten, Glogbad zu Rüders, Braun
zu Wellerove, Hauptlehrer Kaufmann zu Borlen,
Gantor Zinn zu Wehlheiven, Krönung zu Floren—
berg, Kranz zu Iesberg, Berntheufel zu Flörsbach,
Vogel zu Neuftabt, Bächſtädt zu Rehren, Amts
Rodenberg.
Die nachgeſuchte Dienſtentlaſſung erhielten die
Lehrer Rabe zu Niederbeisheim und Henkel zu Rückers,
früher in Eſchwege, ſowie die ſtädt. Lehrerin Günſte
in Marburg; ferner iſt entlaſſen der proviſ. Lehrer
Heuſinger zu Knickhagen.
Geſtorben find die Lehrer Kohlhepp zu Mar-
föbel, Conrector v. Eölln zu Wigenhanfen, Himmel
zu Hermannrode, Wigel zu Rückers, Kr. Hünfeld,
Stippich zu Bründerfen, Stämmler zu Oberkaufungen.
Geſetz vom 6. Juli 1885,
bie Penfionirung der Yehrer und Lehrerinnen an den
öffentlichen Bolksjchulen betreffend,
Fortſetzung.
8. 3. Bei jeder Penſion werden überſchießende
Markbrüche auf volle Mark abgerundet.
. 4. Der Berechnung ver Penfion wirb das von
bem Lehrer zulegt bezogene, mit ber ihm verlichenen
Lehrerſtelle nach Feitfegung oder mit Genehmigung ber
Schulaufjichtsbehärde dauernd verbundene Dienftein-
fommen an Geld, an freier Wohnung und Fenerung,
beziehungsweife Mieths⸗ und Feuerungsentſchädigung,
fowie an Naturalien und Ertrag von Dienftländereien
zu Grunde gelegt.
Außerdem. kommt die aus Staatsfonds widerruflich
gewährte Dienftaltergzulage, welche ver Lehrer zur Zeit
der Penfionirung bezieht, in Anrechnung. j
Naturalien und der Grirag von Dienftlänbereien
kommen mit vemjenigen Betrage zur Berechnung, auf
welchen deren Geldwerth als Theil der von der Schul-
auffichtsbehörbe feftgefetsten Beſoldung feftgeftellt worven
ift, vorbehaltlich der Vorſchrift des $. 45 des Geſetzes
über die Zuftänbigfeit ver Verwaltungsbehörben unb
Verwaltungsgerichtsbehörben vom 1. Auguft 1883
(Gefeg-Sanıml. S. 237
ev. Schule zu Hermannrode, Kr. Wigenhaufen, Geb Fortſetzung folgt im nüchſten Blatte.
Eafjel. Gebrudt in der Hof» unb Waiſenhane-Buchdrudereil.
|
der Prämien, me
Amtsblatt s
Der Königliden Negierung zu Gaffel,
M 32.
Inhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Die Nummer 20 des Reichs-Geſetzblattes, welche
vom 28, Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1673 die Verorbnung, betreffend die Inkraft-
fegung des Gefeges über die Ausdehnung ber Unfall-
und Sranfenverficherung vom 28. Mai 1885 (Meiche-
Gefegbl. S. 159). Vom 24. Juni 1886.
Die Nummer 21 des Neich8-Gefegblattes, welche
vom 30. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 1674 das Geſetz, betreffend die Begründung
ber Revifion in bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten. Vom
24. Juni 1886,
Die Nummer 22 bes Neich8-Gefegblattes, welche
vom 9. Yuli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1675 den Freundſchafts⸗ und Hanvelsvertrag
zwifchen dem Deutfchen Reich und der Südafrikaniſchen
Republik. Vom 22. Januar 1885,
Die Nummer 23 des Reichs - Gefekblattes, welche
vom 10. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 1676 die Bekanntmachung, betreffend vie
Uebereinfunft mit Serbien wegen gegenfeitigen Marken-
ſchutzes. Vom 7. Juli 1886.
Juhalt der Geſetzſammlung für die Königlichen
Preußiſchen Ernten.
Die Nummer 21 der Gefeg- Sammlung, welche
vom 26. Yuni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
langte, enthält unter
Nr. 9136 die Verordnung, betreffend die Kommiffion
für deutſche Anjievelungen in den Provinzen Weft-
preußen und Poſen. Vom 21. Juni 1886.
Die Nummer 22 der Gefeg: Sammlung, welde
vom 30. Juni 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
langte, enthält unter
Nr. 9137 das Geſetz, betreffend die Feftitellung
eined Nachtrags zum Staatshaushalts » Etat für pas
Jahr vom 1. April 1886,87. Vom 22, Juni 1886;
und unter
Nr. 9138 das Geſetz, betreffend bie Dedung ver
Ausgaben des Nachtrags zum Staatshaushalts-Etat für
das Jahr vom 1. April 1886/87. Vom 22, Juni 1886,
Die Nummer 23 ver Gefek- Sammlung, welche
vom 1, Yuli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 9139 das Geſetz, betreffend die Befeitigung
Ausgegeben Mittwoch den 14. Juli,
1886,
ber ſchwebenden Schuld von 30 Millionen Mark. Vom
23. Juni 1886,
Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
bom 21. Detober 1878.
472. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialvemofratie
vom 21. Oftober 1878 wird bierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Ueber-
ſchrift: Parteigenoſſen“ und ben Schlußworten:
„Doch die Sozialdemokratie! Paul Singer.“ Berlag
und Drud Schweizerifhe Genoffenfchafts » Druderei
Hottingen- Zürih, nad $. 11 des gedachten Geſetzes
durch den Unterzeichneten von Lanbespolizeimegen ver-
boten worden ift.
Berlin den 9. Juli 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
473. Die unterzeichnete Königlich ſächſiſche Kreishaupt-
mannfchaft hat auf Grund von $. 11 des Neichögefees
gegen die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozial»
demofratie vom 21. Detober 1878 die Drudjchrift:
„Zwei Geſchichten
aus dem vollen Leben
Bon
* *
I. Das Aet⸗Modell.
II. Morgenroth.
Züri 1886. Verlags-Magazin,
(3. Schabelig.)
Drud von I. Schabelik, Zürich“
verboten, Dresven am 3. Juli 1886,
Königlich ſächſiſche Kreispauptmannfchaft.
von Koppenfels.
Verordnungen und hehe ser
ſtaiſerl. und ſtünigl. Gentralb en.
474. 1. Nachdem in Folge des Geſetzes vom 2Often
April v. J., betreffend die Fürforge für die Witwen
und Waifen der Neihsbeamten der Civil: Verwaltung
(Reichs ⸗Geſetzbl. Nr. 9 ©. 85), und des Sejeges vom
20, Mai d. $, betreffend bie Fürforge für die Witwen
und Waifen ter unmittelbaren Staatöbeamten (Geſetz -
Samml. S. 298), ver Beitritt zur Königlichen allge
meinen Witwen-Berpflegungs- Anftalt weſentlich einge»
fohränft ift und insbefonvere bie zu einer Penfion aus
ber Reiche» oder Staatokaſſe berechtigten unmittelbaren
Staatsbeamten von dem Eintritt in dieſe Anjtalt aus
152
geichloffen find, kommen, von einzelnen Beamtenklaffen
und Hofvienern abgefeben, als aufnahmefähig haupt⸗
fählih noch in Betracht:
1) die im eigentlichen Seelforger-Amte fowohl unter
Königlichen als unter Privat» Batronaten anzeftellten
Beiftlichen, fowie bie orbinirten und zu einem Seel-
ſorger ⸗ Amte berufenen Hülfsgeiftlichen;
2) die Profeſſoren bei den Univerſitäten, wenn fie
mit einer figirten Befoldung angeftellt find;
3) wirkliche Lehrer an häbtithen (nicht ftaatlihen)
Gymnaſien und dieſen gleichjuachtenden Anitalten, an
höheren und an allgemeinen Stabtjchulen, mit Ausfchluß
der Hülfölehrer und der Lehrer an folchen Klaſſen ders
felben, welche als eigentliche Elementarklaſſen nur tie
Stelle einer mit jenen Anftalten verbundenen Elementar-
ſchule erfegen.
1. Wer der Königlichen allgemeinen Witwen-Bers
pflegungs«- Anftalt beitreten will, hat vorzulegen:
a. ein Atteft feiner vornefegten Behörde, daß er
zu einer der genannten Klaſſen gehöre, auch fein nad
bem Gefege vom 27. März 1872 (Gefeg- Sammlung
©. 263), bezighungsweife 31. März 1382 (Geſetz-
Samml. S. 133) zur Penfion berechtigendes Tienit-
Eintommen aus der Staatsfafje beziehe, und außerdem
wegen ber Lehrer, daß er zur Kateyorie der nad) ber
Allerhöchſten Kabinets- Orbre vom 17. April 1820
receptionsfähigen Lehrern geböre.
Die Attefte für Lehrer müffen aber von den König-
lichen Regierungen oder von den Königlichen Provinzials
Schul⸗Collegien ausgeftellt fein.
— fönnen nur dann bie Stelle ſolcher
Atteſte vertreten, wenn in benfelben das Verhältniß,
welches nach den obigen Bejtimmungen zur Aufnahme
in unfere Anftalt berechtigt, befonders und beftimmt
ausgebrüdt ift. Verfiherungen, welche bie Recipienben
felbft über ihre Stellung abgeben oder einfache Be-
ſcheinigungen einzelner, Behörden: „daß N. N, berechtigt
ober verpflichtet jei, der Königlichen allgemeinen Witwen-
BerpflegungssAnftalt beizutreten“, genügen nicht.
b) Förmliche Geburts-Attefte beider Gatten und
einen Copnlationsfchein, beziehungsweife eine Heiraths-
Urkunde, die als mit dem Heirathäregifter gleichlautend
von bem Stanbesbeamten bejtätigt und mit bem Standes»
amtöfiegel verfehen tft. Die in ben Geburts
atteften vorlommenden Zahlen müjfen mit
Buchſtaben ausgefhrieben fein unb die Vor—
und, Zunamen beiver Eheleute in den Geburtsfcheinen
müfjen mit ben Angaben des Copulationsfheins ober
der Heiraths - Urkunde genau übereinftimmen,
Da die unferer Anſtalt beitretenden Ehepaare nicht
jünger als 21 beziehungsweife 16 Yahre alt fein
Lönnen, und ba viele eintretende Mitglieder fich fchon
vor dem Inkrafttreten des Gefetes über die Beur-
lundung bes Perfonenftandes und die Ehejchliefung vom
6. Februar 1875 (Reichs⸗-Geſetzbl. S. 23) verhei-
rathet haben, fo wird noch eine geraume Zeit ver-
geben, ehe Tauf- und kirchliche Copulationsſcheine von
uns ausgefchlofjen und durchweg nur Geburts und Hei⸗
raths· Urlunden auf Grund jenes Geſetzes geforbert werben
dürfen. Es wird baber folgendes bemerft:
Bloße Taufjcheine ohne beftimmte Angabe ber Ge
burtszeit find ungenügend; find ſolche Angaben im Co-
pulationsfcheine vorhanden, fo können fie als Erjak
etwa fehlender befonderer Geburts - Attefte nur dann
nelten, wenn bie Trauung in derfelben Kirche erfolgt
ift, in welcher die Taufe vollgogen wurbe, und wenn
die Copulations- und Geburts» Angaben ausdrüdlic
auf Grund der Kirchenbücher einer und derſelben Kirche
gemacht werben,
Ter Unterfhrift und der Eharacterbezeichnung des
Ausftellers der Kirchenzeugniffe muß das Sirchenfiegel
deutlich rn fein. Wenn die Ausfteller die Reci—
pienden jelbft find ober zu ben Mecipienden in ver-
wandtſchaftlichen Beziehungen ftehen, jo muß das be
treffende Atteft von der Ortsobrigfeit unter Beiprudung
bes Dienftfiegeld beglaubigt oder von einem amberen
Geijtlichen unter Beidrudung bes bemfelben zuftehenben
Kirchenfiegel® mit vollzogen ſein. Wuch find diefe Do
cumente ftempelfrei, ben Prebigern aber ift es nachae
laſſen, für Ausfertigung eines jeven folcher Zeugnifle
lirchliche Gebühren, jedoch höchſtens im Betrage von
75 Pfennigen, zu fordern.
c) Ein ärztliches, von einem approbirten pral⸗
tiſchen Arzte ausgeſtelltes, ebenfalls ftempelfretes Alteſt
in folgender Faſſung:
„Ih (der Arzt) berſichere hierdurch auf meine Pflicht
und an Eidesſtatt, daß nach ‚meiner bejten Willen
fhaft Herr N. N, weder mit ber Schwinpfudt,
Wafferfucht, noch einer anderen chroniſchen Krankheit,
bie ein baldiges Abſterben befürchten ließe, behaftet,
auch überhaupt nicht frank, noch bettlägerig, ſondern
gefund, much Verhältniß feines Alters bei Kräften
und fähig ijt, feine Gefchäfte zu verrichten.“
Diefes Atteft des Arztes muß von vier Mitgliedern
unferer Unftalt, oder, wenn ſolche nicht vorhanden
find, ven vier anderen befannten redlichen Männern
babin befräftigt werben:
„daß ihnen der Aufzunehmende bekannt fei und fie
das Gegentheil von dem, was der Arzt atteflirt
babe, nicht wilfen.“
Wohnt der Necipiend außerhalb Berlin, fo ift noch
außerdem ein Gertififat hinzuzufügen, dahin lautend:
„daß ſowohl der Arzt als die vier Zeugen das Atteft
eigenhändig unterfchrieben haben, auch feiner von
ihnen ein Vater, Bruder, Sohn, Schwiegerfohn oder
Schwager bes Aufzunehmenden oder ber Frau beds
jelben fei.«
Diefes Certifilat darf nur von Notar und Zeugen,
bon einem Gerichte oder von der Ortspolizei» Behörde
ertheilt werden.
Das Utteft, die Zeugen-Ausfagen und das Certififat
bürfen nie vor dem 16. Januar over 16, Juli datirt
fein, je nachdem bie Aufnahme jum 1, April over Iſten
October erfolgen fell, und die oben vorgefchriebene
Form muß in allen Theilen Wort für Wort genau
beobachtet werben,
ie 0 [—[ [ — re
er
153
IL. Die Aufnahme ⸗Termine find der 1. April und
1, October eines jeden Jahres,
Wer alfo nad I. zur Reception berechtigt ift umb
biefe durch eine Königliche Negierungs» refp. Bezirke-
Haupt · oder Yuftituten-Kaffe, over durch einen unferer
Eommiffarien bewirken will, hat an biefelben feinen
Antrag und die zu I. genannten Documente vor dem
1. April oder 1. October fo zeitig einzureichen, daß jie
ſpäteſtens bis zum 15. März ober 15. September von
bort aus bei uns eingehen können. Anträge, welche
nicht bis zu biefem Zeitpunfte gemacht und bis dahin
nicht vollftändig belegt worden find, werben von ben
Königlihen Kaffen und Commiſſarien zurädgemwiefen
und fönnen mur noch big zum Ablaufe der Monate März
und September in portofreien Briefen unmittelbar an
uns jelbft eingefandt werden, dergeftalt, daß fie ſpä—
teftens am 31. März oder 30. September bier eingehen.
In der Zwifchenzeit ber vorgefchriebenen Termine
werben feine Receptions- Anträge angenommen und feine
Aufnahmen volgogen.
IV, Den zu II, genannten Atteſten find womöglich
die erften praenumerando zu zahlenden halb-
jährigen Beiträge beizufügen, die nach dem Zarife zu
dem Geſetze vom 17. Mai 1856 fehr leicht berechnet
werben lönnen. Diejer Tarif ift in der Geſetz-Sam̃lung
für 1856 ©. 479 ff. abgedrudt und Jedermann zu«
gänglih. Derfelbe, in die Reichswährung umgerechnet,
ft auch im Berlage ber ehemals Decker'ſchen Geheimen
Ober- Hofbuchbruderei erſchlenen und durch den Buch-
handel zu beziehen. Bei Berechnung ber Alter ift je»
bob ber $. 5 bes Neglements zu beachten, wonach
einzelne Donate unter Sechs gar nicht, vollendete Sechs
Monate aber und darüber als ein games Jahr ge-
rechnet werben.
Stundungen ber erften Beiträge oder einzelne Theil»
zahlurigen zur Tilgung berfelben find unftatthaft, und
vor vollftändiger Einſendung ver tarifmäßigen Gelber
und ber vorgefchriebenen Attefte fann unter feinen Ums
ftänden eine Reception bewirkt werben.
V. Was die Feitfegung des Betrages ver zu ver-
fihernden Penfionen betrifft, fo haben Hierüber nicht
wir, fondern die den Recipienden vorgefegten Dienft-
bebörben zu beftimmen. Es kann daher bier nur im
Allgemeinen bemerkt werben, daß mach ben höheren
Orts erlaffenen Verordnungen die Benfion mindeftens
dem fünften Theile des Dienfteinfommens gleich fein
muß, wobei jedoch zu berückſichtigen ift, vaß bie Ver-
cherungen nur von 75 Mark bis 1500 Mark incl.,
mit 75 Mark fteigend, ftattfinden können.
VL Bei fpäteren Benfione-Erhöhungen, bie in Be
ziehung auf die Beiträge, Probejahre u. ſ. w. als
neue, von ben älteren unabhängige Berficherungen und
nur in fofern mit dieſen regular. betrachtet
werden, als ihr Gefammtbetrag tie Summe von
1500 Wiark nicht überfteigen darf, ift vie abermalige
Beibrinyung der Kirchenzeugniffe, beziehungsweife ber
Geburts. und Heiraths-Urfunden nicht erforderlich, fon-
bern nur bie Anzeige der älteren Receptiond- Nummer
und ein neues —— Geſundheits⸗Atteſt.
Auch die Beträge ber Erhöhungen müſſen wie bie
erften VBerfiherungen durch 75 ohne Bruch theilbar fein.
VI Da wir im Schlußfage der Receptions-Docu-
mente ftets förmlich und rechtégültig über bie erften
halbjährlichen Beiträge quittiren, fo werben befondere
Quittungen über diefelben, wie fie fehr häufig von mis
verlangt werben, unter feinen Umftänben ertheilt.
Berlin, den 13. Yuli 1882,
General-Direction
ber Königl. allgemeinen Witwen: Verpflegungs-Anftalt,
und der
Verordnungen
Königlihen Provinzials Behörden.
475. Die Yöfchungs- Duittungen über bie bi zum
31. März er. eingezahlten Nenten-Ablöfungs-Kapitalien
find von uns
a. wenn bie abgelöften Leiftungen ausweislich ber
Abldfungs-Rezeffe in den General» Währfchafte-
und Hüpothefenbüchern bezw. Grundbüchern eins
getragen geweſen, an die zuftänbigen Umtsgerichte
zur Wſchung ber bei ben liberirten Grunpftüden
in den genannten Büchern an Stelle ver früheren
Leitungen eingetragenen Rentenpflichtigleits ⸗Ver⸗
merfe, pagegen
b. foweit die abgelöften Leiftungen nach ben Ab»
löfungs-Rezeffen nicht eingetragen „genden, an
bie betreffenden Steuerfaffen zur bänbigung
an bie Intereffenten
abgefanbt worden, wovon bie Betheiligten Hierdurch in
Kenntniß geſetzt werben.
Münfter ven 28. Juni 1886.
Königliche Direction der Rentenbanl
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heſſen-Naſſau.
Berardun and Belsuntmachungen ber
glichen Negierumg,
476. Unter Bezugnahme auf unfere in Ausführung
ber aa a Re vom 14. März 1879 er
laffene, in Nr. 72 Seite 448 fig. unferes Amtsblattes
veröffentlichte Bekanntmachung vom 27. Auguft 1879
wirb hierdurch weiter zur öffentlichen Renntnig gebracht,
baf zufolge Verfügung des Herrn Finanzminiftere vom
13. Mai d. 38. die Königlichen ———
ſich fortan auf Antrag ber Vornahme der unter 3b
unferer obengebachten Bekanntmachung — a erg Ge»
ſchäfte (Einziehung ver Valuta für Er ooſte ober
gefündigte Werthpapiere, Umtauſch von ſolchen Werth⸗
papieren, fowie Beſchaffung neuer und Einlöfung fälliger
Zins oder Divivendenfcheine) in Auſehung aller ber
jenigen Werthpapiere bezw. Zins» und Divivendenfcheine
u unterziehen haben, über welche Veröffentlihungen
I den „Allgemeinen Berloofungstabellen« des Reiche»
und Staatsanzeigers erfolgen.
Den gedachten Kaſſen ift zugleich nachgelaffen, fo-
weit die bezeichneten Gefchäfte nicht am Orte bewirkt
werben können, ſich der Vermittelung ber ———
Seehandlungs⸗Societãt und bei geringfügigen Beträgen
eines Bantdaufes zu bedienen, und follen bie ent«
2
151
ftehenven Koften an Provifion und Porto, fofern bie
Kaffe nicht die Einforderung eines Vorſchuſſes für ans
gezeigt hält, von den Beteiligten eingezogen bezw. aus
ben eingelöften Baarbeträgen entnommen werben.
Nah Beftimmung des Herrn Finanz - Minifters
folfen die vorjtehenden Anordnungen bis auf Weiteres
auch auf die in Lehns-, Fiveilommiß- und Stiftungs-
fachen hinterlegten Maffen, jedoch nur infoweit Ans
477.
17] 3i—
23550] 27°—
| Aal— 3 —
k 24-1 30 —
5 20/—| 30i—
15 11 -]| 8 —
| 36 —] 32! -
a. für 100 Kilogramm. b. für 1
I 13 Tl 181: ;
24634 ss I 21, EI E18,.15 1%].
SssKE83l 5 |E| | ;j| 8 | 5 JEEl & |EE J
——21851231851818321
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selssel 2 | EJ]8 | FE se| 5 | 3219
* ẽ &|&|s |& |® &
MM Aa AA a — Ma
wenbung finden, al® es fi um bie Einziehung ber
Valuta für ausgeloofte und gefünbigte Werthpapiere,
ben Umtaufch folcher Werthpapiere und um bie Be
ſchaffung neuer Zins» und Dividendenfcheine handelt
und als ferner Curatoren, welche mit dieſen Gefchäften
betraut werben Könnten, nicht vorhanden find.
Gafjel am 24. Mai 1886.
Königliche Regierung. Magveburg.
Durchichnitts : Berebnung über die Markt» und Yabenpreije am den Garnifonsorten in bem
Negierungs » Bezirle Eaffel für ven Monat Juni 1886.
Durbihnittd-P reis
3
a
|
—An 107 o8]135 251229 — 1olazzefıo a7] 9 0sliolıs| 7130] o aeſis voſis zaealır
| | |
- 1 1661] 1456] 13:82] 1346 aslıc 23l63 3456 bs 4.01] 597 di ılıa 127 ha (7 170 ıb J
—ã—— —
Bezeichnung on pro 1 Kilogramm
Mr, ber Met. Gerſten⸗ Buch⸗ Kaffee. | > > *
Weizen Roggen Grü weizen⸗ Hirſe. ⸗ ae gelder E = Speiſe⸗
A * N + Koebrann: - u
Markt-Orte, Ir 4.|gr, 1, [eraupel Srüge] rüpe, Java — — 58 falg
EI L.BIF FI FZIEL FI FE FI EN I N FAN FR
1 | Cafe .. _ | _ 2 3 ;0 1 —
2 | Frislar .. - — 2 3 501 —
3 J — —— 2 3 | _
4] Hanau ...... _ — 2 3 —
5 I Sersfeb .„.... — — 2 3 —
6 | Hofgeismar — — 2 28 _
71 Marburg . 2... 1— 2 28 —
8 | Rotenburg . ... | — — 3 3 =
Summa „| 245 1191 4.08] 3 el 981 3.42 a, 11J18 vo|2a 1olıı of 154
Durchſchnittspreis 4- 311 — a] — 51] — 185] —140]— 43] — 52] 2 31| 3.02] 1135| —- 19
Gaffel am 7. Yuli 1886, Der Regierungs-Präfident,
478. Unter ver Firma
Minerva, Retroceffions- und Rückverſiche—
rungs-Gefellfchaft
ift in Cöln eine Aftiengefellichaft errichtet, deren ges
nehmigtes Statut vom 16. Januar 1. Is. in Stüd 21
bed Amtsblatts der Regierung zu GCöln vom 26, Mai
l. 38. veröffentlicht worben nn.
Zwedt der Gefellfchaft ift:
1) Retroceffionen, insbefondere von ber Cölniſchen
Rücverficherungs-Gejellfchaft, zu übernehmen;
2) Rücverficherungen auf die von Gefellfchaften und
Anftalten gefchloffenen Verficherungen zu gewähren.
Diefe Retroceffionen und Rückverficherungen find
jedoch auf Feuersgefahr und auf die Gefahren des
Land» und Waffertransports beſchränkt. ine Aus
behnung des Gefchäfts auf andere Berficherungszweigt
kann, vorbehaltlich der ftaatlichen Genehmigung auf
Beihluß der Generalverfammlung erfolgen.
Die erforderliche Eintragung in das Handelsregifter
hat nach der, in ber dien Beilage der Nummer 112
5
!
155
bes Deutfchen Reichs» ıc. Unzeigers vom 12. Mai er.
enthaltenen Bekanntmachung des Amtsgerichts zu Cöln
vom 29. April er, ftattgefunden und ift der Gefchäfts-
betrieb eröffnet.
— am —* 1886. ©
egierungs-Präfident. J. V.: Schwarzenberg.
479. Unter ver Firma ö
Frankfurter VBerfiherungs-Gefellfchaft gegen
Bafferleitungs- Schäden
ift zu Frankfurt a M. eine Aktien-Gefellfchaft errichtet,
deren Statut am 3. März d. 96. von bem Herrn
Minifter des Innern genehmigt und in Nr. 22 des
Amtsblatts für ven Stadt» und Landkreis Frankfurt a M.
vom 15. Mai l. 38, veröffentlicht worden ift.
Zwed der Gefellfchaft ift:
a. Mobilien und Immobilien gegen ven Schaben
u verfichern, welcher an denſelben durch Aus»
Iheömen von Waffer aus der in den Verficherungs-
Lolalitäten befindlichen Wafferleitung entfteht;
b. bie Kontrolirung und event. Inſtandhaltung der
Wafferleitungs- Röhren und Krahnen in ven bei
ihr verficherten Lofalitäten zu übernehmen.
Eine Aenderung biefe® Zweckes und der firma
kann, vorbehaltlich der ftaatlichen Genehmigung, auf
Beichluß der Generalverfammlung erfolgen.
Die erforberliche Eintragung in das Handelsregifter
ift nach der, in der Gentral-Handels-Kegifter-Beilage
zum Deutjchen Reichs und Königlich Preußijchen Staats»
Anzeiger vom 28, April er. — Nr. 100 — abge
brudten Belanntmachung des Königlichen Amtsgerichts
zu Frankfurt aM. vom 22ften bes. Mts. bewirkt und
bat ver Gefchäftsbetrieb begonnen,
Caſſel am 7. Yuli 1886,
Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg.
480, Der Herr Ober-Präfident hat durch Erlaß vom
19ten d. Mts. genehmigt, daß die hiefigen barmherzigen
Schweſtern zum Beften des Fonds für die Errichtung
eigener angemefjener Wohnungsräume eine einmalige
Sammlung freiwilliger Beiträge bei ven Fatholifchen
Einwohnern ver Stadt Eaffel im Laufe dieſes Jahres
veranitalten bürfen.
Gaffel ven 28. Juni 1886.
Königliche Regierung, Wbtheilung bed mern,
481. Dem Königlichen Rentmeifter Wiedemann
zu Meichenfachfen ift vom 1. April d. 38. ab die Ver-
waltung ber Forftlaffen für die Oberförftereien Bifch-
haufen und Neichenfachfen (früher Langenhain) wider⸗
ruflih übertragen worden.
Caſſel ven 23. Juni 1886.
Königliche Regierung,
Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forften.
Berordnungen nnd Belsunimadunger andere
Katierlicher und Königliher Behörden,
482. Zur Vornahme ber Herbft-Prüfung der Afpi»
ranten für ven einjährig freiwilligen Militairvienft des
Jahres 1886 ift als Anfangstermin ver 23. Auguft
d. J. feſtgeſetzt worden.
Diejenigen jungen Leute, welche an dieſer Prüfung
Theil nehmen wollen, haben ihr . Geſuch
ſpäteſtens bis zum 1. Auguſt d. 9. bei ber unter⸗
zeichneten Commiſſion einzureichen und in demſelben
anzugeben, im welchen zwei fremben Sprachen fie ge-
prüft zu fein wünſchen.
Dem Gefuche find beizufügen:
1) ein Geburtszeugniß,
2) ein Einwilligungs»Atteft des Vaters ober Vor⸗
munbes mit der Erflärung über vie Bereitwil-
ligleit und Fähigfeit, ven Freiwilligen während
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befleiven,
auszurüften und zu verpflegen,
3) ein Unbefcholtenheits-eu nih, welches für Böglinge
von höheren Schulen (Gymnaſien, Real-Gym-
nafien, Progymnafien, Realfchulen und Höheren
Buͤrgerſchulen) durch den Director der Lehranftalt,
für alle übrigen jungen Leute durch bie Polizei»
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgefegte
Dienftbehörde auszuftellen ift und
4) ein von bem Apiranten felbft gefchriebener
Lebenslauf.
Die unter 1 bis 3 genannten Atteſte müffen im
Original eingereicht werben.
Gaffel den 21. Yuni 1886,
Königliche Prüfungs-Commiffion
für Einjährig- Freiwillige,
483. Bei den Poftagenturen in Dipperz und Hofe
bieber wird am 7ten eine ZTelegrapben » Anftalt mit
Fernfprechbetrieb eröffnet.
Gaffel den 3, Juli 1886,
Der Saiferlihe Ober» Boftoirector. zur Linde.
4854. Von jetzt ab bis zum 30. September d. 9.
wirb eine birecte Berfonen- und Gepädabfertigung nach
den Norpjee-Infeln: Borkum über Leer, Norderney
über Leer und über Wilhelmshaven, und Spteferoo —
Langeoog und Wangeroog über Wilhelmshaven ſtatt⸗
finden. Hierzu werden Retour» (Saifon-) Billets mit
45 tägiger Gültigfeitspauer auf ven biesfeitigen Stationen
— Braunſchweig, Hildesheim, Celle, Göttingen,
aſſel, Frankfurt a M., Minden und Osnabrück aus—
gegeben. Das Nähere iſt bei ven Billet⸗Expeditionen
der vorgenannten Stationen — erfahren.
Hannover den 2. Juli 1886.
Königliche Eiſenbahn-Direction.
485. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab-
fate des 8. 5 des Gefekes vom 17. Mai 1884 (©.
S. ©. 129) und ver Beftimmungen ber betreffenden
Privilegien kündige ich hiermit
bie Aprogentigen Prioritäts- Obligationen II. Emiffion
ver Thüringifchen Eifenbahn (Privilegien vom Iſten
März 1852 und 26. Juni 1861),
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be—
fanntmachung vom 1. Mai d. 38. angebotenen Umtaufch
gegen 34prozentige Staatsfchulbverjchreibungen einge:
angen find, oder in ber weiter unten bewilligten Nach«
ft noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung
am 2. Januar 1887,
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün-
—
bigten Obligationen erfolgt vom 2. Ianttar 1887 ab
der Königlichen Eifenbahn- Hauptkaffe zu Erfurt
gegen Ausahtwortung ber Obligationen felbft und ber
bazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupens und
ber Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird
von dem Betrage der zu leiftenben Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen
erlifcht mit dem 31. Dezember 1886.
Uebrigens will ih, ba nach zahlreichen mir zuges
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli-
gationen thatſächlich verhindert gewefen find, biefelben
zum Zwede des bemmächftigen Umtanfches gegen 3}, pro-
zentige Schuloverfchreibungen der confolibirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilfigten, mit dem 31. Mai
d. 38, abgelaufenen Frift zur Abftempelung zu bringen,
hierdurch für die Eingangs bezeichneten Prioritäts-
Obligationen zu dem mämlichen Zwede eine weitere
legte Friſt bis zum 31. Juli d. 98, einfchließlich unter
den in meiner Belanntmachung vom 1. Mai d. 38,
angegebenen Bedingungen rn
Der Finanz» Diniftr. Scholz.
Indem wir vorftehende Belanntmachung des Herrn
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig
die in berfelben in Bezug genommene Bekanntmachung
bes genannten Herrn Minifterd vom 1. Mat d. 36.,
fowie unfere zujägliche Befanntmadhung vom 3. Mai
d. 38. nochmals zur Kenniniß.
Erfurt den 24. Yuni 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Dur $. 5 Abſatz 2 und 3 des Geſetzes vom 17ten
Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8.5 Abfag 2 des Ge-
feßes vom 23, Februar 1885 (Gef. ©. S. 11) umb
8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23. Februar
1885 (Gef. S. ©. 43) ift ber Finanz » Minifter er-
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen ver veritaat-
lichten Eifenbahnen, foweit viefelben nicht inzwiſchen
ger fen zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch
ben Inhabern ber Schulpverfchreibimgen diefer Anleihen
bie Rüdzahlung der Schulpbeträge oder den Umtauſch
gegen Staatsfchulpverfchreibungen anzubieten und bie
Bebingungen bed Angebots feftzufegen.
Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff
der nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber
Thüringifchen Eifenbahn, nämlich:
der vierprozentigen, unterm 1. November 1851 aus»
geftellten Prioritäts-Obligationen II. Emiffion (Pris
bilegien vom 1. März 1852 und 26. Juni 1861)
dahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtaufch
ihrer Schuldverfchreibungen gegen Schuldverfchreibungen
der 34 progentigen tonfofidirten Staatsanleihe jegt
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für bie umzutanfchenden Schulpverfchreibungen
wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen
ber 34prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
—
b. Den Inhabern werben vie umzutauſchenden Schuld⸗
verfchreibungen mit ben bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächſten Zinfenfälligfeitstermine
belaffen, alfo bis zum 2. Januar 1887.
Diejenigen Inhaber, welche diefes Angebot annehmen
wollen, haben ihre viesbezügliche Erklärung bis ein-
fchlieglih den 31. Mai d. 36. fchriftlich oder münblich
bei ber Königlichen Gifenbahn-Hauptfaffe zu Erfurt oder
einer der nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. ber Königlichen vereinigten Eijenbahn »Betriebs-
faffe zu Berlin — Ascanifher Pla 5 — oder
bei den Königlichen Eifenbahn - Betriebsfaffen zu
Deffau, Halle, Weißenfels und Gaffel B. M.,
b. bei ver Königlichen General- Staatslaffe (Hinter
dem Giefhaufe Nr. 2) zu Berlin,
ec. der Königlichen Eifenbahn- Haupflaffe in Frant-
furt a / M. (Sachſenhauſen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen abzu⸗
geben. Berlin ven 1. Mai 1886.
Der Finanz Dinifter. von Scholz.
Borftehende Bekanntmachung des Herm Finanz⸗
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent-
—* daß ben Erklärungen über bie Annahme des An—
gebots außer ven Schulpverfchreibungen ——
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert
der letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
beſonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen iſt.
Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangebefchei-
nigung verfehen, dem Einſender fofort wieder ausge
bänbigt und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieber-
ausantwortung der von ber Annahmeftelle mit einem
Bermerk zu verfehenven Obligationen zurückzugeben.
Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtanfch
egen 34prozentige Staatsfchulbverfchreibungen wird
—* das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 3. Mai 1886.
Königliche Eifenbahn»Direction.
486. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab—
ſatze des $. 5 bes Geſetzes vom 17. Mai 1884 (G.
S. S. 129) und der Beſtimmungen der betreffenden
Privilegien kündige ich hiermit
1) die vierprozentigen Berlin⸗Anhalliſchen Eiſenbahn⸗
Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion (Privilegium
vom 4. Februar 1856) und
2) die vierprozentigen Berlin-Anhaltiſchen Eiſenbahn⸗
Prioritäts » Obligationen Lit. B. (Privilegium
vom 1. Juli 1865),
foweit nicht deren Inhaber auf den burch meine Belannt-
machung vom 1. Mai d. 3. angebotenen Umtaufch gegen
3tprozentige Staatsfchuloverfchreibungen eingegangen
find, oder in ver weiter unten bewilligten Nachjchrift
noch darauf eingehen werben, zur baaren Rüdzahlung
am 2. Yanuar 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gelün—⸗
bigten Obligationen erfolgt vom 2. Januar 1887 ab
bei der Königlichen Eijenbahn » Hauptfaffe zu Erfurt
gegen Ausantwortung der Obligationen felbft und ber
dazu gehörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und
ber Talons.
157
Der Gelpbetrag etwa — Zinsſcheine *
von dem Betrage gi zu leiftenben Sehlung gekürzt
blig onen
Die Verpflichtung zur | ber
erlifcht mit dem 31. Dezember
Uebrigens will ich, da nach el; mir zuge-
gangenen Gefuchen viele Befiger von Prioritäts-Obli-
gationen thatfächlich verhindert gewefen find, biefelben
zum Zwecke des demnächſtigen Umtaufches gegen 34 pro=
zentige Schuldverſchreibungen der fonfolibirten Anleihe
nerbalb ber von mir bewilligten, mit dem 31. Mai
d. I. abgelaufenen Frift zum Abftempelung zu bringen,
hierdurch für bie gr bezeichneten Prioritaͤts⸗
Obligationen zu dem nämlichen Zwecke eine weitere
letzte Friſt Bis zum 31. Juli d. 9. —— unter
den in meiner Bekanntmachung vom 1. Mai d. J.
angegebenen a bewilligen.
Der Finanz» Minifter., Scholz.
“ Yubem wir vorftehende Bekanntmachung des Heren
Finanz Minifters veröffentlichen, bringen wir gleichzeitig
die im berfelben in Bezug genommene, Bekanntmachung
ded genannten Herrn Minifters vom 1. Mai d. 9,
x unfere zufägliche Belanntmachung vom 3. Mai
d. 9. nochmals zur Kenntniß.
Erfurt ben 24. Juni 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Durch 8. 5 -. 2 A = bes Geſetzes nom 17ten
Mai 1884 (Gef. S ‚$5 Abſatz 2 des
Geſetzes nom 23. — x (Gef. ©. ©. 11)
und $. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefeges vom 2öften
Februar 1885 ef ©. S. 43) ift ver Finanz-Minifter
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen der verftaat-
Fichten Eifenbahnen, foweit biefelben nicht inzwifchen
getilgt find, zur Rückzahlung zu kündigen, fowie auch
den Inhabern der Schulpverfchreibungen biefer Anleihen
die Rüdzahlung der Schulobeträge over den Umtaufch
gegen Staatsfchulbverfchreibungen anzubieten umb bie
Bebingungen des Angebots feftzufegen.
Bon biefen Ermäcdtigungen mache ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten Schulpverfchreibungen ber
Bertiin-Ynpattifchen Eifenbahn, nämlich:
1) ver vierprozentigen Priorität » Obligationen I.
Emiffion (Privilegium vom 4. Februar 1856) und
2) ber vierprogentigen tg Lit, B.
(Privifegium vom 1, Yult
dahin Gebrauch, daß ich ben ——— den Umtauſch
ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schuldverſchreibungen
der 3prozentigen konſolidirten Staatsanleihe jetzt
unter folgenden Bedingungen anbiete;
a. Für die umzutauſchenden Schuloverfchreibungen
wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibun Bye
ber 33 progentigen fonfolidirten Saiten be
gem
b. Den —— werden die umzutauſchenden Schuld⸗
verſchreibungen mit den bisherigen Zinsanſpruͤchen
noch bis zum zweitnächften — —
belaſſen, alſo bis zum 2. Januar1
Diejenigen, Inhaber, welche dieſes Angebot annehmen
wollen, haden ihre diesbezügliche Erklaͤrung bis ein⸗
ſchließlich den Bl. Mai d. 8, ſchriftlich oder mündlich
bei der Königlichen Eifenbahn- »Hauptlafje zu Erfurt ober
einer ‚ver nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. 5 eg Königlichen Eiſenbahn -Betriehg-
Bela anlagen Gifenbkn. Sean —*
* iſenhahn⸗ J
Dei. ga Weißenfels und C
b. ber K —— le dem
ie . 2) zu Berlin,
e. ber Königlichen — in Fank·
furt a / M. — Sachſenhauſen
unter vorläufiger — der Obligationen ab zu⸗
geben. —— den 1. Mai 1886
Der Finanz « Minifter, von Scol;.
Vorſtehende Belanntmachung bes Herrn Finanz ·
—5** wird hierdurch mit dem Bemerlen veröffent⸗
* daß ben Erllarungen über bie Annahme des An⸗
ots außer den — ——— en
—* ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert
ber letzteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
beſonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift.
Das eine Exemplar wird, mit einer Empfangsbefchei«
nigung verfehen, dem Einfender fofort wieder ausge⸗
bändigt und iſt von bemfelben bei einftweiliger Wieder⸗
ausanfwortung der von der Annahmeftelle mit einem
Bermerk zu Mr Obligationen zurüczugeben.
Wegen ern Av Obligationen zum Umtaufch
egen 34prozentige Staatsſchuldyerſ van mirb
—* das ig — werden
Erfurt den 3. Mai 1886.
Rönigliche Eifenbabn-Direction.
mmunal Be
Be co tänd. Behörden.
487. Für das Winterfemefter 1886/87 fteht den
unterzeichneten Behörden bie Präfentation für einen
Breitifch an. der Univerſität Marburg zu. Geeignete
Bewerber haben fich unter Anfügung. ver erforberlichen
Zeugniſſe zc. bis zum 15. Auguſt an eine ber untgr-
ne Behörden zu wenden.
Hofgeismar ven 3 Zuli 1886,
Das geiftliche Minifterium. Der Stabtrath.
Für dasfelbe: Für venjelben:
Srande, ——— —— Buͤrgermeiſter.
Bacanun
488. Die Pfarrſtelle zu Merz er en, Claſſe Ziegen-
bain, ift in Folge Ublebens ihres bisherigen zu.
erledigt. Geeignete Bewerber um biefelbe haben
Meldungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes i
Claſſenvorſtandes biunen 4 Wochen anher einzureichen.
Caſſel den 29. Juni 1886.
Königliches Sonfiftorium, Weyrauch.
489, Die Pfarrſtelle zu Heiligenrode in ber Elaffe
FKaufungen ift im Folge Verſetzung ihres —
Inhabers erledigt. Geeignete Bewerber um viejelbe
haben ihre dun —* eſuche unter Beifügung eines
F* worſtandes binnen 4 Wochen
ben 30. Yuni 1886.
Königliches Conſiſtorium. Wehrauch.
158
490. Die IV. Lehrerftelle zu Oberlaufungen foll
am 19. Auguft 1886 anderweit befegt werben. Das
mit verfelben verbundene Einfommen beträgt jährlich
neben freier Wohnung und 90 Marf für Feuerung
850 Mark nebjt 108 Mark für Ertheilung des Turn»
unterrichts, 90 Mark freiwillige Zuwendung und Bes
nugung eines Schulgartens,
Geeignete Bewerber wollen binnen 4 Wochen ihre
Geſuche zc. bei dem Königlichen Lokaljchulinfpector,
Pfarrer Brand daſelbſt einreichen.
Caſſel am 24. Juni 1886.
Der Königliche Schulvorftand, Dörnberg, Lanprath.
491. Die 2te Echulftelle zu Kirchbitmolp, -mit
einem Einkommen von 900 Mark nebit freier Wohnung
und 90 Mark für Feuerung, fol am 1. Auguſt d. 9.
anberweit befegt werben.
Geeignete Bewerber wollen ihre Gefuche bis zum
15. Yuli d. 3. an ven Königlichen Lokalfchulinfpector,
Herrn Pfarrer Armbröfter in Wehlheiden einjenven.
Gaffel am 2. Yuli 1886.
Der Königliche Schulvorftand. Dörnberg, Lanbrath,
492. Bewerber um bie neugegrünbete 2te Schulftelle
in Petersberg, mit welcher neben freier Wohnung
und 90 Mark Feuerungsentſchädigung ein jährliches
Einkommen von 750 Mark verbunden ift, werben auf-
—— ihre mit den nöthigen Zeugniſſen verſehenen
eldungsgeſuche binnen 4 Wochen bei dem Lokalſchul⸗
infpector, Heron Pfarrer Dr. Kircher in Petersberg,
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen.
Fulda den 2. Yuli 1886,
Der Königlide Schulvorftand,
Für den Lanprath: Köhler, SKreisfecretair.
495. Die Etelle des Stadtlämmerers unferer Stabt
ift durch den Tod des feitherigen Inhabers vacant ge⸗
worben und alsbald anderweit zu bejegen.
Mit der Stelle ift ein Gehalt von 1650 Mark
jährlich verbunden, fteigend von 6 zu 6 Yahren um
je 150 Mark bis zum Marimalfage von 2400 Mark,
Der Anzuftellende bat eine Amtscaution von
10000 Mark zu geftellen und tft verpflichtet, außer
der Führung der Stabtfaffe aud die Führung aller
ihm durch die ſtädtiſchen Behörben überwiefen werdenden
Nebentaffen zu übernehmen, fowie alle etwaigen fonftigen
Aufträge derjelben zu erledigen und zwar ohne befonbere
Vergütung.
Dagegen ift ihm bie Uebernahme von Privat-
Nebenämtern unterſagt.
Die Anftellung erfolgt vorerft auf Probe.
Dualifizirte Bewerber, und nur folche, wollen ihre
Meldungsgefuche mit den erforberlichen Zeugniffen ver-
fehen bis zum 10. Auguft er. an uns einreichen und
zugleich angeben, wann fie den Dienft eventuell an-
treten können.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 55.
Bemerkt wird noch, daß die etwa im gleicher Stellung
auswärts zugebradhte Dienftzeit bei Berechnung bes
biefigen Dienſtalters voll in Anrechnung gebracht wird.
Eſchwege am 8. Yuli 1886,
Der Stadtrath. Gebhard.
Perſoual⸗Chronil.
Ernannt: ver Regierungsrath Dr. Franz Log bei
ber Landeskreditkaſſe in Gaffel zum Direktor berfelben,
der Gonfijtorial-Affeffor Guſtav Stölting bei dem
Eonfiftorium in Caſſel zum Gonfiftorialrath,
ber bisherige Gerichts-Neferendar Wilhelm Melior
. — zum Referendar bei der Regierung in
aſſel,
bie Referendare Bode und Heer zu Gerichte
Aſſeſſoren,
der Rechtscandidat Bertram zum Referendar,
die Hülfsgerichtsdiener Schäfer in Melſungen und
Stellenanwärter Pulver zu Gerichtsdienern, Erſterer
beim Amtsgericht in Niederwildungen und Letzterer bei
dem Oberlandesgericht in Caffel.
Berfegt: der Königl. Kreisbauinfpeftor Hendrichs
zu Hofgeismar zum 1. Auguſt d. 9, in die Kreisbau—
infpeftorftelle zu Coblenz und
der Königliche Kreisbauinſpeltor Löbell in Saar
brüden in bie zu Hofgeismar,
ber Steuerinfpeltor Döhrmann von Hanau nad
Hannover und
ber Satafter- Kontroleur Te von Diepholz nad
Hanau zur Uebernahme der Verwaltung des Katajter-
amts I vafelbft, i
der außerorbentliche Brofeffor Lie. theol. Dr. phil.
Eornill an der Univerfität Marburg zum 1. Oftober
d. I. in gleicher Eigenſchaft in die theologifche Facultät
ber Univerfität Königsberg, i
der Amtsrichter Dr. Brandt von Hilders an ba?
Amtsgericht in Meerholz,
der etatsmäßige Gerichtöfchreiber-Gehülfe, Affiftent
Heimroth in Netra an das Amtsgericht in Caſſel,
der Gerichtsfchreiber, Secretair Wieckl ow in Kirch⸗
bain und ver etatömäßige Gerichtsfchreiber »Gehülfe
Schröder in Oberaula an das Amtsgericht in Caffel,
ber Förfter Hirfch zu St. Ditilien nach Alten
brunslar, Oberförfterei Felsberg,
ber Förfter Lipphardt zu Bottendorf nach Breiten
born, Oberförfterei Bieber.
Penfionirt: der Förfter Engelbach zu Widenrobe.
Verlieben: dem in ven Ruheſtand getretenen Polizel-
Inſpeltor Böpider in Gaffel der Charakter als
Polizeirath und
dem in den Ruheſtand getretenen Gerichtsjchreiber,
Secretair Wolfvam in Feldberg der Rothe Aoler-
Orden Ar Glaffe.
R ben R einer Drau .— Bogen 5
(Infertionsgebühren file aum en ? Behen 10 Reihupnies Belagsblätter für } uub $ Bogeu
Redigirt bei Abniglicher Regierung.
Safjel. — Gedruckt in ber Hofs und Waifenhbans-Buhbruderei,
Amtsblatt
Zr neniaticden
M 33.
Ausgegeben Mittwoch den 21. Juli.
1886,
Yuhalt der Seelen für die Königlichen
Bilden Staaten.
Die — 8 der Geſetz⸗ Sammlung, welche
vom 15. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
Langte, enthält unter
Nr. 9140 das Gefek für die Provinz Heffen-Naffau
mit Ausſchluß der ehemals bayeriſchen Gebietstheile,
betreffend. vie Verlegung der Dienftpflichten des Ge-
. Bom 27. Yuni 1886; unter
Nr. 9141 das Geſetz, betreffen bie Errichtung
legtwilliger Berfügungen in vem Bezirk des Ober⸗Landes⸗
— zu Fran —* a. M. Vom 28. Juni 1886;
und unter
Nr. 9142 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
. Bezirks des Amtsgerichts Heide. Vom 8. Yuli
Belauutmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
dom St betober 1878.
494. Die im Drud und Berlag von Woerlein &
Eomp. zu Nürn 1886 erſchienene Druckchrift:
„Die wirthſchaftlichen Kriſen und die Sozial—
reform Nach einem Vortrag (gehalten in einer
Nürnberger Arbeiterverſammlung) von Dr. Bruno
Schoenlank“, wird hierdurch auf Grund von 8. 11
des Geſetzes gegen die gemeingefährlichen Beſtrebungen
der Sozialdemokratie vom 21. October 1878 verboten.
Erfurt ven 12, Juli 1886.
Der reger I B.: von Tzſchoppe.
ngen und Belanntmachungen der
Yen Brobinzial= Behörden.
495. Im Gemäfpeit des $. 30 Nr. 4 des Reiche»
Militair» Gefeges vom 2. Mai 1874 find von bem
Provinzial-Lanptage für die Wahlperiove vom 1. Januar
1887 bis dahin 1890 gewählt worben:
für den Bezirk der 42, Infanterie » Brigade
(Regierungsbezirk Gafjel)
zum bürgerlichen Mitgliede:
Gutsbefiger Herrlein zu Margretenhaun,
zum Stellvertreter:
Dürgermeifter Ruth zu Bellnhaufen;
für den: Bezirf der 43. Infanterie » Brigade
(Regierungsbezirk Caſſel)
zum bürgerlichen Mitgliede:
Major a. D. von ver Malsburg zu Gichenberg,
zum Stellvertreter:
Rentner Haßenkamp zu Frankenberg;
für den Bezirk der 44. Infanterie» Brigade
(Regierungsbezirt Caſſel)
zum bürgerlichen Mitgliebe:
Obeworſteher und Kammerherr Bode Trott zu Solz
zu Imshaufen,
zum Stellvertreter:
Gutsbefiger Pfannftiel zu Weidebrunn.
Caſſel ven 9. Juli 1886.
Der Ober-Präfivdent. Graf zu Eulenburg.
496. Bon der Königlichen General- Commiffion zu
Gajfel ift vom 1, Juli d. J. ab in Rinteln, ohne Ab⸗
grenzung eines beftimmten Bezirks, eine zweite Spezial-
Commiſſion errichtet und deren Leitung dem Gerichts»
Affeffor Korb übertragen. Die von dem Deconomie
Gommiffar von Lengerke daſelbſt verwaltete
Spezial» Gommiffion wird bie Bezeichnung „Spezial⸗
Commiffion I zu Rinteln“, diejenige des ıc. Korb bie
Bezeichnung " Spezial-Eommiffion I zu Rinteln« führen.
Als Bermeffungsbeamte bei der neuen Spezial» Com-
miffion II werden ver Bermeffungs- Reviior Edarbt
und ber Landmeſſer Trautmann zu Rinteln, unb
— neben ihrer weiteren Befchäftigung bei ber Spezial⸗
a I vafelbft Ar
el ven 8. Zuli 18
Königlihe General-Gommiffion.
Berardn und Belsuntmachungen ber
Regierung,
497. In der Anlage wird die Verordnung bes Herrn
Reichslanzlerd vom Älten,d. Mts., Abänderungen beeN
im biefigen Amtsblatt vom 13. October 1880 unter N
Nr. 790 publicirten Telegraphen ⸗-Ordnung für das
Deutfche Reich vom 13. Auguft 1880 betreffend, zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gafjel ven 20. Yuli 1886,
Der Regierungs-Präfident.
498. Des Könige Majeftät Haben mitteljt Allerhöchiten
Grlaffes vom 23jten v. Mis. auf Grund des $. 4 der
Kurheſſiſchen Gemeinde- Drbnung vom 23. October
1834 zu genehmigen gerubt, daß bie bisher zu dem
fietatifepen Gutsbezirte „Domaine en ge=
börige Brumpftüdsparzelle Blatt 15 31. in dem
Flächenumfange von 0,0768 ha von bem genannten
—— abgetrennt und mit dem Gemeinbeverbanbe
hafungen, SKreifes BEN, vereinigt werbe.
fiel ven 10. Yuli 1886,
Der Regierung Bräfident. J. V.: Schwarzenberg.
499. Des Könige Majeftät Haben mitteljt Aller-
höchften Exrlaffes vom 16ten v. Mts. auf Grund bes
$. 4, ver Kurheſſiſchen Gemeinde-Orbnung vom 2äften
October 1834 zu ee gerußt, a bası
Robemann, Kartenblatt 9,
Band IV. rtikel 127.
Wiefengrundftüd in ver Größe von 0,5877 ha aus dem
Gemeindeverbaude Schellbach ausgeſchieden und dem
in demſelben Kreiſe belegenen fiskaliſchen Gutsbezirke
Oberförſterei Allmuthshauſen einverleibt werde.
el am 3. Juli 1886.
Der Regierungs⸗Präſident.
500. Nachweiſ der gemäß bes 8. 9 Nr. 3
bes Gejehes über Die Raharel«eifungen. für die be»
—58 Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
bie Lieferungs» Verbände des Wegierungsbezirts
Gere —— Durchſchnittspreiſe, —— für die
— der —— Fourage pro Monat
u 1 maßgebend find
Durchſchnittspreis
pro tner
Hafer.] Hen. Stroh.
—4
1] Stadtkreis Gafjel | Eaffel . 6170| 2177| 1188
2] Landkreis Cafjel | dal. .] 6170| 2/77] 1188
ZI Kreis Ejchwege „| Efhmwege. .| 671] i—| 2|—
4 -® fen) dgl. 71] 3—| 2/—
bi » slar . .[Friglar „ „| 622] 2144| 2/—
65 » Homberg bl. » . „1 6122] 2144| 2|—
71 » Biegenhain | bel... .| 6122] 2144] 2)/—
8 » feld „| Hersfeld 675] 3138| 1/95
9] - Rotenburg. | Rotenburg .| 6771| 2150| 175
10] +» Deelfungen | bel. . . .| 6171| 2150| 1175
1j — a —— 6165| 2145| 170
12] » olfhagen | bgl. «1 6165| 2145] 1/70
13] — a ...Fulda 624 3/26] 2/30
14] + Hünfeld. bel. . . .] 6/24] 3126] 2/30
15] » Gersfelb bal. . . .] 6124] 3/26] 2/30
16) - Schlüdtern] bal. .. .| 6/24] 3/26] 2130
17] Stabtkreis Hanau | Hanau. . „| 7107] 3160| 2118
18] Landkreis Hanau | vgl... .| 7107| 3160| 2/18
19] Kreis Gelnhaufen | vgl. ... „| 7107| 3160| 2/18
201 » Marburg „| Marburg „| 7150| 3150| 230
21] - Kirchhain bel. „ . „| 7150] 3/50] 230
22] - Franfenbergl bol. .] 750] 3/50] 2|30
23] - Ninteln.. „| Rinteln 738] 2175| 1175
24] ⸗ Schmalfalve Schmaltalden is 325 1187
—— bes passus 6 alin. 5 m Suftenction zur
bes — * Geſetzes vom 2. Sep⸗
ler nr: 5 werben bie vorftehenden Durchfchnitts-
preife hiermit zur —— Kenntniß gebracht.
Caſſel den 13. Juli 1886.
Der Regierungs- Präfident. J. B.: Althaus.
501. Des Königs Majeftät er mittelft Aller⸗
höchſten Erlafies vom 16ten v. Mts. auf Grund bes
8. 4 ber Kurheſſiſchen Gemeinbe-Orbnung vom 2dften
October 1834 zu genehmigen geruht, daß die Grund»
ftädsparzelle Karte 10, Ir. 51, 25. im Umfange von
— —*28
15, Pa, * —— Gutsbezirle Ober-
Kreiſes Sgefchieben und
N e Beifeförth, Kies Melfungen,
einnerleibt werbe,
ſſel am 3, Yuli 1886;
Der Regierungs-Präfibent.
Ber und Belanntmad aud
—— und Küniglicher Behörıen. *
. KA HEN der — va Berl 235
lichen ran
Nr. 42, im nn — er
1) Sandwirthfchaft, Forftwirtäfgaft und
Gartenban,
Geheimer Regierungs-Rath, Profeffor Dr. Sette
gaft: Zucht, Haltung und Ernährung des Fleiſchſchafes.
Allgemeine Thierzucht. — Profeſſor Dr. Orth: Allge⸗
meine Aderbaulehre, Theil I.: Bodenkunde, Urbar-
machung, Ent- und Bewäflerung. Landwirthſchaftliche
Betriebslehre, Praktiſche Uebungen im agronomiſch—
pebologifchen Laboratorium. Leitung agronomifcher und
agrifulturschemifcher ir za für Vorgerückte.
— Delonomieraty Dr. iherr von Ganjtein:
Specieller Pflanzenbau. — — Grahl: Landwirth⸗
Ru T ationöfehre. Prinzipien und Methoden ver
—— Pa Landwirthſchaftliches
Seminar. — Hartmann: Rindviehzucht. Zucht
des —— PR Wollkunde. — Dr. Lehmann:
Landwirthfchaftliche Fütterungslehre, Theil J. (Lehre
von den Nährftoffen, ven Futtermitteln, und die Grund»
lagen für die Entwidelung der Fütterungsnormen).
Mollereiweſen, Theil I. (Die Mil, ihr Weſen, Be
handlung unb Verwerthung durch Butterfabrilation).
Schweinezudt. Curſus im Unterfuchen von Mild,
Molkereiproducten und einigen im Molfereibetriebe wich:
tigen Stoffen (Lab, Butterfarbe ꝛc.) — Ingenieur
Schotte: Landwirthſchaftliche Mafchinenkunde. Prin-
zipien der Mechanik und theoretifchen Maſchinenlehre.
gehen und Conſtructions⸗ Uebungen. — Forſtmeiſter
rieger: Waldbau. — roch ren u ni
Garten-Infpector Yindemuth: O
2. atawitfearaetien
a) Botanik und Pflanzenphyfiologie.
En: Anatomie und Entwidelungsgefchichte ver Pflanzen
in Einführung 1 mit milroffopifchen Demonftrationen,
führung in ven Gebrauch des Mikroſkops. Arbeiten
jr ——— im botaniſchen Inftitut. — Prof.
r. Frank: Krankheiten ber Gulturpflangen, Ernährung
der Pflanzen. Uebungen im pflangenpöpftologifchen Ins
ftitut. Arbeiten für Fortgefchrittenere daſelbſt. — Prof.
Dr, Wittmack: Syſtematiſche Botanik, mit befonberer
Berüdfichtigung ber Tandiwirtgfchaftlichen und office
nellen Pflanzen. Verfälſchung ver Nahrungs» und
Futtermittel. — Privatvocent Dr. Tſchirch: Botaniſch⸗
mifroffopifche Uebungen mit fpecieller Berüdfichtigung
praftifcher Fragen. Repetitorium der gefammten Botanik
(Morphologie, Anatomie, ——e— Botanik). Ans
gewandte Pflanzenanatomie.
b) Chemie und Technologie. Geheimer Regierungs⸗
Profeffor Dr.
|
- Analyfis und barfte
Rath, Prof. Dr. Landolt: Anorganiſche Erperimental-
Ehemie, Großes chemifches Prafticum. Kleines chemiſches
Pralticum. — Dr. Degener: Grundzüge ber Chemie.
Chemiſche Verwerthung der landwirthſchaftlichen Abfall:
ſtoffe. — Prof. Dr. Delbrüd: Brennerei, Brauerei,
Stärke und Effig + Fabrikation nebft Uebungen. —
Privatvocent Dr. Hayduck: Ueber die analytifchen
Methoden, die in den ig ee ar zur Anwendung
kommen. Ghemie und Phyfiologie ver Gährung.
€) erispäinge pre. und Geognofie. Profeffor
Dr. Gruner: Bodenkunde und Bonitiren. Geognofie
und Geologie. Mineralogifchpebologifches Prafticam.
d) Phyſik. Profeffor Dr. Börnftein: E en⸗
talphufit, I. Theil. Wetterkunde. Phyſilaliſche Uebungen.
e) Zoologie und Thierphyſiologie. Profeſſor Dr.
Nehring: Zoologie und vergleichende Anatomie mit
beſonderer Berüdfichtigung ver Wirbelthiere. Zoologifches
Eolloguium. — Dr. Karfch: Ueber die der Land—
wirthfchaft ſchädlichen und nüglichen Infelten — Prof.
Dr. Zung: Phyſiologie des thieriſchen Stoffwechfels.
Gefunpheitspflege der Hausthiere. Thierphyſiologiſches
Pralticum (mit Dr. Lehmann).
3. Rechts- und Staatswiffenfchaft.
Brof. Dr. Shmoller: Agrarwefen und Agrar-
politif Deutſchlands. — Kammergerichtsrath Keyßner:
Reichs⸗ und preußiſches Recht, mit beſonderer Rückſicht
auf die für den Landwirth und Landmeſſer wichtigen
Rechtsverhältniſſe.
4. Veterinairkunde.
Profeſſor Dieckerhoff: Seuchen und parafitifche
Kranlkheiten der Hausthiere. — Prof. Müller: Ana—
tomie der Hausthiere (Eingeweide), verbunden mit
Demonftrationen. — Ober⸗Roßarzt Küttner: Hufbe-
fchlagslehre.
5. Aulturtehnil und Baukunde.
Meliorations-Bauinfpector Koehl er: Eulturtechnif.
Gulturtechnifches Seminar. Entwerfen culturtechnifcher
Anlagen. — Profeffor Schlichting: Wafferbau.
Brüden- und Wegebau. Entwerfen von Bauwerken bes
Waffer-, Wege- und Brüdenbaues. Landwirthſchaftliche
Baulehre (Wirthfchaftsgebäude und Gebäude der land⸗
wirthſchaftlichen Gewerbe).
6. Geodäſie und Mathematik,
‘ Brofeffor Dr. Bogler: Landesvermeſſung. Aus-
leichungsrechnung. Praltiſche Geometrie. Zeichen- und
RR ensWebungen. Meß-Uebungen. — Brofeffor Dr.
Börnftein: Analytifche Geometrie und höhere Analyſis.
Mathemattfhe Uebungen. — Profeffor Dr. Reichel:
Mathematit (Ergänzungen zur Algebra, algebraifchen
den Geometrie), Mathematijche
Uebungen zur Wgebra, Unalyfis und barftellenden
Geometrie.
Das Winter» Semefter beginnt am 15. October
1886. — Programme find durch das Secretariat zu
erhalten. Berlin ven 3. Yuli 1886.
Der Rector ver Kol. en Hochſchule.
rt.
508. Bei der Poftagentur in Niedermeifer wird
am IZten eine Telegraphenanftalt mit Feruſprechbetrieb
“eröffnet. Caſſel ven 10. Juli 1886.
Der Raiferlihe Ober-Poftoirector. zur Linde.
504. Zu dem Gütertarif für ven Staatsbahn-BVer-
tehr Köln (vechtsrheinifch )- Hannover tritt am 1ften
Auguft 1886 der Nachtrag 12 — neue bezw. ander-
weite Frachtſätze und Berichtigumgen enthaltend — in
Kraft. Der Nachtrag Liegt bei dem betheiligten Güter-
Erpebitionen zur Einficht und zum Kauf aus.
- Hannover ben 15. Juli 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction,
Namens ber on Verwaltungen.
505. Crfahrungsgemäß tritt in den Herbftmonaten
in Folge der alsdann ſtattfindenden Maffenbeförbe-
rungen von Obft, Getreide, Kartoffeln, Rüben, Zuder,
Kohlen u. ſ. w. alljährlich eine bebeutende Steigerung
bes Güterverfehrs und fomit eine erhöhte Inanfpruch-
nahme bed Güterwagenbeftandes ber Cifenbahnen ein,
Es veranlaßt ums dies, namentlih die Conſu—⸗
menten von Kohlen und Eoals fchon jet aufzuforbern,
für thunlichjt früßzeitigen Bezug ihres Bebarfes zu
forgen und rechtzeitig entfprechende Vorräfhe anzu-
fammeln, damit bei etwaigen vorübergehenden Ber-
zögerungen im Gifenbahnbetriebe feine Verlegenheiten
entftehen.
Im Allgemeinen erfuchen wir das verfehrätreibende
Publitum, ſich die fchleunige Be- und Entladung ber
Wagen angelegen fein zu laffen, um ven Eiſenbahn⸗
Berwaltungen zu ermöglichen, von einer Einfchräntung
ber Ladefriſten fo lange wie irgend thunlich abzufehen.
Frankfurt a. M. am 12. Juli 1886,
Königlihe Eifenbahn-Direction.
e Bacanmzgen.
506. Die Pfarrjtelle zu Shwebda mit dem Vica-
riate Frieda in der Claſſe Ejchwege ift in Folge Ab-
lebens ihres bisherigen Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um viefelbe haben ihre Mel-
dungsgeſuche unter eg eines Zeugniffes ihres
Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Gaffel den 9. Yuli 1886,
Königliches Eonfiftorium. Weyraud,
507. Bewerber um die neu gegründete Schulftelle in
Almendorf, mit welcher neben freier Wohnung und
M Mark Feuerungsentihäbigung ein jährliches Ein»
fommen von 750 Mark verbunden ift, werben aufge
forbert, ihre mit ven nöthigen Zeugniffen verjehenen
Melvungsgefuche binnen 4 Wochen bei dem Lolaljchuls
injpector, Herrn Pfarrer Dr. Kircher in Petersberg,
ober dem unterzeichneten Landrathe einzureichen.
Fulda den 2. Yuli 1886,
Der Königlihe Schulvorftand,
Für den Landrath: Köhler, Kreisfccretair.
508. Bewerber um die am 1. Auguſt d. 9. zur Gr-
lebigung fommenbe, mit einem competenzmäßigen Gin»
fommen von 750 Mark nebſt freier Wohnung und
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schulftelfe
zu Lippoldsberg wollen ihre mit ben vorgefchrie»
——
162
benen ſſen verſehenen Meldungsge
en ben Schulvoritandb von Lippoldsberg zu
Händen bes Landraths —A— einreichen.
Hofgeismar am 13. Juli 1886.
Der Königliche Schulvorſtand von Lippold&berg.
Dr. Wentzel, Lanbrath,
509. Die 4te Fatholiiche Schulftelle in Neuftapt,
Kreis Kirchhain, ift erledigt. Geeignete Bewerber
werben eforbert, ihre Geſuche binnen 3 Wochen
bei dem mitunterzeichneten Schulvorftands « Mitgliebe,
Bürgermeifter Reichenbach in Neujtabt einzureichen.
rohhain u. Neuftabt ven 12. Juli 1886.
Der Königlihe Schulvorjtand.
Der commiff. Landrath J. V.: ber Bürgermeifter
Lewald, Regier.Referendar. Reichenbach.
510. Vom 1. November d. J. ab ſoll eine vacant
geworbene Kommunal: Förfterfiche Hiefiger Oberförfterei,
worauf nur Forftverforgungsberechtigte refp. auf Forſt⸗
verforgung dienende Anwärter gef enlien Anſpruch haben,
wieber bejegt werben, und find beshalbige Meldungs-
gejuche unter Deifügung ber erforberlichen Berechtigungs-
ꝛc. Atteſte portofrei bis fpäteftens ben 12. Dectober
d. 3. an ben Unterzeichneten zu richten.
Schutzbezirl arrondirt und.ca. 700 ha groß; Wohnfig
zu Kleinfchmallalden; Yahreseinfommen —. 300 Martk
baar, ſowie Brennholgbezug gleich einem Nutzungsbe⸗
rechtigten ber betreffenden Gemeinden; Probejahr vor»
behalten.
Brotterode, Reg.Bez. Caſſel, den 12. Juli 1886,
Der Königlich Preußifche Oberförjter Bidel.
5ll. Bon der unterzeichneten Kaffe wird zum Iſten,
fpäteftens 15. September d. 9. ein brauchbarer, zuver«
taffiger Kaſſengehülfe gefucht.
emuneration vorläufig 60 Mark monatlihd. —
Nebeneinnahmen. Hünfeld den 16. Juli 1886,
Königlibe Steuerfafje Hünfelp.
Perſonal⸗ Chronit.
Ernannt: der ordentliche Profeſſor Dr. Adolph
Harnack in Gießen zum ordentlichen Profeſſor in der
ſheologiſchen Facultät ver Univerſität Marburg,
der Landrath Schreiber in Marburg zum Ober—
Regierungsrath und der Regierung in Stettin überwieſen,
der Referendar Ganslandt zum Gerichts-Aſſeſſor,
ber Rechtscandidat Walpfhmidt zum Referenvar,
ber bisher als Protofollführer für vie Laufbahn
eines Oeconomie-Commiſſars befchäftigte Gutsbefiger
Neuge zum Deconomie-Gommiffions-Gehülfen bei der
Königlihen General-Commijjion in Caſſel,
die Büreau-Affiftenten Douffaint und Schmidts»
funz zu Secretairen und
der Büreau-Diätar Kuhn zum Biüreau-Affiftenten
dafelbit,
uche binnen
die. Eifenbaha »Secretaire- Uuguft Lübersporff,
Carl Löhr und Ernft Allarpt umb der technifche Eiſen⸗
bahun⸗Secretair Carl. Hernfhild definitiv als: folche,
ver, Schreibgehülfe Klink zu Hersfeld am Stelle
bes auf feinen Antrag ausgefchievenen Büreaugehülfen
Anams zum Stellvertveter des Amtsanwaltes bei dem
Königlichen Amtsgerichte daſelbſt,
der frühere Sergeant Andreas Baubach vom
Thüringifchen Ulanen-Regiment Nr. 6 zum Schugmann
bei der Königlichen Polizei-Direction in Caſſel,
zu Standeöbeamten - Stellvertretern der 2te Lehrer
Duehl zu Süß, das Gemeinderathamitglied George
zu Neumorfhen und ver Stadtſchreiber C. Ochs in
Neuftabt für die gleichnamigen Standesamtsbezirke.
Einberufen: ber Bermeffungs-Revifor Wittfcher,
früher in Hersfeld, in das geopätifch-technifche Büreau
der Königlichen General-Commiffion in Caffel.
Berfegt: ver Salineninfpeftor Wagner zu Dürren-
berg unter Ernennung zum Salinendireltor an bas
Salzamt in Sooden,
der Landmeſſer Quandt von Caſſel an bie Spezial:
Commiſſion zu Trebfa,
bie Landmeſſer Böldner und Jörgens von Caſſel
an die zu Wolfhagen und
der Landmeſſer Rübſam von Rinteln am die zu
Novenberg,
die in Caſſel befchäftigt gewefenen Landmeſſer Reiter
und Reis an vie Königliche General- Commiffion in
Düffeldorf.
Ueberwieſen: die Laudmeſſer Wolff III, Raude,
Kunz, Lehrle, Möhring, Kabus, Volmer,
Höfer, Streidert und Henne und zwar ꝛc. VBol-
mer der Spezial-Gommiffion in Homberg, die übrigen
dem geodätifchstechnifchen Büreau der Königl. Genetal-
Commiſſion in Caſſel.
Beſtellt: ver past. extr. Johann Carl Holy
apfel zum Verweſer ver erledigten reformirten Pfarr—
ſtelle zu Kleinſchmallalden, Inſpectur Schmallalden.
Beauftragt: der Regierungs-Referendar Lewald,
an Stelle des zu einer militairifchen Uebung einbe—
rufenen Regierungs-Referendars von Schwergell I,
mit der commiljariichen Verwaltung des erlebigten
Landrathsamtes im Sreife Kirchhain und
ber Kreisſecretait Voß mit der commiſſariſchen
Verwaltung des erledigten Landrathsamtes im reife
Marburg.
Entlaffen: der Notar Ruek in Rofenthal und ber
Schugmann Redel bei ver Königl. Polizei » Divectien
in Gafjel, beide auf ihr Nachjuchen,
Niedergeluffen: die praftifchen Aerzte Dr. Georg
Wilhelm Kittfteiner in Hanau, Dr, Epuarb Ruder!
in Wolfhagen und Dr, Eugen Mann in Debeldhein.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 57,
(Infertiousgesühren fir deu Raum einer gemönligen Drudzeile 20 —— — — Belageblatter für } und 4 Bogen 6
um
ür 3 umb 1 Bogen 10 Reid)
ennig
Redigirt bei Königlicher Regierung,
Caſſel. — Gedrudt im der Sof⸗ und Waiſenhaus-Buchdruckerei
Ertra-Beilage zum Amtsblatt.
AHbanderungen
ber
Telegraphenordnung vom 13. Auguft 1880,
Die auf Grund des Artitels 48 ber Reichsverfaſſung erlaffene Telegtaphenordnung vom 18. Auguſt 1880
wird in folgenden Punkten abgeändert:
1. Sm $. 3, „Dienftftunbden ber Zelegrapbenanftalten“ betreffend, ift Hinter bem vorlegten
Sate, welder mit ben Worten „3 Uhr Morgens" endigt, folgender Zufag einzu—
ſchalten:
Goebel An Sonn: und Feitagen wird jedoch von ber Mehrzahl biefer Anftalten beichränkter Dienft
abgehalten.
2. Im $. 4, „Orte, nad welchen Telegramme gerichtet werben können“ betreffend, ift im
Abſatz ı hinter den Worten „burd die Poſt beförbert werde“ ber Sag einzufügen:
Die Verwendung von Eilboten zur Beförberung von Xelegrammen zwiſchen Orten, in melden
Zelegraphenanftalten beftehen, iſt dagegen ausgeſchloſſen.
8. Im $. 5, „Eintheilung ber Telegramme* betreffend, treten folgenbe Aenderungen ein
1. Im Abfag ww ift
8) der Sag: „Jedes Telegramm barf nur aus Wörtern beftehen, melde einer und berjelben
Sprade (vergl. unter mM) angehören“ zu reihen und bafür zu fegen:
Die Telegramme bürfen nur ber beutichen, engliſchen, ſpaniſchen, frangöfifchen, italieniſchen, nieder⸗
ländiſchen, portugieſiſchen und lateiniſchen Sprache angehörige Wörter von höchſtens 10 Buchſtaben enthalten.
Jedes Telegramm kann aus allen vorerwähnten Spraden entnommene Wörter enthalten. Auch bürfen in
dem Texte ber in verabredeter Sprache abgefabten Telegramme eine oder mehrere Stellen in offener Sprache
enthalten fein. In dieſem Falle mäüffen die Stellen in verabredeter Sprache zwiſchen Klammern gefegt
werben, welche biejelben von dem vorhergehenden oder nachfolgenden Zert in offener Sprache jcheiden.
b) am Scäluffe hinter den Worten „einer Prüfung zu unterziehen“ hinzuzufügen:
und bie Rechtmäßigkeit der benugten Wörter feftzuftellen.
2. Sm Abjag v if unter a ftatt ber Worte „geheimen Buchſtaben“ zu jegen:
aus Buchſtaben mit geheimer Bedeutung,
8. Der Abfak vı erhält folgende veränderte Faſſung:
vi Der Tert der in Hiffrirter Sprache abgefaßten Telegramme darf eine ober mehrere Stellen
in offener Sprache enthalten. In dieſem Falle müfen die Stellen in hiffrirter Sprache zwiſchen Klammern
geſetzt werben, melde diefelben von dem vorhergehenden oder nachfolgenden Tert in offener Sprache jcheiden.
Der Kiffrirte Tert muß ausfhließlih aus Buchſtaben des Alphabets oder ausjhließlih aus arabiſchen Ziffern
zufammengejeßt fein.
4. Im $. 6, „Allgemeine Erforderniffe ber zu beförbernden Telegramme” betreffend, treten folgende
Aenderungen ein:
1. Am Schluſſe bes Abſatzes ı if nachzutragen:
Die Aufgabe von Telegrammen ohne Tert iſt zuläffig.
2. Zwiſchen Abjag v und vı ift nachſtehender neue Abfat einzufdalten:
va Als eine Abkürzung der Auffchrift wird auch angejehen, wenn der Empfänger verlangt, dab
an ihm gerichtete Zelegranıme, ohne biesbezügliche nähere Angaben in der Aufihrift, zu gewiffen Zeiten in
beftimmten Zofalen, 3. B. an Wocentagen in bem Geichäftslofal, an Sonntagen in der Wohnung oder zu
gewiflen Stunden in bem Komtoir, zu anderen in ber Wohnung oder ber Börfe regelmäßig beitellt werben
follen. Die bierfür im voraus zu entrichtende Gebühr beträgt ebenfalls 30 Mark fir bas Kalenderjahr;
fie fommt auch dann zur Erhebung, wenn ber betreffende Korrefpondent für die an ihm gerichteten
Telegramme mit ber Zelegraphenanftalt eine abgefürzte Auffchrift vereinbart bz. die Gebühr dafür ein:
gezahlt Hat.
3. Im Abfag vı find die Angaben Hinter den Worten „folgende Abkürzungen ge
braudt werben,“ wie folgt zu ergänzen:
(D) für „bringenbes Telegramm”,
(ST) für „gebührenpflichtiges Dienfttelegramm",
(RP) für „Antwort bezahlt",
(RPD) für „dringende Antwort bezahlt”,
(TC) für „verglihenes Telegramm“,
(CR) für „Empfangsangeige”,
‘(F 8) für „nacdzufenden“,
(PP) für „Poft bezahlt”,
(PR) für „Poft eingeſchrieben“,
Eilboten It“
(EP) für „Eftafette bezahlt”,
(RO) für „offen zu beftellendes Zelegramm“.
5. Im $. 8, „Wortzählung“ betreffend, treten folgende Aenberungen ein:
1. Am Schluſſe ber Angaben unter ec ift nadyutragen:
Es werben jedoch die Namen ber Beftimmungsanftalt und bes Beftimmungslanbes, aber nur in der Telegramm:
Aufſchrift, ohme Rückſicht auf die Zahl der gebrauchten Buchftaben als je ein Wort gezählt, (4. B. Reußgreiz,
Frankſurtmain, Wüftewaltersdorfbzbreslau) unter der Bebingung, daß diefe Namen jo gefchrieben find, mie
fie in den amtlichen Verzeichniſſen erfcheinen.
2. Unter f find im zweiten Sage an Stelle ber zu fireihenden Angaben: „Titel,
Vornamen, Rebetheilden und Eigenfhaftsbezeihnungen“ die Worte:
Namen von Schiffen
zu fegen.
3. Unter | find im erften Satze die Worte:
fowie die Worte in zuläffiger verabrebeter Sprache
zu freien.
Ferner ift hinter den Worten „unter e bis f entiprechend gezählt” einzufügen:
Die Wörter in zuläffiger verabredeter Sprache dürfen nad ben im Abſatz ıv des Paragraphen 5 gegebenen
Regeln höchſtens 10 Buchftaben enthalten.
4. Am Schluſſe it nachzutragen:
n) = — der Aufgabeanſtalt ift für Die Gebührenberechnung dem Aufgeber gegenüber
ent end.
6. Im $. 9, „Gebühren für gewöhnliche Telegramme” betreffend, erhalten bie Abſätze!
und u folgende veränderte Faſſung:
I Für das gewöhnliche Telegramm wird auf alle Entfernungen eine Gebühr von 6 Pfennig für
jedes Wort, mindeftens jedoch der Betrag von 60 Pfennig erhoben.
u Für gewöhnlihe Stabttelegramme, welche in folden Stäbten zugelaffen werben, innerhalb deren
Weihbild mehrere unter fih durch Telegraphenleitungen verbundene Zelegraphenanftalten bem Verkehr
geöffnet find, wird eine Gebühr von 3 Pfennig für jedes Wort, minbdeftens jedoch der Betrag von
30 Pfennig erhoben,
7. = s 10, „Dringende Telegramme“ betreffend, erhält der zweite Sat folgenden veränderten
ortlaut:
Für dringende Zelegramme wirb demnach eine Gebühr von 18 Pfennig, ba. bei Stabttelegrammen
eine Gebühr von 9 Pfennig für das Wort, mindeftens jedoch ber Betrag von Lao bj. von 90 Pfennig
erhoben (vergl. 8. 9).
8. Im $. 11, „Bezahlte Antwort“ betreffend, werben die Abfäge ı, u und vw mie folgt,
abgeändert:
I Der Aufgeber ann die Antwort, welche er von dem Empfänger verlangt, vorausbegahlen;
die Borausbezahlung darf inbefien bie Gebühr eines Telegramms irgend einer Art von 30 Wörtern nicht
überihreiten.
e u Für das vorauszubezahlende Antwortötelegramm wird, wenn ber Aufgeber die für bie Antwort
bezahlte Wortzahl nicht angegeben hat, die Gebühr eines —— Telegramms von 10 Wörtern berechnet.
Soll eine andere Wortzahl für bie Antwort vorausbezahlt werben, jo hat ber Aufgeber den vor ber Auf:
ſchrift nieberzufchreibenden Vermerk „Antwort bezahlt” oder „(R P)* burd die Angabe ber vorausbezahlten
MWortzahl zu ergänzen; 3. B. „18 Wörter Antwort begahlt“ oder „(RP 18). Der Aufgeber eines Tele⸗
gramms mit mehreren Aufichriften, welcher bie von ben Empfängern feines Telegramms verlangte Antwort
bezahlen will, bat vor bie Angabe jedes einzelnen Empfängers, deſſen Antwort er vorausbgahlt, den unter
Umftänden duch die Angabe der Wortzahl zu ergänzenden Vermerk „Antwort bezahlt“ oder „(RP)* zu
fegen. Wenn ber Aufgeber eine dringende Antwort bezahlen will, jo bat er ben unter Umftänben burch
die Angabe der Wortzahl zu ergänzenden Vermerk „dringende Antwort bezahlt“ ober „(BR PD)* vor ber
Auffhrift niederzuſchreiben; es kommt alsdann die Gebühr eines bringenden Telegramms von entſprechender
BWortzahl zur Erhebung.
Iv Eine Rüdzahlung ber Antwortgebühr findet nicht ftatt.
9. Im $. 12, „Verglichene Zelegramme” betreffend, erhält ber zweite Sag bes Abfages ı
folgenden veränderten Wortlaut:
An ——— bat er vor ber Aufſchrift den Vermerk ,Vergleichung“ ober „(TC)* nieder⸗
zufäreiben. Das Telegramm ift bann von ben verjchiebenen Anftalten, welche bei feiner VBeförberung mit
wirfen, vollftändig zu vergleichen.
Ferner ift im Abſatz u ftatt ber Angabe „gleich der Hälfte“ zu ſetzen:
gleich einem Viertel
10. Im $. 13, „Empfangsanzeigen“ betreffend, it am Schluffe bes Abſatzes ı nad:
autragen:
—— bat in dieſem Falle vor die Aufſchrift den Vermerk „Empfangsanzeige bezahlt“ ober „(C R)“
zu ſchreiben.
11. Im $. 16, „Vervielfältigung von Telegrammen“ betreffend, erhält ber Abfag u hinter
den Worten „in die Wortzahl eingerechnet werben;" folgende veränderte Faſſung:
für die zweite und jede weitere Ausfertigung wirb bei Zelegrammen bis zu 100 Wörtern eine Gebühr
von je 40 Pfennig und bei längeren Zelegrammen für jebe Reihe ober den Bruchtheil einer Reihe von
100 Wörtern eine Gebühr von je 40 Pfennig mehr erhoben. In diefer Berechnung erſcheint bie Geſammt⸗
ahl der Wörter bes Tertes, der Unterfchrift und ber Aufſchrift, und zwar wirb bie Gebühr für jebe Auf:
Hörift beſonders feftgeftellt.
12. Im $. 17, „Weiterbeförberung“ betreffend, treten folgende Aenderungen ein:
1. Der Abjag ım erhält bis zu ben Worten „l. fr Zelegramme*, folgende ander-
weite Faffung:
m Telegramme, melde die Angabe „Por“ vor ber Auffchrift enthalten und bemgemäß mit der Poft
weiterbeförbert, ober welche poftlagerndb niedergelegt werden follen, werben von der Ankunftsanftalt in der
Regel ohne Koften für den Aufgeber und für den Empfänger als gewöhnliche Briefe zur Poft gegeben. Aus:
genommen find jedoch folgende Fälle:
1. Zelegramme, melde als eingefchriebene Briefe zur Poſt gegeben werben follen, find mit ber
vor der Auffchrift niederzufchreibenden Angabe „Poſt eingefchrieben* ober „(P R)” zu verſehen
und unterliegen einer vom Aufgeber zu entrichtenden Einſchreibgebühr von 20 Pfennig. Diefe
Einjhreibgebühr von 20 Pfennig fommt auch bei ber Auflieferung aller Zelegramme mit Em:
pfangsanzeige, welche mit der Poſt mweiterbeförbert, ober poftlagernd niedergelegt werben follen,
zur Erhebung, da dieſe Telegramme ftets als eingefchriebene Briefe zur Poft gegeben werben.
In Folge der Einfhaltung diefer neuen Ausnahme find die beiden bisher mit Ar. 1
und 2 bezeihneten Ausnahmen unter 2 und 3 aufzuführen.
2. Am Schluſſe treten folgende neue Abfäge Hinzu:
vi In Fällen der gleichzeitigen Abtragung mehrerer Telegramme durch benfelben Boten an benfelben
Grmpfänger findet die vorftehende Beitimmung umter v gleichmäßig Anwendung. Werben im übrigen durch
benjelben Botm an denfelben Smpfänger gleichzeitig ſolche Telegramm abgetragen, fir welde bas ootens
lohn im voraus bezahlt Mt, und ſolche, bei welchen dies nicht ber Fall it, fo tft som Supfanger das em
wachſene Botenlohn, abzüglich ber im voraus bezahlten Beträge, zu entrichten. Die auf etma gleichzeitig
zur Abtragung gelangende Eilpofifenbungen im voraus bezahlte Beftellgebühr bleibt hierbei außer Betracht.
vu In geeigneten Fällen werben auf befonderes jchriftliches Verlangen des Empfängers Die für ihn
eingehenden Telegramme jeitens ber Zelegraphenanftalt nit durch Eilboten beitellt, fondern den Boten des
Empfängers gelegentlih der jebesmaligen Abholung von Poftfenbungen mitgegeben. Unzuträglichfeiten, melde
etwa aus biefer Einrichtung entftehen, hat die Zelegraphenverwaltung nicht zu vertreten.
13. Im $.20, „Zurücziehung und Unterbrüdung von Telegrammen" betreffend, find im zweiten
Satze des Abfages I die Worte „bezahlte Antwort“ zu freien; ferner ift im zweiten
Gate des Abjages I flatt „brieflih” zu ſetzen:
mittels unfranlirten Briefes.
14. Im $. 21, „Behandlung ber Telegramme bei ber Beitimmungsanftalt” betreffend, ift im
Abjag m
1. Hinter den Worten „Die anlommenden Telegramme werben" einzufhalten:
nad) der Reihenfolge ihrer Aufnahme und ihres Vorranges, und zwar;
2. 9 Schluſſe Hinter ben Worten ‚zBeſchleunigung zugeführt” der Vermerk hinzu—
zufügen:
(Wegen Uebergabe der Zelegramme an bie Boten des Empfängers vergl. $. 17 vıL)
15. Im 8. 22, „Beitellung ber Telegramme bei der Beitimmungsanftalt“ betreffend, erhält ber
Be iv bis zu den Worten „injofern der Empfänger" nadftehbende anbermeite
Falfung:
IV SPrivattelegramme, fowie die nicht am eine Behörde oder deren Vorftand gerichteten bienftlichen
Zelegramme find dagegen im Falle der Abweienheit des Empfängers an ein erwachſenes Familienglied ober,
wenn auch ein ſolches nicht zur Stelle ift, an bie —— — an die Dienerſchaft, Haus: ober Wirths
leute ober an den Thürhüter des Galthofes bz. bes Haufes zu beitellen,
16. Der $. 25, „Berichtigungstelegramme” betreffend, wird wie folgt, abgeändert:
ı Ale Telegramme, melde behufs Berichtigung oder Ergänzung eines beförberten oder in ber Be
förderung begriffenen Telegramms auf Antrag des Aufgebers oder des Empfängers zwiſchen zwei Telegraphen⸗
anfialten gewechielt werben, find Dienfttelegramme, für welche der Antragfteller die dafür entfallenden Ge
bühren zu entrichten bat.
u Der Aufgeber ober ber Empfänger eines jeben Telegramms lann innerhalb einer Friſt von
72 Stunden nad) der Aufgabe bz. Ankunft die Rictigftelung ihm etwa zweifelhaft erſcheinender Wörter fordern.
Er hat die folgenden Beträge zu hinterlegen:
a) wenn bas Verlangen vom Aufgeber ausgeht, den Preis eines Telegramms, welches die Zahl ber
zu wieberholenden Wörter enthält, ferner den Preis für die Antwort, wenn er eine ſolche verlangt;
b) wenn das Verlangen vom Empfänger ausgeht, 1. den Preis bes Telegramms, welches den Antrag
ftellt, 2, den Preis eines Zelegramms für die Antwort.
m Die für die Berihtigungstelegramme erhobenen Gebühren werden auf besfallfigen Antrag zurüd-
gezahlt, wenn die Wiederholung unzweifelhaft erweift, daß das oder bie wiederholten Wörter im Uriprungss
telegramm umrichtig wiedergegeben worden find, Wenn im Uriprungstelegramm einige Wörter richtig und
einige andere Wörter unrichtig wiedergegeben worben find, fo wird berjenige Gebührenantheil nicht eritattet,
welcher der Anzahl der Wörter entipricht, die im Antrags: und Antwortötelegramm gebraucht worden find,
um die Wiederholung ber im urfprünglichen Telegramm richtig gegebenen Wörter zu erlangen.
iv Die Gebühr für das Urfprungstelegramm, welches zu dem Antrage auf Berichtigung Anlaß ge
geben bat, wirb nicht zurückgezahlt.
v Dem Antrage auf Berichtigung eines beförbertem ober in ber Beförderung begriffenen Telegramımd
darf von ben Telegraphenanftalten nur dann Folge gegeben werben, wenn der Antragiteller ſich ala Aufgeber
ei des betreffenden Urfprungstelegramms ober als Bevollmädtigter eines derſelben aus
gewiejen hat.
Vorſtehende Aendberungen treten mit dem 1. Juli 1886 in Kraft.
Berlin, den 11, Juni 1886, Der Reichökanzler.
In Vertretung: von Stepban.
— — — —
Vedruct bel Fulius Gittenfelb In Berlin.
Amtsblatt
der KRöniglihen Negierung zu Gaffel
Belanutmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. Detober 1878.
512. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie regt —— ber Sozialdemokratie
vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
ſtenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Ueber⸗
ſchrift: „Arbeiter, Haudwerker, Bürger!“ und
ben Eingangsworten: „Unfere geſammte wirthſchaftliche
Berorbunngen und
513. Na
Ausgegeben Mittwoch den 28. Juli.
1886,
Entwidelung ftvebt unmiberftehlich dahin, den Reichen
immer reicher, ben Armen immer ärmer zu machen ꝛc.“,
ohne Angabe des Druders und Verlegers, nach $. 11
bes gedachten Geſetzes durch den Lnterzeichneten von
Landespolizeiwegen verboten worden ift.
Berlin den 21. Juli 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
weiſun
ber ven Communalverbänden des Regierungsbezirks Caſſel — landwirthſchaftlichen Zöllen bes
Gtatsjahres 1885/86 zu überweifenden Beträge.
Laufende Nr,
1
2 .
3 *
4 -
5 * *
6 —
7 tee) .
8 | Hanau (Landkreis)
9 I Harsfb .. .
10 | Hofgeismar .
11 omberg
12 ünfeld
13 | Caſſel (Stadtkreis).
14 | Eaffel (Landkreis)
15 | irhhaln . . . » »
16 | Marbrg . 2...
21 | Schmalfalven . .
22 | Wigenhaufen .
23 | Wolfhagen
24 | Ziegenhain
“nn 8 ne
*
*
793849
Beftgeftellt, Berlin ven 8. Juli 1886.
Der Mintfter des Innen. PButtlamer.
Zufammen
Sollauftommen des Gtatsjahree
1885/86 einfchlieflich der fingixt
1387719| 607086
Es werben überwiefen aus
veranlagten ber Hauptfumme
1); 2/5 | im Ganzen
—2 (Sp. 6.7.)
* *
ITC 8.
2018 3877 5895
1129 1984 3113
1234 3095 4329
2287 3349 5636
1952 3700 5652
3662 37427 1012 1395 2407
50586 53494 1106 1994 3100
21089 126666 1746 4721 6467
18725 64150 1519 2391 3910
17074 109011 1712 4063 5775
12571 57685 1041 2150 3191
11592 51533 1147 1921 3068
175253 180912 2855 6742 9597
29353 99950 2240 3725 5965
11218 62323 1071 2323 3394
31918 104437 3892 5960
14745 75193 1319 2302 4121
26914 124750 1900 4649 6549
15337 65145 1436 2428 3364
11294 63061 1378 2350 3728
14302 40418 1480 1506 2986
16893 69467 1395 2589 3984
12329 79835 1139 2975 4114
16243 99922 1574 3724 5298
1994805 | 37758 | 74345 112103
Der Finanz-Minifter. In Bertr.: Meinede.
—R —
7
164
514.
Bekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallverfiherumgspflichtiger Baubetrieb. Dom 10. Juni 1886,
Laut Bekanntmachung vom 27. Mai 1886 im Reiche-Gefegblatt Nr. 17 Seite 190 Hat ver Bundesrath
auf Grund des $. 1 Abſatz 8 des Unfallverficherungsgefege® vom 6. Yuli 1884 (Meichs - Gefekblatt Seite 69)
befchloffen
Arbeiter und Betriebsbeamte, — * von einem Gewerbetreibenden, deſſen Gewerbebetrieb ſich auf die
Ausführung won Schreiuer- (Tiſch
er-), Ginfeger-,
Schloffer- oder Anfchlägerarbeiten bei Bauten er
ftredt, in dieſem Betriebe beſchäftigt werben, mit der Wirkung vom 1. Januar 1887 an für verfide:
rungspflichtig zu erflären.
Gemäß $. 11 des Unfallverficherungsgefeges hat baher jeder Unternehmer eine® der vorgenannten Betriebe
venfelben unter Angabe des Gegenjtandes und der Urt des Betriebes, fowie der Zahl ber durchſchnittlich barin
beichäftigten verficherungspflichtigen Perfonen binnen einer vom Reichs » Verfiherungsamt zu
bei ber unteren Berwaltungsbehörde anzumelven,
Diefe Frift wirb hiermit auf m ee bis
mmenben Friſt
*
eptember 1886 einſchließlich
feſtgeſeg
elche Staats- oder Gemeindebehörden als untere Verwaltungsbehörden im Sinne des Unfallverſicherunge⸗
geieges anzufehen find, ift von ben Zentralbehörben ver Bunbesjtaaten in Gemäßheit des $. 109 des genannten
ejeges jeiner Zeit beftimmt und öffentlich befannt gemacht worven (vergl. Amtliche Nachrichten des R. V. A.
1886 Seite 19°7f.).
Im Uebrigen wird wegen der Anmelvung auf ven nachjtehend abgedruckten 8. 11 des genannten Geſetzes,
jowie auf das beigefügte Anmelvungsformular hingewiefen.
Die Anmeldungspflicht erſtreckt fich nicht auf vie
von Betrieben, welche bereitd auf Grund
bes $. 1 Abſatz 3 und 4 a. a. D. als Betriebe mit Motoren ober mit mindeſtens zehn Arbeitern in das Ku
tafter einer Berufsgenoffenfhaft aufgenommen worben
Berlin ven 10. Yuni 1886,
8. 11 des Unfallverfiherungsgejeges.
ever Unternehmer eines unter ven $. 1 fallenden
Betriebes hat ven letzteren binnen einer von dem Reichs—⸗
BVerfiherungsamt zu beftimmenven und öffentlich befannt
zu machenven Frijt unter Angabe des Gegenftandes und
ber Urt deffelben, ſowie der Zahl der durchſchnittlich
barin befchäftigten verficherungspflichtigen Perfonen bei
ber unteren Berwaltungsbehörbe anzumelven.
Für die nicht angemelveten Betriebe hat bie untere
Berwaltungsbehörbe die Angaben nach ihrer Kenntniß
der Verhältniffe zu ergänzen.
Diefelbe ift befugt, die Unternehmer nicht angemel-
beter Betriebe zu einer Auskunft varüber innerhalb
einer zu beftimmenben Frift durch Gelpftrafen im Be—
trage bis zu Cinhundert Mark anzubalten,
Die untere Verwaltungsbehörve hat ein nach ven
Gruppen, Elaffen und Ordnungen der Reich8-Berufs-
jtatiftif georbnetes Verzeichniß fänmtlicher Betriebe ihres
Bezirks unter Angabe des Gegenftandes und ver Art
des Betriebes, fowie der Zahl der darin befchäftigten
verficherungspflichtigen Berfonen aufzuftellen. Das Ver⸗
zeichniß ift der höheren Verwaltungsbehörbe einzureichen
und von biefer erforberlichenfalls hinſichtlich der Ein-
reifung ber Betriebe in die Gruppen, Claſſen und
Orbnungen ber Reichs-Berufsftatiftil zu berichtigen.
Die höhere Verwaltungsbehörbe hat ein gleiches
Verzeichniß fämmtlicher verficherungspflichtigen Betriebe
ihres Bezirks dem Reich6-Berficherungsamt einzureichen.
Verordnungen und Belauntmachungen
Königlichen Provinzial: Behörden.
515. Mit Bezug auf 8. 2 der PVerorbnung vom
30. Juni 1834 — Gejet- Sammlung Seite 96 —
der
find,
Das Reichs» Berficherungsamt. Bödilker.
Formular für bie Anmelbung.
Ba re 5 Kreis (Amt)... 2. +
Regierungsbezirt Gemeinde: (Gutes) Bazirl, »
Anmeldung.
auf Grunb bes $. 11 des Unfallverfiherungsgefetet.
Zahl ber
ne Begenftand Kr en
eſchäftigten B en
Unternehmers - verſichetungs⸗ —
Betriebes.*) pflichtigeũ
(Firma). !
. an He
(Unterfärift bes zur Anntelbung Berpflicteten.)
*) Nur ſolche Betriebe, welche fi auf die Ausführung von
Bauarbeiten erftredten, finb anzumelven; doch ift nicht erforberfiß,
daß die Arbeiter ausfhliehlich bei Bauarbeiten beſchäftigt werben
**) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn mei 5
als 10 verfiherungspflichtige Berfonen (Arbeiter und —*
triebsbeamie, deren Jahredarbeitsverdienſt am Gehalt ober Lo
Zweitauſend Mark nicht überfteigt) befhäftigt werben. —
wird hierdurch befannt gemacht, daß in der Kreistagt”
figung vom 12. Juli d. 3.
1) Bürgermeifter Knobel B Ehlen,
2) Oeconom Heinrich Steinmeg zu Altendorf,
165
3) Oeconom Chriſtoph Friedrich Müller zu Wette
en
gen,
4) Bürgermeifier Gerhardt zu Oberelfungen,
r — er Pen Elben, &6
conom Gar einfhmidt zu Schügeberger-
hof bei Wol
a ber Sreisvermittelungs- Behörde bes
ſes eg gewählt worben find, unb daß wir
biefe Wahl beftätigt haben.
Caſſel den 17. Yuli 1886,
Königlide General-Gommiffion.
516. Mit Bezug auf $. 2 der DVerorbnung vom
30. Juni 1834 — Gefeg- Sammlung Seite —
wird hierdurch befannt gemacht, daß in ber ſtreistags⸗
vom 10ten d. Mis.
ber Bürgermeifter Kopp zu Großkrotzenburg und
. 2) der Bürgermeijter Stroh zu Marköbel
als weitere 2 Mitglieder in bie Sreißvermittelungs-
Behörde für ben Yanpfreis Hanau gewählt worden
find, da bie bisherige Anzahl von 4 Mitgliedern fich
als nicht ausreichend erwies, und daß wir dieſe Wahl
beftätigt haben.
Gafjel ven 17. Yuli 1886.
Königlide General-Eommiffion.
517. Nach Artikel II. $. 3 des Gefekes vom 1. Juni
biefes Jahres, betreffend bie Beftenerung bes Zuders,
find die Inhaber von Zuderraffinerien, von Melaſſe—
und Saftentzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung,
von Stärkezucker- oder Stärkefprupfabrifen und von
Maltofe» oder Maltofefyrupfabrifen, jowie von gewerb-
lichen Betrieben, in denen aus unverftenerten Rüben
Säfte und zuderhaltige Producte gewonnen werben,
verpflichtet, bis zum 1. Auguſt dieſes Jahres, fofern
aber die Anftalt erſt fpäter errichtet wirb, innerhalb
14 Tagen vor der Eröffnung des Betriebes, ver Steuer»
bebejtelle des Bezirks jchriftliche Unzeige von dem Be-
ftehen der Anftalt zu machen. Deögleichen ift ein
Wechfel in der Perfon des Beſitzers ober eine Ver—
legung des Betriebes in ein anderes Lokal oder an
einen anbern Ort binnen 14 Tagen fchriftlic anzu-
zeigen, und zwar im Falle eines Drtswechjels mit
Uebergang in einen andern Steuerbezirk, auch ber
Hebeftelle des legteren.
Indem ich die Inhaber von Betriebsanftalten ber
bezeichneten Art hierdurch aufforbere, ber Steuerhebe-
ftelle ihres Bezirks vechizeitig bie vorgefchriebene An-
zeine zu erftatten, mache ich zugleich darauf aufmerffam,
daß bie Nichtbeachtung dieſer Beftimmung gefeglich eine
Ordnungsſtrafe von dreißig bis breihundert Mark nach
fi zieht. Caſſel den 23. Yuli 1886.
Der Provinzial-Steuerbirector. Peine,
518. Auf Grund des 8. 19 des Gefekes über bie
Errichtung der Rentenbanfen vom 2. März; 1850
bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß bie
Deutfche Ferner » Verficherungs - Aktien » Gefellfchaft zu
Berlin unter die Zahl derjenigen von uns conceffio-
nirten Societäten aufgenommen worben ift, bei welchen
rentenpflichtige Gebäude der Provinz Hefjen -Nafjau
gegen Feuersgefahr verfichert werben bürfen,
Münfter ven 20. Juli 1886,
zu. Direktion ber Rentenbanf
für die Provinz Weſtfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heffen-Naffan.
und Hungen ber
Berordn Belcuntmadgun
init Regierung,
519. Des Königs —* haben mittelft Allerhöchſten
Erlaſſes vom 2ten I, Mts. auf Grund des 8. 4 ber
Kurheffifchen Gemeinde-Orbnung vom 23. October
1834 zu genehmigen gerubt, daß die Grunbftädspar-
elfen: Karte 52. Nr. 33/21, 35/22, 36/22, 37/22,
/22, 39/22 u, 40/22 mit 2,5004 ha aus dem Stabt«
bezirfe Allendorf a W., Kreifes Witzenhauſen, au
ſchieden und dem Gemeindebezirte Ahrenberg, Kreifes
Witzenhauſen, einverleibt, ſowie daß die Grundſtücks⸗
Parzellen: Karte 52. Nr. 29, 168/15, 170/15 und
172/15 mit 2,5004 ba aus bem Gemeinde » Bezirke
Ahrenberg ausgefchievden und bem Stadtbezirke Allen⸗
borf a / W. einverleibt werben.
Gafjel am 17. Juli 1886,
Der Regierungs-Präfipdent.
Berord
un
icher und Königlicher Behörden,
520. Bei der Poftagentur in Schemmern wirb am
19ten eine Telegraphen » Unftalt mit Fernfprechbetrieb
eröffnet. Gaffel ven 15. Juli 1886,
Der Saiferlihe Ober - Poftpirector.
Im ee de
gen com Behörden,
521. Durch Beihluß des Stabtraths und Bürger:
Ausſchuſſes iſt der Zinsfuß für Einlagen in die hiefige
ftäptifche Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab von 34
auf 3 Procent herabgefegt, was hierdurch zur öffent«
lien Kenntniß — wirb. :
Denjenigen Gläubigern ver Sparkaffe, welche zu
dieſem Zinsfuße ihr Guthaben nicht ftehen laſſen wollen,
wird basfelbe andurch zum Abtrag bis 2. Januar
1887 gefünbigt.
Fulda am 20. Yuli 1886,
Der Oberbürgermeifter: 5. Rang.
Bacanzen.
522. Die Pfarrſtelle zu Altenhaſungen, Claſſe
Wolfhagen, iſt in Folge Verſetzung ihres bisherigen
Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel—
dungsgeſuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres
—— binnen 4 Wochen anher einzureichen.
affel ven 13. Juli 1886,
Königliches Eonfiftorium. Weyraud.
525. Mit dem 1. October d. 9. wirb bie Stelle
eines Glementarlehrerd an ber hiefigen Stadtſchule
vacant. Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre
Meldun —— mit den vorgeſchriebenen Zeugnifjen
binnen ochen bahier einzureichen.
Homberg am 24. Yuli 1886,
Die Stadtſchuldepudation.
Winter. Schotte U. Jordan. Krüger.
524. Bon ber unterzeichneten Kaffe wird zum 1ften,
fpäteftens 15. September d. 3. ein brauchbarer, zuver-
läffiger Kaſſengehülfe gefucht.
Remuneration vorläufig 60 Marl monatlid. —
Nebeneinnahmen. Hünfelo ben 16. Juli 1886.
Königlihe Steuerlaffe Hünfeld.
Berional = Chronil.
Ernannt: ver Telegraphen» Anwärter Buße in
Caſſel zum ZTelegraphen-Aififtenten.
Berlieben: dem bisherigen Pfarrgehülfen zu Kirch-
berg, past. extr. Abel Beder vie Pjarrftelle zu
Netra, Claſſe Ejchwege,
dem bisherigen Pfarrgehülfen in Marburg, past.
extr. Carl Friedrich Adolph Heermann auf erfolgte
Wahl bezw. Präjentation bie erfte lutheriſche Pfarr»
ftelle in Frankenberg,
bem Bolizei - Comiffarius Kallmeier bei ber
166
Königlichen Poligei-Direction in Gaffel ver E
als Eriminal-BolizeisInfpector.
Uebertragen: bem Ober-Poft-Secretair S
aus Marburg bie Vorfteherftelle des Poſtamts im
vorerſt probeweife. i
Geftattet: dem Fürftlih Ifenburg’fchen Fabrit-
Direltor und Mitglied der Fürftlihd ISfenburg‘
Rentlammer Mar Rösler in Schlierbach All
bie Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit bem
ea. von Sachjen - Weimar - Gifenach ihm ver-
liehenen Ritter» Infignien 2r Abthl. des Hausorvens
ber Wachfamfeit und vom weißen Falten.
Berfegt: Der Boftfecretair Böhmer von Bebra
nah Gaffel,
ber Förſter Beder in Breitenborn auf die Förfter-
ftelle zu Thalhof in der Oberförfterei Marjoß.
Benfionirt: der Poft-Direltor Rehwald in Bebra,
der Stations-Vorſteher 2r Clafje Wagner I in
Beifeförth.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 59.
(Iufertiomsgekühren fiir den Raum einer —
Drudheile ennig. — Belogebfitten und } Bogen b
nen 10 — m; j
Rebigirt bei Kouiglicher Regierung.
Cafſel. — Gedrudt iu der Hofs und Waifenhaus: Buhhruderei,
Amtsblatt
Der Röniglihden Negierung zu Gaffel,
M 35.
tmta Grund des Ne es
zur re 187 —.—n
525. Das von der Königlich fächfifchen Kreishaupt⸗
mannfchaft zu Zwidau unter dem 29, Mai d. 9, er-
lafjene Verbot ver Drudjcrift:
„Nürnberg im März 1886. Die vereinigten
Schuhmacher Deutfchlands entbieten allen Kollegen,
. die diefes Blatt empfangen, ven beiten Gruß!“
iſt durch Entfcheivung der Reihslommiffion aufgehoben
worben. Berlin.ven 19. Juli 1886.
Die Reichskommiſſion. Herrfurth.
526. Auf Grund des 8. 12 tes Neichögefehes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. Öftober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das 4 Seiten umfaſſende Flug-
blatt mit ver Ueberfchrift:
„Die Befreiung der arbeitenden Volks—
Haffen aus dem Joche der Lohnſklaverei“.
Drud von C. Eonzett, Zürich,
nach 8. 11 des gebachten Gefege® durch ben LUnter-
zeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden ift.
Berlin ven 20. Juli 1886,
Der Königliche Polizei» Präfivent.
von Richthofen.
527. Auf Grund des $. 11 des Reichsgeſetzes vom
21. October 1878 gegen bie — Be⸗
ſtrebungen der Sozialdemokratie iſt die Nr. 172 von
1886 des „DOffenbaher Tageblatts, Organ für
öffentliches Leben, locale und provinzielle Angelegen-
iten“, ſowie weiter die Nr. 89 von 1886 defjelben
lattes verboten und zugleich da® fernere Er—
feinen des gedachten Blattes, welches bisher
von Mar Jahn dahier verlegt wurde, unterfagt worben.
Offenbach ven 27. Juli 1886,
Das Großherzogliche Kreisamt Offenbach.
In Vertretung: Fuhr.
a eg und Belanntmadhungen der
eri. und KRönigl, Gentralbehörben.
528. Das nad Diafigabe des Gefekes vom 27jten
Juli 1885 (G. ©. ©. 327), betreffend Ergänzung und
Abänderung einiger Beitimmungen über Erhebung ver
anf das Einfommen gelegten directen Kommunalabgaben,
von der unterzeichneten Behörde feftgefegte lommunal⸗
ftenerpflichtige Reineinlommen aus dem Betriebejahre
1885 beträgt: zc. 2) für bie Preußifchen Streden ver
Heffifhen Lubwigs-Eifenbahn 10 244,22 Mark,
Berlin ven 22. Juli 1886.
Königliches Eifenbahn-Commiffariat. Kofcel.
529. Im Abänderung ber Beſtimmung unter A. I.
Ausgegeben Mittwoch den 4. Auguft.
1886,
ber Ren vom 29. December 1883 zur Aus—
führung des Reichsgeſetzes vom 1. Yuli 1883, betref-
fend Ubänderungen ber Gewerbeorbnung, wird hierdurch
beftimmt, daß unter ver Behörde, welche Ausnahmen
bon bem Berbot, im Umberziehen Waaren zu verfteigern,
ober im Wege des Glüdfpield oder der Ausfpielung
(Lotterie) abzufegen, zulaſſen darf ($. 560 a. a. D.),
die Ortspolizeibehörde zu verftehen ift,
Berlin den 13. Juli 1886.
Der Minifter des Innern. Für den Minifter für Handel
Puttkamer. u. Gewerbe. v. Boetlicher.
530, Vorſchriften über bie Ausbildung und Prüfung für
den Staatsbienft im Baufache.
8. 1. Allgemeine Beftimmungen über bie Prüfungen
ber Baubefliffenen und ben Bang ihrer Ausbildung. Die
Befähigung zur Unftellung als Baubeamter im höheren
Staatsrienft wird durch das Beftehen einer Borprüfung
und zweier Haupiprüfungen erlangt.
Es unterfcheiden fich biefe Prüfungen nach ben
Fachrichtungen:
A. des Hochbaufachs,
B. des Ingenieurbaufachs,
C, des Maſchinenbaufachs.
Für bie Anftellung von Mafchinenbaubefliffenen im
höheren Staats-Eifenbahnvienft ift außer der Ablegung
biefer Prüfungen diejenige der Lofomotivführerpräfung
erforderlich ($. 29).
8. 2. Borausfegung für die Zulaffung zu ben
Prüfungen ($. 1 Abf. 1 u. 2) ift der Befik bes Reife
zengniffes von einem Gymnaſium bes deutſchen Reichs
ober einem preußifchen Real-Gymnafium.
Inwieweit die Reifezeugniffe außerdeutfcher Gym
nafien bezu außerpreußifcher Neal» Gymnafien benen
der gedachten Anftalten gleichzuftellen find, wird von
den Miniftern der öffentlichen Arbeiten und ver geifts
lichen, Unterrichts- und Medizinals Angelegenheiten im
einzelnen Falle entjchieven.
k Es hat voranzugehen:
ber Borprüfung ein zweijähriges Studium — bei ben
Kandidaten des Mafchinenbaufahs ein Elevenjahr
(88. 6 bis 13) und ein barauf folgendes zweijähriges
Studium —;
ber erften Hauptprüfung ein an bie beftanbene Bor-
prüfung ſich anſchließendes weiteres zweijähriges
Stubium;
ber zweiten Hauptprüfung bei den Kandidaten bes Hoch»
und Ingenieurbaufachs eine an bie beftanbene erfte
Hauptprüäfung ſich anfchließenve dreijährige praftifche
Ausbildung, bei ven Kandidaten des Mafchinenbau-
fachs eine folche von zwei Jahren,
8.4. Das Stubium kann auf ben technifchen
Hochſchulen in Berlin, Hannover und Wachen, fowie
auf denjenigen außerpreußifchen Lehranftalten zurücgelgt
werben, welche die Minifter der öffentlichen Arbeiten
und der geiftlichen, Unterrichtd- und Medizinal» Ange-
legenheiten für dazu geeignet erklären.
8.5. Für die Abnahme der Vorprüfung unb ber
erſten Hauptprüfung bejtehen technifche Prüfungsämter
in Berlin, Hannover und Wachen.
Die Ablegung der zweiten Hauptprüfung findet in
Berlin bei dem technifchen Ober: Prüfungsamte ftatt.
8. 6. Befondere Beflimmungen. Elevenjahr der Maſchi-
nenbaubefliffenen. Dem Beginne des Stubiums geht
bei den Mafchinenbaubeflijjenen eine praftifche Thätig«
feit von mindeftens einem Jahre unter der Leitung
eines Wajchinentechnifers ($. 13) voran.
$. 7. Behufs Aufnahme in dieſe Thätigfeit ($. 6)
bat fih der Meafchinenbaubeflifjene an den Präfidenten
berjenigen Königlichen Eifenbahn-Direftion zu wenden,
in deren Bezirk er die praftifche Vorbilduͤng zu er»
fangen wünfcht.
Dem Gefuche ift beizufügen:
1) Der Lebenslauf, weldyer auch über die Militair-
verhältniffe Auskunft zu geben hat.
Geſuch und Lebenslauf find in deutfcher Sprache
abzufaffen und eigenhändig zu ſchreiben.
2) das Reifezeugniß der Schule nad) Mafgabe ver
Beftimmungen des $. 2,
8. 8. Liegen gegen die Zulafjung bes Mafchinen-
baubefliffenen feine Bedenken vor, jo orbnet ber Bräfivent
feine Ueberweifung an einen Mafchinenbaubeamten an,
Die Ablehnung des Gefuches um Ueberweiſung fann
auch erfolgen, wenn es in dem betreffenden Bezirke an
Gelegenheit zu zwedentjprechender Bejchäftigung fehlt.
$. 9. Wünſcht ein Mafchinenbanbeflifjener bei
einem bejtimmten Staatsbaubeamten oder einem Privat-
technifer zu feiner Vorbildung einzutreten, fo bat er
dies in dem an den Präfidenten zu richtenven Gefuche
($. 7) zum Ausdruck zu bringen und bie Erklärung
des betreffenden Baubeamten oder Privattechnifers über
feine Bereitwilligkeit, ven Baubefliffenen nach Maßgabe
der Beitimmung im $. 10 Abfag 2 auszubilvem, beizufügen.
Ob ein folder Wunſch Berüdfichtigung finden lönne,
hängt vom Ermeſſen des Präfiventen ab.
5. 10. Die Mafchinenbau-Eleven find verpflichtet,
den Anweijungen des Präfiventen, fowie des Baube—
amten, welchem fie zur praftifchen Vorbildung über»
wiejen find, Folge zu leijten.
Während des für die praktiſche Beſchaäftigung be
ftimmten Jahres follen viefelben in einer Mafchinen-
werfjtätte arbeiten und dabei mit ver Handhabung ber
Werkzeuge der Miovellichreiner, Former, Schmiede,
Dreher und Schloffer ſich vertraut machen.
$. 11. Zeigt fih ein Mafchinenbau»Gleve wegen
Mangels an natürlichen Anlagen, wegen förperlicher
Schwäche oder Gebrechen, wegen Unfleiges, Unzuver-
läffigkeit oder wegen unwürbiger Führung ungeeignet
für den Staatsbaubienft, fo lann Seitens des Präfi-
168
benten ber Behörbe ver Ausſchluß deſſelben von ber wei-
teren Borbildung für ven Staatsbaubienft verfügt werben.
Dem Eleven fteht hiergegen binnen drei Monaten bie
Berufung an ven Minifter ver öffentlichen Arbeiten offen.
8.12. Die Zeit, während welcher ein Mafchinenbau-
Eleve durch Krankheit oder militärifche Dienftleiftungen
dem Borbilodungsdienft entzogen war, ift auf bie vor-
gefchriebene Dauer verfelben in Anrechnung zu bringen,
joweit biefelbe ben Zeitraum von vier Wochen nicht
überfteigt.
Daffefbe gilt, wenn der Gleve in Folge von Beur⸗
laubung ober aus anderen Grünven dem Borbilbumge
bienft entzogen war, foweit die Dauer der Unterbrechung
nicht mehr als zwei Wochen beträgt.
In keinem Fall ift jedoch aus Anlaf ber vorbe
zeichneten Urſachen ein Anſpruch auf Anrechnung von
mehr als im Ganzen vier Wochen begründet.
Soweit die aus vorbezeichneten Urfachen eingetreten
Unterbredung die Dauer von vier Wochen überjchritten
bat, kann eine Ergänzung ber praftifchen Borbildungszeit
während ber Sommerferien ver Stubienjahre ftattfinven.
$. 13. Bei ven MafchinenbausEleven, welche jeht
Monate vor dem Beginn des Stubienjahres die Schule
verlaffen haben, Kann eine Unterbrechung der Eleven
zeit nach Ablauf von ſechs Monaten eintreten.
In diefem Falle hat die Ergänzung ver Vorberei⸗
tungszeit vor eng Na erjten Hauptprüfung ($. 2),
fpäteften® jevoch vor Ernennung zum Regierungs-Bau-
führer und Aulaffung zur weiteren praftifchen Aus
bildung (88. 29 bis 31) zu erfolgen und Tann aud
während der Sommerferien der Stubienjahre ftattfinven.
8. 14. Der Mafchinenbau-Eleve hat ein Gefchäftt-
verzeichniß zu führen, in welchem eine Ueberficht ſeiner
Thätigkeit unter Hervorhebung ber einzelnen beveuten:
deren Gefchäfte zu geben ift.
Daffelbe ift allmonatlich dem mit ver befonberen
Leitung des Vorbildungsdienſtes Betrauten vorzulegen
und von biefem zum Zeichen genommener Einficht mit
einem Vermerle zu verfehen.
$. 15. Der Maſchinenbau-Eleve erhält über bie
Dauer unb bie Art der praftifchen Befchäftigung, fiber
feine Führung und über die erlangte Vorbildung durch
ben vorgefegten Präfidenten ein Zeugniß, welches von
dem mit der Leitung des Vorbildungspienftes Betrauten
ausgeftellt und von einem ber technifchen Räthe ber
betreffenden Behörde bejtätigt wird.
E Erftes zweijähriges Stublum Mor ber Zur
laffung zur VBorprüfung hat ver Stubirende eine ber
im $. 4 bezeichneten Technifchen Hochfchulen mindeftens
zwei Jahre zu befuchen.
. 17. Vorprüfung. Früheſtens am Schluffe des
vierten Halbjahrs nach Beginn des Studiums, umd
zwar im Laufe des Monats März oder des Monats
September, fann der Etubirende fich bei einem ber
betreffenden im $. 5 genannten Prüfungsämter unter
Ungabe der Fachrichtung, in welcher er geprüft werben
will, zur Vorprüfung melden.
Der Meldung find beizufügen:
Seitens ber Stubirenden des Mafchinenbaufachs:
Das Zeugniß über die Ablegung der Elevenpraris
88. 6 bis 15) und das während berfelben geführte
efchäftsverzeichniß.
Seitens der Stubirenden aller Fachrichtungen:
1) Ein Lebenslauf, in welchem auch die Militär
verhältniffe darzulegen find, Meldung und Lebenslauf
find in deutſcher Sprache abzufafen und eigenhändig
reiben.
2 Das Reifezeugniß der Schule nad Maßgabe
ber Beitimmungen des $. 2.
3) Die Zeuguifie der Techniſchen Hochſchule, auf
welcher ver Kandidat ſtudirt hat.
Diefelben müffen über die Dauer ber zurücgelegten
Stupvienzeit und über pie während derſelben befuchten
Borlefungen und Uebungen Auskunft geben.
2 Stubienzeichnungen. ü
arunter müfjen fich befinden:
A. Für das Hochbaufach.
a. Darftellungen aus dem Gebiete ver Projeltions⸗
lehre, Schattenkonftruftion und Berfpeltive, unter An—
deutung der Konftruftionglinien,
b. Darftellungen aus dem Gebiete ver Graphoftatif.
ec, Darftellungen aus dem Gebiete der Baufon-
ftruftionen in einfachfter Behandlung.
d. Freihandzeihnungen, insbefonvere don Drna-
menten.
e, Darſtellungen aus ber Formenlehre der antiken
Baukunſt.
f. Ein Höhen» und Lageplan nach eigener, entweder
allein oder unter Aufficht des Lehrers gemachter Auf-
nahme, unter Beachtung der für die Darftellung be»
ftehenven amtlichen Vorfhriften und Beifügung der
zugehörigen Feldbücher.
B. Für das Ingenieurbanfad).
a. Darftellungen aus vem Gebiet ver Projeftionss
lehre, Schattenkonftruftion und Perfpeftive, unter Ans
beutung ber Konftruftionslinien.
b. Darftellungen aus dem Gebiete ber Graphoftatif.
c. Darftellungen von konftruftiven Einzeltheilen und
einfachen Eonftruftiven Gefammtanorbnungen aus bem
Gebiete des Hochbaues,
d. Freihandzeichnungen, insbefondere von Orna⸗
en.
ment
e. Zeichnungen von einfachen Mafchinentheilen,
t Für das Yalhinenbaufad,
a. Darftellungen aus dem Gebiete der Projektiong-
lehre und Scattenkonftruftion.
b. Darftellungen von konſtruktiven Einzelteilen und
einfachen Eonftruftiven Gefammtanorbnungen aus dem
Gebiete des Hochbaues.
c. Freihandzeichnungen, insbefondere von Orna⸗
menten,
d. Konftruftionszeichnungen von Mafchinenelementen
und zeichnerifche Darftellung von ftatifchen Ermittlungen,
e., Darftellung einer Mafchine oder von Mafchinens
theilen nach eigener Aufnahme unter Beifügung der
Aufnahme-Handzeichnungen.
Die Zeichnungen müffen, fofern fie aus dem Unter⸗
richt an einer Techniſchen Hochichule hervorgegangen
find, mit einer Ungabe über den Zeitpunkt ihrer Voll-
enbung, wenigften® nach dem Stubienhalbjahre, und
mit einer Befcheinigung des Lehrers, unter deſſen Leitung
fie ausgeführt worden find, verfehen fein. Solche
Zeichnungen, zu welchen aus befonberen, näher anzu—
gebenden Gründen die Befcheinigung des Lehrers nicht
beigebracht werden kann, müjlen mit einer eidesjtatt-
lichen Erklärung des Kandidaten verjehen fein, welche
dahin lautet, daß die Zeichnungen eigenhändig von ihm
gefertigt find, und amgiebt, ob ein Vorbild und welche
Urt an (Zeichnung, Mobell u. ſ. w.) babei be—
nutzt iſt.
Werden die Vorlagen von dem Prüfungsamte als
genũgend befunden, fo erfolgt die Zulaſſung zur Prüfnng
unter Unfegung ber Prüfungstage, anberenfall® wird
biefelbe unter Ungabe ver Gründe verfagt.
. 18. Die Vorprüfung findet in den Monaten
April und Mai bezw, Oltober und November ftatt.
Diefelbe dauert zwei Tage und befteht in einer münd—
TR welche fich auf folgende Gegenjtände
eckt:
A. Für das —
I. Phyſit:
Die wichtigſten phyſilaliſchen Erſcheinungen und
Geſetze
I. Chemie, Mineralogie und Geologie:
Grundzüge der anorganifchen Chemie, der Mineras
logie und Geologie.
III. Reine Mathematik:
a. Ulgebra und Trigonometrie,
b. Analytiſche Geometrie der Ebene und des Raumes,
o. Differential» und Integralrehnung mit Uns
wendung auf Neihenentwidelungen, Marima und Mi-
nima, unbeftimmte Formen und geometrifche Probleme
ber Ebene und des Raumes,
IV. Darftellende Geometrie:
Projeltionglehre, Schattenfonftruftion und Perſpeltive.
V. Mechanik:
a, Statif und Dynamik des materiellen Punktes,
ber ftarren, elaftifchen und flüffigen Körper.
b. Elemente ver Feftigkeitslehre: Theorie ber elafti-
ſchen Linie, fowie der Ketten» und Stüglinien; Theorie
bes Erbbrudes; Grundzüge ber Graphoftatif,
VI #elomeffen und Höhenmeſſen:
Befchreibung, Prüfung, Berichtigung und Gebrauch
ber einfacheren Inftrumente zum Längen, Winfel- und
Höhenmefjen. Die einfacheren Fälle des Feldmeſſens,
fowie ver Höhenmeffung von Linien und flächen,
VII Elemente ver Baufonftruftionslehre:
Die Einzelanordnungen der wichtigeren Baugewerbe,
insbefondere Holz- und Steinverbände.
VIII. Formenlehre ver antifen Baufunft:
Die Einzelformen und vie Glieverfolge ber griechi-
ſchen und römischen Baukunft.
B. Für das Na
I. Phyſit:
. Bhnfi
Ueberficht über bie erperimentelle PHyfil, fowie über
bie zur Erfenntniß der phufifalifchen .. erforder»
170
lichen elementar-theoretifchen Entwidelungen.
II. Chemie, Mineralogie und Geologie:
Grundzüge der anorganifchen Chemie, der Minera-
logie und der Geologie,
III. Reine Mathematik:
a, Algebra und Trigonometrie,
b. Analytifche Geometrie ber Ebene und des Raumes,
o. Differenzial- und Jutegralrechnung mit An—
wendung auf Reihenentwidelungen, Marima und Mi—
nima, unbeftimmte Formen und geometrifche Probleme
ber Ebene und bes Raumes,
d. Gewöhnliche Differentialgleichungen ter Iſten
und 2ten Orbnung und deren Anwendung auf geome-
trifche und mechanifche Probleme.
IV. Darftellende Geometrie:
Projektionslehre, Schattenkonftruftion und Perfpeftive,
V. Mechanik:
a. Statik und Dynamik des materiellen Punltes,
der ſtarren und elaſtiſchen Körper; Geſetze der Bewegungen
eines Syſtems von materiellen Puntten,
b. Feftigfeitslehre: Theorie der elaftifchen Linie für
ben geraben und krummen Balfen, fowie ver Ketten- und
Stüglinien; Theorie des Erddrucks; Graphoftatif.
e. Gleichgewicht der tropfbar » flüffigen und gas»
förmigen Körper. Gleichförmige und ungleichförmige
Bewegung ber Flüſſigleiten.
VI Geodäſie:
Feldmeſſen und Flächenberechnung, Höchenmeffung
und Tachymetrie, Ueberficht einer Landesvermeffung und
Beurtheilung der Genauigleit durch mittlere Fehler.
VII Baufonftruftionsfehre:
Die einfacheren Konftruftionen des Hochbaues ein⸗
fchließlih der wichtigften Einzelheiten des inneren
Ausbaues,
VII. Mafchinenelemente:
Kenntniß der für den Bau-Ingeniene wichtigften
einfachen Mafchinentheile,
C. Für das Meiäinentanfeh.
. Phyſilk.
Ueberſicht über die experimentelle Phyſik, ſowie über
bie zur Erkenntniß ber phyſilaliſchen Geſetze erforder⸗
lichen elementar⸗theoretiſchen Entwickelungen.
U. Chemie:
Grundzüge der anorganiſchen Chemie.
III, Reine Mathematik:
a, Algebra,
b. Analytifche Geometrie ver Ebene und des Raumes,
c. Differential» und Integralrehnung mit Uns
wendung auf Reihenentwidelungen, Marima und Mi—
nima, unbejtimmte Formen und geometrifche Probleme
der Ebene und des Raumes,
d. Gewöhnliche Differentialgleichungen ver Iſten
und 2ten Orbnung und deren Anwenbung auf geomes
trifche und mechanifche Probleme.
IV. Darftellende Geometrie:
Projektionslehre, Schattenkonftruftion und Perſpektive.
V. Mechanik:
a. Statif und Dynamik des materiellen Punktes,
ber ftarren und elaftifchen Körper, Ableitung und Uns
Ausfall aus,
wenbung ber allgemeinen Grunbfäge ver Mechanik für
ein beliebiges Syſtem von materiellen Punkten.
b. Feſligleitslehre: Feſtigleit der chlindriſchen und
fugelförmigen Gefäße. Theorie der elaftifchen Linie
für ven geraden und frummen Balfen, ſowie ver Ketten:
und Stüglinien.
e. Gleichgewicht der tropfbar- flüffigen und gas
förmigen Körper. Gleichförmige und umgleichförmige
Bewegung ber Flüffigkeiten.
VI. Mechaniſche Technologie:
Eigenfchaften ver technifch wichtigen Materialien,
bie verfchiedenen Verfahren ihrer Bearbeitung auf Grund
der Schmelzbarkeit, ver Dehnbarkeit und ver Theil:
barfeit nebft den dazu erforberlichen Werkzeugen und
fonftigen Hülfsmitteln.
VII Baufonftruftionsfehre:
Die einfacheren Konftruftionen des Hochbanes, int
befonvere Stein-, Holz⸗ und Eifenverbände, fowie bie
einfacheren Dachverbände und Dachdeckungen.
VII. Mafchinenelemente:
Ronftruftion und Berechnung ver Mafchinenelemente
unter Mitbenugung zeichnerifcher Verfahren.
$. 19. Wenn der Kandidat ohne triftige, von bem
Prüfungsamte als ausreichend erkannte Gründe bie
Prüfung verfäumt oder unterbricht, fo gilt dieſelbe
als nicht beftanben,
. 20. Das Prüfungsamt benachrichtigt den Kan
bidaten von dem Ergebniß ber Prüfung und ftellt ihm,
falls er dieſelbe beſtanden hat, ein Zeugniß über deren
. 21. Die Borprüfung kann bei ungünftigen
Ausfalle nur einmal und nicht vor Ablauf von min
deftens vier Monaten nach Ablegung der nicht bejlan-
benen Prüfung wiederholt werben, Die Meldung hierzu
muß fpäteftens ein Jahr nach Ablegung ber erftmaligen
Prüfung erfolgen; eine fpätere Meldung ift nur mit
Genehmigung des Minifters ver öffentlichen Arbeiten
utäffig
as Prüfungsamt theilt dem Kandidaten mit, in
welchen Gegenftänden die Prüfung ungenügend ausge
falfen, und bejtimmt, ob dieſeibe ganz oder nur theil-
weife zu wieberholen ift, fowie ob bie Wiederholung
ſchon nach Ablauf von vier Monaten oder erjt fpäter
ftattfinden barf.
8. 22. Zweites zweijähriges Stublum, Nach be
ftandener Vorprüfung hat ver Studirenbe auf einer
ber im 8. 4 bezeichneten technifchen Hochſchulen mim
deſtens zwei Jahre, einfchließlich des Halbjahres, IN
welchem vie Vorprüfung abgelegt ift, feine Studien
fortzufegen.
8. 23. Erſte Hauptprüfung. Nach Vollenduug bed
Stubiums auf der technifchen Hochſchule (g. 22) fann
bei Stubirenbe ſich zur erften Hauptprüfung melben.
Die Meldung zu diefer Prüfung muß bei einem
ber betreffenben im $. 5 genannten technifchen Prüfunge⸗
ämter mittel8 eigenhändig gefchriebenen Antrages unter
Angabe der Fachrichtung, in welcher der Kandidat 9%
prüft werben will, erfolgen.
BR
Br
*
11
Der Meldung find beizufügen:
Seitens der Stubirenden des Mafchinenbaufachs:
das Zeugniß über die Elevenpraris und das während
berfelben geführte Gefchäftsverzeichniß.
Seitens der Stubirenden aller Fachrichtungen:
1 bie Zeugniffe über den Beſuch ber technifchen
Hochſchule während eines Zeitraumes von minbeftens
zwei Jahren nach dem Beftehen ver Borprüfung ($. 22).
Diefelben müfjen über vie innerhalb dieſes Zeitraumes
88 Vorleſungen und Uebungen Auskunft geben.
2) Studienzeichnungen.
Darunter müſſen ſich befinden:
A. Für das Hochbaufach.
a. Die perſpeltiviſche, mit Schatten verſehene Dar-
ftellung eines Bauwerks, in einem für die Deutlichkeit
der Einzelformen geeigneten Maßſtabe Eonftruirt.
b, Darftellungen aus dem Gebiete der Baufon-
firuftionen unter Beifügung ver graphoftatifchen Be-
—
c. Darſtellungen einzelner Bautheile und ganzer
Gebäude aus der antiken, mittelalterlichen und Re—
naiffance-Baufunit.
d. Darftellungen von Ornamenten, einfchließlich
farbiger Deforationen.
e. Die Dorftellung eines ganzen Gebäudes ober
erheblicher Theile eines umfangreihen Bauwerks nach
eigener Aufnahme,
f. Einfache und reichere Entwürfe, aus denen bie
eingehende Befchäftigung mit ben verfchieneuen Stil-
richtungen, fowie pas Verſtändniß für verfchievenartige
Gebäubegattungen ———————— Gebãude, Wohn⸗
und öffentliche Gebäude) hervorgeht.
g. Darſtellung einer Eiſenkonſtruktion mit ben dazu
gehörigen ſtatiſchen Ermittelungen.
Für das Ingenieurbaufach.
a. Ein Höhen⸗ und Lageplan nach eigener, entweder
allein oder unter Aufſicht des Lehrers gemachter Auf⸗
nahme, unter Beachtung ber für bie Darftellung be—
ftehenden amtlihen Borfchriften und Beifügung der
zugehörigen Feldbücher.
b, Zeichnungen aus der Formenlehre der Baufunft.
c. Die Doarftellung eines Bauwerfes ober einer
Mafchineneinrichtung nach eigener Aufnahme.
d. Entwürfe aus dem Gebiete des Ingenieurhoch⸗
baues, barımler der Entwinf eines einfachen Wohn»
gebäubes,
e. Entwürfe aus dem Gebiete des Wafferbanes, des
Straßen- und Eifenbahnbaues, fowie des Brückenbaues.
Die Entwürfe, welchen ftatifche Berechnungen beis
ulegen find, follen eine genügende Fertigkeit des Kon-
—22 in Stein, Holz und Eiſen darthım.
f. Zeichnung einer auf Bauftellen gebräuchlichen
Hülfsmafchine,
. gi das Mafhinenbanfad).
a. Der Entwurf einer Dampfmafchine mit Einzel-
darftellungen von Steuerung, Regulator und Schwungrab,
b. Der Entwurf einer Dampfteffelanlage.
c. Der Entwurf einer Wafferlraftmafchine.
d. Der Entwurf einer Waffer- over Lafihebemafchine
oder eines Gebläfes,
e, Der Entwurf einer Werkzeugmafchine ober einer
anderen Arbeitsmafchine,
f. Der Entwitrf einer Mafchine aus dem Gebiete
des Eiſenbahnmaſchinenweſens.
. Der Entwurf einer eifernen Brüde,
Die Zeichnungen müffen, fofern fie aus bem Unter»
riht an einer technifchen Hochfchule hervorgegangen
find, mit einer Angabe über ven Zeitpunkt ihrer Boll
enbung, wenigftens nach dem Stubienhalbjahre, und
mit einer Befcheittigung des Lehrers, unter beffen Leitung
fie ausgeführt worden Be verfehen fein. Solche
—— welche überhaupt nicht unter Leitung eines
ehrers angefertigt werden lönnen (z. B. Aufnahmen),
ober zu welchen aus befonveren, näher anzııgebenven
Gründen die Befcheinigung bes Lehrers nicht beigebracht
werben kann, müfjen mit einer eivesftattlichen Erklärung
des Kandidaten verfehen fein, welche dahin lautet:
a. bei Aufnahme von Bauwerken, Mafchinen u. ſ. w.,
daß bie Aufnahme vom Kandidaten ſelbſtſtändig bewirkt
und daß bie Zeichnungen von ihm eigenhänbig ge=
Ten find ;
. bei Perfpeftiven, daß fie vom Kandidaten felbft
fonftruirt und gezeichnet find;
c. bei Entwürfen, daß bie bargeftellten Gegenftänbe
vom Kandidaten entworfen und daß bie Zeichnungen
von ihm eigenhändig angefertigt find;
d. bei ven übrigen Zeichnungen, daß fie vom Kans
bivaten eigenhänbig gefertigt find und ob ein Vorbild
und welche Art vefjelben (Zeichnung, Mobell u. f. w.)
dabei benutzt ift.
Werben die Vorlagen von bem Prüfungsamte als
genügend befunben, fo erfolgt vie Zulaffung zur Prüfung
unter Unfegung ver Prüfungstage, anberenfalls wirb
biefelbe unter Angabe ver Gründe verfagt.
$. 24. Die erften Haupfprüfungen werben ber
Negel nach während des ganzen Jahres, mit Ausnahme
ver Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Oftober, abgehalten.
Die erfte Hauptprüfung umfaßt:
1) Die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufficht
(Klauſur) während dreier Tage.
Die zu ftellenden Aufgaben follen dem Kandidaten
Gelegenheit geben, feine Fähigkeiten im Entwerfen ein⸗
facher Bauten bezw. Mafchinenanlagen einfchließlich
ihrer Ginzeltheile (für die Kandidaten bes Hochbau—
faches au im Darftellen von architeltoniſchen Einzel-
formen und Ornamenten) zu zeigen,
2) Eine mündliche Prüfung, welche zwei Tage dauert
und fich auf folgende Gegenſtände erftredt:
A. Für das Hochbaufach.
I. Statit ver Baufonftruftionen.
a. Statifch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab»
fofteme. Anwendung auf Dad und Dedentonftrufs
tionen. Grmittelnng der Grenzfpannungen auf rechne⸗
rifchem und zeichnerifchem Wege. Stabilität der Mauern
und Pfeiler gegen Wind», Waffer-, Erd: und Gewölbe
172
druck. Statifhe Unterſuchung von Gewölben bes
—
.Statiſch beſtimmte räumliche Stabſyſteme in
Anwendung auf Dach» und Deckenlonſtrultionen, ſowie
auf Pfeilerbauten.
c. Verbindungen bei Holz⸗ und Eiſenkonſtrultionen.
II. Baulonſtrultionslehre.
Die einfacheren Konſtruktionen des Hochbaues in
ihrem ganzen Umfange einſchließlich der Gründungen
und des inneren Ausbaues.
III. Land- und Stadtbau.
Die üblichen Grundrißanordnungen, der konſtruktive
Aufbau und die Einrichtung ven einfachen lanbwirth-
ſchaftlichen Baulichkeiten, von Wohngebäuden und von
öffentlichen Gebäuden Heineren Umfanges. Die Grund»
Iete und bie allgemeine Anorbnung ber Heizung und
ung.
V. Elemente des Waffer-, Wege, Brüden- und
Mafchinenbaues.
Die in diefen Fächern vorlommenden einfachen Kon-
ftiruftionen und Anorbnungen im Allgemeinen, wie bie
Gefällverhältniffe, die Entwäfferung unt die Querfchnitte
ber Straßen, bie Befeftigung ihrer Fahrbahnen, bie
Stauwerle, Buhnen und Deckwerke, die Heineren Brücken
und Durchläffe, die Mafchinenelemente, Allgemeine
Anordnung einfacher Dampfmafchinen, ver Dampfleſſel
nebſt Armaturen, fowie vie auf Bauftellen gebräuchlichen
Hülfsmafchinen zur Wafferhaltung, zum Ginrammen
von Pfählen und zum Beförbern und Heben von Laften,
(Die Berechnung ber Diafchinen wird nur in allge
meinen Grundzugen in Bezug auf bie Leiftung und
nicht in Bezug auf die Abmeffungen einzelner ‘Theile
aeforert)
V. Formenlehre und Geſchichte der Baufunft.
Die Einzelformen ver antiken, mittelalterlichen und
Nenaiffance-Baumweife. Die gefhichtlihe Entwidelung
ber Baufkunft in ihren Hauptabfchnitten. Die allgemeine
Geſtaltung des Grunbriffes und des Aufbaues ber
wichtigeren Bauwerke aller Zeiten, fowie die bazu ges
börigen Konftruftionen.
VI. Baumaterialienlehre und Bautechnologie,
Gewinnung, Herftellung, Bearbeitung und Ber-
wendung aller wichtigen Baumaterialien und beren
weſentliche Eigenfchaften.
B. Für das Yngenieurbaufad).
I. Statif ver Baufonftruftionen.
a. Statifch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab-
fofteme und Blechträger. Anwendung auf Balken-,
Bogen- und Hängebrüden, fowie auf Dach- und Deden-
fonftruftionen. Grmittelung ber Grenzfpannungen auf
rechnerifchem und zeichneriichem Wege. Nebenfpan-
nungen. Stabilität der Mauern und Pfeiler gegen
Wind, Waffer-, Erb- und Gewölbedruck. Statifche
Unterfuchung gewölbter Bauwerfe.
b. Statifh beftimmte räumliche Stabfyfteme in
Anwenbung auf Dad» und Dedenkonftruftionen und
Pfeilerbauten.
c. Berbinbungen bei Holz» und Eifenfonftruftionen.
I. Ingenieurhochbauten.
Die üblihen Grundrißanordnungen, der Lonftruftive
Aufbau und die Einrichtung einfacher Wohngebäude,
fowie der in dem Gebiete des Eifenbahn- und Waſſer⸗
baues vorkommenden Hochbauten.
Ill. Wafjerbau.
Vorarbeiten. Wafferleitungen. Ent» und Bewäſſe⸗
rungen, Gründungen. Uferbauten, Flußregulirungen.
Stauwerke. Cinveihungen. Kanäle, Schleufen und
fonftige Schifffahrtsanlagen.
IV. Brüdenbau.
Vorarbeiten, Stein«, Holz und Eifenbrüden mit
Einſchluß ber Pin beweglichen Brüden.
V. Straßen» und Eifenbahnbau.
Vorarbeiten. Erdarbeiten. Stuͤtz⸗ und futter
manern. Tunnel. Straßenoberbau. Straßenbahnen.
Eifenbahnoberbau, Weichen, Kreuzungen, Drebfcheiben,
Sciebebühnen, Wegeübergänge. Allgemeine Anorbnung
ber Bahnhöfe und Signale,
VL Maſchinenbau.
Allgemeine Anordnung der Motoren (einſchließlich
ber Dampffeffel), der Baumafchinen, fowie ver Eifen-
babnbetriebsmittel,
VII Baumaterialienfunde und Bautechnologie.
Gewinnung, Herftellung, Bearbeitung und Ber-
werbung aller wichtigen Baumaterialien und beren
wejentlihe Eigenfchaften.
C. Für das Mafhinenbanfad.
I. Statif der Baufonftruftionen.
Statiſch beftimmte und unbeftimmte ebene Stab:
ſyſteme und Blechträger. Anwendung auf eijerne
Balken», Bogen» und Hängebrüden. erg he
ungänftigften Belaftungsweife. Ginflußlinien. Rec
nerifche, zeichnerifche und gemifchte Verfahren. Br
ee. einfacher Dachkonſtrultionen. Berbinbungen
bei Holz» und Eiſenkonſtruktionen. Ausbildung der
Knotenpunlte.
II. Theoretiſche Maſchinenlehre.
a. Dynamiſcher Theil.
Meffung ver Arbeit. Theorie der Regulatoren und
der Schwungräbder. Theorie ber Vaffertraftmafhinen
und Pumpen. Hauptfäge und Grundlehre der mecha⸗
nifhen Wärmetheorie. Anwendung auf Gafe und ge⸗
fättigte Dämpfe. Anwendung auf Wärmelraftmafghinen.
b. Sinematifcher Theil,
Grundzüge ber finematifchen Geometrie der Ebene.
Kinematifhe Elementenpaare, finematifche Ketten.
Leitung der Bewegung: Führungen in Kurven, IN
geraber Linie, in parallelen Lagen, in beliebigen Lagen.
Uebertragung der Bewegung: Kurbelgetriebe, Räder:
getriebe, Kurvengetriebe, Geſperrwerle.
III. Hebemaſchinen und Kraftmaſchinen.
Berechnung und Konſtrultion der Laſthebemaſchinen.
Pumpen und Gebläfe, ver Dampfmafchinen und ihrer
Steuerungen, der Dampfkeffel, ver Waiferfraftmafchinet
und ber für letztere erforberlichen Wafjerleitungen und
Abſchlüſſe.
IV. Mechaniſche Technologie.
Konftruftion ber gebräuchlichiten — —
und Zerkleinerungsmaſchinen. Allgemeine Grundſätze
für die Anordnung von Werkſtätten und Fabrilen.
V. Grundzüge ver Eiſenhüttenkunde.
Darftellung des Roheifens und ſchmiedbaren Eiſens.
Chemische und phyſilaliſche Eigenfchaften des Eifens
für die Verwendung im gefammten Baufache,
VI Eiſenbahnmaſchinenweſen und Gifenbahnoberbau.
Einrichtung, Konftruftion und Arbeitsberechnung ver
Lokomotiven. Ginrichtung und Konftruftion der Dreh»
ſcheiben, Schiebebühnen, Weichen und Wafferftationen,
Grundzüge des Wagenbaues, Die wichtigeren Syiteme
bes Eifenbahnoberbaues.
8. 25. Wenn ver Kandidat ohne triftige, von dem
Prüfungsamte als ausreichend anerkannte Gründe bie
anberaumte Klaufur oder die münbliche Prüfung ver-
fäumt ober einen dieſer beiden Theile der Prüfung
unterbricht, jo gilt diefelbe als nicht beftanven.
$. 26. Das Prüfungsamt benachrichtigt ven Kan-
bibaten von dem Ergebnig der Prüfung und ftelit ihn,
fall8 er dieſelbe beftanden hat, ein Zeugniß über deren
Ausfall aus,
$. 27. Die erfte Hauptprüfung kann bei ungün-
ftigem Ausfalle nur einmal und nicht vor Ablauf ven
minbeftens vier Monaten nach Ablegung der nicht bes
ftandenen Prüfung wiederholt werben. Die Meldung
zu ber zu wiederholenden Prüfung muß fpäteften® zwei
Jahre mach ter erjtmaligen Prüfung erfolgen; eine
jpätere Meldung ift nım mit Genehmigung des Minifters
ber öffentlichen Arbeiten zuläffig.
Das Prüfungsamt teilt dem Kandidaten mit, in
welcher Gegenftänden die Prüfung ungenügend ausge»
fallen, und beftimmt, ob vie Prüfung ganz ober in
Beihränfung auf die Klauſur oder die mündliche Prüfung
ober einzelne Gegenftände der letzteren zu wiederholen
ift, und ob bie Wiederholung ſchon nach Ablauf von
vier Monaten oder erſt fpäter ftattfinden darf.
8. 28. Prahifche Ausbildung als Bauführer. Nach
beftanpener erfter Hauptprüfung haben die Hoch- und
Ingenieurbaubefliffenen behufs ihrer weiteren Ausbildung
auf die Dauer von mindeſtens drei Jahren in bie
Praxis einzutreten.
Bei der praftifchen Befchäftigung im erften Jahre
ift insbeſondere darauf zu fehen, daß die Baubefliffenen
mit den Vorbereitungen eines Baues, mit dem Bau«
betriebe in ven wefentlichiten Einzelheiten, fowie mit
der Heritellung der Bauarbeiten, foweit erforverlich,
in ben MWerfftätten ber Handwerker und Fabrifanten
vertraut werben. Daneben find biefelben mit ver Auf⸗
ftellung von Entwürfen, Unfchlägen, Abrechnungen und
anderen Bureauarbeiten, besgleichen mit ver Ausführung
von Flächen» und — — zu beſchäftigen.
Dieſe Mefinngen müſſen für die Ingenieurbaubefliſſenen
die ſelbſtaͤndige Aufnahme und Auftragung einer Fläche
von mindeftens 5 ha Größe mit verfchievenen Kulturen
und Baulichfeiten und bie felbjtänbige Aufnahme eines
Höhenplans von mindeftend 2 km Länge umfaffen.
173
Während ber beiden legten Jahre follen bie Bau-
befliffenen mindeſtens achtzehn Monate bei ver befon-
beren Leitung von Bauausführungen befchäftigt werben
und im Uebrigen je drei Monate in dem Bureau einer
Bauinfpeftion oder eines Eifenbahn-Betriebsamtes und
bei einer Provinzialbehörbe arbeiten.
Die achtzehnmonatliche Thätigkeit des Baubefliffenen
bei der Leitung von Bauausführungen ift fo zu regeln,
daß er —— in allen Abſchniften der Ausführung
eines Baues bejchäftigt und unbefchabet der Grünb-
lichkeit möglichft vwielfeitig gefchult wird.
Während der in dem Bureau einer Bau⸗
infpeftion over eines Gifenbahn » Betriebsamtes ijt der
Baubefliffene in alle Zweige ber Verwaltung biefer
Stelle einzuführen und ihm insbefondere Gelegenheit
I geben, mit den Ginzelheiten des gefchäftlichen Ver-
ehrs, der Urt des Schriitwechfels, der Einrichtung der
Regiftratur und dem Verbingungs- und Rechnungswefen
fi) vertraut zu machen.
In ähnlicher Weife foll der Baubefliffene während
ber Zeit feiner Bejchäftigung bei einer Provinzialbe-
hörde bie Einrichtung und Glieverung berfelben kennen
lernen und ift in der Regiftratur, in ber Erpebition
und bei ben bautechnifchen Räthen mit Urbeiten ver
Berwaltung und ber technifchen Prüfung zu befchäftigen.
8. 29. Die Mafchinenbaubefliffenen haben nach
beftandener erfter Hauptprüfung ($. 23) bezw. nad
Ergänzung der Elevenpraris ($. 13 Abf. 2) noch auf
bie Dauer von mindeftend zwei Jahren in die Praris
einzutreten.
Während biefer Zeit follen diefelben, fofern fie im
höheren Staats » Eifenbahndienfte angeftellt zu werben
wünfchen, drei Monate auf der Rofomotive fahren, worauf
fie die Lofomotivführerprüfung nach Maßgabe der dar⸗
* beſtehenden beſonderen Beſtimmungen abzulegen
aben,
mindeſtens ſechs Monate im Werkſtätten⸗Aufſichts⸗
dienſt und beim Werkſtätten-Rechnungsweſen und
mindeftens neun Monate bei dem Entwerfen und
der Ausführung von Mafhinen und Mafchinenanlagen,
fowie bei ver Abnahme von Materialien befchäftigt werben.
Die übrige Zeit haben biefelben in dem Bureau
einer Mafchinenwerkftätte oder eines Eifenbahn-Betriebs«
amtes und bei einer Provinzialbehörbe zu arbeiten,
Den Mafchinenbaubefliffenen ift es geftattet, ben
Lolomotivfahrdienft auh in den Sommerferien ber
Stuvienjahre abzuleiften, ohne daß jedoch in biefem
Valle eine Verkürzung ver zweijährigen praftifchen Be-
Ihäftigung als Bauführer eintritt.
- 30. Zum Behufe der praftifchen Befchäftigung
haben fich vie Baubefliffenen, welche vie erjte Haupt«
prüfung beſtanden haben, an ven Präfidenten berjenigen
Königlichen Regierung (in Berlin an den Dirigenten
ber Königlichen Minifterial- Baufommiffion), an ben
° Chef derjenigen Königlichen Strombauverwaltung oder
an ben Präfidenten berjenigen Königlichen Eifenbahn-
Direltion zu wenden, in deren Bezirk fie bie praftifche
Ausbildung zu erlangen wünſchen.
Dem Gefuche find beizufügen:
Seitens der Mafchinenbaubefliffenen:
Das Zeugniß über vie Ablegung ver Elevenpraris
und das während derſelben geführte Gefchäftsverzeichniß.
Seitens der Studirenden aller Fachrichtungen:
1) Der Lebenslauf, welcher auch über die Militär-
verhältniffe Auskunft zu geben hat.
Geſuch und Lebenslauf find in beutfcher Sprache
abzufaffen nnd eigenhändig zu fehreiben.
2) Die Zeugniffe über vie Ablegung der VBorprüfung
und der erften Hauptprüfung.
. 31. Sofern Beventen nicht vorligen, ernennt
ber Präfident ver betreffenden Behörde ($. 30) den
Baubefliffenen zum Königlichen Regierungs- Bauführer
und orbnet feine Vereidigung fowie feine Ueberweifung
an einen Baubeamten an.
Nah dem Ermefjen des Präfivdenten kann der Bau⸗
führer mehreren Baubeamten nach ‚einander zur Be—
Ihäftigung überwiefen werben. j
Die Reipenfolge der Bejchäftigungen des Bauführers
(58. 28 u. 29) wird ven dem Präfiventen angeoronet.
Für dieſe Anorbnung ift — neben ber Rückſicht auf
die Jahreszeit, das Vorhanvenfein geeigneter Bauftellen
u. f. w. — bauptfächlich die Rüdficht auf Planmäßigkeit
= Bielfeitigleit der Ausbildung des Bauführers maf-
b
end.
Die Ablehnung des Gefuchs um Ueberweifung kann
erfolgen, wenn es in dem betreffenden Bezirfe an Ge—
legenheit zu zwedentfprechender Befchäftigung fehlt.
$. 32. Wünfcht ein Baubefliffener für den Zeit-
raum, während deſſen er bei ver Ausführung von Bauten
ober Mafchinenanlagen befchäftigt fein muß ($$. 28,
29), ober für einen Theil diefes Zeitraumes bei einem
beftimmten Staatsbaubeamten over nicht in der Staats-
verwaltung ſtehenden Baubeamten oder Privattechniler
zu feiner Ausbildung einzutreten, fo hat er bies in
dem an ben Präfidenten der Behörde zu richtenden
Geſuche (8. 30) zum Ausdruck zu bringen und bie
Erkläung des betreffenden Baubeamten over Privat
technifers über feine Bereitwilligfeit, den Bauführer
beitimmungsgemäß auszubilden, beizufügen,
Ob und für welchen Zeitraum ein folder Wunfch
Derüdfichtigung finden könne, hängt vom Ermefjen des
Präfidenten ab.
Ob und inwieweit der Beſuch bes Meifterateliers
auf die Zeit der praftifchen Befchäftigung ver Hochbau
befliffenen in Anrechnung zu bringen ift, entſcheidet ver
Präfident im einzelnen Falle nach Benehmen mit dem
Ober-Prüfungsamte.
8. 33. Wünfcht ein Bauführer während der Zeit
ber praltifchen Ausbilvung in ben Bezirk einer anderen
Behörde überwiefen zu werben, jo hat er fein an ben
Präfidenten dieſer Behörbe zu a yo Geſuch dem
Präfidenten derjenigen Behörbe, in deren Bezirk er
befchäftigt wird, einzureichen.
Erklärt ſich der erftere mit dem ihm zu übermit-
telnden Gefuche eimverftanden, fo ift der Bauführer
von bem legteren zu entlaffen.
174
$. 34. Während feiner praftifchen Ausbildungs-
zeit ift der Bauführer dem Präfidenten ber Behörde
und bem Beamten, weldem er zu feiner Ausbildung
überwiefen ift, visziplinarifch unterjtellt.
Die Ungaben des Bauführers haben in Bezug auf
Maß und Zahl öffentlichen Glauben.
Die Ausführung von Staatsbauten kann demfelben
nur unter Leitung und technifcher Verantwortlichkeit
eined angeftellten oder zur Anftellung bevechtigten Bau-
beamten übertragen werben. j
Eine Befoldung des Bauführers findet im dem Hoch:
mb Jugenieurbaufach während des erften Jahres ber
praftifchen Befchäftigung nicht, im Uebrigen infoweit
ftatt, als es fih um die Ausführung von Urbeiten
handelt, für welche vie foftenpflichtige Annahme eines
Bauführers nothwendig und vorgefehen ift.
$. 35. Der Bauführer hat ein Gefchäftsverzeichnif
zu führen, in welchem eine Weberficht feiner Thätigleit
unter Hervorhebung der einzelnen bedeutenderen Ge
fchäfte zu geben ift.
Dasfelbe ift allmonatlich dem mit ber befonberen
Leitung des Ausbildungsvienftes Betrauten vorzulegen
und von biefem zum Zeichen genommener Einſicht mit
einem Bermerfe zu verfehen.
Während der Beichäftigung bei einem nicht in ber
Staatsverwaltung ftehenden Baubeamten ober einem
Privattechnifer hat der Bauführer dem Präfidenten
vierteljährlich das von feinem zeitigen Vorgefegten bes
glaubigte Geſchäftsverzeichniß a
. 36. Die Zeit, während welder ein Bauführer
burch Krankheit oder militärifche Dienftleiftungen dem
Ausbildungsdienfte entzogen war, ifl auf bie vorge
fehriebene Dauer vesfelben in Anrechnung zu bringen,
joweit viefelbe bei bem Bauführer des Hoch- und
Ingenienrbaufahs den Zeitraum von zwölf, bei dem
Yauführer des Mafchinenbaufach® denjenigen won act
Wochen nicht überfteigt.
Dasfelbe gilt, wenn der Bauführer in Folge von
Beurlaubung oder aus anderen Gründen dem YAus-
bildungsbienfte entzogen war, foweit die Dauer ber
Unterbrechung bei bein Bauführer des Hoch» und In:
genieurbaufach® nicht mehr als ſechs, bei dem Bau-
führer des Mafchinenbaufache nicht mehr als vier
Wochen beträgt.
In feinem Falle ift jedoch aus Anlaß der vorbe-
zeichneten Urſachen ein Anfpruch auf Anrechnung von
mehr als im Ganzen zwölf bezw. acht Wochen begründet.
8. 37. Führt ein Bauführer fich fo tadelhaft, daß
er zur Verwenbung im Staatsvienft nicht geeignet er-
ſcheint, oder vernachläffigt er feine Ausbildung durch
fortgefegten Mangel an Fleiß, oder wird er für ben
Staatsdienft im Baufach körperlich unbrauchbar, fo
kann Seitens bed Präfidenten der Behörde ver Aus—
ſchluß defjelben von ver weiteren Ausbildung für ben
Staatsbaudienft bei dem Minifter der äffentlichen Ar
beiten in Antrag gebracht werben.
Mit dem Ausjchluß, ſowie mit dem Verzicht auf
weitere Beichäftigung im Staatsvienft verliert ber
175
Regierungs - Bauführer das Recht „ „fine das
Beiwort »Königlicher“ Hinzuzufügen: —
8. 38. _ Ueber, bie prattiſche —2 bes Bau·⸗
führers wird von dem Baubeamten u. few. ein Zeug-
niß ausgejtellt, welches von einem. ber technifchen R
ber Provinzialbehörbe beftätigt unb zu den Akten. ber-
felben genommen wird,
Aut Antrag wirb bem. Banführer Abſchrift des
Zeugniſſes ausgefertigt.
8. 39. Zweite Hauptprüfung. Nach Beendigung der
vorgeſchriebenen Ausbildung ift das Geſuch um Zus
lafjung zur zweiten Hauptprüfung an ben vorgefegten
Präfidenten zu richten. .
Im dem Geſuch ift machzuweifen, baf ber Baus
führer feiner Militärpflicht genügt habe ober nom
Militärbienft ganz oder theilweife befreit fei.
‚ Dem Gefude ijt das Geſchäftsverzeichniß ($. 35)
beizufügen.
Grgiebt die Prüfung des Gefuches, daß der Bau-
führer den Vorſchriften genügt habe, fo ift taffelbe
von dem Präfidenten unter Angabe ‚ver Bejchäftigung
des Bauführers in ben einzelnen AUbfchnitten des Aus-
bildungsdienftes und mit einer Befcheinigung, daß ber
DBauführer auf Grund ver beigebrachten Zeugniffe und
nach bem pflihtmäßigen Ermeflen des Präfiventen und
des technischen Raths der Behörbe zur Ablegung ber
zweiten Hauptprüfung für vorbereitet zu erachten jei,
dem technifchen Ober-Prüfungsamte einzufenven.
Das Ober- Prüfungsamt beichließt auf Grund ver
Vorlagen, ob die Zulaffung zur zweiten Hauptprüfung
erfolgen könne. Der hierüber gefaßte Beſchluß ift dem
Bauführer durch den vorgefegten Präfidenten mitzutheilen,
$. 40. Das Gefuh um Zulaffung zur zweiten
Hauptprüfung ijt Seitens der Bauführer des Hoc-
und Imgenieurbaufaches jpäteftens binnen vier, Seitens
ver Bauführer des Mafchinenbaufaches fpäteftens
binnen brei Jahren nah Ernennung zum Regierungs-
Bauführer zu ftellen.
Fällt in den gedachten Zeitraum bie Ableitung bes
Militärdienftjahres, jo kann die Meloung zur Prüfung
unter Einreihung des darauf bezüglichen Nachweifes
noch bis zum Ublaufe eines ferneren Jahres ftattfinden.
Im Uebrigen iſt eine fpätere Meldung nur mit
Genehmigung des Minifterd der Öffentlichen Arbeiten
zuläſſig. Br
$. 41. Die zweiten Hauptprüfungen werben ber
Regel nach während des ganzen Jahres, mit Aus-
nahme ber Zeit vom 1. Juli bis 1. October, abgehalten.
Die zweite Hauptprüfung umfaßt:
1) Die Bearbeitung eines durch Zeichnungen bar«
geftellten und eingehend begründeten Entwurfs nad
gegebenem Programme.
2) die Bearbeitung von Aufgaben unter Aufficht
(Klaufur) während dreier Tage,
3) Eine mündliche Prüfung.
8, 42. Die häusliche Ürbeit, welche ver Kandidat
mit der felbjtgefchriebenen eibesftattlichen Erflärung zu
verfehen Hat, daß er diefelbe ohne fremde Hülfe anges
fertigt habe, ift binnen einer Frift von neun Monaten,
welche von bem Ober» Prüfungsamte aus erheblichen
Gründen auf zwölf Monate verlängert werden fann,
abzuliefern.
Eine weitere Verlängerung biefer Frift bevarf ber
Genehmigung bes .Minifters der äffentlichen Arbeiten.
:Wirb die gewährte Friſt 'verfäumt, fo kann dem
Kandidaten auf feinen Antrag eine neue Aufgabe er»
theilt werden. Bei wiederholter Friftverfäumäng gilt
bie Prüfung als nicht beſtanden.
Fit eine Arbeit für ungenügend erachtet, fo wird
biefelbe zur Vervollſtändigung unter Stellung einer
Friſt zurückgegeben ober eime neue Aufgabe ertheilt.
Wird die Bearbeitung auch diefer Aufgabe für unges
nügenb erachtet, fo ift ver Kandidat zur zweiten Haupt»
prüfung nicht weiter zuzulaſſen. Genügt vie Arbeit,
fo ift dies dem Kandidaten mitzutheilen; derſelbe hat
ſodann binnen einer Friſt von drei Monaten, welche
von dem Ober-Prüfungsamte aus erheblichen Gründen
bis zu 6 Monaten verlängert werben kann, zur weiteren
a Ai x melden.
ie zwei Tage dauernde mündliche Prüfung
Be * auf folgende Gegenſtände:
Für das —B
L Aeſthetiſche Durchbildung der Gebäude.
Anwendung der architektoniſchen Formlehre auf
äußere und innere Bautheile.
U. Land» und Stabtbau.
Grundrißanorbnung, Konfteuftion und Einrichtung
der in biefes Gebiet fallenden Baulichfeiten, insbe»
fonvere ver Gebäudearten der Staatsnerwaltung. An—
orbnung ſtädtiſcher Straßen und Plätze. Gntwerfen
und Skizziren von größeren auf biefem Gebiete vor-
kommenden Gefammtanlagen.
III. Anlagen bautechnifcher Zweiggebiete.
Die Einzel- und Sammelheizungen, fowie bie Lüftung
in Bezug auf Unoronung und Berechnung. Wajjer-
verforgung und Wafferableitung. Beleuchtungseinrich-
tungen, Bligableiter. Abortanlagen.
IV, Berwaltung, Bau- und Gefchäftsführung.
DOrganifation ber Staatsverwaltung und Refjort-
verhältniffe im Allgemeinen, die Organifation ber
Bauverwaltung im Beſonderen, namentlid bie wich“
tigften auf biefelbe bezüglichen gefeglihen und Ber-
waltungsvorfähriften und die weſentlichſten baupolizeilichen
Beſtimmungen.
Einrichtung der Koſtenanſchläge, Verdingung, Be—
auffichtigung, Abnahme und Abrechnung der Arbeiten
und ar Buchführung und Bauleitung.
Für das Ingenieurbaufach.
I. Eiſenbahnweſen.
Einrichtung und Konftruftion aller dahin gehörigen
Baus und Betriebsanlagen, einfchlieglich der praftifchen
und theoretifchen Ermittlungen, Entwerfen und Skizziren
von größeren, auf dieſem Gebiete vorfommenben Ge—
fammtanlagen, fowie bie wichti Iften den Eifenbahn-
betrieb betreffenden — eſtimmungen.
I. Waſſerbau.
Einrichtung und Konſtruktion aller dahin gehörigen
Bauanlagen, Hülfsmaſchinen und u a
176
tungen, einfchließlich ber —— und theoretiſchen
Ermittelungen. Entwerfen und Slizziren ber auf dieſen
Gebieten vorlommenden Geſammtanlagen.
IIL Brüdenban.
Anordnung, Konſtruktion und Berechnung von feften
unb beiveglichen DBrüden jeder Art und deren Ausführung.
IV, Mafcinenbau,
Konftruftion und Leiftungsberechnung ber Motoren,
er onbere ber Dampfmafchinen und Dampffeffel,
flerräder, ver Mafchinen zur Waflerförberung,
ud Heben und Befördern von zu. fowie Kon-
fkruftion ver GEifenbahnbetriebsmittel.
V. Verwaltung, Bau- und Gefchäftsführung.
DOrganifation ver Staatsverwaltung und Reffortver-
hältniffe im Allgemeinen, die Organifation der Staats-
Bamverwaltung, und Staats - Gifenbahnverwaltung im
Befonderen, namentlich bie wichtigften auf biefelben
bezüglichen gefeglichen ımb VBerwaltungsporfchriften und
die wefentlichiten baupolizeilihen Beitimmungen.
Einrichtung der Koftenanfchläge, Verbingung, Be-
auffichtigung, Abnahme und Abrechnung der Urbeiten
und Lieferungen, Buchführung und Bauleitung,
C. Für das Mafchinenbaufad).
I. Allgemeiner Mafchinenbau; =. und Betrieb
von Werfftätt
Konftrultion und —— der Hebemaſchinen,
Motoren und Werkzeugmafchinen.
Einrichtung und Betrieb der mechaniſchen Werk-
ftätten, insbefondere ber Eiſenbahnwerkſtätten und
Gießereien. Kenntniß der Eigenſchaften und der Her⸗
ſtellung der im Maſchinenbau und im Eiſenbahnweſen
gebräuchlichen Materialien.
U. Eiſenbahnmaſchinenweſen und Eiſenbahnbetrieb.
Konſtrultion, Berechnung und Unterhaltung der
Eiſenbahnbetriebsmittel, ver Drehſcheiben, Schiebebühnen,
Weichen und Waſſerſtationen, ſowie die wichtigſten, den
Eiſenbahnbetrieb er allgemeinen Beftimmungen.
Schiffbau.
Einrichtung, Konſtrultion und Berechnung der
Dampfſchiffe, Trajelte und Bagger.
IV. Verwaltung und Geſchäftsführung.
Organifation der Staatsverwaltung und Reffort-
verhältniffe im Wllgemeinen, vie Organifation ber
Staats Cifenbahnverwaltung im Befonderen, namentlich
die Buchführung im Werkftättenbetriebe und die wich-
tigften auf die Eifenbahnverwaltung und das Fabrik⸗
weſen bezüglichen gefeglichen und Berwaltungsvorjchriften.
8. 44. Wenn der Kandidat fich innerhalb ber
vorgejchriebenen Frift ($. 42) zur weiteren Prüfung
nicht melvet, ober ohne triftige, von dem Ober-Prüfunge-
amıte ale ausreichend anerfannte Gründe bie anberaumte
Klaufur oder mündliche Prüfung verfäumt oder einen
biejer beiden Theile der Prüfung unterbricht, fo gilt
diefelbe als nicht beſtanden.
$. 45. Das Ober-Prüfungsamt benachrichtigt den
Kandidaten von dem Grgebnif ber Prüfung und ſtellt
ihm, falls er dieſelbe beitanden hat, ein Zeugniß über
deren Ausfall aus,
. 46. Die zweite Hauptprüfung laun Bei un |
gün tigem —*8 nur einmal und nicht vor
von mindenftens vier Monaten nach Ablegung ber
—— Prüfung wiederholt werben. Die M
ber zu twieberholenben Prüfung muß fpäteftens zwei
Sabre nad Ablegung ber erftmaligen — —*
eine ſpaͤtere Meldung iſt nur mit Genehmigung bes
Minifters der öffentlichen Arbeiten zuläffig-
Das Ober-Prüfungsamt theilt dem Kanbivaten mit,
in welchen Gegenftänben die Prüfung ungenügend aut
Be ift, und beftimmt, ob bie ung ganz ober
Beſchränkung auf die Klauſur ober die mündliche
Prüfung oder einzelne Gegenftlände ver letzteren ju
wieberholen ift, umb ob die Wieberholung ſchon nad
Ablauf von vier Monaten over erſt fpäter ftattfinden
barf, und ob ber Nachweis einer weiteren praktifchen
Ausbildung beizubringen iſt.
8. 47. Nach beftanbener zweiter — —
wirb der Regierungs-Bauführer auf Grund bes Prü⸗
fungszeugniffes von dem Minifter ver —2
Arbeiten N er Königlichen Regierungs - Baumeifter er
nannt, Ernennung ift unter VBorlegung des Zeug.
nifjes Seitens des —— die Ueberſendung
ber Ernennungsurkunde Seitens des Kandidaten ſelbſt
zu beantragen.
In dem Antrage auf Ueberſendung dieſer Urkunde
find zugleich etwaige Wünſche hinſichtlich ber weileren
Beihäftigung im Staatsdienft zum Ausdruck zu bringen.
8. A Hülfsmittel bei ben Prüfungen unb Angaben
über die ſelbſtſtändige Anfertigung von Zeichnungen und
Arbeiten. Zur Benugung bei den unter Aufficht anzu
fertigenden Urbeiten ($$. 24 und 41) werben dem Kan
didaten die für zuläffig erachteten Hilfsmittel zur
Verfügung geitellt.
Kandidaten, welche fih anderer Hülfsmittel be
bienen, oder welche vie Verficherung über vie felbft-
ftändige Anfertigung der Zeichnungen und Arbeiten
nicht wahrheitsgemäß abgegeben haben, werben ven
dem Minifter ver öffentlichen Wrbeiten je mach bem
Grade des Verſchuldens auf Zeit oder für immer von
den Prüfungen ausgejchloffen.
8. 49. NReifeprämien der Pröfungsfanbidaten. Die
jenigen Kandidaten, welche im Laufe eines Jahres bie
erſte oder die zweite Hauptprüfung am beften beſtanden
haben, lönnen ven dem technifchen Ober-Prüfungsamt
dem Minifter ver öffentlichen Urbeiten zur Verleihung
von Reifeprämien empfohlen werben.
. 50. Wechſel der Fachrichtung. Tritt ein Wedel
ber Fachrichtung vor ber erften Hauptprüfung ein, je
beftimmt das Prüfungsamt, ob und immwieweit eine
Ergänzung der Vorprüfung vor oder bei ber erften
Hauptprüfung ftattzufinden hat.
Findet der Wechjel der Fachrichtung nach der erſten
Hauptpfüfung ftatt, fo muß bie braftifihe Ausbildung
als Bauführer in der neuen Fachrichtung nachgemiefen
werben, und das Ober» Prüfungsamt bejtimmt,
welchen Fächern eine Ergänzung ber erften —
prüfung vor oder bei ber zweiten Hauptprüfung zu er⸗
folgen hat.
|
|
— 3
rn Ze ’
AIm letzteren alle kann das Ober- Prüfungsamt
Untrag des Ranbivaten eine —— ber —
dorgeſchriebenen · Friſten zulaffen.
8. 51. Befſchäftigung und Dienſtverhältniſſe der Re-
gierungs-Baumeifter. Db und wann ein Megierungs-
Baumeifter vemmäcft in etatsmäßigen Stellen res
Siaalsdienſtes angeftellt wird, bleibt, abgefehen von
bem Vorhandenſein freier Stellen, von dem Fortſchreiten
feiner Ausbildung, von ber Bethätigung eines lebendigen
Intereffes für fein Fach, von Tüchtigkeit und Aus-
—— g durch Fleiß, gute Leiſtungen und Führung
Dis zur etatsmäßigen Anftellung wird ber Regie
zungs-Baumeifter, foweit fih dazu Gelegenheit findet,
egen Tagegelder befchäftigt und ift verpflichtet, jeber
norbnung bed Minifters ber öffentlichen Arbeiten in
Beziehung auf feine vorläufige Verwendung im Staate-
e Folge zu leiften.
Anſpruch auf dauernde entgeltliche Beichäftigung
fleht dem Regierungs » Baumeifter nicht zu, doch kann
er auf feinen Antrag ben Provinzialbehörden zur un⸗
entgeltlichen — ſoweit ſich zu ſolcher eine
Gelegenheit bietet, überwieſen werden.
Zur Uebernahme einer ihin nicht vom Miniſter der
Öffentlichen Arbeiten angewieſenen Beſchäftigung bedarf
der Regierungs-Baumeifter eines Urlaubs, und iſt ver⸗
pflichtet, vem Minifter ver öffentlichen Arbeiten am
Schluffe eines jeden Jahres eine Nachweifung feiner
Beſchäftigung einzureichen, auch von dem Beginne und
bem Aufhören einer jeben ihm nicht von dem Minifter
überwiejenen Befchäftigung, vesjleichen von ber Ein-
ziehung zu militärifchen Dienftleiftungen Unzeige zu
machen.
Lehnt ein Negierungs » Baumeijter eine ihm im
Staatsbienfte angebotene, wenn auch nur vorübergehende
Beſchäftigung ab, orer fommt er feinen fonftigen Ber-
pflichtungen nicht nach, oder führt er fich fo tabelhaft,
daß er zur Verwendung im Staatsbienfte nicht geeignet
erſcheint, fo fann er nach der Entfcheidung des Minijters
ber öffentlichen Arbeiten von der Anwärterlifte geftrichen
werben und verliert bamit, ebenfo wie mit dem Verzichte
auf Beihäftigung im Staatödienfte, das Recht, dem
Zitel „Regierungs-Baumeifter« das Beiwort „König.
lither» Binzuzufügen.
&. 52. Zeitpunft ber Einführung unb Uebergangsbe-
fimmungen. Die vorftehenden Borfchriften finden auf
alle diejenigen Anwendung, welde die Laufbahn für
den Staatsdienft im Herbſte des Jahres 1886 ober
jpäter beginnen.
Auf diejenigen Stubirenden des Baufaches, welche
bei Erlaß der gegenwärtigen Vorfehriften das Studium
bereits begonnen, bie bisherige Bauführerprüfung aber
noch nicht abgelegt haben, finben, fofern nicht auf fie
nad) ihrem eigenen Wunfche die Borfchriften im ganzen
Umfange Anwendung finden follen, nur biejenigen der⸗
felben Unwenbung, welche ſich auf ven praftifchen
Ausbildungsdienſt als Bauführer und die Ablegung
ber zweiten Hauptprüfung beziehen; besgleichen finden
die Vorfchriften über die Bearbeitung des Entwurfs
177
zur zweiten Hanptprüfung auf alle diejenigen Anwen -
bung, welche noch nicht auf Grund ber bisherigen
Vorſchriften eine anderweitige Aufgabe zu einem folchen
Entwurfe erhalten haben.
$. 53. Eine Ablegung der Bauführer- ımb ber
Baumeifterpräfung nah Maßgabe der Borfchriften
vom 27. Yunt 1876 darf nur bis zum Wblaufe bes
Sahres 1891, eine Ablegung ber — ne.
nah Maßgabe ver Vorfchriften vom 3. September 186
nur bis zum Ablaufe des Jahres 1887 ftattfinden.
8. 54. Die den Abiturienten ber Ober-Realfchulen
eingeräumte Berechtigung, nach dem alademifchen Stubium
zu den Prüfungen im Bau» und Mafchinenfache zuge
laffen zu werben, bleibt nur noch für biejenigen in
Kraft, welche ihr Neifegeugniß vor Ende des Jahres
1889 erworben haben.
Berlin, ven 6. Juli 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Mayba
ybad.
531. Seine Majeftät der Kaifer und König haben
in Folge der in legter Zeit vorgefommenen zahlreichen
Fälle, daß neu Fonzeffionirte Apothefer unmittelbar
oder doch nur ganz kurze Zeit nach der Eröffnung ihrer
Apothele dieſe veräußerten, durch Allerhöchſte Ordre
vom 7ten d. Mis. auf meinen Antrag zu genehmigen
erubt, daß bie in der Allerhöchften Ordre vom Ödten
Sctober 1846 ber Regierung ertheilte Ermächtigung
bis zur anderweiten gefeßlichen Regelung bes Apothelen-
weſens nur bei benjenigen Apothefen in Anwendung
zu bringen ift, feit deren Errichtung zehn Jahre ver-
floffen find, und mich gleichzeitig ermächtigt, die Re—
gierungen entjprechend mit Anweiſung zu verjehen,
Auf Grund dieſer Allerhöchſten Ermächtigung be-
ftimme ich Hiermit unter Abänderung ber biesjeitigen
Eirkular-Berfügung vom 21. October 1846 (Eulen-
berg, das Mebdizinal- Wefen in Preufen ꝛc. ©. 476
und 477), daß bis zur anderweiten Regelung des Apo-
thelenweſens innerhalb der nächſten zehn Jahre nach
der Errichtung einer neuen Apothele der Inhaber ver
Gonzeffion ohne befondere Genehmigung der Aufjichte-
behörde nicht befugt ift, der Regierung nach Mafgabe
ber Allerhöchften Ordre vom 5. Detober 1846 eine
qualificirte Berfon mit dem Rechte der Nachfolge zu
präfentiren; die Regierung foll vielmehr, wenn ein
Apotheker innerhalb dieſer Frift fein Gefchäft aufgeben
will, ermächtigt fein, die Conzeffion anderweitig zu
verleihen. Ausnahmsweiſe und unter ganz befonberen
Umftänden wird dem abgehenden Apotheker die Ver—
äußerung geftattet werben können, bies inveffen nur
nach ganz genauer Prüfung ber obwaltenden Berhält-
niffe und unter Feftftellung von Bedingungen gefchehen
dürfen, welche ven bisherigen Inhaber bezw. deſſen
Erben zwar ſchadlos Halten, jedoch eine gewinnfüchtige
Berwerthung der Conzeſſion ausſchließen.
Die Ertheilung ver Genehmigung in allen vergleichen
Fällen bleibt meiner Entfchließung vorbehalten.
Berlin ven 21. Yuli 1886.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- u. Mebizinals
Ungelegenheiten. v. Goßler.
178
Berorbunngen und Belsuntmadungen ber
Königlichen R zn
532. Des Königs Majeftät haben mittelft Allerhöchſten
ige vom 25. Juni d. 98. auf Grund des $. 4
der Kurheſſiſchen Gemeinde Ordnung vom 23, October
1834 zu genehmigen gerubt, daß
1) aus bem forjtfisfalifchen Gutsbezirfe Oberförfterei
Thiergarten Parzellen im Umfange von 8,3840 ha
ausgejchieden und dem bomänenfistalifchen Gutsbezirke
Domäne Weiershof einverleibt und
2) aus den vomänenfisfalifchen Gutsbezirfe Domäne
Weiershof Parzellen im Umfange von 1,3013 ba aus»
ejchieden und dem forjtfisfalifchen Gutsbezirke Ober-
Brfterel Thiergarten einverleibt werden,
Caſſel den 20. Yuli 1886,
Der Regierungs-Präfident.
533. Nachdem ver bisherige Vorfigende der Ein-
ſchätzungskommiſſion für die Hafjifizirte Einfonumenftener
für ven Stadt» und Landkreis Gaffel, Ober-Negierungs-
rath Schwarzenberg, den Vorfig in beiden Kom—
miffionen niedergelegt hat, iſt für den Staptkreis Caſſel
vom 1. Juli 1886 ab ver Königliche Polizei-Direltor
Kehler hier zum Vorfigenden ver gebacdhten Kom—
miffion ernannt und für ven Landkreis Caſſel ver Vorſitz
auf Grund bes $. 21 des Gefeges vom 1. Mai
1851/28. Mai 1873 auf ben Herrn Yanbrath Freiheren
von Dörnberg übergegangen.
Gafjel ven 27. Juli 1886,
Königlihe Regierung,
Abtheilung für directe Steuern, Domänen u. Forſten.
Beroranungen und Belauntmahungen anderer
ſtaiſerlicher und Königlicher Behörden,
534. Dei ver Boftagentur in Oberzell (Bz. Caſſel)
wird am 23ſten eine Telegraphenanftalt mit Fernfprech-
betrieb eröffnet.
Caſſel am 20. Juli 18836.
Der Kaiferlihe Ober: Poftvirector.
3. B.: von Rumohr.
535. Am 25. Juli d. Is. wird bei der Poftagentur
in Fuhlen eine Telegraphenanftalt mit Fernſprechbe—
trieb mit befchränftem Tagesdienſte in Wirlſamkeit treten.
Minden (Weftfalen) ven 21. Juli 1886,
Der Kaiſerliche Ober-Poſtdirector. Tybuſch.
Betanntmachuugen communalitänd. Behörden.
536. Vom Ijten d. M. ab, werden bei der hiejigen
Sparfajje für auszuleihende Darlehen folgende Pro—
zentjäße feſtgeſetzt:
1) Für Beträge bis zu 1000 Marf —* bis 30/
2) „ „ Darüber u. bis zu 3000 | — %f.,
3) „ alle höheren Beträge 41/, bis 41/, 0/, und
für Nr. 3 vom 1. Januar 1887 an 4 bis 41/, 0/,.
Gudensberg den 29. Juli 1886.
Der Bürgermeijter Beder.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 6.
Becanzem
687. Die Tatholiiche Schuljtelle zu Dörmbach,
deren jährliches Einkommen neben freier. Wohnun
jedoch einjchließlich einer Entichädigung von 90 M
I freie ‚jenerung 840 Mark beträgt, wird in Folge
Verſetzung des jeitherigen Inhabers vom 1. Augujt
er. ab vacant.
Bewerber um diejelbe wollen ihre desfalljigen
Gejuche binnen 14 Tagen unter Anſchluß der er-
forderlichen Zeugniffe bei dem Königlichen Local—
Ichulinipector — Pfarrer Krapf in Kleinſaſſen
oder bei dem Unterzeichneten anbringen.
Gersfeld den 24. Juli 1886.
Der Königliche Schulvorſtand Krekeler.
538. Vom 1. November d. J. ab ſoll eine vacant
gewordene Communagl-Förſterſtelle hieſiger Oberförſterei,
worauf nur Forftverjorgungsberechtigte reſp. auf Forſt⸗
verjorgung dienende Anwärter gefeglichen Anſpruch haben,
wieder bejegt werben, und find beshalbige Melvungs-
gejuche unter Beifügung der erforderlichen Berechtigung»
ıc, Atteſte portofrei bis jpätejten® ben 12, October
d. 9. an den Unterzeichneten zu richten.
Schutzbezirk arrondirt und ca. 700 ha groß; Wohnfig
zu Slleinjchmalfalven; Yahreseinfommen — 800 Marf
baar, fowie Brennholzbezug gleich einem Nutzungsbe—
rechtigten ber betreffenden —9 Probejahr vor⸗
behalten.
Brotterode, Reg.Bez. Caſſel, den 12. Juli 1886.
Der Königlich Preußiſche Oberförſter Bickel.
Berional = Chronil.
Ernannt: der Königliche Oberförfter Schuppius
in Naumburg zum Forjtamtsanwalt bei dem Amtsge-
richt dafelbft,
der Vicebürgermeijter H. Böſſer zum Stanbes-
beamten für den Stanbesamtsbezirt Ziegenhain und
das Stadtrathsmitglied H. Stübing zu deſſen Stell-
bertreter,
die Referendare Hirfchfeld und Gegenbauer
zu. Gerichts-Aſſeſſoren,
ber etatsmäßige Affiftent bei ver Staatsanwaltfchaft
in Gafjel Köpfe bei dem Amtsgericht zu Langenfelbolv,
die etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen, Affiftenten
Neccius in Homberg bei dem Amtsgericht zu Neus
firchen, Weber in Rotenburg bei vem daſelbſt, Stegr
mann in Eſchwege bei dem in Feldberg und Nieles
bod in Caſſel bei dem Amtsgericht in Nieveraula zu
Gerichtsfchreibern.
Verlichen: dem Pfareer zu Heiligenrove, Metror
politan Lohr die erlevigte Pfarrftelle zu Oberfaufungen.
dem Deconomie-Gommiffar Softmann zu Hersfeld
Allerhöchſten Orts ver Charakter als Deconomies
Eommifjiong- Rath.
— men
(IufertiousgebD) ben R et uli 20 Re — b
u usgebühren flir aum ... ih a 2 —— Belagsblätter für $ unb 4 Bogen
Rebigirt bei Königliher Regierung,
Cafſel. — Gebrucdt in ber Hof⸗ und Waiſenhane-Buchdrucereil
Amtsblatt
der Königlichen Negierung zu Gaffel
% 36.
Juhalt des Reichs: Gejegblattes.
Die Nummer 24 des Reichd-Gefegblattes, welche
vom 23, Yult 1886 ab in Berlin zur Wusgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1677 die Verorbnung, betreffend die Errichtung
einer befonderen Kommiſſion für bie Herftellung bes
Nord» Dftfee-Ranals, Vom 17. Yuli 1886,
Die Nummer 25 des Reichs-Gefegblattes, melde
vom 3. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
fangte, enthält unter
Nr. 1678 die Verorbnung, betreffend nähere Feft-
fegungen über die Gewährung von Tagegeldern unb
Fuhrkoſten an bie Beamten ver Militär- und Marines
Verwaltung. Bom 27. Juli 1886; und unter
Nr. 1679 die Bekanntmachung, betreffenb ven Uns
theil der Reichsbank an dem Gefammtbetrage bes ſteuer⸗
freien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 25. Juli 1886,
Inhalt der Geiegiammlung für die Königlichen
Breußiſchen Staaten.
Die Nummer 25 ver Gefeg- Sammlung, welde
vom 22, Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
langte, enthält unter
Nr. 9143 das Geſetz, betreffend vie Heranziehung
von Militärperfonen zu Abgaben für Gemeinvezwede,
Bom 29, Juni 1886: und unter
“Nr. 9144 das Gefeg, betreffend den Beitrag des
Staates zu den durch den Unjchluß der Stadt Altona
an das Deutſche Zollgebiet veranlaßten Koften. Vom
30. Juni 1886,
Die Nummer 26 ver Gefeg- Sammlung, welche vom
27. Juli 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
enthält unter
Nr. 9145 das Gefeg, betreffend die Anftellung und
das Dienftverhältnig der Lehrer und Lehrerinnen an
den öffentlichen Vollsſchulen im Gebiete der Provinzen
BPofen und Weitpreußen. Vom 15. uli 1886; und unter
Nr. 9146 vie Verfügung des Juſtiz-Miniſters, bes
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirke der Amtsgerichte Göttingen und Reinhaufen.
Vom 19. Juli 1886,
Die Nummern 27 und 28 ver Gefeg-Sammlung,
welche vom 3. Auguſt 1886 ab in Berlin zur Aus—
gabe gelangten, enthalten unter
Nr. 9147 vie Verorbmung, betreffend die Aus»
hrung bes WFijchereigefeges in der Rheinprovinz. Vom.
fü
23. Juli 1886; unter
Nr. 9148 die Berordnung, betreffend vie Aus-
1886.
führung des Fifchereigefeges im Regierungsbezirt Wies⸗
baben. Yuli 1886; unter
Nr. 9149 den Allerhöcften Erlaß vom 26. Yult
1886, betreffend den Sit der Anfievelungstommiffior
für Weftpreußen unb Pofen; unter
Nr. 9150 vie Verfügung bes Juſtiz⸗-Miniſters, be
treffend bie bg bed Grundbuchs für einen Theil
bes Bezirks des Amtsgerichts Diepholz. Vom 22ften
Yuli 1886; und unter
Nr. 9151 das Geſetz, beireffend bie Berechnung
ber Dienftzeit von Beamten des Kunſtgewerbe Muſeums
zu Berlin. Vom 19. Juli 1886,
Die Nummer 29 der Gefek- Sammlung, welche
vom 6. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
langte, enthält unter
Nr. 9152 das Geſetz, betreffend den Bau neuer
Scifffahrtsfanäle und die Verbeſſerung vorhandener
Scifffahrtsftraßen. Vom 9. Juli 1886; und unter
Nr. 9153 das Geſetz, betreffend die Gewährung
eines befonveren Beitrages von 50000000 Mark im
Voraus zu den Koften ver Herjtellung des Nord⸗Oſt⸗
ſee⸗Kanals. Vom 16. Yuli 1886,
Die Nummer 30 ver Gejek- Sammlung, welde
vom 9. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
langte, enthält unter
Nr. 9154 das Gefeg, betreffend vie Bewilligung
von Staatsmitteln zur Befeitigung der im unteren
Weichfelgebiete durch vie biesjährigen Frühjahrshoch-
—— herbeigeführten Verheerungen. Vom 14. Juli
1 *
Belanntmachungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. Detober 1878.
539. Auf Grund 'ves $. 11 des Reichsgeſetzes vom
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Beftre-
bungen ver Sozialdemokratie iſt die Nr. 1 des „Offen—
bacher Localanzeigers“, Unzeige- nnd Yocalaus-
abe des „Dffenbacher Sonntagsblatts" (Verlag von
Gar Ulrich in Offenbach) verboten und zugleich das
fernere Erfheinen bes gebachten Blattes unter-
jagt worben. Offenbach am 3. Auguſt 1886,
Großerzogliches Kreisamt Offenbach.
3. E.: Fuhr, Amtmann. -
Berordnungen und Belauntmachungen der
Kaijerl. und Königl. Centralbehürden.
540. In Berfolg unferer Bekanntmachung vom bien
October 1885 bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß
an ver Börfe zu Magveburg für Rohzucker L Pro⸗
buft und zwar Tranfitopreife, Bafis 88 %/, Ren⸗
—
dement, an Bord burg bie Zulaſſung en thierärztlichen Prüfungen in
vom 1. At 38. 2 Zemingee notirt werben. Dalai Hit ——
D int In % ee “a Der Finanz » Min * Direction b * lichen Thierarz —
und er ⸗ rection der m e.
5 ——— — Im a 544. Um 29. September d. %. tritt die Roms
Im Auftrage: Wendt. Gr mifion ur ee Frifung über bie Behigmg
Berorbuungen und Belsunimadungen ber sum e u aggewerbes zuſammen.
Di bi unt
Königlihen Wegierung, — nee 0 dljr Prüfung amterichen
541. Durch Minifterial-Erlaß vom 22, April 1886
N - db. 9. umter Beifigung bes m und
it dem Allgemeinen Deutſchen Berficherungs » Verein fwaiger Beugniffe über. bie erlangte technifche %
in Stuttgart die Eonceffion zum Gefhäftsbetriebe in
Preußen ertheilt worben, was ich mit vem Vermnerfen pn, Mn er we 10 — —
zur öffentlichen Kenntnif bringe, daß bie Goncefjton —— 8 .. en gen vo
und bie Statuten des Vereins im der Anlage abgebrudt Pr x.) au richten, worauf benjelben
find. Gaffel ven 2, Auguſt 1886. m inarhen win. 1886.
Der Regierungs- ae I. 8.: Kane aſſe — un ——
Berorbunngen und Belauntmachun N gi, * —* nes Piece
Reiterlicher und Königlicher —* 545. Die nächſte Prüfung fl ufſchmiede (f. Geſeh
542. Am 1dten d. Mts. treten ermäßigte — vom 18. Juni 1884) fol am Dienstag den 28ften
tarife für Nobzuder von Deutſchland nah Stalin Geptember d. 9., Vormittags 8 Uhr, im ber
unter Aufhebung ver bisher gültigen gleichartigen Tarife Merkftätte bes verftorbenen Schmiebemeifters. Wilhelm
in Kraft. = “ | Schädla am Grün hierſelbſt abgehalten werben.
Die betheiligten Güter-Grpeditionen ertheilen nähere Die Meldungen zu der Prüfung find mindeſtens
Auskunft. Hannover den 3. Auguſt * vier Wochen vorher unter Einreichung eines Geburis⸗
Königliche Eifenbahn-Direction. feines und etwaiger Zeugniffe "über bie erlangte
543. Borlefungen an ber Königlichen Zement in technifche Ausbildung, fowie unter Einſendung ber
Hannover. — Winter» Semefter 1886/87. Beginn: Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an ven unterzeichneten
4. October 1886. — Director, Medicinalcath Dr. Vorſitzenden zu richten.
Dammann: Enchelopäbie und Methobologie der Thier- Das erforderliche Handwerkszeug hat ber Prüfling
heilkunde; Specielle Chirurgie; Gerichtliche Thierheil- ſelbſt ——
kunde; Uebungen im Anfertigen von ſchriftlichen Gut» Zum Anſchaffen und fleißigen Leſen wird Den
achten und Berichten. — Profeſſor Dr. Luſtig: Spe- jenigen, welche die Prüfung ablegen wollen: „Anleitung
zielle Pathologie und Therapie; Propäbeutifche Klinik; e Beftehen der Huffchmieveprüfung von Profeſſor
Spital-Klinik für große Hausthiere. — Profeffor Dr. Möller (Preis 1 — empfohlen.
Rabe: Spezielle pathologifche Anatomie; Phyfiologifch- Marburg den 27. Yuli 1
biftologifcher Kurfus; Bathologifch-anatomifche Uebungen Der Borfigende ber Prifungt-ommiffen.
und Obvuctionen; Spital» Klinik für Heine Hausthiere, Kümmell, Königl. Kreisthierarzt.
— ®rof. Dr. Kaifer: Erterienr des Pferdes und ber Belauutmachungen des Laudes⸗Directors.
übrigen Arbeitsthiere; Thierzuchtlehre und Geſtütskunde; 546. Im einer Extra-Beilage wird der Bericht über
Operations· Uebungen; Ambulatoriſche Klinil. — Lehrer den Gefchäftsbetrieb der Heffiichen Branbverficherung®
Tereg: Phyſiologie, I. Theil. — Lehrer Dr. Arnold: Anftalt nebft Bilance — Anlage A — und einem nad)
Anorganifche Chemie; ga Pharmaceutiſche Kreifen abgetheilten Verzeichnig der ſämmtlichen Brand
Uebungen. — Gommiff. Lehrer Boether: Anatomie fchadens-Berwilligungen — Anlage B — vom Jahre
der Hausthiere; Anatomifche Uebungen; Zoologie — 1884 veröffentlicht.
Dberlehrer Ehrlenholg: Phyſik. — Veichlaglefrer Gaffel den 13. Yuli 1886.
Geiß: Theorie des — — Repetitor Dr. Der Landes-Director: von Hundelshauſen.
zu. Anatomifch-phyfiologifche Repetitorien. — Repes Belauntmachnngen commmnal
Dr. Schmieder: Böyfitalifch + cpemifche — ** 547. Kündigung und Umtauſch von Schulbdverſchreibungen
— — ber Landeskredittaſſe zu Caſſel. — Zum Zwece ber
Ju ur Aufnahme al Studirender ift der Nachweis bemmächftigen Herabfegung des Zinsfußes ber von. ber
ber Reife für bie Prima eines Gymnafiums oder eines Landeskreditlaſſe mittelft 4procentiger uldverſchrei⸗
Real» Gymnaſiums, bei welchem das Latein obligato- bungen gewährten 41/, procentigen Darlehen kündi
riſcher Unterrichts- Gegenftand iſt, ober einer durch wir mit tech g bes Lanbesausfchuffes des
die zuftänbige Gentralbehörve als gleichſtehend aner- — jel, unter Zuftimmung des Rönigliden
Kannten höheren Lehranftalt erforverlich. Der Oberpräfibenten, hiermit bie ſaͤmmilichen noch u |
Ausländer und Hospitanten lönnen auch mit ge» —— —— Seitens der Inhaber um |
ringeren Borkenntniffen aufgenommen werben, wenn fie
Ounbestreitafen-Chfigtione er Serien
ns m
bevin —
ber Gere KIN
“* A März 1887
Mü
— ern se ben — Umtauſch
dieſer
————— procentige
Seitens der ns unfünpbare Schuloberfchreibungen
ber Serie XI
Diefer 25 erfolgt unter nachſtehenden Bes
}. Die Anmelvung zum Umtaufch ift in ber Zeit
vom 3. bis einſchlie ri 24. Auguſt d. 9. bei der
Landeskreditlaſſe und zwar in dem dazu beftimmten
Büreau im Landeskrebitfaffen-Gebäube gleicher Erbe
— Nr. 5 Vormittags zwiſchen 9 und 12 Uhr,
in Gaflet bei dem Bankhaufe Dinner & Plant,
in Berlin: bei ver Dresbmer Bant
in ranffurt a, M. bei ver — —
in Haunover bei der Haunoverſchen Baut,
—— bei jeder Stelle üblichen Gefchäftsftunden zu
2. Bei den Anmeldungen find bie umutaufchenben
vierprocentigen Schulbverjchreibungen in —
Zuſtande ſammt den zu denſelben gehörigen am ärz
1887 und ſpüter * Zinscoupons nebſt Talons
und einem jormularmäßigen Verzeichniß ber umzu⸗
tauſchenden Schulbverfchreibungen nad Serie, Betrag
umb Nummer georbnet zu übergeben.
Formulare hierzu können bei den Umtauſchſtellen
koftenfrei in —— genommen werden.
Für jeden fehlenden Coupon iſt der Betrag alsbalbd
baar zu erlegen.
Die überreichten Schuldverſchreibungen werden bei
der Umtauſchſtelle auf „vom 1. September 1886 ab
mit 31/, °/, verzinslich“ abgeftempelt und alsbald
zurüdgegeben; bie Zinscoupons und Talons, bezw. bie
für ed fehlenden oupons erlegten Beträge, zurück ·
behalt
Gegen bie vergeftalt abgeftempelten. Stüde ohne
Eoupons werben balbthunlichit in befannt zu machenver
Friſt die neuen 31/, procentigen Schulpverfchreibungen
der Serie XIV nebjt Coupons über die vom 1. Sep»
tember 1886: ab laufenden Zinfen ohne ——
der Umtauſchſtelle zur Prüfung der Legitimation der
Umtauſchenden ausgereicht.
3. Den Inhabern von Schuldverſchreibungen der
Serie XII wird bei der Abftempelung verjelben eine
— von ein Viertel Protent des Nennwerths
4. Der Umtaufch der über je 150 Mark lautenden
Obligationen (Lit. E.) fann, da Schulbverfchreibungen
548. Die Einlöfung ver am 1. September d. 9. fällig
werbenben Zins» Abfchnitte ber —— wirb
bei verfelben vom 24. Auguſt d. 9. am, fowie aufer-
dem in biöheri a Weiſe bei allen — Steuer⸗
laſſen * Reg A er Gaffel erfolgen.
el am 6. Aug
Die Direction Pe Landeskredittaſſe.
0%
549. Zum Zwecke vemnächftiger Herabfegun
insfußes von den aus der hiefigen Spar» und *
aſſe auf Hypotheken und Handſcheine ausgeliehenen
Kapitalien um je 4 Procent iſt durch — chluß des
Stadtrathes im Einverſtãndniß mit dem Bürger⸗Aus⸗
ſchuſſe der Zinsfuß für die bei der Sparkaſſe be—
ſtehenden Einlagen vom 1. October d. J. ab von 34
auf 3 Procent herabgeſetzt worden.
Die bis zum vorgedachten Termine nicht zur Er-
hebung gelangten Einlagen werben bemgemäß von ba
an nur zu 3.9/, verzinft.
Garlöhafen ven 5. Auguſt 1886.
Die Berwaltungs-Commiffion.
Shpow Brandes. E. Wend.
Bacaunzen.
550. Die zweite Pfarrſtelle zu Schlüchtern iſt
buch Beförderung deren feitherigen Inhabers auf bie
daſige erfte Pfarrftelle erledigt worden.
Geeignete Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre
Geſuche unter Anſchluß eines Zeugniſſes ihres Claſſen⸗
vorſtandes binnen 4 Wochen bei uns einreichen.
Wir bemerken hierbei, daß der zu beſtellende Pfarrer
reſcriptmäßig verpflichtet werben wird, eine ber Ge⸗
meinben bes Sirchfpiels Hohenzell bis auf Weiteres
zu paftoriren. Gaffel ven 3. Auguſt 1886.
Königliches Eonftftorium. Weyrauch.
551. Die Schufftelle zu Hebel, mit welcher Kirchen-
bienft verbunden, ift infolge Ablebens des feitherigen
Inhabers zur Erledigung gelommen.
Dewerber um biefe Stelle werben aufgeforbert,
ihre Gefuche mit ven nöthigen Zeugniffen innerhalb
3 Wochen unter der Adreſſe des unterzeichneten Land⸗
raths einzureichen,
u | den 5. Auguſt 1886,
nn Schulvorſtand von Hebel.
Gehren, Lanbrath.
552. Die einge Lehrerſtelle A Bösge ib,
mit welcher ein Einkommen —— ch 750
nebſt freier Wohnung und 90 Mark für —— *
bunden iſt, ſoll mit dem 1. October or. anderweit be⸗
ſetzt werden. Bewerber um dieſelbe wollen ihre mit
ben nöthigen Zeugniſſen verſehenen Meldungsgeſuche
an den Lolalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Waas zu
Kirchbracht, oder am bem Unterzeichneten innerhalb brei
Wochen einreichen. Gelnhaufen am 26. Yuli 1886.
Der Königlihe Schulvorftand.
Frhr. Riedeſel, Landrath.
553. An der evangeliſchen Schule zu Langen—
ſchwarz iſt die men gegründete 2te Lehrerſtelle, mit
welcher neben freier Wohnung ein jährliches Gehalt
von 750 Mark und 90 Mark Fenerungs-Entfchäbigung
verbunden ift, zum 1. October d. 3. zu befegen.
Bewerber um viefe Stelle wollen ihre mit ben er-
forberlichen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche
binnen 3 Wochen an ben Königlichen Lokalſchulinſpector,
Heren Pfarrer Hartmann zu Langenſchwarz, oder
an den Unterzeichneten einreichen.
Hünfeld den 27. Yuli 1886.
Der Königliche Schulvorftand.
v. Wegnern, Lanbrath.
554. Die Schuljtelle zu Beuern ift vom 1. October
db. 3. ab neu zu befegen. Das Einkommen beträgt
jährlich neben freier Wohnung und Feuerung 780 Marl.
Bewerber wollen ihre Gefuche mit Zeugniffen binnen
3 Wochen an den Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer
Iffland zu Genfungen einfenden.
Der Königl. Schulvorftand von Beuern.
von Negelein, commiffarifcher Landrath.
555. Die neugegrünbete Lehrerftelle zu Hafte, mit
welcher außer freier Wohnung und 90 Mark für Feuerung
ein Gehalt von 750 Mark verbunden ift, ſoll zum
1. October d. 3. bejegt werben,
Bewerber wollen ihre Melvungsgefuche nebft Zeug-
niffen bis zum 1. September d. 3. bei Herrn Pfarrer
Meine zu Hohnhorſt einreichen.
Ninteln ven 2. Auguſt 1886.
Der Königliche Schulvorftand. Kröger, Lanbrath.
556. An der hiefigen katholifchen Schule ift die erfte
Lehrerftelle, mit welcher ein Gehalt von 1350 Marf,
90 Mark Vergütung für freie Fenerung und 150 Mark
Miethsentſchädigung verbunden tft, zum 1. September
d. 3. zu bejegen.
Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit ben er»
forverlihen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche
binnen 14 Tagen an ben Unterzeichneten einreichen.
Hünfeld ven 3. Auguſt 1886.
Der Königliche Schulvorſtand.
v. Wegnern, Landrath.
557. Die katholiſche Schulſtelle zu Soisdorf, mit
welcher neben freier Wohnung ein jährliches Einkommen
von 930 Dark, einſchließlich 90 Mark Vergütung für
freie Feuerung, verbunden ift, ift zum 1. October d. 9.
zu befegen. Bewerber um biefe Stelle wollen ihre
mit den erforberlichen Zeugniffen verfehenen Meldungss
gefuche innerhalb 3 Wochen an ven Königlichen Lokal⸗
fchulinfpector, Herrn Pfarrer Pilgrim zu Großentaft,
oder an ben Unterzeichneten
Hünfeld den 4. Auguſt 1886.
Der Königlihde Schulvorftand.
v. Wegnern, Lanbrath.
558. Durch das Ubleben des Lehrers Chriſtoph
Hohmann zu Dietershaufen, Kreifes Fulda, ift bie
bortige Schulftelle, mit der ein jährliches Einkommen
von 840 Mark Gehalt und 90 Mark für Feuerung
verbunden ift, vacant geworben.
Dewerber um biefelbe werben aufgeforbert, ihre
bezüglihen Meldungsgefuche nebft ben erforverlichen
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 4 Wochen bei
dem Lolal- Schul-Infpector, Herrn Pfarrer Gies zu
Dietershaufen, oder dem unterzeichneten Landrathe ein-
zureichen. Fulda ben 4. Auguſt 1886.
Der Königliche Schulvorftand. Trott, Landrath.
Berjonal = Chronil.
Ernannt: der Geheime Kegierungsrath Althaus
zum lanvesherrlichen Commiſſar bei dem Stift Kan
fungen mit Wetter,
der Regierungs-Baumeifter von ben Berden zum
Königlichen Kreisbauinfpector in Homberg,
der Königliche Oberförfter Kaufholz in Orb mm
der Stabtlämmerer Pfaff in Salmünfter zu Amts
anmwälten bei ven Amtsgerichten ihres Wohnortes und
der Bürgermeifter Johann Hermann Hode zu
Zennern zum Standesbeamten für ben dafigen Bezirh,
ber Förfter auf Probe Rehder zu Münchhaufen
in ber Oberförjterei Wetter vefinitiv zum Förſter.
Berlieben: dem Regierungsrathe von Eſchwege
bei der Regierung in Caſſel der Charakter als Ger
heimer Regierungsrath.
Beauftragt: mit der commiſſariſcheu Verwaltung
bes erlebigten Yandrathsamtes im Kreiſe Marburg
ver Landrath Dr. Wengel in Hofgeismar und
mit ver des Yanbrathsamtes im Kreiſe Hofgeismar
der Regierungs-Aſſeſſor Bedhaus.
Verſetzt: vie Gerichtsfchreiber Floret in Niever-
aula und Sobolewsti in Aroljen, Erſterer an bas
Amtsgericht in Kirchhain, Letzterer an das zu Lichtenau,
ber Förfter Nogag zu Mottgers, Oberförftegei
Sterbfrig, auf die Föriterftelle für ven Schugber
Biedebach zu Gittersdorf, Oberförjterei Hersfelv.
Berzogen: der concejfionirte Markſcheider Eduard
Schülbe vom Meisner nach Frankershaufen bei Ab»
terode,
Penfionirt: ver Gerichtsfchreiber, Sekretär Wendt
in Gafjel und
der Saalwärter Schmidt zu Wilhelmsthal.
Entlaffen auf Nachſuchen: ver Pfarrer Hübner
in Altenhafungen behufs Uebernahme eines Pfarramts
in Schwerin a/Warthe.
gdierʒu als Beilage ber Der, ntliche Anzeiger Nr. 63,
(Imfertiousgebühren für ben Raum einer Aue Drudzeile 20 Neichepfenmi
— Belagsblätter für 4 und 4 Bogen 5
und 1 Bogen 10 Reidhepfennig.
Rebigirt bei Königliher Regierung.
Eaffel. — Gebrudt in der Hofr und Waiſenhaue⸗Buchdruckerei
Ertra-Beilnge sum „Amtsblatt.“
Heriht
über den Gefchäftsbetrieb der Heſſiſchen Brandverficherungs-Anftalt vom Yahre 1884.
I. Das Berfihernngsfapital, welches am Schlufie
des Jahres 1883: 746,604,630 Mark betrug, ift Ende
1884 auf 756,362,100 Mark feſtgeſtellt worden, alfo
im Yaufe des Nahres 1884 um 9,757,470 Mart geitiegen.
Ha. Die Zahl der Brände betrug im Jahre 1884:
353 und die dafür zur Berwilligung gelommenen Brand-
entihädigungen berechneten fich auf 915,816 Det. 80 Br.
In der vorhergehenden fiebenjährigen Periode, in
welcher:
in 1877: 173 Brandfälle mit 499,321 DM. 61 Bi.
„1878: 20 , „101516 „7a,
„1879:292 , „140143 „ 30,
„1880: 398 „1033389 „ 07,
„18831:33 , „1145710 „ 40 „
„is2:22 „ „1027952 „ 26
„1883: 61 „ „161706 „ 9.
aljo zufammen: 7,740,010 Mt. 17. Bi.
verzeichnet worden find, berechnet ſich der Durdichnitt
pro Jahr auf 1,105,715 Mt. 74 Pf., gegen welchen
die pro 1884 verwilligte Entihädigungsijumme um
189,898 Mt, 94 Pf. geringer iſt.
Ib. Nach Kreifen abgetheilt, vertheilen fich die
jämmtlichen Branbdfälle in 1884 mie folgt:
Mt. Bi.
1. Stadtkreis Gaffel . 23 Brände 1512 78
2, Landkreis Eaflel . . . 24 „ 100262 25
3. Kreis Eihwege . . . 9 , 18481 68
x
Kreis Frankenberg .
Friblar
. Stabt Fulda .
. Kreis Fulda .
(ohne die Stadt)
Kreis Gelnhaufen
Kreis Gersfed .
. Stadt Hanau
. Kreis Hanau
(ohne bie Stadt)
. Stadt Herefelb .
. Kreis Heräfeld
(ohne die Stadt)
Kreis Hofgeismar
„ Domberg
„ Dünfelb.
„ Sirhbain
. Stadt Marburg.
. Kreis Marburg .
(ohne die Stadt)
Kreis Meliungen
Bezirk Orb
Kreis Rinteln
"Rotenburg
„ Sclüdten .
Pr Schmaltalden
Bezirt Vöhl .
8 Brände
4 "
8 "
27 2.
6 "
id-
2 *
5,
3 ”
13 a
20 ”
8 "
3 „
0,
4.
13 —
19
1 "
3 n
13 re
10 —
14 =
4 “
Mt. Br.
13056 40
26526. 96
40430 62
34380 55
5106 60
46540 30
8184 50
52418 78
5269 96
16825 41
33971 17
17040 06
2345 30
11637 69
3632 05
16717 36
68507 61
8943 —
76156 08
61219 56
14741 25
53765 34
7552 77
1
Me Br.
23. Kreis Wigenhaufen . 11 Brände 4991 28
24, „ Wolfhagen . . 11 — 38082 55
25. „ Biegenhbain . . 12 „ 113995 9
IIc. Bon den vorbezeichneten Brandentſchädigungen
von überhaupt 915816 Mt. 80 Pf. tommen
a. auf die Stadtgemeinden 30°/, mit 273003 ME. 03 Pf.
b. auf die Landgemeinden 70°/, mit 642813 ME. 77 Bf.
An der gefammten Verjicherungsiumme der Anſtalt
von 756362100 Mi, Ende 1884 participiren
a. die Stadtgemeinden mit 4179,00 Yo
— 311311530 Marf,
b. die Landgemeinden mit 58/00 %o
— 445050570 Mt.
IId. Die Brände find entftanden:
A. in ben Städten:
67 in Wohnhäufern,
12 ın Scheuern,
1 im Stall,
5 in anderen Nebengebäuden,
1 in der Kirche,
8 in gewerblichen Gebäuden,
1 in einem unverficherten Gebäude,
1 in außerhalb der Gebäude befindlichen Gegenjtänden.
B. in den Landgemeinden,
143 in Wohnbäufern,
64 in Scheuern,
15 in Ställen,
13 in anderen Nebengebäuden,
9 in Kirchen,
9 in gewerblichen Gebäuden,
1 im einem unverficherten Gebäude,
3 in außerhalb der Gebäude befindlichen Gegenftänden.
Ile. Nad der Zeit ihrer Entftehung kommen
auf das 1. Quartal 1884 — 75 Brände,
u r a 689 .
” ” 3. ” " — 150 "
wei % „ = 5 ”
4
IIf. Die Entfichungsurjaden der Schadenfälle
waren
in 110 Fällen Blitzſchlag, darunter in 26 Fällen
zündender Blig,
„ 12 Fällen vorfägliche Brandftiftung aus Gewinn⸗
jucht, darunter 2 erwieſene Fälle,
„ 417 Fällen vorſätzliche Branditiftung aus anderen
Motiven, darunter 3 erwieſene Fälle,
„ 19 Fällen Fabrläffigkeit incl. Rauchen, darunter
5 erwiejene Fälle,
„ 24 Fällen Spielen der Finder mit Streid-
bölzchen, darunter 13 erwiejene Fälle,
» 4 Fällen Spielen der Kinder mit jonjtigen
Bündftoffen (2 Fälle erwiefen),
„ 30 Fällen vorfchriftawidrige oder ſchadhafte
Schornjteine, 15 Fälle erwiejen, 15 muth—
maßlich,
"» 7 Fällen jonjtige vorfchriftswidrige,oder mangel-
bafte Bauart (4 Fälle erwiejen, 3 muth-
maßlich),
„ Füllen unmittelbar durch den Gewerbebetrieb
(3 Fälle erwiejen, 2 mutbmaßlich),
„ 1 Falle Erplojion,
1 „ Selbſtentzündung, erwiejen,
„ 13 Fällen Gardinenbrände ꝛc. (LO Fälle eriwiejen,
3 muthmaßlich),
„110 Fällen unermittelte Urjachen.
II. Un Brandjtenern wurden im Jahre 1884
ausgejchrieben 5 Simpeln, d. h. 5 Pfennige von je 30 ME.
Verficherungsfapital mit überhaupt 1,244,341 Mt.
05 Pig, wonach ſich die Steuer auf 5 Mt. pro
3000 Mk. Berficherungsfapital (1?/,
berechnet.
pro mille)
IV. Das Berwaltungsjahr 1884 wurde nad der A,
beigefügten Bilance abgeſchloſſen auf:
Activa 701563 Mt. 95 Pfg.
Ballıva . 45429 „ 24 „
V. Die Verwaltungsfoften der Anftalt haben —
mit Ausnahme der durch die Ueberführung der verjicherten
5
Gebäude in dad Klaſſifications-Syſtem entjtandenen
Koften —- betragen: 71681 Mt. 23 Pig, mithin von
der ausgeſchriebenen Brandſteuer 5°/, %..
Die vorerwähnten Koften der Weberführung ber
Unftalt in die neuen Einrichtungen haben fich berechnet
auf 92710 ME. 96 Pig.
Da die nad) dem Gejeke vom 18. März 1879 und
dem Reglement vom 19. März 1880 zur Durchführung
ber Claſſification der Gebäude nach ihrer Feuergefähr-
fichteit erforderlihen Einrichtungen ꝛc. mit Ablauf des
Jahres 1884 vollendet worden find, fo iſt die feit ber
Einrichtung der hiefigen „Brandfaffe* durch die Ver—
ordnung vom 27. April 1767 beitandene Grund-Be-
ftimmung, die Jahresbeiträge von ſämmtlichen verficherten
Gebäuden nur nach Verhältnik der Verficherungsfumme,
ohne Rückſicht auf die hühere oder mindere Feuer—
gefährlichteit und den größeren oder geringeren Grab
6
ber muthmaßlichen Zerftörbarkeit der verficherten Objecte
zu berechnen, mit dem Schluffe des Jahres 1884 außer
Gültigkeit gefommen.
Die auch nach dem am 1. Januar 1880 erfolgten
Mebergang der Anftalt auf den Communal-Berband des
Regierungsbezirks Caſſel nach $. 1 Sat 5 des erwähnten
Geſetzes für die laufende Anftaltsverwaltung zuftändig
gebliebene General-Brandverficherungs-Commiffion hat
zu dem gleichen Zeitpunkt aufgebört. (confr. Belannt-
madhung des Königlichen Herrn Oberpräfidenten vom
24. December 1884, Amtsblatt Nr. 59.)
Caſſel, 31. Mai 1886.
der Sandes-PDirector:
E. von Hundelähaufen.
ir
Bilance
der
Heſſiſchen Brandverfiherungs-Anitalt
vom Iahre 1884.
m U —— —
Einnahme
Beitand Ende 1883
a. in baar
b. in Werthpapieren 803236 Mt. 42 BP.
I. Einnahme-Rüdftände aus den Jahren 1883 uud rüdwärts . 9309
II Brandfteuern und Gebühren vom Jahre 1884 . 1260222
IV. Zinſen vom Refervefonds . 37324
V. Miethzinſen 2100
VI. Insgemein . .
vo. Einnahme aus dem Kapitaljtod des Mejervefonds .
Summa der Einnahme
Die Summa der Ausgabe beträgt -
Mithin bleibt Beitand Ende 1884
Zugang durch den Berfauf von Obligationen
Summa
Abgang durch Anlauf von Obligationen inel. Rüdzahlung von 300000 Mark Darlehen
Baarbeitand Ende 1884
Der Beitand an Werthpapieren betrug Ende 1883 — 803236 Mt. 42 Bf.
Im Laufe des Jahres 1884 find neun angelegt . = 443 „ 7
Summa — 1208200 Mt. 17 Pf.
Hiervon find in 1884 wieder eingezogen 683936 Mt. 74 Bi.
r
Der Beltand beträgt mithin Ende des Jahres 1884 532770 | 72
13 14
Titel. Ausgabe, Betrag.
Marl. | Big.
J. Ueberzahlung
I. a, von den verwilligten Brandentſchädigungen find gezahlt . | 1124726 | 22
b. Prämien für Befeitigung der Feuersgefahr 5100 | —
II. Beioldungen und Penſionen 2336 | 75
IV, GErhebegebühren 36855 | —
V. Dienftloften . . 744) | 36
VI. Bibliothel 64 20
vo Utenfilien 56 92
VII. Porto 936 | 90
IX. Bau- und Reparaturkoſten. 49 | 65
X. Prozeßloſten 1258 40
XI. Steuern und Abgaben . 1212 | 70
XI. Insgemein . ON ; ER BAR 487,92
XIH. Verlag zu den Koften der Ueberleitung der Anftalt in das Glaffifications-Syftem . 92710 96
XIV. Einnahme-Rüditände 1793 | 23
Summa der Ausgabe 7
1301494 21
15 16
Gefammtes Bermögen am Schluſſe des Jahres 1884.
| | ee i 7 Mart. vjſo.
Activa. | Vaſſiva.
Beſtand Ende 1884 | NRüdjtändige Brandichadensvergätungen 454149 | 24
a. in baar Sonftige rüdjtändige Ausgaben . . . 150 | —
b. in Wertbpapieren .
Einnahme-Rüdjtände .
Werth der Orundftüde und bes Inventar
Summa der Activa
Summa ber Paſſiva
Der Ueberichuß der Activa beträgt mithin 247264 Det. 71 Pig.
17
im Megierungsbezirk Gaufel.
Stadtkreis Caſſel.
18
Ueberficht der im Jahre 1684 verwilligten Brand-Entfhädigungen
20.
23.
Namen der Stadt
und der Straße.
Caſſel.
Holl. Straße
Hohenthorſtraße
Hinter dem Marſtall
Weinbergsſtraße
Marienitraße .
Holl. Straße
Wolfhageritraße
Wilhelmsſtraße
Grüner Weg
Untere Müblengafie .
Holl. Straße
daielbit .
Bahnhofsſtraße
Oberſte Gafie .
dafelbit .
Obere Carlsſtraße
Frankfurter Straße .
Frankfurter Chanfiee .
Maritällerplat
Unt. Mühlengaſſe
Kl. Friedrichsitr. .
Spohrſtraße
Unt. Bahnhof.
Oberſte Gaſſe.
22. Sept.
7. Febr.
20. Der.
15. Ian.
7. San.
7. Febr.
28. Jar.
28. März
19. März
16. Mai
30, Mai
22. Juni
22. Juni
3. Aug.
3. Aug.
20. Aug.
21. Sept.
11. Aug.
30. März
23. Nov.
23. April
12. Nov.
9. Der.
8 Der.
Gebäude
mit Nr. und Littr,
des Brandes.
1883 | Wohnhaus Rr.
1883 —
1883 " "
1884 n er
1834 ” "
1884 —
1884
1884
1884
1884
1884 —
1884 | Anbau .
1884 | Wohnhaus „
1884 — —
1884 " "
1884 " "
1884 | Fabrifgebäude .
1884
1834 | Wohnhaus Nr.
1884 — =
1883 5 =
1834 = "
1884 P n
1884 " "
38 D
10.
20
Tlügelgebäude Nr. 19 A.
2
18
Eigentbümer.
Conrad Bechtel und Frau
Dean Mille und Frau
Heinrich Hederoth u. Frau
Georg Thon.
Julius Eubel .
Dr. L. Schotten
Carl Friedrich Has .
Rudolph Gümpell u. Frau
Peter A. C. Schnellu. Frau
Alphons Börſch
die Stadt Eafiel .
Heintih Stod und Frau
Julius Kehm und Frau .
Carl Friedrih Nana.
Wilhelm Himmelmann
Gebrüder Schüßler
C. Keerl und D. Schmidt
der Fiskus...
Fräulein Gertrude Röſe.
Alphons Börſch
Marie Cahn
Auguſt NRebentiich .
Israel Mond .
Johannes Müller .
Summa Stadtkreis Caſſel
Verwilligte
Summe
Marl. IM
|
|
60 —
48 80
34 50
34 50
115 03
42 20
90 —
39 | —
48 —
74 50
78 175
21 | —
1512
Anmerlung Da mo mehrere Gebäude zu gleicher Zeit beichädigt find, iſt mit einem * dasjenige bezeichnet, in welchem der Brand aus
gebrochen ift.
2
19 20
Landhreis Cafel.
amen der Stabdt- ode ä Vermilligte
M — RE 1 Zeit des Brandes. —— — Eigenthümer. Summe
Mark, Bi.
1. | Oberkaufungen 10.u.11.0ct.1883 | Veühlengebäude Nr. 191* | Hermann Euler |
Waſſerrad
Serinne . N
Müblengerätbichaften .
Schneidemühle Litt. D |
Wohnhaus 424 — 50937 | —
2. | Obervellmar.. „19. Dec. 1883Wohnhaus Nr. 101, . | Ehrijtian — und
Frau 250 | —
3. | Bettenhaufen 21. Dec. 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 3 Ferdinand Breitbarth 217 73
4. | Oberfaufungen 20. Aug. 1883 | Schener zc. Nr. 122 B* . | Adolph Hubenthal . |
Wagenremiſe „ € |
Wohnhaus „i ————— 9010 78
5.1 Wahlershauſen 8. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 56 «| Robert Komede u. Frau 142 | 48
6. | Simmershaufen 21. Dec. 1883 | Wohnhaus zc. Nr. 51 Die Ehefrau des —
Anbau ꝛc. Litt. A* Seeger II. .
Schweineftälle Litt. B * 2385 | —
Wohnhaus Nr. 51'/s Georg Langmann u. Frau 70 —
44 Georg Jütte 12 —
Spaliere . Zuftus Schweinsberg . n|—
7. | Waldau . 23. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 28 Andreas Malmus .
Stallgebäude Litt. A.
Holzbebälter „ B. |
Statetenwand . — 17343 80
Wohnhaus Nr. 29 Johannes Neumann . |
Stallgebäude Litt. A*
Scheuer BR 19
Stofetemvand 22202. 6097 50
8. | Walbau . Gebäude Nr. 3U u. Litt. A | Wilhelm Beder’s Ehefrau BU | 60
Stafetenwand Carl Zufchlag . 42 —
Löſchungskoſten. Gemeinde Waldau | —
Zu übertragen 86653 | 89
21
22
DE ————————— nn ———— —
24.
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Rotbenditmold
Niedervellmar .
Niedervellmar .
Oberfaufungen. .
(Stiftögemeinde)
Wattenbach
Bettenhauſen
Obervellmar
Wahlershaufen
Rothenditmold
Niederfaufungen .
Frommersbaufen .
Sandershauſen.
Oberlaufungen .
Heiligenrobe
Wahlers hauſen
Oberkaufungen.
Wattenbach.
21.
Jan.
Zeit des Brandes.
1884
1884
1884
1884
1884
1884
1884
. 1884
1884
1884
1884
1884
1884
1884
1884
. 1884
Gebäude
mit Wr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 53%, .
Gartenjpalier
Wohnhaus Nr.
. „ 27
. a).
Scheuer Litt. A
Wohnhaus Nr. 22
" „ 26'%.
Billa Nr. 132°/, .
Wohnhaus Nr. 53°/s .
Scheuer Nr. 12 A.
.„ı12ı.
Wohnhaus Nr. 42'/,*
r RE : Ge
”" " 84
— wur
Stallgebäude Litt. A.
Schmweineitall „ B.
Wohnhaus Nr. 1.
Scheuer Nr. 174 A*.
Schweineftälle Nr. 174 B
Wohnhaus Nr. 174 .
Brunnen .
Eigenthümer.
Uebertrag
Wittwe Burhenne zu Caſſel
Bierbrauer Loih . f
Schneider Korngiebel .
Andreas Perſch
Andreas Sinning u. Frau
Auguft Rode
Georg Lopgeielle u. Frau
Conrad Damm und Frau
Heinrich Rudolpf u. Frau
Heinrich Schmidtmann .
Gebr. Sumpf zu Caſſel
Earl Fr. Hildebrand und
Gau . 2» 220%
Ehriftian Range u. Frau
W. J W. Albrecht's Wine.
und Kinder
Conrad Bourdon .
Jobs. Hildebrand u. Frau
Simon Semmelroth .
Otto Kühnemann .
Heine. Friedrich Batz u.
FE: 2 a
Iuitns Berthel :
Summa Landkreis Caſſel
Verwilligte
Summe
et TE
86653 | 89
733 | 92
is —
3'50
302 | 07
133 | 95
273 | 60
220 | 39
161 | 0
118 | 25
5 —
115 20
88 71
| —
3066 | 27
6|—
68 | 70
6173 | 40
82 | 50
1716 | —
20 —
100262 | 35
23 24
Kreis Eſchwege
Namen der Stadt- oder _ . Gebäude . Berwilligte
* Dorfgemeinde. —————— mit Nr. und Littr. Gigdutbämer. Summe
Mart. Bi,
1. | Netra r 25. Febr. 1884 | Gebäude Nr. 97 A die Gemeinde f 10 | —
— WWichmannshauſen. 23. Sept. 1882 ie „ TACE. | Conrad Meeifter u. Frau 224 | 75
2. | Germerode . 20, San. 1884 | SchuppengebäudeNr.102B | Heinrich Marth und Frau
ET: 2) Sen D— 3282 | 50
3. | Grandenborn 7. San. 1884 | Scheuer Nr. 41 B I Wilhelm Führer . 892 | 50
4. | Röhrda . 27. März 1884 | Wohnhaus Nr. 25* . Garl Claus und Frau .
Stallgebäude Litt. A.
Scheuer. . „ B.
Antu . . „ D.. 4680 | 92
5. | Röhrda . 18. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 23C* . „I Heintih Achler u. Frau
Thorfahtt „ D 01697 | 50
6. Unhauſen 14. Juli 1884 | Wohnhaus Wr. 5.. ‚1 Wilhelm ITeöll. . |
Stallgebäude Litt. A.
Scheuer . . „ B*
Scheuer c. . „ C.
Stafetenzaun 2 5353 | 35
Scheuer x. Nr. 4B. . Johannes Hederoth .
Schweinettall „ C. — — | —
7. | Hoheneiche . 20. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 40 Heinrih Stranz u. Frau 319 | 76
81 Wamfried . 2. April 1884 | Anbau Nr. 187 D Carl 3. Rerrodt's Erben 35 | 50
9.1 Renda 15. April 1884 I Wohnhaus Nr. 11 Georg Stüber’3 Wittwe 35 | —
Summa Kreis Eſchwege. 18481 | 68
Kreis Frankenberg.
— | Haubern . 6. Juni 1883 | Scheuer Nr. TA. Adam Seibel und Frau. 300 | —
1. | Roienthal 1. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 4. Heinrich Minfe und Frau 19 | 90
2. | Dainrode 17, Febr. 1881 5 —“ Meier Katzenſtein.
Scheuer Litt. A — 13905 —
Zu übertragen 5314 90
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
3. | Röddenau 14. Juli 1884
4. | Franfenau . 14, Juli 1884
5.4 Mohnbaujen 16. Juni 1884
6. | Sompflar 28, Juni 1884
7. | Dörnholzbaufen . . | 3 ug. 1884
8. | Birtenbringhaufen. . | 9. Aug. 1884
1. | Stirchberg 24. März 1884
2. | Wabern . 11. Aug. 1884
3. | Grifte 2, Sept. 1884
Gebäude
mit Nr. und Littr,
Scheuer Nr. 69 A
Kirchengebäude Nr. 165 .
2.
Wohnhaus
Scheuer Nr. 9A.
Wohnhaus ꝛc. Nr. 26* ,
J 10
Scheuer Nr. 24
Stallgebäude Nr. 3B
Backhaus Nr. 3IA .
Kreis Fritzlar.
Wohnhaus Nr. 221/,*
Stafete ꝛc
Scheuer Nr. 23 A
Stallgebäude Nr.23 B.
Kellerüberbau Nr. 23 C
Wohnhaus Nr. 23
Scheuer ꝛc. Nr. 94 A*.
Stallung B
Scheuer Nr. 96 A
Schuppen „ B
Wohnhaus Nr. 96
95
- „®
Stallgebäude Nr. 93
Gartenbejhädigung
Wohnhaus Nr. 35*
Scheuer Litt. A
Kubitall „ B
r ”
A.
Bu übertragen | 18918
26
Bermilligte
Eigenthümer. Summe
Hartl TB
Mebertrag 5314 99
Heinrich Knatz u. Mutter 79 80
die Stadtgemeinde 0 —
Joh. Joſt Wanzel u. Frau 188 | —
ob. Peter Grebing u. Frau 351 —
Daniel Mein und Frau | 7193 | 50
Johann Peter Dalwig . 39 —
Johann Adam Hefie . 1 —
Heinrich Ochſe und Frau 74 —
Georg Kahl und lau . 27 | 20
Summa Kreis Frankenberg | 13056 | 40
|
Heinrich Rothe und Frau
—— 114 —
.Johannes Schade .
— 5150 | 60
Heinrich Wigel u. Frau
— — 5579 80
. | Earl Jacob Tielepape
7648 | 70
. | Major v. Diemar's Wine. 451 | 80
Georg Ri... .» |
173 | 70
. | Conrad Werner |
__
| 60
27 28
= Namen der Stadt- oder Beit bes Brandes Gebäude PR F —
* Dorfgemeinde. —— mit Nr. und Littr. a A N
Marl. | Br.
Uebertrag 18918 | 60
Badhaus Litt. C .
Doljremiie „ D. |
Gartenland .
Stafetenzaun . — 5986 | 32
i F . | Heinrich Froit . 3 | —
4. | Grifte Wohnhaus Nr. 58 Tobias Ulmbach 1619 | 04
Summa Kreis Fritlar . | 26526 | 96
Areis Fulda.
1. | Eller 11. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 49 Leonhard Trapp 5 1221| —
2. | Müs 1. Dee. 1883 B EIER: | „00 Anton Keller und Frau.
Nebenbau ꝛc. Litt. A.
Widerleger .' B;
Holjremije ..-BD, _ 2282 | 25
Wohnhaus ꝛc. Nr. 38 . | Anton Hajenau .
Nebenhaus Nr. 38 Litt. B
Holzremiſe J —F — 1194 | 50
3. | Fulda 5, Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 452 . . | Mich. Iofeph Haudu. Frau 94 —
4. | Stleinfüder . 25. Aug. 1883 | Biegelei Nr. 8A. Anjelm Reuß 47165
5. | Müs 22. Yan. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 64* , | Ludwig Schäfer
Schmweineftälle Nr.64 Litt.A
Gartenitafet . 2811 | 35
6. | Stiliansberg 19. Jan. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 12 Lorenz Dad. 5 888 | 70
7. | Bilgerzell 16, Febr. 1884 ı Anbau Nr. 24 A. Sebaftian Hagemann - 1377| —
8. | Opperz . 23. Juni 1883 | Wohnbau: Nr, 24 Anichel Adler II 15 | —
9, | Niefig 12. März 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 19'/, | Ludgerus Sauer 246 | 45
10. | Fulda 26. Febr. 1884 | Brauerei Nr. 654°, A . | Franz Wilhelm Giejel 5086 | 25
11. | Fulda . . 26. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 371 . Joſeph Sichel . 40 | 35
12. | Salzidlirf . 9. Dct. 1883 B „me. Bonifazius Würz .
Scheuer ꝛc. Litt. B
Schweineftall „ A 2939 | 25
Wohnhaus Nr. 39, Fridolin Reuß . 302 | 50
Zu übertragen 16206 | 25
29 30
Namen der Stadt: oder| _ . Gebäude Verwilligte
* Dorfgemeinde. ne mit Nr. und Littr. SABERTHEmMER: Summe
Marl. | Bf.
Uebertrag . | 16206 | 25
13. | Schweben . . . .1 23. Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 3 . . | Wilhelm Gärtner . . . 35, —
14. | Großenlüder . . „| 8. April 1884 | Scheuer ze. Litt. A* . . | Clemens Weismüller . . |
. Nebenbauun „ B.. |
Schweineſtälle Litt. .|_ u 6562 | 45
15. | Dirloa . . -» .» .| 3. Duni 1884 | Stallbau ꝛc. Nr. 2B . Adolf Barthels. . . . 171 —
16. | Fulda.. .» . 118. März 1884 | Wohnhaus Nr. 742 . .Frauz Anton Neuß . . 96 | 30
Scheuer x. „ 742, .] Joh. Gg. SchultheisWitwe 3.60
Wohnhaus „ 743. . | Georg Flri . -». . 288 | 25
’ „ 74 Fr. Carl Thom. Schultheis 407 | 33
“0 75. Hofe Ihn »...| 12110
a 774. Joſeph Welle . . . . 166 | 38
2 1908, Gejchwilter Heil . . . 33 —
i „ 776 . . 130. Joſeph Keil . |
Hinterbau Lit. A. . .
Mbtiitt „Bo... |
Gartenzaun . © > 2 3531 | 61
Scheuer ꝛc. Nr. 777. . | Theod. Fröhlich's Ehefrau
x 778*.
Jauchepumpe a
Gartenzaım . . .». . 4208 43
Scheuer ze. Nr. 779. . I Fr. Carl Thom. Schultheis 52 85
Wohnhaus Nr. 780 . „ | Damian Rübjam . . . |
Anbau Lit. A. .
Hinterban Litt. B.
EEE
Stalbu „D... — 14131 50
Wohnhaus Ar. 781 . . | Theodor Frohlich |
Hinterban Yıtt. A .
Wohnhaus Nr. 782 .
Gartenzaın . . 2... — 3217 63
— [Fubda ... 0. 0.f,19 März 1884 | Wohnhaus Nr. 733. .Liſette Schuliheis . . .
Gartenftalt . . 2. 58 |: 20
Zu übertragen . | 54236 18
31 32
Namen der Stadt ⸗ oder a Gebäude —— Verwilligte
Dorfgemeinde. — mit Nr. und Littr. Ne Same
Marf. Bi.
Uebertrag 54236 | 18
17. | Dipperz . 16. März 1884 | Wohnhaus Nr. 38 Ehrijt. Laurentius es
18. | Bromberg bei et tomm .
ode. »- . 17. März 188 z a Ferdinand Gerf
Nebenbau Litt. A -
Gartenſtaket ——
19. | Nieberfalbah . 15. April 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 19 Franz Möller .
" n„ 20 Ludwig Dejoi .
Nebenhaus ze. Litt. A F RR
Wohnhaus ꝛc. Nr. 21 Kilian Müller i
20. | Wolferts 2. Juli 1884 | Scheuer Nr. 61, A Wendelin Nüchter . |
21. | Opperts . 10, Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 6 . . Auguſtin Heil . |
22, | Horas 26 .u.27. Mai 1884 Wohnhaus zc. Nr. 70* . | Anguft Koch.
Werkitätte ze. Pitt. A
Sartenitafet . —
Wohnhaus Nr. 69* . Nicolaus Gehring .
Gartenſtaket
Gemüſegarten Valtin Koch.
23. | Neuenberg . 14. Zuli 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Magnus Schmidt .
4. | Fulda 30. Zuli 1884 | Anbau Pr. 426 A Kathinka Siebert .
Wohnhaus Nr. 427* . —
25.Fulda 14. Juli 1854 | Orangeriegebäude . Landgraf Friedrich von
Heſſen, Königl. Hoheit
26. Uffhauſen 13. u. 14. Juli 1884| Wohnhaus Nr. 28 Sojoh 3 Johann Dümmer-
ing j i
27.1 Marbadı. 20. Aug. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 51 Joſeph Bernhard
28. Horas 14. Aug. 1884 — „ 210% J.G.Kramm u. Adam Elm
29. | Fulda 11. Aug. 1884 | Färbereigebäude Nr. 1074 | 8. E. U. Müller —
B und C A. Müller
Danvifächerigehünbe
Litt. D : ;
Keſſelhaus Litt.
Fabrikjaal Litt. G —
30. dajelbit . 14. Aug. 1884 | Mittelbau Ar. 1E.
; rn
rub
Zu übertragen
33 34
Namen der Stabt ober Gebäude Berwilligte
Dorfgemeinde. mit Nr. und Littr. SLRERENAMEN Summe
Dart. I MH.
Uebertrag 67589 | 70
31. | Uffhaujen 17. Sept. 1884 | Nebenbau ꝛc. Nr. 30 B. | Bonifacius Beder . 966 | 52
32. | Edelzell . 22. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 1. Sirus Alt 896 | —
33. | Künzell . 25. Oct. 1884 ö „12 Franz Diegelmann
Anbau Litt. A*
Knüppelzaun s 903 | 50
— I Fulda 11. Aug. 1884 | Baun ꝛc. . | Simon Heßdörffer . . 20 | —
Stnüppelzaun Joh. Friedr. Hornung 9 | 20
34. | Niederfalbah . 23. März 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Ioh. Georg Günther . er
“ „ 20 Ludwig Defjoi .
Dede . ; a oe 21 —
Wohnhaus Nr. 30 Paul Had .
Hede . —— 1793 | 75
Wohnhaus Nr. 31* . Ottomar Kremer .
Schweineſtall Litt. B.
Gartenſtaket . 2405 | —
Wohnhaus Nr. 29 - | Bincenz Müllers Ehefrau 12 | 50
35. | Kerzell 26. Nov. 1884 | Bräuhaus Nr. IE. David Diegelmann 191°) —
Summa $reis Fulda 74811 | 17
Kreis Gelnhanfen,
1. | Unterreihenbadh 25. Det. 1883 | Wohnhaus ze. Nr. 74 Baltbajar Wahn und Frau 30
2. | Kempfenbrunn .
3. | Somborn
27. März 1884 | Wohnhaus Nr. 58'/, .
5. Juli
1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 208 .
Biegeltrodenbau Litt. A .
Caspar Heinbah .
Heinrich Schilling .
Zu übertragen
36
3u.
Namen der Stabt- oder
Dorfgemeinbe.
Lohrhaupten
Wettges.
Wäctersbah .
Neuſes
Geräfeld .
Neuswarts .
Hilders .
Simmershaufen
Gebäude
mit Wr. und Littr,
Beit ded Brandes. Eigenthbümer-
Uebertrag
Joh. Peter Lindenberg .
Heinrih Schneider
Carl Fran .
Johannes Benzing VII.
Scheuer Litt. A bei 27.
Wohnhaus Nr. 19
" ” 79
Scheuer Nr. 91 A
Summa Kreis Gelnhaufen
Kreis Gersfeld,
7.u.8. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 139 .
2. Juni 1883 | Grund und Sodelmauer
4. an. 1884 | Wohnhaus Nr. 87
Scheuer 0. „ Litt.A
Nicolaus Richter .
Michael Marth
Joſeph Heumüller .
Kattenzaun . ann
Wohnhaus Nr. 86 Johann Herget.
Scheuer Litt. A
Schweineſtall 28
Yattenzaun . 2
Scheuer Litt. A bei Nr.88
Zattenzaun .
Alerander Kirchner
Carl Hohmann I.
Valentin Klüber
Franz Herget
Scheuer ꝛc. Nr. BA. —
29. Febr. und 3. | Wohnhaus „ 54 Kilian Dad.
Marz 1884 Scheuer Litt. A* .
Lattenzaun .
Rnüppelzaun R
Wohnhaus Nr. 53, .
Scheuer Litt. A
Wagenhalle Litt. C
Abtritt
Knüppelzaun
Adam Bey —
Verwilligte
Summe
Zu übertragen
25
28
62
37 38
Namen der Stadt oder || . Gebäude j Vermilligte
Dorfsrmeeine, IS A]. it Mir. ab Like BIBERINEMER, Summe
Mart, Bf.
Uebertrag 7637 | 62
Zattenzaun . Wilhelm Gilbert 14 —
Knüppelzaun Johann Schmidt . 6 | 60
Wohnhaus . Otto Müller 181 —
Schweineſtall Iſidor Schafſteck 41 —
5.Maiersbach 12. Febr. 18831Scheuer Nr. 41 B* . Johann Gutmann . 1788 | —
Wohnhaus Nr. 40 Nicolaus Jahn . 5 !80
6. | Habel 23. Febr. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 9* Johannes Dänner .
Anbau Litt. A.
Lattenzaun . eu 801 | 20
Wohnhaus Nr. 15 . } Georg Klüber .
Scheuer „ Kt. A__ 1413 | —
Wohnhaus Nr. 16 Johann Adam Dietrih .
Scheuer ꝛc. Litt. A .
Schmweineftall „ C .
Holzitall 2: I;
Knüppelzaun i Be ce ee, 1838 | 50
Dachdeckung Haus Nr. 14 Johann Förget . 12 | —
Wohnhaus Nr. 178 . Joh. Joſeph Faulftich . 8 | —
7. | Hilders . 4. Zuli 1884 | Schener Nr. 8 A. Peter Sörges . 2979 | —
8. Mur. . . 4 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 74 Adolph Romais
9. | Rodenbad . 29. Mai 1884 | Scheuer Litt. A* .
Laubſchuppen Xitt. B.
Schweinetall „ C.
Lattenzaun . : 2704 | 44
10. | Tann : 10. Mai 1884 | Scheuer Nr. 211 or. J. —* ——— Juns I
und Cons. 2095
F 1020. Gebr. Koch, Georg Hof.
mann und —
Fleichmann 2094 | 60
— 1, Carl Bohl's Ehefrau und
I. Sorge . . 29 | 60
Gartenlaube . Friedrich Weijenborn . 25 —
11. | Stleinjafien . 3, April 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 391, Joſeph Steinberger u. Frau 694 | 23
Zu übertragen 24144 | 59
Namen der Stadt- oder
it des Brandes.
Dorfgemeinde. Zeit des Brande
12, | Wenderähaufen 21. Det. 1884
13. | Lahırbad) 17. Sept. 1884
14. | Tann. 27. Febr. 1884
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 27% .
Scheuer Litt. A
Lattenzaun .
Bienenhaus .
Wohnhaus Nr. 26
Scheuer Litt. C
Kuüppelzaun
Wohnhaus Nr. 54
Scheuer Litt. A* .
Stall BB ;
Holzlager Litt. C .
Knüppelzaun
Wohnhaus Nr. 52
Scheuer Litt. A
Holzlager, B
Schweineſtall Litt. C.
Lattenzaun .
Wohnhaus Nr. 51
Holzlager Litt. A .
Wohnhaus Nr. 50
Lattenzaun .
Knüppelzaun
Wohnhaus Nr. 42
Scheuer Litt. A
Eigentbümer.
Uebertrag
Adam Bohn
‚| Fridolin Ewald
| Hyronimus Rehm
.JJoſeph Müller u. Frau
i Georg Schlereth's Wwe.
Hyronimus Niedling ..
Delonomiegebbe. Nr.263C*] Freiherr von ber Tann .
Schafitall ze. Pitt. D.
Wohnhaus Nr. 44
Stallung Lit. A .
Holzremiſe, B.
— — —
Carl Bräutigam u. Georg
Mattb. » . 2...
40
Verwilligte
Summe
ar. TE
24144 | 59
2789 | 95
28 | 40
4257 9
|
2534 | —
|
2549 | 76
58 | 80
11 | 40
9416 | —
630 —
Zu übertragen
41
42
Dorfgemeinde.
1. | Erbitabt
Hanau
(Bogenftrafe)
3. | Niederborfelden
4. | Bodenheim
(Ginnb, "Bandftraße)
5. | Bodenheim .
(Marktplatz)
6. | Biſchofsheim
7.| Rüdingen
81 Seckbach
Ramen der Stadt- oder
19,
16,
18.
28.
17,
12.
31.
Sept.
Derbr.
. Febr.
Jan.
Febr.
Zuli
Juli
Juli
Zeit des Brandes.
1883
1883
1884
1884
1884
1884
1884
1884
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 46
Stall Lit. A .
Stallung Litt.B .
Üenjterjcheiben .
Kreis Hanan.
Wohnhaus Nr. 85
Anbau Nr. 4B
Scener ꝛc. Nr. BLA* .
Stall . . .» B
Scheuer Nr. 52 A
Fabrikgebäude Nr. 1*
Kefjelhaus Nr. 1 Litt. A
Lattenzaun .
Hof ꝛc. Einfriebiaung
Wohnhaus Nr. 7.
Kirche Nr. 84, .
Wohnhaus Nr. 68 A
Majchinenhaus „
Gartenbeete x...
Sartenzaun .
Zattenzaun . i
Wohnhaus ꝛc Nr. 2.
Philipp Fürft .
| Philipp Koch II
Schweineftall Nr. 52B.|L
Be.
Eigentbümer.
Uebertrag
Philipp Orf
Summa Kreid Gerafeld .
Joh Heinv. Schäfer u. Frau
Carl Wild zu Keſſelſtadt
Earl Jacob Raufcer .
Ferb, Heuer zu Frankfurt
Guſtav Mühl .
Johannes Roth
die Hirchengefeinde .
Peter u. Wilh. Biffert -
Wilhelm Hübener I .
Ludwig Edert .
Jeremias Gerhardt
Selmar Kühn .
Zu übertragen
Summe
39
335
1996
30857 | 80
Bermilligte
44
10.
12,
13.
14.
17,
n B..
Remiſe Er 0 SM
Wohnbau „ D.
Yattenzaun .
Namen der Stadt: oder | _ . Gebäude Berwilligte
} — Zeit des Brandes. a a TE Eigentbümer. Summe
Mart.
Uebertrag
Edenheim 3. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 112*. ob. Casp. Schwab zu
Frankfurt —
„19. Jacob Wilhelm Webert .
Kirche Nr. 95. die Gemeinde ’
Großauheim 22. Sept. 1884 | Halbes Wohnhaus Nr.138* Martin Fey's Ehefrau .
J „ 139 | Johannes Neeb Wittwe .
Seckbach 12. Aug. 1884 Wohnhaus 0. Nr. 55 Gerhard Grmmer .
Oberiffigheım . 28. Sept. 1884 | Scheuer zc. Nr. 48 A* . I Jobs. Uhrig's Ehefrau .
Stall Litt. B
Schmeineftälle Litt. D nn
Schweineftall Nr. 47 D. | Heinrich Georg Sind .
Lattenzaun . 3
Bhilippsruh 19. März 1834 | Hauptieitenflügel Nr. 1c Yandgraf v. Heffen, Hob.
Rodenheim - - 31. Det. 1884 | Wohnhaus Nr. 52. Carl Deval .
Franff. Straße)
Dftbeim . 27. März 1883 | Scheuer Nr. 123 A . Carl Schuffert .
MWachenbuchen . 13. Ian. 1883 | Wohnhaus Nr. 62 Garl Lotti i
Dftheim 7”, 7. 2, Er März | Nebengebäube Peter Brodt und Frau.
Hanau . 16. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 13* . Ernit Kunzemann u. Frau
(Mtgaffe) Hinterhaus A .
a ————
Wohnhaus Nr. 11 Johann Auguſt Wörner i
= „ 15 . . | Ebrift. Glöckler's Ehefrau
Bodenheim . . .1 28. April 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 24* Joh. Nicolaus Eichmann
(Ginnheimerftraße) Stallung Litt. A .
Zu übertragen
*
—*
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Heimboldshaujen .
Willingdhain .
Philippsthal
Frielingen .
Gethiemane
Biedebach
Friedewald .
Philippsthal
Zeit des Brandes.
29.
Dee.
Sept.
Aug.
Jan.
Dct.
Mai
Juli
. Aug.
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 26
Anbau Litt. A.
Lattenzaun . ,
Seitenbau Nr. 2 A.
Kreis Hersfeld.
1883 | Wohnhaus Nr. 50% .
1883
1883
1884
1883
1884
1884
1884
ö „ BON.
Viehftall Litt. A
Stallbau „ B h
Wohnhaus Nr A8* .
Schuppen Nr. 48 Litt. A
Battenzaun . .
Stallgebäude Nr. 6A .
Wohnhaus Nr. 6.
Scheuer Nr. 41 D* .
Schweineftall Nr. 41 E.
Wohnhaus Nr. 17%,
Wohnhaus ꝛc. Nr. 101%
Wohnhaus Nr. 1*
Stallgebäude Litt. A.
Wohnhaus Nr. 2.
Hintergebäude Litt. A
Wohnhaus Nr. 3.
Scheuer Litt. A
Stallgebäude Litt. B.
Backhaus „D.
Eigenthümer.
Uebertrag
die Erben des Peter Harth
Jacob Görbert .
Summa frei Hanau
Conrad Radid .
Heinrih Roth und Frau
- | Eonrad Vaupel
. | Johannes Schmibt 2 R
die Gemeinde
Lorenz Müller und Frau
Ludwig Daafe .
Georg Conrad Scheuch
Anton Reinmüller.
Philipp Schäfer u. Frau
. | Ludwig Büfterfeld u. rau
Heinrich Beder’s Ehefrau
Bu übertragen
46
Bermilligte
Summe
Dart. I Bi
57319 | 53
3276 25
715
60603 | 28
424 | 30
760 | 20
1738| —
15| —
39 | 33
292 | 50
7362 | 70
149 21
28 | 50
1041 | —
1495 | 50
24
47 48
. * Verwilligte
pn egates Bene] eier Eise ntha mer. Summe
Hart. V
Uebertrag 14504 | 24
Wohnhaus Nr. 4 Philipp Scott.
Stafet i —— — 24 —
9.1 Hersfeld. 17. Sept. 1884 | Fabrikgebäude Nr. 5 Eduard Braun.
Petersthor) Maſchinenhaus Litt. A*.
Trockenhaus u 00000 DO | —
10. | Hersfeld 9. Aug. 1884 | Stallung Nr. 436", A Jean Sauer und Frau ; 157 | 80
Fenſterſcheiben . . | Wilhelm Maus 17 | 40
11, | Meiſebach 3. Det. 1884 | Borrathähaus Nr. 1A . | franz Noll . 168 | 78
12, | Heringen 1. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 46* . Georg Braun .
Anbau Litt. A.
Gartenjtafet . — 422 39
Wohnhaus Nr. 461.. .Johs. Hartmann Frank.
Gartenſtaket. Be — 42 —
13. | Kirchheim 23. Nov. 1884 | Nebengebäude Nr. 69 A. | die Erben der Ehefrau des
Adam Henning . ; 45 | —
14. | Zengers . 7. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 40* . Georgisr. Deijenrothu Frau
Stall Litt.A .
Viehitall Litt. B ne 1589 | —
15, | Heringen 24. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 119 . . | Georg Heller und Frau . 30 —
16, | Herafeld . 21. Nov. 1884 > „632. Heinr. Herm. — u.
Frau . . 33 76
Summa Kreis Hersfeld. | 22095 F 37
Kreis Hofgeismar,
1. | Trendelburg 12. Det. 1883 | Scheuer Nr. 61'/, E* Albert Knochenhauer .
Gebäude . D
2, | Bederhagen 13, Febr. 1884 | Halbes Wohnhaus Nr. 79%, Georg Albrecht.
3. | Helmarshaufen 19, Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 62 Sohannes Schulze.
4, | Stammen 13. Mai 1884 Mr „Bi. Martin Juſtus Tauber .
Zu übertragen
5.
b.
10.
11.
Namen ber Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Hombrefien
Helmarshaufen
Galden
Hofgeiöntar
Garläbafen .
Hümme .
Immenbaujen .
Beit des Brandes.
16. März 1884
19. Oct. 1883
7. Mai 1884
26. Juli 1884
23. März 1884
3. Juli 1884
7. April 1884
‘
Gebäude
mit Nr. und Littr,
Wohnhaus Nr. 67',,*
Stallgebäude Litt. A.
Halbes Wohnhaus Nr. 67
Stallgebäude Litt. A.
Wohnhaus Nr. 68
Stallgebäude Litt. A .
Stallung B.
Wohnhaus Nr. 66',,.
Stafetenzann ꝛc.
Wohnhaus Nr. 69
— „33.
Nebengebäude Litt. A
Angebäude „ B
Stallung „cc
Wohnhaus Nr. 35
Anbau Pitt. A.
— er ee ze
Stallgebäude Litt. C.
Wohnhaus Nr. 37
30
2 — —
Stallgebde.Litt.A b.Nr.127
Kirche Nr. 46 .
Fenſterſcheiben .
Wohnhaus Nr. 40
Anbau Nr. 23B .
Wohnhaus Nr. 29
Wohnhaus ꝛc. Nr. 129*
Angebäude Litt. A
Wohnhaus Nr. 124 .
Stafeten .
” „
Eigenthbümer.
Uebertrag
Wilhelm Sceffer .
Samuel Boppe’s Ehefrau
Johannes Glänzer
Georg Neth
Johannes Hampe .
Johannes Schäfer
Heinrich May .
Philipp und Carl Kühne: |
mann -
. Ehriftian Kothe *
Eduard Deiiel .
Heinrich Straßmann , .
Julius Schindemolf
die Gemeinde
Wittwe Kanngießer
Joh. Chriſtoph Kohlſtädt
Simon Königsthal
Conrad Ludwig Laubert
Hans Georg Waldeck.
. } Heinrich Röſſel und Frau
Zu übertragen
50
Bermilligte
Summe
4428
2590
6660
24305 |
5 |
5l
12,
13.
14.
15,
16.
17,
18.
19.
Beit des Brandes,
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Awergen . 31.
Gottöbüren 17,
Helmarshaufen 20.
Gottsbüren 19.
Gieſelwerder 13,
Grebenftein » . .} 3.
Weltuffeln . 26.
Bederhagen 21.
Deldesheim . 13,
Galden . » .»..1 7
Dberappenfeld .
25.
. 1884
1884
1884
i 1884
. 1884
. 1884
. 1884
1884
1884
ı 1884
u. 26. Nov,
1883
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 130 .
Schweinftallgebäude B
Wohnhaus Nr. 67
Werkftätte Nr. 116 D
Wohnhaus Nr. 116 .
2.
0.
Mühlengeräthe .
Wohnhaus Nr. 229* .
Hinterhaus Litt. A
Wohnhaus Nr. 228 .
oe.
Stallung Litt. A .
Wohnhaus Nr. 89
Badhaus Nr. 114 A.
" „ 66 B*
" „ 67B.
Orgel der Kirde .
Kreis Homberg.
Wohnhaus ꝛc. Nr. 2* .
Scheuer ꝛc. Litt. A
Wagnerwertitatt Litt.B .
Unterfahrt ze. Litt. C
Wohnhaus Nr. 45
Gartenbeichädigung
Wohnhaus Nr. 8
u
52
Verwilligte
Eigenthümer. Summe
art. 77
|
Uebertrag 24305 | 17
1
Johann und — EM:
mann .. : 192 50
Werner Lippert i 80 —
Friedr. Wilh. Euler . 170 —
Bürgermeiſter Hille . 118| —
Heinrih Beckmann ß 240 | —
Juſtus 3. C. Ilfe u. Frau
—— 4230 —
Andreas Wilh. aacer
Kinde a 480 | —
Heinrich Carl Henberg . 140 | —
Wittwe BBeißgecber geb. |
Raßmann 3223 | —
doh. Georg Groß 37 —
Jakob Deibel und Frau 235 —
Gg. Conſtantin Schrader 180 —
Gg. Fr. Wilh. Schrader 8 —
die Gemeinde 402 | 50
SummaKreisHofgeismar | 33971 17
Joh. Friedr. —
und Kinder . . |
nn FE BT >
. | Conrad Sielih u. Frau |
20 —
Heinrich Mand und Frau 16 | 50
Heinrich Hein und Frau |
Zu übertragen 5
53 54
Namen der Stadt: oder] _. Gebäude N Verwilligte
beuag· it Mr. und Like. BIIERISAMEN Summe
Mart.
|
Uebertrag . 9271 | 50
2. | Reuenhain . 14. Mai 1884 | Scheuer Nr. 13 A Conrad Danube . . . 72 | 36
3. | Mühlbach 2. Juli 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 13* . | Gerhard Heß
Schweineftall Litt. A DS 2656 | —
Wohnhaus Nr. 14 I Ruftus Siehl . . . . 5 50
4. | Holzhaufen . 13.u.14.Fuli1884 | Wohnhaus ze. Nr. 7'/, . | Joſeph Löwenftein . . 4 —
5. | Falkenberg . 30. Juli 1884 | Stallung Nr. 59 B Joſeph Burbaum . . . 438 | —
6. | Zeuderode 11. Aug. 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 20 Hein. Kaiſer's Wwe. und |
Sinber. : . : .. BI —
7. | Gombeth 11. Uug. 1884 | Scheuer Litt,B bei Nr. 15 | Heinrich Stiefel . . . 7 0 ge
8. | Bölferahain 3. Sept. 1880 | Wohnhaus Nr. 21 Hein. Kein zu Remsfeld 4443 | 70
Summa Kreis Homberg . | 17040 | 06
Kreis Hünfeld.
1. | Eiterfeld 11. Ian. 1884 | Nebenbau Nr. 37 A. Sacob Helfer
Scheuer x. „ 37B*,
Holzremiie „ 37C.
3 Schweineftall Nr.37D.| __ — 2097 | —
Gartenftafet - . . [Ottmar Rudolph . —
2. | Oberfeld 9. Dec. 1883 | Scheuer ꝛc. Nr. 1A. Caspar Michel | —
3. | Nüft . 10. Dec. 1883 | Scheuer Nr. 17 B. Anton Franfe . 70
4, | Wehrda . 8. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 7. Ruben Plautu. S. Simon |
Anbau Litt. A. ———— 60
5. | Rimmels 25. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 1. . 1 3ojeph Start . | 26
6. | Dammersbad . 14. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 27 Carl Hohmann | —
7.1 Großenbah . 14. Juli 1884 R 60 Ludwig Hentel . \ 50
8. | Nült . 10. Juli 1884 " - Raphael Häuſer --
9. | Sargenzell . 14. Juli 1884 | Kapelle Nr. 21 die Gemeinde |
Glocke. — —
Zu übertragen 06
4*
65 Te
Namen der Stadt- oder Gebäude Berwilligte
it des des. i thü
Dorfgemeinde. BREUER mit Nr. und Littr. Eigentbümer Summe
Marl. | Pi.
Uebertra@ . 8565 | 06
10, | Seßebahb . . . . 19. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 7. .„ „| Conrad Hahn .
Sceuer Litt. A
| Schweineftälle Litt. B
Remiſe Litt. C. _ 3997 60
Wohnhaus Nr. 8. . . I BalentinFojeph Reinhardt
Scheuer Xitt. A
Anbau Litt. B.
Remiſe Lit. C. . . .L nn I 2595 | 81
Wohnhaus ꝛc. Nr. 9* . | Ehriftian Flügel u. Frau
Scheuer Litt. A |
Unbauu „ B... |
Holzremije Litt. C
Schwerneftälle Litt. ,I. 5108 24
Wohnhaus Nr. 10 . .Wittwe Hahn - . . . 43 0
11.1 Hünfeld . ». » » . 12. Aug. 1884 | Scheuer Nr. BD . . JAuguſt Marihall. . . 246 | 9
12. | Schlogau . .» » .7 20. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 47° . . | Heinrich Didert IT . . PT
13. | Michelaromba . . | 16. Sept. 1884 „ 86* . . | Franz Förle.
Scheuer Litt. A
MWohnhausanbau Litt. C |
Remiſe Litt. D |
Schweineftall Lit. E. . — | 3072 90
— | Sepelbah . -» » „| 14. Aug. 1881 | Scheuer ꝛc. Litt. Ab. Nr. 111 Heinrich Rik .
Schweineftall Litt. B. 290 —
Summa Kreis Hünfeld . | 23945 | 30
. Kreis Kirchhain.
1.1 Roßdorf. . - . | 2. Febr. 1884 | Wohnhaus Nr. 66 . . | Anton Luzius .
2. | Schweinsberg . . . | 17. März 1884 ö „ 27. .|Henih Mann
2 „ 2. . | Samuel Kat
Zu übertragen
10.
von
u RE
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Allendorf
Schweindberg .
Momberg
Emdbdof .
Mardof .
Kirchhain
Mardof .
Neujtadt
Hermershaujen
Marburg
Wollmar
Hermershauſen
Michelbach.
Niederwalgern .
Elnhauſen
Marburg
Münchaufen .
13.u.14.3u111884
2, Zuli 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 84 .
22, April 1884 | Wohnhaus Nr. 335 .
14, Juli 1884 " er,
März
Juni
Aug.
. WUng.
Aug.
. Sept.
. April
u. 14.
1884
Mai
Mai
Juli
Juni
Jul
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Beit des Brandes.
1884
1884
Scheuer Nr. 97 A
Pachterhaus.
Scheuer Nr. 129 A.
Siedehaus Litt. B
Wohnhaus Nr. 8*
Wohnhaus Nr. 24
1884 | Wohnhaus Nr. 170 .
1884 " „49,
” "
1884
1884
48.
1884
Juli | Scheuer Nr. 19
Kreis Marburg.
Scheuer Nr. 22 A
Wohnhaus Nr. 221 .
" r 2,
= „ 7.
Sceuer Nr. 26 B*
1884
1884
1884
1884
1884
Stallgebäude Nr. 26 C.,
Schweineftäle „ D.
ni. Erbin
. | Hans Jacob Heufer .
Holzremije
Wohnhaus Nr. 45
Scheuer Litt. A
Schmiede zc, Nr. 10B,
Eigenthbümer.
Uebertrag
Conrad Weigel
Alerander von Schent zu
hweindberg . . .
Hellwig Franz und Frau
„N 30feps Start .
Joh. JoſephWeitzel u. Frau
Anton Gockel und Frau
Ludwig Kamm .
Wittwe Stürmer .
Johannes Deubert
Wilh. Heinrich Ritler
Carl Theodor Rubl .
Summa Kreis Kirchhain
Iohannes Barth
Joh. Heinrich Prediger .
Andreas Engelbach n. Frau
Johannes Fehler u. Frau
FohannesSiegfriedu. Frau
Iohs. Löwer II Wittwe
Chriſtoph Fiſcher u. Frau
Jacob Holzapfel u. Frau
Bu übertragen
Berwilligte
Summe
Dart.
868
1.
17
59 60
indie . Bermilligte
ri nn Beit des Brandes. it Pi = — Eigentbümer. Summe
Marl. TH
Uebertrag 13368 | 21
10. | Hestem . 14. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 4* Rupertus Grau u. Frau 67.8
Scheuer Litt. A bei Nr. 5 | Gotthard Beil und Frau 20 ' —
11. | Roth 2. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 31 Heinrich Rühl und Frau 48 | 5
12, | Wollmar 3. Aug. 1884 > 4 Johannes Seip 78 —
13. | Sarnau . 9. Aug. 1884 — „ 10 Johs. Wiederhold's Wine. 24 | _
14. | Habdamshaufen 2. Sept. 1884 E „ 13 Heinrich Schneider 80 —
15, | Marburg . 31. Det. 18% > „65 Carl Hänfchen . |
(Weibenhäuferftr.) Anbau Litt. A* |
Lagerhaus Litt. B — 2516 | 30
Wohnhaus Nr. 63 Joh. Georg Ludw. Wide
Hinterbau Litt. A. u 189 | 75
Wohnhaus Nr. 67 - | Georg Schmidt’ Wine. . 27 —
16. | Münchhaufen . 30. Sept. 1884 > Be; Nicolaus Belzer
Nebengebäude A
. B . BEE 3225| —
Wohnhaus Nr. 55 Johannes Holzapfel . 62 5
17. | Marburg . 28. Juni 1884 J 29 Pfarrer Ernſt's Ehefrau 33 30
(Bilgeimftein) —
Summa Kreis Marburg | 20349 | 41
Kreis Melfungen.
1. | Spangenberg 4, Sept. 1883 | Wohnhang Nr. 40 Johannes Jakob
Stallgebäaude „ Mitt. Al... 3900 | —
Wohnhaus Nr. 41 Susmann Goldſchmidt
Stallung Litt. A .
Scheuer „ B : et or IR | —
Wohnhaus Nr. 19# } Conrad Stüdrath . |
Anbau Pitt. A. — 3600 —
Wohnhaus Nr. 43 ei Anierim mb i 2700 —
Geſchwiſter — —
Zu übertragen 1470 | —
—ee e ñ ⸗—ñ nñ
61
male |
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Büchenwerra
Weidelbach.
Schwarzenberg
Meljungen .
Röhrenfurth
Spangenberg
Landefeld
Melfungen .
Beit des Brandes.
1. Dee.
10, Dec.
8. Febr.
8. Nov,
13. Jan. 1884
. 117. Ian. 1884
- . j10.u.11.März1884
14. Febr. 1884
1883
1883
1881
1883
Gebäude «
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 45
Anbau Litt. A.
Stallunn„ B. .
Wohnhaus Nr. 46
Werkſtätte Litt. A.
Wohnhaus Nr. 47
Stallung Litt. A .
Wohnhaus Nr. 48
Anbau Litt. A. .
Halbes Wohnhaus Nr. 49
Anbau Litt A .
Scheuer „ B. . .
Wohnhaus Nr. 49,
Stallung Litt. A.
Wohnhaus Nr 39
m > 3
Scheuer Nr. 50',, A.
Anbau Nr. 78 B.
Wohnhaus Nr. 11
" " 5 .
Wohnhaus zc. Nr. 34
Wohnhaus Nr. 390 .
” .„ 23.
Grenzzaun
Wohnhaus Nr. 38
Wohnhaus Nr. 245 u. 246
Scheuer Litt. A bei 245*
" "” A ” 246
Stall „ B. 3
Stallgebäube Litt. B 6.246
Eigentbümer.
Uebertrag
Heinrich Almeroth
Wilhelm Salzmann und
ml . - 2 2...“
. 1 Yohannes Schmidt . .
Conrad Weppner u. Frau
Hein. Zung’s Ehefrau .
Ehriftian Fr. Kraft . .
. 1 Wilhelm Collmann
Heinr. Adam Siebert
Morig Martin Siebert .
Wilhelm Kleinſchmidt
Juſtus Hartung
Ruben Spangenthal .
Johs. Entzeroth's Wwe.
Ferd.Schreiber u. Earl Lotz
Chriſtian Nodel's Kinder
Johannes Mauſehund
Juſtus Gundelach's Wwe.
Heinr. Hilgenberg u. Frau
Zu übertragen
6:
Berwilligte
Summe
Marl. | Bi.
14700 | —
1110 | -
6000 | —
2220| —
1800 | —
2100 | —
750 —
125 | 13
127 | —
33 | 58
15 —
100 | —
20 —
2550 | —
148 | 77
150 | —
Il _
314 | 9
13004 | 79
45275 | 17
65 64
9 Stabt- r Berwilligte
J an Zeit des Brandes. u on Eigenthbümer. Summe
Mar. Br.
Uebertrag 45275 | 17
Stallgebäude Nr. 248 A | Chriftian Schanze 131 —
Wohnhaus Nr. 351 . Heinrich Fiſcher . « 34 —
— „ 253 . .] Georg Zimmermann .
Schweineftall Ar.253Litt.A| _ EEE F 222 —
Wohnhaus Nr. 285 u. 286 David Wilhelm Eu
Stallgebäude „ Litt. A.
Stall ea ch ca — 998 | 45
7. | Melfungen 7. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 137*. Shriftoph Bubenheim . 1433 | —
Scheuer Nr. 127 A . Lorenz Beinhauer u. Frau 112 | 50
Wohnhaus Nr. 136 . Wilhelm Hachemeiſter III 2 | —
Scheuer Nr. 138 . Bartb.Eafielmann u. Frau 25 —
8. | Meljungen . 13. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 30%, . Wilh. Bär und Frau
Scheuer Litt. A PIERRE 149 | —
9. | Landefeld 15. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 34 Chriſtian Knierim u. Frau 190 —
10. | Beieförtb . 4 Mai 1884 ir =. 78 Georg Ritter 55 —
11. | Melfungen . 13. Mai 1884 | Schener Nr. 146 A Friedrich Steinbach 31 | 50
Wohnhaus Nr. 147*, Engelhard Rohbadı 132 | 50
— | Meljungen . 14. Febr. 1884 | Scheuer x. Nr. 254 . Davıd Wilhelm Gijel 113 | 50
12. | Binsförtb . 1. Juni 1884 | Schulhaus ꝛc. Nr. 48 die Gemeinde 195 | —
13. | Meljungen . 13. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 141 . Juſtus Eyſel und ef
Stall Nr. MIA. Rinder 306 | 75
Scheuer Nr. 141'/,* Katharine Manch 6230 | —
Holzichuppen Nr. 140 C | Wilhelm Bilgenberg . 16 | —
Wohnhaus Nr. 141, . [Wilhelm Kellner 412 | 50
u „4342. Conr. Sauermann u. Fran 94 —
. „183. Georg Kruhm und rau 211 —
14, | Albshaujen . 1. Juni 1884 . . g,, Johann Carl — u.
Frau 80 —
15, Körle 13. u. 14. Juli | Kirche Nr. 47, B die Gemeinde |
1884 Thurmuhr 5 1072 | 04
Zu übertragen 57349 | 91
65 66
Gebände
mit Nr. und Littr.
Verwilligte
Summe
v
Namen der Stadt- oder
Dorfigemeinde,
Beit des Brandes. Eigentbümer.
Marl, |
Uebertrag 91
16. | Altmorihen . . . 21. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 39 . . | Heineich Euler und Frau —
17.1 Kirchhof.. . 115. Oect. 1884 A „ 14* . „I Ehrijtian Schomberg .
n „4
Anbau Lit. A.» » » » —
Wohnhaus Nr. 15 . .|die Wittwe Juſtus Hof:
: af, 1 Re —
Scheuer Litt. A rl WEB u
Wohnhaus Nr. 38 . . [| Yuftus Dittmar =
a „ 38%. . [| Gemeinde Kirchhof —
18. J Spangenberg . . 417. Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 141*. . | Heine. Luckhardt u. Frau
Nebenhaus Litt. A ; — —
Wohnhaus Nr. 140 . .Ch. H. Aug. Rojenblatt
und Sal. .» 2... 36
z „142 . „| Caspar Ludhardt . 39
Nebenhaus Nr. 151 A . [von Müldner —
— | Spangenberg . - . 4 Sept. 1883 | Bäume.BGeorg Weiſel 50
Gartenzaun . -» » Wilh. Enberoth ı 50
Rn >. RIO. Entzeroth 25
J ... . Iſaak Rojenbaum . 55
.. . Meartba Sandrock. 80
Sartengemile » - . Jacob Markus. 40
a 2. Wilhelm Simon 20
— 0.0» Michael Ellrich ı 50
: >... | Gottfried Sinning —
19. ] Neumorihen . . .111. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 29°. „| Ludwig Stöhr . | 25
Summa Kreis Melfungen | 68507 | 61
67 68
Bezirk Orb.
Verwilligte
Summe
Namen der Stabt- oder
Dorfgemeinde.
Gebäude
mit Mr. und Littr.
Beit de3 Brandes. Eigentbümer.
Mernes . 8 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 28* .
Scheuer Lit. A .
Peter Deich .
Summa Bezirk Orb. .
Kreis Binteln.
1. | Segelhorft . . . . 12. — uni | Wohnhaus Nr. 5 . . | Earl Wilh. Küder
Anbau Litt. A .
Awetichenbäume
Leibzuchthaus Nr. 11 B* | Gonrad Beißner
E Stall Sitt.D . ö
Schafftall Litt.A .
2. | Eichenbruch .. - 10. Det. 1883 | Wohnhaus Nr. 1. . .| Heinrich Wilh. ——
Stallung Litt. a“ . „| Gau...
Vorbau ꝛc. Litt. B =
— I Oberdorf . . . . 120. Mai 1883 | Wohnhaus Nr. 58 . „| Auguft Deidert.
2568 | 94
3.1 Beddorf . . . „U. De. 1883 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 79 . | Friedrich Meier : 50
Stalin. - » - ..» — Heinrich ge
hirmer . . —
4. | Hattendorf . .. . | 20. u. 21. Nov. | Wohnhaus Nr. 71 . . Son. — Bricei
1883 Görling . . 47
— JPFriedrichshagen . . 24 Mär, 1882 . „ 38 . .| Heinrich Grabbe .
Viehſtall Ar. BA > 0.00.0200,
5. | Rinteln . ». » 2.720. Det. 1883 | Wohnhaus Nr. 317%. . Heine. Ch Chrift. Höffcher i
Thorfahrtt „ 317C
Binterhbaus „ 317 E .,
Stallgebäude Nr. 317 B.
Gartenbeihädiqung
29
Zu übertragen . | 14128 | 50
69
70
Namen der Stadt oder
Dorfgemeinde,
6. | Oldendorf .
7. | Sadhjjenhagen .
8. | Rumbed
9. | Hoheneode .
10, | Sadjenbagen .
11. | Catbhrinbagen .
12. | Oldendorf
13. | Großemieden .
14. | Möflenbed .
15. | Sadjenhagen .
Gebäude
i des.
deit bed Bram mit Nr. und Littr,
Wohnhaus Nr. 316 .
Schweinehbaus Nr. 316 B
Wohnhaus Ar. 318 .
Gartengewächſe.
20. Dec. 1883Wohnhaus Nr. 170 *
2 . 169 ..
Statet. .
10. Aug. 1883 | Schloßbau Nr. Dar.
Wohnhaus Nr. 122 .
Gartenfrüchte
12, Jan. 1884 | Leibzuchtshaus Nr. 74
Stallung Rr. 7 E
Stafet
Wohnhaus Nr. 0
Stallgebäude Pitt. A .
Stallung u.
Lattenzaun .
Haus Ar. 19 B
Wagenſchuppen Nr. 22 B
23. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 58
19. Dec. 1883 R: „ 38
13. Dec. 1883 n „ 36
Anbau Litt.B .
Nebenhaus Litt. A
12.0.13.April1884 | Hinterhaus Nr. 36 A
14. Febr. 1884 F Wohnhaus Nr. 56
1. Juni 1884 | Bierbeitall Nr. 27 II
14. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 29
Eigentbümer.
Uebertrag
Geo iebrich Brandt's
—
.Georg Brandt's Ehefrau
A. Ble ... e
Kupferihmied Weidner A
Heinrih Zwirnemann
Auguft W. Wilfening
Tifchlermeifter Lange .
Stadt Sachjenhagen .
Andreas Himftebt
Heinrich Franke
Carl Friedrih Fauth
Ferdinand Sölte .
. | Heine. Gottfhalt's Wre—
Wilhelm Büttemann .
Friedrich Wild. Rehling
Conrad Stüntel
Hein. ®. F. Bartels .
Carl Hoppe u. Frau.
Barl 3. W. —
Wittwe
der Fiskus
Philipp Wilhelm —
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Marl. | P
14128 | 50
or
Bl 58 1
ZEN
35740 | 85
5*
Berwilligte
Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude , 2
MR. ——— Zeit des Brandes. ee die Eigentbümer. Summe
Mark. | Bi.
\ Uebertrag 35740
16. | Rinteln . 1. Sum 1884 | Wohnhaus Nr. 406 . Carl Wilh. —
Frau 51168
— | Dfdendorf 7.0.8. Wug.1883 | Stallung Nr. 200F . Aug. Herb. v. — 86 | 50
17. | Friedrichsburg. 6. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 5* Adolf Köhne
Mahlmühle Nr. 5 Litt. A |
Pilaumenbäume er 4540 | —
18, } Pößen 23. April 1884 | Wohnhaus Nr. 4* . . | Heine. F. W. Wellner .
Anbau Litt. A.
Stallung „ C.
Ballhaus „ D. EIER 3941 | 50
Wohnhaus Nr. 43 Friedrich Wilh. Wette
Zwetichenbäume — 20 —
19. | Obernlirchen 19. Jan. 1884 | Wohnhaus Nr. 139. . | Carl W. L. Schäfer . |
Anbau Litt. A. ——— 6255 4
Schulhaus Litt. A Pfarrer Müller zu Rinteln 37 80
20. | Reinsdorf 27. Fan. 1884 | Wohnhaus Nr. 31* . Heine. Chrijtian EIN
Schuppen Xitt. B. Remers |
n „ A. — — 4123 6
Gartenbeſchädigung Wilhelm Wehrhahn . . 4 _
21. | Liekwegen 4. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 6. Ernit Ludw. —— | .
Wittwe 107 60
22, | Rinteln . 15. Mat 1884 | Wohnhaus Nr. 163 . Louis Feuerrohr 45 —
23. | Fiſchbeck. 13. Juli 1884 | Scheuer Nr. 4 B. Georg Wellhaujen 25 | 50
24. | Rumbed . 13. Mai 1884 | Wohnbaus Nr. 71 . Friedrich Kohlwig . 194 | 3
25. | Lyhren 2. Juli 1884 re „ı1# . Dans 9. W. Grieße.
Stall Litt. A .
Öralerei . — a 1801 ı —
Gartenfrüchte . | Heinr. Friedr. Seggebrok 6 | —
26. | Engern . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Earl Heine. Wilh. Rinne 102 i —
27. | Auhagen. 16. Juli 1884 | Scheuer Litt. C Joh. Heine. Wilh. Senne 136 50
Zu übertragen
57219 01
73
74
er Stadt oder ä Berwilligte
M — Zeit des Brandes. a a — Eigenthümer. Summe
Dart. Sp.
Uebertrag 67219 | 01
28. | Dldenborf 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 79 Heinrich Wilhelm a
Wiltening . 106 | —
29. | Rinteln . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 399 . Friedr. Wilh. Beriman 32 | —
30, | Rehren . 13. Juli 1884 | Nebenhaus Nr. 27 A* Johann Ph. W. REES
Wohnhaus Nr. 27. „| Witwe .
Pumpe
Stafetenzaun 10849 | 16
Zattenzaun . Hans Heinrich Bremer . 3 —
Stafet . Johann Philipp Bremer 9 —
Scheuer Nr. 15 A. Johann H. E. Lurjen
Sartenfrüchte
ein Baum 5 46 Fi
Sattenzaun . . | Einwohner Bade . 116
31. | Haite 19. Sept. 1883 | Badhaus Nr. 5 B* Hand Heinr. — —
Backofen Frau 810 —
Gartenzaun . Wittwe Nade .
Sartenfrüchte — 7—
32. | Stleinhoftenjen . 30. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 17*, . Garl Hüder, .
Gartenfrüchte ; j 2473 | 06
Wohnhaus Nr. 16 j oh. Heinrich) ———
Ackmann . 37 —
Gartenfrüchte Chriſtian Held . 4 —
s — Friedrich Krebs ch Sa
33. | Exten 1. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 39* . Fritz Teigler
Stallung Litt. A .
Birnbäume . i — 4440 | 25
Wohnhaus Nr. 31 . | Friedrich Aug. Bünte . 42:50
Statete uud DObjtbäume . — 42 | 60
34. | Exten 15. en Nov. | Badhaus Nr. 6 B . | Wilhelm Kretzer | —
Summe Kreis Rinteln . | 76156 | 08
75 *
Kreis Rotenburg.
Namen der Stadt · oder Gebäude Bermilligte
. it d des. Ei tbü 3
Dorfgemeinde. ———— mit Nr. und Littr. igenthümer Summe
Marl. Bf,
1. | Oberthalhaufen . . 1 28. Sept. 1883 | Wohnhaus Nr. 18* . . [Werner Schmiding und
Scheuer it. A... .| Gm...
Stallung Litt.B .
Schuppen „ CC... 2830 | 20
Scheuer Nr. 9A . „| Hartmann Manns und
Frau 891 —
2.1 Bebra. 7. Ian. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 147 . | Abraham Apfel
Schweineftall Litt. A. 478 —
Wohnhaus zc. Nr. 148*
Anbau Litt. A. 4 2973| —
3. | Gerterode . . . . [19 m. 2%. Ian. | Wohnhaus ꝛc. Nr. 23* . | Jacob W. Brand u. Frau
1884 Sceueranbau Litt. A
Holzremife x. „ B
Schuppen Fa, © Dr 3880 —
4. | Silfershaufen . . . | 14. Ian. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr.8. . | Andreas Edhardt u. Frau
Scheuer Nr. 8 Litt. A*.
Anbau „ B
" ” ” D
Schuppen „ — 12441 | —
Stallgebäude Nr. 13E . | Paulus Mohr. . . . 1
5. | Ronshaufen . . »| 7. Dec. 1883 | Wohnhaus Nr. 63 . . | Dietrich Funk's Ehefrau 42|—
Ersrode . » » + + 8 April 1884 | Siedehaus Nr. 21B. . | Wittwe Schneider und
| 7 140 | —
— I Bern . . .. 0.47 Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 147 . . | Abraham Apfel . . . 84 32
7.1 Oberfubll . . „E11. Juni 1884 e „ 3. .I| Georg Frieder. Witzel.
Scheuer Litt. A
Wohnungsanbau Litt. B*
Schweineftall Litt. C .
Holzihuppen „ E. . I 3067 —
— | Breitau . » 130. Jan. 1884 | Staketenzaun . | Beter Reimuth .
Gemüje =
Zu übertragen . 52
77 78
Namen der Stabt- oder | _ . eh Gebäude j Verwilligte
Dorfgemeinde. ———— mit Mr. und Littr. PARERINEMIE Summe
Uebertrag 26687 | 52
8. | Breitau . 30. Ian. 1884 | Scheuer Nr. 45 A* . Martin Iba und Finder
Stallgebäude Nr. 46 B.
Stall Nr. 45 D i 4663 | 38
Schafitall Nr. 4A. Eonrad Diegel und Frau
Scener „.B.
Schweineftall „ C
Stallgbäude „ D.
Schmweineftall„ E 5634 | 88
Scheuer Nr. 42 A die Gemeinde i 35 | 79
Wohnhaus Nr. 48 Johann Görke's Bittwe 24 —
Bi „43 . .| Peter Reimuth. 16 | 40
= „ 61 . .} Eonrad Hosbach u. Frau
Schener x. „ 61 Litt.
Stallung Rr.61 Litt.B u. C
Badtau „ D. 2 _ 10354 | 32
Wohnhaus Nr. 60 . [| Gonrad Iba u. Frau
Rferdbeftall „ Litt. A
Scweineftall Litt. B.
Badhaus a 5867 | 30
Stall Nr. 1C. . | Deinrid Heech und Frau 17 20
9. | Heyerode 16. Juli 1884 | Kirche Nr. 41. die Gemeinde . ; 149 | 30
10. | Berneburg . 17. Juli 1884 | Anbau Nr. 23. Friedr. Hoſe's Wittwe .
Stall Litt. B
Scheuer Litt. C* 1485 | 64
11. | Bofierode 17. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 58* . . | Johannes Köhler u. Frau
Anbau Litt. A —— 1779 —
Scheuer Nr. 57 A Johannes Schab I II.
Stall. „ Litt. B. sıa | 00
12. | Naufis . 13. u. 14. Juli | Kirche Nr. 24 . die Gemeinde |
1884 Orgel . ) 219 50
Zu übertragen 57248 | 32
80
Namen der Stadt- oder Gebäude Verwilligte
Br; j eit des Brandes. Eigentbümer. S
Dorfgemeinde. 8 : mit Nr. und Littr. INEREAARER Summe
Marl. ı BE
Hebertrag 57248 | 32
13. | Sornel 20. Juli 1884 | Stallgebäude Nr. 13* . | Carl Schmauch |
Waſchhaus Nr. 13 Litt. C
Bolziduppen „ „m DI 3361 | 9
— | Nenterode 12. u. 13. April | Wohnhaus Nr. 19 . | Sriedrich Krüger u. Frau
1879 Scheuer „ Ritt. A 609 |
Summa Kreis Rotenburg | 61219 | 56
Kreis Schlüdhtern.
1. | Bellings 20. Sept. 1883 | Scheuer Nr. 21 A* . Johannes Söffert . |
2, } Breitenbach
4. | Zündersbadh
3. | Sieinau .
5. | Deubad) .
6. | Schlüdten .
7. | Umbad
8. | Vollmerz
91 Mottgerd
10, | Marjoß .
Wohnhaus Nr. 21
Garteneinfriedigung
Wohnhaus ꝛc. Nr. 28* ,
EStallgebäude Nr. 29 A.
Wohnhaus Nr. 50 u. 51
Scheuer Nr. 50 u.51 Litt.A
Schener Ar. 9A.
Wohnhaus Nr. 300 .
14. Juni 1883
15. Ian. 1884
23. Febr. 1884
20. März 1884 m
8. April 1884 = PRBEr:
17. Juli 1884 = a Br,
Scheuer Litt. A
14, Juli 1884 | Wohnhaus ze. Nr. 54
14. Juli 1884 | irde Nr. 76 . ;
27. Sept. 1854 | Wohnhaus ze. Nr. 134 .
Man Möller .
Conrad oft und Frau .
Mam Nüffer und Frau
Johannes Müller u. Frau
Sean Pierre Roußelle
Wittwe Ei *
Conrad Höhn
Johannes Baiſt Wittwe .
Amand Reining
Johann Georg Roth. .
die Kirchengemeinde
Johs. Walther's Wittwe
Summa Kreis Schlüchtern
14741 25
81 82
Breis Schmalkalden.
Namen ber Stadt: ober | _. Gebäude Berwilligte
Dorfgemeinbe. DER DE Dramen, mit Nr. und Littr. BIDEHThAmEr Summe
Mart. Bf.
— | Oberfchöran 29, Juni 1883 | Gartenbejhädigung Earl Auguft Gebauer 4 —
1. | Schmalfalden . 8. Ian. 1884 | Wohnhaus Nr. 673 . die Erben des Bhilipp
BEE, 2295, ; 66 | 32
" „ 674* Friedr. Wenzel u. Frau 105 | 19
2. 1 Usbah . 7. Det. 1883 E „ 30 Georg Bilfenberg .
Anbau Litt. A
} Backhaus Litt. B.
Scheuer Litt. C* .
Schweineſtälle Litt. P
Stangenſtaket En RE 4519 —
3. | Schmalfalden . 24, März 1884 | Werkftätte Nr. 1040 D . | Burkhardt, Kaupert & Eo.. 82 | 20
4. | Steinbad-Hallenberg 5. Mai 1884 | Anbau Nr. 160'/, A Wittwe it —
Bretterverſchlag ſchuſſel 45 75
5. j Floh 16. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 20 . 1 Iob. Wilhelm Jung am
Nemije Litt. A Frau . .
Stangen-Stafet 1787 | 50
Gartenitafet . Georg Eberhard
Bretterdach . ; — 16 02
6. | Oberſchönau 25. Juni 1884 | Wohnhaus Wr. —8 Seitens —
Schmiede Litt A - und Frau.
Stafete : :
Wiejenbeihädigung . | Mathias Bauroth. . .
7. | Brotterode . 3. Aug. 1884 | Wohnhaus Nr. 289 — Caspar — und
wa...
— | DOberjchönan 20. Juni 1884 | Gartenbejhädiqung Nagelichmied J Weisheit
. j Auguſt Neujes . i
8. | Schmalfalden . 13. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 144* Friedr. Gottlieb Marfteller
; 148.
Nebengebäude Litt. 4
Schweineſtall D
Stafeten .
Ehrift. Recknagel's Ehefrau
Bu übertragen
Verwilligte
Namen der Stadt oder |_. Gebäude i J
* Dorfgemeinde. BEN DRIN, mit Nr. und Littr. EERTITERER ——
Mare. Bf.
Uebertrag . | 33515 | 73
Wohnhaus Nr. 145 . Rudolph Reichhardt .
Anbau Litt. A
Nebengebäude B i 725 | 74
Wohnhaus Nr. 142 . . | Georg Ad. Wiß u. Frau 401 | 70
" „ 141. .} Franz Heine. Fülle. . 48 | —
Nebengebäude Nr. 939 D | Stadt Schmallalden . . 9|73
Wohnhaus Nr. 129 . . | Hugo Bauer 48 | 02
9. | Brotterode . - . . | 14. Juli 1884 — „ 181* 3Joh. Andreas Brandts
Witwe . » 182 | 79
E „ 182. .| Caspar Neidbard u. Frau 7150
R „ 213. .Ludhold Brad .. . 34 | 50
Lattenthor . .» » » . | Auguft Robus . 8| 46
10. | Mittefftille. . . . | 20. März 1884 | Wohnhaus Nr. 4. . . | Gottreich Herdmann . . 101 | 05
11. | Brotterode . . . .| 2. April 1884 J 306. .Chriſt. Gottlieb ade
Wittwe . . | —
12. | Schmallalden . . . | 27. Sept. 1884 „ „ 1069 . | Michael Danz J Frau 768 | 56
13. daſelbſt. . . . 15. Dec. 1884 | Scleiflothe Nr. 1010* . | Ernjt Frieder. Merkel - 264 | —
R „ 1020 .I Earl Ehrijt. Clemen . . 897 | —
r „ 1013 .Adam Georg Roßbadh . Mi
R „ 1020',, . Johann Michael Werner 21/3
P „ 1009 .| Carl Wiegand . . . . 8| MW
d „ 101 . David Wenzel . . - . 11 | 40
— | Brotterode . . . „ [14 Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 182 . . | Caspar Neidhardt u. Frau 7:1
14. | Steutb . . . . .[19 u. 20. Det. . „ 14 . .|die Gemeinde
1884 Nebengebäude A
ScweineftalB . . . — 7627 40
Halbe Scheuer Nr. 16 A | Jacob Langbein
Stat -. . .» 2.2. 70 19
Zu übertragen . | 48550 57
Stall Lit. A . .
Wohnhaus Nr. 36
Daniel Wolf IT . . .
Summa Bezirk Vöhl
85 86
Namen der Stabt- ober Zeit deb Brandes Gebäude Ein tba Verwilligte
Dorfgemeinde. * — mit Nr. und Littr. ur — Summe
Dart. _] Bi.
Uebertrag 48550 | 57
Wohnhaus Nr. 13 Caspar Weißheit .
Stallgebäube A
Scheuer B
Stafet 3 2524 | 88
Scheuer Nr. 15 A Georg Weisheit
Schweineftäle B .
Wohnhaus Nr. 15 . . 1894 | 30
Scheuer Nr. 11 B* . . [| Martin Anding u. Frau
Schuppen C i
Statet ; 766 | 59
SummaKrei3Schmaltald. | 53736 | 34
Bezirk Vöhl.
1. | Höringhaufen . 29, u. 30. April | Wohnhaus Nr. 93* . Jacob Löwenftein . .
1883 Scheuer Litt. A
0: Heinrich Schütz
Garteneinfriedigung Abraham Bickhardt . .
2. | Herzhauien . 14. Febr. 1884 | Branereigebäude - [| Ludwig Blöcher
3. | Harbahanjen 16. Der. 1883 | Badhaus Nr. 12B. Daniel Schneider .
4. | Bıurhenberg 24. Mai 1884 | Wohnhaus Nr. 35* . Heinrich Schäfer IT. |
87 88
Kreis Wihenhanfen.
Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude j i Berwilligte
Dorfgemeinde. —— mit Nr. und Littr. ——— Summe
Marl. Pf.
|
1. | Allendorf 22.u.23. Dec.1883 | Wohnhaus Nr. 21'/, August Eymer . . - . 91 | 37
2. | Allendorf 19. Dec. 1883 " „ 416. . | Ehriftian Sippel’s Wie. 23 | 18
E „ 417* Milbelm Eorvei |
Dinterhaus Litt. A Ei 303 | 80
Wohnhaus Nr. 418 . . | Yohannes Sippel's Ehefr. |
Scweineftall Lit. A. —— 834 —
Wohnhaus Nr. 419 . . Auguſt Gauler .
Wohnhausangebäude .
Dede . i ; — 1044 80
3. | Widenrode . 9. April 1884 | Wohnhaus Nr. 16 . 1 Zuftinus Wenzel’3 Wie. 17 —
4. | Eichenberg . 14. Mai 1884 z u || die Erben des Schuhmachers
Stall Litt. A* Johann Peter Vellmer 533 —
Wohnhaus Nr. 19 Johs. Wilhelm Arend . 45 —
5. | Ellingerode . 4, Auli 1884 | Kirche Nr. 48 . die Gemeinde i 214 | 25
6, dajelbit . 10. Aug. 1884 | Stallung Nr. 36 B. Earl Füllgraf’s Bittwe 36 50
7. | Biſchhanſen 17. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 16 Hriedrih ECälar . . . g1|—
8. | Ellingerode . 19. Aug. 1884 - „al Carl Bertling's Ehefrau 73 —
9. | Ermſchweed 13. Aug. 1884 2 „ 86 der Fiscus. 172 | 38
10. | Belmeden 17. Mai 1884 . „58. Conrad Apel
Schoppen ꝛc. Litt. A
Scheuer Litt. B*. 1975 | —
11. | Witenhaufen 23. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 261* „| Georg Degenhardt . . 12 —
n „ %2. Heinrich Hering's Wwe. 8—
SummaßtreisWitzenhauſen) 4991 | 28
Kreis Wolfhagen.
— [| Boltmarjen 15. Febr. 1882 | Wohnhaus zc. Nr. 248 . | Heinrich Beder . 70 | —
1. | Dörnberg 13. Febr. 1884 | Wohn- und ——
bäude Nr. 77*. Heinrich Lappe
Schlagmühle Pitt. A
Schmweineftall B
Bu übertragen
89
2. | Wolfhagen .
3. | Dörnberg
4. | Balborn
5. | Balborn
6. | Dörnberg
7. | Martinhagen .
8. | Elberberg
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Zeit des Brandes.
28. u. 29. Sept.
1883
29. April 1884
17,
Juni 1884
Juli 1884
Aug. 1884
März 1884
. YUug. 1884
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. 255 .
Wohnhaus ıc. Nr. 52* ,
Glasſcheiben
Wohnhaus Nr. 51
" „ 53
Stafetenwand
Gemüje
Wohnhaus Nr. ude
Gartenbeihädigung
Wohnhaus Nr. 109'/ı
107*
wY;
" " 31
ẽ— 51
„ 60
"” ”
Stafetenzaun
Wohnhaus Nr. 3.
Stallgebäude Litt. A
Badhaus Litt.C .
Stafetenzaun
Gartenſtalet
Wohnhaus ꝛc. Nr 3*
Anbau ze. Litt. A
Sartenzaun .
Wohnhaus Nr. 4.
„ ”
" „sh.
Eigentbümer.
Uebertrag
Adam Caſimir * *
a. .
Ludwig Lappe er Frau
- | die Gemeinde
Garl Daniel Förael R
Friedrich Carl .
. 1 Sacob Reig II Kinder .
Ludwig a Schaub
Ernft Martin Grede .
Chriſt. Degenhardt II
Heinrich Wille .
Garl Daniel Jörael .
Ludwig Behrend
Jobs. Vierede und Frau
Chriſtoph Rüppel .
Ludwig Herzog
Johs. Wiegang's Ww..
Johannes Helferich
Conrad Burghardt und
DER: ea
Zu übertragen
90
Verwilligte
Summe
31674
91
10.
11.
Namen d z
amen der Stabt- oder Zeit des Brandes.
Dorfgemeinbe.
Gebäude
mit Nr. und Littr.
Wohnhaus Nr. A
Anbau Litt. A
J B
Dbjtbäume .
Wohnhaus Nr. 93
Sartenzaun .
Wohnhaus Nr. 67
* 47
Kreis Ziegenhain.
Fppinghaufen . . .[ 31. Juli 1884
Dörmberg . » . „15. Aug. 1884
Oberelfungen . . .| 3. Aug. 1884
Gilferberg -. » . .] 13. Nov.
Wafenberg . . » .I 9. Jan. 1884
Shredbah . . . | 24 Nov. 1883
Teyia » » . ..7]10 Jan.
1883 | Wohnhaus Nr. 46
Scheuer x. Litt. A*
Wohnhaus ꝛc. Nr. 45 .
Scheuer x. Litt. A .
Wohnhaus Nr. 51
Scheuer „ A*
Anbau ——
Holzremiſe „ D.
Lattenzaun .
Scheuer ıc. Nr. 47 c
Stall Nr. 52 B
Auszugshaus Nr. 85 A*
Pferdeſtall ec. „ B
1884 | Wohnhaus Nr. 303 .
. | Eontad Schlemmer'3 Erb.
92
Vermilligte
Eigentbümer. Summe
_ Dart. _| $i.
Uebertrag 31674 | 20
Ehrift. Ritter und Frau |
|
I___ 0000| 482 —
. | Martin Klapp . - . .» 43 | 35
Friedr. Keßler und Frau 15 | —
Wilhelm Ludwig Schäfer 1402 | —
Hans von der Malsburg 166 | —
Summa Kreis Wolfhagen | 38082 | 55
Juſtus Engeland .
BEER 1801 | —
Hermann Schneider
— 6018 | 50
. | Fobhannes Alles
20066 | 75
Heint. Schmidt'3 Wine. .
Joh. Georg George und
rau . ı 26
Nicolaus Weiting RN
grau . . je:
Valentin Jungllas 18
Bu übertragen 69
93 94
Namen der Stadt oder | __ Gebäude Verwilligte
Dorfgemeinde. ne mit Nr. und Littr. IRERFDEREN Summe
Rat |
Uebertrag . | 38892 | 69
5. | Todenhaufen 25. Nov. 1883 | Wohnhaus Nr. 38* . . | Conrad Haas .
Scheuer Litt. A
Schweineftall Litt. B
Scheuer ıc. Litt. C r 6962 | 85
Wohnhaus Nr. 39 . } Conrad Schmidt .
Scheuer Litt. A ;
Schmeineftälle Litt. D 5032 | 75
Wohnhaus Nr. 8. Friedrich Daube I
Scheuer Litt. A 2989 | 50
— | Neufirchen . 9. März 1883 | Objtbäume zc. . Elias Bachrach 20 —
6. | Ziegenhain . 2. Juli 1884 | Wohnhaus Nr. 29 Fräulein Staubejand 6 | 50
7. | Wajenberg . 14. Yug. 1884 “ a Hans a 2 und
Scheuer Litt. B Frau
Holzremiſe E. — 9084 | —
Grad . . , Hans Heinrich Kraus 20 | _
8. | Schönborn . 11. Aug 1884 | Wohnhaus zc. Nr. 1 Joh. Joſt Fenner u. Frau 1470 —
9. | Spiestappel 11. Dct. 1883 | Mühlengebäude Nr. 26* | Franz Gramm . ;
Farbenmühle Litt. A
Majchinenhaus „ B
Keſſelhaus 0
Wohnhaus „ F 12793 | 35
— daſelbſt 11. Det. 1883 | Anbau Litt. A . | Franz Gramm .
Majchinenhaus Litt.B . 1800 | —
10. | Loshaujen . 26. Sept. 1884 | Wohnhaus Nr. 68 - | Bohannes Schmidt 276 50
11. | Neufichen . 8. u. 9. Aug. — „ 1%. Conrad Roß und Frau .
1881 Scheuer x. Litt. A*. . 7872| —
Wohnhaus zc. Nr. 171 . | Levi Sonn I und Frau. | 5388 | —
„ 172.1 Raul Bernhardt 4141 | —
Wohnhaus Nr 160 . Georg Kaufmann . 2240 | —
" „1%. Jacob Manz und Frau . 5952| —
Zu übertragen 104741 | 04
95 %
Namen der Stadt ober Gebäude Vermilligte
it des Brandes. Eigentbümer. S
—— mit Nr. und Littr. ig 5 Summe
Dorfgemeinde.
Marl. | Gi
Uebertrag . | 104741 04
Wohnhaus Nr. 161 . . | Wittme Raabe u. Kinder 2388 | —
Scheuer Nr. 156 E. . | Heinrich Spohr u. Frau
Menghaus Litt. A i 0000 301 —
Wohnhaus Nr. 163 . . [| Wittwe Happel . . . 234 | 9
0 „ 154. .| Daniel Nußbaum . . . 84 —
„15. . Noah Nußbaum . . . 325
n „186% . I Duftus Molis und Frau 4 50
12. | Wahlshauſen . . . | 10. Aug. 1884 | Wohnhaus ꝛc. Nr. 12* . | Georg Bode's Wittme . 2048 —
A a ah on 0 14b62 —
Summa Kreis Ziegenhain | 113995 | 4
|
Zuſammenſtellung
Mat. 8
Kreis (Stadt-) Cafjel . 1512 | 7 Uebertrag 443953 | 3
„ Mand-) Gaflel 100262 | 25 | Kreis Hirdhhain . . 11637 | 69
„ Eihwene . . 18481 | 68 » Marburg . 20349 | 4
Frantenberg 13056 40 | „ Meljungen 68507 61
„ ritlar 26526 | 96 | Bairtörb . . . 893 | —
F Zulde in 74811 | 17 | Kreis Rinteln . 76156 | 08
2 einhaujen . 5106 | 60 „ Rotenburg 61219 | 56
„ Gersfeld . 46540 | 30 „ Schlüdtern . 14741 3
„ Banau. . . 60603 | 28 „. Schmaltalden 53736 3
ü eröfeld . . 22095 | 37 | Bezirt®ähl - . . . 7552 | 7
= ofgeiömar . 33971 | 17 | Kreis Witzenhauſen 4991 | 38
„ sBomberg . 17040 | 06 „ Wolfhagen 38082 | 55
„ Hünfeld 23945 | 30 „ Biegenhain 113995
Zu übertragen 443953 | 32 | Summa 915816 | 30
Drud von Weber & Weidemeyer in Eaffel.
RER T
— » 5
Minifterium des Innern.
Per unter ber Firma:
Allgemeiner Dentfber Derfiberungs-Derein in Stuttgart
In genannter Stadt bomicilirten Verſicherungs-Geſellſchaſt auf Gegenfeitigleit wirb die Eonceljion zum Geichäftsbetriebe in
den Sönigli Preußifchen Staaten auf Grund ber unterm 29, Mai 1885 von dem Höniglih Würtiembergifcden Minifterium
des Junern genehmigten Statuten hiermit unter nachfolgenden Bedingungen ertheilt:
1) Jede Veränderung der bei ber Zulaffung gültigen Statuten muß bei Verluft ber Conceffion angezeigt und, che nad
berielben verfahren werden darf, von ber Preußiſchen Staats:Negierung genehmigt werben.
2) Die Veröffentlichung der Conceſſion, der Statuten und ber etwaigen Aenderungen berfelben, ſowie ber bezüglichen
Genehmigungsurtunden erfolgt in ben Amtsblättern rejp, amtlichen Publifationsorganen für diejenigen Regierungs—
bezirke, in welchen der Verein Geſchäfte zu betreiben beabfichtigt auf Koſten bes Wereins.
+ Der Verein hat wenigitens an einem beftimmten Orte in Preußen eine Haupt-Niederlaffung mit einem Geſchäfts—
Lolale und einem bort dbomicilirter Generalbevollmädjtigten zu begründen.
Derſelbe ift verpflichtet, derjenigen Königlichen Negierung, in deren Bezirk fein Wohnfig belegen, in ben erfien
ſechs Monaten eines jeden Gefchäftsjahres neben dem Verwaltiumgsberichte, dem Rechnungsabſchluſſe und der General-
bilanz des Vereins eine ausführliche Ueberfiht ber im verfloffenen Jahre in Preußen betriebenen Gefhäfte ein-
zureihen und binnen berfelben Friſt nachzuweiſen, daß die Bilanz, ber Rechnungsabſchluß und bie gedachte Heberficht
durch den Deutihen Reichs- und Preußifchen Staatsanzeiger veröffentlicht worben find.
Su biefer Meberfiht — für deren Aufftellung von der betreffenden Regterung nähere Beſtimmungen getroffen
werben können — tft das iu Preußen befiubliche Aetivum von dem übrigen Activum gefondert aufzuführen.
Für die Nichtigkeit der Bilanz, des Rechnungsabſchluſſes (Gewinn und Berluft:Gonto) und ber lleberficht,
ſowie ber von ihm geführten Bücher einzuftehen, hat ber Generalbevollmädhtigte ſich perlönlih und erforderlichen
- Falls unter Stellung zulängfiher Sicherheit zum Vortheile fänmitliher Preußlicher Gläubiger zu verpflichten. Außer:
bem muß berfelbe auf amıtliches Verlangen unmeigerfih alle diejenigen Mittheilungen machen, welche fih auf ben
Beicäftsbetrieb des Vereins ober auf den der Preußiſchen Gefhäftsnicherlafiung bezichen, auch bie zu dieſem Behufe
etwa nöthigen Schriftftücde, Bücher, Rechnungen ꝛc. zur Einfiht vorlegen,
Dur; den Generalbevollmächtigten unb von dem inlänbifchen Wohnorte beffelben aus find alle Verträge bes Vereins
mit ben Preußiſchen Staatsangehörigen abzuſchlieſten.
Der Berein hat wegen aller aus feinen Geſchäften mit Preußifhen Staatsangehörigen entftehenben Verbind—
lichkeiten, je nad Berlangen bes Breußifchen Verſicherten, entweder in dem Gerichtäftande des Generalbevollmächtigten
ober in demjenigen bed Agenten, welcher bie Werficherung vermittelt ht, als Bellagter Recht zu nehmen und biefe
Verpflichtung in jeder für einen Preuhifcen Staatsangehörigen auszuftellenden Werjicherungspolice ausdrücklich
anszufpreden.
Sollen bie Streitigkeiten durch Schiebsrichter gefchlichtet werben, fo müſſen bieje letzteren, mit Einihluß bes
Dbmannes, Preußiſche Staatsangehörige fein.
5) Alle ftatutenmäßigen Belanntmahungen bes Vereins find auch durch den Deutfchen Reichs- und Preußiſchen Staate-
anzeiger zu veröffentlichen.
Die vorliegende Conceſſſion — melde übrigens bie Befugnis zum Erwerbe von Grundeigenthum in ben
Preußifhen Staaten, wozu es ber in jebem einzelnen Falle beſonders nachzuſuchenden Tandesherrlichen Erlaubnis
bedarf, nicht in fich ſchließt — kann zu jeber Zeit, und ohne daß es ber Angabe von Gründen bedarf, lediglich nad
dem Ermeflen ber Preukiihen Staats-Regierung zuräcdgenommen und für erlofhen erflärt werben,
Berlin, den 22, April 1886.
[>
4
—
(Siegel)
Ben Miniten für Handel uud Hemerbe. Den Minifter den Innern. Der Fritgüminiſter.
Am Anftrage: Im Auftrage: An Vertretung:
Wendt. von Zaſtrow. bon Grolman.
Conceſſion
zum Gefchäftsbefriebe in den Königlich Preußiſchen Staaten
für
den Allgemeinen Deutſchen Derfiberungs-Verein
tm
Handel ꝛc. 5363. Slulfnarl
$. 1A 2706.
m. f.
M. d.
Br. R. 2284 A 1.
Htafuten
des
Allgemeinen Deutſchen Verſicherungs-WBereins
Stunt t gart.
J. Allgemeine Beſtimmungen.
51. Zee und Sig. Der auf Grund gegenmwärtiger
Statuten gebildete Verein ift eine auf Gegenfeitigleit ihrer Mit:
glieder gegründete Berfierungs-Gefellicaft, bat feinen Sig in
Stuttgart, genieft die Rechte einer juriſtiſchen Perjon und führt
die Firma: „Allgemeiner Deutſcher VBerficherungs s Berein in
Stuttgart”,
52. Swed bes Vereins. Der Berein ben Zwech
bie im nachbenannten fieben Abtheilungen (I—VIl) näher be:
zeichneten Verſicherungs⸗Geſchäfte zu betreiben,
Abideilung J. Saftpffiht- Berfiherung,. Berfiherung
bes Betriebdunternehmer ober fonftiger felbftändiger Perfonen
gegen diejenigen Schubenserfaganfprüche, welche ihre Arbeiter,
Bebienftete oder dritte Perfonen oder deren Erben nad) ben
Reichs⸗ oder Landesgeſehen infolge von Körperlichen Unfällen
gegen fie zu erheben berechtigt find, G 6—16.)
Abtheifung II. Alfgemeine 2 af-Berfiherung. Ber:
fiherung Selbftändiger Perjonen, Corporationen,
Sefellihaften oder Bereine für fih und ihre Ar
beiter oder Mitglieder gegen Ermwerböverlufte, melde fie,
ihre Arbeiter oder Mitglieder bei äußeren Unfälln, überhaupt
oder nur während und in Folge ber Ausübung ihres in ber
Verfiherungs:Urfunde näher bezeichneten Berufs, durch körper:
lie Verlefungen unfreiwillig erleiden, G arg.
Adtheifung III. —— — Col⸗
leftin-Berficherung ber Arbeitgeber, Corporationen, Geſellſchaften
ober Vereine für ihre Arbeiter oder Mitgliever gegen Erwerbs⸗
verlufte, welche die beiden Letzteren in Folge von Krankheit (in:
nerer Kranfheit oder Körperverletzung) erleiden. ($ 34—43.)
Adtdeilung IV. Sterbe- Kaffe. eine ber
——
ſtimmten Gelbbetrags, 100 bis 900 Mark, zahlbar bei Erreichung
73 beſtimmten Alters oder nach dem Ableben des Verſicherten.
($ 58-68.)
Abtheifung V. Berforgungs- Aafe. Berfiherung eines
beftimmten Geldbetrag, zahlbar bei Erreichung eines beftimmten
Alters, G 69-75.)
Abtbeifung VI. — Derkderung. Verſicherung
e
eines beftimmten een zahlbar an die Verſicherten im
Falle der Einjtellung berfelden in das beutiche Heer oder bie
deutſche Flotte, ($ 76—82.)
Abtheilung VII. Straufen-Aafe. Einzel: Berjides
rung für Jeden ohne Unterfchied des Berufs und Geſchlechts
als felbftändiges Vereinsmitglied gegen Ermwerbsverlufte in Folge
* — (innerer Krankheit und Körperverlehungh. E 84
bis 104,
5 3. Gegenfeitigkeit und Saftdarkeit. Der Verein bes
rubt auf Gegenfeitigfeit feiner Mitglieder. Derſelbe ift nah 52
in fieben Abteilungen eingetheilt.
Sämmtliche fiebe
Verwaltung.
Die Mitglieder einer Abtheilung bilben je eine Geſammtheit
für fid) und haften für die im ihrer Abtheilung ftatutengemäf
n Abtheilungen haben eine gemeinfhaftlicde | Vereinslaſſe zu
zu gewährenden Entichäbigungen unb zu tragenden Laften und
zwar in ber in ben SS 8, 11, 20, 30, 32, 35, 4, 60, 67, 75
und 82 näher bezeichneten Weiſe.
Jede Abtheilung hat ihre eigenen Einnahmen und Ausgaben,
ſowie ihre fperiellen Reſerve- und Sicherheitsfonds.
Eine getrennte Verwaltung ber Vermögenstheile ber ver:
ſchiedenen Abtheilungen findet nicht ftatt; es genügt überall die
buchmäßige Abfonderung.
Die Koften ber Verwaltung des Bereind werben ben jähr:
lien Prämien:Einnahmen fämmtlicher Abtheilungen nad gleichen
Procenten entnommen.
Ein Mitglied kann nur aus dem Vermögen derjenigen Ab:
teilung bed Vereins, der es angehört, Entſchädigung verlangen
und es fteht feinem Mitglied ein Anſpruch auf dad Vermögen
einer andern Abtheilung zu.
Jeder Gewinn oder Verluſt, welcher ſich für eine Abtheilung
ergibt, fällt dieſer allein zu,
Leber andere Gewinn ober Berluft gebührt den fieben Ab:
theilungen qemeinfam nad bem Verhältniß ihrer in bem be:
treffenden nungöiabe erzielten Brutto-Prämien:Einnahmen.
Für die Berbinblichleiten bed Vereins gegen Dritte haftet
bas gefammte Vermögen des Vereins. Die einzelnen Mitglieder
tönnen von den Gläubigern deöfelben nie perfönlih in Anſpruch
genommen werben,
$ 4. Dauer. Die Dauer bed Bereins wird auf unbe
ſtimmte Zeit feftgefept. Näheres über Muflöfung und Liquiba
tion des Vereins fiehe 8 148’ bis 156.
Fi 5. Geridishand, Der Berein hat feinen allgemeinen
Gerichtsſtand vor den Königl. württembergijhen Gerichten zu
—— gibt aber auch Recht an denjenigen Orten bed Deuts
En eih3, an welchen Generalagenten vom Verein aufgeftellt
ind, fowie in benjenigen auferbeutigen Staaten, in welchen bie
Eoneeffion zum Gefcäftsbetrieb davon abhängig gemacht wird,
daß der Verein in denſelben Recht gibt.
Allgemeine Beflimmungen fün ſämmtlicht Bitglieder.
8 105. Allgemeines üder die Ausjabfung der Ber-
fiherungsfummen. Die Mitglieder Ri berechtigt:
1) Die Auszahlung ber verficherten Summen von bem
Verein nad) Mabgabe diefer Verfiherungsbedingungen und Eta:
tuten und nach den in ihren Berficerungsverträgen bejonders
vereinbarten Beitimmungen zu verlangen.
Die Sjahlungen werden gegen Quittung entweder an ber
tuttgart oder durch die de geleiftet.
2) Zur Prüfung der Legitimation bed Zahlungsempfängers
ala Mitglied oder Erbe des Entihäbigungsberechtigten ift ber
Verftand dann nicht verpflichtet, wenn erjterer Inhaber der Police
3
ober ber a. Prämienquittung ijt oder zulegt vor Uebergabe
diefer Urkunde an den Vorſtand war.
5) Geht eine Berfiherungs:Urfunde verloren, fo ift bie
Amortijation derfelben nad Maßgabe und in den Formen ber
allgemeinen gefeglihen Vorſchriften zuläffig.
$ 106. Allgemeines über die Pflichten der Mitglieder.
Diefelben find verpflichtet:
1) Die in den Nufnahmes und fonftigen Formularen des
Bereind an fie gejtellten Fragen wahrheitsgetreu und qemijjen-
haft zu beantworten;
2) den Beftimmungen ber jeweild beftehenden Bereind-Sta-
tuten, fowie den laut ihrer Berfiherungs-Urfunden befonders
vereinbarten Bedingungen, welche fie durch Annahme dieſer Ur:
kunden ald rechtsverbindfich Für jich anerkannt haben, überall
nachzufonmen ;
3) die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu entrichten und zwar
je nad) ber —— des Vorſtandes birelt an die Vereins—
faffe zu Stuttgart oder an die von Erfterem zur Empfangnahme
ber Gelber legitimirten Organe.
Die Beiträge werden bei viertels, halbs ober ganzjähriger
Zahlung ftetS auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli ober 1. Di:
tober berechnet. Für new eintretende Mitglieder wirb daher bie
Prämie von Beginn der Berfiherung an bis zu einem diefer
Tage fetgeftellt, wogegen von da an bie meiteren Zahlungen
regelmäßig in Viertel:, Halb: oder Jahres-Naten erhoben werben.
107. Befondere Befugniffe des Perwaltungsratös.
Der Lerwaltungsrath ift ermächtigt:
1) Die Geruhrentlaffen feftzuftellen, zu vermehren und zu
verändern, und die Prämientarife auf der Grundlage ber in ben
Statuten aufgenommenen Tarife zu vermehren;
2) im Falle ein Mitglied feine Anſprüche an ben Berein
wegen Verlegung der Statuten verwirkt hat, ftatt dieſes Per:
luſtes dem Mitgliede eine unter dem gefchägten Betrage feines
—— ſtehende Conventionalſtrafe nad feinem Ermeſſen an:
zuſeen;
3) im Falle ganze Corporationen, Geſellſchaften, Vereine
ober Stlaffen von Perjonen bei dem Verein nah einer ber in
x 2 feftgeftellten Berficherungsformen ſich betheiligen wollen,
uönahmebejtimmungen, infofern biejelben die Aufnahmefähig:
feit ber Einzelnen, bie ärztlihe Unterfuhung der Antragfteller
für Abtheilung IV ($ 61 Ziff. 4) die Art und Weiſe der Prä—
mienzahlung und bie Erhebung ber Aufnahmegebühr ee
eintreten zu laffen;
4) mit andern wel sehe —— Rüdverfiherungen
auf Grund der Beftimmungen diefer Statuten abzufchließen.
Il. Verfaſſung.
Organe, Vermögensperwaltung, Rebnungsablage,
Fiquidation und Veröffentlichung.
8 108. Gefelffhaftsorgane. Die Organe der Gefell:
fait find: .
A, bie Generalverfammlung der Mitglieber,
B. ber Berwaltungsrath,
C, der Borftand,
D. der Rechtsrath,
E. ber Bereindarjt.
A. Die Generalverfanmmlung.
$ 109. ®rdentfihe nnd aukerordenilidi‘. Die General:
Verſammlungen ber Mitglieder zerfallen in orbentliche und außer:
ordentliche. Beide werben von bem Vermwaltungsrathe einberufen
unb n Stuttgart abgehalten.
ie ordentlichen General:Berfammlungen finden jedes Jahr
im April ober Mai nad) vorheriger öffentlicher Einladung ftatt.
ERROR — — ungen werden zuſammen⸗
en:
a) wenn die Generalverſammlung oder der Verwaltungs
rath es für nöthig erachtet und beſchließt; j
b} wenn ber Vorſtand darauf anträgt;
ec) wenn mindeftend ein Zehntel der jtimmberedjtigten
Mitglieder, ohne Nüdficht auf die Zahl der dem Einzelnen zu:
fommenden Stimmen, unter Angabe ber Gegenftände, melde zur
Verhandlung fommen follen, einen friftlihen Antrag bierauf
ftellt, In diefen Fällen ift der Verwaltungsrath verbunden, bie
Generalverfammlung innerhalb zmeier Monate vom Tage bed
Beſchluſſes oder vom Gingang bes ſchriftlichen Antrages an ge
rechnet einzuberufen.
$ 110. —— zu der Generalverſammlung. An-
fräge. Die Einlabung zu derjelben erfolgt unter Angabe ber
Tagesorbnung durch zweimalige Belanntmahung in ben in $ 157
bezeichneten Vereinöblättern und zwar fo, daß die erfte mindeftent
14 Tage vor ber Verfammlung veröffentliht wird,
MWünfhen Mitglieder bei Generalverfammlung Anträge
zu ftellen, fo haben fie ſolche fpäteftend am 1. März bes be:
treffenden Jahres fhriftlich bei dem VBermwaltungsrathe einzu:
reichen. Diefer hat biefelben, wenn er fie den Bereindı Sniereflen
nicht zumiberlaufend und nad den Statuten für zuläffig erachtet,
auf bie Tagesordnung der nächften Generalverſammlung zu jegen.
Gegen ben abweifenden Beſchluß des Verwaltungsraths fteht-den
Antragftellern über die Zulaffung bes Antrags bie Berufung an
die Generalverfammlung zu und ift bei Annahme des Antrags
die Berathung desſelben auf die Tagesorbnung ber folgenden
Generalverfammlung zu bringen.
Eine Beihlußfaffung über Gegenftände, welche nicht auf ber
Tages ordnung ftehen, ift unzuläffig.
8 111. Theitnahme an der Generalverfammlung. Zur
perfönlichen Theilnahme an ber Generalverfammlung, den Ber:
bandlungen und Nbftimmungen in berjelben find ſämmtliche
männliche volljährige Mitglieder des Vereins berechtigt, welche
feit einem halben Jahre demjelben angehören.
Jedes ſtimmberechtigte Vereinsmitglied kann fih burd ein
zur perfönlihen Theilnahme berechtigtes Mitglied vertreten laffen.
Die Bezahlung von 10 Mark jährlihem Mitglieböbeitrag ge:
währt das Recht einer Stimme und von je 10 Marl mehr eine
Stimme mehr, Bruchtheile diefer Normalzahl werden nicht gerechnet.
Mitglieder der Abtheilung I haben als ſolche ?/, ſoviel Stim-
men alö bie Zahl der von ihnen verficherten Arbeiter und Be:
bienfteten beträgt; der Betrag ihrer jährlichen Prämie für Ab—
ge I tommt dagegen bei ber Feſtſtellung ber Stimmen:
zahl nicht in Betracht.
Die von den anwefenden Mitgliedern vertretenen Stimmen
abwefender Mitglieber zählen nur die Hälfte. Eine einzige halbe
ober eine überjhießende Stimme zählt gar nit. Es kann jedod)
ein Mitglied nicht mehr als Hundert Stimmen für abmwejenbe
Mitglieder vertreten und ſonach nicht mehr als fünfzig Stimmen
für fie führen.
8 112. Legitimation, Die Mitglieber haben ihre Verech—
tigung zur perfönliden Theilnahme an der Generalverfammlung
dem zur Prüfung berfelben bevollmädtigten, am Ort ber Ber:
fammlung anweſenden Beamten beö Vereins nachzuweiſen. Diele
Legitimation hat auf Verlangen biefes Beamten durch bie
Vorlage ber Berfiherungs:Urfunde und Iehtbezahlten Prämien:
quittung zu erfolgen.
Die Vertreter abwefender Mitglieber haben ihre Bollmad:
ten direct an den Pereindvorftand fo zeitig einzufenden, bafı
derfelbe fie mindeftens einen Tag vor der Gencralverfanmlung
erhält, außerdem haben fie auf Berlangen bed bevollmäd):
tigten Beamten die in Abſatz 1 bezeichneten Urkunden ihrer Vol:
— ber vor Beginn der Generalverfammlung vorzulegen.
N erfolgter Prüfung der Legitimationen werden von bem
bevollmädhtigten Beamten Cintrittsfarten, welde bie Angabe ber
berechtigten Stimmen enthalten, abgegeben. Nur ber Beſitz von
Eintrittöfarten ermächtigt zur perjönlihen Theilnahme an bei
Generalverfammlung.
Streitigkeiten über Führung ber Legitimation entjheibet bie
re —*8 —* N
113. Befhlupfäßigkeit un efhlußpfaffung dei
Heneral-Berfammflung. Jede nah Mafgabe diefer Statuten
sufammenberufene Generalverfammlung it ohne Nüdficht auf bie
ahl ber erfchienenen und vertretenen Mitglieder und ohne Rüd:
iht auf die Zahl der dem Einzelnen zufonmenden Stimmen be:
Hlupfähig.
——
Eine Ausnahme hievon findet nur bei der Beſchlußfaſſung
über die Auflöfung ftatt, wobei die Anmefenheit oder die Der:
tretung von mindbeftens einem Viertel der fiimmberechtigten Mit:
glieder erforberlid ift ($ 148 lit. a.)
Die Beichlüffe der Generalverfammlung werden mit abfo:
Iuter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt, gleichviel, ob
fie die Rechte und Intereffen aller Mitglieder oder nur derjenigen
einer einzelnen Abtheilung betreffen. Zu einem Beſchluſſe über
Abänderung der Statuten, ſowie über die Auflöfung des Bereind
ift eine Mehrheit von zwei Drittheilen der abgegebenen bered:
tigten Stimmen erforderlih, Im Falle der Etrmmengleichheit
entſcheidet in der Regel der Borfigende durch eine weitere ihm
in folhen Fällen zuftiehende ausfdlaggebende Stimme, bei Wah-
len das 2008. (f. 8 117.
Die nach Mafgabe der Statuten gefaßten Beichlüffe find
für ſämmtliche Mitglieder des Bereind rechtäverbindlid.
Es fteht den einzelnen Mitgliedern ein Einſpracherecht gegen
diefe Beichlüffe unter feinen Umftänden zu, Diejelben treten jos
fort und, falls fie die Abänderung der Statuten oder die Auf:
löfung des Vereins betreffen, fobald fie von der Königlich Würts
tembergifhen Staatsregierung genehmigt find, in Kraft.
114, Gegenſlände der Berathung und Zeſchlußſaſſung.
Die Gegenftände, über welche die Generalverfammlung verhandelt
und beſchließt, find nachfolgende: .
1) der jährliche * des Vorſtands,
D der jährlide Rechnungsabſchluß und die Bilanz, ſowie
die Entlaſtung des Verwaltungsrathz und des Vorftands,
($ 145—147 und 118 und 156),
3) die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrathes ($ 123),
4) die Wahl der Nevifions-Commiffion ($ 118),
5) Anträge auf Ergänzung oder Abänderung ber Statuten,
6) die Auflöfung des Vereins (8 148),
alle andern Anträge, welche auf ber Tagesordnung ſtehen,
. 9 Vefhlußfaffung über die Verwendung eines bei der
Liquidation des Vereins nad) $ 155 etwa noch Übrigen Bereind:
vermögens,
$ 115. Gefhäftsfeitung in der Generafverfammlung.
Den Vorfig in der Generalverfammlung führt der Borfitende
des Verwaltungsraths ober ein anderes vom Bermwaltungsrath
ernanntes Mitglied,
Er ernennt aus der Mitte der anmefenden Mitglieder zur
Auszählung der Stimmen zwei Stimmzähler, welde wenn nöthig
auch bie Loofe anfertigen,
$ 116. Profokoffe. Die Protofolle der Generalverfamm:
fung werben womöglich durch einen Notar aufgenommen, von
dem Borfigenden und mindeftens 2 Mitgliedern des Verwaltungs:
raths, den Stinmzählern, dem Vorſtande oder deſſen Stell:
vertreter unterzeichnet.
2: Adflimmung. Die Abjtimmung ($ 113) erfolgt
bei Wahlen durch Stimmzettel, in anderen Fällen ohne folde,
fofern bie Generalverfammlung nicht anders beſchließt.
Bei Wahlen genügt die relative Mehrheit, im alle ber
Stimmengleichheit entſcheldet das Loos, welches ber Vorfitende
aus der Hand eines ber Stimmzähler zieht ($ 113).
$ 113. Mevifionscommiffien. Die ordentliche General:
verfammlung jedes Jahres wählt in der in $ 113 angegebenen
Weife 3 rechnungsverjtändige Commiſſäre —— aus der
Zahl der in Stuttgart wohnenden Vereinsmitglieder, melde
weder Mitglieder des Verwaltungsraths, noch Vereinsbeamte
find, mit vem Auftrage, die Rechnungen und Bilanzen, melde
der Generalverfammlung des nächſten Jahres vorzulegen —
zu revidiren und ſich von dem Vorhandenſein der in dem Ned):
nungsabjäluß und der Bermögensüberficht ausgewiefenen Gelber
und Werthpapiere Ueberzeugung zu verichaffen. Die Aufgabe
dieſer Reviforen beginnt je ſpäteſlens 12 Wochen vor jeder ordent:
lichen Generalverfammlung und endigt mit dem Schluffe ber:
felben. Im Falle der Nechinderung eines gewählten Nenifors
önnen die beiden andern Neviforen einen Dritten, der hiezu
geeignet ift, beimählen,
Die Nevifionscommiffion ift berechtigt und verpflichtet, im
Gerhäftsiorale des Vereins die Nehnungen, Bücher und Kaſſen—
beftände und alle fonftigen Theile und Einricytungen des Ge:
ſchäfts, ſaweit fie es für nöthig findet, zu unterfuchen, eher
ihren Erfund erftaitet fie der Generalverſammlung Bericht. Dieſer
muß jebocd mindeſtens 14 Tage vor der Generalverfammlung
dem Vorfigenden des Verwaltungsraths fchriftlich mitgetheilt werden.
Die Generalverfammlung hat auf Grund dieſes Revifiond:
berichts über die etwa unerledigt gebliebenen Ausftellungen der
Neviftonseommiffion zu entiheiden und, wenn gegen bie Ge
Ichäftsführung Nichts zu erinnern ift, dem Verwaltungsrath und
Vorſtande die Entlaftung zu ertheilen ($ 156).
B. Der Derwaltungsrath.
8 119. Alfgemeine Stellung. Der Berwaltungsrath ift
zur Wahrnehmung der Interefien des Vereins in jeder Hinficht
und zur Ueberwahung ber Gefhäftsführung besfelben in allen
Zweigen der Verwaltung berufen. Alle Angelegenheiten, melde
nicht ausdrüdlih der eralverfammlung oder dem Borftand
zugewieſen find, fallen in ben Gefchäftäfreis des Verwaltungsraths.
$ 120. Aufgaben des Berwaltnngsratßs. Demſelben
liegen insbeſondere nachftehende Functionen ob:
1) Die Anftelung des Borftands, des Vereinsarztes und
der Stellvertreter beider, ebenfo die Wahl bes deputirten Mit
glieds des Verwaltungsraths und feined Stellvertreter®, ſowie
bes Rechtsrathes ($ 131, 133, 139 und 141).
2) Die Ertheilung von Inftructionen an den Vorſtand umd
feine Stellvertreter, fowie die Aufficht über die ftatutengemäße
Gefhäftsführung derfelben ($ 136).
3) Die Suipenfion des Vorftands und feiner Stellvertreter
megen ger Pflihtverlegung in ihren Functionen und bie
fonftige Vertretung des Vereins dem Borftande gegenüber ($ 136).
4) Die Prüfung und Feftftellung bes vom Borftand zu über:
558 jährlichen Geſchäftsberichts und der Jahresrechnung
5) Die Controlirung und Reviſion der Bücher, Kaffe, Cor:
refpondenzen und anderer Schriftftüde,
6) Die Beſtimmung bed Gehalt, der Tantiemen oder fon:
ftigen Bezüge für:
a) den Vorſtand und deſſen Stellvertreter ($ 133 u. 186),
b) das beputirte Mitglied des Berwaltungsratl;3 und feinen
Stellvertreter (8 131 und 132),
c) den Vereinsarzt, den Rechtsrath und beren Stellvertreter
($ 139, 140 und 141),
d) folde Beamte, welche einen jährlichen Gehalt von 1800 N.
oder mehr beziehen ($ 137 8. 1).
T) Die Beftinumung der fortlaufenden Mitgliedöbeiträge, ber
jährlihen Dividenden und der etwa nöthigen Nachichüffe für die
einzelnen Berfiherungs:Abtheilungen, ſowie die Erhöhung ber
Mitgliedsbeiträge oder die Herabminberung der Entjchädigung.
(8, 11, 28, 30, 35, 41, 52, 67, 75, 82 und 102.)
8) Die Befhlußfaffung über die Abänderung oder 1chr
rung der Gefahrentlaffen und die Berechnung der Beiträge für
dieſelben.
9) Die Feſtſetzung der Tagesordnung für die Generalver⸗
ſammlung und deren Einberufung ($ 109), die Entſcheidung über
die Buläffigfeit eine von Mitgliedern an bie Generalverjammt:
lung geftellten Antrages ($ 110), ſowie erforderlichen Falls bie
[ eines BVorfigenden für die Generalverfammlung ‘ 115).
10) Die Beihlußfaffung über die Verwendung, indbejondere
bie verzinslihe Anlage ber bisfponiblen Gelder und über Er:
werbung und Beräußerung von Jmmobilien nah Mafgabe ber
im $ 143 enthaltenen Vorſchriften, fowie bie Contrahirung von
Anlehen für den Verein.
11) Die Entſcheidung über Schadenserſatzanſprüche, melde
den Betrag von 6000 Marl überfteigen ($ 137 3.3).
8 121. Iufammenfehung des Berwaltungsraißs. Der
Verwaltungsrat befteht aus act von der Generalverjammlung
zu wählenden und nad $ 122 hiezu qualificirten in Stuttgart
wohnenden Mitgliedern; berfelbe kann durch Beiwahl weiterer
Mitglieder bis zur Zahl von zwölf ſich verjtärfen,
Mitglied des Verwaltungsraths ift ferner der Rechtsrath bei
Vereins ($ 139).
8 122. MNothwendige Elgenſchaften der Mitglieder des
Bermallungsratßs. Zu dem altungsrath find nur fi
Mitglieder des Bereind wählbar, melde im Befige ber
—.r. |
lien Ehrenrechte ſich befinden und weder Beamte des Dereind
noch Mitglieder der Verwaltung einer Concurrenzanftalt find,
Ein Mitglied des Vermaltungsraths, welches die zur Wähl⸗
barkeit erforderlihen Cigenfchaften verliert, ift daburd feiner
—— als Mitglied des Verwaltungsraths ohne Weiteres ent:
oben.
Ebenfo ift ein foldes Mitglied, übrigens unbefchabet feiner
Rechte aus den beitehenden Verträgen, verpflichtet, fein Anıt
nieberzulegen, wenn die Generalverfammlung dies beſchließt oder
wenn basjelbe in Concurs geräth.
8123. Wahl und Austritt der Mitglieder des Ber-
waltungs-Haihs. Diefelben werden von der Generalverfamm:
fung für die Dauer von vier Jahren aus der Zahl der Ber:
— welche die in $ 122 bezeichneten Eigenſchaften beſitzen,
gewählt.
Von dem Verwaltungsrat fcheidet alle zwei Jahre die
Hälfte aus; dieſe wird das erfte Mal burd das Loos, ſpäter
durch die Reihenfolge des Eintritts beftimmt.
5
Die Auögefhiedenen fürmen alöbald wieder gemählt werben. |
Die gewählten Mitglieder treten mit der Wahl in ihre
Stellung ein und fungiren bis zur Neumahl in der General:
a besjenigen Jahres, mit welchem ihre Wahlperiode
abläuft.
Jedes Mitalied des Verwaltungsraths ift betechtigt, fein
Amt nah vorhergegangener breimonatlider Kündigung nieber:
zulegen.
Eine Ausnahme findet jedoch im Falle der Auflöfung und
Liquidation des Vereins ftatt, foferne Hier die Mitgliever des
Berwaltungsraths bis zur Beendigung der Liquidation fungiren
müflen ($ 150).
$1 Jeitung und Legitimation des Berwaltungs-
ratds. Der Verwaltungsraih ermählt in der erften auf Die
ordentliche Beneralverfammlung jedes Jahres folgenden Sitzung
in ber in $ 126 beftimmten Weiſe aus feiner Mitte einen Bor:
figenden und einen Stellvertreter beöfelben. Xetterer hat, fo
fange er in biefer Eigenfhaft fungirt, ganz biefelben Rechte und
Pflichten wie der Vorſitzende.
Seine Legitimation führt ber Bermaltungsrath durch dieſe
Statuten, durch feine Protofolle und diejenigen der Generals
»erfammlung.
125. Sibungen des Verwaltungsratßs. Der Ber:
waltungsrath verfanmelt fi, fo oft die Geſchäfte dies erfordern,
auf die fchriftliche die Tagesordnung enthaltende Einladung des
Borfigenden oder feines Stellvertreterd zu Stuttgart.
Eine Zufammenberufung ded Bermaltungsrathes muß cr:
folgen, wenn brei Mitglieder desſelben oder ber Borftanb darauf
antragen. Letzterer hat das Recht und die Pflicht, den Sigungen
bed Verwaltungsraths anzuwohnen. Biebei führt berfelbe eine
Berathende Stimme und hat in allen Angelegenheiten der Ger
fhäftsführung den Vortrag zu erflatten.
Soweit über perfönliche Angelegenheiten des Vorſtands ver:
banbelt wird, iſt feine Anmefenbeit ausgeſchloſſen.
3 126. Reſchlußſählgleit und Zeſchlußſaſſung des Ver ·
wallungsratds. Zur Faſſung eines gültigen Beſchluſſes ift bie
Anweſenheit des Vorfikenden oder deflen Stellvertreterd und
von vier weiteren Mitgliedern des Vermaltungsraths erforderlich
und genügend.
Die Beihlüffe werben mit abfjoluter Stimmenmehrheit der
anmejenden Mitglieder gefaßt. Bei Wahlen findet gewöhnlich
fehriftlihe Abftimmung ftatt; e8 finden hiebei die Beftimmungen
des 8 117 finngemäfe Anwenbung.
Stimmengleichheit entfcheidet der PVorfitende burd eine
meitere ihm in foldyen Fällen zuftchende ausſchlaggebende Stimme,
Bei minder wichtigen Gegenftänden, welche dringlicer Natur
iD. kann die Abjtimmung der Mitglieder ausnahmsweiſe im
e der Girculation eingeholt werden. Auf Antrag ift jedoch
—* ber Verwaltungsrath einzuberufen.
$ 127. Protofofle, Ansſerligungen und Zeſtauntmach-
ungen. Ueber die Verhandlungen und Beſchlüſſe des Bermalt:
ungsraths find Protofolle abzufaffen.
Diefelden find von den Anmwejenden zu unterzeihnen und
mit den fonftigen Acten, Urfunden und Scriftftüden des Ver:
waltungaratha non biefem aufzubewahren.
Die Ausfertigungen und Belanntmahungen des Berwau—
ungsrath8 werden von dem Borfigenden an beffen Stell⸗
vertreter für den Verwaltungsrath verbindlich unterzeichnet,
‚ 3 128. Wahl Befonderer Eomitös. Der Verwaltungsrath
ift be ugt, fomohl zu tung ar —— einzelner ihm nach
dieſen Statuten zuſtehenden Geſchäfte oder Geſchäftszweige, als
zur Vorbereitung für feine Verathungen unter eigener Verant⸗
mortung aus feiner Mitte Comite'3 zu mäßlen. Insbeſondere
fann bie felbftändige Berathung und Beichlußfaffung über die
Verwendung, namentlich das Ausleihen ber bisponibeln Gelber
G 120 Ziff. 10) nad Mafigabe des R 143 einem foldhen Comité
übertragen werden, Mitglied dieſes Comitéo's ift ber Rechtsrath
bed Vereins.
8 129. Fortfehung. Den Situngen diefer Comits's Hat
regelmäßig der Borftand mit berathender Stimme anzumohnen.
Sind Gefhäfte einem Comits zu felbftändiger Behandlung und
Erledigung zugemiefen, fo hat im Falle von Meinungsverſchieden ⸗
beit zwiſchen Gomits und Borftand auf Antrag eines berfelben
der Verwaltungsrath zu entfcheiden, .
Auf die Berathung und Befhlußfaffung ber Comito's finden
bie für den Vermaltungsrath gegebenen Beſtimmungen finngemäfe
Anwendung ($ 126 Abjag 2, 3 u. 4).
8 130. Wemmneration des Berwaltungsratfis. Der
Bermwaltungdrath bezieht außer dem Erfaße der durch feine
Function etwa veranlaften baaren Auslagen für feine Mühe:
maltung ein Procent der jährlichen Brutto-PrämiensEinnahmen;
überfteigen Ieftere die Summe von 600000 Mark, fo wird aus
dem Mehrbetrag nur ein Halb Procent vergütet. Die Vertheis
lung dieſes Betragd unter feinen Mitgliedern bleibt ihm überlafjen.
$ 131. Das deputirte Mitglied des Bermwaltungs-
rafds. Der Verwaltungsrath Tann aus feiner Mitte ein Mit—
or ernennen, welches bie Aufgabe bat, nah Maßgabe der
tatuten eine fortmwährende eingehende Gontrole ber Gefchäftös
führung des Vorftands zu üben und mit diefem in geeigneten
* des lauſenden Dienſtes Berathung zu pflegen und thätig
zu fein.
Der Deputirte ded Verwaltungsraths bat hienach von dem
efammten laufenden Gefcäfte täglich Kenntnik zu nehmen, bie
affe und das Wortefeuille mwenigftens monatlich einmal zu
repibiren und über den Beltand von Beidem ein Protofoll aufs
zunehmen. Für Verbinderungsfälle ift ein Stellvertreter des
en zu wählen, Die Ramen biefer Beiden find in ben
elihaftsblättern befannt zu machen. Bu ihrer Legitimation
dient bad Wahlprotokoll.
A Femuneration des Pepulirfen. Der Deputirte
bezieht neben feiner Remuneration al® Mitglied des Verwaltungs:
raths einen feften Gehalt, Auch der Stellvertreter genießt eine
angemeffene Entihäbigung ($ 120 Biff. 6).
C. Der Dorfkand.
8 133. Beflefung nnd Scgifimation. Die unmittelbare
Zeitung der Geſchäfte wird einem Borjtand übertragen. Derjelbe
wird von dem Berwaltungsrath gewählt und befteht aus einer
oder zwei Perfonen, melde den Titel „Director“ führen. Die
Ramen der Vorftandsmitglieder und jeder Wechſel in ihrer Perfon
find von bem Bermaltungdrath in den Vereimsblättern befannt
zu machen. Die Legitimation bed Vorſtands mwirb durch eine
u Tg bes Wahlprotofolls dargethan.
8 134. Motdwendige Kinenfhaften des Borflands,
Hierüber fonımen die bezüglich der Mitglieder des Verwaltungs:
raths in $ 122 getroffenen Beftimmungen zur Anwendung.
$ 135. Stieffvertrefung des Borflands. In Fällen ber
Verhinderung des Borftands werben für diefen ein, rejp. zwei
Stellvertreter ($ 133) aus ber Zahl der höheren Beamten bes
Vereins gewählt, Die Stellvertreter haben als folde die gleichen
dienftlihen Befugniffe und Verpflichtungen, wie fie dein Vorjtand
ſelbſt dur die Statuten oder die Inftruction des Berwaltungs«
raths zugewieſen find. Zur Legitimation der Stellvertreter bient
eine Ausfertigung ded Wahlorotofolls. P
$ 136. Anftellungededingungen. Die Amtsbauer, Ge—
baltös, Kündigungds mb fonftigen Dienjtverbältniffe des Bor:
ſtandes werben hr befonderen Vertrag pwiſchen ihm und hew
Verwaltungsrath feftgeftelt ($ 120). Durch diefen Bertrag muß
bem Vorftand eine feite jährlihe Befolbung und ein Antheil an
den jährlihen Drutto-Prämten-Einnahmen des Vereins zugefichert
werben, Andererſeits muß in dem Bertrag dem Verwaltungss
rathe ausdrücklich das Necht eingeräumt werben, ben Borftand
wegen grober Bflichtverlegung in feinen Amtöverrichtungen jeber:
geit auf Grund eines Befehfuffes, bei welchem wenigitens °/, aller
Stimmen bes Verwaltungsraths fih für die Sufpenfion aus:
geſprochen haben, zu fufpendiren. In diefem Falle enticheibet
eine innerhalb zwei Monaten einzuberufende General:Berfamm:
fung darüber, ob die Sufpenfion aufzuheben ober der Vorſtand
zu entlaffen fei. Menn die Entlaffung ausgeſprochen wird, fo
verliert der Vorſtand von dem Zeitpunfte der Sujpenfion an
alle nach dem Bertrage oder den Statuten ihm fonft juftehenden
Anfprühe an den Berein auf Befoldung und fonftige Bezüge,
foweit biefelden von dem Verwaltungsrath nicht ausdrücklich an⸗
erlannt werben.
$ 137. Berfrefung und Geſchäſtsleilung des Vereins.
Inſoweit die Zeitung der Gefchäfte nicht ausdrücklich der General:
Berfammlung ober dem Verwaltungsrath vorbehalten ift, führt
der Vorftand die Geſchäfte des Vereins und vertritt denſelben
nah Außen, den Gerichten und Berwaltungsbehörben, dem
zen und ben einzelnen Bereinsmitgliedern gegenüber, in
entäßheit der Statuten, der ihm vom Xerwaltungsrath zu er:
eilenden allgemeinen Gefhäftsinftruction und ber befonberen
chlüſſe der General:Berfammlung und des Berwaltungsrathö ;
er ift auch der Borgefehte der Berwaltungäbeamten.
nöbefondere find es nachſtehende Funktionen, zu melden
der Vorſtand berechtigt und verpflichtet if H
1) Die Anftelung und Entlaffung von Beamten, Agenten,
Agenturärzten und Bevollmächtigten des Vereins. Er darf je
doch Beamte, welhe einen jährlihen Gehalt von 1800 Mi. ober
mehr beziehen, nur mit Genehmigung bes Verwaltungsraths ans
Rellen und entlaffen ($ 120 Ziff. 6).
Es fteht ihm aber teren einftweilige Suſpenſion zu.
2) Der Abſchluß und die Ablehnung von Verſi .
—* ebenſo die Kündigung gegenüber von Mitgliedern G. 53
und 97
3) Das Beftreiten und die Anerkennung von Schadenserfag-
anſprüchen an den Verein bis zum Vetrage von 6000 Mark eins
—— ($ 120 Ziff. 11), ſowie die Zahlungsanweiſung für
dieſelben
4) Die Abfaſſung des jährlichen Geſchäftsberichts.
5) Die Aufftelung Halbjährliger Rechnungsüberſichten und
kurzer Berichte Über den Stand bes Unternehmens, fowie der
äbrlihe Hauptabichluß der Rechnungen und die Anfertigung der
ilanzen, melde ag rg dem Verwaltungsrathe zur
Beſchlußfaſſung vorsufegen find,
6) Der Vortrag bei dem Bermaltungsrath über bie Ges
Häftsführung deö Vereins ($ 125).
er Antrag an den DBerwaltungsrath ober das Ausleih:
—12* wegen Ausleihung der Gelder.
ie Prozeßführung für den Verein, unbeſchadet der Ber:
tretungsbefugnifje des Rechtsraths ($ 139).
Die dem Vorftand vom Berwaltungsrath ertheilte Geſchäfts
inftruction ift dritten Perfonen gegenüber wirkungslos und es
tann diejen eine etwaige Verfehlung des Vorftands gegen biefelbe
nicht entgegengehalten werben.
138. WUnterfhrift des BVorſtands. Der Borftand oder
befjen Stellvertreter unterzeihnen alle vom Verein ausgehenden
Shriftftüde und Velanntmahungen, fu veit fie nicht dem Vers
mwaltungsrathe vorbehalten find, insbejondere Berfiherungs:Urs
lunden, Verträge, Rehnungsauffielungen und Vollmachten.
Die Unterjcrift im Namen des Vereins lautet!
Allgemeiner Deutfher Berfiherungd-VBerein in
tuttgart,
Borftand: RN.
Im Falle der Stellvertretung weiter:
n Bertr :
etung: MN.
Sobald ber Porftand aus 2 Perfonen ($ 133) befteht, Tön:
nen verbinblice Erflärungen nur im Zufammenwirfen beider
Rorftanbs ieber oder deren Stellvertreter durch Colleftiv:
———
7)
tomite
8)
eben werben,
6
—
D. Der Rechtsrath.
8 139. uction deffefden. Zur Prüfung ober Ausfüh-
rung aller enigen Geſchäfte, welche in rechtlicher Beziehung
eine bejonbere Behandlung erfordern, wirb ein in Stuttgart anı
fähiger Rechtsanwalt als „Rechtsralh des Vereins” vom Ber:
waltungsrath gewählt.
Derfelbe vertritt den Berein als beffen Syndikus vor ben
Gerichten, Verwaltungs: und Bermaltungsjuftizbehörben unb if:
Mitglied ded Berwaltungsraths und bed etwa gemählten Aus:
leihcomitis ($ 121 u. 128), Er bat mit Buftimmung bed Ber.
einen Stellvertreter für Verhinderungsfälle auf:
echtsralhs. Der Rechts
rt alle dem Bereine geleiteten Dienſte zu honoriren
Er genießt außerdem DMitantheil an der Nemuneration des Ber
waltungsraths,
E. Die Aerzte des Vereins.
F 141. Function der Aerıfe, Bon dem Verwaltungsrait
mwirb zur Unterftügung bes Vorſtands mindeftens ein Bereins-
arzt und ein Stellvertreter deffelben gemählt, fowie das Hono-
rar derjelben mit ihnen vereinbart ——
Der Vereinsarzt hat die eingehenden ärztlichen Zeugniſſe
und fonftigen Schriftftüde, ebenfo die Schabenanmeldungen und
bie hierauf bezüglichen ärztlichen Attefte und fonftigen Papier.
vom ärztlihen Standpunkte aus zu prüfen und nöthigenfalle
ſchriftlich zu begutachten, ebenjo alle anderen einer ärztlichen Be-
urtheilung bebürftigen Angelegenheiten zu beiorgen. Im falle
eines Anttandes darf gegen den Antrag des Vereinsarstes ohne
Genehmigung des Verwaltungsraths eine Verfiherung nit ab:
gefhloffen und eine Berfiherungsfumme nicht ausbezahlt werben.
Für die Agenturen beftelt der Vorftand zur Ausführung
ber nöthigen ran Unterfucdungen und Behandlungen, fo:
mie zur Aus der erforberlihen ärztlihen Beugnifie
Agenturärjte,
142. Infpection,. Zur Einleitung und Beauffichtigung
der General-Agenten und Agenten des Vereins, fowie zur Be:
forgung von Reifen, welche in Angelegenheiten bes Vereins fonfi
nötbig werben, find Inſpectionsbeamte vom Vorſtand anzujtellen.
Die Beſoldung derjelben wird vom Berwaltungsrath feftgeftelt.
Bermögens-Perwaltung, Mehnungs-Ablage, Lignidatien
und Beröffentfi 0.
8 143. Anfage des Bereins-Permögens. Die verfüg:
baren Geldmittel des Vereins find jo weit möglich verzinslich
anzulegen. Die Geldanlage erfolgt:
1) durch Ausleihen auf Unterpfänder, welde den Borfchrif:
ten für Bormünder entſprechen,
2) durch den Anfauf von Inhaberpapieren, welche von dem
Deutigen Neiche oder von einem deutſchen Bunbesftante ausge:
eben ober garantirt oder melde von einer in gutem Erebit
enden Corporation oder Gemeinde bed Deutſchen Nei aus:
geitelt und zu einem feſten Zinsfuß verzinslich find; biefelben
müflen auf den Namen des Vereins eingetragen werben,
8) durch Belehnung der in Ziff. 2 genannten Papiere und
dur‘ Discontirung von Wechſeln nad ben für die Württem:
bergiſche Notenbanf geltenden Vorfchriften und zwar mit ber
näheren Beftimmung, baß bie angegebenen Papiere nicht höher
als zu 80 Procent ihred Nominalwert5d und, wenn ber Kurs:
werth niedriger ift, zu 80 Procent bed Kurbwerths als Fauſt⸗
pfand angenommen werben bürfen. Auch muß der Schuldner
fi ausdrücklich verbindlich machen, wenn die von ihm verpfän:
deten Papiere unter biefen Kurs berabfinfen, ben Betrag ber:
felben verhältnißmäßig zu erhöhen,
4) Die Erwerbung von Liegenfchaften ift nur injomeit zu-
läffig, als die Beſchaffung von Gefchäftslocalitäten oder die Ber:
wmeibung von Berlufien an auöftehenden Forberungen des Vereins
ed nöthig madt. ($ 120 8. 10.)
144. Berwaltungskoflen. Die Koften ber Verwaltung
des eind werden ben jährlichen Prämieneinnahmen fänmt:
licher Abtheilungen ($ 2, Abt. I—VII) nad gleichen Brocenten
‚ entnonmen,
7
& 135. — — Das Rechnungsjahr des Vereins
ht das Kalenberfähr, Die Inventur des Vereinsvermögens wirb
auf den 31. Dezember jeden Jahres aufgenommen.
$ 146. Adtefinung und Bilanz. Die Gefhäftsbücer des
Rereind werben nad den Negeln ber kaufmänniſchen doppelten
Buchhaltung geführt und A ben 31. Dezember jeden Jahres
abgeſchloſſen. Auf Grund derſelben wird die Jahresrechnung und
die Bilanz über das Vereinsvermögen auf dieſen Tag von dem
Vorfiande fpäteflens bis legten März bes nächſtfolgenden Jahres
aufgeftellt, zunädft von dem Berwaltungsrathe und dann von
ber Reviffionscommiffion (
Generalverfanndung Entlaftung ertheilt ($
Eine getrennte Bermaltun ;
theile des Vereins findet micht fat, es genügt überall die bud):
mäßige Abſcheidung ($ 15, 32, 41, 67, 75, 82, 96, 101, 103
und 104),
Der Verwaltungärath Tat zu beftimmen, wie viel an dem
Ro h der im Befig des Bereins befindlichen Immobilien
und Mobilien abzufchreiben ift, Es darf jedoch die Abfchreibung
für Immobilien nicht unter 1 Procent, für jebe andere Kate-
gorie nicht unter 5 Procent betragen, wobei dem Verwaltungs:
rath zur Pflicht gemacht wird, einen höheren Anſatz zu beftim:
men, wenn bied nad den Umftänden, insbefondere nach Maß:
gabe der Abnukung angemeffen erſcheint.
Die Vergleihung der Einnahmen und Ausgaben ergibt ben
Ueberſchuß oder das Deficit des Nechnungsjahres;, dieſes Ergeb»
niß ift am Schluffe der Bilanz befonderd austumerfen.
ad Ausfheibung der Einführung‘ "after find unter ben
Ausgaben ftet? die vollen Drganifationsfofien Des laufenden
Sahres aufzuführen.
8 147. Fortfegung. Bei Ziehung ber Bilanz find auf:
n:
156).
1) Unter die Activa:
a) der baare Kaffenbeftand am Jahresſchlufſe;
b) ber Beftand an Effecten und Werthpapieren, inc. ber
laufenden Binfen; biefelben müſſen nad Gattungen fpecificirt
und bürfen nie höher als zum jsranffurter oder nöthigenfalls
Berliner Tageslurſe des betreffenden 31. December in Anfat ge:
bracht werben;
c) die auöftehenden forderungen bes Vereins, Zinſen eins
23
— De - —* Immobilien und der Mobilien aller Art,
omeit dieſelben nicht bis zum Schluſſe des betreffenden Jahres
bereits amortifirt find. ’ *
2) Unter die Paſſiva:
a) bie für fpätere Jahre vorausbezahlten Prämien (Prämien:
rg
) bie Referven für ſchwebende, noch nicht bezahlte Schäden
(SchabensReferve) ; —— *
ec) der Betrag ber Rentenfonds;
d) der Betrag bed Deckungskapitals, ber Sicherheits: und
ber Divibendenfonds;
e) der Betrag ber Allgemeinen Referven;
f) das Guthaben fonftiger Gläubiger.
Bei ber Anlage der Rentenfonds ift ſtets bie Höße bes für
ben einzelnen Schabendfall nothwendigen Dedungsfapitald nad
der in 5 22 gegebenen Nententabelle zu berechnen, das volle
Dedungsfapital zu rejerviren und gemäß $ 143 3.1 und 2 ans
anlegen (& 15 —* 32).
: ven vorftehenden Beftimmungen gemäß aufzuftellende
jährlie Bilanz muß im Auszug durd) bie Wereinesfätter (8 157)
und burh den Staatdanzeiger für Württemberg nad erfolgter
Prüfung der Revifionscommiffion öffentlih befannt gemadt
werben.
5 148. Won der Aufföfung des Vereins. Die Aufs
Löjung des Bereind be —* v
wenn bie Generalverfammlung, bei welcher mindeftens
ein Diertheil ber flimmberechtigten Bereinsmitglieber anweſend oder
vertreten ift, biefelbe mit #5, der abgegebenen Stimmen beichlieht
(5 113, Ab. 2), und bie ng MWürttembergifche Staats:
ene
zegierung biefem Befchluffe ihre hmigung ertheilt.
b) wenn bad Eoncursverfahren gegen den Berein eröffnet wird.
118) ſpeciell geprüft und von ber |
149. Belanntmehung der Anflöfung. Die Auflöfung
bes Dereind muß, wenn fie nicht eine Folge des Eoncuröverfahr
rens iſt, zu drei verfchiebenen Malen in Zwilgenräumen von
8 Tagen durch bie Blätter des Vereins ($ 157) von bein Ber:
waltungsrath befaunt gemacht werden. In dieſer Velanatmach⸗
ung muſſen gugleich Die Gläubiger bes Bereind aufgefordert
werden, ihre forderungen bei dem Borftand des Vereins anzus
melben.
8 150. Liquidation. Die Liquibation des Bereind er
folgt, wenn nicht ein gerichtliches Goncuräverfahren eröffnet wor«
ben ift oder die Generalverfammlung etwad Anderes beſchließt,
durch den Vorſtand unter Mitwirkung bed Berwaltungsraths
der verſchiedenen Nermögens: \nad Maßgabe biefer Statuten.
Ordentliche Generalverfammlungen ($ 109) finden, nachdem
die Nuflöfung bed Vereins beſchloſſen ift, nicht mehr ftatt.
$ 151. Fortſetzung. Bom Augenblid der beſchloſſenen
Auflöfung an dürfen neue Mitglieder in den Berein nicht mehr
aufgenommen werben.
Im Falle der Eröffnung des Concursverfahrens gegen ben
Verein verlieren bie Mitglieder oder deren Erben alle Rechte
auf Endſchädigung für Krankheiten, Unfälle und Todesfälle, von
denen die Verficherten nah dem Zeitpunkt, der Concurderöffnung
etwa betroffen werden ; desgleichen werden auch Die von diefem Zeit»
punkt an fällig werdenden Berfiherungsfummen ber Abtheilungen
V und VI nidt mehr ausbezahlt,
Dagegen find die von den Mitgliedern früher erworbenen
Anfprüche auf Entfhädigung fowie alle andern Auſprüche an
den Verein unb an das Vermögen ber einzelnen Abtheilungen
deffelben von den Berechtigten bei Gericht anzumelben,
Im Falle der freiwilligen Liguibation des Vereins wird fiir
die von bemfelben eingegangenen Berfiherungsverträge ein Ends
termin mit ber Mafgabe beftinmt, daß die Mitglieder ober
deren Erben alle Anfprüde auf Entjhädigung für Krankheiten,
Unfälle oder Tobesfälle, von welchen die Berfiherten nad biefem
Termin betroffen werben, verlieren, Diefer Endtermin tritt mit
dem Ablauf von vierzig Tagen nah Faffung des Auflöfungss
beſchluſſes durch die Generalverfammlung, falls is bahin bie
fol. württ. Regierung diefen Veſchluß genehmigt hat, andernfalls
erft am Tage diefer Genehmigung ein. »
beginnt am Tage nad
Die angegebene Frift von 40 Tagen
dem Beihlufe der Generalverfammlung.
Ebenfo werden aud an die Mitglieder der Mbtheilungen V
und VI Berfiherungsfummen, melde nad biefem Endtermin
fällig werben, nicht mehr ausbezahlt.
Die Mitglieder ſämmtlicher Abtheilungen haben bis zum ans
gegebenen Endtermin ihre Mitgliedöbeiträge ftatutengemüß zu
entrichten,
$ 152. Zeſondere Belimmung für die Mitglieder der
———— I, II, IIZ und VII. Der Verwaltungsralh bat
n ber in den 8$ 11, 29, 30, Abf. 2, $ 40 und 41 Hit. d und
’ 102 beftinnmten Weife von ben Mitgliedern ber Abtheilungen
‚I, II und VII diejenigen Beträge nod zu erheben, welche
nad Verwendung des betreffenden Sicherheitd:, Divibenbens unb
Allgemeinen Referve: Fonds dieſer Abtheilungen noch nothmentig
find, um die vor dem Endtermin begrürbetin und rechtzeitig ans
gemeldeten Entjchädigungsanfprüche requliren zu Tönnen.
Hierbei find für die Nentenfonds biefer Abtheilungert dies
jenigen Summen zu berechnen, welche zur Befriebigung aller
een Anſpruche der Mitglieder an diefe Fyondt erjorber:
ich find,
8 153. Mentenfonds. Die Rentenfonds bürfen aud) im
Falle der Liquidation lediglich zur Sicherftellung und Bezahlung
der Renten verwenbet werben. ($ 15, 22 und 32.)
Die Verwaltung dieſes Fonds, ebenfo die fernere Ausbe⸗
sahlung ber Renten wird von der leften aufierorbentlichen Ges
neralverfammfung ($ 155) einem aus fünf Berfonen befiehenden
Ausſchuß von Mitgliedern übertragen, welcher berechtigt und vers
pflichtet ift, bis zur völligen Auszahlung diejer —— bei ets
waigem Ausſcheiden eines ober mehrerer Mitglieber aus dem
Ausſchuſſe fih dur Beiwahl geeigneter Perſonen wieder zu er«
änzen, ſich ſelbſt zu conftituiren und feine Gefchäftsordnung
eſtzuſtellen.
Dieſem Ausſchuß ſtehen die dem Verwallungsrath nad
ER
21 lit. b und e und $ 157 zufommenden Rechte zu; berfelbe
st entfprechend zu bonoriren.
—— und ſolche dem Verwaltungsrath wie ber Nevifiont.
commilfton ($ 118) zur Prüfung und Feſiſtellung vorzulegen.
Ueber die Verwendung des nad Tilgung aller Verbindlich: | Hierauf ift von dem Verwaltungsrath eine außerordentliche General:
teiten des Vereins etwa verbleibenden Ueberſchuſſes diefes Nenten: | verfammlung zu berufen. Diefe fpricht auf Grund der Schluß
fonds entfcheibet ebenfall® die lehte außerordentliche Generalvers | abrechnung nach Befund die Entlaftung der Berwaltungsorgane,
fanımnlung. welche nunmehr aufer Funktion treten, aus, wählt den nad $ 155
154. Vertheilung des Bereins-Vermögens. Nachdem | zur Verwaltung der Rentenfonds beftimmten Ausſchuß und faht
alle Berbindlichfeiten des Vereins gegen Dritte erfüllt find, über die Verwendung des etwa fi) ergebenden Rentenfonde-
werben: Ueberſchuſſes zu Gunften einer gemeinnügigen deutſchen Anftalt
a. die im Boraus über ben Enbternin hinaus bezahlten Beſchluß.
Prämien zurüdvergütet und dadurch ſämmtliche Gontis | Die Ausfolgung dieſes Ueberfhuffes an die zu beflimmende
der Prämienreferven entlaftet; ' Anftalt darf jedoch erft nach erfolgter breimaliger Belanntmadung
b. an die Mitglieder der Abtheilung IV, V und VI nad in den Blättern des Vereins und nad) Ablauf eines Jahres, vom
erfolgter Auszahlung ber vor dem Endtermin fällig ger | Tag ber letzten Bekanntmachung an gerechnet, durch den Aus ſchuß
wordenen Verſicherungsſummen die Deckungskapitalien, zur Ausführung gelangen.
melde für den einzelnen refervirt find, ferner bie Sicher» 156. Wirkung der Enflaflung. Die Entlaftung N 118,
beits:, Dividenden: und allgemeinen Referve-Fonds in Se: | 146 und 155) befreit fämmtliche Berwaltungsorgane des 8
mäßbeit der ihnen ftatutarifch zuſtehenden Nechte und nad | von allen Berbindlichleiten aus ihrer Gefafisfüß an den
ber Höhe bed Gefammtbetragd der von ihmen geleifteten | Verein, —— daß die Entlaftung nicht durch betrügliche
Mitgliedöbeiträge ausgefolgt; Aufſtellungen oder Veranſtaltungen herbeigeführt worden iſt.
©. dagegen werben in ben Abtheilungen I, IT, II und VII 157. ®effentlihe Behanntmahungen des Base
Ber:
erſt, nachdem alle rechtmäßigen Entſchädigungs-Anſprüche Alle öffentlichen Einladungen, Aufforderungen und fon
der Mitglieder befriedigt find, die Beträge der Sicherheits:, | Tanntmahungen des Vereins erfolgen, foweit fie nicht
Dividenden: und allgemeinen Referve; Fonds an diejenigen | waltungsrath fpeciell zugewieſen find ($ 11, 31, 41, 109, 110
Mitglieder, welche dem Verein am Tage ber beſchloſſenen und 149), durch den Borftand und gelten als den Mitgliebern
Auflöfung nod angehört Haben, und zwar je nad ihrer | und Dritten geſetze und orbnungsmäßig behändigt, wenn diefelben
Zugehörigkeit zu den einzelnen Abtheilungen nad Ber: | im folgende Zeitungen aufgenommen worden find:
bältnik ber Gefammtfumme ihrer bisherigen Einlagen Schwäbiiher Merkur,
vertheilt, Mitglieder, denen in ben letztverſloſſenen 12 Mo; Deutfcher Reichs- und Preuß. Stantdanzeiger in Berlin,
naten vom Tage des Beſchluſſes der Auflöfung ab ge: —— Zeitung,
rechnet die Mitgliedſchaft gekündigt wurde ($ 53), erhalten nchener Neueſte Nachrichten,
von diefem übrigen Vermögen, wenn fie dem Verein mins Kölnische Zeitung.
deſtens 5 Jahre angehört hatten, verhältniimäßig gleid-| Der Berwaltungsrath ift übrigens befugt, außer biefen Blättern
viel vergütet, wie bie noch Betheiligten. oder an Stelle berjelben andere geeignete Blätter bie Be
$ 155. Schlußadrehuung und Entlafung. Nachdem ale kanntmachungen deö Vereins nad) — Ermeſſen zu beſtimmen.
Verbindlichleiten des Vereins mit Ausnahme der Rentenzahlung Solche Aenderungen find jebodh in den übrigen Vereinsblättern
($ 153) erfüllt find, hat der Borjtand eine Schlußabrechnung an: | zu veröffentlichen.
Orſbuchdruckterei Breiter & Pieiffer in Stuttgart,
Amtsblatt
der KRöniglihden Negierung zu Gaffel
MM 37.
des Reid: &
‚ „Jabalt eſetzblattes.
Die Nummer 26 des Neich8-Gefegblattes, welche
vom 11. Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
langte, enthält unter
Nr. 1680 die Uebereinkunft zwifchen Deutfchland
und Großbritannien, betreffend ven gegenfeitigen Schuß
ber Rechte an Werfen der Literatur und Kunft. Vom
2. Sumi 1886.
au
som 21. .
8.
559. Die Königliche Kreishauptmannfchaft ald Lanbes-
Polizeibehörbe hat bie ale eriodiſche Drudicrift:
„Sozialvemofratijhe Bibliothel. VIIL Der
todbte Schulze gegen ven lebenden Laffalle.
Aus dem Berliner „Sozialdemokrat“ 1868. Hot-
ingen-Zürich. Verlag der Bolfsbuchhanblung 1836“
auf Grund von 88. 11 und 12 bes Reichsgeſetzes
gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen ber Sojlal-
demofratie vom 21. October 1878 verboten.
seihaig ben 11, Auguſt 1886,
Königliche Kreishauptmannfhafl. Gumprecht.
Die Königliche Kreishauptmannfhaft hat auf
Grund von $. 11 und $. 12 des Reichsgeſetzes vom
21. October 1878 das am 1. beziehungsweije 2. Dfter-
feiertage d. I. in Auerbach und Umgegenb als Flug—
blatt verbreitete, mit ven Worten:
„Weißt Du wie viel Sternlein ſtehen“
beginnenbe
„Lieb für Alt und Jung“
boten. Zwickau am 11. Auguſt 1886.
Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft.
Leonhardi.
561. Auf Grund des 8. 11 des Reichsgeſetzes vom
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Beſtre⸗
bungen ber Sozialvemokratie ijt die Ng. 1 des „DOffen-
bader Abendblattes“ Ken von Julius Fritfche
dahier) verboten und zugleih das fernere Erſcheinen
bes — Blattes unterfagt worben.
ffenbach ven 14. Auguſt 1886.
Großherzoglich heſſiſches Kreisamt Offenbach.
J. B.: Fuhr.
Raiierl. und
562. Die Zinsfcheine Reihe II Nr. 1 bis 8 zu ben
ulbverfchreibungen ber Deutfchen Reichsanleihe von
1882 über bie Zinfen für bie vier Jahre vom 1. October
1886 bis 30. September 1890 nebft ven Anweifungen
zur Abhebung ver folgenben Reihe werben von ber
Königlich Preußiſchen Kontrolle der Staatöpapiere hier-
felbft, Oranienftrage 92 unten vechts, vom 1. Sep-
Ausgegeben Mittwoch den 18. Auguft.
1886.
tember d. 93. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit
Ausnahme der Sonu- und Feſttage und ber legten drei
Gefhäftstage jedes Monats, außgereicht werben.
Die Zinsjcheine fönnen bei ver Kontrolle felbft in
—* zu haben ſind.
— eine num
beſcheinigung, fo ift das Verzeichniß einfach, wünſcht er
eine ausprüdliche Befcheinigung, fo ift es boppelt vor⸗
den gebachten Ausreichumgäftellen unentgeltlich zu haben.
Einreichung der Schulpverfehreibungen bebarf
e8 zum Erlangung ber neuen Zinsfheine mur bann,
wenn bie —
enannten Bankanſtalten und Ober⸗-Poſtlaſſen mittelft
——— Eingabe einzureichen.
— — 9. —— an ieh.
ri und Gans
—— Phllologie, welche ſich dieſer Prüfung
en, haben ſich bis zum Iften
Theo
unterziehen be
— dr bei uns zu melben,
September er. ſch
Der Meldung find beizufügen:
1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beffen Titel-
blatt der vollftänbige Name, der Geburtsort,
das Alter, die Confeffion und das amgenblidliche
Amtsverbältniß des Candidaten angegeben ift;
2) die Zeugniffe über bie bisher empfangene Schul-
ober Univerfitätsbildung und über bie bisher ab»
fchen, philologifchen. oder Seminar»
gen;
Zeugniß bes zuftändigen Vorgefegten über
bie bisherige Thätigleit de8 Graminanden im
Öffentlichen Schulbienit.
Diejenigen, welche kein öffentliche Amt bes
Heiven, haben außerdem einzureichen:
ein amtliches Führungsatteft und
ein von einem zur Führung eines Dienftfiegels
berechtigten Arzte ausgejtelltes Atteſt über nor⸗
malen unbbeitszuftand,
Die Prü t im Gigungsfaal des unter»
zeichneten Gollegiums ftatt, und haben ſich die Erami-
nanden, fofern ihnen nicht anberweite Weifung zugeht,
am 8. December cr., Mittags 12 Uhr, bei bem Vor—
figenben ber Prüfungs-Commiffion, Herrn Provinzial»
Schulrath Kannegiefer (in deſſen Gefchäftszimmer
am Rondel Nr. 1) perjönlich zu melden.
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf bie Prüfungs-
Orbnung für Rectoren vom 15. October 1872 (fiehe
Gentralblatt für die gefammte Unterrichts-Berwaltung
in Preußen, Octoberheft 1872 ©. 644 fl.)
Caſſel den 11. Auguft 1886.
Königlihes Provinzial-Schul-Eollegium. »
564. Zur Abhaltung der Prüfung ver Lehrer
an MWittelfchulen haben wir Termin auf den
3. December er,, an welchem bie Unfertigung ber
ſchriftlichen Clauſurarbeiten beginnen ſoll, angefegt.
Diejenigen Geiſtlichen, Candidaten der Tbeologie
oder der Philologie, und Volksſchullehrer, welche ſich
5
r x rg s: — —
> — — En EEE EEE u A nn — —
184
biefer Prüfung zu unterziehen beabfichtigen, haben fih
bis zum 15. September er. ſchriftlich bei uns zu
melden, und zwar die wiffenfchaftlich gebildeten, noch
nicht als Lehrer fungirenden Candibaten unmittelbar,
bie im Amte ftehenden Lehrer aber durch Vermittelum;
ihrer Herren Ober» refp. Kreis» Schul. Ynfpecteren.
Der Meldung find beizufügen: z
1) ein felbftgefertigter Lebenslauf, auf beifen Titel,
blatt der volftänbige Name, ber Geburtsort,
das After, die Eonfeffion und das augenblidlic
Amtsverhältnig bes Candidaten angegeben ift;
2) die Zeugniffe über die bisher empfangene Sal.
oder Univerfitäts- Bildung und über bie
abgelegten theologifhen , philologiſchen oder Semi.
narprüfungen ;
3) ein Zeuaniß des zuftändigen Vorgeſetzten über be
.. Thätigleit des Eraminanben im öffent
lichen Schulvienfte.
Diejenigen, welche noch fein öffentliches Ant
befleiven, haben außerdem einzureichen:
4) ein amtlihes Führungsatteft und
5) ein von einem zur Führung eines Dienjtfie;ds
berechtigfen Arzte ausgeftellte® Atteſt über vor
malen Gefundheitszuftand.
Die Prüfung findet im Sitzungsſaal des wter-
zeichneten Colleglums ftatt und haben fich die Erami-
nanben, fofern ihnen nicht anderweite Weifung zugeht,
am 3, December er., Vormittags 8 Uhr, bei kn
Borfigenden ver Prüfungs.-Eommiffion, Herrn Provinzial
Schulrath Kannegießer (in deffen Gefchäftszimmr
am Ronvel Nr. 1), perfönlich zu melden.
Im Uebrigen nehmen wir Bezug auf bie Prüfunzt
Ordnung für Yehrer von Mittelfchulen vom 15. Octoker
1872 (j. Centralbl. für die geſammte Unterriätt
Verwaltung in Preußen, Octoberheft 1872 S. 640 fl)
Eafjel den 11. Auguft 1886.
Königlihes Provinzial-Schul-Kolflegium.
2 ngen und Belauntmahungen der Königlichen Regierung.
565. Durchſchnitts — über die Markt» und Ladenpreiſe an den Barntfonsorten In dem
Regierungs » Bezirte Eaffel für den Monat Juli 1886,
.... Dardfdnittd-WPB reis |
a. für 100 Kilogramm. b. für 1 Silogrammt. :
; B "Alıen|l . | $ E elsl: |E]» |] € f
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ıl safe . . | islıe 2 aslss] 38'38l a7] ars] 136] 1119| 1145| 95 29
Friglar 16,50 2 2— 4 464 1.30] 120 129—2—0 an
3 Fuba. „| iss 3 — 420] 18] 122] 1:04] 1,30— 75 30 19 2
4 Sanau 18.19 3 — 406] 438] 132] 104] 1140| 108 96] 377
5] Serefeld „| 16 16 38 — 390) 5/—1 135] 1—] 1/20)—'80) so 1,907 2,40
61 Hofgeismar | 17— 23 — 330) 3805 1.30] 1'207 1! —IM J 5
7| Marburg . | 16% 4— —15—} 130] 1.10] 1,20— % —*
Rotenburg | 17 40 — 360] 5 130] 130) 1 %0 er D D 240
Summa . |133 57Ju16j67Jtau doſios a5]t73 aiſees seloso alas 35]30 73 36/rzjıo 15] a uzltolıs] rIas] 8) 3lkslıswahaıs
Durdfänitts] | | | | —4—
betrag 16.70] 1458| 1387| 1331| 21/66] 28/36] 35.05 alsalosies 4.60 ılaı 11a] 127-9 Ar 170) 1
— — —
185
Rabdben-PBreife
Bezeichnung — pro 1 Kilogramm z:
". be Mehl Berfen · Bud- Reis _ Kaffee Es Speife
' “oe 3
Wetzen.|Roggen weizen Hirſe. Japa-,| alter | 85
Markt⸗Orte. [gr 1.19. 1. Graupel Grübe, grüße. Java. — — SE ſalz.
“aa
11 Cafe! ...... _ 1/50
2 | Friglar . _ 1:50
3 Bor 4> — 1:86
41 Hanau .....- — 1
5 sfelb ...4.* = 1 |
6 faeismar — 1
7 arburg 2... J— 81-141 01-1 —— —— 1!
Bi Rotenburg ... . | 1
Summa .| 245] 1er] 3/88 ine 18 |zo|24 |a9| 11 |
Durdfänittspreis J— 31] —123] — | 4] — | 421 — | 49]— 401 - 49) 234] 3105| 1144| — 19
Gafjel am 7. Auguft 1886.
566. Des Kaiſers und Königs Majeftät Haben mit«
telft Allerhöchfter Orbre vom 2Bjten v. Mis. ver Willi-
brorbi Kirchenbau Kommiffion zu Wefel, Regierungs-
if Düffelvorf, auf die Dauer von 4 Yahren bie
erhöchite —— zu einer Prämien-Kollekte,
deren Reinertrag zum Ausbau des Thurmes und zur
Bollendung ber Reſtauration ber Wilfibrorbi- Kirche
beftimmt ift, fowie zum Vertriebe der Looſe im ganzen
Umfange des Preuftfchen Staates zu ertheilen geruht.
Die Zahl der Loofe ift, für jede Ziehung auf
80000 feitgefekt.
Der Preis des einzelnen Looſes beträgt 3 Marl.
Gafjel ven 13. Auguſt 1886.
Der Regierungs-Präfivdent. I. B.: Althaus -
567. Dem Rentmeifter auf Widerruf Fengefiſch
zu Bierenberg ift die Verwaltung der Forftlaffe für die
Dberförfterei Ehlen vom 1. Juni d. I. ab übertragen
worben. Gaffel ven 6, Auguſt 1886.
u — ——
Abtheilung für directe Steuern, Domainen und Forſten.
we ferlider und Ränigiiäer Behören.
568. Königliche landwirt iche Afabemie Poppelsb
a 88 Brpeint —* — Wilpeimelnser,
onn.
Das Winter⸗Semeſter 1886/37 beginnt am Ibten
October d. 3. mit den Borlefungen an der Univerfität
Bonn. Der jpeciele Lehrplan umfaßt folgende mit
Demonftrationen verbundene wiffenfchaftliche Vorträge:
Einleitung in die lanbwirtbfchaftlihen Studien:
Geheimer Regierungs- Rath, Director Profeffor Dr.
Düntelberg. Beiriebslehre 2. Theil: Derfelbe,
Eulturtechnit: Derfelbe. Culturtechniſches Conver⸗
fatorium und Seminar: Derfelbe. Specieller Pflanzen-
: Brof. Dr. Werner. Rindviehzucht: Derjelbe.
Demonftrationen am Ninde: Derjelbe Schafzucht
und Wolltunde: Derjelbe. Allgemeiner Pflanzenbau:
Dr, Dreiſch. Demonjtrationen im Laboratorium des
Der Regierungs-Präfident, .®,.
Verſuchsfeldes: Derfelbe. Forftbenugung: Forftmeijter
Sprengel. Forſteinrichtung: Derfelbe. Obftbau:
Garten ⸗Inſpector Herrmann. Landeöverfchönerung :
Derfelbe. Anorganiſche erimentals&hemie: Brof.
Dr. Freytag. Landwirthſchaftliche Technologie: Der»
felbe. Chemiſches Practilum: Derfelbe. Apricultur-
chemie: Prof, Dr. Kreuster. Pflanzgen- Anatomie und
Phnfiologie: Prof. Dr. Körnide. Phyſiologiſche und
mifrostopifhe Uebungens Derfelbe. Naturgeſchichte
der Wirbeithiere: Profeffor Dr. Bertlau. Wllgemeine
Geſetze des thierifchen Stoffwechfele: Prof. Dr. Finkler.
Thierphhfiologifches Practitum: Derfelbe. Minera-
logie: Prof. Dr. Laspayres, Minerafogifche Uebungen :
Derfelbe. Erperimental-Phnfit: Brof. Dr. @iefeler.
Phyfilaliſches Practitum: Derfelbe. Landwirthſchaft⸗
lie Mafhinenkunde: Derfelbe. Elemente ver Mechanil
und Hydraulik mit Uebungen: Derfelbe. Lanbwirth-
ſchaftliche Baukunde: Regierungs-Baumeifter Hupperp.
Wege⸗- und Wafferbau: Derfelbe. Baumaterialien-
kunde und Banconftructionslehre: Derjelbe. Uebungen
im Entwerfen von culturtechnifchen Anlagen: Der ſelbe.
Praktifche Geometrie: Docent Koll. Landesvermeffung:
Derjelbe. Geopätifche Zeichnen, Rechnen» ober Meß⸗
übungen: Derfelbe. Geobätifche Lebungen: Derfelbe,
Theorie der Beobachtungefehler und Ausgleichung ber-
wen nad ber Methode der Heinften Quadrate: Der-
elbe. Analytiſche Geometrie und Analyjis: Dr, Belt-
mann. Glementar-Mathematit: Derjelbe, Mathe-
matiſches Zeichnen und Rechnen: Derſelbe. Bolls⸗
wirthihaftsiehre: Geheimer Regierungs» Rath, Prof.
Dr. Naffe. Landwirthſchaftsrecht: Gerichts » Afleffor
Dr. Shumader. Fiſchzucht: Profeſſor Dr. Frhr. v.
la Balette St. George. Anatomie und Phyſiologie
ber Hausthiere: Departements » Thierartt Schell.
Pferdezucht, Geburtehütfe und Hufbeſchlag: Derfelbe,
Außer den ber Alabemie eigenen wiffenfchaftlichen
und practiſchen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für
chemiſche, phyſilaliſche, pflanzen- und thierphyſiologiſche
Practita —— Inſtitute, neben ber landwirth⸗
ſchaftlichen Verſuchsſtation und dem thierphhſiologiſchen
Laboratorium eine weſentliche Vervollſtändigung in ber
Neuzeit erfahren haben, ſteht derſelben durch ihre Ver⸗
bindung mit ber Univerſität Bonn die Penugung ber
Sammlungen und Apparate ber leßteren zu Gebote.
Die Alademiter find bei der Univerfität immatritulirt
und haben beshall das Recht, noch alle anderen für ihre
allgemeine wiſſenſchaftliche Ausbildung wichtigen Bor-
kefungen zu hören, über welche der Univerfitäts-Ratalog
das Nähere mittheilt.
Der feit 1876 verfuchsweife eingerichtete cultur⸗
tehnifche und ber feit 1880 beftehende geopätifche
Eurfus find nunmehr definitiv an der Alademie einges
richtet und beren Beſuch für die zufünftigen preußifchen
Landmeſſer obligatorifch geworben. Ebenſo Haben
die bier ſtudirenden Landmefjer und die Eulturtechnifer
ihre Diplomeramen mit amtlicher Geltung an der hie»
figen Alademie abzulegen.
Auf Anfragen wegen Eintritts in die Alabemie ift
ber Unterzeichnete gern bereit, jepwebe gemünfchte nä-
here Auskunft zu ertbeilen.
Poppelsdorf bei Bonn im Auguſt 1386.
Der Director der landwirthſchaftlichen Akademie:
Geh. Reg.⸗Rath, Prof. Dr. Dünkelberg.
569. Eine weitere Prüfung der Hufſchmiede nach dem
Gefege vom 18, Juni 1884 foll Hierjelbft ven 10ten
September d. 9. ftattfinben.
Meldungen hierzu find, unter Beilegung des Ge»
burtsfcheines, etwaiger Zeugniffe über bie Erlernung
bes Hufbefchlages und 10 Marl Prüfungsgebühren,
fpäteftens bis zum 23. Auguft d. 3. an den Unterzeich»
neten abzugeben unb wirb bann ben Prüflingen das
weiter Nöthige mitgetheilt werben.
Fulda den 14. Auguſt 1886,
Eberhardt, Kreisthierarzt.
Buacanzen.
570. Die evang. Iuth. Pfarrftelle zu Brotterode mit
Kleinſchmalkalden ift erledigt. Bewerber um biejelbe
werben hierdurch veranlaft, ihre besfallfigen Geſuche
nebft erforverlichen Zeugniffen an das lutherifche geift-
lihe Minifterium bahier, zu Händen bes geiftlichen
Infpectors Wiss, binnen 14 Tagen gefälligſt einzu-
fenden. Schmallalven ven 12. Yuguft 1886.
Wiss, geiftliher Infpector.
571. Die Pfarftelle zu Walburg in ver Claſſe
Lichtenau ift in Folge Verfegung ihres feitherigen In⸗
habers erlebigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe werben veranlaßt,
ihre Melpungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes
ihres Claffenvorftanbes binnen 4 Wochen anher einzu-
reichen.
Bemerkt wird, daß der meu zu beftellenbe Pfarrer
von Walburg vorausfichtlich verpflichtet werben wird,
fih, ſobald dies feitens des Kirchenregimentes für er-
forberlich erachtet werben follte, die Uebertragung einer
benachbarten Filial» ober Bilariat-Gemeinde zur Pafto-
rirung neben feinem eigentlichen Pfarramte gefallen zu
Laffen, ohne einen Anfprudp auf Erhöhung feines Di
einkommens über bie ihm gebührende Minimalbefoloung
hinaus erheben zu lönnen.
Gaffel den 12. Auguft 1886,
8 Weyrauch.
‚Königliche Confiftorium. |
572. Die dur Verſetzung bes Inhabers erlevi
2te Schuljtelle zu Wohra fol zum 1. Septem
db. J. wieber befegt werben. Bewerber um biefelbe
wollen ihre Geſuche an den Lolalfchulinfpector, Herrn
Pfarrer Maus in Gemünden binnen 14 Tagen ein
reichen. Kirchhain den 10. Yuguft 1886.
Der Königliche a. von Wohre.
ewa
commiſſ. Lanbrath und Regierungs-Referenbar.
Berfonal = Chronil.
Uebertragen: dem Allerhöchft zum Lanbrathe er»
nannten Regierungs-Affefjor von Negelein das Land»
rathsamt im reife Melfungen.
Berliehen: ven bisherigen Pfarrverweſern
Ludwig Adam Brand in Oberfaufungen auf erfolgte
Präfentation die Pfarrftelle zu Hoof mit dem Vicariate
Elmshagen in der Claſſe Wilhelmshöhe und
Guſtav Julius Fliegenfhmidt die Pfarritelle
zu Rengershaufen in ver lutherifchen Claſſe Frankenberg.
Ernannt: der bisherige Forftauffeher Otto in
Eiterhagen zum Förſter auf Probe für ven Schupbezir!
Mottgers:Weft in Mottgers, Oberförfterei Sterbfri,
der Rechtsanwalt Aulig in Rotenburg zum Notar
für den Bezirl des Oberlandesgerichts Caſſel,
ber Stellenanwärter Heller zum etatsmäßigen
Gerichtsfchreiber » Gehülfen bei dem Amtsgericht in
Nieveraula, .
das Stadtrathsmitglied, Schreinermeifter Weiffen-
bach in Walbfappel zum Stanbesbeamten für bein
Standesamtsbezirt gleihen Namens,
ber bisherige Pfarrgehülfe in Jesberg, past. extr.
Emft Quehl bis * Weiteres zum Verweſer der
erſten Pfarrſtelle zu Neulirchen, Claſſe gleichen Namens,
der bisherige Büreau⸗Hülfsarbeiter Freund zum
ee bei ber Königlichen Polizei-Direction
n Caſſel.
Geftorben: ber Gerichtsbiener Lange in Friglar,
der Ober-Bibliothefar an ver Randes-Bibliothel in
Gaffel, Dr. Dunder.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 65.
ertio ben Raum einer mlichen D 20 Rei _ —
(Sufertiousgebühren file aum Run 8 u —* Belagsblatter für } und 4 Bogen
Rebigirt bei Abniglicher Megierung,
GaffelL — Sebrudt in der Hof» und Waiſenhane⸗Buchdrukcerei
—
Amtsblatt
der KRöniglihen Negierung zu Eaffel
NM 38.
Inhalt des Reichs⸗ Geſetzh
Die Nummer 27 des ——— welche
vom 13. Auguſt 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge
, enthält unter
Nr. 1681 die Belanntmachung, betreffend den Auf-
ruf und die Ginziefung ver Einhundert + Mark - Noten
der Kommerzbant in Lübeck. Vom 8, Auguft 1886,
Die Nummer 28 des Reiche-Gefegblattes, welche
dom 18, Auguſt 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1682 den Freundfchafts-, Handels, und Schiff-
fahrtövertrag zwiſchen dem Deutjchen Reich und dem
—— — Zanzibar. Vom 20. December 1885;
und unt
Nr. foss bie Bekanntmachung, betreffend die Er»
mößigung bes in dem Handeldvertrage mit Zanzibar
in a ve 2 —— zu erhebenden
t1
nd Rünigl. Ceutralbehörden.
Im Reichs⸗Poſtamt iſt die Ueberſichtskarte der
überſeeiſchen Poſt⸗ Dampfſchiffslinien im Weltpoſtver⸗
r, unter Berüdfichtigung der neuen Deutſchen Poft-
Dampferlinien nach Aſien und Wuftralien, in einer
neuen Auflage bearbeitet worden, welche ein Bild des
genmwärtigen Umfanges bes Weltpoftvereing unb ber
— * den außereuropäiſchen Deutſchen
onſulatsorten liefert.
Der Karte iſt ein Verzeichniß der in Betracht lom⸗
menden Poft-Dampfichiffslinien unter Angabe ver ven
Betrieb wahrnehmenden Schifffahrtsgefellichaften, ver
— der Entfernungen in Seemeilen von Hafen
afen und der Ar ar Ueberfahrtsvauer bei-
En en. Die Dampferlinien find je nach der Natio-
nalität der Schiffe mit verfchiedenartigen Zeichen an-
eben, und zwar diejenigen der Deutfchen Reichs⸗
— a. roth, die der fremden Schiffe ſchwarz.
ne Parte kann durch Bermittelung der Poftanftalten
DeB Neichs- Poftgebiets von bem Kurobüreau bes Reichs⸗
er —* ie im Wege des Buchhandels von der
obuchhandlun - in8 Springer ih Berlin
onbijouplag 3, zum Preife von 1 ME, für
or Eremplar' be; ogent iverben.
Berlin W. —* — 55 1886.
Der er x des Reichs⸗Poſtamts.
Verordnungen ob 23 Bananen der
Ba 4 eg hierburch zur öffentlichen Kenutniß,
en Mittwoch den 25. Augufl.
1886.
fr das Steuer- Amt H, Glaffe zu Lichtenau am Iſten
October d. 3. bei gleichzeitiger Leberweifung des Hebe⸗
bezirfes vesfelben an das Steuer- Amt IL. Elaffe zu
Wigenhaufer au gehoben wird,
Gafjel ven 14. Auguſt 1886.
Der Provinzial» Steuer + Director,
In Vertretung: Bernpt.
Bers en und Belcunimediungen ber
ar 3. Regierung,
575. Nachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr. 3
des Geſetzes über die. Natuwal»Leiftungen für bie be
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirks
Gafjel feftgeitellten Durchſchnittspreiſe, welche für bie
Bergütung der berabreichten Fourage pro Monat
Juli 1886 maßgebend fin.
Durchſchnittspreis
Bezeichnung pro Gentner
bes Yieferungs-
verbanbes.
mer,
Num
1] Stabtfreis Gaffel 186
2] Landkreis Caſſel 1186
3 Kreis Cichwege . 2 —
4| » Aa & ra 2|—
5 Friglar . . 2ı—
6I| - Homberg . 2
7» —** 2
81 » zum . 1195
9] = Wotenburg. 1/80
105 + Melfungen 1/80
1} — ——— 1165
127 » olfhagen 1165
13] — Aula. 2110
144 » Hünfeld 2.10
15] + Gersfelb 210
16] +» Schlüchtern 2110
17] Stabt- und Land» | Hanau 2103
freid Hanau
18 } reis Gelnhaufen 2103
19] » Marburg . 22
201 +» Kirchhain . 2 —
21] » Franfenberg| dal. . 2 —
22] » Rinteln... Rinteln . Ye 7156 2
23] ⸗ Schmaltald Schmaltalden| 704 1
Gemäß des passus 6 alin. 5 det Inftenction zur
Ausführung‘ des obengebachten Gefeges vom 2. Sep»
tember 1875 werben bie vorftehenben Durchichnitts-
m. hiermit zur Öffentlichen Kenntniß gebracht,
Caſſel den 21. Auguft 1886,
Der, Regierungs - » Präfident, 9. ©: Altbans.
5965 Die legten Zinsſcheine zw den Schulpverfchrei-
bungen ver Preußischen —S vom Jahre 1850
Soil — Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1852 Reihe
X Nr. 1 bi 7 über bie Zinfen für vie Zeit vom
1, October 1886 bis 31. Mär; 1889 bezw. bis. 3ljten
März 1890 werben vom 13. September d; 9. ab von
ber, Kontrolle der Staatspapiere bierjelbft, Oranien-
ftraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
mit Ausnahme ver Sonn» und Feſttage und der legten
drei Gejchiftstage jeven Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine fönnen bei der Kontrolle ſelbſt in
Empfang genommen, ober burch die Regierungs-Haupt-
kaffen, jowie durch die Streisfaffe in Frankfurt a/Main
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei ber
Kontrolle ſelbſt wünfdht, bat verfelben perfönlich oder
dur einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Neihe berechtigenden Zinsicheinamveifungen mit einem
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenba
und in Hamburg bei dem Katferlichen Poftamte Pr. 2
unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Ginreicher
eine numerirte Marfe als Empfangsbeſcheinigung, fo
ift das Verzeichniß einfach, wünjcht er eine ausdrückliche
Beſcheinigung, fo ift es doppelt vorzulegen, Im letz⸗
teren Falle erhalten die Cinreicher das eine Fremplar,
mit einer Empfangsbefcheinigung verſehen, jofort zurüd,
Die Marke oder Empfangsbefcheinigung ift bei ver Aus-
reichung ber neuen Zinsſcheine zurüdzugeben.
In Schriftwediel kann die Kontrolle der
Staatspapiere fib mit ven Inbabern der
Zinsfheinanweifungen nicht einlaffen.
Wer die Zinsfcheine durch eine der oben genannten
Provinzialsflaffen beziehen will, bat verfelben pie Ans
weifungen mit einem boppelten Verzeichniſſe einzureichen.
Das eine Verzeihnif wird mit einer Gmpfangsbe-
fheinigung verfeben fogleih zurüdgegeben und ijt bei
Aushändigung der Zinsjcheine wieder abzuliefern. For—
mulare zu biefen Berzeichniffen finb bei ben gebachten
Provinzial» Kafjen und den von den Königlichen Re—
gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven jonjtigen
Kaſſen unentgeltlich zu haben,
Der Einreihung ver Schulpverjchreibungen bedarf
e8 zur Grlangung ber neuen Zindfcheine nur dann,
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefommen
find; in dieſem Falle find die Schuloverfchreibungen
an bie Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der ge—
nannten Provinzial-Kaffen mitteljt beſonderer Gingabe
einzureichen.
Berlin ven 6. Auguſt 1886.
Hauptverwaltung der Stantsfgulben.
Die vorftehende Belanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerten zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die Formulare zu den VBerzeichniffen über vie zur
Empfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebſt Zinsſchein⸗
ei igen Anwei bei
Br re ri
unferes Bezirks „unentgeltlich“ zu
haben find.
Caſſel ven 12. Auguſt 1386.
Königliche Regierung. 9. B.: Schwarzenberg.
577. Im ber ————— die Ausführungs · Be
ſtimmungen — dem —— vom 1. Juni 1886, vie
Beſteuerung Zuckers betteffend, zur öffentlichen
— ——
23. 4 1886.
Der Negierung äfident. I. B.: Althaus.
578. Nachdem der Patron des Hilchen’fchen Familien-
beneficiume, Staaterath a. D. von Meder zu Wolfs-
anger, wegen feines hohen Alters um Entbindung von
dem Patrenat gebeten hat, fordern wir alle ———
welche auf dasſelbe Anſprüche geltend machen wollen
auf, ihre desfallſige Bewerbung unter Einlieferung ber
nöthigen NRacweifungen binnen 4 Wochen bei uns ein»
ureichen. Gaffel ven 12. Auguft 1886,
Rönigl, — Abth. für Kirchen⸗ u. Schulſachen.
Vertretung: Callenberg.
Senn Sieden ae
579. Auf Grund des $. 2 des Gefeges über bie
Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 refp.
auf Grund des $. 107 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom
1. Auguſt 1883 wird bierburch beftimmt, daß die Jagd
auf Rebhühner ven 31. Auguft und die Jagd auf
Hafen den 15. September v. rg ihren Anfang nimmt.
Caſſel ven 49. Auguft 188
Namens des —— — — —
Der Vorſitzende, i. V.: Göbel,
580. Am 1. September d. I. fommen für die Beförbe-
rung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren zwifchen
Stationen des Eiſenbahn-Directionsbezirls Hannover
et ber Hoha⸗Eyſtruper und der Unter-Elbefchen
bahn einerjeits und Stationen des Cifenbahn-
Directionsbezirts Berlin andererfeits bezw. zwifchen
Stationen der Olvenburgifchen Staats» Eifenbahnen
einerfeits und Stationen des Gifenbahn: Directionsbezirts
Berlin andererfeits directe Tarife zur —*— durch
welche gleichzeitig die Beſtimmungen und Beförderungs-
preife ber Zarife, nebjt Nachträgen
a. für Renn- und Mutter-Pferde zwifchen Hannover
— und ben Berliner Bahnhöfen via Magde⸗
burg und via Stendal anbererfeits vom Iſten
September 1875,
b. für den Vich- ıc. Verkehr zwifchen Stationen
ber ag u ge rn Hannover unb
ern - 1. Bertehe hai 1882,
c. für den B
—52*
dem Tarif » Büreau unterzeichneten Gifen
Direction Auskunft eeiheilt — Dom 1, Septembe
d. 9. ab find die neuen Tarife bei dem betreffenben
Berbanvsftationen Läuflich zu haben.
Dannover den 17. Auguſt 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction, -—
Namens ber betheiligten Verwaltungen.
581. Zu Mitglievern der an ber hiefigen Univerfität
unter bem Borfig des Decans der mebicinifchen Facultät
und in Behinderungsfällen des Stellvertreterz im De-
canat beftehenben Gommiffion für die ärztliche Vor-
prüfung find für das Prüfungsjahr 1. October 1886/87
ernannt worben, unb zwar für das Fach:
I ver Anatomie: ver orbentlihe Profeffor in ber
rer ge — Geheime Medicinal⸗Rath
Dr. Lieberfühn,
L. ver Phyſiologie: der ordentliche Profeffor in der-
felben Facultät, Dr. Külz,
II. ver Phyſik: der orbentliche rg in ber phi⸗
Rene Facultät, Dr. Meld
V. ver Chemie: der orbentliche Brofefferi in derfelßen
Bacultät, Dr. Zinde,
V. der Botanik: der ordentliche Profeffor im verjelben
Bacultät, Geheime Regierungsrath Dr. Wigand,
und auf die Dauer ver Behinberung beöfelben in
Folge feiner Erkrankung als deſſen ® Stellvertreter
m
den Privatbocenten Dr. Kohl,
VL ver Zoologie: ver * Profeſſor in der⸗
ſelben Facultät, Dr. Gree
Marburg den 21. Auguſt —X
Konigliches Univerfitäts-Guratorium.
58%. Die hierorts nach dem Gefeg vom 18, Juni
1884 Bbeftellte Prüfungscommiffion für Hufſchmiede
wirb bie biesjährigen Ge am 27. Sep
tember, Bormittage 8 Uhr beginnend, in ber Werl.
ftätte des Huffchmiebes M. Bil ch eck babier abhalten.
Meldungen zu ven Prüfungen find bis zum 1iten
September d. I. unter‘ Gimreishung bes Geburtsſcheines
umb eimaiger Zeugniſſe über bie erlangte technifche Aus»
bildung, mw ie unter Einfenbung ber Prüfungsgebühr,
welche 10 Mark beträgt, am den Linterzeichneten zu
richten, worauf dann die Prüflinge von bier aus Direct
zur Prüfung einberufen werben.
Das erforverlihe Handwerkszeug haben bie Prüf-
finge ſelbſt mitzubringen,
ur Vorbereitung auf bie Prüfung empfehle ich das
Bud: „Anleitung zum Beftehen ber ee
von Brofefior Dr. Möller. Berlin, bei Paul Pareh.
Preis 1 Marf,*
Hanau den 9. Auguft 1886.
Der Vorfigenbe der Prüfungs- Commiffton.
Collmann, Königl. Kreisthierarzt.
Belauntmachungen des Landes: Directors.
588. In Gemäßheit des
. 4 der Berorbnung vom 29. Juli 1871 werben nachftehend die Ergebnifje ver
Berwaltung in Bezug auf die !andarmenpflege und das Gorrigendenwefen in dem communalftänvifchen Verband
bes Regierungsbezirts Caſſel im Jahre 1885 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Il. Für ba Zandbarmenmwefen
A. Einnahme
2) Rüdftände aus den Vorjahren
Zufhüffe aus der ftändifchen Schattaffe, darunter die Rente aus. der Rönigti
ber — mit > er . .
* Breußifchen —— Im —
3) Sonftige Einnahme
— Mt. — Pf.
122587 27
1635 „ 85 ⸗
— der — 124223 Mt. 12 pf.
B. ——
37* NRüdftände aus ven Vorjahren
Gorrection tions ıc. und Sandarmenanftalt Breitenau, Zuſchuß i : i r .
3) Zahlımgen an Armen-Berbänbe und zwar:
a. Erſatz für Verpflegung Armer —
ausſchließlich der Verpflegung von 228 landarmen Per⸗
ſonen in
12938 DE
b. Beihülfen an unvermögende Ortsarmenverbände . .
4) Unt
5).
6) Bon der Gabinetslaffe übernommene
Beitr den Koften ber Deputation für das ——
en Heffifgen Dep für das Heimathwefen
8 0 . [7 7 op 8
hen wie vor nach dem Dotationsgefek vom 8. Yuli 1875
= ftändifchen Unftalten mit zufammen
.... — Mt. — pf.
30171 „ 10 =
ne Unterſtũtzungswohnſitz 48471 Mi. 02 Pf.
ne
ungen für. Zwede der Armenpflege nach dem Gefeh vom 25. März 1869. 31597 „ 73 ,
; 0.0. .:'2849 1 4
re ARE 925 n dm
640 „ 13 4
. nn 08 8 8 he 66 ” 20 "
Summa ber Ausgabe . . 124223 Mt. 12 Pf.
Die Einnahme beträgt . . 1294223 „ 12 »
Be. — RE Pi.
DT. Für das Gorrigenpenwefen.
(Eorrections- und Lanbarmenanftalt zu Breitenau.)
A. ae
1) Beſtand und Rüdftänve aus bem ae 1884 .. .... tt MM
Se area ben, me ee ee ee 2179 „ 68 *
8) Arbeitswerbienft vom ben en ee ter. BR » AM.
4) Zuſchufſe aus der ftänbifchen Schatz ⸗ bezw. Landarmenkaffe ee Be 10
5) Verpflegungstoften:
a für Rechnung ber verpflichteten Armenverbände in bem Subörmerunfe unterge ·
brachter Inbivipuen . - 391 „ 21 u
b. der aus den Hoh een La Sande, jonie "aus dem Birflenigum Baltet
und Phrmont kette & ln 20 u
De interlafjenes Vermögen ne la — Be 84 nm 42 m
7 e Einnahme . -. 2... Pa {ER
Summa ber Einnahme . . 52776 Mt. 80 Pf.
B. Uusgabe
1) Rüdftände aus dem Jahre 1884. et retro . . » > 2 0 mr nr nr — 390 — pf.
2) Perfönlide Ausgaben:
Befolvungen, Vergütungen und — —⸗ der — und *
Aufſichts⸗Perſonals .. ... 2460 „ Ol u
3) Sächliche Ausgaben:
a. Büreankoften, als: Schreibmaterialien, Drud-, Porto⸗ und fonftige Koften . . 593 „ 05 *
b. Zur Unterhaltung des Haushalts, als: Speifungs-, Kur-, Belleivungs-, Reini-
gungs- und Beleuchtungsfoften, fowie Koften des Inventar, der Oekonomie⸗
wirthſchaft u. f.w. . . . 218300 „ 32 u
4) Zur Unterhaltung der Gebäude * Grunpftücte und Deren Orenen, fowie a an Steuern
und Abgaben von biefen 4673 » 57 u
5) Sonftige Ausgaben: Gultus- und Pegräbnißfoften, "für Gebet: "und Erbauungsbücher 989 » 85 n
Summa der Ausgabe . „ 52776 Mt. 80 vr.
Die Einnahme beträgt . . 52776 „ 80
Vergleicht ſch ». — ME — 3
Aus den Refultaten ver Verwaltung der Gorrectiong und — wird —— hervorgehoben:
männliche, * männliche, zen f
. 143 12
200 8 18
343 100 t
145 41
16 2
161 43
182 57 15
143 62 i
Am 31. December 1884 befanden fich in ver Anftalt .
Während des Jahres 1885 wurden eingeliefert 5
gibt zuſammen
Der Abgang betrug
a. durch Entlaffung .
b. durch Tod . . .
11
4
zufammen .
Mithin- bleiben am Yahresfchluffe 1885 im — .
ung gegen ben. Beitand Ende 1884 von . . .
—* Zunahme von .
eine Abnahme von . .
Die tägliche Diräfänitiebelermn RR ven.» 1684
mit ;Berpflegungstagen von.. . . “+. [60386
Die legteren zerfallen in
. Tage mit· voller Bejchäftig
b. Tage ohne Beſchäftigung ein FR —
5
- 60,24
21987
468064 | 17549
13579} | 4438
191
Die Unterhaltungstoften befragen für
1) Generalloſten (Berwaltungs- und Büreaufoften) 4
oder pro Tag und Kopf .
2) Specialfoften (Speifung, Arznei, Kleidung
u. ſ. w.) überhaupt
oder pro Tag und Kopf a. . . : . rn Br.
u jufammen „ 71,46 Pf.
Unter dieſen Gejammtloften find 11520 ME. 38 Pf. Werth ver
Erträguiffe der Feld⸗ und Gartenwirthſchaft enthalten.
Bon den Gejammtkoften find:
a. durch Arbeits-Verbienft aufgebracht
ober pro Tag und Kopf - » +
b.
wonnen worden . .
11520 Mt, 33 Bf. Wert, der Erträgniffe
3779 41 » Baar-Einnahme
15299 Mt. 79 Bi.
ober pro Tag umb Kopf .
. 21488 Pf.
aus ber feld» und Gartenwirthfchaft ge-
„Däuslinge | Zufammen.
— N
17,00 ®f.
|
c. der Lanbarmentaffe ie Laft gefallen Be 30171 | 10
oder pro Tag und Kopf A 33,58 Bi. |
d. durch die für auswärtige Corrigenden ge⸗ |
ablten Verpflegungsloſten und die fonftigen .
& WEM . 0 5881 | 88
ober pro Tag mb Hopf . . . _654 Bf. !
AZufammen wie oben . 71,46 Pi.
Bon dem Arbeitsverbienft ift qutgefchrieben worden . .
Unter den überhaupt vetinirten 343 männlichen (Gorzigeuben find 11
welche aus den Hohenzollern'ſchen Landen, ſowie 9 Eorrigenven aus dem
en einbegriffen,
deck / Pyrmont auf
Sau
Grund von mit den betreffenden Verwaltungen dieſer Bezirke abgeſchloſſenen Verträgen feit dem 1. Dectober
1877, bezw. 1. December 1882 und zwar gegen Zahlung eines
Kopf eingeliefert worben find
Gaffel am 14. per 1886.
Setanmutmachungen commuualſftũud. Bchörben.
584. Nachdem der Stadtrath und Bürger-Ausfchuf
der Stadt Fulda die Herabfegung des Zinsfußes des
ftäbtifchen Gas-Anlehens de 1863 von 4 ®/, auf n /s
beichloffen und Kun —— die Zuſtimmun
Koͤniglichen —— Ben zu Cap
nah Beſchlu gr = Auguſt 1886 A. L Kr. 7677
erhalten bat, werben bie — der vorgenannten
Obligationen von dieſer Zinsermäßigung mit der Auf-
—— in Kenntniß geſetzt, bie ———— zur
Umftempelung in 34 /ige um fo gewiſſer bei der hie»
figen Stabtlaffe bis zum 1. October 1886 einzu-
safe als bezüglich der nicht angemeldeten Schulv-
— hiermit die a, mit der Maf-
gb ausgefpr wird, a d nfeng biefer
bligationen mit br Ss gl. 886 aufhört
unb bie — der — in Baar zum
1. Yanuar 1887 ——
Die Aushandigung
coupons nebft Talons — 4 en ans
Januar 1887 durch die
Den zur Con eingereicht werbenden Gat-
erpflegungsgelves von 80 Pig. pro Tag und
Der Lanbes-Director in Heſſen. v. Hundelshanfen.
anlehens » Obligationen A: ein formularmäßiges Ber-
— nah Serie, Nummer und Betrag georbnet
Fulda: am 6. Auguft 1886.
Der Oberbürgermeifter: $. Rang.
585. Durch Beſchluß des Stabtrathes und Bürger
ausſchu es iſt ber Zinsfuß m alle Einlagen in
die biefige Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab auf
34 %/, berabgefegt worben, was hierdurch mit bem
Bemerlen zur —— Kenntniß gebracht wird, daß
denjenigen Glaͤubigern der Sparlaſſe, welche zu biefem
insfuße ihr Guthaben nicht ftehen laſſen wollen, das⸗
— in zum 31. December d. 9. ge»
u. von ausgeliehenen
. fjeine vom 1fien
192
u —— Ihr Inhaufen, Ci
einbau fen, a
en ze wirb mit vem 1. Januar 1887 in und
— ihres ee . bacant werben.
um biefe Pfarrftelle wollen
ihre M Meldung ade unter Anfchluß eines Zeugaifiee
ihres. Claſſenvorſtandes binnen 4 Wochen anher einreichen.
Wir bemerken ——— daß der zu beſtellende Pfarrer
ſeinem Amtsvorgänger auf deſſen Lebenszeit den
von 1800 Mk. aus dem Pfründeneinlommen ver Pfarr⸗
ſtelle abzugeben verpflichtet werden wird, wogegen ihm
der entſprechende Beſoldungszuſchuß zur Erei ung bes
feinem Dienftalter entſprechenden Normaleintommens
zu Theil erg *
am 18. Auguſt 1886.
—8* — Weyrauch.
587. Die evangeliſche Pfarrſtelle zu Langenfhwarz,
Infpectur Fulda, wird durch Verfegung ihres feitherigen
Inhabers vacant.
Geeignete Bewerber um biefe Stelle wollen ihre
Gefuche unter Anfchluß eines Zeugniffes ihres Claſſen⸗
vorftanbes binnen 4 Wochen anher einreichen,
Gaffel den 20. Auguft 1886.
Königliches Eonfiftorium. Weyrauch.
588. Die Pfarrftelle in Wolferborn, Claſſe Geln-
haufen, wirb in Folge VBerfekung ihres bisherigen In-
habers vom 16, October d. I. am erlebi
Geeignete Bewerber um bdiefelbe * ihre Ge⸗
ſuche bei dem Patron der gedachten Pfarrei, Seiner
Durchlaucht dem Fürſten zu Yenburg und Büdingen
in Wächtersbach, binnen 6 Wochen einreichen.
Wächtersbah am 18, Auguft 1886.
Fürftlih Yſenburgiſche Rentlammer. Prejer.
589. Die neugegründete Lehrerftelle zu Halge-
banfen, mitwelder außer freier Station Wohnung
und 90 Mark für Feuerung ein Gehalt von 750 Mt,
verbunden ift, foll alsbald 1 Bee werben.
Bewerber um biefe Stelle wollen ihre Melbungs-
gefuche — Zeugniſſen binnen 3 Wochen bei dem
Unterzeichneten einreichen.
ken 23. 1886.
Der Ringe — Kick, Sutil
Berfonal = Ehronit,
Beftellt: der bisherige Pfarrgehülfe zu Merzhauſen,
un extr. Louis Dapvin zum ülfen des Pfarrers,
etropolitans a. D. Altmülfer in Breitenau, Claſſe
Melfungen.
— bie Poſtpraltikanten Ströhmer in Mar
burg und Möller in Caffel zu Boftfefretären,
an Stelle des nach Wehlheiden verfetten Lehrers
Giefe der Bürgermeifter Trinkaus in Kirchditmold
zum Stanbesbeamten für den bafigen Standesamtsbezirh.
Beftätigt: die Wahl des orventlichen Profeflors
ber Rechte Dr. v. Lift im Marburg zum Rektor ver
dortigen Univerfität für das Amtsjahr 1886/87.
Webertragen: vem Allerhöchſt zum Lanbrathe er-
nannten Regierungs- Aſſeſſor Grimm das Lanbrathe
amt. im "reife Eſchwege,
ba® Nebenamt eines lUniverfitäts- Michters an br
Univerfität Marburg dem Profeffor, Geb. Fuftizrth
Dr. Ubbelohde daſelbſt.
Hebernommen: bie Stanbesamtögefchäfte für den
Standesamtsbezirt Höringhaufen der Bürgermeifter
Falke bafelbit.
Verſetzt: vie Boftinfpeltoren Schärffenberg von
Caſſel nach Berlin und Römmich von Met nach Caſſel.
Penfionirt: ver Poftjelretär Koſteletz ky in Fulda
Berlieben: dem Steinbruder Peter Ritter zu
Caſſel Allerhöchſt das Allgemeine Ehrenzeichen.
| Hierzu als Beilage der Deffentliche — Nr. 67.
Ooufetwungeiähren für den Rem ein, genäte ide Drug 30 Maderlenie — Belagsöfätten für } und } Bogen
an bei Römiglider Regierung;
GSaflel — Gedrudt in der Hofs und Weilenfans-Buäsbrnderei
Eu u m EU nme
RT a —
Ertra-Beilage zum Amtsblatt.
Dar Bunbesrath bat in feiner Situng vom 17. Juli 1886 zur Ausführung bes Geſetzes, bie Befteuerung
bes Zuders betreffend, vom 1. Juni 1886 (Reichs-Geſetzblatt Seite 181) die nachſtehend abgebrudten Bes
fimmungen beſchloſſen.
Ausführungsbeſtimmungen
zu
dem Geſetze vom 1. Juni 1886, die Beſteuerung des Zuckers betreffend,
’ A. Zum Artifel IS. 2.
1. Die Steuervergütung nad dem Sabe b bes Artilels I 8. 2 wird auch gewährt für bie foges
nannten Crystals und andere weiße, harte, durchſcheinende Zuder in Kryſtallſorm von mindeftens 991/, Pros
zent Polarifation, insbefondere die im Handel als granulirte oder granulated bezeichneten Zuder.
Die Feftftelung des Zudergehalts derartiger Zuder im Wege ber Polarifation ift nicht von ber
Amtss oder einer anderen Zoll: oder Steuerftele, fondern von einer feitens ber oberften Laudes-Finanz-⸗
be hörde zur Ausführung folder Unterjuchungen bezeichneten Perion oder Anftalt (vereibigte Hanbelschemifer
u. f. mw.) auf Koſten ber Anmelder vorzunehmen,
2, Zur Abfertigung bes mit Anſpruch auf Steuervergütung ausgehenden ꝛc. Zuders find bes
rechtigt, und zwar:
a) zur unbefchräntten Abfertigung von Zuder aller Art
in Preußen
; bie Hauptzollämter Danzig, Stralfund, Swinemünbe, Kiel, Flensburg, Altona, Harburg,
} Eleve, Aachen, die Hauptfteuerämter für ausländifche Gegenftände zu Berlin und Cöln,
| die Hauptfteuerämter Königsberg in Ditpr., Stettin, Breslau, Görlig, Halle, Magdeburg,
Itzehoe, Hannover, Uerbingen,
in Bayern:
bie Sauptzollämter Münden, Regensburg und Lubwigshafen a. Rh., jowie das Nebenzollamt
Frankenthal,
in Sachſen
die Hauptzollämter Zittau und Leipzig, bie Hauptſteuerämter Dresden und Meißen,
1
in Württemberg
das Hauptzolamt Zriebrihähafen,
in Baben
ig — Mannheim und bie Zollabfertigungsſtelle am badiſchen Bahnhof in Baſel
meis),
in Seffen
das Sauptfleueramt Mainz,
in Medlenburg Schwerin
bas Hauptzollamt Roftod und bas Nebenzollamt I Wismar,
: in Oldenburg
bas Sauptzollamt Brafe,
in Braunſchweig
das SHauptfieueramt Braunjchweig,
in Anhalt
bas Sauptfteueramt Deffau und die Zollabfertigungsftelle Walwighafen bei Deffau,
in Zuremburg
bas Hauptzollamt Luxemburg,
in ben Sanjefltäbten
bie Sauptzollämter Lübech, Hamburg und Bremen;
b) zur Abfertigung von Kandis und von Zuder in weißen, vollen, harten Broben, Böden, Platten,
MWürfeln oder Stangen ober in Gegenwart ber Steuerbehörbe zerkleinert, ferner von andern,
vom Bunbesrath bezeichneten Zudern von minbeftens 991, Prozent Polarifation (Art, I $. 2
bes Geſetzes),
alle Hauptzoll: und Sauptiteuerämter und die von ben oberften LandesFinanzbehörben bajs
ermächtigten Unterämter;
€) zur Abfertigung ber unter a und e des gedachten $. 2 fallenden Zuder mit ber Maßgabe, daß
von dem angemeldeten Zuder Proben zu entnehmen und auf Koften bes Anmelbers behufs ber
Polarifation und Feſtſetzung des der weiteren Abfertigung zu Grunde zu Iegenden Befundes ein
zur Polarifation des Zucders befugten Amtsjtelle zu üherfenden find,
fänmtlihe nit unter a genannte Hauptzoll- und Hauptiteuerämter und bie von den
oberften Landes: Finanzbehörden mit dieſer Befugniß verfebenen Unterämter.
3. In der nach bem vorgefchriebenen Schema aufzuftellenden Deklaration (Ausfuhranmelbung) it
der mit dem Anſpruch auf Eteuervergütung auszuführende Zuder im Anſchluß an bie unter a, b und c bet
$. 2 und oben unter 1 angegebene Klailifitation feiner Gattung nach dergeftalt zu bezeichnen, baß ſich danach
die Kaffe, deren Vergütungsiag in Anspruch genommen wird, mit Beltimmtheit erkennen läßt. Bertglid
der in die Klaſſen a und c des $. 2 fallenden und ber von dem Bundesrath zur Gewährung der Steuer
vergütung nad dem Satze ber Klaſſe b deffelben Paragraphen zugelaffenen Zudergattungen von mindeſtens
991), Prozent Polarifation ift der Zudergehalt nach dem Grade der Polarifation in vollen Prozenten und
beren Bruchtheilen, legtere minbeftens in halben Progenten, anzugeben.
4. In Betreff des Verfahrens der Zoll- und Steuerftellen bei ber Revifion bes mit Anſpruch auf
Steuerpergütung zur Ausfuhr oder zu öffentlihen ıc. Niederlagen angemeldeten Zuckers bleiben bie bisherigen
Vorſchriften, fomweit fie nicht dur das Geſetz oder diefe Beftimmungen eine Aenderung erlitten haben, auch
weiter in Kraft.
Das Gleiche gilt bezüglich der Beſtimmungen in Betreff der Kontrole der Ausfuhr, ſowie der Be—
ſcheinigung und weiteren Behandlung ber Ausfuhraumeldungen.
— MT
B. Zu Artikel J 8. 3, 8. 4 Abſatz 4 und 5.
5. Den Inhabern von Rübenzuderfabrifen wird zur Entrichtung der Steuer für bie verarbeiteten
Rüben gegen Sicherbeitsbeitellung ein fehsmonatlicher Kredit mit ber Maßgabe bewilligt werben, daß bie
Steuer für die während ber Zeit von Anfang März bis zum Enbe bes Betriebsjahres verarbeiteten Rüben
im Monat Auguft fällig wird.
Den Inhabern von Zuderraffinerien, einfhließlih der die Herſtellung von raffinirten Zudern be
treibenden Rübenzuderfabrifen und Melaffe-Entjuderungsanftalten, kann zur Entrihtung der Steuer (Ers
fattung der Steuervergütung) für ben gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt zu Raffinerie:
zweden aus ber Nieberlage entnommenen Rohzuder ein fechsmonatlicher Kredit mit der Maßgabe bewilligt
werden, daß bie Steuer für den während der Zeit von Anfang März bis Ende Zuli aus ber Niederlage
entnommenen Rohzuder im Monat Auguft fällig wird. Für die Höhe bes Krebits ift die regelmäßige,
bezüglich neu entitandener Betriebe zunähft durch Schägung feitzuftellende, jährliche Verbrauchsmenge der
Raffinerie an Rohzucker maßgebend, vorbehaltlih einer etwaigen bei außerorbentliher Verſtärkung bes
— vorübergehend zu bewilligenden Erhöhung. Eine Kreditirung von Beträgen unter 50 Mark findet
nicht ftatt.
Bei der Berehnung der Krebitfrift wird ber Monat, in welchem bie Verarbeitung ber Rüben be
—— bie Entnahme bes Rohzuckers aus der Niederlage ſtattgeſunden hat, nicht mitgerechnet. Die
ebitirten Beträge find bis zum fünfundzwanzigften Tage des Monats, mit welchem die Krebitfrift abläuft,
einzuzahlen oder durch fällige Steuervergütungsfheine abzuldjen.
Die Krebitirung erfolgt für Rechnung des Reis unter Haftung der Zandesregierungen, von welchen
bie näheren Beftimmungen, insbejondere rüdfichtli der zu beftellenden Sicherheit getroffen werben.
6. Die Steuervergütung für ausgeführten oder gegen Steuervergütung niedergelegten Zuder wird
am fünfundzwanzigften Tage des fechsten Monats nach dem Monat der Ausfuhr ober Niederlegung fällig,
wenn es fih um — der im Artikel I $. 2 des Geſetzes vom 1. Juni 1886 unter a ober o bezeichneten
Klaffen Handelt, dagegen am fünfundzwanzigiten Tage des fünften Monats nad bem angegebenen Monat,
wenn es fih um Zuder der ebenbafelbit unter b bezeichneten Klaſſe handelt. Indeſſen wird die Steuer
vergütung für den von Anfang März beziehungsmweife April bis Ende Juli zur Ausfuhr oder Nieberlegung
gelangten Zuder ſchon am nächſten 25. Auguft fällig.
Die Annahme nicht fälliger Steuervergütungsſcheine ift auch in Anrehnung auf nicht kreditirte Zuders
fteuer unzuläffig.
7. Die Steuervergütungsfcheine über den ausgeführten ober gegen Steuervergütung niebergelegten
Zuder werben von ben Direftivbehörben nach dem anliegenden Mufter A ausgeftellt. Jede Direktiobehörde
führt über bie von ihr ausgefertigten Steuervergütungsicheine fomie über die Erledigung derfelben ein den
Zeitraum eines Etatsjahrs umfaſſendes Regiiter nach dem anliegenden Mufter B.*) Die fortlaufende Nummer
biefes Regilters wird auf ben betreffenden Scheinen zur rechten Seite des Landeswappens vermerkt.
8. Sobald bie Vergütung, über melde der Steuervergütungsihein lautet, fällig geworben ift,
fieht es dem Inhaber bes letzteren frei, unter Ruckgabe defjelben den Betrag der Stenervergütung ents
weber bei einer beliebigen Steuerftelle im beutjchen Zollgebiet auf bei berfelben einzuzahlende Zuderfteuer
in Anrehnung zu bringen oder bei der in bem Steuervergütungsfhein genannten Steuerftelle baar zu
erheben. Diefe Eteuerftele muß dem Bunbesftaate angehören, deſſen Direftivbehörde ben Steuervergüitungss
fchein auegeftellt hat.
Jeder Steuervergütungsfchein wird nur mit dem vollen barin genannten Betrage entweder ans
gerechnet oder aber durch Baarzahlung eingelöft. Die Anrechnung eines Theils diefes Betrags unter Baars
zahlung bes Reftes ift unzuläffig.
Je nachdem der Betrag der Vergfitung angerechnet oder baar erhoben wird, bat ber Inhaber bie
auf der Rückſeite des Scheins vorgebrudte erfte oder zweite Beſcheinigung auszufüllen und zu unterichreiben.
Diefe Beiheinigungen dienen als Kaſſenquittungen.
9. Der Inhaber mehrerer fälliger Steuervergütungsfcheine hat, wenn er bie angemwiefenen Ber
gütungen zu gleicher Zeit baar erheben will, die Scheine nad Ziffer 2 der darauf abgebrudten Zahlungs:
bedingungen ber betreffenden Steuerftele mit einem nah dem anliegenden Mufter C aufguftellenden Vers
zeichniß vorzulegen. Es genügt dann eine Quittung bes Empfängers über ben Gefammtbetrag ber bezüg-
) Mufter B ift bier nicht abgebrudt.
. 1°
.
4.
—
C.
RT ie er — — — — nd ie —
— ——
lichen Vergütungen, welche auf ber letzten Seite des Verzeichniſſes unter Benutzung bes Vordrudks auszuſtellen
iſt; der Vordruck auf der Rückſeite der einzelnen Steuervergütungsſcheine bleibt in dieſem Falle unausgefüllt.
Unmittelbar nach der Befriedigung des Zahlungsempfängers ſind von den Kaſſenbeamten die zu dem
Verzeichniß gehörigen Steuervergütungsſcheine auf der Vorderſeite mit ſchwarzer Tinte kreuzweiſe zu durch—
ſtreichen. Sodann erfolgt die Ausfüllung bes Buchungsvermerks auf ber letzten Seite des Verzeichniſſes.
10, Ebenſo bat derjenige Inhaber von Steuervergütungsfcheinen, welder mehrere fällige Scheine
auf fchuldige Zuderfieuer zu gleicher Zeit in Anrechnung bringen will, biefelben der betreffenden Steuerftelle
_ mittelit Verzeichniſſes vorzulegen. Sole Verzeichniffe find nach dem anliegenden Mufter D aufzuftellen. Die
—Beſtimmungen unter Ziffer 9 finden hierbei entipredjende Anwendung.
11. Gleich nah Ablauf jedes Rechnungsmonats haben die Hauptämter über bie im Laufe defjelben
bei ihnen ſelbſt und bei den Unterftellen ihres Bezirks in Anrechnung genommenen beziehungsmweife durd
Baarzahlung eingelöiten Steuervergütungsiceine an die vorgefegte Direktivbehörbe Nachweiſungen nad dem
anliegenden Mufter E*) einzureichen, in welchen die Scheine nah dem Etatsjahr ihrer Ausftellung, und zwar
die im gleichen Etatsjahr ausgeitellten nach der Neihenfolge der Ausfertigungsnummern aufzuführen find.
Wenn die betreffenden Scheine von verſchiedenen Behörden ausgefertigt find, ift für jede biefer Ausfertigungs—
ftellen eine befondere Nahmweifung aufzuftellen. Die Nachweifung über die von der vorgeſetzten Direktivbehörbe
er Scheine ift mit A zu bezeichnen, bie übrigen Nachmweifungen erhalten bie Bezeichnung B,
u. |. m.
In jeder der Nachmeifungen find bie in der Spalte 8 angefegten Vergütungasbeträge zu fummiren
Demnächſt werben die Schlußſummen berjelben in der Nachweiſung A zufammengeftellt und dort aufgerechnet
Dak die fo ermittelte Sauptjumme der Vergütungen mit der betreffenden Angabe in der Reichsſteuer-Uebet
ſicht übereinjtimmt, hat ber Sauptamtedirigent unter der Nachweiſung A zu befceinigen.
Mo Hauptamtsbezirke nicht beftehen, find die Nachweilungen von den Steueritellen aufzuftellen und
von ben Bezirks-Oberkontrolören zu bejcheinigen.
12. Die Direltivbehörde hat bie richtige Aufrechnung ber Nachweiſungen prüfen und befcheinigen,
auch davon Ueberzeugung nehmen zu laffen, bat die Schlußfumme der Nahmeifung A fih mit ber Reichs—
fteuer-Ueberficht des betreffenden Amts in Uebereinftimmung befindet. Nachdem von jäümmtlihen Haupt
ämtern beziehungsweiſe Steuerftellen bes Direftivbezirts die in ihren Reichsſteuer-Ueberſichten angejegien
en —— für Zucker in der vorgedachten Art ſpeziell nachgewieſen worden find, werben bie
Nahweifungen B, C u. ſ. w. nach den Ausfertigungsitellen geordnet und dieſen letzteren behufs Löſchung ber
eriebigten Steuervergütungsfcheine in ihren Ausfertigungsregiftern überfandt. Gleichzeitig find bie in ber
— A verzeichneten Steuervergütungsſcheine in dem eigenen Ausfertigungsregiſter ber Direktivbehörde
zu löſchen.
13. Die für den gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt aus ben Niederlagen in
ben freien Verkehr entnonmenen Zuder zu entrichtende Steuer ift in einer beſonderen Spalte der Zuder-
ſteuer⸗Heberegiſter (ſiehe Ziffer 15) zu buchen.
14. Das Gleiche gilt von den nah Artikel I $. 4 Abſatz 4 des Geſetzes zu erhebenden Zinien.
Bei der Berechnung diefer Zinfen wirb das Jahr zu 360 Tagen, jeder Kalendermonat zu 30 Tagen
gerechnet; hierbei bleibt ber. Tag der Zurüdnahme des Zuders in ben freien Verkehr außer Anſatz. Die
Binsbeträge werden in der Weife abgerundet, daß Beträge unter fünf Pfennigen außer Betracht gelaflen,
höhere Pfennigbeträge aber nur, foweit fie durch 5 ohne Reſt teilbar find, unter Weglaffung ber über
ſchießenden Piennige erhoben werben. (Vergl. Bunbesrathsbeihluß vom 13. November 1875.) j
Auf jeder Abmeldung, mitteljt welder gegen Steuervergütung niebergelegter Zuder in ben freien
Verkehr zurüdgenommen wird, find amtlih ber Tag ber Niederlegung des Zuders unb der Tag ber Zurüds
nahme beffelben in den freien Verkehr, der Betrag der zu verzinienden Steuervergütung, die Zeit, für melde
Zinfen zu erheben find, und der Betrag ber erhobenen Zinfen feftzuitellen beziehungsmweie anzugeben.
Wird gegen Steuervergütung niebergelegter Zuder unter Steuerfontrole auf eine andere zur Auf
nahme ſolchen Zuders beftinmmte Niederlage gebracht, fo ift bei der etwaigen Berechnung ber Zinfen die
geſammte Dauer ber Lagerung bes Zuders einichließlih ber auf die Weberführung deſſelben in bie andere
Niederlage verwendeten Zeit in Betracht zu ziehen; zu biefem Zwed ift auf dem betreffenden Abfertigung®
papier der Tag ber erften Nieberlegung anzugeben.
) Wufter E ift Hier nicht abgebrudt.
15. Die Einrihtung der von ben Steuerftellen zu führenden Seberegifter über bie Einnahmen aus
der Beiteuerung bes Rübenzuders wird von den oberften Landesfinanzbehörden beitimmt. Das anliegende
Mufter F*) dient dabei als Vorbild. 5
16. In den Reichsſteuer-Ueberſichten der Haupt: und Unterämter find die Steuerbeträge für den —
gegen Steuervergütung niebergelegten und demnächſt aus ben Niederlagen entnommenen Zuder, ſowie bie
Zinfen für die fraglihen Steuerverglitungen (Ziffer 13 und 14) auf befonderen Linien unter ber Nüben-
zuderfteuer nachzuweiſen. r
Zu den von ben Direftivbehörden an ben Ausfhuß bes Bundesraths für Rechnungsweſen einzus
fendenden Weberfihten der Einnahmen an Rübenzuderfteuer ꝛc. kommt vom 2. Quartal des Etatsjahres
1886/87 ab bas anliegende Mufter G**) in Anwendung. —
—
C. Zum Artikel I. 5. 4 Abſatz 1 und 2.
(Siehe das anliegende NRegulativ für die fleuerfreien Nieberlagen für Zuder.)
D. Zu Artikel IL
17. Auf Grund ber nad $. 3 erftatteten Anzeigen über das Beftehen und ben Befiges- ober Orts:
wechſel von Zuderraffinerien, von Melaffe und Saftentzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung, von
Stärkezuders oder Stärkefyrupfabrifen, von Maltoſe- oder Maltojeiyrupfabrifen, ſowie von gewerblichen Be
trieben, in benen aus unverfteuerten Rüben Säfte und zuderhaltige Produkte gewonnen werben, ift von ben
Steuerhebeftellen ein nad den bezeichneten Klafjen georbnetes Verzeihniß ber Betriebsanftalten zu führen,
welches für jede ber letteren den Inhaber und ben Ort angiebt.
Die unteren Steuerftellen haben bis Mitte September 1886 dem Hauptamt eine Abfchrift des Vers:
zeichniſſes einzureichen und demfelben fobann fortlaufend Mittheilung von ben Zugängen, Abgängen und
fonftigen Veränderungen zu machen. Bei den Hauptämtern wird danad ein Hauptverzeihniß geführt.
Den oberiten Landesfinangbehörben bleibt es bis auf Weiteres überlaffen, Inhaber gewerblicher Be
triebe, welche aus unverfteuerten Rüben Säfte oder zuderhaltige Produkte gewinnen, ausnahmsweife von ber
Anzeigepfliht nad $.:3 Abjag 1 zu befreien.
Die im $. 3 Abjag 4 vorgefehene Kontrole über die nah Abſatz 1 dafelbft anzeigepflichtigen Be:
triebsanftalten ift unter Vermeidung von Störungen ‘des Betriebs und nur in dem Umfange auszuüben,
welcher durch den Zmwed ber Kenntnißnahme vom Betriebe bedingt if. (S. auch unter II. 5.) Die näheren
Anordnungen werden nad Bedürfniß bis auf Weiteres von ben oberiten Lanbesfinanzbehörben erlaffen.
18, Bezüglich der ſiatiſtiſchen Nachweiſungen wird für das Betriebsjahr Ben 1886/87 das
Folgende beftimmt:
1, Ueber bie am 31. Juli 1886 vorhandenen Beſtände an Zuder find Nahmeifungen aufzuitellen
a) von ben Inhabern von Rübenzuderfabrifen, Zuderraffinerien oder Melafje-Entzuderungs:
anftalten ohne Rübenverarbeitung — nad dem anliegenden Mufter 1, _Mufe
b) bezüglich des Zuders in öffentlichen Niederlagen und Privattranfitlagern unter amtlichen
Mitverihluß von den Niederlageämtern — nad dem anliegenden Mufter 2,**) Muſter
2. Zur Aufſtellung monatlicher Betriebsnachweiſungen ſind verpflichtet: —
a) die Inhaber von Rübenzuckerfabriken — nach Maßgabe des anliegenden Muſters 8, Luſter
b) die Inhaber von Zuckerraffinerien — nah Maßgabe des anliegenden Muſters 4, =
e) die Inhaber von Melaffe-Entzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung — nah Maßgabe
des anliegenden Mujters 5. Mufter z
Die Aufftelung der Nahweifungen zu a geihieht auf Grund der nad den bisher gelten: —
ben Vorſchriften in den Rubenzuckerfabriken fortlaufend zu führenden ſtatiſtiſchen Anſchreibungen
Pr der Fabrifbücher, die Aufftellung der Nachweifungen zu b und c auf Grund der Fabrik:
ücher.
ufter Z
®) he F ift bier nicht abgedrudt.
*) Multer G f hier nicht abgedruckt.
») Mujter 2 ijt hier nicht abgedruckt.
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3. Je ein Exemplar der unter 1a gedachten Beſtandes-Nachweiſungen und ber unter 2a, b, e ge
dachten monatlihen Betriebs-Rachweiſungen ift bis zu. dem in ber Anleitung auf ben For
mularmuftern vorgefchriebenen betreffenden Termin der bafelbit bezeichneten Amtsftelle (Steuer
teren Hauptamt) einzureichen, das andere Exemplar aber in ber Betriebsanftalt aufzu
ewahren,
An die Stelle der Nachweiſungen treten, wenn Einträge nicht zu machen find, Fehlanzeigen
nad) der Vorſchrift auf den Formularen.
4. Von ben unteren Steuerftellen bezw. ben Hauptämtern ſind bei Einſendung ber ſtatiſtiſchen
Nahmweilungen (1a, b, 2a, b, c) und Fehlanzeigen an das Hauptamt bezw. das Kaiſerliche
Statifiifhe Amt die auf den Formularen bezeichneten Einfendungstermine zu beachten. Den Ein
fendungen an das Kaiſerliche Statiftifche Amt ift ein binfichtlih der Vollſtändigkeit befcheinigtes
Verzeichniß der Nachweiſungen und Fehlanzeigen beizufügen.
. Die Dberbeamten der Steuerverwaltung haben beim Befuch der Betriebsanftalten Kenntniß von
ben bajelbft befindlichen Duplifaten der Beſtandes- und Betriebs:Nahmweifungen zu nehmen, die
Einträge zu prüfen und nad Befinden eine Berichtigung zu veranlaffen. Zum legteren Zmed:
ift auch von ber Befugniß zur Einficht der Fabrikbücher über ben Verbrauch an Zuderftoffen und
bie Produktion an Zuder Gebrauch zu machen, wenn es fih um Zweifel von Bedeutung handelt
und eine genügende Aufklärung durh Benehmen mit dem Fabrifinhaber ober deſſen Vertreter
nicht erreicht wird.
6. Vom Kaiferlihen Statiſtiſchen Amt find die hauptſächlichen Ergebniffe der unter 1 und 2 &
zeichneten Beſtandes- und Betriebs-Nachweiſungen thunlichſt bald in geeigneter Weile zu ver
Öffentlihen. In der Veröffentlihung dürfen die Angaben ber einzelnen Fabriken nicht e—
fennbar fein.
. Die bisher vorgefchriebenen periodifhen Nahmeifungen der Steuerflelen zur Statiftit der Rüben
zuderprotuftion und Veſteuerung, insbefondere die monatlihen Nachweiſungen über die Zahl
ber im Betriebe gemwejenen Rübenzuderfabrifen und bie verfteuerten Rübenmengen (Bunbesrati%
beihluß vom 9. Juni 1882), ſowie die vorläufige Weberjiht über die Ergebnifje der Rüben
zuderfabrifation im Betriebsjahr (Bundesrathsbefhluß vom 7. Dezember 1871), find bis aul
Weiteres auch ferner aufzuftellen und einzufenden.
an
1
—— |
Regulatir
für
die ſteuerfreien Niederlagen für Zucker.
§. 1.
Für inländiſchen Zuder iſt bie Niederlegung gegen Steuervergütung in ſteuerfreien Niederlagen mit
der Maßgabe geſtattet, daß der Zuder binnen zwei Jahren gegen Erſtattung der Steuervergütung mit Zus
pblung fünfprogentiger Zinfen von dem auf den Tag ber Nieberlegung zunähft folgenden 1. Oktober ab in
freien Verkehr zurüdgenommen werden darf. Als fleuerfreie Nieberlagen können ſowohl ausſchließlich
für diefen Zwed eingerichtete, wie auch für umverzollte Waaren beftimmte öffentlihe ober unter amtlichen
Mitverichluß ftehende Privatläger zugelaffen werben. |
Ueber die Bewilligung einer fteuerfreien Niederlage für Zucker, welche jederzeit widerruflich if, ent-
fcheibet die Direktivbehörbe.
» 5. 2.
Steuerfreie Privatniederlagen für Zucker werden lediglich an Gewerbtreibende bewilligt, welche ord⸗
nungsmäßige kaufmänniſche Bücher führen und das Vertrauen ber Verwaltung genießen. Handelsgeſellſchaften
und Diejenigen Perfonen, welche nicht felbft am Lagerorte wohnen, haben einen dort wohnhaften geeigneten
Vertreter zu beftellen,
$. 3.
Falls die Niederlage fi nit am Sitz einer Amtsftelle befindet, welche ermächtigt if, Zuder ber
zur Niederlage gelangenden Art mit Anfpruh auf Steuervergütung abzufertigen, find die Koften, welche
durch die amtliche Kontrole des Lagers, die Abfertigung bes Zuders bei der Ein: und ber Auslagerung und
bie Polarifation der Proben des zur Niederlage angemeldeten Zuders bei auswärtigen Amtsſtellen entitehen,
von den Lagerinhabern nach FFeftitellung ber Direktivbehörde zu erjegen.
Für Niederlagen, welche fih am Sig einer zur Abfertigung befugten Amtaftelle befinden, bewendet
es hinſichtlich der Ueberwachungskoſten bei der Beſtimmung im $. 9 Abſatz 5 bes Privatlager-Regulativs.
8. 4.
Der Lagerinhaber haftet für ben Betrag der gewährten Steuervergütung und bie davon zu ent
richtenden Zinfen, ſoweit nit die Nüdzahlung der Steuervergütung nebft etwaigen Zinfen oder die Auf:
nahme bes Zuders in eine andere fteuerfreie Niederlage, eine öffentliche Niederlage oder ein unter amtlichen
Mitverſchluß ſtehendes Privattranfitlager unverzollter Waaren oder endlich die Ausfuhr beifelben in ber vor:
geſchriebenen Art nachgewieſen wird. Mit der Aufnahme in ein Lager für zollpflichtige Waaren nimmt ber
Zuder die Eigenfhaft einer unverzollten ausländiſchen Waare an,
8.5.
Bei ber Anmelbung von Zuder zur Niederlage, ber amtlichen Revifion besfelben, der Liquibation
ber Steuervergütung, ber Ausfertigung ber über leßtere auszuftellenden Vergütungsicheine unb ber Anmeifung
—
7
—
"wu, Dr
ber Steuervergütung iſt nad; denjenigen Vorſchriften zu verfahren, bie in Betreff des zur Ausfuhr mit An-
ſpruch auf Steuervergütung angemeldeten Zuders gelten.
Zur Anmeldung des auf eine andere fteuerfreie Niederlage an dem nämlichen Ort übergehenden
Zuders dient ein Duplifat ber Abmeldung, welches von bem Anmelder zur Anerkennung bes Zugangs bet
Zuders auf fein Lager mitvollgogen wird.
8. 6.
Der Zuder ift in ben Nieberlageräumen bergeftalt aufzubewahren, baß bie Identität jedes einzelnen
Rollo, oder bei Einlagerung einer größeren Menge von Kolli gleicher Verpadungsart, gleihen Inhalts und
wenigitens annähernd gleichen Gewichts bie Ibentität der Gefammtpoft während der Lagerung erhalten bleibt.
Der Lagerinhaber ift verpflichtet, den zu biefem Zwed von der Steuerbehörde getroffenen Anorbnungen
nachzukommen. A
Die Umpadung, auch bie Zerfleinerung bes eingelagerten Zuders kann nad zuvoriger Anmeldung
von dem Nieberlageamt geftattet werden und hat innerhalb des Lagers oder in benachbarten Räumen unter
amtlicher Ueberwadhung zu erfolgen. Die Waarenpoſt wird dann im Nieberlageregifter ab» und nad ber
neuen Feſtſtellung wieder angeſchrieben, wobei als das Gefammt:Nettogewicht der neuen Poſt das Einlagerung
gewicht der alten feitgehalten wird,
Die aus dem freien Verkehr auf die Niederlage gebraten Umſchließungen behalten ihre Eigenschaft
als zollinländiſche Waaren. Ausländifche unverzollte Umfchliefungen dürfen nur zur Verpadung von Zuder
welcher für bie Ausfuhr beftimmt if, auf die Niederlage gebracht werben und find zollvormerkflich zu behanbeli
8.7.
Zur Abmeldung von Zuder aus ber Niederlage find Formulare nad anliegendem Mufter pu
benugen. Jede Abmeldung bat fih auf Mengen von mindeſtens 500 kg Nettogewidht zu eritreden.
Bei der Verjendung des abgemeldeten Zuders, foweit derfelbe nicht in den freien Verkehr treten
fol, finden die Vorſchriften des Begleitichein:Regulativs finngemäße Anwendung.
Die Abjhreibung und die Feftitellung der zu erftattenden Steuervergütung erfolgt nad dem ur
ſprünglichen Einlagerungsgewiht. Eine Berwiegung des Zuders bei der Auslagerung it baher regelmäßig
nur dann nötbig, wenn derielbe auf Begleitſchein J verfendet werden fol, oder wenn Theilpoften zur Ab-
meldung gelangen. Auch im erfteren Falle kann auf Antrag des Abmelders von ber Verwiegung abgejehen
und das im Nieberlageregiiter angejchriebene Einlagerungsgewicht in den Begleitichein übernommen werben,
. ” anzunehmen ift, dab der Zuder mährend feiner Lagerung eine wejentlihe Gewichtsänderung
erlitten hat.
Bei der Abmeldung einer unter einem Gefammtgewicht angeichriebenen Waarenpoit in Theilmengen
erfolgt die Abjchreibung und eintretendenfalls die Berehnung der zurüdzuzahlenden Steuervergütung nad
dem jedesmal zu ermittelnden Auslagerungtgewicht. Ergiebt fich dabei im Ganzen ein Mindergewicht gegen
das Cinlagerungsgewicht, fo ift bei der Abfertigung der legten Theilpoft dieſes Mindergewicht abzufchreiben,
und zwar, wenn auch nur eine der Theilpoiten in den freien Verkehr zurücdgenonmen oder auf eine andere
fteuerfreie Niederlage für inländifhen Zuder übergeführt ift, unter Einziehung des darauf entfallenden Steuer:
vergütungsbetrages und der etwaigen Zinſen. Ergiebt fih dagegen ein Mehrgewicht der abgemelbeten Theil:
mengen, fo if, wenn bie ſämmtlichen Theilmengen der ganzen Pot in dem freien Verkehr gebracht oder auf
eine andere fteuerfreie Niederlage für inländifhen Zuder übergeführt find, bei der zulept abgefchriebenen
Theilpoſt, fofern diefelbe in den freien Verkehr zurüdgenommen wird, von dieſem Mehrgewicht eine zu er
ftattende Steuervergütung nicht zu berechnen, fofern diejelbe aber in eine andere ſteuerfreie Nieberlage über:
geht, das Einlagerungsgewicht in dem Negifter der letzteren Niederlage mit einem entſprechend verminderten
Betrage unter nachrichtlicher Vermerkung des wirklihen Gewichts anzujchreiben.
8. 8.
Im Fall der Abfertigung des aus der Niederlage abgemeldeten Zuders auf Begleitſchein I hat der
Begleitieinertrahent durch Volziehung der Annahmeerflärung die in den $$. 44 und 46 des Vereinszoll—
geleges bezeichneten Verpflichtungen mit der Maßgabe zu übernehmen, daß er für den Betrag ber zurüdzu:
erfiattenden Steuervergütung nebjt ben davon geichuldeten Zinjen zu haften hat.
— 9 —
$. 9. ;
Bei ber Berechnung der zweijährigen Lagerfrift kommt ala Anfangstermin der Tag ber erften Gin-
lagerung bes Zuders in eine fteuerfreie Niederlage in Betracht. Die Dauer des Transports von einer ber-
artigen Niederlage zu einer anderen wird nicht in Abzug gebracht.
8. 10.
Im Uebrigen finden auf bie fleuerfreien Niederlagen für inländifhen Zuder bie Beſtimmungen bes
allgemeinen Niederlage-Regulativs und des Negulativs für Privatläger finngemäße Anwendung.
Ab
von gegen Steuervergütung
Develase DE. ne ne
aus der
unter amtlihem Mitverſchluß ftehenden Privatniederlage dei...
I. Ungabe bes Abmelberd nach Juhalt bes Nicderlageſcheins. Ti, Revifions
N ederlageRegifter. | Der Kolli Des Zuders Angabe Der Kolit || Angabe
— — —ñ N — — VUntrage be
| | I Menge. | !
| — Betrag 1 dor
| | Datum Zahl ı @inlagerungs- eb = | Zahl fundenen
| | gewicht, Der und mir! mie Bemer: [BeTaMDENEN
| F | Bemer u. !
der Zeichen und | — ans Bei lange Zeichen! und Ber
N f ' | gewährten | weisen | bet Fugen 5
| 8 Num- Igioperg ab | Art ı I Pi et i und | Met || jchlufjes
Kento. Blatt. | Satttmg. Steuer Krach | im bed '
wer. | Num- | ber ı Pirutio- | Meito B anriegt | Rleder · Num- | ber ! umb
legung. | \ vergutung.] iR, umb; lagen 3. ' Zahl
| mem. | Per nam t der Zahl | atlagert mern, , Ber ’
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Mit dem Sederiageegiiter übereinſtimmend.
meldung Ä ee.
Die Revilion übernehmen:
niedergelegten Zucker
dur Zurüũcknahme in den freien Verkehr gegen Er—
ftattung der Stenervergütung.
JJIJJ zur Verendong .. ;; PNRRSEREENER
| vı. Weiterer Nadweis |
befund. IV. V. Berechnung des Zuckert vn.
ber zu erjtattenben ber zu erbebenben Iemerfun
DER Tas | — | “nen ber Geber teren] Bemertungen
— I — m jan) üte
Menge nach | vorhandenen
Zurũcknahme
— — 2 = für Beirag Kentrolregifter Pr beibehaltenen.
i gütungsjap oder
Zuderd . | Kalender-
Gattung. Brutto | Wetto- j N gütunge sn Be angelegten
ate !
ewicht betrag | men Binfen | Blatt
8 % | gewicht ben freien 100 kg nen- " Verſchluß
Vertehr nung. |" Fiaufenpej Sabl der Biete
| Ganze und u. ſ. w.
* amd Kr 1 — u Marl Marl. Seeishne) _ Matt. BEER —
17 18. I 19. 20 21 22 23. 24. 25. 26, 28.
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| | !
9.
A.
Steuervergütungsichein,
Nummer (Landeswappen.)
F ETEREPESETE ng tür —
18 344 Kilogramm Rohzucker von 91 Progent Polarisaliccnnn, welche Für
) Die Rülenzuckerfabrik des :- TREE ISSFEHIIERSEER 4 7, ı SERSERBSIEESEUEN =
ü am It Novemher 1886 (NE ** — C(Or — | worden find,
“ beträgt bie Steuervergütung
Diejelbe * vom 25. Mai 1887 ab in vom en Betrage von jedem — dieſes
Scheins gegen Abgabe des letzteren entweder bei einer beliebigen Hebeſtelle im deutſchen Zollgebiet auf bei
derſelben zu entrichtende Zuckerſteuer in Anrechnung gebracht, oder auch baar bei dem Haupt - Steuer - Amt
r zu (Ort)... erhoben werben. Jedoch findet die Annahme des Sceins feitens ber Steuer
' Helfen zur Anrechnung bezw. Einlöfung nur innerhalb Jahresfrift, von dem auf bie Ausfertigung folgenden
* Monat an gerechnet, ftatt.
.. (Ort) den 9ten Dezember 1886.
Firma ber Direftivbehörbe.
Schwarzſtempel.) (Unterichrift.)
hr Bahlungsbedingungen.
1. Der Inhaber dieſes Steuervergütungsfcheins bat, wenn er die Vergütung baar zu erheben oder einer Reichtbankanſtalt zur
Gutſchrift auf Girokonto zu übermeifen beabfichtigt, die von ihm gewünſchte Urt der Realifirung des Scheins und ben Tag
der Erhebung bezw. der Ueberweilung mindeftend ige Tage vorher dem obengenannten Hauptamt anzumelden.
2. Bei gleichzeitiger Erreichung mehrerer fälliger Steuervergütungsfcheine ift dem genannten Hauptamt ein nad dem vor-
geſchriebenen Mufter aufzuftellended Verzeichnih vorzulegen.
Befcheinigemg fiber erfolgte Anrechnung der Vergütung.
Umſtehender Betrag von ............. Dei ____.. DM, in Wodm: nm. nn —
iſt ER von ion. — — ——— et er * von wer Pr an daſelbe
zu zahlende gaaerſtuer — werben.
en N et
Auittung über empfangene Baarzahlung.
Umftehender Betrag von . .......... Marl... .... Pf., im Worten: u...
iR mie (uns) v von — — ——— ZEN baar gezahlt worden, worüber
biefe Quittung.
ten
e TEENS 6
Buchungsvermerk.
Der Vergutungsſchein iſt bei d en Amt... am, ten18
in Zahlung gegeben und gebucht
in Einnahme:
im Rübenzuckerſteuer⸗Hebe⸗Regiſter Seite Nr...
Nim Kredit⸗Journal für 18... Seite. N...
Cm Kredit: Manual für 18. Seite... Konto...
in Ausgabe:
im Haupt⸗Journal Seit F——
im Haupt⸗Manual Seite ——
|
| im Kaſſen⸗Journal. Abth II Seite......... Nr.
une en
D.... Raffenbeante_..
*) Diefer Borbrud lann nad Maßgabe der Raflenvoricriften in den einzelnen Bunbesftaaten geändert werben.
Verzeichniß
BE DEM ven Amt u _.... am — 18...
—“ ern: *
VOR — — — — — — zur Einldſung vorgelegten
Steuervergütungsſcheine für Zucker.
Des
Steuervergutungs⸗
fheins
Des
Steuervergütungs:
ſcheins
Datum. | Nr. Datum.
Zufammen Seite I
| Bufanmen Seite 2
|
|
Seite 3. =
Des Ni
Betra
Steuervergütungs- 8
gib. feheins Derfelbe der i
Nr. iſt fällig am
Datum. | Nr FEAR
—————— Martk.
2. 4° FÜ —AI
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Zuſammen Seite 3
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Seite 4,
Steuervergütungs:
fcheins Derielbe
iſt fällig am
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| an.
| Nr.
| Datum.
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Zuſammen Seite 4
FRA VER EEN Eee
Des
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ſcheins
Zuſammen Seite...
ge · | Derfelbe
Datum.
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Steuervergütungs⸗
ſcheins
Betrag
Derſelbe —
iſt fallig an ) Vergutung
mr Mart.
4. 5.
Zufammen Selte......
3
. Ba A
Betrag
ber
Vergütung.
Marl,
Name, Stand und Wohnort
bes
Empfängers der Vergütung.
Bieberhalung
ber
Seitenfummen.
Bemerkungen,
Summe der Seite 1
Amtliche Feſtſtellung.
Die Richtigkeit bes vorſtehenben,
nah ben Belägen geprüften Ber
zeichniſſes wird befcheinigt und bie
Befammtfumme der BVergfitung wuf
—
feſtgeſtellt.
Quittung Aber empfangene Bezahlung”).
a EEE EIERN SERAISSEET EREORR-OSSEGAIRLSERESSANESPPRSGIEIR EP BLESRRETERIERE:
find mir (uns) heute von den Amt ne
worüber biefe Quittung.
\
— — baar gezahlt worden,
ae u ne U
Buchungsvermerf.
Die Ausgabe ift gebucht im Haupt-Fournal Seite _ Nr. ........ | ..
2 SW ee?
Die Rafienbeamten.
— Die Ueberweiſung der Bergütung auf ein Girokonto wird der baaren Erhebung derſelben gleichgeachtet.
**, Diefer Berbrud klann nach Mahgabe ber Raffenworfchriften” tn dem einzelnen Bunbesflaaten geändert werben.
D.
Verzeichniß
der bei den — e 6666
von — ———— in Anrechnung gegebenen
Steuervergütumgsfcheine für Zuder.
Des Steuer
vergütungsfcheins
Zufammen Seite 1
Name, Stand und Wohnort Wiederholung
bes ber Bemerlungen.
Empfäugerd der Vergütung. Seitenjummen,
Summe ber Seite 1
Amtliche Feftfiellung.
Die Richtigkeit des vorſtehenden,
ben Belägen geprüften
wird beſcheinigt und bie Gefanmb
fumme ber Vergütung auf
feftgeftellt.
Befrheinigung über erfolgte Anrechnung der Bergütung.
Vorſtehende * 2 6
ſind heute von mir (uns) pr bien an das. ng Hand * — — — u
Zuckerſteuer angerechnet worden.
— DR. yascns DEN manner Mrs
Buchungsvermerk.
Die zu dieſem Verzeichniß gehörigen Steuervergütungeſcheine find bei u... is
a a an am ten — — 18 in Zahlung gegeben. Der oben feftgefet
Geſammtbetrag ift gebucht
in Einnahme: in Ausgabe:
im Rübenzuderfteuer-Sebe-Regifter Seite ....... Rr....... im Haupt « Journal Seite ............. Nr. —V ——
*) im Kredit⸗ Journal für 18....... Seite... . Mt... im Haupt: Manual Seite ........... Nr.
im Krebit- Manual für 18... Seite ........ Konto... im Raffen-Fournal, Abth. II Seite .........- Re. —
D......... Kaffenbeamte
*) Dieler Vordrud kann nah Makgabe der Kaflennorjchriften in ben einzelnen Bundesftnaten geändert werben.
= 28 —
Mufter 1.
Einfenbungstermine: Direltivbezirk: ..............
für die Hebeftellen an das Hauptamt:
10. Auguft 1886, Hauptamtäbezirt: .......................
für die Hauptämter an das Kaiferliche ftatiftifche Amt:
15. Auguſt 1886, Hebebezirxf..
Aachweiſung
Beftandes an Zucker
ber
Cꝛubenzuckerfabrit) (Buderraffinerie) __—— in
am 31. Juli 1886.
Anleitung.
1. Das Formular if beftimmt für Rübenzuderfabriten, gleichniel ob im denjelben nur Robzuder oder auch Konſumzucker her ·
geftellt wird, für Buderraffinerien und für Melaffe-Entzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung.
Nachrichtlich wird bemerkt, baß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be-
börben, zur Beröffentlihung aber nur Zufammenftellungen gelangen.
2. Die Nachweiſung ift nach dem Stande vom 31. Juli 1886 in zwei, von bem Yabrilinhaber oder befien ermädhtigtem Ver ⸗
treter zu vollziehenden Eremplaren aufauftellen, von welden dad eine bid zum 6. des nädhftfolgenden Monats
ber Steuerhebeftelle bed Bezirld einzureichen, bad andere in ber Fabrik zur Einſichtnahme der Stenerbeamten aufzu-
bewahren ift.
Sollte ed an Einträgen gänzlich fehlen, jo if ein entſprechender Vermerk in zwei Gremplaren bed Formular zu machen
und mit dieſen nach der Vorſchrift im Abfag 1 zu verfahren.
Ausgeſchloffen von der Nachweiſung iſt ber in öffentlichen Ricberlagen für unverzollte Gegenftände oder in Privattranfitlagern
unter amtlichen Mitverſchluß, desgleichen ber außerhalb des Zollgebiets won ber Fabrik gelagerte Zuder.
Siehe die Rüdfelte,
Beftand am 31. Juli 1886
2. Raffinirte und Conſumzu
1. Rohzuder und Farine. (mit Ausihluß der ——
a) Rohzucker. a) Zuder ber höchſten
bb) Nachprodutte „Amp grnt % ir *
tt. | ,
aa) erftes b) Farine vom 1. Yunt 1886, dur zweiten Vergtitungäflafje
' nah Art. I $ 20 bes
vom
unb dritten Produkt einschließlich der vom
ab Bundesrath diefer Kaffe Geſetzes vom 1. Auni 1886
; Ben (bereits abgeſchleudert) zugewiefenen Zucker. gehörig.
2 100 kg 100 100 kg 100 k
a En a 66666
Bemerlungen
— — — —— — — — —
— — — — — — —— — —— — —
(Unterſchrifti.
4.
5.
6.
Hiervon abgeſehen hat jebe Fabrik nachzuwelſen
a) ihren geſammten eigenen Beftand an ben im Formular bezeichneten Zudern, gleihviel wo dieſelben lagern,
insbefondere auch einfchlieklih des Zuders in Kommiffiond- oder Lombardlagern, jedoeh mit Ausnahme ber-
jenigen Buder, welche bei einer anderen zur Ausfülung bes Formulars verpflichteten Fabrik (vergl. Ziffer 1)
auf Lager find,
b) bie auf ihren Ragern befindlichen Zucker anderer Eigenthümer, indbejondere bie bereitö verkauften, aber noch
nicht abgejendeten Mengen eigener Yabrifate.
Die Nachweiſung erftredt ſich nicht auf die im Fabrifationdlaufe befindlichen Zudermengen, Jusbeſondere find in Spalte 2
nur bie bereits abgejchleuberten Nachprodukte nachzuweiſen.
Sofern die Einträge ber Spalten 1 bis 5 ausländifchen Zuder enthalten, ift deffen Menge in Spalte 6 befonderd zu
vermerken.
Die Zudermengen find entweber nach dem für dieſen Zweck buch Verwiegung befonberd ermittelten Gewicht ober nad
demjenigen Gewicht nachzuweiſen, mit welchem die betreffenden Fabrikate in ben Fabrikbüchern angefchrieben find ober,
falls eine ſolche Anſchreibung micht ftattgefunden bat, mit melden fle mach ber Ueblichteit der Fabrik berechnet zu
werben pflegen.
Das für jede ber Spalten 1 bi8 5 ermittelte Geſammtgewicht ift in der Art abzurunden, daß überſchießende Mengen
unter 50 ke geftrichen, von 50 kr ab für volle 100 kg gerechnet werben. In gleicher Weiſe find die überhaupt 100 kg
nicht erreichenden Geſammtgewichte abzurunben.
Mufter 3.
Einjenbungstermine: rikinkt: — —
für die Hebeſtellen an das Sauptamt der 12te,
für die Hauptämter an bas Kaiſetliche ftatiftifche Amt Sanptamtöbegiet: nun...
der 15te bes auf ben Monat ber Nachweiſung
zunächſt folgenden Kalendermonats. DIE nee
Betriebs-Nahweilung
ber
NRübenzuderfabrif ne ee
für
Anlsitung.
1. Das Formular ift beftimmt für die Rübenzuderfabriten, d. b. die Fabriken, in welchen Rüben auf Rohzuder oder Konfum-
auder verarbeitet werden, fei ed ohne oder mit Melafie-Entzuderung, ohne oder mit Einwurf von Buder.
Es dient zur Nachricht, daß die Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Renntniß ber Behörben,
zur Beröffentlihung aber nur Bufammenftellungen gelangen.
2. Die Nachweiſung ift für jeden Kalendermonat in zwei, von bem Fabrilinhaber ober befien ermächtigtem Bertreter zu voll-
ziehenden Exemplaren aufzuftellen, von welchen bad eine biö zum 1Otem bed nächftfolgenden Monats ber Gteuerhebeftelle
bed Bezirks einzureichen, das andere in ber Fabrik zur Einfitnahme der Steuerbeamten aufzubewahren iſt.
Fehlt e8 für einen Monat an Einträgen, jo tft ein entiprechender Vermerk in zwei Eremplaren bed Formular& zu
machen und mit diefen nad ber Vorſchrift im Mbfap 1 zu verfahren.
Siehe die Rüdfeite.
4*
l, Berwenbete Zuderftoffe
B. Denge bes als Einwurf ober zum Deden C
N verwendeten Buders. g
Denge |1- Rohzuder, einfchliehlich 2. Raffinirte
i ber Nachprobufte, und Ronfumzuder,
er
verarbeis * — *
teten — — Elution
Rüben. Jfelbſt Sie vente jelbſt Dpmofe.| und
produzirt. ae | probugiet. Fälung.
100 kg 100 kg
1. 6. 7
ENT . ——
Melaſſe⸗Entzuclerung.
6 d. 8.
Strom
Sub⸗Ausſchei⸗ tian⸗
ſtitution. bung. | ver
fahren.
1. Bezeichnung bes angewendeten Verfahrens.
d
II. Zugang und Abgang von Melaſſe
zu ber unb von ber Fabrif,
B. Menge ber abgegangenen
Melaſſe.
2. Eigene Melaſſe
IL Probuzirte Zuder.
Raffinirte
und
Menge ber | Erſtes Ronfums
Bernerkungen.
genommenen
Melaffe.
10 2 _
12.
RER ini — —
— U —
. Die Einträge ber Rübenmengen in Spalte 1 find mit den Monatsabfhlüffen im fteueramtlichen Verwiegungsregiſter In
Uebereinftimmung zu halten. Die Uebereinftimmung wirb in Spalte 20 von einem Auffihtsbeamten beicpeinigt.
. Hat ein Bezug von Füllmaſſe aus anderen Yabrifen ftattgefunden, fo ift bie ald Einwurf verwendete Menge folder Füll—
mafje in Spalte 3 unter ber Linie anzugeben, und zwar nach dem vollen Gewicht.
. Bezüglih der mit Melafje-Entzuderung betriebenen Fabriken ift bad angewendete Verfahren durch Eintragung einer Eins
{1) in bie zutreffende Epalte (6 bis 11) zu bezeichnen. Sollten In einem Monat mehrere Berfahren angewendet fein, fo
ift der Betrieb für jedes derſelben auf einer bejonderen Linie nachzuweiſen. Zu Spalte 11 ift ba8 betreffende Berfahren
unter „Bemerkungen“ näber zu bezeichnen.
Unter Melafle (Spalte 6 bid 12, 16 biß 19) find die Mbläufe aller Urt, einſchließlich derjenigen vom erften und
zweiten Probuft, verftanden.
. In Spalte 15 find die aus bem Rübenſaft (bezw. mit Einwurf oder Dedung) unmittelbar bergejtellten raffinitten und
Konfumzuder aller Art nachzuweiſen, nicht aber auch bie durch weitere mechanische Bearbeitung, intbelondere Zerkleinerung, dieſer
urfprünglichen Produkte jhlieglich gewonnenen Fabrikate (4. B. Würfel. oder gemahlener Zuder aus Broden, Platten u. f. w.).
. In Spalte 16 ift namentlich aud die aus einer anderen Fabrik deffelben Eigentümers bezogene Melafie nachzuweiſen.
Spalte 17 betrifft die Hälle, in welchen aus irgend einem Grunde von der Eutzuderung einer Menge zugegangener
frember Melafje Abſtand genommen und diejelbe ber Fabrik wieder in Abgang geftellt ift,
. In Spalte 18 und 19 ift ber Speifefprup nicht mit nachzuweiſen.
. Die Gewichtömengen (Spalte 1 bis 5, 12 bi 19) find auf Grund der Yabrilbüder ober, foweit in benfelben das be
treffende Gewicht nicht angeſchrieben ift, nah Maßgabe ber Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen.
Mufter 4,
Einfendungstermin | Dei:
für bie Hauptämter an das Kaiferliche ftatiftiiche Amt: :
ber 10te bes auf ben Monat ber Nachweiſung Ganptamißbeirt:_____—__——
zunächft folgenden Ralendermonats, . Sebebeiitl: ___.............
non an nn nme en
Betriebs-Nachmweilung
ber
Anleitung.
1. Das Fermular iſt beſtimmt für die Zuckerraffinerien, audſchliehlich der die Herſtellung raffinirter Zuder betrelbenden Rüben-
zuckerfabriken und felbftändigen Melafſe⸗Entzuckerungsanſtalten.
Nachrichtlich wird bemerkt, daß bie Angaben der einzelnen Fabriken nur zur Kenntniß der Be-
börden, zur Beröffentlihung aber nur Iufammenftellungen gelangen.
2. Die Nachweiſung ift für jeden Kalendermonat in zwei, von dem abrifinhaber oder defien ermächtigtem Vertreter zu voll-
ziebenden Eremplaren aufzuftellen, won melden daß eine bis zum 6ten bed nächftfolgenden Monats dem Hauptfteuer-
(Zell-Jamt bes Bezirks einzureichen, dad andere in ber Fabrik zur Einfihtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ift.
Fehlt e& für einen Monat an Einträgen, fo ift ein entſprechender Vermerk in zwei Eremplaren bes Yormulard zu
machen und mit biefen mach der Borichrift im Abſaß 1 zu verfahren.
3. In Epalte 1 und 2 find, bem Vorbrud entfpredhend, die auß der eigenen Fabrikation ftammenden, wieder zur Umfchmel-
zung u. f. w. gelangenden Produkte nicht mit nachzuweiſen.
Hat ein Bezug von Füllmaffe aus anderen Fabriken ftattgefunden, fo ift bie ald Einwurf verwendete Menge ſolcher
Füllmaſſe in Sralte 1 unter ber Linie anzugeben, und zwar nad dem vollen Gewicht.
Eiche bie Rüdlelte.
1. Verwenbung von fremden, db. 5. nicht t
in ber Fabrik ſelbſt probuzirten Zudern. 11. Melaſſe-Entzuderung. IL Peotairn Inte
An ſolchen Zudern find eingemorfen 1 2.
1. 2. Raffinirte
Robzuder, Angabe Robzuder
enficlich ber raffinirte und
Nachprodukte. Konſumzucker aller Art.
(Unter der Linie die verwendete * angewendeten Verfahrens. genommenen aller Art.
Menge freinder Füllmaffe, | Konfumguder. Melaſſe.
vergl. Anleitung Ziffer 3).
100 kg 100 kg 100 kg 1006
1. | 2. 5. 6.
IV, Zugang und Abgang an Melafje zu ber und von ber Fabrik.
A. B.
Menge ber. abgegangenen Melaſſe.
Nenge ber zum
Swed ber 1, 2, Bemerlungen
Entzuderung Fremde jur Eigene Melafle
zugegangenen —
ezogene
wunben Melaſſe. Melaſſe. entzuckerte. nicht entzuderte.
BD O3 10 100 KE___ — ——
T. 8. 9, 10 ! 1.
— — — — — —
NER ae ne
-i
— 34 —
Das Verfahren der Melaffe-Entzuderung (Spalte 3) iſt nah Maßgabe der folgenden Eintheilung anzugeben: Osmoſe;
Elution; Fällung; Subſtitution; Ausiheibung; Strontianverfahren. Iſt ein vorjtehend nicht benanntes Verfahren an
gewendet worden, fo ift baffelbe nad; feiner Eigenart zu bezeichnen und erftmals in Spalte 11 kurz zu beichreiben.
Sollten in einem Monat mehrere Verfahren ber Melaffe-Entzuderung angewendet fein, fo ift der Betrieb für jedes
derfelben auf einer befonderen Linie nachzuweiſen.
Unter Melafie (Spalte 3, 4, 7 bis 10) find bie Abläufe aller Art, eimichließlich derjenigen vom erften und zweiten
Produkt, verftanben.
In Spalte 5 find die aus den Füllmaffen unmittelbar bergeftellten raffinirten und Konſumzucker aller Art nachzuweiſen,
nicht aber auch bie Durch weitere mechaniſche Bearbeitung, insbeſondere Zerfleinerung, dieſer urſprünglichen Produkte ſchließ ⸗
lich gewonnenen Fabrikate (z. B. Würfel- oder gemablener Zuder aus Broben, Platten n. ſ. w.).
In Epalte 7 ift namentlich auch bie aus einer anderen Fabrik beffelben Eigenthümers bezogene Melaffe nachzuweiſen.
Spalte 8 betrifft die Fälle, in welden auß irgend einem Grunde von ber Entzuderung einer Menge zugegangener
fremder Melafie Abftand genommen und diejelbe ber Fabrik wieber in Abgang geftellt ift.
In Spalte 9 und 10 ift der Speifefprup nicht mit nachzumeiien.
Die Gewichtsmengen (Spalte 1, 2, 4 bis 10) find auf Grund der Fabrikbücher oder, joweit im bemfelben bas betreffende
Gewicht nicht angeichrieben ift, nach Maßgabe der Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen.
Einfendungstermin Dieeltinbegiel: _....
für die Hauptämter an bas Kaiferliche ſtatiſtiſche Amt: Hauptamtäbegirt: ......
ber 10. bes auf ben Monat ber Nachweiſung
zunächſt folgenden Kalendermonats.
Varmertmest en tnetnne mn nennen rn
DER: ne
Detriebs-Nachweilung
der
Melafje-Entzuderungsanftalt _______. ea: J BR
für
den Monat ____........ TENNIS ÜER EEE
Anleitung.
f. Das Formular ift beftimmt für die MeinffeEntzuderungsanftalten ohne Rübenverarbeitung.
Nachrichtlich wird bemerkt, daß bie Angaben ber einzelnen Fabriken nur zur Kenntnik ber Be—
börben, zur Berdffentlihung aber nur Zufammenftellungen gelangen.
2. Die Nachweiſung iſt für jeden Kalendermonat in zwei, von dem Fabrilinhaber oder deſſen ermäcdhtigtem Bertreter zu voll.
ziehenden Eremplaren aufzuftellen, von, welchen bad eine bis zum 6ten bed nädftfolgenden Monats dem Hauptftener-
(Zoll-Jamt bes Bezirk einzureichen, daß andere in der Fabrik zur Einfihtnahme der Steuerbeamten aufzubewahren ift.
Fehlt «8 für einen Monat an Einträgen, fo ift ein entiprechenber Bermerk in zwei Eremplaren bed Kormulard zu machen
und mit diefen nad ber Vorſchrift im Abſaß 1 zu verfahren.
3. Dad Berfahren ber Melafie-Entzuderung (Spalte 1) ift nach folgender Eintheilung anzugeben: Odmofe; Elution; Yällung;
Subſtitution; Ausſcheildung; Strontianverfahren. Iſt ein vorftehend nicht benannted Berfahren angemenbet worden, fo ift
bafjelbe nad feiner Eigenart zu bezeichnen und erftmald in Spalte 12 kurz zu beſchreiben.
Sollten in einem Monat mehrere Berfahren ver Melafie-Entzuderung angewendet fein, fo iſt der Betrieb für jedes
derſelben auf einer beſonderen Linie nachzuweiſen.
Unter Melaffe (Spalte 2, 9 bis 11) find die Abläufe aller Art, einſchließlich derjenigen vom erften und zweiten
Froduft, verftanden.
Siehe die Rüdfelte.
5*
U. Berwenbete Zuderftoffe,
1 B. Rohzucker, einfhliehlid | C. Raffinirte und Konſum⸗
Angabe der Nachprodulte. Zucker.
2. fremden
angewendeten Verfahrens 1. in ber Urfprungs 1. in der | 2. fremden
ber Fabrik jelbit | (unter der Linie Fabrik ſelbſt
Melaffe-Entzuderung. probugirt. lb ee produirt. ———
Fülmafe).
10 kg _
ı ERS... .2: GERN DEU A DEE
4, 6.
I. Produzirte Zuder. IV. Zugang und Abgang von Dielaffe
au der und von ber Fabrik.
B. Menge der abgegangenen
A. Menge Melaſſe.
1. Raffinirte der
2. 8 1. Fremde
und Roh⸗ | zum Zwed der | 1. Fremde | 2. Melaffe - Bemertungen.
uder Entzuderung sur
Konfumzuder s zugegangenen | Entzuderung en
aller Art. aller Art. fremden bego dem eigenen
gene
Melaſſe. Melaffe. Betriebe.
— |, Ole | WO | —
11.
VTLWESTTRTETEE NE 5, Res Bea a a a a SE
. Hat ein Bezug von Füllnaffe aus anderen Fabriken ftattgefunden, jo ift die ald Einwurf verwendete Menge folder Fülle
mafle in Spalte 4 unter der Linie anzugeben, und zwar nad dem vollen Gewicht.
. In Spalte 7 jind die aus der Melafje (bezw. unter Mitverwendung von Zuder aldE Einwurf u. ſ. w.) unmittelbar ber-
gejtellten raffinirten und Konſumzucker aller Art nachzumeifen, nicht aber auch Die durch weitere mechanifche Bearbeitung,
insbefondere Zerfleinerung, dieſer uriprünglichen Produkte jcplieblic gewonnenen Fabrikate (4. B. Wirfel- oder gemahlener
Zuder aus Broden, Platten u. f. w.).
. In Spalte 9 ift namentlich auch die aus einer anderen Fabrik vefjelben Eigenthümers bezogene Melafle nachzuweiſen.
Spalte 10 betrifft die Fälle, im welchen aus irgend einem Grunde von der Entzuckerung einer Menge zugegangener
fremder Melaffe Abſtand genommen und diejelbe der Fabrik wieder in Abgang geftellt ift.
In Spalte 11 ift der Speifefprup nicht mit nachzuwelſen.
- Die Gewichtömengen (Spalte 2 bis 11) find auf Grund der Fabrikbücher oder, ſoweit in denſelben das betrjfende Gewicht
nicht angejchrieben ift, nah Maßgabe der Ueblichkeit der Fabrik nachzuweiſen.
— —
Gedeuck! bei Inlied Bitter in Lelia.
EEE —
Amtsblatt
der Röniglihen Negierung zu Gaffel,
a3.
Ausgegeben Ritwoch den 1. September.
1886.
Belauntmachuugen ————— des ——e—
vom 21. Detober 1878
590. Das von U. Bogel & Co, in Braunſchweig
verlegte und gebrudte Flugblatt mit der Ueberſchrift:
„An die KReihstagswähler im Herzogthum
Lauenburg* ift auf Grund bes 8, 11 des Reichs⸗
gefekes gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen der
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 von ber unter-
zeichneten Yandes-Bolizeibehörde verboten worben.
Schleswig den 19, Auguſt 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung bes Imern.
von Udro,
591. Das im Verlage von W, Blos und im Drurd
von Georg Bahler zu Stuttgart erfchienene Flug-
blatt mit der Ueberſchrift:
„L. Brauuſchweigiſcher Reihstagswahlfreie,
An meine Wähler!“
und mit ber Unterſchrift;
„Stuttgart, im Auguſt 1886, Wilhelm Blos“
ift auf Grund des $. 11 des Reichsgeſetzes gegen bie
gemeingefährlichen Beitrebungen der Sozialvemofratie
vom 21. October 1873 durch die unterzeichnete Be»
hörde, als zuftändige Yandes-Polizeibehörbe, verboten.
Braunfhweig den 22, Auguft 1886,
Herzoglihe Polizei-Direltion. Proegel,
Verordnungen und Belauntmachungen der
Kaiferl. und Königl. Centralbehörden.
592. Bür die Turnlehrerinnen » Prüfung, welche im
Herbſte 1886 zu Berlin abzuhalten ift, habe ih Ter-
min auf Donnerstag den 18. November b. 9.
und folgende Tage anberaumt,
Meldungen der in einem Lehramte flehenden Be—
werberinnen find bei ber vorgefegten Dienftbehörve
fpäteftens 6 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen
unmittelbar bei mir fpäteftens 4 Woden vor dem
Prüfungstermine unter Ginreihung ver im $. 4 des
Prüfungs» Reglements vom 21. Auguft 1875 bezeich-
neten Schriftftüde anzubringen.
Berlin ven 12, Au uguft 1886,
Der Minifter ver geiftlichen, Unterrichts: und Medizinal⸗
Angelegenheiten. Im Auftr.: Barkhaufen.
598. Durch die Ammweifung vom 19, Juli 1884, betref-
fenb das Verfahren bei ver Errichtung ober Veränderung
— Anlagen, iſt den Behörden unter Nr. 43*)
ohlen, die Genehmigung nur unter dem Vorbehalte
"% len, daß die bei der Gonceffionirang geftelften
ngen abgeändert ober ergänzt werben können,
falls ſich eim Bebürfniß dazu ergeben follte. Im Ab»
Sene 144 bes Amteklatts pro 1884.
Anderung biefer WVorfchrift wird hierdurch beſtimmt,
daß ein Vorbehalt ber beregten Urt nur ausnahms⸗
weiſe in denjenigen Fälfen in ben Beſcheid aufzunehmen
ift, in denen eine gewerbliche Anlage Gefahren für bie
Nachbaren in befonderem Maße mit jich bringt und
bie conceffionirende Behörde beim Mangel ausreichender
Erfahrung eine Sicherheit darüber nicht fofort gewinnen
fanır, ob vie zunächſt vorgefchriebenen Bedingungen
ausreichend ſein werden, um auch nur bem zur Seit
ber Gonceffionirung fon vorhandenen Arjacenten hin⸗
(änglihen Schuß gegen erhebliche Gefahren, Nachtheile
oder Beläftigungen zu gewähren. In berartigen Aus⸗
nabmefälfen ift aber ber Unternegmer auf dem beab-
fichtigten Vorbehalt und deſſen mögliche, den Fortbetrieb
feiner Anlage vielleicht in Frage ftellende Folgen im
Voraus und in actenmäßig nachweisbarer Form auf-
merffant zu machen,
Berlin den 8. Unguft 1886.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Handel
In Bertretung: und Gewerbe.
Serrfurth, Im Auftrage: Wendt.
594. Bom 1. September ab können nah Bue
no8-Aires Zahlungen bis zum Betrage von 100 Peſos
Solo im Wege der Poftanweifung durch die beutfchen
Poftanftalten vermittelt werben.
Auf den Poſtanweiſungen, zu deren WUusftellung
Formulare der für ber imternationalen Bojtanwelfungs-
verfehr vorgefchriebenen Art zu verwenden find, äft ber
dem Empfaͤnger zu zahlende Betrag vom Abjender in
Pefos und Centavos (Geldgeld, oro sellado) am-
zugeben; die Umrechnung auf dem hierfür in der Marl»
währum einzuzahlenben Betrag wirb durch die Auf⸗
gabe-Poitanftalt bewirkt.
Die Boftanweifungsgebühr — ———
für je 20 Marl, mindeſtens jedoch 40 Pfennig. Der
Abſchnitt kann zu ſchriftlichen Mittheilungen jeder
Art benutzt werben. Ueber die ſonſtigen endungs⸗
Bedingungen ertheilen die zu. auf ———
Ausfunft. Berlin W, ven 26 er 1886.
Der Staatsjecretair des eich » Boftamte.
von Stephan.
und
x
Königl Provinzial: Behörden.
595. Zuſolge Beſtimmung des Finanz Miniftere
follen die zum Amtsgericht Bodenbheim
—* ften: Stadt Bodenheim, Ecenheim, Eſchers
‚ Praunheim, fowie die zum ——
eye * Gemeinden: Preungesheim,
beim u von dem Bezirk des hiefigen Erb⸗
⸗
ſchaftsſteueramtes und Stempelfisfalats abgezweigt und
dem Bezirke des Erbſchaftsſteueramtes und Stempel⸗
fisfalats zu Frankfurt a / M. zugeteilt werben,
Ich bringe viefes mit dem Bemerlen zur öffentlichen
Kenntnißnahme, daß die Zuteilung mit vem 1, October
db. J. in Wirkjamteit tritt und daß von biefem Zeit-
punkte ab-alle die Erbichafte- und Stempelfteuer be»
treffenden Gingaben und Anzeigen aus den vorbezeich-
neten Ortfchaften an — —— Erbſchaftoſteueramt
und Stempelfisfalat zu Frankfurt a / M., alte Mainzer
Gaffe Nr. 47, zu richten find.
Gaffel ven 23, Auguft 1886.
Der YProginzial» Stener + Director,
—— tung: Berndt.
en Aeniernug.
596. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachung
vom 19. Juni 1868 (Amtsblatt von 1868 Seite 360)
werben in ber Anlage vie Grunpbeftinnmungen ber Leib»
renten-Wnftalt ver Baperifchen Hupothelen- und Wechſel⸗
bank zu München zur öffentlichen ſtenntniß gebracht.
Gaffel am 23. Auguft 1836.
Der Regierungs-Präfident. I. D.: Althaus.
597. Um ven praftijchen Werth der amtlichen Mit-
und
ich
theilungen aus ben Jahresberichten der Fabrik⸗Aufſichts⸗
beamten für weitere ſtreiſe zu erhöhen, iſt für bas
Jahr 1885 ver Verſuch gemacht worden, die Wieber-
gabe ber einzelnen Berichte durch einen dem wefentlichen
Inhalt verfelben zufammenfaffenvden Gefammtbericht zu
erfegen und in biefem Gefammtberichte die Die einzelnen
Gegegenftänbe betreffenden Mittheilu im Zuſam ⸗
menhange zu behandeln. Hierdurch iſt der Umfang
der Amilichen Mittheilungen für 1885 und der Preis
bes Werks, welches wie bisher in dem Berlage ber
Perg Fr. Korttampf zu Berlin W., Lüsow-
fteaße Nr. 61, erfdeinen wird, erheblich geringer ge-
worden.
Unter Bezugnahme auf die Amtsblattsbelannt⸗
machungen vom 25. Juli 1882 (Amtsbl. S. 164) und
30. Iımi 1885 (Umtsbl. S. 131) wire bemerkt, daß
der Preis ver bis zum Erfcheinen der Amtlichen Mit»
theilungen von Behörden oder Gorporationen direct bei
— beſtellten Exemplare des Jahrganges
1
4 Marf für ein gebeftetes und
5 Mark für ein gebumbenes Eremplar
beträgt. Gaffel am 23. Auguſt 1886,
Der Regierungs Präfident. I. V.: Schönian.
598. Nachitehendes Statut wird hierdurch in
Gemäßheit Des $. 58 des Geſetzes vom 1. April 1879,
be d die Bi von Waſſergenoſſenſchaften,
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Caſſel den 25. Auguſt 1886.
Der Regierungs » Präfident. Im Bertr.: Althaus,
Statut
i li des l
für die ———— pe a * aa Seen uſſes
8. 1. Die Eigenthümer der in dem von dem Spe—
194
ialkommiſſar, Regierungs- Aſſeſſor — tröm in
Fulda, unterm 17. October 1885 auf tellten und
beglaubigten Verzeichniß — aſelbſt näher
bezeichneten Grundſtücke werden mit den politiſchen
— Wiſſels und Böckels zu einer öffentlichen
—— vereinigt, um durch Regulirung der
daun in den Gemeinde-Bezirken von Wiſſels und
öckels nach Maßgabe des von dem Meftdrations-
Bauimipector, Baurath Schmidt zu Caſſel unterm
19. September 1835 aufgeftellten und zufolge mimifte
riellen Erlajjes vom 16. März; 1886 unterm 20jten
April 1886 umgenrbeiteten Meliorationsplanes umd
Ktoftenanichlages eine Ausuferung der gewöhnlichen
Hochfluthen zu verhüten und die angrenzenden Grund:
ftüde und Wege gegen Ueberſchwemmungen zu jchüßen.
Abänderungen des Projektes, welche im Laufe der
Ausführung fich als erforderlich herausstellen, fünnen
vom Genoifenichaftsausichuffe beichloffen werden.
Derartige Beichlüfjfe bedürfen jedoch der Genehmigung
der Auffichtsbehbrde.
Bor Ertheilung der Genehmigung find die Ge
meinden, beziehentlich die Genoſſen, deren Grundjtüde
durch die veränderte Anlage berührt werden, zu hören.
$. 2. Die Genofjjenichaft führt den Namen:
„Genoſſenſchaft zur Regulirung des Haunfluffes“ und
hat ihren Sitz in Bödels.
$. 3. Das Eigenthum an dem neuen Ueberfall-
wehre ſteht laut bejonderen Vertrages der DBefigerm
der Mühle zu Rex an, an den übrigen gemeinjchaft:
lichen Anlagen aber der Genofjenichaft.
Die Pflicht zur ordnungsmähigen Unterhaltung
dieſes neuen Ueberfallwehres" ſowie Desieni * Tpels
des alten Flußbettes, welcher zwijchen diejem neuen
Ueberfalliwehre und dem alten Hehe fiegt, im Eigen:
thum des bisherigen Beſitzers verbleibt und künftig
nur als Mühlgraben dient, liegt dem Beſitzer der
ir = a Ner ob. .
m Uebrigen werden die Koſten der Herftellung
und Unterhaltung der gemeinichaftlichen Anlagen, ſo
wie Die —— überhaupt, von den Gr
meinden zu Wiſſels und Böckels zu drei Vierten,
bon den in obengedachtem Verzeichnig aufgeführten
Grundſtücksbeſitzern aber zu einem Viertel getragen,
und zwar participiren die Gemeinden von Biles
und Böckels am dieſen drei Bierteln nach Maßgabe
der Länge des Flußlaufs in der betreffenden Gemar:
fung, während die einzelnen Grumdjtüdbefiger zu dem
einen Viertel Pa aßgabe des ‚slächenraums ber
in dem Verzeichniß aufgeführten Parzellen beitragen.
Dieſen a gr rg haben jämmtliche Ge;
nojjen ausdrücklich genehm t.
Die Genoſſen find gehalten, den im Jntereſſe der
ge en Melioration getroffenen Anordnungen des
orſtehers Folge zu leiften.
Wohnung des Vorſtehers zur Einficht der Genoffen
auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Beitrags-
liſten find an feine Friſt geb f
8.5. Im Falle ———— ſind die Ge⸗
noſſenſchaftslaſten auf die Trennſtücke nach dem Ver⸗
Hi tniß des Flächenraumes — den Genoſſenſchafts⸗
orſtand zu vertheilen. Anträge auf Berichtigun
diefer Feſtſetzung des Borftandes find an feine Friſi
gebunden.
$. 6. Die gemeinjchaftlichen Anlagen werden unter
der oberen Leitung des zujtändigen Meliorationg-
Bauinſpektors durd) einen von diejem zu bezeichnenden
Melivrations: Techniker ausgeführt, —— die Unter⸗
ltung derſelben der Aufſicht des Genoſſenſchafts—
ofen unteriteht.
$. 7. Die Genofjen find verpflichtet, die Beiträge
in den von dem Vorjtande jeitzujegenden Terminen
ur Genoſſenſchaftskaſſe abzuführen. Bei verjäumter
Snptung hat der Borlteher die fälligen Beträge bei-
zutreiben.
8. 8. Jeder Genoſſe hat fich die Einrichtung der
nad dem Meliorationg - Plane in Ausficht
menen Anlagen, dieje Anlagen jelbjt und deren Unter:
haltung, joweit fein Grundjtüd davon —
oder dauernd betroffen wird, gefallen zu laſſen. Dar—
über, ob und zu welchem Betrage dem einzelnen Ge—
noſſen hierfür, unter Berückſichtigung der ihm aus
der Anlage erwachſenden Vortheile, eine Entſchädigung
ebjhrt, entſcheidet, falls fid
Borfteher nicht gütlich verjtändigen follte, das nach
* 16 zu bildende Schiedsgericht mit Ausſchluß des
tsweges.
. 9. Bei Abſtimmungen hat jeder —— flich⸗
tige Genoſſe mindeſtens eine Stimme. Im Üebrigen
richtet ſich das Stimmverhältniß nad) dem Verhältniß
der Theilnahme an den ger a ii jedo
darf fein Genofje mehr ald 3 aller Stimmen in ji
vereinigen.
Die Stimmlifte iſt demgemäß von dem Vorftande
u entwerfen und nach vorgängiger — Be⸗
anntmachung der Auslegung ($. 17) vier Wochen
Lang zur Einficht der Genoſſen m der Wohnung des
Vorſtehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung
der Stimmlifte And an keine Friſt gebunden.
$. 10. Der Genofjenjchafts-Vorftand bejteht aus
einem Borjteher, welchen em Ausſchuß der Genofien
‚ von zivei Mitgliedern zur Seite jteht. Der Vorſteher
umd die Ausihuß-Mitglieder befleiden ein Ehrenamt.
Als Erſatz = Auslagen und Zeitverſäumniß erhält
jedoch-der Vorſteher eine jährliche, von der General:
Verjammlung von 3 zu 3 ven feſtzuſetzende Ent-
chädigung.
Im — öfalle wird der Vorſteher durch
Das an Lebenszeit ältejte Ausihup-Mitglieb vertreten.
Der Vorjteher und die Mitglieder des —— ſes
er 2 eg — von der General: *
ammlung auf 3 Jahre nach abſoluter Mehrheit
abgegebenen Falun gewählt. Die Wahl des Vor:
enom⸗
ein Genoſſe mit dem
Angabe der Gegenftände der
3 bed ber äti der Auffi örde.
t rt
ne De a Bert
und der Ausſchuß⸗ itglieder wie der Stellvertreter
‘erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mit-
lied. Wird im erſten Wahlgange eine abfolute
Stiummemuchrieit nicht erreicht, 5 erfolgt eine, engere
Wahl zwiſchen denjenigen beiden Perſonen, welche die
meijten Stimmen erhalten haben. i Stimmengleich-
heit enticheidet das vom —— zu ziehende Loos.
an Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde:
wabhlen.
Die erite General-Berjammlung beruft der Kreis⸗
landrath, die folgenden der Genofjenjchafts-Vorfteher.
8. 11. Die Gewählten werden von dem Kreis—
landrath durch Handichlag an Eidesjtatt verpflichtet.
Zur Legitimation des Vorjtehers und des Gtell-
vertreterd dient das von dem Streislandrath aufge
nommene Berpflichtungs-Protocoll. Soll der Stell-
vertreter fich darüber ausweifen, daß der Fall der
Stellvertretung eingetreten it, jo dient Dazu ein
Zeuglis des Kreislandraths.
er Ausſchuß hält ſeine Sitzungen unter og
des Vorſtehers, der gleiches Stimmrecht hat, wie die
Ausichur- Mitglieder, und dejjen Stimme im Falle
der Stimmengleichheit entjcheidet.
Zur Gültigkeit der gefahten Beichlüffe ift es er-
orderlich, dah jämmtliche Ausſchuß-Mitglieder unter
erhandlung geladen
und da mindeitens zwei Drittel anweſend find. Wer
am Erjcheinen verhindert ift, hat dies umverzäglich
dem Vorsteher anzuzeigen. Diejer hat alsdann eınen
Stellvertreter zu laden.
$. 12. Soweit nicht in diejem Statute einzelne
Verwaltungs = Beiugnifje dem Ausſchuſſe oder der
General:Berjammlung vorbehalten find, hat der Vor-
ſteher die jelbjtitändige Leitung und Venvaltung aller
Angelegenheiten der Genofjenichaft.
Insbeſondere liegt ihm ob:
a. die Ausführung der gemeinjchaftlichen Anlagen
nach dem —— Meliorations⸗Plan zu
veranlaſſen und zu beaufſichtigen;
b. über die Unterhaltung der Anlagen die nöthigen
Anordnungen zu treffe und die etwa erforder-
lichen Ausführungs-Vorſchriften zu erlaffen;
e. die vom Ausſchuſſe feſtgeſetzten Beiträge aus—
—— und einzuziehen, die em auf
ie Kafje anzumeijen und die Kajjenverwaltung
mindeſtens zweimal jährlich zu revidiven;
d. die Voranjchläge und Jahresrechnungen dem
Ausichuffe zur Feſtſetzung und Abnahme vor-
zulegen ;
e. die Genoffenfchaft nach Außen zu vertreten, Den
Schri el für die —— — zu führen
und die Urkunden derſelben zu unterzeichnen.
zur Abſchließung von Verträgen hat er die
ehmigung des Ausichuffes einzuholen. Zur
Gültigkeit der Verträge it diefe Genehmigung
nicht erforderlich;
f. die nach Maßgäabe diejes Statut? und der Aus—
———— (8. 12b) von ihm ange-
drohten und kat ten Ordnungsitrafen, die
den Betrag von 30 Mark jedoch nicht überjteigen
dürfen, zur Genoſſenſchaftskaſſe einzuziehen.
. 13. Die Verwaltung der Kaſſe führt ein
Rechner, welcher von dem Ausſchuſſe auf drei Jahre
wählt und defjen Remuneration vom Ausſchuſſe
—* tellt wird. Die Aufſichtsbehörde kann jederzeit
die Entlaſſung des Rechners wegen ———
Dienſtführung anordnen.
8. 14. Der gemeinſamen Beſchlußfaſſung der Ge—
noſſen unterliegen:
1) die Wahl des Vorftchers, der Ausichußmitglieder
und deren Stellvertreter .($. 10),
2) die Feſtſetzung der dem Borjtcher zu gewährenden
Entichädtgung (5. 10),
3) die Wahl der‘ Schiedsrichter und deren Stell:
vertreter ($. 16),
4) die Abänderung des Statuts.
8. 15. Die General-Berfammlung iſt in den ge-
ſetzlich vorgeichriebenen Fällen ($. 60 des Geſetzes dom
1. —— 1879), mindeſtes aber alle drei Jahre durch
den Vorſteher zuſammenzuberufen.
Die Einladung erfolgt unter Angabe der Gegen—
ftände der Verhandlung durch ein Ausſchreiben in
dem für die Veröffentlicyungen der Genoſſenſchaft be:
jtimmten Blatte ($. 17) und außerdem durch orts—
übliche Bekanntmachung in den Gemeinden Wiſſels
und Bödels. Zwiſchen der Einladung und der Ver:
jammlung muß ein Zwiſchenraum von mindejtens
14 Tagen liegen.
Die Verfammlung it ohne Nüdjicht auf die Zahl
der Erſchienenen beichluffähig.
Der Vorſteher ut den Borfib.
Die General: Berfammlung kann auch von dem
Kreislandrath zulammenberufen werden, welcher in
dieſem Falle den Vorſitz zu führen hat.
$. 16. Die Streitigfeiten, welche zwiichen Mit:
liedern des Verbandes über das Eigenthum an
Srunbftüden, über die Bufläkigfeit oder den Umfang
von Grundgerechtigfeiten oder anderen Nußungsrechten
oder über bejondere, auf —— Rechtstiteln be—
ruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien
entjtchen, gehören zur Enticheidung der ordentlichen
Gerichte.
Dagegen werden alle anderen Beichwerden, welche
die gemeinjamen Angelegenheiten des Verbandes oder
die vorgebliche Beeinträchtigung einzelner Genojjen
in ihren durch das Statut begründeten Rechten be-
treffen, von dem Vorfteher er und entſchieden,
joweit nicht nach Maßgabe diejes Statuts oder nad)
geiepligjer Vorſchrift eime andere Inſtanz zur Ent:
ſcheidung berufen. it.
Gegen. die Enticheidung des Vorſtehers ſteht, jo-
In es fich nicht um eine der ausſchließlichen Zu-
tändigfeit anderer Behörden unterliegende Angelegenheit
handelt, jedem Theile die —— der Entſcheidung
eines ——— frei, welche binnen 14 Tagen,
von der Belanntmachung des Beſcheides an gerechnet,
bei dem Vorſteher angemeldet werden muß. Die Koſten
des Verfahrens ſind dem unterliegenden Theile auf⸗
zuerlegen.
Das Schiedsgericht beſteht aus einem Vorſitzenden,
welchen die Auffichtsbehörde ernennt, und aus zwei
Beifigern. Die Legteren werden nebſt zwei Stellver-
tretern von der General = Berjamlung nach Mafgabe
der Vorichriften des $. 10 gewählt. Wählbar ift
Jeder, der in der Gemeinde jenes Wohnorts zu den
eg Gemeinde - Aemtern wählbar und nicht
itglied des Verbandes ift. Wird ein Schiedsrichter
mit Erfolg abgelehnt, jo it der Erſatzmann aus
gewählten Stellvertretern oder erforderlichen Falls
aus den wählbaren Perjonen durch) die Aufſichtsbehörde
zu beitimmen.
$. 17. Die von der Genoſſenſchaft ausgehenden
Br eng 3 find unter der Bezeichnung „Ge
noſſenſchaft zur Regulirung des Haunfluffes zu Bödels“
zu erlajjen und vom Vorſteher zu unterzeichnen.
Die für die Deffentlichteit beftimmten PBefannt:
machungen der Genoffenjchaft werben in das Fuldaer
Kreisblatt aufgenommen.
$. 18. Someit die Aufnahme neuer, Genojjen
nicht auf einer, dem $. 69 des Geſetzes vom 1. April
1879 entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht,
fann jie auch als ein Alt der Vereinbarung auf den
Antrag des Aufzunchmenden Durch einen, der du
ſtimmung der Aufichtsbehörde bedürftigen Vorſtande—
bejchluß erfolgen.
Es wird hierdurch amtlich beicheinigt, daß das
vorjtchende Statut von jämmtlichen Genoſſen, nämlich
den in der beglaubigten Nachweiſung vom 17. October
1885 aufgeführten beteiligten Grundſtücksbeſitzern
und von der Gemeindevertretung von Wijjels. und
Bödels durchweg, ſowie bezüglich des $. 3 von der
Beligerin der Mühle zu Rex genehmigt üft.
Fulda den 6. Mat 1886.
Der Königliche Spezialtommijjar.
ablitroem,
(L. 8.) Regierungs - Affejfor.
Genehmigung.
Vorſtehendes Statut wird, — jämmtliche
Betheiligte demjelben zugeitimmt haben, auf Grumd
der 88.57 und 82 des Geſetzes, betreffend die Bildung
von Waſſergenoſſenſchaften, vom 1. April 1879, hier
mit .genchmigt.
erlin den 6. Juli 1886.
(L. 8.) |
Der Minifter für Landwi ‚ Domänen u. Forſten.
. u Se aa
197
Laubigtes
Haun
Berzeichni
der. „zur 2 Senffennt jur egulivung des: Haunfluffes zu Bödels“ — ——
2 * 6. a j . | D
|
N | |
Kg de ——— Grund; | Zeit und | Sin: Namen und a
fteuer-
der teiner- |
Lage.
| Gemarkung
Wijiels.
ar 101 * Im der Unteran | Wieſe 0152) 6| 67 |. Vertr. vom! I | 16 Adam Philipp Schick⸗
" 9 ” " 10 69 N
ıt "| | — —33 33 5/4. —*9 von ling, verheirathet mit
„1271 I. 8I621 — | 60 A2/12. 65 u. -- Maria Anna, geb.
12128 | Y 1685. 1179 ) 12/2. 66. | Köhler, zu Wiſſeis
! 1129 | Im der Unterau 2 34071 3 56 Il ertrag 3 | Augujtin Aſchenbrücker
2! N N vom * von —* Sabine, geb. |
I „| 801 | 15137) 1| 21 '\17/2. 1862 amm, ui
"1 134 | Im der Oberau ı 31128) 3) 20 I Auflaffjung) I |. 12 Bonifaqz Rothmann zur |
3 . k. vom von Wiſſels und Ehefrau, |
I „1304 r P 21300 2 36 1 22/9. 81. eher ! Sophie, geb. Be tein. |
4 1 36 | Pr „4 1201674.12] 65 5 Staufver- | —* 11 Clemens Schramm, ver:
N ' i trag dom ! zause mit Maria
h BD 8/1. 1869. weis a, geb. Kramm, 4
| Wiſſels.
Gemarkung | | !
| | _ Bödels.
51 2 52) Das Bornſtück Wieſe 596 46 49 | Auflaſſung I | 14 Ferdinand Scheel,
I | | | v.18. Juli v. Böckels Bauer zu Bodeis.
| 2139) Die Unterau „ 1.181182] 1| 34} — I i 13 Joſeph Sauer, Bauer
| | N | Pr Böckels zu Böckels, verheira-
6 | | N | vom thet und in allgemeiner
| 7 Juli ehelicher Gütergemein
N : i jchaft lebend mit Jo-
| 4 6219| am Wolfögraben „har 57] 2) 38 1878. | | se —28 geb. Birken⸗
71 06 „28197 1]50) Naufver- | I | 83 IA ah ae
| ll trag dom v. Böckel Sabine, geb
h 17/2.1862 | Schramm, zu Biitels,
si a1) 2 „. elıl 2128 Rtuflaffungl 2 ‚Franz Bug und Ehe-
| | | vom vb. eis) + fr frau, Victoria, geb.
| i | | 9/12. 1200; r Aſchenbrůder zu
| f | Wiflele,
Die Richtigkeit "Seier 1885 Nachweifung bejcheinigt
ur 5 17. October 1
Der igliche Specialkommiſſarius. Dahlſtroem, Regierungs-Aſſeſſor.
Die Ri ei der vorstehenden Abjchrift wird beicheinigt.
er den 4. Auguſt 1886.
599. Die im Gebrauch befindlichen Gasmeſſer follen
Königliche Generallommiſſion. Pomme.
darauf zu achten, daß die tung für den Verbrauch
aichamtlich geprüft und vorſchriftsmäßig geſtempelt ſein.
Der Gebrauch ungeſtempelter ober nicht gehörig ger
ftempelter Gasmefjer ift in hohem Grade geeignet, bie
Interefien des das Leuchtgas verwendenden Publicums
zu ſchädigen. Das legtere Hat daher allen Anlaf,
an Gas nur nad gehörig geftempelten Gasmeſſern be⸗
rechnet wird. Stempelung eines Gasmeſſers kann
nur dann für zureichend erachtet werben, wenn jeber
girl ff in das Innere bes Umfclußgehäufes ohne
egumg eines Aichftempels unmöglich ift. Bei den
198
leineren Gasmeffern, bei welchen das Gehäuſe meiften-
theils aus mehreren durch Löthung zufammengefügten
Theilen befteht, find ſoviel Aichſtempel möthig, daß
feiner jener Theile ohne Vernichtung eines Stempels
— werben fann. Bei ven naffen Gasmefjern
follen fich in ver Regel wenigftens drei, bei ben trodenen
Gasmefjern wenigftens fünf Michftempel vorfinden. Bei
ben in neuefter Zeit geaichten Gasmeſſern bleiben hierbei
diejenigen Stempel außer Rechnung, welche bas vie
Herkunft, den Faffungsraum uw. ſ. w. bezeichnenbe
Schild gegen Abtrennung fchügen.
Das betheiligte Publikum wird wohl daran thun,
die im feinem Gebrauch befindlichen Gasmeſſer nad
diefen Anhaltspunften zu prüfen und in Zweifelsfällen
eine amtliche Unterfuchung herbeizuführen.
Gaffel den 23. Auguft 1886.
Der Regierungs-Präfident. I. B: Althaus,
600. Durch Ernennung des Mitgliedes des Haufes
der Abgeorbneten, des früheren Königlichen Landrathes
Schreiber zu Marburg zum Oberregierumgsrathe ift
das Mandat desſelben für ven 10. Wahlbezirk bes bies-
feitigen Regierungsbezirfs erloſchen. Demzufolge ift
von dem Herm Minifter des Innern die Vornahme
der baburch nothwendig geworbenen Erfagwahl in dem
gedachten Bezirke angeorpnet und mir die Beitimmung
des Wahltermins überlaffen worben.
Ich ſetze daher ald Tag der Vornahme ber noth-
wendig geworbenen Ergänzungswahlen von Wahl«
männern unb zwar:
1) eines Wahlmannes ber II. Abtheilung des Sten
Urwahlbezirts (Fronhauſen),
2) eines Wahlmannes der II. Abtheilung des ten
Urwahlbezirts (Sarnau),
3) eines Wahlmannes der II, Abteilung deg, 3ten
Urwahlbezirts (Marburg),
4) eines Wahlmannes der III. Abtheilung des 7ten
Urwahlbezirls (Marburg),
5) je eines Wahlmannes in ven drei Abtheilungen
des 21. Urwahlbezirts (Odershaufen),
ben 28. October d. 3. und als Tag ber Wahl bes
Abgeorbneten ven 4. November d, J. feit.
Als a gg er ift der Königliche Landrath
Dr. Wengel zu Marburg beftellt worden.
Gafjel ven 27. Auguſt 1886,
Der Regierungs-Präfident.
601. Bekanntmachung, betreffend bie Ausreihung neuer
Zinseoupons, Serie IV, zu den Schulbverfihreibungen bes
vormals kurheſſiſchen Staatsanlehns vom 1. Junt 1863,
» Die bis zum 1. September er, nicht in Empfang
genommenen Zinecoupons, Serie IV, zu den Schulb-
verfchreibungen des obigen Anlehns für die Zeit vom
1. Mai 1886 bis Ende April 1890 nebft Talons
werben von. jenem Zeitpunfte ab von der Königlichen
Regierungs ⸗ Hauptlaffe Hier nur noch jeven Montag
und Donnerstag, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
ansgereicht werben.
Die in umferer, anf bie Ausreichung ber fraglichen
Coupons bezüglichen Bekanntmachung vom 16. April
d. 9. außerbem genannten Kafjen, fowie das Bankhaus
M.U von Rothſchild & Söhne zu Frankfurt a/M.
übernehmen bie Bermittelung der Yusreichung der neuen
Coupons auch ferner in ng Weiſe.
aſſel den 24. Auguſt 1886.
Der Regierungs⸗Präſident. J. V.: Schwarzenberg.
602. Nach einer Mittheilung bes Herrn Miniſters
ber ausw Angelegenheiten ift der Kaufmann
Behrende-Sumibt in Frankfurt am Main zum
Königlich Belgiſchen Vice-Conſul in Frankfurt a/M.
ernannt worben.
Ich * dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
damit derſelbe in feiner gedachten Amtseigenſchaft An-
erfennung und Zulaſſung finde,
Gaffel am 24. Auguſt 1886.
Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Althaus.
Bacauzen.
603. Un der hiefigen Stabtfchule wird die Stelle
einer Lehrerin zum 15. October d. I. vacant.
Tas Gehalt diefer Stelle beträgt jährlih 200 Mt.
Bewerberinnen wollen ſich unter Beifügung ihrer
Zeugniffe bis zum 20. September d. 3. bei uns
melden. Rinteln am 26. Auguſt 1886,
Der Königliche Stadtſchulvorſtand.
Kröger.
Berjonai = Ghrantt.
Ermannt: der Gerichtsaffeffor Kleemann zum
Amtsrichter in Steinbach Hallenberg,
ber Rechtsanwalt Aulig in Rotenburg zum Notar
für ven Bezirk des Oberlandesgerichts Caſſel mit Ar
weifung feines Wohnfiges in Rotenburg alF.,
der. etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Affiftent
Heik in Corbach zum Gerichtsfchreiber bei bem
Amtsgericht vafelbit,
ber biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Dauz enroth
bei vem Landgericht in Gafjel zum etatsmäßigen Gerichtd-
fehreibergehülfen bei vem Amtsgericht in —
der Stellenanwärter Tapp zum etatsmäßigen
Gerichtsſchreibergehülfen bei
Steinbach⸗Hallenberg,
der Stellenanwärter,
bem Umtsgericht im
ülfsgerichtöbiener Wagener
‚in Gelnhaufen zum Gerichtspiener bei dem Amtsgericht
in Langenfelbolv. —
ber Deconomie⸗ Commiſſionsrath Martineit,
Mitglied des Kollegiums der a General»
tommiffion zu Gaffel Allerhochſt zum Regierungs- und
Landes » Oeconomie⸗ Rath.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 69. r
Oniatlontgeslien für Von Bann Ge Ve a en ER BEN
— Weed ie 534 —
EafjelL — Gebrndt in der Hof» und Waillentgaus Bnäbruderel,
rn
vn.
Den nachſtehend abgebrudten, von dem Königlih Bayerifchen Etaatsminifterium des Innern genehmigten Grundbeſtimmungen
ber Leibrenten: Anftalt der Bayerifchen Hppotheken: und Werhfelbanft zu München bom ‘ Sanuar 1886, welche an die
Stelle ber Grundbeftimmungen vom 1. Dezember 1846 treten, wird die unter Nr. I der Eonceifion vom 12. October 1867 vorbehaltene
— hierdurch ertheilt.
erlis, ben 29. Mai 1886.
(L.
Der Minifter bes Innern.
S.) Im Auftrage: v. Zaſtrow.
Grundbefimmangen der Leibrenten-Anftalt der Bayerifchen Kypofſieken- und Wechfelbonk
vom 1. Januar 1SS6.
Die Baperifche Hnpothefen. und MWechfelbant führt den im
Sahre 1846 eröffneten
vom 1. Januar 1886 an nad folgen
tetterten, von ber königlichen Staatöregierung genehmigten Grund»
beſtimmungen ber Leibrenten-Anftalt.
Geidjäftsplan.
$ 1. Die Abſchlüſſe von Leibrenten-Verfiherungen erfolgen in
ber 2. nad ben im Anhange dieſer Grunbbeitimmungen befinb-
lichen ey in folgenden Formen:
A. auf das Leben einer Berfon
1. gegen (einmalige) Sapitalseinzahlımg als
i3 zum Tode zahlbare Leibrente; (Tarif
2. gegen (einmalige) Sapitalseinzahlung als fofort beginnende,
auf beftimmte Zeit, längftens bis zum Tode zahlbare Keib-
rente; (Tarif A 2.)
8. gegen (einmalige) enge eig ober gegen jährliche
ämien als aufgefchobene, bei Bollendung eines voraus
beftimmten Lebensalters beginnende Leibrente
a) ohne Kapitals: reſp. Prämien-Nücdgemähr bei Ableben
ber verfiherten Perſon vor Benin der Rente, (Tarif A 3a.)
b) mit Kapitals refp. Brämien-Nücdgewähr, (Tarif A 3b.)
B) auf das Leben Pet onen gegen (einmalige) Stapitals-
—— als ſofort beginnende, bis zum Tode beider Perſonen
zahlbare Leibrente
1. mit Ermäßigung des urſprünglichen Betrages auf bie Hälfte
fofort beginnende,
Al.
einerſeits, bie beabfichtigte Kapitalseinzahlung ober Höhe und Dauer
eſchäftsbetrieb ber Leibrenten-Verficherumgen | der zu zahlenden Prämien andererfeit3, anzugeben, die ——
den abgeänderten und er⸗zur Zahlung etwaiger Steuern oder Stempelkoſten für ben 09%
8
abſchluß, fowie ber Gebühr für die Ausftellung des Verſicherung
fcheines (Nufnahmegebühr), endlich für ben Fall jährlicher Prämien-
ahlung aud bie flihtung zur Zahlung von minbeftens einer
ahresprämie zur Übernehmen ift.
Der Antragfteller hat zugleich mit bem Antrage legale Geburts:
ausweife für diejenigen Perjonen, von beren Leben oder Alter ber
Nentenbezug abhängen foll, einzureichen.
84. Unträge auf Leibrentenverficherngen können bei ber Bank
birelt an bie Leibrentenanftalt oder durch Vermittelung eines Agenten
geftellt werben; eine Vergütung irgend welcher Art, außer auf Ber-
langen bes Agenten Borto-Erfaß, ift babei nicht zu leiften.
8 5. Stapitalseinzahlungen auf Leibrentenverficherumgen find
portofrei direlt an die Leibrentenanftalt zu leiften. Im Falle ber
Vermittelung burch eine andere Perfon trägt der Einzahler Gefahr
und aftung für ben richtigen Eingang ber Zahlung bei ber Banf.
inzahlungen anf Zeibrentenverficherungen find in Baarem zu
feiften; bei Kapitalseinzahlungen können jedoch nad) vorheriger Ver-
einbarıng Werthpapiere unter Berechnung bes Kturſes vom Tage
des Eingangs bei ber Bank fubftituirt werden.
$ 6. i Anwenbung ber ed ge wirb das Alter ber Ber:
fonen, von beren eben die Nentenzahlımg abhängt, nad) ben zurüd-
gelegten vollen Altersjahren ———
Wenn Leibrentenverfiherungen mit reg
— ia beim Tode ber zuerft fterbenden Perſon, (Tarif B 1.) beantragt werden, fo bärf leßtere im Minimum nicht unter 1
2. mit bauernb gleichem Betrage, (Tarif B 2).
82. Der Bank bleibt vorbehalten, and nach anberen als ben
in $ 1 bezeichneten Modalitäten und Tarifen auf Grund befonberer
Bereinbarungen LZeibrentenverträge abzufdließen, 3. B. Wittweun⸗
penfionen, gegenfeitige Meberlebenärenten, aufgeſchobene Renten mit
befchräntter Dauer und dergleichen.
Wenn hierbei die Prämien Tängften® bis zum Tode einer
anberen Berfon als derjenigen, auf deren Lebensbauer die Renten-
zahlung zu leiften ift, entrichtet werben, oder bie Rentenzahlung
beim Tode einer Perfon beginnen fol, ſei es mit beichränfenden
Bebingungen oder ohne folde, fo ſind bezüglid; bes Leibrenten-
Antrages, deſſen Behandlung und Beiceidbung, des DVertragsab-
ſchluſſes und der beiberfeitigen Nechte umb Verpflichtungen aus bem-
m. ſtets bie Vorſchriften und Bedingungen maßgebend, welche
den zur Zeit ber Antragftellung piligen Grun —— —
ber Lebensverſicherungsanſtalt der Bank für Verſicherungen auf den
Tobesfall enthalten find.
Erft mit dem Tage, an welchem die erfte Nentenzahlung erfolgt
ober eine Kapitals reſp. Prämien-Nüdgewähr einzutreten hat, treten
fe os Zahlungen die Grunbbeftimmungen ber Leibrentenanftalt
Vorftehende Beſtimmung bildet einen Theil ber allgemeinen
Berfiherungsbebingungen ſolcher Reibrentenverfiherungen und wird in
bie über biefelben auszuſtellenden Verfiherungsicheine aufgenommen.
. Wer einen Zeibrentenvertrag mit ber Bank abſchließen
will, hat bei berfelben einen fchriftlichen Antrag*) einzureichen, in
welchem bie Art ber Verfi zu bezeichnen, bie urtsdaten
berjenigen Perſonen, von beren Leben oder Alter ber Rentenbezug
abhängen foll, bie Bor- und Zunamen biefer Verfonen, wie auch der-
jenigen, welche bie Rente beziehen follen, und ber Betrag ber Rente
v Zus werben Formulare außgegeben, melde bireft vom
ber — ober bur — ed Agenten u kur tonnen.
und im Maximum in der Regel nicht über 100,000 Mark betragen.
Bei Anträgen auf Leibrentenverfiherung mit jährliden Prämien
barf bie zu verfichernde jährliche Rente im Minimum nicht unter
150 ME, im Marimumt in ber Negel nicht über 10,000 ME. betrageıt.
8 8. Der Abſchluß eines Leibrentenvertrages wird durch bie
Ausftellung bes Leibrentenverſicherungsſcheines dokumentirt, in welchem
die allgemeinen Verfihyerungsbedingungen nad) dem Inhalte biefer
Grundbbeftimmungen eingebrudt und die etwaigen befonberen Ber-
ſicherungsbedingungen eingeſchrieben find.
Allgemeine Verſicherungsbedingungen.
8 9. Der Verſicherungsnehmer, das heißt diejenige Perſon,
welche eine Leibrentenverſicherung bei der Bank beantragt und mit
derſelben abſchließt, reſp. der von der Bank anerfannte und legiti»
mirte Rechtsnachfolger diefer Perſon tritt allein mit der Anftalt in
ein Vertragsverhältniß, zu welchem weder bie Zuftimmung des Der-
ficherten, b. i. derjenigen Perfon, von deren Leben bie Rentenzahlung
abhängt, noch des Bezugsberechtigten, d. i. Verlage erfon,
welche bie Rente ober bie Stapitald- refp. Prämien-R 7* r zu
beziehen hat, nothwendig erſicherter
5 falls Berfiherungsnehmer,
und Bezugsberechtigter verfchiebene Perfonen find.
Der Verfiherungsnehmer iſt ausſchließlich bis zu dem Leit-
punkte, an welchem ber Anftalt ber Eintritt ber ben Beginn bes
Nentenbezuges oder bie Verpflichtung zur Stapitals- reſp. Prämien-
Rüdgewähr bebingenden Umstände nachgetwiefen ift, ber Anftalt gegen-
über zur Verfügung über die Verſicherung beredjtigt; vom genannten
Zeitpunkte ab find, falls ber alien ug nr on bi3 dahin feine
anderweitige, der Anftalt nachgetwiefene Verfügung getroffen hat,
ausſchließlich bie benannten Bezugsberedhtigten zum ange ber
Ben beziehungsweife der Kapitald« reſp. Prämien-Rüdgemähr
10. Nur bei Leibrentenderficherungen, welche bie
mien Tängfiene bis zum Tode einer ja * lan
—0 —— — — —
Perſon entrichtet werden, oder die Renkenzahlnng beim Tode einer
Perſon beginnen foll, fei e8 mit befchränfenden Bebingungen ober
ohne foldye, ift die Zuſtimmung dieſer Berfonen zum vollen Inhalte
des Vertrages, ſowie zu allen fpäteren —— deſſelben, ins ·
beſondere auch au einer Ceſſion oder Verpfändung der aus demſelben
entjpringenben Mechte erforberlic.
& 11. Eine Geffion ober Verpfändung ber ans einer Leibrenten-
verfiherung jeder Art entfpringenden Rechte erlangt ber Anſtalt
gegenüber rechtliche Geltung nur dann, wenn fie von allen Bethei«
ligten in beweisfähiger Form unter Einreihung bes Verficherungs-
eines — im Falle der Verficherung gegen Brämienzahfung mit
er Angabe, wer fortan die Prämien bezahlen wird — ber Anftalt
angezeigt und von biefer durch Vermerk auf bem Berfiherungsicheine
anerfanıt wirb.
Die Anftalt darf die Anerkennung ohne Angabe von Grünben
gern.
8 12. Die vom Verſicherungsnehmer * ebenen ſchriftlichen
Erklarungen und beigebrachten Beſcheinigungen bilden die Grundlage
des ——— —— deſſen Inhalt lediglich durch ben bon
ber Anſtalt ausgeſtellten Verſicherungsſchein beurkundet wird.
Fir die Nichtigkeit und Vollſtändigkeit aller dieſer Angaben
unb ärungen ift ber Verficherungsnehmer allein verantwortlich,
auch wenn jene bon einem Vertreter ber Anftalt ober fonft einem
Dritten niedergeichrieben find.
Mimblidie oder fchriftliche Erklärungen, melde ber Verficherte
oder ber Verficherungsnehmer neben ben vorftchend erwähnten De
flarationen oder außerhalb berfelben eigem MWertreter der Anftalt
oder anderen Perſouen —— haben, find für den Verſichernugs
vertrag ohne rechtliche Bedeutung und können niemals gegen bie
Unftalt geltenb gemacht werben.
523. Ber Lerficherungen mit (einmaliger) Sapitalseinzahlung wirb
ber Verfiherungsfcein von dem Tage datirt, am welchen die Zahlung
bei ber Bank eingeht und tritt an bemfelben —* Mittags 12 Uhr
bie Verſicherung in Kraft. Die Anſtalt hat darauf dem Verſicherungs
nehmer ben Verfiherungsichein auf befien Gefahr zu übermitteln.
Dei Verſicherungen mit jährlicher Prämienzahlung wird ber
Berfiherungsichein von dem Tage batirt, an welchem ber Antrag
bei ber Bank eingeht und tritt bie Verficherung an bem Tage in
Kraft, am welchem gegen Ausfolgung des Verficherungsicheines bie
Zahlung der eriten Prämie oder Brämienrate und eimaiger Steuern
ober Stempelkoften, fowie ber Aufnahmegebühr bewirkt wurde.
814. Henberungen ober Mobififationen ber in dem Berfiherungs-
Scheine getroffenen Beſtimmungen bebürfen zu ihrer Giltigleit eines
ausbrüdlichen Vermerls der Direltion der Anftalt in dem Ber
ſicherungsſcheine über deren Zuftimmung.
15. Menn in einem Leibrentenvertrage, nad welchem ber
Rentenb: 12 anf beftimmte Zeit aufgefchoben ift, jährliche Prämien
zahlung bedungen wird, fo fönnen bie jährlichen Prämien auf Antrag
des Verfihermgsnchmers mit Genchmigun
bezahlt werben, doch ift in biefem Falle
mehrte Verwaltungsfoften die bon der Direltion feftgefekte Ent
jhbigung au — Auch bei ſolcher Ratenzahlung ber Prämlen
ft ber Verſicherungsnehmer ſtets verpflichtet, die volle Jahresprämie
bis zum Ende bes Verſicherungsſahres zu entrichten, ba bie noch
nicht age Naten Tebiglich als geftundet gelten.
uch lann der O cherungsnehmer bie Art ber Prämien,
sahlung mit Zuftimmung ber Direktion verändern, hat dieß aber
mindeftens vier Wochen vor dem nächſten Fälligleitstermine ber
Brämie ober ber Mate zu erflären.
Die Zahlung ber erften Prämie oder Prämienrate nebit
Steuer- ober Stempelloften und Mufnahmegebühr kann rechtsgiltig
nur innerhalb 30 Tagen von dem Tage ab gerechnet, an tweldyem
bie Direltion der Anftalt den Verficherungsfhein nad) ben Datum
deſſelben ausgefertigt hat, geleiftet werben.
Für Die — ber folgenden Prämien iſt ebenfalls eine
Friſt von 30 Tagen geftattet, innerhalb welcher die am fälligfeits-
tage verfäumte Zahlung ce Ya werben kann (Mefpelizeit),. Werben
der Auftalt in Maten
fhr Zinsverluſt und ver
die Prämien innerhalb dieſer Friſt nicht vollftändig berichtigt, ſo ift
die Unftalt nach Ablauf derfelben zwar noch drei Monate lang ver-
pflichtet die nachträglich
jedoch nur gegen 84
P. o. berechnet für bie fe
| Prämienzahlung anzunehmen,
pe richtung von Verzugszinfen mit 5 pGt.
t dem Yälligkeitstermine verflofiene Zeit.
2
|, , Wird die berfäumte Prämienzahlung aud innerhalb dieſer
dreimonatlichen Friſt nicht vollftändig uud unter i der
Verzugszinjen nachgeholt, fo ift bie Anstalt aller durch ben Ler
fiherungsvertrag übernommenen Verbindlichkeiten entledigt, ohme dah
es bon ihrer Seite irgenb einer Benachrichtigung an ben em
oder ben Verſicherungsnehmer ober fonft Jemauben bedarf.
Dei Verficherungen mit jährlichen Vrämien wirb über jede Ari.
mienzahlung eine Prãmienrechnung ertheilt. Die Zahlung ber Pri-
mie ift rechtsgiltig nur erfolgt, wenn fie durch ben Verſicherung
nehmer ober deflen bon ber Direktion ber Anftalt anerlannten, Ic
timirten Rechtsnachfolger genen eine von ber Direktion der Anftalt
ausgeftellte und vollzogene Prämienrechmung, welche bei ber eriter
Prämienzahlung fih auf dem Berficherungsicdeine befindet, innerhalt
der feftgeicsten Friſten geleiftet wurde, bie lektfällig gervejene Prümte
rechtzeitig bezahlt war und der die fragliche Prämtenrechnung aut
hänbigende Beauftragte der Anftalt auf derfelben quittirend befceimigt
hat, an welchem Tage und durch wen bie Zahlung der Prämie erfolgte
Die Prämienzahlung ift foftenfrei zu leiſten und foll in der
Regel an den Agenten, ber das Geſchäft vermittelte, ober ben La
ſicherungsſchein aushänbigte, refp. befien Nachfolger erfolgen, wohl
die Anftalt für den Agenten haftet, fie nıuß aber, wenn bieh au
irgend einer Urſache Anftand findet, ober ber Agent nicht im Bafise
der von der Direktion vollzogenen Prämienrechnung ift, unmiltelber
an bie Direktion der Anftalt innerhalb ber feſtgeſetzten Friſten erfolgen
Wünſcht der Verfiherumgsnehmer an einen anderen als de
bisherigen Agenten zu zahlen, J muß er dieß ber Auſtalt mindeſtent
einen Monat vor dem nächſten Fälligkeitstermine feiner Prüm
ſchriftlich anzeigen. *
Die Anftalt iſt nicht verpflichtet am Entrichtung ber fällige
Prämie zu mahnen oder die Prämien einziehen zu laſſen und «+
fann_gegen die Folgen verfäunter Prämienzahlung in feinem alt
ber Einwand erhoben werden, daß bie Anftalt im anderen Aula
ober bei früheren Fälligkeitsterminen an Entrichtung ber Praut
gemahnt oder bie lebtere eingezogen habe.
$ 16. Bei allen Leibrentenverträgen, nach welchen der Merten
begug auf beſtimmte Zeit aufgeſchoben und Kapitals reſp. Präni
Ruͤckgewaͤhr bedungen jſt, geſtatiet die Anſtalt dem Werficherung®
nehmer oder dem von ihr anerkamıten, legitimirten Rechtenachfelze
beffelben auf fchriftlihen Antrag ben Rückkauf unter folge
Bedingungen:
1. Zt für die Verfiherung eine einmalige Stapitalseinablem
geleitet worben, jo kann der Nüdkauf mur während bt
auer bes Auffhubs und zwar fpäteftens eim halbes Jahr
vor dem erften Rentenzahlungstermine beivirkt werden und
es zahlt bie Auftalt als Nüdlaufspreis das eingelegte u
pital ohme Zinfen unter Abzug von 10 Prozent beffelben.
2. Iſt die Verficherung mit jährliher Prämienzahlung abe
ſchloſſen worden, fo fann der Rücktauf früheſtens nad Ablur
von zwei Jahren nadı dem Datum bes Verficherungsicein
und fpäteftend ein halbes Jahr vor dem erften Nenta
ehlunestermine betvirft werben und es gabıt die Anftalt ol
rüdktaufspreis die Summe ber bezahlten SJahrespräntm
ohne Binfen, unter Abzug zweier Jabresprämien.
. Der Nüdtauf kann auch auf einen Theil der verficertee
Mente befchräntt werden, doch muß der verbleibende Reit di
Rente mindeftens fünfzig Mark betragen (Nebuftion).
4. Die Zahlung der Rückkaufsſumme erfolgt nur gegen Nüdgukk
bes Berficherungsfcheines ſammt Coupons. DEN
817. Sft nad Kr Beltimmungen des $ 16 für eine Lab
‘rentenverfiherung ber Rcklauf geftattet, jo zahlt bie Anftalt dem
| Verftcherungsuehmer oder deffen von ber Anftalt anertannten legil
| mirten —— gegen Nüdgabe des Verficherungsihein!
| jet Coupons den Rückkaufspreis auch dann, wenn mad Ablau
der in $.15 feftgefegten Friſten bie Brämie nicht entrichtet wurd“
doch muß in bieiem alle ber Nüdkaufspreis binnen Jahresict
nad) dem Fälligkeitstermine ber verfäumten Prämienzahlung vor
ber Anftalt fchriftlicd, reflamirt werben. 4
| 8.18. ei Leibrentenverficherungen mit beftimmter Auffhubj‘
und jährlicher Prämienzahlung kann der Verſicherungsnehmer *
| der von ber Anjtalt anerkannte, fegitimirte Mechtsnachfolger deſſe *
nach mindeſtens zweijaͤhriger Verſicherungsdauer Befrelung Pan
| weiterer Prämienzahlung gegen Reduktion der bebungenen
n, wenn bie redugirte Renle mindefteus noch 50 ME. jähr-
Biebuttion wird in ber Art borgenommen, baß bie neue
Mente nad) ben geleifieten Jahresprämien, biefe als einmalige
Ktapitalseinzahlungen angenommen, unter fonft gleichen Umſtänden,
inöbefondere nad) bem Alter, das ber Werficherte an ben Fälligkeits-
terminen ber gezahlten Sahresprämie hatte, berechnet wird.
$ 19. Der Leibrentenvertrag ift ohne Weiteres aufgehoben, bie
durch ben Verſicherungsſchein beurkundete Verfiherung gilt deshalb
ohne Weiteres und ohne eine befondere Erklärung von bem Abfchluffe
refp. ber Wieberinkraftfegung am für nichtig und jeber Anſpruch auf
bie Rente und bie Kapitals. reip. Prämten-Nüdgewähr ift verloren,
wenn eines ber Schriftftüüde, welche bem Vertrage zu Grunde Iiegen,
ober auf Grund beren bie Rente erhoben wirb, umrichtige Angaben
enthält, welche auf ben Entſchluß der Anftalt, ſich überhaupt ober
unter ftipulirten $apitals- ober Prämienzahlungen, ober unter
ben ftipulirten Rentenzahlungen auf ben Vertrag einzulaffen, bon
Einfluß waren ober fein kounten.
In biefen Fällen find bie ber Anftalt bereits bezahlten Be-
träge verfallen und bie etwa bereits bezahlten Renten mit Verzugs ⸗
zinfen von 5 Prozent p. a. berjelben aurüczuerftatten.
Wird jebod) ber Beiweis erbradht, daß bie unrihtigen Angaben
ohne Verfchulben beffen, ber fie gemacht, borgebradjt wurden, fo
findet bie Fortſetzung bes Vertrages ftatt, wenn die zum Nachtheile
der Anftalt eniftandenen Kapitals refp. Prämienbifferensen und bei
eingetreienem Nentenbezuge auch die zum Nachtheile ber Anftalt eu»
ftanbenen Rentenbifferenzen — beibes nebſt Zinfen und Zinfeszinfen
u 5 Pan F a. — ſpäteſtens binnen dreißig Tagen nach ber
von ber Anftalt ergangenen Aufforderung zurüdvergltet werben.
8 20. Iſt eine WVerfiherung mit Kapitals refp. Prämten-
Nüdgemähr abgeſchloſſen, fo twirb Diefe mit dem Tode der verficherten
erfon, falls er vor Eintritt bes ben Nentenbezug bedingenden Zeit.
punttes erfolgt, fällig und bei jährlicher Prämienzahlung aus ber
Summe ber bezahlten Jahresprämien (exfl. Stunbungszinfen bei
Ratenzahlung) unter Abzug nur einer Jahresprämie und zinfenfrei
dagegen bei einmaliger Kapitalseinzahlung aus biefer unter Abzug
von 2 Prozent —* und zinfenfrei berechnet.
Die Ki er Kapitald- reip. Prämien-Nücgewähr erfolgt
an ben hi benannten Bezugsberechtigten und wenn ein foldher nicht
benannt, oder wenn deſſen Tob nachgewieſen ift, an ben Verfiherungs-
uchmer, reſp. deſſen legitimirten Rechtsuachfolger, jedoch in allen
Fällen nur gegen Rüdgabe bes Verfiherungsfcheines fammt Coupons.
$ 21. Zur Erhebimg ber Rente werden Coupons, höchſtens
zwanzig Stüd bei fofort beginnenden Zeibrenten bem Leibrentenfcheine
beigegeben, bei aufgeihobenen Leibrenten dem Bezug&bercchtigten
auf deſſen Anmeldung bei Beginn des Nentenbezuges ausgehändigt
md bei Erfchöpfung durch den Nentenbezug — ebenfalls auf An—⸗
melbung bes Bezugẽberechtigten — jedesmal emeuert.
Ueber den Empfang des Leibrentenſcheines und ber Coupons
ift der Bank eine Beicheinigung zu geben.
Die Coupons enthalten einerfeits die Vorfchrift für die Quittung
über ben Empfang ber jeweiligen Nentenzahlung, anbererfeits bie
Vorſchrift für die Beglaubigung der Unterichrift bei der Quittung.
$ 22. Die tarifmäßigen jährlidyen Menten kommen in zwei
ga Raten am 1. Januar und 1. Jult eines jeben Jahres zur
uszahlung, bdoch Föunen auch andere Raten und andere Termine
mit der Anſtalt befonder8 vereinbart werden.
Bei fofort beginnenden Leibrenten wird bie erfte Mente aus ber
Hahresrente nad) bem Verhältniffe der zwischen dem Datum des Ver
fiherungsicheines und dem erften Nententermine liegenden Anzahl
Tage zum ganzen Jahre als Theilrente berechnet und am erften
Rententermine bezahlt; bei Renten, welche auf Vebensbauer zu zahlen
find, wird als Iehte Mente ebenfalls eine Theilrente nad) Verhältnig
ber zwifchen dem legten reg und bem Todestage bes
—— liegenden Zeit berechnet (Sterberente).
enn der Renten eaug bis nad Vollendung eines beftimmten
Lebensalterd aufgefchoben tft, fo beginnt bie Mente nach Vollendung
biefes Altersiahres mit dem Jahrestage des Verfiherungsabichluffes
(Datum des Verficherungsfcheines) umb wird erftmals am nächſt⸗
folgenden Nententermine als Thellrente begabt, welche aus ber
Jahresrente nach Verhältniß ber feit bem Beglnne ber Rente ver-
enen Anzahl von Tagen zum ganzen Jahr beredjnet wird.
8 23. Jede ber Anftalt obliegende Zahlung, re bie
Eouponseinlöfung, db. i. bie Zahlung ber Mente gegen Nüdgabe ber
Coupons findet bei der Caſſa ber Bayeriſchen Hypotheken. unb
Wechſelbank in Münden ftatt. Auf ben fchriftlichen Antrag bes
Bezugsberechtigten kann bie Zahlung — jebod auf Gefahr umb
Koften defielben — auch burch Baarfenbung, Wechſel ober durch
einen Agenten geleiftet werben; in Ichterem alle kann ber Agent
a verlangen.
Werden fällige Renten und * e Beträge verſpätel erhoben,
fo lann eine Zinszahlung für bie 8 nicht beaniprucht werben.
5 24. Die Zahlung ber Nente erfolgt an ben Präfentanten
der bom Bezu Sberechtigten orbnungsmäßig abaquittirten und mit
aa aubigung erfehenen Goupons gegen deren Müdgabe.
ft ber Serge erechtigte zugleich ber Verficherte, fo wirb bie
Sterberente an deſſen legitintirten rg ge nur n NRüd-
gabe bes Verſicherungsſcheines unb ber noch nicht eingelöften Cou⸗
Pond ni nteeirifisp Taubi t ei
e Unte eg gung kann bom einer zur ——
eines Dienſtſiegels berechtigten Perſon oder Behörde unter Beiſetz
des Siegels, nad) vorherigem Uebereinkommen mit ber Anftalt au
bon einem Agenten berfelben, ferter von einem Beamten ber Bank
bewirkt werben.
Außerdem ift die Anftalt berechtigt, vg Anszahlung der Rente
die Vorlage eines amtlichen Atteftes darüber, daß ber Verſicherte
ſich noch am Leben befindet (Lebensatteft), zu verlangen.
Alle Zahlungei jeder Art, welche gegen Nüdgabe bes ——
eg nebft Goupons zu Teijten find, erfolgen an ben Präfentanten
es Verſicherungsſcheines mit Coupons, welcher ebenfo wie ber Prü-
fentant ber Coupons als Empfangsberedhtigter ober als bon biefem
zur Feftftellung und Annahme der Zahlung bevollmächtigt angefehen
wird; die Bank ift berechtigt, aber nicht verpflichtet, ben Nachweis
ber Legitimation des Präfentanten zu forbern uud, wenn biefer
nicht vollftändig geführt wird, bie Zahlung zu verweigern.
$ 25. Wird eine Mente ober Sterberente binnen brei Jahren
nad) ihrer Trälligkeit ober wird eine Kapitals: refp. Prämien-Nüdgewähr
ober eine Rückkaufsſumme binnen brei Jahren nad) ihrer Fäalligkeit
refp. Rellamation nicht erhoben, fo ift fie der Unftalt verfallen.
Wird die Erhebung der Renten während eines Zeitraumes bon
fünf Sahren unterlaffen, fo ift bie DVerficherung zu Gunften ber
Anftalt erlojchen ımb die Anftalt zu einer Zahlung irgend welcher
Art nicht verpflichtet.
8 26. Zu Verluſt gegangene Berfiherungsfheine und Coupons
werden bon der Anftalt erneuert, werm auf Antrag und often bes
Verfiherungsnehmers refp. bes Bezugsberechtigten von ber zuftändigen
Behörde die Amortifation bewirkt worben ift.
8 27. Die für den Leibrentenvertrag geſetzlich beftimmte Abgabe
an ben Stant trägt ber Verfiherungsuehmer; für bie Ausftellung
des Verfiherungsicheines ift eine Gebühr von fünf Mark an bie
Anftalt zu entrichten.
28. Walls die Auftalt eine Zahlung verweigert, fo tft jeber
Auſpruch an die Bank erloſchen, wenn nicht binnen brei Monaten
nad erflärter Weigerung die Mage beim zuftändigen Gerichte er-
hoben und ber Anstalt zugeftellt wird.
8 29, Die Giltigfeit der Verfiherung ſowie bie aus berfelben
entfpringenben Rechte und — beiber Theile find nach
ben Verficherungsfcheine und fubfidär nah ben am Site der An—
Beil Bu * des Vertragsabſchluſſes in Kraft beſtehenden Geſetzen
zu beurtheilen.
Alle Streitigleiten zwiſchen ber Anſtalt und ben bei einer Ver ⸗
ſicherung betheiligten Perſonen, gleichdiel ob bie Anftalt Klägeri
oder — iſt, gehören ausſchließlich vor bie Gerichte zu Münden,
fowelt bie Anftalt nicht gegenüber einzelnen Staatöregierungen bie
Gerichte bes Wohnortes des betreffenden Generalagenten, eventuell
der Hauptftabt bes betreffenden Landes mit ber W als com«
petent anerfannt hat, daß fie dort bei allen Streitigkeiten mit Ans
a bes betreffenden Landes Recht zu nehmen und zu geben hat.
reinbarungen über bie Bildung von GSchiebsgeridhten zur
Entfcheibung entftanbener Differenzen find zutäfie
$ 30. Diefe Grundbeftimmungen finden ihre Anwendung auf
bie feit 1. Januar 1886 abgeſchloſſenen Leibrentenverträge und haben
anf frühere Leibrentenverfiherungen keine rückwirlende Saft.
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4 |
Tarife
der Peibrenten-Anftalt der Bayeriſchen Hypotheken- um Wechſel-Bauk.
Tarif A ı.
Bär feiert beginnende, Di * Tode des Verſicherten — Leibrenien.
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rente aus einer einzablung für I W}elteitis. | rente aus einer eimzahlung für rente aus elner elnzahlung für
Ropitals- eine Zelbrente Ropltals- eine Leidrente Rapitali- eine Beibrente
einzahlung von bon jährlich Alter einzablung bon bon jährlich einzablung von von jährlich
Mart 100 Darf 100 Mart 100 Darf 100 Mark 100 Mark 100
Mm. Pf. . BE. M. A .Pf. m. BE
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1763.er . 1447.18 . 1011.13
1748.25 ’ 1420.45 i 984.»
1733.10 { f 1392.16 . 956 4
1715.97 j 1364.26 . 931.10
1697.79 A 1335.11 d 904.98
1677.85 X 1305 4 . 879.51
1658,37 P 1275,51
1636.86 . 1245.
1615.51 . 1215.07
154.» . 1183.43
1572.33 ? 1153 0
1547.59 . 1123.60
1524.39 9, 1095.29
1499.35 . 1066,10
Einmalige Kapitalseinzahlung für eine fofort — —J Vollendung eines beſtimmten Aliers⸗
jahres oder bei früher eintretendem Todesfall auſhörende Leibrente von jährlich Mark 100.
M. Vf. M. MF. M. Pf. M. Pf. M. Pf.. M. Vf. nem vſ. M. Pf. M. Pf. M. Pi M. Pf. M. Pf.. M. Pf.
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a 455.30 | 533.44 | 608.00 | 679.45 | 747.11 | 813.02 | 875.53) 9935.37! 902,87 | 1100.04 | 1198.48 | 1410,24 8
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Amtsblatt
der Röniglichen Negierung zu Gaffel,
A 40,
Belanntmadhungen Grund des Reichsgeſetzes
som 3 Detober 1878.
604. Auf Grund ver $$. 11 und 12 des Reichsge⸗
feges gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 (R.-G.BL.
©. 351) werden hierdurch folgende Drudjchriften,
«beginnend mit den Worten:
1) Aufruf!
An die Maurer Königsbergs!
Schon feit geraumer Zeit u. |. w.;
2) Aufruf!
An die Metallarbeiter aller Branchen Königs:
Ss bergs!
on jeit geraumer Zeit u. f. w;
3) Aufruf! —
An die Schneider Königsbergs!
Schon jeit geraumer Zeit u. f. w.;
4) Aufruf!
An die Zimmerer Königsbergs!
Schon feit geraumer Zeit u, f. w.
Berantwortlih G. Stomte, Hinter-Roßgarten61B,,
rud von H. Suter Nachfolger, Königsberg i. Pr.),
durch die unterzeichnete Landes⸗Polizeibehoͤrde verboten,
Gleichzeitig wird die von dem Polizei-Bräfivium in
Königsberg vorgenommene Beſchlagnahme ver bereits
gebrudten Exemplare obiger Zlugblätter, fowie des
Mannferipts zu einem gleichen Aufruf am die Tape:
äirer, Schuhmacher und Tifchler Koͤnigsbergs aufrecht
erhalten. Königsberg i. Pr. den 24. Yugujt 1886,
Der Königliche Regierungs- Präfipent.
In Vertretung: Höpter.
— unb Beisuntm b
Ben Reg 5
‘605. Der Herr Minifter des Innern hat dem ge-
ſchäftsführenden Ausſchuß für den Lurus- Pferdemarkt
in Schneivemühl die Erlaubniß ertheilt, in Berbindung
mit dem für ven Monat Mai künftigen Jahres in Auss
ficht genommenen qu. Pferdemarkte eine öffentliche Ver-
loofung von Wagen, Pferden, Fahr- und Reitgegen-
ftänden und Münzen, zu welcher 100000 &osfe
& 1 Mark ausgegeben werben bürfen, zu veranftalten
und bie betreffenden Loofe in dem ganzen Bereiche ver
Monarchie abzufegen.
Der Regierungs-Präfivent. J. B.: Althaus,
Berordunngen nud Belaunimadungen anderer
ſtaiſerlicher und Küniglicher Behörden,
606. Zu dem Ausnahme-Tarif vom 1. October 1884
‚für die Beförderung von Steinkohlen zc. von rheinifch-
wejtfälifchen nach biesfeitigen Stationen tritt am Iften
Ausgegeben Mittwoch den 8. September.
Gaffel ven 6. September 1886,
1886.
October d. 9. der Nachtrag 3 im ſtraft, welcher neben
Uenderungen und Ergänzungen auch Frachtſätze für
den Verkehr mit den Stationen Caſſel (Rangirbahnhof),
Einbed, Vechelde und Wierthe enthält, s
Der Nachtrag liegt bei unfern Güter-Erpebitionen
zur Einficht und zum Kauf aus, -
Hannover ven 31. Auguft 1886, >
Königliche Ciſenbahn-Direction.
607. Die ärztliche Prüfungs - Commiffion dahier ift
von dem Herrn Minifter der geiftlichen, Unterrichts-
und Mebicinal- Angelegenheiten für das Prüfungsjahr
1886/87 folgendermaßen zufammengejegt worben:
Vorjigender: Geheimer Medicinal-Rath, Profeffor
Dr. Naſſe,
Stellvertreter bes Borfigenven: Profeffor Dr. Mann-
fopff.
en Eraminatoren:
I. für die anatomifhe Prüfung: Geheimer
Mevicinal-Rath, Profeffor Dr. Lieberfühn;
II. für die phyfiologifhe Prüfung: Profejfor
.xul), i
II. jür die Prüfung in der pathologiſchen
Anatomie und in ver allgemeinen Pathologie:
Profeffior Dr. Marchand;
IV. für bie chirurgiſch-ophthalmiatriſche
Prüfung: ß
A. in ven brei chirurgifchen Theilen:
Geheimer Mebicinal-Rath, Profefjor Dr. Rofer
und Privatdocent Dr. von Heufinger,
B. im ophthalmiatrifchen Theil:
Profeffor Dr. Shmidt-Rimpler;
V. für die mebicinifhe Prüfung: Profeffor
Dr. Mannkopff und Privatvocent Dr. Frerichs
und für bie Prüfung in der Pharmakologie und Toxi—
fologie Brofefior Dr. Meher;
VI für vie geburtshäfflich-gunäfologifche
Prüfung: Profeffor Dr, Ahlfeld und Privatoocent
Dr. Hüter;
IL. für die Prüfung in der Hygiene: Profeilor
Dr. Rubner,
Dr
was bierburch veröffentlicht wird.
Marburg ven 26. Auguft 1836,
Königliches Univerfitäts-Euratorium,
608. Der Herr Minifter der geiftlichen, Anterrichts=
und Medicinal-Angelegenheiten hat zu Mitglievern ber
pharmaceutifchen Prüfungs-Commiffion dahier für das
Prüfungsjahr 1886/87 die Profefjoren Dr. E. Schmipt,
zugleich Borfigenver, Geheime Negierungs-Rath Dr.
Wigand, Dr. Melde und den Apothefer Siebert
ernannt und zugleich beftimmt, daß bei fortpauernder
Berhinderung des Geheimen Regierungs-Ratho, Pro-
fefiors Dr. Wigand db
erjelbe durch den Upothefer
Siebert und ben Privatbocenten Dr. Kohl ver
609.
Die nachſtehende
Nadhweifun
über ven Stand und die Anlage des, von ber Frau Gräfin Bofe
treten werte, was hierdurch veröffentlicht wird.
Marburg den 26. Auguſt 1886,
Köonigliches Univerfitäts-Curatorium
— Gräfin von Reichenbach-Leſſonitz,
der mebicinifchen unb ber chirurgifchen Univerfitäts-Klinit bahier zugewendeten Vermächtniffes, fowie bie Art‘
der Verwendung ber Zinfenerträge desſelben
E 8 — —
die hierdurch
das Stiftungs⸗ die zu der die lder | £
im —* | Art der Anlage \ Verpflegung Ä —— (pro Tag 6081)
Kapital im | beten I fen) „Twachfenen
Sabre | # desſelben. verwendeten tage ber fran Berpflegungs-
| Nennwerth: Zinſen: Kinder: | —*8
I 7
1883/54 44 149,18 Mt. Hypothelariſch auf land- Mark | 1542,41 Mt. 4699 Tage | 2819,40 Mt,
| lihen Beſitz .... . 28800 | |
j Staatspapiere ..... 15100 f
| Sparkaſſe ....... 249,18 N
1884/85 46249,18 „| Hhpothelarifch auf länd⸗ 1596,67 „ | 4183 „ | 2509,89 „
lichen Beſiiz ..... 16800 |
Staatöpapiere . .... 200 \ |
N Sparlafle ....... 249,18 . |
1885/86 47249,18 „| Shpothefarifch auf länd⸗ ‚1944,66 „| 5234 „ 314040 „
lichen Beſißz ..... 16800 | i |
Staatspapiere ..... 30 400 | | !
Sparlafie 2.2... 249,18) | |
wirb hiermit, ver beftchenden Beſtimmung gemäß, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Marburg den 3. September 18%6, Königliche Univerfitäts-Deputation. Mannkopff.
Belanntmahnngen des Landes-Directors.
610. Im Gemäßheit des $. 15 ver Ordnung ber commmalftändifchen Witwen» und Waifen » Berforgungs-
Anftalt des Regierungsbezirts Gafjel (Wilhelm-Augusta-Stiftung) vom 25. Mai 1880 wird im Nachſtehenden
ber Rechnungs» Abſchluß, ſowie die ſummariſche Ueberſicht des Vermögens dieſer Anſtalt vom Jahre 1885 zur
Ktenntniß der Betheiligien gebracht.
Caſſel den 3. September 1886.
Der Landes» Director in Heſſen. J. ®.: Dr. Knorz.
Soll. Bemerkungen.
AM
j I Einnahme,
Beſtand aus ber Rechnung von 184 . . . .
I. | Beiträge der Mitgliever . —
II. Zinſen von Kapitalien .
* *
IM. Eingegangene Kapitalien u. Griös für Verthpapiere | 6229054 6229054 - m
‚IV. Sonftige Einnahmen 2 2 2 2 2 2 re.) 166) 166065 — —
Summa I, Ginnahme . 10653258 —
II. Ausgabe. Enns
Ueberzahlung aus der Rechnung von 1884 . . .| — 1! — — — ——
L | Benfiomen 7: :1D565 38 1780 10 79,28
II. | Büreaufoften . —— —— 20241 20241 — |—
II. Angelegte Kapitalien . 2 2 2 2 22.2.2. 94200 4200| —_ |.
IV. | Sonftige Ausgaben . BR REN | —
— — — —
| Summa IL Ausgabe . |106370,79 10629156 7923.
| Die Einnahme beträgt „| — —1065439 — ——
! Bleibt Beitand . | — 2328| — —
li
—
ee —
BDBermdgenslage,
. Das Vermögen betrug am Schluffe des Jahres 1884 ... -
1
2. Demfelben find in 1885 zugefchrieben worben
3. Die Einnahme» Rüdftände betragen . . » »
4. Der Kaffenbeftanb beträgt -. » «+...
5. Davon ab die Ausgabe- Rüftände . . » »
Belanutmachungen communalftäud, Behörden.
611. Nachftehender
Nadtra 8,
zum Gemeinbebefchluß vom 27/29. März 1882:
Die durch Nachtrag vom 8/24. Juni 1883 abge-
änderten Beſtimmungen des Gemeindebefchluffes vom
27/29. März 1882, betreffend die Benugung bes öffent⸗
lichen Schlahthaufes uud das Feilbieten von Fleiſch
in Gafjel, fowie die Unterfuchung des bafelbjt zum
Berfauf oder Verbrauch kommenden Fleiſches, finden
vom 1, April 1887 an au auf Pferde und Fleif ch
von Pferden Anmwenbung.
Caſſel — Juli 1886. Caſſel den — 5 1886.
Der Stadtrath der Reſidenz. Der Bürgerausſchuß der
Weiſe. Reſidenz. Hupfeld.
Vorſtehendem Gemeindebeſchluſſe wird hiermit auf
Grund des 8. 3 des Geſetzes vom 18. März 1868,
betreffend die Errichtung Öffentlicher, ausfchlieglich zu
benugenver Schlachthäufer, refp. des 8. 131 pos. 1
des AZujtänbigfeitsgefeges vom 1. Auguſt 1883 vie
Genehmigung ertheilt.
Gajfel ven 18, TEE on
Namens des Bezirks» Unsfchuffes.
Der Vorſitzende.
I. V.: Göbell.
wird, unter Bezugnahme auf $. 3 des Geſetzes vom
18. März 1868 und bes Art. 2 des Geſetzes vom
9. März 1881, betreffend die Errichtung öffentlicher,
ausfchließlich zu benutzender Schlachthäujer, Hierdurch
zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Gaffel den 25. Auguft 1886,
Der Oberbürgermeifter der Refivenz.
Weiſe.
612. Nachſtehender
Nachtra
8
zu ben Beitimmungen für die Unterfuchung frifchen
Fleiſches, welches in die Reſidenzſtadt Caſſel eingeführt
wird, vom 8. September 1882:
Die Beitimmungen vom 8. September 1882 für
die Unterfuchung frifchen Fleiſches, welches in vie Refi-
denzſtadt Caſſel eingeführt wird, finden vom 1. April
Ergibt Bermögen Ende 1885
Mithin gegen das Jahr 1884 eine Zumahme von
Betrag.
Mark. ! Pf.
352952 | 52
40126 48
8 }
232 |
393320 |
79 | 23
393240 | 79
40288 | 27
1887 an au auf Fleifch von Pferden Anwendung.
Caſſel vn u Juli 1886. Gaffel den a ao 1886,
Der Stabtrath der Refidenz. Der Bürgerausfhuf der
Weife, Reſidenz. Hupfeld.
Vorſtehendem Gemeindebeſchluſſe wird hiermit auf
Grund des $. 3 des Geſetzes rom 18, März 1868,
betreffend die Errichtung öffentlicher, ausſchließlich zu
benugender Schlachthäufer, refp. des $. 131 pos. 1
des Buftändigfeitsgefeges vom 1, Auguſt 1883, vie
Genehmigung ertheilt.
Gaffel den 18, Auguft 1886,
Namens des Bezirks » Ausfchuffes,
Der Borfikende.
(L. S.) I. B.: Göbel.
wird in Gemäßheit des Art. 1 des Gefeges vom Pen
März 1881, betreffend die Errichtung öffentlicher, aus-
ſchließlich zu benugender Schlachthäufer, hierdurch zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Gafjel den 25. Auguft 1886.
Der Oberbürgermeifter ber Reſidenz.
Weife,
613. Die hieſige ftäptifche Sparkaffe verzinft vom
1. Januar 1887 am alle Einlagen mit 34 Prozent.
68 wird dieſes unter Hinweifung auf ben $. 16 ver
Statuten vom 28. October 1882 Hiermit zur allge
meinen Kenntniß gebracht.
Gubensberg ven 1. September 1886.
Der Bürgermeifter Beder.
614. Nachdem die SKreisverfammlung bie Herab-
fegung des Zinsfußes fänmtlicher bei ber Kreisfpar-
laſſe Hr ben Landkreis Caſſel beftehenden Spareinlagen
vom 1. October 1886 ab auf 34 °/, befchloffen hat,
wird folches hierdurch nach $. 20 ver Statuten mit
dem Bemerfen zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß
bie bis zum angegebenen Termine nicht zur Abhebung
gelangten Einlagen von da an nur zu 34 °/, verzinft
werben. Gaffel am 4. September 1886,
Die Dirction der Kreisfparfaffe.
615. Bei ver dem Plane gemäß am geftrigen Tage
vom Stabtrath vollzogenen Auslooſung der am 2ten
Januar 1887 einzuziehenden Obligationen des Aulehns
der Stabt Gelnhaufen vom 1, April 1878 find von
Summa
202
Lit. A. die Nummern 19 unb 118
Lit. B. » " 33 u 54
gezogen iworben.
Es wird dies der VBorfchrift entfprechend zur Kenntniß
gebracht und werben zugleich vie außgelooften Obligationen
anf den 2, Januar 1887
zum Wiebderabtrage durch die Stadtkämmerei dahler
biermit gekündigt unter dem Anfügen, daß die gedachten
Obligationen mit den Talons und Zinscoupons zurüd-
zuliefern find und von legterem Tage ab die Verzinfung ,
aufhört. Gelnhaufen ven 3. September 1886.
Der Bürgermeifter Schöffer.
Bacanzgenm.
616. Durch Berfegung des Lehrers Hammerjchlag
zu Flieden wird vie dortige Schulftelle, mit welcher
ein jährliches Einfommen von 750 Marl neben freier
Wohnung und eine Feuerungsentjchäbigung von 90 Mark
verbunden ijt, vacant,
Bewerbir um biefelbe werben aufgeforbert, ihre
bezüglichen Meloungsgefuche nebjt den erforberlichen
Prüfungs- und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei
dem Lofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer Kraiger zu
Flieden, oder dem unterzeichneten Landrathe einzureichen,
Fulda den 21. Auguſt 1886.
Der Königl. Schulvorftand. Brott, Lanprath.
17. Die Fatholifche Schulftelle zu Dörmbad,
deren jährliches Ginfommen neben freier Wohnung,
jedoch einfchließlich einer Entſchädigung von 90 Mark
für freie Feuerung, 840 Mark beträgt ift in Folge
Verſetzung des feitherigen Inhabers feit dem 1. Auguft
c. vacant, Bewerber um biefelbe wollen ihre desfallſigen
Geſuche binnen 14 Tagen unter Unfchluß der erforder»
lichen Zeugniffe bei dem Königlichen Localſchulinſpector
Herrn Pfarrer Krapf zu Kleinſaſſen, oder bei dem
Unterzeichneten anbringen.
Gersfeld ven 27. Auguft 1886.
Der Königliche Schulvorjtand.
J. V.: Kämpf.
618. Die erſte Lehrerſtelle an der evangeliſchen Schule
zu Waldau, deren jährliches Einkommen neben freier
Wohnung und 90 Mark für Feuerung 900 Mark be—
trägt, wird durch Penſionirung des ſeitherigen In—
habers vom 1. October er. an vacant.
Bewerber um dieſelbe wollen ihre Geſuche unter
Anſchluß der erforderlichen Zeugniſſe binnen 8 Tagen
bei dem Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Schuch ardt
zu Waldau einreichen,
Gafjel ven 31, Auguft 18836,
Der Königliche Schulvorjtand. Dörnberg, Landrath.
619. Bewerber um die am 1. October d. J. zur
Erledigung kommende Schuljtelle zu Gilfershaufen
werben aufgefordert, ihre mit den nöthigen Zeugniffen
verfehenen Gejuche binnen 14 Tagen bei dem König—
lichen Localfchulinfpector, Herrn Pfarrer Zimmer-
mann zu ba, oder bei bem unterzeichneten Landrathe
einzureichen. Rotenburg ven 31. Yugujt 1886,
Der Königlihe Schulvorſtand.
von Altenbodum, Landrath.
620. Zum 1. October d. 3. ift beim hiefigen Amtes
gericht eine Kanzleigehälfenftelle zu befegen.
Bewerber haben fich bis zum 20. September d. I.
zu melden. Steinbach-Hallenberg am 29. Auguſt 1886,
Königlihes Amtsgericht.
Berjonal = Chronil.
Beftellt: der past. extr. Julius Steinbod aus
Rengershanfen zum Gehülfen des Pfarrers, Metropo-
litans a. D. Theys zu Jesberg, Claſſe Borken, uud
der Trompeter im 1. Heſſiſchen Hufaren:Regiment
Nr. 13 Hermann Riehl zum Kreisboten auf Wider
ruf beim Königlichen Landrathsamte in Schlüchtern.
Ernannt: ver etatsmäßige Gerichtsjchreibergehülfe,
Affiitent Mertens I in Jesberg zum Gerichtsfchreiber
bafelbit.
Mebertragen: dem Förfter Bornemann zu Als
berg interimiftifch vie Nevierförfterftelle in Ulmbach,
Oberförfterei Steinau, und
dem Forſtaufſeher Scherg in Niefte, unter Er
nennung zum Förſter auf Probe, die Förfterftelle zu
Alsberg, Oberförjterei Salmünjter.
Beauftragt: an Stelle des NegierungssReferendars
Lewald ver Negierungs « Referendar Schenf zu
Schweinsberg mit ver commiffarifchen Verwaltung
bes Landrathsamtes des Kreiſes Kirchhain.
Verſetzt: der Neferendar Opig in dem Bezirk des
Oberlandesgerichts zu Caſſel,
der Ober-Telegraphenaffijtent Gärtig von Fran
furt a M. nach Caſſel,
die Gerichtsſchreiber Jahrmärker von Jesberg
und Kleikamp von Corbach an die Amtsgerichte in
Gafjel bezw. Arolfen und
bie etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen, Affiftenten
Malkmus von Raufchenberg an das Amtsgericht in
Gaffel und Madenroth von Hilvers als etatsmägiger
Affiitent an vie Staatsanwaltfhaft in Eaffel.
Niedergelaffen: in Hanau der practifche Arzt Dr.
med. Carl Siebert.
Penfionirt: der Ober-Telegraphenaffiitent Bürge
in Caſſel,
ber Waldwärter Stallknecht in Kelze.
Entlaffen: auf Nachſuchen ver Pfarrer Keßler
in Seckbbach aus feinem Pfarramte, behufs Uebernahme
der VBorjteherjtelle ver Beljerungs-Anftalt in Wabern und
in Folge rechtsfräftigen Disciplinar » Urtheild ber
etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Aſſiſtent Belau
in Gubensberg.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 71.
und 1 Bogen 10 Reich
(Iufertiousgebüßren für ben Raum einer gewöhnlichen Drucheile 20 Reichopf — Belageblätter für } und } Bogen 5
j un fite 2 —— 2 s ı
Rebigirt bei KRönigliger Regierung,
Caſſel. — Sedrudt im ber Hof» und Waiſenhaue⸗Buchdrucerei.
Amtsblatt
Ber Rönigliden
RM 4.
Zudhalt des Reihe Gefephlattes.
— ———— R Age welche
. in ur Ausgabe ge
an, a wre
Ä ben Allerhochſten Erlaß, betreffend bie
Abänderung des Zinsfußes für die auf Grund des
Allerhöchften Erlajjes vom 30. März 1885 aufzu-
nehmenbe Meichd- Anleihe. Bom 4. Iuni 1886.
Die Nummer 30 des Reich8-Gefegblattes, welche
vom 6. ii er 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, It unter
Nr. 1685 bie Verorbnung, betreffend bie Einbe-
zufung des Reichstages. Bom 5. September 1886.
Juhalt d —En die Königli
= vreußiſchen — ——
Die Nummer 31 ver Geſetz Sammlung, welche
bom 25, Auguft 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge»
langte, enthält unter
Nr. 9155 die Verorbnung, betreffend die Zuftän-
bigleit ber Verwaltungsgerichte und den Inftanzenzug
für Streitigkeiten, welche nach reichögefeglicher Borfchrift
im gern ygpeirnng zu entjcheiven find. Bom
26. Yuli 1886; und unter
Nr. 9156 die Verfügung des Juftiz- Minifters, be-
treffend die Unlegung bes bbuchs für einen Theil
—* te Amtsgerichts Göttingen. Vom 18ten
Die Rumuner 32 der Gefeg-Sammlung, welche vom
8. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe gelangte,
* — die Krei Provinz Weft-
3 Sorbnum bie
falen. Bom 31. Yuli 1886, 5
Nr. 9158 das Gefeg über die Einführung der
Provinzielorunung vom 29. Juni 1875 in ver Provinz
Weſtfalen. Bom 1. Auguſt 1886, und unter
Nr. 9159 die Bekanutmachung, betreffend die .
a aaa für bie Provinz Weftfalen. Vom Ihe
Belauntmachungen wu des Reichsgeſetzes
u vom 21. Detober 1878,
+. Yuf Grund bes 8. 6 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemei Beftrebungen der Hlafpemofratie
bom 21. ber 1878 wirb Öff
uch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die benannten Bereine:
1) der Arbeiter-Bezirfsnerein der Orauien-
burger Vorſtadt und des Wevbbing,
Ausgegeben Mittwoch den 15. September.
Negierung zu Gaffel,
1886.
2) ver Arbeiter-Bezirköverein ber Rofen-
thaler Borftabt, .
3) der Louiſenſtädtiſche Bezirksverein
„Vorwärts«,
4) der Bezirksverein des werkthätigen
Bolkes der Schönhauſer Vorſtadt,
5) ver Bezirksverein „Süd-⸗Oſt«
nad 8. 1 Abſatz 2 des —— Geſetzes durch die
unterzeichnete Landes⸗Polizeibehörde verboten worden
find. Berlin ven 1. September 1886.
Der Königliche Polizei-Präfident,
von Richthofen.
622. Auf Grund des 8. 12 des Neichögefeges geoen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 (R. G.Bl. ©. 351) wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß bas
in polnifcher Sprache gebrudte Flugblatt, welches
mit der Ueberfhrift: „Robotnioy (Arbeiter)« und
der Unterfhrift: „Komitet robotniezy (Arbeiter
Eomite)« verfehen ift, und auf welchem weder ber
Ort, noch ber Druder und Berleger angegeben find,
nach $. 11 des gedachten Gefeges burch bie umter-
zeichnete Landes-Polizeibehörve verboten worben iſt.
Bofen ven 3. September 1886.
Königliche — ne bes Innern.
aebe
623. Auf Grund des 8. 12 des Meichsgefeges gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ber Soi tie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der
Ueberſchrift:
Arbeiter! Bürger! und ben Anfangsworten:
Nun ſchon 8 Jahre verfucht eine wüthende Reaktion
Schlußworten: „Hoc die Sozial»
angebli gebrudt in ber Vereine.
bruderei Hottingen-Zürich,
nach 8. 11 des gebachten Geſetzes durch ben Unter⸗
zeichneten von Landespolizelwegen verboten worben iſt.
Berlin den 7. September 1886.
Der Königliche Boligei-Präfivent.
ve n Richthofen.
Berordunngen und Belanntmadhungen der
ſtaiſerl. uud Abnigl. Gentraibehörben.
624. Die am 1. October 1886 fälligen Zinsfheine
ber Breußifhen Staatsfhulben werben bei ber
Staatsfehulden -Tilgun e — W. Taubenftrafe 29
hierſ Hauptlaſſe/ ſowie bei
in Cinldſung dennien Königlichen 8
er ee Ben 24ften d. Mte. em
4
204
den gewöhnlichen Geſchäftsſtunden eingelöft.
ie Zinsfcheine find, nach ben einzelnen Schuld»
attungen und Werthabfchnitten geordnet, ben Cin-
Cöfun oͤſtellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches
bie Stüdzahl und ben Betrag für jeden Werth»
abjchnitt angiebt, aufgerechnet ift und bes Einliefernden
Namen und Wohnung erfichtlic macht.
en Zahlung der am 1. October fälligen Zinfen
für bie in das Staatsſchuldbuch eingetragenen Forde-
zungen bemerken wir, baß bie Zuſendung biejer
Zinfen mittelft ver Poft, fowie ihre Gutſchrift auf
den Reichsbank-Girokonten der Empfangsberechtigten
zwifchen dem 17. September und 8, October er»
folgt; die Baarzahlung aber bei der Staats—
ſchulden-Tilgungskaſſe am 17. September,
bei ven Regierungs-Hauptlajfen am 24. Sep
tember und bei ven mit der Annahme birefter Staats»
fteuern außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am 1jten
Detober beginnt.
Die Staatsfhulden-Tilgungstaffe ift für die Zins
zahlungen werktäglih von 9 bis 1 Uhr, mit Aus-
Schluß des vorlegten Tages in jevem Monat, am legten
Monatstage aber von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Imbaber Preußifcher Konſols erfuchen wir,
von ben durch uns veröffentlichten „AUmtlichen Nach»
richten über das Preußiſche Staatsſchuldbuch“, von
welchen vie zweite Ausgabe vor Kurzem erfchienen und
durch jede Buchhandlung für 40 Pfennig oder von dem
Berleger I. Guttentag (D. Collin) in Berlin durch
die Poſt für 45 Pfennig franco zu beziehen ift, Kenntniß
zu nehmen.
Das Staatsſchuldbuch kann feit vem 1. Juli 1836
ſowohl von den Befigern 3} procentiger, wie von benen
Aprocentiger Konjols benugt werben.
Berlin ven 3. September 1886,
Haupt-Verwaltung der Staatsſchulden.
625. Bei der heute in Gegenwart eines Notare
öffentlich bewirkten 2. Verloofung von 34 procentigen,
unterm 2. Mai 1842 ausgefertigten Staatsſchuldſcheinen
find die im der Unlage verzeichneten Nummern ge—
‚zogen worben.
Diefelben werben den Beſitzern mit ber Auffors
derung gekündigt, die in den ausgeloojten Nummern
verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Januar 1887 ab,
gegen Quittung und Rückgabe der Staatsjhulpjcheine
nebit Zinsjcheinanweifungen, bei der Staatsſchulden⸗
Tilgungslaſſe, Taubenftraße Nr. 29 hierſelbſt, zu erheben,
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn» und
Fefttage und der legten drei Gefchäftstage jeven Monats.
Die Einlöfung gejchieht auch. bei ven Regierungs-
Hauptlafjen und bei der Kreislaſſe zu Frankfurt iM,
Zu diefem Zwede können die Effekten einer biejer
Kaffen ſchon vom 1. December d. J. ab eingereicht
werben, welche fie ver Staatsfchulven » Tilgungstafie
zur Prüfung vorzulegen hat und nad erfolgter Feſt⸗
ftellung die Auszahlung vom 1. Januar 1837 ab bewirft.
Mit den verlooften Staatsfchulpfcheinen find die
Anweifungen zur Abhebung ver Zinsfcheine Reihe XX
abzuliefern.
Mit dem 1. Januar 1887 Hört die Verzin—
fung der verlooften Staatsfhulpfheine auf.
Die Staatsfhulden-Tilgungskaffe kann fich in einen
Schriftwechjel mit den Inhabern der Staatsſchuld⸗
ſcheine über die Zahlungsleiſtung nicht einlaſſen.
Formulare zu den Quittungen werden von ſaͤmmt⸗
lichen obengedachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin den 3. September 1886.
Hauptverwaltung der Staatsſchulden.
Beroranungen uud Belsunimahnngen ver
Königlichen Regierung.
626. Nahweilung ver gemäß des $. 9 Nr. 3
des Gefeges über die Natural»Leiftungen für bie bes
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für bie Lieferungs- Verbände bes —
x bie
Monat
Eaſſel fejtgeftellten Durchſchnittspreiſe, welche
Vergütung ber verabreichten Fourage pro
Augujt 1886 maßgebend find.
Durdfchnittspreis
entner
Bezeichnung
bes Lieferungs⸗
167
1167
3| Kreis Eſchwege . 1160
4 Witzenhauſe 1160
5 o » Friklar.. 1172
6] »- Homberg 1/72
7 >» 1172
81 - 1%
9) — otenburg . 180
10] - Mieljungen | dgl. . . . 1/80
11j — —— —* 160
12] » PER 1160
13| — 2102
14| » 202
15] - 202
16] — 20
17] Stadt» und Land⸗ 1/8
freis H |
18 | Kreis Gelnhaufen 1/98
191 - Marb 224
20| - 2-
21] — 5 _
2 187
| :
Gemäß bes passus 6 alin. 5 ver Inftructiom zur
Ausführung bes obengevachten Gefeges vom 2. Sp
tember 1875 werben bie vorftehenven Durchſchnitis
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gaffel den 11. September 1886,
Der Regierungs- Präfident. 9. B.: Althaus.
—B
205
Durchſchnitts Berechnung über die Markt- und Labenpreife am den Garuniſonsorten in bem
Regierungs » Bezirke Eaffel für den Monat Auguft 1886.
- Durhihnitts-P reis
627.
a. fär 100 Kilogramm. b, für 1 Kilogramm, Sy
=T „I. Trahbecdi „ 181-1 12TEh JR 13 Bi
- & | 8 Js2e82] 8 |8|8|.|&| 8 |E8l Ss |Eslye].8l®s
8 | 3 jg8l28e2] 8 |2|5|812 1828] 2 |E2]52|52]8
uni #5 zI&|s |8 Je] "ls
DEZE RI EEE FI ZI ZIELE &
3475| 3844] 391] 334] 4—] 136 1130 |
25 22 -| 344] 3143| 4,35] 15 N
2351| 32] 4/60] 4.03] 440] 1 22 1106
35 —] 46 —] a18| 396] 435] 132 1
30 40 4450 3/90] 425] 1.35 1\‘
3011 30:1 450] 320] 394 1/30 1%
261] 48] 5|— N |] 130 {;
40 -] 0 —] 6—| 3/50] 4-1] 1% 1
rltnoashio2loslıso 2 —1 36 16/29 46 33125 10 30) 892]t0lı3
N | N)
5
|
16.37] 1431| 1381] 19397 am 29/4 36 56 452] 3,637 4161 1129] 1/12] 127
Kaden-P reife —_
759 a I
| |
bs 115] u7ul 207] 2198
Bezeichnung Se» ar pro 1 Kilogramm
Mebi Gerften- Kaffee, 22
Mr. ber w tee Bua- Sirte. | Ret® |Sasa —— €3 love
Weizen. Roggen] @ weizen Hirſe. —8* gel el 28
_ k * I ®@ als,
; Markt-Orte, (mr 4.[ar. ı.| m] rübe-| grüge. a ra ar 1
PP Zur u De? GR Dr? Ge Ten EP IAAIA-IAIL⸗AAAI2A21— 4
11 Call ...... — | 4|— | 10|— 60] 2’ au] 303 N 1 her 18
2 1 Fritlar u... — —!—-1—-!40f —- 4012 4013 —11601320
3, Fulda ...... — — /54]— 441-3 511 2.301 316] 1801 — | 18
4 | Hanau ...... _ —|—1—1381— 58] 2/40) 3) —| 1j404— |2%0
5 | Hersfeld . ’ — 0 | —[— |401— 50] 2 -| 3) —-| 1,90] — | %
6 | Hofgeismar... . . 1361 -'—-]- #8] — 48] 2 00] 2|/80f 1) 10]— | %
74 Marburg... .. — — —! -/0]—- 6012 —| 2/80f 1160] — |%
8 | Rotenburg .... — 1501 — —— 150] — 54] 3! —| 3|40| 150) — |18
Summa „| 245] 187] 4,08] 3/16 — 3'338] a,11J18,90|24 10I11 60] 1,54
Durchſchnittspreis 4 31] — 23] — 51] — 145] — 19] —|42]— 521 2 3656| 3.02] 145] — 19
Ü_ Gaffel am 8. September 1886. 2
628, Die im Jahre 1877 in Marburg gegründete
Iandwirtbicbaftlihe Winterichule Hat vie Aufgabe,
in zwei Wintercurfen Bauernföhne und andere junge
Leute, welche fich ver Landwirthſchaft widmen wollen,
zu benfenden Yandwirthen zu erziehen und für ben
landwirthſchaftlichen Beruf derart auszubilven, daß jie
befähigt find, ein Landgut rationell zu bewirtbichaften,
um baraus den möglichit höchſten Ertrag zu ziehen,
Diefer Aufgabe Hat die Schule bisher durchaus
entjprochen, Die Schüler haben nad Erledigung eines
zweijährigen Wintercurfus bei Wiebereintritt in .bie
väterliche Wirthſchaft zu deren Hebung wefentlich mit«
gewirkt und diejenigen berfelben, welche wegen aus
reichender Hülfsfräfte oder aus ‚anderen uden in
dringend auffordern, für die Ausbildung ihrer Söhne
in den lanbwirtbichaftlicden Yehrgegenftinden Sorge zu
tragen, und zu biefem Zweck ihnen ven Beſuch ver
landwirthichaftlichen Winterfchule in Marburg für ihre
Söhne empfehlen. Wir hoffen umfomehr auf einen
zahlreichen Beſuch dieſer Anjtalt, als die diesjährige
Ernte ven Landwirthen neuen Muth zur Verbefferung
ihrer Wirthichaft geben wird.
Dank der Fürforge des. legten hohen Communal»
Landtags hat die gedachte Schule ihre Lehr⸗ und Hülfe-
mittel dur Gineiötung einesLaboratoriums fürchemifche,
die väterlihe Wirthf nicht wieber etreten find, fifaliche und mikroſtopiſche Arbeiten wefentlich ver—
haben durch —— 1 —— * le nen fönnen und. ix weiter durch ben fu
ala Verwalter ö Gutswirt
—— — Furl, len an fie —* *
irten Wirthſchaft N) Lanbiwirthe,
Zuderfabriten, en ee . ae ve
jungen Leuten Gelegenheit — das von ihnen
—— Erlerute in praltiſcher Ausführung kennen
Der Unterricht des nächften Wintercurfus beginnt
J den 15. October d. I, Vormittags
Uhr. Anmeldungen zur har re find zeitig vorher
an ben Direktor der landwirthſchaftlichen Winterfchule
Heren Dr. R. Heffe in Marburg, zu richten, welcher
etwaigen weiteren Aufſchluß über die Schule geben
wird, Derfelbe, welcher auch außerhalb ver Schulzeit
die Schüler ftreng überwacht, ift gern bereit, für ein
paſſendes Unterfommen der Schüler in gut beleumumn«
beten Familien zu I en. Für Wohnung, Verlöſtig —5
Feuerung und Licht Bat ein Schüler monatlich "2
45 Mark zu zahlen. Das Schulgelo beträgt 45 Mar
Pr ben Winter, wovon bie Hälfte am 15. October
d. 3. und bie anbere Hälfte am 5. Januar 1887 zu
entricht en ift.
unehmenden Schüler müffen das 15. Lebens⸗
jahr überjchritten Haben und fi burch ein Zeugniß
über ben bisherigen Schulbefuch ausweifen, außerdem,
wenn fte über ein Iahr vie Schule bereits verlaffen
haben, ein Atteſt ber Ortsbehörde über ihre Unbe-
ſcholtenheit beibringen.
Gafjel am 11, — 1886.
Das Direktorium 9 — le Central·
ereins
Wird veröffentlicht.
Seite! am 13. September N
eglerungs-Präfident. 9. V.: Althaus.
629. Mm ber Beilage werben bie ne über
ben Gejchäftsbetrieb und die Refultate der Sparkaffen bes
v4 biesfeitigen Regierungsbezirtd pro 1885 veröffentlicht.
Gafjel vew 25. Auguft 18
Der Regierungs-Präfident. 2. B.: Althaus.
Bon dem Pfarrer Obſtfelder zu Steinbadh-
ein alphabetiſch geordnetes Verzeichniß
ber —*— Bornamen nn eben werben. Ich
empfehle dieſes Werk, welches geeignet ift, die häufig
vorlommenden weifel über bie Rechtſchreibuug ber
Namen zu bejeitigen, insbefonbere ben Herren Stanbes«
beamten mit dem Bemerfen, daß dasjelbe im Selbft-
verlag bed DVerfafjers und im Gommiffionsverlag von
Wiliſch's Buchhandlung (Mar Weftphal) zu Schmal-
ke — iſt und ber Preis für das Exemplar
ennig be
er ben 7. N sat 1886.
Der Regierungs-Präfivent. I, B : Althaus.
631. Die BWaldwärterjtelle zu Hülfa in ber Ober-
förfterei Wallenftein geht vom 1. October d. I. ab
ein unb wirb Foͤrſterſielle.
Gaffel den 1. September 1886,
iche id,
632. 1. October d. 9. wird in Wabern bie
neu errichtete ftaatliche Erziehungs. und Befferungs-
Anftalt eröffnet ——
Diefelbe dient zur
ahıne jugenbficer v$
im Alter vom —— zwölften biẽ zum vollendeten
achtzehnten Lebensjahre ſtehenden Perſonen männlichen
Geſchlechtes und evangeliſcher Confeſſion, welche eine
ſtrafbare Handlung begangen haben, aber wegen Man-
geld der zur Erfenntni * Strafbarkeit der begangenen
Handlung erforderlichen Einficht freigeſprochen und in
Gewmaßheit des $. 56 des Strafgeſetzbuches durch ge
richtliches Urtheil zur Unterbringung in eine Erzieh
oder Befferungs » Anftalt beftinmt find. Sie foll
eine Belegung mit 180 —— eingerichtet werben.
Gaffel den 10, Septem
Der Königliche Regierungs-Präfident.
6585. Im dem Seas, von Carl Heymann in
Berlin, Mauerftraße 63/65, ift unter dem Titel:
„Sozialdemotratifche Drudichriften und Bereine, ver
boten auf Grund bes Reichsgeſetzes über bie gemein-
gefährlichen — der Sozialdemokratie vom
21. October 1878*,
ein von bem Polizeiſekretair Ayrott in amtlichen Auf⸗
trage zufammengeftellte® neues Verzeichniß ver biäher
durch ben Meichsanzeiger veröffentlichten bezüglicen
Berbote erfchienen.
den 10. September 1886.
Der Regierungs Präfident. I. B.: Althane.
und
en amberti
Raiierliher und Königlicher
634. Mit Genehmigung des Herrn Minifters ber
geiftlichen zc. Angelegenheiten werben bie feither von
und herausgegebenen „Amtlichen Mittheilungen« vom
1, October d. 3. ab unter dem Titel:
ſtirchliches Amtsblatt,
Gefeg- und Verorbnungsblatt für ben Amits—
bezirk des Königliden Eonfiftoriums
zu Gaffel
einen,
Diefes Blatt wird außer ben Ausfchreiben und
fonftigen Publifationen des Königlichen Confiftoriums,
wie ſolche feither in den Amtlihen Mittheilungen zur
Kenntniß ver uns unterjtellten —— gebracht worden
find, auch diejenigen kirchlichen Geſetze und —
nungen enthalten, welche gemäß der Borſchrift in
Artikel 10 Abſ. 3 des Gefeges vom 19. Waͤrz d. 3,
betreffend die Kirchenverfaffung ver Beiden
im Bezirke des Conſiſtoriums zu Gaffel, — .S.79ff.
in einem unter unferer Verantwortlichteit ..
kirchlichen Gefeg- und Verordnungsblatte zu veröffent-
lichen find.
Das Amtsblatt, welches wir in zwanglofen Rum
mern je na verurfniß herauszugeben Ener
wird den lichen unferes Bezirkes und den übrigen
Empfängern ver feitherigen Amtlichen Mitteilungen
lich zugefendet werben, während im Uebrigen
Sen von Jedermann durch die Verl ung
en reformirten Baifenhaufes, im beren
Era basfelbe erfcheint, bezogen werden kann,
= Abonnementspreis für den ganzen
wird bis auf Weiteres, bei portofreier Jufenbung
der: Nummer alebald nach deren
jahrlich feftgefegt. Einzelne Nummern tönmen,
Ar ee
207
foweit der Vorrath reicht, von ber genannten Verlags⸗
banblung auf beſondere Beftellung gar ben Preis
von 12 Pfennig bezogen werben, as Abonnement
des gegenwärtigen Jahres umfaßt nur die drei Monate
von October an bis zum Ablaufe desſelben zum Preife
von 25 Pfennig. Alle Beftellungen und Geldzufendungen
find portofrei an bie genannte Verlagshandlung zu
richten. Gaffel ven 31. Auguft 1886,
Königliches Conſiſtorium. Wehrauch.
635. Im Gemäßheit des 8. 4 des Gefetzes vom
27. Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung
einiger Beftimmungen über Erhebung ber auf das Ein-
fommen gelegten birecten Gommunalabgaben, haben
wir dad commumalftenerpflichtige Reineinfommen pro
1885 resp. 1886086 mehrerer unjerer Aufſicht unter-
ftellten Gijenbahnen feftgefegt und hat fich babei er-
eben, daß aus bem Betriebe ver Schmalfalden-Werns-
—2 Eiſenbahn ein commımalftenerpflichtiges Rein⸗
einkommen pro 1885 resp. 18856 nicht erzielt worden ift,
Berlin den 5. September 1886.
Königlihes Eifenbahn-Eommifjariat.
636. Die Interefjenten ber Berliner allgemeinen
Witwen» Penfions- und Unterftägungstaffe werben be»
nachrichtigt, daß zum Erjage der reglementsmäßig aus«
ſcheidenden Mitglieder des Guratoriums und ihrer
Stellvertreter zum 1. Januar 1887 nad $. 23 litr. d
bis g des Neglements vom 3. September 1836 vie
Neuwahl zweier Euratoren und zweier Stellvertreter
zu vollziehen ift.
Zu dieſem Behufe werben wir bie erforberlichen
Wahlzettel den Intereffenten bei Ausreihung der Bei—
trag®Uuittungen in dem mit dem 1, December d. J.
beginnenden nächften Zahlungs-Termine zugehen Laffen.
Berlin ven 4. September 1886,
Direktion der Berliner allgemeinen Witwen - Penfions-
und Unterſtützungs⸗Kaſſe. J. V.: Winiker.
Belanutmahungen commungalftünd. Behörden.
. 637. In Gemäßheit der Vorfchrift des $. 21 des
Geſetzes vom 25. December 1869, die Landeskreditkaſſe
in Caſſel betreffend, wird in der Anlage die Darftellung
ber Betriebs - Ergebniffe und der Vermögenslage ber
Landeskreditkaſſe für das Nechnungsjahr 1885, nebft
zwei weiteren Ueberfichten:
A. über bie in jevem Monat des Jahres 1885 nadh-
gefuchten, bewilligten und ausgezahlten Darlehen,
fowie ausgegebenen Schulpverjchreibungen ber
Anftalt,
B. über die zu Ende des Rechnungsjahres 1834 ver-
bliebenen und über bie im Jahre 1885 neu ausge»
liehenen und zurüdbezahlten Darlehen verfelben,
Hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gaffel am 8. September 1886,
Die Direction der Ranbeskrebitfaffe. Lo £.
638, Dei der hiefigen re Spar» und Leibe
Kaffe wird vom 1. Januar 1887: ab ver Zinsfuß für
Darlehen — auch für folche, welche bereits beftehen —
auf 44 °/, und für Einlagen, infoweit für ſolche bisher
noch 4 °/, gezahlt würden, auf 34 9/, herabgejeht,
was bierburch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Kirchhain am 10. September 1836. —
Die Verwaltungs-Commiſſion.
639. Nachdem ver Stadtrath und Bürger⸗Ausſchuß
der Stadt Fulda die Herabſetzung des Zinsfußes des
ſtädtiſchen Gas⸗Anlehens de 1863 von 4 %/, auf 339/
befchloffen und dieſe Herabfegung bie Zuftlmmun bes
Königlichen Herrn Regierungs - Präfiventen zu Baftel
nah Beſchluß vom 2, Auguft 1886 A. L Nr. 7677
erhalten hat, werben bie Inhaber ber vorgenannten
Obligationen von dieſer Zinsgermäßigung mit der Aufe
forderung in Kenntniß gefegt, die Obligationen zur
Umſtempelung in 33 °/,ige um fo gewiſſer bei ver hie⸗
figen Stabtlaffe bis zum 1. October 1886 einzu-
reihen, als bezüglich der nicht angemeldeten Schulb⸗
verfhreibungen hiermit die Kündigung mit der Maß-
gabe ausgefprochen wird, daß bie Verzinſung biefer
Obligationen mit dem 31. December 1886 aufhört
und die Rüdzahlumg der Obligationen in Baar zum
1. Januar 1887 ftattfindet.
Die Aushändigung der neuen 34 9/,igen Zins“
coupons nebft Talons gefchieht im Laufe des Monats
Sanuar 1887 durch die Stadtkaſſe dahier.
Den zur Gonverfion eingereicht werbenben Gas—⸗
anlehens » Obligationen ift ein formularmäßiges Ver⸗
zeihnig nah Serie, Nummer und Betrag georpnet
——
Fulda am 6. Auguſt 1886.
Der Oberbürgermeiſter: F. Rang.
Bacanzen.
640. Die Pfarrftelle zu Ottrau in ber Claſſe
Neukirchen ift in Folge DVerfegung ihres bisherigen
Yuhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um biefelbe haben ihre Mels
bungsgefuche unter Bee rg eined Zeugnifjes ihres
Glafjenvorjtandes binnen 14 Fee anher einzureichen.
affel den 6. September 1886.
Königliches Eonftftorium. Weyrauch.
641. Bewerber um bie am 1. October d. 9. zur
Erlebigung kommende, mit einem competenzmäßigen
Einkommen von 900 Mark nebjt freier Wohnung und
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schuls
ftelle zu Bederhagen wollen ihre mit ben borges
ſchriebenen Zeugniffen verjehenen Meldungsgefuche binnen
3 Wochen an den Schulvorjtand von Vederhagen zu
Händen des Lanbraths zu Hofgeisinar einreichen,
Hofgeismar am 8. September 1886.
Der Königlihe Schulvorftand von Veckerhagen.
Bedhaus,
642. Bewerber um die am 1. October d. 9. zur
Erledigung kommende Schulftelle zu Gerterobe
werben aufgeforbert, ihre mit ben möthigen Zeugnifjen
verfehenen Gefuche binnen 14 bei dem König-
lichen Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer Kempf zu
Beenhaufen, oder bei dem unterzeichneten Rambratte
einzureichen, Rotenburg ven 2. September 1886.
Der Königliche ulvorſtand.
von Altenbockum, Landrath.
au
208
643. Zum 1. October d. 9. ift beim hiefigen Amtes
gericht eine Kanzleigehülfenftelle zu beſetzen.
Bewerber haben fich bis zum 20. September d. I.
zu melden. Steinbad- Hallenberg am 29. Auguft 1886.
Öniglihes Amtsgericht.
644. Zum 15. October dieſes Jahres ift bei dem Hie-
figen Amtsgericht eine Sanzleigehülfenftelle zu bejegen.
Bewerber haben fich bis zum 6. October d. J. zu
melven. Giterfeld ven 10. September 1886.
Königliches Amtsgeriht. Grohne.
Berional = Ehromil,
Ernannt: der Gerichts» Affeffor Dr. Schotten
zum Amtsrichter beim Königlichen Amtsgericht in Hilders.
der Pfarrer Kefler in Secbach zum Direltor der
Erziehungs» und Befjerungs-Anftalt in Wabern,
ber Hauswärter Heife, bisher bei ber Strafan-
Ralt in Wehlheiden, zum Hausvater und
bie Auffeher Fege und Kleinfeld, bisher bei ber
Strafanftalt in Moabit, zu Führern bei biefer Gr»
ziehungs- ıc. Anftalt.
Uebertragen: dem Odlar von Schmube, bisher
bei der Grziehungs- ꝛc. Anftalt St. Martin bei Pop
parb, commiſſariſch die Stelle eines Selretärs und Ken-
danten und
dem Vorfteher Goricke, bisher in ber Rettungd-
anftalt in Sagan, auf Probe die Stelle eines zweiten
Lehrers
bei ber Erziehungs unb Beflerungs-Anftalt in Wabern,
dem Forſtaufſeher Seit, unter er Don
Förfter auf Probe, die Hörfterftelle zu Hüffea in der
Oberförfterei Walfenftein.
Riedergelaſſen: als praktifche Aerzte haben A
ber Dr. med. Kammers in Somborn, Kreijes Gelm
haufen, Dr. med. Kasper in Böhl, Kreifes Franten-
berg, unb Dr. med, Lorenz in Netra, Kreifes Eſchwege.
Uebernommen: die Janſen'ſche Apothele in Groß
almerobe von dem Apotheler Dito Liege.
Berſetzt: der Oberförfter Ehrentreich zu Wolf
gang auf bie Oberförfterftelle zu Berfenbrüd im Regie
rungsbezirk Osnabräd und
der Korftaffeffor und interimiftijche Revierförfter
Giehler in Josbach unter Ernennung zum Oberförfter
auf bie Oberförfterei Ebersbach im Regierungabezirt
Wiesbaden.
Entlaffen: ver Gerichts-Affeffor Gegenbaur zu
Fulda im Folge feiner Zulafjung zur Rechtsauwaltſchaft
bei dem Amtsgericht daſelbſt und
auf Nacfuchen ber Pfarrverweſer Ludwig Eiter
zu Gelnhaufen aus feinem bisherigen Amte behufs
Uebernahme eines Pfarramtes in Ruhrort.
Penfionirt: der Nevierförfter Schüge in Ulmbad
in ber Oberförfterei Steinau,
ver Boligei-Wachtmeifter Schwalm bei der König-
lichen Polizei-Berwaltung in Hanau und
der Waldwärter Raabe in Niederhülſa.
Geſtorben: der Amtsgerichtöratg Rübfam in Hann.
BER u ges der Deffentliche Anzelger Ar. 73,
(Sufertionsgebühren Kızu Drudjeile 20 Rei — Beogebfätier Bogen 5
nn u ah
Rebigirt bei Rönigfiäer Regierung.
Galjel. — Gebrudt in der Hefr und Baifenfans-Buhbruderel
EEE TE er — em PT |
Beilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel.
Ueberfichtlihe Darftellung
ver
Betriebs » Ergebnifje und der Vermögenslage der Laudeskreditkaſſe
(Soden - Aredit- Bank) |
für das Rechnungsjahr
1885.
2 Kapital: Conto.
Beſtand
Ende 1885.
Marl. War. Dr.
Beftand
Ende 1884.
Mark, PM.
A. Paſſiva. Zugang.
Mar. BP.
Sparkaſſen x. . -
Staatskaſſe ( Raudemialfonds )
Staatskaſſe (VBorihüffe) -
Deponirte Ablöfungsfapitale j
Kapitale auf kurze Kündigung
Gegen Obligationen aufgenommene
Kapitale, und zwar:
14.251.290
15.001.290 | —
"159.883 70 "159,883 70
wor tem Jahre 1870 ausgegekene: j: a 5 150 —
1.317.300 |— | 1.615.200 —
2.312.700 — 40.500 —
” l
Summa Tit. VII | 5.285.850 — 3.630.000 — | 1.655.850 —
VIL. | vom Jahre 1870 am ansgegebene: A. 0 ee -. . . 40.050 —
Aa.| 4.259.550 — Il 2 2... 1»] 4+259.550 | —
B. | 3.225.150 — ® 1.950 — | 3.223.200 —
C. Serie I. 1.800 — 300 — 1.500 —
11 4050 — 2.850 — 1.200 —
® . 1 1.519.800 |, — 4 70.200 /-| 1.449.600 -
N 1.699.050 | — — I 70.650 |— | 1.628.400 , —
a 9.000 | — 9 8.700 — 300 —
R 6.750 — el 6.150 | — 600 —
. 1.869.450 | — 64.950 '- | 1.804.500 —
— 2.106.450 — 39.750 —| 2.066,700 | —
. 2.894.100 — 58.800 - | 2.835. 300 | --
T 4.186.250 | -| . . . |. 226.050 |- | 3.910.200 —
„ 4.997.250 -| 2... 1. 141.750 - 4.855.500 —
„ 10.838.850 — 352.050 |— } 10.486.800 | —
25.677.600 | —
3.012900 :--| 498.000 —
2,631 900 —
23.162.700 | —
ee 2.631.900 | —
5.644.800 | — 1.542.150 | - |64,872.900
Summa Tit. Vill. | 60.770.250 —
5.303 43
IX.| Deponitte Grundentihädigungen. 5.303 43
x.| Hinterlegte Lehnskapitale
| * +
81.222,577 113] 5.644.800 — | 5.922.150 -
Die Kapital- Summen den Zinfen zugefeßt mit. . 2 nn
Sicht Haupt-Summa der Palfiva : : 2 2 nr nee
-— — —
80.945.227
13
Ueberhaupt .
an, vr ee —— er 220
Sinſen⸗Couto. 3
Beftand Beftand .
ugang. Abgang. sfup.
Ende 1554. | 8ugang San | gupe 1985. Pincfuß Bemerkungen,
Dar. 3 | Mar PM ma HB. mal, Pl rn
|
| 591,551 60| 591.551 60 4
* | * “ * * . [2 . ” * ” ’ * *
2.323 01 6.363 25 6.269 26 2.417 |— [33 bꝛw. 4
W ————— .. — — 3 Gelindigt und außer Verzinſung.
46,529 | — 93,050 | — 114,039 | — 25.540 — 4
40,495 50 38.220 75 77.226 175 1.495 50] 43 | Sefntigt uud außer Verziuſung.
87.024 50| 131.279 75 191.265 75
639 — 1.602 — 1.557 | 4
64,894 — 170.382 — 171.420 — 4 Kündbare Obligationen.
47.789 04 128.898 | — 128,316 |11 4
135 — a: a 123 75 4, Sämmilih gefünbigt für den 1. November
84 38 — — 7763 4 5 1881, foweit nicht bereits früher verlooſt.
22.,816 — 98.326 — 58.956 | -- 4 REED ORON
25.089 | — 65.509 | — 65.991 — 4 Re
1038 33] . . . 19 103 52 4] Simmtlih gefünbigt für ben 1. Kobember
106 72 = a IE 102 |39 4 } 1881, foweit nicht bereits früher verlcoft,
27.666 — 72.745 — 73.284 | — 27. 127 — 4
31.889 — 82.730 — 82.851 — 31.768 — 4
44,800 — 111.490 — 112,752: — 43.538 — 4
65,149 — 159,893 — 164.064 — 60,978 — 4
76.797 — 196.647 — 199. 440 — 74.004 — 4 Berloosbare Obligationen,
161.480 | — 424.243 — 428.919 | — 156.804 | — 4
339.268 — | 1,013,497 | — 975.066 — 377.699 | — 4
rer 40, 218 50 — 30.936 50) 3}
908.705 962.580 93
|
- 230 1: 300 I 4
* * | *
52| 992.336 54
5.922.150 |- | 80.945.227 13
9.183.681 152| 81.937.563 67
| |
998.283 |11 3.255.584 95) 3.261.531
81.222.577 1 5.644.800 | — |
82.220.860 24 8.900.384 95
|
4 Kapital: Gonto.
Veſtand Beſtand
Tit. B. Activa. Ende 1884. Ende 1885.
Mart. Hl Bart Mi 3 Mal Pr, Marl. Bi.
|
I.| Ausgeliehene Kapitale: a. 1.515.528 73 — | . 112.777 62) 1.402,751 11
A. Bis zum Jahre 1869 einftichlid 2 b. 10.033.936 0383| . . . \.| 836,807 31] 9.197.128 |72
— c. | 11.947.552 74 | . | 1.290.631 '23| 10.656.921 |51
Zugang. Abgang.
Summa Tit. 1. A. [23.497.017 50 2.240.216 16] 21.256.801 |34
BaarAnsleihungen 3.295.238 98 71.728 172.017 168] 3.194.949 30
Serie IH. 1.701,371 21 — 88,890 76] 1.612.480 |45
- IV. 1.611.726 65| . . 203.013 116|. 1.408,713 49
- Vu 1.789.384 13] . 188.024 88] 1.601.359 25
VIII. 2.038.389 971. 80.804 |19] 1.957.585 78
B. Bow Jahre 1870 an IX, 2.819.137 59 ’ 130.396 |78| 2.688.740 81
— X. 3.827.949 84) . . 283.948 75| 3.544.001 |09
- XL. 4,.722,788 83 2 550.592 176] 4.172.196 07
- Xu. 10.297.797 37 s w 573.043 56
- XL 22.384,663 58] 3,012, 900 1.052.852 61
einſchl. ber Ser.
LI V. u. VI.
\ MW. . . . 1.1 2.631.900 582 | —
Summa Tit. 1. B. | 54.488.448 |15| 5.716.528
3.324.167 |13| 56.880.809 02
Summa Tit. I. | 77.985.465 |65| 5.716.528 |— | 5.564.383 |29 | 78.137.610 36
I.| In angefauften ie ange
legte Kapitae . . . .. 766.467 157) 4,480,010 110| 4.557.038 167
III. Auf Werthpapiere erben aus⸗
geliehene Gelder . . . ; 450.000 |— | 1.550.000 — | 1.800.000 | — ee
IV.| Zugeichlagenes en. 284.358 22 34,150 27 101.806 |28| 216.702 21
V.| Landeskreditkaſſen Gebäude . . . 264.239 93| . . . |. — — 1 264.239 9
VI. Kafendbeftad . . 2 2 202 ..] 2.531.250 185 nr Wer R 32.362 21| 2.498.888 6
— | — nn — — — — — —
198
*
Ueberhaupt . 82.281.782 22 11.780.688 37 12.055.590 |45 | 82.006.880 ’
Die Kapital» Summen den Zinfen zugelegt mit
Giebt Haupt-Summa der Activa
m —
r
Beftand Beftand
R A ins
Ende 1884. Sugang —— Ende 1885. DIA Bemerkungen.
Marl, Fy2 Mark. Bi. Mat. Pi. ma Pi 97,
940 6 * 59. 890 59.789 88 1.041 4 Zu Dienft ⸗ Ablsſungszwedlen hergeliehen.
6. ** 446.330 461 447.397 84 5.795 96| 44 | Zur klang von Zepnten, Ziuſen x. jr
14.961 so 170 521,551 ‚96 525.378 118 11,135 57 ®,
22.765 183] 1.027.772 e 1.032.565 90 17.972 54
5.622 45 147.988 09 148.521 82 5.088 72 4) Baar ausgeliehen.
3.445 11 75.684 32 77.058 |88 2.070 55| 45 |
1.732 | — 71.797 155 71.526 36 2003 19, 4,
8,459 35 77.123 185 85.313 08 270 12 45
5.638 177 91.522 17 89.200 52 7.960 42| 4)
4,445 09 125.911 83 125.459 73 4.897 19 4,
9.604 45 166,570 |48 166.216 | — 9.958 93 4} — bligati
9.935 17) 207.544 51] 210.404 53 7.075 15| 45 In verlooobaren Obligationen gewäßrt,
19.395 ‚67 455.043 72 457.851 128 16,588 11 4l
| 33.310 92] 1.072.233 |52| 1.063.870 85 41.673 59| 4
= mes 2 23.005 |90 21.735 45 1.270 '45| 4
101.588 98 2.514.425 94 2.517.158 50 98.856 42
124.354 81 3.542.198 55 3.549,724 go 116,828 '96
9.305 50 27.188 05 27.650 130 8.843 25/3, u.4
= | *
er ee ee 11,891 67 33 33 134.4
12.630 16 12.609 |78 42 80 .
. . . Der Kaſſenbeſtand, welchenn uoch 3771 Mart
—— — u Er
135.774 56| 3.591.845 93| 3.601.872 15| 125.748 134 Kö pemefenen, Biß zum 1. April 1866 tene
j | | ——— — Ri I ken nein
$ € re inzwiſchen verwen werben
82.281.782 22 11.780.688 |37 | 12.055.590 45 | 82.006.880 |14 find, £
82.417.556 78| 15.372.534 30 15.657.462 60 82.132.628 ke
Verglichen mit dem Beſtande der Paſſiva von | 81.937.563 67
| ergiebt ſich für das Jahr 1885 ein Ueberſchuß von
\
195.064 Br ‚ welcher an den Nejerwefonds abgeltefert worben ift.
— —— —— — — ————— ——— — —— —————
* —
6
u u Beftand
ru. C. Neſervefonds. Ende | Abgang | gun. 1ssH.
ne eh
|
1. | Kaffenbeftand . 2 2» 2 2124464 44 |
1. | Ueberihuß aus der ——
pro 1885 .. — — 195.064 |81
11. | Rüdzahlung des dem — ri eng
fändifchen Verbande dargelichenen Werihpapieren wer:
i * * * . * . * * * . . ” * + — er J 2
Kapitals 1.138,500 240.000] —
1V. Zinſen-Einnahme.. 168.837 62aus ven Ueberſchü ſen
E — —
V.Agio-Gewinn... 2018 18 1
Summa . . 212.464 B 1.505.020 |61| 1.495.532 42 2
|
Hierzu: |
Das Wertbpapier- Gonto. . . -| 3.374.816 83] 1.312.083 | — 56,550 58) 4.6
» Darlehne - wir, aa: I: 500 - Sr . | 1.138.500 —
» Binfengutbabn . -» ».. 35.224 18 177.790 01 168.837 62
|
Ueberhaupt . . .[ 48
Ende 1884 beftand der Neferve- Bonds n 2 a 2 2 nee. 7
Mithin hat fi derfelbe in 1885, neben der Ablieferung von 240.000 Mark aus
den Ueberfhüffen an die ſtändiſche Schapfaffe, vermehrt um, . . ;
Gaffel, am 4. September 1886.
21.952 6
21.952
30,349
44.176 5
96.478 4
61,005 4
Die Buchhalterei der Landeskreditkaſſe.
Wiegand.
Nebſt den beigefügten weiteren Ueberſichten zu veröffentlichen.
Caſſel, am 8. September 1886,
Die Direction der Landeskreditkaſſe.
Un.
‚63
KUREN
#
Anlagen.
Aeberſicht
der
in jedem Monat des Jahres 1885 nachgeſuchten, bewilligten und ausgezahlten
Darlehen, ſowie der audgegebenen Schuldverſchreibungen
der Landeskreditkaſſe.
A. Eingegangene Darlehnsgeſuche.
1885.
Jamar 2...
Februar .
Mir.
“Al. . 2...
}_ 1
Imi ao 220.
SE =! ii ar ca
Ungft 2...
Septembr . » .
DOchber . . . »
November
December
Summa .
Summa aus den
Rubriken 2
Summa A, .
979 068.509 654 ! 9.397.360 114 68.0983 | 1020
654 | 9.397.360 — — 1020 | 7.003.950 —
1533 10.365.929 | Summa B. 1134 | 7.072933 | Summa C.
a 27 0)
B. Bewilligte Darlehen.
2,
In Seitens des
2. 1,
In Seitens des
Baar— Inhabers unkünd⸗ Baar— Inhabers unkünd⸗
Darlehen. baren Schulb⸗ Darlehen. baren Schuld-
verfchreibungen. verſchreibungen.
Boflen. Marl. | Poren. | Matt. Voften. Mat.
87 88.380 50 | 391.200 5 3.200 91 | 326.250
78 78.709 4) 493.450 10 6.015 68 303.700
104 117.970 70 629.900 27 | 12.303 95 405.300
70 79.130 32 295.960 6 4.650 78 | 482.550
76 94.165 56 650.250 6 3.550 68 319.500
34 93.310 66 657.200 11 7575 | 113 727.650
79 77.210 50 742.050 13 8370| 93 524.850
53 59.160 53 | 1.225.600 5 2.920 86 | 635.250
53 59.130 63 | 1.006.950 5 3.610 | 108 | 1.410.450
66 | 78.740 48 861.150 9 4,370 75 | 351.300
57 58.210 54 | 1.020.600 10 6.940 73 764.100
72 84.455 58 822.450 7 4.030 12 748.00
7.003.950
Zn Le nn LI
C. Ansgezahlte Darlehen. D. Ausgegebene Schuldveriäreibungen auf den Inhaber.
1, 2. 1. %
4
In Seitens des Inhabers ** icher
ogentig mit) Verloosbar, Seitens bes Inhabers unkündbar.
— uulinbberen Schuld⸗ ee in s — T — —
verſchreibungen. gegenteitig a, zu 40/,. | b. zu 34°/,.
Voten | Met | won | wat | short —
Zn "lo
12 8.610 66 353.250 450.000 |102,50- 102,75) — —
1 590 72 242.700 489.000 1102,75 — 10 | _ _
13 8.027 84 266.850 _ — — —
22 9,316 73 340.350 308.850 103 | = —
13 9.305 70 364.800 279.000 103 | u —
8 6.495 87 400.800 300.000 103 195.000 | 96,15
6 3.125 96 574.950 405.000 103 201.000 | 96,15 — 97
10 5.860 68 372.900 — — 5 167.700 97
6 3.800 79 736.200 309.000 102,50 | 527.400 | 97 — 98
7 5.640 97 791.550 150.000 102,500 | 594.600 196,75 — 97
9 4.660 69 405.000 — — 313800 9
6! 6.300 75 795.450 322.060 | 10250 | 632.400 97
13| 71728 | 936 | 5.644800 zu 3.012.900 — J268631900,0 —
936 | 5.644.800 — — — 2.631.900 —
— — —— —
1049 | 5.716.528 — Summa D,. 2... 5.644.800 —
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Weberficht
der
Ende des Rechnungsjahred 1884 verbliebenen und der im Jahre I885 neu
auödgeliehenen, fowie der in demfelben Zeitraum abgetragenen Darlehen
der Landesfreditfafle.
Ansſtand Ende 1884.
A. Bor dem Jahre 1870 ausgelichene
Kapitale.
1) Zu Ablöſungen, und zwar:
zu Dienft- Ablöfungen & 49), .
zu Zehnt⸗ ꝛc. Ablöfungen A 41, P/, .
überhaupt zu Ablöfungszweden. . . .
2) auf Hypotheken A A, I, ı 2 2
Summa A,
B. Im Sabre 1870 und fpäter
ausgelichene KRapitale,
1) in Baar a 41], 2 0 0 00
2) in unfünbbaren Schulpverfchreibungen:
ber Serie IIL,& 41), 9, »
” " IV., » ” . 0.0.
LE ng
.. Vi...
en, De
un SS
⸗ ⸗ XL, » “ ⸗
— V ————
⸗ ⸗ XIII. » * ⸗
Ua
überhaupt in unkündbaren Schuloverfchreibungen
. KW, 4
Summa B.
Hierzu „ A
Ueberhaupt
Die unter der Rubrik „Abgang“ aufgeführte Poſtenzahl ſtellt die Anzahl der gänzlich abgetragenen
Darlehen dar, während die unter derjelben Rubrik aufgeführten Mark: ıc. Summen nicht nur die Beträge
diejer zurüdgezahlten Darlehen, jondern auch die Beträge der auf die noch ausjtchenden Darlehen
4.781
23.315
« 1 23.096
.4 11.781
. . 1 89,877
.. 4.412
.
8.326
12,738
. . 1 39.877
52,615
1.515.528
10.033.936
11.549.464
11.947.552
23.497.017
3.209.238
1.701.371
1.611.726
1.789.384
2.038.389
2.819.137
3.827.949
4,722.788
10.297.797
22.384,663
51.193.209
54.488.448
23.497,017
77.985.465
Zugang in 1885,
71.728 |
3.012,00
2.631.000
5.644.800 |
5.716.528
5.716.528
1.049
65
geleiſteten außerordentlichen Kapital-Rüdzahlungen und ordentlichen Kapital-Abträge umfaſſen.
en nn un a Era
Sumura. Abgaug in 1885. Ansftand Ende 1885,
Betrag. Betrag.
Poſten. 9 R
Mat. | Br. a. |
4,781 1.515 528 | 73 344 112,777 r 62 4.437 1.402.751 | 11
23.315 10.033.936 | 03 1.669 836.807 E 31 21.646 9.197.128 | 72
23.096 11.549.464 | 76 2.013 949,584 26.083 10.599,879 | 83
11.781 11.947.552 | 74 753 1.200.631 z 11.028 10.656.921 | 51
m — ⸗
39.377 | 23.497.017 50 | 2.766 2.240 216 | 16 | 37.111 | 21.256.801 | 34
4.525 3.366.966 172.017 | 68] 4.412 3.194,949 | 30
Bi
176 1.701.371 21
88.890 | 76 1.612,480 | 45
121| 1.611.726 | 65 203.013 | 16 1.408.713 | 49
115 | 1.789.384 | 13 188.024 | 88 1.601.359 | &
100 | 2.038.389 | 97 80.804 | 19 1.957.585 | 78
187 | 2.819.137 | 9 130.306 | 78 2.688.740 | 81
354 | 3.827.949 | 84 283.948 | 75 3.544.001 | 09
544 | 4.722.788 | 83 550,592 | 76 4.172.196 | 07
2.273 | 10.297.797 | 37 573.043 | 56 9,724.753 | 81
5.232 | 25.307.563 | 58 1.052,852 | 61 24.344.710 | 97
160 aa 582 | — 2.631.318 | —
9.262 | 56.838.009 | 17 3.152 149 | 45 53.685.859 | 72
13.787 | 60.204.076 |ı5| wsa| 3824.107 | 13 | 13,503 | 56.880.800 | 02
39.877 | 23.497.017 |50| 2766 | 2.240.216 | ı6 | 37.111 | 21.256.801 | 34
53,664 | 83.701.993 3.050 | 5.564.383 | 29 | 50.614 | 78.137.610 | 36
Gajjel, am 4. September 1886.
Die Buchhalterei der Landeskreditkaſſe.
Wiegand,
Derzei.
ber in der %, Verloofung gezogenen, durch die Bekan
Staatöfhulden vom 3. September 1886 zur baare
Be progentigen, unterm 2. Mai 1842
Abzuliefern mit Anmeifungen zur MbE
Lit. A. zu 10
A 4. 10 bis 12, 28, 29, 42. 49, 50. 52. 54. 74. |
12819. 12821. 12827. 12851. 17679 bis 17690.
21201. 21202. 21206 bis 21208, 23763 bie 23763.
37894 bis 37899, 38668. 38674. |
Lit. V. zu ——
Pape 2 a page um·
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Verzeichniß
der 1. Verlooſung noch rückſtändigen 3", progentigen Staatsſchuldſcheine von 1842,
hyuliefern mit Zindfcheinen Reife XIX Rr, 5/8 nebft Anmwelfungen zur Abbebung ber Zinsſcheinreihe XX.
Lit. A. zu 1000 Rthlr.
14600. 793. 19697. 35393. 426. 30. 45288. 93. 300. 16. 5679. 841.
Lit. B. zu 300 Rthlr.
12. 23. 28. 56. 13589. 604. 716. 41. 17400. 1. 9.
Lit. ©. zu 400 Riöle.
49. 56. 65. 621. 9118. 24. 29. 391. 408. 13. 74
Lit. D. zu 300 Rihlt.
750. 64. 68. 800.1. 49. 50.56. 58. 61. 9953. %. 13437. 54. 70, 85. 525.
Lit. E. zu 200 Rtöl.
n 1624. 25. 75. 709. 37. 48. 955. 11. 2008 17. 23. 35. 36. 78.83.86. 7924. 33. 39. 40. 51.99. 8055.
95. 800. 14. 25. 32. 37. 16426. 39. 45. 91. 509. 39.
Lit. 8. zu 100 Rihlr.
31 Bi6 18.26.30 AI 4867.68.72 21. 46.48.5368.60.71. _50708.3.69.70.820. 34 40
65 {
19887. 89. 90. 95. 97. 91: 80.
5. 46. 140738. 42. 46. 859. 68. 95. 946.
h 170671. 95. 733. 53. 71. 814. 22. 79. 80. 82. 93. . i .
184243. 67. 308. 15. 22. 40. 75. 98. 405. 20. 29. 30. 33. 51. 185138. = 43. 248. 66. 91.
„ 11. 40. 82. 97. 966 bi 68. 82. 19979. 801. 6. 29, . 49. .
108. 51. 52. 80 bi8 84. 206. 23. 69. 78.
Lit. &. zu 50 Rthlr.
‘6. 32. 40. 41. 46. 55. 69. 69. 77. 1098. 100. 14. 33. 35. 50. 51. 926. 28. 41. 48. 77. 3474. 500. 4. 13.
‚05. 15. 21. 24. 33. 38. 63. 69. 75. 80. 8077. 89. 94. 97. 100. 22. 29. 364. 65. 11031. 36. 38. 48. 55. 63.
0
SSHRRSSR
on
mr
3
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. 409. 27. 35. 12222. 30. 31. 809. 31. 37. 15265. 96. 312. 16222. 25. 30. 31. 35. 50. 61. 7
‚ 47. 18436. 68. 69. 91. 19622. 28. 21471. 510. 24. 958. 76. 80. 91. 96. 24162. 63.7
26403. 12. 13. 17. 27. 32734. 35. 57. 88. 953. 59. 63. 85. 93 biß 9%. 97. 33002. 294. 301. 3. 4
!6. 900. 9. 16. 29. 30. 40. 50. 52. 37229. 35. 42. 55. 56. 63. 64. 89, 40276. 81. 85 bis 87. 98. 312 31.
b. 81. 94. 342. 62. 66. 72, 502. 300. 11. 39. 51150. 62. 90. 91. 202. 5. 55404 15. —* 44
Lit. H. zu 25 Rthlr.
2. 65. 88. 92 711. 15. 17. 23. 32. 50. 52. 56. 59. 60. 8818. 26. 44. 50. 70. 72. 75. 908. 34. 35. 44. 12611.
97. 711. 13571. 88. 600. 16853. 909. 10. 13. 17. 33. 44. 52. 55. 61. 75. 21019. = 56. 71.
‚4. 10 bi8 12. 14. 16. 23. 33. 44. 28115. 16. 222. 23. 32. 29994. 30000.-11. 28. 36. 40. 4
32502. 42, 44. 48. 50. 54. 64. 75. 82. 600.1. 9. 35005. 12. 33. 34. 84. 120. 437. 43. 54. 59. 66. W.
2. 47. 51. 52. 72. 74. 75. 320. 769. 802. 30. 33. 50. 52. 54. 56. 88. 99. 901. 26. 48. 62. 83. 87. 37020.
12. 33. 34. 55. 58. 60. 64. 46707. 16. 17. 21. 25. 39. 47. 50. 57. 78. 93. 97. 5303. Ba
%
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Einlagen: Betrag währen bes —— Ausgabe Betr
Domieit de) HE] Gage [unseren | ent
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I Spartaffe «ginn Rechnungs⸗ — zurlidejogene Red
€ eines Contos |Vorjahres.| Morjahres. inlagen. jah
A| # “ al # | F) ie
[>27
4. 5.
| Amoneburg 38 PR zi 1648 1084490 09 27009130] 100199138] - 9835459] 1113
2} Dorfen... . 11860] — | — 11,50] 1500 | 5566021141 1042002] 21458256] 9717495] 684
3] Gartspafen. . . 11843] — | — | 1 | 3000 | 62646124] 14566118] 9150019] 8471639] 647
al Gafiet ..... 11832] — | —| 1 | 600 | 196181944] 5610059] 79332872] 62501258] 2186
öl Zelsterg . ».. 11848] — | — | 1 | 1500 | 34697257] 8örelso| 6o79233l 5685170] 359
6] Briglar . .. . [1844| — | — | 1 | 1500 | 120430469] 20858170] 21493271] 17955863] 1260
7 Zuloa 22... 1185| — | —| 1 lunbeiäe| 288852432] 96852138] 61587275] 412802901 3188
8] Grebenftein . . [1857| — | — | 1 | 3000 | 71295239] 21478155] 110256 9002727 | 754
9| Großalmerede . 1859| — | — | 1 | 300 | 539679 7936| 21424 841512] 67
Gubensberg . . 11847 — | — | 1 Junsefhr] 279964689] 66721141] 44398699] 403723501 2
Hanau. co... 1841] — | — | 1 | 3000 | 87372885] 2464730] 26608055] 218179501 946
Sersfelb . . . . 11825] — | —| 3 | une: | 2182809] 3420270] 60345280] 430335401 2azı
ſchränlt
Hofgeismar .. [1845| — | — | 1 | 1500 | 70660640) 13051l15| 90716821 9818660) 721
Homberg... . [18511 — | — | 1 | 1500 | 45050119] 12933197] 1147950] 101891120] 476
Bünfeld . . . . 1837| — | — | 1 Junteför] 282516297] 171748] 74558101] 389045130] 3183
Kirchhain... . 118641 — | — | 1 | desst. | 66036623] 12197 7935091] 99985137] 651
Darbıng. ... [1839| — | — | 1 | besst. | 310306317] 96264188] 670198175] 682548169] 3186
Melfungen . . .|1838[ — | — | 1 | vet. | 141140981] 53547145] a28881l89] 35682118] 1837
Neuftabt ... . [1869| — | — | 1 | 1500 | 35727508| 7340140] A0Tsol1a| 5924020 346
Obernticchen . . [1860| — | — | 1 Junterär] 29296492] 907974] 107835179] 59091146] 350
Oldendorf „. . [1860| — | — | 1 | besat. | 121567098] 46829116] 224675186] 227852]33| 1259
Raufchenberg. . [1847| — | — | 1 | vesat. | 38137022] 1536842] 69a17lec| 6S06Tlısl 398
Rinteln u... [18451 — | — | 1 | besat. | 159427764] 45072119] 439535124] 365644122] 1713
Nobenberg . . . [1860| — | — [1,50| vesat. | 42137688] 9797351 9358772] 6262560] 462
Rotenburg . . . [1863| — — | 1 | 1500 | 20764415] 803078] 3998056] A137ölze| 214
Sclühtern . . [1858] — | — | 1 | 1000 | 1511329 02| 4313879] 4318777] 38735621] 1210
Schmaltalden . [1859] — | — | 1 juntersr] 63082009] 2297786] 17171505] 13187560] 693
Scweinsserg „ [18721 — | — | 1 1500| 14058302] 2604061 3344262] 2ırzılor] 154
Sontra .... 11849] — | —| 1 | 900 | 18502669] 506683] TA7scieal 4226709] 222
Spangenberg . [1882| — — | 1 | 1000 | 14588214] 298178] S877ı240l 4394901] 192
Salmünfter . . [1882] — | — | 1 | unse- | 15831473 279252 2\6] 4060695] 222
| ſchränlt
Treyſa ..... 1884| — | — | 1 | 1500 | 57148374] 1343198] 9213305] 81292100] 595
Wetter... 0... 11873] — — | 1 Imseför] 64486859] 15381 46 11134484 678
Wigenhaufen. . [1860| — | — | 1 | teeai. | 22998470] 573430] 168g2lızl 20072] 223
Wolfpagen . . . [1840| — | — | 1 | test. | 209367929] 68346 10] 2535361'4] 30829223] 2107
1 | besgt. | 87525420] 3087030] 202647162] 2ıssızii] 889
|
Bodenheim*) . [13601 — | —
Sa.a 36107192 43] 92668052| 7983712 m 67931235 >
) Gehört feit dem 1, April 1886 zum Regierungsbezirl Wiesbaben,
geir Babl Ührer Einlagen: Dber Obligat
nie-
. döchſte resſchluſſ
S — je Filial. se au en *. E ne f
Ä m ne a. De F uber von üb
21Sparkaſſe. * ben» 8% Murau R 3* 300 bis
: & Kaffe. ſtaſſen. mer | eines Eontos. |Vofi,
R = 1.
= Gaffel ..... 11879] 1| 211 115001 A
3 Eichwege . 1873] 5 | 1] 1 unbefcr] 34
aufen 1878] — | 311 | vesgt.
pe geismar . . [18691 — | — I 1 | vesgt.
J otenburg ... 11873] 2 — | 1 | vesgt.
N Schlüchtern ... [1881] — | — [1 | Hess. | 4
Vollmarſen . . [1876] 3 | — | 1 | vesgt.
— ..118741 3 — [1 | desgt.
Ziegenhain . 1873] 1 | — [1 | vesgt.
F Sa. b. [1152039
1] Srantenberg 1839| — | — [1 junberhel 339
GSersfeld . 1841] — | — [1 | desgt. 136
2 zu 0.141842] — | — [1 | 1200
. — 1839] — | — J2 unbeſchr 146
SE TERN 1829] — | — | 14 | vesst. | 14 5317
Weyhers resp. 11858] — | — | 1 700 75
Hettenhaufen
y Sa. c.] 36| 1317 | 1138
1] Kleinfchmalfalden [1859| — | — | 1 600
— — 18621 — 1 | 2500
A ehe 0.118851 — | — [1 | 1500
| Sa.d,
1] Mittelbuchen. . ]1869
2] Windeden ... . [1864
ee) 1859
4) Eſchersheim*) . [1859
0,2 \unbefhr.
0,2) desgl.
0,2 | desgl.
0,2 deegl.
Sa. e, E
Bu De a?
II
De A a
Summa a. Städtifche Sparkaffen
"» b. Kreis» und Amtsfparkafjen
"„ €. Berzirks- Sparlafien . .
j " d. Kirchſpiels-, Flecken⸗ ꝛc. Sparkaſſen
" €. Bereind- u. Privat:Sparlaffen . .
Hauptfumme . . 16! [19919
*) Gehören feit dem 1. April 1836 zum Regierungsbezirk %
JOIgIIZEO
u =. 2 ent
|... Zee
—
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Gaffel
NM 42.
—— We den 22. ——
1586.
Iupalt ı des Reichs⸗ Gefepblattes.
Die Nummer 31 des Reichs⸗Geſetzblattes, welche
vom 20. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ge-
Tangte, enthält unter
Nr. 1686 die Verordnung, betreffend die Nechts-
verbhältniffe in dem Schußgebiete ver Marfchall-, Brown
und und Providence-Infeln. Vom 13, September 1886.
"Bero ordnungen und Belauntmachungen der
Kaiferl. und Königl. Gentraibehörden.
645. Bei der Heute in unferem Siyungszimmer vor
Notar und Zeugen ftattgehabten Ausloofung der am
31. December 1886 zur Rüdzahlung gelangenden Priori-
täts-Obligationen der Taunus-Eijenbahn find folgende
Nummern gezogen worben:
1) von dem Ph He Anlehen von 1844.
— 42, Rüdjahlungsrate. —
Lit, A, zu 1000 Fl.: Nr. 28. 71. 79. 91. 97. 107.
116. 162. 185.
218. 239 ... = 11 Obligationen über 11000 Fl.
m B. A 500 = :
F— 103. nr
161. 164. 226.
253. 258. 288.
1 .....
Lit, ©. zu 250 Fl.:
Nr. 13. 26, 31,
99. 102. 109.
189. 191. 315.
318. 323. 400 =13 " "
zufammen , =36 Obligationen über 20500 Fl.
— 35142 Mark 86 Pf.
2) von dem Aprozentigen Anlehben von 1862.
— 24, erg _
Lit, A. zu 1000 Fl.: Nr. 7 193
=13 " "
= — ———— über 3000 FI.
Lit. B, zu 500 $L:
Nr. 213. 253. 264.
266, 278. 452 —86 n " 3000 "
zufammen „ — 9 Obligationen über 6000 Fl.
= 10285 Marf 71 a
Diefelben werben ven Befigern mit ber Aufforberum
nbigt, ven Sapitalbetrag vom 31. December 1886
ei ber tontefchulben- Tigungeafe bierfelbft, Tauben-
ftraße Nr. 29, gegen — und Rückgabe der
Obligationen mebjt den bazu gehörigen, nach bem 31ſten
December 1886 fällig —— Zinsſcheinen und zwar:
von dem Anfehen von . 1844, Reihe * Ih. 4 bis 7
und von bem Anlehen von 1862, Reihe II Nr, 10
bis 20 nebft Anweifungen zur Reibe II
zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Anschluß der Sonn- und
Fefttage und ver legten drei Gejchäftstage jeden Monats,
Die Einlöfung gefchieht auch bei ver Hauptlaſſe
ber Königlichen Gifenbahn-Direttion zu Frankfurt a / M.,
bei der Königlichen Kreiskaſſe daſelbſt und bei ben
Königlichen Regierungs-Hauptlaffen.
Au dieſem Zwede —— die Effelten einer dieſer
Kaſſen ſchon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht
werden, welche ſie der Stantefcjulden-Tilgungetafle zur
Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feſtſtellung
vom 31. Dezember 1886 ab die Auszahlung bewirkt.
Der Gelbbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich
mit abzuliefernven Zinsfcheine wird von bem zu zahlenden
Kapitalbetrage zurücdbehalten
Bom 1. Januar 1887 ab hört die VBerzinfung
biefer Obligationen auf.
Formulare zu den Quittungen werben von ben ges
— —— unentgeltlich verabfolgt.
in den 15. — 1886.
© Danpiserwaltung ber Staatsfhulben.
646. Bei ver heute in Gegenwart eines Notare
öffentlich bewirlten 32. Verlosfung der Staatsprämien-
anleihe vom Jahre 1855 find die 55 Serien:
Nr.2, 5, 15, 19, 53, 62, 113, 125, 138, 186, 204,
268, 289, 347, 361, 414, 499, 531, 538, 540,
653, 592, 620, 627, 719, 800, 823, 845, 869,
946, 954, 967, 970, 984, 987, 1001, 1005,
1017, 1093, 1094, 1110, 1111, 1117, 1219,
1226, 1229, 1301, 1358, 1360, 1366, 1395,
1445, 1460, 1476, 1491,
gezogen worben,
Die zu diefen 55 Serien gehörigen 5500 Stüd
Schuldverſchreibungen werben ben Befigern mit ber
—— gelündigt, ven Prämienbetrag von 360 ME,
für jede Schulpverfchreibung vom 1. April 1887 ab
gegen Quittung und Rüdgabe ber Schulpverfchreibungen
und ber bazu gehörigen — Reihe IV Nr. 8
über bie Zinfen vom 1. April 1886 ab nebſt An-
weifungen, welche nach dem Inhalte der Schulbver«
fhreibungen umentgeltlih abzuliefern find, bei ber
Staatsfchulden » Tilgungslafje Hierfelbft, Taubenftrafie
Nr, 29,-zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausfchluß der Sonn» und Feſt⸗
210
tage und ber legten brei Gejchäftstage jeden Monats.
Die Einlöfung gefchieht auch bei den Regierungs-
auptlaffen und der Kreislaſſe zu Frankfurt a / M.
5 biefem Zwede können bie Schulpverfchreibungen
nebft Zinsfcheinen und Anweifungen einer dieſer Kafjen
fhon vom 1. März 1887 ab eingereicht werven, welche
fie der Stalergulbe-Tilgungetfle zur Prüfung bor-
zulegen hat und nach erfol ge Seftftellung die Aus»
zahlung vom 1. April 1887 ab bewirkt,
Der Betrag der etwa fehlenden Zinefcheine wirb
von dem zu zahlenden Prämienbetrage zurüdbehalten.
Formulare zu den Quittungen werben von ben ger
dachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Die Staatsſchulden⸗Tilgungslaſſe kann fi in einen
Scriftwechfel mit den Inhabern der Schulpverfchrei-
bungen nicht einlaffen.
Von ven bereits früher verlooften und gefünbigten
Serien und zwar:
aus der 10. Berloofung (1865)
von Ser. 870,
aus der 11, Berloofung (1866)
von Ser. 1114,
aus der 17. Berloofung (1872)
von Ser. 1433,
aus der 18, Verloofung (1873)
von Serie 320,
aus ber 19. Verloofung (1874)
von Ser. 232,
aus ber 22. — (1877)
von Ser. 34, 577,
aus ber 3. Berfoofung (1878)
von Ser. 4%
aus der 4. —— (1879)
von Ser. 250, 1096, 1371, 1443,
aus ber 25. Berloofung (1880)
von Ser. 215, 219, 440, 535, 596, 603, 685,
709, 741, 743, 796, 899, 1029, 1135, 1254,
1309,
aus ber 26. Verloofung (1881)
von Ser. 115, 131, 145, 181, 221, 224, 246,
321, 329, 342, 388, 399, 465, 470, 481, 505,
509, 546, 645, 689, 738, 831, 883, 917, 939,
959, 1006, 1064, "1081, 1104, 1133, 1173,
1206, 1270, 1273, 1287, 1413,
aus der 27. Verlooſung (1882)
von Ser. 194, 207, 297, 325, 373, 417, 447,
466, 491, 510, 563, 579, 644, 674, 769, 897,
961, 962, 1199, 1205, 1258, 1315, 1331, 1417,
1422, 1439, 1475,
aus ber 28. Berloofung (1883)
von Ser. 51, 126, 213, 222, 225, 230, 333, 363,
475, 484, 487, 591, 654, 662, 681, 716, 752,
762, 776, 876, 896, 937, 964, 979, "1028,
1065, 1090, 1102, 1120, 1144, 1150, 1203,
1248, 1256, 1269, 1277, 1281, 1288, 1341,
1355, 1384, 1385, 1469), 1490,
aus der 29. Berloofung (1884)
von Ser. 66, 89, 95, 122, 313, 435, 462, 478,
597, 629, 686, 736, 744, 822, 944, 1000,
1067, 1122, 1151, 1168, 1198, 1320) 1327,
1352, 1410, 1431, 1455,
aus ber 30. Berefin (1885)
von Ser. 11, 21, 31, 72, 108, 159, 164, 172,
226, 260, a, 288, 36h, 389, 406, 421, 422,
439, 468, 493, 559, 594, 609, 640, 642, 677,
682, 697, 710, 728, 751, 840, 864, 868, 885,
898, 942, 975, 981, 983, 1034, 1149, 1155,
1274, 1276, 1296, 1322} 1326, 1329, 1349,
1380, 1408, 1499),
aus ber 31. Berloofung (1886)
von Ser. 26, 30, 47, 60, 109, 110, 135, 198,
231, 271, 351, 404, 418, 437, 450, 473, 565,
647, 7183, 784, 794, 826, 951, "957, 989, 1004,
1081, 1038, 1054, 1138, 1214, 1222, 1294,
1317, 1351, 1359, 1427, 1477,
find viele Schulpverfehreibungen bis jetzt nicht realifirt,
ed werben daher bie Inhaber verfelben zur Vermeidung
weiterer Zinsverlufte an die baldige Erhebung ihrer
Kapitalien hierdurch von Neuem erinnert.
Berlin den 15. September 1886.
— ———————— ber Staatséſchulden.
und Belsuntmadungen ber
alichen Segierung,
647. Der Herr Ober Beäflbent hat genehmigt, daß
bie Loofe zu der vom bem Herrn Ober » Präfidenten
der Provinz Bommern dem Comite zur Erbauung einer
Qutherfirhe in Stettin zunächſt für das Jahr 1886
eftatteten Ausſpielung von Gold- und Silbergeräthen
Kir den Reft dieſes Jahres auch innerhalb ver bies-
jeitigen Provinz vertrieben werben bürfen. Die Zahl
ber auszugebenden Looſe beträgt 150000 und ber
Preis jedes Loofes 1 Marl.
Eafjel ven 9. September 1886.
Der Regierungs-Präfident, i. V.
— und Tg —
Kaiſerlicher und Königlicher
648. Nachdem der Auswanderungs- Hauptagent
Tertor zu Frankfurt a/M. die Zurüdgabe ver von
ihm für dem feitherigen Auswanderungs- Unteragenten,
Gaſtwirth Georg Wiegand in Sontra, bei ver König-
lihen Regierung zu Gaffel Hinterlegten Gaution von
1000 Mark beantragt hat, wird biefes in Gemäßbeit
des $. 14 der BVerorbnumg vom 22, Februar 1853
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß Anfprüche, welche ver Rückgabe ver Caution ent-
gegengeient werben jollen, innerhalb 6 Monaten, vom
e ber Bekanntmachung an gerechnet, mit einer Nach»
Eu darüber dahier anzumelven find, daß .
folder Unfprüche bei Gericht Klage en worben ift
Rotenburg den 14, September
Der Königliche Lanbrath. v. ltensodam.
commmunalftänd. Behörden.
649, Bei der hiefigen ftäbtifchen Spar- und *
kaſſe wird vom 1. Januar 1887 ab der Zinsfuß für
Darlehen — auch für folche, welche bereits beftehen —
211
auf y; % unb nt Einlagen, infoweit für folche bioher
wurben, auf 34 */, herabgefeht,
was Henich u zur * —— gebracht wird.
hain am 10. September 1
Die Bene Ernte
Durch Beſchluß ver General Berfammlung
des Sparlaffenvereins des Bezirks Vöhl ift beftimmt
worben, ba
1) ver Zinsfuß von allen Einlagen bei hiefiger Spar-
und Leihlaffe vom 1. Januar 1887 ab von 4
auf 3+ l berabgefegt ift und
2) von bem elben Zeitpunfte an ber Zins
— auf Hypothelen von 44 auf 4 9
von Darlehen auf Handfcheine von 6 °/,
af 5 °/, ermäßigt worben ift.
Die & iger ber Sparkaſſe werben von biejem
Beſchluß Hiermit in Kenntniß gefegt, mit bein Be—
merlen, daß bie bis zum 1, Januar 1887 nicht zur
Erhebung 5* —— von da ab nur noch mit
3}
Pa ben © September 1886.
Die Direction der Sparkaſſe. Wolff.
u,
Die hieſige ftäptifche —— verzinſt vom
ar 1887 an 4 Einlagen /,, was
unter Sasse auf 8. 5 des Ractrng- - Statut
vom 25. Juli 1883 veröffentlicht wird.
Bon demfelben Zeitpumkte ab werben bei pünktlicher
Zahlung die Zinfen für die auf Hhpothel zur Aus-
leifung lommenden Kapitalien mit 4 °/ rk
auch wird ber Zinsfuß vom 1. April { 1887 ab
alle übrigen Kapitalien, er biefes nicht (den je
— ri folgt ermäßi
4 °/, für bie Wothelamſch geſicherten und
= 44 9/, für die gegen Bürgfchaft und auf
Fauſtpfand gewährten Darlehen.
Borken ven 14. September 1886,
Der nn Eidler.
.acau;
652. Die Säuffelk zu Ricglotfeim, mit welcher
ein Einfommen von 840 Mark neben freier Wohnung
und 90 Mark für Feuerung verbunden ift, wird burch
Penſionirung bes feitherigen Inhabers vom 1, October
c. ab vacant.
Bewerber um diefe Stelle wollen ihre mit den er-
forverlichen 83 iſſen verſehenen Geſuche binnen vier⸗
zehn Tagen bei dem Königlichen Lolalſchulinſpector,
ven arrer Nor 2 zu Kirchlotheim einreichen.
enberg ven September 1886.
de Rönigliche era Rieſch, Landrath.
653. Durch die Verſetzung bes Lehrers Ignaz Hoh-
mann zu Hofenfeld wird bie 2te Schulftelle dafelbft,
mit welcher ein jährliches Einkommen von 750 Mart
neben freier Wohnung und einer Feuerungsentſchädigung
von 90 Mt. verbunden ift, mit dem 1. October c, vacant.
Bewerber um biefelbe werben aufgeforvert, ihre be-
lichen Meldungsgefuche nebft ben erforderl
fungs- und Sittenzeugniffen binnen drei W
650.
bei dem Rocalfchulinfpector, mes Pfarrer Krah zu
—— ober dem unterzeichneten Landrathe einzu⸗
— ben 15. September 1886,
Der Königl. Schulvorftand, Drott, Laudrath.
Die mit einem Sapres-Gintommmen von 870 Mt.
Ca freier Wohnung und Feuerung) dotirte Schul-
telfe zu Hollftein wirb zum 1. October d. I. vacant
und wollen Bewerber um biefelbe ihre mit ben vor-
—— Zeugniſſen verſehenen Geſuche binnen
14 Tagen an ben Localſchulinſpector, Herrn Pfarrer
Ausfeld zu Reichenbach, oder an den Unterzeichneten
einfenven.
Witzenhauſen den 13, September 1886,
Der N. Schulvorftand von Hollſtein.
Schend, Landrat.
655. Die Ate —8 an ber hieſigen latholiſchen
Stabtfchule, - welcher ein jährliches Einfommen von
1140 Mark und 150 Markt Miethsentfchäpigung ver-
bunden ift, —* vacant.
Bewerber um —* Stelle wollen ihre mit den er-
forberlihen Zeugn verjehbenen Meldungsgeſuche
binnen 14 Tagen n —* Königlichen Localſchulinſpector,
Herrn Dechant Engel hierſelbſt, over an den Uinter-
zeichneten einreichen.
Hünfeld den 18. September 1886.
Der Königlide Schulvorſtand.
v. Wegnern, Lanbrath.
656. Die zweite Lehrerftelle an ber fatholifchen Schule
Giterfeld, mit welcher neben freier Wohnung und
N enerung ein jährlihes Einkommen von 840 Mark ver-
bunben ih, wird mit dem 1. October cr. vacant.
Bewerber um dieſe Stelle wollen ihre mit den er-
forberlichen Zeugniffen verjehenen Melbungsgefuche
binnen 14 Tagen an ben Unterzeichneten wein ah
Hünfeld den 18, September 1886,
* Der Königlide Schulvorſtand.
v. Wegnern, Landrath.
Berjonal = Chronit.
Beftellt: ver Kaufmann Aron Birnbaum in Fulda
zum Mitglieve des israelitifchen Vorfteheramtes daſelbſt.
Ernannt: die Referendare Unverzagt unb Dr.
Schmid zu Gerichtsaffefforen,
ber biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Reidhart
in Fulda zum etatsmäßi * ee
bei dem Amtsgericht in Jes
befinitiv, der it Rentmeifter Trieben-
ftein in Borken,
ber DBicebürgermeifter Johannes Schäfer zum
Standesbeamten in Mengsberg,
ber Domänenpacdhter und ftellvertretende Gutsvor⸗
fteher Heinrich Reinede zu Immichenhain zum Stell
vertreter des Standesbeamten bafelbft,
ber Lehrer .... Gerhold in Uttrihshaufen
zum Stellvertr bes bafigen Stanbesbeamten an
Stelle des von Uttrichshauſen verfegten Lehrers
Seipel unb
212
der Hausvater Bach mann bei der Hülfs-Straf-
anftalt in Andernach zum Hausvater bei der Straf-
anftalt in Wehlheiden.
Mebertragen: dem Stadtrathsmitglied Heinrich
Braun die von bem verftorbenen Stabtjchreiber
Bauer zu Gubendberg bisher wahrgenommenen Ge—
ſchäfte des Stanbesbeamten-Stellvertreters.
Berliehen: dem 2ten Pfarrer, Metropolitan Hed
in Schlüchtern die erfte Pfarrftelle daſelbſt.
Berfegt: ber Amtsrichter, Freiherr zu Inn- und
Knyphaufen im Karlshafen als Landrichter an bas
Landgericht zu Neuwied.
Penfionirt: der Gerichtöviener Rufag in Friedewald.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Ar. c—ßß
N ben Raum einer 2 Re — 5
(Infertiousgebühren für a Belagablätter für } und 5 Bogen
Rebigirt bei Abniglicher Megierung.
Saffel. — Gebrundt in der Bofs und Waiſenhane⸗Buchdruderei
ET
Amtsblatt
der Königlihen Negierung zu Gaffel,
1886.
Inhalt des Reichs-Geſetzblattes.
Die Nummer 32 des Reich8-Gefekblattes, welche
von 24. Septumber 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 1687 vas Ablemmen zwifchen dem Deutfchen
Reich und Spanien, betreffend vie Verlängerung des
deutſch⸗ ſpaniſchen Handels: und Sciffjahrtsvertrages
vom 12, Yuli 1883. Vom 28, Uuguit 1886.
Belauntmahungen ”. Grund des Reichsgeſetzes
bom 21. October 1878.
657. Auf Grund des $. 28 des Gefeßes gegen bie
gemeingefährlichen Beftrebungen ber Sozialdemokratie
vom 21 October 1878 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351 u, ff.)
wird mit Genehmigung bes Bundesraths für bie Zeit
vom 1. October d J. bis zum 30. September 1887
angeorbnet, was folgt:
$. 1, Perſonen, von denen eine Gefährbung ber
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen tft,
fann ber Aufenthalt in dem die Stadt Berlin, vie
Staptlreife Potsdam und Charlottenburg, ſowie bie
Kreife Teltow, Niederbarnim und Ojfthavelland ums
faffenvden Bezirk für ven ganzen Umfang desfelben von
der Landes-Polizeibehörbe verfagt werben.
$. 2. Im dem im $. 1 bezeichneten Bezirk bebürfen
Verfammlungen, in welchen öffentliche Ungelegenheiten
erörtert ober berathen werben follen, ber vorgängigen
ſchriftlichen Genehmigung ber Orts » Bolizeibehörbe,
Die Genehmigung ift von dem Unternehmer minveftens
achtundvierzig Stunden vor dem Beginn ber Ber:
ſammlung nachzufuchen.
Auf VBerfammlungen zum Zweck einer ausgefchries
benen Wahl zum Neichstage oder zur Landesvertretung
erſtreckt ſich dieſe Befchränfung nicht.
8.3. In der Stadt Berlin und ben Stadtkreiſen
Potsvum und Charlottenburg ift das Tragen von Stoß»,
Hieb» oder Schußwaffen, fowie ver Befig, das Tragen,
die Einführung und der Verkauf von Sprenggefchofjen,
foweit e8 fih nicht um Munition des Reichsheeres und
der Kaiferlihen Marine handelt, verboten.
Bon legterem Verbote werben Gewehrpatronen nicht
betroffen. Ausnahmen von dem Verbote des Waffen-
tragens finden ftatt:
1) für Perſonen, welche kraft ihres Amts ober
Derufes zur Führung von Waffen berechtigt find, in
Betreff der legteren:
2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen bie Be»
Waffenfchein bei fi führen, in Betreff ver in dem⸗
felben bezeichneten Waffen.
Ueber die Grtheilung bes Waffenfcheines befindet
die Landes» Polizeibehörve. Er wirb von berjelben
foften- und ftempelfrei ausgeftellt, und kann zu jeber
Zeit wieber entzogen werben.
Berlin ben 16. September 1886.
Königliche Staats-Minifterium.
von Bismard, von Puttkamer. Maybad,
Friedberg. von Boettider. Bronfart
von Scellenporff.
658. Auf Grund des 8. 28 des Geſetzes gegen bie
gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 (Reich8-Gefeg-Bl. S. 351)
wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Zeit
vom 1, October d. \. bis 30. September 1887 an-
georbnet, was folgt:
Perſonen, von benen eine Gefährbung ber öffent-
lichen Sicherheit oder Orbnung zu beforgen ift, fann
der Aufenthalt in dem
den Stadtkreis Altona,
die Kirchfpieloogteibezirfe Blankeneſe und Pinneberg
und bie Städte Pinneberg und Webel bes Kreifes
Pinneberg,
die Kirchfpielvogteibezirfe Reinbeck und Bargteheide,
die gutsobrigkeitlichen Bezirfe Ahrensburg, Tangſtedt,
Hoiebüttel, Wellingsbüttel, Wulfefelde und Silf,
fowie die Stadt Wandsbeck des Kreifes Stormarn,
bie Landvogteibezirle Schwarzenbed und Lauenburg,
die gutsohrigleitlichen Bezirke Bafthorft, Laufen,
Woterjen, Müffen, Güllzow und Daldorf, fowie
bie Stadt Lauenburg des Sreifes Herzogthum
Lauenburg, bie Stadt und den Bezirk des vor-
maligen Amts Harburg
umfaffenden Bezirke von der Landes » Polizeibehörbe
verjagt werben. Berlin ven 16. September 1886,
Königliches Staats-Miniſterium.
von Bismard, von Puttlamer. Maybad.
Friepberg. von Boettider von Scholz
Bronfart von Schellendborff.
659, Auf Grund der nad 8. 28 des Reichsgeſetzes
⸗
214
gegen bie gemeingefährlichen Beſtrebungen der Sozial
demofratie vom 21, October 1878 von dem König—
lichen Staatsminifterium unter dem 16, September
1886 getroffenen Anordnung wird allen venjenigen
Berfonen, welchen auf Grund ber gleichlautenden Ans
orbnung bes Königlichen Staats » Minifteriums vom
25 September 1835 der Aufenthalt in dem bie Stadt
Berlin, die Stadtkveife Charlottenburg und Potsdam,
fowie bie Kreife Teltow, Nieverbarnim und Dfthavel-
land umfaffenven Bezirke verfagt worden ift, der Yufent-
halt innerhalb des ganzen vorerwähnten Bezirks von
den Unterzeichneten von Landespolizeimwegen hierdurch
fernerweit unterfagt.
Ausgenommen hiervon find nur diejenigen Perfonen,
welchen ver Aufenthalt in Berlin und ven erwähnten
reifen durch befondere Verfügungen ohne Vorbehalt
wieber gejtattet ift.
Berlin und Potsdam ven 22. September 1886.
Der Königliche Der Königliche
Polizei » Präfivent: Regierungs: Präfivent:
Freiherr von Richthofen, von Neeſe.
660. Auf Grund des $. 12 des Neichsgejeges gegen
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. Dectober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodifche Drud-
fohrift: „Anarhismus, Sozialdemofratie und
revolutionaire Taktik," Gin Wort an Freund
und Feind. Schweiz. Genofjenfchafts-Druderei Hot«
fingen» Zürich, nach 8. 11 des gebachten Geſetzes durch
den Unterzeichneten von Yanbespolizeiwegen verboten
worben iſt. Berlin ven 23, September 1886,
Der Königliche Poligei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Verordnungen und Belauntmadungen der
Kaiſerl. und Königl. Gentraibehörden.
661. Bei der heute im Gegenwart eines Notare
öffentlich bewirkten Berlcofung von Schuloverfchreibungen
ber Aprozentigen Staatsanleihen von 1850, 1852 und
1853 find vie in der Anlage verzeichneten Nummern
gezogen worben.
Diefelben werden den Befigern mit der Auffors
derung gefünbigt, bie in ben ausgeloejten Nummern
verfchriebenen Kapitalbeträge vom 1. April 1387 ab
gegen Quittung und Rüdgabe der Schulpverjchreibungen
und ber nach dem 1. April 1887 fällig werdenden
Zinsſcheine nebſt Zinsfcheinanmweifungen bei der Staats»
jchulden-Tilgungstaffe, Taubenſtraße Nr. 29 hierſelbſt,
zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausſchluß der Sonn und
Fefttage und ver legten drei Geſchäftstage jeden Monats.
Die Einlöfung geſchieht auch bei den Regierungs—
Hauptfaffen und in Frankfurt a M. bei ber Kreiokaſſe.
Zu diefem Zwecke können bie Effekten einer dieſer
Kaſſen ſchon vom 1. Diärz f. 3. ab eingereicht werben,
welche fie ver Staatsfhulven-Tilgungsfajje zur Prüfung
vorzulegen hat und nach erfolgter Bejtitellung bie Aus—
zahlung vom 1. April 1887 ab bewirkt,
Mit den verlooften Schulpverfchreibungen find uns
entgeltlich abzuliefern und zwar: von ber Anleihe von
— 2
1850 die Zinsfcheine Reihe X Nr. 2 bis 5, von ber
Anleihe von 1852 die Zinsfcheine Reihe X Nr. 2 bis 7
und von der Anleihe von 1853 die Zinsfcheine Reihe IX
Nr. 5 bis 8 und Anweifungen zur Abhebung ver Reihe X.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wird
von dem Kapitale zurüdbehalten.
Mit dem 1, April 1587 hört die Verzinfung
ber verlooften Schulpverfchreibungen auf.
Zugleich werden die bereitd früher ausgelcoften,
auf der Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld-, 7,
verfehreibungen wiederholt und mit dem Bemerken auf \
gerufen, daß die Verzinfung derſelben mit den einzelnen
Kündigungsterminen aufgehört bat.
Die Staatsfhulden-Tilgungskaffe kann ſich in einen
Schriftwechſel mit den Inhabern der Schulpverfchreis
bungen über vie Zahlungsleiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Quittungen werben von ben
ſämmtlichen obengedachten Kaffen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin den 14. September 1886,
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden.
—— und Belsunimahrugen ber
Adniglichen Henierung,
662. Nachitehendes Statut wird hierdurch im
Gemäßheit des 3. 58 des Geſetzes vom 1. April 1879,
betreffend die Bildung von Wafjergenojjenichaften,
zur öffentlichen Stenntni gebracht.
Gajjel den 20. September 1886.
Der Regierungs-Präſident, i. V.
Statut
für die Nöhrenentwäflerungsgenojjenihaft
zu Bödels und Umgegend im Kreiſe Fulda.
$. 1. Die Eigentyümer der in dem von dem Spe-
ialfommifjar, Regierungs-Aſſeſſor Dahlitröm zu
*3 unterm 16. October 1885 aufgeſtellten und
beglaubigten Verzeichniß aufgeführten, daſelbſt ai ae
— Grundſtücke in den Gemeindebezirken
Boͤckels, Margretenhaun, Wieſen, Rex und Wiſſels
werden zu einer öffentlichen Genoſſenſchaft vereinigt,
um den Ertrag dieſer Grundſtücke nach Maßgabe des
vom Meliorations-Bauinſpeetor, Baurath F. W.
Schmidt zu Caſſel unterm 31. Auguſt 1885 auf—
geſtellten und gemäß miniſterieller Anordnung vom
11. März 1886 unterm 6. Mai 1886 abgeänderten
Meliorationsplanes durch Drainage zu verbeſſern.
Abänderungen des Projektes, welche im Laufe der
Ausführung ſich als erforderlich herausitellen, fünnen
vom Genojjenichaftsausichuffe bejchloffen werden.
Der Beichlug bedarf jedod) der Genehmigung der
Aufjichtsbehörde.
$. 2. Die Genofjenjchaft führt den Namen:
„Röhrenentwäljerungsgenofjenjchaft zu Bödels und
Umgegend* und hat ihren Sit in Böckels.
$- 3. Die Koſten der Herſtellung und Unter
haltung der eigentlichen Dramirung, das heißt der
Beichaffung und Legung der Röhren auf den einzelnen
Grundſtücken werden don den betreffenden Eigen—
thümern getragen.
Zu den Genofjenichaftslaften, den Allen gemeinſam,
3. B. für die Leitung der Arbeiten, entjtehenden Koſten
5 > 0 0 — 2 Zee —e De u 0 00 2 ve u Ce u en A — — —
8
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215
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tragen die Genoſſen nach Verhältniß jener für die
Be af und Legung der Röhren ihnen erwach—
enden Kojten, welche für die einzelnen Genoſſen vom
zuftändigen Melivrations = Bautnipeftor feſtgeſtellt
werden, bei.
Die für mehrere Grumdjtüde gemeinfamen An—
lagen entjtandenen Koſten werden von den betref-
fenden Eigenthümern ebenfalls nad) Verhältniß jener
Koften ei ebracht.
8.4. Die hiernach feſtzuſtellenden Beitragsliften
find von dem Genoſſenſchafts-Vorſtande anzufertigen
und mach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung
der Auslegung (8. 17) vier in lang in der
Wohnung des Vorjtehers zur Einficht der Genoſſen
auszulegen. Anträge auf Berichtigung der Beitrags:
liften find an feine Friſt gebunden.
8.5. Im Falle einer Parzellirung find die Ge—
re aftslajten auf die Trennitücde nach dem Ver:
Mi tniß des Flächenraumes durch den Genoſſenſchafts—
oritand zu vertheifen. Anträge auf Berichtigung
diefer Feſtſetzung des Vorſtandes find an feine Sin
gebunden.
8.6. Die jämmtlichen im Brojefte und im $. 3
gedachten Anlagen werden unter Leitung und Ober:
aufjicht des autänbi en Meliorations- —
ausgeführt, während die Unterhaltung derſelben der
Aufticht des Genoſſenſchaftsvorſtehers unteriteht.
8. 7. Die Genofjen find verpflichtet, Die Beiträge
in den von dem Vorſtande feitzujegenden Terminen
ur Genofjenichaftskajle abzuführen. Bei verfäumter
Dakine hat der Vorjteher die fälligen Beträge bei-
zutreiben.
8. 8. Jeder Genoſſe Em fich die Einrichtung der
nad; dem Meliorations » Plane in BT ee
menen Anlagen, insbejondere auch die nach der 2
des zuftändigen Meliorations » Bauinipeftors jich als
nothwendig herausitellenden VBorfluthsanlagen auf
jeinen Grundjtüden und zwar ohne Entichädigung
gefallen zu laſſen.
$. 9. Bei Abjtimmungen hat jeder —— —
tige Genoſſe mindeſtens eine Stimme. Im Uebrigen
richtet ſich das Stimmverhältniß nach dem Verhältniß
der Theilnahme an den Genoſſenſchaftslaſten; Sr
darf fein Genojje mehr als Ftel aller Stimmen in ſich
vereinigen. Die Stimmlijte it demgemäß von dem
Vorjtande zu entwerfen und nach vorgängiger öffent:
licher Bekanntmachung der Auslegung ($. 17) vier
Wochen lang zur Einficht der Genoſſen in der Wohnung
des Vorſtehers auszulegen. Anträge auf Berichtigung
der Stimmlifte find an feine Friſt gebunden,
8. 10. Der Genojjenichafts-Vorjtand beiteht aus
einem Vorjteher, welchem ein Ausſchuß der Genojjen
von zwei Mitgliedern zur Seite jteht.
Der Vorjteher und die Ausichuf - Mitglieder be-
fleiden ein Ehrenamt.
Als Erjat für Auslagen und Zeitverſäumniß er:
hält 1900 er Vorjteher eine jährliche, von der
General-Verſammlung von drei zu drei Jahren feit-
zujeßende Entſchädigung.
Im Behinderungsfalle wird der Vorjteher durch
das an Lebenszeit ältefte Ausichuß-Mitglied vertreten.
Der Vorfteher und die Mitglieder des Ausichuffes
nebjt zwei Stellvertretern werden von der General»
Verfammlung auf drei Jahre nach abjoluter Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gewählt. Die Wahl des Vor-
jtehers bedarf der Beitätigung der Auffichtsbehörde.
Wählbar ift jeder Genoffe, welcher den —
bürgerlichen Ehrenrechte nicht er rechtsfräftiges
Erkenntniß verloren hat. Die Wahl des Vorftehers
und der Ausjchufß = Mitglieder wie der Stellvertreter
erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mit-
lid. Wird im erſten Wahlgange eine abjolute
timmenmehrheit nicht erreicht, % erfolgt eine engere
Wahl zwiichen denjenigen beiden Perjonen, welche die
meiſten Stimmen erhalten haben.
Bei Stimmengleichheit enticheidet das vom Vor:
figenden zu ziehende Loos.
F Uebrigen gelten die Vorſchriften für Gemeinde—
wahlen.
Die erſte General-Verſammlung beruft der Kreis—
landrath, die folgenden der Vorſteher.
$. 11. Die Gewählten werden von dem Kreis—
landrath durch Handichlag an Eidesjtatt verpflichtet.
Zur Legitimation des — und des Stell⸗
vertreters dient das von dem Kreislandrath aufge—
nommene Verpflichtungs-Protocoll.
Soll der Stellvertreter ſich darüber ausweiſen,
daß der Fall der Stellvertretung eingetreten iſt, ſo
dient dazu ein Zeugniß des Kreislandraths.
Der Ausſchuß hält feine Sitzungen unter Dorf
des Vorſtehers, der gleiches Stimmrecht hat wie die
Ausschuß - Mitglieder und dejjen Stimme im Falle
der Stimmengleichheit entjcheidet.
. ‚Zur Gültigfeit der gefahten Beſchlüſſe ift es er:
orderlich, daß ſämmtliche —— — unter
Ingabe der Gegenſtände der Verhandlung geladen
und daß mindejtens zwei Drittel anweſend ſind. Wer
am Ericheinen verhindert it, hat dies unverzüglich
dem Vorſteher anzuzeigen. Dieſer hat alsdann einen
Stellvertreter zu laden.
$. 12. Soweit nicht in Statute einzelne
Seen Dong) e dem Ausſchuſſe oder der
General-VBerfammlung vorbehalten find, hat der Vor—
jteher die ea Leitung umd Verwaltung aller
Angelegenheiten der Genofjenichaft.
Snsbejondere liegt ihm ob:
a. die Ausführung der gemeinjchaftlichen Anlagen
nach dem feitgeitellten Melivrations » Plan zu
beauflichtigen ;
b. über die Unterhaltung der Anlagen die nöthigen
Anordnungen zu tefen und die etwa erforder:
lichen Ausführungs-Borjchriften zu erlafjen;
e. die dom Ausichuffe feitgejegten Beiträge aus—
— und einzuziehen, die —— auf
ie Kaſſe anzuweiſen und die Kaſſenverwaltung
mindeſtens zweimal jährlich zu revidiren;
d. die Voranſchläge und Jahresrechnungen dem
216
BAHN zur Feſtſetzung und Abnahme vor—
ulegen ;
5 -
e. die Senojjenichaft nad Außen zu vertreten, den
Schriftwechjel für die Genoffenhchoft zu führen
und die Urfunden derjelben zu unterzeichnen.
zu Abſchließung von Verträgen hat er die
ehmigung des Ausſchuſſes einzuholen. Zur
Gültigkeit der Verträge iſt dieſe Genehmigung
nicht erforderlich;
f. die nad) Maßgabe dieſes Statuts und der Aus—
ührungs-Vorſchriften ($. 12b) von ihm anges
rohten und tejtgeiepten Ordnungsſtrafen, die
den Betrag von ark jedoch nicht überfteigen
dürfen, 2 Genofjenichaftstafje einzuziehen. _
8. 13. Die Verwaltung der Stafie ihre ein
Rechner, welcher von dem Ausſchuſſe auf drei Jahre
ewählt und deſſen Nemuneration vom Ausſchuſſe
Peftge tellt wird.
Die Aufſichtsbehörde fann jederzeit die Entlaffung
* Rechners wegen mangelhafter Dienſtführung an—
ordnen.
8. 14. Der gemeinſamen Beſchlußfaſſung der Ge—
nofjen unterliegen:
die Wahl des Vorftehers, der Ausichugmitglieder
und deren Stellvertreter ($. 10),
2) die Feſtſetzung der dem Vorſteher zu gewährenden
Entihädigung ($. 10),
3) die Wahl der Schiedsrichter und deren Stell:
vertreter ($. 16),
4) die Abänderung des Statuts.
8. 15. Die General-Berfammlung ift in den ge:
jeßlich vorgejchriebenen Fällen (8. 60 des Geſetzes vom
1. April 1879), mindeſtes aber alle drei Jahre durch
den Borjtcher zuiammenzuberufen. Die Einladung
erfolgt unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung
durch ein Ausſchreiben in dem für die Veröffent-
—— der Genoſſenſchaft beſtimmten Blatte ($. 17)
und außerdem durch ortsübliche Bekanntmachung in
denjenigen Gemeinden, deren Bezirk dem Genoffen-
ichaftsgebiete ganz oder theilweiſe angehört.
Zwiſchen der Einladung und der Verjammlung
muß ein Zwiſchenraum von mindeitens 14 Tagen liegen,
Die ammlung ift ohne Rüdjicht ar die Aa
ber Erſchienenen beichlußfähig.
Der Vorſteher führt den Vorſitz.
Die General-Verſammlung fann auch von der
Auffichtsbehörde ——— werden. In dieſem
—— führt der von der letzteren ernannte Kommiſſar
en it.
8. 16. Die Streitigkeiten, welche zwiſchen Mit:
rear des Verbandes über das Eigenthum an
undjtücden, über die Zuftändigfeit oder den Umfang
von Örumdgerechtigfeiten oder anderen Nubungsrechten
oder über bejondere, auf jpeziellen Nechtstiteln be-
ruhende Rechte und Berbindlichkeiten der Parteien
FA gehören zur Enticheidung der ordentlichen
erichte.
‚ Dagegen werden alle anderen een, welche
die gemeinianten Angelegenheiten des Verbandes oder
die vorgebliche Beeinträchtigung einzelner Genofien
in ihren durch das Statut begründeten Rechten be-
treffen, von dem Vorjteher unterjucht und entichieden,
joweit nicht nach Maßgabe diejes Statut oder nad)
ejeglicher Vorjchrift eine andere Inftanz zur Ent—
—— berufen iſt Gegen die Entſcheidung des
Vorftehers steht, jofern es fich nicht um eime der
ausichlieglichen Zujtändigkeit anderer Behörden ynter-
liegende Angelegenheit handelt, jedem Theile die‘ An-
rufung der Enticheidung eines Schiedägerichtes frei,
welche binnen 14 Tagen, von der Bekanntmachung
des Beſcheides an gerechnet, bei dem Vorjteher ange:
meldet werden muß. Die Koſten des Verfahrens find
dem unterliegenden Theile aufzuerlegen.
Das Scyiedögericht bejteht aus einem Vorjigenden,
welchen die Aufjichtöbehörde ernennt, und aus zwei
Beifigern. Die Yehteren werden nebſt zwei Stellver-
tretern von der General-Verfammlung nad) Maßgabe
der Vorichriften des 8. 10 gewählt. ählbar it
Jeder, der in der Gemeinde jeines Wohnorts zu den
öffentlichen Gemeinde» Aemtern wählbar umd nicht
Mitglied des Verbandes iſt. Wird ein Schiedsrichter
mit Erfolg abgelehnt, jo tt der Erjagmann aus den
gewählten Stellvertretern oder estate lls
aus den wählbaren Perſonen durch die Aufſichtsbehörde
zu beſtimmen.
$. 17. Die von der Genoſſenſchaft ausgehenden
Belanntmachungen find unter der Bezeichnung:
„Röhrenentwäſſerungs-Genoſſenſchaft zu Bödels und
Umgegend* zu erlajjen und vom Vorjteher zu unter:
zeichnen.
Die für die Deffentlichfeit beitimmten Bekannt—
machungen der Genoſſenſchaft werden in das Fuldaer
Kreisblatt aufgenommen.
8. 18. oweit die Aufnahme neuer Genofjen
nicht auf einer, dem $. 69 des Geſetzes vom 1. April
1879 entiprechenden rechtlichen Verpflichtung beruht,
kann fie auch als ein Akt der Vereinbarung auf den
Antrag des Aufzunchmenden durch einen, ber du
jtimmung der Aufſichtsbehörde bedürftigen Vorſtands—
beichluß erfolgen.
Es wird hierdurch amtlich beicheinigt, daß das
vorjtehende Statut von ſämmtlichen in der beglaubigten
Nachweifung vom 16. October 1885 aufgeführten e⸗
theiligten dürchweg und einſtimmig genehmigt iſt.
sulda den 5. Juni 1886.
Der Königliche Speziallommiljar.
ahlſtroem,
(L. 8) Regierungs-Aſſeſſor.
Vorſtehendes Statut wird, nachdem ſämmtliche
Betheiligte demſelben zugeftimmt haben, auf Grund
der 88.57 und 82 des Öelehes, betreffend die Bildung
von Wafjergenofjenichaften, vom 1. April 1879, hier:
mit genehmigt.
erlin den 2. August 1886.
(Siegel.) _
Der Minister für Landwirthichaft, Domänen u. Forſten.
m Anftrage: Michelly.
—— ü—ñ
e.. .
Beglaubig
217
te8 Verzichniß
der zu der „Röhren— Entwäfferungögenofjenfchaft zu Böckels und Unmgegend“ bereutigten Granbjeiktsbefiger.
1. 3, ’ 3 4. B. b. u u Di | 10,
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| ädern | | \ dom v. Wiſſels heirathet mit Maria |
| | 8169 Eva, geb. Kramm, zu |
| 4 | Wifjels
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3 „| 87 Die Holzbach 327,06 16 56 | 5 er as — — i B
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& 1/1 —, 1917025 — | Auflaſſung 1 34 | Fran Bug und Ehefrau! C
| | ‚dv. 9. Dezbr. v. Wiſſels Viltoria, geb. Ajchen-
a | ' 1880 | | brüder, zu Wiſſels
6 1116 Auf dem Born: 617124 78: 65 Kaufvertrag I | 11 | Elemens Schramm, ver: Cu. D
\ stück | | dom m. Wiſſels heirathet mit Maria
| | 8/1 64 | | Eva, geb. Kramm, u
J | | ®illes |
7) 1! 4 Am Fuldaer Weg -9032) 9| 85 | u — E
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8 6 18 Amerifa Acker | 640 90 10 04 Naufvertrag) I_}10a] Franz Edmund Comitti) F
| H i | ! vom vv. ag u. Ehefrau, Therefia,
IA — | ' |8.Mpril1856 c6. Haberland, que
| | | | und hardsmühle
| 5. Juli 1856
9 6 20 | Am Baffenrain 1043,41/27. 24 | zeihl — Fu.G
1 en 48 | Das Mengelsfeld | 609 17130 54 Stuftaffung, 1I | 53 | Carl King ebiel, Defo- H
| — v. Böckels nom zu Böckels, und
188 Ehefrau, ilgeimine,
| | | geb. Witjtefel
ı1 4 14 — 1403 02 76.93 Kaufvertra 8 Laurentius Bormann Hu.J
| I | 17/11 — Böckels zu Böckels
12] 6. 47 —— „147301 2 5 Suurlaffıng | 1 | 49 | tanz Bug, Bauer, und] H
' | | \v. 9. Dezbr. v. Bödels Ehefrau, Biftoria,
| | I 51880 I geb. Aichenbrüder,
I | | | zu Wiſſels
iM — P J 98] 1, 81 Kaufvertrag I | 11 Gemeinde Böckels, po) H
|| | aa v. Böckels litiſche
4 Sir Steinbachsfeld Weide —48 12 I 07 |Raufvertra |! | 10a | | Srang Edmund Eomitti) H
| v. 3. Apri Bödels) u. Ehefrau, Therefia,
1856 u. geb Haberland, zur
| | Juli 1856 echarbämägle J
1 „ 58 —, — Wieſe — 29.73] 1 86 | — H
1 59 — Ader 1026 13169 13] „ r _ Hu.K
17! , 6016 Am Wolfsgraben | Wieſe 131/90) 5 79 |taufvertrag| 1 "Laurentius Vormann | J
73 | | v. 17/1168 —* zu Böckels
18 b 52 Eichberg Ader | 398 05 16 85 |Staufvertra |! | 10a Franz Edmund Comittil L
| | v. 3/4 56 u. er u. — Thereſia,
5/7 56 —P Haberland, zur
| | | erhardemühle
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I... | | | geb. Gößmann
20) „ 194) — 1:4 14008) 5 99) a a L
id 8 20 in der Scmarfung Bödels
215 2 8933 In der Röth © Ader | 411/39) 12] 21! Kaufver- | I | 34 ! Franz Edmund Comittif, L
h | | | träc ev v. 3/4. Margre: u. Ehefrau, Therefta, I qm Grund⸗
h | i ' 1856 u. v. | tenhaun geb. Haberland, zur Kruse nad
ı | 28/7 1871, Gerhardsmühle —
22 87 — — Wieſe — 280 ln |
2 61 | Hauspları am 1 Ader 2,37) 161 09 Kaufver- ‚1 | 12 Franz Jojef Herrlein | L
Gerhard | träge v. 2/1w. Margre- u. Ehefrau, Sophie, |
1848 x. tenhaun [ geb. Göhmann, zu
| | | i Margretenhaun
24 „ | 62 —, — Wieſe 110104 693 | ij —, L
ad 21 — 24 in ber Gemarkung Margretenpaun
25) 5 | 25 | Am Mehlbom N Ader | 1110197) 4 78 Kaufvertrag] I | 44 Zranz Joſef Herrlein, M
! | v. 3/9 18470. Böckels Gulsbeſitzer zu Mars
N l x. I | gretenhaun, verhei—
| rathet mit Sophie,
geb. Gößmann
26. „ | 27 99'838, 3 58 Inufoertengl I | 11 | Gemeinde Vödels, po] M
: v. 25/4 1854 v. Böckels litiſche
1784 u rg Ft 1 26 F M
1 3 cker 138 6 2| 72 | Kaufvertrag, I |10a Stang Edmund Gomittt| M
v. 3/4 56 u.d. Bödels u. Ehefrau, Therefia,
5/7 56 N eb. Haberland, zur
| N | Gerhardsmühle
21 Stückfeld Acker 13 60 41 58 Kaufvertrag | 8 | Laurentius Bormann N
v. 17/11 68v. Böckels zu Böckels
30 119 | Der Lannesraſen Acker 22230 6 97 1% — — OuP
al 1 | 20 | Die Lannesraien | Ader | 1931991 618 | „ PR u “ 0
32) „ | 27 | Die Reulodäder | Ader !— 5664| 2 55 Kaufvertrag I | 11 [| Gemeinde Böckels, po 16)
! | ’ | v.25/41854v. Böckels litiſche
33 „ | Am Fuldaer Weg Ader — 90132 9 85 Kaufvertrag: 11 ; Elcmens Schramm, ver 0
| | | | | | v. 8/1 150 Wiffels heirathet mit Maria
| i a | Eva, geb. Kramm, zu
| | III. ‚ Rillels
34 „ Der Lannedraſen Acker — 65 36 2 05 Kaufvertrag I | 8 I Yanrentius Bormann P
| ale 1 RE 'v. 17/11 68. Bödels! zu Böckels
35 „ 15 Die Horbach der 1520 04,831 35 Auflaſſung u | 53 | Carl Stlingebiel, Oclo-| Qu. R
| | | v. 1. Dezbr. v. Boaeis nom, u. Ehefrau, Wil
| | | 1881 | | ) helmme, geb. Wüſte—
N | feld, sa odele
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371 „| 2 _ Wicſe 1,0310, 6) 46 a FE .—_ R
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| | brıtar 1857 geb. Gößmann, zu |
J Margretenhaun
in der Gemarkung Rer
“ 41 | Der Brüfteger | der 2161169 20 50 I Kaufver- | I | 44 — — Tu.U
| träge v. 3/9. Bödels
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in der Gemarfung Bödels
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| | 10.19/21857! von Rex |
3, | —, le 44 98 — — J — — T
a 22 und 43 in der Semarfung Rer
4| 2163| en am | Wieſe — 68175! 5120| Haufver | I j 121 — V
Gerhard ‚träge v. 27/1. „Margre-,
' 48 x. | tenhaun
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47) „ 169 | — — Ader 10 81 13 98 78 |» — — Xu.V
48,170 Wieſe 50 2710 74 ——— — *
49 „ 8 Am Margrethen- ' Ader | 8128 78 30| 14 5 1% — Zu. Aa
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9 Wiefe 7095 306! , u _.— Aa
51 5 |8759| In der "Sibad Ader 1194| m 1/56 " „In — Aa u. Ce
52] „ |89c0 220116 3500| „ 1% _,— Aa u. Co
10 | Am Datgrethen Wieſe ı 1051811 3125, u er — — Bb
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„fit. — Ader 11451491 —|86 | „ N , Rh
551 5 | 20 Am Walmersrain „ 3153851 6) 63 | In — — Dd
ad 44— 55 in der t Gamarfung Margretengaun
561 1 | 711 Am Griesrafen | Wieſe — 34 96) 2| 52 j uflaf jung] I — Dd
und an ber Bom- ) | v. 13. Jum v. an |
Lüde i 1878
57 n 70 — — Acker 1191 8] 34 " " "4 — — d u. Ee
58 * 69 — Acker 2 3D 13 72 " " 4 — TI \Ee u, Fi
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59 4 | 14 Im Schwenmfeld | Wieſe — 3 Kaufver | I | 1 2 | —.—_ Gg
| ur ev. er Margre⸗
tenhaun
oo, —.— Acker BER =) 81 5 u _ Gg
J— 16) | _ — Acker ae ls! . la — Gg
ad 59—61 in der Gemarkung Margretenhaun.
Die 3 tigkeit sei Er ie beicheinigt
a den 16. October 1
Königliche Spezial Commijjarius
(L. 8.)
—
Dahlſtroem, Regierungs-Aſſeſſor.
210
Eerorbnangen und Belaunimachnngen andere:
Katierliher und Höntgliher Behörden.
66%. Unjer bereits veröffentlichter Fahrplan vom
1. October d. I. it inzwijchen, wie folgt, geändert:
(Abth. B.) (Abth. M.)
158a [392
ab Holzminden Salzderhelden an | 838
ab LKüchtringen Einbed . . . ab | 82%,
18 ab Höxter
ab Godelheim
31 au Ditbergen
ab DOttbergen
5 ab Brafel
04 ab Driburg
an Altenbefen
Hannover den 25. September 1886.
Königliche Eifenbahn- Direction.
Belauntmaecdhnungen commmunalitäud. Behörden.
664. Durch Beſchluß tes Stadtraths und Bürger:
Ausſchuſſes ift der Zinsfuß für Ginlagen in die hiefige
ſtädtiſche Sparkaffe vom 1. Januar 1887 ab von 3}
auf 3 Procent herabgefegt, was hierdurch zur öffent:
ligen Kenntniß gebracht wird,
Denjenigen Gläubigern ber Sparfaffe, welche zu
biefem Zinsfuße ihr Guthaben nicht jtehen lajjen wollen,
wird basfelbe andurch zum Abtrag bis 2. Januar
1887 gelündigt.
Fulda am 20. Yuli 1886.
Der Oberbürgermeifter: F. Rang.
665. Bei ver hiefigen ftäptifchen Spar- und Leihe—
faffe wird vom 1. Januar 1887 ab ver Zinsfuß für
Darlehen — auch für folche, welche bereits beſtehen —
auf 44 °/, und für Einlagen, infoweit für folche bisher
noch 4 °/, gezahlt wurben, auf 34 ®/, herabgeſetzt,
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Kirchhain am 10. September 1886.
Die Berwaltungs-Commiffion.
666. Durch Beſchluß des Stadtrathes und Bürger:
Ausſchuſſes iſt der Zinsfuß für alle Einlagen in ver
hieſigen Sparlaffe, welche bisher noch mit 4° „ ver-
zinft worden find, vom 1. Januar 1887 ab auf 34 °/,
berabgefegt worben, was hierdurch mit dem Bemerfen
zur Öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß denjenigen
Gläubigern der Sparkaffe, welche ihr Guthaben zu
biefem Zinsfuße nicht ftehen lafjen wollen, vafjelbe
zum Wbtrag bis zum 31. December dieſes Jahres
gefündigt wird.
Treyfa am 24. September 1886.
Die Verwaltung der Sparlaſſe.
Spohr, Bürgermeifter.
. Hierzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 77.
Bacanzenu.
667. Die evangeliſche Pfarrſtelle zu Philippsthal,
Infpection Hersfeld, iſt durch Verſetzung des bisherigen
Inhabers erledigt und wollen fich geeignete Bew
unter VBorlegung ihrer Zengniffe binnen 3 Wochen bei
vem unterzeichneten Patrone melven.
Schloß Horn, am Bodenſee, am 24. September 1886,
Ernſt, Landgraf von Heſſen.
668. Die Schnlſtelle in Wehrshauſen mit einem
Jahreseinkeinmen von 780 Mk. neben freier Wohnun
und Feuerungs⸗Entſchädigung von 90 Me. iſt erledig
und jell am 1. December I, 38, wieder bejetst werben,
Vewerber um biefslbe werben aufgeferbert, ihre mit
den erforderlichen Zeugniffen verfehenen Gefuche bei
dem Herrn Pfarrer Helpmann in Ellnhauſen bie
zum 1, November v. Is. einzureichen.
Marburg am 20, September 1886,
Der Königlihe Schulverjtand. 9. B.: Voß.
669. Die neugegründete 2te Lehrerftelle zu Hutten,
mit welcher ein jäyrliches Gintommen von 750 M.
neben freier Wohnung und einer Feuerungsentſchädigung
von 90 M. verbunzen ift, ſoll alabald bejegt werben.
Vewerber um tiefe Stelle wollen ihre Meldungs-
gejuche nebſt Zeugniffen binnen 4 Wochen bei dem
Lolalſchulinſpecter, Herrn Pfarrer Anader zu Gund⸗
beim, over bei dem unterzeichneten Landrathe eins
reihen. Schlüchtern am 24. September 1886
Der Königlihe Schulvorſtand. Roth, Lanbrath.
670. Bewerber um bie mit dem 1. October e. zur
Grledigung kommende Schulftelle zu Itzenhain, mit
welcher ein Yahreseinfommen von 780 Marf nebit
90 Mark Feuerungs-Enfchärigung und freie Wohnung
verbunden ijt, wollen ihre deshalbigen Gejuche binnen
14 Tagen bei dem Unterzeichneten over bei bem König—
lichen Kolalfchulinfpector, Heren Pfarrer Hildebrandt
zu Sachfenhaujen, einreichen,
Ziegenhain am 24, September 1886.
Der Königlihe Schulvorftand. J. B.: Brunner.
Berfonal = Ehronit.
Verſetzt: der Speziallommiſſar, Regierungs-Affeflor
Dr. Behrendt in Gafjel unter Ernennung zum
Regierungsratd, als auferetatsmäßiges Mitglied an bie
Senerallommiffion in Frankfurt a/Wt,
Entlaflen: der Spezialkommiſſar, Regierungs⸗
Affeffor Dr. Ruhbaum in Efchwege behufs Ueber
tritts in das Nefjort des Minijteriums des König:
lihen Haufes, und
Uchertragen: bie Weiterführung der Speziallom-
miffion zu Eſchwege dem Gerichts-Afjeffor Lo nimatzſch.
(Infertiousgebügren filr den Raum einer —— Drudheite 2 —58 — Belageblätter für f mb | Bozen b
Redigirt bei Kbniglicher Regierung,
Cahjel. — Gebruct im der Hofr und Waifenhbaus:Buhdruderel,
—_
| 89 (6189697 „169 36909 09 LSORF _ 68 viq
1 . 79.
: 89. 1.12. 15. 28. 41. 50. 51. ) . . 69. 71.
' 90. 98. 536. 38. 47. 48. 51. 68. 69. 73. 77. 81. 88. 90. 14365. 76. 78. 79. 55. 89. 90. 95. 407. 22. 25 bis 27. 31. 43.
. 80. 84. 300. 4. 6. 11. 27. 29. 39. 45. 50. 52. 94. 95. 606. 16. 17. 26. 27. 37. 41. 44. 46. 67. 78. 84. 85. 779. 806. 8.
"29.40. 16210. 13. 20. 22. 24. 29. 37. 38. 47. 56. 62. 93. 441. 42. 45. 51. %. 99. 500. 16. 19 bis 21. 18636. 45
, 70. 76. 81. 93. 96. 99. 704. 7. 40. 50. 52. 64. 68. 89, 95. 802.3. 19320. 659. 61.
‚ in ber 24. Verloofung gezogenen Schulbverfchreibungen ſiehe das Verzeichniß vom 3. März 1886.)
II. Staatdanleihe vom Jahre 1852.
efünbigt zum 1. April 1882, Wbjuliefern mit Zinsſchein Reihe VIIL Nr. 8 und Unmeifung zur Reibe IX.
ündigt zum 1. April 1883. Wöguliefern mit Zinsſcheinen Reihe IX Nr. 2/8 und Anweiſungen zur Reihe X.
8804. 11478.
46. 48.521. 16546.
abigt zum 1. Dftober 1883. Wbzuliefern mit Sinsfheinen Reihe IX Nr. 3/8 und Amveifungen zur Reihe X.
»9. 3061. 686. 4781. 802. 6781. 957. 59.
94. 3035.63. 4650. 701.29. 5609. 913. 6268 7929. 8021. 14268.809. 15163. 200. 42. 45. 49.
83. 88. 91. 95. 99. 169. 77. 266. 67. 71. 73 bis 75. 79. 91. 92. 18000. 18011. 23. 25. 36. 38 bis 40. 48. 51. 55.
91. 815. 20. 23. 46. 47. 56. 65.76. 11495. 524. 30. 670. 71. 718. 50. 14266. 72. 98. 312 17. 26. 33. 49. 54. 58.
Andigt zum 1. April 1884, WUszufiefern mit Sinsfceinen Reihe IX Nr. 4/8 und Amweifungen zur Reihe X.
.73. 5050. 377. 7178. 79. 82 bis 84. 388. 425. 9259. 424 10891. 906. 7. 34.
1201. 12.13.15. 5404. 11.13. 30. 43.52.58 7607. 10.19. 711.52. 12693. 94. 701. 23. 34. 35. 51. 60.
„52. 16875. 903.11. 18831. 34. 940. 75. 95.
4. 59. 78.147. 16950.59. 17013. 19. 20. 22. 42.
ıdigt zum 1. Oktober 1884. Wbzuliefern mit Zinsfeinen Reihe IX Nr. 5/8 und Unweifungen zur Reihe X.
1853. 2636. 64. 88. 91. 92.94. 4425 bis 28. 41. 94. 7049. 50. 729.47. 8615. 9862.94. 10950.
1. 5508 6677.90. 7808.31. 8147. 52. 59. 67. 69. 70. 72. 99. 200. 946. 64. 73. 9166. 82 92 12090.
13034. 51. 53. 191. 92. 214. 26. 14377. 80. 436. 37. 43. 52.65. 15922. 95. 16958. 93. 17001. 54. 64 bis 68
34. 408. 9. 41. 932. 33. 20005
. 6.
. 2 a 2.35. 8377.78.88 11781. 821. 30. 43. 46. 48. 71. 87. 902.12. 13. 14786. 95. 828. 33. 62 |
. . 42. 46.
ündigt zum 1. April 1885. Mözufiefern mit Sinsfdeinen Reihe IX Nr. 6/8 und Unmeifungen zur Reihe X.
2
'8. 86. 94. 2357. 3884. 922. 36. 4285. 981.89. 5833. 6020. 469.
. 94. 303. 1263. 65. 68. 91. 99. 340. 56. 58. 64. 74. 75. 81.90. 3400. 5174. 213. 20. 30. 36. 319. 21. 68925
bis 42. 59. 73. 10106 bis 8. 12. 18. 25. 34. 44. 45. 49. 58. 82. 203. 6. 7. 717. 12792. 837. 38. 43.53.55. 17298
18. 26. 36. 40. 43. 53. 57. 66. 67. 75. 77. 86. 87. 904. 13. 14. 17. 38. 35. 49. 49. 62. 69. 82 bis 84. $6. 18906. 18.
ı 10. 16. 23. 31. 52. 840. 52. 63. 66.
— 12. 23. 27.28. 34. 46.50. 4497. 510. 12. 18. 19. 21. 29. 68. 90. 92. 653. 59. 66. 67.69. 16705. 8. 824
idigt zum 1. Oktober 1885. Wbzuliefern mit Zinsfcheinen Neihe IX Nr. 7/8 und Anweiſungen zur Reihe X.
3101.
16. 47.49. 4681. 736. 7002. 8936. 42. 60. 10595. 97. 98, 618, 27. 751. 52. 57. 59 bis 61. 69. 71. 11566.
3637. 85.86. 432. 32. 39. Al. 70. 417. 6997, 7018 MS 6 KA Rnı Ara a am na ann Ki
Amtsblatt
Der Königlichen
M 44.
Ausgegeben Mittwoch den 6. Ocotober.
Negierung zu Gajfel,
1886.
a zz — —— — ——— —— ———— — — —— — — —
WEB Der heutigen Nummer des Amtsblattes iſt die Nr. 4 des Schulverordnungsblattes pro 1886
beigefügt.
— — — 000 —— — — — — — — —— an — — — — — — —
Belanntmachungen —— des Reichsgeſetzes
etober 1878.
671. Nachdem durch die Bekauntmachung des Konig⸗
lichen Staats- Minifteriums vom 16ten d. M. vie im
8. 28 des Gefeges gegen die gemeingefährlichen Be—
fteebungen ver Sozialdemofratie vom 21. October 1878
unter Nr, 3 vorgefehenen Anorbnungen In die in ber
Belanntmachung aufgeführten Theile des biefigen Regie
rung&bezixts von Neuem auf bie Zeit vom — October
dieſes Jahres bis 30. September 1887 getroffen ſind,
wird allen denjenigen Perſonen, welche bei Ablauf der
Geltungsfrift der Belanntmachung vom 25. September
1885 auf Grunb des 8. 28 des Gefeges vom 2lſten
October 1878 von dem Aufenthalt in den betreffenden
Gebietstheilen ausgefchlofien find, biefer Aufenthalt
ferner für die Zeit bis ult. September 1887 hiermit
unterfagt. Schleswig ven 25. September 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
von Frank,
672, Die erfte Ausgabe der Nr. 224 des in Franken⸗
thal erfcheinenden „Frankenthaler Tageblattes«
v.. auch unter den SKopftiteln „Ludwigshafener
gblatt«, „Grünftanter Tageblatts, „Lambsheimer
Tageblatt“, „Dirmfteiner Tageblatt“, „Tageblatt für
Oggersheim, Mlutterftapt und Umgegend“, „Anzeiger
für Weifenheim am Sand gebrudt wird), vom 24jten
September 1886, in welcher auf Seite 3 ein „Einges
fandt«, unterfchrieben: Verlag und Rebaltion bes
„Deutfchland«, enthalten ift, wurbe auf Grund bes
8. 11 Abſ. 1 des Meichsgefeges gegen bie gemeinge-
führlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie vom 2iften
October 1878 heute von uns verboten,
Speyer den 25. September 1886.
Königlich bayerifche Regierung ver Pfalz, Kammer
bes Innern.
von Braun, Königlicher Regierungs-Präfivent.
673. Die unterzeichnete Königlich fächfifche Kreis—
hauptmannfhaft dat auf Grund von 8. 11 des Reichs⸗
gejeges gegen bie gemeingefährlichen Beitrebungen ber
en vom 21. October 1878 die Drud-
rift:
„Arma parata fero!
Ein foziales Gedicht
von
Sohn Henry Maday.
Züri) 1887
Verlags » Magazin.
(3. Scabel je
verboten. Dresden am 25. September 1886.
Königlich fächfifche Kreishauptmannſchaft.
von Koppenfel®.
674. Auf Grund des $. 11 und 12 des Geſetzes
vom 21. October 1878 unb $. 1 der Bolljugsver-
orbnung vom 23, October 1878 wird die Nummer 2
ber dahier erfcheinenden „Mittelrheinifhen Bolls-
zeitung“ verboten.
Karlsruhe ven 27. September 1886.
Der m. badifche Landesfommiffär für bie
eife Karlsruhe und Baden,
675. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen bie
gemeingefährlichen VBeftrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird mit Genehmigung des
Bunbesraths für bie Zeit bis zum 30. September 1887
angeorbnet, was folgt:
. 1. Perſonen, von denen eine Gefährdung ber
öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beforgen ijt,
kann der Aufenthalt im Hamburgiſchen Staatsgebiete,
mit Ausnahme des Amts Rigebüttel, von der Landes—
Polizeibehörde unterfagt werben.
$. 2. Borftehende Anorbnung tritt mit dem 1jten
October d. I. in Kraft.
Gegeben in ver Berfammlung bes Senats,
Hamburg, ven 29. September 1886,
676. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß ge
bradt, daß allen denjenigen Perfonen, welchen auf
Grund des Gefeges vom 21. October 1878 ver Aufent-
halt in ven von bem ——— betroffenen
Hamburgſchen und der Provinz Schleswig- Holftein
gehörigen preußifchen Gebietstheilen für die Zeit vom
1, October d. 3. bis 30. September k. 3. unterfagt
bleibt, für diefelbe Zeit auch der Aufenthalt im Bezirk
ber Stabt und des ehemaligen Amts Harburg ver-
boten wird. Lüneburg ven 28. September 1886,
Der Negierungs » Präfident,
In Bertr.: Brandt.
677. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegem
bie gemeingefährlichen Beſtrebungen ber Sozialdemokratie
vom. 21. Detober 1878 wird bierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die periobifhe Drudicrift:
„Deutfhes Wochenblatt", rebigirt und verlegt
unter Berantwortlichkeit von W. Eichhoff in München,
gemäß $. 11 des gedachten Gefeges Seitens ber unter-
222
zu Caſſel ift vom 1. October d. 9. ab mit ber
Speziallommiffion VII. vafelbft vereinigt und wirb bie
durch diefe Vereinigung gebildete Speziallommiffion,
welche die Bezeichnung „Speziallommiffion IV. zu
Cafjel” führen wird, von dem Defonomielommiffions-
rath Kleeberg vafelbjt geleitet. Die Spezial»
fommiffion VII. zu Caſſel fällt als ſolche weg.
Gaffel am 21. September 1886.
Königlihe General-Commiffion.
zeichneten Landes-Polizeibehörbe verboten worben ift.
München ven 27, September 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern,
Kammer des Innern.
Freiherr von Pfenfer, Präfident,
Berordinungen und Xielanntmachungen der
Königlichen Provinzial= Behörden.
78. Die von dem bisherigen Regierungsrath
Dr. Behrendt ſeither geleitete Spezialtommiffion IV.
Verordnungen und Belauntmachungen der Königlichen Regierung. .
679. Des Königs Majeftät haben mitteljt Allerhöchſten Erlaſſes vom 23jten v. M. zu genehmigen geruht,
daß die in dem nachitehenden Verzeichnijfe vom 28. Mai d. 3. näher bezeichneten, im Kreife Hünfeld belegenen
Srundjtüdsparzellen und —
a. die unter laufender Nr. 1 — Parzelle M. 23/11. mit dem — — von 0,2031 ha aus
dem Gemeindeverbande von Michelsrombach ausgejchieden und dem foritfisfaliichen Gutsbezirte Ober:
förjteret Michelsrombach einverleibt und
b. die unter laufender Nr. 2 Parzelle P. 20/13 mit dem Flächengehalte von 0,2031 ha aus
dem forjtfisfaliichen Gutsbezirte Oberförjterei Michelsrombach ausgejchieden und dem Gemeindebezirte
Michelsrombach einverleibt werde.
Caſſel den 22. September 1886.
Verzeichniß
der Grundſtücke, welche aus dem Gemeindebezirk Michelsrombach dem Oberförſterei-Gutsbezirk Michelsrombach,
Kreis Hünfeld, und welche aus dem Oberförſterei-Gutsbezirk Michelsrombach dem Gemeindebezirk
Michelörombach einverleibt werden jollen.
Der Regierungs: Präjident.
Des Grundjtüds Bezeichnung des Gemeinde-,
Zeitpunkt
4
5 nn ER ‚eig. Amtsnerichta - Nerirfa
Bezʒeichnung are Kreis⸗ und Amtsgerichts Bezirks, deB
El nad) Starte frũherer jehiger welchem das Grundſtück ER
* und Grbße. er ’ eingetretenen
2] Nummer. ha Eigenthbümer. jetst angehört. Jeinverfeist werden ſollJ Beſitzwechſels
1. 2, 3. 4. 5, 6. 7. 8,
1.1M.|2%/,, 2031|Der Bauer MKgl. Preußi⸗ Gemeindebezirk Gutsbezirk Ober: [Taufch » Vertrag
| Sohannes cher Forit- | Michelsrombach, förſterei Michels] von 3, LI. 1886.
| Schaum und | fistus. Kreis Hünfeld, | rombach, Kreis Muflaffung vom
deiien be Amtsgerichtsbes | Hünfeld, Amts: | 10. IV. 1886,
frau, Flora, zirk Burghaun. | gerichtsbezirk
geb. Michel, Burghaun.
zu Michels
| rombach.
2.18.12%/,, 2031. Preußi⸗ [Der Bauer Futsbezirt Ober: Gemeindebezirk
scher Korit- | Johannes förjtereı Michels-]| Michelsrombach,
fisfus: Schaum und] vombach, Streis | Kreis Hünfeld,
desgleichen.
dejjen Ehe] Hünfeld, Aınts- | Amtsgerichtsbe-
frau, Flora, Jgerichtsbezirk zirt Burghaun.
geb. Michel, | Burghaun.
zu Michels
u nu i rombach. 1*
680. Die letzten Zinsſcheine zu den Schuldverſchrei—
bungen der Preußiſchen Staatsanleihe vom Jahre 1850
Reihe X Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1852 Reihe
bezogen werden. Wer die Gmpfangnabme bei ber
X Nr. 1 bis 7 über die Zinfen für bie Zeit vom
1. October 1886 bis 31. März 1839 bezw. bis Zljten
März 1890 werden vom 13. September d. I. ab von
der Kontrolle ver Staatsyapiere hierfelbft, Oranien-
ftraße 92 unten vechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
mit Ausnahme der Sonn» und Fefttage und ber letzten
drei Gefchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben.
Die Zinsfcheine können bei der Kontrolle ſelbſt in
Kontrolle jelbjt wünjcht, hat derſelben perfönlich oder
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenden Zinsjcheinanweifungen mit einem
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenba
und in Hamburg bei dem Saiferlichen Poftamte Nr. 2
unentgeltlich zu haben find. Genügt dem Einreicher
eine numerirte Marfe als Empfangsbefcheinigung, fo
ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er eine ausprüdliche
223
fingen 7 fo ift e8 doppelt vorzulegen. Im letz⸗ E ;
teren Falle erhalten bie Einreicher das eine Exemplar, ge 58
mit einer Empfangsbefcheinigung verfehen, fofort zurück. 5 5
= Marke over —— ift bei der Aus⸗ a
reihung ber neuen Zins e zurüdzugeben. . — — =
In Schriftwechſel fann die —— der 3 Po * ‘| _2EBERE8 853
Staatspapiere fih mit ben Inhabern ber 257 Baæ ur upꝛn
Zinsſcheinanweiſungen nicht einlaffen. 29% mu “|_2333335 NEE}
Wer die Zinsfcheine durch eine ver oben genannten JE*5 | |
Provinzial-Kaffen beziehen will, hat verfelben die An- — 835 J——— ==
— mit — — einzureichen. — — Eee —7
as eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe— . : ' TS
ſcheinigung verfehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei a 0] BEE 3
mg Fa wieber abzuliefern. For- | m *
mulare zu dieſen Verzeichniſſen find bei den gedachten Jrusuuussaupsnuguang ss] Ipnäsno man
Provinzial» Kaffen und den von ben Königlichen ee [Ra ang #5
gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenven fonftigen „u Be 0 U_RLL3I2R ge
Kaſſen unentgeltlich zu haben. A u — —— —
Der Einreichung der Schuldverſchreibungen bedarf SEREE N SEEEFEIG 383
e8 zur Erlangung ber neuen Zinsfcheine nur bamm, — = —
wenn die Zinsfcheinanweifungen abhanden gelommen a5 2E:3, ;*_353885% 328
find; in dieſem Falle find die Schuldverſchteibinge J35 —
an bie Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ge- Seressse 21 — 25
nannten Provinzial-Kaffen mittelſt beſonderer Eingadbe — — — — =
einzureichen. Berlin den 6. Auguft 1886. rl FTp a2 u AL I Da I BER EL
Hauptverwaltung der Staatsfhulden. ı jE213° . | ie | 1
— — #9! H 2
Die vorſtehende Belanntmachung wird hierdurch | Fri =. IS Il
mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, | ja: e| wg ııııli Im
daß bie Formulare zu den Verzeichniffen über bie zur | 25 = | mm man | [TAT 111
Gmpfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebft Zinsfchen | |73&8| — | FERRSETR 7
Anweifungen einzureichenden berartigen Anweifungen bi | |: 7| MET] = =” Im
ber hiefgen Regierungs » Hauptlaffe nnd ben ſämmt- |=#8 ERRESER =
* ra unferes Beziris „unentgeltlich“ zu | |°- | ET 7 —T7- —
en ſind. ee. „A | _ 28
Caſſel den 12. Auguſt 1886. IE DT —
Königliche Regierung. I. B.: Schwarzenberg, 1:25) „mi, jr 311
FE is aa Kette Br andern | 25 Be 77;
erlidier Küntglicder Behörden ——— — —
681. Mit dem heutigen Tage habe ich das von be Fe &| —— — — 14
- Seiner Majeftät dem Kaifer und Könige Allerguäbigft 15 Ze Palo dab Il
mir verlichene Amt des Kurators hieſiger Univerfität * FE A E2332*% 11
angetreten, was ich hierdurch mit dem Bemerlen zur 1 = |* 58 5 188
öffentlichen Kenntniß bringe, daß ich in Univerfitäte- | = a Ra —
Angelegenheiten täglich Vormittags von 11—1I Up JS), Emmi] Semee m 1m
im Suratorialzimmer bes Univerfitäts - Gebäudes zu | SE: m man] ST IF," 1.1
jprechen bin. Marburg ven 1. October 1886, ı 18213 m — 3593
Der Kurator ber a ae Geheimer Regierungs | ẽ* en 5 —
atb Meier. BD ey: BRZRRE I |
Belauntmachungen des Landes= Directors. ab er er Ti MESSAnE EUR
682. Im Nachjtehenden werben einige ftatiftifhe | | — een ——
Angaben über die Verpflegung von Kranken in ben | | E — —22
ftändifchen Landkrankenhäuſern, ſowie der Irreuheil-J 5155333:355
und ben Irrenpflegeanſtalten des Regierungsbggird | | „352 5|# 3 23 23528
Caſſel während des Jahres 1885 veröffentlicht. | SE. TeElSE E35 Er.s58
Caſſel ven 22. September 1886. s58 E ”- 2122 SER ES E58
Der Landes» Director in Heffen. 2 > = &* —. TE 85 =
v. Hundelshaufen, S u Pi en dag
224
Belanntmachnngen commmmalitänd. Behörden,
685. Die nachjtehend bezeichneten Einlagen, welche in ven Jahren 18561866 in bie biefige ftäbtifche Spar-
und Grebitlaffe eingezahlt worden, werben auf Grund des $. 17 ver Statuten der genannten Kaffe mit Rüdficht
darauf, daß bie Einleger oder deren Nechtsnachfolger, fowie bie zeitigen Aufenthaltsorte derſelben umbelannt find,
hierdurch zur Rüdzahlung am Schluſſe dieſes Jahres öffentlich gekündigt.
Die nah Ablauf diefer Nüdzahlungsfrift nicht erhobenen Beträge werben, ohne daß eine weitere VBerzinfung
ftattfindet, in der Sparkaffe aufbewahrt,
ae | Beltand der Kapi-
— Die Einlage iſt talien einfchl. ver
Einlage: gefchehen, ber | a er ——
Jahre
bücher. | Jahr. Monat. Einlegen. Sn f
I. 831 | 1856 | Februar 29 Beetibante, Bea 74 34
I. 1028 | 1857 | October 16 Gemeinde Yangentba ei Se di N 22 03
I. 1415 | 1860 | Februar 29 Bsamsll DE 450 2 en 8 71
II. 261 1863 | December | 31Ebeling, Louiſe.. | 103 42
II. 679 ! 1864 | Auguft 15 | Vogt, Jacob ; N 12 62
I. 927 | 1865 | Mai 15 | Aunader, Hr. 1 57
II. 1198 | 1865 | December | 15 |! Beder, N. ee are 18 25
III. 377 | 1866 | December | 22 Fiſcher, Laufe . . —1 536 70
Carlshafen am 21. September 1886.
684. Bei ver hiefigen ftäptifchen Sparkaffe ift durch
Beichluß des Stadtraths der Zinsfuß vom 1, Januar
1887 ab für alle Einlagen auf 34 %/, und für Dar-
lehen auf 44 %/, herabgefegt worven.
Bei größeren Darlehen auf Hhpothefen kann ber
Zinsfuß, bei pünktlicher Zinszahlung, auf 4, %/, er
mäßigt werben, infofern darum nachgefucht wird.
Der Zinefuß von 5 °/, für Darlehen gegen Bürg-
ſchaft bleibt vworerft unveränbert, was hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird,
Hünfeld am 27. September 1886,
Die er er ber ſtädtiſchen Sparkaffe.
au.
Bacanzen.
685. Bewerber um bie mit dem 1. October er. zur
Erledigung kommende Schulftelle zu Mengsberg, mit
welcher ein Yahreseinfommen von 840 Mark mebit
N Mark Fenerungs-Entfchädigung und freie Wohnung
verbunden ift, wollen ihre veshalbigen Gefuche binnen
14 Tagen bei dem Unterzeichneten, oder bei dem König—
lihen Lokalſchulinſpector, Heren Pfarrer Hartwig
zu Mengsberg einreichen,
Ziegenhain den 28, September 1886.
Der Königlihe Schulvorftand.
von Schwergell, commiff. Landrath.
686. Die Schulftelle zu Frielingen wird in Folge
nfienirung ihres feitherigen Inhabers mit dem Iften
tober er, vacant,
Etwaige Bewerber um dieſelbe wollen ihre Mel:
bungsgefuche nebft den nöthigen Sitten- und Befähi-
Hlerzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Nr. 9.
Die Berwaltungs-Commiffion.
gungszeugniffen innerhalb 14 Tagen bei bem unter:
zeichneten Schulvorftande einreichen,
Hersfelo am 28, September 1886.
Der Königlihe Schulvorftand von Frielingen.
von Schleinig, Landrath.
687. Die Schuljtelle zu Friemen wird im Folge
Berfegung ihres feitherigen Inhabers mit dem Iſten
M. vacant, Bewerber um diefelbe Haben ihre Mel-
bungsgefuche mit ben erforverlihen Befähigungs- und
Führungs-Atteften binnen 3 Wochen bei dem König—
lichen Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Wepler zu
Walplappel, oder anher einzureichen,
Ejchwege am 23. September 1886.
Das gefchäftsleitende Mitglied des Königlichen Schul-
vorftanbs von Friemen. Grimm, Königl. Landrath.
688. Die Schulſtelle an der evangelijchen Schule
zu Norbshaufen, deren jährliches Einkommen neben
freier Wohnung und 9O Dit. für Fenerung 840 Mt.
beträgt, wird durch Penfionirung des feitherigen In:
babers vom 1. October er. ab vacant.
Bewerber um biefelbe wollen ihre deshalbigen Ge-
fuche unter Anfchluß der erforderlichen Zeugniffe binnen
14 Tagen bei dem Lolalfchulinfpector, Herrn Pfarrer
Niebeling zu Norbshaufen einreichen.
Gafjel am 28. September 1886.
Der Königl, Schulvorſtand. Dörnberg, Landrath.
689. Zum 1. November d. 9. ift beim hieſigen Amts
gericht eine Kanzleigehütfenftche zu befegen.
Bewerber haben fich bis zum 15. October b. J.
zu melden, Abterode ven 17. September 1886.
Königliches Amtsgericht. Amelung.
Arferriou den Raum einer nli eile 20 Rei nig. — Belagsbfätter für b } Bozen b
— ee u Bogen a — werntns muhene
Nebigirt bei Kbniglicher Regierung.
Saffel. — Gebrudt in ber Hofs und Waiſenhaue⸗Buchdrucerei
13
Schulverordnungsblatt.
Beilage zum Amtöblatt der Königlichen Regierung zu Caſſel.
—
21. Der deutſche Verein zum Schutze der Vogel—
welt hat eine ebenſo ſchön wie zweckmäßig hergeſtellte,
der Schule und dem Haufe gewidmete „Erite Wand—
tafel der —— deutſchen Kleinvögel“ herausge—
eben, welche nebſt beſchreibendem Texte und Kontür—
ogen zum Preiſe von 4,50 Mark bei dem mit dem
Vertriebe des Bildes betrauten Buchhändler U. Hu
in Zeig direkt bejtellt werden fan. Auch hat fi
der Ehrenpräjident des genannten Vereins, Herr Re
gierungd- Präfident von Diejt in Merjeburg, bereit
erklärt, Beſtellungen entgegenzunehmen und zu be>
—— Mit Ruͤckſicht die in vielen —2 der
evölkerung noch herrſchende Unkenntniß, welche den
edlen Beſtrebungen für den Schutz der Vogelwelt
hindernd —— wünſchen wir der bezeichneten
Wandtafel weiteſte Verbreitung in Schule und Haus.
Gaffel den 9. Mai 1886.
„Köni er EFT
Abtheilung fir Kirchen⸗ und Schulſachen.
(Zu B. 827386.)
22. Vor Kurzem iſt im Verlage von A. Roßbach
in Eſchwege ein von zwei praftüchen Schulmännern,
Rektor Schanze und Lehrer Jaeger in Eſchwege,
erausgegebened Rechen für die Handwerfer-
Fortbildungsſchulen (Preis 35 Pig.) erichienen,
welches einem vorhandenen Bedürfniß in —
Weiſe abhilft. Auch die in gleichem Verlage ie⸗
nene „Praktiſche Geometrie mit 185 geometriſchen
Rechenau pm: für Handwerfer Fortbildungsjchulen
und die Oberclajjen mehrclaffiger Volksſchulen von
Rektor Schanze“ (Preis 30 Pig.) it ein aus der
Schulpraris hervorgegangenes, recht brauchbares Lehr:
bezw. Lernmittel. ir finden uns veranlaht, auf
beide Bücher bejonders aufmerfiam zu machen.
Eafjel den 24. Auguſt 1886.
Königlide Regierung.
(B. 10171.)
23. Der Lehrer Beder zu Kappel bei Marburg
— eine Sammlung der beſten und — *
heſſiſchen Volkslieder nebſt Melodien zu veranſtalten
und wünſcht die Unterſtützung der Lehrer des dies—
eitigen Regierungsbezirks bei dieſem Unternehmen in
Anjpruch zu nehmen. In Anbetracht der hohen Be:
deutung des echten, edlen WVolfslieds nicht blos für
das jittliche Volksleben, jondern insbejondere auch
Ausgegeben Mittwoch den 6. October
für die Volksſchule tragen wir fein Bedenken, den.
1886.
Wunſch des Lehrers Beder feinen Berufsgenoffen
zur —— zu empfehlen.
Caſſel den 6. Auguſt 1886.
Königliche Regierung,
Abtheilung für Kirchen: und Schulſachen.
(J. B. Nr. 8290,)
Nachftehende ältere Erlaſſe finden wir uns veran-
laßt hierdurch in Erinnerung zu bringen.
24. Es ift wieberholt bei uns Klage darüber geführt
worden, daß Schulfinder, fei e8 in Begleitung ihrer
Eltern, fei e8 ohne diefelben, an öffentlichen Bergnü-
gungen und Zanzluftbarleiten Theil nehmen. Wenn
wir auch überzeugt find, daß die Herren Schulinfpectoren
und Lehrer im Hinblid auf die Gefahren, welchen bie
Jugend bezüglich ihrer körperlichen, geiftigen und fitt«
lihen Entwidelung durch dieſe Unfitte ausgefegt ift,
ed nicht daran fehlen laffen werben, vem im Üebe
ftehenden Unweſen entgegenzuwirken, fo fehen wir uns
boch veranlaßt, diefelben hiermit ausbrüdlich bazu auf«
zufordern, wo es erforberlich ift, dem Befuche öffentlicher
Vergnügungslokale Seitens der Schulfinder mit allen
ihnen zu Gebote ſtehenden Mitteln der Schulzucht ent«
gegenzutreten.. Es unterliegt feinem Bedenken, von
Seiten der Schule unbebingt zu verbieten, daß Kinder
ohne Begleitung ihrer Eltern öffentliche Vergnügungs«
totale bejuchen, die UWebertretung dieſes Verbots zu
rügen und fofern fih bie Mitwirkung der Eltern un-
thunlich erweift, die Uebertreter zu betrafen. Wenn
auch in dem Falle, daß Schullinder Kirchweihtänze und
antere Luftbarkeiten in Begleitung und unter Wufficht
ihrer Eltern ober beren Vertreter befuchen, zunächſt
biefe die Verantwortung für ven Schaben, welder ven
Kindern daraus erwachſen kann, übernehmen unb es
vornehmlih Sache der Herren Geiftlichen fein wird,
in feelforgerifcher Weife auf die betreffenden Eltern ꝛc.
einzumwirfen, fo wirb fi boch auch die Schule ber
Aufgabe nicht entziehen Fönnen, in den genannten Fällen
buch Vorftellung, Mahnung und Warnung dem frag-
lichen Unwefen zu fteuern.
Indem wir Vorjtehendes ver forgfältigen Erwägung
und Beachtung den Herren Schulinfpectoren und Lehrern
bringend Bose. Fir erwarten wir für die Zukunft alls
gemein, wie dies jest ſchon theilweife gefchieht, in ben
Bifitationsberichten unter ver Rubrik „Schulzucht“ eine
bezügliche Bemerkung darüber, wie es in ber bevegten
Hinficht in den betreffenden Gemeinden jteht.
Die Herren Landräthe erhalten vorftehenven Erlaß
zur Mittheilung an die Lofalfchulinfpectoren und Lehrer;
den Herren Ober- ꝛc. Schulinfpectoren geht verfelbe
direct zu.
Gaffel den 21. Februar 1878.
Königlihe Regierung,
Abtheilung für Kirchen- und Schulfachen.
An die Herren Panbräthe und Dber- ıc. Schulinfpectoren.
(B. 2047.)
25. Amtlich mitgetheilte ſtatiſtiſche Ueberfichten er-
geben, daß die Zahl der wegen Meineides eingelei-
teten Unterjuchungen in dem größten Theile des
reußiſchen Staates in Beſorgniß erregender Weije
—* vermehrt hat.
Nach einer Mittheilung der hieſigen ———
Ober-Staatsanwaltſchaft gehört auch in dem Amts—
bezirke derjelben das Verbrechen des Meineids zu den
recht häufig vorkommenden, indem wohl der fiebente
bis achte Theil der Verbrechen, welche jährlich zur
Cognition der Anklagefammer des Königlichen Appel
lattonsgerichts gelangen, ben Meineid zum Gegenjtande
bat und außerdem die Zahl der Anzeigen, welche
Meineid betreffen, jedoch nicht zur Erhebung der
Anklage führen, eine bedeutende it. Im Zuſammen—
hange damit jteht die Wahrnehmung, daß gering-
chähige Aeußerungen über die Heiligleit des Eides
nicht jelten vorkommen.
Sleichzeitig macht die Königliche Ober - Staatd-
anwaltichaft darauf aufmerffam, da ein dem Mein-
eide verwandtes Vergehen außerordentlich häufig vor-
fommt, nämlid) die Er $. 164 des Straf⸗Geſetz⸗Buchs
jtrafbare wiſſentlich falſche Anſchuldigung und bös—
willige Verleumdung.
Wenn die bezeichneten Thatſachen einerſeits auf
einen Mangel bezw. auf eine Abnahme der religiös—
fittlichen Bildung der Bevölkerung jchliegen lajjen
und es andererjeits erfahrungsmäbig meiſtens jehr
ſchwierig ift, Die genannten Verbrechen bezw. Vergehen
zur gerichtlichen Beltrafung zu bringen, jo ericheint
cs um jo mehr geboten, jchon in die Herzen der
Jugend durch entiprechende Belehrung und Mahnung
die auf wahre Gottesfurcht gegründete Gefinnung
der Wahrhaftigkeit und Treue einzupflanzen.
Die Herren Ober: ꝛc. Schulinfpectoren —
wir, dem beregten Gegenſtande Ihre Aufmerkſamkeit
zuzuwenden und die Lehrer Ihres Aufſichtskreiſes in
Gemeinschaft mit den Herren Lofalichulinipectoren
dahin anzuweiſen, daß fie bei der Erflärung der be
züglichen Gebote und fonjt bei geeigneter Gelegenheit
die Schüler der Oberftufe über die Heiligfeit des Eides
und die große Sünde des Meineides, ſowie des faljchen
Zeugniſſes und die fittliche und religiöjfe Bedeutung
und große Wichtigkeit derjelben für die ganze ftaatliche
Gejellichaft, ſowie über das Verwerfliche der bös—
willigen Berleumdung eingehend unterrichten.
Auch wird es fich empfehlen, die in Frage ftehende
Angelegenheit zum Gegenſtande von Conferenzbe—
14
»
ſprechungen zu machen und die Abhaltung von Muſter—
lectionen darüber zu veranlafjen.
Gaffel den 3. Auguſt 1877.
Königliche el
Abtheilung für Kirchen: und Schuljachen.
An die Herren Ober:, reis: und Diftricts- Schul-Infpectoren
bes Negierungsbejirte. (B. 8435.)
Berional: Chronik.
Den Lehrem Gantor Fink zu Helmarshaufen,
Keßler zu Wehlheiven und Ganter Peter zu fFrie
lingen ijt der Arler ver Inhaber des Königlichen Haus-
orbens von Hohenzollern mit der Zahl 50 unb bem
Lehrer Neufel zu Willingshaufen der Königliche
Kronenorden Ar Clafſe mit der Zahl 50 aus Anlaf
ihres fünfzigjäßrigen Dienftjubiläums Allergnädigſt ver
lieben worden.
Die infolge Ernennung des kath. Pfarrers Enpres
zu Lütter zum Pfarrer in Neuhof erledigte Dberfchul:
infpection über die Schulen im fath. Decanatsbezirfe
Hilvers (Gersfeld) ift dem kath. Pfarrer Helfrid
zu Poppenhaufen übertragen worben.
Der Dechant Engel au Hünfeld ift auf feinen
Antrag von dem Oberfhulinfpectionsamte entbunden
und der kath. Pfarrer Wehner zu Heofafchenbach mit
der Oberfchulinfpection über vie Schulen im kathol.
Decanatsbezirfe Hünfeld beauftragt worden.
Herbener zu — ———— Modeſt zu Simmerd-
haufen, Haas zu Wüftenfachfen, Weber zu Mar-
bad, Hausmann zu Steinhaus, Füller zu Eichen
zell, Dr. Kircher zu Petersberg, Helfr id zu Pop-
penhaufen, Rhiel zu Fulda, Trapp zu Rotenburg,
Schmelz zu Burghaun, Malkmus zu Florenberg,
Noll zu Hofbieber, Kraiger zu lieben, Ried zu
Schröd, Dechant Enpres zu Neuhof, Dechant Weis—
müller zu Eiterfeld, Werner zu Wenders, Hoff
mann zu Gersfeld, Malkmus zu Reulbach, Wehner
zu Hofafchenbah, Ney zu Dipperz, Krah zu Hoſen—
feld, Orth zu Bieber, Kaufholz zu Großfrogen-
burg, Dr. Arenhohd zu Großauheim, Huhn zu
Ulmbach, Kramm zu Uttrihehaufen, Göb zu Lütter,
Klüber zu Hafelftein, Mallmus zu Hauswurz,
Schäfer zu Madenzell find zu Lokalſchulinſpectoren
über die Schulen ihres Pfarreibezirfs ernannt werben.
Der Kaufmann Deubner zu Garlshafen ift für
bie Dauer von drei Jahren zum Mitglieve des bafigen
Stadtjchulvorftandes bejtellt worden.
Holtftein, Kr. Wigenhaufen, zum Lehrer an der Stabt-
ſchule zu Wigenhaufen und der Lehrer Hammer
ſchlag zu Flieven, Sr. Fulda, zum Lehrer an ber
fath. Schule in Neuftabt, Kr. Kirchhain, ernannt werben,
Berfegt wurden bie Lehrer Gärtner zu Wel-
lingerove, Sr. Eſchwege, als Yehrer an die ev. Schule
zu Marköbel, Kr. Hanau, Krid zu Dörmbach, Sr.
Gersfeld, auf Präfentation des Schulpatronats, als
Lehrer an bie kath. Schule zu Kleinfaffen, desſ. Kr.,
Körber zu Wohra, Kr. Kirchhain, als Lehrer an bie
ev. Schule zu Spedswinkfel, desſ. Kreifes, Dreves
zu Soldorf, Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev, Schule
zu Bedeborf, desſ. Kr, Rofenftod zu Bederhagen,
Kr. Rinteln, als Lehrer an die ev. Schule zu Kirch—
bitmold, Landkr. Gaffel, Hohmann zu Hoſenfeld,
Kr. Fulda, als Lehrer an die fath. Schule zu Almen-
borf, desf. Kr, Siemon zu fFriemen, Hr. Eſchwege,
als Lehrer an bie ev. Schule zu Oberfaufungen, Landkr.
Gaffel, ferner die proviforifchen Lehrer Iber zu Lip—
polb&berg, Kr. Hofgeismar, als provif. Yehrer an vie
ev. Schule zu Welferode, Hr. Homberg, Kaufmann
zu Oberfhönau, Hr. Schmalkalden, als provif. Yehrer
an bie ev. Schule zu Rotterove, desſ. Kr., Brobmann
zu Eiterfelo, Kr. Hünfeld, als provif, Lehrer an bie
kath. Schule zu Soisvorf, desſ. Kr.
Definitiv angeftellt wurden die feither proviforifch
angeftellten Yehrer Schäfer und Freund zu Hanau
als Lehrer an den jtädt. Elementarfchulen daſ., Stein»
mehyer zu Gottstreu, Kr. Hofgeismar, als Lehrer an
der ev. Schule baf., Bähr zu Oberbeisheim, Sr. Hom«-
berg, als Lehrer an ver ev. Schule daſ., Sohl zu
—28 Kr. Gelnhauſen, als Lehrer an der ev. Schule
daſ., Noll zu Wolfhagen als Lehrer an der Stabt-
Schule taf., Wagner zu Altenhafungen, Kr. Wolf-
hagen, als Lehrer an der ew. Schule daf., Hampel
zu Mellnau, Kr. Marburg, als Lehrer an ver evang.
Schule daf., Liebermann zu Höringhaufen, Fr.
Franfenberg, als Lehrer an der ev. Schule daf,, Knaus
zu Bucenberg, Kr. Frankenberg, als Lehrer an ber
ev. Schule daf., Creß zu Schönftapt, Kr. Marburg,
als Lehrer an ber ev. Schule daſ., Georges zu
zu Gölbe, Kr. Marburg, als Lehrer an ber ev. Schule
baf., Beil zu Reddehauſen, Kr, Marburg, als Lehrer
an ber ev, Schule daf., Engelmann zu Ohndorf,
Kr. Rinteln, als Lehrer an der ev. Schule daſ, Hahn
zu Hilmes, Kr. Hersfeld, als Lehrer an der w. Schule
daſ. Knobel zu Udenborn, Sr. Friglar, als Lehrer
an ber ev. Schule daf., Peil zu Roßberg, Hr. Mar:
burg, als Lehrer an der ev. Schule daſ. Dörbeder
zu Raboldshaufen, Kr. Homberg, als Lehrer an ber
ev. Schule daf., Müller zu Kolßenbitmolo, Landkr.
Caſſel, als Lehrer an der ev. Schule daſ., Kaul zu
Waltringhaufen, Kr. Ninteln, als Lehrer an der ev.
Schule daf., die Lehrergehülfen Damm zu Florenberg,
Kr. Fulda, als Lehrer an der kath. Schule daſ., Kaufe
zu Volkmarſen, Kr, Wolfhagen, als Lehrer an der
fath. Schule daf.; die feither proviforifch angeftellten
Lehrerinnen Liep zu Witenhaufen als Lehrerin an
der Stadtſchule daſ., Freckmann zu Flieden, Kr.
15
Fulda, als Lehrerin an der kath. Schule daſ. Ferner
ift die definitive Anftellung ber bisher beauftragten
Hanbarbeitslehrerinnen Siebert, Frömbling,
Amalie Cunz, Wiederhold, Eon Mar-
fhall, Magvalene Cunz, dv, Bardeleben, Heine
mann, Hikeroth, Witwe Matthei, Böding,
Witwe Nudert, Yulie Schatten, Battenberg
als Handarbeitslehrerinnen an ben ftäbt. Schulen zu
Caſſel beftätigt worben.
Proviforifch amgeftellt wurben bie Lebrerge-
hülfen Dietrich zu Hermannrobe, Kr. Witenhaufen,
als Lehrer an der ev. Schule daf., Stüd zu Rinteln
als Lehrer an der daſigen Staptjhule, Schmidt zu
Marföbel als Lehrer an ber ev. Schule F— Wellinge⸗
rode, Kr. Eſchwege, Rompf zu Vieſebeck als Lehrer
an der ev. Schule zu Bründerſen, Kr. Wolfhagen,
Geb zu Unterreichenbadh als Lehrer an ber ev, Schule
zu Bösgefäß, Sr. Gelnhaufen, Kliem zu Zwergen
als Lehrer an der ev. Schule zu Schaden, Fr. Hofe
geismar, Rauck zu Rückers, er. Hünfeld, als Lehrer
an ber fath. Schule daf., Höne zu Soisporf als Lehrer
an der kath. Schule zu Petersberg, Kr. Fulda, ber
Sculverwefer Fenner zu Oberſchönau als Lehrer
an der ev. Schule zu Rotterode, Kr. Schmalfalven,
bie evang. Schulamtscanvivaten Boley aus Diemes
rode ald Lehrer an der ev. Schule zu ger ſer.
Rotenburg, Ho08 aus Schwarzenborn als Lehrer an
ber ev. Schule zu Somplar, Fr. Franfenberg, Kranz
aus Seigertöhanfen als Lehrer an der ev, Schule zu
Elnrode, Kr. Friglar, Schade aus Altmorfchen als
Lehrer an ver ev. Schule zu Solvorf, Kr. Ninteln,
Knauft aus VBederhagen als Lehrer an ver ev. Schule
zu Lippoldsberg, fr. ps er Loge aus Feldberg
als Lehrer an der ev. Schule zu Gewiffenrub, Kr.
Hofgeismar, Beter aus Notbfelven als Lehrer an ber
ev, Schule zu Nehren, Amts Novenberg, Puth aus
Techenheim als Lehrer an der ev. Schule zu Hillarts»
haufen, Kr. Hersfeld, Opper aus Moiſcheid ald Lehrer
an ber ev. Schule zu Halgehaufen, Kr. Frankenberg,
Neihmeyer aus Wiera als Lehrer an der evang.
Schule zu Langenſchwarz, Kr. Hünfeld, der fath. Schul-
amtscandidat Burchard aus KHleinbartloff als Lehrer
an ber kath. Schule zu Horas, Kr. Fulda. werner
ift die proviforifche Unftellung des feither beauftragten
Lehrers Schindewolf zu Ejchwege als Lehrer an
der bafigen Stabtjchule beftätigt worben.
Zu Lehrergehülfen wurden beftellt ver frühere
Lehrer Brade aus Wangershaufen für die ev. Schule
zu Hinterfteinau, Fr. Schlüchtern, die evang. Schuls
amtscanbibaten Noll aus Berfa für bie ev. Schule
zu Lenberfcheid, Sr. Ziegenhain, Herbener aus Groß—
jeelheim für die ev. Schule zu Aua, Kr. Hersfelo,
Bolze aus Trodenerfurth für die ev. Schule zu
Niederweimar, Kr. Marburg Boß aus Görzhain für
bie ev. Schule zu Röhrenfurth, Kr. Melfungen, Mildner
aus Vockerode für die ev. Schule zu Abterode, Kr,
Ejchwege, der kath. Schulamtscandivat Ebel aus
Ungevanken für bie fath. Schulen zu Fulda,
In den Ruheſtand mwurben verſetzt bie evang.
Lehrer Cantor Reitz zu Benern, Bernhardt zu
Gerterode, Freund zu Gilfershaufen, Cantor Bohne
zu Waldau, Hooß zu Itzenhain, Gantor Peter zu
Frielingen, Cantor Berneburg zu Norbshanfen,
Theyß zu Mengsberg, Keßler zu Wehlheiden,
die fatholifchen Lehrer Nector Wehner zu Hünfeld,
Fröhlich zu Soisvorf, Kiel zu Vollmarſen, ber
israel, Lehrer Neumark zu Rothenfirchen.
Die nachgefuhte Dienkentlaffung erhielten
der Rector, Pfarrer Biepenbrof zu Oldendorf, bie
ev. Lehrer Breidenbach zu Oberfuhl, Maus zu
Bösgefäß, Sander zu Homberg, die ev. Lehrerin
Klofe zu Rinteln,
Geftorben find die ev. Lehrer Berg zu Hebel,
Kaletfch zu Wehrshaufen, der fath. Lehrer Hoh-
mann zu Dietershaufen.
Gefes vom 6. Juli 1885,
die Penfienirung der Lehrer und Lehrerinnen an ben
Öffentlichen Volksfchulen betreffen.
Fortſetzung.
Dienſtemolumente, welche ihrer Natur nach ſteigend
und fallend find, insbeſondere Einlünfte an Schulgeld,
werben nach ven bei Verleihung bes Rechtes auf diefe
Dienftemolumente deshalb getroffenen Feitfegungen und
in Ermangelung folcher Feſtſetzungen nach ihrem burch-
fohnittlihen Betrage während ber brei legten Etats»
jahre vor dem Gtatsjahre, in welchem die Penfion
fejtgefeßt wird, zur Anrechnung gebradt.
Diefe Vorſchriften gelten auch für vie Berechnung
der Penfion eines Lehrers, mit deſſen Schulamt ein
lirchliches Amt vereinigt ift, dergeſtalt, daß ber Bes
rechnung das Dienfteinlommen ver vereinigten Stelle,
ohne Rüdficht darauf, aus welchen Duellen folches
oder einzelne Theile deſſelben fließen, als ein einheit-
liches Stelleneinfommen zum Grunde zu legen ift.
$. 5. Bei Berechnung der Dienftzeit fommt bie
gefammte Zeit in Anrechnung, während welcher ein
Lehrer im öffentlichen Schulvienjte in Preußen fich be—
funden hat.
Die Dienftzeit wird vom Tage der erjten eiblichen
Verpflichtung für ven öffentlichen Schulpienft an gerechnet.
Kann jedoch ein Lehrer nachweifen, daß feine Ver:
elbigung erſt nach jeinem Eintritte in den öffentlichen
Schuldienſt jtattgefunden hat, fo wird die Dienjtzeit
von legterem Zeitpunfte an gerechnet,
. Bei Berechnung der Dienftzeit kommt auch
die Zeit in Unrechnung, während welcher ein Lehrer
1) im Dienfte des Preußifchen Staates, des Nord»
beutfchen Bundes oder des Deutjchen Neiches
fi befunden bat, oder
2) als anjtellungsberechtigte ehemalige Militärperfon
nur vorläufig oder auf Probe im Givilvienfte des
16
Preufifhen Staates, des Norddeutſchen Bundes
Hi des Deutjchen Reiches bejchäftigt worden
t, ober
3) in den von Preußen neu erworbenen Landes—
teilen im öffentlihen Schulvienfte oder im un-
mittelbaren Dienfte der bamaligen Landesherr⸗
[haft fich befunden hat.
Ausgeſchloſſen bleibt die Unrehnung derjenigen
Dienftzeit, während welcher vie Zeit und Kräfte eines
Lehrers durch die ihm übertragenen Gefchäfte nur
nebenbei in Unfpruch genommen gewejen find.
. 7. Der Dienftzeit im Schulamte wirb die Zeit
bes aktiven Militärdienſtes hinzugerechnet.
8. 8, Die Dienftzeit, welche vor ven Beginn bes
einundzwanzigſten Lebensjahres fällt, bleibt außer Be
rechnung.
Nur bie in die Dauer eines Krieges fallende und
bei einem mobilen over Erfagtruppentheile abzeleiftete
Militärdienftzeit tommt ohne Rüdficht auf das Yebend-
alter zur Unrechnung.
Als Kriegszeit gilt im diefer Beziehung bie Zeit
vom Tage einer angeorbneten Mobilmachung, auf welde
ein Krieg folgt, bis zum Tage der Demobilmachung.
8. 9. Für jeden Feldzug, an welchem ein Lehrer
im Preußiſchen oder im Reichsheere, oder in ver Preufi-
fhen over Kaiferlichen Marine derart Theil genommen
bat, daß er wirflid vor ben Feind gekommen oder in
bienftlicher Stellung ven mobilen Truppen in das Feld
Feig iſt, wird demſelben zu der wirklichen Dienſtzeit
in Jahr zugerechnet.
Ob eine militärifche Unternehmung in dieſer Be
ziehung als ein Feldzug anzufehen ift und inwiefern
bei Kriegen von längerer Dauer mehrere Kriegsjahre
in Anrechnung kommen follen, dafür ift die nach $. 23
bes Neichsgefeges vom 27. Juni 1871 (Reichs-Geſesbl.
©. 275) in jebem falle ergebende Beftimmung bes
Kaifers maßgebend.
Für die Vergangenheit bewendet e8 bei ven hierüber
durch Stönigliche Erlaffe gegebenen Vorſchriften.
$. 10. Die Zeit
a, eines Feitungsarreftes won einjähriger und längerer
Dauer,
b. ver Kriegsgefangenſchaft
fann nur unter befonderen Umftänden mit Königlicher
Genehmigung angerechnet werben. .
8. 11. Bon dem Unterrichtsminifter kann zukünftig
bei der Anftellung nach Maßgabe der Beftimmungen
in ven 88. 5 bis 9 die Anrechnung ver Zeit zugefichert
werben, während welcher ein Lehrer außerhalb Preußens
im Schufvienfte oder im In» oder Auslande im Kirchen-⸗
bienfte geftanden, ober als Lehrer ober Erzieher all
einer Zaubflummen-, Blinden-, Wioten-, Waifens,
Nettungs» oder ähnlichen Anftalt im Dienfte einer
Gemeinde oder eines fonftigen kommunalen Verbandes,
ober im Dienfte einer Stiftungsanftalt der bezeichneten
Art fich befunden hat.
Fortſetzung folgt im nächſten Blatte,
Eaffel&Gedrudt in der Hofs und Waifenhans: Bunhdruderei,
Amtsblatt
der Königlihen Negierung zu Gaffel,
Ausgegeben Mittwoch den 13. Dectober.
taaten.
Die Nummer 33 ver Gefeg- Sammlung, welche
vom 20, September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
r. 9160 pas Gefeg, betreffend die Abänderung
der Königlichen Berordnung vom 17, März 1839,
betreffend den Verkehr auf den Kunſtſtraßen (Geſetz-⸗
Sammtl. 1839 S. 80), und der Allerhöchſten Kabinets-
ordre vom 12, April 1840, betreffend die Modification
bes 8. 1 der Verorbnung vom 17. März 1839 wegen
des Verkehrs auf ven Kunftſtraßen (Gefeg-Samml. 1840
©. 108). Bom 8. September 1886,
Die Nummer 34 der Gefeg- Sammlung, welche
vom 30. September 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9161 vie Verordnung, betreffend bie Abänderung
beziehungsweife Ergänzung der Beftimmungen über bie
Umgugstoften der Beamten der Staatseifenbahnen und
der unter der Verwaltung des Staats ſtehenden Privat»
eifenbahnen. Vom 5. September 1886; unter
Nr. 9162 vie Verordnung, betreffend die Abänderung
beziehungsweife Ergänzung der Bejtimmungen über bie
Tagegelver und Neifefoften der Beamten ber Staats-
eifenbahnen und ber unter der Verwaltung des Staats
ftehenden Privateifenbahnen. Vom 6, September 1886;
und unter
Nr. 9163 die Verfügung des Juſtiz-Miniſters, be-
69.
= : Jenri,: =D
FBIESESET FE
| 8 s |22]38€T €
glge|e | + |s9Shstl|
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|
15/44] 1403] 1371| 11/29 Si
15/50] 1371| 1350| 10,75 ⸗
1601| 13,41] 1280| 1081 —
16/72] 1373| 13132] 1253 —
1617 1475| 14:50) 1272 =
ofgelamar| 16! 14—| 14.—! 10770 =
arburg . | 16125] 14150] 1425| 12] — =
BI Rotenburg | 17)—| 1450 14— 1 —
Summa . Jieo doſt ie boſt i os— 91/solıra 561235
Duräfänitte) | | | | |
betrag . | 1611a] 1808| 1376| arlas] 2ulro] 29
81 zer 3alsılasıa 34196
al 3591 ıho 352] 437 ıko
1886.
treffend die Anfegung des Grundbuchs für einen Theil
September 1886,
Verordnungen und Belauntmach
Raijerl. und Königl. Eentralbeh
690. Auf Grund des $. 28 des Regulativs über
Ausbildung, Prüfung und Unftellung für bie unteren
Stellen des Forftvienjtes in Verbindung mit dem Mili-
tärbienfte im Jägerforps vom 15, Februar 1879 werben
bei den Königlichen Regierungen zu Potsdam, Stettin,
Göslin, Stralfund, Pofen, Breslau, Liegnig, Oppeln,
Magdeburg, Wiesbaden, Cöln und Trier, fowie bei
der Königlichen Hoflammer zu Berlin neue Notirungen
forftverjorgungsberechtigter Jäger der Claſſe A. I. bis
auf Weiteres dergeftalt ausgeichloffen, daß bei den ges
nannten Behörden nur die Melpungen folcher im lau—
fenden Jahre den Forjtverforgungsfchein erhaltenven
Jäger angenommen werben bürfen, welche im Bezirke
derjenigen ber vorgenannten Behörven, bei welder fie
fi melden, zur Zeit des Gmpfangs bes Forſtver⸗
forgungs » Scheins im Königlichen Forſtdienſte bereits
Ber
Länger als 2 Jahre befchäftigt find.
Die Zahl ver Anwärter ift gegenwärtig am ges
ringften in den Regierungsbezirken Arnsberg, Stade,
Gafjel, Osnabrüd und Erfurt,
Berlin den 28. September 1886.
Der Minifter für Landwirthſchaft, Domänen und Forſten.
In Vertretung: Marcard.
Berorduungen und VBelauntmahungen der Königlichen Regierung.
BDurchichnitts : Berednung über die Markt» und Yadenpreije an ven Garnifonsorten in bem
Regierungs » Bezirke Caſſel für den Monat September 1886.
— —— — — — — —— —— ——
Dve14
a. für 100 Kilogramm.
8 92lı3)65 7 2531
10,35 |
l
I; 12] er] ale] alıc
tltı] 127
——
pro 1 Kilogramm
Beʒeichung /
Mr, der Medl. Gerften- Bud-
wehen
Martt⸗Orte. Rungezenſoraurt vruvc. nein
— —AIAIA BIT 2
il Safe ...... 261-2 212 64
2 Briblar ...... —-/231—|2 40 40
- Fulda “ern m 2 mi — J
anau........ 1- —
5 — „00. 1] 30 — 48 40
6 | Sofgeismar....J- 32—- 50 36
7 Marburg .....1— 16] — 50 —
8 Rotenburg „un. 1 30 40 50
Summa „| 2,43] 1 91] 4/08] 3 16 —|8
Durchſchnittspreis — 301 — 24] — 51] —|45]—|49
Caſſel am 7. October 1886,
692. Nach einer Mittheilung des Herrn Minifters
ber auswärtigen Angelegenheiten ift der bisherige Bra-
filtanifhe Generalconful in Chile, Herr Dr. Luiz
Pires Garcia an Stelle des auf feinen Antrag zur
Dispofitton geftellten Herrn Dr. Pedro Niberio
Moreira zum Braſilianiſchen Generalconful für
Preußen mit dem Sig in Frankfurt a/M. ernannt worben.
Ih bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenutniß,
bamit berfelbe in feiner gedachten Amtseigenfchaft Anz
erfennung und Zulaffung finde,
Gaffel ven 9. October 1886.
Der en eg Aa warzenberg.
nungen und gen auderer
Raiferlicher und Königliher Behörden,
693. Durch $. 5 Abfa 2 und 3 des Geſetzes vom
17. Mai 1884 (G. ©. ©, 129), 8. 5 Abſaß 2 des
Geſetzes vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11)
und $. 5 Abfag 2 des ferneren Geſetzes vom 23jten
Vebruar 1885 (Gef. S. ©. 43) ift ver Finanz Minifter
ermächtigt worben, bie Prioritäts-Anleihen ver verftaat«
lichten Eifenbahnen, ſoweit biefelben nicht inzwijchen
getilgt find, zur Rüdzahlung zu kündigen, fowie auch
den Inhabern ver Schulpverfchreibungen dieſer Anleihen
die Rückzahlung der Schulobeträge oder ven Umtaujch
gegen Staatsfchulpverfhreibungen anzubieten und bie
Bedingungen des Angebots fejtzufegen.
Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff‘
der nachfolgend bezeichneten Schuldverfchreibungen ber
Halle» Sorau- Gubener Eifenbahn, nämlich:
1) der vierprozentigen Prioritäts » Obligationen 1.
Emifjion (Privilegium vom 18. November ,
2) ber vierprozentigen Prioritäts » Obligationen I,
Emiffion (Privilegium vom 7. Auguſt 1872),
3) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B.
(Privilegium vom 17. Yuli 1872) und
4) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. C,
(Privilegium vom 26. Juni 1876)
dahin Gebrauh, daß ich den Inhabern ven Umtauſch
ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schulbverfchreibungen
Kaffee. &
Hirfe. Reit, | Jana-,| gm FH m.
Java. | mittle- Isehran ss fat.
ter, ter). —**
MM aM aM a a a
-10|—| 1\50|— |
= — 11501 —
— — 1/01 -
— — 1/0) —-
— — 11601 —
-181— 110] —
= = 160] —
1501 — 11501 —
3/38 414 18 | 90 219 = 1|54
—/42]—- |52| 2’36| 3j02| 1150] -|19
Der Regierungs- Präfident. I. B.: Kochendörffer.
ber 34progentigen konſolidirten Staatsanleihe jegt
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutaufchenden Schulpverfchreibungen
wird berfelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen ber
34 grozentigen konfolibirten Staatsanleihe gewährt,
b. Den Imbabern werben bie umzutauſchenden
Schuldverſchreibungen mit ven bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächiten Zinfenfälligkeitstermine ber
Obligationen belaffen, alſo rüdfichtlich der Obligationen
unter 1, 2 und 3 bis zum 1. October 1887, rüd»
fichtlich der Obligationen unter 4 bis zum 1. Juli 1887.
Diejenigen Inhaber, welche biefes Angebot annehmen
wollen, haben ihre biesbezügliche Erflärung bis ein-
fehlieglich den 30. October 1886 fchriftlich oder mündlich
bei der Königlichen Eifenbahn-Hauptlaffe zu Erfurt oder
einer ber nachbezeichneten Kaffen, nämlich:
a, ber Königlichen vereinigten Gifenbahn-Betriebstaffe
zu Berlin — Askanifcher Plag 5 — ober bei
den Königlichen Gifenbahn » Betriebsfaffen zu
Deffau, Halle, Weißenfels und Gafjel B. M.,
b. bei ber Söniglichen Eifenbahn-Hauptfaffe — Ab»
teilung für Wertpapiere — zu Berlin, Leipziger
Plag 17,
c, bei der Königlichen Gifenbahn » Haupffaffe in
Frankfurt a/M. (Sacfenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung ber Obligationen abzu-
geben. Berlin ven 1. October 1886.
Der Finanz - Minifter. von Scholz.
Borftehende Bekanntmachung des Herrn Finanz»
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent-
fiht, daß ven Erklärungen über die Annahme des An«
ebots außer ven Schulpverfchreibungen ——
—* ein Verzeichniß, welches Nummer und Nennwert
ber legteren enthält, für jeve Gattung von Obligationen
befonbers, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift. Das
eine Gremplar wird, mit einer Empfangsbefcheinigung
verfehen, dem Ginfender fofort wieder ausgehänbigt
und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieberausant-
227
wortung ber von ber Annahmeftelle mit einem Vermerk
zu verfehenven Obligationen zurüdzugeben.
Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtaufch
egen Syprozentige Staatsfchulpverfchreibungen wird
—0 das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt ven 8. October 1886. _
Königlihe Eifenbahn-Direction,
6. D 8. 5 Ubfag 2 und 3 des Gefeges vom
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 des
Denn vom 23. Februar 1885 (Gef. S. ©. 11) und
8. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefeßes vom 23, Februar
1885 (Gef. ©. ©. 43) ift der Finanz» Minifter er-
mächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verftaat-
lichten Eijenbahnen, foweit biefelben nicht inzwiſchen
getilgt find, zur Nüdzahlung zu fündigen, fowie auch
ben Inhabern der Schuldverjchreibungen diefer Anleihen
die Rückzahlung der Schulpbeträge oder den Umtaufch
egen Staatsfchuldverfchreibungen anzubieten und bie
Bedingungen bes Ungebots feitzufegen.
Bon diefen Ermäcdhtigungen mache ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten Schuloverfchreibungen der
Thüringijchen Eifenbahn, nämlich:
1) ver vierprogentigen Prioritäts » Obligationen I.
Emiffion, ausgeftellt am 1. Januar 1848,
2) ber —— Prioritäts» Obligationen III.
Emiffion (Serie LIT), ausgeftellt am 31, März 1855,
3) der vierprogentigen Prioritäts » Obligationen IV.
Emiffion (Serie IV), ausgeftellt am 1. Mürz
1857, und
4) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen V.
Emiffion (Serie V), ausgeftellt am 1. Zult 1870,
bahin Gebrauch, daß ich den Inhabern den Umtaufch
ihrer Schuloverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ber 3 progentigen Eonfolivirten Staatsanleihe jetzt
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutaufchenden Schulpverfchreibungen
wird berjelbe Nennbetrag in Schulpverfchreibungen ver
Shprozentigen fonfolivirten Staatsanleihe gewährt.
b, Den Inhabern werben bie umzutaufchenben
Schulbverfchreibungen mit den bisherigen Zinsanfprüchen
noch bis zum zweitnächiten ee er ber
Obligationen befaffen, alfo bis zum 1. Zuli 18837.
Diejenigen Inhaber, welche diefes Angebot annehmen
wollen, habe ihre viesbezügliche Erklärung bis ein-
ſchließlich den 30. October 1886 fchriftlich oder mündlich
bei der Königlichen Eifenbahn - Hauptlaffe zu Erfurt
ober einer ber nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. der Königlichen m... Eifenbahn » Betriebs⸗
faffe zu Berlin — Usfanifher Pla 5 — ober
bei den Königlichen Eifenbahn » Betriebsfaffen zu
Deſſau, Halle, Weißenfeld und Caſſel B. M.,
b. bei ber Königlichen Eifenbahn-Haupflafje — Ab⸗
theilung für Werthpapiere — zu Berlin, Leip⸗
diger Platz 17,
c. bei der Königlichen Eifenbahn » Hanptlaffe in
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen)
unter vorläufiger Einveihung der Obligationen abzu-
geben, Berlin ven 1. October 1886,
Der Finanz» Minifter, von Scholz.
Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn Flnanz⸗
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerken veröffent-
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An«
gebots außer ven Schulpverfchreibungen (Obligationen
feloft ein VBerzeichnig, welches Nummer und Nennw
ber letteren enthält, für jeve Gattung von Obligationen
befonders, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift,
Das eine Gremplar wird, mit einer Empfangsbeſchei⸗
nigung verfehen, dem Cinfender fofort wieber ausge⸗
handigt und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieder⸗
ausantwortung ber von der Annahmeftelle mit einem
Vermerk zu verfehenden Obligationen zurückzugeben.
Degen Einveihung der Obligationen zum Umtauſch
gegen 3prozentige Staatsfchulpverfchreibungen wirb
fpäter das Erforderliche veranlaßt werben,
Erfurt ven 8. October 1886,
Königliche Eifenbahn-Directiom.
695. Zu den vom 1. October 1885 ab gültigen
Tarifen für dem directen Güterverkehr zwifchen Stationen
bes GifenbahnsDirectionsbezirts Hannover einſchließlich
ber Hohaer, der Unterelbefchen und ver Warftein-Lipp-
ſtadter Eiſenbahn einerfeitd und ben Stationen des
Eifenbahns Directionsbezirts Berlin a eits bezw.
zwifchen Stationen der Großherzoglich Olvenburgifchen
Staats-Eifenbahnen einerfeits und ben Stationen des
Eiſenbahn⸗Directionsbezirks Berlin andererfeits ‚werben
mit Gültigfeit vom 1. October d. 9. neue Nachträge
(II) Herausgegeben. Diefelben enthalten u. W:
a. birecte Entfernungen bezw. Frachtſätze für bie
neu eröffneten Stationen bezw. Halteftellen Belencin,
Bottſchow, Clasdorf, Saaten-Neuendorf, Stefanowo,
Tuchorze und Wollftein des Directionsbezirls Berlin,
fowie Borgholzhauſen, Diffen-Rothenfelve, Halle i / W.,
Di Oeſede, Ottoſchacht, Steinhagen, Volpriehaufen,
llendorf und Welſede des Directionsbezirts Hannover;
b. directe Entfernungen bezw. Frachtſätze für den
Verkehr zwifchen ven Stationen Dresden⸗Friedrichſtadt,
Görlig, Großenhain B. D,, Kamenz und Zittau bes
Dirvectionsbezirtd Berlin einerfeits und verſchiedenen
Stationen der Oldenburgiſchen Staats - Eifenbahnen
anbererfeits;
e. anderweite, vielfach ermäßigte, in eingelnen Fällen
aber auch erhöhte Stüdgutfrachtfäge im Verkehr mit
den Stationen des Directionsbezirts Berlin,
Soweit durch bie anderweiten Stüdzutfradhtfäge Er-
höhungen eintreten, behalten bie bisherigen bezüglichen
Frachtjäge noch bis zum 5. November d. I. Gültigfeit.
Die in den Nachträgen für die Stationen Dresven,
Goͤrlitz, Großenhain, Kamenz und Zittau vorgefehenen
Entfernungen und Frachtfäge haben gleichzeitig auch
für die gleichnamigen Stationen der Sächſiſchen Staatd-
Eifenbahnen im Norddeutſch-Sächſiſchen bezw. Mittels
beutfchen Verbande, fowie vie für die Stationen Berlin
And. u. Dresd. Bhf.). Berlin (Hamb. Bhf.), Berlin
Lehrter Bhf), Berlin (Potsvamer Bhf.), Berlin
Oſtbhf.) Breslau (DO. S Bhf.), Breslau (Oberihor-
65.) und Poſen nachrichtlich vorgefehenen Frachtſaͤtze tc.
in ben betreffenden Staatsbahn-Verlehren ſowie im
Niederveutfchen Verbande Anwendung zu finden,
— —
J a m v »
228
Die neuen Nachträge find von ben betreffenden
Berbandsftationen fäuflich zu beziehen.
Hannover ven 18. September 1886.
. Königliche Eifenbagn-Direction,
Namens der betheiligten Berwaltungen.
69. Die Prüfungs -Commiffton für Huffchmiebe
dahier bat zum Fungetage für das legte Viertel
jahr d. 3. den 10. December d. I. gewählt,
Meldungen Hierzu find, unter Beifügung bes Ge-
——— etwaiger Zeugniſſe über die Ausbildung
im Hufbejchlage und 10 Dart Prüfungsgebühren, an
den Unterzeichneten zu richten unb zwar Fosteftene bis
zum 12. November d. J.
Den Prüflingen wird die „Unleitung zum Beftehen
ber der Huffehmiebepräfung von Profefjor Dr. Möller“
Ausgeliehene Kapitalien
genen hypothekariſche
icherheit bezw. gegen
Schuldſcheine von Ge⸗
meinden ..
2.1 In auf den Inhaber (au:
tenden Werthpapieren
angelegten Kapitalien.
3.1 Ermworbenes beziv. für wie»
2306488 93
| I
beroeräußertes Grund⸗ | | | |
vermögen » — —4 239000 — — 23300-| 1514781 — —
4.| Auf Pfänder ausgelichen | | | | | |
Kapitalien . 105802 —] 6862315 °— — 6862315] 9484450) — I
5.| Zinſen⸗Rückſtände — — 1268969 — 1268969 80640) — |
6. Raflenbeftand . 3325 11] 95783 60 7661 92) 10344552] 5596 08 3682 36
Hauptbetrag I. Activa [186249 463530721 79 509800 48 4040522 27|2927006 76.629470 20
I. Paffiva, | | | |
7.] Gegen ausgegebene Obli— | | | i
gationen angelegte Ka— | | |
pitalien . — 3525003 992922: 3 50—
. .1 — |—13525003 99
8.1 Nicht erhobene Zinſen . 1 275632 7542
9. | Ueberzahlung . er |
Hauptbetrag II. Pafjiva
Verglichen, ergibt fich Ver-
mögen .
gegen 1884 .
— * ſich vermehrt
"gegen 1884 .
3259 14
4564 70
Der Yandes- Director in Hefien,
zur Vorbereitung empfohlen und Tönnen biefelben bei
dem Unterzeichneten das weiter Bee mitgetheilt er-
halten. Fulda den 10. October
Eberhardt, Kreisthierarz
697. Zu den Güter» Tarifen für vie Ei —
Direckions-Bezirke Elberfeld und Köln (rechts⸗ und
linfsrheinifh) einerſeits und Hannover andererfeits
trıten am 10, Detober d. 938, bezügliche Nachträge
in Kraft, welche neue bezw. anderweite fFrachtfäge,
fowie Ergänzungen und Berichtigungen enthalten,
Die Nachträge liegen bei den betreffenden Güter:
Grpebitionen zur Einficht und zum Kauf aus.
Hannover den 1. October 1886.
Königlide Eifenbahn-Direction,
Namens der betheiligten Verwaltungen.
Belauntmachungen des Landes= Directors.
698. Nachftehenb werden die VerwaltungssErgebniffe und die Vermögenslage ber brei communalſtändiſchen
Leihanftalten des Regierungsbezirks Caſſel vom Yahre 1885 veröffentlicht.
Caſſel ven 22. —— 1886.
22 —2306488)03j1899867
77122 35[1044836 42 502138 56 1546974.98] 910754 39.625787 8411586548173
u
v. Hundelshaufen.
* 2 eiban tal T-
F r Fulda Hanau
= egenitand, Hau | |
7 daupt - Reſerve⸗ Haupt -· Reſerve | a
3 fonds. | fonds. | ——— ſonds. fonds, | Zufammen,
&
aa ee
08 —
- 2754 22
— 512764.06
— 48950908
28869114
2402928
= B: = B:
en commmmalftänd, Behörden.
699. Der Umtaufch ver in Folge unferer Belannt-
madung vom 26. Juli d. J. auf 34 ®/, Zinfen ab»
erg Ag Ranvesfrebitfaffen-Obligationen Serien 10
18 13 gegen ſolche ver Serie 14 mit Zinsjcheinen
über die vom 1. September d. I, ab laufenden Zinjen
findet in der Zeit
dom 15. Dctober bis einſchließlich 30, No—
bember d. J.
ftatt. Der Umtaufch der einzelnen Stüde ift bei ber-
jenigen Stelfe zu bewirken, bei welcher die Abftempelung
berfelben vorgenommen ift, und zwar bei ber Landes⸗
frebitfaffe in dem bazu bejtimmten Büreau im
Lanbeskrebitlaffen-Gebäude gleicher Erbe, Zimmer Nr, 5,
Bormittags zwifchen 9 und 12 Uhr, bei ven übrigen
Umtaufchitellen, nämlich:
in Gaffel bei dem Bankhauſe Mauer & PBlaut,
in Berlin bei ver Drespner Bank,
in Frankfurt a/M. bei ver Deutfhen Ber-
einsbant,
in Hannover bei der Hannoverſchen Bank,
in ben bei jeber biefer Stellen üblichen Geſchäſtsſtunden.
Bei Heberreichung ver umzutaufchenden Obligationen,
welche fich im coursfähigen Zuftande befinden müffen,
ift ein Verzeichniß verfelben, nach Serien, Littera’s
und Nummern georbnet, vorzulegen. Formulare hierzu
Lönnen bei den Umtaufchftellen Foftenfrei in Empfang
genommen werben.
Die Abgabe der neuen 34 P/,igen Obligationen ers
folgt an den Weberbringer ber abgeftempelten Oblis
gationen, deſſen Legitimation die Umtaufchitelle zu prüfen
berechtigt, aber nicht verpflichtet ift.
Gaffel am 8. October 1886.
Die Direction der Landeskreditkaſſe. Lok.
700. Bei ver hieſigen ftädtifchen Sparfaffe ift durch
Beichluß des Stabtrath8 der Zinsfuß vom 1, Januar
1887 ab für alle Ginfagen auf 3, °/, und für Dars
leben auf 4 herabgeſetzt worden.
Bei größeren Darlehen auf Hypotheken fann ber
Zinsfuß, bei pünkilicher Zinszahlung, auf 44 °/, er⸗
mäßigt werben, infofern barum nmachgefucht wird.
Der Zinsfuß von 5 °/, für Darlehen gegen Bürg-
ſchaft bleibt vorerft unveränbert, was hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht wird,
Hünfeld am 27. Sahne 1886.
Die Berwaltungs-Commiffion der ftäptifchen Sparkaffe.
Hau.
701, Bei Hiefiger Diftritts-Spar- und Hilfs - Kaffe
ft vom Januar 1887 ab ver Zinsfuß
a. für Einlagen von 34 auf 3) Prozent und
b. für Darlehen gegen Hypothek von 5 auf 44 Prozent
rebuzirt, was in Gemäßheit bes 8. 6 ber Statuten
hierdurch veröffentlicht wird.
Hilders den 25. September 1886. *
Die Verwaltung:
I. Seifert, Borftand,
F. Hohmann, Kaffirer.
Dsc. Seifert, Controleur.
70%. Bei ver hiefigen Spar- und Crebitfaffe wird
vom 1. Januar 1887 ab ber Zinsfuß
1) für Einlagen, auch für die, welche bereits gemacht
find, von 4°/, auf 35 %/,,
2) für ausgeliehene und auszuleihende Kapitalien
und zwar
a. auf Hanbfchein von 5 auf 44 °/,,
b. auf Hypothek und Fauftpfand von 44 auf4 ®/,
berabgefett, was hiermit veröffentlicht wird.
Jesberg den 1, Dctober 1886.
Appell, Bürgermeifter.
703. Bilanz des Simmershäufer Darlehns—
faffenvereins, * * für das Jahr 1886.
tiva,
1) Raffenbeftand am Iahresfhluß ... 38,21 ME.
5 Bei den Mitgliedern ausftehende Dar»
l en zn er... ® . ne * 1009,19 "
3) Werth ver Mobilien ».... +. «90,00 u
4 Rückſtãnde [Zu Zu Zur Zur Br BE Br BE Ze Zu Er Zu} 6,00 "
5 Stüdzinfen ... 24,96 "
Summa .. 1168,36 Mt,
II. —* ſſiva—
1) Angeliehene Kapitalien 1140,27 ME,
2) Gejchäftsantheile der
Mitglieder 60,00 „ 1200,27 Mt.
Mithin Verluft für 1885 .......- 31,91 Mt,
Die Mitgliederzahl betrug Ende 1884 — 19
Aufgenommen wirben im Jahr 1855 — 2
Mitgliederzahl Ende 1885 alfo — 21
Simmershaufen am 20. September 1886,
Holzhändler F. W. Schäfer, BVereinsvorfteher.
Bacauzen.
704. Nachdem die Vertreter der wahlberechtigten
Mitglieder der lutheriſchen Gemeinde zu Brotterode
beantragt haben, die erledigte lutheriſche Pfarrſtelle
daſelbſt in dem vorliegenden Erledigungsfalle ohne vor—
gängige Wahl und Denomination Seitens der Gemeinde
anderweit zu beſetzen, ſo werden geeignete Bewerber
um bie genannte Pfarrſtelle aufgefordert, ihre des—
falffigen Melvungsgefuche unter Beifügung der erfor
berlichen ar nifje innerhalb 14 Tagen dahier einzus
reichen. affel ben 4. October 1386.
Königliches Confiftorium. 9. B.: Martin.
705. Geeignete Bewerber um bie in Folge Ablebens
ihres feitherigen Inhabers zur Erledigung gelommene
Pfarrftelle zu Nöllshaufen, Claſſe Neuficchen,
werben veranlaft, ihre Meldungsgefuche unter Bei—
fügung eines Zeugnifjes ihres Claffenvorftandes binnen
14 Tagen anher einzureichen.
Gafjel den 29, September 1886.
Königliches Confiftorium. 9. V.: Martin,
706. An der biefigen Latholifchen Schule ift bie neu-
gegründete 5te Stelle, mit welcher ein jährliches Gehalt
vorn 720 Mark verbunden ift, zum 1. December d. I.
mit einer Lehrerin zu bejeten,
Geeignete Bewerberinnen wollen ihre mit ben er»
forberlihen Zeugniffen verſehenen Meldungsgefuche
innerhalb 3 Wochen bei dem Unterzeichneten, oder bem
me. *
230
Rotalfchulinfpector, Dechant Engel hier einreichen,
Hünfeld den 4. Dectober 1886,
Der Königliche Schulvorſtand.
v. Wegnern, Landrath.
707. Die fünfte ehrerftelle an der evangelifchen
Schule zu Wehlheiden, beren jährliches Einkommen
neben freier Wohnung und 90 Mark für Fenerung
1170 Mark beträgt, wird vacant.
Bewerber um biefelbe wollen ihre vesfallfigen Ge»
55 unter Anſchluß der erforderlichen Zeugniſſe binnen
Tagen bei dem Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer
Armbröſter zu Wehlheiden einreichen.
Caſſel am 7. October 1886.
Der Königl. Schulvorſtand. Dörnberg, Landrath.
708. Eine ver hieſigen ſtädtiſchen Forſtaufſeherſtellen
iſt alsbald anderweit zu beſetzen.
Das Einkommen derſelben beträgt jährlich 540 ME,
wozu noch etwa 20 — 30 Mf. Gebühren von Holz»
verfäufen fommen,
Geeignete Bewerber wollen fich innerhalb 3 Wochen
von heute an unter Vorlage ihrer Zeugnilfe bei mir
ſchriftlich melden.
Wolfhagen am 5, October 1886,
Der —— Wicke.
erſonal⸗Chroni
Ernannt: der Privatdocent Dr. — Wiſſowa
in Breslau zum außerordentlichen Profeſſor in der
philoſophiſchen Facultät der Univerſilät Marburg,
bie bisherigen Gerichts-Referendare Berg, Dr
Helmentag und Ulerander von Keudell zu Refe—
rendarien bei ber Königlichen Regierung in Caffel,
die Nechtscandivaten Frohwann und Kühnert
zu Referenvarien,
ber Königliche Oberförfter Diels in Hersfeld zum
a für den Bezirk ver Oberförfterei Med-
bach · Hersfelv
der Boftpraftifant Pohleriſch in Gaffel zum
Poftfecretair,
ber Boftaffiftent Nöller in Großenlüber zum
Poftverwalter,
ber Altuar Rothenburg zum etatsmäßigen Gerichts-
—— bei dem Amtsgericht in Corbach,
ber Erſte Gerichtsdiener, Botenmeifter Kühn beim
Landgericht in Caſſel zum Grften Gerichtspiener bei
dem Dberlandesgericht dafelbft,
ber feitherige Vice-Wachtmeifter Juftus Freud eu⸗
ftein vom 2. Schleswig⸗ Holſtein ſchen Ulanen-Negiment
Nr. 15 zum Gartenauffeher in ver Carlsaue in Gaffel,
ber feitherige Vice-Feldwebel vom Thüringen'ſchen
Beld-Ürtillerie-Regiment Nr. 19 Heinrich Ochfe und
ber frühere Sergeant vom 1. Heffifchen Infanteries
Negiment Nr. 81 Wilhelm Ernft Ferdinand Ködding
zu Aufſehern bei der Königl. Strafanftalt i in Biegenhain,
Mebertragen: dem Berginfpector Althüſer zu
Hobenbühren, unter Ernennung zum Bergwerfs-Director,
bie Verwaltung ber Brauntohfen-Bergierte am Habichte-
wald und am Meisner,
bem Forftauffeher Huhn bie in eine Förſterſtelle
umgewanbelte Nevierförjterjtelle Josbach, Oberförfterei
Mengsberg, auf Probe.
Ueberwielen: ber zum are or ernannte
Repierungs » Referendar Oberländer in Gafjel ber
Königlichen Regierung in Wachen.
Uebernommen: von dem Bürgermeifter Freund
in Lohrhanpten die Stanbesamtsgefchäfte für den Be—
zirk Lohrhaupten im SKreife Gelnhanfen,
von dem Beigeorbneten Georg Ferdinand Kühn
in Fechenheim die Gefchäfte des Standesbeamten-Stell-
vertreter® bafelbft,
von bem Bürgermeifter Jung Ir in Roßdorf bie
wo bes ten für den Stanbesamts-
bezirt Roßdorf.
Berliehen: befinitio dem bisherigen Pfarrverwefer
Friedrich Chriftian Braunhof in Balhorn, Claſſe
Gudensberg, die bafige Pfarrftelfe.
Verfegt: ber Bergwerks-Director Dr, Buße am
Habichtswald unter Ernennung zum Berka
und Beilegung des Charakters als Bergmeifter nach
Tortmund,
ber Oberförfter Heller in Mottgers de bie Ober-
förfterftelle zu Wolfgang im reife Hanau
der Ober» Telegraphen - Affiftent Sander II von
Caſſel nach Lübeck.
ber Gerichtsdiener Wehnes bei dem Amtsgericht
in Caſſel an das —— daſelbſt,
der Gerichtsdiener Küllmer bei dem Amtsgericht
in Marburg an das Amtsgericht in Caſſel,
ber Erſte Gerichtspiener Claus bei bem Ober-
Landesgericht in Caſſel als Gerichtsviener am bas
Amtsgericht in Marburg und
ber Gerichtspiener Hefe bei dem Amtsgericht in
Feldberg an das Amtsgericht in Friglar.
Riedergelaffen: in Eaffel der praftifche Arzt Dr.
Koopmann.
ntlaffen: auf — der Referendar v. Keudell
behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung.
usgeſchieden: aus dem Bezirk des Oberlandes-
gerichts in Caſſel ver Gerichts-Aſſeſſor Hempfing II
in Folge Beſtellung zum ſtändigen Hülfsarbeiter bei
der Staatsanwaltſchaft des Landgerichts in Bromberg.
Penſionirt: ver Poſtſecretair Föffer in Marburg
und ber Poftverwalter Gutmann in Gersfelo,
Verlieben: bei ihrem Uebertritt in ven Ruheſtand
dem Vermeſſungs-Reviſor Gronwaldt in Büdeburg
der Charakter als Rechnungsrath und dem Gerichts-
— chreiber, Secretair Wendt in Caſſel ver als Kanzleirath.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger 9 Nr. 81.
(Infertionsgebühren filr den Raum einer A Drudzeile 0 Reichopfennig.
— Belageblätte für } unb $ Bogen 5
unb 1 —* 10 Neihspfenmig.
Nebigirt bei Königliher Regierung,
"Saffer — Gebrudt in ber Hof» uub Baifenhaus-Bunädenderei.
rn — —
— — — — nm
Amtsblatt
der Röniglihen Negierung zu Gaffel,
AM 46.
Belauutmachungen auf Grund des Reichageſetzes
vom 21. October 1878.
709. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird bierburch zur öffentlichen
Kenntnig gebracht, daß die Druckſchrift: „Sozial«
demofratifche Bibliothek IX. Der wirthſchaft—
lide Materialismus nah den Anfhauungen
von Karl Mare — von Paul Lafargue — Hot-
fingen» Züri, Verlag der Vollobuchhandiung 1886%,
nah $. 11 des gebachten Geſetzes burch den Unter
zeichneten von Landespolizeiwegen verboten worben iſt.
Berlin den 16. October 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent,
Freiherr von Richthofen.
Serorduun uus Velsunimastungen ber
eu
710. Unter Aufpebung ver Bekanntmachung ber vor-
maligen Abtheilung des Innern biefiger Stöniglicher
—— vom 21. December 1877, betreffend den
Erlaß a a a Vorfchriften (Amtsblatt von 1877,
Nr. 81, S. 402), beftimme ich hierdurch auf Grund
des 5. 144 Ubf. 2 des Gefeges über bie allgemeine
Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195 ff.)
über die Art der Verlündigung orts- und freispolizei-
liher BVBorfchriften, fowie über die Form, von deren
Beobachtung die Gültigkeit derſelben abhängt, für den
Umfang des Regierungsbezirfs Caſſel Folgendes:
— Eine jede orts⸗ oder kreispolizeiliche Vorſchrift
m
a. bie Ueberfchrift „Polizei-Verorbnung“ haben;
b. im Gingang auf ven $. 5 ver Verorbnung über
die Polizei» Verwaltung in bem neu erworbenen
Landestheilen vom 20. September 1867 (G. ©.
©. 1529), ſowie — je nad der anordnenden
Behörde — auf einen der 88. 142 und 143
ober 144 des Gefeges über die allgemeine Landes»
verwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. ©. 195 ff.)
au nehmen;
ec. das Gebiet angeben, für deſſen Umfang fie in
Sültigfeit treten foll (vergl. jeboch unten ben
Schlußſatz von IV.)
I. Außerdem muß im Cingange
a. bei kreispolizeilichen, d. h. bei allen vom Land⸗
rathe in Gemäßheit des 8. 142 a. a. D. zu er⸗
laffenden Vorſchriften ver Zuftimmung bes Kreis⸗
ausſchuſſes;
b. bei ortspolizeilichen Vorſchriften in ven Städten,
fomweit fie nicht zum Gebiete ver Sicherheitöpoligei
Ausgegeben Mittwoch den 20. Dctober.
1886.
gehören, ver erfolgten Zuftimmung bes Stabt-
rathes (bezw. Magiftrats) refp. ber **
dieſer Zuſtimmung durch den Bezirks⸗-Ausſchu
Erwähnung geſchehen.
Wird in Fällen, welche feinen Aufſchub zulaſſen,
eine Bolizei-Borfchrift der unter II b bezeichneten Art
vor Ginholung der Zuftimmung des Stabtrathes
(Magiftrats) erfaffen, fo ift auf ven $. 143 Abſ. 2
a. a. O. außbrüdlich Bezug zu nehmen. Gehört aber
eine PolizeisVorfehrift der unter II b bezeichneten Art
dem Gebiete der Sicherheits - Polizei an, fo ift ftatt
der erfolgten Zuftimmung die voraufgegangene Be-
rathung mit dem Stabtrathe (Magiftrat) zu erwähnen.
— die Polizei⸗Vorſchrift mit Rüdficht auf bie
gewählte höchfte Strafandrohung meiner Genehmigung,
fo ift dieſer Genehmigung ebenfalls im Eingange Er-
wägung zu thun. j
Il. Jede orts- over ——— Vorſchrift
muß gegen deren Uebertretung oder eig mn eine
Strafandrohung innerhalb des gefeglich zuläffigen Ber
trages bergeitalt enthalten, daß als Geldſtrafe entweber
eine beftimmte Summe, ober ein Minbeft- und Höchſt ⸗
Betrag, oder nur ber letztere angegeben wird.
Sind die Handlungen oder Unterlaffungen, auf
welde vie Polizei-Vorfchrift ſich bezieht, bereits in
einem Reichs⸗ oder Lanbesgefege — fei es unbebingt
oder für ven Fall eines etwa zu erlaffenden polizeilichen
Ber» oder Gebots — mit Strafe bedroht, fo genügt
ftatt diefer befonveren eine allgemeine Strafanbrohung
unter Hinweis auf den betreffenden Geſetzes ⸗ Paragraphen.
. eve kreis» oder ortspolizeiliche Vorſchrift ift
durch Abdruck in dem Kreisblatte des betreffenden Sreifes
bezw. vem für amtliche Bekanntmachungen beftimmten
Lokalblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, Eine
Ausnahme machen viejenigen Polizei-Vorfchriften, welche
nur auf eine eng begrenzte Dertlichkeit, z. B. einen
g, eine Brüde, eine öffentliche Aulage u. dgl. m.,
beziehen; bei dieſen genügt ftatt des Abpruds die Auf-
ftellung einer bie Polizei-Borfchrift enthaltenden Tafel
an Ort und Stelle bezw. die Anheftung eines ent-
fprechenden Placats; auch bedarf es für derartige Polizei-
— der oben unter J. e. — Angabe nicht.
Sofern in der Polijzei⸗Vorſchrift nicht ein An-
deres ausbrüdlich beſtimmt wirb, tritt dieſelbe mit
dem Beginn des vierten Tages nach Ablauf desjenigen
Tages, an welchem bie betreffende Nummer des Sreis-
ıc. Blattes ausgegeben worben ift, in Kraft. Erfolgt
die Bekanntmachung durch Aufftellung einer Tafel ober
mittelft Anheftens, fo beginnt bie Rechts unter
dem gleichen Vorbehalte fofort nach diefer Aufftellung
ober Anheftung.
Gaffel ven 12. October 1886,
Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg.
711. Nach einer Mittheilung des Herrn Minifters
der auswärtigen Be rim ift der Niederländifche
General-Konful in Frankfurt vn von feiner Regierung
ermächtigt worben, n an Stelle des verftorbenen
Sch abe in, Bee Herrn Jonkheer 9. de
— als Bizekonſul beizuordnen.
nge dies hiermit öffentlichen Kenntniß,
we — Jonkheer de ——Z6 in ſeiner ge⸗
dachten Amtseigenſchaft Anerkennun — und Zulaſſung
finde. Caſſel den 14. October 18
Der Regierungs-Präfident. I. B.: Schwarzenberg,
712. Nachdem ver Batron des Hil * en ſchen Zamilien-
beneficiums, Staatsrath a. D. von Meder zu Wolfo—
anger wegen feines hohen Alters um Entbindung von
Sn Batronat gebeten hat, forbern wir alle van ung
welche auf bafjelbe Anfprüche geltend machen wollen,
auf, ihre desfallfige Bewerbung unter Einlieferung ber
nöthigen Nachweifungen binnen 4 Wochen bei uns ein-
zureichen.
Caſſel den 7. October 1886.
Königlihe Regierung,
—— je ‚Bein und SeAutfachen,
icher Behöi
718, Mr ar 2. unb * des Geſetzes vom
17. ar 1 (©. S 129), $. 5 Abjag 2 des
Gefeges vom 23. Februar 1808 (or ©. ©. 11)
und 8. 5 Abſatz 2 des ferneren Geſetzes vom 23ften
Februar 1885 (Gef. S. ©. 43) ift der Finanz. Minifter
ermächtigt worben, die Prioritäts-Anleihen der verftaat-
lichten —— ſoweit dieſelben nicht inzwiſchen
geht t find, Rückzahlung zu kündigen, fowie auch
— der Schuldverſchreibungen dieſer Anleihen
* Rüchzahlung der Schuldbeträge oder den Umtauſch
en Staatsſchuldverſchreibungen anzubieten und bie
Bed dingungen bed Angebots jeitzujegen.
Bon biefen Grmächtigungen mache ich in Betreff
ber nachfolgend bezeichneten S ulbverfchreibungen ber
Halle» Soran» Gubener Eifenbahn, nämli
1) der vierprogentigen Prioritäts « Ob gationen I.
Emiffion (Privilegium vom 18. November 1871),
2) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen
Emifjion (Privilegium vom 7. Augujt 1872),
3) ber vierprogentigen Prioritäts-Obligationen Lit. B.
(Privilegium vom 17. Juli 1872) und
4) ber vierprogentigen Prioritäts- Obligationen Lit. C.
(Privilegium vom 26. Ay 1876)
dahin Gebrauch, daß ih d abern den Umtauſch
ihrer Schuibrer ſchreitun en — chuldverſchreibungen
ber 34prozentigen —*8* en Staatsanleihe jetzt
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzjutaufchenben Schuldoerſchreibungen
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverſchreibungen der.
—— konſolidirten Staatsänleihe gewährt.
b. Den Imbabern werden bie umyzutaufchenden
—— chreibungen mit den bisherigen Zinsanſpruchen
bis zum zweitnächiten Zinfenfälligleitstermine ver
igationen belafjen, alfo rüdfichtlich der Obligationen
1, 2 und 3 bis zum 1. October 1 rüd-
fichtlich der Obligationen unter 4 bis zum 1, Jufi 1887.
are ve —* welche dieſes Angebot —
dies
[ei ben 30. October 1 r“ tlich ober 25
dniglichen ige vu ggg affe zu Erfurt ober
einer ber machbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. ber Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebätaffe
zu Berlin — Uslanifher Plag 5 — ober bei
den Söniglihen Eifenbahn - Betriebslaffen zu
Deffau, Dei. Weißenfels und Gafjel B. **8
b. bei der Königlichen Eiſenbahn ⸗Hauptkaſſe — Ab⸗
— F erthpapiere — zu Berlin, Leipziger
Plag 1
6, bei in " Röniglichen Eifenbahn » Haupilaffe in
Frankfurt a/M. (Sachfenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung ver Obligationen abzu-
geben. Berlin den 1. October 1886.
Der Finanz» Minifter. von Scholz.
Borftehende Bekanntmachung des Herm Finanz-
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent-
licht, daß den Erklärungen über die Annahme des An-
ebot8 außer ben per rn (Obligationen
Fefbft ein Berzeichniß, welches Nummer und Nennm
der legteren enthält, für jede Gattung von Obligationen
befonbers, in doppelter Ausfertigung beizufügen ift. Das
eine Gremplar wirb, mit einer Empfangsbefcheinigung
verfehen, dem Ginfenber fofort wieder ausgehänbig
und ift von bemfelben bei einftweiliger Wieverausant-
wortung ber von der Annahmeftelle mit einem Vermerk
zu verfehenven Obligationen zurüdyugeben.
Wegen herren, Bear Obligationen zum Umtaufch
egen 34prozentige Staatsfchulbverfchreibungen wird
—* das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 8. October 1886.
en Eifenbahn-Direction.
714. Dur 8. 5 Ubſatz 2 und 3 des Geſetzes vom
17. Mai 1884 (Gef. S. S. 129), 8. 5 Abſatz 2 des
... vom 23. Februar 1885 koch ©. ©. 11) un
$. 5 Abſatz 2 des ferneren Gefekes vom 23. Februar
1885 (Gef. ©. ©. 9 ift der Finanz» Minijter er-
mächtige worben, die Prioritäts- Anleihen der verftaat-
lichten Gifenbahnen, ſoweit biefelben nicht inzwiſchen
gefi u zur Ridzahlung zu kündigen, fowie auch
habern ver Schulbverfchreibungen diefer Anleihen
en Ruchahlung der Schulobeträge ober ben Umtaufch
gegen Staatsſchuldverſchreibungen anzubieten und bie
ebingungen bes Angebots feitzufegen.
Bon diefen Ermächtigungen mache ich in Betreff
ber eg bezeichneten Schuldverfreibungen ber
üringifchen Eifenbahn, näml
1) ber vierprogentigen Brioritäts » Obligafionen J.
Emiſſion, ausgejtelit am 1. Januar 1848,
233
2) ver —— Prioritäts- Obligationen IU.
Emiffion (Serie IIT), ausgeftellt am 31. Mär; 1856,
8) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen IV,
Emiffion (Serie IV), ausgeftellt am 1. März
1857, unb
4) der vierprogentigen Prioritäts - Obligationen V.
Emiffion (Serie V), ausgeſtellt am 1. Juli 1870
bahin Gebrauh, daß ich den Inhabern den Umtaufh
ihrer Schulpverfchreibungen gegen Schulpverfchreibungen
ber 34 progentigen Tonjolibirten Staatsanleihe jett
unter folgenden Bedingungen anbiete:
a. Für die umzutauſchenden Schulbverjchreibungen
wird berfelbe Nennbetrag in Schulbverfchreibungen ver
ee fonfolivirten Staatsanleihe gewährt.
b. ‚Den Inhabern werben bie umzutaufchenden
a ga mit ben biäherigen Zinsanfprüchen
bis zum zweitnächften rg ber
Obligationen belaffen, alfo bis zum 1. Juli 188
ejenigen Inhaber, welche dieſes Angebot —
wollen, Babe ihre biesbezügliche Erklärung bis ein«
ſchůeßlich ben 30. October 1886 ſchriftlich ober münblich
bei der Königlichen Eifenbahn » Hauptlaffe zu Erfurt
ober einer ber nachbezeichneten Kaſſen, nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Gifenbahn » Betriebs.
kaffe zu Berlin — Askaniſcher Plag 5 — ober
bei den Königlichen ein zu
Deffau, Halle, Weißenfels und Caſſel B.
b. bei der Königlichen Gifenbahn-Hauptkaffe Iyi.
theilung für asia ag — zu Berlin, Xeip-
äiger Plag 17
6, bei ber Königlichen Gifenbahn - Hauptkaffe in
Frankfurt a/M. (Sachfenhaufen)
unter vorläufiger Cinreihung der Obligationen abzu—
geben. Berlin ven 1. October 1886.
Der Finanz» Minifter. von Scholz.
Borftehenbe Bekanntmachung des Herrn Finanz
Minifters wird hierdurch mit dem Bemerfen veröffent-
kicht, daß den Erflärungen über die Annahme bes An-
ebots außer ben Schulbverfchreibungen ——
—* en ein ge welches Nummer und Nennwert
eren enthält, für jeve Gattung von Obligationen
Konten, in doppelter Wusfertigung beizufügen . ift.
Das eine Exemplar wirb, mit einer Emp —
nigung verſehen, dem Einſender fofort er ausge⸗
haͤndigt und iſt bon demſelben bei einſtweiliger Wieder⸗
ausantwortung ber von ber ejtelle mit einem
Bermerk zu verfehenden Doch ationen zurückzugeben.
en Einreihung ber 8 —** zum Umtaufch
arm Fprogentige Staatsfcpuldverfchreibungen wirb
—— Erforderliche veranlaßt werden.
Ociober Be
Königliche Eifenbahn-Direction.
715. Nachdem an Stelle des verftorbenen Lehrers
a. — Herwig — nach dem Ergebniſſe
eingegangenen Stimmzettel
Lehrer Loren Dittmar zu Blankenheim
zum Vertreter ber Rafjenmitglieber ver Elementarlehrer-
MWitwen- und Waifenlaffe in den ſtreisvorſtand ge
wählt worben ift, wird foldhes in Semäfheit des 8. 40
des Statuts vom 13, Januar 1871 hierburch befannt
gemacht. Rotenburg dem 4, October 1886.
Der Königliche Landrat. v. Altenbodum,
716. Am 4. December db. 9. tritt hierorts bie
Kommiffien zur Abhaltung der durch das Geſetz vom
18, uni 1884 angeorbneten Prüfung über bie Befähi-
gung zum Betriebe des Hufbeichlaggewerbes zufammen,
Diejenigen, welche ſich diefer Prüfung unterziehen
wollen, haben ihre Meldungen bis zum 6. November
db. 3. umter Beifügung des Geburtsfcheines _umb
efwaiger Zeugniffe über bie erlangte technifche Aus—
bildung, fowie unter Einſendung ver 10 Mark betra-
genden Prüfungsgebügren an ben Unterzeichneten (Spohr-
weg Ar. 111 r.) zu richten, worauf benjelben bas
Nähere von bier aus zugehen wird.
Gaffel den 10. Detober 1886.
Der Königliche Departementsthierarzt.
Holzenborff.
Belanntmahungen commmualitänd, Behörden,
717. Durd Beſchluß des Stabtrathes und Bürger
ausſchuſſes dahier vom heufigen Tage ift ber den
von allen vorhandenen Guthaben und neuen Einlagen
bei ber biefigen ftäptifchen Spar- und Vorſchußkaſſe
vom 1. Januar 1887 ab auf 3% Procent fejtgefegt,
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Schlüchtern den 14. October 1886,
Die Berwaltungs- Deputation ver Sparkaffe:
v. ron H. Köhler. Bolänver.
718. Auleihe ber Stadt Hanau von 1880,
v1. —* am 30. September 1886, Auszahlung
am 30. März 1887.
Litt. A. Nr. 60 und 169 à 1000 Mark,
„ B. Re. 18. 149. 186 u, 255 & 500 Marf,
„ €. Nr. 249. 274. 309. 398. 544. 554. 628.
685. 695. 776 à 200 Mark.
Hanau am 1. October 1886.
Der Oberbürgermeifter Nau ch.
Bacaunzen.
719. Die Schulſtelle zu Hoheneiche, mit welcher
ein Gehalt von 810 Mark neben freier Wohnung und
v0 Mark für Feuerung verbunden iſt, wird in Folge
Penfionirung ihres feitherigen Inhabers mit bem Iften
November d. I. vacant.
Bewerber um dieſelbe haben ihre Meldungsgefuche
mit den erforberlichen Befühigungs- und Sittenzeugniffen
binnen 3 Wochen bei dem Königlichen Lofalfchulinfpector,
Pfarrer Gonnermann zu Wichmannshaufen, ober
dahier einzureichen.
Eſchwege am 6. October 1886.
Das gefchäftsleitende Mitglied des Schulvorftandes
zu Hoheneiche.
‚Grimm, — Landrath.
231
unter Beifügung ver erforberlichen Zeugniffe binnen
4 Wochen an den LRofaljchulinfpector, Herrn Pfarrer
Gigrih zu Somborn, oder an ben Unterzeichneten
einreichen. Gelnhaufen am 8. October 1886.
Der Königlihe Schulvorftand,
Der Landrath. I. B.: Menne, Kreisfecret.
721. Bewerber um die meubegrünbete israelitifche
Elementarlehrer- und Vorfängerftelle zu Merzhaufen,
im Kreife Ziegenhain, mit welcher neben freier Dienft-
wohnung und Feuerung ein fired Gehalt von jährlich
750 Mark verbunden ift, werden aufgeforbert, ihre
Meldungsgefuche mit den erforderlichen Prüfungs» und
Führungs » Zeugnifjen verjehen binnen 3 Wochen bei
der unterzeichneten Behörbe einzureichen.
Bemerkt wird, daß ver Lehrer verpflichtet ift, zwei⸗
mal mwöchentlih den Religions» Unterricht in Schreds»
bach zu ertheilen.
Marburg den 5, October 1886.
Seraelitifches Vorfteheramt. Dr. Munk.
722. Bei der biefigen Volksſchule ift eine Tehrer-
ftelle zu befegen, welche hiermit zur Melbung um
diefelbe öffentlich ausgefchrieben wird.
Bei proviforifcher Beftellung beträgt ver Gehalt
900 Markt jährlih. Bei definitiver Beftellung beginnt
der Gehalt mit 900 Mark und fteigt von 6 zu 6 Jahren
um je 150 Mark refp. 240 Mark bis zum Marimals
fag von 1680 Mark nah 24 Jahren, Definitiv bes
ftellte Lehrer beziehen außerdem noch jährlid 270 Mark
Entſchädigung für Wohnung und Feuerung und wird
benfelben bei Berechnung ihres Dienftalters im aus»
wärtigen Schuldienſt in definitiver Beftellung verbrachte
Dienftzeit voll in Anrechnung gebradt. Der zu Be-
ftellende hat auf Verlangen auch Kirchenbienft zu über«
nehmen.
Meldungsgefuche find binnen 4 Wochen einzureichen.
Eſchwege am 4. October 1886,
Die Stadtſchul-Deputation. J. B: Döhle.
723. Durch das Ableben des Lehrers Kaifer zu
Borken ift deſſen Stelle erlebigt.
Bewerbungsgejuche jind binnen 4 Wochen unter
Beifügung der erforverlichen Führungs- und Befähigungs-
Attefte unter der Adreſſe des unterzeichneten Landraths
an bie unterzeichnete Stelle einzureichen,
Homberg und Borken ven 11. October 1886.
Der Königliche Stadtſchulvorſtand von Borken:
Der Landrath Der Lolalfchulinfpector
v. Gehren. Endemann.
Der Bürgermeifter Eichler.
724. Bewerber um bie am 1. November d. I. zur
Erlebigung fommende, mit einem competenzmäßigen
Eintommen von 840 Mark nebft freier Wohnung und
90 Mark für freie Feuerung verbundene Ifte Schul»
ftelle zu Holzhaufen wollen ihre mit den vorge»
fhriebenen Zeugniffen verfehenen Meldungsgeſuche binnen
3 Wochen an den Schulvorftand von Holzhaufen zu
Händen des Landraths zu Hofgeismar einreichen,
Hofgeismar am 9. Detober 1886.
Der Königlide Schulvorftand von Holzhauſen.
au,
Beckh
725. Ein im Gemüfebau und Obſtzucht erprobter
Gärtner von chriftliher Gefinnung wird für bie
Königliche Erziehungs-Anftalt Wabern gefucht.
Gehalt jährlid 900 Mark nebft freier Wohnung.
Wabern den 13. October 1886,
Der Director Keßler.
726. ine ver hiefigen ftädtifchen Forſtaufſeherſtellen
ift alsbald anberweit zu befegen.
Das Einfommen berfelben beträgt jährlich 540 ME,,
wozu noch etwa 20 — 30 ME, Gebühren von Holz-
verfäufen kommen.
Geeignete Bewerber wollen ſich innerhalb 3 Wochen
von heute an unter Vorlage ihrer Zeugniffe bei mir
fhriftlich melden,
Wolfhagen am 5. October 1886,
Der Bürgermeifter Wide.
Berional - Ehronil,
Ernannt: der bisher auf Widerruf beftellte ze
Kontroleur Storczewsti bvefinitiv zum Katafter-Son-
troleur für das Amt Hünfeld,
der Hüttner Joſeph Maierhof in Dieteröhaufen
an Stelle des Lehrers Hohmann zum Stanvesbe-
amten für ben Stanbesamtsbezirk gleichen Namens und
ber Vürgermeifter Siebert in Orb zum Stell-
vertreter des Amtsanwaltes beim Amtsgerichte vafelbit.
Berlichen: dem Pfarrer Juſtus Seelig in Ottrau
die Pfarritelle zu Heiligenrove, Claſſe Kaufungen,
bem Pfarrer Carl Theodor Brauns in Walburg
die Pfarritelle zu Sontra und
dem Pfarrgehülfen Heinrih Schilling in Bieber
bie zweite Pfarrjtelle zu Gelnhaufen.
Bearftragt: der Pfarrer Brauns in Sontra
mit Verſehung der Metropolitanatsgefchäfte ver Elaffe
gleichen Namens.
Berfegt: der Amtsgerichtsrath Bezzenberger in
Eſchwege an das Antsgericht in Hanau und ber
Kreisjecretair Hartpegen in Homberg in gleicher
Eigenſchaft an das Landrathsamt im Eſchwege.
Penfionirt: ver Kreisfecretair Better in ing
unter Allerhöchfter Verleihung des Charakters ale
Ganzleirath.
iedergelaffen: in Caſſel ver praftifhe Arzt Dr.
med. Leo Apt.
Hierzu als Vellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 83.
3 ben Raum einer i D eile 20 —
Inferttonsgebühren file — —* 2 urn Delageblätter für f und $ Bogen 5
bei buiglicher
EaffelL — GSedrudt im ber Hofs unb Wailenbans>Buchbruderet,
Amtsblatt
der Königlihden Negierung zu Gaffel,
Die Nummer 35 ver Gefeg- Sammlung, welche
vom 18. October 1886 ab In Berlin zur Ausgabe *
.— STE unter
3 bie Verfügung des Jufſtiz · Miniſters, be»
treffend bie Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
bes Bezirks des Amtsgerichts Baſſum. Vom Gten
m — und unter
» 9165 bie Verfügung bes Yuftiz-Miniftere, be
treffend die Unlegung des Grundbuchs für en Theil
der Bezirke der Amtsgerichte Pinneberg, Schlesivig und
— un yon Fir Dom 9, October 1886.
e Nummer er Gefeg- Sammlung, welche vom
25. October 1886 ab in Berlin Ausg
— 55* i zur abe gelangte,
Nr. 9166 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, bes
—* a. he - me ir ern Theil
er De er Amtsgerichte nb Harburg.
Bom 15. October 1886. ’ Kal *
Belanutmahungen Grund des Reichsgeſ
bon 21. 1878, nr
727. Gemäß $. 6 al. 2 des Reichögefeges gegen
bie gemeingefägrlichen Beftrebungen ver Sorlalbemokratie
som 21. Oftober 1878 wirb hierdurch bekannt gemacht,
daß von ber unterzeichneten Kandes-Polizeibehörbe auf
Grund des $. 11 veffelben Geſetzes nachftehend ge
nannte, in beuffher Sprache abgefaßte nicht perio-
diſche Drudfchrift verboten worben ift: „Sozial«
revolutionaire Lichtftreifen über Ehe und
Familie von Friedrich Stadelberg, Nice 18834,
Köln den 19. October 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
728. uf ße en
Grund bes $. 11 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Pd
dom 21. Dctober 1878 wirb verfügt: Die Nummern
18 und 19 ver dahier im Verlag von Alexander Krapp,
unter verantwortlicher Revaltion von 9. Winig erſchei⸗
nenden Zeitung „Pionier, Südweſtveuifche
Bolls»Zeitung* werben verboten.
am him es ee 1886.
er Großherzog bifche Landesfommiffär
für die Kreife Mannheim, — und —
e
Frech.
der
729. Im Verfolg meines Fi vom 6. Juli d. J.
Ausgegeben Mittwoch den 27. October.
1886.
betreffend die Einführung anderweiter „Borfchriften
über bie Ausbildung und Prüfung für ven Staatsdienſt
im Baufache», beſtimme ich Hinfichtfich ver zur Zeit
bereits vorhandenen NRegierungs-Bauführer
und Regierungs-Baumeijter des Hochbau-
Ingenieurbau» und Mafhinenbaufahs, was
olgt:
1. Diejenigen a re welche
innerhalb ber in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Friften
die Baumeifterprüfung abzulegen beabfichtigen, haben
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs » Bau»
führer ımter Vorlegung der früheren Ernennungeurs
funbe und einer Nachweifung ver in ihrem Berufe feit
ber Bauführerprüfung ausgeübten Thätigleit bei dem
Chef derjenigen ver im $. 30 a. a. DO, bezeichneten
Behörben nachzufuchen, im deren Bezirk fie zur Zeit
bejchäftigt find bezw. zuletzt befchäftigt geweſen find,
Die Behörde prüft die perfönlichen Verhältniſſe
des Antragftellers (vergl. auch $. 37 der Prüjungs-
vorfchriften vom 6. Yuli 1886), insbefonbere auch,
ob deſſen Angabe, daß er die Baumeiiterprüfung inner-
halb der im $. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Friſten
— beabfichtige, nach Lage feiner gefammten Ber-
Hältniffe als zutreffend anzumehmen ijt, und verfügt
danach geeigneten Falls defjen Ernennung zum Könige
lichen Regierungs Bauführer und feine Aufnahme in
bie Lifte der bei ihr zugelaffenen Königlichen Regierungs⸗
Bauführer. Mit der Ernennung finden vie Beſtim—
mungen des $. 37 a. a. D. auch auf biefe Bauführer
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet,
nunmehr für jebe ihmen nicht von ihrer vorgeſetzten
Behörde angewiejene Bejchäftigung um Urlaub nadzu-
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben darf,
weun die betreffende Stellung als eine für einen König-
lichen Beamten geeignete anzufehen ift.
Bom 1. April 1887 an werben mır Königliche
Regierungs-Bauführer zur Baumeifterprüfung zugelafjen.
Das Gefuh um Zulaffung zu derſelben ift an ben
vorgefegten Präfidenten zu richten (vergl. $. 39 a. a. D.).
Könizlihe Regierungs-Bauführer, welche die in
8.53 a. a. O. beitimmten Endtermine zur Ablegung
ber Baumeifterprüfung ungenugt verftreichen Laffen,
oder der vorftehenden Vorſchrift über die Nachſuchung
von Urlaub zuwider handeln, werben von ber Behörbe
aus ber Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren
mit der betreffenden Eräffnung zuglei das Recht, fich
als Königliche Regierungs » Banführer zu bezeichnen
(vergl. au $. 37 a. a. D.).
In das alljährlich hierher einzureichende Verzeichniß
er bei einer Behörde zugelaffenen Königlichen Regies
ee — worüber beninächft weitere Be—
ſtimmung ergehen wird —, find, vom bem übrigen ge-
trennt, aud vie vor Erlaß der Vorſchriften ꝛc. vom
6. Zuii d. J. ernannten Bauführer, ſoweit dieſelben
denmächſt zu Königlichen Regierungs-Bauführern er»
nannt worden find, aufzunehmen.
2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc.
vom 6. Juli d. 3. ernannten Regierungs-Baumeifter
haben, jofern fie ven Wunſch hegen, demnächſt bei ver
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in
Berüdfichtigung gezogen zu werben, bis zum Ilften
December d. I. unter Borlegung ber früheren Er-
nennungsurfunde bei dem Minifter der öffentlichen
Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs«
Baumeiſter und ihre Aufnahme in die AUnmärterlifte
zu erbitten. Im bem Gejuche ift unter Angabe ber
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige ver Ber-
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oter Mafchinenbau)
ber betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben
wünfcht,
Mit der Ernennung zum Königlichen Regierungs-
Baumeifter finden auch auf dieſe Baumeijter bie im
8.5la. a. O. über vie Befchäftigung und bie Dienft-
verhältniffe der gedachten Beamten getroffenen Beſtim⸗
mungen Anwendung.
Berlin ven 10. October 1886,
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad.
BVorftehenver Erlaß des Herrn Minifters ber öffent»
lichen Arbeiten wird hiermit veröffentlicht.
Gafjel den 20. October 1886.
Der Regierungs-Präſident.
730. Meine Belanntmachung vom 27. Auguft dieſes
Jahres, betreffend die Bornahme von Grjagwahlen der
Wahlmänner zur Erfagwahl eines Abgeorpneten zum
Fe der Abgeorbneten im 10. Wahlbezirfe des bie»
en Regierungsbezirk, wird hiermit dahin ergänzt,
be am 28jten d. Mies. ftatt eines Wahlmannes zwei
Wahlmänner in ber erjten Abtheilung des 7. Urwahls
bezirls (Marburg) und daß außerdem im ber erften
Abtheilung des 8. Urwahlbezirls (Marburg) noch ein
DWahlmann nachzumählen ift.
Caſſel am 21. October 1886.
Der Regierungs-Präfident.
731. Nachdem das Mitglied des Haufes der Abge—
orbneten für den 11. Wahlbezirk des hiefigen Regierungs»
bezirls, Amtsgerichtsrath Rübfam zu Hanau, am
Hten v. Mis. verftiorben und demzufolge von bem Herrn
Minifter des Innern bie Vornahme ver dadurch noth-
wendig geworbenen Erfagwahl in dem gebachten Bezirke
angeorbnet, auch die Beftimmung des Wahltermins
mir überlajjen worben ift, fege ich ald Tag zur Bor»
nahme ver — IT
ſtreiſe Hün
1) im 6ten Urwahlbezirke III. Abtheilung ein Wahl-
mann,
2) im Iten Urwahlbezirte in allen drei Abtheilungen
bie Wahlmänner,
3) im l14ten Urwahlbezirke III. Abtheilung ein Wahl-
mann ;
im Kreife Gersfeld:
4) im 4ten Urwahlbezirfe Il. Abtgeilung ein Wahl-
mann
ben 3. November d. J.
und als Tag der Wahl des Abgeordneten
den 10. November d. J.
feft und ernenne zugleich ben an Landrath
Herrn von Wegnern zum Wahlkommiſſar.
Caſſel am 22. October 1886.
Der Regierungs-Präfipdent.
732. Nachweiſung ver gemäß des $. 9 Nr. 3
bes Gefeges über die Natural» Leiftungen für die bes
waffnete Macht im Frieden vom 13, Februar 1875
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirks
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche für die
Vergütung ber verabreichten Fourage pro Monat
September 1886 maßgebend find.
Bezeichnung
bes Lieferungs⸗ > *
1/75
1175
1/50
1150
1/60
1160
1160
140
1/80
1/80
1165
1165
197
197
1197
16| » 1197
17] Stabt- und Land» 191
kreis Hanau
18] Kreis Gelnhaufen 1191
19] - Marburg . 2
201 + Kirchhain . 2
21] » SFranfenber: 2
22] » Ninteln.. 2150
23] - Schmaltal 1/87
Gemäß des passus 6 alin. 5 ver Suftruction zur
Ausführung des obengedachten Gefetes vom 2. Sep-
tember 1875 werben bie vorftehenven Durcichnitts-
vente | hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Caſſel ven 21. October 1886,
Der Regierungs-Präfident. I. V.: Schwarzenberg.
Zr Zu *
237
Berichtigung.
In der Verordnung Königlicher — -
12. October er. — Amtsblatt S. 231 — ei I
in der 5. Zeile das Wort „und“ zu ——
bei II b letter Abſatz muß es ſtatt Erwägung
„Erwähnung“ heißen.
a und eg
ter und ſtäniglicher B
733. Mit dem 1. November d. Is. wird der zwifchen
den Stationen Gießen und Langgöns errichtete Halte
puntt Gr. Linden eröffnet und halten daſelbſt bis
auf Weiteres m Perfonenzüge 324, 322, 318 bezw.
315, 319, 321
Gine birecte Berfonen-Beförberung wirb eingerichtet
wifchen Gr. Linden einerfeits und Gießen, Langgöns,
Bupbac,, Bad Nauheim, Friedberg und Frankfurt a/MR.
(Moin-Weferbahnhof) anvererfeits. Gepäd wird nur
nad, nicht auch von Gr. Linden erpebirt werben.
Das Nähere ift bei den betreffenden Erpepitionen
zu erfahren,
Hannover den 18, October 1886,
Königlihe Eifenbahn- Direction.
734. Im virecten Güter-Berkehr zwifchen viesfeitigen
Stationen einerfeits und Stationen ber Großherzoglich
eng se andererfeits treten mit dem
1, November d. 3. verfchievene für vie Station Krei—
enfen gegebene Frachtfäge außer Kraft, während anderer⸗
ſeits mehrere diesſeitige Stationen mit gedachtem Tage
neu in ben Verkehr aufgenommen werben. Der bed»
fall8 zum Güter-Tarif vom 1. Januar 1883 heraus.
gegebene Nachtrag, welcher außerdem Beitimmung über
den Berfehr mit Station Püfjelbüren enthält, fann in
den Güter» ıc. Exrpepitionen eingefehen, auch bafelbft
bezogen werben.
Hannover den 17. October 1886.
Königlihe Eifenbahn- Direction,
755. Die .. Prüfung für Hufſchmiede (f. Geſetz
vom 18. Yuni 1884) foll am Montag den 27ften
December d. J., Vormittags 8 Uhr, in ver Werk—
ftätte bes Schmievemeifters Wilhelm Schäpla am
Grün hierfelbft abgehalten werben.
Die Meldungen zu ber Prüfung find minbeftens
vier Wochen vorher unter Einreichung bes Geburts»
ſcheines und etwaiger Zeugniffe über die erlangte
techniſche Ausbildung, fowie unter Einſendung ver
Prüfungsgebühr mit zehn Mark, an den unterzeichneten
Borfigenven zu richten.
Das erforverlihe Handwerkszeug hat ver Prüfling
ſelbſt mitzubringen,
Zum Anfhaffen und fleißigen Studium wirb Den»
jenigen, welche die Brüfung ablegen wollen: „Anleitung
r um Beftehen ver Huffchmiedepräfung von Brofeffor Dr.
öller (Berlin, bei Leer Parey, Preis 1 Mark)“
hiermit ausprüdlich empfohlen.
Marburg den 25. October 1886,
Der Borfigenbe der Prüfungs-Commiffion.
Kümmell, Königl. Kreisthierarzt.
communalſtũnd.
— Die laut Belanntmachung vom 10, Februar
> zur Rüdzahlung bis (ängftens Ende September
3. nah Maßgabe der Beftimmung unter Ziffer 9
* "Emiffions » Befchluffes gefündigten Lanbestrebit-
laſſen ⸗ Schuldverfchreibungen Serie 13 von zufammen
1.751.100 Mark find fämmtlich innerhalb der bes
ftimmten Frift zur Einlöfung nicht eingereicht worben,
und ift bamit deren burch obige Bekanntmachung auss
—— Kündigung * Kraft getreten. Dieſe
ſind —— ſoweit dieſelben
nicht nach unſerer chung vom 26. Juli d. J.
Behufs Umtauſchs gegen 34prozentige Obligationen
abgeftempelt worden find, mit allen übrigen nicht ab»
geitempelten Stüden der Serie 13 auf ven 1. März
1897 ummwiberruflich zur baaren Rüdzahlung gekündigi
worben, und finbet beren Fortverzinfung nur bis zu
biefen Tage ftatt,
An Stelle fänmtlicher für ven 1. September v, 3.
gefünbigten und nicht eingelöften Schulpverfchreibungen
find folgende Stüde der Serie 13, nämlid:
416 Stüd Lit. A. zu 3000 Mark:
Nr. 632 bis 640, 774, 981 bis 1010, 1015
bis 1023, 1075, 1076, 1193 bis 1243, 1262,
1323 bis 1472, 1565 bie 1576, 1590 bis 1648,
1659 bis 1706, 2387 bis 2430;
133 Stüd Lit. B. zu 1500 Mark:
Nr. 8955 bis 9087;
352 Stüd Lit. C. zu 600 Mark:
Nr. 18607 bis 18958;
616 Stüd Lit. E. zu 150 Marl:
PR 2535, 2536, 3624, 4254, 4745, 5985 bis
9
über uſammen 1.751.100 Mark zur Einlöfung ges
langt und vernichtet worden.
affel am 14. October 1886,
Die Direction der Landeskreditkaſſe. Log.
Bacamzen.
737. Bewerber um bie erlevigte Schulftelfe zu Fries
digerode, mit welcher ein VYahreseinlommen von
810 Mark nebit 90 Mark für Feuerungs Entſchädigung
und freie Wohnung verbunden ift, wollen ihre bed»
balbigen Gefuche binnen 3 Wochen bei dem Unterzeich-
neten, ober bei dem Königlichen Lolalſchulinſpector,
Herrn Pfarrer Faulhaber zu —— einreichen.
Ziegenhain ven 16. October 1
Der Königliche Schulvorftand.
Der commiff. Landrath. 9. B.: Brunner.
738. Bei der biefigen Vollsfchule ift eine Lehrer-
ftelle zu befegen, welche hiermit zur Meldung um
biefelbe öffentlich ausgefchrieben wird,
Bei proviforifcher Beitellung beträgt der Gehalt
900 Mark jährlid. Bei definitiver erg beginnt
ber Gehalt mit 900 Mark und ft eig! von 6 zu
en je 150 Mark refp. 240 Mark bis zum M —
at von 1680 Mark nad 24 Jahren. Definitiv bes
I Lehrer beziehen außerdem noch jährlich 270 Marl
ſchädigung fir Wohnung und Feuerung und wirb
denfelben bei Berechnung ihres Dienftalters im aus»
wärtigen Schuldienft in definitiver Beftellung verbrachte
Dienftzeit voll in Anrechnung gebradt. Der zu Be-
ftellende hat auf Verlangen auch Kirchenbienft zu über-
nehmen.
ag find Binnen 4 Wochen einzureichen.
Eſchwege am 4. Dectober 1886.
Die Stabtfhul-Deputation. I. B: Döhle.
789. Die nengegründete evangelifche Schulftelle zu
— mit welcher ein Dienſteinkommen von
Mark nebſt freier Wohnung und Feuerung vers
bunden ift, foll befett werben. Bewerber wollen ihre
Melpumgsgefuche, mit ven erforberlichen Zeugnifjen
Verfehen, binnen 4 Wochen bei dem Königlichen Lokal⸗
fehulinfpector, Herrn Pfarrer Orth zu Ramholz, oder
dem Unterzeichneten einreichen.
Schlüchtern den 23. October 1886.
Der Königlihe Schulvorftand. Roth, Landrat.
740. Ein im Gemüfebau und Obftzucht erprobter
ärtner von chriftliher Gefinnung wird für bie
Önigliche Erziehungs Anftalt Wabern gefucht.
Gehalt jährlih 900 Mark nebft freier Wohnung.
Wabern ven 13. October 1886.
Der Director Kepler.
Hlerzu als Beilage der Deffentfiche Anzeiger Wr. 85.
Berional = Ehronit.
Ernennt: der Bürgermeifter Richardt zu Rölls-
haufen zum Stand esbeamten unb ber Bice-Bürgermeifter
Kuhn dafelbft zum Standesbeamten-Stelivertreter des
vom 1. Januar E. 3. ab neu gebildeten Standesamts-
bezirls Röllshaufen Salmshaufen,
ber Stabtlämmerer Johs. Möbus zu Gemünden
zum Stanbesbeamten-Stellvertreter an Stelle des ver-
ftorbenen Stadtlämmerers Höck daſelbſt und
ber Stellenanwärter Seller zum etatsmäßigen
Gerichtsfchreibergehülfen bei dem Amtögerichte in Borken.
Verlieben: dem bisherigen Pfarrverwefer, past.
estr. Ernft Friebrih Panl Ramdohr zu Viermänden
befinitiv vie daſige Pfarrftelle und
dem bisherigen Pfarrverwefer, past. extr. Auguft
Sauer in Elm vie Pfarrftelle zu Kempfenbrunn,
Beauftragt: der Pfarrer extr. Heinrich 2—
huth aus Eſchwege bis auf Weiteres mit Berjehung
der Pfarrftelle zu Datterove in der Glaffe Ejchwege.
Berfegt: der Amtsgerichtörath Kellner in Neu-
firden an das Amtsgericht in Garlshafen und
ber Referendar Blomeher in den Bezirk bes
Kammergerichts in Berlin.
Die Gerichtsvollzieherftelle bei dem Amtsgericht im
Friedewald foll anderweit bejegt werben.
(Infertionsgehühren beu Raum einer ali ei - 8
ET Ta —
Rebigirt bei Königlicher Regierumg.
Caſſel. — Sedrudt in ber Hof> und Wailenhauns-Buäbrnderei
Amtsblatt
Der KSöniglihen Negierung zu Gaffel
M 48.
Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. ber 1878.
741. Im Gemäßheit des $. 6 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemofratie
vom 21. Oftober 1878 (R. G. Bl. ©. 351) wird Bier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß:
1) ber in Eſchwege errichtete Zweigverein des Unter-
ftügungsvereins deutfcher Schuhmacher in Nürn-
berg und
2) ber in Eſchwege errichtete Zweigverein des Heife-
unterftügungsvereins beutfcher Tabakarbeiter in
Bremen
auf Grund des $. 1 des gebachten Geſetzes durch bie
unterzeichnete Landespolizeibehörde verboten worden find.
Gaffel den 29. October 1886.
Der Königl. Regierungs-Präfivent.. Magdeburg.
742. Auf Grund des $. 12 des Neichögefeges gegen
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die nihtperiopifhe Drud-
ſchrift: „Defterreichifcher Arbeiter-Kalender
für das Jahr 1887. Herausgegeben von der Re—
daltion des „Volksfreund“ in Brünn. Preis 30 Kreuzer.
Brünn. Verlag der Redaktion, Drud ven Groaf u.
Eller.“ nach $. 11 des gebachten Gefeges durch den
Unterzeichneten von Landespolizeiwegen verboten worden
it. Berlin ven 26. October 1886,
Der Königliche Polizei-Präfivent,
Freiherr von Richthofen.
Verordnungen und Belauntmachungen der
Kaiferl. und Königl. Gentraibehörden.
743. Mittels der deutichen Poitdampfer fünnen
fortan Poſtpackete im Gewichte bis zu 3 kg nad)
den Straits Settlement® und Hongkong,
jowte über Hongkong nad) Amoy, Canton, %oo-
Chow (Futſchau), Hankow, Hoihow (Siung-
Show), Ningpo, Shanghai und Swatow,
ferner Koftpade: im Gewichte bis zu 5 kg nad)
Apia (Samoa-Injeln)u. Tongatabu (Konge,
Inſeln) verjandt werden.
Das vom Abjender im Voraus zu entrichtende
Porto beträgt für ein Padet im vorgedachten Gewicht:
nach den Straits Settlements 3 ME 80 Pi.
„Hongkong und Shaghai 3 „ 40 „
„ AUmoy, Canton, Foo-Chow (Futſchau),
Hankow, Hoihow (Kiung-Schow), Ningpo
und Swatow 3 ME. 60 Bf.
Apia und Tongatabu..3 „ 20 „
Padeten nad) Apia und Tongatabu ift eine
De
m,
Bei
Ausgegeben Mittwoch den 3. November.
1886.
Wertdangabe bis zu 400 ME. uaig Im Falle
der Werthangabe tritt dem Porto eine Verſicherungs—
gebühr von 16 Bf. für k 160 ME. hinzu.
Ueber die näheren Berjendungsbedingungen er—
theilen die — ———— auf Verlangen Auskunft.
Berlin W., 26. October 1886.
Der Staatsfecretair des Reichs Poftamts.
von Stephan.
744. Vom 1. November ab werben, zunächſt ver-
fuchsweife, Waarenproben mit Flüffigkeiten
im inneren Deutfchen Verkehr, fowie im Ber-
fehr Deutſchlands mit Argentinien, Belgien,
Britifh Indien, Chile, Dänemark, Egppten,
Frankreich nebft Kolonien, Griechenland,
Sapan, Italien, Luremburg, Niederland,
Niederländifh Indien, Norwegen, Oeſter—
reich-Ungarn, Peru, Portugal, Rumänien,
Schweden, ver Schweiz, Serbien, Spanien
und der Zürfei zur Beförderung mit ber
Briefpoft zugelajfen. j
Die Sendungen müffen Hinfichtlich ver Berpadung
ben nachjtehenden bejonderen Bedingungen ent
ſprechen. Die Hlüjfigfeiten dürfen nur in Fläſchchen
von burchfichtigem, aber genügend wiverjtandsfühigen
Material (ftarkeın Glafe) verfandt werden, welde in
Käftchen von Holz oder ftarker Pappe verpadt find.
Die Zwifchenräiume zwifchen Fläſchchen und Käſtchen
müfjen in ausreichender Menge mit Sägejpänen oder
anderen Stoffen ausgefüllt fein, welche geeignet find,
im Falle des Zerbrechens des Fläſchchens die Flüffig-
feit vollftändig aufzufaugen. Die Käſtchen wieverum
find in eine Hülje vn Metall, Leder ober ſtarlem
Holz einzuſchliehen. Der Verſchluß muß im Uebrigen
jo hergeftellt fein, daß der Inhalt der Sendung als
in Waarenproben bejtehend geprüft werben faun,
Hinfihtli der übrigen Bedingungen und der Taren
finden die allgemeinen Vorſchriften für Waarenprobens
fendungen gleihmäßig Anwendung.
Berlin W. ven 20. October 18836.
Der Staatsfecretair des Reichs-Poſtamts.
von Stephan.
Berord en und Betcuntmachuugen ber
glichen Regierung,
745. Im Verfolg meines Erlaſſes vom 6. Juli d. 3,
betreffend die Ginführung anderweiter „Vorſchriften
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsdienſt
im Baufache“, bejtimme ich Hinfichtlich der zur Zeit
bereits vorhandenen Regierungs-Bauführer
und Regierungs-Baumeifter des Hodhbaus,
N
210
Ingenieurbau: und Maſchinenbaufachs, was
folgt:
1. Diejenigen Regierungs-Bauführer, melde
innerhalb ber in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Friften
die Baumeifterprüfung abzulegen beabjichtigen, haben
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau—
führer unter Vorlegung ber früheren Ernennungeurs
kunde und einer Nachweifung ber in ihrem Berufe feit
der Bauführerprüfung ausgeübten Thätigfeit bei dem
Chef verjenigen der im $. 30 a. a. DO. bezeichneten
Behörden nachzuſuchen, in beren Bezirk fie zur Zeit
befchäftigt find bezw. zuletzt befchäftigt gewefen find.
Die Behörde prüft die perfönlichen BVBerhältniffe
bes Untragjtellers (vergl. auch $. 37 der Prüfungs-
vorfchriften vom 6. Juli 1886), insbeſondere auch,
ob dejjen Angabe, daß er die Baumeifterprüfung inner»
halb ver im 8. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Frijten
abzulegen beabjichtige, nach Lage feiner gefammten Ver-
bältniffe als zutreffend anzunehmen ift, und verfügt
danach geeigneten Falls deffen Ernennung zum König-
lichen Kegierungs» Bauführer und feine Aufnahme in
die Lifte der bei ihr zugelafjenen Königlichen Regierungs—
Bauführer. Mit der Ernennung finden die Beftim-
mungen bes $. 37 a. a. D. auch auf dieſe Bauführer
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet,
nunmehr für jede ihnen nicht von ihrer vorgefegten
Behörde angewiefene Bejchäftigung um Urlaub nachzu—
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben barf,
wenn bie betreffende Stellung als eine für einen König—
lichen Beamten geeignete anzuſehen ift.
Bom 1. April 1887 an werben nur Königliche
Regierungs-Banführer zur Baumeifterprüfung zugelaffen.
Das Gefjuh um Zulaffung zu verfelben ift an ven
vorgefegten Präſidenten zu richten (vergl. $. 39 a. a. D.).
Königliche Regierungs » Bauführer, welche die in
8.53 a. a. DO. beftimmten Endtermine zur Ablegung
der Baumeijterprüfung ungenugt verftreichen laſſen,
oder ber vorjtehenden Vorfchrift über die Nachfuchung
von Urlaub zuwider handeln, werben von ber Behörde
aus ver Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren
mit der betreffenden Gröffnung zugleih das Recht, fich
als Königliche Negierungs » Bauführer zu bezeichnen
(vergl. auch $. 37 a. a. O.).
In das alljährlich hierher einzureichende Verzeichniß
ver bei einer Behörde zugelaffenen Königlichen Regie—
rungss Bauführer — worüber demmächft weitere Be—
ftimmung ergehen wird —, find, von ven übrigen ger
trennt, auch vie vor Erlaß der Vorſchriften ꝛc. vom
6. Juli d. 9. ernannten Bauführer, ſoweit biefelben
demnächſt zu Königlichen Negierungs » Bauführern ers
nannt worben find, aufzunehmen,
2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc.
vom 6. Juli d. J. ernannten Negierungs-B aumeijter
haben, fofern fie ven Wunfch hegen, demnächſt bei ver
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in
Berückjichtigung gezogen zu werben, bis zum 31ſten
December d. 3. unter Vorlegung der früheren Er—
nennungsurfunde bei dem Minifter ber öffentlichen
Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-
Baumeifter und ihre Aufnahme in die Anwärterlifte
zu erbitten. Im dem Gefuche ift unter Angabe ber
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige ver Ber
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oder Mafchinenbau)
ber betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben
wünfcht,
Mit der Ernennung zum Röniglichen Regierungs-
Baumeifter finden auch | diefe Baumeifter die im
8. 5l a. a. O. über die Beichäftigung und bie Dienft-
verhältniffe der gedachten Beamten getroffenen Beftim-
mungen Anwendung.
Berlin ven 10, October 1886,
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybad.
Vorſtehender Grlaß des Herrn Minifters ber öffents
lichen Arbeiten wird hiermit veröffentlicht,
Gaffel den 20. October 1886,
Der Regierungs-Präfident.
746. Nachitehenver Erlaß des Herrn Minifters ber
öffentlichen Arbeiten:
Des Kaifers und Königs Majeftät Haben auf meinen
Antrag mittelft Allerhöchſten Erlaffes vom 11ten d. Mts.
den Königlichen Wegierungsbauführern den Rang ber
Neferendarien und ben Söniglichen Regierungsbau—⸗
meiftern ben Rang ber fünften Glaffe ver höheren
Beamten der Provinzialbehörben beizulegen geruht.
Zur Berhütung mißverftändlicher Aufſaſſung be
merke ich im Unfchluß Hieran noch befonvers, daß
biefes Rangverhältniß ausfchließlich für Diejenigen Negie-
rungsbauführer und Negierungsbaumeifter gilt, welde
auf Grund des $. 31 bezw. bes $. 47 der Vorfchriften
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsvienft
im Baufache vom 6. Yuli d. J., bezw. auf Grund
ber in meinem Gircular= Grlaffe vom 10ten d. Mies.
um) rüdjichtlih der zur Zeit bereits vor—
bandenen Regierungsbauführer und Negierungsbaumeifter
getroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ber
hältniffes als Staatsbeamte und der Staatsbauner-
waltung angehörend die Berechtigung erhalten, ihrem
Titel das Wort „Königlicher“ beizufügen, und daß bie
Betheiligten, fobald fie diefes Necht in Gemäßheit der
Beitimmungen im $. 37 bezw. 8. 51 der gedachten
Borfchriften, bezw. der Beitimmuugen des Gircular-
Grlafjes vom 10ten d. Mis. verlieren, auch bes be
züglihen Ranges verluftig gehen.
Eine Beftimmung hHinfichtlich der ben Königlichen
Negierungsbauführern bezw, Königlichen Regierungs—
baumeiftern zu gewährenden Tagegelver und Reiſeloſten
bleibt vorbehalten.
Berlin den 16. October 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybach.
wird hiermit veröffentlicht.
Caſſel den 27. October 1886.
Der Regierungs⸗Präſident. I. V.: Schwarzenberg.
241
747. Nach einer Mittheilung bes Herrn Minifters
der auswärtigen Angelegenheiten ift Herr Otto Braun»
fels in Frankfurt a/M. an Stelle des verftorbenen
Dr. Ludwig Braunfels zum Königlih Spanifchen
Eonful in Frankfurt aM. ernannt worben.
Ich bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß,
damit Herr Otto Braunfels in feiner gebachten
Amtseigenfchaft Anerkennung und Zulaffung finde.
Gafjel ven 29. October 1886.
Der Regierungs- Präfivent. I. B.: Althaus,
Belauntmadhungen commmnalftänd. Behörden.
748. Die Sparkaffe zu Hettenhaufen im Seife
Gersfeld — vom 1. Januar 1887 an alle Ein-
Lagen, auch die, welche bereits gemacht find, mit 3% %/,.
Es wird dieſes nach $. 13 der Statuten Biermit zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Hettenhaufen im October 1886,
Die Sparkaffenverwaltung:
Herbert, Borfigender, Richardt, Kaffirer,
A. Knüttel, Eontroleur,
749. Durch Beſchluß des Staptrathes und Zuftims-
mung bes Bürger-Ausfchuffes ift der Zinsfuß für Ein-
lagen in bie siefige ftädtifche Spar- und Vorſchußlaſſe
vom 1. Januar 1887 ab von 4 Prozent auf 3) Prozent
berabgefett, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht wird.
Denjenigen Gläubigern der Spar» und Vorſchuß⸗
Kaffe, welche zu biefem Zinsfuß ihr Guthaben nicht
ftehen Taffen wollen, wird basfelbe anburdh zum Ab—
trag bis 31. Januar 1887 gefünbigt,
Telsberg am 30. October 1886.
Der Bürgermeifter C. Fenge.
Bacanuzen.
750. Die Kreiswundarztſtelle des Kreiſes Hers—
feld mit dem Wohnſitz in Friedewald iſt erledigt und
ſoll wieder beſetzt werden.
Medizinal-Perſonen, welche ſich um dieſe Stelle
bewerben wollen, haben ihre Geſuche, ſowie den ärzt-
lichen Approbationsfchein, fonftige Zeugniffe und einen
Lebenslauf binnen 6 Wochen mir einzureichen.
Gafjel ven 22. October 1886.
Der Regierungs- Präfident. I. V.: Schwarzenberg.
751. Bewerber um vie neubegründete Lehrerjtelle zu
Laudenbach, mit welcher neben freier Wohnung und
einer Entfchäbigung von 90 Mark für Feuerung ein
fires Gehalt von jährlich 780 Mark verbunden ift,
werben aufgefordert, ihre Meldungsgefuche mit ben
erforderlichen Prüfungs» und Führungs» Zeugniffen ver-
jehen bis zum 10, November 1886 bei mir einzureichen.
Schmalfalden den 22, October 1886,
Der Königl. Schulvorftand. Fliepner, Landrath.
752. Bewerber um bie am 1. November d. 9. zur
Erledigung kommende, mit einem competenzmäßigen
Einkommen von 750 Mark nebft freier Wohnung und
90 Mark für freie Feuerung verbundene Schuljtelle
zu Friedrichsfeld wollen ihre mit den borgefchrie-
benen Zeugniffen verfehenen Meldungsgefuche binnen
14 Tagen an den Schulvorftand von Friedrichsfeld zu
Hänven des Landraths zu Hofgeismar einreichen,
Hofgeismar am 26. October 1886.
Der Königlihe Schulvorjtand von Friedrichsfeld.
Beckhaus.
753. Ein im Gemüſebau und Obſtzucht erprobter
Gärtner von chriſtlicher Geſinnung wird für bie
Königliche Erziehungs-Anftalt Wabern gefucht.
Gehalt jährlich MO Mark nebft freier Wohnung.
Wabern den 13, October 1886,
Der Director Keßler.
Berjonal = Ehronit,
Ermannt: ber Referendar C. Heher I zum
Gerichts - Affeffor,
zu Standesbeamten: für den Stanbesamtsbezirt
Schmalkalden der Kaufmann Dun Merkel paf.,
zu beffen Stellvertreter der Kaufmann Carl Yacob
Feickert daſ.;
für den Standesamtsbezirk Remsfeld ver Lehrer
Fauft baf., zum Stellvertreter veffelben ber Bürger-
meifter Schmidt daſ.;
für ven Standetamtsbezirt Holzhaufen (Kreis Hom-
berg) der PVicebürgermeifter Philipp NEIL zu Holz«
haufen, zum Stellvertreter defjelben ber Betriebsführer,
Ausihußvorfteher Eiſenhuth daſ. und
für den Standesamtsbezirk Waldensberg der jetzige
Bürgermeifter U. Schmidt zu Waldensberg an Stelle
des aus dem Gemeindeamt gefchievenen Bürgermeijters
Joffroh bajelbft.
Berlieben: dem Rechtsanwalt und Notar Lah—
mann in Caſſel und
dem Nechtsanwalt und Notar Hilgenberg in
Wolfhagen
ber Gharafter als Juſtizrath,
dem bisherigen Verweſer ber zweiten Pfarritelle
in Wolfhagen, past. extr. Auguſt Carl Conftantin
Bert auf erfolgte Präfentation die Pfarrftelle zu
eftuffeln, Claſſe Zierenberg.
Beftellt: ver past. extr. Lubwig Kappe aus
Rinteln zum Gehülfen im Pfarramt des erjten Pfarrers,
Metropolitans von Roques zu Trebfa.
Berfeßt: der Gerichts-Affejfor Cramer in ben
Bezirk des Oberlandesgerichts zu Caſſel.
Penfionirt: der Gerichtsfchreiber, Selretär Bäch—
ftädt in Meerholz und
der Förfter Planke zu Michelsberg, letzterer vom
1. Sanuar 1887 ab,
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 87.
jertio: den R ein bhuli Drudzeile 20 Reihspfennig. — ü
(Infertionsgebühren file aum ua 8 udz a. ee Belagablätter für } und $ Bogen 5
Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung,
Eaffel. — Bebrudt in ber Hofs und WaifenhbanssBuudbruderei
Be IH EEE
Amtsblatt
ber Rönigliden Negierung zu Gaffel,
NM 49.
Belanntmahungen auf Gruud des Neipögefenes
— etober 1878.
754. Auf Sem ber 88. 11 und 12 des Reichöge-
ſetzes gegen bie gemein neigen Beftrebungen ber
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 wurbe heute
von der unterzeichneten Landes ·Polizeibehörde verboten
das Flugblatt mit ver Ueberfchrift:
„Arbeiter! Bürger!“
und beginnend mit ven Worten:
„Nun ſchon 8 Jahre verfucht eine wüthende Reaktion
ꝛc. ꝛc.,“ Drud der Bereinspruderei Hottingen« Zürich.
Ellwangen ben 29. October 1886,
Königlich württembergifche Regierung des Jagſtkreiſes.
von Ramparter.
255. Mit Entfchliefung vom Heutigen haben wir
= Grund des $. 11 des Gef * gegen die ——
gefahr —— Beſtrebungen der Santa dom
October 1878 verboten: bie im ———— in
(3. Schabelitz) Zürich 1886 erſchienene Drückſchrift
von Otto Spielberg: Das Menſchenideal und
ſeine Erfüllung.
Ansbach den 3i. October 1886,
Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des
Innern
Freiherr von Herman,
Königlicher Regierungs - Präfident.
756. Das von ver Köni ich preußi — Regierung
—J Schleswig unter dem 19. Auguſt 1886 erlaſſene
bot des Flugblatts mit ber Ueberſchrift:
„An die Reihstagswähler bes Herzog-
thums Lauenburg«
ir durch Entſcheidung der Reiche-Rommiffion vom heu⸗
gen Tage aufgehoben worven.
Berlin den 29. October 1886.
Die Reichs⸗Kommiſſion. Herrfurth.
757. Das von bem Großherzoglichen Kreisamt zu
Offenbach unter dem 27. Juli 1886 erlafjene Verbot
ber Nummer 172 vom 25. Yuli 1886 des „Dffen-
bader Zageblatts, Organ für öffentliches Leben,
Iofale und provinzielfe Ungelegenheiten«,
ift durch Eutſcheidung der Reichs-Kommiffion vom heu-
tigen e, jedoch unter Aufrechthaltung des Verbots
ber Nr. 89 des Jahrgangs 1886, fowie des ferneren
Erſqheinens der ga ten en 35 — „aufgehoben worden.
Berlin den 29
Die ———— — — Herrfurth.
758. Das von dem Großherzoglich heſſiſchen Kreis⸗
=. Offenbach unter dem 3, Augaft 1886 erlaffene
Auögegeben Mittwoch den 10. November.
1886.
der Nummer 1 und des ferneren Erſcheinens bes
„Offenbacher Lokal— Anzeigers, "Anzeige= und
Lolal ⸗Ausgabe des Offenbacher Sonntagsblatts«,
iſt durch Entſcheidung ber Reichs⸗-Kommiſſion vom
heutigen Tage aufgehoben worden.
Berlin den 29. October 1886.
Die Neihs-Kommiffion. Herrfurth.
759. Das von dem Großherzoglich heſſiſchen reis»
amt zu Offenbach unter dem 14, Auguſt db. 9. er-
lafiene Verbot
der Nummer 1 und des ferneren Erſcheinens bes
„Offenbacher Ubenpblatts«
ift durch Entjcheivung ver Reichs-Kommiſſion vom
heutigen Tage aufgehoben worben.
Berlin den 29, Dctober 1836.
Die Neihs-Rommiffion. Herrfurth.
Verordnungen und Belauntmadhungen der
Kaiferl. und Königl. Gentralbehärden,
760. Anweifung zur Ausführung bes Abfchnitts B. bes
Reichsgefeges, betreffend bie Unfall- und Kranfenverfiherung
ber in land- und forftwirtbfchaftlichen Betrieben beichäf-
tigten Perfonen, vom 5. Mai 1886 (R. 8.8. ©. 132.)
1. Nach $. 143 des Meichögefeges vom 5. Mai
1886 find die Bejtimmungen bed auf die Kranken—
verſicherung bezüglichen Abſchnitts B. des Gefeges
mit dem Tage ber Verkündigung deſſelben in Kraft
getreten. Nach 8. 136 Ubf.6, 8.137 Abſ. 3, $. 138,
$. 142 Abſ. 4 des bezeichneten Abſchnitts —* bie
dafelbft vorgefehenen Streitigkeiten nach Maßgabe bes
8. 12 Abſ. 1 bezw. 2 entjchieben werben. Für bas
nach Maßgabe ver leßtgebachten Borjchriften eintretende
Berwaltungsftreitverfahren ift auf Grund des Gefetes
vom 27. April 1885 (G. ©. S. 187) durch die Aller-
höchſte Berorbnung vom 26, Yuli dieſes Jahres be-
ftimmt worben, daß ber Bezirks-Ausſchuß zuſtändig
unb gegen deſſen Entjcheivung nur das Rechtsmittel
ber gie EN ift.
denjenigen Landestheilen, in welchen das
Bersetungefreigahren, noch nicht befteht, tritt bis
e n bem im $. 155 bes Gefeges über bie allgemeine
anbesverwaltung vom 30. Juli 1883 vorgejehenen
Zeitpuntte an Stelle des Verwaltungsftreitverfahrens
das rg ga nah Maßgabe ber Vorfchriften
ber 88. 20, 21 ber Gewerbe-Orbnung.
Dementprecpenb findet gegen bie Entſcheidungen
ber Auffichtsbehörbe, welche in den unter J. bezeichneten
Streitigfeiten ergehen, innerhalb zwei Ran er Zus
— der Entſcheidung der Recurs an die R
Abtheilung des Innern, ſtatt. Die —— —
*
244
der Regierung erfolgt in öffentlicher Sitzung nach er—
folgter Ladung und Anhörung ver Parteien,
Hat bie — als Auffichtsbehörbe im erſter
Inftanz entſchieden, fo iſt gegen den Beſcheid innerhalb
zwei Wochen nach der Zuftellung der Antrag auf münd⸗
liche Verhandlung vor derſelben Behörde oder aber
Recurs an den Minifter für Landwirthichaft, Domainen
und Forſten zuläffig, Wird der erftere Antrag geftellt,
fo hat vie Negierung in öffentlicher Sigung nach er-
folgter Labung und Anhörung der Parteien zu ent-
fcheiden. Gegen die auf mündliche Verhandlung ber
Negierung ergebende Entſcheidung ift innerhalb zwei
Wochen nad) der Zuftellung der Recurs an ven Minifter
für Yandwirthfchaft, Domainen und Forften zuläffig,
Der Recurs kann bei der erften oder bei ver Re—
cursinſtanz eingereicht werben,
Hinfichtlich der mündlichen Verhandlung, fowie der
Erhebung und Mürbigung des Beweifes, find bie Vor-
fehriften in 88. 68, 71, 72, 73, 75, 76, 77, 78 und
79 des Gefeges über die allgemeine Yandesverwaltung
vom 30. Yuli 1883 finngemäß zur Anwendung zu
bringen. Die Entſcheidung ift in öffentlicher Sitzung
zu verfünden. Die Deffentlichkeit der Sikungen Tann
unter entjprechenver Anwendung ber 88. 173 bis 176
bes Gerichtsverfaffungsgefeges ausgeichloffen oder be—
[hränft werben ($. 21 Rr. 5 der Gewerbeorbnung).
Baare Auslagen des Berfahrens (Gebühren für Zeugen
und Sachverſtändige ꝛc.) fallen dem unterliegenben
Theile zur Laft.
111. Die in $. 140 des Neichsgefekes vom dien
Mai 1886 ven unteren Verwaltungsbehörben über-
tragene Feftfekung des Werths der Naturalbezüge nach
den Durchfchnittspreifen erfolgt durch die Landräthe
(Oberamtmänner), — in Stäbten von mehr als
10000 Einwohnern durch bie Ortspolizeibehörbe —,
in der Provinz Hannover in Städten, auf welche bie
bannoverjche revibirte Städteordnung vom 24. Juni
1858 Anwendung findet, mit Ausnahme der im $. 27
Abf. 2 der Kreisordnung vom 6. Mai 1884 bezeich-
neten Städte, durch die Magiftrate.
Berlin den 26. Yuli 1886.
Der Minifter des Innern. Der Minifter für Landwirth⸗
In Bertretung: fchaft, Domainen u. Forften.
Herrfurth, Lucius.
Fuͤr den Miniſter für Handel und Gewerbe.
Boetticher.
761. Für die im Jahre 1887 zu Berlin abzuhaltende
Turnlehrerprüfung ift Termin auf Freitag den 25ſten
Februar f. 38. und folgende Tage anberaumt.
Melpungen ber in einem Lehramte ftehenven Be—
werber find bei der vorgefegten Dienftbehörbe, Meldungen
anderer Bewerber unmittelbar bei mir unter Anſchluß
ver im 8. 4 ber Prüfungsorbnung vom 10. September
1880 bezeichneten Schriftftüde anzubringen,
Die Melpungen find fpäteftens bis zum 15. Januar
t. 38, an mich einzureichen,
Berlin ven 30. October 1886.
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts» und Medizinal⸗
Angelegenheiten. Im Yuftrage: de la Croix.
Berordunngen und Belanntmachungen der
Königlihen Provinzial= Behörden,
762. Mit Bezug auf $. 2 ver Verorbnung vom
30. Juni 1834 (6. ©. S. 96) wird hierdurch befannt
gemacht, daß in der Situng des Kreistags von Fulda
vom 29. September d. Is. an Stelle des aus bem
Kreife Fulda verzogenen Gutsbefigerd Bernharb zu
Maberzell ver Domänenpächter F. Möller zu Neuen-
berg zum Mitglieve ver ſtreisvermittelungsbehörde bes
Kreifes Fulda gewählt worden ift und daß wir biefe
Wahl beitätigt haben.
Gaffel ven 29. October 1886.
Königlihe General-Commiffion.
eu and Belsuntmadungen ber
ichen Regierung,
763. Im BVerfolg meines Erlaſſes vom 6. Yuli d. $.,
betreffend die Einführung anderweiter „Borfchriften
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsbienft
im Baufache“, beftimme ich Hinfichtlich der zur Zeit
bereit8 vorhandenen Regierungs-Bauführer
und Regierungs-Baumeifter des Hochbau-,
Ingenieurbau- und Maſchinenbaufachs, was
olgt:
1: Diejenigen Regierungs-Bauführer, welche
innerhalb ver in 8. 53 a. a. O. bezeichneten Frijten
bie Baumeifterprüfung abzulegen beabfichtigen, haben
ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs - Bauı-
führer unter Vorlegung ber früheren Ernennungsur—
funde und einer Nachweifung ber in ihrem Berufe feit
ber Bauführerprüfung ausgeübten Thätigfeit bei dem
Chef derjenigen der im $. 30 a. a. D. bezeichneten
Behörden machzufuchen, in deren Bezirk fie zur Zeit
bejchäftigt find bezw. zulegt befchäftigt gewefen find.
Die Behörde prüft die perfünlichen Verhältniſſe
bes Antragftellerd (vergl. auch $. 37 der Prüfungs-
vorfohriften vom 6. Yuli 1886), insbeſondere auch,
ob deſſen Ungabe, daß er die Baumeifterprüfung inner«
balb der im 8. 53 a. a. O. vorgefchriebenen Friften
abzulegen beabfichtige, nach Lage feiner gefammten Ver⸗
bältniffe als zutreffend anzunehmen iſt, und verfügt
danach geeigneten Falls defjen Ernennung zum Könige
lichen Negierungs » Bauführer und feine Aufnahme in
bie Lifte der bei ihr zugelaffenen Königlichen Regierungs⸗
Bauführer. Mit ver Ernennung finden vie Beſtim—
mungen bes $. 37 a, a. O. auch auf biefe Bauführer
fofort Anwendung. Diefelben find außerdem verpflichtet,
nunmehr für jede ihnen nicht von ihrer vorgefegten
Behörde angewiefene Befchäftigung um Urlaub nachzu⸗
fuchen, der eventuell nur dann ertheilt werben barf,
wenn bie betreffende Stellung als eine für einen König-
lihen Beamten ‚yemeı anzufehen ift.
Vom 1. April 1887 an werben nur Königliche
Regierungs-Banführer zur Baumeifterprüfung zugelaffen.
Das Geſuch um Zulaffung zu berfelben ift an den
vorgefegten Präfidenten zu richten (vergl. 8.39 a. a. D.).
Königliche Regierungs- Bauführer, welche bie
8.53 a. a. O. beitimmten Enbtermine zur Mblegung
der Baumeijterprüfung ungenugt verftreichen laſſen,
ober ber vorſtehenden Vorſchrift über die Nachſuchung
245
von Urlaub zuwider Handeln, werben von ber Behörbe
aus der Bauführerlifte definitiv geftrichen und verlieren
mit der betreffenden Eröffnung zugleih das Recht, fich
als Königlihe Regierungs » Bauführer zu bezeichnen
(vergl. au 8. 37 a. a. O.).
Sn das alljährlich Hierher einzureichende Verzeichniß
ber bei einer Behörbe zugelaffenen Königlichen Regies
rungs» Bauführer — worüber demnächſt weitere Be—
ſtimmung ergehen wird —, find, von ben übrigen ge—
trennt, auch die vor Erlaß der Vorfchriften zc. vom
6. Juli d. I. ernannten Bauführer, fomweit biefelben
demnächſt zu Königlichen Regierungs - Bauführern er-
nannt worben find, aufzunehmen,
2. Die vor Erlaß der Prüfungs» Vorfchriften ꝛc.
vom 6. Juli d. I. ernannten Negierungs-B aumeifter
baben, fofern fie ven Wunfch hegen, demnächſt bei ver
Beſetzung etatsmäßiger Stellen im Staatsvienfte in
Berückſichtigung gezogen zu werben, bis zum 31ſten
December d. I. unter Borlegung ber — Er⸗
nennungsurfunde bei dem Minifter ver öffentlichen
Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-
Baumeifter und ihre Aufnahme in bie Anwärterlifte
zu erbitten. Im dem Gefuche ift unter Angabe ver
Fachrichtung anzugeben, in welchem Zweige der Ver⸗
waltung (Hochbau, Ingenieurbau, oder Mafchinenbau)
ver betreffende Anwärter demnächſt angeftellt zu werben
wiünfcht,
Mit der Ernennung zum Königlichen Negierungs-
DBaumeifter finden auch auf dieſe Baumeijter die im
$. 5l.a. a. O. über vie Beichäftigung und die Dienft-
verhältniffe ber gepachten Beamten getroffenen Beftim-
mungen Anwendung.
Berlin ven 10. October 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
Vorſtehender Erlaß des Herrn Minifters der öffent»
lien Arbeiten wirb hiermit veröffentlicht.
Gafjel den 20, October 1886.
Der Regierungd-Präfivdent.
764. Nachitehenver Erlaß des Herrn Minifters der
Öffentlichen Arbeiten:
Des Kaifers und Königs Majeftät haben auf meinen
Antrag mittelft Allerhöchſten Erlaffes vom 11ten d. Mts.
den Königlihen Regierungsbauführern den Rang ber
Referendarien und den Königlichen Regierungsbaus
meiftern den Rang ber fünften Glaffe ver höheren
Beamten der Provinzialbehörven beizulegen gerußt.
Zur Berhütung mißverftändlicher Auffafjung bes
merke ich im Unfchluß hieran noch beſonders, daß
biefes Rangverhältnig ausfchlieglich für diejenigen Regie
rungsbauführer und Negierungsbaumeifter gilt, welche
auf Grund des $. 31 bezw. des 8. 47 ver Vorfchriften
über die Ausbildung und Prüfung für ven Staatsvienft
im Baufache vom 6. Yuli d. $., bezw. auf Grund
ve in —— Gircular » Erlaffe vom 10ten d. Mts,
11.
II, a. a) rüdjichtlih ber zur Zeit bereits vor
handenen Regierungsbauführer und Regierungsbaumeifter
etroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ver⸗
Bälmiffes ald Staatsbeamte und der Staatsbauver-
waltung angehörend die Berechtigung erhalten, ihrem
Titel das Wort „Königlicher” beizufügen, und daß bie
Beteiligten, fobald fie diefes Necht in Gemäßheit ver
Beitimmungen im $. 37 bezw. $. 51 der gebachten
Vorfchriften, bezw. der Beftimmungen bes Girculars
Erlaffes vom 10ten d. Mts. verlieren, auch des be—
züglichen Ranges verluftig gehen.
Eine Beftimmung binfichtlih der den Königlichen
Negierungsbauführern bezw. Königlichen Negierungs-
baumeiftern zu gewährenden Tagegelver und Reifekoften
bleibt vorbehalten.
Berlin den 16. October 1886,
Der Minifter ver öffentlichen Arbeiten,
aybach.
wird hiermit veröffentlicht.
Caſſel den 27. October 1886.
Der Regierungs⸗Präſident. J. B.: Schwarzenberg.
Berordunngen amd eg anderer
icher und Künigliher Behörden,
765. Zur Gefet-Sammlung für bie Königlich Preufi«
ſchen Staaten ift im Verlage des unterzeichneten Amts
ein neues Hauptregifter erfchienen, welches die Jahr⸗
gänge von 1806 bis einfchließlih 1883 gemeinfam
umfaßt. Daffelbe wird auf vorherige Beftellung zum
Preife von 6 Mark 25 Pf. für das Eremplar ohne
jede Nebenkoften durch die Poltanftalten innerhalb des
Deutfchen Reiche-Poftgebiets geliefert werben,
Berlin W. ven 4. November 1886,
Königliches Gefepfammlungs-Amt. Didden.
766. Die nächften Prüfungen ver Huffchmiede, welche
nach dem Gefeg vom 18. Juni 1884 die Befähigung
zum Betriebe des Hufbefchlaggewerbes erwerben wollen,
beginnen Montag ben 27. December d. J., Bor:
mittags 8 Uhr, und werben in ber MWerfftätte bes
Hufſchmiedes M. Wilfhed dahier abgehalten.
Melvungen zu ven Prüfungen find bis zum 15ten
December d. I. unter Einreichung eines Geburtsfcheines
und etwaiger Zeugniffe über die erlangte technifche Aus-
bildung, ſowie unter Einfendung der Prüfungsgebühr,
welhe 10 Mark beträgt, an ben Unterzeichneten zu
richten, worauf dann bie Prüflinge von hier aus birect
zur Prüfung einberufen werben.
Das erforderliche Handwerkszeug haben die Prüf-
linge felbjt mitzubringen.
Zur Vorbereitung auf die Prüfung empfehle ich das
Bud: „Anleitung zum Beftehen ver Huffhmiedeprüfung
von Brofeffor Dr. Möller. Berlin, bei Paul Parey.
Preis 1 Mark.“
Hanau ben 2, November 1886,
Der Borfigende der Prüfungs» Commiffion für
Huffcpmiebe.
Collmann, Königl, ——
Belauntmahungen communalitänd.
767. Die Sparfaffe zu Hettenhaufen im SKreife
Gersfelo — vom 1. Januar 1887 an alle Ein-
lagen, auch die, welche bereits gemacht find, mit 3} ®],,
⸗
246
Es wird dieſes nach $. 13 der Statuten Hiermit zur
allgemeinen Kenntniß gebradt.
Hettenhaufen im October 1886.
Die Spartaffenverwaltung:
Herbert, Vorſitzender. Richardt, Kaffirer.
4. Knüttel, Controleur.
768. Das beiliegende Statut der ftäptifhen Spar-
kaffe zu Oldendorf vom 16. März 1886 wird hiermit
veröffentlicht,
Heff. Oldendorf am 29. September 1886,
Der Bürgermeifter Mobrmann.
Bacanzen.
769. Die Pfarrſtelle zu Thurnhos bach in ber
Claſſe Waldkappel iſt in Folge Verſetzung ihres bie-
herigen Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel-
bungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniffes ihres
Glafjenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Caſſel ven 22. October 1886,
Königliches Conſiſtorium. Wehraud.
770, An Stelle ver 3ten Lehrerſtelle an ber katho—
liſchen Elementarfchule in Flieden foll eine Lehrerin»
ftelle, mit welcher eim jährliches Einkommen von
600 Mark neben freier Wohnung verbunden ift, er⸗
richtet werben.
Bewerberinnen um biefelbe werben aufgefordert,
ihre bezüglichen Melbungsgefuche nebſt ven erforverlichen
Prüfungs- und Sitten» Zeugnifjen binnen 4 Wochen
bei dem Lofalfchulinfpector, Herrn Pfarrer Kraiger
zu Flieden, ober bem unterzeichneten Landrathe einzu»
reihen. Fulda den 4. November 1836,
Der Königliche Schulvorftand.
Für den Königlichen Lanprath: Köhler.
Perſonal⸗ Chronil.
Ernannt: ver Seminardireltor Wieacker zu
Schlüchtern zum Mitglieve ver Prüfungslommiffion
für die im Dezember d. 3. hier ftattfindenben Prüfungen
der Lehrer an Mittelfchulen und ber Reltoren,
ber Poftverwalter Heinrich aus Nennborf (Bab)
zum Poftaffiftenten in Minden (Weſtf.).
Berlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Langenſchwarz
Ludwig Hartmann bie Pfarritelle zu Elm, Claſſe
Schlüchtern,
dem bisherigen Nector zu Oldendorf, past. extr.
Friedrich Wilhelm Piepenbrod vie Pfarrtelle zu
Weibeck, Elafje Oberntirchen, und
dem feitherigen Pfarrverwefer, past. extr. Gottlob
ermann Heibelbad je Gruspis, Ymfpechur Hart
eld, die daſige Pfarrftelle,
dem Domänen-Rentmeifter Horchler im Caſſel der
Charakter als Domänenrath.
Beauftragt: der past. extr. Heinrich Kahl aut
Gelnhaufen bis auf Weiteres mit Verfehung der erjten
Pfarrftelle in Wächtersbad).
Berfegt: der Amtsrichter Schmidt im Hünfelo
in gleicher Amtseigenfchaft an das Amisgericht zu
Dillenburg,
die Landmeſſer Plähn von Xrolfen und Albredi
von Gaffel an die Speziallommiffion in Frankenberg,
der Bermeffungs-Revifor Wiegand von Trehſa um
ber Lanbmeffer Baach von Homberg an bie Spezial:
fommiffion in Marburg, ver Landmeſſer Looſch von
Gaffel an die Speziallommiffton in Treyſa, der Land⸗
meffer John von Marburg an bie Speziallommiſſien
in Hersfeld, ver Landmeſſer Tetzner I von der Speyial-
kommiſſion IV in Gaffel und der Landmeſſer Schwarz
fopf von ber Speziallommiffion in Hanau am bie
Spezialfommiffion III in Gafjel;
aus dem geobätifch»technijchen Büreau zu Galle:
bie Landmeſſer Morphorft an die Speziallommifjien !
in Gaffel, —8 an die Spezialkommiſſion in Homberz
md Reinhart an die Spezialfommiffion II in Cafiel;
ber Vermeffungs-Revifor Nüffer von Eaffel, die
Lanbmeffer Ramann von Hersfeld, Schaafhaufen
von Bücdeburg, Thomas und Wittner von Caſſel
in den Bezirk der Königlichen Generallommiffion in
Düffelvorf, 3
ber Boftverwalter Edermann von Rahden (Weitl.)
nach Nennborf (Bad),
ber Waldwärter Met zu Vieſebeck auf die Wald⸗
wärterftelle in Dagobertshaufen, Oberförfterei Felsberz.
Hebertragen: dem zum Förſter auf Probe er
nannten Forftauffeher Steinmeper bie Förfterftelle
zu Dalherba in ber Oberförfterei Gersfelt. ,
Uebernommen:: ver ald Speziallommiffar zu Rinteln
ftationirte frühere Gerichts- Afjeffor Korb, unter Er
nenmung zum Negierungs«Afjefjor, in bie landwirlh⸗
fchaftlihe Verwaltung.
Angenommen: ber frühere Protofoliführer Fromm!
als Eivil- Supernumerar und z
unter Ueberweifung an das geobätifch.technifche Bi’
reau in Gaffel die Landmeſſer Streichert, Werner],
Keuck, Schubbeus und Klingelhöfer
von ber Königlichen Generaltommiffion daſelbſt. 4.
GSeftorben: der Lanbmeffer Henrich in Call
Hierzu als Bellage ber Deffentfiche Anzeiger Nr. 89.
(Iufertiousgebügren file den Raum einer
20 I und } Bogen b
—— —
Rebigirt bei Koniglicher Megierung.
EaffelL — Gebrudt in der Hofr und Waiſenhause⸗Buchdruderei.
Revidirtes Statut der „Städtiſchen
vom 16. März 18
S 1. a)
Benennung und Zweck. |
Die zufolge Beſchluß der ftädtifchen Behörde zu Oldendorf am |
1. April rg Leben getretene —* führt den Namen: b)
„Städtifhe Sparkaſſe zu Oldendorf.‘
Ihr Zwed ift hauptfächlich, Gelegenheit zu geben zur ficheren |
und nugbaren Anlegung von Eriparniffen, fowie zur Erlangung von
Darlehen gegen genügende Sicherheit und billige Zinfen.
52. u
Garantie der Stadt. | —
Die Sparlaſſe iſt eine örtliche Einrichtung im Sinne der Ge: e
* Obendorf. Alle Ver. | Jinsfu
wie diefe von der Stadt getragen wenn bas eigene Vermögen ber | biefiger
Sparkaſſe nicht et überfcig
5 3. wider, fı
Annahme der Einlagen. Einlagebudh. En
Die Sparkaſſe nimmt Einlagen von 1 Darf ab an und ertheilt | Sparcaſ
dem Einleger darüber ein mit dem ftädtifchen Siegel und der Namens: | Anzei
unterjchrift des Bürgermeifters verfehenes Einlagebuch ($ 6) welchem | zu erfol;
ein Abdrud diefes revidirten Statuts beigefügt wird. | gänzlich
Der Einleger hat fich den Beitimmungen des legteren zu unters | deren I
werfen und erkennt dies durch Annahme des Einlagebuchs an. ordentlic
Es jteht der Direktion frei, wenn foldhes im Intereſſe der) außerber
Kaffe nothwendig ericheint, die Annahme der Einlagen —— an ſämn
der größeren) zeitweiſe abzulehnen. Beim Angebot von Einlagen, De
weldye 1000 Mark überjteigen, fann fie deren Annahme von der! welcher
Ausbedingung eines —— als des im folgenden $ feitgefegten ' zahlung
acer und einer längeren als insel Kündigungsfrift
$ 7) abhängig madıen. | Herabjel
‚Als Nojten des —— find, ſobald dasſelbe vollge: geeignet
—— oder durch Rückzahlung erledigt iſt, an die Sparcaſſe zu |
en:
zah
wenn die Gefammt:Einlage des betr. Buches beträgt
EEE
über 30 M, doch weniger ale 5M . . 2... %
U A en
— *
nn. Tssapuruy ang eace
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nöutgg
er * dei
geirennt zu balten.
Na — d
der von der Aufſich
Rechnung aufzuſtelle
Der Caſſirer h
felgen. Es dienen
eifungen zur Rich
der Direction zu ert
fowie eine Genehm
des Prozeſſes zur L
Die von der U
ausgefchworen. Uebri
anderen Perfonen m
Vollmacht zur Führı
Der Buchführer
Eontrolbüdyer der A
barin alle eingehender
und dies auf allen |
Einnahmen und Aue
ibm von der Direct
bufe der Caſſen⸗
Rechnung, u. ſ. w. ı
Rechnungs
Die nach dem
esrechnung ($ 1
elben beauftragte
geprüft, hierauf nad)
und Bürgerausihuß
legt und endlich inne
Frift dem Königlichen
Hiernach wird
—— Weiſe veri
r Direction nad) V
ertheilt.
Verpflichtung.
Der Caſſirer un
meilter eidlich darau
Statuten gewifienhaft
Darlehnsbewilligunge
der Anitalt wegen r
gefe lichen * timmu
nungsführer.
Der Gehalt diel
Rechnungsreviſors wi
gelegt. Bei rn.
meſſene Erhöhun
Gehalts ꝛc. ift jedoch
abhännie
4
parcafje find von denen anderer Kaſſen ſtets durch feine eigenen Zinfen zu ergänzender Nefervefonds zu bilder.
— So lange derſelbe nit 10 % der Paſſiv-Maſſe der Sp
* sjahres hat der Caſſirer — kaſſe erreicht, darf eine Verwendung von Zinsüberſchüſſen zu €:
hörde ee Frift eine ordnungsmäßige | munalzweden nit ftattfinden.
nd der Direction zu übergeben. Infofern und fo lange jedoch die eingelegten Sparkaſſenge
ie Rechte der Sparkaſſe vor Gericht zu ver: | mindeftens zu %% in leicht realifirbaren Inhaber⸗ 2c. Papieren angı|
dabei die von der Direction ertheilten |find, darf das Minimum des zu bildenden Nefervefonds auf f
ur und ein Statutenabdrud nebjt der von | Prozent der Pafjivcapitalien herabgefegt werden und es ift fer
enden Bel — daß er Caſſirer ſei, ftattbaft, = bis bieler
g der ftädtifchen Behörde zur Anftellung | die Höhe von 3 Prozent der Passiva erreicht hat, minbeii:
imation. | 3/3 des jährlichen Gewinnes bei der Kaſſe zum Reſervefer
tt. R leiftenden Eide werden vom Caſſirer und das Uebrige zur Cämmereifalfe und
it es der Direction unbenommen, auch fofern diefer die Höhe von 4 Prozent der Passiva em
ewilligung der ftädtifchen Behörde jpecielle t, mindeſtens bie San des jährlichen Geminnes «
von El en zu ertheilen. —— und das Uebrige zur Cämmereikaſſe abgeft
Ir; wird.
— | Sofern die Sparkaſſe von Berluften betroffen wird, mi
I. f —
REN , |eine Verminderung des Refervefonds zur Folge haben, hat bis
t nad der ihm ertheilten Inſtruction die defſen Ergänzung auf den früheren Stand die Abführung vor &
It orönungsmäßig zu führen, namentlich dern an die Gämmerei ganz zu unterbleiben.
er auszuzahlenden Gelder pünktlich zu buchen ga
eifungen oder fonftigen Nachweiſungen über z
en anzumerken; auch hat er alle een) Eventuelle Aufhebung der Sparcaffe.
aufgetragenen Arbeiten, namentlich zum | Im Falle einer nothwendigen Aufhebung des Inſtituts, wer
fionen, der Aufitellung und Prüfung eo ſtädtiſche Behörde enticheidet, ift die Sparkaffe berechtigt, ne
chtmäßig zu beforgen. vorgängiger mindeftens vierwöchiger Kündigung alle Einlagen nd
2 e rg len ine — be ne — Peer ir
; i ng unterbleiben ſollte, bei der zuſtändigen Hinterlegun
blage, Abhörung und Dedarge. ‚fielle zu beponicen.
ichluffe des Rechnungsjahres aufzujtellende .
wird von ber Direction, bezw. einem von!
Revifor hinſichtlich ihrer Nichtigkeit gründlich |
g 22,
Eventuelle Statuts-Acndernng.
kledigung etwaiger Monita dem Stadtrat Eine Nenderung biefes revidirten Statuts kann nur auf da
zufs der Duchächt und Abſchließung vorge: in $ 3 der Gemeindeordnung vorgeichriebenen Wege erfolgen.
— — der green — g 23.
rathsamt zur Superreviſion eingereicht.
3 fummarifche Ergebniß der Rechnung in Schluß-Befimmung. 1596 |
Eigen gl Bann a Sir bes gekigflig mafgpnhenee rei
———— DOES RIDARE charge akute vom 1. October 1876. ; ei
8 19 | Den — älterer — —— iſt ein —
— — ——————
jaftung und Gehalt der Keamten. auch öffentlich befannt zu machenden, revidirten Statuts zus
effen Oldendorf, am 16. Mär; 1886.
der YBuchführer werben durch den Bürger: ä
——— ſie die Beſtimmungen F Der Stadtrath. Der Bürger⸗-Ausſchuß.
olgen und namentlich auch über Einlagen und
Te wiegenbeitbeobechten wollen. Siebleiben —
— a und unterliegen den . —
en hinſichtlich der öffentlichen Kaſſen- und
— — | Das vorftehende revidirte Statut wird auf (Grund bes Sn
beiden Beamten, fowie die Vergütung des des Gefehzes über die AZuftändigfeit der Verwaltungs: md. Pr
bei deren — Pr Stadtrath feſt⸗ waltungsgerichtsbehörden vom 1. Nuguft 1883 hierdurd beſtütig
Vermehrung der Gelchäfte kann eine ange:
sten, eine jede Sröägung, des — en) Caſſel, ben 25. September 1886.
on der Genehmigung des Bürgerausſchuſſes (L. S.)
82 Der Ober-Präfident:
—— dr Graf Eulenbura.
Amtsblatt
der Königlihen Regierung su Gaffel,
—_Hhyr# megtierung zu Gaffel,
M 50.
Berordunugen und ber
Raijerl. und ——
271. In Gemaͤßheit des 8. 5 de⸗ Geſetzes vom Aften
Juli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger
Beitimmungen über Erhebung der auf das Ginfommen
gelegten direkten Eommunalabgaben (®. ©. ©. 327),
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß
bas im laufenden Steuerjaßre communalabgab e
eineinlommen ber gefammten Preufifchen Staats-
und für Rechnung des Staats betriebenen Eifenbahnen
für das Etatsjahr 1885,86 auf 79643 152 Mark feft-
geftellt worden ift.
Berlin den 7. November 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten,
— ahbach. _
elauutmachungen
önigl Probinzial= Behörden.
772. Mit Bezug auf 8. 2 der Berorbnung vom
30. Juni 1834 — Gefeg-Sammlung Seite 96) — wirb
bierburch bekannt gemacht, baf in ber Sitzung bes
Kreistages für Ziegenhain vom 29, October b, 9. an
Stelle des Oberamtmannes Suntheim ber Domiänen-
pädter Heidt zu Schaafhof als Mitglied der Kreis.
vermittelungsbehörbe bes Kreiſes Ziegenhain gewählt
worben ift und daß als weitere Mitglieber bie er Be⸗
hörbe ber Nittergutspächter Carl Steinme zu
Schredsbah und der Landwirt Caspar Corel zu
Oberjoſſa a wurben, wir aud biefe Wahlen
fänmtlich beftätigt Haben,
Caſſel den 8. November 1886,
Königliche General-Gommiffion.
uud ber
ichen 9
773. Unter Bezugnahme * die Betonntmagung
der Königlichen R erung, Wbtheilung des Innern,
vom 13. Februar 1880 (Amtsbl, 1880, Stüd 16,
©. 70) wird hierdurch zur Kenntniß der Kreis- und
Ortsbehörben gebracht, ba bie bafelbjt erwähnte Schrift
über „da8 Feuerlöfchwefen im Regierungsbezirte Gaffel*
meuerbings in zweiter Auflage im Ber bes vefor-
mirten Waifenhaufes bierfelbft erjchienen ift.
Caffel am 8. November 1886.
Der Regierungs-Präfivent. 9, ©.: Schwarzenberg.
274. Die Kirhenbuchführung in den erlebigten Pfar-
reien Hanau und Großenbach ift den mit ber Hülfe-
eelforge in venfelben Beauftragten, Kaplan Wilhelm
hiel zu Hanau und Eooperator Rhaban Gutmann
zu Großenbach, vom 1. November d. I. an übertragen
worben,
Ausgegeben Mittwoch den 17. November,
1886,
G Ertheilung von Kirchenbuchs· Auszügen
und hen — dieſelben zu richten.
Caffel am 10. November 1886.
Der Regierungs-Präfident.
Rachweii . .
über die Ratural»Leiftungen für bie bes
—— —ñ—* im Frieden vom 13. Februar 1875
für bie —— it — ee
el tellt urchſchn e,
rn ge " berabreithten Fourage pro —*
Dctober 1886 maßgebend find,
1| Siabitreis Caſſel ah —
Gemäß des passus 6 alin. 5 der Inſtruction zur
eführung ebachten Gefees vom 2, Sep»
ie — Wehen De denn Durdichnitte-
preiſe hiermit zur öffentlichen Keuntniß gebracht.
Gaffel ven 12. November 1886.
Der Regierungs- Präfivent. J. ©.: Althaus,
248
776. Nachftehender Erlaß des Herrn Minifters ber
Öffentlichen Arbeiten:
Des Kaifers und Könige Majeftät haben auf meinen
Antrag mittelft Allerhöchften Erlaffes vom 11ten d. Mts.
ben Königlichen Regierungsbauführern ven Rang "ber.
Referendarien und ben Söniglichen Regierungsbau-
meiftern ben Rang der fünften Glaffe ver höheren
Beamten ber Provinzialbehörden beizulegen gernht.
Zur Berhütung mißverftänblicher Auffaffung be—
merfe ich im Anſchluß hieran noch beſonders, daß
biefes Rangverhältnig ausfchließlich für diejenigen Megie-
rungsbauführer und Regierungsbaumeifter gilt, welche
auf Grund des $. 31 bezw. des $. 47 ver Vorfchriften
über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsvienft
im Baufadhe vom 6. Juli d. J., bezw. auf Grund
der in meinem Gircular» Erlaffe vom 10ten d. Mts.
(460) ücfictlich ver zur Zeit bereits vor-
banbenen Regierungsbauführer und Regierungsbaumeifter
777.
al cafeı . „| 15/37] 1401| 1407] 10/96] 2al7a] aajrı
Arislar .. | 15150] 1367] 1350| A113] 1688] 5 —
ulda . . | 1597| 13352] 1301| 1042] 2350] 235 —
anau „KH 1683] 13147] 13:94] 1232] 9 —I 271 —
eröfelb . | 461 —| 1450| 14 —| 12—| 35] 30—
ofgeismar | 16— 14—| 14 11.201 20. —| 301—
J Marburg . | 16125] 14150] 1425| 4150 13- 16|-
Rotenburg | 16—| 14 —| 14 11150 3-
Summa . 1zriealıttle t10'77| sıloa IT *
Durchfchnit E
betrag 15199 J 13651 11}
15133
3552] 4
Zaden-®Bre
getroffenen Beftimmungen zur Kennzeichnung ihres Ver⸗
hältniffes als Staatsbeamte und der Staatsbaumer-
waltung angehörenb bie Berechtigung erhalten, ihrem
Titel das Wort „Königlicher“ beizufügen, und daß Die
Betheiligten, fobalb fie biefes Recht in Gemäßheit ver
Beitimmungen im $. 37 bezw. $. 51 ber gedachten
Borfchriften, bezw, der Beftimmungen des Circular⸗
Erlafies vom 10ten d. Mts. verlieren, auch bes be—
züglichen Ranges verluftig gehen. -
Eine Beitimmung hinſichtlich der den Königlichen
Negierungsbauführern bezw. Königlichen Regterungs-
baumeiftern zu gewähreuben Tagegelver und Reif etoft ten
bleibt vorbehalten.
Berlin den 16. October 1886.
Der Minifter der öffentlichen Arbeiten.
Maybad,
wirb hiermit veröffentlicht.
Caſſel den 27, October 1886.
Der Regierungs- Präfident. 3. V.: Schwarzenberg.
Durchichnitts : Berednung über die Markt» und Yadenpreife an den Garntfonsorten im dem
Regierunge - Bezirke Caſſel für ven Monat Detober 1886.
Durdbfhnitts-P reis
a. für 100 Kilogramm.
|
b. für 1 Kilogramm. *
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Summa „| 2/43] 1/94] 408 di Br 3/3 at ı8'9o|2a|59lı 1154
Durchſchnitispreis | — | 30 | — |24 1 — |51 | — | 45 491 - 42] — 521 236] 3|07 is —|19
Gafjel am 8. November 1886, Der Regierungs-Präfident. I. V.: Schwarzenberg.
249
anderer
Kaiſerlicher und Königlicher Be
778. Bei der Poftagentur in Nomsthal wird am
10ten eine ZTelegraphenanftalt mit Fernfprechbetrieb
eröffnet. Caſſel den 6. November 1886,
Der Kaiferliche Ober-Poſtdirector.
fe A
779, Die Pfarrftelle zu Lingelbach ift in Folge
Berfegung bes jeitherigen Inhabers anderweit zu beſetzen.
Bewerber um bviefelbe wollen ihre Melpungsgefuche
unter Anfchluß der Zeugniffe an bie Herren Patrone
biefer Kirche, die Freiherren von Dörnberg, richten
und bis zum 3Often biefes Monats an bie unterzeich-
nete Stelle zur Weiterbeförderung einfenben.
Breitenbach am Herzberg ven 8. November 1886,
Freiherrlih von Dörnberg'ſche Renterei.
Wenderoth, Oberförfter.
780. Die Schulftelle zu Elbersporf ift vom 1ften
December d. 3. am nem zu befegen. Das Einkommen
beträgt jährlich 8310 Mark nebft Wohnung und Fenerung,
Bewerber wollen ihre Gefuche mit Zeugniffen binnen
3 Wochen an ven Lolalfchulinfpector, Herm Metro-
politan Rothfuchs zu Spangenberg einfenben.
Melfungen den 8. November 1886,
Der Königl. Schulvorftand. v. Negelein, Lanbrath,
Berfonal = Chrounil.
Ernannt: der Poſtſekretär Bod in Eafjel zum
Ober - Boftoirektionsjelretär,
ber feitherige Probeauffeher, Vicefelowebel Friedrich
Samtleben vom 6. Thüringifchen Infanterie» Regi-
ment Nr. 95 zum Wuffeher bei ver Königlichen Straf-
zur Linde,
anftalt in Wehlheiden und
ber bisherige Hülfsjäger Wiegand zum Wald«
wärter in Biefebed, Oberförfterei Naumburg.
Beftelt: der past, extr. Heinrih Habicht aus
Hanau zum Berwefer der Pfarrftelle zu Dalherba,
Infpeltur Fulda,
Hebertragen: bem Fort» Affeffor von Harling
zu Urneberg, unter Ernennung zum Oberförfter, bie
Oberförfterftelle zu Nentershaufen vom 1. Januar k. 3. ab.
Berlieben: dem bisherigen Pfarrgehülfen, past.
extr. Joh. Lubwig Carl Theodor Heppe in Treyſa
bie Pfarrftelle in Asbach, Claſſe Allendorf, und
dem jeitherigen Pfarrverwefer der Pfarritelle in
Dörnberg, Claſſe Zierenberg, past. extr. Friedrich
Wilhelm Carl Weidenmüller dieſe Pfarritelle definitiv.
dem Domänen-Rentmeifter Schmidt in Marburg
ber Charakter als Domänenrath,
Beauftragt: der Pfarrer extr. Carl Henf aus
Dieber an Stelle des zum Militärbienfte entlaffenen
Pfarrverwefers Wiederhold mit Verfehung der 2ten
Pfarrſtelle in Windeden.
Verſetzt: ver Boftverwalter Rente von Naumburg
(Ber Gaffel) als Poftaffiftent nach Hersfeld.
iedergelaffen haben ſich als praftifche Werzte:
ber Dr. med. Auguft Henkel in Frielendorf,
ber Dr. med. Achenbach in Spangenberg,
ber Dr. med. Carl Rother in Friedewald umb
Georg Ritter in Hersfeld.
Penftonirt: der Bojtfefretär Fink in Caſſel.
Entlaffen: aus feinem bisherigen Dienftverhältniß
auf Nachſuchen der Schugmann Engelhardt bei ber
Königlichen Polizei-Divektion in Caſſel.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 91.
ben Raum einer nt eife 20 ennig. — ablatter Bogen 5
(Surfertionsgebühren file An ten 2 er x Belag für 4 umb 4 Bogen
Rebigirt bei Kbniglicher Regierung,
Eafjel. — Gedrudt in ber Hofr unb Waifenhanss-Buäbruderet.
— — ‚Digitized by Google
Amtsblatt
I
#
der Königlichen Negierung zu Gaffel,
1886.
aM 51.
Inhalt des Reichs: Geiegblattes.
Die Nummer 33 des Neichs-Gefegblattes, welche
vom 9. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe ges
langte, enthält unter
Nr. 1688 die Verorbnung, betreffend bie Einbe—
zufung des Reichstages. Vom 8, November 1886,
Juhalt der Gelegfammlung für die Königlichen
Preußiihen Staaten.
Die Nummer 37 der Gejeh- Sammlung, welche
vom 20. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 9167 die Verordnung, betreffend die Kaution
des Wirthfchaftspirigenten bei dem Hauptgeftüt Beber-
bed. Bom 27, October 1886; unter
Nr. 9168 die Verorbnung über die Zuftändigfeit
der Staatsbehörven betreffs ver Beitreibung kirchlicher
Abgaben in der evangeliichen Kirche im Amtsbezirk
des Konfiftoriums zu Wiesbaden. Bom 1. November
1886; und unter
Nr. 9169 die Verfügung des Yuftiz-Minifters, be-
treffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil
ber Bezirke der Aıntsgerichte Stade und Toſtedt. Vom
12, November 1886.
Belanntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. October 1878.
781. Auf Grund des $. 12 des Neichsgefeges gegen
die gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die nicht periodiſche Druck—
ſchrift: „Sozialdemofratifhe Bibliothefl X,
Arbeiterprogramm. Ueber ven befonveren Zuſammen⸗
bang der gegemwärtigen Geſchichtsperiode mit der Idee
des Arbeiterftandes. Bon Ferdinand Laffalle. Hottingen-
Züri. Berlag der Volksbuchhandlung 1887“, nach
8. 11 bes gedachten Gefeges durch den Unterzeichneten
von Lanvespolizeiwegen verboten worden ijt.
Berlin ven 13. November 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
782. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſehzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialpemofratie
vom 21. Dftober 1878 wirb hierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Ueber-
fhrift: Arbeiter, Bürger! ven Anfangsworten:
„Seit acht Jahren fteht Berlin u. ſ. w.“ und bem
Schlußfag: "Hoch die internationale revolutionäre
Sozialdemofratie!*, angeblid im Drud und Verlag
ber Schweizeriſchen Genoffenfhafts-Druderei in Hot⸗
fingen» Zürich bergeftellt, nah $. 11 tes gebachten
Ausgegeben Mittwoch den 24. November.
Gefetes durch den Unterzeichneten von Yandespolizeis
wegen verboten worden ift.
Berlin ven 16. November 1886.
Der Königliche Polizei-Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
Allerhödite Verordnung.
735. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutfcher
Kaifer, König von Preußen ꝛc.
verordnen auf Grund des Artifels 12 der Verfaſſung,
im Namen des Reichs, was folgt:
Der Reichstag wird berufen, am 25. November
dieſes Jahres in Berlin zufammenzutreten, und beauf⸗
tragen Wir den Reichslanzler mit den zu dieſem Zweck
nöthigen Vorbereitungen.
Urkundlich unter Unferer Höchſteigenhändigen Unter⸗
ſchrift und beigedrucktem Kaiſerlichen Inſiegel.
Gegeben Berlin ven 8. November 1886.
(L. S.) Wilhelm.
von Boettider.
Verordnungen und Belanntmachungen der
Katierl. und Königl. Gentraibehörden.
7854. Fortan können Boftpadete im Gewicht bis
zu 3 kg gegen ermäßigte Zaren nah Gibraltar,
Labuan, Britifh- Guyana, und nad folgenden
Infeln von Britifh Weſtindien: Antigua, Bar:
bados, Dominica, Grenada, Montferrat, Nevis, St.
Kitts, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Tortola und
Trinidad auf dem Wege über England verfandt werben.
Ueber die Verfenbungsbedingungen und Zaren erteilen
die Poftanftalten auf Verlangen Auskunft,
Berlin W. ven 14. November 1886.
Der Staatsfecretair des Reichs-Poſtamts.
von Stephan.
Verordnungen und Velanutmachungen der
Königlichen Provinzial= Behörden,
785. Nachſiehende Verhandlung:
Münſter den 17. November 1886.
In dem heutigen Termine wurden in Gemäßheit
der 88. 46 bis 48 des Rentenbanf» Gefeges vom
2. März 1850 diejenigen ausgelooften Rentenbriefe
der Provinz Heffen-Naffau, welche nad dem von
der Königlichen Divection der Rentenbant aufge
ftellten Verzeichniffe vom 11. d. Mts. gegen Baar»
zahlung zurüdgegeben worden find, und zwar:
1) 12 Stüd Litt. A. & 3000 Mt. = 36000 Mt.
2 8 " Litt. B. ä 1500 nn = 12000 "
R 51 " Litt, O. a 300 nn = 15300 "
4,43 Litt. D. 75 „ = 325 »
Sa. 114 Stüd über zufammen .....
vr geerrere
252
buchſtäblich: Einhundert und Vierzehn Stüd Renten»
briefe über Sechsundfechszigtaufend Fünfhundert
Fünfundzwanzig Mark nebjt ven dazu gehörigen Ein—
taufend Fünfhundert Sechsundſechszig Stüd Zins-
conpons und Einhundert und Vierzehn Stüd Talons,
nachdem ſämmtliche Papiere nachgefehen und für
richtig befunden worben, in Gegenwart ber Unter:
zeichneten durch Feuer vernichtet.
BVorgelefen, genehmigt und unterfchrieben,
Dlfenius Dr Müller Meperhoff.
Aſcher. Dransfeld.
Diffe, Notar.
wird nach Vorſchrift des $. 48 des Rentenbank-Geſetzes
vom 2. März 1850 hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Münfter ven 17, November 1886.
Königlihde Direction ber Rentenbant
für die Provinz Wejtfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heſſen-Naſſau.
786. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Heffen-
Naffau für das Halbjahr vom 1. October 1886 bis
31. März; 1887 find folgende Apoints gezogen worben:
1) Litt. A. & 3000 Mark:
Nr. 254, 291, 418, 638, 774;
2) Litt. B. a 1500 Mar:
Nr. 238, 330;
3) Litt. €. a 300 Marf:
Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977,
1159, 1264, 1536, 2156, 2417;
4) Litt. D. à 75 Mar:
Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082,
1199, 18:6, 2225,
Die ausgelooften Rentenbriefe, veren VBerzinfung vom
1. April 18837 ab aufhört, werben ben Inhabern der—
felben mit ber Aufforderung gekündigt, ven Sapitals
befrag gegen Quittung und Ruͤckgabe der Rentenbriefe
im coursfähigen Zuftande mit den dazu gehörigen nicht
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II Nr. 5 bie 16
nebſt Zalons vom 1, April 1837 ab bei ver Renten-
banfkafje hierjelbjt in ben VBormittagsjtunden von 9 bis
12 Uhr in Empfang zu nehmen.
Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten
Rentenbriefe iſt es geftattet, dieſelben mit der Poft,
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgendem
Vormulare:
WERNER Mark, buchſtäblich .......» Dart
Baluta fürd.. zuml.......18.. gelün-
digten Hefjen-Naffauifchen Rentenbrief .. Litt... .
habe ich aus ver Königlichen Rentenbank⸗
Kaffe in Münfter erhalten, worüber diefe Quittung.
(Ort, Datum und Unterfchrift.)«
ausgeftellten Quittung über den Empfang der Baluta,
der"gedachten Kaffe einzufenden und die Ueberfendung
bes Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
und Koften des Empfängers, zu beantragen.
Schlieflich machen wir darauf aufmerkfam, daß bie
Nummern aller gefünbigten reſp. noch rüdjtändigen
Nentendriefe durch die Seitens ver Nebaction des
Deutfchen Reichs- und Königlich Preußifchen Staats:
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs+ Ta:
belle jowohl im Monat Mai, al® auch im Monat
November jeden Jahres veröffentlicht werben und daß
das betreffende Stüd dieſer Tabelle bei der gedachten
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werten
kann. Münfter ven 17. November 1886,
Königliche Direction der Rentenbant
für die Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz und bie
Previnz Heffen-Naffau. A
— > und Belsuntmadhungen ber
alien Henierung,
787. Die Zinsfcheine Reihe XX Nr. 1 bis 8 zu den
Staatsjchulpjcheinen vom Jahre 1842, fowie die Zins
jcheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Prioritätsaktien
Serie I und II ver Niederſchleſiſch-Märkiſchen Gijen
bahn über die Zinfen für die Zeit vom 1. Jana
1887 bis 31. December 1890 nebft ven Anweiſungen
zur Abhebung ber folgenden Reihe werden vom Öten
December d. I. ab von der Kontrolle ver Staat
papiere hierfelbft, Oranienftraße 92 unten rechts, Bor
mittags von 9 bis 1 Ihr, mit Ausnahme der Som:
und Feſttage und ver legten brei Gejchäftstage jeder
Monats, ausgereicht werden.
Die Zinsjcheine können bei der Kontrolle jelbit in
Empfang genommen, oder durch die Regierungs-Haup
kaſſen, fowie durch die Kreisfafje in Frankfurt Man
bezogen werben, ug
Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle jelfi
wünfcht, hat derfelben perfönlich oder durch einen Beauf—
tragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden
Zinsfcheirianweifungen mit einem Verzeichniffe zu über
eben, zu welchem Formulare ebenda und in Hambuz
Bei dem Kaiferlichen Poftamte Nr. 2 umentgeltlich
haben find. Genügt dem Einreicher eine mummeririt
Marke ald Empfangsbefcheinigung, fo ift das er
zeichniß einfach, wünfcht er eine ausdrückliche Beide
nigung, fo ift es doppelt vorzulegen. Jin letzteten
Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit
einer Empfangsbefcheinigung verſehen, ſofort zurid.
Die Marke over Empfangsbejcheinigung ijt bei DA
Ausreichung der neuen Zinsfcheine zurüczugeben.
In Schriftwechfel Tann die Kontrolle ber
Staatspapiere fih mit den Inhabern bei
Zinsfcheinanweijungen nicht einlajfen.
Wer bie Zinsfcheine durch cine der oben genamnien
Provinzialfaffen beziehen will, hat derjelben die An
weifungen mit einem boppelten Verzeichniffe einzureichen.
Das eine wirb mit einer Empfangsbefcheinigung LT
ſehen ſogleich zurüdgegeben und ift bei Aushändigun
ber Zinsjcheine wieder abzuliefern. Formulare zu dieſen
Verzeichniffen find bei ben gedachten Provinzialfaflet
und ben von ben Königlichen Regierungen in ben Anit
blättern zu bezeichnenden fonjtigen Kaſſen umentgeltlid
zu haben. 5
Der Einreichung der Schuldverſchreibungen bed
es zur Erlangung ber neuen Zinsfcheine nur =
wenn bie Zinsfcheinanweifungen abhanden gefemm
253
find; in dieſem Falle find die Schulpverfchreibungen an
die Kontrolle der Staatspapiere ober an eine ber ge—
nannten Provinziallaffen mittelft befonberer Eingabe
einzureichen.
Es wirb noch baranf aufmerkffam gemacht, vaß bie
den Zinsfcheinen Reihe IX zu den vorbezeichneten
Prioritätsaftien beigegebene Anweifung zur Abhebung
der Zinsfcheine Reihe X auf Grund des $. 2 des
Nachtragsitatutes vom 27. Juni 1845 (Gefegfammlung
Seite 460) Zinsfcheine für die zehn Jahre 1891 bis
1900 verfpricht,
Berlin ven 11. November 1886.
Hauptverwaltung ber Staatsſchulden.
Die vorftehende Belanntmachung wird hierdurch
mit dem Bemerfen zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die Formulare zu den BVerzeichniffen über bie zur
Empfangnahme ver neuen Zinsfcheine nebſt Zinsfchein«
Amweifungen einzureichenden derartigen Anweiſungen
bei ver hiefigen Regierungs-Hauptlaffe und ven ſämmt⸗
lichen Steuerkaffen unferes Bezirks unentgeltlich zu haben
find. Gaffel ven 17. November 1886.
Königliche Regierung, Magdeburg.
788. Der $. 6 ver für die Stadt Caſſel erlaffenen
BVoligeis Verordnung vom 16. September 1885 (Amt⸗
licher Anzeiger vom 27. September 1835 Nr. 39)
wirb, foweit berfelbe fih auf das Garlsane - Baffin
bezieht, auf Grund des $. 145 des Gefetes über vie
allgemeine Landesverwaltung vom 530, Yuli 1883
G. S. S. 19%) unter Zuftimmung des Bezirfsaus-
3 hiermit außer Kraft geſetzt.
Caſſel den 17. November 1886.
Der Regierungs-Präſident.
789. Unter Bezugnahme auf meine Belanntmachung
vom 9. September d. I. (Amtsbl. Nr. 42 ©. 210) wird
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Herr Ober-
Präfident die Frift zum Vertriebe von Loofen zu ber
von bem Herrn Ober-Präfidenten ver Provinz Bommern
dem Comite zur Erbauung einer Lutherkirche in Stettin
eftatteten Ausfpielung von Gold» und Silberfachen
Bezüglich der Provinz Heſſen-Naſſau bis zum 23jten
März; 1887 — als dem anderweit feſtgeſetzten Ziehungs-
termin — verlängert bat.
Gaffel ven 15. November 1886.
Der Regierungsd-Präfipdent.
a eg
ſKaiſerlicher und Königlicher Be
790, Am 1. Ianuar 1887 kommen für die Beför-
derung von Leichen, Fahrzeugen uud lebenden Thieren
zwifchen Stationen des Gifenbahn > Directionsbezirks
Hannover einfchlieflih der Hoya -Eyftruper und ber
Unterelbe’fchen Eifenbahn einerfeits und Stationen des
Gifenbahn- Divectionsbezixts Breslau anvererfeits, be
ziehungsweife zwifchen Stationen der Oldenburgiſchen
Staatseifenbahnen einerfeits und Stationen des Gifen-
bahn = Directionsbezirt® Breslau andererjeits birecte
Tarife zur Einführung, durch welche gleichzeitig bie
Beitimmungen und Beförberungspreife ver Tarife und
deren Nachträge
a. für die Beförderung von Gifenbahn - Fahrzeugen
und lebenven Thieren in Wayenlabungen im
Hanfeatifch » Schlefifchen Verbande vom 1. Mai
1881, infoweit ſich die darin enthaltenen Be—
ftimmungen und Zariffäge auf die Beförderung
von Lebenden Thieren in Wagenladungen im
Verkehr mit den Stationen Harburg, Bremen,
Bremerhaven, Geeſtemünde und Yüneburg beziehen,
b. für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und
lebenden Thieren für den Verkehr zwifchen ben
Stationen der Braunfchweigifchen Eifenbahn einer-
ſeits und den Stationen der Directionsbezirke
Berlin, Breslau und Bromberg andererjeits vom
15. September 1884 bezüglih des Verkehrs
zwijchen ven Stationen Einbeck und Vechelde ber
Braunfchweigifchen Eifenbahn und den Stationen
des Directionsbezirfs Breslau in der gegenwär-
tigen Abgrenzung, fowie
e. bie mit Gültigkeit vom 1. Mai 1885 im Staates
bahn » Berfehr Hannover » Breslau zwifchen Otts
madhan und Geeftemünde eingeführten birecten
Frachtſätze für Vieh in gewöhnlichen Wagen und
Kleinvieh in Etagewagen
aufgehoben werben.
Die durch ven neuen Vieh- zc. Tarif Hannover-
Breslau für Frankfurt a/M. eingeführten Frachtfäte,
welche ſowohl Grmäßigungen, als auch Erhöhungen
gegenüber den zur Zeit im Staatsbahn- Verkehr Franke
furt AM. — Breslau für Frankfurt a/M., Naffauifcher
Bahnhof, und Frankfurt a/M. — Sachſenhauſen bes
ſtehenden bezüglichen Frachtfägen enthalten, haben vom
1. Januar 1887 ab auch für die legtgenannten beiden
Stationen Anwendung zu finden,
Die neuen Tarife find bei ben betreffenden Ver—
bandsſtationen käuflich zu haben,
Hannover den 14, November 1886.
Königlihe Eifenbabn-Direction,
Namens der beiheiligten Verwaltungen.
Batanzen.
791. Die Pfarrſtelle zu Lingelbach iſt in Folge
Verſetzung des ſeitherigen Inhabers anderweit zu beſetzen.
Bewerber um dieſelbe wollen ihre Meldungsgeſuche
unter Anſchluß der Zeugniffe an die Herren Patrone
biefer Kirche, die Freiherren von Dörnberg, richten
und bis zum 3Often diefes Monats an die unterzeich—
nete Stelle zur Weiterbeförderung einjenben.
Breitenbach am Herzberg den 8, November 1886,
Breiherrlid von Dörnberg'ſche Nenterei,
Wenderoth, Oberförfter.
792. Die Pforrftelle an der reformirten und ber
damit vereinigten franzöfifchen Gemeinde zu Garls-
bafen, in ver Claſſe Trenvelburg, ift in Folge Abs
lebens ihres feitherigen Inhabers erledigt.
Geeignete Bewerber um dieſelbe werben veranlaßt,
ihre Meldungsgefuche unter Beifügung eines Zeugnifjes
ihres Glafjenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzu⸗
reichen. Caſſel ven 18. November 1886.
Königliches Conftjtorium, Weyraud.
793. Durch Berfeung des Lehrers Scherer zu
gen
254
Neuhof wird die Ite Schuljtelle dafelbjt, mit welcher
ein jährliches Einfommen von 750 Mark neben freier
Wohnung und 90 Markt Feuerungs-Entſchädigung ver-
bunden ift, mit vem 1. December er. vacant.
Bewerber um biejelbe werben aufgeforbert, ihre
bezüglichen Meldungsgeſuche nebjt ven erforderlichen
Prüfungs: und Sittenzeugniffen binnen 3 Wochen bei
dem unterzeichneten Yanbrathe, ober dem Herrn Yofals
fhulinfpector, Dechant Endres zu Neuhof einzureichen.
Fulda den 13. November 1886.
Der Königl, Schulvorftand. Trott, Landrath.
79. Durch Berfetung des zeitigen Inhabers wirb
bie Schulftelle zu Schiffelbach, mit welcher ein jähr«
liches Ginfommen von 780 Mark neben freier Wohnung
und Feuerung verbunden ift, zum 1. December d. 9.
vacant. Bewerber um dieſelbe werden aufgeforbert,
ihre bezüglichen Melpungsgefuche nebft ben erforber-
lihen Zeugniffen binnen 14 Tagen bei dem Yolals
fehulinfpecter, Heren Pfarrer Maus zu Gemünben
einzureichen. Kirchhain ven 17. November 1886.
Der Königlihe Schulverftand von Sciffelbach.
Schend zu Schweinsberg, commiff. Yanprath.
795. Im Folge Verfegung des feitherigen Inhabers
ift die zweite Schulftelle zu Wihmannshaufen, mit
welcher neben freier Wohnung und 90 Mark Feuerungs-
Entſchädigung ein Einfommen von 750 Mark verbunden
ift, vom 16ten d. Mts, an vacant,
Dewerber um dieſe Stelle wollen ihre Meldungs-
gefuche mit den erforberlichen Zeugniffen binnen brei
Wochen bei dem unterzeichneten Yanbrath, over bei
dem Stöniglichen Lolalfchulinfpector, Pfarrer Gonner-
mann zu Wichmannshauſen einreichen.
Eſchwege den 15. November 1886.
Das gefchäftsleitende Mitglied des Königlichen Schuls
voritands von Wichmannshaufen.
Grimm, Königl. Landrath.
7%. Die Schufftelle zu Niederbünzebad) ift durch
PVerfegung des feitherigen Inhabers vom 1. December
d. J. an erlebigt.
Bewerber um dieſe Stelle, mit welcher neben freier
Wohnung und 90 Mark Feuerungs-Entſchädigung ein
Einfommen von 840 Mark verbunden ift, wollen Ihre
Melpungsgefuche, verfehen mit ven erforberlichen Zeug»
niffen, binnen 3 Wochen bei dem unterzeichneten Land⸗
rath, ober bei dem Königlichen Lokalfchulinfpector,
Pfarrer Quentel zu Niederdünzebach einreichen,
Eſchwege den 15. November 1886,
Das gefchäftsleitenne Mitglied des Königlichen Schul-
vorftanbes von Niederdünzebach.
Grimm, Königl. Landrath.
797. Die katholiſche mit Kirchenbienft verbundene
Schulftelle zu Anzefahr, deren jährliches Einfommen
neben freier Wohnung und Feuerung 840 Mark bes
trägt, wird in Folge Penfionirung des feitherigen In—
habers mit dem 1. December d. 3. vacant.
Bewerber um dieſelbe wollen ihre Gefuche unter
Anſchluß der erforderlichen Zeugniffe binnen 3 Wochen
bei dem unterzeichneten VBorfigenden des Schulver
ftandes einreichen,
Kirchhain den 17, November 1886.
Der Königliche Schulvorjtand von Anzefahr.
Schend zu Schweinsberg.
Berional = Ehronit,
Ernannt: der Referendar Klepper zum Gerichts
Aſſeſſor.
der Königliche Oberförſter Uth in Salmünſter an
Stelle des penſionirten Oberförſters Knorr zum Forit
amtsanwalt bei dem Stöniglichen Amtsgericht daſelbſt,
das Gemeinderathsmitglied Anton Yeithäufer in
DOberfaufungen zum Stellvertreter des Standesbeamten
dafelbit,
der Stadtſchreiber Johs. Kern in Wetter zum
2ten Stellvertreter des bafigen Standesbeamten und
ber bisherige Förfter auf Probe Gottlieb Scherg de⸗
finitiv zum Förjter in Alsberg, Oberförjterei Salmäniter.
Beſtellt: ver past. extr. Auguft Siebert aus Hers⸗
feld zum Pfarrverweſer zu Wehrda, Infpectur Fulda,
ber past, extr. Theovor Dithmar aus Homber
zum Pfarrverwefer in Remsfeld, Claſſe Homberg,
ber past. extr, riebrih Dörr aus Oberrosphe
zum Pfarrverwejer in Iosbach,
ber past, extr. Adolph Heimerich aus Guben
berg zum Verwefer ver Pfarrei Altenhafungen, Elafle
Wolfhagen,
ber past, extr. Heinrih Paul aus Hersfeld bit
auf Weiteres zum Gehülfen des Pfarrers Heife in
Altmorſchen, Claſſe Spangenberg, und
ber past. extr. Adolph Grimmel aus Mör
haufen zum Pfarrverwefer in Iſtha, Claſſe Wolfhagen.
Ertbeilt: die nachgefuchte Entlafjung aus feiner
bisherigen Stellung dem Pfarrverwejer Werner zu
Josbach, Claſſe Raufchenberg, behufs Uebernahme der
Plarrjtelle zu Menterova, im Herzogtum Sachſen.
Verſetzt: ver Umtsgerichtsraty Scheffer in Amöne
ag | an das Amtsgericht in Gfchwege.
eſtattet bem Geheimen Commerzienrath Henſchel
in Caſſel die Annahme und Anlegung bes ihm ven
Seiner Majeftät dem König von Italien verlichenen
Offizierlreuzes des Ordens der Italienifchen Krone.
Penfionirt: der Hoftheaterarzt Dr. Windemutd
in Gaffel und
ber bei der Königlichen Regierung daſelbſt ald
Hülfsarbeiter befchäftigte Oberförſter Lomler.
Geftorben: ber Gerichtsviener Koch in Treyſa.
Hierzu als Beilage ber Deffentliche Anzeiger Nr. 98, |
(If ben Raum einer nl eile 20 Wei _ L.)
ertiousgebühren für en 2 as Belageblätter für 4 und 4 Bogen
Rebigirt bei Abniglicher Regierung.
Caſſel. — Gebrudt im ber Hofs und WaifenhanssBudhdhruderel
— — —— —
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Gaffel,
RE 52. u
Belanntmachnngen Grund des Reichsgeſetzes
bom 21 betoser 1878.
798. Die Königliche Kreishauptmannſchaft hat auf
Grund von $. 11 des Meichsgejeges gegen bie gemein»
gefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie vom
21. October 1878 die Drudfchrift:
Slofjen zu Ydes Guyot’8 und Sigismond
Lacroir’8 „Die wahre Geftalt des Chriſten—
thbums« (Etude sur les doctrines sociales du
christianisme). Nebſt einem Anhang:
Ueber vie gegenwärtige und künftige Stellung ber
Frau,
Bon A. Bebel,
Zweite Auflage.
Hottingen- Zürih. Verlag ver Vollsbuchhandlung.
1887
verßoten. Dresven am 15. November 1886,
Königlich ſächſiſche Kreishauptmannſchaft.
von Koppenfels.
799. Auf Grund der 88. 11 und 12 des Reichsge—
fees gegen bie gemeingefährlichen Beftrebungen der
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 (R.G.⸗Bl.
S. 351) wird hierdurch bie hier erjchienene Drud-
fhrift: „Was wollen die Sozialdemofraten?
Ein nicht gehaltener Vortrag von U. Godau. Berlag
von A. Godau. Königsberg, Drud von Heinr, Thier-
bach Nachflgr. 1836*, durch die unterzeichnete Yanbes-
Polizeibehörde verboten.
Königeberg i. Pr. den 17. November 1886.
Der Königliche Regierungs-Präfivent. Studt.
800. Auf den Grund des $. 11 des Gefeges vom
21. October 1878 gegen bie gemeingefährlichen Be-
ftrebungen der Sozialdemokratie wird verfügt:
Die Druckſchrift mit der Ueberſchrift: „Den
Junkern und Strebern“ und ver Unterfchrift:
„Die Wacht am Main“ wird verboten,
Mannheim ven 19, November 1886,
Der Großherzoglih babifche Landeskommiſſär
für die Kreife Mannheim, Heidelberg und Mosbach.
dred.
801. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefäßrlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie
vom 21. October 1878 wird hierburch zur öffentlichen
Kenntnig gebracht, daß das Flugblatt:
„Was hat die länplihe Bevölkerung von
der Sozialdemokratie zu erwarten?*,
welches beginnt: „Ueberall hört man“ und fchlieft:
„nicht mitmachen“, ohne Unterfchrift, gebrudt: Schweiz.
Genoſſenſchafis⸗Druckerei Hottingen- Züri, nach 8. 11
Ausgegeben Mittwoch den 1. December,
1886
des genannten Geſetzes von ber unterzeichneten Lanves-
Polizeibehörbe verboten ift.
Hamburg den 23. November 1886.
Die Polizeibehörpe,
802. Auf Grund ber $$. 11 und 12 des Neiche-
gefeges gegen die gemeingefährlichen Beitrebungen ver
Sozialdemokratie vom 21. October 1878 ift das Flug-
blatt: „Was hat die ländliche Bevölkerung
von ber Sozialdemokratie zu erwarten? Schweiz.
GSenofjenfchaftspruderei Hottingen- Zürich" unterm beu-
tigen Tage von der unterzeichneten Kandespolizeibehörbe
verboten worben.
Schleswig den 23, November 1886,
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
von Frank.
Verordnungen und ag en er ser
ſtaiſerl. ana Künigl. Gentraibehörden.
803. Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird
auch im Jahre 1887 ein etwa breimonatlicher Kurfus
in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanftalt zu Berlin
abgehalten werben. Termin zur Eröffnung befjelben ift
auf Freitag den 1. April £. 38. anberaumt worben.
Meldungen der in einem Lehramte ſtehenden Bes
werberinnen find bei der vorgejegten Dienſtbehörde
fpäteftens bi6 zum 15. Januar E, Is., Meldungen
anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir fpäteftens
bis zum 1. Februar k. 36, unter Einreichung ver in
Nr. 4 der Aufnahme-Beftimmungen vom 24. November
1884 bezeichneten Schriftftüde anzubringen,
Berlin den 18, November 1886,
Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts» und Mebizinal-
Angelegenheiten. Im Auftrage: de la Croix.
Verordnungen und Xie en der
König! Probinzial=®
804. Weit Bezug auf $. 2 der Verorpnung vom 30jten
Juni 1834 — Gejeg - Sammlung Seite 96 — wirb
ierdurch befannt gemacht, daß in der Sigung bes
eißtages für Marburg vom 28. October d. 9.:
1) Bürgermeifter Gerhardt zu Giffelberg,
— Ruth zu Bellnhauſen,
3) Pähter Schneider zu Bürgel und
4) Baron von Schönftadt zu Schänftabt
zu Mitglievern der Kreisvermittelungsbehörde des Kreiſes
Marburg gewählt worben find und baf wir biefe Wahl
beftätigt haben. Gaffel ven 20. November 1886,
Königlihe General-Eommiffion.
Beroräuungen uud Belsuntmadhungen ber
en
805. Des Kaiſers und Könige Majejtät haben mit-
telft Allerhächfter Orbre vom Bten d, Mies, für das
Jahr 1887 die Erlaubniß zu erteilen gerubt, daß zu
der in Verbindung mit der ftändigen Musjtellung für
Kunft und Kunftgewerbe zu Weimar beabfichtigten, von
dem Großherzoglich Sächſiſchen Staatsminifterium ges
nehmigten Anspielung von Gegenjtänden ver Kunft
und des Kunſtgewerbes auch im viesfeitigen Staats»
gebiete und zwar im ganzen Bereiche deſſelben Looſe
vertrieben werben bürfen.
Die Yotterie beiteht aus 300000 Xoofen und
15000 in vrei Glajien vertheilten Gewinnen,
Die Gewinne beſtehen ausjchließlih aus Gegen-
ftänden der Kunſt und des Kunſtgewerbes.
Der Antrag des Borftandes ver ſtändigen Aus:
ftellung für Kunſt und Kunftgewerbe zu Weimar, bie
gleiche Erlaubniß auch für vie Jahre 1888 — 1892
zu ertbeilen, ift durch bie vorermähnte Allerböchite Ordre
abgelehnt worben.
Indem ich den umterjtellten Verwaltungs- und
Polizeibehörven von Vorſtehendem Kenntniß gebe, er-
juche ich dieſelben gleichzeitig, dafür gefälligit Sorge
zu tragen, daß der Vertrieb ver Looſe zu der im Jahre
1887 ftattfindenden Ausſpielung in ihrem Aıntsbereiche
nicht beanftandbet wird, auf die bezeichnete Ausipielung
aber bejchränft bleibt,
Gajjel ven 27. November 1886.
Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenbetg.
Bacamzen.
8306. Die Pfarritelle zu Genfungen in der Claffe
Felsberg ift in Folge Verſetzung ihres bisherigen In-
habers erledigt. .
Geeignete Bewerber um dieſelbe haben ihre Mel-
dungsgefuche unter Beifügung eines Zeugniſſes ihres
Glaffenvorjtandes binnen 4 Wochen anher einzureichen.
Gaffel den 22. November 1886.
Königliches Confiftorium, Weyrauch.
807. An ver Stadtſchule dahier ift eine Yebrer-
ftelle anderweit zu bejegen.
Das Gehalt diefer Stelle beträgt etwa 1400 Mt.
jährlich nebjt freier Wohnung oder Miethsentſchädigung.
Bewerber wollen ihre Gefuche unter Beifügung der
erforberlichen Zeugniffe bis zum 20. December d. 3.
bei uns einreichen.
Rinteln ven 18. Rovember 1886.
Der Königliche Stabtfchulvorftan.
3. B.: Rehermann.
onai = 6hronit.
Beauftragt nn past. extr. Alexander Traut-
wein aus Alsfeld mit Verfehung ver Pfarrſtelle zu
Kirchvers, Claſſe Fronbaufen, en
der Regierungs-Supernumerar Schönfeldt mit
Verſehung der Gejchäfte der erledigten Kreisjelretär-
ftelle beim Königlichen Lanprathsamte in Homberg.
Ermannt: zu etatsmäßigen Gerichtsfchreibergehülfen
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Ar. 5.
ber Stellenamwärter Jaeger bei dem Amtsgericht zu
Hilders,
ber Stellenanwärter Bormann bei dem Amts-
gericht zu Raufchenberg,
der Stellenanwäter Ulm bei bem Amtsgericht zu
Gudensberg,
der Stellenanwärter Gaärtner bei dem Amtsgericht
zu Oberaula,
der bisherige Förfter auf Probe Hermann Stein-
meber befinitiv zum Förſter in Dalherda, Oberförfterei
Gersfeld,
zum Stellvertreter des Staudesbeamten zu Niever-
aula das Gemeinderathsmitglied, Apothefer G. Stamm
daſelbſt
bie Locomotivführer Heinrich Arend und Wilhelm
Auguſt Albrecht 2r in Caſſel definitiv als ſolche.
Die Gemeinde Michelbach im Kreiſe Marburg iſt
vom 1. Januar 1887 an vom Standesamt Elnhauſen
abgetrennt und für dieſelbe ein eigenes Standesamt
gebilpet worden, Der Bürgermeifter Sell vafelbit
übernimmt die Gejchäfte des Standesbeamten und ber
BVicebürgermeifter Gimbel daſelbſt vie Geſchäfte des
Stellvertreters des Standesbeamten.
Die Gemeinden Steinhaus und Steinau, im Kreiſe
Fulda, find vom 1. Januar 1887 an von dem Standes⸗
amtebezirt Margretenhaun abgetrennt und zu eine
befonvderen Standesamtsbezirf mit dem Sit in Stein»
haus vereinigt worden, Zum Stanbesbeamten ift ver
Bürgermeifter Schmitt zu Steinhaus, zum Stellver-
treter dejjelben ver Beigeoronete Darnieder bafelbft,
bejtellt worven.
Beſtellt: ver past. extr. Georg Moft zum Ge-
hülfen des Pfarrers Moft in Heinebach, Claſſe
Spangenberg,
ber past, extr. Peter Cichenauer zum Pfarrver-
wejer in Lingelbach, Claſſe Neufirchen.
Hebertragen: vem Stabtbuchhalter Heinrih Beder
in Gaffel das Amt eines ſtändigen Stellvertreters des
Stanvesbeamten vafelbit,
Verlieben: dem Allerhöchit zum Metropolitan ber
Claſſe Neukirchen 5/3. ernannten Pfarrer Gleim in
Lingelbach vie erfte Pfarrftelle zu Neukirchen 6/3.
Berfegt: der Förſter Kreß zu Naumburg vom
1. Januar 1887 ab nah Ippinghaufen, Oberförfterei
Naumburg, un
der Gefangenauffeher Zufall bei bem Gerichts—
gefängniß zu Hanau als Gerichtsdiener an das Amts:
gericht zu Friedewald.
Penfionirt: vom 1. Ianuar 1837 ab ver Förſter
Schreiber zu Oberzell, Oberförfterei gleichen Namens,
Berichtigung. Seite 249 d. Bl., Zeile 28 von
oben, muß es „Georg Ritter Erdmann“, nicht „Georg
Ritter* heißen,
ben Raum einer u
(Iufertionsgebühren file a ne 0 —*8 Belageblatter für 4 und } Bogen 5
Rebigirt bei Röuigliher Regierung,
Gaffel. — Gebrndt in ber Hofs und BaifenfanssBuährnderel
Amtsblatt
der Königlihen Negierung zu Gafiel,
M 53.
Juhalt des Reichs: Gefesblattes
Die Nummer 34 des Reichs-Gefekblattes, welche
vom 24. November 1886 ab in Berlin zur Ausgabe
gelangte, enthält unter
Nr. 1689 das Giefeg, betreffend die Bürgfchaft
des Reichs für die Zinjen u. ſ. w. einer egyptifchen
Staats-Anleihe. Vom 14. November 1886.
Belsuntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. October 1878.
508. Auf Grund des $. 12 des Reichegefeges gegen
bie re eier Beitrebungen der Sozialdemotratie
vom 21. Dctober 1878 wirb hierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die 31 Octapjeiten umfaſſende
nit periodiſche Drudichrift: „Geſetz und
Autoritaet* mit dem Drudvermerf: „International
Publishing Company, 35 Newington Green Road,
London“, nad $. 11 des gedachten Geſetzes durch
den Unterzeichneten von Yanvespolizeiwegen verboten
worben ift.
Berlin den 2. December 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
809. Auf Grund des $. 12 res Reichagejetes gegen
die gemeingefäbrlichen Beftrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird bierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, va das Flugblatt mit ver Ueber»
fchrift: „Arbeiter, Handwerker, Kleingewerb-
treibende! Wähler bes 1. Berliner Reichstags: Wahl»
treiſes!“ Drud von Paul Grünfe, Berlin O., Rüpders-
dorferftraße 19. Berantwortlicher Verleger R. Frant,
Berlin W., Mauerſtraße 9, — nad $. 11 des ge
dachten Gejeges durch den Unterzeichneten von Yandes-
polizeiwegen verboten worden ift.
Berlin den 4. December 1886,
Der Königliche Polizei-Präfident.
Freiherr von Richthofen.
Belanntme
um» dungen ber
ſtaiſerl. nnd Königl. Gentraibehörben.
810. Das Reichs » Botamt richtet auch in dieſem
Jahre an das Publikum das Erfuchen, mit den Weih-
nachtsverſendungen bald zu beginnen, bamit
bie Badetmaffen fi micht in ven legten Tagen vor
dem Feſte zu jehr zufammendrängen, woburd die Püntt-
lichkeit in der Beförverumg leidet.
Die Padete find dauerhaft zu verpaden.
Dünme Bappkaften, ſchwache Schadteln, Eigarrentiften
x. find micht zu bemugen. Die Aufjchrift ber
Badete muß deutlich, vollftänpig und haltbar
Ausgegeben Mittwoch den 8. December.
1886.
bergeftellt fein. Kann die Auffchrift nicht in beutficher
Welle auf das Padet gejegt werben, fo empfiehlt’
fih vie Verwendung eines Blattes weißen Papiers,
welches der ganzen Fläche nach feſt aufgeflebt werben
muß. Am zwedmäßigften find geprudte Auffchriften
auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu
Poſt⸗ Packetadreſſen für Padetauffchriften nicht verwendet
werden. Der Name des Beftimmungsorts muß
ftets recht groß und kräftig gebrudt ober ge—
fchrieben fein, Die Packetaufſchrift muß ſämmtliche
Angaben der Begleitaprefje enthalten, zutrefs
fendenfalls alfo den Frankovermerl, den Nachnahmebe⸗
trag nebft Namen und Wohnung des Abſenders, den
Bermerf der Eilbeitellung u. j. w., damit im Falle des
Berluftes der Begleitadreſſe das Packet aud ohne bie
felbe dem Empfänger ausgehändigt werben kann, Auf
Padeten nah größeren Orten ift die Wohnung
bes Gmpfängers, auf Badeten nah Berlin au
der Buchſtabe des Poftbezirts (O., W., SO. u. f. 23
anzugeben. Zur Bejchleunigung des Betriebes trägt
es wejentlich bei, wenn die Padete franfirt auf»
geliefert werben. Das Porto für Padete ohne ange
gebenen Werth nah Orten des Deutjchen Reiche»
Poſtgebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm:
25 Bf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, 50 Bf.
auf weitere Entfernungen.
Berlin W. ven 2, December 1886,
Der Staatejecretair des Reichs - Poftamts.
In Vertretung: Sadje.
Berordunngen und X-efauntmachungen Der
Köninlihen Provinzial: Behörden.
811. Nachitebende Verleihungeurkunde:
„Auf Grund der am 7. Juli und 6. September
1836 präjentirten Muthungen wird dem Mühlen—
beſitzer Ernſt Eudter zu Truſen unter dem Namen
„euer Segen“
das Bergwerlseigenthum in dem Felde, befien Be-
grenzung auf dem beute von uns beglaubigten
Situationsrifje mit den Buchſtaben
a, b, e, d
bezeichnet iſt, und welches — einen Flächeninhalt
von 2189000 (Zwei Millionen einhundertneunund⸗
achtzig Tauſend) Ouadratmetern umfaſſend — in
den Gemarlungen von Herges / Vogtei und Truſen
im reife Schmallalden, des Regierungsbezirls Caſſel
und im Oberbergamtsbezirle Glausthal gelegen iſt,
zur Gewinnung ber in dem Felde ib anche
Eiſenerze und des Schwerfpates hierdurch verliehen.“
urlundlich ausgefertigt amı heutigen Tage, wird mit
dem Bemerfen, daß der Situationsriß bei dem König-
lichen Revierbeamten, Bergratb Richter in Schmal-
falden zur Einficht offen liegt, unter Berweifung auf
bie Paragraphen 35 und 36 des allgemeinen Bergge⸗
fege® vom 24. Yuni 1865 hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht.
Elausthal den 8. November 1886.
Königlihes Dberbergamt.
812. Bei der am heutigen Tage ftattgefundenen
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Hejfen-
Naffan für vas Halbjahr vom 1. October 1886 bis
31. März 1887 find folgende Apoints gezogen worben:
1) Litt. A. & 3000 Mart:
Nr. 254, 291, 418, 638, 774;
2) Litt. B. a 1500 Marf:
Nr. 238, 330;
3) Litt. C. a 300 Mark:
Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977,
1159, 1264, 1536, 2136, 2417;
4) Litt. D. à 75 Mar:
Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082,
1199, 1876, 2225.
Die auggelooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom
1. April 1887 ab aufhört, werben den Inhabern bers
felben mit ber Aufforderung gekündigt, den Kapitals
betrag gegen Quittung und Rüdgabe der Rentenbriefe
im coursfähigen Zuftande mit den * gehörigen nicht
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II Nr. 5 bis 16
nebjt —* vom 1. April 1887 ab bei ver Renten-
banktafje hierfeldft in den Vormittagsſtunden von 9 bis
12 Uhr in Empfang zu nehmen,
Auswärts wohnenden Inhabern der gelünbigten
Rentenbriefe ift es geftattet, viefelben mit ber Poft,
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgendem
Formulare:
———— Mark, buhftäblid ....... Mart
Baluta fürd.. zuml.......18.. gelün-
digten Heffen-Naffauifchen Nentenbrief ... Litt. ..
Re. oo. % habe ich aus ver Königlichen Nentenbant-
Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung.
(Ort, Datum und Unterfchrift.)“
ausgeftellten Quittung über ven Empfang ver Baluta,
ber gebachten Kaffe einzufenvden umd bie Ueberſendung
des Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
und Koften bes Empfängers, zu beantragen.
Schließlich machen wir darauf aufmerkfam, daß bie
Nummern aller gelünbigten reſp. noch rüdftänbigen
Rentenbriefe durch die Seitens der Redaction bes
Deutfhen Reichs» und Königlich Preußiſchen Staats-
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs- Ta⸗
belle fowohl im Monat Mai, ald auch im Monat
November jeden Yahres veröffentlicht werben und daß
das betreffende Stüd viefer Tabelle bei der gedachten
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben
kann. Münfter ven 17. November 1886.
Königlide Direction ver Rentenbant
für vie Provinz Weitfalen, vie Rheinprovinz und bie
Provinz Heſſen⸗ Naſſau.
aus 8 gen ber
alichen Megierung,
813. Nach einer Mittheilung des Herrn Mintjters
der auswärtigen Angelegenheiten find dem Amtsbezirk
des Schwediih-Norwegiichen General: Coufuls Frei—⸗
herren Louis von Erlanger in Frankfurt a/DR. Die
Provinz Hejjen - Nafjau und das Gebiet des Groß-
herzogthums Hejjen zugemwiejen worden.
Ic bringe dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis,
damit der Genannte in jeiner gedachten Amtseigen-
ſchaft im biefigen Regterungsbezirke Anerkennung und
Zulaſſung finde.
Gajjel am 2, December 1886.
Der Regierungs-Präfident. J. V. Schwarzenberg.
814. Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar
und Zeugen ftattgefundenen 83ften Serien- Ziehung des
vormals Kurheifiichen, bei dem Bankhaufe M. U.
v. Rothſchild & Söhne zu Frankfurt a. M. auf
genommenen Staats-Lotterie-Anlehns vom Jahre 1845
find folgende 120 Serien-Nummern gezogen worben:
25. 154. 198. 211. 218. 273. 310. 353. 506.
610. 722. 725. 747. 877. 893. 1030, 1074. 1097.
1141. 1164. 1288. 1392. 1443. 1449. 1609. 1619.
1636. 1746. 18304. 1819. 1864. 1935. . 2012.
2022. 2089, 2093. 2117. 2127. 2290. 2322. 2414.
2485. 2489. . 2518. 2537. 2594. 2634. 2638.
2711. 2759. . 2786. 2824. 2831. . 2884.
2898. 2909. . 2930. 3116. 3165. 3249. 3251.
3341. 3382. 3390. 3414. 3515. 3545. 3553. 3566.
3699. 3798. 3504. 3859. 3872. 3885. 3942. 3950.
4131. 4207. ;. 4417. 4427. 4627, 4645. 4656.
A686, 4687. . 4911. 4983. 4998. 5032. 512%.
5172. 5211. 5240. 5286. 5406. 5479. 5483. 5486.
5621. 5577. 5655. 5692. 5727. 5762. . 5909.
6339. 6477. 6530. 6659. 6717. 6721.
68 wird foldhes hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht. Caſſel ven 1, December 1886.
Der Regierungs-Präfivent. Magdeburg.
815. Der Herr Minifter des Innern bat auf Grund
bed $. 5 des revipirten Bayheriſchen Ediktes vom
pur Erlaß vom 2Often d. M igt
1 Sur durch Erlaß vom jten d. M. genehmigt,
daß die im Kreiſe Gelnhaufen gelegene fogenannte
Aderwiefe — Diſtrict 161 der Oberförfterei Burgjof
und Parzelle 215 des Kataſters — in der Größe von
1,7183 ba aus dem Gemeindeverbanbe von Burgjof
ausgejchieven unb dem forjtfisfaliichen Gutsbezirfe
Oberförfterei Burgjoß eimverleibt werde.
Caſſel ven 30. November 1886.
Der Regierungs-Präfivent. 3. B.: Schwarzenberg.
Berord en und Belauutmadhungen anderer
Raiierlicher und ſtüniglicher Behörken.
816. Bei ver Berloppelung ver Gemarkung Vöhl
find auch Theile ver benachbarten Gemarkungen Warien-
hagen, Aſel und Obernburg in das Verfahren gezogen
und bat bezüglich ver in dem Rezeſſe über bie Zus
fammenlegung der Gemarkung Böhl Hierfür ausge-
wiefenen neuen Planftüde vie theilweife erung
Der Grundbücher von Marienhagen, Afel und Obern⸗
Burg und ber bazu gehörigen Parzellenfarten ftattge-
Funden, und find biefe Grundbücher und Karten bezüglich
der erwähnten Grumbftüde in den Gefchäftszimmern
ver Ortsgerichtsvorfteher zu Marienhagen, Aſel und
DObernburg offengelegt worben.
Die Betbeiligten find befugt, diefelben während
ver Zeit ver Offenlegung in dieſen Localen einzufehen,
auch gegen die Gebühr von ben Bürgermeiftern der
Gemeinden Marienhagen, Afel und Obernburg Grund
buchsauszüge zu verlangen. Auch werben fie burch
Legtere auf die von ben Feldgeſchworenen entdeckt
werbenben fie betreffenben Fehler aufmerkſam gemacht
werben.
Allen Denen, welche fich bei ven Angaben ber
Grundbücher rüdjichtlih des Befigitande® und ber
Größenangaben für bejchwert erachten, fteht es frei,
binnen einer unerjtredlichen Friitt von 6 Monaten
ihre Anftände entweber auf gütlichem Wege bei ven
Bürgermeiftern der Gemeinden, vor welde fie ihren
eiwaigen Gegner vorladen lajjen fünnen, zu befeitigen
oder, inſofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Ans
ſprüche bei dem für Befigftreitigkeiten zuftänbigen Ge—
richte geltend zu machen.
Hit diefes Gericht, ein anderes als das unterzeichnete,
jo haben fie davon, daß legteres gejchehen, binnen eben
biefer Friſt Unzeige zu machen. Diefelbe Anzeige liegt
ihnen binnen elben Friſt alsdann ob, wenn fie vor
Dffenlegung der Grundbücher gegen ben daſelbſt ein-
getragenen Befiger eine Befigklage angeftellt Hätten.
Nah Ablauf diefer Frift wird ber Befig, wie ihn
die Grundbücher angeben, in Bezug auf die Perjonen
der Bejiger und bie Größenangaben in allen ven Fällen
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche
Befeitigung bei den Bürgermeijtern zu Protocoll ge—
geben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und
erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Anzeige gebracht worben ijt.
Die umerjtredliche Frift von 6 Monaten geht mit
dem 6. Juni 1887 zu Ende.
Vöhl den 20. November 1886,
Köntgliches Amtsgeriht. Theis.
817. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht, daß das neu errichtete Grundbuch ver Gemarkung
Dorfitter nebſt den dazu gehörigen Parzellentarten in
dem Gejchäftszimmer des Ortsgerichtsvorſtehers zu
Dorfitter offengelegt worben ift.
Die Betheiligten find befugt, dasſelbe während ber
Zeit der Offenlegung in diefem Locale einzufehen, auch)
egen die Gebühr von dem Bürgermeifter ver Gemeinde
itter Grundbuchsauszüge zu verlangen. Auch werben
fie durch Legteren auf die von den Feldgeſchworenen
entdeckt werbenven, fie betreffenden Fehler aufmerkjam
gemacht werben,
Allen Denen, welche ſich bei den Angaben bes
Grundbuch rückſichtlich des Beſitzſtandes und ber
Größenangaben für ert erachten, ſteht es frei,
binnen einer Friſt von
Monaten
ihre Anftänbe entweber auf gütlihem Wege bei bem
Bürgermeifter‘ ver Gemeinde, vor welchen fie ihren
etwaigen Gegner vorlaben laſſen können, zu befeitigen
oder, infofern dieſes nicht von Erfolg ift, ihre Anfprüche
bei dem für Befigftreitigfeiten zuftänbigen Gerichte
geltend zu machen.
Hit dieſes Gericht ein anderes ald das unterzeichnete,
fo Haben fie davon, daß legteres gefchehen, binnen eben
diefer Frift Anzeige zu machen. Diejelbe Unzeige liegt
ihnen binnen derſelben Friſt aldvann ob, wenn fie vor
Offenlegung des Grundbuchs gegen den bafelbit einge-
tragenen Befiger eine Beſitzklage angejtellt hätten.
Nah Ablauf diefer Friſt wird der Befig, wie ihn
das Grundbuch angibt, in Bezug auf die Perfonen der
Befiger und vie Größenangaben in allen den Fällen
für richtig angenommen, in welchen weder eine gütliche
Befeitigung bei dem Bürgermeifter zu Protocol gegeben,
noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und ers
forderlihen Falls bei dem unterzeichneten Gericht zur
Anzeige gebracht worven ift.
Die unerftredliche Frijt von 6 Monaten geht mit
bem 6. Juni 1887 zu Ende,
Böhl den 20. November 1886.
Königliches Amtsgericht. Theis.
818. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten Ab-
jate des 8. 5 des Gejehes vom 23. Februar 1885
— S. S. 43) und der Beſtimmungen der betref—
enden Privilegien kündige ich hiermit
a. die vierprozentigen Halle-Sorau-Gubener Eiſen⸗
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion (Pri—
vilegium vom 18. November 1871),
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
I. Emiſſion (Privilegium vom 7. Saga 1872),
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
Lit. B. (Privilegtum vom 17. Juli 1872) und
d, die vierprozentigen dergleichen Obligationen
Lit. C. (Privilegium vom 26. Juni 1876),
joweit nicht deren Inhaber auf den — meine Be⸗
fanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um—
taujch gegen 34 progentige Staatsjchuldverjchreibungen
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten
Nachfrift noch darauf eingehen werden, zur baaren
NRüdzahlung am 1. Juli 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün-
digten Obligationen ſowie der vierprozentigen Stück—
infen der Obligationen unter a, b und e für die
Zeit vom 1. April bi8 Ende Junt 1887 erfolgt vom
1. Zuli 1887 ab bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗
kaſſe zu Erfurt und bei der Stöniglichen veremigten
Eijenbahn = Betriebskaffe in Berlin — Astanitiher
Pla 5 — gegen Yusantwortung der Obligationen
ſelbſt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins—
foupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsicheine wird
von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinſung der Obligationen
ki dem 30. Juni 1887.
rigend will ich, da nad) deshalb eingegangenen
Bejuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen
thatſächlich verhindert geweſen find, Diefelben zum
twede des demnächjtigen Umtaufches gegen ——
zentige Schuldverſchreibungen der tonſolidirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of
tober d. J. abgelaufenen Frift zur Abſtempelnng zu
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori-
tätsobligationen zu dem nämlichen Zwed eine weitere
legte Friſt bis zum 31. Dezember d. I. einſchließlich
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Oftober
d. J. we Bedingungen berilligen.
Berlin den 24. November 1886.
Der Finanz Minifter Scholz.
Vorjtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz—
Miniiterd wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß
nach der in derjelben in Bezug genommenen früheren
Bekanntmachung vom 1. Dftober d. I. den Inhabern
der Umtauſch ihrer Schuldverichreibungen gegen Schuld-
verjchreibungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staats-
anleije unter folgenden Bedingungen ange
boten wird:
a. Für die umzutauſchenden Schuldverichreibungen
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen
der 3} prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutauſchenden
Schuldverichreibungen mit den bisherigen Zinsan-
fprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinjenfälligkeits-
termine der Obligationen belaſſen, alſo rücjichtlich der
Obligationen I. ımd II. Emiſſion und Lit. B. bis
* 1. Oktober 1887, rückſichtlich der Obligationen
it. C. bis zum 1. Juli 1887.
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverichreibungen gegen Sculdverichrei-
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung
bis einfhliehlid deu 31. December d. J. ſchriftlich
oder mündlich bei der Königlichen Eifenbahn-Haupt-
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kafjen,
nämlich:
a. * Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebs-
fajfe in Berlin — Askaniſcher Plat 5 — oder
bei den —— Eiſenbahn-Betriebskaſſen
e,
⸗
u Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel B.M.,
b. bei der u Eijenbahn = Hauptfajje ur
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab-
zugeben.
Den Erflärungen über die Annahme des Ange
bots ift außer den Schuldverichreibungen (Obligationen)
ſelbſt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn:
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von
Dbligationen bejonders, in — Ausfertigung
beugen Das eine Exemplar wird, mit einer
angsbejheinigung verjehen, dem Einfender jofort
wieder ausgehändigt und iſt von demjelben bei einft>
weiliger Wiederausantiwortung der von der Annahme:
ftelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um-
taujch gegen 3} prozentige Staatsjchuldverjchreibungen
wird jpäter das Erforderliche veranlaßt werden.
Ehurt den 30. November 1886,
Königlihe Eiſenbahn-Direction.
819. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab-
fate des $. 5 des Gefjehes vom 17. Mai 1884 (ei.
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden
Privilegien fündige ich hiermit:
a. die vierprozentigen Thüringiſchen Eiſenbahn—
Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion, ausgejtellt
am 1. Januar 1848,
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
III. Emiſſion (Serie III), ausgeitellt am 31ſten
März; 1855,
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeitellt am liten
März 1857 und
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
V. Emiſſion (Serie V), ausgeitellt am Iſten
Juli 1870,
joweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be-
fanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um—
taujch gegen 34 prozentige Staatsichuldverjchreibungen
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten
—55 — noch darauf eingehen werden, zur baaren
NRüdzahlung am 1. Juli 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefün-
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab
ber der Königlichen Eiſenbahn-Hauptkaſſe zu Erfurt
und bei der Königlichen vereinigten Eiſenbahn-Betriebs⸗
faffe in Berlin — Askaniſcher Play 5 — gegen Aus—
antwortung der Obligattonen jelbit und der dazu ge—
hörigen noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talonz.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsjcheine wird
von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinſung der Obligationen
erliicht mit dem 30. Junt 1887.
Uebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen
Gejuchen viele Befiger von Prioritäts - Obligattonen
thatfächlich verhindert geweſen find, Diejelben zum
Zwecke des demnächjtigen Umtaufches gegen 34pro=
zentige Schuldverichreibungen der fonjolidirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Dc-
tober d. I. abgelaufenen Frift zur Abjtempelung zu
bringen, hierdurch) für die Eingangs bezeichneten Priori⸗
täts-Obligationen zu dem nämlıchen Zweck eine wei—
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. 3. eins
ichließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom
1. October d. 3. angegebenen Bedingungen bervilligen.
Berlin den 24. November 1836.
Der Finanz» Mintitr. Scholz.
Vorjtehende Bekanntmachung des Herm Finanz-
Minifters wird mit dem Bemerken verd icht, daß
nach der in derielben in Bezug genommenen früheren
261
Bekanntmachung vom 1. Dctober d. 3. ben Inhabern
der Umtaufc ihrer Schuldverfchreibungen gegen Schuld-
verjchreibungen der 34 prozentigen tonfolidirsen © Staats⸗
anleihe unter folgenden Bedingungen ange—
boten wird:
a. Für die umzutaufchenden Sue) reibungen
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen
der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden
Sculdverichreibungen mit den bisherigen Zinsan—
Iprüchen noch bis zum zweitnächjten Zinjenfäll igfeit3=
termine der Obligationen belafjen, aljo bis zum Iſten
Suli 1887.
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtaufch
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſchrei⸗
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärun
bis einfhließlid den 31. Dezember d. 3. ——
oder mündlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt—
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Eiſenhahn⸗ Betriebs⸗
kaſſe in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu
Deijau, Halle, Weihenfels und Cajjel B.
b. bei der Königlichen Eijenbahn = Hauptfafje in
Frankfurt a/M. (Sachjenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab-
zugeben.
Den Erflärungen über die Annahme des Angebots
it außer den Schuldverjchreibungen (Obligationen)
jelbit ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn:
werth ber letzteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen „Bejonberb, in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort
wieder ausgehändigt und iſt von demjelben bei einjt-
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme:
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der —— zum Umtauſch
egen 3} prozentige Staatsſchu dverjchreibungen wird
4 äter das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königliche Eifenbahn-Direction.
820. Zur Vornahme ver Frübjahre- Prüfung ver
Alpiranten für den einjährig freiwilligen Militairbienft
bes Jahres 1887 ift als Anfangstermin ver 24fte
Februar 1887 feſtgeſetzt worben.
Tiejenigen —— Leute, welche ſich dieſer Prüfung
unterziehen wollen, haben ihr bezügliches Geſuch ſpä—
teſtens bis zum 1. Februar 1887 bei ber unter-
zeichneten Gommiffion einzureichen und in vemfelben
anzugeben, in welchen zwei fremben Sprachen fie ges
prüft Au fein wünfcen,
Dem Gefuche find beizufügen:
1) ein Geburtszeugniß;
3) ein Eimmwilligungs-Atteft bes Vaters ober Vor⸗
mundes mit ber Erklärung über vie Bereitwil-
tigkeit und Fähigkeit, ven Freiwilligen —
einer einjährigen activen Dienftzeit zu bekl
auszurüften und zu verpflegen
3) ein —— Bag, welches für
linge von höheren Schulen ( Gymnafien,
ymnaſien, Brogymnafien, Realſchulen und —
—E— durch den Director der Lehranſtalt,
für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-
Obrigfeit des Wohnortes, ober u vorgeſetzte
Dienſtbehörde auszuſtellen ift, und
4) ein von dem Aſpiranten ſelbſt geſchriebener
Lebenslauf.
Die Atteſte müſſen im Original eingereicht werden.
Caſſel den 6. December 1886.
Königliche Prüfungs⸗Commiſſion
für Einjährig-Freiwillige.
Belauntmachungen des Landes= Directors.
821. Die Imterefjenten ver Heffifchen Branbver-
fiherungs » Anftalt fee ich anburd in Kenntniß, daß
die Braudſteuer pro 1887 durch Beichluß des Landes⸗
Ausſchuſſes vom 17ten I, Mts. auf 15 Pfennig pro
100 Marf des ee A iehgefest worben Ei.
Gaffel den 30. November 1886
Der Landes Director. 3. B.: Dr. Knorz.
Belanutmadungen communalitäud. Behörden.
822. Wir veröffentlichen in der Anlage das Rüd-
jtandsverzeichniß der in ‚Folge diesſeitiger Kündigung
fällig gewordenen und noch nicht eingelöjten Sn
verjchreibungen der Yandeskreditfajje und fordern deren
Inhaber zur Vermeidung weiteren Zinsverluftes wieder-
holt zu _ Brendan —— auf.
—. 30. November 188
ie — der Landeskreditkaſſe. Lo.
acanzen.
823. Die 2te 36 an der evangelifchen Schule
zu Ihringshaufen, deren jährliches Einfommen neben
freier Wohnung 750 Mark und 90 Mark für Feuerung
beträgt, wirb durch Verſetzung des feitherigen Inhabers
mit dem 1. December cr. vacant.
Bewerber um biefelbe wollen ihre Gejuche unter
Anfchluß der erforberlichen Zeugniffe binnen 8 Tagen
bei dem Lokalſchulinſpector, Herrn Pfarrer Niebeling
zu Wolfsanger einreichen.
Gaffel ven 29. November 1886.
Der Königl. Schulvorftand. Dörnberg, Lanprath
824. Die enengeläihe Schulſtelle
mit welcher ein Dienſteinkommen von
Pr Wohnung und Feuerung verbunden ift, wird
en die Benflonirun des jetzigen Stelleninhabers
mit dem 1. Januar 1887 vacant.
Bewerber wollen ihre Meldungsgefuche nebſt den
erforderlichen Zeu el jen binnen vier Wochen bei dem
Königlichen Lokal weg ector, Herrn Pfarrer Kaiſer
zu Steinau, od = nterzeichneten einreichen.
Sen den 3. December 1886.
un © Zr Hohenzell.
N
—
bi Ef
825. Bewerber um eine erledigte ae
ftelle Hierjelbft, mit welcher ein Ginfommen von
560 — 570 Mark verbunden it, wollen fich binnen
14 Tagen dahier fchriftlich melden.
Wolfhagen am 6. December 1886.
, Der Bürgermeijter Wide.
Berional = Ehronit.
Ernannt: der Rechtskandidat Heilbrunn zum
Referenbar,
der etatsmäßige Gerichtsfchreibergehülfe, Affiftent
Mertens II in Großalmerode zum Gerichtsjchreiber
bei dem Amtsgericht in Neuhof,
der biätarifche Gerichtsfchreibergehülfe Göbel bei
dem Amtsgericht in Caſſel zum etafemäfigen Gerichts-
[hreibergehülfe bei dem Amtsgericht zu Großalmerope,
der Stationsaffiftent Giejede in Misburg zum
Stationsvorfteher II. Claſſe in Lollar,
der Stationsaffiftent Setterie in Harfum zum
Stationsvorfteher II. Elaffe in Bonames,
ber bisherige Förfter auf Probe Heinrih Otto
befinitiv zum Förſter in Mottgers, Oberförfterei
Sterbfritz,
der Bürgermeiſter Baumann nach Verlegung des
Sites des Standesamtes Kirchlotheim nach Schmitts
Iotheim vom 1, Januar 1887 ab zum Standesbeamten
und der Beigeorpnete H. Schäfer zum Stellvertreter
des Standesbeamten zu Schmittlotheim.
Zugetbeilt: die Gemeinde Roda vom 1. Jauuar
1887 ab dem Standesamtsbezirt Rofenthal, nah Ab-
trennung vom Standesamtsbezirf Ernſthauſen.
Verlieben: dem bisherigen Pfarrer zu Wehrba
Georg Heftermann die Pfarrftelle zu Kilianftäpten
in der Claſſe Windecken,
dem Gutspächter Wilhelm Met zu Hof Huhn—
ſtadt, Kreis Ziegenhain, Allerhöchſt der Königliche
Kronen⸗Orden vierter Claſſe.
Beſtellt: der past. extr. Wilhelm Auguſt Adolf
Carl Kraemer aus Erfurt zum Pfarrverweſer in
Brotterode, Iutherifche Infpectur Schmallalven.
Beauftragat: der auferordentlihe Pfarrer Guſtav
Ganf aus Niederrovenbach mit Berjehung ver Pfarr>
gehülfenftelle zu Bieber, Claſſe Meerholz,
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 97.
der Stationsaffiftent Bolfmar, bisher in Wilhelme-
höhe, mit der Berfehung der Stelle des Stationsauj:
fehers zu Genfungen.
Niedergelaffen: ver praktifche Arzt Ernft Menſch
in Frankenau.
Berzogen: ver praftiihe Arzt Dr. Schumann
von Hersfeld nach Nieveraula.
Uebernommen: von dem Apotheker Dr. phil.
Rudolf Pitſchke Fäuflih die Hirfchapothele det
Apothefers Lohmann zu Schmalkalden,
Veriebt: der Regierungsratd Bed von Gumbinne
an bie hiefige Königliche Regierung,
ber Refrendar von Geyſo in ben Bezirk det
Oberlandsgerichts zu Gaffel,
ber Gerichtsfchreiber Schretär Hannemann u
Neuhof an das Amtsgericht in Meerholz,
der Stations » Vorfteher II. Claſſe Kyrikr
BWigenhaufen nah Neu-Dffenbach ,
der Stations - Vorfteher II. Claſſe Zanpery
Arenshaufen nah Wigenhaufen,
der Stations =» Borfteher Pforr zu Hümme nad
Dahlhauſen,
der Stations-Vorſteher Maeßen zu Gerreshein
nach Hümme,
der Stationsvorſteher II. Claſſe Grau von ve
Rangirftation Caſſel nach Paderborn,
ber Stationsvorfteher II. Glafie Evers ma
Lollar nach Caſſel, Rangirftation,,
der Stationsvorfteher II. Glaffe Kromm ne
Bad Nauheim nach Harburg,
der Stationsvorſteher II. Claſſe
Bonames nah Bab Nauheim,
ber bisherige Aufſeher Schwan bei ver Emmi:
anftalt in Wehlheiden als Führer an vie Königlich
Erziehungs » und Bejferungs-Anftalt in Wabern,
der Förſter Knieze zu Ippingbaufen vom lite
Januar 1887 ab nach Wiichelsberg, Oberföritere
Todenhauſen.
Penſionirt: ver Stationsvorſteher I. Claſſe Crol!
zu Genſungen.
Schenl der
ertiomegebühren dem Raum einer gewohnlichen Drucheile 20 Reicepfemig. — Belage umb 4 Bogen b
u m — — —— en
Rebigirt bei Römiglicher Regierung,
GaffelL — Gedrudt in ber Hofs und WeifenhanssÖnädruderei.
— — —
Deilage zu Rr. 53 des Amteblatts ber Königlichen Regierung zu Caſſel.
Verzeichniß
der zur Rüdzahlung bis zum 1. September 1886 gekuͤndigten und noch rüdftändigen
Landeökreditkaffen » Obligationen.
A. Ubtheilung VII. Bor 1870 ausgegebene (weiße) Obligationen.
Von diefen Obligationen find diejenigen, deren Zinsjcheinbogen abgelaufen, für den Fälligkeitstermin des
legten Zinsſcheins gekündigt.
B. Abtheilung VIILB. Von 1870 an ausgegebene, beiderfeits kündbare (weiße) 44 prozentige Obligationen.
Diejelben find mit Ausnahme der von 44 auf 4 Prozent abgeitempelten für den 1. März 1883 gefimbigt.
©. Abtheilung VIILC. Bon 1870 an ausgegebene, Seitens der Inhaber unkündbare (gelbe)
Obligationen der Serien L bis XIL
Serien I. und II. Serie VIL, it. C. zu 200 $ (= 600 M.):
Sämmtliche Obligationen diejer Serien Nr. 959. 1015. 1129.
jind, joweit jolche nicht jchon früher gefündigt Lit. D. zu 100 $ (= 300 M.): Nr. 109, 174.
waren, für den 1. November 1881 gekündigt. 374. 598.
Lit. E. zu 50 (= 150 Mr: Wr. 64. 88. 236,
. 254. 527, 557.
Serie IIL, it. D. zu 100 4 (= 30 M.):
Nr. 233. 673. 778. 1661.
Lit. E. zu 50 4 (= 150 M.): Nr. 341. 411.
417. 601. 602. 604. 614.
Serie VIIL., Lit A. zu 3000 Mark: Nr. 108,
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 20. 128. 782,
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 31. 50. 100.
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 146. 148. 591. 592.
Serie IV., Lit. B. zu 500 4 (= 1500 m): 606.
Nr. 531. 703.
Lit. C. zu 200 ( 600 M.): Nr. 185. 201.
Lit. D. zu 100 $ (= 00 M.): Nr. 112. 348.
401. 433. 674.
Lit. E. zu 50 .$ (= 150 M.): Nr. 3. 19. 25,
261. 262. 263. 438. 482. 489. 817.
“ Serien V. und VI,
Sämmtliche Obligationen diejer Serien
iind, joweit jolche nicht ſchon früher gekündigt
waren, für den 1. November 1881 gekündigt.
Serie IX., Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 38.
677. 919.
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 285. 565. 1062. 1065.
1072. 1146. 1564. 1649. 1688. 1690. 1842.
2026. 2083. 2087.
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 64. 77. 170. 212.
405. 445. 513. 604. 611. 956. 967. 1481.
1856. 1933. 1940. 2185. 2250. 2319. 3525.
Lit. E. zu 150 Mark: Wr. 54. 80. 333. 301.
310. 483. 560. 733. 861, 363. 865. 41.
942. 1009. 1026. 1035. 1213. 1217.
—— — WE
Serie X., Lit. B. zu 1500 Dart: Nr. 84.
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 59, 153. 405. 1295.
1398. 1400. 1424. 1669. 1671. 1795. 2125. 2472.
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 189. 294. 296. 354.
651. 686. 782, 783. 818. 820. 1183, 1293.
1295. 1786. 1800. 2013. 2039, 2925. 3130.
3202.
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 342, 541. 589. 644.
653. 846. 388, 1005. 1010,
Serie XL, it. B. zu 1500 Mart: Nr. 256.
646. 1311. 1316. 1317.
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 118. 120. 148. 202.
203. 204. 1180. 1513. 2006. 2007 2008.
2013. 2016. 2981. 2982. 2085. 2998.
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 262. 265. 276. 367.
373. 378. 525. 540. 697. 710. 723. 738. 1076,
1583. 1913. 2054. 2059. 2122. 3354. 2360.
2956. 2957.
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 21. 61. 66. 73. 79..
582. 597. 599. 622, 629. 682, 698. 700. 741.
0,
Serie XI, Lit. B. zu 1500 Mark: Nr. 43.
704, 1181. 1604. 1663.
Lit. C. zu 600 Mark: Nr. 363. 642. 646. 913.
964. 969. 973. 976. 1972. 3280. 2657. 3761.
4655, 4766. 4868. 5093. 5095. 5182. 5199,
5274. 5646.
Lit. D. zu 300 Mark: Nr. 3. 340, 661. 668.
748. 760. 1037. 1114. 1618. 1647. 203.
2039. 2971. 3123. 3128, 4042. 4320. 4572,
5042. 5056. 5079. 5472, 5568, 5855,
Lit. E. zu 150 Mark: Nr. 212. 355. 512. 520.
656. 982. 985. 986. 998. 1109, 1124, 1125,
1133.
BE Anmerklungen: Ih Mit dem Tage der frülligkeit des Kapitals bört die Verzinfung auf. Für diejenigen gefündigten Schuld⸗
verfhreibungen, deren Einlöfung erft nach Ablauf eines Bierteljahres, vom Falligleitstage an gerechnet,
erfolgt, wirb jedoch eine mit dem leisterem beginnende Zinfenwergütung vom zwei Procent bis zum Tage
der Einlöfung gewährt.
2) Die fettgedrudten Ziffern bezeichnen die Nummern der ſchon früher gelündigten Obligationen, während
alle übrigen die Nınmmern der für dem letzten rälligfeitötermin (1. Scptember 1836) grfündigten
Stüde enthalten.
Hierbei wird darauf aufmerkſam gemacht, daß weiter gefündigt ſind:
für deu 31. December 1886
jämmtliche (gelbe) Obligationen der Serien III., IV., VII., VIII. und IX. joweit jie nicht ſchon in Folge
Verlooſung gekündigt waren oder gegen 34 procentige umgetaujcht worden find,
für ben 1. März 1887
a. jämmtliche (gelbe) Obligationen der Serien X. bis XIII. joweit fie nicht jchon in Folge Verlooſung
gefündigt waren oder auf 34 Procent Zinjen abgeitempelt worden find,
b. diejenigen (weißen) Obligationen der Abtheilung VIII. A.a., deren letzter Coupon am 1. März 1887
fällig wird.
Caſſel, am 30. November 1886.
Die Direction der Landeskreditkaſſe.
0%.
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Gaffel
51,
Belanutmachuugen anf Grund des Reichsgeſetzes
kom 1878.
826. Die am 28. November 1886 ausgegebene
weite Brobenummer ber —
reien Preſſe“, verantwortlicher Redacteur Adam
rank. Verlag von F. Niederheitmann, Druck von
. Bimmermann, fämmtlich angeblich in Kaiſers—
autern, wird hiermit auf Grund des $. 11 des
Reichsgeſetzes gegen bie pemeingefäßefichen Beitre-
bungen der Sozialdemokratie verboten.
er, den 2. December 1886,
niglich bayerische Regierung der Pfalz,
—— in Del
von Braun,
Königlicher Regierungs » Präfident.
au Verordnung.
827. Auf Shen Beide vom 17, um d.%. gench-
mige Ich hiermit das anliegende Pferde-Aushebungs-
Reglement unter Aufhebung des gleichnamigen Regle-
ments vom 12. Juni 1875. Sie haben hiernad) das
bee * —— und ce Ausführung er-
orberli eftimmungen zu en.
Ems den 22. Sumi 1886,
4 9%. Wilhelm.
Für ben Minifter des Innern.
ggez. v. Goßler. Lucius v. Scholz.
Bronſart v. Schellendorff.
An die Miniſter des Innern, für Landwirthſchaft, ber
Finanzen unb des Krieges.
Auf Grund und im Ausführung der 88. 25—27
und des $. 36 bes Geſetzes über die Kriegsleiſtungen
vom 13. Juni 1873 (Reichsgejegblatt Seite 129),
lautend wie folgt:
$. 25. "Sur Beichaffung und Erhaltung des
kriegamäßigen Pferdebedarfs der Armee find alle
Pferdebeſiher verpflichtet, ihre zum Kriegsdienſt für
tauglic) erklärten Pferde gegen Erſatz des vollen
von Sachverſtändigen unter BZugrumdelegung der
Friedenspreiſe endgültig feftzuftellenden Werthes an
die Militärbehörde zu überlaſſen.
Befreit 5 find nur:
1) Mitglieder. der regierenden. deutſchen Familien;
2) die Sejandten fremder Mächte und das Gejandt-
ſchaftsperſonal;
3) Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich
der zum Dienftgebrauch, ſowie Aerzte und Thier-
ärzte hinfichtlich der zur Nusübung ihres Berufes
nothwendigen Pferbe;
Ausgegeben Mittwoch den 15. December,
4) die 0
welche von ihnen zur Beförderung der Poſten
8.26. Die Sacverftändigen ($. 25) find für
jeden Lieferungsverband durch dejjen Vertretung
periodiſch zu wählen. R
Das ag en irren findet unter Leitung
eines von der Landesregierung bejtellten Kommiſſars
ftatt. Die Koſten trägt das Reich.
Der — Werth wird dem Eigenthümer
aus den bereiteſten Beftänden der Kriegskaſſe baar
vergütet,
$, 27. Das Verfahren besüglich der Stellung
und Aushebung der Pferde wird unter Zugrunde-
legung der 88. 25 und 26 von den einzelnen Bundes⸗
ftaaten —— der dabei Hin-
fichtlich der Anmeldung und Stellung der Pferde.
zur Vormufterung, Mujterung oder Aushebung ge—
troffenen Anordnungen werden mit einer Geldjtrafe
bis zu 50 Thalern geahndet.
$. 36. Alle — Geſetze entgegen—
ſtehenden Beſtimmungen ſind aufgehoben.“
werden die nachſtehenden Anordnungen hinſichtlich der
—— eg des Prerdebejtandes und
affung der Mobilmachungspferde im König—
rei reußen getroffen:
A. Verfahren bei den periodijhen Bor:
mufterungen des Pierdebeitandes.
$ 1. Sur Erhaltung einer Ueberficht über den
Rferdebeftand im Lande finden in der Regel von 10°
u 10 Jahren, umd zwar in den auf die Reichs—
Bichgäffung folgenden, auf jedesmalige Anordnung
ber a race Minijterien des Krieges und Des
Innern Bormufterungen der jämmtlichen Pferde
durch Bormufterungstommiffionen ftatt, deren für
jeben Kreis*) eine eingejegt wird.
Die vorgenannten Minifterien find berechtigt, die .
Bormufterungen über 10 Jahre hinaus für das ganze
Staatsgebiet oder für einzelne Theile deſſelben *
uſchieben, oder unter beſonderen erhättneffen in den _
wilchenjahren, allgemein oder in einzelnen Landes:
*) Anmerkung: Was in biefem Reglement hinſichtll
ber Landräthe und Kreife angeorbnet iſt, gilt gleihmäßig au
hinſichtlich der Oberamtinänner und Oberamtöbejirfe in ben
Hohenzolleruſchen Landen,
In beit Stabtkreifen werben die Funktionen ber Landräthe
durch die Bofigeivireftoren und, wo ſolche nicht vorhanden firtb,
b bie Bürgermeifter (in ber Provinz Dannover dur ein
——— wahrgenommen; in ber Gtabt Berlin durch
ben Vorfteher der Militäirlommiffion.
theilen, eine Bormufterung außerterminlich anzuordnen.
Die Vormufterungsfommijfion wird aus einem
vom fommandirenden General zu beitimmenden Dffi-
ier — in der Regel einem Stabsoffizier — und Dem
andrath gebildet. Die Kommandirung der Offiziere
ah t durch dasjenige Generallommando, zu deſſen
Is €: Geftellungsbezirt der bezüglihe Landestheil
gehört.
In Berlin und in den der Marine zur Dedung
ihres —— für Die Reichs⸗Kriegshaͤfen zugewie⸗
jenen Bezirken finden Pferde-Bormufterungen nıcht ſtatt.
8.2. Aus dem Ergebniß ber ig ui ie
foll eim möglichft einheitliches Urtheil über den Pi rde⸗
beſtand aller zu dem Pferde-Geſtellungsbezirk eines
Armeekorps gehörigen Landestheile gewonnen werden.
Die kommandirenden Generale find zur Erreichung
dieſes Zweckes ermächtigt, die als Kommiſſare fungi⸗
renden Offiziere zu vereinigen und der Vormuſterung
einiger Kreiſe, die durch einen älteren Stavallerie-
Offizier (Brigade, Regiments- ıc. Kommandeur) vor:
unehmen ift, beimohnen zu lajfen. Bei den von ihnen
Ihe jelbjtändi — übrigen Pferde⸗
ormuſterungen ind dieſel
theilung der fer e zu Grunde zu legen.
5. Der Oberpräſident beſtimmt im Einver—
nehmen mit dem kommandirenden General die Orte
und Termine, an welchen die Vormufterungen ab»
gehalten werben.
Die Orte find fo zu wählen, daß die Pferde ihrem
Befiger möglichft nicht über einen halben Tag ent-
hc werben. Es wird deshalb darauf Bedacht zu
en Grundſätze bei Beur-
nehmen jein, an einem Tage mehr als eine Mufterum
und zwar an verjchiedenen Orten abzuhalten, dabei
auch die Pferde aus den entfernt gelegenen Ort—
Ichaften zuerjt zu muſtern.
Die Termine find mit der befonderen Rüdjicht
anzufegen, daß die Pferdebefiter durch entiprechende
Wahl der Jahreszeit möglich wenig beeinträchtigt
werden. ’
Die Landräthe haben dieje Orte und Termine
jedesmal r tzeti— auf ortsübliche Weile zur
Kenntnig der Pferdebefiger zu bringen, dabei wird
— die —— u beſtimmen ſein, in welcher
ie-Ortichaften zur Vorſtellung gelangen.
Die Mitglieder der Mufterungstommiffionen ($.13)
ind = Theilnahme an der Vormufterung einzuladen.
in Anfpruch auf Reifetoften und Tagegelder wird
für diefelben damit nicht begründet.
8.4. Jeder Pferdebejiger ijt verpflichtet, zu
diefem Termine feine jämmtlichen Pferde zu gejtellen
mit Ausnahme:
a. der Fohlen unter vier Jahren,
b. der Hengite,
e. der Stuten, die entweder hochtragend find, oder
noch et länger als 14 Tage abgefohlt haben,
d. der Pferde, welche auf beiden Augen blind find,
e. der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter
Tage arbeiten.
Außerdem find die oberen Provinzialbehörden be=
fugt, unter bejonderen Umftänden Befreiung von ber
—— eintreten zu laſſen. Im einzelnen drirt=
genden Fällen ift auch der Landrath hierzu ermächtig t.
In den unter e — e aufgeführten Fällen ijt eine vorra
Ortsvorſtande ausgefertigte Beſcheinigung vorzulegert.
Bon der Verpflichtung zur Vorfühuung Ger
mn ausgenommen:
1) Mitglieder. der regierenden beutichen Familien ;
3 die Geſandten fr Mächte und das Geſandt⸗
ſchaftsperſonal;
3) Beamte im Reichs⸗ oder Staatsdienſte hinſichtlich
derzum Dienftgebrauch, ſowie Aerzte und Thier-
ärzte —5 der zur Ausübung ihres Be—
9 die 2 fiir Sue Br Pferdehahl
ie Poſthalter hinſichtli jenigen eza
welche von ihnen jur Bid ng der Poſten
fontraftmäßig F ten werden muß;
5) die Königlichen Staatögejtüte.
“ Größere Privatgeftüte find möglihjt an Ort
und Stelle zu muſtern.
.5. Die Gemeinde» und die Gutsvorſt ehet,
im Behinderungsfalle ihre Stellvertreter, haben ſich
au dem Vormufterungstermine einzufinden und
mmiſſion ein mit fortlaufenden Nummern verjehenes
Verzeichniß der in ihrem . vorhandenen Pferde
vorzulegen, welches deren Alter, Geichlecht,
und Abzeichen, ſowie den Namen des Beſitzers angibt.
Sie find verpflichtet, für die Geftellung der zum Ran—
iren und VBorführen der Pferde erforderlichen Mann-
* und ferner dafür zu ſorgen, daß das Vor—
ühren nad) der Reihenfolge des Verzeichniffes ftattfindet.
8.6. Die — en Pferde find ortichafts-
weiſe durch die Vormufterungsfommifjion zu prüfen
— kriegsbrauchbare und kriegsunbrauchbare zu
en.
Die ER Pferde find ala Reitpferde,
Stangenpferde und Vorderpferde zu jondern.
Bei verjchiebener Anficht über die Kriegsbrauch-
barkeit ſowie die Art der Verwendung der Pferde
entjcheidet das militäriiche Mitglied.
8.7, Ueber das Ergebnik der Vormuſterung
innerhalb des Kreiſes hat die Kommiſſion eine Lieber
icht nach dem angedrudten Schema Al in doppelter Ton
itglied
Ausfertigung aufzuftellen. Das militärif
reicht davon ein Exemplar dem Generallommanbdo,
das Givilmitglied das zweite Eremplar dem Regie
rungspräfidenten ein; leßterer legt eine Zuſammen⸗
jtellung dem Oberpräfidenten na
Die Generaltommandos haben nach gleichem Schema
eine Zufammenftellung, welche die Ergebnifje der
TISCHEN en. t jeden Kreis ihres ge
fammten Bferde- — —— kenntlich macht,
möglichſt bald nach Beendigung des Geſchäfts, ſpä—
teſtens bis zum 15. Auguſt des betreffenden Jahres,
dem Kriegsminiſterium einzureichen.
Die Oberpräfidenten reichen eine gleiche Zuſammen⸗
Schema A 2 vor. Aula gl
Berhältniffen den gänzlichen
be ſſ g Hg
tellung für ihre Provinz an die Minifterien bes
nnern, ber — und für Landwirthſchaft.
B. Verfahren bei Beſchaffung der Mobil—
machungspferde.
8. 8. Im Falle einer — der Armee
oder einzelner Theile derſelben hat jede Provinz den
in * der Beſtimmungen des egu
planes auf fie repartirten Bedarf an Mobilmachungs⸗
pferden in natura zu ftellen,
8. 9, Die erforderliche — jeder
Kategorie der zum Kriegsdienſt — ferde er⸗
geben die in Anlage B — eſtimmungen.
8. 10. Der Obexpräſident vertheilt im Ein—
vernehmen mit dem kommandirenden General jchon
im —— den Geſammtbedarf an Mobilmachungs-
pferden auf die einzelnen Kreiſe
Die von jedem Kreife aufzubringende Quote an
— ——— wird den Landräthen bekannt
gegeben.
Die Landräthe vertheilen die von den Kreiſen zu
ſtellenden Quoten nach Maßgabe des Pferdebeſtandes.
. 11. Bei Eintritt einer Mobilmachung wird
in jedem Seele ber — nad) $. 4 gejtellungs-
pflichtige Pferdebeitand gemuftert; das erforderliche
Kontingent wird ausgehoben und tayirt; der Tar-
ai wird aus Reichsfonds vergütet.
. Dem gemeinjchaftlicden Ermefjen der oberen Pro-
vinzialbehörben bleibt —— unter beſonderen
oder theilweiſen Ausfall
d uordnen.
& 12. Zur Abhaltung der Mufterung des
Pferdebeſtandes find die Kreiſe in Dufterungsbeirte
zu theilen, von denen jeder im der Regel nicht liber
1200 Pferde enthalten darf.
, Die ug Son Mujterungsbezirfe und die Be—
—** der Muſterungsorte in denſelben erfolgt
den Landrath.
Als Muſterungsorte ſind ſolche Orte, an welchen
die um ber Perde ftattfinden ſoll ($. 23), in
ber Regel nicht zu wählen.
. 13, Für jeden Mufterungsbezirt wird dur
die — eine Deren ——
gewählt.
beftenebe muß aus drei pferbefundigen Perſonen
en.
‚ ‚Für jedes Mitglied der Kommiſſion ift für Bes
binderungafälle ein Stellvertreter zu beftimmen.
Soweit es die Umftände aelatden hat der Land-
rath jeder Muſterungskommiſſion einen Thierarzt
beizuordnen.
8. 14. Die Wahl der Mitglieder der Muſte—
rungskommiſſion und deren Stellvertreter erfolgt von
ſechs zu jech® Jahren.
Bei dem Ausicheiben eines Mitgliedes oder Stell-
vertreters iſt eine Neuwahl vorzunehmen.
Die Mitglieder der Kommiffionen und deren Stell»
vertreter find durd den Landrath mitteljt Handſchlags
zu verpflichten und die Namen derjelben den Einge-
feffenen des betreffenden Bezirks befannt zu machen.
Eined der Mitglieber it mit der Leitung ber
Geſchäfte zu betrauen, empfängt die Aufträge bes
Landraths und forgt unter Beihülfe der beiden an—
deren für beren pünftliche — —
8.1 Die Mitglieder der Muſterungskom⸗
mifftonen haben auch im Friedenszeiten die Ver-
Bil tung, den Lanbräthen bei Ermitteluug des
egsbrauchbaren Pferdebeitandes beizuftehen, und den
an fie dieſerhalb ergebenden Aufforderungen nad
beftem Wiffen * ommen.
8. 16. Den Mitgliedern der Mufterungstom-
mifftonen werden, wenn jie jolches beanfpruchen, für
Ausübung ihrer Geichäfte Diäten und Fuhrkoſten
nad) Maßgabe der Beitimmungen über die ——
den Kompetenzen der bei der Abſchätzung von Flur⸗
ſchäden Nr. 8, a und e der am 11. Juli 1878 (Reichs⸗
geiegblatt Seite 239) Allerhöchſt genehmigten Abän-
erungen der Injtruftion vom 2. September 1875
ur Ausführung des Geſetzes über die Naturalleiftungen
fr die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Febrüar
1875 gewährt.
Die den Mufterungstommiffionen beizuorbnenden
Thierärzte erhalten Diäten und Fuhrkoften nad) den
gleichen Säßen, wie vorjtehend angegeben.
. 17. Die Mufterung des Perdebeftandes hat
in allen Muſterungsbezirken eines jeden Aushebungs-
bezirls jo frühzeitig ftattzufinden, daß die zur Vor—
tellung vor die Aushebungskommiſſion ($. 24) be
timmten Pferde zu den für das keerpangg nr gr
eitgejegten Terminen im Aushebungsort ($. 23) ei
treffen können.
Unter befonderen Verhältniſſen fällt die Mufterung
gemäß $. I1 aus.
. 18. Sofort nah Eingang des Mobil»
machungsbefehls theilt der Landrat bem mit
Zeitung der Geſchäfte beauftragten Mitgliebe jeder
regen kon ein Verzeichniß der zu geſtel⸗
Ienden Pferde nach den verſchiedenen Kategorien mit und
bezeichnet demfelben Tag und Stunde der Mufterung,
jowie Tag, Stunde und Drt der Aushebung ($. 23).
Gleichzeitig beauftragt der Landrath die Ge-
meinde- und Gutövorjteher mit jchleuniger Auffor:
derung der Pferdebefiger zur Gejtellung üren Pferde
unter genauer Angabe des Ortes, des Tages und
der Stunde.
Die dieferhalb an die Gemeindes und Gutsvor-
jteher, jowie an die Mujterungsfommiffionen zu rich-
tenden Verfügungen find vom —— Fa im
Frieden bereit zu halten. Bei a es Mobil-
machungsbefehls find fie, je nach ſchnellſter Art der
Beförderung, entweder per Telegramm, Eijenbahn,
Eitaffette oder reitenden Boten zu expebiren.
. 19. Jeder Pferdebeſitzer iſt nad) erhal:
tener —— verpflichtet, ſeine ſämmtlichen
Pferde mit Ausſchluß der im $. 4 näher bezeichneten
zu der er Zeit und an dem bejtimmten Orte
vorzuführen. is
eis
Der Verfauf eines Pferdes vor erhaltener Gejtel-
— orderung entbindet nicht von deſſen Ges
ſtellung, ſofern die Ablieferung an den neuen Erwerber
noch nicht erfolgt ift.
Eine Ausnahme findet nur ftatt, wenn nachweislich
der Verkauf an die Militärbehörde, an Offiziere,
Milttärärzte oder «Beamte, welche I die Pferde für
ihre Mobilmachung jelbft beichaffen müſſen, geichehen ift.
Ebenjo fünnen den zum Dienſt emberufenen Offi—
zieren, Militärärzten oder «Beamten des inaftiven
und Benrlaubtenjtandes fo viele ihrer eigenen Pferde
von der Anshebung zurüdgelaffen werden, als ihnen
bei einer Mobilmahung etatsmäßig Kr jtellen jind.
le, welche ihre geftellungspflichtigen
Pferde nicht ungefäumt un vollktändig vorführen,
haben außer der gejeglichen Strafe zu gewärtigen,
daß anf ihre Koſten eine zwangsweiſe Herbeiſchaffung
derjelben vorgenommen wırd.
8. 20. Der Landrath hat die erforderlichen An:
ordnungen zur Anfrechthaltung der Ordnung bei
dem Mufterungsgefchäfte zu treffen und für Beor-
derung der nöthigen Polizeimannſchaften (Gendarmen,
Schugmänner, Polizetdiener u, f. mw.) zu jorgen.
Die Gememde- und Gutsvorjteher find verpflichtet,
gleichfalls bei der Mufterung zu erjcheinen, um die
— Geſtellung der Bine zu überwachen
und der Kommiſſion die fehlenden zu bezeichnen.
8. 21. Die Mufterungstommijjton hat an
dem zur Mufterung beftimmten Tage auf dem Sammel:
er des Bezirks pünktlich zu erjcheinen und nach
n jr der Anlage B. eme jorgfältige Prüfung
der geitellten Pferde und Ausjonderung der Friegs-
brauchbaren vorzunehmen. Ueber jümmtliche friegs-
Anlage ©. brauchbaren Pferde tit ein National nad) Anlage C.
— bei mehrtägiger Mufterung für jeden Tag ein
befonderes — zu fertigen.
Aus demjelben hat die Kommiſſion das Kontin—
gent des Bezirks und außerdem auf je drei Pferde
des Kontingents ein viertes als Zujchlag auszuwählen.
Die Gig Kar Pferde find in dem National ſpe—
ziell zu bezeichnen, und iſt leßteres jofort dem Land»
rath zuzuſtellen.
Die ausgewählten Pferde ſind von den Beſitzern
beziehungsweiſe deren Beauftragten der Aushebungs-
fommiflion an dem (nad) 88. 18 und 19) vom Land-
rath beſtimmten Tage vorzuführen.
Der Oberpräfident kann im Einvernehmen mit
dem fommandirenden General anordnen, daß ein höherer
Aufclag ausgewählt, oder daß alle kriegsbrauchbaren
Pferde jämmtlicher oder einzelner Kategorien (Reitz,
Stangen» und Worberpferde) der Aushebungstom-
miffion vorzuführen find.
Alle nicht ausgewählten beziehungsweiſe nicht
friegsbrauchbaren Pferde werden gleich nach der
Multerung in ihre Heimath entlajjen.
Etwa nicht geftellte Pferde mb nach dem Er:
meſſen des leitenden Mitgliedes ſofort herbeizujchaffen,
und iſt die Beitrafung der Befiger zu veranlaffen.
8. 22. Das leitende Mitglieb ber Mufte
rungstommifjion hat dem Sanbrath nach Schluf |
Mufterung eier den Berlaitf derſelben Beridt
zu erftatten.
$. 23. re die Aushebung und Abnahme
der u geitellenden Pferde bildet jeber Streis ber
Regel nach einen Aushebungsbezirk. z
Ausnahmsweife können reife, wer deren räum:
liche Ausbehnumg und die Höhe Des zu ftellenden
Kontingent? an Pferden es zweckmäßig erfcheinen |
laffen, durch den Oberpräfidenten im Einvernehmen
mit dem fommanbdirenben General in zwei ober en
Aushebungsbezirke getheilt werben. . ,
er Oberpräfident beftimmt ſchon im Frieden, im
Einvernehmen mit dem kommandirenden General, an
welchen Orten die Nushebung und Abnahme für jeder
—— ſtattfindet, und an welchem Mobil:
machungstage dieſelbe beginnt. tn
. 4. Für jeden Aushebungsbezirf wird. em
Aushebungskommiſſion gebildet.
Diejelbe bejteht aus:
1) dem Landrat, oder deſſen geſetzlichem Vertrer
als Eivillommifjarius, |
2) einem vom fommandirenden General zu ernen
nenden Offizier als Militärtonmiffartus, den
ein zweiter Offizier beigegeben werden Tann,
Wenn ein Kreis im mehrere Aushebungsbezith
etheilt iſt ($. 23), fo beftimmt der —— Ar Ida
Bent ſchon im Frieden den Civillommifjarius für jede
ferneren Aushebungsbezirk,
Buzutheilen find der Aushebungsfommiljion:
1) em militärijcherjeit3 zu fommandirender Ro
oder vom Landrath zuzuziehender Thierarzt
2) drei von ber Kreißvertretung von ſechs zu ſch
Spa u wählende Taratoren. un
$. 25. Bu Taratoren müſſen fachverftändigt
und umnbeicholtene Perſonen, welche das volle Ber
trauen der Eingeſeſſenen befigen, gewählt werden
Diejelben find nach dem ald Anlage D beig
„Eidesformular“ durch den Landrath oder beia
Vertreter vor Beginn des Abjchäkungsgeichäftei #
vereidigen, und X beglaubigte Abjchrift ber dacha
aufzunchmenden Verhandlung dem National a
Neben den drei Taratoren werben brei Stel
treter für dieſelben gewählt, welche der Landrath m
Bedarfsfall einberuft und vereidigt. Ir
Die Taratoren, deren Stellvertreter, ſowie Dit
eventuell zuzuziehenden Tpierlrgie erhalten Diäten
und Fuhrkoſten gemäß $. 16.
Für die Iandräthlichen Büreaugehülfen, weit
außerhalb des Kreisortes bei der Mufterung und Au⸗
rg Br dürfen Diäten mit 5 Mark fur
jeden Tag und Neifefojten mit 30 Pf. > das Milo:
meter bei Reifen auf dem Landwege bez. 10 P}
für das Stilometer, neben 2 Mark für jeden %
“ ang, bei Seien, auf Eifenbahnen und Danhf
iffen liquidirt werden. ä
1 26. Die von den Mufterungstommillene
267
ausgewählten, beziehungsweije jämmtliche von den⸗
felben als krie — erachteten Pferde werden
von ber Aushebungslommiſſion an den dazu beſtimmten
Tagen ($. 23) einer nochmaligen —— unterworfen.
Hat eine Muſterung nicht ſtattgefunden ($. 11), jo
werben jämmtliche gejtellungspflichtigen Pferde (SS. 4
unb 19) der Aushebungsfommijjion vorgeführt.
Die als kriegsbrauchbar anerfannten Pferde find
in ein National nad) Anlage C ($. 21) einzutragen
— nach den verſchiedenen Kategorien getrennt aufs
* —— zbrauchbaren ſind ſofort zu entlaſſen.
Ueber die rauchbarleit und die Art der
eng Das ber Militärtommifjar zu enticheiden
und jeine Gründe Hierfür auf — dem Civil⸗
kommiſſar anzugeben.
' Das leitende oder im Behinderungsfalle ein an-
deres Mitglied der Mufterungetommifkon hat — jo-
fern nicht die Mufterung noch während des Aus—
gebungögefchäftes fortdauert, und jedenfalld nach
eendigung berjelben, bezw. bei deren Ausfall — bei
der Aushebung der Pferde des Mujterungsbezirfs
petöniih egenwärtig zu fein. Daſſelbe hat dabei
eſonders darauf zu air, daß jämmtliche ausge:
wählten Pferde vorgeführt werden und erforderlichen-
falls die beiihafmı der fehlenden zu veranlajjen.
» 27. Aus den als friegsbrauchbar anerfannten
g' den ift dad auf den Aushebungsbezirk fallende
ntingent, jowie 3 pCt. Zujchlag ala Reſerve aus-
zuwählen.
Die ausgewählten Pferde
National av Anlage C ($. 21), die Rejervepferde
in ein befonderes National eingetragen und fommen
ſämmtlich zur Abſchätzung.
Die außer den —— und zur Reſerve
beſtimmten etwa noch vorhandenen kriegsbrauchbaren
erde werden in den von ber Mujterungsfommifjion
eingereichten Nationalen ($. 21) bejonders verzeichnet.
Hat eine Mufterung nicht jtattgefunden, 5 wird
über dieje Pferde gleichfalls ein Natignal nad; Ans
lage C angefertigt.
Die.ald Rejerve ausgewählten Pferde werben in—
en zunächjt nicht abgenommen, jondern nur von den
Beſihern auf drei Wochen, vom Tage der Abnahme
des SFontingents an gerechnet, disponibel gehalten.
4— Bei der Abſchätzung, die von dem
Civilkommiſſarius geleitet wird, iſt nur der Werth
der Pferde in gewöhnlichen Friedenszeiten ins Auge
zu faſſen und von der Preisjteigerung infolge der
eingetretenen Mobilmachung ab N
Jeder Tazator giebt vor der Aushebungsfommijjion
bejonders ſeine Taxe an, welche in die betreffende
Kolonne des National C ($. 27) einzutragen tt.
Aus diefen drei Taxen wird der Durchſchnitt ge-
zogen und dem Eigenthümer jofort befannt g t,
während die einzelnen Zaren geheim bleiben. Dieſer
Durchſchnitt bildet die den Bcigem der Pferde nach
erfolgter Abnahme zu zahlende Taxſumme.
werden m ein
Sind die Pferde age welche einem Tarator
ehören, jo hat derjelbe fich der Abichägung zu ent»
n ten. Statt jeiner tritt einer der gewählten Stell-
vertreter ein.
8. 29. Bei der Abnahme müſſen die Pferde
ſeitens des Eigenthümers verjehen fein mit:
dalfter, Trenſe, zwei Striden und gutem Huf
erlag. |
Dieſe Stüde find in der Taxe mitenthalten.
Dis zur fürmlichen Abnahme der Pferde haben
die Beſiher oder deren Beauftragte die Pierde zu
beaufjichtigen und auf eigene Koſten zu verpflegen.
Wenn die Befiger den in dieſem Paragraphen ihnen
auferlegten flichtungen nicht genügen, jo werben
die dadurch entitehenden Koften ihnen bei Auszahlung
der Tarjumme in Abzug gebracht. =
Das. dieferhalb Erforderliche hat der Civilfom-
miſſar zu veranlajjen.
8. io. Sollten ar ausgehobener
Pierde wünjchen, an deren telle andere dienſttaug⸗
liche Pferde zu ftellen, jo kann hierauf im Aus-
nahmejällen von der rm eng sera —*
gangen werden, wenn ſofort an Ort und Stelle die
zum Erſatz beitimmten Pferde vorgeführt werben.
8. 31. Nach erfolgter Abjchäpung findet Die
Uebernahme der Pferde durch den Militärkom:
miſſar ſtatt.
Hierauf wird jedem Pferde die Nummer des
Armeekorps unter der Maͤhne am der linken Seite
des Haljes eingebrannt und dafjelbe mit einer jo
—— Mähnentafel verſehen, auf der die Nummer,
ie Beſtimmung (Truppentheil), jowie der Name des
Kreiſes angegeben ift.
8. 32. 6“ denjenigen Kreifen, wo auf Anord⸗
nung der oberen Provinzialbehörden Fahrzeuge
und Geſchirre nebit Zubehör angefauft werden
follen, findet deren Abjchägung und Abnahme in der
Negel im Anſchluß an —— der Mobilmachungs⸗
pferde ſtatt. 3 Verfahren Dabei iſt dem für Aus»
hebung der Pferde feitgejeßten analog. i
Soweit amngängig, find die Zugpferde zugleich
mit den Fahrzeugen und Gejchirren abzunehmen, in—
dem hierzu der Kommiffion die vollitändigen Geſpanne
vorgeführt werden. An die Zufammenjtellung der
Geipanne iſt die Kommiſſion nicht gebunden und
kann auch himfichtlich der Qualität, des Alters und
der Größe der Zugpferde injofern von ben Beſtim—
mungen der Anlage B abweichen, als «8 hauptjäch-
lich darauf ankommt, ftarfe Zugpferde anszumählen.
Die abgenommenen Pferde werden in ein. National
nad) Anlage C eingetragen.
Anlage ko * (ook
affenheit der qu. Fahrzeuge un irre, ſowie
Kler das zu einem Gejpann cher Zubehör.
Nach Anlage F ijt die Tarverhandlung aufzunehmen. Anlage F.
$- 33. Das Generaltommando hat jchon im
rieden Vorjorge zu treffen, daß zum Zeitpunkt der
örmlichen Abnahme der ausgehobenen Pferde von
. enthalt die Beitimmungen über Be- Anlage E.
ben Truppen zu ftellende Transportlommandos
in ben Wushebungsorten eintreffen. Soweit dieſe
Kommandos von den Truppen nicht in hinreichender
Zahl gegeben werden können, hat das Generalfom-
manbo jchon im Frieden die Einberufung von Mann:
ſchaften des Beurlaubtenftandes oder der Eriagreferve
I. ale vorzufehen. Nöthigenfalld ift der Militär:
fommijjar ermächtigt, Koppelführer zu miethen, und
hat er hierzu die Mitwirkung der betreffenden Land-
räthe rechtzeitig in Anfpruch zu nehmen. Die Zahl
der Transportmannjchaften if danach zu berechnen,
—— 1 Dann etwa 3 Pferde kommen.
er Militärfommiffar hat die Pferde den Trans:
portführern ordbnungmäßig zu überweijen, und werden
vom Beitpumft der ———— Abnahme an die Pferde
militãriſcherſeits verpflegt.
Nah Maßgabe der bereits im Frieden aufge—
ſtellten Mari: und Fahrtableaus werden die Pferde
nad den Mobilmadhungsorten der Truppen trans:
Die gemietheten Soppelführer erhalten während
ihrer Dienfte, jowie auf den Rückmarſch nach ber
eimath die ortsüblichen Löhne, jowie freies Uuar-
tier und Verpflegung nach den darüber beſtehenden
Beitimmungen auf Koften des Militärfonds.
3 Generalfommando hat ferner jicher zu jtellen,
daß die erg eben rechtzeitig die erforderlichen
Marichrouten, Eifenbahn » Requifttionsfcheine, —
Blanquets zu Quartier-Beſcheinigungen und Quit—
tungen über Naturalverpflegung, Vorſpann und
Fourage, letztere nach dem —* alle Gattungen der
ferde — Rationsſatz von 5000 Gramm Hafer,
1500 Gramm Heu und 1750 Gramm Stroh pro
zu erhalten.
on dem ge empfangen die Trans⸗
portführer Nationale, welche, über die für jeden
ir bejtimmten Pferde gejondert, nach An—
lage C ($. 21) aufzujtellen, von dem Militärkom-
milfar zu vollziehen und von dem Transportführer
an den Truppentheil —— find.
Das Generallommando hat endlich Anordnung zu
treffen, inwieweit der Militärfommiffar mit einem
—— für unvorhergeſehene Ausgaben zu ver—
ehen ijt.
.34. Nach Erledigung des Aushebege—
—* 8 werden die in dem National der abgenommenen
ferde (8. 28) eingetragenen Taxen jummirt und
wird folgendes Atteft darin eingetragen:
„Daß nad; Inhalt des vorjtehenden Nationals die
Anzahl von
dr a geichrieben
228er. Drerden mit
einer Gefammttare von . ——
— basti — "sei 2.
ark, richtig abgeliefert worden it, einigt
. Ort und Datum. .
Die Aushebungskommiſſion.
( Unterjchriften. )
Die laut beiliegender Verhandlung vereibigter
Tarateren.
(Unterfchriften.)
Das mit diefer Beicheinigung verjehene National
ift vom Civilkommiſſar als Belag der Liquidation
über ben reis der abgenommenen Pferde bei-
zufügen. — Die Eigenthümer der abgenommenen
Pferde erhalten. von dem Civilkommiſſar über bie
ihnen zuftehenden Tarjummen Anertenntniffe nach Anlag
dem Formular G.
In gleicher Weife erfolgt aus) die Summirung
der Taren, welche in dem Verzeichniß der angelauften
Fahrzeuge und —— nebſt Zubehör ($. 32) ein⸗
getragen jmd, und die Ausftellung eines Atteſtes
cher er, das dem Verzeichnig als Liquidationsbelag
eizufügen it.
‘. 35. Der Civilkommiſſar endet die Liquidation
über die abgenommenen Pferde, ferner die von ihm
beicheinigten Liquidationen über die zahlenden
Diäten und Reitefoften Ks 16 und 25), ſowie über
ſonſt etwa entitandene enkoſten nebit den bezüig-
lichen Belägen nac Beendigung des Aushebungs:
geichäfts jpätejten® binnen act Tagen an bie Re:
gierungen.
Leptere ftellen die Koften feit und ertheilen An—
weiſung an die Königlichen Kafjen zur vorſchußweiſen
— Beträge für Rechnung der Generals
Sale.
ie Yuszahlung an die Eigenthümer ber ab-
— Pferde erfolgt 8 en Ablieferung ber
nerfenntniffe und Quittungs eltmg
Die —— feſtgeſtellten Liquidationen werden
demnächſt von den ierungen an das Kriegs—
miniſterium (Abtheitung Hr das Remonteweſen) ein
gejandt, welches nach Prüfung derjelben Anweifung
im Erftattung der Beträge aus den bereitejten
itteln der General-Kriegskaſſe ertheilt.
Etivaige während der Mobilmachung erforderliche
Vorſchüſſe werden den Regierungs » Hauptlafjen auf
—— Requiſition von der General⸗Kriegskaſſe
geleiſtet.
8. 36. Grundſätzlich iſt jede Aushebungskom—
miſſion verpflichtet, die auf den Aushebungsbezirk
repartirten Pferde wirklich aufzubringen.
Bon Störungen und Stodungen des Aushebungs—
geihänt®, ſoweit Ik nicht durch Anordnungen der
ushebungstommiflion befeitigt werden können, iſt
dem Generaltommando und dem Oberpräfidenten
telegraphifche Meldung zu eritatten.
Sollte wider Erwarten der Fall eintreten, daß
die Aushebungskommiſſion aus den ihr durch die
Mufterungstommiffion zugejandten Pferden das von
dem Kreife zu jtellende Kontingent an frie ——
baren —— nicht vollzählig aufbringen kann, ſo
iſt von dem Landrath, ſobald ſich dieſes überſehen
läßt, ſofort die Vorführung der erforderlichen Zahl
noch als kriegsbrauchbar bezeichneter, aber als über:
zählig von den Muſterungskommiſſionen in die Heimath
entlaffener Pferde auf Grund der Nationalliften des
$. 21 (Anlage C.), anzuordnen. Sollte fi) auch
aus dieſen Pferden der Bedarf ni Een laſſen
er fehlenden Zahl
ſo iſt dies ſofort unter Angabe
und Oberpräſidenten und dem Gen
fommando zu melben..
Der Oberpräfident im Einvernehmen mit bem
fommanbdirenden General veranlaßt bie fofortige Ges
jtellung des Ausfalls aus anderen Streifen der Provinz.
Der ae een fteht es frei, hierbei
erforderlichenfall® die —— ſämmtlicher noch
vorhandenen Pferde anzuordnen.
Die Beendigung des Aushebungsgejchäfts ift von
der Aushebungsfommifjion an die oberen Provinzial-
behörden mit dem Hinzufügen zu melden, wieviel
friegsbrauchbare Pferde der verfchiedenen Kategorien
ud in dem Bezirk. vorhanden find.
8. 37. Sofern die ausgehobenen Pferde eines
Kreije wegen na —— annter Untauglich—
feit eines Theiles derſelben das Kontingent nicht deden,
jo find zunächſt die 3pEt. Zujchlag heranzuziehen und
bei deren Unzulänglichkeit die übrigen bereit# von
der Aushebungstommi u. als friegsbrauchbar an⸗
erfannten Pferde (88. 26 und 27).
Sollte aud) hierdurch das vollftändige Kontingent
an kriegsbrauchbaren Pferden nicht erreicht werden,
jo find —— von den Muſterungskommiſſionen
als kriegsbrauchbar bezeichneten und noch nicht zur
pay ser —*— eweſenen Pferde des Kreiſes
auf Grund des Nationals ($. 21) direkt an den Aus—
hebungsort zu beordern.
re den Fall, daß die Aushebungskommiſſion
BR-- auseinandergegangen. jein ee, nimmt ber
Ueberſicht
. bei der periodiſchen Vormuſterung im Jahre 18. .
vorhandenen kriegsbrauchbaren Pferde.
. (Bezirk
Bezeihnung Ge
bes vom ....
mufterung b
vorgeführt
Landrath bezw. deſſen Stellvertreter allein unter
Auziehum eines Thierarztes und ber drei Taratoren
eine — und Abſchätzung nach Maßgabe
der vorſtehend dieſerhalb gegebenen Beſtimmungen
vor und ſorgt für Bezahlung und Ablieferung an bie
——— Erled des Ausheb eſchã
. 38, Na igung des Aushebun 5
hat der Landrath dem Benierungbreiibeher ü
den Verlauf des ganzen Gefchäfts fofort Bericht
u *5 und demſelben eine Ueberſicht nach An⸗
age H. beizufügen.
‚ Die Regterungspräfibenten ftellen dieſe Ueberfichten
kreisweiſe — und überreichen dieſelben nebſt
entſprechendem Berichte dem Oberpräſidenten.
$. 39. Die erforderlichen Druckformulare
u den nad) $. 18 vorräthig zu haltenden Verfügungen,
en Nationalen (Anlage C.), Eidesformulare (Anlage
D.), Berzeichnifje (Anlage F.), Anerfenntniffe (An-
lage G.) und lleberfichten über das Aushebungs-
eihäft Anlage H.) — die Königlichen Regierungen
Bir Rechnung des Militäretats anfertigen zu je
und ſchon im Frieden den Landräthen im genügender
— zu übermachen. Die Liquibationen über bie
Beihaffungskoften qu. Formulare find von den
Regierungen aufzuftellen umd an die betreffenden
Intendanturen zur Anweiſung zu überjenden.
Für Bereithaltung der Blanquet3 zu den Marſch⸗
touten und Requifitionsicheinen, ſowie der den Trans-
portführern — behändigenden —————
über Naturalverpflegung, Vorſpann und Fourage,
Quartierbeſcheinigungen, ferner für Beſchaffung und
Bereithaltung von Koppelgeug, Pferdemahen, Mähnen-
—5— und vbae neiſen ſorgt die Militär—
ehörde.
Anlage A, 1 (zu $. N.
4. 2 Bei 6
Diejelben find
geeignet als
rauchbar
bezeichnet
270
Anlage A. 2 (zu $. 7). Ueberfidt
er im Prerde- Geftellungsbezirt des . Armeekorps (dev Provim . » 2» 2 2 22 nn de
Regierimgäbezirl® . . » » . . . .) bei der periodiichen Vormufterung im Jahre 18 . . vorhandenen
friegsbrauchbaren Pferde.
a u Bu 4, u Di
Sefammtzahf det nach der| Es find | Hiervon | Diefelben find
Lau⸗ Bezeichnung a ur Vor⸗ [werden als] geeignet als
fende des bom .... mit usihluf nn i — | Bemer-
Nr der —— und der muſterung brauchbar | Keit- = —* fungen
. Kreiſes. unter 4 Jahr alten vor: | vorgeführt ; gen ·
er handenen Pferde. begeichnet
Simme .. = SE a —
Bufag für die Nachweiſungen der Genera
mandos (bezw. der Ober-Präſidenten):
Im Mobilmachungsfalle hat der Pferde-Geſiellungsbezirk des
— a en (die DE ua ) zu ftellen:
a. für das mte Armeeforps . Ei yore, da
b. für das nte Armeekorps .
Dazu 331/,0/, Rejerve . —
Summe . .
Mithin gegen den Bedarf: Ueberſchuß
Man .
[-lom-
Anmerkung: Gehören die Kreiſe verjchiebenen Bundesſtaaten, Provingen x an, fo find dieſe durch beſondere Ueberſchriften in
mn nenne ER 1 EEE —
Kolonne 2 kenntlich zu machen.
Anlage B. (zu 8. 9).
Beftimmungen
über die Beichaffenheit der Mobilmachungspferde.
In Anjehung der Pferde, welche im Falle einer
—— beſchafft werden, wird Folgendes
tgeſetzt:
1) Kinraffter-Pferbe ſollen nicht unter 1 m 65 cm,
2) Pferde für die übrige Kavallerie und reitende
rtillerie, ſowie Reitpferde überhaupt nicht unter
1m 57 em,
3) Artillerie: und Train⸗ Stangenpferde, ſowie die
* olonnen geeigneten
tu
ür Fuhrpark- und ähnli
chweren Zugpferde nicht unter 1 m 62 cm,
4) Artillerie und Train-Vorderpferde nicht unter
1 m57 cm
groß ſein.
Wenn u ubthigenfalls zum Theil Pferde von
niedrigerem Maß als das angegebene angenommen
werden lönnen, jo darf doch hierbei in der Regel
nicht unter 1 m 55 cm herabgegangen werden.
Aeußeritenfalls kann unter den Reitpferben ber Fuß⸗
truppen und des Trains bis zu einem ‘Fünftel der
Geſammtzahl eine Größe von 1 m 53 em als geniigend
angejehen werden. Dem Alter nad) jind Pferde zwiſchen
6 und 14 Jahren am geeignetjten für den Kriegsdienft.
Hengite, tragende Stuten und Mutter« Stuten,
die unter 3 Monate alte Fohlen nähren, alle mit
Sauptfeblern, Krankheiten oder fonftigen zum Dienft
der Kavallerie untauglicd) machenden Mängeln, als
. DB. Blindheit, — ſchadhaften Sufen,
bar Voll⸗ oder nr ‚, Steingallen, Hornkluft
oder — —— Strahlkreps u. w.), behafteten
Pferde werden nicht genommen, einäugige zu Wagen:
re nur, wenn der Verluſt des Auges von äußerer
etletzung und nicht von innerer Krankheit herrühtt.
Stuten werden ald tragend erachtet, wenn bies
entweder ſchon durch Augenſchein bekundet, ober w
durch einen Deckſchein in beglaubigter Form nad
gewieſen wird, daß die Stute nach mehrfachen Verſuch
en yengft nicht —— angenommen hat.
Bei der Auswahl der 4 iſt im Allgemeinen
der Grundſatz beachten, daß erſtere dem beabſichtigten
Gebrauch möglichft entſprechen müffen, und daß alsda
ein oder der andere unwejentliche Fehler, der um
anderen Umftänden die Annähme eines Pl
audfchliegen würde, feinen Grund zur Zurüditellung
geben kann.
Bei der infolge Landlieferung ftattgefundenen
zwangsweifen Gejtellung haftet der lebte Beſitzer
nicht für das B j
denſei igen Ei t'
beim Pferde, gung A" ben Lan —
a1
iwilligem Verkauf ein NRüdgängigma des
ndels ober eine le —E
egrimbet
Es ift daher die Ba eined zwangsweiſe
angefauften die Rückforderung des
geht Tarpreifes nicht — auch wenn inner⸗
halb —— Hrn der uach den Landes»
— Kr — Say ſtaufes bedingenden
— nt bleiben i die
ee gen der’ Gewährleiftung ‘in
Anlage C. 21,26, 97. 28,88, 36, 87
Nationale
der als friegäbrauchbar anerlammten ımd ausgehobenen*) —— — aus dem Seife . ou 4
Mufterungsbegzirf .
Blanquets für die —* slommiſſionen fallen die orte *
*2)1
2) für die —— —
‚der Ueberſchrift
ar Nationalen ($. 33) iſt die sutgaten des ——— x.fur welchen bie
— Pr am Schluß von den —— ⸗Kommiſſarien und Taratoren durch — — und Datum zu
2 den für bie ——
den Nationalen,
den Kranspo
der Kolonne 9 auszufüllen,
tonmmiffionen abzudrudenden Blanquets lautet die Ueberfchrift der Rubrik 8:
hrern zu übergeben find ($. 33), ift nur die Rubrik:
{8 *
———— — Bohlen“
Anlage D: (zu $. 25).
———
für die Taxatoren der behufs einer —— Reben
vom Lande auszuhebenden Pferde.
Ich (Bor und Zuname) gelobe und ſchwöre zu
nr dem Allmächtigen und Wlhvifjenden, daf, und
ka Tarator der zur Armeer-Mobilmachung
—* e auszuhebenden Pferde beſtellt worden bin,
ich bei; diefem Geſchäft nach den bezüglichen Vorichriften
unter Zugrumdelegung der vor dem Gintritt ber
Mobilna ung ftattgehabten Friedenspreiſe und ohne
Rückſicht auf die infolge der Mobilmachung eingetretene
Preisiteigerung a * Wiſſen, mit aller Un—
parteilichteit, alſo weder zum vorne noch zum
Scjaden der SBferheeigaithlimer oder der Königlichen
Kaffe, abſchätzen werde.
So wahr, mir Gott helfe (Schluß je nad) der
Konfeſſion). Amen! Be
2 —
2772
Anlage E. (zu $. 32).
über bie Beſchaffenheit der
Be A und
Anlage F.
ejftimmungen
Fr militärjchen Sweden
ichirre nebſt Zubehör.
1), Die gabrzeuge jollen vierrädrig und in
Anbetracht der nothwendigen Lenfbarkeit *
u . ebaut fein, möglichft nur 12, nicht
ber 15, Etr. wiegen, ein ſiarkes Untergeſtell
mit Achſen von Stahl oder Eifen und mindeſtens
25 Etr. Tragfähigkeit haben. Sie müſſen ferner
, eineu Songbaum befigen, mit abnehmbarer
Wagendeichjel, zwei Steuerfetten oder zwei Auf-.
altern von doppeltem Leder und einer Hinter:
cke verjehen fein, Die Höhe der auf Nabe
und Felgenkranz mit eifernen Reifen verſehenen
Mäder foll nicht tmter 1 m und micht über
1 m 60 em, die Breite der Felgen nicht unter
5 und möglichft nicht über 8 cm betragen.
Geleiſebreite landesüblich. Hemmſchuh oder
andere Henunvorrichtung erwünſcht.
Das Obergeſtell hat entweder aus einem
feſten Bretterlaſien oder aus zwei Leitern mit
Brettfüllung oder Korbgeflecht und einem Bretter:
boden zu bejtehen, muß vorn und hinten gejchloffen,
mit Spriegeln zum Auflegen eines Wagenplans
und mit einem Sitzbrett bezw. Bodfit für den
Fahrer ausgeftattet jein. Spanntetten können
mitgeliefert werden. Der innere Beladungsraum
von der Spriegelwölbung bis zum Wagenboden
foll mindeitens 2,25 cbm betragen.
Die zweifpännigen Gejchirrzüge können
nad) Landesfitte Kummt- oder Sielengefchirre
— letztere mit Halstoppeln — fein. Sie müffen
u $, 32.
2)
Bemerkung: Die ——
ed
ugſtränge von Hanf oder Zugketten haben;
erner iſt eine Kreuzleine von Hanf, Bandgurt
oder Leder und eine Halfter nebſt ſtarkem, mit
Zügeln verſehenem Trenſengebiß zum Einknebeln
u liefern. Sämmtliche Gejchirrtheile müſſen
* und in den Ledertheilen geſchmeidig
ein.
3) An Wagenzubehör ſind zu jedem Wagen
zu liefern:
1 Waffereimer aus Holz ober Blech,
1 Adsjchmierbüchje aus Blech für etwa 1 kg
Wagenjchmiere,
10 Bindeftränge aus Hanf, 2 m 50 em bie
3 m lang,
1 Handlaterne (Sturmlaterne für Lichte),
2 große Futterfäde aus Drillich, zu 1,5 Etr.
afer.
4) An Gefchirrzubehör find mit jedem Paar
Geſchirren zu liefern:
2 Dedengurte,
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 em bis
—* 70 em lang und nicht über 1 kg
wer,
1 neue Kardätiche,
1 Striegel,
1 Train (Fahr-) Peitiche,
Geſchirre und Zubehörftüde haben
den vorftebenden ingungen möglichft zu entfprecder.
Ueber Abmweichungen ift mur binwegzufehen, wenn das
—— ſonſt füt die beabſichtigten ——
wede völlig geeignet iſt. Keinesfalls dürfen aber
bie Bedingungen über das Gewicht des end und
bie ertordertiche Tragfähigteit umerfüllt bleiben. —
Für? ng zu befonberen Zwecken fönnen nöthigens
fall$ die nforberungen ı entiprediend geändert werben.
eichniß
Ber
er für militärtiche Wecke als tauglich JR IE und angefauften Fahrzeuge und Gejchirre nebjt Zubehör
Bemerlung.
aus dem Kreiſe
Datum zu vollziehen.
ee — ——⸗
1.
Lanfende Nummer.
. Mufterungsbegirt
Die Verzeichniſſe find am Schluß von den Abnahmer Kommifjarien und Taratoren durch
Namens » Unterfärift und
2. 3. | 4. | 5. 16.]7.]8. 19. j20. 111.112. 113, 514.115. ] 16. la. NE u u 3
= E = re der abgenommenen Fahrzeuge
Bit r@E und Geſchirre nebft Zubehör. s
Bor: und] © E»% ad 2 u. ——
SEI. | |5 5 | Durchfänitts-
Zuname * Es gtel le SE . — Pr
5 |$ .el#35: ze #8 El, „le8]1-12|3. | diefer 9 | Bemerkungen.
Euslerzarse 21 51 — —
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BEE za 1-02 er 2e2 —— & mmm| m M. | Mar
| Yu den Kits
N | briten zu 17
| | werten Beträge
| von einer halben
Mark und da—
rüber für eine
| volle Mark ges
| rechnet; Betr *
1 unter einer bal
ben Mark blei⸗
ben außer An⸗
fat.
Anlage 6. . 34).
des Ausgebungs Rationals,
Anertenntnif.
zur me: —— ie | =
von Ya un Kin
j - i —
—— Centimeter
Jahren
heute ee hat, wofür demfelben der Taxwerth
bon .
Abl gie Anerfenntn b
—— ‚hl ih —
Der Gin asehunge Gum
(Stempel der Kueisbehörbe).
| — ee
ER '
; . Matt, habe ich ab —
. baar und richtig * *
u.
auittire hiermit, _
" (Unterfeeift des Epfängei):
UVeberfi &t Anlage 'H, (zu $ı 88)
über das Reſultat des — und Auspebungs- Geſhefte bezüglich Geftellung der Deobilmachungs-
———
Berorduungen * Belan —— der
Katierl. und Königl. hörden.
828. Die am FW —* 1887 falligen Zinsfcheine
ber Preußiſchen Staateſchulden werben bei der
ren Sirene © er W. Taubenſtraße 29
bierfelbft —, bei ver Reichsbank-Haupttaffe, fowie bei
den früher zur Ginlöfung benutzten Königlichen Kaffen
er Reihsbankanftalten vom 24ften d. Mts. ab in
ut, ewöhnlichen Geſchäftsſtunden eingeläft.
ie Zinsfcheine find, nach den einzelnen Schuld⸗
5* und Werthabfchnitten geordnet, den Gins
ngeftellen mit einem Verzeichniß vorzulegen, Bone
bie tüczahl und den Betrag für jeven Werth
abfchnitt angiebt, aufgerechnet ift und des Ginliefernden
Namen und Wohnung erfichtlih macht.
Wegen Zahlung der am 1. Januar fälligen Zinfen
für die I das Staatsſchuldbuch eingetragenen Forbes
rungen bemerfen wir, daß bie auf endung biejer
Zinſen mitteljt ber Boft, fowie ihre Gutfchrift auf
den Reichebanf-Girofonten der Gmpfangsberechtigten
zwiſchen dem 18, December und 8. Januar er»
folgt; die Baarzahlung aber bei ver Staats.
fhulden-Tilgungstaffe am 18. December, bei
ben Renierungs-Hauptlaffen am 24, December
und bei den mit der Annahme direkter Staatsfteuern
außerhalb Berlins betrauten Kaſſen am 3 Januar
beginnt.
Die Staatoſchuſden ⸗ Tilgungskaſſe it für Die Zine-
zohlungen werktäglich von 9 bis I Ubr, mit Aus-
ſchluß des vorlegten Tages im jebem Monat, am legten
Monatstage abır von 11 bis 1 Uhr geöffnet.
Die Inhaber Preußijher 4procentiger
und 3hprocentiger Konfols mahen wir auf
die durch uns veröffentlidten „Amtlichen
Nachrichten über das Preußiſche Staats-
ſchulbbuch. Zweite Ausgabe“ aufmerkſam,
welche durch jede Buchhandlung für 40 Pfennig
oder von dem Berleger 9. Guttentag (D.
Gollin) in Berlin burd die Poſt für 45 Pfennig
franco zu beziehen find.
Berlin den 3, December 1886,
Haupt-Berwaltung der Staatsſchulden.
829. Im Kursbürean des Reichs - Poftamts wirb
gegemärtig eine neue Poft- und BETEN bes
274
eng ua Reichs in 20 Blättern (Mafftab 1:450000)
auf Grund ber Generalftabsfarten bearbeitet. Auf ber
neuen Karte werben färnmtliche Poft- und Telegraphen-
anftalten, die Eifenbahnftationen, bie beftehenven Poft-
verbindungen und Gifenbahnlinien fowie alle Kunft-
ſtraßen und diejenigen nicht Aunftmäßig ausgebauten
ge der Gi ——* — fahrbar —— —— F
—— * den einzelnen e⸗
Fası 1 fommenben en fein:
on ber. neuen rg find * bie Blätter III,
IV, 2 rd fertiggeftellt.
das Blatt III ven norböftlichen Theil von Mecklen⸗
burg und den nordweſtlichen Theil. von Bommern
(von Roftod bis Colberg),
das Blatt se den norbäftfichen Perg von Pom-«
mern und ben —— von. Weit
preußen (von Göslin bis Elbin
bas „Dlall IX ven größten ber. Bropinz
Bofen nebft Theilen der angrenzenden Provinzen
(von Slogan bis Marienwerber),
bas — a bie he Bang mit Aus-
ee ** iſt dem Berliner Litho⸗
— tut von i Moſer (Berlin W.
ots 110) übertragen, von welchem die
zum Preiſe von 2 Mt, für das unausgemalte
Dat es von 2 ME, 25 Pf. für jedes Blatt mit
— der Grenzen im Wege bes Buchhandels
zu bez
Der Preis der ganzen ‚Karte beträgt 35 ME. für
bas —— und 40 ME. für das ansgemalte
Die — Kartenfelder, welche von einzelnen
Gegenden wegen erheblicher Dichtigleit ber Verkehrs⸗
anftalten ac. in größerem Mafftabe angefertigt worben
‚ werben ben beireffenven ptblättern ber Karte
ohne rag beigegeben.
Berlin W. ven 10. December 1886.
Der Staatsfecretair bes Reichs Poſtamts.
von Stephan.
830. Das Reichs» Boftamt richtet auch in dieſem
Iahre an das Publikum pas * mit den Weih⸗
nachtsverſendungen bald zu beginnen, damit
bie Padetmaffen ſich nicht in den legten Tagen vor
bem Feſte zu jegr ing wodurch die Pünkt-
lichkeit in der Beförverung leibet.
Die Padete find dauerhaft zu verpaden.
Dünne Papptaften, ſchwache = —— Eigarrentiften
sc. find nicht zu benugen. Auffgrift ber
— muß —8W —— db haltbar
eftellt fein. Kann bie Auffchrift it in beutlicher
PR auf das Packet gefeht werben, jo empfiehlt
Fr die Verwendung eines Blattes weißen Papiers,
welches der ganzen Fläche nach feſt aufgeflebt werben
muß. Am zwednäßigften find geprudte Aufſchriften
auf weißem Papier, Dagegen bürfen Formulare. zu
Poſt ⸗ — en für Packelaufſchri * Sa verwendet
werben. Der Name bes Beſtimmungsorte muß
ftets recht groß und kräftig gebrudt ober ge
fchrieben fein. —— ar fämmtlide
Angaben der Begleitadreffe enthalten, zutref⸗
fendenfalf8 alfo. den’ Framlovermert, den Nachnahmebe-
trag nebft Namen und Wohnung. des Abfenvers, ben
Vermerk der Eilbeftellung u. ſ. w, bamit im Falle des
Berluftes ver Begleitapreffe das Padet auch ohne die-
felbe dem Empfänger ausgehänbigt werben: kann. Auf
Padeten nah größeren Orten ift die Wohnung
bes Empfängers, auf Padeten nad Berlin
ber Buchftabe des. Poſtbezirks (C., W., SO. u. f. w
anzugeben. Zur Bejchleunigung bes — tr
es weſentlich bei, wenn die a ae
—— werden. Das Porto für Packete ohne
nach Orten des ee u
ebiets beträgt bis zum Gewicht von 5 Kilogramm
25 Di. af Entfernungen bis 10 Meilen, 50 $i.
w —
Berlin W. ven 2. December 1886,
Der Staatsfecretair des Reichs -Boftamts,
In Vertretuiig:.
Sadje. .
Berorbuun ud
Probinzial⸗
Köni Behörden,
831. Der Herr Minifter des Innern hat-an Stelle
bes von bier verfegten jegigen Ober - Regierungsraths
von Stard den Regierungsrath Freiherrn von
Reiswig-Kaderzin zum ftellvertretenben Mitglieve
bes Provinziafrathes ber —** — —————— auf
die Dauer ſeines Hauptamtes Sitze des Ober⸗
Präfiventen ernannt.
Caſſel den 10. December 1886.
Der Ober⸗ Ag Graf zu Enlenburg.
elcuntmadhungen ber
liden Regierung.
832. Der Herr Oberpräfident ber Provinz eſſen⸗
Naſſau genehmigt, daß der Vorſtaud bes Heſſiſchen
Diakoni A be Gaflel 7 ür bie Anftaltsywede auch
während der Jahre 1887, 1888 und. 1889 alljä
eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge
evangelifchen Einwohnern bes Regler erungsbezirls —
durch polizeilich zu legitimirende lleltanten oder un⸗
mittelbar durch die Ortögeiftlichen veranſtalten barf.
Gafjel den 10. December 1886.
Der Regierungs-Präfivent. I. B.: Schwarzenberg.
838. Unter Bezugnahme auf die Belanntmachungen
* heren Regierungs-Abtheilung bed Innern vom
ecember 1867 und vom 12. November 1879
— von 1867 Seite 1064 und von 1879
eite 493) werden in der A bie unter'm 17ten
—— d. 38, genehmigten abgeänderten Statuten
er Hamburg-Bremer Feuer: Berficperungs-Gefellfehaft
* ng Kenntnig gebracht.
le am ee 64 *
Der Regierungs-Präfiven * warzen
834. Dem Kaufmann C. 9. Tertor zu Sant
furt a /M. i ft nachdem durch Erlaß des Herrn Minifters
für Handel und Gewerbe vom 9. Juni 1886 bem
215
Director der Hamburg » Amerifanifchen Padetfahrt:
Actien ⸗ Geſellſchaft John W, Meyer zu Hamburg,
an Stelle des feitherigen Directors genannter Gefellfchaft
C. D. Müller daſelbſt die Erlaubnig zum Betriebe
des Gejhäfts ver Beförderung von Auswanderern inner-
halb des Preußiſchen Staates ertheilt worden ift,
unterm 22, October l. 38. — worden, eine Haupt⸗
—— für genannte Geſellſchaſt für den Umfang des
egi — Caſſel zu übernehmen,
Saffe den 9. December 1886.
Der. Regierungs- Präfivent.. Magbeburg.
835. Die legten Zinsfcheine zu den Schulbverfchrei«
bungen ber Preußiſchen Staatsanleipe vom Jahre 1850
Reihe X Nr. 1 bis 5 und vom Jahre 1862 Reihe
X Wr. 1 6i8 7 über die Zinfen für bie Zeit vom
1. October 1886 bis 31. März 1889 bezw. bie Zlften
zu 2000 werben vom 13. September d. 3. ab von
der Kontrolle der Staatspapiere hierſelbſt, Oranien-
ftraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr,
mit Ausnahıne der Sonn und Feſttage und ver legten
brei Gefchäftstage jeden Monats, ausgereicht werben.
BE sfcheine können bei ber — ſelbſt in
genommen, ober durch vie Regierungs⸗Haupt ⸗
taffen, foısie durch die Kreisfaffe in Frankfurt —*
bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der
Kontrolle ſelbſt wünſcht, hat derſelben perſönlich oder
durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen
Reihe berechtigenven Zinsjcheinanmweifungen mit einem
Berzeichniffe zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda
und in Hamburg bei dem Saiferlichen Poftamte Nr. 2
unentgeltlich zu haben find. t dem Einreicher
eine numerirte Marke als gen ars fo
ift das Verzeichniß einfach, wünfcht er eine ausprüdliche
Beſ g, jo iſt es doppelt vorzulegen. Im letz⸗
teren erhalten die Einreicher das eine Exemplar,
mit einer Empfangsbeſcheinigung verſehen, ſofort zurück.
Die Marle oder Empfangsbeſcheinigung iſt bei ver Aus-
reihung der neuen Zinsjcheine zurüczugeben.
In Schriftwechſel fann die Kontrolle ber
Staatspapiere fih mit ven Inhabern ber
Binsfheinanweifungen nicht einlaffen. .
Wer die Zinsfceine durch eine der oben genannten
Provinzial-faffen beziehen will, Hat derſelben die Un»
weifungen mit einem boppelten Verzeichnijfe einzu
Das, eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbe-
fheinigung verjehen jogleih zurüdgegeben und ijt bei
Aushandigung der Zinsicheine wieder abzuliefern. Fors
mulare zu biefen DBerzeichniffen find bei ben gebachten
Provinzial= Kaffen und den von ven Königlichen Res
gierumgen in ben Amtsblättern zu bezeichnenven jonftigen
Raffen unentgeltlich zu haben.
Der Einreichung der Schulbverfchreibungen bedarf
es zur Grlangung ber neuen Zinsfcheine nur dann,
wenn bie Zinsfcheinanmweifungen abhanden gekommen
find; im diefem Falle find die Schulpverfchreibungen
an die Kontrolle ver Staatspapiere oder an eine ber ge-
nannten Provinzial-Kaffen mittelft befonverer Eingabe
einzurei Berlin den 6. Auguſt 1886.
Hauptverwaltung ver Staatsſchulden.
Die vorfiehende Belanntmach wirb hierdurch
mit bem 5** zur ffentihen Kenntnif gebracht,
baf die Formulare zu den Verzeichniffen über vie zur
Eimpfangnahme der neuen Zinsfcheine nebſt Binsfden-
Anweifungen einzureichenden derartigen Anwelfungen bei
ber biefigen Regierungs +» Hauptlaffe nnd den fänmt-
lichen Stenerkaffen umferes Bezirks „unentgeltlich“ zu
haben find,
Gaffel ven 12, Anguft 1886.
Königliche Regierung. - I. Bi: Schwargenberg.
Berar "und Gelauntmad auderer
icher und Küuiglicher
836. Im Gemäßheit des $. 4 des Geſetzes vom
27. Yuli 1885, betreffend Ergänzung und Abänderung
einiger Beftimmungen über Erhebung ber auf das Ein«
fommen gelegten birecten Communalabgaben pro 1885
und 1885/86, haben wir das commmnalfteuerpflichtige
Reineinkommen mehrerer unferer Aufficht unterftelften
Eifenbahnen feftgefegt und hat fich dabei ergeben, daß
aus dem Betriebe ber Preußiſchen Streden Fulda⸗
—— und Gelnhauſen⸗ Landesgrenze der Groß ⸗
herzoglich Oberhefſiſchen Eiſenbahnen ein communal⸗
ſteuerpflichtiges Einkonimen pro 1885/86 nicht erzielt
worden iſt.
Berlin den 17. November 1886.
Königliches Eiſenbahn⸗Commiſſariat.
837. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten Ab⸗
Ice des 8. 5 des Gejehes vom 23. Februar 1885
' eſ. ©. ©. 43) und der Beftimmungen ber betref-
enden Privilegien kündige 2 hiermit
a. die vierprozentigen Halle-Sorau-Gubener Eifen-
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiffion (Pris
vilegium vom 18. November 1871),
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
II. Emiſſion (Brivilegium vom 7. t 1872),
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
Lit. B. (Privilegtum vom 17. Juli 1872) und
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
Lit. ©. (Privilegtum vom-26. Juni 1876),
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be—
kanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um:
tauſch gegen 34 progentige Pr pen art i. n
ingegangen find, oder in ber weiter unten bewilligten
a ift noch darauf eingehen werden, zur baaven
Rü Aahlung am 1. Juli 1887.
ie Auszahlung des Nominalbetrages der gefüns
digten Obligationen ſowie der vierprozentigen Stüds
injen der Obligationen unter a, b und’ e für bie
eit vom 1. April bis Ende Juni 1887 erfolgt vom
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗
kaſſe Erfurt und bei der Königlichen vereinigten
Eiſenbahn-Betriebskaſſe in Berlin — Askaniſcher
Platz 5 — gegen Ausantwortung der Obligationen
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins-
foupon® und der Talons.
Der Geldbetrag etwa — insſcheine wird
von dem Betrage der zu leiſtenden —* gekürzt.
fi i gatiomen
Die Verpflichtung zur Verzinſun ob
erlifcht —* 30. Sumi 1887. ;
226
Uebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen
Geſuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen
ee verhindert gewejen find, diefelben zum
wecke bes —— Umtauſches gegen ae
zentige Schuldverjchreibungen der fonfolidirten Anleih
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of-
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelnng zu
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori-
tät8obligationen zu dem ie Snet eine weitere
letzte eift bis zum 31. Dezember d. 3. einjchliehlich
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Dftober
d. I. angegebenen Bedingungen bemilligen.
Berlin den 24. November 1886.
Der Finanz: Miniiter Scholz.
Vorſtehende Bekanntmachung des Herr Finanz:
Ministers wird mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß
—* der in derſelben in Benug genommenen früheren
Bekanntmachung vom 1. Dftober d. 3. den Inhabern
der Umtausch ihrer Schulbverichreibungen gegen Schuld⸗
verjchreibungen der 34 brogentigen —— Staats⸗
anleihe unter folgenden Bedingungen ange—
boten wird:
a. für die umzutaujchenden Saunen! reibungen
wird berjelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen
der 34 prozentigen fonfolidirten Staatsanleihe genäht,
b. Den Inhabern werden die umzutauſchenden
Schuldverjchreibungen mit den bisherigen —
ſprüchen .. bis zum zweitnächiten Bintenfä igfeitö-
termine der Obligationen belafjen, aljo rückſichtlich der
Obligationen I. und II. Emiſſion und Lit. B. bis
Fr 1. Oftober 1887, rüdjichtlih der Obligationen
it. ©. bis zum 1. Juli 1887.
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverjchreibungen gegen ——
bungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre .. Erflärun
bis einſchließlich den 31. December d. J. ——
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt-
— Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Eijenbahn-Betriebs-
fajje in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder
bei den Königlichen Eijenbahn » Betriebstafien
u Deſſau, Halle, Weißenfels und Cafjel B. M.,
b. bei der —— Eiſenbahn-Hauptkaſſe in
Frankfurt a / M. gg
une vorläufiger Einreichung der Obligationen ab—
zugeben.
* Erllärungen über die Annahme des Ange—
bots iſt außer den Schuldverſchreibungen ng
felbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn
werth der lehteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer
Empfangsbejcheinigung verjehen, dem Einjender jofort
wieder ausgehändigt und ijt von denſelben bei einjt-
weiliger Wiederausantwortung der von ber Annahmes
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurüdzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Um—
taujch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen
wird ſpäter das Erforderliche veranlaßt werden.
Erhurt en 30. November 1886.
Königliche Eifenbahn-Pirection.
838. Auf Grund der ——— dritten Ab⸗
ſatze des $. 5 des ei vom 17. Mai 1884 (Geſ.
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden
Privilegien fündige ich hiermit:
a. die vierprozentigen XThüringifchen Eijenbahn-
Prioritäts-Obligationen I. Emi fion, ausgejtellt
am 1. Januar 1848,
b. die . vierprogentigen dergleichen Obligationen
III. Emiffion (Serie III), ausgejtellt am 31jten
März 1855,
c. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeftellt am 1jten
Mär; 1857 und
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
V. Emifjton (Serie V), ausgeſtellt am Uſten
Juli 1870,
ſoweit nicht deren Inhaber auf den von. meine Be:
fanntmachung vom 1. October d. I. angebotenen Um-
taufch gegen 34 prozentige gr pe Bi K
eingegangen find, oder in der weiter unten bewilligten
ift noch darauf eingehen werden, zur baaren
NRüdzahlung am 1. Juli 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gefüns
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab
bet der Königlichen Eiſen ahn-Hauptkaffe zu Erfurt
und bei der Königlichen vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗
fajje in Berlin — Askaniſcher Plap 5 — gegen Aus—
antwortung der Obligationen felbjt und der dazu ge:
hörigen noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsicheine wird
bon dem Betrage der zu leijtenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Er er Obligationen
mit dem 30. Juni 1887.
ebrigens will ich, da ung: user Mn een
Gefuchen viele Beier von Prioritäts - Obligationen
thatjächlich verhindert geweſen find, diefelben zum
Zwecke des demnächſtigen —— ‚gegen 34 pro»
zentige Schuldverfchreibungen ber fonjolidirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Oe—
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori⸗
täts-Obligationen zu dem nämlichen Zweck eine weis
tere legte Friſt bie zum 31. —— er d. I. eins
ichließlich unter den in meiner Bekanntmachung vom
1. October d. I. —— Bedingungen bewilligen.
Berlin den 24. November 1886
Der Finanz-Miniſter. Scholz.
Vorſtehende Bekanntmachung des Herm Finanz
Miniſters wird mit dem Bemerken veröffentlicht, dab
277
2 der in berjelben in Beau genommenen früheren
Bekanntmachung vom 1. October d. 3. den Inhabern
der Umtaufc ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld-
verjchreibungen der 34 prozentigen tonolidirten Staatd-
anleihe unter folgenden Bedingungen ange-
boten. wird:
a. Für die umzutaufchenden Schuldverjchreibungen
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen
der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe enähe
Den Inhabern werden die umzutaujchenden
uldverjchreibungen mit den bisherigen —
ſprüchen noch bis zum zweitnächſten Bintenfä igfeitö«
termine der Obligationen belafjen, aljo bis zum 1jten
Juli 1887. —
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſ rei⸗
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärun
bis einſchließlich den 31. Dezember d. I. ſchriftli
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt-
2 Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Eifenbahn-Betriebs-
Berlin — Astkaniſcher Pla 5 — oder
bei den Königlichen Eijenbahne a F
zugeben.
Den Erklärungen über die Annahme des Angebots
ift außer. den Schuldverjchreibungen (Obligationen)
felbjt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn—
werth der legteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen befonderd, in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer
Empfangsbeſcheinigung verjehen, dem Einjender jofort
wieder ausgehändigt und iſt von demſelben bei einjt-
weiliger Wieberausantwortung der von ber Annahme-
ftelle mit einem Bermerf zu verjehenden Obligationen
—
en Einreichung der Obligationen zum Umtauſch
—* prozentige Staatsſchuldverſchreibungen wird
ter das —— veranlaßt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königliche Eiſenbahn-Direction.
Directors.
Belanunimadhungen ⸗
839. Die Interefſenten der Heſſiſchen Branbver-
ficherungs » Unftalt fee ich andurch in Kenntniß; daß
die Brandfteuer pro 1887 durch Befchluß des Landes-
Ausſchuſſes vom 17ten I. Mts. auf 15 Pfennig pro
100 Mark des Umlagelapitals feftgefegt worben ift.
Gaffel ven 30, November 1886. -
Der Landes: Director. 3. ®.: Dr. Knorz.
Hungen commmmalitänd, Behörden.
840. Landeskreditlaſſe in Caſſel.
Nachdem zufolge der Bekanntmachungen vom
27. Mai und 26. Juli d. I. die Einziehung ſaͤmmt⸗
licher vierprocentigen Landeskrebitkaffen » Obligationen
der Serien 3. 4. 7 bis 13 und die Ausreichung drei»
undeinhalbprocentiger Schuldverichreibungen an Stelle
derjelben ins Werk geſetzt worden ift, Hr dutch Be-
Ichluß des Landesausichuffes vom 19ten v.
Zuftimmung des Herm Oberpräfidenten genehmigt
worden, daß den Schuldnern der aus dem bezeid)-
neten Serien gewährten Darlehen die Umwandlung
der leßteren in mittel® 34 procentiger Schuldver-
— gewährte Darlehen und damit die Herab-
eBung des Zinsfußes von 44 Procent auf 4 Procent,
jowie die Berechtigung, die Darlehen mitteld Schuld-
ern der Serie 14 —— — ſiehe
Poſ. 10 des Emiſſionsbeſchluſſes vom 30. April
1885 — zugeſtanden werde. Dieſe Umwandlung und
Zinſenermäßigung erfolgt gegen Erſatz der Behufs
der Converſion aufgewendeten Koſten, welche auf die
einzelnen Darlehen erg Best der Reſtbeträge
u repartiren und an den am 31. December 18
älligen tilgungsplanmäßigen Sapitalabträgen abzu-
Ion find, —— gegen Entrichtung der Tilgungsplan⸗
mrechnungsgebühr.
Bei der dur die Binjenermäßigung erforderten
Aufftellung neuer Tilgungspläne wird ın den nach
Ermejjen der Direction dazu geeigneten
Fällen auf Antrag der Schuldner, welcher bis
Fr 15. Januar 1887 bei der betreffenden König—
lichen Steuerkafje mündlich oder fchriftlich zu ftellen
ift, auch eine äbigung des —— s durch
Reducirung auf den verbliebenen Darlehnsreſt, aus»
nahmsweije auch durch Herabjegung des Procent-
33 welcher jedoch mindeſtens ein —* Procent
jährlich betragen muß, zugeſtanden werden.
Caſſel am 4. December 1886.
Die Direction der Landeskreditlaffe Log.
Buatanzenm
841. Für bie giefige —— wird eine geprüfte
Lehrerin gefucht. Gehalt = Mark. Melvungen
innerhalb drei Wochen an den Schulvorftand Bierfethft
einzufenben.
Oberntirchen den 6. December 1886,
Der Königliche mL An neN ren
842. Die erfte Schulitelle in Rückers, mit welcher
ein jährliches Einfommen von 840 Mark nebft freier
—— und 90 Mark Feuerungs-Entfchäpigung ver⸗
bunden, iſt mit dem 1. December er. vacant geworben,
Bewerber um biefelbe werben aufgeforbert, ihre
bezüglicden Wieloungsgefuche nebſt den erforberlichen
Prüfungs» und. Sittenzeugniffen binnen 8 Wochen bei
dem Localfchulinfpector, Herrn Pfarrer Gnau zu
Rüders, ober bem unterzeichneten Landrathe einzureichen.
Fulda — —— Eau:
e ulvorſtand. Trott.
848. ewerber um die am 1. Januar 1887 zur
Erledigung kommende, mit einem competenzmäßigen
Einkommen von 780 Mark nebft, freier Wohnung und
90 Mark für freie Feuerung verbundene 2te Schulftelle
. mit
278
zu Deifel wollen igre mit ben vorgefchriebenen Zeug-
niffen verfehenen Melpungsgefuche binnen 3 Wochen
an den Schulvorfiand von Deifel zu Händen des Land⸗
raths zu Hofgeismar eimreichen.
Hofgeismar am 7. December 1886.
Der Königl. Schulvorftand von Deifel.
Beckhaus.
844. Durch die Verſetzung des Lehrers Ignaz Hoh⸗
mann zu Hoſenfeld iſt die 2te Schulſtelle daſelbſt,
mit welcher ein jährliches Einkommen von 750 Mark
neben freier Wohnung und einer Feuerungs-Entſchä⸗—
digung von 90 Mark verbunden ift, mit dem 1. Oc-
tober er. vacant geworben.
Bewerber um viefelbe werben wieberholt aufge»
fordert, ihre bezüglichen Meldungegeſuche nebſt ben
erforderlichen Prüfungs und Sittenzeugniffen binnen
brei Wochen bei dem Königlichen Rokalfchulinfpector,
Herrn Pfarrer Krah zu Hofenfelo, oder dem unter-
zeichneten Landrathe einzureichen.
Fulda den 8, December 1886,
Der Königlide Schulvorftand.
Trott, Landrath.
845. Gin mit der Bearbeitung ber Sreisausfchuß-
durchaus vertrauter Büreaubeamter (Secretair),
welcher gleichzeitig das Amt des Kreiscommunalfaffen-
Nendanten zu verfehen hat, wird geſucht. Antritt am
1. Februar oder 1. März 1887. Die Remuneration
beträgt 1500 ME. jährlich. An Caution find 1500 Mt.
zu hinterlegen. Bewerbungen nebſt Gefuchen find an
ben Unterzeichneten einzureichen.
Hünfelo den 8. December 1886,
Der Königliche Landrath. von Wegnern.
846. Bewerber um eine erledigte Forftlaufer-
Be bierjelbft, mit welcher ein Einfommen von
60 — 570 Mark verbunden it, wollen fich binnen
14 Tagen dahier ——— melden.
Wolfhagen am 6. December 1886.
Der Bürgermeifter Wide.
847. Die biefige Stadtſchreiberſtelle, mit welcher
ein Gehalt von 400 Mark verbunden ijt, wird durch
ben Rüdtritt des jetzigen Stabtjchreibers erlebigt werben.
Bewerber um dieſe Stelle haben ihre mit ven erfor»
derlichen Zeugniffen verfehenen Melvungsgefuche binnen
vier Wochen bei dem Stabtrath hierjelbft einzureichen,
Voltmarjen den 11. December 1886,
Der Bürgermeifter Kiel,
848. Die Stelle eines Stabtdiemers bierjelbft, mit
welcher ein Gehalt von 396 Mark jährlich nebft Dienft-
Heivung und 3,6 Rmtr. Holz verbunden, ift erledigt
und werben geeignete Bewerber aufgeforvert, ihre mit
den nöthigen Zeugnifjen verfehenen Meldungsgefuche
bi® zum” 1. Januar k. I. anher einzureichen.
Melfungen ven 6. December 1886.
Der Bürgermeifter To.
Berfonal = Chronit,
Ernannt: der Gerichtsaffefjor Walther Hempfing I
zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte zu Neufirchen,
ber Infpections- Affiftent Richter bei der König-
lichen Strafanftalt zu Wehlheiden zum Infpector bei
der Königlihen Strafanftalt zu Diez vom 1. Februar
£, 38. ab und
die Poftpraltifanten Martens und Pape in Caſſel
zu Poftfecretairen,
ber Poftanwärter Kätelh ön in Wüftenfachfen zum
Poftoerwalter.
Verlieben: dem bisherigen Verweſer ber erften
Pfarrftelle zu Neuficchen b/3., past. extr. Ernft Quehl
die reformirte Pfarrtelle zu Gemünden aWohra, re-
formirte Claffe Frankenberg.
Eingetreten: die Gonfiftorialräthe Kratz und Dr.
Ebert in Gaffel in die Direction ber Prinz Georg-
Stiftung dafelbft.
Uebertragen: dem Boftfecretair Kißeberth aus
Frankfurt (Main) vie Vorfteherftelle des Poftamts im
Treyſa (Bz. Caffel).
Eutbunden: ver Regierungs-Supernumerar Schön-
feldt in Homberg ultimo December d. 9. von ber
Berfehung der Gefchäfte der erledigten Kreisſecretair⸗
ftelle daſelbſt.
Beauftragt: ber Regierungs-Supernumerar Schön
felot vom 1. Januar 1887 ab mit der Verſehung
ber Gefchäfte der erlevigten Kreisfecretairftelle bei dem
Königlichen Landrathsamte in Gersfeld.
Berfegt: tie Gerichtsaffefjoren Kraufe und
—X in den Bezirk des Oberlandesgerichts zu
aſſel,
ber Poſtmeiſter Plangemann von Treyſa (Bj.
Caſſel) nah Corbach,
der Kreisſecretair Hehdenreich in Hünfeld vom
1. Januar 1887 ab in gleicher Eigenſchaft an das
Königliche Landrathsamt in Homberg,
ber Sreisfecretair u. in Gersfelb vom Iſten
Januar 1887 ab in gleicher Eigenſchaft au das König-
liche Landratsamt in Hünfelo.
Penfionirt: ver Poftfecretaiv Walther I in Caſſel.
Geftorben: der Rentmeifter Ebel zu Caſſel.
Zugetheilt: die Gemeinde Hoheneiche vom 1ften
Januar 1887 an dem Stanbesamtsbezirt Wichmanns ⸗
haufen, nach Abtrennung von dem Stanbesamtsbezhf
Biſchhauſen.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 99.
— mb b
(Iufertionsgebühren filr den Raum ie 4 mb 1 Besen 10 Reidapfammge Belageblutter für } 4 Bogen
Rebigirt bei Abuiglicher Regierung,
GafielL — Gebrudt in der Hofer und Waifenfans Bnädrnderel,
Ertra-Beilage zum Amtsblatt.
Minifterium des Innern.
Stempel 1" M.
Den eingebefteten, dem Beſchluſſe der Generalveriammlung vom 30. April 1886 gemäß abge:
änderten Statuten der Hamburg-Bremer Feuer-Verfiherungs-Gefelfchaft zu Hamburg wird bie unter Nr. 1
der Eonceffion zum Gejchäftsbetriebe in Preußen vom 7. October 1867 vorbehaltene Genehmigung hierdurch
ertheilt.
Berlin, den 17. September 1886.
Genehmigungsurkunde.
I. A. 6926.
Statuten
im Jahre dan Barren
Hamburg - Bremer
Feuer-Berfigerungs-Gefellfgaft.
Revibirt und abgeändert
in ber General-Berfammlung vom 30. April 1886.
Allgemeine Beitimmungen.
$1. Zmwed und firma. Unter der Firma „Hamburgs
Bremer Feuer-Verſicherungs-Geſellſchaft“ ift im Sabre 1854
eine bisher nah Maßgabe ber Gtatuten vom felben Jahre
verwaltete, am 3. Januar 1855 zum Handeldregifter angemeldete
Actien⸗Geſellſchaft mit kaufmänniſchen Rechten zufammens
getreten, deren Iwed es it, Berfiherungen gegen birect und
indirect durd Feuersgefahr herbeigeführt Schäden, ind:
befondere auf beweglihde und unbemweglihe Gegenftände,
lowie auf dem Sandtransporte befindliche Güter zu über:
nehmen. Eine Abänderung bes Gegenftandes des Unternehmens
tann nur auf Beſchluß der Generalverfjammlung erfolgen.
8 2. Sig. Der Eik der Gefellihaft und die allgemeine
Leitung der Geſchäfte ift in Hamburg
83. Grundcapital. Das Grumdcapital der Ger
jellihaft befteht jekt aus ſeche Millionen Mark, welches durd
Zeihnung von 4000 Stud Actien, jede zu Mark 1500, zu:
fammengebradt ift, und kann vom Berwaltungsrath in Ge:
mäßbeit Beichluffes der Generalverfammlung vom 19. Juli
1856 bis auf Mark 9,000,000 erhöht werden. Cine weitere
Erhöhung des Grundcapitals bleibt dem Beſchluſſe der
Generalverjammlung vorbehalten. j
Bank⸗Conto. Das Bant:Eonto der Geſellſchaft
lautet: „Hamburg:Bremer Feuer:Berfiherungs:Gejellihaft”.
$ 5. Deffentlihe Betanntmahungen. Ale in
Gemäßbeit diejer Statuten zu bewirkenden Öffentliben Be:
fanntmadhungen erfolgen durch Inſertion in die Hamburgiſche
Börienhalle, die Meier, Zeitung und den Deutihen Reichs:
anzeiger. Alle in diefer Weile erfolgten Bekanntmachungen
und Aufforderungen find fiir die Theilnehmer der Geſellſchaft
verbindlich und bewirftn den Eintritt der nach diefen Statuten
damit verbundenen Nechtswirktungen, ohne daß dagegen die
Ausflucht der Richtlenntniß vorgeihüst oder die Wiederein:
jebung in ben vorigen Stand in Anſpruch genommen werden
nnte.
86. Streitigleiten. Alle Streitigleiten zwiſchen
ber Gejellihaft und ben —— ** vor die ordentlichen
Gerichte, und zwar nach Wahl des Verſicherten entweder
vor den Gerichtsſtand des Agenten, der die Verſicherung
vermittelt hat, oder des Ortes, wo die Verſicherungsurkunde
ausgeſtellt iſt, oder des Wohnfikes bes General: Bevoll:
mächtigten der Gejellibaft. Die Geſellſchaft verpflichtet fich
ausdrüdlic, die nah Maßgabe diefes Paragraphen außerhalb
(L. S.)
Der Minifter des Innern.
Im Auftrage. gez. v. Zaſtrow.
ihres Domicils gefällten rechtöträftigen Umtheile unbedingt
anzuerlennen.
Bon den Actionären und Actien.
$T. Befugniffeund Verhaftung ber Actionäre.
er Actionär nimmt an bem Gewinne und Berlufte des
nternehmens verhältnißmäßig nad dem Betrage jene:
Actien Antheil, doc ift er über den Nominalbetrag derſelben
weder zu neuen Beiträgen verpflihtet, n für die Ber:
pflihtungen und Verbindlichteiten ber Gefell daft verhaftet.
Diefe Beitimmung kann durch keinen Geſe ihaftsbeihluß
abgeändert werben. j }
i 88. Einzahlung. Bon dem gezeichneten Capital
find 20 pGt. des Nominalbetrages baar eingezablt. ver
Actionär hat über den Reft von 80 pCt. eine Schuldur unde
in Wechſelfotm nach dem sub Lit. A angehängten Formular
ausjuftellen. Der Ausfteller ift verpflichtet, dieſen Neftbetrag
an; oder theilweiſe auf ſeitens bes erwaltungsratb3 er«
olgte Auftündigung binnen drei Monaten baar einzwzahlen.
Auf Höbe des Betrages diefer Wechſel ift der Ausfteller
wecielmähig verhaftet, aud wenn er nicht wechſelfãhig wäre.
89 Actien und Actienbud. Nach beihafiter Ein:
sablung von 20 pCt. des gegihneten Gapitald und Aus:
—— eines Mecield über den Reftbetrag ($ 8) find ben
ctienzeihnern auf Namen lautenbe Actienbriefe ausgebändigt
worden, von denen die mit Lit. A begeihneten in Damburg,
die mit Lit B. bezeichneten in Bremen domiciliren. Die
Actien Lit. A werden von dem Vorfipenden des Verwaltungs:
raths und dem Direktor, die Actien Lit. B außerdem noch
von dem der Amtsdauer nad älteften Bremer Mitgliede des
Verwaltungsraths unterzeichnet: Das Actienbuh ber Ge:
jellihaft Über die Actien Lit. A wird in Hamburg von dem
Direktor, das über die Actien Lit. B in Bremen von bem
dortigen Geichäftsführer, der verpflichtet if, von jeder Um:
ihreibung dem Direktor fofort Mittheilung zu maden, geführt,
Jeder Anhaber einer Actie Lit. A kann zu jeder Heit
die Auswechfelung feiner Actie gegen eine folde Lit, B. gegen
Entrihtung einer Umfchreibungsgebühr von Mart 1,50 und
Erfak der Ausfertigungs: und Bortotoften verlangen. Ebenio
kann der Inhaber einer Actie Lit. B die Auswechſelung gegen
eine ſolche Lit. A verlangen. ö
Nur die in das Nctienbuh eingetragenen Beſiher ber
auf Namen lautenden Aetien werden als Actionäre betrachtet.
$ 10. Veräußerung der Actien. Actien, deren
Betrag nicht vollftändig eingezablt ift, Munen nur mit Ge:
nehmigung des Verwaltungsraths der Gejellihaft auf einen
anderen Befiper übertragen werden. Gründe feiner etwaigen
Weigerung ift der Verwaltungsrath anzugeben nicht ver:
pflihtet. Die Genehmigung wird auf den Altien Lit. A
durch den Borfipenden des Verwaltungsraths und den Direktor,
auf den Actien Lit. B durd zwei Bremer Mitglieder bes
Verwaltungsraths bemerkt, nachdem der neue Actionär den
im $ 8 genannten Wechſei über 80 pCt. deponirt hat. Der
ausgefhiedene Actionär erhält Ar der feinen über den
gleihen Betrag ausgeftellten Wechjel zurüd, unbeſchadet
ſedoch ber Haftpflicht:Beftimmung im $ 18,
der Inhaber eiu-r Actie, deren Betrag nicht volljtändig ein:
gezahlt it, unter Curatel geſetzt oder infolvent wird, welches
legtere angenommen wird: bei Gröffnung des Koncurjes,
Nachſuchung einer Moratorii, fruchtlofer Bollitredung der
Grecution und Anesbieten eines Accordes, durch welden bie
Gläubiger nicht vollftändig befriedigt werden, fo ift der Ver:
waltungsrath berechtigt, ihn jeines Theilnahmerechts an der
Geſellſchaft für verluftig zu erflären und die Actie für Rechnung
der Mate öffentlich verkaufen zu laffen. An dem Werthe
der Actie übt die Beiellihaft wegen ihr zuſtehender Forderungen,
unter Vorbehalt aller Gerechtſame an die Mafle, das Ne:
tentions: und Compenſationsrecht aus.
12. Fall der Vererbung. Stirbt ber Inhaber
einer Actie, deren Betrag nit volljtändig eingezahlt it, jo
find die Erben deſſelben verpflichtet, binnen jehs Monaten
die Actie an eine beitimmte, vom Berwaltungsratb genehmigte
Perſon zu übertragen, widrigenfalls abjeiten des Verwaltungs:
raths wie in dem im vorigen Baragraphen bezeichneten Falle
verfahren wird, j 2
13. Annullirung der Actien. Sollte in den
Fällen der $$ 11 und 12 die Actie auf die Anforderung des
Verwaltungsratbs nit binnen vier Wochen eingeliefert
werden, jo ift derjelbe befugt, die Actie zu annulliren, und
dies =. dreimalige, von vier zu vier Wochen zu wieder:
bolende Inſertion in den im $ 5 bezeichneten Zeitungen
befannt zu maden. Es wirb ſodann eine neue Actie unter
derfelben Nummer ausgefertigt. j j
8 14. Verluſt einer Actie, Verlorene Actien find
durch ein gerichtliches Proklam zu mortificiren. Grit nad)
Ablauf deſſelben wird dem Gigenthümer eine neue Actie
ausgefertigt.
Rechnungsführung. Capital-Reſervefond. Dividenden,
Dividendenreſervefond, Beamten : Unterftügungsfond.
s 15. Buchführung. Bud: und Rehnungsführung
der Geſellſchaft find kaufmänniſch. Das Nehnungsiahr der
Gejellihaft it das Kalenderjahr. Dit dem 31. Dezember
jeden Jahres werden die Bücher abgeihloffen und die Bilanz
gezogen. Damit dies — geſchehen könne, if
es gejtattet, das Rechnungsſahr für überjeeiihe Agenturen
auf ſolche 12 Monate zu legen, bab bie Abrechnungen des
Shlufmonats zum 31. Dezember in Hamburg eintreffen
fönnen.
Die Jahredrehnung ift nebſt einer Bilanz vom 31.
Deyember, jowie einem den Vermögensſtand und die Geſchäfts—
verhältnifje der Gejellihaft erläuternden Beriht in der im
April oder Mai ftattfindenden ordentlihen General:
verfammlung ($ 20) vorzulegen und mindeitens 2 Wochen
vor der Verſammlung im Geſchäftslokale der Gejellihaft zur
Einfiht der Actionäre auszulegen. ;
Von der Befammt:Einnahme werden die Jahres-Ausgaben
abgelegt und von dem etwa verbleibenden Ueberſchuß fommen
in Ausgang: j
a) als Prämien-Reſerve eine dem laufenden Rifico an:
gemeſſene Summe, bie wenigitens der nah dem Zeit:
verhältniß als nicht verdient berechneten Prämie gleich:
fommen muß;
b) eine für die angemeldeten, nod nicht bezahlten Schäden
der Schäkung nad) ausreidhende Summe;
e) etwa erforderlihe AZurüdjtellung auf das Conto
Goursrejerve;
d) —5— Abſchreibungen für Werthverminderung von
ctiven.
Der nach Abzug dieſer Summen ſich ergebende Reſt—
| 1. Bezwungener Verkauf der Actie. Sobald
beitrag des Ueberſchuſſes bildet den Weingewinn des
Rechnungsjahres.
5 16. Capital-Reſervefond. Bon dem Nein:
gewinn fließen zunädft 10 %, einem Reſervefond (Reſerve—
Capital) zu bis daß diejer die Höhe von IU°), des Gejammts
capıtals, alio Mark 600,000 erreicht hat. Zweck diefes Fonds
ift, die Verlüſte und Entihädigungen zu beden, melde etwa
den Prämienſond überjteigen jollten, dergeſtalt daß dieſe
beiden — abjorbirt jein müffen, bevor das Stammcapital
angegrilfen werden lan,
$ 17. Dividenden, Dividendenrefervefond,
Beamten:Unterftühungsfond Der Reingeminn ab—
züglid des für den Gapital:Refervefond beftimmten Antheils
gelangt wie folgt zur Berwendung:
1) Solange ein zu errichtender Dividenbenrefervefond die
Höhe von Mark 600,000 noch nit erreicht hat, werben
zunächſt nicht mehr als Mark 45 pro Actie oder 15 %
bes eingezablten Capitals als Dividende zur Bertheilung
an die Actionäre beitimmt.
2) Von dem verbleibenden Neftbetrage werden, unter
Zurüdftellung einer für den Gewinnantbeil bes Direcs
tor3 gemäß $ 41 zu berehnenden Summe, 50 zur
Anjammlung des ebenerwähnten Dividendenrejerve:
fonds und 20%, zur Errichtung eines Beamten-Unter:
tügungsfonds (Siehe 4 umd 5) verwendet,
er alsdann nod verbleibende Theil von 30 des
Neitbetrages wird, fofern er die Höhe von Mark 3000
erreicht oder überiteigt, ald weitere Dividende unter
die Actionäre vertheilt,
Machen dieſe 30%, weniger ald Mark 3000 aus,
jo wird der Betrag den Einnahmen des nädjiten Jabrex
hinzugeſchrieben.
Hat der Dividendenreſervefand die Höhe von Mart
600,000 erreicht, jo ift von einer weiteren Anfammlung
abzujeben.
Sobald jedoch ein Theil diefes Betrages von
Mark 600,000 zur Dividenden:Aufbeflerung verwendet
worden iſt, wird die Ergänzung wieder bis auf Mart
600,000 in vorbeitimmter Weite angeitrebt.
Iſt in einem Rechnungsjahre kein Neingewinn vor:
banden oder der vorhandene nicht zur Bertheilung
einer Dividende von Mark 45 pro Actie ausreichend,
jo wird der feblende Betrag dem etwa vorhandenen
Divivendenrejervefond entnommen, jedod darf nicht
mebr als ſeines Beitandes am 31, Dezember bes
betreifenden Rechnungsjahres zu dieiem Iwede ver:
wendet werden.
Die Auszahlung der Dividende fol baldthunlichkt
nahdem die Gewinn: und Berluft:Berehnung der
ordentlichen Generalverjammlung vorgelegt und von
diejer genehmigt worden ift, erfolgen uno wird der
Zermin ber Auszahlung den Actionären durch die im
55 erwähnten Nellunsen befannt gemadt werden.
Die Dividenden für Actien Lit, A jollen regel:
mäßig in Hamburg, diejenigen für Actien Lit, B in
Bremen geoen Einlieferung der den Actien beige:
gebenen Dividendenjdeine ausgezahlt werben.
„Dividenden, welde innerhalb 4 ‚jahren vom fällig:
feitötage an gerechnet nicht erhoben jind, verfallen der
Geſellſchaft.
5) Anſammlung und Verwendung des Beam—
ten-Unterſtüzungsfonds. Es ſoll mit ber unter
2 erwähnten Ueberweiſung von 2U 9%, des Reſtes,
welcher nach Dotirung ber Capitalreſerve und Feſt—
tellung der Vordividende vom Keingewinn übrig bleibt,
o lange fortgefahren werden, bis diejer Fond inclufive
Zinſen, die mit 4° p. a. berechnet am 31. Dezember
jeden Jahres demielben zuzuſchreiben jind, die Höhe
von Mart 250,000 erreiht bat. Ob eine weitere
Anjammlung und event. unter welden Modificationen
diejelbe jtattfinden joll, hat der Verwaltungsrath zu
beftimmen.
Dieſer Fond foll dazu dienen, Beamten ber Geſell⸗
ihaft, melde auf irgend eine Weiſe bienftunfähig
geworden find, oder im Zodesfalle deren hinterbliebenen
Familien Seitens der Geſellſchaft eine Unterftügung
reſp. eine Penſion gewähren zu lönnen.
er VBerwaltungsrath hat in jedem einzelnen Falle
v beftimmen, ob, wann und mit welchem Betrage eine
nterftüßung reſp. eine Benfton zu gemwäbren iſt.
‚ Der angejammelte Fond joll Eigentum der Ge
fellihaft bleiben und für den Fall, daß die etwa vor:
bandenen Reſerven, wie BDividendenrejervefond,
Brämienrejervefond und Hejervecapital abſorbirt fein
jollten, ald Dedungsmittel Verwendung finden, „der:
3
—
4
—
geſtalt, dab alfo, bevor das Stammcapital ange⸗
griffen wird, erft diefer Fond zur Verwendung kommt.
818. Einziehung der Wedel. Sollte durd Ver:
dite das baar eingefhoffene Actiencapital bis zur Hälfte
abforbirt fein, jo fordert der Verwaltungsrath von den ein:
gelegten Wechſeln fo viele Procente ein, als zur Ergänzung
des baaren Cinfchuffes erforderlich find. Sollte ein Actionär
den getündigten Wechſelbetrag ungeachtet zweimaliger
Aufforderung nit innerhalb drei Monaten einzablen, jo iſt
eine erneute Zahlungsaufforderung mit viertwöhentlicher
rift an ibm unter Androhung der Haduzirung zu erlalien.
folgt die Einzahlung aud innerhalb dieſer Rachfriſt nicht,
fo bat der Berwaltungsrath den Säumigen jeiner Nechte als
Hefellihaftämitglied und aller feiner Anſprüche an das
Geſellſchaftsvermögen für verluftig zu erllären und jeine
Actie für Rechnung der Geſellſchaft zu verlaufen. (Berfahren
gemäß Art. 154a des Geſeßes vom 18. Juli 1834, betreiiend
die Actiengefellihaften.) Sollte jedoch der ausgeſchloſſene
Netionär den eingeforderten Betrag nicht bezablt haben, fo
ift für denfelben der legte und jeder frühere Nechtsvorgänger
verhaftet, fofern diefer innerhalb der lehten 2 Jahre vor
erfolgter Zahlungsaufforderung Inhaber der Actie geneſen
ift (Art. 184b des Geſetzes vom 18. Juli 1884, betreifend
die Actiengejellihaften). Bei Nichteinlieferung der von dem
Säumigen eingeforderten Actie wird nadı $ 13 verfahren.
19. Reviſion. Alljährlich in der ordentlichen
Beneralverfammlung werden aus der Mitte der Achonäre
drei Nevijoren ermwäblt, und zwar einer aus der Zahl der
Befiger der Actien Lit. B, welche die Nichtigkeit der Bücher und
Rechnungen zu prüfen, die im Befige der Geſellſchaft befind:
lihen Werthpapiere nachzuſehen und die Hebereinftimmung
der Jahresbilanz mit den Büchern zu beicheinigen haben. Die
Vertheilung der Gejchäfte bleibt den Neviloren überlaſſen.
Generalverfammlungen.
$%0. Zeit und Drt. Die Generalverfammlungen
der Netionäre werden in Hamburg gehalten. Die jährliche
ordentlihe Generalverfammiung findet im Dlonat April oder
Mai ftatt. Außerordentliche Generalverſammlungen können
au jeder Zeit anveraumt werben, fobald der Berwaltungsrath
eine ſolche für nöthig hält oder Actionäre, welche 50 Stimmen
repräjentiren, oder deren Untheile zufammen den zwangzigiten
Theil des Grundcapitals darjtellen, eine jolde in einer von
ihnen unterzeichneten Gingabe unter Angabe des Zweds und
der Gründe verlangen.
8 21. Einladung. Die Einladung zu der General:
verfammlung ift von dem Borfikenden des Verwaltungs:
rathes dburd die Hamburgijche Börjenhalle, die Wejer: Zeitung
und den Deutihen Reichs: Anzeiger wenigitens zwei Wochen
vor dem zur Berfammlung anberaumten Tage zu erlaflen.
Der Zwed der Generalverjammlung foll jederzeit bei ber
Berufung belannt gemadt werden.
Ueber Gegenfjtände, deren Verhandlung nidt in ber
durch die Statuten oder durd Art, 237 Abſaß 3 des Geſetzes
vom 18, Juli 1834, betreffend die Actiengeiellihaften, vor:
gejehenen Weife mindeitens eine Wode vor dem Tage ber
Generalverjammiung angekündigt it, fünnen Beihlüfe nicht
gefaßt werden, — iſt jedoch der Veſchluß über den in
einer Generalverſammlung geſtellten Antrag auf Berufung
einer auberorbentlihen Generalveriammlung ausgenommen.
Zur Stellung von Anträgen und zu Verhandlungen obne
Beihlußfaflung bedarf es der Ankündigung nicht.
8 22. Gegenftände. In der ordentlihen General:
verjammlung find regelmäßige Gegenjtände der Verhandlung:
a. Veridterftattung des Verwaltungsraths | über die
Reiultate des Gejchäftsbetriebes jür das legtverfloflene
Yahr, unter VBorlegung des Rechnungsabſchluſſes,
b. Bericdterjtattung über die Prüfung der Nehnung des
leptverflofienen Jahres,
ec, Entiheidung über die von ben Neviforen bei biejer
Prufung gemadten Monita, jofern der Berwaltungsrath
ſich darüber mit den Keviforen nicht hat einigen können,
d. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsraths und der
Reviforen.
Der Generalverfjammlung bleibt ferner die Feihlub-
nahme vorbehalten:
&, über Ergaͤnzungen und Abänderungen bes Oefelihafts:
ftatuts
f. über Aufhebung der Beihlüffe früherer Beneralver:
fammlungen,
g. über Erhöhung des Stammcapitals ($ 3)
h. über Abänderung des Gegenftandes des Unternehmens
(sl,
i. über eine Auflöfung der Geſellſchaft (8 44).
J. über alle Angelegenheiten der Geſellſchaft, welche der
Generalverjammlung von dem Verwaltungsrath oder
einzelnen Actionären ($$ 20, 21, 23) zur Berathung
und Entiherdung vorgelegt werden.
823 Anträge einzelner Netionäre Jedem
Actionär flieht das Recht zu, Anträge, welche die Intereflen
und Berhältniffe der Geſellſchaft betretfen, zu ftellen.. Solche
Anträge find jchriftlih bei dem Director einzureihen und
von dieſem der Prüfung des Bermwaltungsrath3 zu unter:
breiten. Sollte diejer den Antrag zur ——— nicht ge:
eignet finden, jo ſteht es dem Anträgſteller frei, denſelben
zur Eniſcheidung an die Generalverfammlung zu bringen.
(fr. 88 20 und 21).
$ 24. Beihlüfje. Der Vorfisende des Verwaltungs:
raths leitet die Gcneralverrammlung. Die Beihlüffe werden
in der Regel durch Stimmenmehrheit der anweienden Actionäre
gefaßt, bei Stimmengleichheit giebt der Vorfigende den Aus:
Ihlag. Ausgenommen biervon find erftend Beihlüffe über
die im $ 22 sub e. f. g. i. und j. bezeichneten Gegenftände,
indem zur Gültigfeit eines folhen Beſchluſſes eine Stimmen:
mebrheit von wenigitens drei Viertheilen der vertretenen
Stimmen erforderlich ift und zweitens Beſchlüſſe über eine
Abänderung des Gegenitandes des Unternehmens ($ 22h),
indem zur Gültigfeit eines jolhen Beſchluſſes eine Mehrheit
von wenigitens drei Biertheilen des in ber Generalverſammlung
vertretenen Grundcapitals erforderlich ift. Die ftatutenmäßigen
Beſchluſſe der Generalverſammlung haben für alle Befellichafts:
mitglieder, alio auch für die abwejenden, verbindliche Kraft,
325. Befugnik zur Theilnahme und Stimm:
recht. Befugt zur Theilnahme an der Generalverjammlung
it jeder Beſiher einer Actie. In den Generalverfjammlungen
bt derjenige Actionär, mwelder
ı bis 5 volle Actien befikt, 1 Stimme,
6„W „ ” „ 2 Stimmen,
ıl ” 15 ” 43— * 3 ”
16 „ 20 „ r a -
1.8 „ " „5 w
„U „ ” „ 6 D
31, 35 „ 5 PR | F
36 ” 40 “ „ ” 8 ”
4,4 „ " „ 9 "
4 10
6 50 ” ” ” [3
Mebr als zehn Stimmen darf- Niemand abgeben. Die
Actionäre lönnen fih in den Generalverfammlungen durch
Bevollmädtigte vertreten laſſen; die Bevollmächtigten haben
jedoch ſpäteſtens 21 Stunden vor der Generalverfammlung
ihre Vollmacht bei dem Director oder dem bazu ernannten
Notar einzuliefern.
. 826. Legitimation. Diejenigen Actionäre, melde
die Öeneralve ammlung befuhen wollen, haben ſich vorher
und ſpäteſtens 24 Stunden vor Beginn der Generalverſammlung
im Bureau der Gejellihaft zu legitimiren und Ginlaftarten,
auf weichen die Anzahl der Stimmen, melde fie abzugeben
berechtigt jind, bemerkt ift, entgegenzunehmen.
527. Wablen. Ale Wahlen werden durch geheime
Abſtimmung volljogen
825, Prototoll. Weber die Verhandlungen jeder
Generalverfjammlung mwirb ein Protofoll von dem Notar der
Gefellihaft aufgenommen und von den anweſenden Mit:
liedern des Verwaltungsraths unterzeichnet, wovon eine
bichrift den Bremiſchen Mitgliedern des Verwaltungsraths
mitzutbheilen ift.
Berwaltungdrath.
829, Mitgliederzahl. Der Verwaltungsrath beftebt
aus acht Actionären, von denen fünf in Hamburg und brei
in Bremen wohnhait fein muſſen. Die eriten Mitglieder
des Verwaltuugsraths waren die Herren:
en Goßler, 7
F. Lorent am Ende & Co., Louis Delius,
Aug. Joſ. Schön & Eo., 5 Carl Tewes, :
Guſtav Wieler, .
9.8. Neier, |
‘ee — pP = 8
j . Amtsdauer. Zueritnad drei Jahren und jpäter
jährlich tritt ein in Hamburg und ein in Bremen wohnhaftes
Mitglied ded Verwaltungsraths nah dem Amtsalter aus.
31, Wahl. In der jährlihen ordentlihen General:
verfammlung werden an die Stelle der austretenden zwei
neue Mitglieder bes Verwaltungsrath3 gewählt, und zwar
eins aus ber Mitte ber in Hamburg, das zweite aus ber
Mitte der in Bremen wohnhajten Actienäre. Sollte ein Er:
wählter die auf ihn gefallene Wahl ablehnen, fo tritt der:
jenige ein, welcher nad dem Wahlprotocoll die nächſtmeiſten
Stimmen hatte. Sollte im Laufe des Jahres ein Mitglied
des Verwaltungsraths jein Amt niederlegen oder jonft aus«
fheiden, jo wirb die Stelle des Austretenben durch Wahl
bes Berwaltungsraths erfeht. Das neu gewählte Mitglied
tritt rudſichtlich ber Amtsdauer in die Stelle des Ausgetretenen.
3832. Borfigender. ‚Das der Amtsdauer nad ältefte
in Hamburg mobnbafte Mitglied des Verwaltungsratbs führt
den Borfig. In Berbinderungsfällen fungirt ala Stellver:
treter bes Vorfipenden das näcjt amtsältefte in Hamburg
—— Mitglied. Der Borligende convocirt die Ber:
fammlungen des Berwaltungsraths und leitet die Verband:
lungen beflelben.
33. Wirkungskreis. Der Berwaltungärath übers
wacht und läft durch feine Mitalieder überwahen alle
Gejhäfte und Angelegenheiten ber Gefellihaft. Namentlich
aben die Bremer Mitglieder des Verwaltungsraths die
usführung der Geihäfte für Bremen und den dazu zu
fegenden Diftrict zn aberwachen und wird die Art und Meile,
wie dies geichehen foll, durch Beichlüffe des Verwaltungs:
raths feitgeftellt werden. Der Verwaltungsrath bat ind:
beiondere darauf ‚zu fehen, daß die Beltimmungen dieſer
Statuten genau inne gehalten und daß feine, ſowie die
un ber Generalverſammlung pünktlich ausgeführt werben.
Er bat die allgemeinen Bedingungen der Berjiherungs:
Eontracteund die Prämien: Tarife feftzufepen und Abweihungen
in einzelnen Fällen zu genehmigen. bat zu bejtimmen,
ein wie großes Rifico auf einem Punkte und in einem Orte
übernommen werben darf. Gr ift befugt, zu beitimmen, wie
bie Bolicen, um bie Geſellſchaft zu verpflichten, —
werben ſollen. Er ernennt auf den Vorſcolag des Directors
die Agenten und Angeitellten der Gejellihaft und beftimmt
deren Remuneration. Gr bejtimmt über die Anlegung ber
bisponiblen Fonds und die allgemeinen und befonderen Ber:
mwaltungs:Ausgaben und bat für fihere Aufbewahrung ber
Gelber, Wechſel, Documente und a > werthvoller Begen:
fände gehörige Sorge zu tragen. Er vertritt endlich bie
Geſellſchaft vor Geriht und auferhalb deffelben in jeder
Weiſe. Der Verwaltungsrath it befugt, infofern es im
Intereffe der Verwaltung wünfhenswertb erſcheinen fellte,
mit ber Wahrnehmung und Ausführung der ihm nad Bor:
ftebendem zufallenden Obliegenbeiten einzelne feiner Mit:
lieder oder den Director zu betrauen und ift berechtigt, in
olchen Fällen feine Bertretungsbefugnik durch Subftitution
au —
Beſchlaſſe. In den Sikungen des Berwaltungs:
— bat jedes Mitglied und der Director eine Stimme.
m einen zuede luß fafſen zu tönnen, müfjen wenigitend
drei Mitglieder des Berwaltungsratb$ und der Director an:
weienb fein. Gtimmenmehrheit entiheidet; bei Stimmen:
gleihheit giebt der Vorſihende den Ausichlag.
5 35. PBrotocoll. Ueber die Verhandlungen des Ver:
waltungsraths wirb ein Protocol geführt und von dem Bor:
fisenden und dem Director — wovon eine Abſchrift
den Bremiſchen Mitgliedern mitzutheilen iſt.
36. Remuneration. Die Mitglieber des Ber:
waltungsraths führen ihr Amt unentgeltlich, aber Loftenfrei.
a Amt ift ein Ehrenamt. erhalten fie, ſowie der
irector, beim Schluffe des Jahres jeder das übliche Ehren:
aeihent eined PBortugalöfers.
Srud von 3. Johannfens Buchdruderei. Schleswig.
Der Director.
837. Amtsdaner. Befähigung. Die Ausführung
der laufenden Geihäfte ift einem Director übergeben, der
auf — — beiden Theilen freiſtehende Kündigung
engagirt wird. Bei gefährdetem Geſellſchafts-Intereſſe bat
der Verwaltungsrath das Necht, diefen Beamten von feinen
unctioneu zu ſuspendiren und in einer deshalb zu berufenden
eneralveriammlung auf feine Kündigung anzutragen. Der
Direktor muß wenigitens 10 Actien beſihen, welde während
feiner Amtsdauer bei der Gefellihaftstafle Deponirt werden.
$ 38. Vacanz. Wenn die Stelle des Directors
—*5** wird, jo bat der Verwaltungsrath zwei dazu geeig—
nete Männer vorzufchlagen, von denen einer in ber General:
verjammlung dur Stimmenmehrheit erwählt wird.
839, Vertretung. Wenn der Director durch Abweien:
heit, Krankheit oder andere Hinderniffe von der Verwaltung
der Beihäfte abgehalten wird, fo beftimmt der Verwaltungs:
rath, wer feine Stelle interimiſtiſch vertreten foll.
Wirkungskreis. Die Gefhäfte des Directors
find im Allgemeinen: Wahl des Bureau: Perfonald und der
Agenten, unter — * des Verwaltungsraths, Annahme
und Abweiſung von Verſicherungs-Anträgen, er, ber
Erpedition, der Buchführung, der Correſpondenz, des aflen:
gefhäfts und überbaupt die Belorgung alles deffen, was
der Verwaltungsrath und die Generalverjammlung beſchließen
und der Beihäftsgang erfordert
Alle die Gefellihaft verbindenden Urkunden, Accepte,
nboffamente u. ſ. mw. werden von dem Borfikenden des
terwaltungsratbs und dem Director unterzeihnet, ſoweit
nicht der Berwaltungsrath in Gemäßheit des ; 33 einzelne
feiner Mitglieder oder den Director zur Ausführung von
Gefhäften bevollmädhtigt. Diesfällige Beſchlüſſe des Ver:
waltungeraths find durd die im $ 5 gemannten Zeitungen
zur öffentlihen Kunde zu bringen.
8 Remuneration. Der Director erhält ein
jährlihes Honorar von Mark 9000 und aus dem Reingewinn
5 p6t. von dem Betrage, der als Dividende an die Actionäre
ur —— gelangt. Nach feinem Tode erhalten die
ittwe oder Erben deifelben jened Honorar noch für ein
Jahr vom Sterbetage an gerechnet und 5 p&t. von dem, in
der Abrechnung des Todesjahres ſich ergebenden noch nicht
vertbeilten Ueberſchuſſe.
Dauer und Auflöfung der Gefelihaft.
342. Dauer. Die Dauer der Geſellſchaft iſt unbeftimmt.
545. Auflöfung. Cine Auflöjung tritt ein:
a. wenn die Jahresbilanz ergiebt, daß die Hälfte des
Actien-Capitald durch Verläfte abforbirt ift,
b. wenn eine Anzahl von wenigitens 50 Actionären,
oder Actionäte, deren Antheile zufammen ben
swangigften Theil des Grundcapitals darftellen, diejelbe
beantragt und die Oeneralverjammlung dieſelbe
beſchließt ($ 22).
Ss 44. iquidation. Sobald die Auflöiung der
Gejellihaft beſchloſſen wird, oder wenn ber Fall des & 43
sub a eintritt, beitimmt die Generalverfammlung das Ber:
—— bei Liquidirung des Unternehmens, Der Director
erhält in diefem Falle noch das Honorar eines Jahres von
dem Tage an, wo das Liquidationsverfahren beginnt.
Lit. A.
(Formular des Wechſels.)
(Ort), ben (Datum).
In Folge der von mir laut $ 8 der Statuten ber
Hamburgsdremer Feuer-Verſicherungs-Geſellſchaft eingegange:
nen Berpflihtung zahle ih genen dieſen meinen echſel
ſpäteſtens drei Monate nach erfolgter gänzlicher oder t eil:
weier Auflündigung an den Verwaltungsrath der gedachten
Gejellihaft oder deiien Ordre in Hamburg (Bremen) die
Summe von Markt Jwölfbundert oder den von dem Ber:
waltungsrath mir getündigten minderern Betrag. Werth volls
ftändig empfangen.
(
Tl
Bor: und Zuname, ſowie Charafter bes Ausfiellers).
Amtsblatt
Der Königlihen Regierung zu Gaffel,
NE 55.
Ausgegeben Sonnabend den 18. December.
1886,
— — — —————— — ———— — — — ———— —
wu Wegen des kuͤnftigen Weihnachtsfeſtes erſcheint das naͤchſte Amtsblatt
mit dem Oeffentl. Anzeiger nicht am 22ſten, ſondern erſt am 23ften
d, M., wogegen der Deffentl. Anzeiger am 25ften d. M. ausfällt.
Belanutmachungen anf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. Detober 1878.
849. Auf Grumb des 8. 11 des Reichögefeges vom
21. October 1878 wirb verfügt:
Das von dem Gr. Bezirksamt Mannheim unterm
Zten d. M. mit Befchlag belegte Flugblatt des
jozialdemofratifhen Wahlcomites mit ber
Ueberfchrift: „Mitbürger! Wähler!* wird verboten.
Mannheim den 5. December 1886.
Der Großherzoglich badiſche Landeskommiſſär
für die Kreife Mannheim, Heidelberg und Mosbach.
Frech.
850. Auf Grund des 8. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beitrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß bie vom 20. Novenber 1886
datirte Nr. 2 der in London erfcheinenden periodi—
ſchen Druckſchrift: „Die Autonomie. Anar—
chiſtiſchoommuniſtiſches Organ.“ Gedruckt und heraus⸗
egeben von R. Gunderſon, 96, Wardour⸗Street, Soho
ec London W., — nah $. 11 des gevachten
Geſetzes durch ben Unterzeichneten von Yandespolizei-
wegen verboten worben ift.
Berlin ven 9. December 1886.
Der Königliche Polizei» Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
851. Die in Drud ver fchweizerifchen Genofjenfchafte-
buchbruderei und Verlag des Aftions» Gomites des
fehweizerifchen Arbeitertages in Hottingen- Züri er-
ſchienene Drudfchrift, überfchrieben: „Nationale
unb internationale Arbeits- oder Fabrifge-
f egebung, oder: Wie kommt die beffere Zeit? Bon
C. Gonzett*, wird auf Grumb der 88. 11 und 12 des
Reichsgeſetzes vom 21. October 1878 verboten.
Sarleruhe den 11. December 1886,
‚Der Großherzoglich babifche Landesfommiffär für
die Kreiſe Earlöruhe und Baden.
Verordnungen und Belauntmachungen der
Kaijerl. und Königl. Gentraibehörden.
852. Bei der heute in Gegemvart eines Notare
öffentlich bewirkten 12. Berlsofung von Schulpverfchrei-
bungen ber vierprozentigen Staatsanleihe von 1868 A
find die in der Anlage verzeichneten Nummern ges
‚/ jogen worben,
+
Diefelben werben ben Befigern mit ber Auffor-
berung gefünbigt, bie in ben ausgelooften Nummern
verjchriebenen Kapitalbeträge vom 1. Yuli 1887 ab
gegen Quittung und Rüdgabe der Schulpverfchreibungen
und ber nach dem 1. Juli F. 3. fällig werbenben Zins-
fcheine Reihe V Nr. 8 nebft Unweifungen zur Reihe VI
bei ver Staatsſchulden-Tilgungskaſſe hierfelbit, Tauben
ftraße Nr. 29, zu erheben.
Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis
1 Uhr Nachmittags, mit Ausſchluß der Sonn- und
Sefttage und ber legten drei Gefchäftstage jeden Monats,
Die Einlöfung geſchieht auch bei den Negierungs-
Hauptlaffen und in Frankfurt a M. bei der Kreiskaſſe.
Zu biefem Zwede können die Schuloverfchreibungen
nebſt Zinsjcheinen und Zinsfcheinanmeifungen einer dieſer
Kaffen fhon vom 1. Juni k. I. ab eingereicht werben,
welche fie ver Staatsfchulden-Tilgungstaffe zur Prüfung
vorzulegen bat und nach erfolgter Feititellung die Aus—
zahlung vom 1. Yuli 1887 ab bewirft.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsfcheine wir
vom Kapitale zurüdbehalten.
Mit dem 1. Juli 1887 Hört die Verzinfung
ber verlooften Schuldverfchreibungen auf.
Zugleich werben die bereits früher ausgelooften,
auf ver Anlage verzeichneten, noch rüdjtändigen Schuld⸗
verfchreibungen wiederholt und mit dem Bemerfen auf-
gerufen, ba bie Verzinfung berjelben mit dem Tage
ihrer Kündigung aufgehört hat.
Die Staatsfchulden-Tilgungskaffe kann ſich in einen
Schriftwechſel mit den Inhabern ver Schulpverfchrei-
bungen über die Zahlungsleiftung nicht einlaffen.
Formulare zu den Duittungen werben von ben
obengebachten Kaſſen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin ven 1. December 1886,
Hauptverwaltung der Staatsfhulden.
853. Das Reichs» Poftamt richtet auch in biefem
Iahre an das Publilum das Erfuchen, mit den Weih—
nadhtsverfendungen bald zu beginnen, bamit
die Padetmaffen ſich nicht in ven legten Tagen vor
dem Feſte zu ehr zufammenbrängen, woburd die Pünft-
lichkeit in der Beförberung leidet.
Die Badete find dauerhaft zu verpaden.
Dünne Pappkaften, ſchwache Schachteln, Cigarrentiften
ıc. find nicht zu benugen. Die Aufjchrift ber
Badete muß deutlich, vollftändbig unb haltbar
hergeftellt fein. Kann die Auffchrift nicht in deutlicher
Weife auf das Padet gefegt werben, fo empfiehlt
fih vie Verwenbung eines Blattes weißen Papiers,
welches der ganzen Fläche mach feſt aufgellebt werben
muß. Am zwedmäßigjten find gedruckte Auffhriften
auf weißem Papier. Dagegen dürfen Formulare zu
Poft-Padetapreffen für Padetauffchriften nicht verwendet
werben. Der Name des Beftimmungsorts muß
ſtets recht groß und fräftig gebrudt ober ge
ſchrieben fein. Die Padetauffhrift muß fämmtlide
Angaben der Begleitadpreffe enthalten, zutref-
fendenfalis alfo ven Frankovermerk, ven Nachnahmebe⸗
‚trag nebit Namen und Wohnung des Abſenders, ben
Vermerk der Eilbeftellung u. f. w., bamit im Falle des
BVerluftes der Begleitabrefie das Padet auch ohne bie-
felbe dem Empfänger ausgehändigt werben lann. Auf
Badeten nah größeren Orten ift vie Wohnung
des Empfängers, auf Badeten nah Berlin au
ver Buchftabe des Poſtbezirks (C., W., SO. u. f. w.
anzugeben, Zur Beichlemigung des Betriebes trägt
es wejentlich bei, wenn bie Padete franfirt J
geliefert werben. Das Porto für Packete ohne ange⸗
ebenen Werth nah Orten des Deutfchen Reichs-
Boft ebiets beträgt bis zum Gewicht von 5
25 Pf. auf Entfernungen bis 10 Meilen, Pf.
auf weitere Entfernungen.
Berlin W. ven 2. December 1886.
Der Staatefecretair des Reichs -Boftamts,
In Vertretung: Sadfe.
und
ichen
854. Auf Grund des $. 28 des Geſetzes gegen bie
gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialdemokratie
vom 21. Detober 1878 (Reichsgeſetzblatt Seite 351)
wird mit Zuftimmung bes Bundesraths für bie Dauer
Eines Jahres angeordnet was folgt:
8. 1. Perfonen, von benen eine Gefährbung ber
öffentlichen Sicherheit oder Orbnung zu beforgen ift,
fann der Aufenthalt in dem Stabt- und Lanpfreife
Frankfurt alM., vem Stadt und Lanpkreife Hanau,
dem Kreife Höchſt und dem Obertaunusfreife von ver
Landespolizeibehörbe verfagt werben.
. 2. In dem Stabt- und Landkreiſe Frankfurt
alM., vem Stadt» und Landfreife Hanau, dem Streife
Höchſt und dem Obertaunnsfreife find das Tragen
von Stoß-, Hieb- oder Schußwaffen, fowie ver Beſitz,
das Tragen, bie Einführung und der Berfauf von
— ** ſoweit es ſich nicht um Munition
—* nen und der Saiferlichen Marine hanbelt,
oten.
Bon legterem Berbote werben Gewehrpatronen nicht
betroffen.
n ng ri von bem Verbote des Waffentragens
n :
1) für Perfonen, welche kraft ihres Amtes ober
Berufes zur Führung von Waffen berechtigt find,
in Betreff der legteren;
2) für die Mitglieder von Vereinen, welchen bie
Befugniß, Waffen zu tragen, beiwohnt, in bem
Umfange diefer Befugniß;
3) für Berfonen, welche fich im Beſitze eines Jagd⸗
feines befinden, in Betreff ver zur Ausübung
der Jagd dienenden Waffen;
4) für Perfonen, welche einen für fie ausgeftellten
Waffenfchein bei fich führen, in Betreff der in
demſelben bezeichneten Waffen.
Ueber die Ertheilung des Waffenfcheines befindet
bie Landes» Polizeibehörve. Er wird von berjelben
Koften» und ftempelfrei ausgeftellt unb kann zu jeber
Zeit wieder entzogen werben.
8. 3. BVorftehente Anordnungen treten mit bem
18, December d. Is. in Straft.
Berlin den 16. December 1886.
Das Staats - Minifterium.
von Puttkamer. Mahbach. Lucius. Friebberg.
von Boetticher. von Goßler. von Scholz.
Bronſart von Schellendorff.
Vorſtehende Anordnung des Königlichen Staats—
Miniſteriums wird hierdurch mit dem Hinzufügen zur
Öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer dieſer Ans
ordnuung oder den auf Grund derſelben zu erlaſſenden
Verfügungen zuwiderhandelt, der im 8. 28 Abſatz 4
des Reichsgeſetzes gegen die gemeingefährlichen Be—
ſtrebungen der Sozialdemokratie vom 21. October 1878
(Reichs · Geſ.⸗Bl. S. 351) angedrohten Strafe — Gelb⸗
ſtrafe bis zu Eintauſend Mark oder Haft oder Ge—
fäugniß bis zu 6 Monaten — verfällt.
Zugleich wird bemerkt, daß Anträge auf Ertheilung
von Waffenfcheinen im Stadt- und Yanbfreife Hanau
bei ver Königlichen Polizei-Berwaltung bezw. dem König⸗
lihen Landrathe dafelbft anzubringen find.
Gafjel ven 17. December 1886.
Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenberg.
auberer
den,
fenden Privilegien kündige id — Gubener Eiſen
Sorau⸗
vilegium vom 18. November se
Obligationen
U. Emifjion (Privilegium vom 7. —— 1872),
———
Lit. B. (Prwilegium vom 17. Juli 1872) und
tauſch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſ ——
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewi
tn
Na
—5 am 1. Juli Kor,
281
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün-
digten Obligationen jowie der vierprogentigen Stüd-
zinfen der Obligationen unter a, b und e für bie
Zeit vom 1. April bis Ende Junt 1887 erfolgt vom
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eiienbahn-Haupt-
fajje zu Erfurt umd bei der Königlichen veremigten
Eijenbahn = Betriebsfaffe in Berlin — Aslaniſcher
Pla 5 — gegen Yusantwortung der Obligationen
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins:
koupons und der Talon?.
Der Geldbetrag etwa —— insſcheine wird
von dem Betrage der zu leiſtenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur — er Obligationen
erliſcht mit dem 30. Juni 1887.
ebrigens will ich, da mg: Kai, — —
Geſuchen viele Beſitzer von Prioritäts » Obligationen
thatfächlich verhindert geweſen —* dieſelben zum
El des demmächjtigen Umtaujche® gegen 34 pro-
zentige Schuldverfchreibungen der fonjolidirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. DE
tober d. I. abgelaufenen Friſt zur Abftempelung zu
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priori-
tätsobligationen zu dem nahen Seel eine weitere
legte Friſt bis zum 31. Dezember d. 3. einſchließlich
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Dftober
d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen.
Berlin den 24. November 1886.
Der Finanz-Miniter Schol;.
Vorftehende Bekanntmachung des Herrn Ei
Ministers wird mit dem Bemerfen veröffentlicht, daß
nach der in derjelben in Bezug genommenen früheren
Befanntmahung vom 1. Dftober d. 3. den Inhabern
der Umtaufc ihrer Schuldverichreibungen gegen Schuld-
verjchreibungen der 34 progentigen tonfolidirten Staats:
anleihe unter folgenden Bedingungen ange:
boten wird:
a. Für die umzutaujchenden due een
wirb derſelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen
der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden
Schuldverjchreibungen mit den bisherigen Yınsan-
iprüchen noch bis zum zweitnächjten Bintenfä igleits⸗
termine der Obligalionen belaſſen, alſo rückſichtlich der
Obligationen J. und II. Emiſſion und Lit. B. bis
um 1. Oltober 1887, ich a der Obligationen
it. C. bis zum 1. Juli 1887. Ent
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverjchreibungen F— — rei⸗
bungen der 34 prozentigen tonfol irten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre *518* ——
bis einſchließlich den 31. December d. J. ſchriftli
oder muͤndlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt⸗
faffe zu Erfurt, ober einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlıd):
a. ber eg vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗
faffe in Berlin — Askaniſcher Pla 5 — oder
bei den Königlichen — ———
u Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel RB. M.,
b. bei der Köni wi Eiſenbahn-Hauptkaſſe in
Frankfurt a/M. (Sacjjenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab—
zugeben.
Den Erklärungen über die Annahme des Ange:
bots ist außerden — — (Obligationen)
jelbjt ein Verzeichnig, welches Nummer und Nenn:
werth der leßteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen bejonders, in —— Ausfertigung
beizufügen. Das eine Exemplar wird, mit einer
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort
wieder ausgehändigt und ijt von demfelben bei einſt—
weiliger Wiederausantwdrtung der von der Annahme:
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurüczugeben.
Wegen Einreihung der Obligationen zum Um—
Bear gegen 3 prozentige Staatsfchuldverjchreibungen
wird jpäter das Erforderliche veranlagt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königliche Eifenbahn-DPiregtion.
856. Auf Grund der Ermächtigung im dritten Ab-
ſatze des $. 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (Gef.
©. ©. 129) und der Beitimmungen der betreffenden
Privilegien fündige ich hiermit:
a. Die —— Thüringiſchen Eiſenbahn—
Prioritãts⸗Obligationen I. Emiſſion, ausgeſtellt
am 1. Januar 1848,
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
III. Emiſſion (Serie III), ausgeſtellt am 31ſten
März; 1855, ‚
e. die vierprogentigen dergleichen Obligationen
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgeftellt am 1ften
März 1857 und
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
V. Emifjion (Serie V), ausgejtellt am Iſten
Juli 1870,
joweit nicht deren Inhaber auf den — meine Be⸗
kanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um—
tauſch gegen 34prozentige Staatsſchuldverſchreibungen
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewilligten
Na Hr noch darauf eingehen werden, zur baaren
Rüdzahlung am 1. Juli 1887.
ie Auszahlung des Nominalbetrages der gekün:
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab
bei der Köni —* Eiſenbahn⸗Hauptkaſſe zu Erfurt
und bei der König * vereinigten Eiſenbahn⸗Betriebs⸗
kaſſe in Berlin — Askaniſcher Platz 5 — gegen Aus—
antwortung der Obligationen jelbft umd der dazu ge-
e. noch nicht fälligen Zinskoupons und der Talons.
er Geldbetrag etiva er ingfcheine wirb
von dem Betrage der zu leijtenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Berzinfung er Obligationen
——— mit dem 30. Juni 1887.
ebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen
Gejuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen
thatjächlich verhindert gewejen find, diejelben zum
282
Zwede des demnächjtigen Umtauiches gegen 34 pro-
zentige Schuldverjchreibungen der konjolidirten Anleihe
umerhalb der von mir bevilligten, mit dem 30. Oe—
tober d. 3. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu
bringen, hierdurch für die Eingangs bezeichneten Priort-
tät3-Obligationen zu dem nämlichen Zwed eine weis
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. eins
ichliehlich unter den in meiner Bekanntmachung vom
1. October d. J. angegebenen Bedingungen bewtlligen.
Berlin den 24. November 1886.
Der Finanz» Minifterr Scholz
Vorjteyende Bekanntmachung des Herrn Finanz:
Miniiters wird mit dem Bewerlken veröffentlicht, daß
nad) der in derjelben in Bezug genommenen früheren
Belanntmachung vom 1. Deiober d. 3. den Inhabern
der Umtauſch ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld-
verjchreibungen der 3} progentigen fonjolidirten Staatö-
anleihe unter folgenden Bedingungen ange:
boten wird:
a. Für die umzutanjchenden Schuldverichreibungen
wird derjelbe Nennbetrag in Schuldverichreibungen
der 3} prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden
Sculdverjchreibungen mit den bisherigen Zinsan—
jprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinienfälligkeits:
termine der Obligationen belajjen, alſo bis zum Iiten
Juli 1887.
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverſchrei—
bungen der 34 prozentigen konſolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung
bis einjhließlih den 31. Dezember d. 3. jchriftlic)
oder mündlich bei der Stöniglichen Eiſenbahn-Haupt—
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich:
a. der Königlichen vereinigten Eiſenbahn-Betriebs—
fajje in Berlin — Askaniſcher Eee 5 — oder
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu
Deſſau, Halle, Weißenfels und Caſſel B. M.,
b. bei der Königlichen Eijenbahn - Hauptkajje in
Frankfurt a / M. Sachſenhauſen
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab—
zugeben.
Den Erklärungen über die Annahme des Angebots
iſt außer den Schuldverſchreibungen (Obligationen)
ſelbſt ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn—
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer
Emptangsbejcheinigung verjehen, dem Einfender jofort
wieder ausgehändigt und it von bemjelben bei einit-
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme:
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurückzugeben.
Wegen Einreichung der Obligationen zum Umtauſch
gegen 3} prozentige Staatsichu dverjchreibungen wird
Ipäter das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Bacamıem,
857. Durch die Verfegung des Lehrers Noll zu
Finkenhain wird die Schulftelle dafelbft, mit welcher
ein jährliches Einfommen von 750 Mark Gehalt neben
freier Dienftwohnung und 90 Mark Feuerungs- Ent»
ſchädigung verbunden ift, mit dem 1. Januar 1887
vacant, Bewerber um viefelbe werben aufgeforvert,
binnen 3 Wochen ihre bezüglichen Melvungsgefuche
nebft ven erforderlichen Prüfungs und Sittenzeugnifjen
bei dem Lofaljchulinfpecter, Herrn Pfarrer Ney zu
Dipperz, ober bei dem unterzeichneten Yanbrathe ein-
zureihen, Fulda den 13. December 1886.
Der Königlihe Schulvorftand. Trott, Landrath.
Berional = Chronit.
Beftellt: der frühere Sergeant Julius Michael
Herpe vom 2, Hejfifchen Hufaren-Regiment Nr. 14
zum Schugmann bei der Königlichen Polizei-Direction
bierfelbft.
Ernannt: ber jtellvertretende Gutsvorſteher, In—
fpector Burbenne zu Glashütte zum Standesbeamten
für ven Standesamtsbezirk Ziegenhagen.
Dom 1. Januar 1887 an werben bie Gemeinben
Ermſchwerd, Hubenrove und Blickershauſen von ben
Standesamtsbezirken Witenhaufen bezw. Ziegenhagen
abgetrennt unb zu einem befonderen Standesamtsbezirk
mit dem Sig in Ermfchwerb vereinigt. Zum Stanbes-
beamten ift ber Bürgermeifter Mühlhaufen, zum
Stellvertreter vejjelben ber Gemeindeerheber Am t-
bauer ernannt worben.
der Forftauffeger Mierze zum Förfter in Heffen-
ftein, Oberförfterei Frankenau. ; * DM
Berliehen: dem bisherigen Pfarrer zu Thurnhos-
bad, Georg Friedprih Hartmann, vie zweite Pfarr-
jtelle zu Schlüchtern.
Beauftragt: ver Pfarrer Pfeiffer zu Meerholz
mit Verſehung ver Gefchäfte des Metropolitans ber
Claſſe Meerholz.
Entbunden: der Metropolitan Bode zu Bieber
auf fein Nachfuchen von ber Führung ber Metro-
politanatsgefchäfte ver Claſſe Meerholz.
Entlaffen: aus dem Staatsvienjt der Förſter
Sohn in Heffenftein.
Hierzu als Bellage der Deffentliche Anzeiger Nr. 100,
a ee ee — Belageblätter für } unb 4 Bogen 5
Rebigirt bei Kbuiglicher Regierung,
Gaffel. — Gedruct in ber Hof unb Waiſenhaue-Buchdrucerei.
7
erzeichniß
ver in der ISken Verlooſung gezogenen, durch die Bekanntmachung der unterzeichneten Haupt
yerwwaltung der Staatöfchulden vom 1. December 1886 zur baaren Eintdjung am 1. Juli 1857
gekündigten Schuldverſchreibungen der
Stantsanleihe vom Jahre 1868 A.
Abzuliefern mit Sinsicheinen Meibe V Nr. 8 und Unmeifungen zur Mbhebung ber Reihe VL
Die fettgedrudte Zahl, welche bie Faufende bezeichnet, bezieht fich auch auf diejenigen Bablen, weldye bis au ben folgenben fetigebrurten Zahl
de Hunderte, Zetzuer und Giner angeben. Die Striche zwiſchen den Zahlen bedeuten, dak fänmmtlicdhe bagwifchen liegende Nummern gekündigt find,
N 447—452. 777—782. 863—868. 1317—322. 201722, 128—133. 265—270. 419—424. 8967.
4
M 4480—489. 495—503. 505. 2445—464. Summa 40 Stüd über 12000 Rthfr. — 36 000 Marf,
“2 1265—308. 312—327, Summa 60 Stüd über 6 000 Rthlr. = 18.000 Marl.
.A? 171-173. 175. 176. 178—198. 200 - 220. 222. 223. 225—251. 253— 259.
N R 1 ı
1: ; & } | N l
— — find weiter die Martini-Durchſchnittspreiſe aus den 24 Jahren 1863 bis mit 1886 nach Hin
jene 24jährigen Preife vollftänbig vorhanden find, wie folgt feftgeftellt:
x 32—41. 43. 45. 726. 728—731. 733—739. 884— 888. 890— 893. 895—897. 952. 953. 961-970. 1258—
Lit. A. zu 1000 Rthlr. F
968. 9770 -y 972. 974. 5450-455. 704449. 158—163. 206—211. 398—403. 434 439. 636041.
590—595. 818—823. 8202--207. 676—681. 820— 825. 892—897. 9006 11. 10089—94. |
344— 348. 350. 657-662. 904— 909. 1202833. 430-—-435. 901—912, 946. 947. 951— 954. 18194— if
199. 387. 388. 398—401. 837—892. Summa 210 Stüd über 210 000 Rthlr. = 630 000 Mart. if
Lit. B. zu 500 Rthlr.
266. 269— 271. 654—664. 667. 848-853. 855— 860. 2342—353. 414—425. 4141—152. 555—566.
663—674. 711—722, 5323—334. 839--850. 6128—139. 236—247, 416—427.584—5%. 7154 -
165. 426-437. 560—571. 596— 607. 710— 715. 717-734. 861—870. 872. 873. 988—8000, 8001--10,
18. 124—132. 135. 136. 138. 142—145. 147—154. 168—179. 762-—773. 835— 846. 860—871.. 10020— ||
31. 152—163,. 500—511. 848-871. 920—931. 11328—339. >
Summa 492 Stüd über 246 000 Rthlr. — 738 000 Marl.
Lit. ©. zu 300 Rihlr.
Lit. D. zu 100 Rthlr
Lit. E. zu 50 Rtihlr.
Summa 83 Stüd über 4 150 Rtblr. = 12450 Mark.
Zufammen 885 Stüd über 478150 Rthlr. — 1434 450 Marl.
Berzeichuif
1 ee ee yinpnee toffeln. — — Virſe. Heu Stroh
— NP N NN MM 5
.ı 606 489 479 2leal 1 las 9 leal ıs or — |! 14 or) |
| 1 516 #12 = 1 168 a Po De | 58
75 440 2 [281 1 58: 12 76 19 36 908 11 Isal 5 201 ala
650, 5 11) 4 81) 2 73 156) 9 081 14 08, — |- 112 02 5.50 4130
‚5195| 468 3183| 2 881 1148 6 511 17 43 — 111 40 7 50) A 75
5 4 aam a2 2 70 1168 6 09 — |-i— 1-1 | 5 | 3 08
| | 9
ung ber zwei theuerſten und ber zwei wohlfeilſten Jahre, in Betreff derjenigen Fruchtarten, für welche
— ——— __ — — —_____ <> _ = __g 2. „N 0 „Sn |
Verzeichniß
der aus —— — noch rückſtaändigen N Fade der Staatdanleibe vom Jahre 1868 A.
: 2. Berloofung.
‚ Gelünbigt zum 1. Juli 1852, Abzuliefern mit Sinsfcheinen Reihe IV Nr. 6/8 und Unweifangen jur Reibe V.
Lit, E. zu 50 Rthle. „AP 285.286.
5. Verloofung.
Gefünbigt zum}. Januar 1884. Abzuliefern mit Zinsicheinamweifung zur Abhebung ber Reihe V.
Lit. €. zu 300 Rthle. M 1462.
6. Verloofung.
Gefünbigt zum 1. Juli 1884. Mbzuliefern mit Iinsfcheinen Reihe V Nr. 2/8 und Ummweifung zur Reihe VI
Lit. E. zu 50 Rtble. M 535.
7. Berloofung.
Gekünbigt zum 1. Garner 1885. Abzuliefern mit Zinsicheinen Reihe V Nr. 3/8 und Unmweifungen zur Meibe v1.
Lit. A. zu 1000 Rihle. „AS 16. 135. 237. 276. 280, 966.
: B >» 00 >» M 416.418.782. 786. 2203 7044.
»C. » M 661. 1837—839. 851.852,
BE.» 50 » .A@ 324.340.
8. Verlooſung.
Gelũndigt zum 1. Juli 1885. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 4/8 und Anmweifungen zur Reihe VI
. zu 1000 Rihle. M 1020. 601. 602. 725. 3368. 5982, 10507. 12692. 694.
» 500 » M 240. 7106. 110.113. 8559.
» 100 » 1 431. 449. 453. 454. 469 — 473.
» 50° » M7. 11.17. 18. 20-22. 24. 29. 30, 40. 45. 47. 48.58.59. 72.
vV. Berloofung.
—* zum 1. Januar 1886. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 5/8 und Anweiſungen zur Reibe VI
t. A. zu 1000 Räte. NP I660— 662. 2258. 12544. 860.
B. #« 500 + A 201.936: 7025. 29. 32. 641. 916. 9271— 924.
» .38 1526 — 534.536. 537. 541.
D. ». 100 » 18 477.478.482, 484. 494. 499. 501— 503. 518. 519. 525.
» .A@ 138.114.148.
Ber»
10. Berloofung.
Gekündigt zum 1, Juli 1886. Abzuliefern mit Zinsſcheinen Reihe V Nr. 6/8 und Anweiſungen jur Reihe VI.
Lit. A. zu 1000 Rtölr. „12 111. 1577. 83180. 4920. 5354. 10334.372.376. 12594. 618. 619.
4106. 107.111. 8273 - 278.
‚CC. » 300 » M 568— 570.577. 582.
» D. » 100 » .% 211.213. 214.219. 224— 226. 243. 255. 274— 276. 282. 283.
Er» 50 » A 86.89. 95. 97. 104. 105. 107. 109. 110, 120. 122. 127—132. 136. 360— 363.
Wegen ber in ber 11 Verlooſung gezogenen Schuldverfchreibungen fiche das Verzeihnig vom 1. Juni 1886.
Berlin, ben 1. Degember 1886,
Königliche Hauptverwaltung der Siaatsſchulden.
Sydow.
ie
> 2 \
PR E70
» B. » 500 223. 224. 231. 422 —424. 523. 524. 533. 660. 662. 992. 993. 997 — 99. 1237. 368. 434.
Berlin, |
Amtsblatt
Der Königliden We
KM 56.
Ausgegeben Donnerstag den 23. December.
gierung zu
Caſſel.
1886.
Du Wegen deö bevorſtehenden Neujahrsfeſtes erſcheint das naͤchſte Amts—
blatt mit dem Deffentl. Anzeiger nicht Mittwoch den 29ften, ſondern
Donnerstag den 3Oſten d. M., wogegen der Deffentl. Anzeiger für
den 1. Zanuar k. 3. ausfällt.
Belanutmachnngen ja Daten des Meichsgefeges | Drud und Verlag der Schweizerifchen Genoſſenſchafts—
vom 21. October 1878. bruderei in Hottingen- Zürich, nach $. 11 des gedachten
858. Auf Grund des $. 12 des Neichsgejeges gegen Geſetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizeis
bie gemeingefährlichen Beftrebungen der Sozialvemofratie
vom 21, October 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit ver Leber»
fhrift: „Odpowiedz Denuneyjantom* und ber
Unterjchrift: „Redakeyja „Przedswitu**, ohne Ans
gabe des Druders und Berlegers, — nach &. 11 des
gedachten Gefeges durch ven Unterzeichneten von Landes⸗
polizeiiwegen verboten worben ift.
Berlin ven 17. December 1886.
Der Königliche Polizei-Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
859. Auf Grund des $. 12 des NReichsgefeges gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialdemofratie
vom 21. October 18783 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß das Flugblatt mit der Leber:
fhrift: „Arbeiter Berlins!» und dem Schluß:
„Vorwärts zu rajtlofer Thätigfeit und zum endlichen
befreienden Siege! Hoc lebe vie Sozialdemokratie!
wegen verboten worben iſt.
Berlin ven 20. December 1886.
Der Königliche Polizeis Präfivent.
Freiherr von Richthofen.
860. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Bejtrebungen ver Sozialdemokratie
vom 21. October 1878 wirb hierdurch zur öffentlichen
Ktenntniß gebracht, daß vie nichtperiodiſche Drud-
ihrift: „Sozialdemofratifhes Liederbud.
Neunte Auflage. Hottingen- Zürich. Verlag ver Volle:
buchhandlung 1886. Schweizeriſche Genofjenjchafts-
buchpruderei Hottingen » Zürich“, ſammt vem Anhange
„Dellamationen« gemäß $. 11 des gedachten Gefeges
Seitens ber unterzeichneten Landes-Polizeibehörde vers
boten worben it.
München ven 17. December 1886,
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes
Innern. Freiherr von Pfeufer, Präſident.
Berordnungen uud Velanutmachungen der Königlichen Provinzial-Behörden.
861. In Gemäßheit des 8. 5 des Geſetzes, betreffend bie Ablöfung der Reallaften im Gebiete des Regierungs⸗
Bezirks Caſſel, ausſchließlich der zu demſelben gehörigen vormals Großherzoglich Heſſiſchen Gebietstheile, vom
23. Juli 1876 (Geſetz⸗- Sammlung Seite 357) werben nachſtehend die Martini-Marktpreiſe für Getreide und
andere Felpfrüchte in den einzelnen Normal» Marktorten für das Jahr 1886 nachgewiefen:
— — — Meufdeile: — "pro 100 kg
| | | | Rarı | | Ei
Nr. | Marktpläge. Waihen Rogoen Gerſe. Haſer. * Erſen. Linfen. Hire Heu. | Stroh.
pr AIR; sie 3 ale 5 see ae sl
1 — | 606. 4 89 4 79 2 68 1 lee‘ 33 16 —2 14 o7 4 66 4 15
2 .:l elıs; 5lıel all sea 1 lei 5 I — I 6 5185
3 | Hanau .1 675 509, 440, 276 158 12 |zel 19 Is6 7 os, 11 8 525) 41%
4 | Fulda 6150, 5 ill: 4 81, 2 73) 16) 9 681 14 081 — |- 12 02] 5160, 4 130
5 | Minben 5196, 468 383) 2 881 148, 6 D1) 17 481 — | 1140) 7 60) 4 175
5 | Bette 5a dur ae 2 1 1 eg) 6 08 — -1--j- [41 5/44 308
| Y | i N (A N il
iernach find weiter die Martini» Durchfchnittspreife aus den 24 Jahren 1863 bis mit 1886 nach Hin
weglafjung ber zwei theuerften und der zwei wohlfeiliten Jahre, in Betreff verjenigen Fruchtarten, für wel
jene 24jährigen Preife vollftändig vorhanden find, wie folgt fejtgeftellt: A : m ”
pro Neuſcheffel:
\
Waizen, | Roggen,
R. | Marktplätze.
AM r Aa A
1 | Gaffel . 8 16 6114
2 | Marburg 8 161! 6 152
3 | Hanau . 8 150 6 |25
4 ' Fulda 7163, 6 07
5 ! Minden 71931 6 01
6 | Gotha 7137| 6 |32
a) wenn bie abgelöften Leiftungen ausweislich ber
Ablöfungs » Kezeffe in ven General-Währfchafte-
und Hhpothefenbüchern bezw. Grundbüchern ein-
getragen gewefen, an bie zuftänbigen Amtsgerichte
zur Yöfchung der bei ven liberirten Grundftüden
in ben genannten Büchern an Stelle ver früheren
Leiftungen eingetragenen Rentenpflichtigleits-Ber-
merfe, dagegen
b) foweit die abgelöften Leiftungen nach den Abs
löſungs⸗Rezeſſen nicht eingetragen geweſen,
an bie betreffenden Steuerfaffen zur Aushändigung an
bie Interejjenten abgeſandt worben, wovon die Bethei-
ligten hierdurch in Kenntniß gefett werden,
Münfter ven 13. December 1886.
Königlihe Direction der Rentenbank
für die Provinz Weftfalen, die Rheinprovinz und bie
Provinz Heſſen-Naſſau.
und ber
ichen Regierung.
8563. Der Herr Ober-Präfident der Provinz Hefien-
Nafjau hat genehmigt, daß ver Verloofungstermin für
bie durch Erlaß vom 1. September d. 38. der In—
baberin der Merkel'ſchen Kunſthandlung, Witwe Carl
Merkel in Wiesbaden, gejtattete Lotterie vom 30ſten
December diefes auf ven 30, Januar künftigen Jahres
verlegt und bis dahin ber Vertrieb der betreffenden
Yoofe in der Provinz Hefjen-Nafjau fortgefett werben
darf. Caſſel ven 18. December 1886.
Der Regierungs » Präfident. I. Auftr.: Althaus,
864. Der Herr Ober-Präfident der Provinz Hefjen-
Naſſau hat genehmigt, vaß zum Beſten des Nettungs-
hauſes Ichannisftift bei Miet und des Baues einer
evangelifchen Kirche für die Gemeinde Montigny-Sablen,
Landkreiſes Meg, bei ven evangelifchen Einwohnern der
Provinz Heſſen-Naſſau bis zum Ablauf des nächten
Jahres eine einmalige gemeinfame Sammlung frei—
williger Beiträge unter Yeitung des Vorſitzenden bes
Guratoriums des Iohannisftifts, Divifionspfarrers Dr.
Zube zu Mes, durch polizeilich zu legitimirende Col:
lectanten veranftaltet werben barf.
Gajjel ven 17. December 1886,
Der Regierungs-Präfident. Im Auftr.: Althaus,
Kar: | _.. BE -
B Hafer. æ ı Erbi !injen. t
Gerſte. Hafer toffeln. | Erbien | Lin] Hirf
AM A) AM —9 AM ah | c# — | A Mi j,
5 |44| 3 |24| 1 el 8 89 — I—I—|-
5115| 3156 — |—| 6 192] — II —
5 166) 3/16) 165) 11 |04 | — II —|-
5 34 3 1251 — — 9169! — — ——
5106. 3 I411 — — — — — — —
5 19 31191 — |— | — — — Tl =
| | |
Köonigliche General-Commijfion.
865. Nachweiſung der gemäß des $. 9 Wr. 3
bes Gefeges über die Natural» Leiftungen für bie be
waffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875
für die Lieferungs- Verbände des Regierungsbezirls
Caſſel feftgeftellten Durchfchnittspreife, welche für die
Vergütung der verabreichten Fourage pro Monat
November 1886 maßgebend find.
Durchſchnittspreit
El Bezeichnung nr
51 ves Lieferung» 2
3 verbandes.
1 Stadttreis Caſſel 237120
2Landkreis Caſſel 237] 2!
3| Kreis Eſchwege 23—|19
4 » Wigenhauf 23] 18
5] » Friglar 2150| 21-
6| - Homberg 2150| 27
71 >» Biegenhain 250 5
8| » Hersfelo 11)
9] >» Rotenburg. 240] 2
10] + Melfungen 240) 2—
1-9 2134 A
12] » Wolfhagen 234 *
13] ⸗ Aula. 2170 —*3
14] - Hünfeld. 270] 2| 7;
15] » Gersfelo 2170| 2 1
16] - Schlüchtern 2702,
17 | Stabt- und Land» 266 |
freis Hanau Al?
18 | Kreis Gelnhaufen 2 34
19]| » Marburg . 3 960
20] + Kirchhain . 3 90
21] » sSFrantenber 3— 950
22| - Rinteln... 589] 4— 1er
23| - Schmallalden] Shmattanen| 582] 250]!
Gemäß des passus 6 alin, 5 ver Inftruchen HF
Ausführung des obengebachten Gefeges vom 2. ie
tember 1875 werben bie vorftehenven Ducih
preife hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrach
Gaffel den 15. December 1886.
Der Regterungs » Präfident.
J. U: Althaus.
235
866. —— Berechnung über die Markt» und Ladenpreiſe am den Garniſonsorten in dem
egierungs» Bezirte Eaffel für ven Monat November 1886.
a. für 100 Kilogramm, b. für 1 Kilogramm. *
n 7 — J —M
g . Il» 27% — = u 2 8
—3313 —*
a uud da ẽ A——
44 A| al ale ale ale ale — F
3/90
360
3/98
470
35
380
— 4%
16.50 | 01 3/60
Summa . 128 raſtieoi 113/77] 9169lı7a oaless 19l284155|35 01]33 00] a0loafıo 30] 801 10,08] 779] 812]ı3 68lı6 solao'rs
Durdfchnitts] | | | | | | | | |
betrag 16.09] 14.—| 14.22] 1146| 2ular] 2ul5e] 3557] alas] ara] aaa alas) altı] 12697] 1.02] tru at 3i85
i — ————— Er
Bezeichnung 2 pro I Kilogramm —_ ee
Medi. Gerften- Kaffee 22
Mr. ber tr | zu m, | &4 Speiſe
Welzen. Roggen weizen-| Hirfe. " [Iava-,) site | BE
Markt-Orte. Im u ma [erme[sräne| zrüge.| — |Iara- [mirtie-foru] SE | fat
ern e zur AIA AIA Ma
11 Eaffel ...:.. — %1—- | 1]— #|- |41— 1
21 Sriglar ...... — 1231 — | 21)— | 40] - 40] — fi
31 Fulda ...... -/%1—-1221—- 156] - !s61 — 1
41 Hanau ...... — 401 — | 81 — 164] — 156) —
51 Hersfeb ..... — 01— 41-148] — 10] —
6 I Hofgeismar... 1 32] — 22] — 50 1361 —
7a Marburg .....1— 361 — 30 — 50 — — — ——
81 Rotenburg . — 30] — |22 - 40 — 501
Summa .| 2 13] ı 3] a 8] 3 12] — | % a 21]19 — |21 1 a0[ı2
Durchſchnittspreis | — | 30] — | 24] — 51 |— 185] — |] — u]— 53] 2 38] 310] ı (
Caſſel am 8. December 1886, Der Regierungs» Präfident. 3. V.: Schwarzenberg.
Beror. uud en anderer Meldungen werben im Sekretariat, Invalidenſtraße
icher und Königlicher B Nr. 42, entgegengenommen. An daſſelbe find auch
867. Die Unterrichtsfurfe für praftifche Landwirthe alle etwaigen Anfragen in Betreff ver Unterrichtsfurfe
an der Königlichen landwirthſchaftlichen Hochſchule in
Berlin werben im Winterfemefter 1886/87 am Diens-
tag den 1. März 1887 beginnen und am Donnerstag
ben 10. März gefchloffen werben. Zur Theilnahme
an benjelben ift ever berechtigt, ver fich bei dem
Rechnungsrath Müller im Sekretariat der landwirth—
ſchaftlichen Hochſchule meldet und unter Nennung feines
Namens und feiner perjönlichen Verhältniſſe das Unter-
richts- Honorar für die won ihm gewählten Vorträge
entrichtet.
Wünfchenswertyg — wenn auch nicht Bedingung
für die Theilnahme an ben Kurſen oder zu derjelben
definitiv verpflichtend — tft eine worgängige jchriftliche
ober mündliche Meldung mit Bezeichnung der Vorträge,
welche der Betreffende anzunehmen wünſcht. Die
zu richten.
Folgende Vorträge werben angemeldet:
1. Geh. Regierungs-Rath Profeffor Dr. Settegaft:
a) Standpunkt, Aufgaben und Ziele der beutjchen
» Biehzucht überhaupt und ihrer einzelnen Zweige
insbeſondere. (8 Stunden.) b) Die Beurtheilun
der Thiere und die Methoden des Preisrichtens Be;
landwirthſchaftl. Thierausftellungen. (3 Stunden.)
2. Profeſſor Dr. Orth: Ueber die neueften Fort-
fchritte in ver Verwendung des Stallvüngers und
der fäuflichen Dungjtoffe. (8 Stunden.)
"3. Delonomie-Rath Dr. Frhr. v. Canjtein: a) Aus-
nugung der Gewäffer durch Fiſchzucht. (4 Stunden.
b) Anbau und Pflege des Getreides. (4 Stunden.
Magerkäſe ohne und mit Zuſatz von Fett.
10.
11,
12,
13.
14.
15.
16.
. 2 nn 9
Dr. Grahl: a) Sartoffelkultur.
b) Moorkultur. (12 Stunden.)
Dr. Lehmann: a) Beveutung, Entwidelung und
Anwendung lanpwirthfchaftlicher Fütterungsnormen.
(8 Stunden.) b) Ausgewählte Kapitel über Molfereis
weſen (Kritif der beiten Gentrifugenfyiteme. Die
Berwerthung der Magermilh. Bereitung =
ie
Unterfuchungsmethoven der Mil). (6 eg
Ingenieur Schotte: a) Feldbahnen. (3 Stunben.
b) Kartoffelernte-Mafchinen. (3 Stunden.)
Garteninfpeftor Lindemuth: Obitbau. (10
Stunden.)
Profeffor Dr. Kup: Einführung in den Gebrauch
des Mitroflope. (12 Stunden.)
Profeffor Dr. Frank: Wichtige und neue Pflanzen-
kranfheiten. (6 Stunden.)
Prof. Dr. Wittmad: Die neueften Yortichritte
in ber Botanif und ihre Anwendung auf bie
Praris. (6 Stunden.)
Geheimer Negierungs-Ratb Prof. Dr. Yanvolt:
Spectral: Analyfe (mit Experimenten). (2 Stunden.)
Profeſſor Dr, Gruner: J Die Bonitirung des
Bodens. (3 Stunden.) b) Die mineraliſchen Dünges
mittel und ihre lanpwirtbichaftliche Verwerthung.
(3 Stunden.) ce) Die geologifhen Verhältniſſe
bes norddeutſchen Flachlandes und vie geologifch-
agronemifche Kartirung. (2 Stunden.)
Brofeffor Dr. Börnjtein: a) Das Wetter und
feine Borausfagung. (8 Stunden.) b) Die elektrifche
Uebertragung von Arbeitskraft. (Erperimental«
Vortrag.) (1 Stunde.)
Profeffer Dr. Zung: Ueber neuere thierphuficlo-
giſche Forfchungen und ihre Beveutung für bie
Praxis, (6 Stunven,)
Profeffor Dr. Schmoller: Ueber bie landwirth—
ſchaftliche Kriſis. (4 Stunden.)
Profeffor Dr. Alex. Müller: Die Behandlung
ver hauswirthfchaftlichen Abfälle in Rückſicht auf
Gejunpheitspflege, Landwirthſchaft und Induſtrie.
(6 Stunben.)
(Private und öffentliche Reinhaltung.) he Stunden.)
17. Dr. C. Weigelt: Ueber Moftbehanvlung, Wein»
bereitung und Weinfälfchnng. (6 Stunden.)
Berlin den 13. December 1886,
Der Rector der N ee Hochſchule.
rit h.
Bacangenm.
868. Die 2te Lehrerftelle in Nievderasphe, mit
welcher ein Yahreseinfommen von 750 Mk., 90 Mt.
Feuerungsentſchädigung und eine beſchränkte Wohnung
verbunden ift, wird wegen Verfegung des jegigen In—
habers mit dem 1. Januar 1887 vacant und joll
baldigſt wieber beſetzt werden.
Bewerber wollen ihre Geſuche bei dem Unterzeich—
neten ſpäteſtens bis zum 15. Januar 1887 einreichen.
Marburg den 15. December 1886.
Der Königliche Schulvorſtand.
Dr. Wentzel, Landrath.
Verſonal⸗ Chronil.
Ernaunt: die Referendare Kührne, Meper,
Alfred Wagner II und Theodor Steinhaus I zu
Gerichtsaſſeſſoren,
bie Kataſter-Kontroleure Eſch manu in Marburg
und Brinfmann in Rotenburg zu Steuer » Inſpek—
toren und
das Gemeinderathsmitglied Auguft Pilgrim zu
Nieveraula zum 2, Stellvertreter des Standesbeamten
dafelbjt.
Verlieben: dem bisherigen Bfarrverwejer Heufner
bie Pfarrftelle in Schwabendorf, in der refermirten
Claſſe Frankenberg.
Niedergelaffen: die praftiihen Aerzte Dr. Franz
Wildner in Nentershaufen und Yambert Bohle in
Giterfelo.
Penfionirt: ver Landgerichtsfanzlift Kraut in
anau.
Beſtellt: der frühere Sergeant Arnold Schirn—
ding vom Heſſiſchen Füfilier-Regiment Nr. SO zum
Schugmann bei der Königl. Polizei-Direction bierfelbit.
Hierzu als Beilage der Deffentliche Anzeiger Nr. 101,
(Hrfertionsgesügren file den Raum due, genkinliden Drutudie 20 Reiääptemig. — Beagebüten für } uub } Bogen 5
Nebigirt bei Koniglicher Regierung,
Eaffel — Gedrudt in ber Hof⸗ und Waiſenhane⸗Buchdruderei.
" u nn,
ff
*
Amtsblatt
Der Königlichen Negierung zu Cafſel.
*—
Ausgegeben Donnerstag den 30. December.
NM 57. u 1886,
Bu Den Abonnenten und jonftigen Empfängern des Amtsblatts zur Nachricht, daß das Gehregiher
zum Amtsblatt für das Jahr 1886 am Öten f. M. erjcheinen wird und von da ab bei den Kaiſer—
lichen Postanjtalten zum Preife von 50 Pfennig zu beziehen iſt.
2
____ _amgedbrudt.
Belauntmahungen auf Grund des Reichsgeſetzes
vom 21. October 1878.
869. Auf Grund des $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
die gemeingefährlichen Bejtrebungen der Sozialdemo:
fratie vom 21. October 1878 wird hierdurch zur öffent-
+ Kenntniß gebracht, daß die Drudjchrift:
„Z Pola Walki Ksiazeczka Pierwsza Genewa Wy-
dawnietwo— Walki Klas — Organizacyja — Prole-
tary jat. — W. Drukarni Przedswitu- Imprimerie
de l’Aurore 1886“ — nad) $. 11 des gedachten Ge:
jeßes durch den Unterzeichneten von Landespolizei-
wegen verboten worden ilt.
Berlin den 20. December 1886,
Der Königliche Polizei» Präfident.
Freiherr von Richthofen.
870. Auf Grund bes $. 12 des Reichsgeſetzes gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ver Sozialvemofratie
vom 21, October 1878 wirb bierburch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Nummern 58 und 59 der
periodifhen Drudjchrift: „Thüringer Wald—
poft*, verlegt und rebigirt von W. Eichhoff in München,
fowie das fernere Erſcheinen diefer Drudichrift gemäß
8. 11 des gebachten Gefetes Seitens der unterzeich-
neten Landes⸗Polizeibehörde verboten worden ift.
München ven 18. December 1886.
Königliche Regierung von Oberbayern, Kammer bes
Innern. von Pfeufer.
Verordnungen und Xielanntmachungen der
Königlichen Provinzial= Behörden.
871. Bei ver am heutigen Tage ftattgefundenen
Ausloofung von Rentenbriefen der Provinz Hefjen-
Naffau für das Halbjahr vom 1. October 1886 bis
31, März 1887 find folgende Apoints gezogen worben:
1) Litt. A. & 3000 Marf;
Nr. 254, 291, 418, 638, 774;
2) Litt. B. a 1500 Mark:
Nr. 238, 330;
3) Litt. C. a 300 Mark:
Nr. 216, 217, 221, 414, 530, 577, 750, 977,
1159, 1264, 1536, 2136, 2417;
4) Litt. D. à 75 Mark:
Nr. 80, 106, 427, 740, 827, 970, 1036, 1082,
1199, 1876, 2225.
Auch ift der heutigen Nummer des Amtsblatts das Titelblatt zu demjelben für das Jahr 1886
Die ausgelooften Rentenbriefe, deren Berzinfung vom
1. April 1837 ab aufhört, werben den Inhabern ber»
felben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital»
betrag gegen Quittung und Rüdgabe ver Rentenbriefe
im coursfähigen Zuftande mit den dazu gehörigen nicht
mehr zahlbaren Zinscoupons Serie II ir. 5 bis 16
nebſt Zalons vom 1. April 1887 ab bei ver Nenten-
banffafje hierfelbft in den Bormittagsftunden von 9 bis
12 Uhr in Empfang zu nehmen,
Auswärts wohnenden Inhabern der gefünbigten
Rentenbriefe ift es geftattet, viefelben mit ber Soft,
aber franfirt und unter Beifügung einer nach folgenbem
Formulare:
Were Mark, buhftäbih ...... . Marl
Baluta fürd.. zum l.......18.. gekün-
bigten Hefjen-Naffauifchen Rentenbrief ... Litt... .
R— babe ich aus ver Königlichen Rentenbant-
Kaffe in Münfter erhalten, worüber dieſe Quittung.
Ort, Datum und Unterfchrift.)«
ausgeftellten Duittung über ben Empfang ver a,
ber gebachten Kaſſe einzufenden und bie Ueberſendung
bes Gelpbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr
und ſtoſten des Empfängers, zu beantragen,
Schlieflih machen wir darauf au am, baß bie
Nummern aller gekündigten reſp. noch rüdftändigen
Rentenbriefe dur) die Seitens der Rebaction bes
Deutſchen Reichs⸗ und Königlich Preußifchen Staats⸗
Anzeigers herausgegebene Allgemeine Berloofungs-Ta-
belle ſowohl im Monat Mai, als auh im Monat
November jeven Jahres veröffentlicht werden und baf
das betreffende Stüd biefer Tabelle bei der gebachten
Redaction zum Preife von 25 Pfennigen bezogen werben
lann. Miünfter ven 17. November 1886,
Königliche Direction ver Rentenbant
für die Provinz Weitfalen, die Rheinprovinz unb bie
Previnz Hefjen-Naffau. -
— — und Beleuutmachnuugen ber
nigligen Regierung,
872. Auf Grumd des $. 12 des Reichsgefeges gegen
bie gemeingefährlichen Beftrebungen ber Soylalvemokraie
vom 21. October 1878 (R. ©. Bl. ©. 351) wirb
hierdurch zur äffentlihen Kenntniß gebracht, daß bie
Nummern 296, 297 und 299 ver bierfelbft im Ver—⸗
nn — — .
lage von C. Teihmannn erſcheinenden periodiſchen
Druckſchrift „Heſſiſcher Volksfreund. Unab—
hängiges Blatt für Jedermann“ gemäß 8. 11 des ge—
nannten Geſetzes von der unterzeichneten Landespolizei—
behörbe verboten worben find. Zugleich wird auch das
fernere Erſcheinen ver bezeichneten Drudjchrift hiermit
verboten. Gafjel ven 24. December 1886,
Der Regierungs-Präfident. 3. B.: Schwarzenberg.
873. Da unfere Bekanntmachung vom 24. October
1872 (Amtsblatt S. 191) nicht überall die gehörige
Beachtung gefunden Hat, jo werben bie Herren Medi—
zinalbeamten unferes Bezirkes hierdurch nochmals auf
biefelbe aufmerkſam gemacht.
Nah den in dieſer Bekanntmachung angezogenen
Minifterialverfügungen follen die amtlichen Attejte und
Gutachten der Medizinalbeamten d. h. ver Kreisphyſiker
fowohl als der Kreiswundärzte, falls fie fich auf den
— ———— von Perſonen beziehen, jedesmal
ten:
1) die beſtimmte Augabe der Veranlaſſung zur Aus—
ſtellung des Atteſtes, des Zweckes, zu welchem
daſſelbe gebraucht und der Behörde, welcher es
vorgelegt werden ſoll;
2) die etwaigen Angaben des Kranken oder der An—
gehörigen deſſelben über den Zuſtand des Kranken;
3) beſtimmt geſondert von den Angaben zu 2 bie
eigenen thatjächlichen Wahrnehmungen des Beamten
über ven Zuftand bes Kranken;
4) die aufgefundenen wirklichen Srankheitserfcheis
nungen;
5) das thatjächlih und wifjenfchaftlich motivirte Ur—
teil über die Krankheit, die Zuläffigkeit eines
Transports, oder einer Haft, oder über vie fonjt
gejtellten Fragen;
6) die dienſteidliche Verſicherung, daß bie Mit—
theilungen des Kranken oder feiner Angehörigen
(ad 2) richtig in das Atteft aufgenommen worden
find, daß die eigenen Wahrnehmungen des Aus—
ftellerd (ad 3 u. 4) überall ver Wahrheit gemäß
find und baf das Gutachten auf Grund ver
eigenen Wahrnehmungen des Ausjtellers und
nach deſſen bejtem Wiffen abgegeben ift, und
7) Ort und Tag ber ftattgehabten ärztlichen Unter:
fuchung.
Außerdem müſſen die Atteſte mit vollftändigem
Datum, vollftändiger Namensunterfchrift, insbejondere
mit dem Amts» Charakter des Ausjtellers und mit
einem Abdruck des Dienftfiegels verfehen fein,
Die vorjtehenden Beitimmungen finden auch auf
diejenigen Attejte der Mepizinalbeamten Anwendung,
welche von ihnen in ihrer Gigenjchaft als praftifche
Aerzte zum Gebrauch ber Gerichtsbehörben ausgejtellt
werden. Sind ſolche Attefte aber zum Gebrauche vor
anderen Behörben bejtimmt, und nicht nach ber vor—
bezeichneten Form ansgeftellt, jo bleibt e8 dem Er—
mefjen der Behörbe überlaffen, in geeigneten Fällen
bie Austellung eines der Beitimmung ver Minifterials
Berfügimg vom 20. Januar 1853 entſprechenden Attejtes
zu verfügen.
Es wird ſchließlich bemerkt, daß wir gendthigt find,
ber genauen und forgfältigen Ausführung ber bier ge
gebenen Vorfchriften unfere befondere Aufmerkfamfeit
zuzuwenden. Gafjel den 9. September 1878.
Königlihe Regierung, Abtheilung des Innern.
Vorjtehender Erlaß wird hierdurch zur Nachachtung
in Erinnerung gebracht.
Gafjel den 20, December 1886,
Der Regierungs-Präfident.
Im Auftrag: Kohendörffer
874. Das nachſtehende Allerhöchite Privilegium
vom 22, November d. 33. wegen Ausfertigung auf
den Seite: lautender Anleihejcheine der Stadtge-
meinde Marburg, im Betrage von 500 000 ME, wird
hiermit in Gemäßheit des Gelehes vom 10. April 1872,
| Kan die Bekanntmachung landesherrlicher Er:
laffe durch die Amtsblätter, bekannt gemacht.
Eajjel den 14. December 1886,
Der Negierungs-Präfident.
Privilegium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An-
teibeiheine der Stadtgemeinde Marbur: ger ⸗
Bezirk Caſſel, im I von 500 ME. Reic-
währung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preußen ꝛc.
Nachdem von der rg Gemeindevertretung
zu Marburg am ten, Aten März und —* Mat
1886 beichlojjen ift, die zum Abtrag älterer Schulden,
zum Bau eines Srabenti ulhaufes und zum Ausbau
des Straßennetzes der Stadt erforderlichen Mittel
im Wege einer Anleihe zu beichaffen, fo wollen Wir
auf den Antrag der gedachten Stadtvertretung zu
diejem Zweck
auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsjcheinen ver-
jehene, jeitens der Gläubiger unfündbare Anleihe:
jcheine im Betrage von 500000 ME. ausgeben zu
dürfen, j
da PL. hiergegen weder im Intereſſe der Gläubiger
noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden bat,
in Semäßbeit des $. 2 des durch die Verordnung
vom 17. September 1867 im Gebiete des vormaligen
Kurfürſtenthums Heffen eingeführten Geſetzes vom
17. Juni 1833 zur Ausitellung von Anleihejcheinen
zum Betrage von 500000 ME, buchitäblich: Fünfmal—
——————— Mark, welche in folgenden Abſchnitten
100000 ME. zu 2000 Mk.,
100 000 ME. zu 1000 ME,
250000 ME. zu 500 ME.,
50000 ME zu 200 ME —
nach dem anliegenden Muſter auszufertigen, mit drei
einhalb vom — jährlich zu verzinſen und nach
dem feſtgeſtellten Tilgungsplane mittels —5
oder freihändigen Ankaufs jährlich vom 1. April 189
ab mit —* Eins vom Hundert des Kapitals
unter Zuwachs der Zinſen von den getilgten Schuld—
beträgen zu tilgen ſind, durch gegenwärtiges Privi—
legium Unſere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung,
daß eim jeder Inhaber diejer Anleihefcheine die dar-
aus hervorgehenden Rechte geltend ir machen befugt
ift, ohne zu dem Nachweije der Uebertragung des
Eigenthums verpflichtet zu ſein.
Durch vorjtehendes Privilegium, weldyes Wr vor:
behaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die
—— der Inhaber der Anleiheſcheine eine
Gewährleiſtung ſeitens des Staates nicht übernommen.
Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Unter—
ſchrift und beigedrucktem Koͤniglichen Inſiegel.
Gegeben Berlin, den 22. November 1886.
gez. Wilhelm.
L. S.)
995. von Puttfamer von Scol;.
Provinz Heffen-Waffau. Regierungsbezirk Caffel.
Anleiheſchein
der Stadt Marburg.
Dritte Ausgabe. Buchſtabe C. Nr... ..
über... . ME, Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Pri—
vilegiums vom 22, November 1886 (Amtsblatt der
aa — zu Caſſel vom... ten...
* 8 Tr.
... Seite... und Sejepjammlung
für 1886 Seite... . laufende Nummer... .).
Auf Grund der Beichlüfje des Stadtrathes vom
3. März 1886 und des Gemeindeausſchuſſes vom
4. März, bezw. 20. Mai 1886 wegen Aufnahme einer
Schuld von 500000 ME. befennt ig der Stadtrath
der Stadt Marburg Namens der Stadt Marburg
durch dieſe, für jeden —— gültige, ſeitens der
Gläubiger unkündbare Verſchreibung zu einer Dar—
lehnsſchuld von...... ME, welche an die Stadt
Marburg baar bezahlt worden und mit drei einhalb
Prozent jährlich zu verzinſen tft.
Die ie der ganzen Schuld von 500 000 Mt.
erfolgt nad) Matgabe des genehmigten Tilgung:
planes mittelft Verlooſung der Anleihefcheine in den
Jahren 1897 bis —— 1941 einſchließlich aus
einem Tilgungsſtocke, welcher mit wenigſtens einem
rozent des Kapitals jährlich unter Ainnadhs der
infen von den — Schuldverſchreibungen ge—
bildet wird. Die Auslooſung geihieht in dem Monate
August jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das
Recht vorbehalten, den Tilgungsjtod zu verjtärken
oder auch vom 1. April 1897 ab jämmtliche noch
im Umlauf befindliche Anleihejcheine auf einmal zu
fündigen.
an die verjtärkte Tilgung erjparten Zinſen
wachjen ebenfalls dem Tilgungsitode zu.
Die ausgeloojten, ſowie die gefündigten Schuld:
verjchreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch—
ſtaben, Nummern und Beträge, ſowie des Termins,
an welchen die Rüdzahlung erfolgen joll, öffentlich
bekannt gemacht. Dieje Bekanntmachung erfolgt ſechs,
drei, ziwer und einen Monat vor dem Bahlungstermine
in dem Deutjchen Reichs- und Preufiichen Staats—
anzeiger, den Amtsblatt der Königlichen Regierung
zu Gajjel, der Berloojungs-Beilage zum Frankfurter
Journal, der Oberhefjiichen Zeitung und dem Mar:
burger Tageblatt. Geht eins diefer Blätter ein, jo
wird an deſſen Stelle von den ftädtiichen Behörden
mit Genchmigung des Königlichen Negierungs-Präfi-
denten in Gajjel ein anderes Blatt bejtimmt.
Bis zu dem Tage, wo — das Kapital
zu entrichten iſt, wird es in halbjährigen Terminen
am 1. April und am 1. October von heute an ge—
rechnet mit drei einhalb jährlich verzinft.
Die Auszahlung der Zinjen und des ai ae
erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen
Zinsſcheine, bezw. dieſer Schuldverjchreibung bei der
tadtfämmereisftaffe zu Marburg und zwar aud) in
der nach dem Eintritt des Fi igfeitötermines fol-
genden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Ka—
Po eingereichten Schuldverichreibungen find auch
ie dazu gehörigen Zinsſcheine der ra Fällig-
feitStermine zurüdzuliefern. Für die fehlenden Zins:
jcheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die
efündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig
ahren nach dem Nüdzahlungstermine nicht erhoben
werden, ſowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf
des Kalenderjahres, im welchem jie fällig geworden,
nicht erhobenen Zinjen verjähren zu Gunſten der
Stadt. Das Aufgebot und die Sraftloserflärung
verlorener oder vernichteter Schuldverichreibungen er—
folgt nach Borjchtiit der $$. 833 und folgenden der
Givilprozeordnung für das Deutjche Reich vom 30ften
Januar . Reichsgeſetzblatt Seite 83), bezw. nad)
8. 20 des I ea gg zur deutjchen Eivil-
prozehordnung vom 24. März 1879 (Ge. ©. ©. 281).
Zinsjcheine fünnen weder aufgebsten, noch für
fraftlos erflärt werden. Doch joll Demjenigen, welcher
den Verlust von Zinsſcheinen vor Ablauf der vier-
jährigen Verjährungsfrist bei dem Stadtrath anmeldet
und den jtattgehabten Bejit der Zinsicheine durd)
Vorzeigung der Schulöverjchreibung oder ſonſt in
glaubhafter Weije dartgut, nad Ablauf, der Ver—
jährungsfrift der Betrag der angemeldeten und bis
dahin ii vorgefommenen Zinsicheine gegen Quittung
ausgezahlt werden. Mit diejer — —
find halbjährige Zinsſcheine bis zum 31. März 189
ausgegeben ; die ferneren en werden für fünf-
jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe
einer neuen Reihe von inähheinen erfolgt bei der
Stadtkämmerei-Kaſſe in — gegen Ablieferung
der der älteren Zinsſcheinreihe beigedruckten Anweiſung.
Bei dem Verluſte der Anweiſung erfolgt die Aus—
händigung der neuen Zinsſcheinreihe an den Inhaber
der Schuldverſchreibung, ſofern deren Vorzeigung recht⸗
zeitig geſchehen iſt.
Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver—
pflichtungen haftet die Stadt Marburg mit ihrem
Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Deifen zu Urkunde haben wir diefe Ausfertigung
unter unferer Unterjchrift erteilt.
Marburg den... tl..2.2... 188...
Der Oberbürgermeijter und Stadtrat der Stadt
Marburg.
Anmerkung. Die Anleihejcheine find außer mit den
Unterjchriften des Oberbürgermeijters und zweier
Mitglieder des Stadtrathe8 mit dem Siegel
des Dierbürgermeifters zu verjehen.
— in der Controle
OR Nr. ....
Der Stadtkämmereikaſſen-Rendant.
(Eigenhändige Unterſchrift.)
Provinz Heffen-Naffau. Regierungsbezirt Caſſel.
Eriter (bis .... ) — (1) Reihe
u dem
Anleiheſchein * Stadt Marburg.
« . . Ausgabe, Buchitabe C. Nr... „über... .. Marf
Reichswährung zu drei einhalb Prozent Zinſen über
M Pfennig.
nun. ME nee
Der Inhaber diejes Zinsicheines empfängt gegen
.. ten 18... und
Dee Br vr er)
Marburg, den .. ten .. . . ...
Der Oberbuͤrgermeiſter und Stadtrath der Stadt
arburg.
(Unterfchrift des Dberbürgermeiftere und eines Stadt:
rathömitgliedes).
Der Stadthauptkaffenrendant.
(Unterjchrift).
Dieſer Zinsſchein ift ungültig, wenn deſſen Geld-
betrag nicht innerhalb 4 Jahren nach der Fälligkeit,
vom Schluſſe des betreffenden Kalenderjahres an ge
rechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Untericriften des Oberbürger:
meifters und Stadtrathsmitgliedes fünnen mit
Lettern oder Facſimileſtempeln gedruckt werden,
doc muß jeder Zinsſchein mit der eigenhändigen
Unteriift eines Kontrolbeamten verjehen jein.
Provinz Heffen-Raffau. Regierungsbezirf Caſſel.
Unmweifung
um Anleiheichein der Stadt Marburg . . te Ausgabe,
B C DER. Mark Neichs-
währung.
Der Inhaber diefer Anweiſung empfängt gegen
deren Rüdgabe zu dem Anleihejchein der Stadt
Marburg Buchſtabe C. Nr... . . über . . . . Marf
Reichswaãhrung zu drei einhalb Prozent Zinſen die
. . te Reihe Zinsicheine für die zehn Jahre vom
1. April... .. bis 31. März... . bei der Stadt:
hauptkaſſe zu Marburg und bei den befannt gemachten
etwaigen weiteren mit der, Zinjenzahlung betrauten
Stellen, jofern dagegen jeitens des als jolcher legi—
timirten Inhabers des Anleiheicheines fein Wider:
— erhoben iſt.
Marburg.
(Unterſchrift des Oberbürgermeiſters und eines
Stadtrathsmitgliedes).
Der Stadthauptkaſſenrendant.
Unterſchrift).
Anmerfu ng. Die Unterjchrift des CO herbürgermetjters
und Stadtrathsmitgliedes fünnen mit Letten
oder Facſimileſtempeln gedruckt werden, dad
muß jede Anweiſung mit der eigenhändig
Unterjchrift eines Ktontrolbeamten —— jem
— und Belaunimadangen audern
875. Zur Vornahme der Frübjahrs- Prüfung ve
Alpiranten für den einjährig freiwilligen Mlilitairbieni
bes Jahres 1887 ift als Anfangstermin der 24
Februar 1887 feſtgeſetzt worden.
Tiejenigen jungen Yeute, welche fich dieſer Prüfur
unterziehen wollen, haben ihr bezügliches Gefuh in
teftens bis zum 1. Februar 1887 bei der unte
zeichneten Commifjion einzureichen und in bemieltw
anzugeben, im welchen zivei fremden Sprachen fie
prüft zu fein wünfchen.
Dem Geſuche find beizufügen:
1) ein Geburtszeugniß;
2) ein Cimviligungs-Xtteft des Waters ober dr
mundes mit der Grflärung über bie VBerim
ligteit und Fähigkeit, ven Freiwilligen wi
einer einjährigen activen Dienftzeit zu befimm,
auszuräften und zu verpflegen ;
ein Unbefcholtenheits- Zeugnif, welches für di
linge von höheren Schulen (Gymnaſien, Ru
gumnafien, Progymnaſien, Realjchulen um höher
Bürgerfchulen) durch den Director der Lehranftal,
für alle übrigen jungen Leute durch die Pelize
Obrigkeit des Wohnortes, oder ihre vorgeht
Dienjtbehörve auszuftellen ift, und j
4) ein von dem Apiranten ſelbſt gejchrieben?
Lebenslauf.
Die Attefte müffen im Original eingereicht werdet.
Gaffel den 6. December 1886, N
Königliche Prüfungs» Commiffion für Einjährig-
Freiwillige,
Kodenpörffer —
876. Auf Grund der Ermächtigung im zweiten
ſahe des S. 5 des Geſehes vom 23. Februar 1°
(Ge. ©. ©. 43) und F Beſtimmungen der betret
fenden Privilegien fündige ich hiermit z
a. bie bierprozentigen Sallı-Soran-@ubenet er
bahn-Prioritäts-Obligationen I. Emiſſion F
vilegium vom 18. November 1871), . nei
b. die vierprozentigen dergleichen Hbliganen
IT. Emiſfion (Privilegium vom 7. Auguſt — *
e. die vierprozentigen dergleichen Dbligatt =
Lit. B. (Privilegium vom 17. Juli 1877,
d. die vierprozentigen dergleichen eu)
Lit, C. (Brivifegium vom 26. Juni 18%.
3
—
foweit nicht deren Inhaber auf den durch meine Be-
fanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um—
taufch gegen 34 prozentige — —
eingegangen ſind, oder in der weiter unten bewilligten
zu noch darauf — werden, zur baaren
NRüdzahlung am 1. Juli 1887.
ie Auszahlung des Nominalbetrages der gefün-
digten Obligationen jowie der vierprozentigen Stück—
zinfen der Obligationen unter a, b und e für die
Zeit vom 1. April bis Ende Juni 1887 erfolgt vom
1. Juli 1887 ab bei der Königlichen Eifenbahn=Haupt-
fajje zu Erfurt und bet der Königlichen vereimigten
Erjenbahn » Betriebskaffe in Berlin — Askaniſcher
Pla 5 — gegen Ausantwortung der Obligationen
jelbjt und der dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins:
foupons und der Talons.
Der — etwa fehlender
von dem —— er zu (eiftenden — gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen
erlijcht mit dem 30. Juni 1887.
Uebrigens will ich, da nach) deshalb eingegangenen
Geſuchen viele Befiger von Prioritäts - Obligationen
thatſächlich verhindert geweſen find, diefelben zum
Zwecke des demnächſtigen Umtauſches gegen ap
zentige Schuldverfchreibungen ber konfolidirten Anleihe
innerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. Of:
tober d. 3. abgelaufenen Frift zur Abjtempelung zu
bringen, hierdurch für die Eingangs net ein Priori⸗
Zinsſcheine wird
tätsobligationen zu dem nämlichen Zweck eine weitere
letzte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. rl u
unter den in meiner Bekanntmachung vom 1. Oftober
d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen.
Berlin den 24. November 1886,
Der Finanz. Minifter Scholz.
BVorjtehende Bekanntmachung des Herrn Finanz:
Minijters wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß
—— der in derſelben in —5 genommenen früheren
Bekanntmachung vom 1. Oktober d. J. den Inhabern
der Umtauſch ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuld:
verjchreibungen der 34 prozentigen tonlolibirten Staats:
anleihe unter folgenden Bedingungen ange
boten wird:
a. Für die umzutaufchenden Schuldverjchreibungen
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverjchreibungen
der 34 prozentigen konjolidirten Staatsanlerhe gewährt.
b. Den Inhabern werden die umzutaujchenden
Schuldverichreibungen mit, den bisherigen vo.
jprüchen noch bis zum zweitnächiten Zinſenfälligkeits—
termine der Obligationen belafjen, aljo rückſichtlich der
Obligationen I. und II. Emiſſion und Lit. B. bis
zum 1. Dftober 1887, rückſichtlich der Obligationen
Lit. C. bis zum 1. Juli 1887,
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts:
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtausch
ihrer Schuldverjchreibungen gegen Schuldverjchrei-
bungen der 34 prozentigen fonjolidirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche Erklärung
bis einfdliehlic den 31. December d. J. ſchriftlich
oder mündlich bei der Königlichen Eijenbahn-Haupt-
kaſſe zu Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich):
a. bee Königlichen vereinigten Eijenbahn-Betriebs-
fafje in Berlin — Askaniſcher Play 5 — oder
bet den RIES Eijenbahn » Betriebstafjen
u Defjau, Halle, Weißenfels und Eafjel BR. M,,
b. bei der Königlichen Eijenbahn =» Hauptfafje in
Frankfurt a/M. (Sachſenhauſen)
— vorläufiger Einreichung der Obligationen ab:
ugeben.
i Den Erklärungen über die Annahme des Ange
bots ift außer den — — Obligationen)
jelbjt ein DVerzeichnig, welches Nummer und Nenn-
wert) der legteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen bejonder®, in doppelter Ausfertigung
—— Das eine Exemplar wird, mit einer
Empfangsbeſcheinigung verſehen, dem Einſender ſofort
wieder ausgehändigt und iſt von demſelben bei einſt⸗
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme⸗
jtelle mit einem Vermerk zu verjehenden Obligationen
zurüczugeben.
Wegen Einreihung der Obligationen zum Um—
taujch gegen 34 prozentige Staatsſchuldverſchreibungen
wird fpäter das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königlihe Eijenbahn-Direction.
877. Auf Grund der —— dritten Ab⸗
ſatze des 8. 5 des Geſetzes vom 17. Mai 1884 (Gel.
©. ©. 129) und der Bejtimmungen der betreffenden
Privilegien fündige ich hiermit:
a. die vierprozentigen Thüringifchen Eijenbahn-
Prioritäts-Obligationen L Emifjion, ausgeſtellt
am 1. Januar 1848,
b. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
II. Emiſſion (Serie III), ausgejtellt am 31jten
März 1855,
e. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
IV. Emiſſion (Serie IV), ausgejtellt am 1jten
März 1857 und .
d. die vierprozentigen dergleichen Obligationen
V. Emiſſion (Serie V), ausgejtellt am Iſten
Juli 1870,
joweit nicht deren Inhaber auf den —— meine Be⸗
kanntmachung vom 1. October d. J. angebotenen Um—⸗
tauſch gegen sh progentige Pe, apa at
eingegangen find, oder ın der weiter unten bewilligten
—— iſt noch darauf eingehen werden, zur baaren
Rückzahlung am 1. Juli 1887.
Die Auszahlung des Nominalbetrages der gekün—
digten Obligationen erfolgt vom 1. Juli 1887 ab
bet der Königlichen Eijenbahn-Hauptkaffe zu Erfurt
und bei der Stöniglichen vereinigten Eiſenbahn-⸗Betriebs⸗
fafje in Berlin — Askaniſcher Platz 5 — gegen Aus—
antwortung der Obligationen ſelbſt und der dazu ges
hörigen noch nicht fälligen Zinsfoupons und der Talons.
Der Geldbetrag etwa fehlender Zinsfcheine wird
von dem Betrage der zu leitenden Zahlung gekürzt.
Die Verpflichtung zur Verzinfung der Obligationen
erlifcht mit dem 30. Juni 1887.
ebrigens will ich, da nach deshalb eingegangenen
Sefuchen viele Befiger von Prioritäts » Obligationen
thatfächlic) verhindert geweſen find, Ddiejelben zum
Zwecke des demnächjtigen Umtaufches gegen 34 pro:
zentige Schuldverjchreibungen der konſolidirten Anleihe
mnerhalb der von mir bewilligten, mit dem 30. De:
tober d. 3. abgelaufenen Friſt zur Abjtempelung zu
bringen, hierburch für die Eingangs bezeichneten Priori-
tätö-Dbligationen du dem nämlichen — eine weis
tere legte Friſt bis zum 31. Dezember d. J. ein-
ichließlich unter den in meiner Belanntmachung vom
1. October d. 3. angegebenen Bedingungen bewilligen.
Berlin den 24. November 1886.
Der Finanz - Minifterr Scholz.
Vorſtehende Bekanntmachung des Herrn ge
Miniſters wird mit dem Bewerken veröffentlicht, daß
—* der in derſelben in Bezug genommenen früheren
Bekanntmachung vom 1. October d. J. den Inhabern
der Umtauſch ihrer Schuldverſchreibungen gegen Schuld⸗
verſchreibungen der 34 progentigen konſolidirten Staats⸗
anleihe unter folgenden Bedingungen ange—
boten wird:
a. Für die umzutauſchenden — —
wird derſelbe Nennbetrag in Schuldverſchreibungen
der 3} progentigen konſolidirten Staatsanleihe gewährt.
b. Den Inhabern werden die — **
Schuldverſchreibungen mit den bisherigen zur
jprüchen noch bis zum zweitnächſten Zinienfälligkeits-
termine der Obligationen belajjen, aljo bis zum Iſten
Juli 1887.
Diejenigen Inhaber der bezeichneten Prioritäts-
Obligationen, welche auf den angebotenen Umtauſch
ihrer Schuldverichreibungen gegen Scyuldverjchreis
bimgen der 3% prozentigen fonjoliirten Staatsanleihe
eingehen wollen, haben ihre diesbezügliche —
bis einſchließlich den 31. Dezember d. J. ſchriftlich
oder mündlich bei der Königlichen Eiſenbahn-Haupt—
— Erfurt, oder einer der nachbezeichneten Kaſſen,
nämlich:
a. der Königlichen veremmigten Eiſenbahn-Betriebs—
fajje in Ferlin — Aslaniſcher Pla 5 — oder
bei den Königlichen Eiſenbahn-Betriebskaſſen zu
Deffau, Halle, Weihenfels und Cajjel B. M.,
b. bei der. ig Eijenbahn = Hauptfafje in
Franffurt a / M. (Sadjjenhaufen)
unter vorläufiger Einreichung der Obligationen ab—
ugeben.
. Den Erklärungen über die Annahme des Angebots
ift außer den Schuldverichreibungen (Obligationen)
jelbft ein Verzeichniß, welches Nummer und Nenn-
werth der letzteren enthält, für jede Gattung von
Obligationen bejonders, in doppelter Ausfertigung
beizufügen. Das eine Eremplar wird, mit einer
Empfangsbeicheinigung verjehen, dem Einjender jofort
wieder ausgehändigt und tt von demjelben bei einjt-
weiliger Wiederausantwortung der von der Annahme:
jtelle mit einem Vermerk zu verfehenden Obligationen
zurüdzugeben.
Wegen Einreihung der Obligationen zum Umtauſch
gegen 34 prozentige Staatsjchuldverichreibungen wird
Ipäter das Erforderliche veranlaßt werden.
Erfurt den 30. November 1886.
Königlihe Eifenbahn-Direction.
Belauntmachnugen des Landes= Directors.
878. Im einer ErtrasBeilage wird der Bericht über,
den Gefhäfts-Betrieb der Heffiihen Brandverficherungs- \
Anjtalt nebſt Bilance und einem nach Streifen abge-
theilten Berzeihniß von ſämmtlichen Brandſchadens⸗
Bewilligungen vom Jahre 1885 veröffentlicht.
Gaffel am 22. December 1886.
Der Landes- Director. von Hundelshauſen.
Beroaai > Soronil,
Eruanut: ber Ober » Präfibialratd Boten Aller
höchſt zum lanbesherrlihen Gommifjarius bei dem
Stifte Kaufungen mit Wetter,
ber Negierungs: Präfivent Magdeburg in Gaffel
zum Wirklichen Geheimen Ober » Regierungsratbe und
Unterjtaatsfecretair im Königlichen Miniſterium für
Handel und Gewerbe; die bisherigen Dienftgefchäfte
beijelben find in Folge deſſen auf den ernannten Stell»
vertreter, Ober: Regierungerati Schwarzenberg, bie
auf Weiteres übergegangen,
der Hauptteneramts » Nendant von Lohberg in
Marburg Allerhöchjt zum Rechnungsrathe,
die Ober-Stener-Controleure Biermann in Ziegen-
bain und Hadenberg in Fulda zu Steuer-Infpectoren,
die Förfter auf Probe Seit zum Förfter in Hülfa
in ber Oberförjterei Wallenftein, Kallmeyer zum
Förfter in Franfenau, Oberförjterei Franfenau, Hart»
mann zum Förſter in Dielfungen, Oberförfterei Mel—
fungen, Schmidt zum Förfter in Bottenborf, Ober:
förſterei Woltersporf, Schaufeil zum Förfter in
Bracht, Oberförfterei Bracht, und Both zum Förfter
in Wickenrode, Oberförfterei Rottebreite.
Beauftragt: der Pfarrer Pfeiffer in Meerhol;
mit Verfehung der Metropolitanatsgefchäfte ver Claſſe
Gelnhaufen und
Entbunden: der Metropolitan Manns in Geln-
haufen auf fein Nachſuchen von Berfehung dieſer Ge—
ſchäfte.
Verlieben: dem Regierungs⸗Hauptkaſſen-Oberbuch⸗
halter Brehm in Caſſel Allerhöchſt der Amtscharalter
als Rechnungsrath.
Hierzu als Beilage der Oeffentliche Anzeiger Nr. 102.
(Imfertiousgebüihren fir ben Raum einer
Drudzeile 20 Reid) —8 — Belageblatter für } uub $ Bogen 6
fiir J umb 1 Bogen 10 Reichspfennig.
Rebigirt bei Koniglicher Regierung,
Caſſel. — Gedrucdt in ber Hof» und WaifeubaussBuhbruderei
Ertra-Beilnge zum „Amtsblatt.“
Bericht
über den Gefhäftsbetrieb der Befifhen Brandveriherungs-Aufalt vom Jahre 1885.
Era ze
Die Heſſiſche Vrandverficherungs-Anftalt ift mit dem 1. Januar 1885 — dem Tage des Inkraft⸗
tretens des Reglements vom 19. März 1880 — in ein neue? Stadium gelangt, indem mit dem genannten
Tage unter Befeitigung der dur die Verordnung vom 27. April 1767 eingeführten Grundbeitimmung,
wonach die Jahresbeiträge von jämmtlichen verjicherten Gebäuden nur nah Verhältniß der Verficherungs-
jumme berechnet wurden, ein Blajjificationg- Prinzip in Gültigkeit gefommen ift, gemäß befjen
für die BVerficherungsobjecte je nad) ihrer Fyeuergefährlichfeit und dem größeren oder geringeren Grab ber
muthmaßlichen Zerjtörbarfeit fünf Klaſſen geichaffen worden find.
Die Jahresbeiträge werden von einem Umfagefapital berechnet, welches bei Gebäuden
der eriten Klaſſe durch °/Ao der Verfiherungsjumme
" zweiten " " Yo ” "
„ dritten „ — ER J
„ bieten „ — — —
" fünften ” " wi n n
gebildet wird.
Sofern ein Gebäude duch die Benutzungsweiſe einer erhöhten Feuersgefahr ausgeſetzt ift, tritt zu
dem nad der Bauartklaſſe berechneten Umlagelapital ein weiteres nach der Verſicherungsſumme in gleicher
Weife zu berechnendes Umlagefapital, welches
zu A. des Tarıfd ?/o der VBerficherungsjumme
" B n " £; 10" "
n Ü " u »/o " "
" D. " ” 2/0 # "
" E. " " wi 0 n [1
" F .ın " “ho " "
n G. " " vo 10» "
beträgt.
Beide Summen zufammengenommen bilden das Geſammt-Umlagekapital für das zu feuergefähr-
lihem Betriebe benugte Gebäude. Der Fahresbedarf der Unftalt wird nach der Größe des Gejammt-
Umlagetapital3 der einzelnen VBerficherten gleihmäßig ausgeichlagen.
L
Frag. Ge
Die Berwaltung der Heflischen Brandverficherungs-Anftalt wird von dem Landes-Director,
welchen nach den Beſtimmungen des Ürganijations « Regulativs vom 11. November 1868 ein oberer
jtändischer Beamter zugeordnet worden ift, unter Aufjicht des Landes-Ausſchuſſes geführt.
Die Berwaltungsergebnifje des Jahres 1885 find in dem gegenwärtigen Bericht zuſammengeſtellt.
1. Verſicherungsſtand.
a) Berjiderungsjumme.
Die Geſammt-Verſicherungsſumme, welche am Schluffe des Jahres 1884 anf 756 362 100 Meart
feitgeitellt worden war, hat auf Grund der bei Ueberfübrung der verficherten Gebäude
in das Claſſificationsſyſtem vorgenommenen Nenſchätzungen einen Zuwachs von . . 61657050 „
erfahren, weshalb dem Brandjtener-Nusjchreiben pro 1885 eine Verfiherungsjumme von 818019 150 „
zu Grunde gelegt werden konute.
Um Schluſſe des Ichres 1885 belief ſich die Berficherungsjumme auf . 827953640 „
ijt jonach im Laufe des Jahres 1885 um 2 2 Homo en 993414 „
geitiegen.
Bon der im Anfang des Jahres 1885 vorhandenen Gejammt-Berjicherungsjumme kamen auf die:
Land⸗
— Gutsbezirlke. Im Ganzen.
Marf.
Mart,
Dart,
26 907 000 | 13.877 600 3 950 800 ) 44 715 400
Stafie I.
Be; 77944700 | 36141000 7979600 | 122.065 300
„m. 114 771800 | 74278800 | 5692300 . 194742 900
— 57 410 700 173 6904 1000 2799400 233 904 200
v. 45933000 | 174319500 1928300 | 2221808900 +
Abgebrannte Gebäude, deren
Berhalte * ‚beftimmungs-
gemäß bis zum Mieder-
aufbau fortgeführt werden _
mühe ee 176250 | 228 180 6120 410 550
323 143450 | 472539 180 22336 520 | 815019 150
Ueberhaupt
In Brozenten ansgedrüdt kamen auf bie:
Städte. Land- Gutsbezirke. Im Ganzen.
nemeinden.
39,50 9% 57,77%, 2,73%, | 100,00%,
und zwar in Klaſſe I. 320%, | 10%) 0,48%. 5,47%,
> Mi: 958%, 4,42%, 0,98%, 14,08%,
ze EI, 14,03%, ° 908% 0,00% 23,810/,
IV. 702%, | 23% 0340, 38,59%,
; 561% ' 21,31% 0,23%, 27,15%,
Abgebrannte Gebäude 0,02%, , 0,08% 0,00%, | 0,05%,
Ueberhaupt 39,50%, | 57,77% . 2,73%, 100000
b) Die Zahl der Berjihernngs-übjecte,
weiche am 31. Terember 1885 vorhanden waren, ergibt ſich ans nachſtehender tabellariicher Ueberſicht:
Aabl der am 31. Decem-
ber 1885 verficherten
Dofraitheit. Gebände,
119903 | 307078
Davoı fommen auf: Städte . 2688 68465
|
# " Landgemeinden 92544 | 235851
. " BGuisbezirke 473 2762
Summa 307078
Nach den Banartflaijen vertheilen jich diefe Gebäude wie folgt:
Klaſſe J. Klaſſe II. Klaſſe III. Klaſſe IV. Klaſſe V. Jun
(0) (0) du’ 20 Be (7 AR (1, Banzen.
Stade > 22222... | oe 1
Yandgemeinden . » . 2... 10292 | 340831 | 95737 94136 235851
Gutsbezirke. 2 20. 6208384 660 439 2762-
Ueberhaupt . . 93 | 17217 5 55540 117149 | 114280 307078
| ;
1*
a —
Wegen Gewerbebetriebs mit erböbter Feuergefährlichleit find tarifpflichtig:
1395 Hofraithen mit 3729 Gebäuden und vertheilen fich die betrefienden Gebäude nad
den Zufchlagäftufen wie folgt:
I I. nz I
AB oc | D E | au
9
(0) (/) ! (9/0) Dorn (90) FE (9/0) je
Se 2222. 59 us 0 I! | 5 | 200
Landgemeinden. . . ' 631 |) 78 | 7 | 22 — 3 1631
Gutsbezirke... re en 2 94
3 | | }
Summa . . | CIE ni hl 8 370
I. 8Seiträge
An Branditeuern wurden pro 1885 ausgejchrieben: von je 100 Mark Umlagelapital 16 Prenmiar
Beitrag, überhaupt: 1379478 Mt. 54 Pig. —— kamen auf die:
— — ——
ä
Städte. Zanbgemeinben. | Gutsbezirke. Im Ganzen.
Marl. Mat Pfſ. Matt.
Si. | Man.
| |
Kaffe I 21525 60 11102 08, 3144 64 | 35772 | 32
197 | |
= 87298 |07 40477 » 7 186713 1.
„ m. .| 1652971 5 106961 |48 8196 02 280429 | 79
„mw. .| 101082 \as| 308001 62 4926 90 anıerı 4
„Vv 102889 192, 300475 | 68 A310 30 407684 9
Abgebrannte Gebäude . — |" 365 | A 79 656 —*
Tarifirte Gebäude 07 6045 19 2353 | 76 16550 02
— — ——
I
88 861129 06 20788 60 1379478 61
J
Ueberhaupt .
Pro mille der Verſicherungsſumme berechnet ſich die Brandſteuer:
in Klafe . uf .. — 80
Fe ı 1 | 12
1 1 50 1 4
ea a 1 7%
“0 Von 2 24
Su Prozenten ausgedrückt kamen von der Gejanmt-Brandftener
auf die Städte . -. ». » 2» ..384%
auf die Landgemeinden . » . . 624°, und
auf die Ontäbesire . ». . 2. 22%
nämlich:
Pa Land⸗ Gute⸗ Im
Städte.
gemeinden. bezirke. Ganzen.
in Klaſſe J. 0,8 °% 0,2% 2,6%,
ER ı 5 29% 07% 1%
u ww. IE: 787 0,6%. 20,4%
> Je 22% 0A 99%
” " V. 28,3 "Ya 0,3 % 36,1 %
Abgebrannte Gebäude . 0,0% 0,0%, 0,0 9%,
Tarifzuſchlag. 0,4% 0,0% 11%
Ueberhaupt . 62,4, 23,2%: 10,0%
— —
III. Brandſchäden.
1) Zahl und Umfang der Schadensfälle.
Die Zahl der Brände zc. betrug im Jahr 1885: 321 und der hierdurch entitandene Gejammt-
ſchaden einjchließlich 11575 Mark 27 Pf. für Löſchbeſchädiguugen: 958369 Markt 94 Pf., hiervon kamen:
Bahl Zahl | Betrag
der | der
beſchädigten Entſchädigungen.
der
Brände.
Hofraithen. Mart. pi.
|
117 23045 | 46
310 . 727169 | 48
| 3 ı 755 —
— —
430 | 958369 | 94
auf die Städte .
" " Landgemeinden
„on Gutsbezirke
Summa .
Bon der Geſammt-Bran dentſchädigung fanıen auf die:
Städte. Yandgemeinden. Gutsbezirke. Im Ganzen.
Mae | Maik. Mate Mi Mat
Klaſſe 1. ı 60 58842 | — — — 58959 60
— —— 304 |56 30802 45 _ — | 8107 |0
| | =
u "MIELE; 43 49932 10 DB — 158182 58
| | |
+» 45 59 125714 66 170 — | 179906 4
En 64 ar || 486639 j®
nun ug —— Bi
Ueberhaupt . . 82 719949 85 755 — 446794 67
Hierzu kommen noch die für Be— |
Ichädigungen durch die Löjch- | | - I
anftalten entjtandenen Beträge mit 64 7219 63 — — 11575 | a
- Im Ganzen, . 230445 | 46 | 727169 48 755 958369 | 9
— —
In Prozenten ausgedrüdt entfielen von der Geſammt-Brandentſchädigung exel. der Vergütung
für Löjchbeichädigungen auf die:
24 Land⸗ * J In
Städte. i Sutsbezirte. Im ;
gemeinben. Gutsbezirke. Im Ganzen
in Klaſſe I. 0,01°/, | 6,22%, es 6,8%,
= u: 3,41, ai — 1 6,66%
FRE 5 11,37%, 5,27% 0,06% | 16,70%
re ı 20 5,71% 13,28%, | 0,02%, | 19,01%,
— 3,38%, 48,09%, | — 51,40%,
Ueberhaupt 23,88%, 76,04%, 0,08%, 100,00%,
1. zu Hanau, große Strone, am 11. und 12, Zum 1885 Oo... 2 2 2 2 85319 | 46
2. „ Wehlheiden, Farbenfabrik, am 28. October 185 . . » > 2 2 2 2 a. 56000 [=
3. „ Brotterode, Kreis Schmaltalden, am 10. Jum 1885... 2 2 53847 | 35
4. „ Herges-Hallenberg, Kreis Schmalkalden, am 10. Juni 1888. .. 46519 | 23
d. „ Rasdorf, Kreis Hünfeld, am 20, Februar 1888. 33978 | 31
6. „ Wibenhaufen, am 25. October 188688. nn 32405 | 70
7. „ Floh, Kreis Schmaltalden, am 31. Mai 1888. nn nn 25104 —
11. „ Boltmarjen, Kreis Wolfhagen, am 21. Juli 85 oo... 2 2 2 nn 17595
12. „ Schauenjtein bei Obernfichen, am 15. Juni 185... 2 2 2 2 2. 15516
13. „ Schmaltalden, am 3. Januar 1888. 13435
14. „ Oberlaufungen, Kreis Caſſel, am 25. März 185°... 2 2 2 nn 11693
F
|
|
8,
3 „ Großenlüder, Kreis Zulda, am 6. März, 12. October und 5. December 1885 59687 | 67
10.
15. „ Thaiden, Kreis Gersfeld, am 16. November 1888. 2 0. 11397
|
—— | ————— — — —
— —
2) Nach den Bauartklaſſen vertheilten ſich die Schadensfälle, wie folgt:
J. Klaiſe. II. Klaſſe. III. Klaſſe IV. Klaſſe. V. Klaſſe. Im Ganzen.
Se FU 405 ap 34 244
2 Schaden | 2) Schaden. 133 Schaden. | >| Schaden. EE Schaden. FE Schaden.
2 2 E 5 a“ ru
Dart. BF Dart Bl? Mat Bil Mark Bit | Marl Bil“ ) Marl. Bi
A. Gebäude, in
welchen der
Brand ausge⸗ |
s 589485025 5535240, 59 5537534 97 92823481125 | 198722) — 314 46122172
brocden iſt
B. Gebäude, auf
welche ſich der
Brand ver R _ J
breitet hat 2 11 10118; 775461) 66 1102807119: 82 | 87082 66229 287917139397 45572 95
Summe .110| 589596045. 63107011125 15818253 179 179906 14354 |486639 39711 9467.67
C, Beichädigungen durch die Löſchanſtalten:
1) an verlicherteun Gebäuden. > 2:20 ren 7930.93
2) an umverficherten Gebäuden, Hof und Garteneinfriedigungen, Bäumen ꝛec. . . . 3644 34
Ueberhaupt . . S3HN94
3) Geht man von dem Umfang der Schadensfälle aus, je nachdem die Verſicherungs-Objeete
gänzlich oder theilweie zerjtört worden jind, jo ergibt ich für die einzelnen Klaſſen folgendes Bild:
Totale Schäden. Bartielle Schäden.
Bauart | — m
e tlaſſe. Schaden. = | Schaden.
ö Mat. |? Mat. Wi.
1. 92959 | 60
1. 27 10300 | 85
III. 2: 93936 2 102 64246 | 32
IV. 155096 86 24810 | 03
V. 448289 | 57 | 139 33349 | 82
Ueberhaupt 806128 | 05 | 363 : 140666 | 62
Die größte Anzahl von Bränden entfallen ſonach auf die V. Bauartklafle, im welcher 215 Gebäude
vollftändig und 139 theilweiie zerftört worden find, während in der I. Klaſſe nur 1 Totalichaden und
9 partielle Schäden entjtanden jind.
4) Die Benutzungsweiſe der unter 3 aufgeführten Gebäude ergibt ſich aus nachſtehender
Ueberſicht:
Totalſchäden Partielle Schäden
in Städten. | auf dem Lande. in Städten. auf dem Lande.
Ge | Betrag, Ge- Betrag, JG | Betrag. | Ger | Betrag.
bäude bäude bäude
bäude
Marf. 1. | | Marf. Marl, Marf.
Bi.
68223 ! 711104 | 311545 | 23
Wohnhäuſer 75 30121 27 135 45809 14
Scheunen 13214 |— | 88 | 202164 271 1 700 — 16 1612 13
Ställe 2422 91 56 438566 861 1 28 — 40 8897 05
Andere Nebengebäude 59149 18 48 37427 |14| 41 27353 91 28 3647 | 08
Kirchen und Thürme
Gewerbliche Gebäude
Summe:
_ | - — 6 5206 | 24
9100 5 59026 | 75)1 14 15776 84 3 669 | 96
152109 | 80 301 | 654018 2351132 | 73980 02 228 | 65931 | 60
Suts- J Ställe ; — — 4 2 370 —
bezirke 1 Nebengebäude . — — — — — — — || 1 |
Sa... 23831 | 66686 | 60
5) Nach der Zeit der Entitehung vertheilen fich die Schadensfälle des Jahres 1885 auf
die einzelnen Monate zc. wie folgt:
Ueber | Städte.
gemeinben. Gutsbezirke. Im Ganzen.
Tag. Nacht. Tag. Nacht. Tag. Nacht. Tag. Nacht.
Januar 7 / 7 1 — 15 14
Februar 1 4 4 | 8 — 5 | 12
März . a 3 l 9 11 — — 12 12
I. Quartal. . | 68 9 I 1210| 11 — | 30 | 38
April 2. 22.2... 1233 4, 3 6 9 — 1311101318
. Mat u - 3 6 | 11 — — 6 14
EURE cu D J 8 3 | 12 11 — 45: | 20
I. Quartal . . 13 14 47 ı 32 1 1 61 | 47
SE 3| 2 I BI | 7
AYuguit . H 3 9 12 — — 2 15
September — 2 2 11 | 6b _ — 13 7
II. Quartal . . 2 8 7 283 | 22 — —J — 36 29
Detober . — 658 6 | 6 N N
November. » ı . . |: 4 5 8 12 — 1217
Deembr. .. ..-L3# 5 6 12 | 11 — — 17 17
IV. Quartal . . a 9 | 16 26 | 29 Be — 35 Ab
Im ganzen Jahre. . 1321 | 39 | 49 121 | 109 2 1 !162 1159
Die meisten Brände fanden ſonach im II. Quartal (mit 108) und im Monat Juni (mit 65) ftatt,
während die Monate Februar und October mit je 17 in Betracht kommen.
2
—*
u Mt
6) Ort der Entftchung.
Von den 321 Bränden find ausgebrochen:
in anf dem euf Gut&:, Weber:
Städten. Lande, bezirken. haupt.
in Wohnhäufern . 134 — 201
„ Sceuern 56 — 58
„ Ställen . 19 2 22
„ anderen Nebenpebäuden 7 1 18
„ Kirchen und Thürmen . 6 — 6
„ gewerblichen Gebäuden . 5 — 14
„ hicht verſicherten Gebäuden —1 — 1
„ außerhalb der Gebäude “m.
lichen Gegenjtänden . } 1 -- 1
Summa 229 3 321
Nahezu der Brände des Jahres 1885 find ſonach in Wohnhäuſern entjtanden.
Bon den unter Nr. 6 bezeichneten Gebäuden gehörten zur:
von den 201 Wohnhäujern . - . 1'138 | 360 68 83
„ 58 Scheuem .... — 1 5 19 33
„ 28 Stüllen... 1 | 2 | 4 9 6
lL8B8anderen Nebengebäuden — | —— 10 ' 2 6
u 4 | 1 — 1 —
„m 14 gewerblich. Gebäuden 2 3 5 3 1
Summa 319 8 25 60 9 129
— 1
7) Euntſtehungsurſache.
Die Urſache des Schadens war:
in 47 Fällen kalter Blitzſchlag,
”
"
17
29
25
41
12
N We
75
"
Blitichlag, welcher gezündet hat,
vorjäßliche Branditiftung aus Gewinnſucht,
vorjäßliche Branditiftung aus anderen Motiven,
Fahrläfligkeit incl. Rauchen,
Spielen der Kinder mit Streichhölzchen,
Spielen der Kinder mit jonftigen Zündſtoffen,
porjchriftäwidrige oder jchadhafte Ehen,
ſonſtige vorſchriftswidrige oder mangelhafte Bauart,
der Gewerbebetrieb,
Exploſion,
Falle durch eine Locomobile,
Fällen Selbſtentzündung, muthmaßlich,
Summa 321.
Gardinenbrände,
blieb die Urſache unermittelt.
3 Fälle erwieſen,
26
1 Fall
24 Fälle
1 Fall
ur
9 Fälle
—
12 „
8 ,;
1 Fall
3 Fälle
3) Der Gejammtichaden von den im Sabre 1885 entjtandenen
Schadensfällen beirug
Hiervon find verrechnet in 1885
„ 1886
Summa
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
erwieſen,
muthmaßlich;
958369 Mark 94 Pf.
623570 66 „
39 50, 8,
958369, M,
2*
entjhädigungen mit den von ihnen aufgebrachten Brandftenern zufammengeftellt find.
— ——
Wie ſich dieſer Geſammtſchaden des Jahres 1885 auf die einzelnen Kreiſe vertheilt, geht aus der
nachſtehenden Ueberſicht hervor, in welcher gleichzeitig die auf die einzelnen Kreiſe entfallenden Brand—
Lfde.
Nr.
10.
Kreis
Stadt Eaflel .
Land Gafjel
Eſchwege excl. der Stadt .
n„ . Stadt .
Frankenberg
Fritzlar.
Fulda excl. der Stadt .
„ Stadt.
Gelnhaufen excl. der Stadt .
F Stadt
Gersfeld
Hanau exel. der Städte Hanau und Bockenheim
Hanau Stadt |
Bodenheim Stadt
Hersfeld excl. der Stadt .
" Stadt .
Hofgeismar
Homberg
Hünfeld
Zu übertragen .
|
|
|
Zahl
Brandſteuer. der |
Schadens:
Mar Pf. file |
wo or ———
72722 |31| ® |
4697 |64, 2 |
16171 | 74 | 1
0004 119
8348 92 9
5414 10 26
29055 78
3797 900 9
5657 [02 —
33611 112 | 14
64750 175! 12
50670 13 4
22844 | 40 2
35044 |34| 7
11738 | ı
64630 | 51 | 22
41834 |13 | 10
394038 | 19) ıı
Bd
816387 | 87 191
Brand-
entſchädigungen.
Mari. Wi.
6989 11
89643 | 4
1470 | 25
18: | —
14500 | 8
29240 | 3
126459 | 8
53049 | ®
10387 | 68
955735 | hl
457 17
14103 | &
36 |
3216 |
14203 Li
47905 | 0
| 1 -
_ Zahl Brand⸗
vſde. ed
= Kreis Brandjtener. | — entſchädigungen.
Dart. pi. | fälle. are. Bi.
[
|
| |
Uebertrag . . 846387 | 87 | 191 540658 | 54
| N
14. | Richten . © ........ .... .1 ala 9. 1008 | 32
15. 4 Marburg excl. der Stadt. . . 2 2 2 2 2 0. 58318 | 13 | 12 | 18202
v- ee te aa 4 6
16. | Melfungen ...... . . ... . . . 47850 10 18 | 19458
17. | Rinteln excl. der Stadt... 66103 98 |! 35 | 88914
a7 2 | 58
18. Rotenburgg. rei 46004 57 10 | 12330
I. Shlüchhheeeeeee a ae 38784 | 88 5 15663
20. | Schmaltalden excl. der Stat . 2 2 2 22. 37920 |40 | 9 136506
.. Siadt . ...... .. . 1er 7 | 14008
21. | Witenhaufen 220 10354 | 48 \ 4 | 38673
22. | Wolfhagen . . ....... . . . . . 4484 63 12 | 58190
.Ziegenhainiinn ee 57226 132 8 | 5060
—— — — —
Ueberhaupt. . | 1379478 | 54 | 321 | 958369
Der Durhichnitt beträgt pro mille der Verficherungsjumme:
- — 1 Mark 69 Pf. an Brandfteuern
—=1 „ 17 „ „ Brandentihädigungen.
Die Kreiſe Wolfhagen, Schmalfalden, Rinteln, Hünfeld, Gersfeld, Caſſel (Land) find fonach die
ungünftigften für die Anftalt gemwejen, während von den Städten die Stadt Hanau an eriter Stelle in
Betracht kommt, indem die im Jahre 1885 dortjelbft entftandenen Brandichäden nahezu den doppelten
Betrag der von den Intereſſenten diefer Stadt aufgebrachten Gejammtbrandftener erreichen.
9) Verwilligt jind im Jahre 1885 au Brandentſchädigungen:
— 14
623570 ME. 66 Wr. für die im Jahre 1885 entitandenen Schadensfälle,
330833 „ 89 „ nachträglich für Schadensfälle aus den Jahren 1884 und rücdwärts.
— #454 Mt. 55 Pf.
Wie ich dieſe Brandentſchädigungs- Verwilligungen auf die einzelnen Kreiſe vertheilen, ergib:
jih aus nachſtehender Ueberſicht:
Ede.
Nr.
Namen der Kreije bezw. der Städte.
Verwilligte
Summe.
SU I my vv
Stadtkreis Caſſel
Landkreis Caſſel
Kreis Eſchwege erel. der Stadt Sicmene \
Stadt Ejchmwege. .
Kreis Frantenberg mit Bezirk Baht.
Kreis Friglar .
Kreis Fulda excl. der Siadi
Stadt Fulda
Kreis ee mit Bert Orb sl der Stadt
Stadt Gelnhanjen .
Kreis Gersfeld .
Stadt Hanau
Stadt Bodenheim . .
Kreis her excel. der Stndt
Stadt Hersfeld . . .
Kreis ofgeismar 2
Kreis Homberg .
Kreis Hünfeld . f
Kreis Kirchhain. .
Kreis Marburg excl. der" Stab
Stadt Marburg F
Kreis Melfungen . .
Kreis Rinteln ercl. der Stadt.
Stadt Ninteln . j
Kreis Rotenburg
Kreis Schlüchtern.
Kreis Dei excl. der Stübte Hana und With
Kreis Schmaltalden ercl. der © Stadt i
Stadt Schmalkalden
Kreis Witzenhauſen
Kreis Wolfhagen .
Kreis Ziegenhain .
Zumma
2671 | 54
55541 | 28
21942 | 16
18 | —
28725 73
15742 36
91281 | 76
203 | 70
3711 85
ee
34550 | 98
12592 | 39
87799 | 09 |
21 34
28341 | 66
36 | 70
38494 | 30 |
8466 | 59
84789 | 81
12997 | 76
16463 | 43
136 | 07
31018 | 83
5451 | 78
28 | 50
2371 Ki
10113 | 35
146832 | 55
14179 | 84
7876 | 38
A) J 90
136060
4702 27
954454 | 56
— 15 —
An Prämien und Unterſtühungen
ſind aus Anſtaltsfonds im Jahre 1885 verwilligt worden:
a) 30 Mark Prämie für Entdeckung von Brandſtiftern,
b) 0 „ = „ bevorragende Thätigkeit beim Löjchen,
e) 1955 „ zur Förderung des Löſchweſens, insbejondere VBeihülfe zu den Koſten der An-
Ihaffung neuer Feuerjprigen ꝛc. an 14 Gemeinden,
d) 150 „ Unterftügung an 6 bei der Brandlöichung verlegte Feuerwehrmänner zc.
Summa 275 „ movon 2225 Mark ausgezahlt find.
Der Anjtaltöverwaltung waren für ſolche Unterſtützungszwecke 5000 Markt pro 1885 zur Ber-
fügung geftellt.
Der Communal-Landtag bat gelegentlich der Berathung des 1886er Etats der Anjtalt den Antrag
des Verwaltungs-Ausſchuſſes, dab fünftigbin ſolche Beträge, welche in dem betreffenden Etatsjahr nicht
verwilligt worden find, in Reſtausgabe weiter geführt werden jollen, genehmigt, und hierdurch die Anſtalts-
verwaltung in die Lage gejeßt, den an fie herantretenden begründeten Unterjtüßungsgejuchen in ausreichender
Weiſe gerecht. zu werben.
V. Beferuefonds,
Gemäß den Beitimmungen im $. 60 bes Neglements vom 19. März 1880 hat die Bildung eines
Nejervefonds jtattgefunden, indem zu diefem Zwecke aus dem Betriebafonds der Anjtalt Inhaberpapiere
im Nennwerthe von 138900 Mark mit dem Ankauföpreis von 142661 Mark 85 Pi. ausgeſchieden und der
ſtändiſchen Schaß - Commijfion zur bejonderen Verwaltung nad den Vorſchriften im $. 61 des citirten
Reglement überwiefen worden find.
Derwaltungskoften.
Die Verwaltungskoſten der Anftalt haben nach der beigefügten Bilance
efr. Titel I. — 88658 Mark 17 Bf.
[} " II. = 4000 " er
u A 365594 63,
Ueberhaupt: 128252 „ 80 „ betragen, mithin pro mille der Verſicherungsſumme 15 Pf.,
während der Jahresdurchſchnitt in den 10 Jahren von 1875 bis 1884 — 10 Pf. pro mille der Ber
ſicherungsſumme ergeben bat.
Hierin find u. N. begriffen:
a) 3% Erhebegebühren von den durch die Königlichen Steuerfafjen
l
abgelieferten Brandjtenern . . . 2020. + 37383 Mart 91 Bi.
b) Beiträge zu den Penſionen für die Königlichen Hentmeifter .. Bl „ —.
e) Gebühren für Feitjtellung der Brandihäden an die Königlichen
Landräibe. . » .» 438 „ 72,
und d) Gebühren für Abſchahungen * Brandſchaden an die —
ſchadens ⸗Taxatoren. 3050 „5 „
Summ . . 456634 „ 2 „
VII. SBilance,
Die Bilance über das Geſammtvermögen der Anftalt am Schluffe des
Jahres 1885 ergibt einen Ueberſchuß der Hetiva von . . . 2.592863 Mark 68 Wi.
27 Hiervon kommen jedoch in Abzug die im Jahre 1886 venoilligten Ent-
ihädigungen für Schadensfälle aus dem Fahre 1885 mit. : > 2 2 2 nn. 3379 5 BB,
mithin verbleiben nur als reiner Ueberſchuüß .. 28064 „ WU,
In diefem Betrage find enthalten, die nach Abtheilung V diejes Berichts
zur Bildung eines Reſervefonds aus dem Betriebsfonds entnommenen Werthpapiere
im Nennwertbe von . . . ...... 138900 Mark — Be
mit dem Ankaufspreis —— voonn. a Ar a cr ERDE: . 85
Caſſel, den 25. October 1886.
der Tandes Director:
E. von Hundelshauſen.
Rilance
der
Heſſiſchen Branduerfihernngs-Anfalt vom Iahre 1885.
Titel.
IV.
einnahbme
Beftand Ende 1884
a. in Baar .
b. in Wertbpapieren 524263 Marf 43 Pig.
Einnahme-Rüdftände aus den Jahren 1884 und rüdmwärts.
Branditeuern und Gebühren vom Fahre 1885 .
Binjen von Kapitalbeftänden ı.. > 2 220 un nn
Auffommen von Grundbefigungen .
Sonftige Einnahmen .
Summa der Einnahme
Die Summa der Ausgabe beträgt
Mithin bleibt Beitand Ende 1885
Zugang durch den Verkauf von Obligationen
Summa
Abgang durch Ankauf von Obligationen . De u Er are
Baarbeitand Ende 1885
Der Beitand an Werthpapieren betrug Ende 1884 — 524263 Mt. 43 Br.
Im Laufe des Jahres 1885 find neu angelegt . . = 468545 „ DU „
Summa — 992808 Mt. 93 Br.
Hiervon jind in 1885 wieder eingezogen 178528 Dit. 28 Bf.
Zum Nejernefonds . . . . . . 142661 „ 8 „
321190 Mt. 13 Br.
Ueberhaupt beträgt mithin der Beſtand Ende des Jahres 1885
468 545 | 5
Betrag.
Deart, f.
8507 | 29
1746 | 29
1387846 | 52
32.034 | 06
3533 | —
131 | 21
1433798 | 37°
1142994 | 63
290 803 Ey
178528 | 28
469 332 | 02
786 | 52
671.618 | 80
672 405 | 32
Ausgabe,
Verwaltungskoſten
a. auf die in früheren Jahren verwilligten Brand-
entjhädigungen find geaablt . . . . . 341369 ME. 60 Pf.
b. von den im Jahre 1885 überhaupt, aljo auch für j
Brände x. aus früheren Jahren, verwilligten |
Prandentihädigungen find gezahlt . - . . . 669344 „ 84 „1010714 | 44
e. Prämten für Bejeitigung der Feuersgefahr 2225 | —
III. Zuſchuß zu den Koſten der Central-Verwaltung 4000 —
IV. Ablieferung an den Reſervefonds: Werthpapiere im Nominalwerth von
138900 Mark mit einem Ankaufspreis zu 142661 Mark 85 Pf.
V. Dispoſitionsfonds —
VI. Verlag zur völligen Erledigung der Ueberleitungsarbeiten 63
VII. Einnahme-Rüdjtände
Summa der Ausgabe
114299 | 63
3*
Mart. | En
Activa. Paſſiva.
1. Betriebsfonds: 1. Hafen Bor |< —
a. Beitand Ende 1885 in baar 786 2. Rückſtändige Brandichadens-
Vergütungen . » » » . | 391005 88
b. — n 1885 in Werth⸗
papieren . —
80
671618 Sonſtige Rüdftände . — _
2. Rejervefonds |
3, Einnahme-Rüdjtände
4. Werth der Grundftüde und des
Inventard —
Summa der Activa . Summa der Paſſiva. . | 391005 *
a —
Aeberſicht
der im
Jahre 1885 verwilligten Brand-Entſchüdigungen im Regierungsbezirk Caſſel.
1. Stadtkreis Caſſel.
Namen der Stadt Gebäude Verwilligte
AR eit des Brandes. Eigenthbümer.
und der Straße. 3 mit Ar. und Litr. 8 5 Summe
Mart. Bi.
Caſſel.
1. | Hedwigſtraße .. . | 14. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 9 . . | Berthold Schröder u. Frau 2 —
2.1 Wilhelmsftraie . . | 2. Ian. 1885 | Hinterhbaus „ 19 B .f Wilhelm Windelneht. . 20 | 50
3. | Am Almartt . . » | 6.0.7. San. 1885 „. „170 .|6Georg Wilhelm Engel-
Wolfhagerftraße . . | 15. Ian. 1885 | Wohnhaus „ 2 . „| Earl Friedrich Has . . 3 —
5.1 Steinweg . » » 4. Febr 185 | . „ „7, ..] Heinrich Wallbach u. Fran 10 | 20
Forftmeifter Bernhard
hardt und Frau. . . 36 "
Weyland's Ehegattin
6. | Königethor . 27. Ian. 1885 z „3 Regierungs «Baumeister 17 —
5 Bein Wenland's
Ehegattin
Ludw. Thon's Ehegattin
Bernhard Weyland's
T. | Weitendftraße . . . | 12. Febr. 1885 = —8— Ehegattin 48 | —
Heinrich Weyland's Ehe—
gattin
8. Holländiſche Straße . | 4. Jan. 1885 | Maſchinenhaus Rr.64',E | Witwe Julchen Oppenheim | 684 92
91 St. Martinsplag . 125.u.26.Märzi885| Wohnhaus Nr. 3. „| Carl Georg Reh. . . 70 —
10. Karthäuſer Strafe . | 19. April 1885 . „ 9... %ohann u. Marie Gerhardt 789 | 92
11.] Graben . . . . .7 2 April 1885 J „ 8.Marie Dippel Witwe . 10 | —
12. | Oberfte Gaſſe. . . | 23. April 1885 . „ 27 ,„ .[ Wilhelm Stord u. Frau 64 —
13. | Mittelgaiie . 4. Juni 1885 F 42 Jean Mergard und Frau 45 —
14. | Alte Leipziger Straße | 11. Juni 1885 | Anbau Lit. N bei Nr. 6 Jakob Philipp Feyll u. Frau 16 —
Zu übertragen . | 2044 | 54
Anmerkung. — * A Gebäude zu gleicher Zeit bejchädigt find, ift mit einem * dasjenige bezeichnet, im welchem der Brand aut:
gebrochen i
u
Namen der
Dorfgemeinde.
Caſſel.
Gajtenalagafie .
Hinter der Wad' *
Mühle
Hohenthorſtraße
Bahnhofsſtraße
Neue Leipzigerſtraße.
Garde du Corps-Platz
Bettenhauſen
Breitenbach.
Weimar .
Sedershaujen .
Elmshagen .
Breitenbach .
Hoof .
Stadt- oder
Beit des Brandes.
22.
20.
Juni
Aug.
Juli
Sepi.
Sept.
. Nm.
Nov.
Sept.
Dec
Dt.
Sept.
Nov.
Jan.
1884
1884
1884
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 17*
Dintergebäude Lit. B bei
N. 19 ..
Wohnhaus Nr. > s
Flügelgebäude Lit. A bei
21 Se MR
Wohnhaus Nr. 25
Holzichneidegebäude 17 F
1 31 8.18 02%...
Flügelgebände Nr. 6A.
Landkreis Caſſel.
Yırban Lit. A bei Ar 105
Wohnhaus Nr 734.
— - MW .
Defonomiegebäude Lit. A
Wohnhaus Nr. 7
Stallbau Lit. A
Mohnhaus Nr. 23* .
— „4 .
Stallgebäude Lit. A .
Wohnhaus Nr. 24.
Scener Lit. A
Wohnhaus Nr. 113*.
Scheuer Lit. A
SHolzitall Lit. B. .
Wohnhaus Nr. 7
Eigentbümer.
Uebertrag
Louis Sunold .
Johann Friedrich Bee
und zjrau.
Georg Freſenius Witwe
Vitus Krauß
Michael Lämmerhirt und
Frau —
Wilhelm Leiſter
Jean Schaub und Frau.
Summa
Friedrich Oskar u. Ludwig
Philipp Rocholl.
Caspar Lieſe und Frau .
August Köhler und Frau
Soft Heinrih Rudolph .
A ndrens u. 2 DanielZufchlag
Adam Led
Witwe Göbel .
Iſaat Kugelmann
Chriftoph Bimmermann i
Zu übertragen
Bermilhz
Zume
3%]
3
— 23 —
3.
*
Rapp mr
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde.
Dberfaufungen .
Möncehof .
Breitenbad) .
Kirchditmold
Shringshaujen .
Weimar .
Heiligenrode
Großenritte
Elmshagen .
Niederkaufungen .
Sinidhagen .
Niederkaufungen
Zeit des Brandes.
25. März 1885
26. Juni 1885
13, März 1885
26. Juni
26. Juni
26, Juni
5. Aug
26. Juni
1. Mai
5. Aug.
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1885
18. Junt 1885
28. Juli 1885
Gebäude
mit Nr. ımd Litr.
Wohnhaus Nr. 133 .
Kuh⸗ u. Pferdeſtall Lit. A*
Stallgebäude Lit. B.
Holzremife n. Waſchküche
DEDE SS 8.0
Wohnhaus Nr. 130 .
Scheuer und Stallgebäude
7
Wohnhaus Nr. 129 .
Stallgebäude Lit. A .
Sartenjpalier
Wohnhaus, Scheuer und
Stallung Rr. 131. .
Wohnhaus Nr. 132 .
Stall- und —
Lit. A.
Sartenfpalier
Wohnhaus Nr. 19
Gartenſpalier
Gartenſpalier
Wohnhaus Nr. 33
Scheune Lit. B bei Nr. 46
Wohnhaus Nr. 611/,.
" „ 9
2 „1.
Schulhaus Nr. 35 j
Fabrikgebäude Lit. E bei
Nr. 1 7 ...
Wohnhaus Nr. 13
Sartenjpalier
Sartenjpalier
Schener Lit. A bei Nr. 84
Eigenthbümer.
Uebertrag
Carl Rode .
Eudwig Rabe und $ Frau .
— — — — — —
Friedrich Herbordt u. Frau
Franz Staude II. u. Frau
Gerhard Weineck
.Ludwig Peter .
Johann Röhle .
Herbold Friedrid .
Carl Koch
Friedrich Krug .
Joh. Hänes II. und *
Jakob Fieberling .
Heinrich Töpfer
Pfarrei zu Hof
Papier⸗ Fabrik zu RE
faufungen . R
Emil Hobein
Wilhelm Flöhter .
Jakob Barthel .
Georg RR *
mu...
Zu übertragen
Berwilligte
Summe
Mark, Bi.
30504 | 84
A778 | —
4490 | —
1619 | 60
157 | 60
648 ! 60
27 —
iz
Et
15 | 50
313 | 79
48 | 60
220 | 60
160 | —
10 | —
164 | 40
170 | —
5 —
Ei
200 | —
45256 | 53
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
20. | Obertaufungen .
21. } Breitenbad
22. I Ihringshanfen .
1. | Biihhaufen .
2. | Netra
3.1 Waldfappel .
Zeit des Brandes.
24 —
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Wohnhaus mit Kuhſtall
1
Wohnhaus Nr. 99* .
Stallanbau Lit. A
mann mit Stall
Ir. LEITER
— mit Stall Lit, A
Bäume, Heden- u, —
ipalier ;
Bäume: und —
Bäume und Gartenſpalier
Kreis Eſchwege.
Wohnhaus Nr. 111
Scweineftall Lit. B*
Wohnhaus Nr. 45
Stallgebäude Lit. A
Scheuer Lit. B* .
Statetenzaun
a Lit. B bei Wr. 1,
Statetenzaun
Statetenzaun
Wohnhaus Nr. 134 .
Stallanbau Lit. A .
Wohnhaus Nr. 135 .
Stallbau Lit. A
Wohnhaus Nr. 136*.
Stall Lit. A
Schweineftall Lit. B
Adam Siebald .
Verwilligte
Summe
Darf. vPj.
Eigenthümer.
Uebertrag . | 45256 | 53
Johann Georg — und
Kinder. . . 69 77
Herbold Friedrich u. *
wir
Joh. Bernhard: uppach's
Frau, AnnaM —
geb. Schade .
Bde ge 7589 ı —
Georg Krug II. . . . 40 | —
Bartholdus Krug. .. 18 —
Summa .| 55541 | 28
Johannes Wetzel
— 1.196 50
Martin Hartmann
— — — 4198 —
Adam Braun.... |
B 28 90
Menko Stern . 6| —
Johannes Böller .
Zu übertragen
— —
i
m»
Namen der Stadt- oder| _ . Gebäude ‚ Verwilligte
Dorfgemeinde. —————— mit Nr. und Litr. —— — Summe
. Mart. Bi.
Uebertrag 8002 | 14
Wohnhaus Nr. 137 . Johannes Döring .
Stallung Lit. A
Schweineftälfe Lit. B — 2277 50
Wohnhaus Nr. 138 . Chriſtoph Vöttner’3 Witwe 1488 | 40
Wohnhaus Nr. 139 . Georg Eifenberg 105 , 44
Backhaus Lit. A bei Nr. 90 | Johann Hartung's Witwe
Schuppen mit Schweine
ftall Lit. B . 433 | 66
Schweineftall Lit. C ” dodam Concad demmerich
Nr. 91 .. und Frau 111 —
Waldlappel . 11. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 36 Jacob Schellhnje und Frau 621 97
Wohnhaus Nr. 37* . Heinrich Steinfrug n. Frau |
Stallbau Lit. A EEE TER 717246
Wohnhaus Nr. 38 Guftav Adam Röp u. Fran 86: —
Langenhain . 5. Det. 1884 | Wohnhaus Nr. 11 Conrad Mengel
Stalfgebäude Lit. A .
Schweineftall Lit. B.
Scener Lit. E* ’ — 6673 34
Eſchwege 5. Aug. 18851 Wohnhaus Nr. 15*Neuftadt] Reinhard Saame's Wine. |
Stallung Lit.B . REISE ESSEN 18 —
Niederhone . 18. Juli 1885 | Holzſtall Lit. D bei Nr. 79 Heintich Mengel’ Ehefrau 191 75
Hitzerode 18. Sept. 1885 | Wohnhaus Wr. 87 Heinrich Hupfeld u. Frau
Scheuer und Stall Lit. A*
Nebengebäude Lit. B. 1278 | 50
Summa 21960 16
4. Kreis Frankenberg.
Roddenan 25. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 18 Conrad Neinbott .
Ernjtaufen . 27. Dec. 1884 ” AUnE: C. Jal Schmwieder u. Kinder
Röddenau 21. Dec. 1884 ni „89. Peter Gerle und Frau .
Gartenzaun . Jakob Baumann
Zu übertragen
9
Namen der Stadi- oder
Dorfgemeinde.
Birkenbringhaujen
Hof Eichhof b. Roſen⸗
Ba te
Dberode .
Ellershauſen
Roſenthal
Willersdorf
Wabern .
Ungedanten .
Fritzlar, Viertel B
Uttershauſen
Zeit des Brandes.
30.
10
Mai
Det.
März
Juni
Juli
Aug.
. Nov.
Febr.
Fan.
Febr.
1885
1884
1885
1885
1885
1885
1884
1885
1885
1885
Gebäude
. Eigenthümer.
mit Nr. und Litr. g h
Uebertrag
Wohnhaus Nr. 16 Heinrich Eckel und Frau
Schafſtall Lit. B* bei ———
Nr. 209 . 2. 2... Brandau .
Kubjtall Lit, F
Viehſtall Lit. C
Delonomiegebäude Lit. G
Schmiedebau Lit. D.
Scener Lit. A
Schulhaus Wr. 17 Gemeinde Ober! u. Nieder
orde . B
Wohnhaus Nr. 24 Johannes Müller I. ER
Frau
Wohnhaus mit Scheuer Johannes — A.
Nr. 74 .. und Fra. ;
Wohnhaus Nr. 0 . . I Carl Edel
” „ #'/* Conrad Kühling
Summa
5. Kreis Fritzlar.
Wohnhaus Nr. 22* . Conrad Dito
Stafetenzaun und Garten-
pflanzen MR; ——
Gartenſtalet und —
wald . 2... . | Yobannes Ludolph
Gartenjtalet . Witwe Hoje
Bernhard Dicke's Witwe
Conrad Draude's Ehefrau
Wilhelm Dietrich u. Frau
Heinrich Engel
Wohnhans Nr. 57
Wohnhaus Nr. 30% .
Wohnhaus Nr. 24
Wohnhaus Nr. 28
Scheuer Lit. A* .
Stafeten .
Yu übertragen
Verwilligte
Summe
Marl.
2383 |
3
24848
27977 |
— 27 —
» Namen der Stadt: vder Zeit bes Brandes Gebäude ei Hua Verwilligte
N ä udes.
Dorfgemeinde. — mit Mr, und Litr. REINER SEN Summe
Marl. Bi,
Uebertran . 7736 | 32
Stafetn -. » » » . 3Johannes Pfannkuch . . 5 —
Staketen . » » 2... J Rilhelm Muth 6 —
5. | Großenenglis . . . | 19. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 7. . „Georg Koch IT, u. Frau 22 | 84
6. | Fritzlar, Viertel A. | 9. März 1885 | Wohnhaus Nr. 142 . . | Heinrich — ———
Roediger . . 15 50
7.1 Belle. » » 4113. Aug. 1885 | Wohnhaus mit Scheuer
und Stallung Nr. 18%, | Johann Adam, Banze . |
au * —
Lit. Ar
Backhaus Lit B i
Gartenfrüchte.. — 7956 70
Summa . 15742 | 36
6. Kreis Fulda,
1. | Sroßenlüder - . . 15. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 8 . . [Wilhelm Mohr.
Nebenbau mit Stallung
Lit.B ..
-
er ‚16
Wohnhaus Nr. 9 . . | Adam Joſeph Henkel . |
Anbau Lit. A. . . .
Scheuer mit Stallung
Scheuer Lit. C*
Schweineftall Lit. E. |
Gartenftafet . — — 70
— JGroßenlüder . . .|15. Dec. 1884 Gartenſtaket mit Code
mauer. . Wilhelm Mohr. ı 60
2.1 Sauswınz . . . . Fll.u.12.Fan.1885 | Wohnhaus Nr. 21% . . j Gottfried Nau und Frau |
Lattenzaun . — — 67
Anbau zur Sauide ei
Nr. 22 Nikolaus Sorg.. 10
318uUbda . .: . 0. 0.115 Dec 1884 | Wohnhaus Nr. 320 . . | Heineich Hesdörffer —
Fulda.. . 1410. Jan. 1885 | Anbau Lit. A bei Nr. 472 | Zacharias Heim's Witwe 30
Zu übertragen . 7641 | 53
Namen der Stadt- oder Gebäude Verwilligte
Dorfgemeinde. Sigentäämer. Summe
Marl. Bi.
Üebertrag . 7641 ı 53
5. | Slieden . » » . 120. Febr. 1885 | Wohnhaus Nr. 80* . „I Adam Bedr . . . . |
Scheuer Lit. A
Knüppelzaun
Zwetſchenbäume — 0000. 579 90
Wohnhaus Nr. 80'/,. . | Yohann Adam Maul. . |
Unban Lit. A . ; j |
Knüppeljaun . .» . . 2 — 35 30
Nebenhaus Lit. A bei |
Nr. 79, 0.0. [gerdinand Bagus . |
nüppeljaun . ». 1 _ — 10 50
6. | Sroßenlüder . . 16. März 1885 | Wohnhaus Nr. 141 . .1 Johann Georg Rehnert. 3206 | 60
„158. .Adam Joſeph Brähler
Scheuer Lit, A* . . .
Viebitall Lit. B ; — 4026 | —
Wohnhaus Nr. 159 . .Plazidus Weißmüller. . |
Scheuer Lit. A* —F
Anbau Lit. B.
Holzremife Lit. C. .
Wohnhaus Nr. 162
Stallgebäude Lit. B. |
Waſchhaus Lit. C. . WESEN 3952 | 45
Wohnhaus Mr. 161 . . I Leonard Heller. . .
Scheuer Lit. A.
Anbau Lt.B. . . .
gattenzaun © 2» 2 > >A_l__._ 2.2.2.2... 1 12475 | 16
Wohnhaus Nr. 163 . .„ | Georg Henkel
Sattenzaun © 2 > > IL ___ —— 20 | 40
7. | Neuenberg . .» . .124.u.28. Märzi885| Wohnhaus Nr. 33. . | Mloys Klüppel. . . . 9 | 4
8. Fulda . . 2.1430 April 1885 r „ 362 . „| Georg Blaſins Wantel’s
Witwe.. 14 80
9. IFulda.. . 116. April 1885 F „55. .[ Selig Wolf Hahn. . . 2 | 10
10, J Sattenbof . . . „| 17. April 1885 R „ 837. .3ulius Harengel . . . 315 | —
Zu übertragen . | 37587 | 20
11.
| 12.
13,
16.
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
lieden .
Großenlüder
Großenlüder
Kiliansberg (Veitſtein⸗
bach) RN
Kohlhaus
Fulda
Blantenau .
Beit des Brandes.
28.11.29. April1885
10. Mat 1885
. 113. u. 14. Juni 1885
13. u.14. Juni 1885
26. Yun 1885
25. Juli 1885
‚ 16. u. 17. Juni 1885
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Wohnhaus Nr. 140*,
Nebenhaus Lit. A
Holzhalle Lit. B
Halle Lit. D
Lattenzäune, Sandftein-
pflaiter- .
Wohnhaus Nr. 140'/,
Garteneinfriedigung
Grasnutzung
Scheuer mit Stallung Lit.
A bei Nr. 123*
Nebenbau mit Remife
IR. 22,8 4%
Schmweinejtall Lit. E.
Wohnhaus Nr. 92".
Knüppelzaun und Garten-
erzeugniſſe
Wohnhaus mit Scheuer
und Stallung Nr. 91
Wohnhaus mit Scheuer
Ar. Wi. ; u
Holzremije Lit. C.
Wohnhaus mit Heuboden
und Stallung Nr. 47
Wohnhaus Nr. 11
Sceuer Lit. A
Scheuer Lit. B*
Schmeineftall Lit. C .
Knüppel- und Lattenzaun
Wohnhaus Nr. 623 .
— mit —
EL mit Sat
ſtall
SFrang Joſeph Sippel
Eigenthümer.
Uebertrag
Urban Ktüh.
Wilhelm Stupp ar
Johann Joſeph Gaul J
Emneſus eil 3 Witwe u u.
Marie Justine Heil
Ferdinand Reith .
Georg Odenwald .
Eduard Bachus
Wilhelm Enders
—
Lothar Kropp .
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mart. Bi.
37687 | 20
|
|
|
4916 | 56
11 —
3669 90
155 30
128 —
4500
1084 | 75
|
4999 |
15 | 10
57067 | 71
t
MM
18,
22.
Namen der S
Dorfgemeinde.
Salzſchlirf
Kohlhaus
Fellen Pilgerzell)
Steinhaus .
Kerzell
Großenlüder
tadt- oder
12.
Zeit des Brandes.
. Dior
Juni
Juni
Aug.
. Aug.
1885
1885
1885
1885
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Nebenſcheuer Lit. C .
Pattenzaun, Knüppelzaun,
Bariteinpfeiler, Pferg
zaın, Gartenerzeugniſſe
Wohnhaus Nr. 58
Schubaeländer .
Scheuer mit Stallung
Lit. A ber Nr. 4
Wohnhaus mit Stallına
v3 ....
Scheuer Lit. B bei Nr. 10*
Schweinejtälfe Lit. C.
Lattenzaun
Scheuer Lit. A bei Nr. 9
Yattenzaun, Grasnutzung
Latienzaun .
Lattenzaun, Grasnutzung
Wohnhaus mit —
Kr. 170 ..
Scheuer mit Sallumg
Lit. 4 J
Schweineſtälle, Futler—
raum und SM
Lit. B. .
Nebenbau und Salund
Lit.
Anbau u — Lit. D
Wagenballe Lit. E
Lattenzaun - ur
Scheuer mit Stallung
Lit. A* bei Nr. 171.
Nebenbau und —
Lit. -.
Eigentbümer.
Uebertrag
Joſeph Schüler u. Frau
Communalſtändiſcher Ber-
band des R.-B. Caſſel
Valentin Schäfer .
(reger Duder .
Andreas Schmelz’ Ehefrau
Franz Wolf und Frau :
Ferdinand Andreas Ludwig
Anguſtin Wer .
Anſelm Dietrich
Athanaſius Möllern. Frau
Zu übertragen
Mark.
Rermwilligte
Summe
PH,
71
6871 07
119
55 —
624 50
3854 16
1738
460
19 80
6943 31
75513 | 46
en: AU
23.
gs
Namen der Stadt: oder
Dorjgemeinde.
Fulda
Radmuühl
Neuſes
Hetteräroth .
Eidengeiäh .
Zeit des Brandes.
23.
Dee.
Der.
Sept.
März
1885
7.
1884
1884
1884
1885
Gebäude
mit Wr. und Litr.
Schweineftall Lit. C .
Scwerneitall Lit. D.
Wohnhaus Nr. 172 .
Scheuer Lit. A.
Scafjtall Lit. B .
Schweineftall Lit. C .
Holzremiſe Lit. D.
Wohnhaus Nr. 173 .
Scheuer Lit. A
Nebenhaus mit ——
ſtall Lit. B
Knüppel- und Bullen
Brunnenfteinplatte .
Wohnhaus mit Scheuer u.
Stallung Nr. 169.
Wohnhaus Nr. 167 .
Waſchküche Nr. 446 B
Kreis Gelnhanfen,
Wohnhaus Nr. 29* .
Zwei Mühlentrichter .
Wohnhaus Nr. 73
A 87
N |
Scener Lit. A* .
———— Lit. €
ei Nr. 2. —
Verwilligte
Summe
Mart, Bi.
Eigentbümer.
Uebertrag
Ferdinand Brahler
dreedui Dietrich .
Friedrich Sofeph $ Brähler
Engelbert Bornträger
Franz Reith
Witwe des * Joſeph
Studt, Eliſe geb. Müller
Summa
Heinrich Kaitz und Frau
Be a eu 298 | 33
. 13053. Hüttel II u. Fran 654 —
Heinrich Schauberger. 69 | 89
Kaspar Lad u. an |
Wegmann . 570 | —
Jeham Friedrich ia
und Frau. .
Bu übertragen
Er
Namen der Stadt- oder
Dorigemeinde.
Oberſotzbach
Oberſotzbach
Gondsrothe.
Lanzingen
Somborn
Rengersfeld
Poppenhauſen.
Schachen
Zeit des Brandes.
17.
30.
L1:
11.
16.
Nov.
Nov.
Juni
Juni
Juli
Nov.
Juli
Febr.
1884
1884
1881
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Scheuer Lit. A* bei Nr. 15
Scheuer Lit. A bei Nr. 16
Wohnhaus Nr. 16
Scheuer Nr. 14 A
Bunpe
Wohnhaus Nr. 34
n „ 24,*
Scheuer Lit. A bei Nr. 25
Wohnhaus Nr. 83
Kreis Gersfeld.
Wohnhaus Yır. 17* .
Scheuer Lit. A
Rattenzaun .
— Lit. C hei
ui 9— weihhaua
— Rr. 24 u. 95
Scheuer und Stall Lit. B
Wohnhaus Nr. 23
Scheuer Lit. A
Sattenzaun
Wohnhaus Nr. 26
Scener Lit, A
Snüppel- und Yattenzaun
Stallung Lit. A bei Nr. 29
Schener Lit. B*
Eigenthbümer.
Uebertrag
Heinrich Herchenröder
Kaspar Jung
Johannes Schmidt —
Heinrich Herchenröder.
Johann Weichael Herbert
und Johann Heinrich
Herbert's Witwe
Matthäus Huth u. Frau
Johann Earl Wenzel.
Johannes Kuntel .
Summa
Johann Günther u. Frau
Johann Georg Richter
Marimilian Hartmann .
Auguſt Richter und Frau
Johann Georg Baier
Philipp Richter
Johann Georg Simon
Zu übertragen
Bermillin:
Summ:
Marl. Fi
3602 3
897 -
631 ©
So
—
5489 *
6.
12,
Namen der Stadi- oder
Dorfgemeinde.
Stellberg
Sommerbergb, Schachen
Babel.
Hettenhaujen
Schmalnau .
Stellberg
Maiersbach
Rengersfeld
Gackenhof
Hettenhauſen
Zeit des Braudes.
24,
17.
. Juni
Juni
Aug.
Nov. 1884
2. März; 1885
Mär; 1885
Mai 1885
1885
1885
.5.Mai 1885
Nov. 1884
1885
Qult 1885
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Scheuer Lit. A bei Nr. 27
Wohnhaus Nr, 30b .
Scheuer Ait. A
Zattenzaun .
Wohnhaus Nr. 301,
Scheuer Lit. A
Knüppelzaun
Scheuer Lit A bei Nr. 4
Knüppelzaun
Wohnhaus Nr. 93
Scheuer Lit. A
Schweineſtall Lit. B.
Scheuer Lit A. bei Nr. 94
Wohnhaus Nr. 18
Scheuer Lit. A.
Zwetihenbäume
Scheuer Lit. B bei Nr. 62
Grasnutzung.
Wohnhaus Nr. 78*
; 79
Wohnhaus mit
Nr. 2, .
Wohnhaus mit Stall x.
Nr. 44.
Durch FREE — ge⸗
retteten Materialien im
mäßigſten Anjchlag .
Wohnhaus Nr. 14
82
Stall
Scheuer Lit. A*
Holzremiſe Lit. B.
Lattenzaun und Garten
erzeugniſſe
Eigenthümer.
Uebertrag
Gottfried Günther .
Johann Richter
Johann Richter u. Frau
Engelbert Müller .
Anton Weber .
Conrad Breitung’s Witwe
Caspar Dietzel und Frau
Johann Seuring .
Pius Farnung .
Johann Farnung .
Joſeph Stleinhenz .
Gottfried Niebling.
Johann Günther u. Frau
Chriſtian Altenbrand .
Wilhelm Simon
Bu übertragen
Berwilligte
Summe
Mart. Pr.
6822 | 10
l
1199 | 35
|
|
|
2719 | 50
13 | —
|
967 —
|
1701 | 20
20 | 60
|
2449 68
2614 | —
67 60
Tim
35 | —
511 54
21 | 67
1083 | 60
3475 | 66
23988 60
13,
14.
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde,
Hilders
Batten
Hilders .
Zeit des Brandes.
15,
—
*2*
April 1885
Oet. 1885
April 1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 83
Anbau Lit. A.
Scheuer Lit. B*
Holzremiſe Lit. C.
Stegelbahn Lit. BE.
Yattenzaun und Garten-
erzeugniſſe
Lattenzaun u. Graswuchs
Graswuchs
Wohnhaus Nr. 25
Scheuer Lit. A*
Stallung Lit. B.
Sinüppelzaun
Wohnhaus Nr. 24
Stallung Lit. A .
nüppelzaun, Zwetſchen⸗
DRRME 6 6 %
Anbau Lit, A bei Nr. 32
Lattenzaun, Knüppelzaun
und Wieſe
Scheuer Lit. Abei Nr. 20
Wieſe.
Wohnhaus Nr. 23
ra —
Scheuer mit Stall Lit. A
Stallung mit Halle Lit. B
Anbau Lit. Ü .
Yattenzaun .
Wieie .
Eigenthümer.
Uebertrag
Johann Georg Gutermuth
Johannes Heil. .
Andreas Magerhans .
Johann Fiſcher's Kinder
Conrad Klogbah .
Victor Gutberlet
Ludwig Ebel
Alerander Höhl
Leo Faulſtich
Johann Bed
Joh. Joſeph Krid .
Iſidor Hohmann
Summa
Verwilligte
Summe
Matt. Bi.
l
23988 | 60
|
2945 | 96
39 40
10 —
1017 | 70
1242 | 50
Ts
16 | 62
m, —
1 —
1 _
5254 | 15
10
Nanen der Stadt: oder
Zeit des Brandes.
Dorfgemeinde.
1. J Bodenbeim, Heine
Sandgafie 8. Dec. 1884
— | Dijtheim . . 127. u. 28.Wtärz1883
2. | Sedbad . 24. Aug. 1884
3. Windeden 26. San. 1885
— | Hanan, Altanjie 16. Nov. 1884
*
Rückingen 16. April 1885
3. | Ginnheim 26. Tec. 1884
1885
1885
6. | Großkeoßenburg . .| 5. Mai
7. | Noßdorf . 30. Juni
35
9. Kreis Hanau.
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Wohnhaus Nr, 4
SceuerLit. A bei Nr.123
Stallgebäude Lit. B bei
0 ı Me aeg
Mohnhaus Nr. 216*.
Schweineſtall Lit. B.
Wohnhaus Nr. 15
Graligebäube Lit. A a
Nr. 53 ;
Schweineſtall Lit. Be
Stallgebäude Lit. A se
Ne...
Schweineltall Lit. B.
Stalfgebäude Lit. A bei
N. ....
Lattenzaun, Sartengewäcf
Sattenzaun, Gartengewächſe
Scheuer Lit. A bei Nr. 53
Stall Lit. Ü
1, Scheuer Lit.
Nr. Al. .
Yn Stall Lit.B .
A* be
14, Scheuer Lit. A bei
Nr. 54 ——
Stall Lit, B
Stall Lit. C
1/7, Scener Lit.
A bei
Nr. 54! —
Stall Lit. B
Wohnhaus Nr. 137 ,
Schener Nr. 61?/,
Eigentbümer.
Georg Scharf
Conrad Schuffert .
Franz Joſeph —
und Fran .
Wilhelm Förter
. 1 6hriftian Ghtöctter’s Ehefrau
Ehriftian Franz IV. .
Carl Schäfer’3 Witwe
Deimich Fäner und Wil.
helm Jäger's Witwe .
Wilhelm Viel IV.
Wilhelm Kolb IV. Witwe
Johannes Henning's Witmel'
Heinrich Stork
Margarethe Baus
Wilhelm Petri und Frau
Samuel Löb und Frau
Heinrich Keuchler's Witwe
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Marl. Pr.
137
1296
M
8.
9.
Namen der Stadt oder
Dorfgemeinde,
Hanau
Hanau
Beit des Brandes.
26. Juni
. 11.u.12. Sum 188
1885
Gebäude
- F Ei enthbüm i
mit Nr. und Litr. igentbümer
lebertrag
—— Nr.12, —
ftraße . . . 7
Seitenbau Lit. A
Gallerie Lit. B
Flügelbau Lit. C .
Brauhaus Lit. D*
Kegelſchuppen Lit. E
Saalbau Lit, F
Anbau Lit. G .
Stallgebäude Lit. H.
Kefielhaus Lit. K
Vergütung für Abfuhr des
Schuttes u. . .
Wohnhaus Nr. 10, Keiner
ftraße - - . . [ Earl Auguft Diugeldein .
Seitenbau Lit. A .
Abtrittsbau Lit. B
Vergütung für AA des
Schuttes x.
Seitenbau Lit. C bei
N. 8. 220.00. Wilhelm Lob
Querban Lit. D .
Lagerhaus Lit. G bei =
Nr. 5 Hammergaffe . | Friedrich Rod .
Lagerhalle Lit. I . —
Wohnhaus Ar. 28 Stein: | Earl Utz's um und
heimerjtraie . . . » Kinder
Nebenbau Lit. A .
Seitenban links Lit. E
bei Nr. 4 Fahrgaſſe . | Heinrich Earl Bener .
Anben Lit. H .
Bergütung für Schuitab-
fuhr, Gasleitung und
Sartenzaım - » © ö————
Adolph Gauff und Frau
Zu übertragen
Berwilligte
Summe
Marl. Br.
5522 | 86
|
t
|
1}
79249 | 67
5530 | —
344 | 60
157 | 69
|
37 | 50
1742 | *
92584 | 32
Namen der Stadt- oder
Br; Er
Dorfgemeinde.
10, | Kiltanftädten
11. | Langendiebadh .
12. } Rüdigheim .
13. J Yangendiebadh .
14. | Oftheim .
15. ] Langendiebach -
16. | Wachenbuchen .
1. | Philippsthal
2. | Steröpenhaufen .
3. | Tann
Beit des Brandes.
19.
16.
Juni
Mai
Aug.
Sept.
Det.
. Sept.
Nov.
. Non.
Dee.
Jan.
Gebäude
mit Nr, und Litr.
Seitenbau rechts Lit. D
bei Nr. 6 Fahrgafie .
N * A
fuhr. .
Wohnhaus Nr. 1
Scheuer und —
Lit. A bei Nr. 66
Holzremije Lit. C
Scheuer mit Stallung
Lit. A bei Nr. 68 .
Schener mit Biehftall
Lit. A bei Nr. 67%,
Wohnhaus Nr. 63
Mahlmühle Lit. A
Scheuer Lit. C*
Pferdeftall Lit. D.
Scweineftall Lit. F.
Scheuer Lit. A bei Nr. 116
Wohnhaus Mr. 187
Stall mit Abtritt Lit. A
bei Nr. WO, .
Stall mit Abtritt Lit N
bei Nr. Wi...
Wohnhaus Nr. 97
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1885
10. &reis Hersfeld.
1884 I Wohnhaus Nr. 51
1884 10
1885
Wohnhaus mit Stall
Br -
Jakob Hartenfeller V . 120
Johannes Berngs IV,
Johs. I. Sohn .
190
Philipp Mantel 75
Summa 100412 92
Conrad — und
Frau. . . 32
Sohannes Luchard i 69
Adam Keidel u. Frau 106
Zu übertragen 208
Berwilligte
Eigentbümer. Summe
Mar. Pi.
Uebertrag 92584 | 32
Friedrih Auguft Julius
Albert....
600 —
.Andreas Vollmer u. Frau 10 —
Johannes iR III. *
Frau.»
_ 12026 | —
—— ger I II. und
rau... 11 -
Wilhelm Ruth II. 5 —
Peter Diehl's Be *
Kinder. .
— 4762
Deinrich V Voller III 25
elhı
Ir
M
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde,
Kirchhain
Unterweraborn .
Koblhanien .
Dersteld .
Friedewald (Hof Wer-
jenborn) —F
Niederaula .
Neimboldahanen .
Schenflengsfeld
Zeit des Brandes.
23.
Jan.
Fan.
*
Fan.
Juni
Juni
Oct.
Sept.
1884
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 100 .
Scheuer mit Stallung
Lit. A. ——
Fabritgebäude Lit. B* .
Trodenhaug Lit. U
Viehftall Lit. A bei Nr. 10
Scheuer Lit B*
Schweineſtall Lit. Ü .
Wohnhaus Mr. 15
Scheuer Lit. A* .
Sartenitafet .
Wohnhaus Nr. 18
n „ti
Sartenftater . .
Wohnhaus Nr. 16
artenftatet .
16%/,.
562 .
Wohnhaus Nr.
Stallgebäude Lit. B bei
Nr. TBB...
Kirche Nr. 23, .
Wohnhaus mit Mühle
1} ke DR NE
Schweineitall Lit. A bei
Nr. 98 —
Eigenthümer.
Mbertrag
Joſeph Herbſt.
Burghard Rüger .
Jakob Schnake .
Caspar
time
Johannes Manns, Ehefr.
Menershänfer's
Andreas Schade u. Frau
George Hartwig u. Frau
Sußmann Katzenſtein u—
Kran . he,
Heinrich Hoßbach.
Kirchengemeinden Nieder-
aula, Kleba u. Solms
Friedrich Schornftein
Johannes Berger m. Frau
n. Conrad Berger .
Zummta
Verwilligte
Summe
Marl, f.
208 | 09
14137 | 50
0024 | 16
2728 16
14 | 50
11 | 80
24 —
3 90
36 70
33 —
90 75
5035 80
sol.
28378 | 36
AB.
Namen der Stadt: oder
Dorigemeinde.
Ealden
Örebenftein .
Delmarsbhaujen
Zamerden
UÜdenbaufen .
Dombrejjen .
1 Selie .
Trendelburg
11,
Beit des Brandes.
7. Mai 1884
10. Nov. 1884
30. Juli 1884
16. Ian. 1885
16. Der. 1884
31. San. 1885
17. Febr. 1885
BE
Kreis Hofgeismar,
Gebäude
i Gigenthbümer.
mit Ar, und Litr. 9 5
Stiche Nr. 46 . . . . | Gemeinde
Wohnhaus Nr. * . . | Ludwig Müller u. Kinder
B „ 8. . . | Dohannes Dfterberg .
Garteneinfriedigung ns —
Sarteneinfriedigung . . | Konrad Thöne .
Wohnhaus Nr. 96* . . | Heinrich ———
Backofen Lit. A... . man
Wohnhaus Nr. 94 . . | Georg Herwig y. Frau .
=. „8 . .J| Ehriftian Gerland
n Pu: ' Be Friedrich Sibein ig
u. Fran . .
Zwetſchenbaumn. Stateten | Heinrich Kuhlebert
Wohnhaus Nr. 82* . . I Jakob Thöne
4 „83 . .| Theodor Schröder .
Zattenthor , Stafeten,
Seitenwand . . . . | Nuguft Küchmann .
Wohnhaus Nr. 133%. . [ Johann Conrad —
u. Frau
J 134..1 Juſtus Wienand
Eee er ——— —
Staket. . . Auguſt Siebert
Stalket . .Johann George Knauf .
Wohnhaus Nr. 2a . . [David Bonnet .
Stallgebäude Lit. A .
Stafetenwand SE a
Staftemad . . . . Georg Homburg
Wohnhaus Nr. 27. . [Wilhelm Pfort
Stallung Lit. A — —
Wohnhaus Nr. 20 . . Wilhelm. Graff.
Staleten. — —
Wohnhaus Nr. 27. . Zohanned Albrecht
Zu übertragru
Berwilligte
Summe
Dart, Bi.
370 —
1260 | —
10 —
10 —
4600 —
39 | —
7|-
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde.
Hofgeismar
Garlähafen .
Hofgeismar
Immenhaufen .
Heifebed .
Helmarshaujen
Grebenftein .
Obermeifer .
Garlshafen .
Erien .
Hombrefien .
Galden
Hohenkirchen
Immenhanjen .
Vederhagen .
Relze .
Dec.
Der.
. Wpril
Det.
Fan.
April
Juni
. Juni
. Sum
26. Juni
Aug.
Aug.
Aug.
Aug.
Aug.
Der.
— 2 —
1884
1884
1885
1884
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1835
1885
1885
1885
1885
1884
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 322 .
Porzellanofen
Hinterhaus Lit. A bei Nr. 6
Wohnhaus Nr. 279 .
Kirchthurm bei Nr. 1
Wohnhaus Nr. 46* .
46',,.
" „ 10%
Sinterhaus Lit. B* .
Wohnhaus Nr. 121 .
Stafetenzaun und Ein-
friedigung .
Wohnhaus Nr. 307 .
Müblengebäude Nr. 20'/,
Wohnhaus Nr. 10
" ”
75
" ”
Wobnhaus mit Schener n.
Stallung Nr. 51
Wohnhaus Nr. 119 .
„ 108.
Babritgeäube Lit. F bei
Nr. 20' h-
Wohnhaus mit Scheuer
Hr. 0°. ©. :
Wohnhaus mit
Nr. 0. .
Wohnhaus mit
x. 20.
Scheuer
—
Eigenthümer.
Uebertrag
Philipp Heinrich Müller
Abraham bohenbergh
Wittwe
Johann Heinrich Rohling
Stadt IAmmenhaufen .
Conrad Wehmann
Simon Hobenberg
Helfrich Bungenthal
Jalob Wilhelm den
Friedrich Pfläging
C. Schuwicht's Witiwe .
Wittwe Charlotte Rüdden—
Hau u. Kinder . :
Heinrich Kerjting .
Auguſt Wienejen .
Heinrich Weſt's ea
u. Stinder . in
Friedrich Knierim's Ww.
Georg Friedrich Hellwig
Anton Peter u. Frau
Auguſt Briede .
Carl Briede
Georg Briede .
Summa
Verwilligte
Summe
Marl. Bi.
24129 50
—
to
Si
|
% Namen der Stadt- vder
Dorjgemeinde.
1. | Gombeth
2.1 Gombeth
3. | Borfen
41 Allmuthshauſen
5. | Remafeld
6. | Gifierhof
— | Remaäfeld
7. | Niederbeisheim
8. | Saajen
91 Eakdorf .
Zeit des Brandes.
5. Febr.
7. März
Mai
Juni
26. Juni
26. Juni
Juni
3. Aug.
11. Aug.
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1885
1584
14. Sept. 1885
41
— ——
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 40
SchenerLit. A bei Nr. 23'/,
Wohnhaus Nr. 99
Kirche Nr. 42.
Wohnhaus mit Scheuer
und Stallung* Nr. 68
Schweinejtälle Lit. A
Gartenzäune . £
Scheuer Lit. A bei Wr. 66
Wohnhans Nr. 75
" Pi : ——
Schafftall Lit. B bei Nr. 1
Gartenbejchädigungen .
Wohnhaus Nr. 61, .
Stallgebäude Lit. A .
Wohnhaus mit —
RUM na %
Scheuer Lit. A* .
a ns IRRE
A .
ar mit Scene
5 a
Ku mit
Lit A bei Nr. 7
Wohnhaus Nr. 23
Stallgebäude Lit. A* bei
Kr. O0. —*
Spluns
Wohnhaus Nr. 70
Eigenthümer.
Wilhelm Knöpfel .
Fohannes Böttcher
Simon Heinemann
Gemeinde Allmuthshaufen
Wilhelm Leidorf
Gemeinde Remsfeld
Heinrich Kurz's Wittwe .
Juſtus Ruhleder
Philipp Deichmann's Ww.
und 2 Kinder, ſowie
Louis Philipp —
Deichmann
Wilhelm Leidorf
Lorenz Braunhardt
vohnn ann deimi Gen
berger . .
Juſtus Schmoll u. Frau
Caspar Ochs
Heinrich Moog u, Frau.
Jonas Goldichmidt
Valentin S ———
u. Sohn .
Summa
Berwilligte
Summe
Dark.
10
50
— 2
13. —— Hünfeld.
en Namen der Stadi- oder ee Gebäude — Verwilligte
* Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr. 8 dei Summe
Mart. Br.
|
— JPͥetzelbach 2. Sept. 1881 | Scheuer Lit. B* bei Nr. 17 Franz Iofcph Sauer. |
Schweineſtälle Lt. .. 20 | —
1. | Grühelbad . 14. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 5. Johann Georg Henkel . |
Scheuer Lit. A*
Wohnhaus mit Stall Lit. B er 1906 | —
Wohnhaus Nr. 4 Osfar Hahn
Scheuer Lit A
Stallbau Lit. B j 000005 11117 | 65
Wohnhaus Nr. 3. Hermann Dahn
Scheuer Lit. A |
Stall Lit. B FREE | 10269 |
Wohnhaus Ar. 2. Adam Baumbach u. Frau
Scheuer Lit. A
MNebenbau Lit. B .
Scweinejtälle Lit. C. |
Gartenjtatet . BRENNEN 2 6805 | 10
Schener Lit. A bei Nr. 2 Ehriftoph Richter - 18 | —
Scheuer Lit. A bei Nr. 23 | Wilhelm Denner 25 ! 30
Scheuer Lit. A bei Wr. ; Benedict Kehl .
Mebenbau Lit, B. ars: od 43,12
2. | Gropentaft . 20. März 1885 | Wohnhaus Nr. 4g . . | Auguſtin Strieg . 9 —
e „ 4ih* Sturmiud Kommer 499 | —
3. | Rasdorf. 20. Febr. 1885 - „38 Johann Adam Schmidt .
Mebenbau Lit. A . rer z 64 40
Wohnhaus Nr. 9. Joſeph Hahn
Scheuer Lit. A
Stall Tät. B : u 1 7679 20
Wohnhaus Nr. 10 Conrad Klee
Scheuer Lit. A. |
Schweineftälle Lit. B. En 4790 | 50
Zu übertragen 61967 | 07
[ei
=]
Namen der Stadt- oder
Dorfigemeinde.
Wölf.
Burabaun .
Burghaun
Rhina
Rhina
Zeit des Brandes.
1885
1885
1885
1885
1885
— 3 —
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 11
Scheuer Lit. A
Holzremije Lit. B.
Scmeineftälle Lit. C.
Wohnhaus Nr. 12
Scheuer Lit. A
Stallung Lit.B .
Schweineftälle Lit. C.
Wohnhaus Nr. 13
Scheuer Lit. A*
Nebenbau Lit. B .
Schweineſtälle Lit. C.
Wohnhaus Nr. 14
Scener Lit. A
Stall Lit. B
Schweineftälle Lit. C.
Wohnhaus Nr. 15
Scheuer Lit. A
Schweineftälle Lit. B
Wohnhaus Nr. 16
Padhaus Lit. D bei Nr. 32
Wohnhaus Nr. 115 .
98%,
& u
Wohnhaus Nr. 11'/,.
[23 [23
Eigentbümer.
Uebertrag
Joſeph Wiegand u. Frau
Michael Diet . . .
. | Fohann Adanı Kiel
Auguft Kiel. .
Adolph Wiegand .
Demiand Zint .
Jacob Waider .
Eugen Kiſter e
Abraham Leni. - .» .
Friedrich Fiſcher's Ehefrau
Johannes Theodor Baum—
gard und Frau .
Summa
Bermilligte
Summe
Mart. Bi.
61967 | 07
3697 | 95
5986 | 78
3081 ı 38
4915 | 76
3723 | 76
38 | 58
90 —
68 | 30
125 53
1044 70
| —
84789 | 81
—*
2
1,
14
— —
Kreis Kirchhain.
Namen der Stadt- oder
Dorigemeinde.
Neuftadt
Hertinghanfen .
Neuftabt
Mardorf
Amöneburg .
Kirchhain
Amöneburg .
Schweinsberg .
i Beit des Brandes.
10.
Det.
Dct.
» Ian.
Juni
Juni
28. Juli
Aug.
Nov.
1884
1884
1885
1885
1885
1885
1885
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Scener mit Stall Lit. A
bei Nr. 292*
Wohnbans mit Schenern-
hälfte Nr. 57...
Wohnhaus Nr. 258 .
rn „ 26.
- „24.
P „ 244),
= „3%.
" „ 256'/,
4 „ 200.
n „238.
5 „289 ..
Scheuer Lit. A bei Nr. 1*
Stallung Lit. B .
Ejiigfabrit Lit. E bei
BE BEL 0. = 5.
Anbau Lit. F*,
Wohnhaus Nr. 171. .
i „ 130/131.
a „ 800.
Gartenfrüchte
Gartenfrüchte
Bartenfrüchte h
Wohnhaus Nr. 10
— 144
Eigenthümer.
Johann Juſtus Ruhl
Andreas Schlitt
Johann Conrad Kuhn
Johannes Weißmüller
Carl Bätz's Wittwen
Johann Georg Kranz
Johann Georg Kuhn's
Wittwe
Heinrich Kappel's Ehefrau
Conrad Köhler's Ehefrau
Philipp Rückershäuſer
Carl Friedrich Ruhl .
Wittwe Bourſein als Bor:
münderin ihrer 4 Kinder
Louis Schmoll's Wittwe
Franz Joſeph Kronewald
Johannes Müller u. Frau
Friedrich Löchel
Johannes Schweinsberger
Heinrich Thielemann .
Philipp Ruhl .
Wilhelm Hahn
Summa
Verwilligte
Summe
Marl.
6292
25
64
Bi.
14,
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
— ELNURR.
jtraße . .
Cappel
Ellnhauien .
Marburg, Wettergafje
Deinnchhaufen .
Mündhauien .
Wehrda .
Oberndorf .
Haſſenhauſen
Oberndorf .
Nordet .
Marburg, Hofitadt
Schönftadt .
Hestem .
Dilſchhauſen
Schönſtadt .
15.
Zeit des Brandes.
21. Jan.
13.
16,
Der.
. San.
. Dt.
Juli
Juli
Febr
Jan.
. April
April
. Yan,
Juni
Aug.
Sept.
Sept.
Aug.
1885
1884
1885
1884
1884
1884
1885
1885
1885
1885
1885
1855
1885
1885
1885
45
reis Marburg.
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 1
118 .
= Se
Schweineftall Lit. E*
Wohnhaus Nr. 41
” "
31,8
” "
Zäune .
Schulhaus Nr. 48
Stallung Lit. C ber Wr. 18
Wohnhaus Nr. 24* .
Durchfahrt Lit. C
Scheuer Lit. A bei Nr. 10
Stallgebäude Lit. B bei
Re aa
Wohnhaus Nr. 22
ı/, Wohnhaus Nr.
Stall Lit. B* .
, Wohnhaus Nr. 63
Wohnhaus Nr. 62
63%,
Wohnhaus mit Scheuer
Nr. 8*, ee
Anban Lit A.
Wohnhaus Nr. 81,
’ „14
" ” 6
ö „9
Scheuer Lit. A* .
Wohnhaus Nr. 62
Eigenthümer.
Carl Peppler's Ehefrau .
Heinrich Hermann's Win.
Hermanı Klee u. rau .
Otto | Wilhelm Johannes
Papſt u. Frau . s
Johann Jakob Holgapfel 5
Ehefrau . .
Jakob Berghöfer' 8 Chefran
Jakob Berahöfer's&hefrau
Gemeinde . »
Ernſt Fett u. Frau
Henrich Pih .
Sohannes Wagner u Frau
Löb Lion
Vietor Schmidt u. iin
Johannes Gimbel u Fran
Johann Heinrich Feußner
Anna Catharina —
u. Tochter . .
Eonrad Fiſcher u. Frau
Johannes Wisker u. Frau
Johannes Rauch u. Frau
Nikolaus Cloos u. Frau
Hans Jalob Eidam u. Frau
N Yıma Catharine —
u. Tochter
Summa
Verwilligte
Summe
Marf. Ei.
57 | 88
602 | 04
7179 | 36
Aal | 85
1325
3 —
34 50
32 | WU
1092 | —
4u1 | 87
1766 | 25
26 | 48
26 | 34
1849 | 75
1758 | —
32 —
3077 | —
6 | 40
9 —
8 —
3646 | 25
13 | —
16599 | 50
——
Namen der Stadt ⸗ oder
Dorfgemeinde.
Kuhmannsheide
Melſungen
Melgershauſen
Kehrenbach.
Felsberg
Schnellxode .
Altenbrunalar .
Meljungen .
bei
. [10.u, 11. Aug. 1884
Zeit des Brandes.
2. Juli
22.
Du;
Lee.
1884
1884
29.10.30, Sept. 188
17.
5.
1.
März; 1885
Mai
Mai
1885
1885
— 45
16. Kreis Melſungen.
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 404 .
Neubau Lit. A*
Scheuer Lit. B
Wohnhaus Nr. 10* .
Scheuer Lit. A
Stallung Lit. B
Wohnhaus Nr. 10',,.
Scheuer Lit. A*
Scheuer Nr. 79° ,*
Stallgebäude Lit. A bei
Nr. 79.
2 halbe Wohnhänjer Nr. 87
Scheuer Nr. 89/,.
Schener Lit. A bei Nr. BR
Scheuer Lit. B bei Wr. 78
Wohnhaus Nr, 36* .
Stallung Lit. A
Wohnhaus Nr. 30'/,.
Scheer Lit. A
Wohnhaus Nr. 20
Schener Lit. A* bei Nr. 2
Schweineitall Lit. B.
Wohnhaus Nr. 4.
Schneidemühle Lit. A
Johannes
Eigenthümer.
Johannes Krug
Wilhelm DEM Steuber
u. Frau :
Wenderoth's
Ehefran Eu.
Conrad Wenderoth un. Frau
Tun Eckel's —
Sohn er
— Michael Kranz
Frau
Cyriacus Fenge
Meier u. Wolf Schloß .
Kirchentkaſten und Stadt
Felsberge.
Gottichalt Mark's Witte
Heinrich Maifarth
Georg Heinrich Möller .
Georg Nöding .
Johann Heinrich Lebrecht
Wittwe
Johannes Ranft's Bitte
Chriſtoph Wilhelm Zilch
Georg Huguft u u, Bein,
Gockell.
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mart.
467
7120
Bi.
1
19768 | 91
N
16.
vr
„Namen der Stadi- oder
Dorfgemeinde.
Neumorjchen
Niedervorſchütz
Guxhagen (Breitenan)
Biſchofferode
Böddiger
Harle
Melſungen.
Binsförth
Senjungen .
Wirtheim
Alsberg .
Dr.
Or .
Beit des Brandes.
16. April 1885
. Juni
26. Juni
Juli
. Juni
. uni
1885
1885
1885
1885
1885
24, Juni 1885
3. u.4. Aug. 1885
13. April 1885
8. April 1885
16. Febr. 1885
Juni
4. Nov.
1885
ot
1885
17.
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 27% .
Anbau Lit. A. .
Wohnhans Nr. 26
Stallung Lit. B bei Nr. 11
Wohnhaus Nr. 97
J „ 18.
J „55
Wohnhaus und Scheuer
ER
Stallung Lit. A* .
Holzſtall Lit. D bei Nr. 8
Wohnhaus Nr. 340 .
Wohnhaus mit Schener
2 Al | EEE
Stallgebände Lit. A .
Scheuer Lit. A bei Nr. 1
Schweinejtall Lit. D bei
"Mi
Bezirk Orb.
Wohnhaus Nr. 139 .
15 .
" n
Anbau am
Mr. 652 .
Wohnhauſe
Wohnhaus mit Merkjtätte
3 1.
Eigentbümer.
Uebertrag
Louis Siebold u. Frau .
Johannes —— u.
Frau . .»
Heinrich Hildebrandt ;
Chriſtian Ehrhardt’ Mm.
Jakob Ullrich's Ehefrau .
Heinrich Herwig's Ehefrau
Wilhelm Pittig u. Frau
Garl Momberg ı N.
Nicolaus Kruhm -
Johannes Ludwig Pilüger
und Frau . .
. Sran
Gemeinde Genjungen .
Summa
Friedrich Michael Wagner
Caspar ringe und
Stinder . —
Philipp Reinhard's Ww.
Michael Müller's Wittwe
Marie, geb. Schnee—
weiß a ee
Summa
Berwilligte
Summe
Mari. Bi.
19768 91
3240 | 33
557 . 14
18 —
68 32
390 —
b1 —
4150
40 —
422 41
2070 76
241 | 9%
31018 | 83
1:
ww |
6,
-]
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde.
Oldendorf .
Oldendorf
Hohenhorſt .
Roſenthal
Haſte
Udtdorf .
Krainhagen
Strücken
Krainhagen .
18,
Beit des Brandes.
15. Sept. 1884
25. Mai 1883
5. Mai 1884
. 11.0. 12.Febr. 1885
12. Dec. 1884
14. März 1885
18. März 1885
Sun 1885
-)
ar
Kreis Binteln,
Gebände
mit Nr. und Lite.
Hinterhaus Nr. 36 Lit, A*
Mohnhaus Nr. 36
Gebäude Lit. B
Stafeten, Einfriedigung®
maner, ———
Kegelbahn.
Stafeten, Ginjidigunge
Mauer . ;
2 Thorflügel, ——
einer Hundehütte
Wohnhaus Nr. 35
Pfarrhaus Nr. 180 .
Wohnhaus Nr. 54
R —J 4u
Stallung Lit. A
Anbau Lit. A bei Nr. 14
Stall Lit. B
Graswuchs und Hede.
Wohnhaus Nr. 33
" „ br.
Stallung Lit. A .
Zattenzaun und Birnbaum
Wohnhaus Nr. 6.
Stallung Lit. A
Badhaus Lit, B .
Wohnhaus Nr. 27
Stalfung Lit. A
Hölzernen Zaun
Wohnhaus Nr. 16
u „ 3
Anguft Börtling j ö
Heinrich Schmiebing i
Eigentbümer.
Heinrich Dehn u. Frau .
von Münchhaujen . . »
Auguft Wilhelm Grube .
Stadt Dfdendorf
Heinrich Emmerfe u. Frau
Wilhelm Fahrenkamp
Heinrich Seeljtrang
Conrad Nacke's MWittwe .
Heinrich — MR
ban. . .
Friedrich Wilhelm —
Waltematbe .
Heinrich Friedrich —
Diientop . . .
Friedrich Blume u. Frau
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mark. Bi.
5672 | 44
I
116 | 25
#6 | —
106 | 75
184 | 9
2583 | 08
66 |
2 De
13 | —
3179 | 82
54! 91
2131 | —
6969 | 40
305 | 04
21430 | 59
— “—
Namen der Stadt- oder | _ . Gebäude j i Beriwilligte
————— Zeit des Brandes. nit Sr. and Lite Eigenthbümer. Summe
Mark. Bf.
Uebertrag 21430 | 59
9. I Helfinghaufen . 6. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 16* . Karl Heimih Schortau .
Stall Lit. A ———— 222183945 | 22
Sartenzann u. Garienfrucht Domeier 19 | —
Wohnhaus Nr.8 . vo, Fauna Shrifion
— — Hech
Gartenfrüchte — 18 —
10. | Fiſchbeck .. 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 129 Erben des Santor Fromme 191%
11. | Hobenrode . 26. Juni 1885 | Stallung Lit. A bei Wr. 25 | Anguſt Rinne -» 239 | 40
12. | Weibed . 29. Juni 1885 | Kirche Nr. 26", . Kirchſpiel Weibed . 254 | 50
13. | Liefwegen 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 74* . Chriſtian — —
Stallung Lit. A . ittwe 230 | 35
14, | Bededorf 29. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 69 girchengemeinde Bededorf 84 | 35
15. | Rumbed . 29. Juni 1885 | Schulhaus Nr. 72 Gemeinde Rumbed 116 | 40
16. I Rheinjen . 29. Juni 1885 | Wohnhaus Ne. 10 Johann Friedrih Carl
Brunkhorſt 283 | 85
17. | Antendorf 29. Juni 1885 % „1#, Karl Heinrich Wiljen
Viehhaus Lit. B . Wentbe . .
Scheuer Lit. A
Zaun- und Gartenfrüchte, — 8154 | 30
Staket und Gras . Johann Heinrich Chiſterh
ohmeyer .. 6\ —
18, | Fiichbed . 6. Juni 1885 | Brennofen Lit. EheiNr.92 | Adeliges Stift zu Züüchber 485 | 86
19. | Algesdorf 29. Juni 1885 | Schener Lit. A bei Nr. 4 | Hang Heinrich Steege 84 | 40
20. | Rinteln . 30. Juni 1885 | Wohnhaus Nr. 329 . Johann Friedrich Eduard
Schornſtein 28 | 50
21. | Abe 4. Aug. 1885 | Wohnhaus Nr. 1. Wilhelm Wefiel’3 Ehefran 110 | 46
22. Obernfirchen 15. Juni 1885 —— Lit. M* | Friedrich Karl Theodor
bei Nr. 232. i Die 2 re
Gebäude Lit. P
Sebäude Lit. X leo 0000| 15516 | 64
22a.| Krainhagen . 12. April 1885 | Wohnhaus Nr. 29 Carl Heinrich Deerberg 9 —
23. | Oldendorf 29. Juni 1885 . „ 226 Carl Nedvderhut 52 Er
Zu übertragen 51248 | 57
z——-
1
24.
25.
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde.
Oldendorf
Senelborit .
Dberiuhl
Oberſuhl
Oberſuhl
Rockenſüß
Boſſerode
Hönebah .
Imshanfen .
Zeit des Brandes.
. Sept. 1885
10.
Febr.
März !
Febr.
Febr.
Det.
Febr.
Inni
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 157 .
Anbau Lit. A*.
Stafet .
Stafet.
Mauereinfriedigung,
Waſſertrog
Brunnendeckplatte und
Brunnenreinigung -
— mit —
Nr. 48 .
Stallgebäude Lit. N B
Birnbaum
Kreis Rotenburg.
Wohnhaus Nr. 49*
" „8
Anbau Lit. C bei Nr. 97
Schener Lit. A bei Air. 39*
Stallung Lit. B
Wohnhaus mit Stall Nr.41
Wohnhaus Nr. 58
ie En: ee
Schmiede Lit. E bei Nr. 5
Gigentbümer.
Uebertrag
Carl Cordemann
Simon Blumenthal
Bürgermeijter Mohrmann
Dekonom Holite
Wilhelm Tegtmeier
Summa
Franz Friedrich Gliem ı.
‚Frau ü
Georg Keßler u. Kinder
Johann Conrad Hopf N.
Frau . .
Sobannesgoffmenn‘ un.
u. Kinder .
Johannes Krüch Bitte
. Stinder . 1*—
— Köhler u. Frau
Gemeinde Hönebach
Johannes Salzmann und
Frau RR
Zumma
Verwilligte
Summe
Dart. Bi.
51248 | 57
912 | 31
3,50
2 50
76 | 30
2537 | 10
23
54780 |
20. — —
Namen der Stadt: oder Gebäude . Verwilligte
= Dorfgemeinde. ee a in Senna Summe
Marl. Bf.
!
1. J Hof Raith . . . „| 15. Dec. 1884 | Wohnhaus Nr. 2. . . | Rettungsanftalt des Hofes |
Maitb -. 2... 10 | —
2.1] Steinan. . . . .]12. Mai 1884 aut Lit. D bei |
*. RE 20050 280 | —
3.1 Vollmer; . . . .[ 10. März 1885 | Wohnhaus Nr. 0 . . | Mam Rau u. frau .
Scheuer Lit. A . » 0000... fh 2365 | 70
Wohnhaus Nr. 20'%,. . | Nicolaus Böhm u. Fran
Schmeineftall Lit. A .
Stafetenwand . . . . enz. 2206 | 80
Wohnhaus Nr. 21 . .| Earl Bürger u. Frau
Gartenzaun . . - USER EN ES 158 | 14
4 | Schlühtern . . .I14 Inli 1884 Damofmühfemi Bob
Nr. Ehriftopb Eduard König 75 —
— I Bollmer; - . . .[10. Mär; 1885 De + Mam Rau un. Frau. . 16 | —
2 Birnbäume . . . . | Ricolaus Böhm u. Frau 18 | —
>. } Hinterfteinau . -» „| 8. Juli 1885 f Wohnhaus Nr. 6 . . I Fohannes Zirkel u. Fran 1981 | —
I Umbah . . . .110. Juli 1885 - „ .2* ...1 Heinrich Lauer .
Schweineitall Lit. cC.. — 1 2723 96
Wohnhaus mit Scheuer
und Stallung Nr. 3. | Sylveſter Flach's Ehefrau 131 —
Nebenbau mit DM
Lit. C* bei Nr. 6. Markus Müller u. Frau 571%
Summa .| 10113 | 35
21. Kreis Schmalkalden.
1. | Steinbad) - Hallenbera | 10. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 259. . | Philipp Wierer u. Frau
ScheuerLit. A bei Nr. 258 a —
Bretterzaun . Lech.
Staletenzaun
Zu übertragen
A
b.
Namen der Stadt: oder
Beit des Brandes.
Dorfgemeinde.
Asbach 8. Oct. 1884
Asbach 16. Juli 1884
Schmalkalden 27. März; 1885
Schmalkalden . 25. Wär; 1885
Schmalkalden 3. Sau. 1885
Gebäude
init Nr. und Litr.
Schener Lit. A bei Nr. 73
Remije Lit. B.
Stallgebäude Lit. C*
Schweineftall Lit. D
Schweineftall Lit. B.
Zaun und Stafet .
Anbau Lit. A bei Nr. 74
Stallgebäude Lit. B.
Baun- u. jteinerne Pfeiler
Aufräumungsarbeiten und
Schuttabfuhr. i
Wohnhaus Nr. 75
Stallgebäude Lit. A.
Sartenzaun .
Aufräumungsarbeiten..
re
Wohnhaus Nr. 26
Staleten .
Stateten .
Wohnhaus Nr. 21
z „22
„3
= „+
e „329
„ 322/323”.
n 321
315*
bei
Eigenthümer.
Uebertrag
Sigmund Endter u. Frau
David Beier ch ud
Frau
Gaspar Wilbelm Weis
heit .
Carl Wilhelm Leifer .
Wilhelm Simon
Wilhelm Huhn's Wittwe
Sohannes Valentin dirn
lein .
Ehriftoph F niedrich ce.
Heinrich Kranz und die
Stindern —
rich Möller .
Emannel Otto Erbe .
Ernft Werner u. Frau .
Johannes Friedrich Mäder
Carl Schlaeder u. Frau
Bu übertragen
Berwilligte
Summe
Marf, Pf.
4668 | 24
!
6405 |
|
323 | 38
|
768 | 64
30 | —
23 | 79
5120
8140
6,40
104 | 65
76 | 46
352 | 94
15 | -
1570 | —
-
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde.
Schmalkalden
Herges Hallenberg
Springitille
Unterjchönan
Schmaltalden
Echmaltalden
Rroiterode .
io .
Zeit des Brandes.
3. Jan.
18.
März
März
Mai
Mai
April
April
31. Mai
1885
1885
1835
1883
1885
1585
1585
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 313 .
Anbau Lit. A .
Scheuer Lit. B
Gartenitafet . ;
Wohnhaus Nr. 316 . .
Gartenjtafet .
Wohnhaus Nr. 312 .
Nebengebäude Lit. A.
Mohnhaus Mr. 317 .
Stallgebäude Lit. A .
Sartenjtalet .
Wohnhaus Nr. 318 .
“ nes.
Nebengebäude Lit. A.
5 Lit. C.
. Lit. D.
Staleten .
Sartenthür .
Gartengewächie .
Wohnhaus Nr. 45
" en,
44
Scheuer Lit. A bei Nr. 44
Schaden an Pilanzung des
Beetgartens . r
Rahnbofsaebände Nr. 1080
Wohnhaus Nr. 456 .
r 111
Scheuer Lit. D* bei Nr. 185
Remiſe Lit. E.
| Andreas Albrecht u.
Eigentbümer.
Uebertrag
Abraham Hörter’s Ehefrau
Geſchwiſter Niemeyer
Chriſtoph Friedr. Raupe!
u. Frau
Eduard Winkler
Johann Heinrich Schilling
Reinhard Schröder
Adam Heinrich —
Luther.
Frau
Heinrich Walter u. Frau
Jalob Walther u. Frau
u. Johannes —
Wittwe, je 'A
Jakob Walther u. Frau
Valent. Thielemann AIR
und ‚rau. .
Stadt Schmaltalden .
Johann Yorenz Weigand
Friedrich Ed u. Frau
Johannes Eberhard I u.
Johann ENG RR
hardt
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mart. Bi,
|
14688 | 10
4445 I
1612 | 60
2200
3172
34
330 —
71 AU
29 | 30
328 17
11 80
4 —
22 40
32 | 52
592 |
45
3372 |
30451
ı 20
13,
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde,
Floh.
Protterode .
Zeit des Brandes.
31.
30,
Mat 1885
April 1885
Sebäude
mit Nr. und Litr,
Wohnhaus Nr. 186 .
Anbau mit Stall u. Remije
Lit. A. . . -
Scheuer
Lit. B
Sctweineftälle Lit. D
Pfarrhaus Nr. 187
Pad. Waſchhaus Lit. A
mit Stallung
Wohnhaus mit Stall
Nr. 188 = u
Sartenzaun, Garten = Ge-
wächſe ꝛc.. —
Gartenzaun.
Wohnhaus Nr. 189 .
Sartenerndte ꝛc.
Arbeitshaug Nr. 412,
lügelgebände Lit. A
An Lit. B
= Lit. C
Wohnhaus Nr. 391 .
P „389 .
Flügelgebäude Lit. A
Anbau an der ——
Lit. Pr . .
Scheuer und Stall Lit. c
Holzitall Lit. D
Wohnhaus Nr. 388*.
Scheuer und Stall Lit. A
Badhans Lit. B
Wohnhaus Nr. 381 .
Scheuer ond Stall Lit. A
Schmiedewerfftätte Lit, B
Heinrich
Chriftoph Nice .
Bernhard &
Eigenthümer.
Uebertrag
Georg Carl Eberhardt u.
Adam Valentin a
hardt
Gemeinde Floh
Johannes Jung
Caspar Friedrich Jung.
Leffler
Johannes Eberhardt II,
Philipp Ullrich's Wittwe
Georg Friedrich Schmidt
Emil ——— —
fra ..
Otto Leſſer
Carl Albert Würd ı und
Frau
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mart.
30451
10460
90381
46
AM
17.
N der Stadt- oder | _ .
amen der Sta ä Beit des Brandes,
Dorfgemeinde.
Brotterode .
Unterjchönan
Schmalfalden
Scmalfalden .
Schmaltalden .
Seligenthal .
Herges- Hallenberg
i 26.
Sl... . 0. .J31.
. 16. u. 27. Juni 1885)
20,
10.
Mai
Mai
Juli
Juni
1883
1885
. 13. u. 14. Juni 1885
. R2. u. 23. Nov. 1884
1885
1885
Gebäude
mit Nr und Litr.
30. April 1885 | Wohnhaus Nr. 380 .
Scheuer Lit. A
Holzremiie Lit. B.
Lagerraum Lit. C.
Zwiſchenbau Lit. D .
Laubſtall Lit. E .
Wohnhaus Nr. 30 .
Nebengebäude Lit. A.
Schener Lit. H
Dolzremije Lit. Cbei Nr. 1
Gartenzaun, Mauerwerk
am Kunſigraben
Grasnutzung
Gartenerndte und —
ſträucher
Wohnhaus Nr. 504 .
- „ 504
e 827.
n 0 127" /ıa 5
Sartenzann * —
erndte . —
Hede .
Hede und Gartenerndte .
Wohnhaus Nr. 84*
Scheuer Lit. A
Holzjhuppen Lit. B.
Gartenzaun .
Wohnhaus Nr. 75
Werkitatt Lit. A .
Scheuer Lit. C
Öartenzaun .
Eigenthbümer.
Uebertrag
Friedrich Ed's Wittwe .
Caspar Shriftian Wehner
u. Frau . .
Carl Sondrod
Wilhelm Lachmund
Georg Balthajer N
Wıitiwme . .
Pfarrer Met
Wilhelm Adolf Were
u. Fran . -
Diejelben .
Chriſtian — —*
manı ..
Heinrich Luck u. Frau
Chriſtoph Gottl. Rothamel
Hermann Holland.
Fexdinand ——— u.
Frau
Valentin Munt u. Frau
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Marl.
jJ.
90381 46
6425
3324
119048 | '
|
Namen der Stadt: oder
Zeit des Brandes.
Dorfgemeinde,
Serges-Hallenberg
10.
Juni
1885
Gebäude
mit Nr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 74
Scheuer Lit. A
Sartenzaun .
Wohnhaus Nr. 83
Stall Lit. A
Scheuer nebjt Stall Lit. B
Wohnhaus mit Scheuer
Nr 7:
Holzihuppen Lit. B.
Gartenzaun .
Wohnhaus mit Stall Ir. 72
Scheuer mit Stallung Lit.A
Holzichuppen Lit. B.
Sartenzanı .
Wohnhaus Nr. 71
Stallung Lit. B
Pferdeſtall Lit. C .
Holzſchuppen Lit. E .
Sartenzauu .
Wohnhaus Nr. 76
Sceuer Lit. A
Gartenzaun .
Wohnhaus Nr. 77
Scheuer Lit. A
Scheuer Lit. A bei Nr. 80
Wohnhaus Nr. 70
Schuppen Lit. E .
Sartenzaun .
Sartenzaun .
Eigentbümer.
Uebertrag
Johannes Friedrich Munk
R Michael Engelhardt’ Bin.
F Friedrich Wilhelm —
u. Frau —
Diller
Joſeph
Johann Valentin Preiß.
Caspar Georg Bickel's
Wittwe —
Bridrich Wilhelm ih
Frau
Gemeinde berges erg
berq
Ehrijtian Holland u. Sean
. | August Munk u. Fran
Gottfried Engelhardt .
Zu übertragen
Berwilligte
Summe
Mart.
|
119048 |
5109 |
3037
5325 |
6220 |
6600 |
Bi.
76
48
—
12 —
155818 |
9
Namen der Stadt: oder| _. . _ Gebäude m . Verwilligte
M Zeit des Braudes. — Eigenthäümer.
Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr.
Summe
Mar. Pi.
Uebertrag . | 155818 ‚pm
18. | Unterfhönan . . » | 24 Juni 1885 | Wohnhaus mit Stall | Ernft Friedrich Seller u.
no Be
Schmiede Lt. A. . . 2.222033
Wohnbaus Nr. 5 . .1Caspar Jäger n. Frau .
Gartenzaun . » 22. j 1759
Sartenzaun . ©... Ehriftiaun Wilhelm Seller 10° —
Gartenzaun und eine
Henfterjheibe . . . | Auguft Hoffmann. . . 4 40
Zumma .J 161012 39
22, Bezirk Bühl.
. | Höringhaufen . . . | 5. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 110 , . Emil Graf... .. 24 40
2. | Höringhanfen . . - 128. Mai 1885 | Wohnhaus Nr. 13* . . Philipp Schäſers Wittwe 1000 60
Wohnhaus Nr. 14 . . | Earl Zimmermann . . 63 15
Summa
23. Kreis Witzenhauſen.
1.1 Widenrode... .122. Oct. 1884 | Wohnhaus Nr. 4. . . [Ludwig Jung u. Frau
Anbau Lit. A*.
Durch Löſchanſtalten herbei-
geführte Schäden .. u zu 10)
Wohnhaus Nr. 2, . . | Iobann Karl Zimon's
Stafetenwand Eheran 0... 44
2. | Sileinalmerode . . - ]27. Det. 1884 I Stiche Nr. 3% . Gemeinde
Orgel .
Uhr ——
Schulgebäude Nr. 67. 22:22:00 14082
3. | Hübenthal . . . 118. Jan. 1885 | Wohnhaus Mr. 17. . Auguſt Hener
Stallgebäude Lit. A*
Ztaleten, hölzerne Waſſer
KINUE 9... 0 5% — 1855 55
Zu übertragen . Ist 1
‚| Ramen der Stadt vder | _ . 2 Gebäude . Verwilligt:
* Dorfgemeinde. RED mit Nr. und Litr. le Summe |
Dart, Bi
Uebertrag. 1894 4 |
4. | Hermanneode . . . | 21. Sept. 1885 | Wohnhaus Kr. 19% . .einrich Dede . |
Stallung Lit- A . . . | |
Stallgebäude Lit. B. „| 2900 41
Scheuer Lit. © bei Nr. 9 Chriſtoph Hahns Wittwe
Kirihbaum . ». . . . . Kinder . se 20 —
Eiſerner Auslauf an der
Wafjerleitung . . . | Gemeinde Hermannrode . I —
5.1 Laudenbach. . - - [14 Aug. 1885 | Wohnhaus mit Sta Nr. 99 Juſtus Ejhitruib .
Scheuer Lit. A*
Stallung Lit.B .
Staketeneinfriedigung.... 1 83082 | u
Summa . 17876 38
24. Kreis Wolfhagen.
1.| Brema . . . . 3. Nov. 1884 | Wohnhaus Nr. 103'7,* . | Heinrich —— — |
Stallung Lit. . . .[_ ru.» 2242 —
Wohnhaus Nr. 1054, . Sriedrich, Klepp’ 3 Ehefrau |
Scheuer Lit. A 2241 | —
Wohnhaus Nr. 103 . . Franz Heinrich h te u.
Anbau mit Stallung Lit. A Srau B5220 —
Wohnhaus Nr. 102 . .Julius Wiegand's Ehefrau |
Stafeten . F _ a) 123 | —
Garteneinfriedigung . . | Philipp Sälzer 18 —
Wohngebände . . . . | Bürgermeijter Schlente 15 | —
2.1 Wolfhagen . » » - | 22. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 376%. . | Heinrich Bogel ıı. Run
Anbau Lit. A.» .» . erſter Ehe . . - | 1660 |
Bohnhbaus . . .» . Hermann Slabenberg . 52 |
Gartenthür . .» . . .» | Xudiwig Thielemann . 4 | -
Gartenftaftt . -. - . . | Ludwig Stolzenbad) 3; —
Zu übertragen 11609 ——
3.
4.
Namen der Stadt: oder
Dorfnemeinde.
Merrhaufen .
Niederelfungen
Zeit des Brandes.
20. Nov.
8. Dee.
1884 | Wohnhaus
Sebände
mit Nr. und Litr.
1884 Honoratiorenhaus Lit. B
bei Nr. 5.
Nr. 721,,*
Anbau Lit. A .
Anbau Lit, B . R
Waſch⸗ n. Backhaus Lit. C
Staketen und Brunnen
Wohnhaus Nr. 72" ,
Stafeten .
.°"
Wohnhaus Nr. 75
Anbau Lit. A .
Stafeten . f
Wohnhaus Nr. 76
" „ 78
Stafeten . a
Wohnhaus Nr. 781.
Anbau Lit. A .
Stafeten .
Wohnhaus Nr. 79
Hintergebäude Lit, A
Stafetenwand und zwei
jteinerne Ständer .
Mohnhaus Nr. 30
Stafetenwand u. Brunnen
Wohnhaus Nr. 81
Stafeten . —
Halbes Wohnhaus Nr. 82
Anbau Lit. A
Stafeten . ;
Halbes Wohnhaus Nr. 83
mit —
Eigenthümer.
Uebertrag
Landeshospital.
Philipp — FEDER
born
Friedrich kindenborn u.
Fran :
Georg Auguſt Heinrich
MWahmuth . —
Johannes Gerhardt
Yohann Heinrich Brunft.
Johannes Ludwig Wah-
muth's Wittwe .
Kohannes Obermann als
Vormund . J
Johannes
Ehefrau
Obermann's
Johannes Hof .
dohann Ger Georg und Hein-
rich Auguſtin
Zu übertragen
Verwilligte
Summe
Mark. Br,
11609 | —
60 —
10493
5702 | 50
5102 50
430 | —
2708 ! 50
1938 | —
|
|
1655 | 50
T1l | 50
48123 | —
Tree
—
* Namen der Stadt⸗ oder — Gebäude €; b Verwilligte
M Zeit des Brandes. zıgentbümer. S
Dorfgemeinde. mit Nr. und Litr. EN
Mat. ©
Uebertrag . | 48133 | —
— f Niederelfungen . .$ 8. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 4 . . I Friedrich Heinrich Loofe.
Anbau Lit. A. ;
Hintergebäude Lit. B . |
Stallung Lit. C
Staleten . » 2 2.2. meh 6816 ı —
Wohnhaus Nr. 87°. , | Eberwein Deffel
Stallgebäude Lit. A .
Geſchirrſchuppen Lit. B .
Stalin . . 2 2... — EN 146 | 5
Stafeten. » . . . .Levi Möller. . . . 3 50
Wohnhaus Nr. 73 . .Johann Georg Gerhardt
Staleten. — — 13 50
Wohnhaus Nr. 73 ..Chriſtoph Flörke . . . 13i-
Wohnhaus . . . . . | Ehriftoph Gante . . . 1219
Dede. » 2 2200. | Rittme Martha uber
Scheuermanmı . . di -
5. | Riederelfungen . . 19. Dee. 1884 | Wohnhaus Nr. 36* . . | Iohann Heinrich Gertb .
Wohnhaus Nr. 35
Stallaebäude Lit. A.
Staketen.. — 4508 50
* Wohnhaus Nr. 38 .. Sohann Georg Döhne
Stalfung Lit. A . . .
Zcuppen Lit. B.
Staleten . » » 2... — — 3327 —
Staketen. 0. Fran; Heinrich Döhne B,
Wohnhaus und Staketen | Heinrich Deilel. . . . Bi-
Stateten . . » » . . | Ehriftoph PAIR IER |
feld. . 35|-
Wohnhaus . . .» . . Friedrich Zöllner er" 27|-
Anban Lit. A bei Nr. 100 | Johann Chriſtoph Löwen⸗ |
Stateten . SB. res gi
Stafeten . - » » . . Marie Viehmann . . . 9 50
—
Zu übertragen . | 63084 —
6,
-
i.
Namen der Stadt- oder
Dorfgemeinde.
Altenjtädt
Altenftädt
Beit des Brandes.
— 61 —
Gebäude
mit Nr. und Litr,
Stateten .
Wohnhaus und Stafeten
Stafeten .
Stafeten . Er
Wohnhaus Nr. 20%/,*
Anbau mit Scheuer Lit. A
Wohnhaus Nr. 69'/,.
Sarteneinfriedigung und
Sartenfrüchte
Wohnhaus Nr. 207%.
Wohuhaus Nr. 39%.
Stafeten . ,
Wohnhaus Nr. 39
Anbau Lit. A .
Schweineſtall Lit. B.
Garteinfriedigung .
Wohnhaus Nr. 41
Anbau mit Scheuer Lit. A
Stafeten . Fe
Wohnhaus Nr. 41'.
Anbau mit Scheuer Lit. A
Sartengemüje
Wohnhaus Nr. 42
Anbau Lit. A .
Sarteneinfriediaung ec.
Wohnhaus Nr. 43
Anbau Lit. A.
Anbau Lit. B.
Sarteneinfriedigung
Wohnhaus: Nr. 44
Staketen . .
Georg Martin Schwarz's
Reinhard
Hentelmann u.
Frau —
1576
Johann Philipp Gabriel
Adam Kimm
Ehefrau u. 3 Sinder
Johann Conrad Gerhold
Zu übertragen
Bi
Verwilligte
Eigenthümer. Summe
Marl. Gi.
|
Uebertrag 63084 | —
Philipp Heinrich Giffel:
mann's Wittwe . 11 —
Anna Gertrud Gerhardt. 20 70
Eberwein Deſſel 7150
Wittwe Marie Anguftin 8| —
Johann Conrad Möller .
HERE Dez 2054 |
Heinrich Döring .
E 1177 ı 0
Johanues Yandan . 14 80
Anguft Kimm . |
2852 | 50
Reinhardt Schluß u. Frau
3320
An
8.
9,
Namen der Stadt: oder
Dorfgemeinde,
Altenftäbt
Eſcheberg
Volkmarſen.
Zeit des Brandes.
29. Det. 1884
I. u. 2. April 1885
15.
Dee.
1884
Gebäude
mit Nr, und Litr.
Wohnhaus Nr. 47
Staleten, Gemitie ıc. .
Wohnhaus Nr. 48
Anbau Lit. A.
Wohnhaus Nr. 49
Wohnhaus Nr.
Wohnhans Nr.
Anbau Lit. A .
4 Wohnhaus Nr. 35
Stafeten . er
1: Wohnhaus Nr. 35
EStnfeten . .
Stafeten, Gemüje :c. .
Stafeten, Brunnendach,
Gemüſe sc.
Wohnhaus Nr. 38
Scheuer Lit. A
Stafeten, Gemuſe :c. .
Stafeten, Gemüſe 2. .
Kirsch: und Apfelbäume,
Gemüſe
Wohnhaus Nr. 64
49/,.
531*.
F „ 67
“ „94
GBemüſe
Wohnhaus
Staketen.
Schmiede Nr. 7
Wohnhaus Nr. 251 .
Johann
Eigenthümer.
Uebertrag
Martin
Schäfer
Gonrad Hahn's Ehefrau
Georg Ritter's
Ehefrau u. 3 Kinder .
Itzig Katzenberg
Martin Theis .
Friedrich Wilhelm Heine
mann ——
Dittmar Wilhelm's Kinder
Heinrich Briel .
Conrad Rijjeler
Wilhelm Bettinahanien .
Ludwig Ring .
Martin Bornemann ,
Johannes Hildebrandt
Johannes Alheit
Auguſt Haupt .
Heinrich Liefe .
Jakob Derr . ;
Gemeinde Altenitädt .
Kammerherr Freiherr Hans
von der Malsburg.
Albert, Raymund und
Mathilde Yange
Vermilliate
Summe |
Mart.
19579
3758
5393
3172
108249
2
|
“3
1
11.
12.
),
Namen der Stadt: oder
Dorjgemeinde.
Burghafungen .
Sand
Bolfmarjen .
Zeit des Brandes.
18. Mai
1885
14. Mat 1885
. Pl.u. 22. Juli 1885
Gebäude
mit Wr. und Litr.
Wohnhaus Nr. 252 .
Stall Lit. A
Stafeten .
Wohnhaus Nr. 250 . 2
Stafeten und Bäume
Wohnhaus Nr. 171/,*
Sartenbejhädigung
Wohnhaus Nr. 17'/,.
Sartenzaun -
Wohnhaus mit Scheuer
und Stalfung Nr. 87*
Stafetenwände . A
Wohnhaus Nr. 831/,.
Obſtbaum und here
wände. . i
Wohnhaus Nr. 212 .
Nebengebäude Lit. A*
Anbau mit Küche Lit. C
SDinterbau Lit. B.
Stafetenwand u. Garten-
gemädhje ae
Wohnhaus Nr. 243 .
Anbau Lit. A .
Wohnhaus Nr. 241'/,
Holzichuppen Lit, B bei
Nr..245 .. .
Schweineftall Lit. c. ;
Stall Lit. A
Wohnhaus Nr. 244 .
Brunnenbedahung.
Eigenthbümer.
Uebertrag
Heinrich von Germeten’s
Witwe . .
Abraham Weinberg ud
Frau . :
. | 5 Stinder des — an
wig Gieſe.
Heinich Bilüger und 2
Kinder .
Wilhelm Giefe * Frau
Wilhelm Kimm und Frau
— Bülling’s Bm.
u. Kinder .
Eonrad Heinrich Shit
u. Frau R
Carl Anton Dide u. Frau
Joham Heinrich Vieſchon
Martin Büſſe's Ehefran |
Friedrich Wilhelm Rumpf
’ Victor Kiel .
Johann Heinrich Vieſehon
u. Vietor fiel . . .
Bu übertragen
Berwilligte
Summe
Marf.
108249
11450
134243
45
EEE EIG» ie. — — — —
Namen der Stadt- oder a Gebäude Biss Verwilligte
h Zeit des Brandes. ER Sigenthümer. >
Dorfgemeinde. \ mit Wr und Litr. 9 ) , Summe
Matt.
.Mebertrag . | 134243 | 45
Adam Schmoll . |
— Sonbium— Sta⸗ |
— mit —
100
tetwand . . EN __ 4 1792 | 80
Gemüſe, Statetwand, Gar- Juſtus Heinrich ae u. |
tenftänder . 2 0. Stau... 14 65
Summa .] 136050 | 90
25. Kreis Ziegenhain,
1. J Frielendorf. . . .1 1. Der. 1884 | Brennhaus Lit. A bei
Nr. 10... . 0. | Heinrich Mittendorf
2.1 Teya » » » . +] 3 Febr. 1885 | Wohnhaus Nr. 327 . . | riedrih Spohr u. Frau
3. | Neutichen . . . . 725. Jan. 1885 | Werfitätte Lit. B bei Nr. 9 Johann Heinrich Sm.
mann ; ;
— | Stlein-Ropperhaufen . | 7. Mai 1876 | Wohnhaus Nr. 1. . . | Iohann Heinrich Diehl
— | Stlein-Ropperhaufen . | 7. Mai 1876 | Desal. . . . . | Bohann Heinrich Diehl .
4. | Groß-Ropperhanſen . | 8. Juli 1885 | Wohnhaus Nr. 115. . [| Mlerander u. Ferdinand
von Baumbad) . R
5. | Winterfhed . . „14 Aug. 1885 2 „ Mar... Milhelm Steht.
Anbau Lit. A.
Schweineftall Lit. D. 2 Dann
Wohnhaus Nr. 4 . . | Fohannes Grebe u. Frau
6. | Oberjoffa » . - . 10. Septbr. 1885 | Wohnhaus mit — RR 2
Nr. 12 . . . [ Deinrih Böſſer
5 . Summa
Zufammenftellung.
lebertrag . 355431 ME. 98 Pr. Uebertrag . 631179 ME. 41 Pi
1, Stadtfreis Eaffel . » 271 Mt. A Pf. J 10. Kreis Heröfed . . 278 „ Mb, Kreis Motenburg . 371 „ TO,
2. Yandfreis Gafel . . Söll „ 8, | 1. „ Hofgeismar. 3 „ 30, . „» Schlüdtern . 10113). 30 „
3. reis eihwege . 2160 „ 16,12. „ Homberg . . ii „ 50 „ Er »„ Schmalfalden 161012 „ 39 „
Sr — 27a, 585 13. „ Bünfed . . 4789 Pe: 8 22, Bezirk Böhl . . 1145 „ 15 „
a u Brihlar. . . 15742 „36,114 „ Sirhhain. . 1207 „ 76. | 28. Areis Bisenbanfen 7876 „ 38 „
6. Bula . . 945 „6,1. „ Marburg. . N „0.24 „ Wolfhagen . 136050 „ 0 „
3 elnhauien . A, 5. |] 16. Meinungen 308 „ 8,125 „ Biegenhain . WR „ 27,
8. „ @erdjeld . . BU „ „17. Be it Orb .. 0 2. —,
%. „ Hatan. . .IH2 ,„ 2,„] 18. Nireie Rinteln. ..: MU „BB, Summ ‚SH „DD,
zu übertragen . 355431 DIE. 98 Pi. zu übertragen . 631179 Mt. 41 Pr.
Drud ve von Weber & Beidemeyer in Gajler.
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